Vollständiger Erhalt der ehemaligen RVS-Wagenhallen – Planungsauftrag zum Bebauungsplan Gottesaue-/Ostauepark, 2. Änderung,
| Vorlage: | 2021/0719 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt, Südstadt |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0719 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Vollständiger Erhalt der ehemaligen RVS-Wagenhallen – Planungsauftrag zum Bebauungsplan Gottesaue-/Ostauepark, 2. Änderung, Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 08.07.2021 2 x Beschlussantrag Der Planungsausschuss empfiehlt zur Deckung der beschriebenen Bedarfe im Bereich Kinder- und Jugendarbeit ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Daneben beschließt der Planungsausschuss auf Grundlage des § 13 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB, auf eine formale Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten und die Öffentlichkeit über die Planung beim Stadtplanungsamt direkt zu unterrichten und ihr die Möglichkeit zur Äußerung zu geben. Neben den offiziellen Beteiligungsschritten im Rahmen des Bebauungsplans, sollen insbesondere Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche für das Nutzungskonzept und die Freiraumplanung zusätzlich angeboten werden. Zusammenfassung Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Karlsruher Fächer GmbH, Stadtjugendausschuss e.V. – 2 – Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Gottesaue-/Ostauepark, soll die Grundlage für den vollständigen Erhalt der ehemaligen Wagenhallen (RVS-Busdepot) geschaffen werden. Der bauliche Zustand der Hallen ist deutlich besser als zunächst erwartet. Es bestehen ungedeckte Bedarfe für Flächen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit und der Bewegungsszene bzw. die Notwendigkeit der Verlagerung des Fanprojekts des Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V. Daher soll der bisher zum Abbruch vorgesehene Teil der Wagenhallen erhalten, für den Bedarf saniert und umgenutzt werden. Die aktuell versiegelten Außenflächen werden nach Ende der temporär befristeten Zwischenlagerung für Erdaushub sukzessive reduziert. Die Freiflächen werden für die Öffentlichkeit nach Umsetzung der Planung tagsüber besser zugänglich. Auf Grund der anhaltenden Pandemie muss derzeit weiter auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung verzichtet werden. Sie soll stattdessen in Form einer erweiterten Darlegung im Amtsblatt durchgeführt werden. Zusätzlich zu den Beteiligungsformen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sollen durch Stadtjugendausschuss e.V. und Gartenbauamt weitere Beteiligungsformate insbesondere für Kinder und Jugendliche für das Nutzungskonzept und die Freiraumplanung angeboten werden. Das Nutzungskonzept für die Wagenhallen wird im Jugendhilfeausschuss am 21. Juli 2021 ausführlich vorgestellt. Planungsziele Die 2. Änderung schreibt das Konzept des im Juli 2020 abgeschlossenen Bebauungsplanverfahrens „Gottesaue-/Ostauepark, 1. Änderung“, Karlsruhe-Oststadt fort und schafft ein Zentrum für die zuvor beschriebenen Bedarfe, insbesondere Angebote für Kinder und Jugendliche. Ziel des Bebauungsplans ist eine planungsrechtlich gesicherte dauerhafte Etablierung des Kinder- und Jugendangebots (Zirkus- und Aktionspark) im Bereich des heutigen Otto-Dullenkopf-Parks, an der Nahstelle zwischen Oststadt und Südstadt. Die Hallen bieten zusätzlich Platz für ein witterungsunabhängiges Angebot für die Bewegungsszene und eine Fläche für die notwendige Verlagerung des Fanprojekts des Stadtjugendausschusses e.V. Zu einem späteren Zeitpunkt ist vorgesehen, die verschiedenen Container und fliegenden Bauten (Zirkuszelte) nördlich der Wagenhallen durch den Neubau eines Zirkushauses zu ersetzen. Für die Wagenhallen und spätere neue Gebäude/ Nebenanlagen werden Vorgaben zur Klimaanpassung und Maßnahmen zum Klimaschutz im Bebauungsplan festgelegt. Das Plangebiet ist identisch mit der Fläche des Bebauungsplans Gottesaue-/Ostauepark, 1. Änderung, der am 17. Juli 2020 in Kraft getreten ist. Die aktuell versiegelten Außenflächen werden nach Ende der temporär befristeten Zwischenlagerung für Erdaushub schrittweise reduziert und nach Möglichkeit saniert bzw. entsiegelt. Die aktuell nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Freiflächen werden nach Umsetzung der Planung tagsüber besser zugänglich. Informationsformat Die Information der Öffentlichkeit soll über eine erweiterte Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe gewährleistet werden. Dies bedeutet im Einzelnen: • Bekanntmachung mit Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan in der StadtZeitung/Amtsblatt der Stadt Karlsruhe. • Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen über Internet oder beim Stadtplanungsamt – 3 – • Sowohl im Internet als auch beim Stadtplanungsamt wird ein sprachlich unterlegter Power-Point- Vortrag zur Verfügung gestellt, bei dem die Planung vorgestellt wird. Im Stadtplanungsamt besteht auch die Möglichkeit, sich die Planung erläutern zu lassen. Zusätzlich wird geprüft, ob eine zusätzliche Veröffentlichung auf den Internetseiten des Stadtjugendausschuss in geeigneter Form erfolgen kann. • Sowohl im Internet, als auch beim Stadtplanungsamt können innerhalb von zwei Wochen Anregungen und Einwendungen zur Planung abgegeben werden. In dieser Zeit erhält die interessierte Öffentlichkeit zudem die Gelegenheit, die eigenen Anregungen, Bedenken und Vorschläge beim Stadtplanungsamt mit einer oder einem mit den Planunterlagen vertrauten Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zu erörtern. Weiteres Vorgehen Interne Vorabstimmung innerhalb der Stadtverwaltung Karlsruhe, danach soll die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB erfolgen. Beschluss: Der Planungsausschuss empfiehlt zur Deckung der beschriebenen Bedarfe im Bereich Kinder und Jugendarbeit ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Daneben beschließt der Planungsausschuss auf Grundlage des § 13 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB, auf eine formale Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten und die Öffentlichkeit über die Planung beim Stadtplanungsamt direkt zu unterrichten und ihr die Möglichkeit zur Äußerung zu geben.