Interimsvereinbarung mit den Betreibern dualer Systeme (BDS) vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022
| Vorlage: | 2021/0726 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anlage Interims-Vereinbarung im Rahmen einer einheitlichen Wertstoffsammlung zwischen der Stadt Karlsruhe, vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe - im Folgenden nur „Stadt Karlsruhe" - und Landbell AG für Rückhai-Systeme, vertreten durch den Vorstand, Rheinstraße 4L, 55116 Mainz, handelnd für sich und als gemeinsamer Vertreter ge mäß § 22 Abs. 7 VerpackG. - im Folgenden gemeinsam nur „Systeme" - Vorbemerkung: 1. Die Stadt Karlsruhe und die Systeme praktizieren derzeit im Gebiet der Stadt Karlsruhe (Vertragsgebiets-Nr. BW 022) nach gemeinsamer Übereinkunft eine einheitliche Wert stoffsammlung i. S. v. § 22. Abs. 5 VerpackG. Diese Wertstoffsammlung ist mit unbefris teter Abstimmungsvereinbarung vom 30. Juni 1992 noch unter Beachtung der Vorschrif ten der Verpackungsverordnung zwischen der Stadt Karlsruhe einerseits und den Sys temen andererseits abgestimmt worden. Diese Wertstoffsammlung ist in Hinblick darauf, dass sie aufgrund ihrer besonderen Konzeption nicht ausschreibungsfähig war, seitdem zwischen den Parteien einvernehmlich durchgeführt worden. 2. Die Parteien sind übereingekommen, die Wertstoffsammlung bis zu dem Zeitpunkt wei terzuführen, in dem sie sich über eine langfristige Gesamtlösung verständigt haben und der Karlsruher Gemeinderat dieser Lösung zugestimmt hat. Dies vorausgeschickt verständigen sich die Parteien nachfolgend auf die dem Wortlaut des § 22 Abs. 1 VerpackG folgende Interims-Vereinbarung. Seite 1 von 5 DocuSign Envelope ID: 623F4552-8620-41 EF-90D3-C78D3E5B980E §3 Zuständigkeit Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass alleine die Stadt Karlsruhe (Amt für Ab fallwirtschaft [AfA]) während der Geltungsdauer dieser Interims-Vereinbarung, also bis spätes tens zum 31. Dezember 2022, für die operative Durchführung der einheitlichen Wertstoff sammlung zuständig ist. §4 Abschluss einer langfristigen Abstimmungsvereinbarung 1. Die Parteien streben an, spätestens bis zum 31. Juli 2021 eine langfristige Abstim mungsvereinbarung ausgehandelt und unterzeichnet zu haben, die dann vom Karlsruher Gemeinderat und den Systemen nach § 22 Abs. 7 VerpackG bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen werden kann. In der langfristigen Abstimmungsvereinbarung, die spä testens ab dem 1. Januar 2023 gelten soll, soll auch bezüglich der Miterfassung von Verkaufsverpackungen (LVP) aus PPK eine Regelung über die Ausübung des Mitbenut zungsanspruchs der Stadt Karlsruhe nach § 22 Abs. 4 S. 1 VerpackG und der Kosten beteiligung nach § 22 Abs. 4 S. 4 VerpackG getroffen werden. Diese hätte dann als Anlage 7 der Abstimmungsvereinbarung eine temporäre Gültigkeit. 2. Sollte bis zum 31. Dezember 2021 keine langfristige Abstimmungsvereinbarung ausge handelt und unterzeichnet sein, kann die Stadt Karlsruhe eine Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 VerpackG für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 erlassen. § 5 Erfassung von L VP und StNVP Die Parteien streben zwar an, sich grundsätzlich auf eine Fortführung der einheitlichen Wert stoffsammlung über den 31. Dezember 2022 verständigen zu wollen, aber aufgrund der vor liegenden ungeklärten Fehlwurfproblematik möchten die Systeme zum Ausdruck bringen, dass innerhalb dieser Abstimmungen auch eine L'ösung nicht ausgeschlossen werden sollte, die ab 1. Januar 2023 nur noch die alleinige Erfassung von LVP beinhaltet. Weiterhin streben die Systeme an, spätestens im Frühjahr 2022 die Erfassung der LVP Fraktion mit Leistungs beginn zum 1. Januar 2023 auszuschreiben. Seite 3 von 5 DocuSign Envelope ID: 623F4552-8620-41 EF-90D3-C78D3E5B980E Die Stadt Karlsruhe wird die Miterfassung von Kleinhölzern über die Wertstofftonne in der städtischen Abfallentsorgungssatzung spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2023 streichen und dies den Bürgerinnen und Bürgern in angemessener Art und Weise mitteilen. § 6 Geltungsdauer 1. Diese Interims-Vereinbarung gilt vom 1. Januar 2020 bis zu dem Zeitpunkt, in de m eine l angfristige Abstimmungsvereinbarung (vgl.§ 3 dieses Vertrages) in Kraft tritt, längstens aber bis zum 31. Dezember 2022. Den Parteie n ist bekannt, dass die Abstimmung aller in dieser Interimsvereinbarung enthaltenen Regelungen vorbehaltlich einer Entschei d ung des Karlsruher Gemeinderates erfolgt. 2. Während ihrer G eltungsdauer kann diese Interims-Vereinbarung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. § 7 Sammelbehälter Beide Parteien führen eine Abstimmung bezüglich der perspektivischen Gestaltung des künf tigen Behältersystems. Es sollen hierbei Festlegungen bezüglich der zu nutzenden Behälter größen, der Anzahl an Behältern und des Ablaufes und der Organisation eines möglichen Be hältertausches, der Organisation des Behälterdienstes und nicht zuletzt der Gestaltung der Behälterbeklebung gemacht werden, um einen reibungslosen Übergang der Zuständigkeiten zum 1. Januar 2023 zu gewährleisten. Seite 4 von 5
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0726 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Interimsvereinbarung mit den Betreibern dualer Systeme (BDS) vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 24.06.2021 13 x vorberaten Hauptausschuss 13.07.2021 14 x vorberaten Gemeinderat 27.07.2021 14 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und dem Hauptausschuss dem Abschluss der vorliegenden Interimsvereinbarung mit den Betreibern dualer Systeme (BDS) vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 in Verbindung mit den konkretisierenden Erfassungsverträgen für Leichtverpackungen (LVP) und Papier-/Kartonagenverpackungen (PPK) zu. Das Amt für Abfallwirtschaft wird mit dem Abschluss der Verträge mit den BDS beauftragt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Ca. 6,73 Mio. € für 2020 bis Ende 2022 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen zum Hintergrund der Interimsvereinbarung Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) sammelt über die städtische Wertstofftonne überwiegend Verkaufsverpackungen (ca. 70%). Damit wird das AfA für die Betreiber dualer Systeme (BDS) als Sammler dieser Verpackungen tätig. Der letzte mit den BDS geschlossene Vertrag vom Juli 2010 lief Ende 2017 aus. Nach langwierigen Verhandlungen konnte sich das AfA mit den BDS für die Jahre 2018 und 2019 auf eine konkrete Kostenbeteiligung einigen (siehe auch Beschlussvorlage Gemeinderat vom 17.11.2020). Ziel ist, eine ab dem 1. Januar 2023 geltende unbefristete Abstimmungsvereinbarung im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zu erreichen. Diese ist zwingend abzuschließen, da gemäß VerpackG die Systemführerschaft zur Erfassung der LVP endgültig von der Stadt an die BDS übergeht und zum 1. Januar 2023 auch in der Realität vollzogen werden soll. Diese Umstellung erfordert auch wegen der Ausschreibungen Zeit. Über die Perspektiven der Wertstoffsammlung werden die Gremien im Juni und Juli 2021 beraten. Für die Zeit ab Januar 2020 bis zur unbefristeten Abstimmungsvereinbarung haben das AfA und die Firma Landbell, als lokaler Vertreter der BDS, eine Interimsvereinbarung mit umfassenden Erfassungsverträgen ausgearbeitet. Die Interimsvereinbarung liegt als Anlage bei. Inhalt der Interimsvereinbarung in Verbindung mit den Erfassungsverträgen für Leichtverpackungen (LVP) und Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) Mit dem Abschluss der beiliegenden Interimsvereinbarung liegt bereits die nach § 22 Abs. 1 Verpackungsgesetz erforderliche formale Abstimmung vor. Der wesentliche Inhalt dieser Vereinbarung stellt sich wie folgt dar: Mit dieser Vereinbarung wird der Status Quo der derzeitigen Wertstoffsammlung im Stadtgebiet bis zum 31. Dezember 2022 für den Übergangszeitraum beibehalten und die jeweils gemeinsame Entsorgung gesichert. Dabei ist auch die anteilige Kostenbeteiligung durch die BDS für den Zeitraum vereinbart. Neu geregelt wird, dass die BDS sich rückwirkend zum 1. Januar 2020 auch direkt an den Kosten der PPK- Sammlung (Papiertonne und PPK-Sammlung Wertstoffstationen) beteiligen, welche zuvor über eine Beteiligung bei der Wertstofftonne erfolgte. Hintergrund: Dem öffentlich-rechtlichen Entsorger (wahrgenommen durch das AfA) steht bezüglich der Mitbenutzung der kommunalen Erfassungssysteme durch die BDS ein angemessenes Mitbenutzungsentgelt zu, das sich entweder nach dem Masse- oder dem Volumenanteil richtet. Hierdurch sollen hauptsächlich die Aufwendungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgers, die durch das Handling entstehen, ersetzt werden. Die Stadt machte daher den Anspruch auf Mitbenutzung ihrer Sammelstruktur für Altpapier geltend (Mitbenutzungsanspruch). An der gemeinsamen Erfassung ändert sich durch die Interimsvereinbarung nichts. Darüber hinaus stellt die Interimsvereinbarung klar, dass ab dem 1. Januar 2023 eine unbefristete Abstimmungsvereinbarung gelten soll, bei der die Systemführerschaft der Wertstoffsammlung auf die BDS übergeht. Die Interimsvereinbarung verweist im letzten Absatz auf die ergänzend abzuschließenden Erfassungsverträge für LVP und PPK. Diese regeln die konkreten Konditionen der Erfassung, Dokumentation und Verrechnung, wobei hier nur die wesentlichen Eckpunkte dargestellt werden sollen: a) Wesentliche Konditionen aus dem Erfassungsvertrag für PPK – 3 – - Die Parteien konnten sich auf einen systembeteiligungspflichtigen Anteil von 50% verständigen. Das bedingt eine Beteiligung von 50% an den städtischen Sammelkosten, sowohl aus der Papiertonne als auch aus den gesammelten Mengen der Wertstoffstationen (Gesamtmenge in 2020 Papiertonne und Wertstoffstationen 10.859 Mg/Jahr). - Die Beteiligung an den Kosten pro gesammelte Mg steigt in den nächsten Jahren und staffelt sich netto wie folgt: 2020: 150 €/Mg, 2021: 180 €/Mg und 2022: 183,60 €/Mg. - Eine physische Übergabe der PPK-Mengen an die BDS findet nicht statt, so dass Kosten für den Umschlag gespart werden könnten. Diese PPK-Mengen werden von der Stadt vermarktet, so dass 100% der Erlöse bei der Stadt verbleiben (Stand 1.Quartal 2021: rund 145 €/Mg). b) Wesentliche Konditionen aus dem Erfassungsvertrag für LVP - Der Anteil der BDS an LVP wird für den Übergangszeitraum von 2020 bis Ende 2022 auf 8.716 Mg/Jahr festgesetzt (entspricht 43,84% Anteil an der Masse der Wertstofftonne auf Basis 2020). - Die Vergütung für die Sammlung dieses Anteils steigt ebenfalls in den nächsten Jahren und ist wie folgt gestaffelt: 2020: 139 €/Mg, 2021: 155 €/Mg und 2022: 158,50 €/Mg (jeweils netto). - Die gemeinsam gesammelten Mengen werden wie die letzten Jahre in die Sortieranlage der Fa. Alba im Rheinhafen verbracht und dort nach den Quoten der BDS verteilt, so dass eine physische Übergabe erfolgen kann. In der Regel verwerten die BDS ihre Mengen in derselben Anlage. Bewertung der Interimsvereinbarung in Verbindung mit den Erfassungsverträgen Durch die direkte Einbeziehung der PPK-Mengen aus der Papiertonne und den Containern der Wertstoffstationen hat sich auch die Abrechnungssystematik im Vergleich zu den Vorjahren stark verändert. Bis einschließlich 2019 wurden die PPK-Anteile in der Wertstofftonne noch als PPK-Anteil der BDS betrachtet, was nun ab 2020 nicht mehr der Fall ist. Dieser vollzogene Systemwechsel ist aufgrund der damit verbundenen Transparenz und korrekteren Darstellung auf jeden Fall sinnvoll und geboten und damit nicht alleinige Folge aus der jetzt zu schließenden Interimsvereinbarung. In Summe trägt die Stadt Karlsruhe jedoch weiterhin einen erheblichen Anteil an den Sammelkosten der Wertstofferfassung. Die Gründe dafür werden in der Vorlage „Perspektiven der Wertstofferfassung in Karlsruhe“ (Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 24.06.2021, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 29.06.2021, Hauptausschuss 13.07.2021, Gemeinderatssitzung 27.07.2021) dargelegt. Richtungsweisend für die Bewertung der Erfassungsverträge ist aus Sicht der Stadt, dass die Vergütung der BDS insgesamt im Vergleich zu den Vorjahren zunimmt. Hier ist festzustellen, dass nach einer starken Verbesserung der Konditionen mit den BDS in den Jahren 2018 und 2019 eine weitere Verbesserung mit der Interimsvereinbarung erreicht werden konnte. Die Entwicklung der Erträge von den BDS stellt sich wie folgt dar: Jahr Vergütung BDS an AfA (netto u. gerundet) 2017 990.000 € 2018 1.998.000 € 2019 2.019.000 € 2020 2.026.000 € 2021* 2.328.000 € – 4 – 2022* 2.378.000 € *hochgerechnet auf Basis PPK Mengen 2020; die entsprechenden Erträge sind im Haushalt 2021 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung (2022) bereits berücksichtigt. Der Betrag 2020 wird in 2021 als Mehrertrag vereinnahmt werden können. Ohne eine Einigung mit den BDS würde der vertragslose Zustand fortgeführt und die Kostenfrage erneut offenbleiben. In Anbetracht der weiteren Verbesserung der Vergütungsleistungen, die durch den Abschluss der Interimsvereinbarung in Verbindung mit den Erfassungsverträgen erreicht werden könnte, empfiehlt die Verwaltung, dem Abschluss der Interimsvereinbarung mit den BDS zuzustimmen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Erfassungsverträge nach den oben genannten Randbedingungen abzuschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und dem Hauptausschuss dem Abschluss der vorliegenden Interimsvereinbarung mit den Betreibern dualer Systeme (BDS) vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 in Verbindung mit den konkretisierenden Erfassungsverträgen für Leichtverpackungen (LVP) und Papier-/Kartonagen-verpackungen (PPK) zu. Das Amt für Abfallwirtschaft wird mit dem Abschluss der Verträge mit den BDS beauftragt.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 14 der Tagesordnung: Interimsvereinbarung mit den Betreibern dualer Systeme (BDS) vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 Vorlage: 2021/0726 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und dem Hauptausschuss dem Abschluss der vorliegenden Interimsvereinbarung mit den Betreibern dualer Systeme (BDS) vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 in Verbindung mit den kon- kretisierenden Erfassungsverträgen für Leichtverpackungen (LVP) und Papier-/Kartonagenverpackungen (PPK) zu. Das Amt für Abfallwirtschaft wird mit dem Abschluss der Verträge mit den BDS beauftragt. Abstimmungsergebnis: Bei 40 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 24. Juni 2021 und im Hauptaus- schuss am 13. Juli 2021 und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das können wir, glaube ich, jetzt erst mal abstimmen, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. August 2021