Bebauungsplan "Beiertheimer Feld, II. Abschnitt, Änderung südlich des Weinbrennerplatzes", Karlsruhe-Südweststadt und Weststadt Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Vorlage: 2021/0715/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 18.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 4.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.06.2021 Vorlage Nr.: 2021/0715/1 Bebauungsplan "Beiertheimer Feld, II. Abschnitt, Änderung südlich des Weinbrennerplatzes", Karlsruhe-Südweststadt und Weststadt Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 4 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: - Die Anzahl der Stellplätze wird nicht wie aufgeführt von 73 auf 46 reduziert, sondern bleibt bei der bisherigen Anzahl. - Es wird eine öffentliche Bürgerinformation vor Ort durchgeführt. Sachverhalt/Begründung Die Parkplatzsituation im Beiertheimer Feld insbesondere auf dem Gustav-Heller-Platz ist angespannt. Vor Ort haben wir die Situation, dass Anwohnerinnen und Anwohner Parkplätze benötigen und dass die anliegenden Kleingärtner auch zu ihren Gärten kommen müssen. Gerade bei der Gartenarbeit kommen auch mal schwerere Materialien und sperrige Gegenstände zum Einsatz, die nicht über lange Strecken per Hand oder per Fahrrad transportiert werden können. Deshalb sollte die Anzahl der Parkplätze nicht weiter reduziert werden. In jedem Fall sollte die Bürgerschaft angemessen über den Bebauungsplan informiert werden. Daher beantragt die CDU-Fraktion, dass eine Bürgerinformation vor Ort durchgeführt wird, um über den Bebauungsplan und die sich daraus ergebenden Pläne transparent zu informieren. Die CDU-Fraktion sieht durchaus den Sinn dahinter, öffentliche Stellplätze zu reduzieren, um den Parksuchverkehr zu reduzieren und den Verkehr verstärkt in Parkhäuser zu leiten. Dies trifft aber in diesem Bereich der Stadt die Falschen und auch E-Fahrzeuge benötigen einen Stellplatz. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Dirk Müller Dr. Thomas Müller Karin Wiedemann

  • StN Ä-Antrag CDU TOP 4
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0715/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stpla Bebauungsplan „Beiertheimer Feld, II. Abschnitt, Änderung südlich des Weinbrennerplatzes“, Karlsruhe-Südweststadt und Weststadt Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 4 X Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Anzahl der Stellplätze Der Bebauungsplan „Beiertheimer Feld II. Abschnitt südlich des Weinbrennerplatzes“ hat zum Ziel die Aufwertung des Grünraumes, Sicherung der ökologisch wertvollen Brachflächen und die dauerhafte Sicherung des Gebietes für Erholungszwecke. Hervorzuheben ist insbesondere das Aufwerten der Freiräume, die Integration einer weiteren KITA, die an die bestehende Einrichtung angebaut werden soll, sowie ein geordnetes Wegenetz. Die 73 ursprünglich als erforderlich angesehenen Stellplätze für die Gärten war wie folgt ermittelt worden: 219 Gärten, Stellplatzschlüssel 1:3, ergibt 73 notwendige Stellplätze. Die Reduzierung der gemäß der Landesbauordnung und ihren Ausführungsvorschriften erforderlichen 73 Stellplätze auf eine für die Gartennutzung verträgliche Anzahl von 46 Stellplätze erfolgte unter dem Gesichtspunkt der bestehenden guten ÖPNV-Anbindung. Es wird PKW- Stellplätze neben der Weinbrennerschule, am Gustav-Heller-Platz und am Ende der Wilhelm-Baur-Straße sowie an der Eisenlohrstraße geben. Zusammen mit den bestehenden Parkplätzen ist die fußläufige Erreichbarkeit z. B. mit Schubkarre für jeden Garten gewährleistet. Dadurch wird es möglich, innerhalb des Gebietes eine Kfz-freie Zone entstehen zu lassen und für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen eine spürbare Verbesserung bezüglich der Erholungsfunktion zu bringen und die Schäden, die durch zunehmende Versiegelung durch unbegrenzt parkende Autos innerhalb des Plangebietes entstanden sind, zu minimieren. Im Rahmen der eher extensiven Nutzung dürfte sich der Transport schwerer Materialien und sperriger Gegenstände in Grenzen halten. Der Grünschnitt der Gärten soll weitestgehend vor Ort belassen und kompostiert werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Umweltvorsorge und Nachhaltigkeit. Die Stadtverwaltung kommt zu dem Schluss, dass das öffentliche Interesse an einer Kfz-freien Zone innerhalb des Plangebietes überwiegt, die ökologischen und klimatischen Verbesserungen dadurch nachhaltig für die Bevölkerung erlebbar sein werden und die vorliegende Planung auch unter Würdigung der Belange der privaten Gartenbesitzer, der Gartenpächter, der Weinbrennerschule, der Sporthallennutzer und der beiden KITA`s angemessen und gerechtfertigt ist. Öffentliche Bürgerinformation Die im Bebauungsplanverfahren vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch die einmonatige Offenlage der Planunterlagen sowohl im Stadtplanungsamt als auch über die Internetseite der Stadt Karlsruhe angeboten. Erfahrungsgemäß erreicht man über diese Öffentlichkeitsbeteiligung einen wesentlich größeren Anteil der Bevölkerung, die im Gegensatz zu einem festen Termin jederzeit die Unterlagen innerhalb eines Monats in Ruhe durchsehen können. Um Rechtssicherheit für das Bebauungsplanverfahren zu gewährleisten, rät die Verwaltung davon ab, neben der gemäß Baugesetzbuch vorgegebenen Beteiligungsform noch eine öffentliche Bürgerinformation vor Ort durchzuführen.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text