Stadtjägerinnen und Stadtjäger und Wildtierportal

Vorlage: 2021/0725
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 2
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.06.2021

    TOP: 11

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 11 Vorlage_Stadtjägerinnen und Stadtjäger und Wildtierportal_AföE_24_06_2021
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 74 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: FA Stadtjägerinnen und Stadtjäger und Wildtierportal Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 24.06.2021 11 X Information (Kurzfassung) Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Vorlage. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Mit der Novellierung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg vom 24.06.2020 wurden die Paragraphen § 13a „Stadtjägerinnen und Stadtjäger“ und § 14a „Wildtierportal“ neu aufgenommen. Zu § 13a „Stadtjägerinnen und Stadtjäger“ Die Gemeinde kann danach Stadtjäger*innen, die als solche durch die untere Jagdbehörde anerkannt sind, nach Anhörung der jagdausübungsberechtigten Person und nach Anhörung des Polizeivollzugs- dienstes einsetzen. Sie arbeiten mit dem Wildtierbeauftragten im Sinne des § 61 Absatz 1 zusammen. Als Stadtjäger*in kann anerkannt werden, wer einen Jagdschein besitzt, der zur Jagdausübung in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, und eine Ausbildung zur Stadtjäger*in absolviert hat. Sie werden von der unteren Jagdbehörde organisiert und koordiniert. Der Gesetzgeber sieht als Aufgaben der Stadtjäger*innen im Wesentlichen vor: - Kommunikation und Beratung von Bürger*innen, Behörden und weiteren relevanten Gruppen - Präventions- und Konfliktmanagement im Siedlungsraum sowie die Zusammenarbeit mit Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen - Gegenmaßnahmen bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung und Konfliktpotenziale durch Wildtiere - Vergrämung und Bejagung, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist. In der zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nur im Entwurf vorliegenden Durchführungsverordnung zur Novelle des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes werden diese Aufgaben noch konkreter beschrieben sein. Die untere Jagdbehörde ist dabei, auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben ein Konzept für den Einsatz von Stadtjäger*Innen, darunter auch Falkner*innen für Karlsruhe zu erstellen. Das Konzept soll ein Bestandteil des urbanen Jagd- und Wildtiermanagements werden. Vorgesehen ist, dass ehrenamtliche Stadtjäger*innen die untere Jagdbehörde und den Wildtierbeauftragten bei der jagdpraktischen, jagdfachlichen und jagdrechtlichen Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen des urbanen Jagd- und Wildtiermanagements unterstützen. Dabei nehmen die ehrenamtlichen und – in Ausnahmefällen - gewerblichen Stadtjäger*innen Aufgaben wahr, die ihren jeweiligen besonderen Fähigkeiten und Interessen entsprechen. Die Gefahren- und Seuchenprävention, das Wildtiermonitoring und das urbane Jagd- und Wildtiermanagement von Neozoen werden Schwerpunkte des Ehrenamtes sein. Zu § 14a „Wildtierportal“. Mit dem Wildtierportal beschreitet Baden-Württemberg einen innovativen und digitalen Weg bei den Themen Wildtiere und Jagd. Das Portal bietet für die Öffentlichkeit, die Jägerschaft, Grund- besitzer*innen und Behörden vielfältige Informationen und Fachanwendungen rund um die Themen Wildtiere, Jagd und Wildtiermanagement in Baden-Württemberg. Im Wildtierportal wird die Lebensweise, Bestandssituation und Verbreitung von über 45 Wildtierarten ausführlich in Text und Bild beschrieben. Neue Erkenntnisse und zahlreiche Projekte der Wildtier- forschung werden vorgestellt. Diese reichen vom Auerhuhn über den Feldhasen und das Schwarzwild bis zur Wildkatze. Zudem wird das Thema Wildtiere im Siedlungsraum ausführlich behandelt und bietet Bürger*innen neben Fachinformationen auch Verhaltenstipps im Umgang mit ihren tierischen Nachbarn. Das Portal bündelt aber nicht nur Informationen, sondern verlinkt zudem zu den Wildtierforschungseinrichtungen des Landes. Das Wildtierportal Baden-Württemberg bündelt somit alle wissenswerten Informationen zu Wildtieren, der Jagd und dem Wildtiermanagement unter einem – 3 – Dach. Das Portal wird stetig um Informationen und Fachanwendungen erweitert und an neu aufkommende Bedürfnisse angepasst. Mit dem Wildtierportal verankert das Land moderne Technologie im Verwaltungshandeln rund um die Wildtiere und die Jagd. Die Verwaltung von Jagdbezirken und -revieren wird für die Behörden, Jagdgenossenschaften sowie Hegegemeinschaften vereinfacht. Jagdstrecken im Jagdrevier können somit digital oder direkt per App einfach und schnell vom Hochsitz aus eingegeben werden. Mit der digitalen Jagdverwaltung kann die Jägerschaft ihre Jagdstrecken selbst verwalten, auswerten und per Mausklick an die Behörde übermitteln. Die verschiedenen Fachanwendungen des Portals sind kostenlos und werden in den nächsten Monaten stufenweise freigeschalten. Weitere Informationen bietet die Internetseite: www.wildtierportal-bw.de. Beschluss: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Vorlage.