Bebauungsplan "Beiertheimer Feld, II. Abschnitt, Änderung südlich des Weinbrennerplatzes", Karlsruhe-Südweststadt und Weststadt Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Vorlage: 2021/0715
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Oberreut, Südweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Synopse_TÖB2-BPL Beiertheimer Feld
    Extrahierter Text

    Anlage Bebauungsplanverfahren „Beiertheimer Feld 2. Abschnitt, Änderung südlich Weinbrennerplatz“, Karlsruhe – Südweststadt hier: Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.3. bis 26.4.2021 Inhaltsverzeichnis: Bürgerverein Südweststadt vom 26. April 2021 ............................................................ 2 Bürgerverein der Weststadt e.V. vom 21.5.2021 ........................................................... 4 BUND .......................................................................................................................... 6 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 25. März 2021 ............................................................................................................. 6 Deutsche Telekom vom 26. März 2021 und 15. April 2021 .......................................... 7 Forstamt Untere Jagdbehörde vom 21. April 2021 ........................................................ 8 Forstamt vom 31. März 2021 ....................................................................................... 8 Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg .......................................................... 8 Landratsamt Karlsruhe, Dezernat VI, Gesundheitsamt vom 25. März 2021 .................... 8 Nachbarschaftsverband Karlsruhe, -Planungsstelle- vom 8. April 2021 .......................... 8 Polizeipräsidium Karlsruhe vom 23. April 2021 ............................................................. 9 Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21, Raumordnung ........................................... 9 Stadtwerke Karlsruhe GmbH vom 19. April 2021, 26.4., 27.4.2021 und 3.5.21 ............ 9 Stromversorgung ................................................................................................................. 10 Gas- und Wasserversorgung .............................................................................................. 11 Öffentliche Straßenbeleuchtung ....................................................................................... 14 Kommunikations- und Informationstechnik ..................................................................... 14 Fernwärmeversorgung ........................................................................................................ 15 Dringliche Sicherung (Beschränkte persönliche Dienstbarkeit) ....................................... 16 Anlage A .............................................................................................................................. 16 Stadtjugendausschuss ................................................................................................ 17 Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vom 23. April 2021 ............................................... 17 Zentraler Juristischer Dienst, Abfallrechts- und Altlastenbehörde vom 12. April 2021 .. 20 Vorbemerkung .................................................................................................................... 20 Begründung ......................................................................................................................... 21 Hinweise ............................................................................................................................... 21 Umweltbericht ..................................................................................................................... 22 Zentraler Juristischer Dienst, Wasserbehörde vom 12. April 2021 ................................ 23 Zentraler Juristischer Dienst, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde vom 23. April 2021 ................................................................................................................................. 23 Zentraler Juristischer Dienst, Bodenschutzbehörde vom 12. April 2021 ....................... 23 - 2 - Vorbemerkung .................................................................................................................... 23 Planungsrechtliche Festsetzungen ..................................................................................... 24 Zentraler Juristischer Dienst, Naturschutzbehörde vom 22. April 2021 ........................ 24 Allgemeines ......................................................................................................................... 24 Eingriffsausgleich ................................................................................................................ 25 Artenschutz ......................................................................................................................... 25 Beleuchtung......................................................................................................................... 26 Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Bürgerverein Südweststadt vom 26. April 2021 Vielen Dank für Ihre Informationen und Nachfrage die Sie an den Bürgerverein ge- sendet haben. Gerne senden wir Ihnen un- sere Überlegungen und Vorschläge, die sehr wichtig für alle Bürgerinnen und Bür- ger unserer schönen Stadt Karlsruhe sind. Wir als Bürgerverein unterstützen gerne alle Verbesserungen und Vorschläge der Stadt- verwaltung die vorgesehen oder geplant sind für alle Bürger ohne Nachteile oder Vor- teile für irgendwelche Interessensgruppen. Die Stadt Karlsruhe versucht seit mehreren Jahren die Beamtensprache abzubauen und die Dokumente für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich zu machen. Deswegen schlagen wir vor die Pläne und alle Doku- mente klar und deutlich zu schreiben und mit einen Ist- und Sollzustand darzustellen. Dann kann jeder Mensch schnell und einfach verstehen um welche Änderungen, Verbes- serungen und Vorschläge es genau geht. Nur transparente, klare und deutliche Lösun- gen ermöglichen eine richtige Kommunika- tion mit allen beteiligten Personen. Als Bürgerverein vertreten wir das Interesse aller Bürgerinnen und Bürger in unserem Stadtteil, egal ob damit die Fußgänger, Au- tobesitzer oder Fahrradbesitzer gemeint sind. Für uns sind alle Menschen gleichwer- tig mit gleichen Rechten und Pflichten. Alle Bürger sollen die gleiche Chance für eine normales Leben in einer Stadt haben, mit allen Vor- und Nachteilen. Der Bebauungsplan beschreibt in der Be- gründung im ersten Teil unter der Ziffer 3 den heutigen Zustand und unter Ziffer 4 das zukünftige Planungskonzept. Das Pla- nungskonzept mit seinen verschiedenen Abschnitten stellt den aktuellen Abschluss der Planungen dar, mit denen die Aufwer- tung des Grünraumes und die dauerhafte Sicherung des Gebietes für Erholungszwe- cke erfolgen soll. Die Planzeichnung zeigt auf, aus Gründen der klaren Darstellung der Planungsabsicht, was zukünftig gelten soll. Hervorzuheben ist insbesondere das Aufwerten der Freiräume, die Integration weiterer KITA-Gruppen, mittels eines An- baus an die bestehende Einrichtung, sowie ein geordnetes Wegenetz. Eine moderate Anzahl von Parkplätzen für die Gartennut- zer*innen wird an drei Stellen an den Plan- gebietsrändern angeboten. - 3 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Wir begrüßen alle Verbesserungen die im Bebauungsplan „Beiertheimer Feld“ vorge- sehen sind. Aber wir können nicht die Abschaffung über 30 Parkplätze am Gustav-Heller-Platz unterstützen, ohne eine alternative Lösung. Bei der Planung sollten sie nicht vergessen zahlreiche Gartenbesitzer, Bewohner*in- nen im Bereich des Gustav-Heller-Platzes, Besucher der Günter-Klotz-Anlage sowie die Besucher, Bewohner und Mitarbeiter des Pflegeheims „Anna Wach Haus“. Sie sollten nochmal alle Vor- und Nachteile zu dieser unnötigen Investition und Ver- kehrsänderungen überprüfen, da in diesem Bereich kein öffentlicher und starker Auto- verkehr vorhanden ist. In einem Gespräch mit den Gartenbesitzer erwarten sie in einer so großen Gartenan- lage eine alternative Transportmöglichkeit seitens der Stadt. Neben der Schule, Sporthalle und den Kin- dergärten am Weinbrennerplatz sollte ein ausreichendes Parkplatzangebot weiterhin bestehen bleiben. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wir freuen uns, dass Sie zum Wohl aller Bür- gerinnen und Bürger handeln. Die derzeitige Markierung auf dem Gustav- Heller-Platz ist ein Provisorium bis zum end- gültigen Ausbau gemäß Bebauungsplan. Das Ordnungsamt hat diese verfügt, weil auf dem Platz chaotische Verhältnisse ge- herrscht haben und es zu Unfällen kam. Die Verkehrsplanung hat damals davor ge- warnt, so viele Stellplätze zu schaffen, weil der Verlust beim Ausbau des Knotenpunk- tes zu Protesten absehbar war. Bei dem Projekt „Faires Parken“ war der Umbau des Platzes kein Thema, da es hier- bei nur um die Schaffung ausreichend brei- ter Gehwege und die Beseitigung nicht StVO-konformer Parkierung im Bestand ging. Der Gustav-Heller-Platz soll zukünftig zu ei- nem gut gestalteten und verkehrstechnisch sicheren Platz umgebaut werden. Insoweit stellt die Planzeichnung einen Umbau dar, der zu einem späteren Zeitpunkt angegan- gen werden wird, wenn z. B. notwendige Infrastrukturmaßnahmen größere Umbau- maßnahmen an den Verkehrsflächen erfor- dern. Für die detaillierte Straßenraumge- staltung in diesem Bereich sind zudem auch die Erfahrungswerte aus der Umset- zung des anstehenden Bewohnerparkens abzuwarten. In diesem Zusammenhang wird eine Entspannung bei dem Parksuch- verkehr erwartet. Siehe hierzu die Erläute- rungen in der Vorlage im PlanA am 17.6.2020. In diesem Bereich soll die Neu- ausweisung einer Bewohnerparkzone unter Einbeziehung des Bürgervereins und vorbe- haltlich entsprechender Begutachtung der Parkierungssituation und der Entscheidung durch die gemeinderätlichen Gremien an- gegangen werden. Eine moderate Anzahl von Parkplätzen für die Gartennutzer*innen wird an drei Stel- len an den Plangebietsrändern angeboten. Die Reduzierung der gemäß der Landes- bauordnung und ihren Ausführungsvor- schriften erforderlichen 73 Stellplätze auf eine für die Gartennutzung verträgliche - 4 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Anzahl von 46 Stellplätze erfolgte unter dem Gesichtspunkt der bestehenden guten ÖPNV-Anbindung. Dadurch wird es mög- lich, innerhalb des Gebietes eine Kfz-freie Zone entstehen zu lassen. Die Stadtverwal- tung kommt zu dem Schluss, dass das öf- fentliche Interesse an einer Kfz-freien Zone innerhalb des Plangebietes überwiegt und die vorliegende Planung auch unter Würdi- gung der Belange der privaten Gartenbesit- zer*innen, der Gartenpächter*innen, der Weinbrennerschule, der Sporthallennut- zer*innen und der KITA angemessen und gerechtfertigt ist. Die Zufahrt durch mobili- tätseingeschränkte Personen ist möglich. Der Grünschnitt soll weitestgehend vor Ort belassen und kompostiert werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Umweltvorsorge und Nachhaltigkeit. Für den Fall, dass im Frühjahr und Herbst größere Mengen an Schnittgut anfallen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, z. B. im Rahmen einer Ge- meinschaftsaktion durch die Gartennut- zer*innen das temporäre Aufstellen eines Grünabfallcontainers beim Amt für Abfall- wirtschaft gegen Kostenbeteiligung zu or- ganisieren. Dadurch entfallen zusätzliche Fahrten durch die Gartenbenutzer*innen, was sich zukünftig positiv auf die CO 2 -Bi- lanz auswirken wird. Bürgerverein der Weststadt e.V. vom 21.5.2021 Zunächst bitten wir Sie, die Weststadt in die Betitelung der Pläne mit aufzunehmen. Bisher ist dort nur die Südweststadt benannt: Be- bauungsplan „Beiertheimer Feld II. Abschnitt, Änderung südlich des Weinbrennerplatzes, Karlsruhe – Südweststadt“. Die Umgestaltung der Grünflächen und An- lagen innerhalb des Erholungsgebietes und der Gärten begrüßen wir als Verbesserun- gen. Probleme sehen wir jedoch bei der Um- gestaltung des Gustav-Heller-Platzes: durch die kürzliche Umstrukturierung der Parkflä- chen aufgrund des Wegfalls des Gehweg- parkens sind bereits viele Parkplätze im Be- reich südlich der Kriegsstraße bis zur Eisen- Titel wurde entsprechend ergänzt. Antwort siehe oben zum BV der Südwest- stadt. - 5 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt lohrstraße weggefallen. Dies hat bekannter- maßen bereits zu viel Unmut bei den Be- wohner*innen geführt. Nach Ihren Plänen zur Umgestaltung des Gustav-Heller-Platzes würden über 30 Parkplätze nochmals weg- fallen. Hier können wir keinesfalls zustim- men. Insbesondere vor dem Hintergrund der ab Sommer geltenden Anwohnerparkzonen in diesem Gebiet (Auskunft Ordnungsamt), erwarten wir hier eine enorme Verschärfung der Parkplatzknappheit. In diesem Gebiet befinden sich viele Gewer- betreibende mit Kundenverkehr, die nach der Umstellung auf Anwohnerparken deutlich weniger freie Stellplätze zur Verfügung ha- ben. Sollten hier noch die Kleingärtner hinzu- kommen, die Ihren Stellplatz vor dem Garten verlieren, sehen wir erhebliche Schwierigkei- ten, da diese an den Zugängen Eisenlohr- straße / Bunsenstraße und Gustav-Heller-Platz einen Parkplatz suchen werden. Bei einem Gartengebiet in dieser Größe soll- ten Transportmöglichkeiten seitens der Stadt innerhalb des Gebiets zur Verfügung gestellt werden, beziehungsweise eine Einfahrt zum Be- und Entladen möglich sein. Wo realisier- bar sollten unmittelbar vor den Gärten Park- möglichkeiten gewährt werden. Zudem sollten in Zukunft genügend Park- plätze sowohl für die Angestellten als auch die Besucher des Anna-Walch-Hauses zur Verfügung stehen. Letztere sind zum Teil auf- grund ihres Alters in ihrer Mobilität einge- schränkt. Der Fußweg von der nächsten Hal- testelle des öffentlichen Nahverkehres ist dann oft schon ein Problem. Im Rahmen des bevorstehenden Bewohner- parkens in diesem Quartier ist geplant, dass Tagsüber eine uneingeschränkte Parkierung ohne Bewirtschaftung in einigen Bereichen möglich sein wird, um der Nutzung der Kleingärten und den ansässigen gewerbli- chen Nutzungen Rechnung zu tragen. 24 tagsüber bewirtschaftete Stellplätze in Bezug auf die gewerblichen Nutzungen in der Kriegsstraße mit Bewohner frei, Lieferbereiche bleiben wie im Bestand erhal- ten. 8 tagsüber bewirtschaftete Stellplätze in der Wilhelm-Baur-Straße ohne Bewohner frei. Tagsüber ist der rechtliche Maximal- spielraum mit 50 Prozent Vorbehalt der Stellplätze für die Bewohner ausgeschöpft. Nachts ist der rechtliche Maximalspielraum mit 75 Prozent Vorbehalt der Stellplätze für die Bewohner ausgeschöpft. An den Randzonen des Plangebietes sind im vertretbaren Umfang Parkierungsmöglich- keiten vorgesehen. Von dort aus können notwendige Utensilien z. B. mittels Schub- karren zu den Gärten gebracht werden. Dies ist vielerorts in den verschiedensten Garten- anlagen geübte Praxis. Das Anna-Walch-Haus hat auf seinem Grundstück den erforderlichen Stellplatz- nachweis erbracht. Darüber hinaus hat es selber Sorge zu tragen, dass das Stellplatz- angebot ausreichend ist. - 6 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass bereits jetzt durch den Wegfall vieler Parkplätze für die Bewohner*innen eine nicht unerhebliche Parkplatznot – gerade in den Abendstunden – besteht. Dies entspannt sich nur unwesentlich durch das Anwohnerparken, da zu dieser Zeit oh- nehin fast ausschließlich Anwohner parken. Diese bereits jetzt erkennbaren Belastungs- situationen zu entschärfen ist planerische Aufgabe. Wir bitten um Berücksichtigung und Nach- besserung im Konzept. Im Quartier ergab sich bei der Umsetzung des Projektes „Faires Parken in Karlsruhe“ eine besondere zusätzliche Belastung für die Bewohner. Neben einem hohen Pend- leraufkommen im östlichen Bereich des Quartiers, konnte die Bestandsituation in der Eisenlohr- und Weltzienstraße auf Grund der vorhandenen Straßenbreite nicht legalisiert werden. Es gab im Rahmen der Umsetzung des Projektes „Faires Par- ken“ keine vergleichbare Situation in Bezug auf negative Auswirkungen für die Bewoh- ner. Ausweichmöglichkeiten im privaten Bereich fehlen und die Anzahl der entfalle- nen Stellplätze ist für das Quartier signifi- kant. Viele Termine vor Ort mit den Bewohnern wie auch mit dem ansässigen Gewerbe haben zu keiner Lösung geführt. Herr Dr. Frank Mentrup hat sich der Situ- ation persönlich angenommen. In diesem Zusammenhang einigte man sich auf die Neuausweisung einer Bewohnerparkzone unter Einbeziehung des Bürgervereins und vorbehaltlich entsprechender Begutachtung der Parkierungssituation und der Entschei- dung durch die gemeinderätlichen Gremien. Dies soll ab Sommer diesen Jahres umgesetzt werden. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist Sache des Ordnungs- und Bürgeramtes. BUND Keine Stellungnahme eingegangen. Telefo- nisch erklärte Herr Weinrebe am 5.5.21, dass in seinem Hause die Abgabefrist vergessen wurde. Kenntnisnahme Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundes- wehr vom 25. März 2021 Durch die oben genannten und in den Unter- lagen näher beschriebene Planung werden Belange der Bundeswehr nicht berührt. Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Planung Kenntnisnahme - 7 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt seitens der Bundeswehr als Träger öffentli- cher Belange keine Einwände. Deutsche Telekom vom 26. März 2021 und 15. April 2021 Mail vom 26.3.2021: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfol- gend Telekom genannt) - als Netzeigentüme- rin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Drit- ter entgegenzunehmen und dementspre- chend die erforderlichen Stellungnahmen ab- zugeben. Zu der o. a. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Im Planbereich der oben genannten Baumaß- nahme befinden sich Telekommunikations- anlagen der Telekom. Die Belange der Tele- kom - z. B. das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögensinteressen sind betroffen. Der Bestand und der Betrieb der vorhande- nen TK - Anlagen müssen weiterhin gewähr- leistet bleiben. Wir bitten Sie bei der Bauausführung darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhan- denen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen (Störungs-Hotline 0781 / 838-66 33)) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Ggf. sind die TK-Anlagen zu schützen bzw. zu sichern. Die Kabelschutzanweisung der Dt. Telekom ist zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass sich die bauaus- führende Fa. vor Beginn der Baumaßnahme zu informieren hat. Kenntnisnahme Die Stellungnahme wurde an Hochbau- und Gebäudewirtschaft und an das Gartenbau- amt weitergeleitet, mit der Bitte um Beach- tung im weiteren Verfahren. Mail vom 15.4.2021: Im Plangebiet sind von der Telekom zur Zeit keine Maßnahmen geplant. Hinsichtlich der geplanter Baumpflanzungen bitten wir si- cherzustellen, dass durch die Die Stellungnahme wurde an das Garten- bauamt und Hochbau und Gebäudewirt- schaft gesendet mit der Bitte um Beachtung insbesondere im Zuge der - 8 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Baumpflanzungen, die Unterhaltung und Er- weiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden. Grünordnungsmaßnahmen. Forstamt Untere Jagdbehörde vom 21. April 2021 Jagdrechtliche Belange sind im Bereich des Plangebietes nicht betroffen Kenntnisnahme Forstamt vom 31. März 2021 Forstliche Belange sind im beplanten Gebiet nicht betroffen. Von der Unteren Jagdbe- hörde erhalten Sie eine gesonderte Nachricht. Kenntnisnahme Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg --- --- Landratsamt Karlsruhe, Dezernat VI, Gesundheitsamt vom 25. März 2021 Nach Durchsicht der eingereichten Unterla- gen bestehen von Seiten des Gesundheitsam- tes keine Einwände oder Bedenken zur Pla- nung. Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe, -Planungsstelle- vom 8. April 2021 Sowohl der gültige Flächennutzungsplan (FNP) 2010, 5. Aktualisierung des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe (NVK) als auch der beschlossene, momentan zur Genehmi- gung stehende FNP 2030 stellen das Gebiet im Bereich der Weinbrennerschule und der Kita als Einrichtung für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule und den restlichen Bereich als geplante Grünfläche mit unbestimmter Zweckbestimmung dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem FNP entwickelt. Der Landschaftsplan des NVK sieht für das Plangebiet „Maßnahmen zur Sicherung und Aufwertung ruhiger Landschaftsräume“ vor. Der Bebauungsplan trägt diesen Empfehlun- gen Rechnung. Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen. Wir bitten Sie, uns über den weiteren Verlauf des Vorhabens zu unter- richten, um nach Rechtskraft des Bebau- ungsplans den FNP zu ändern. Die geplante Grünfläche wird nach Rechtskraft als Be- stand dargestellt. Kenntnisnahme - 9 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Polizeipräsidium Karlsruhe vom 23. April 2021 Zum vorliegenden Bebauungsplan wird sei- tens des PP Karlsruhe, FESt E-V, zu Punkt 4.3.4 „Geh- und Radwege, nachfolgend an- gemerkt: - „Die Beleuchtung der Wege ist aus Grün- den des Artenschutzes nicht vorgese- hen“. Durch eine fehlende Beleuchtung wird erfahrungsgemäß das subjektive Si- cherheitsgefühl stark beeinträchtigt, Stichwort „Angsträume/Soziale Kon- trolle“. - „Durch das Plangebiet führen mehrerer Geh- und Radwege“. Es findet öffentli- cher Verkehr im Plangebiet statt. Eine fehlende Beleuchtung und die damit ein- hergehende schlechte Wahrnehmbarkeit der Verkehrsteilnehmer untereinander stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Die Wegebeziehungen sind Bestand und auch heute nicht beleuchtet. Es gibt be- leuchtete Alternativrouten (z. B. entlang der Europahalle und des Karl-Wolff-Weg). Die Fortführung der Wege über die Junker- und-Ruh-Brücke ist dann ebenfalls mit Stra- ßenbeleuchtung versehen. Zukünftig sollen die Gartennutzer*innen nur noch an den Rändern des Plangebietes parken. Ausnahmen sind vorgesehen nur für Pflegefahrzeuge der Stadt und Not- dienste. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21, Raumordnung --- --- Stadtwerke Karlsruhe GmbH vom 19. April 2021, 26.4., 27.4.2021 und 3.5.21 Im Folgenden erhalten Sie die gemeinsame Stellungnahme der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und der Stadtwerke Karlsruhe Netz- service GmbH zu Ihrer oben genannten An- frage. Allgemeine Informationen und Vorausset- zungen für die Gültigkeit der Stellung- nahme: Die Stellungnahme bezieht sich auf die vom Anfragenden eingereichten Unterla- gen. Eine Überprüfung der eingearbeiteten Leitungs- und Anlagenbestände, auf Voll- ständigkeit und Richtigkeit, erfolgte durch uns nicht. Fehlbeurteilungen aufgrund man- gelhafter Unterlagen des Antragstellers ge- hen ebenso wenig zu unseren Lasten wie ein daraus resultierender Mehraufwand des An- tragstellers. → Aktuelle Planunterlagen zu Leitungen und Anlagen erhalten Sie auf Anfrage bei unserer Leitungsauskunft in der Daxlander Str. 72, leitungsauskunft@netzservice- swka.de, Fax 0721, 599- 4819. Kenntnisnahme - 10 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt → Die Vorgaben unserer Leitungsschutz- anweisung - siehe www.netzservice-swka.de → Planauskunft → Schutzanweisung - sind grundsätzlich einzuhalten. Abweichungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit den unten genannten Ansprechpartnern zu- lässig. → Zu unseren Versorgungssystemen sind bei allen Maßnahmen sicherheitsrele- vante lichte Mindestabstände einzuhalten. Eine tabellarische Übersicht erhalten Sie als Anlage A Stromversorgung Dem Bebauungsplanentwurf kann mit Aus- nahme einiger geplanter Baumpflanzungen zugestimmt werden. Es handelt sich dabei um folgende konfliktbehaftete Baumstand- orte (die Nummerierung verweist auf den untenstehenden Planausschnitt): Nr. 1: Der Baum ist unmittelbar an/auf ei- ner bestehenden 110-kV-Kabeltrasse ge- plant und darf an dieser Stelle nicht reali- siert werden. Nr. 2: Der Baum ist unmittelbar an/auf ei- nem bestehenden 1-kV-Hausanschlusska- bel geplant und kann nach kostenpflichti- ger Anpassung des Kabels realisiert wer- den. Nr. 3: Der Baum ist unmittelbar an/auf einer Leerrohrtrasse geplant, welche die Kriegs- straße quert. Der Standort könnte nach Schaffung einer neuen Querung und nach Umlegung der bestehenden Kabelsysteme, in die neue Querung, realisiert werden. Wir empfehlen dies jedoch ausdrücklich nicht, da wir aufgrund der Lage von einem länger- fristigen Genehmigungsverfahren und von Kosten für den Vorhabenträger in Höhe von mindestens 25.000 € ausgehen. Nr. 4: Die Baumreihe ist unmittelbar an/auf einer bestehenden 1-kV-Kabeltrasse ge- plant und kann nach kostenpflichtiger An- passung der Trasse realisiert werden. Allgemeine Anmerkung: Bei den Nummern 3 und 4 ist, alternativ zur Umlegung der Kabelsysteme, eventuell die Einbringung von Wurzelbarrieren ausreichend, Siehe unten stehende Antwortmail des Gartenbauamtes vom 23.4.2021. Die Kon- flikte konnten alle gelöst werden. - 11 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt um die Baumstandorte zu ermöglichen. Dies kann jedoch auf Grundlage des eingereichten Plans nicht ausreichend detailliert beurteilt wer- den, da die bestehenden Leitungssysteme nicht dargestellt sind. Gas- und Wasserversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Dem Bebauungsplanentwurf kann mit Aus- nahme geplanter Baumpflanzungen sowie einer erforderlichen Änderung eines Lei- tungsrechts grundsätzlich zugestimmt wer- den (vgl. nachfolgenden Planausschnitt): Nr. 5: Baum ist in Nähe der Gas- u. Wasser- anschlussleitungen des Seniorenheims ge- plant. Nr. 6: Baum ist in Nähe einer Gashochdruck- leitung geplant. Nr. 7: Die Bäume sind in Nähe einer wichti- gen Gasniederdruckleitung (Ausgangslei- tung aus Gasdruckregelanlage) geplant. Nr. 8: Baum ist in Nähe einer Gashochdruck- leitung geplant. Nr. 9: Das Leitungsrecht muss an die Be- standsleitungen angepasst werden; diese ver- laufen insbesondere im Südosten deutlich - 12 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt stärker über die Privatgrundstücke. Es wird um Vorlage des B-Plan-Entwurfs mit im gleichen Plan integriertem Leitungsbe- stand gebeten. Idealerweise wird um jeden geplanten Baum im genannten Bereich ein Kreis mit dem Radius von 2,50 m gezogen, um sofort potentielle Konflikte mit Bestands- leitungen erkennen zu können. Anschlie- ßend sind die Konflikte zwischen Bäumen und Leitungen gemeinsam zu lösen. Auf die Regelungen des Konzessionsvertrags wird verwiesen. Bis dahin kann den oben genann- ten Bäumen nicht zugestimmt werden. Prüfergebnis GBA 23.4.2021: wir würden gern die Konflikte mit den Baumpflanzungen und den Leitungen mit Ihnen lösen. Dafür haben wir folgende Anpassungen in den Plänen vorgenommen: Konflikt 1: Wir haben den geplante Baumpflanzung verschoben, so dass die 2,5m zur 110kV-Lei- tung eingehalten werden. Konflikt 2: Antwort SwK Gas-Wasser 26.4.2021: Herzlichen Dank für die Überarbeitung. Ich gehe davon aus, dass in Ihrer Planbe- nennung jeweils der Maßstab enthalten ist. Unter dieser Voraussetzung sind meine Be- denken ausgeräumt. - 13 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Wir haben die geplante Baumpflanzung ver- schoben, so dass 2,50m zum 1kV-Hausan- schlusskabel eingehalten werden. Konflikt 3: Wir haben die geplante Baumpflanzung nach Osten verschieben, so dass 2,50m Ab- stand zur Wasserleitung eingehalten wer- den. Konflikt 4: Hier verweisen Sie auf die Möglichkeit hin, die Baumpflanzungen mit Hilfe von Wurzel- barrieren realisieren zu können. Der Pflanz- streifen ist im Durchschnitt 2,90 m breit, das bedeutet mit den Baumpflanzungen könn- ten wir maximal 1,60 m von der Leitung wegkommen. Sehen Sie hier die Möglichkeit, den Abstand so weit zu unterschreiten, wenn wir eine Wurzelbarriere einbringen. Im Bereich der 6 südlichen Baumpflanzungen liegt keine 1kV- Kabeltrasse mehr. Hier dürfte nichts gegen die Baumpflanzungen sprechen. Konflikt 5: Wir haben den Gas- und Wasseranschluss vom Seniorenheim unter die Planung gelegt. Nach unserer Messung sind die Abstände zwischen Baumpflanzung und Leitungen ausreichend. Können Sie nochmal schauen? Konflikt 6: Wir haben die geplante Baumpflanzung ent- fernt, auch weil es noch einen zusätzlichen Konflikt mit einer Wasserleitung gibt. Wir hoffen, dass man im Zuge der Straßenneu- planung auch den ein oder anderen Lei- tungsverlauf optimieren und doch noch ei- nen Baum pflanzen kann, auch wenn er jetzt nicht festgesetzt werden kann. Konflikt 7: Wir haben die geplanten Baumpflanzungen Richtung Gebäude verschoben, so dass der Abstand zur Gasniederdruckleitung einge- halten werden kann. Aufgrund der Nähe zum Gebäude müssen dann halt Säulenfor- men gepflanzt werden. Konflikt 8: Wir haben die geplante Baumpflanzung hin- ter die optionale Erweiterungsfläche für Antwort Abteilung Strom vom 27.4.2021: Danke für die Anpassungen und für Ihre Rückmeldung. Zum Konflikt 4: In der betroffenen Kabelt- rasse liegen Kunststoff-Kabelsysteme, die erst einige Jahre alt sind. Diese Kabel sind relativ unempfindlich. Bei einem Abstand von ca. 1,6m und Wurzelbarrieren können die Baumstandorte daher aus unserer Sicht realisiert werden. - 14 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Stellplätze verschoben, so dass dort nun eine Viererreihe stehen soll. SwK Mail vom 3.5.2021: nach Versand der Stellungnahme fiel auf, dass nicht alles angemeldet wurde! In der Anlage sende ich Ihnen unsere Stel- lungnahme vom 19.4.21 und einen Plan, in dem drei Punkte bezüglich Leitungsrecht nachgetragen sind. Es betrifft alles den Nor- drandweg der G.-Klotz-Anlage. Am wichtigsten wäre das Leitungsrecht für die HW 500, welches aus der Verlängerung des Junker-und-Ruh-Wegs über Alb, Südtan- gente und Bahnlinie zur Siedlerstraße führt. Falls möglich, wenn dieses noch nachgetra- gen werden könnte. Die beiden mit AW gekennzeichneten Stel- len betrifft Wasseranschlüsse vermutlich für das Gartenbauamt, die vor allem für Das Fest und weitere Veranstaltungen in der An- lage sowie zur anschließenden Wiederher- stellung/Pflege der Grünflächen dienen. An- gesichts der Eigentumsstrukturen bin ich mir hier unsicher, ob ein formeller Eintrag von Leitungsrechten überhaupt erforderlich ist. Alle Stellen sind konfliktfrei zu geplanten Bäumen. Das Leitungsrecht wurde entsprechend eingetragen. Die genannten Wasseranschlüsse werden durchKFG für das fest benutzt und durch das Gartenbauamt betreut. Der Eintrag des Leitungsrechtes erfolgte unter dem Gesichtspunkt, dass bei Heranziehung des Bebauungsplanes sofort ersichtlich ist, dass hier, in einer Garten- anlage eher selten,gewichtige Leitungen zu beachten sind. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans muss die Beleuchtung im Bereich Gustav-Hel- ler-Platz komplett umgebaut und der neuen Situation angepasst werden. Die Beleuchtung weiterer Wegeverbindun- gen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorge- sehen. Kenntnisnahme. Eine Beleuchtung der Wege ist mit Aus- nahme des Zugangsbereiches zur Schule und KITA nicht geplant. Dies wirkt sich posi- tiv auf nachtaktive Tiere wie Fledermäuse und Insekten aus. Kommunikations- und Informationstechnik Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu. Im Baufeld sind teilweise erdverlegte CU-FM- Kabel sowie LWL-Kabel in Schutzrohren Kenntnisnahme Die Stellungnahme ging an GBA und HGW mit Bitte um Beachtung und Abstimmung - 15 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt verlegt. Diese sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Ein Überbauen der Trassen ist nicht erlaubt. Das Bepflanzen einer Trasse mit tiefwurzeln- den Bäumen und Sträuchern ist nur mit ei- nem lichten Abstand von mindestens 2,5 m zwischen dem Stamm und der Versorgungs- leitung gestattet. mit den Stadtwerken im weiteren Verfah- ren zur Bebauung KITA und Bepflanzun- gen. Fernwärmeversorgung Im dargestellten Bereich des B-Plan Entwur- fes ist Infrastruktur der Fernwärme vorhan- den. Weitere Maßnahmen sind geplant und müssten entsprechend im B-Plan Berück- sichtigung finden. Bestandsleitungen: Die Fernwärme- Leitungen sind vor Beschä- digung zu schützen. Im B-Plan sind die Be- standstrassen der Fernwärme entsprechend mit Geh-Fahr und Leitungsrecht zu sichern. Der Schutzstreifen ist entsprechend zu be- rücksichtigen. Fernwärmeleitungen dürfen nicht durch bauliche Anlagen überbaut oder im Trassenbereich mit Bäumen bepflanzt werden. Regelungen zu Bäumen ergeben sich aus der ABB zum Wegenutzungsvertrag mit der Stadt Karlsruhe. Das Wurzelwerk des Baumes darf auf kei- nen Fall in die Leitungszone eingreifen, kann dies grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, ist ein Durchwurzelungsschutz ein- zubauen. Alternativ sind Baumarten zu wählen, bei denen aufgrund der Kronenbreite und da- mit der Mächtigkeit des Wurzelwerkes eine Durchwurzelung der Leitungszone sicher ausgeschlossen werden kann. Sollten großkronige Bäume gepflanzt wer- den, ist der Abstand zur Leitung und damit die Standortwahl entsprechend der zu er- wartenden Krone zu vergrößern. Es ist sicher zu stellen, dass im Falle einer Ha- varie die Leitungszone zugänglich ist und ebenfalls ein Austausch der Fernwärme Inf- rastruktur grundsätzlich möglich ist. Die im Anhang genannten Bestimmungen Die erbetenen Geh-, Fahr- und Leitungs- rechte wurden in die Planzeichnung einge- tragen. Hinweise wurden aufgenommen. - 16 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt der Fernwärme sind ergänzend zu beach- ten. Neubauten: Beim Weinbrennerplatz ist ein Standort für eine Rücklaufdruckerhöhungsanlage zur Stabilisierung des Netzdruckes geplant. Dies ist eine größere bauliche Anlage, welche im B-Plan ebenfalls entsprechend berücksich- tigt und gesichert werden müsste. Die finale Abstimmung zum Bauvorhaben muss noch erfolgen. Der vorgeschlagene Standort wurde in die Planzeichnung eingefügt. Mail vom 26.4.2021: Abteilung Fernwärme: unsere Bestandslei- tungen sollen im B-Plan mit Gehr-Fahr und Leitungsrecht gesichert werden. Ebenso soll- ten die Schächte/Bauwerke gesichert wer- den. Ein Schutzstreifen von 3,0 m zu beiden Sei- ten der Trassenachse soll hierbei berücksich- tigt werden. Beigefügt ist der Plan mit den Standorten für die Druckerhöhungsanlage nebst dem Standort für die elektrische Infra- struktur. Wir haben hier noch keine Geneh- migungsplanung vorliegen. Daher wäre es sinnvoll wenn wir im B-Plan bereits Flächen für einen solchen Standort vorsehen könn- ten. Die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte und der geplante Standort für die Druckerhö- hungsanlage wurden entsprechend der Anregung in die Planzeichnung eingefügt. Dringliche Sicherung (Beschränkte persönliche Dienstbarkeit) Sofern gemäß der voranstehenden Abschnit- te dingliche Sicherungen (beschränkt per- sönliche Dienstbarkeiten) erforderlich wer- den bitten wir Sie, zur Abstimmung der textlichen Inhalte und der entsprechenden Planunterlagen, um Kontaktaufnahme. Kenntnisnahme Anlage A 1. Lichte Abstände bei Maßnahmen in of- fener Bauweise 2. Lichte Abstände bei grabenlosen Bauver- fahren Bei grabenlosen Bauverfahren sind lichte - 17 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Abstände von mindestens 1,0 m zu den Ver- sorgungs-systemen einzuhalten. Falls dieses Mindestmaß nicht sicher eingehalten wer- den kann, sind im Kreuzungsfall die be- troffenen Systeme an den relevanten Punk- ten freizulegen. Für die Fernwärme sind un- ten stehende Auflagen ergänzend zu be- achten. Das grabenlose Bauverfahren ist dann unter ständiger Beobachtung der Versorgungs- systeme durchzuführen und im Falle einer potenziellen Gefährdung unserer Leitun- gen, bzw. falls erkennbar wird, dass die un- ter 1. genannten Mindestmaße nicht einge- halten werden, unverzüglich abzubrechen. Für die Fernwärmeversorgung gilt darüber hinaus: Um eine Beschädigung oder Havarie zu ver- meiden dürfen Fernwärmeleitungen auf ei- ner Länge von mehr als 2,0 m weder ober- halb, seitlich noch unterhalb freigelegt wer- den. Der Fernwärme-Netzbetrieb, Tel. 0721 599-3136, ist rechtzeitig vor Beginn von Ar- beiten oberhalb, unterhalb oder neben Fernwärmetrassen zu informieren. Fernwärmeleitungen dürfen nicht überbaut oder im Trassenbereich mit Bäumen be- pflanzt werden. Im Heizbetrieb ist eine ungestörte Überde- ckungshöhe von mindestens 0,60 m aus rohrstatischen Gründen einzuhalten. Ab- weichungen hiervon bedürfen der vorheri- gen Abstimmung und schriftlichen Geneh- migung des Fernwärme-Netzbetriebes. Bei unsicherer Leitungslage ist die tatsächli- che Lage der Fernwärme durch Suchschlitze zu erheben, hierzu hat eine Absprache mit dem Fernwärme-Netzbetrieb zu erfolgen. Stadtjugendausschuss --- --- Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vom 23. April 2021 Der Bebauungsplan ist eine Fortschreibung aus dem Jahr 2008. Das in der Begründung auf Seite 8 angesprochene Abbiegegleis, für das seit 2010 ein Planrechtsbeschluss Die Begründung wurde entsprechend er- gänzt. Die Planzeichnung wurde gemäß der Ab- schlusseinmessung des Liegenschaftsamtes - 18 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt vorliegt, ist realisiert und seit einigen Jahren in Betrieb. Die Fußgängerquerungen über das bestehende Abbiegegleis sowie Wege- führungen wurden ebenfalls angepasst. Dar- über hinaus gibt es an dem o. g. Streckenab- schnitt eine Ersatzhaltestelle mit Bahnsteigen an beiden Seiten des Gleises, an denen bei Umleitungen und Eventverkehren Fahrgast- wechsel durchgeführt werden. Die bereits umgesetzte Planung war seinerzeit mit den relevanten städtischen Ämtern abgestimmt. Für die weitere Prüfung des B-Plan-Entwurfs ist die Planung sowohl im Textteil als auch in der Planzeichnung an den Bestand anzupas- sen. Generell bitten wir jedoch um Beachtung folgender Hinweise: Den geplanten Fußgängerquerungen über das Abbiegegleis kann aufgrund der sehr ge- ringen Abstände und den spitzen Kreuzungs- winkeln aus Sicherheitsgründen nicht zuge- stimmt werden. Wir empfehlen jedoch, die in der Abbildung 1 hervorgehobenen Wegebe- ziehung in die Planungen mit aufzunehmen und eine sichere und zentrale Querungsstelle über das vorhandene Abbiegegleis anzubie- ten. überarbeitet, die Haltestellenbereiche ver- längert und die Querungen entsprechend berücksichtigt, ebenso die genannte Weg- anpassung. Abbildung 1 Abbildung 2 - 19 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Die drei Fußgängerquerungen südlich der Haltestelle Weinbrennerplatz, in Verlänge- rung der Siegfried-Kühn-Straße und nördlich der Haltestelle Landesbausparkasse sind als Z-Überweg mit Umlaufgeländern auszu- bauen und zu sichern, um einen „Durch- schusseffekt“ zu vermeiden. Dies ist teil- weise bereits umgesetzt und darf keinesfalls verändert werden; die Planung ist entspre- chend zu ergänzen. Die Planzeichnung wurde entsprechend an- gepasst. Nördlich der Haltestelle Europahalle / Europ- abad wird ein bogenförmiger Geh- und Rad- weg an die bestehende Gleisquerung ange- schlossen. Es ist zu beachten, dass diese Hal- testelle entgegen der Plandarstellung bereits im Bestand nach Norden verlängert wurde, sodass der geplante Weg auf dem stadtaus- wärtigen Bahnsteig endet. Es ist eine geeig- nete Wegebeziehung nördlich der Haltestelle vorzusehen, damit der querende Fußgänger- und Radverkehr zwischen der Südendstraße und Günter-Klotz-Anlage nicht über den Bahnsteig geführt wird. Diese Gleisquerung ist entsprechend den vorhandenen Umlauf- geländern einzuplanen und ein „Durch- schusseffekt“ ist zu unterbinden. Die Planzeichnung wurde entsprechend an- gepasst. Grundsätzlich sind die neuen Standorte der Bäume entlang der Straßenbahnbetriebsan- lagen mit den VBK abzustimmen. Die erfor- derlichen Sichtdreiecke sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten. Beispielsweise der geplante Baumstandort westlich der nördlichen Fußgängerquerung an der Halte- stelle Weinbrennerplatz (vgl. Abbildung 2). Wir verweisen nochmal darauf, den Bestand in den Planunterlagen zu übertragen, da an der südlichen Fahrbahn in der Gartenstraße östlich der Straßenbahnhaltestelle Weinbren- nerplatz eine Bushaltestelle ausgebaut ist. Die geplanten Baumstandorte stehen im Konflikt mit den bereits umgesetzten Maß- nahmen im öffentlichen Verkehrsraum. Wir bitten unsere Anregungen und Hinweise in die weitere Planung mit aufzunehmen und um weitere Beteiligung am Verfahren. Der Baumstandort ist entfallen. Eine Ver- schiebung war aufgrund einer bestehenden Leitung nicht möglich. Die Bushaltestelle und die neue Querung in der Gartenstraße wurden in die Planzeich- nung eingearbeitet. Die Baumstandorte entsprechend geändert. - 20 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Zentraler Juristischer Dienst, Abfallrechts- und Altlastenbehörde vom 12. April 2021 Vorbemerkung Aus Sicht der unteren Abfallrechts- und Alt- lastenbehörde bestehen gegen das Vorha- ben keine grundsätzlichen Bedenken, wir haben jedoch einige Anmerkungen zu den Formulierungen in den textlichen Ausfüh- rungen. Wir verweisen zunächst auf den rechtlichen Hintergrund: Liegen der zuständigen Altlastenbehörde Anhaltspunkte dafür vor, dass eine schädli- che Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, so soll sie gemäß § 9 Abs. 1 Bundesboden- schutzgesetz (BBodSchG) zur Ermittlung des Sachverhalts die geeigneten Maßnahmen ergreifen. Gemäß § 2 Abs 2 Nrn. 10 und 11 Kreislauf- wirtschaftsgesetz (KrWG) fällt ausgehobener Boden grundsätzlich unter den Abfallbegriff nach KrWG und daher gelten grundsätzlich die Grundpflichten gem. § 7 KrWG, es sei denn es handelt sich um nicht kontaminiertes Bodenmaterial, bei dem sichergestellt wird, dass die Materialien in ihrem natürlichen Zu- stand an dem Ort, an dem sie ausgehoben wurden, für wiederverwendet werden. Für die abfalltechnische Untersuchung und Einstufung des angefallenen Aushubmateri- als ist die „Verwaltungsvorschrift des Um- weltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007“ maßgebend. Grundlage für die abfalltechnische Untersu- chung und Einstufung von Bauschutt sind die „Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffreyclingmaterial“ des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württem- berg vom 13. April 2004 (Dihlmann-Erlass). Bei der Ausweisung neuer Baugebiete oder der Durchführung neuer größerer Bauvorha- ben soll geprüft werden, wie durch ein Kenntnisnahme Es handelt sich hier um kein übliches Bauge- biet, sondern um den Erhalt gärtnerischer - 21 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt geeignetes Bodenmanagement ein Erdmas- senausgleich erreicht werden kann (vgl. § 3 Abs. 3 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG)). Dieser umfasst nicht nur die Vermeidung von überschüssig anfallendem Aushubmaterial, sondern auch das für mög- liche Geländeauffüllungen benötigte Mate- rial. Durch die planerische Festsetzung des Straßen- und Gebäudeniveaus kann dadurch insbesondere erreicht werden, dass die bei Bebauung anfallenden oder für Auffüllun- gen benötigten Erdmassen innerhalb des Baugebietes ausgeglichen werden können. Die vorgelegten Unterlagen bitten wir wie folgt zu ändern: Nutzung und ökologischer Brachflächen. Bei dem Anbau der KITA werden die genannten Grundsätze eingehalten. Das natürliche Gelände soll bei Bodenarbei- ten weitgehend erhalten bleiben. Wege- ausbau findet nur im kleinen Umfang statt. Begründung Begründung, Punkt 3.5 Belastungen Der erste Absatz ist wie folgt zu ändern: Innerhalb des Plangebietes liegen keine Flä- chen, die im Bodenschutz- und Altlastenka- taster der Stadt Karlsruhe erfasst sind. Begründung Punkt 7. Erdaushub / Auffüllun- gen Der Absatz ist um folgende Ausführungen zu ergänzen: „Durch ein geeignetes Bodenma- nagement ist ein Erdmassenausgleich anzu- streben Dieser umfasst nicht nur die Vermei- dung von überschüssig anfallendem Aushub- material, sondern auch das für mögliche Ge- ländeauffüllungen benötigte Material. Die bei Bebauung anfallenden oder für Auffüllungen benötigten Erdmassen sollen innerhalb des Baugebietes ausgeglichen werden.“ Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Bo- den muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterbo- den ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bo- denschutzgesetz) vom 17.3.1998 in der der- zeit gültigen Fassung verwiesen. Begründung Ziffer 3.5 wurde entsprechend geändert. Es handelt sich um Ziffer 7 der Hinweise. Diese Ziffer wurde entsprechend ergänzt. Hinweise Hinweise, Punkt 6 Altlasten Unter diesem Punkt wurde ein sehr alter und nicht mehr gültiger Hinweis verwendet. - 22 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Wir bitten, in Zukunft bei allen weiteren Ver- fahren folgenden Textbaustein zu verwen- den: Der Titel ist von „Altlasten“ in „Bodenbe- lastungen“ zu ändern. Bekannte, vermutete sowie angetroffene Bodenbelastungen, bei denen eine Beein- trächtigung der Schutzgüter Mensch, Was- ser, Boden und Luft nicht ausgeschlossen werden kann, sind unverzüglich zu melden. Zuständig ist die Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstr. 14, 76131 Karlsruhe (E-Mail:umwelt-arbeits- schutz@ karlsruhe.de). Vor einer weiteren Verwendung/Entsorgung ist belastetes Bo- denmaterial bodenschutz- und/oder abfall- rechtlich zu untersuchen. Hinweise Ziffer 6 Bodenbelastungen wurde entsprechend geändert. Umweltbericht Umweltbericht Im Umweltbericht wird zur Bestandsbe- schreibung des Bodens auch der Bodenzu- standsbericht des UM BW aus dem Jahr 1995 herangezogen. Die Studie hatte das Ziel die ubiquitäre Verbreitung von Schad- stoffen im Ballungsraum darzustellen und bietet daher keinen konkreten Informa- tionsinhalt für das Plangebiet. Aus unserer Sicht sind daher die Textpassagen, die sich auf dieses Gutachten beziehen, zu strei- chen. Punkt 2.1.1 Methoden, 3. Absatz Der 1. Satz kann stehen bleiben. Der Rest des Absatzes ist zu streichen (siehe Anmer- kung oben), beziehungsweise der letzte Satz ist wie folgt zu ersetzen. Nach Aussage der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, liegen für das Plangebiet keine bodenschutzrechtlichen Untersuchun- gen vor. Punkt 2.1.2 Bestandsbeschreibung und -be- wertung Der 2. Absatz auf Seite 11 bezieht sich auf das oben genannte Gutachten und ist zu streichen. Die Stellungnahme wurde an Fa. Arguplan weitergeleitet. Die Anregungen wurden in den Umweltbericht, Stand Juni 2021, einge- arbeitet. - 23 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Zentraler Juristischer Dienst, Wasserbehörde vom 12. April 2021 Aus Sicht der unteren Wasserbehörde bitten wir um Änderung des Wortes "unbelastete" in "unbedenkliche" Niederschlagswasser in Nr. 4.3.5 (siehe Hinweise Seite 15 Nr. 3 - hier korrekt "unbedenkliche"). 4.3.5 Ver- und Entsorgung Die Schule, Sporthalle, KITA‘s und der Aktiv- spielplatz sind voll erschlossen. Das unbelastete Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wassergesetzes zur Versickerung gebracht werden. Kenntnisnahme Ziffer 4.3.5 wurde entsprechend geändert. Zentraler Juristischer Dienst, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde vom 23. April 2021 Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht spricht nichts Grundsätzliches gegen die Planung. Die geplanten Sondergebiete weisen keine besonders hohe Schutzbedürftigkeit gegen- über Geräusch- oder sonstigen Immissionen auf, so dass keine Konflikte ersichtlich sind bzw. keine besonderen Vorkehrungen erfor- derlich erscheinen. Die Anforderungen der Sportanlagenlärm- schutzverordnung (18. BImSchV) gelten un- mittelbar und müssen auf der späteren Ge- nehmigungsebene eingehalten werden. Kenntnisnahme. Die Stellungnahme wurde an das Bauordnungsamt und Hochbau und Gebäudewirtschaft geleitet mit der Bitte um Beachtung. Zentraler Juristischer Dienst, Bodenschutzbehörde vom 12. April 2021 Vorbemerkung Zu dem Entwurf des oben genannten Be- bauungsplans nimmt die Bodenschutzbe- hörde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 Bau- gesetzbuch wie folgt Stellung: Unter „A. 5. Umweltbericht“ sind als wei- tere Vermeidungs- und Minimierungsmaß- nahmen nach § 15 Absatz 1 Bundes-Natur- schutzgesetz die Wiederherstellung von Bo- denfunktionen (durch Entsiegelung) und die bodenschonende Umsetzung aufzunehmen. Bezüglich der Entsiegelung ist die Vorge- hensweise (Rückbau von Die Stellungnahme wurde an das Gut- achterbüro weitergeleitet. Der Umweltbe- richt wurde entsprechend ergänzt. - 24 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Asphalt/Befestigung, Beseitigung von Unter- baumaterialien, Lockerung Untergrund, Auf- trag von ortsähnlichem Bodenmaterial ein- schließlich des ortseigenen Oberbodens) im Umweltbericht konkret zu beschreiben. Die bodenschonende Umsetzung kann als Ergänzung zu der bereits aufgeführten Ver- meidungs- und Minimierungsmaßnahme „V6 – Abschieben des Oberbodens“ gese- hen werden. Die bodenschonende Umset- zung umfasst die fachgerechte Zwischenla- gerung und das Arbeiten bei geeigneter Wit- terung beziehungsweise geeignetem Zu- stand des Bodens. Ergänzung wurde in Begründung Ziffer 5. Eingefügt. Planungsrechtliche Festsetzungen Daraus ergeben in den planungsrechtlichen Festsetzungen (siehe 4.4.1) die nachfolgen- den Formulierungen: • Die Wiederherstellung von Bodenfunktio- nen wird durch die fachgerechte Entsiege- lung von Flächen mittels vollständiger Besei- tigung der Befestigungen (Asphalt, Unterbau etc.), Lockerung des Untergrundes sowie Aufbau ortsähnlicher Bodenverhältnisse ge- währleistet. • Die Umsetzung der Bodenarbeiten erfolgt gemäß den bodenschutzfachlichen Vorga- ben bodenschonend, um nachteilige Beein- trächtigungen für das Schutzgut Boden (Ver- dichtungen, Vermischung Horizonte etc.) zu vermeiden. Ziffer 4.6.1 Der Festsetzungen wurde um die beiden Absätze entsprechend ergänzt. Zentraler Juristischer Dienst, Naturschutzbehörde vom 22. April 2021 Allgemeines Die Zielsetzung des Bebauungsplans zum Er- halt und der langfristigen Sicherung der Gar- tennutzung und der ökologisch wertvollen Brachflächen wird begrüßt. Auch gegen die vorgesehene Neuerrichtung einer Kinderta- gestätte im räumlichen Kontext mit der bis- herigen Schule bestehen keine grundlegen- den Bedenken. Die hierfür vorgesehenen - 25 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Flächen sind bereits im FNP entsprechend vorgesehen. Eingriffsausgleich Der Eingriff in Natur und Landschaft kann laut Entwurf des Umweltberichts durch ent- sprechende Ausgleichsmaßnahmen (A1-A3) vollständig im Plangebiet ausgeglichen wer- den. Die Ausgleichsmaßnahme A3 ist in der genauen Detailausgestaltung zwar noch of- fen, die zugrundegelegte konservative Prog- nose der Aufwertungspotentiale zeigt die Geeignetheit der Maßnahmen aber auf. Letztlich muss die Bilanzierung aber noch anhand der konkret abgestimmten Planung nachgeführt werden, insbesondere wenn beabsichtigt wird, sich den zu erwartenden Überschuss auf das kommunale Ökokonto gutzuschreiben. Die im Umweltbericht genannten Maßnah- men finden allerdings keinen unmittelbaren Niederschlag in den Festsetzungen und zeichnerischen Darstellungen. In den textli- chen Festsetzungen sind nur Vermeidungs- maßnahmen und artenschutzrechtliche CEF- Maßnahmen berücksichtigt. Lediglich die ökologisch wertvollen Flächen wurden in den zeichnerischen Darstellungen nachricht- lich berücksichtigt. Die übrigen Ausgleichs- maßnahmen sollten ebenfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 in geeigneter Weise in die Festset- zungen aufgenommen werden. Die Stellungnahme ging an Büro Arguplan. Der Umweltbericht wurde entsprechend er- gänzt. In der Planzeichnung und in den Fest- setzungen Ziffer 4.6.3 findet sich nun auch die konkrete Zuweisung. Die Festsetzungen wurden entsprechend er- gänzt. Die Ausgleichsmaßnahmen A 1-A 6 wurden inzwischen sowohl in die textlichen als auch in die zeichnerischen Festsetzungen einge- arbeitet. Mit Ausnahme von A2. Da die Baumanpflanzungen sich im gesamten Plan- gebiet verteilen, taucht kein Symbol für A2 in der Planzeichnung auf. Artenschutz Ausweislich des Entwurfs des Umweltbe- richts und des Berichts zur artenschutzrecht- lichen Verträglichkeit des Büros arguplan können artenschutzrechtliche Verbotstatbe- stände durch Vermeidungs- und vorgezo- gene Ausgleichsmaßnahmen für Vögel und Eidechsen vermieden werden, so dass in eine Legalausnahmelage nach § 44 Abs. 5 BNatSchG hineingeplant werden kann. - 26 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Es erscheint sinnvoll die Maßnahme CEF 2 entlang der neu angelegten Wege auch zeichnerisch darzustellen. Redaktionell weisen wir darauf hin, dass in Kapitel 5 auf S. 12 der Begründung die Maßnahme CEF 1 „Aufhängen von Nistkäs- ten“ fehlt. In Kapitel 4.4.2 auf S. 7 der Fest- setzungen sollte die Formulierung „im Bau- grundstück für Gemeinbedarfsbildung auf dem Kita-Gelände“ aus der Überschrift bei CEF 1 herausgenommen werden und als Un- tergliederungspunkt, wie bei den „geplan- ten Wegebaumaßnahmen“ aufgeführt wer- den. Ist erfolgt. Für CEF 2 wurde das Symbol C2 in die Planzeichnung eingefügt. Ziffer 5 der Begründung und Ziffer 4.6.2 und 4.6.3 der Festsetzungen wurde entsprechend geändert. Beleuchtung Laut Ziffer 4.3.4 der Begründung sollen die Wege in den Gartengebieten aus Arten- schutzgründen unbeleuchtet bleiben. Dies ist zu begrüßen. In den Festsetzungen wird hin- gegen nur auf beleuchtete Werbeanlagen eingegangen. Auch bei eventuell sicherheits- technisch notwendigen Beleuchtungsanla- gen z.B. im Umfeld der Schul-/Kita-Nutzung ist ebenfalls auf Insektenverträglichkeit zu achten. Wir schlagen auf Basis der fachli- chen Beurteilung der Fachdienststelle Um- welt- Arbeitsschutz die Aufnahme folgender Formulierung vor: Auf beleuchtete Werbeanlagen und sonstige Außenbeleuchtung ist zu verzichten. Bei si- cherheitsrelevant erforderlicher Beleuchtung ist Folgendes zu beachten: Hinsichtlich der Lichtquellen sind zum Schutz von Insekten insektenfreundlichen Leuchtmittel (z.B. LED)zu verwenden. Es sind nur Leuchtmittel mit keinen bzw. geringen Ultraviolett (UV)- und Blauanteilen zu verwenden, daher nur bernsteinfarbenes bis warmweißes Licht mit Farbtemperaturen von 1800 bis maximal 3000 Kelvin. Durch Ausrichtung und Ab- schirmung soll der größtmögliche Anteil des Lichtstroms auf die zu beleuchtende Fläche fokussiert werden und nicht in die Umwelt emittieren. Die Abstrahlung nach oben ist zu vermeiden. Die Lichtpunkthöhe ist niedrig zu wählen, eine größere Zahl niedrig Die Begründung Ziffer 5. und die Festsetzungen Ziffer 4.6.1 wurden entsprechend ergänzt. - 27 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt angebrachter Leuchten mit energieschwä- cheren Lampen ist tendenziell besser als we- nige lichtstarke Lampen auf hohen Masten. Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Ein- dringen von Spinnen und Insekten geschützt sein (Schutzart IP 54, staub- und spritzwas- sergeschützte Leuchte), die Oberflächentem- peratur der Leuchtengehäuse darf 40 °C nicht übersteigen.

  • Anlage BPL-Begründung B-Feld-final
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Beiertheimer Feld II. Abschnitt, Änderung südlich des Weinbrennerplatzes“, Karlsruhe – Südweststadt und Weststadt beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ....................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit .................................................................. 4 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ..................................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ........................................................................ 5 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ........................................................................ 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit ................................. 5 3.3 Vorhandene Nutzung und Bebauung .......................................................... 5 3.4 Eigentumsverhältnisse ................................................................................. 6 3.5 Belastungen ................................................................................................ 6 4. Planungskonzept ...................................................................................... 6 4.1 Art der baulichen Nutzung .......................................................................... 6 4.2 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................ 7 4.3. Erschließung ............................................................................................... 8 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr ................................................................. 8 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr .................................................................... 8 4.3.3 Ruhender Verkehr ....................................................................................... 9 4.3.4 Geh- und Radwege ..................................................................................... 9 4.3.5 Ver- und Entsorgung ................................................................................... 9 4.4 Gestaltung ................................................................................................ 10 4.5 Grünordnung ............................................................................................ 10 4.6 Immissionen .............................................................................................. 11 4.7 Klima ........................................................................................................ 11 5. Umweltbericht ........................................................................................ 12 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan .......................................................... 14 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung ............................................................... 14 6.2 Sozialplan ................................................................................................. 15 7. Statistik ................................................................................................... 15 7.1 Flächenbilanz ............................................................................................ 15 8. Bodenordnung ....................................................................................... 16 9. Kosten (überschlägig) ............................................................................ 16 10. Finanzierung ........................................................................................... 16 B. Hinweise ................................................................................................. 17 1. Versorgung und Entsorgung ..................................................................... 17 2. Entwässerung ........................................................................................... 17 3. Regenwasserversickerung .......................................................................... 17 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ....................................................... 18 5. Baumschutz .............................................................................................. 18 6. Bodenbelastungen .................................................................................... 18 Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 3 - 7. Erdaushub / Auffüllungen ......................................................................... 19 8. Private Leitungen ...................................................................................... 19 9. Barrierefreies Bauen .................................................................................. 19 10. Erneuerbare Energien ................................................................................ 19 11. Artenliste Bäume, Sträucher, Hecken ......................................................... 19 12. Empfehlungen für Baumpflanzungen ........................................................ 20 13. Artenschutzmaßnahmen vor Wegeausbau ................................................ 20 Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Ziele des Bebauungsplans sind der Erhalt und die langfristige Sicherung der vor- handenen Gartennutzung und der ökologisch wertvollen Brachflächen sowie des damit verbundenen hohen Biotopwerts des Gebietes. Neben der Erholung und Ökologie ist der Klimaausgleich ein Hauptziel, das mit Erhalt und langfristiger Sicherung der Gärten verfolgt wird. Außerdem soll durch eine maßvolle Erschließung das Gebiet für den Spaziergänger, der die Ruhe und die Erholung sucht, weiter geöffnet werden. Das geplante Wegekreuz knüpft an vorhandene Fußwege an, die bereits heute auf das Beiertheimer Feld zulaufen, dort zum Teil aber keine Fortsetzung finden. Die Aufwertung der Erholungsfunktion des Beiertheimer Feldes für den Spazier- gänger wird weiter unterstützt durch Sperrung der Wege für die Kraftfahrzeuge der Gartennutzer und Besucher. Parkmöglichkeiten sind nördlich, westlich und südwestlich des Gebietes gegeben. In diesem Zusammenhang wird der Gustav- Heller-Platz neu gestaltet. Der Kinderspielplatz südlich des Weinbrennerplatzes bietet als Quartiersspielplatz für die Weststadt Angebote für alle Altersgruppen. Auf dem Areal der Weinbrennerschule wurde 2007/2008 die Schule erweitert und eine Sporthalle errichtet, die von drei großen Karlsruher Schulen der westlichen Innenstadt und abends von Sportvereinen genutzt wird. Der geplante Anbau einer Kindertagesstätte in räumlichem Zusammenhang mit der bereits bestehenden Kindertagesstätte, die direkt an das Schulgebäude angeschlossen ist, soll einerseits Ersatz für einen aufgegebenen Standort und andererseits den Bedarf an weiteren benötigten Plätzen bieten. Der Aktivspielplatz wird an seinem Standort gesichert. Der Bebauungsplan legt dafür den planungsrechtlichen Rahmen fest. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Im Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) in der 5. Aktualisierung mit Stand vom November 2017 ist der Geltungsbereich weitgehend als Grünfläche (Planung) ausgewiesen und als geplante Freifläche KA-765, Grünzug Beiertheimer Feld westl. Straßenbahn, Südweststadt (Karlsruhe) gekennzeichnet. Die nördlichen und östlichen Randbereiche sind als Grünfläche (Bestand) ausgewiesen. Die Fläche der Kita sowie der benachbarten Schule ist mit der Ausweisung Einrichtung für den Gemeinbedarf belegt und als Schule (Bestand) gekennzeichnet. Der Gustav-Heller-Platz am westlichen Rand des Geltungsbereichs ist als Wohnbaufläche (Bestand) ausgewiesen. Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 5 - 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Planungsgebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 249 „Ebertstraße zwischen Yorckstraße und Barbarossaplatz“ vom 30.6.1954, ein einfacher Bebauungsplan, der lediglich die Straßenfluchten festlegt. Des Weiteren gilt der Bebauungsplan Nr. 288 „Beiertheimer Feld II. Abschnitt“ vom 11.1.1963, ein einfacher Be- bauungsplan. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes werden die Bebau- ungspläne Nr. 249 ganz und Nr. 288 teilweise aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 22,7 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Südweststadt. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Großlandschaft Nördliches Oberrhein- Tiefland (Großlandschaft-Nr. 22) im Naturraum Hardtebenen (Naturraum-Nr. 223) (Daten- u. Kartendienst der LUBW, 2020).“ Im Umfeld der Stadt Karlsruhe haben sich auf der Niederterrasse aus den anstehenden Terrassensanden und Niederterrassenschottern vorrangig podsolige Braunerden mit Bändern entwickelt. Näheres hierzu siehe auch im Umweltbericht. 3.3 Vorhandene Nutzung und Bebauung Beim überwiegenden Teil des Plangebietes handelt es sich um mehr oder weniger extensiv genutzte Gärten mit diversen kleineren, teilweise auch größeren Hütten. Da das Gelände jahrzehntelang Bauerwartungsland war und mehrfach Planungen zur Bebauung erstellt wurden, fiel ein Teil der Gärten brach und die Sukzession mit Gehölzen setzte ein. Heute ist insbesondere der Südostteil des Gebietes durch waldartige Bereiche charakterisiert. Einzelne Gärten darin werden nicht genutzt, sondern wegen ihres Biotopwerts geschützt. Als Besonderheit gibt es im Südosten eine Reihe ca. 60 Jahre alter Maulbeerbäume, die nach dem Krieg als Grundlage für einen erneuten Versuch zur Seidenspinnerzucht gedient haben sollen. Das Wegesystem durch das Beiertheimer Feld ist unbeleuchtet, was sich positiv auf nachtaktive Tiere wie Fledermäuse und Insekten auswirkt. Der Aktivspielplatz ist angelegt und zu bestimmten Zeiten für betreutes Spielen geöffnet. Die Schule wurde im Jahre 2008 umgebaut, erweitert und mit einer Sporthalle versehen. Auf dem Grundstück befindet sich auch eine Kindertagesstätte. Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 6 - Der Kinderspielplatz südlich des Weinbrennerplatzes bietet als Quartiersspielplatz für die Weststadt Angebote für alle Altersgruppen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Plangebiet befindet sich in Privatbesitz und zu einem kleineren Teil in städti- schem Besitz. Die für den Wegeausbau benötigten Flächen befinden sich bis auf zwei Grundstücke in städtischem Besitz. Die beiden Privatgrundstücke sollen für den Wegeausbau von der Stadt erworben werden. 3.5 Belastungen Innerhalb des Plangebietes liegen keine Flächen, die im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfasst sind. Die Verkehrslärmemissionen durch die Kriegsstraße im Norden wirken sich nur geringfügig auf das Plangebiet aus. Es werden Beurteilungspegel am Tag von unter 59 dB(A) erreicht, so dass die Grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden. Vor Emissionen der östlich verlaufenden Straßenbahn wird das Plangebiet durch die bestehenden Gebäude ausreichend geschützt. 4. Planungskonzept Bei der Planung waren die Bedeutung des Beiertheimer Feldes für die Luftverbes- serung der westlichen innenstadtnahen Stadtteile sowie die bestehenden Baumalleen als gestalterisches Element des Weinbrennerplatzes zu berück- sichtigen. Der Erhalt der Gärten und die langfristige Sicherung der gärtnerischen Nutzung sind wichtig für den Klimaausgleich und um die Wärmeinsel der Innenstadt nicht weiter ausufern zu lassen. Eine Gliederung der unterschiedlich geprägten Teilabschnitte erfolgt in drei Sondergebiete und in die Baugrundstücke für Gemeinbedarf-Bildung/betreutes Spielen. Die Erschließung wird geordnet, wobei zukünftig die Parkierung nur noch an den Rändern des Planungsgebietes erfolgen soll. Die Zugänge zu den Gärten bleiben für Fußgänger/Radfahrer bestehen. Sie sind aufgrund der Vielzahl der Gärten in der Planzeichnung, mit Ausnahme der Hauptwege, nicht gekennzeichnet. Um die Flächenversiegelungen in einem verträglichen Umfang zu gestalten sind die Hütten und Nebenanlagen wie z. B. Pergolen und Terrassen in ihrer Größe in Abhängigkeit von der jeweiligen Grundstücksgröße beschränkt. Siehe hierzu die Textfestsetzungen. Die Erschließungswege innerhalb und außerhalb der Gärten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und wasserdurchlässig auszubilden. Der Weinbrennerplatz wird durch ergänzende Bepflanzung aufgewertet und ist durch eine fußläufige Wegeverbindung direkt an die Günther-Klotz-Anlage angebunden. 4.1 Art der baulichen Nutzung Sondergebiet 1 - Gärten Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 7 - Das Sondergebiet 1 dient der gärtnerischen Nutzung. Die Bebauung mit Garten- hütten und die Versiegelung durch Wege, Terrassen und Nebenanlagen soll auf ein verträgliches Maß beschränkt werden. Sondergebiet 2 - Gehölzbestimmte Gärten mit Lichtungen Das Sondergebiet 2 dient auch der gärtnerischen Nutzung und insbesondere dem Erhalt des vorhandenen flächenhaften Baum- und Strauchbestandes. Die bauliche Nutzung kann daher nur in den Bereichen, die frei sind von flächenhafter An- pflanzung, in den sogenannten Lichtungen, stattfinden. Die übrigen Bereiche sind von jeglicher baulicher und gärtnerischer Nutzung frei zu halten. Sondergebiet 3 - Garten mit umweltpädagogischem Schwerpunkt Das Sondergebiet 3 dient der gärtnerischen Nutzung durch Kindertagesstätten, die einen umweltpädagogischen Schwerpunkt darauf legen, eigenverantwortlich Obst und Gemüse anzubauen und damit einen dauerhaften Beitrag zur nachhal- tigen Stadtentwicklung zu leisten. Dazu dient auch ein Gewächshaus mit einer Konstruktion zur Wassergewinnung und Bewässerung der Beete. So lernen die Kinder einen wertschätzenden Um- gang mit Pflanzen, können die Wachstumsphasen beobachten und eignen sich ein nachhaltiges Wissen über Gartenbau an. Da der Garten stadtteilübergreifend genutzt wird, ermöglicht das Projekt „Stadtgärtnern für Kinder“ mehreren Innen- stadt-Kindertagesstätten diese Nutzung. Einfriedigungen sollen im Sondergebiet SO 1, 2 und 3 nur an den Außengrenzen aus Maschendraht bis maximal 1,60 m errichtet werden. Im Innenbereich soll im Bereich der geschützten Gehölzbestände auf Einzäunungen verzichtet werden, in den übrigen Innenbereichen sind Einfriedigungen bis maximal 1,20 m Höhe zulässig. Um die Durchlässigkeit für Kleintiere, wie z. B. Igel, zu gewährleisten, sind die Zäune mit einer Bodenfreiheit von 10 cm zu errichten. Baugrundstück für Gemeinbedarf - Bildung Hier sind die Weinbrennerschule mit ergänzenden Nutzungen wie Schülerhort und einer Sporthalle und die Kindertagesstätte mit dem Anbau untergebracht. Baugrundstück für Gemeinbedarf - Betreutes Spielen Bestehender Aktivspielplatz mit Anlagen, die dem Aufenthalt bei schlechtem Wetter dienen und die notwendigen sozialen Räume enthalten. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Sondergebiet SO 1 und SO 2 Pro Garten ist nur eine Gartenhütte zulässig. Die Hütten dürfen in Abhängigkeit von der Gartengröße eine maximale Größe nicht überschreiten: a) 10 m² bei Gärten zwischen150 m² und 300 m² , b) 12 m² bei Gärten zwischen 300 m² und 500 m², c) 16 m² bei Gärten ab 500 m². Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 8 - Sondergebiet 3 Auf dem Garten mit einer Mindestgröße von mindestens 300 m² ist nur eine Gartenhütte von maximal 10 m² und ein Gewächshaus von maximal 10 m² Größe zulässig. Schule, Sporthalle und Kindertagesstätte Die Schule wurde erweitert, die neue Sporthalle beinhaltet eine Dreifeldhalle mit den erforderlichen Nebenräumen, für den Unterricht einen Mehrzweckraum, zwei Kursräume und einen Lehrmittelraum, für die Ganztagesbetreuung eine Ausgabeküche mit Spülküche, einen Speisesaal und einen Aufenthaltsraum sowie eine Hausmeisterwohnung. Direkt im Anschluss an das Schulgebäude befindet sich eine Kindertagesstätte, eröffnet 1992. Geplant ist daran ein Anbau für eine Erweiterung mit vier Gruppen. Der Anbau und die Spielflächen werden in den durch erhaltenswertem Baum- und Strauchbewuchs geprägten Rückraum des Grundstückes eingefügt. Die für die durchzuführenden gartenpflegerischen Maßnahmen erforderlichen Zu- und Abfahrten durch Fahrzeuge der Stadt werden über den südlich an das Baugrundstück für Gemeinbedarf-Bildung angrenzenden Weg (siehe Planzeichnung: „Pflegeweg zur KITA“) erfolgen. Zu diesem Zweck wird der bestehende Weg ertüchtigt werden. Aktivspielplatz Der Aktivspielplatz erhält einen Baubereich. In diesem sind die erforderlichen An- lagen für die Betreuung bei schlechtem Wetter und die sanitären Anlagen unter- zubringen. 4.3. Erschließung 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet ist an den öffentlichen Personennahverkehr durch die Straßen- bahnlinien 1 und 5 und durch die Buslinie Nr. 55 mit Haltestellen am Weinbren- nerplatz angeschlossen. Ein Abbiegegleis für die Straßenbahn von Oberreut kommend in die Gartenstraße einbindend, dient als reines Betriebsgleis. Die Trasse ist nachrichtlich in den Bebauungsplan-Planzeichnung übernommen. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt über die Kriegsstraße und die angrenzenden Straßen, jeweils nur noch bis zu den ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen. Über die verlängerte Wilhelm-Baur-Straße und den Gustav-Heller-Platz erfolgt außerdem der Auf- und Abbau, sowie die Belieferung des Festes. Innerhalb des Plangebietes soll aus Gründen des Artenschutzes und der Ruhe der Erholungssuchenden kein motorisierter Verkehr mehr stattfinden. Ausnahmen hiervon sind lediglich die Notdienste und Pflegefahrzeuge der Stadt. Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 9 - 4.3.3 Ruhender Verkehr Innerhalb des Planungsgebietes soll zukünftig nur noch an den Standorten neben der Weinbrennerschule innerhalb des Sondergebietes SO 1, dem Gustav-Heller- Platz und am Ende der Wilhelm-Baur-Straße sowie an der Eisenlohrstraße geparkt werden. Diese Stellplätze und die an den angrenzenden Straßen bestehenden Parkplätze stellen ein ausreichendes Parkplatzangebot sowohl für die Anwohner, die Schule, die KITA, die Gartennutzer und die Besucher der Günther-Klotz- Anlage dar. Auf dem Baugrundstück für Gemeinbedarf-Bildung sind für die Sporthalle 14 Stellplätze, für die bestehende Kindertagesstätte zwei Stellplätze, für die Schule zwei Stellplätze und für die Hausmeisterwohnung ein Stellplatz angelegt. Für den Neubau der Kindertagesstätte werden dort weitere drei Stellplätze entstehen. 4.3.4 Geh- und Radwege Durch das Plangebiet führen mehrere Geh- und Radwege. Der Verbindungsweg vom Weinbrennerplatz zum Junker-und-Ruh-Weg mit einem beidseitigen großzügigen Wiesenstreifen ermöglicht eine direkte Verbindung in die Günther- Klotz-Anlage. Die fußläufige Querverbindung zwischen dem Ende der Bunsenstraße und der Siegfried-Kühn-Straße wird zukünftig beidseits von einem Grünstreifen mit Baumallee begleitet. Der westliche Abschnitt dieser Querverbindung ist bereits hergestellt. Die Beleuchtung der Wege ist aus Gründen des Artenschutzes nicht vorgesehen, mit Ausnahme der sicher- heitsrelevanten Bereiche. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Die Schule, Sporthalle, KITA und der Aktivspielplatz sind voll erschlossen. Am Gustav-Heller-Platz verläuft ein unterirdischer Kanal. Es ist sicher zu stellen, dass eine Einwurzelung in die Leitungszone ausgeschlossen werden kann und Aufgrabungen in den Bereichen mit Leitungsrecht jederzeit möglich sind. Sofern im Einzelfall erforderlich, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen wie z. B. der Einbau von Wurzelschutzfolien zu ergreifen. Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wassergesetzes zur Versickerung gebracht werden. Die Abfallentsorgung Schule und KITA erfolgt über die Weinbrennerstraße. Die Mischfläche wird von den Entsorgungsfahrzeugen nicht befahren. Deshalb werden die jeweiligen Abfallbehälter am Leerungstag, im Bereich der Grundstückszufahrt an der Weinbrennerstraße, zur Leerung bereitgestellt. Dies gilt für alle bestehenden, wie auch künftigen Gebäude und Einrichtungen. Der Grünschnitt der Gärten soll weitestgehend vor Ort belassen und kompostiert werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Umweltvorsorge und Nachhaltigkeit. Für den Fall, dass im Frühjahr und Herbst größere Mengen an Schnittgut anfallen, Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 10 - besteht darüber hinaus die Möglichkeit, z. B. im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion durch die Gartennutzer*innen das temporäre Aufstellen eines Grünabfallcontainers beim Amt für Abfallwirtschaft gegen Kostenbeteiligung zu organisieren. Dadurch entfallen zusätzliche Fahrten durch die Gartenbenutzer*innen, was sich zukünftig positiv auf die CO 2 -Bilanz auswirken wird. 4.4 Gestaltung Schule, Kindertagesstätte und Sporthalle Schulgebäude, deren Erweiterung und die Kindertagesstätte sind in zwei Stufen gebaut worden. Die Sporthalle wurde dabei als eigenständiger Baukörper errichtet und ist um ein Geschoss abgesenkt. Die Sockelzone als massive Betonkonstruktion steht im Erdreich, darüber ein verglastes Fensterband und die Dachzone mit vorpatinierter Metallaußenhaut. Zum Schulgelände hin entstand mit der neuen Hausmeisterwohnung eine Torsituation. Der gemeinsame Zugang zu Schule und Sporthalle erfolgt über das neue Treppenhaus, durch einen Aufzug wird auch die bestehende Schule barrierefrei erschlossen. Der geplante Anbau an die Kindertagesstätte wird in den rückwärtigen Bereich hinter der Schule integriert. Er wird ein begrüntes Dach erhalten. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels und sommerlichen Hitzeperioden ist auf Flachdächern eine Dachbegrünung, auch in Kombination mit einer PV-Anlage, vorgesehen. Die Substratschicht soll min. 12 cm im gesetzten Zustand betragen. Damit, trotz einer artenreichen Ansaatmischung, die PV-Module weiterhin hochleistungsfähig bleiben, wird auf die Beimischung von Gräsern verzichtet und eine reine Kräuter-Sedum-Mischung akzeptiert. Gartenhütten In den Sondergebieten 1, 2 und 3 dürfen die Gartenhütten nur aus Holz auf Punktfundamenten errichtet werden. 4.5 Grünordnung Das Hauptziel der Grünordnung besteht neben dem Erhalt der Gärten und der gärtnerischen Nutzung in der gestalterischen Aufwertung des Gebietes durch die Schaffung von wegebegleitenden Grünflächen. Durch die Ergänzung und Verbesserung der Wegeverbindungen mit Ausschluss von Autoverkehr innerhalb der Gartenanlage wird die Erschließung für Erholungssuchende zu Fuß und auf dem Fahrrad verbessert. Der in Nord-Süd- Richtung verlaufende Junker-und-Ruh-Weg wird zugunsten einer offenen Gestaltung von Wiesensäumen mit eingestreuten Strauchpflanzungen begleitet. Das nördliche Teilstück ist bereits realisiert. Das südliche Teilstück wird aufgeweitet und so verlegt, dass ein direkter Anschluss an die Günther-Klotz-Anlage ermöglicht wird. In die begleitenden Säume können Lebensraumelemente für die im Plangebiet vorkommenden streng geschützten Zauneidechsen integriert werden. Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 11 - Die vom Ende der Bunsenstraße im Westen bis zur Siegfried-Kühn-Straße im Osten verlaufende Querspange, die bis zur Kreuzung mit dem Junker-und-Ruh- Weg bereits umgesetzt ist, wird neben begleitenden Grünsäumen mit vereinzelten Strauchpflanzungen von einer Baumallee aus standortgerechten mittelgroßen Bäumen begleitet. Die Gärten selbst sind mehr oder weniger von Gehölzen bestanden. Durch Beschränkung baulicher Anlagen auf gehölzfreie Bereiche und durch Begrenzung der überbaubaren Flächen für Hütten und Nebenanlagen/Wege werden die Gehölze und Grünflächen einerseits gesichert, aber auch Naherholung, Freizeitgestaltung und gärtnerische Nutzung ermöglicht. Durch die Verwendung überwiegend heimischer Baum- und Straucharten wird die hohe ökologische Wertigkeit sichergestellt. Die Artenliste ist als Vorschlag in den Hinweisen enthalten. Innerhalb der Sondergebiete 1 und 2 wird die Pflanzung von großkronigen Bäumen ausgeschlossen, um Austauschbarrieren für die Kaltluft gegenüber bebauten Randbereichen zu vermeiden. Für die ökologisch wertvollen Brachflächen sind Pflegemaßnahmen vorgesehen. Insbesondere durch den Rückschnitt der wuchernden Gestrüppe werden diese Flächen zu höherwertigen Biotopen aufgewertet. Durch den KITA-Bau entfallende Gehölze werden auf der KITA-Freifläche ersetzt. Ebenso erfährt der Schulhof eine Aufwertung hinsichtlich Grüngestaltung. 4.6 Immissionen Verkehrslärm Das Gebiet grenzt im Norden an die Kriegsstraße an. Im Osten verläuft die Straßenbahnlinie nach Oberreut. Durch Verkehrslärm der umgebenden Verkehrsemittenten ergeben sich innerhalb des Plangebietes überwiegend verträgliche Belastungen. Durch Verlegen der Parkierung an die Plangebietsränder verbessert sich die Lärmbelastung innerhalb des Plangebietes. Luftschadstoffimmissionen Mit den geplanten Anbau der KITA und dem Erhalt der Grünflächen im Geltungsbereich mit Bündelung der Parkplätze an den Rändern des Plangebietes ist keine relevante Zunahme des Verkehrs und der damit verbundenen Emissionen an Abgasen (u.a. Stickoxid, Kohlendioxid) und Feinstaub verbunden. Eine Änderung der lufthygienischen Situation ist infolge der geplanten Maßnahmen nicht zu erwarten. 4.7 Klima Energetische Gebäudegestaltung beim KITA-Anbau wird umgesetzt durch Dämmungsmaßnahmen und der Optimierung der Heizsysteme. Dadurch werden der Energieverbrauch und die unnötige Freisetzung von Abwärme sowie die Treibhausgasemission reduziert. Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 12 - Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind zulässig und tragen zur Reduzierung von CO 2 und weiteren Treibhausgas- emissionen bei. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung und Kompensation der Eingriffe in das Schutzgut Klima sind in die Baugebietsplanung eingeflossen: Reduzierung des Versiegelungsgrades und Durchgrünung aller Sonderbauflächen. Verminderung der Gebäudeaufheizung im Baugrundstück für Gemeinbedarf- Bildung durch Festsetzung von: extensiver Dachbegrünung, Festsetzung von Pflanzbindungen. Vegetationsbestand auf dem Grundstück „BfG-Bildung“ dämpft mögliche Erwärmungen. Durch die oben genannten Maßnahmen wird der Eingriff in das Siedlungsklima minimiert. Kompensationsmaßnahmen i. S. d. Eingriffsregelung sind nicht erforderlich. 5. Umweltbericht Die unter Ziffer 4. beschriebenen Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechselwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht (arguplan GmbH, Vorholzstraße 7, 76137 Karlsruhe, März 2021 und Juni 2021) dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage). Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Fläche sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen allen genannten Schutzgütern beschrieben und bewertet. Die Prüfung von möglichen Umweltauswirkungen ergab, dass erhebliche Beeinträchtigungen der oben genannten Schutzgüter durch die geplanten Baumaßnahmen nicht eintreten, da die Eingriffe verhältnismäßig kleinflächig geplant werden und Flächenverluste durch naturschutzfachliche Maßnahmen ausgeglichen werden können. Für alle Schutzgüter ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen. Konfliktschwerpunkte liegen nicht vor. Das Vorhaben trägt in Form von infrastrukturellen und sozialfunktionellen Aufwer- tungen positiv zum Status des Schutzguts Mensch bei. Durch den im Zuge des Bebauungsplanverfahrens geplante langfristige Erhalt der Gartenanlagen und die Eindämmung der dortigen Flächenversiegelung wirkt sich positiv auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser sowie Klima aus. Im Rahmen von Untersuchungen wurden einige artenschutzrechtlich relevante Arten im Geltungsbereich festgestellt, bei denen es sich insbesondere um wertgebende Brutvogelarten (Haussperling, Star), Fledermäuse und Reptilien (Zauneidechse) handelt. Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Mini- Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 13 - mierungsmaßnahmen sowie von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen werden die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz jedoch nicht erfüllt. Zu den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gehören: • Beseitigung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (Mitte Oktober bis Ende Februar) • Baubeginn KITA-Anbau außerhalb der Brutzeit (Oktober bis Februar) • Verwendung vogelfreundlicher Glasfassaden (für den Fall, dass in der KITA größere Glasfassaden geplant sind) • Vergrämung der Zauneidechsen bei der Verlegung des Nord-Süd-Wegs und der Querwegtrasse mittels Folienabdeckung und Lenkungszäunen; zwei Zeitfenster (April-Mai, August-September). Die Gehölze sind im vorherigen Winterhalbjahr schonend und oberirdisch zu entfernen. Die Wurzelstöcke verbleiben bis zum Abschluss der Vergrämung im Boden. • Untersuchungen bei Gebäudeabriss in der Gartenanlage: für den Fall, dass zukünftig in der Gartenanlage Gebäude abgerissen werden sollen, sind diese zumindest auf ein Lebensraumpotential für Vögel und Fledermäuse zu untersuchen. Da die Abrissarbeiten sich auf das Umfeld der Gebäude erstrecken, ist ein mögliches Vorkommen von Zauneidechsen zu beachten. • Separater Abtrag und Wiederverwendung des Oberbodens: der im Zuge der Wegeverlegung und des -ausbaus anfallende Boden sollte, sofern er unbelastet ist bei der Gestaltung der Vorhabensflächen und zur Wiederherstellung leistungsfähiger Böden im Geltungsbereich genutzt werden. • Wiederherstellung von Bodenfunktionen durch Entsiegelung und bodenschonende Umsetzung • Dachbegrünung • Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel Verzicht auf beleuchtete Werbeanlagen und sonstige Beleuchtung mit Ausnahme sicherheitsrelevanter Bereiche . Bei sicherheitsrelevant erforderlicher Beleuchtung ist Folgendes zu beachten: Hinsichtlich der Lichtquellen sind zum Schutz von Insekten insektenfreundlichen Leuchtmittel (z.B. LED) zu verwenden. Es sind nur Leuchtmittel mit keinen bzw. geringen Ultraviolett (UV)- und Blauanteilen zu verwenden, daher nur bernsteinfarbenes bis warmweißes Licht mit Farbtemperaturen von 1800 bis maximal 3000 Kelvin. Durch Ausrichtung und Abschirmung soll der größtmögliche Anteil des Lichtstroms auf die zu beleuchtende Fläche fokussiert werden und nicht in die Umwelt emittieren. Die Abstrahlung nach oben ist zu vermeiden. Die Lichtpunkthöhe ist niedrig zu wählen, eine größere Zahl niedrig angebrachter Leuchten mit energieschwächeren Lampen ist tendenziell besser als wenige lichtstarke Lampen auf hohen Masten. Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten geschützt sein (Schutzart IP 54, staub- und spritzwassergeschützte Leuchte), die Oberflächentemperatur der Leuchtengehäuse darf 40 °C nicht übersteigen. Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 14 - Ausgleichsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Zum naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleich werden innerhalb des Geltungsbereichs Kompensationsmaßnahmen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen durchgeführt. Zu den Maßnahmen A 1- A 6 gehören: • A 1: die Entwicklung einer Fettwiese • A 2: die Pflanzung von Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäumen, insgesamt 94 Bäume • A 3: Aufwertung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft • A 4: die Anpflanzung von Gebüschen • A 5: Aufhängen eines Nistkastens für den Haussperling im KITA-Bereich ist bereits erfolgt (CEF 1) • A 6: Anlage von Ersatzlebensräumen für Zauneidechse (CEF 2) Um den vergrämten Eidechsen geeignete Ersatzlebensräume mit Unterschlupfmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, sollen in den geplanten breiten Grünlandsäumen des verlegten Nord-Südwegs sowie auf den südlich angrenzenden städtischen Pflegeflächen des östlichen Querwegs Totholzelemente angelegt werden. Pro 20 m neu angelegter Wegeabschnitt ist eine Totholzstruktur entlang der neu entstehenden Randzone anzulegen. Die neuen Grünlandsäume am Nord-Süd-Weg sollen zum Schutz der Eidechsen maximal zweimal jährlich gemäht werden. Der genaue Flächenbedarf soll durch eine Nachkartierung konkretisiert werden, sobald der Wegeausbau ansteht. Geplante Wegebaumaßnahmen: Da die geplanten Wegebaumaßnahmen wahrscheinlich erst in einigen Jahren stattfinden werden, soll als Grundlage für eine konkrete Planung der Ausgleichsmaßnahmen eine erneute, aktualisierte Kartierung der Vögel erfolgen. Die nachfolgenden vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen CEF 1 sind zwei Jahre vor Baubeginn umzusetzen. • für den Star sollen zwei Nistkästen im Umfeld bzw. im Gartengelände installiert werden • die Beanspruchung möglicher Höhlenbäume für Kleinhöhlenbrüter (z.B. Meisen, Gartenrotschwanz) in den Wegebauflächen soll durch das Aufhängen von 10 Nistkästen kompensiert werden 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: In der Schule findet nun die Ganztagesbetreuung durch die Elterninitiative statt. Alle Ebenen der Schule sowie der Sporthalle sind mittels einer behindertengerechten Aufzugsanlage barrierefrei erschlossen. Die Sporthalle Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 15 - deckt den Raumfehlbedarf weiterer Schulen im Karlsruher Westen und von Sportvereinen. Der KITA-Anbau ist als Ersatzstandort für eine entfallende KITA und weitere Plätze erforderlich und ist mit einem Verbindungsbau an die bestehende KITA barrierefrei angeschlossen. Die Wegeführung, die beidseits von einer Wiese begleitet wird, schafft eine direkte Verbindung von der Günther-Klotz-Anlage zum Weinbrennerplatz. 6.2 Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteili- gen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet sich aufhaltenden, wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Sondergebiet 1-Gärtenca. 10,88ha47,95% Sondergebiet 2-Gehölzbestimmte Gärten mit Lichtungenca. 4,25ha18,73% Sondergebiet 3- Garten mit umweltpädagogischem Schwerpunkt0,03ha0,13% Baugrundstück für Gemeinbedarf-Bildungca. 1,14ha5,02% Baugrundstück für Gemeinbedarf-Betreutes Spielenca. 0,06ha0,26% Öffentliche Grünflächen: Verkehrsgrün, Gerätespielplatz, Parkanlageca. 3,68ha16,22% Aktivspielplatzca. 0,39ha1,72% Skateranlageca. 0,12ha0,53% Private Grünflächeca. 0,09ha0,40% Öffentliche Verkehrsflächenca. 1,80ha7,93% Pflegeweg zur KITAca. 0,06ha0,27% Fläche für Straßenbahnca. 0,14ha0,62% Optionale Fläche für Stellplätze für Gärtenca. 0,05ha0,22% Gesamtca. 22,69ha100,00% Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 16 - 8. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. 9. Kosten (überschlägig) - CEF-Maßnahmen Nistkästen und Zauneidechsen ca. 20.000 € plus jährlich 1.000 € für Pflege/Unterhalt. - östlicher Teil des Querweges ca. 230.000 € - Ausbau Junker-und-Ruh-Weg südlicher Teil ca. 429.000 € - Stellplätze am Gustav-Heller-Platz. ca. 96.000 € Gesamtkosten ca. 775.000 € 10. Finanzierung Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksich- tigen. Karlsruhe, 1. Dezember 2008 Fassung vom 7. Juni 2021 Stadtplanungsamt Heike Dederer Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 17 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver- sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum von Schule und KITA soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude im BfG-Bildung ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Regenwasserversickerung Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 18 - stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) umgehend der regionalen Denkmalpflege des Regierungs- präsidiums Karlsruhe, Moltkestr. 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in un- verändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Landesdenkmalamt einer Ver- kürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, Außenstelle Karlsruhe, Bau- und Kunstdenkmalpflege, abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Bodenbelastungen Bekannte, vermutete sowie angetroffene Bodenbelastungen, bei denen eine Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Wasser, Boden und Luft nicht ausgeschlossen werden kann, sind unverzüglich zu melden. Zuständig ist die Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 19 - Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstr. 14, 76131 Karlsruhe (E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karsrluhe.de). Vor einer weiteren Verwendung / Entsorgung ist belastetes Bodenmaterial bodenschutz- und/oder abfallrechtlich zu untersuchen. 7. Erdaushub / Auffüllungen Durch ein geeignetes Bodenmanagement ist ein Erdmassenausgleich anzustreben Dieser umfasst nicht nur die Vermeidung von überschüssig anfallendem Aushubmaterial, sondern auch das für mögliche Geländeauffüllungen benötigte Material. Die bei Bebauung anfallenden oder für Auffüllungen benötigten Erdmassen sollen innerhalb des Baugebietes ausgeglichen werden. Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzge- setz) vom 17.3.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz, EWärmeG) wird verwiesen. 11. Artenliste Bäume, Sträucher, Hecken Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Bäume Acer campestre Feld-Ahorn Betula pendula Hänge-Birke Carpinus betulus Hainbuche Quercus robur Stiel-Eiche Quercus petraea Trauben-Eiche Prunus avium Vogel-Kirsche Fagus sylvatica Rot-Buche Obstbäume Beiertheimer Feld II. Abschn. Änderung südl.W.pl. Stand: 7. Juni 2021 - 20 - Sträucher und Hecken Carpinus betulus Hainbuche Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Prunus spinosa Schlehe Sambucus nigra Schwarzer Holunder Heimische Wildobstsorten 12. Empfehlungen für Baumpflanzungen Sofern Baumpflanzgruben überbaut werden, ist auf eine fachgerechte Ausführung zu achten (s. textliche Festsetzungen). Eine fachgerechte Befüllung erfolgt z. B. bei Befüllung mit verdichtbarem Baumsubstrat z.B. mit solchem nach Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils aktuellen Fassung. 13. Artenschutzmaßnahmen vor Wegeausbau Nach Einschätzung des Gutachters können die aus artenschutzrechtlicher Sicht erforderlich werdenden Maßnahmen beim Wegeausbau gelöst werden u. a durch folgende Maßnahmen: Aufhängen von Nistkästen - für den Star sind zwei Nistkästen im Umfeld bzw. innerhalb SO 1/ SO 2 (Gartengelände) zu installieren - die Beanspruchung möglicher Höhlenbäume für Kleinhöhlenbrüter (z.B. Meisen, Gartenrotschwanz) in den Wegebauflächen ist durch das Aufhängen von 10 Nistkästen zu kompensieren.

  • Anlage BPL-Festsetzungen B-Feld-final
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Beiertheimer Feld II. Abschnitt, Änderung südlich des Weinbrennerplatzes“, Karlsruhe – Südweststadt und Weststadt Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - Beiertheimer Feld II.Abschn.Änderung südl. Weinbr.pl. Stand 7. Juni 2021 - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen ........................................................ 3 1. Art der baulichen Nutzung ...................................................................... 3 1.1 Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Gärten, Gehölzbestimmte Gärten mit Lichtungen, Garten mit umweltpädagogischem Schwerpunkt. . 3 1.1.1 Gartenhütten, Terrassenüberdachungen und Dachüberstände ................. 3 1.1.2 Terrassen, abdeckbare Wasserbecken, Wasserbehälter, Wegflächen und sonstige Einrichtungen innerhalb des Gartens .......................................... 3 1.1.3 Sondergebiet 1 - Gärten (SO 1) ................................................................. 4 1.1.4 Sondergebiet 2 - Gehölzbestimmte Gärten mit Lichtungen ** (SO 2) ........ 4 1.1.5 Sondergebiet 3 - Garten mit umweltpädagogischem Schwerpunkt (SO 3) 4 1.2 Baugrundstück für Gemeinbedarf - Bildung und Kindertagesstätte ........... 4 1.3 Baugrundstück für Gemeinbedarf - Betreutes Spielen ............................... 4 1.4 Ökologisch wertvolle Brachflächen ............................................................ 5 1.5 Stellplätze .................................................................................................. 5 1.6 Nebenanlagen ........................................................................................... 5 2. Maß der baulichen Nutzung ....................................................................... 5 3. Bauweise ................................................................................................... 5 4. Grünflächen, Pflanzgebote und Pflanzerhaltungen.................................... 5 4.1 Pflanzbindung Bestandbäume ................................................................... 5 4.2 Pflanzgebote .............................................................................................. 6 4.3 Pflanzgebote Baugrundstück für Gemeinbedarf-Bildung ........................... 6 4.4 Pflanzflächen für Bäume auf befestigten Flächen ..................................... 7 4.5 Dachbegrünung ......................................................................................... 7 4.6 Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ..................................... 7 4.6.1 Vermeidungsmaßnahmen und Minimierungsmaßnahmen ........................ 7 4.6.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ....................................................... 8 4.6.3 Ausgleichsmaßnahmen A1 – A6 ................................................................ 9 5. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen ......................................... 9 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 10 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen .............................................. 10 1.1 Dächer ..................................................................................................... 10 1.2 Fassaden, Fundamente ........................................................................... 10 2. Werbeanlagen und Automaten ................................................................ 10 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen ....................................................... 10 3.1 Einfriedigungen ........................................................................................ 11 3.2 Abfallbehälter, Aufschüttungen, Abgrabungen ........................................ 11 4. Außenantennen, Satelliten-Empfangsanlage .......................................... 11 5. Niederspannungsfreileitungen ................................................................. 11 6. Niederschlagswasser ............................................................................... 11 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 12 Beiertheimer Feld II.Abschn.Änderung südl. Weinbr.pl. Stand 7. Juni 2021 - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebau- ungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Gärten, Gehölzbestimmte Gär- ten mit Lichtungen, Garten mit umweltpädagogischem Schwerpunkt. Die Sondergebiete dienen dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Garten- nutzung und dem Erhalt ökologisch wertvoller Brachflächen. Sie erstrecken sich entsprechend ihrer jeweiligen ökologischen Funktion, in flächiger Auftei- lung auf die nachfolgenden Bereiche mit den Bezeichnungen Sondergebiet 1, 2 und 3. 1.1.1 Gartenhütten, Terrassenüberdachungen und Dachüberstände Innerhalb der Sondergebiete ist je Gartengrundstück, soweit dieses eine Min- destgröße nach Ziff. 1.1.3 bis 1.1.5 besitzt, nur eine Gartenhütte zulässig. Da- bei sind die im jeweiligen Sondergebiet festgesetzten maximalen Größen ihrer Grundfläche einzuhalten. Auf die nach Satz 1 max. zulässige Grundfläche sind Terrassenüberdachun- gen sowie Dachüberstände, die über eine Tiefe von 0,40 m hinausgehen, an- zurechnen. Gartenhütten dienen ausschließlich dem stundenweisen Aufenthalt sowie der Aufbewahrung von Gartengeräten. Unzulässig sind Feuerstätten und sonstige bauliche Anlagen und Einrichtun- gen, soweit sich aus Ziffer 1.1.2 nichts Anderes ergibt. 1.1.2 Terrassen, abdeckbare Wasserbecken, Wasserbehälter, Wegflächen und sonstige Einrichtungen innerhalb des Gartens Für diese Anlagen gelten in ihrer Gesamtheit einschließlich der nach Ziffer 1.1.1 zulässigen Gartenhütte für jeden Garten in deren Gesamtheit folgende Größenbeschränkungen: a) In den Sondergebieten 1 und 2 bei Gärten - unter 300 m²: max. 20 m² - zwischen 300 m² und 500 m²: max. 30 m² - Gärten über 500 m²: max. 40 m² Beiertheimer Feld II.Abschn.Änderung südl. Weinbr.pl. Stand 7. Juni 2021 - 4 - b) Im Sondergebiet 3 einschließlich eines in diesem Gebiet zulässigen Ge- wächshauses max. 30 m² 1.1.3 Sondergebiet 1 - Gärten (SO 1) Unterhalb der Gartengröße von 150 m² sind Gartenhütten unzulässig. Für alle Gartenhütten gelten in Abhängigkeit der jeweiligen Gartengröße fol- gende maximale Grundflächen a) Gartengrößen zwischen150 m² und 300 m²: max. Grundfläche 10 m² b) Gartengrößen zwischen 300 m² und 500 m²: max. Grundfläche 12 m² c) Gartengrößen über 500 m²: max. Grundfläche 16 m² 1.1.4 Sondergebiet 2 - Gehölzbestimmte Gärten mit Lichtungen ** (SO 2) Unterhalb der Gartengröße von 300 m² sind Gartenhütten unzulässig. Für alle anderen Gartenhütten gelten in Abhängigkeit der jeweiligen Garten- größe folgende maximale Grundflächen b) Gartengrößen zwischen 300 m² und 500 m²: max. Grundfläche 12 m² c) Gartengrößen über 500 m²: max. Grundfläche 16 m² Gartenhütten dürfen nur innerhalb der Bereiche ohne Bäume und Sträucher (Lichtung **) errichtet werden. Dabei sind gegenüber deren Kronentraufe Ab- stände von 1,5 m einzuhalten. 1.1.5 Sondergebiet 3 - Garten mit umweltpädagogischem Schwerpunkt (SO 3) Das Errichten von Gebäuden erfordert eine Mindestgröße des Gartens von 300 m². Dabei sind innerhalb des Gartens außer einer Gartenhütte auch ein Gewächshaus zulässig. Beide Gebäude dürfen jeweils eine Grundfläche von max. 10 m² nicht überschreiten. Zwischen Gartenhütte und Gewächshaus ist ein Abstand von mindestens 3,0 m einzuhalten. 1.2 Baugrundstück für Gemeinbedarf - Bildung und Kindertagesstätte Zulässig sind nur Anlagen für Bildung, Kinderbetreuung und Sport und eine Wohnung für Aufsichtspersonal (Hausmeister). 1.3 Baugrundstück für Gemeinbedarf - Betreutes Spielen Zulässig sind nur Anlagen für das betreute Spielen und die dafür erforderli- chen sanitären Anlagen mit einer maximalen Grundfläche von insgesamt 200 m². Beiertheimer Feld II.Abschn.Änderung südl. Weinbr.pl. Stand 7. Juni 2021 - 5 - 1.4 Ökologisch wertvolle Brachflächen Die in der Planzeichnung dargestellten ökologisch wertvolle Brachflächen sind von jeglicher Bebauung und Nutzung freizuhalten. Einfriedigungen innerhalb der Brachflächen sind unzulässig. 1.5 Stellplätze Garagen und Carports sind unzulässig. Baurechtlich notwendige Stellplätze sind auf dem Baugrundstück für Gemein- bedarf-Bildung auch außerhalb des Baubereiches zulässig. 1.6 Nebenanlagen Im SO 1 u SO 2 sind nur Terrassen mit einem wasserdurchlässigen Belag, die mit Pergolen in nicht überdachter Bauweise überstellt werden dürfen, unmit- telbar angrenzend an die jeweilige Gartenhütte bis zu einer Größe von maxi- mal 10 m² zulässig, Temporär ist je Garten das Aufstellen eines Trampolins (Durchmesser max. 4,0 m) von März bis Ende Oktober eines Jahres zulässig. In beiden Fällen (Satz 1 und 2) gilt dies mit der Maßgabe des Einhaltens der Einschränkungen gem. Ziffer I.1.1.2. 2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die im zeichnerischen Teil ausge- wiesenen Baugrenzen auf dem Baugrundstück für Gemeinbedarf - Bildung und Betreutes Spielen und im SO 1 bis SO 3 nach Maßgabe der Ziffern I.1.1.3 bis I.1.1.5 festgesetzt. Als Wandhöhe für die Gartenhütten gilt das Maß zwischen der Höhe des be- stehenden Geländes und dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante der Dachhaut. Die maximale Wandhöhe für Gartenhütten beträgt 2,2 m und wird in der jewei- ligen Wandmitte gemessen. 3. Bauweise Bei Gärten, die schmaler als 5 m sind, ist die einseitige Grenzbebauung bei Gärten, die schmaler als 3 m sind, ist die zweiseitige Grenzbebauung zuläs- sig. Die Hütten müssen untereinander einen Abstand von mindestens 3,0 m einhalten. 4. Grünflächen, Pflanzgebote und Pflanzerhaltungen 4.1 Pflanzbindung Bestandbäume Die durch Planeintrag mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzten Be- standsbäume sind dauerhaft zu erhalten, zu schützen, fachgerecht gemäß ZTV-Baumpflege (Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien Beiertheimer Feld II.Abschn.Änderung südl. Weinbr.pl. Stand 7. Juni 2021 - 6 - für Baumpflege) zu pflegen. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein Baum in der festgesetzten Pflanzgüte zu pflanzen. Vor- schläge zu empfohlenen Arten sind den Hinweisen zu entnehmen. In den Schutzbereichen (Kronentraufe + 1,5 m) der zum Erhalt festgesetzten Bäume sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen gene- rell unzulässig. Ausnahmen sind mit dem Gartenbauamt vorab abzustimmen. Bei der Auswahl von Standorten für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten ist auf Bestandsbäume Rücksicht zu nehmen. 4.2 Pflanzgebote Innerhalb des Plangebietes sind an den dafür ausgewiesenen Standorten groß- oder mittelkronige Bäume zu pflanzen. Die Pflanzungen sind anzulegen, zu unterhalten und bei Verlust zu ersetzen. Bei den mit einer Pflanzbindung gekennzeichneten Bäumen können in begründeten Fällen geringe Abwei- chungen von den eingetragenen Baumstandorten als Ausnahme zugelassen werden. Die nicht überbauten Flächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. In den Sondergebieten 1und 3 sind vorzugsweise heimische Baum- und Straucharten zu verwenden (siehe Artenliste unter B Hinweise zum Bebau- ungsplan Ziffer 11). Das Pflanzen von großkronigen Laub- und Nadelbäumen ist nicht gestattet. Im Sondergebiet 2 sind nur heimische Baum- und Straucharten zu verwenden (siehe Artenliste unter B Hinweise zum Bebauungsplan Ziffer 11). Das Pflan- zen von großkronigen Laub- und Nadelbäumen ist nicht gestattet. Die gärtnerische Nutzung ist auf die Lichtungen zu beschränken. Alle zu pflanzenden Bäume sind als Hochstämme mindestens in der Qualität 4 x verpflanzt, Stammumfang 20/25cm zu pflanzen. Aus gestalterischen Grün- den können ausnahmsweise auch Solitäre gepflanzt werden. Bei der Pflan- zung von Nadelbäumen und Solitären gilt eine Mindestpflanzgröße von 200 - 250cm Höhe. Bei der Auswahl der Pflanzstandorte sind notwendige Abstände zu Leitungen, Kanälen, Beleuchtung sowie Zufahrten zu berücksichtigen. Alle Bäume sind dauerhaft zu pflegen, zu unterhalten und bei Abgang in der nächsten Pflanzperiode zu ersetzen. 4.3 Pflanzgebote Baugrundstück für Gemeinbedarf-Bildung Innerhalb des Baugrundstück Gemeinbedarf-Bildung sind an den dafür aus- gewiesenen Standorten mindestens mittelkronige standortgerechte Bäume in der unter Ziffer I.4.2 festgesetzten Pflanzqualität zu pflanzen. Die Pflanzungen sind anzulegen, zu unterhalten und bei Verlust zu ersetzen. Bei den mit einer Pflanzbindung gekennzeichneten Bäumen können in begründeten Fällen ge- ringe Abweichungen von den eingetragenen Baumstandorten als Ausnahme zugelassen werden. Beiertheimer Feld II.Abschn.Änderung südl. Weinbr.pl. Stand 7. Juni 2021 - 7 - Die nicht überbauten Flächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. 4.4 Pflanzflächen für Bäume auf befestigten Flächen Für Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mind. 24 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durchwurzelbare Raum hat mindestens 36m³ je Baum bei einer Tiefe von 1,5 m zu betragen. Eine teilweise Überbauung der Baumscheibe ist möglich, wenn aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich. Der zu überbauende Teil der Baum- pflanzgrube ist fachgerecht (s. hierzu B. Hinweise zum Bebauungsplan Ziff. 12) mit verdichtbarem Baumsubstrat zu verfüllen. Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfolgen. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich geeignete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssystem) vorzusehen, um den langfristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Bäume, die möglichen Beschädigungen durch den Verkehr ausgesetzt sind, müssen einen Anfahrschutz erhalten. 4.5 Dachbegrünung Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis 15° Neigung sind zu begrünen. Die geschlossene Vegetationsdecke ist dauerhaft zu gewährleisten. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat min- destens 12 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Die Flächen für technische Dachaufbauten dürfen 30% der gesamten zusam- menhängenden Dachfläche nicht überschreiten. Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung aus Kräutern der folgenden Liste. Artenliste für Kräuter Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr.Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummular. Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Potentilla tabernaemonta. Frühlings-Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose 4.6 Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 4.6.1 Vermeidungsmaßnahmen und Minimierungsmaßnahmen - Beseitigung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (Mitte Okto- ber bis Ende Februar) Beiertheimer Feld II.Abschn.Änderung südl. Weinbr.pl. Stand 7. Juni 2021 - 8 - - Baubeginn außerhalb der Brutzeit (Oktober bis Februar) - Verwendung vogelfreundlicher Glasfassaden bei der Anlage größerer Glasfassaden. - Vergrämung der Zauneidechsen bei der Verlegung des Nord-Süd-Wegs und der Querwegtrasse mittels Folienabdeckung und Lenkungszäunen; zwei Zeitfenster (April-Mai, August-September). Die Gehölze sind im vor- herigen Winterhalbjahr schonend und oberirdisch zu entfernen. Die Wur- zelstöcke verbleiben bis zum Abschluss der Vergrämung im Boden. - Vor einem Gebäudeabbruch sind diese auf ein Lebensraumpotential für Vögel und Fledermäuse zu untersuchen. Da die Abrissarbeiten sich auf das Umfeld der Gebäude erstrecken, ist ein mögliches Vorkommen von Zauneidechsen zu beachten. - Die Wiederherstellung von Bodenfunktionen wird durch die fachgerechte Entsiegelung von Flächen mittels vollständiger Beseitigung der Befesti- gungen (Asphalt, Unterbau etc.), Lockerung des Untergrundes sowie Auf- bau ortsähnlicher Bodenverhältnisse gewährleistet. - Die Umsetzung der Bodenarbeiten erfolgt gemäß den bodenschutzfachli- chen Vorgaben bodenschonend, um nachteilige Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden (Verdichtungen, Vermischung Horizonte etc.) zu vermeiden. - Dachbegrünung des KITA-Erweiterungsbaus - Auf beleuchtete Werbeanlagen und sonstige Außenbeleuchtung ist zu ver- zichten. Bei sicherheitsrelevant erforderlicher Beleuchtung ist Folgendes zu beachten: Hinsichtlich der Lichtquellen sind zum Schutz von Insekten insektenfreundlichen Leuchtmittel (z.B. LED)zu verwenden. Es sind nur Leuchtmittel mit keinen bzw. geringen Ultraviolett (UV)- und Blauanteilen zu verwenden, daher nur bernsteinfarbenes bis warmweißes Licht mit Farbtemperaturen von 1800 bis maximal 3000 Kelvin. Durch Ausrichtung und Abschirmung soll der größtmögliche Anteil des Lichtstroms auf die zu beleuchtende Fläche fokussiert werden und nicht in die Umwelt emittieren. Die Abstrahlung nach oben ist zu vermeiden. Die Lichtpunkthöhe ist niedrig zu wählen, eine größere Zahl niedrig angebrachter Leuchten mit energie- schwächeren Lampen ist tendenziell besser als wenige lichtstarke Lampen auf hohen Masten. Die Leuchtengehäuse müssen gegen das Eindringen von Spinnen und Insekten geschützt sein (Schutzart IP 54, staub- und spritzwassergeschützte Leuchte), die Oberflächentemperatur der Leuch- tengehäuse darf 40 °C nicht übersteigen. 4.6.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Aufhängen von Nistkästen (CEF 1) Im Vorfeld der KITA-Baumaßnahme ist ein geeigneter Nistkasten für den Haussperling im Baugrundstück für Gemeinbedarf-Bildung außerhalb des Ein- griffsbereichs an dem Gebäude anzubringen (siehe auch A 5) Geplante Wegebaumaßnahmen Zwei Jahre bevor die geplanten Wegebaumaßnahmen umgesetzt werden, ist als Grundlage für eine konkrete Planung der Ausgleichsmaßnahmen eine er- Beiertheimer Feld II.Abschn.Änderung südl. Weinbr.pl. Stand 7. Juni 2021 - 9 - neute, aktualisierte Kartierung der Reptilien und der Vögel zu erstellen. Die ar- tenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind rechtzeitig vor Beginn der Wegebaumaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzu- stimmen und umzusetzen. 4.6.3 Ausgleichsmaßnahmen A1 – A6 A1: Entwicklung von Fettwiesen Auf den in der Planzeichnung ausgewiesenen Flächen beidseits des Bereichs des Junker-und-Ruh-Weg ist ein arten- und blühreicher Wiesensaum zu ent- wickeln mit Einsaat mit Regiosaatgut. Der Grünlandbestand ist maximal zwei- mal im Jahr zu mähen und das Schnittgut anschließend zu entfernen. Auf eine Düngung ist zu verzichten. A2: Pflanzung von Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäumen Im Bereich Weinbrennerplatz, südlich des KITA-Neubaus, östlich der Straßen- bahntrasse, entlang südlicher Randweg, sowie entlang des bestehenden westlichen Querweges und des geplanten östlichen Querweges (zwischen Ei- senlohrstraße und Siegfried-Kühn-Straße) sind insgesamt 94 Bäume zu pflan- zen. Artenliste siehe unter B Hinweise zum Bebauungsplan Ziffer 11. A 3: Aufwertung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Ent- wicklung von Natur und Landschaft Innerhalb im SO 2 liegen städtische Gärten mit einer Gesamtfläche von etwa 1 ha, die in der Planzeichnung als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen sind. Diese sind durch Pflegemaßnahmen, insbesondere Rückschnitt der wuchernden Ge- strüppe, zu Gebüschen mittlerer Standorte zu entwickeln. A 4: Anpflanzung von Gebüschen Auf dem Baugrundstück für Gemeinbedarf-Bildung ist eine 45 m² großen Flä- che mit Gebüschen anzulegen. Artenliste siehe unter B Hinweise zum Bebau- ungsplan Ziffer 11. A 5: Aufhängen von Nistkästen Im Vorfeld der KITA-Baumaßnahme ist ein geeigneter Nistkasten für den Haussperling im Baugrundstück für Gemeinbedarf-Bildung außerhalb des Ein- griffsbereichs an dem Gebäude anzubringen. Siehe auch CEF 1. A 6: Anlage von Ersatzlebensräumen für Zauneidechsen In den Grünlandsäumen beidseits des Nord-Südwegs sowie auf den südlich angrenzenden städtischen Pflegeflächen des östlichen Querwegs sind pro 20 m neu angelegter Wegeabschnitt eine Totholzstruktur anzulegen. Die neuen Grünlandsäume am Nord-Süd-Weg sind zum Schutz der Eidechsen maximal zweimal jährlich zu mähen. 5. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur für Anlagen gemäß Ziffer I.1.1.1 und I.1.1.2 zulässig und nur im Rahmen des in Ziffer I.1.1.1 bis I.1.1.2 genann- ten Umfanges. Beiertheimer Feld II.Abschn.Änderung südl. Weinbr.pl. Stand 7. Juni 2021 - 10 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Im Baugrundstück für Gemeinbedarf - Bildung sind alle Dächer als begrüntes Flachdach auszubilden Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ferner sind sie um das Maß ihrer Höhe ab Oberkante Attika von den Außenwänden abzurücken. Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. In den Sondergebieten 1 bis 3 sind die Dächer als Satteldächer mit maximal 30° Dachneigung auszubilden. 1.2 Fassaden, Fundamente Die Gartenhütten sind nur in Holz und auf Punktfundamenten zu errichten. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind in den Sondergebieten 1 bis 3 und auf dem Baugrund- stück für Gemeinbedarf-Bildung nicht zulässig. Werbeanlagen und Automaten sind genehmigungspflichtig. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, dreh- bare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen Das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern, sowie das Anlegen von Lagerplätzen und Abstellflächen ist außerhalb von dafür vorgesehenen Flä- chen unzulässig.“ Nicht überbaute Grundstücksflächen sind – soweit sie nicht für Zufahrten, Zu- gänge und Nebenanlagen benötigt werden, als Vegetationsflächen anzulegen, das heißt zu bepflanzen oder einzusäen und dauerhaft zu pflegen und zu un- terhalten. Das Pflastern oder das vollflächige Abdecken mit Schotter-, Kies- und ver- gleichbaren Materialien ist nicht zulässig. Beiertheimer Feld II.Abschn.Änderung südl. Weinbr.pl. Stand 7. Juni 2021 - 11 - Die Befestigungen nicht überbaubarer Flächen der Grundstücke und Gärten sind auf ein erforderliches Mindestmaß zu begrenzen und wasserdurchlässig auszuführen (z.B. Rasenfugenpflaster, Schotterrasen), soweit andere Rechts- bestimmungen nicht entgegenstehen 3.1 Einfriedigungen In den Sondergebieten SO1 bis SO 3 sind Einfriedigungen nur wie folgt zuläs- sig: an den jeweils äußeren Gebietsrändern als Maschendrahtzaun bis zu ei- ner Höhe von maximal 1,60 m, innerhalb der SO 1 bis SO 3 zur Abgrenzung der Parzellen untereinander ein Maschendrahtzaun maximal 1,20 m hoch. So- ckelfrei mit mind. 10 cm zw. Geländeoberkante und Zaun. 3.2 Abfallbehälter, Aufschüttungen, Abgrabungen Aufschüttungen und Abgrabungen außerhalb der überbaubaren Bereiche sind unzulässig. Abfallbehälter sind in das Gebäude zu integrieren. Ausnahmsweise können diese auch in Bereichen, die nicht von öffentlichen Flächen aus einsehbar sind, angeordnet werden. In diesem Fall sind diese mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen. 4. Außenantennen, Satelliten-Empfangsanlage Im Bereich des Baugrundstücks für Gemeinbedarf-Bildung ist nur eine Ge- meinschaftsantennenanlage oder Satellitenempfangsanlage zulässig. In den Sondergebieten sind Außenantennen und Satellitenempfangsanlagen unzu- lässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i. S. §55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich zur Versi- ckerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Gartenbewässerung). Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Grundstücke bzw. Parzellen ist wasserdurchlässig auszuführen. Beiertheimer Feld II.Abschn.Änderung südl. Weinbr.pl. Stand 7. Juni 2021 - 12 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Die Bebauungspläne: Nr. 249 „Ebertstraße zwischen Yorckstraße und Barbarossaplatz“, in Kraft ge- treten am 29.8.1927 und Nr. 288 „Beiertheimer Feld II. Abschnitt“, in Kraft getreten am 11.1.1963 wer- den in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Karlsruhe, 1. Dezember 2008 Fassung vom 7. Juni 2021 Stadtplanungsamt Heike Dederer

  • Anlage BPlan_BeiertheimerFeld_Umweltbericht_final
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt Umweltbericht Juni 2021 Bearbeitung arguplan GmbH Vorholzstraße 7 76137 Karlsruhe Tel. 07 21/16 110 21 Fax 07 21/16 11 0-10 juris@arguplan.de Auftraggeberin Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14 76131 Karlsruhe Beratung Planung Gutachten Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ---------------------------------------------------------------------- 1 1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans -------------------------------------------------- 1 1.2 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen ---------------- 4 1.3 Umweltziele und ihre Berücksichtigung im B-Plan ---------------------------------- 8 2 Beschreibung und Bewertung Ist-Zustand Umwelt --------------------- 10 2.1 Schutzgut Boden ------------------------------------------------------------------------- 10 2.2 Schutzgut Wasser ----------------------------------------------------------------------- 14 2.3 Schutzgut Klima/Luft -------------------------------------------------------------------- 14 2.4 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt -------------------------------- 16 2.5 Schutzgut Landschaft ------------------------------------------------------------------- 24 2.6 Schutzgut Fläche ------------------------------------------------------------------------- 26 2.7 Schutzgut Mensch ----------------------------------------------------------------------- 27 2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ----------------------------------------------------- 27 3 Status quo-Prognose -------------------------------------------------------- 28 4 Konfliktanalyse -------------------------------------------------------------- 28 4.1 Planungsrecht ---------------------------------------------------------------------------- 28 4.2 Schutzgut Boden ------------------------------------------------------------------------- 29 4.3 Schutzgut Wasser ----------------------------------------------------------------------- 30 4.4 Schutzgut Klima und Luft --------------------------------------------------------------- 31 4.5 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt -------------------------------- 32 4.6 Schutzgut Landschaft ------------------------------------------------------------------- 36 4.7 Schutzgut Mensch ----------------------------------------------------------------------- 36 4.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ----------------------------------------------------- 36 4.9 Schutzgut Fläche ------------------------------------------------------------------------- 36 4.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ----------------------------------- 37 Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 5 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen --------------------------- 37 6 Ausgleichsmaßnahmen ----------------------------------------------------- 40 7 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ------------------------------------------------ 43 7.1 Schutzgut Boden ------------------------------------------------------------------------- 43 7.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ---------------------------------------------------------- 50 7.3 Gesamteingriffsbilanz------------------------------------------------------------------- 61 8 Grad der Versiegelung innerhalb der Gärten ---------------------------- 62 9 Planungsalternativen ------------------------------------------------------- 64 10 Sonstige Angaben ----------------------------------------------------------- 64 11 Gesamtbewertung ----------------------------------------------------------- 64 12 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ----------------------------- 65 13 Verwendete Unterlagen ---------------------------------------------------- 67 Anlagen Anlage 1: Schutzgut Tiere und Pflanzen: Bestandskarte Biotope Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 1 68 1 Einleitung 1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Beiertheimer Feld, II. Abschnitt. Grundziele des Bebauungsplans sind der Erhalt und die langfristige Sicherung der vorhandenen Gartennutzung und der ökologisch wertvollen Brachflächen sowie des da- mit verbundenen hohen Biotopwerts des Gebietes. Daneben sollen aber auch die folgenden konkreten Maßnahmen erfolgen:  Erweiterung der vorhandenen Kindertagesstätte (Kita) am Weinbrennerplatz und Anlage eines von der Schulnutzung getrennten Zugangs zu dieser,  Neubau eines Querwegs in Richtung Osten und Neupflanzung von begleitenden Bäumen,  Aufweitung und kleinräumige Verlegung der bestehenden Nord-Süd-Verbin- dung (Junker-und -Ruh-Weg) und des das Gebiet südwestlich begrenzenden Fahrradwegs,  Hecken- und vereinzelte Baumpflanzungen im gesamten Geltungsbereich,  sowie Neugestaltung des Gustav-Heller-Platzes. Der Bebauungsplan sieht die Sicherung der Gärten durch drei Sondergebiete (SO) vor, die sich in SO 1 „Gärten“, SO 2 „Gehölzbestimmte Gärten mit Lichtungen“ und SO 3 „Gärten mit umweltpädagogischem Schwerpunkt“ aufteilen. Innerhalb dieser Sondergebiete befin- den sich wiederum abgegrenzte Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in Form ökologisch wertvoller Brachflächen. Der hier vorgelegte Umweltbericht behandelt die in § 2a Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Anlage des Gesetzes aufgeführten Anforderungen an die Umweltprüfung. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 2 68 Abb. 1: Lage des geplanten Geltungsbereichs (rote Umrandung), Kartengrundlage: LUBW, abgerufen Mai 2020 Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 3 68 Abb. 2: Lage der geplanten Baumaßnahmen (rote Umgrenzungen) im Geltungsbereich (gelbe Umgrenzungen). Kartengrundlage:© Google Earth 2020 Gustav-Heller- Platz Wegverlegung Junker-und-Ruh Kita Neuanlage Querweg Wegverlegung West Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 4 68 1.2 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen 1.2.1 Fachgesetze Baugesetzbuch Gemäß § 1 Nr. 7 BauGB sind folgende Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen:  die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,  die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000 -Gebiete im Sinne des Bun- desnaturschutzgesetzes,  umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,  umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,  die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab- wässern,  die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,  die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,  die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts- verordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immis- sionsgrenzwerte nicht überschritten werden,  die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes,  unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Auswirkun- gen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Bundesnaturschutzgesetz Nach § 1 des BNatSchG sind Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künfti- gen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfol- genden Absätze so zu schützen, dass  die biologische Vielfalt,  die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regene- rationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 5 68 Bundes-Bodenschutzgesetz Gemäß § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sollen nachhaltig die Funktionen des Bodens gesichert oder wiederhergestellt werden. Hierzu sind schädliche Bodenverän- derungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerver- unreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur - und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Neben dem BBodSchG sind auch die Vorgaben der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu beachten. Wasserhaushaltsgesetz Zweck des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbe- wirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Natu rhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG). Neben dem WHG sind auch die Vorgaben des Wassergesetzes Baden -Württemberg (WG) zu beachten. Bundes-Immissionsschutzgesetz Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist es, Menschen, Tiere und Pflan- zen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur - und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltein- wirkungen vorzubeugen (§ 1 BImSchG). Bei Planungen sind dazu eine Reihe von Verordnun- gen zu beachten, z.B. TA Luft, TA Lärm, 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung), 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) und 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung). 1.2.2 Fachplanungen Regionalplan Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat am 07.12.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Regionalplan 2020 verfasst. Ein Planentwurf wurde bisher jedoch noch nicht veröffent- licht. Der derzeit gültige Regionalplan 2003 weist den Großteil des Geltungsbereichs als Schutzbedürftigen Bereich für die Erholung – Erholungsgebiet aus. Einzig die Fläche des Schul-Kita-Komplexes sowie der Gustav-Heller-Platz sind als Siedlungsfläche (überwie- gen d Wohn-/Mischnutzung) ausgewiesen. Die südwestlich des Geltungsbereich gelegene Günther-Klotz-Anlage ist ebenfalls als Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung – Erho- lungsgebiet ausgewiesen, im Nord-Westen und im Osten grenzen Siedlungsfläche (über- wiegend Wohn-/Mischnutzung) an den Geltungsbereich an. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 6 68 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) in der 5. Aktu- alisierung mit Stand vom November 2017 ist der Geltungsbereich weitgehend als Grünflä- che (Planung) ausgewiesen und als geplante Freifläche KA-765, Grünzug Beiertheimer Feld westl. Straßenbahn, Südweststadt (Karlsruhe) gekennzeichnet. (s. Abb. 3). Die nördlichen und östlichen Randbereiche sind als Grünfläche (Bestand) ausgewiesen. Die Fläche der Kita sowie der benachbarten Schule ist mit der Ausweisung Einrichtung für den Gemeinbedarf belegt und als Schule (Bestand) gekennzeichnet. Der Gustav-Heller-Platz am westlichen Rand des Geltungsbereichs ist als Wohnbaufläche (Bestand) ausgewiesen. Abb. 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2010. (Gelb gestrichelte Umgrenzung = Geltungs- bereich, grün-weiß = Planung Grünflächen, grün = Bestand Grünflächen, rosa = Bestand Einrich- tung für den Gemeinbedarf, = Schule, = Soziale Einrichtung, = Planung Grünzug, Quelle: NVK 2011, 2004a). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 7 68 Landschaftsplan Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs ist im Landschaftsplan 2030 (Karte A 1-1 Re- alnutzung) als Grünfläche (Planung) sowie als Sondergebiet für Erholung und Sport ausge- wiesen. Die hervorgehobene Bedeutung für die Erholung wird verstärkt durch die Kenn- zeichnung der angrenzenden Günther-Klotz-Anlage sowie Teilen des Geltungsbereichs in der Karte A 2 (Analyse Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen) als Bereich mit hoher Bedeutung für die Erholung und durch die nachrichtliche Übernahme der regionalplaneri- schen Ausweisung als Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung. Dementsprechend for- muliert der Landschaftsplan 2030 das Beiertheimer Feld und die Günther -Klotz-Anlage als Maßnahmenschwerpunktraum zur Weiterentwicklung ruhiger Erholungslandschaften. Die Grünflächen entlang der Alb bilden als Albgrün eine Leitstruktur des Grünsystems der Stadt Karlsruhe. Teile des Geltungsbereich sind in diese Leitstruktur mit eingebunden. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 8 68 1.3 Umweltziele und ihre Berücksichtigung im B-Plan Die in Kapitel 1.2.1 und 1.2.2 dargestellten Fachgesetze und Fachplanungen haben zum Ziel, die Umweltbelange im Bebauungsplan festzusetzen. Die Planung ist nach den Um- weltbelangen zu optimieren und etwaige Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichs- maßnahmen sind festzulegen (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Umsetzung der Umweltziele der Fachgesetze im Bebauungsplan. Relevante Fachgesetze mit Zielsetzung Umsetzung im Bebauungsplan Baugesetzbuch BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß Auszug aus (§ 1a (2) BauGB) Beschränkung der Bodenversiegelung innerhalb des Vorhabenbereichs auf die notwendigen Flä- chen und Bebauung auf bereits versiegelten Flä- chen Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erhebli- cher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes so- wie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na- turhaushalts (§ 1a (3) BauGB) Formulierung von Maßnahmenvorschlägen im Um- weltbericht, mit denen sich erhebliche Beeinträch- tigungen auf Schutzgüter vermeiden, minimieren o- der ausgleichen lassen. Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, des Bo- dens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kul- tur- und sonstiger Sachgüter vor schädlichen Um- welteinwirkungen (§ 1 BImSchG). Geringe baubedingte stoffliche Emissionen und Lärmemissionen, die vor dem Hintergrund der Vor- belastung aus dem Umfeld (Verkehrsemissionen, Spielplatz etc.) und der zeitlichen Begrenzung nicht ausschlaggebend sind. Baubedingte akustische Emissionen zeitlich begrenzt und nicht in einer In- tensität Bioakustik zu überdecken. Keine Erhöhung von Lichtemissionen nach Fertigstellung der Bau- vorhaben, da Außenbeleuchtung grundsätzlich zu vermeiden ist, und sicherheitsrelevante Beleuch- tung nur unter Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben installiert wird. Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG Schutz von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen, so dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind (§ 1 (1) BNatSchG). Wo möglich Bebauung bereits versiegelter Flä- chen, Anlage neuer Grünflächen, Neuanpflanzung von Bäumen und Hecken, Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft, Vermei- dungs- und Minimierungsmaßnahmen bzgl. der Verbotstatbestände § 44 BNatSchG Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchG Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 9 68 Relevante Fachgesetze mit Zielsetzung Umsetzung im Bebauungsplan Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen; Abwehr schädlicher Bodenverän- derungen; Sanierung von Boden, Altlasten und hierdurch verursachten Gewässerverunreinigungen Beschränkung der Bodenversiegelung innerhalb des Vorhabenbereichs auf die notwendigen Flä- chen und Bebauung auf bereits versiegelten Flä- chen bzw. überprägte Böden. Entsiegelung und Rekultivierung der alten Wegflä- che nach Verlegung der Wege Wasserhaushaltsgesetz WHG, Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) Schutz von Gewässern als Bestandteil des Natur- haushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere u. Pflanzen sowie als nutzba- res Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirt- schaftung (§ 1 WHG). Sparsamer u. effizienter Umgang mit dem Allge- meingut Wasser; wirksamer Schutz von Gewässern vor stofflichen Belastungen; ökologische Verträg- lichkeit des Hochwasserschutzes; Berücksichti- gung des Klimaschutzes und Anpassung an die Fol- gen des Klimawandels (§ 1) WG) Reduktion der Bodenversiegelung auf das notwen- dige Maß und Bebauung bereits versiegelter Flä- chen. Entfernung und Entsorgung von im Geltungsbereich vorhandenen Bodenverunreinigungen und Bau- schuttablagerungen. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 10 68 2 Beschreibung und Bewertung Ist-Zustand Umwelt 2.1 Schutzgut Boden 2.1.1 Methoden Die bodenkundlichen Kartenwerke (BK 50 des LGRB, Schutzgutkarte Boden des NVK 2011) enthalten für das Beiertheimer Feld keine Ausweisungen, da es sich um innerstädtische Flächen handelt. Auf Basis der Bodenkarte des LGRB können jedoch die generellen Bodenverhältnisse im Geltungsbereich aus den Ausweisungen für die Böden in vergleichbare Lage im Hochge- stade der Niederterrasse aus dem städtischen Umfeld abgeleitet werden. Die Beschreibung der allgemeinen natürlichen Bodenverhältnisse erfolgt auf dieser Grundlage. Böden im innerstädtischen Bereich sind oftmals in unterschiedlicher Weise überprägt (Um- lagerung, Abgrabung, Verdichtung, Stoffeinträge etc .). Nach Aussage der Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz liegen für das Plangebiet keine bodenschutzrechtlichen Unter- suchungen vor. Weitere mögliche Überprägungen werden verbal-argumentativ auf Basis einer multitempo- ralen Betrachtung der Karlsruher Stadtpläne sowie der aktuellen Nutzungen abgeleitet. Zur Bewertung der Böden wird die Einstufung nach der Bodenkarte des LGRB verbal -argu- mentativ unter Berücksichtigung der Überprägungsintensität bzw. Nutzung abgeleitet. 2.1.2 Bestandbeschreibung und –bewertung Im Umfeld der Stadt Karlsruhe haben sich auf der Niederter rasse aus den anstehenden Terrassensanden und Niederterrassenschottern vorrangig podsolige Braunerden mit Bän- dern entwickelt. Im nördlichen Hochgestade von Karlsruhe sind podsolige Bänderbraunerden und podso - lige (Para)Braunerden aus Flugsand, Sand und Kies der Niederterrasse oder aus fluviati-len San- den anzutreffen. Stellenweise haben sich auf über 1 m mächtigen Dünensanden (podsolige) Braunerden entwickelt. Südlich von Karlsruhe dominieren (podsolige) Bänder -braunerden aus kieshaltigem, sandreichen Auenlehm, vereinzelt aus Flugsanden oder Dünensanden. Diese Böden sind meist durch ein geringe bis mittlere Bodenfruchtbarkeit, eine hohe Was- serdurchlässigkeit und eine geringe nutzbare Feldkapazität, eine hohe Luftkapazität sowie eine saure Bodenreaktion geprägt. Diese Eigenschaften führen zu einer geringen bis mitt- leren Einstufung ihrer Leistungsfähigkeiten. Aufgrund ihrer sehr hohen Bedeutung als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf werden die natürlichen Böden insgesamt als mittelwertig eingestuft. Die Stadtpläne von Karlsruhe aus den Jahren 1909, 1940 und 1948 weisen im Geltungsbe- reich praktisch keine Gebäude aus. Infolge ihrer siedlungsnahen Lage ist davon auszuge- hen, dass die Flächen zumindest zeitweise in den Krisen- und Kriegsjahren als Anbaufläche Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 11 68 genutzt worden ist. Eine entsprechend intensive gärtnerische Nutzung führt in solchen städ- tischen Böden in der Regel zu einer deutlichen Anreicherung humoser Substanz im Oberbo- den. Durch die intensive Bodenbearbeitung ist die humose Substanz meist bis in größe re Tiefen als in unbearbeiteten natürlichen Bodenprofilen eingemischt worden. Aus der Hu- musanreicherung resultiert eine Verbesserung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und ihrer Leistung als Puffer und Filter für Schadstoffe. Gleichzeitig muss infolge der gärtnerischen Tätigkeiten auch mit einer Anreicherung von Schadstoffen gerechnet werden, da zur Dün- gung in den Gärten auch oftmals Aschen und Hausmüllkomposte eingesetzt worden sind. Daher werden in vielen Haus- und Gartenböden erhöhte Gehalte an Schwermetallen und organischen Schadstoffen angetroffen. Aus den Eigenschaften der natürlichen Böden im Umfeld von Karlsruhe, der Nutzungshisto- rie der Fläche sowie aus ihrer Überprägung lassen sich folgende Bodeneinheiten im Gel- tungsbereich ableiten: Böden der Gartenanlagen Für den überwiegenden Teil der unversiegelten Böden im Geltungsbereich ist infolge ihrer langjährigen gärtnerischen Nutzung von einer Humusanreicherung und der dadurch beding- ten Erhöhung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie der Bindungskapa zität für Schad- und Nährstoffe auszugehen. Sofern keine Anreicherung von Schadstoffen mit der Nutzung des Bodens erfolgt ist, können diese gärtnerischen Böden als leistungsfähiger und hoch- wertiger eingestuft werden. Die unversiegelten Böden im Geltungsber eich werden daher insgesamt der Wertstufe 3 (hoch) zugeordnet (s. Tab. 2). Böden der Grünflächen/ des Parks Die Böden der Grünflächen der Günther-Klotz-Anlage haben keine Humusanreicherung durch eine intensive gärtnerische Nutzung erfahren. Für dies e Flächen ist eher eine Boden- verdichtung durch die Gestaltung der Parkflächen, den bisherigen Wegebau sowie die zeit- weise intensive Nutzung des Parks durch Open-Air-Festivals u. ä. anzunehmen. Im Vergleich mit den ungestörten natürlichen Böden wird Ihrer natürli che Bodenfruchtbarkeit und ihrer Leistungsfähigkeit als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf abgewertet. Sie werden ins- gesamt der Wertstufe 2,0 zugeordnet (s. Tab. 2). Böden der versiegelten Flächen Die durch Überbauung und Versieglung überprägten Flächen im Geltungsbereich, wie bspw. befestigte Wege, Gartenhausflächen etc., können keine Bodenfunktionen erfüllen. Sie wer- den daher pauschal als funktionslos gewertet und der Wertstufe 0 zugeordnet. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 12 68 Überprägte, wasserdurchlässige Flächen Des Weiteren bestehen innerhalb des Geltungsbereichs weitere Flächen, die infolge ihre Überprägung praktisch keine Bodenfunktion erfüllen können, die jedoch als wasserdurch- lässig einzustufen sind. In dieser Kategorie werden neben den mit einem wasserdurchläs- sigen Belag gepflasterten Flächen auch Sandkästen, geschotterte Flächen im Gleisbereich, Hackschnitzel-Flächen der Spielplätze u. ä. zusammengefasst. Die Wasserdurchlässigkeit wird in der Bodenbewertung in der Funktion Ausgleichskörper im Wasserkreislauf berück- sichtigt. Die Flächen werden daher pauschal Der Wertstufe 0,33 zugeordnet. Die Bewertung der natürlichen Böden aus dem stadtnahen Umfeld und der abgeleiteten Leistungsfähigkeiten der Böden im Geltungsbereich sind in der nachfolgenden Tabelle 2 zusammengefasst. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 13 68 Tabelle 2: Bewertung der Bodeneinheiten (nach LUBW 2012). Boden- einheit (Kurzzeichen nach BK 50) Bewertungsklasse für die Bodenfunktionen Gesamt- bewertung Natürliche Boden- fruchtbarkeit Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Filter und Puffer für Schadstoff e Sonderstandort f. d. naturnahe Vege- tation (Gesamtwertstufe der Bodeneinheit) Ökopunkte [ÖP/m²] Natürliche Böden aus dem stadtnahen Umfeld Karlsruhes im Bereich des Hochgestades (nach der Bodenkarte von Baden-Württemberg 1.50.000; LGRB 2020) Podsolige Braunerde mit Bändern (aus Hochflut- sand) (w32) 2,5 4,0 2,0 3 2,83 11,33 Podsolige Braunerde mit Bändern (aus Terrras- sensand) (w30) 1,5 4,0 1,0 3 2,17 8,67 Podsolige Braunerde (aus Niederterrassen- scotter) (w29) 1,5 4,0 1,0 3 2,17 8,67 Parabraunerde (aus Hochflutlehm) (w39) 2,5 4,0 2,0 9 2,83 11,33 Parabraunerden (aus Flugsand) (w35) 2,5 3,0 2,5 9 2,67 10,67 Böden des Geltungsbereichs, Bewertung pauschal aus Nutzung abgeleitet Humose Böden der Gar- tenanlagen 2,67 4,0 2,33 9 3 12 Überprägte Böden der Grünflächen/ Park 1,5 3,0 1,5 9 2 8 Überprägte, wasserdur- lässige Flächen 0 1 0 9 0,33 1,33 Versiegelte / überbaute Flächen 0 0 0 0 0 0 Wertstufe: 0 = keine, 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = Klasse 3 und 4 werden nicht erreicht Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 14 68 2.2 Schutzgut Wasser 2.2.1 Methoden Zur Bestandsbeschreibung und -bewertung für das Schutzgut Wasser wurden die Einstu- fungen und Ausweisungen der Landesanstalt für Umwelt Baden -Württemberg (LUBW 2018) sowie die Hydrogeologische Karte von Baden-Württemberg 1:50.000 (LGRB 2018) ausge- wertet. Die Bewertung der Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser wurde der Tragfähigkeitsstu- die des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK 2011) entnommen. 2.2.2 Bestandbeschreibung und –bewertung Oberflächengewässer Innerhalb des Geltungsbereichs existieren keine Oberflächengewässer und Quellen. Der Planungsraum liegt weder in einem Wasser- noch in einem Quellschutzgebiet. Der Gel- tungsbereich befindet sich außerhalb von ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten. Grundwasser Der Geltungsbereich befindet sich nach Angaben des Daten- und Kartendienstes der LUBW im Internet in der hydrogeologischen Einheit Quartäre/Pliozäne Sande und Kiese im Ober- rheingraben (GWL). Das Plangebiet liegt innerhalb des Naturraums Hardtebenen (Nr. 223), der aufgrund der hohen Leistungsfähigkeit der Grundwasservorkommen, der Sicherung der Grundwasser- schutzfunktion, der Grundwasserneubildungsrate und der Filter - und Pufferkapazität eine besondere Bedeutung zukommt (LUBW 2019). Aufgrund des verhältnismäßig niedrigen Versiegelungsgrades besitzt der Boden im Pla- nungsraum ein hohes Aufnahme- und Versickerungsvermögen für Wasser. Nach Angaben des Umwelt- und Arbeitsschutzes Karlsruhe sind aktuell innerhalb des Gel- tungsbereiches keine Grundwasserverunreinigungen bekannt. Aufgrund der nur in kleineren Abschnitten vorliegenden Versiegelung besitzt der Geltungs- bereich für das Schutzgut Wasser eine mittlere Bedeutung. 2.3 Schutzgut Klima/Luft Im Geltungsbereich besteht nach Angaben der Stadt Karlsruhe (2017) eine langjährige mitt- lere Jahresmitteltemperatur von 10,7 °C und ein mittlerer Jahresniederschlag von 771 mm. Charakteristisch für den Geltungsbereich ist aufgrund seiner Lage in der Oberrheinebene Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 15 68 eine sehr hohe Inversionshäufigkeit (225 Tage/Jahr), wobei sich im Sommer durch die hohe Strahlungszufuhr am Tage die Inversionswetterlagen rasch wieder auflösen. Aufgrund der sommerlich auftretenden Schwüle und den häufig ausgeprägten Inversionswetterlagen zählt die Rheinebene zu den klimatischen Belastungsgebieten. Neben mesoklimatischen Einflüssen, die häufig lokalklimatische Gegebenheiten überla- gern, wird das örtliche Klima entscheidend von der Beschaffenheit der Bodenoberfläche (bauliche Nutzung, Wälder, Acker/Grünland, Still- und Fließgewässer etc.) und von der Ge- ländegestalt (Höhenlage, Hangneigung, Exposition) beeinflusst. Innerhalb des Geltungsbereichs bestehen im Bereich der Kita und der Schule sowie mit den Wegen, Fahrbahnen, Parkierungs- und sonstigen Verkehrsflächen und der Straßen- bahntrasse zumindest in Teilbereichen versiegelte Fläch en. Diese nehmen jedoch insge- samt einen geringen Anteil am Geltungsbereich ein. Der überwiegende Teil wird durch öf- fentliche Grünflächen und Gartenanlagen eingenommen, in die zahlreichen Gehölzbestände eingestreut sind. Im Vergleich mit dem Umland heizen sich städtische Flächen bedingt durch den hohen Ver- siegelungs- und Bebauungsgrad um bis zu 10°C stärker auf. Die erhöhte Temperatur trägt im städtischen Raum zu einer gesundheitlichen Belastung der Stadtbevölkerung bei. Vor dem Hintergrund der durch den Klimawandel bedingten Erwärmung und der Ausbildung längerer Hitzephasen ist in städtischen Bereichen zukünftig mit einer weiter ansteigenden Hitzebelastung zu rechnen. Aufgrund ihrer exponierten Lage innerhalb des Oberrheingra- bens , der wärmsten Region Deutschlands, sind für Karlsruhe der Effekt der städtischen Hitzeinsel und die damit verbunden gesundheitlichen Risiken der Bevölkerung von heraus- ragender Bedeutung (STADT KARLSRUHE – STADTPLANUNGSAMT 2015). Vor diesem Hintergrund nimmt der Geltungsbereich mit seinem sehr hohen Anteil an Grün- flächen eine besondere bioklimatische Bedeutung ein. Grünflächen erwärmen sich durch die Sonneneinstrahlung weniger stark als versiegelte und überbaute Flächen. Freiflächen zeichnen sich durch eine relativ starke Amplitude im Tagesgang der Temperatur mit starker nächtlicher Abkühlung aus. Sie wirken daher als Kaltluftentstehungsgebiete. Die Gehölze im Geltungsbereich tragen zusätzlich durch ihre Verschattungswirkung sowie durch Verdunstung zur Reduzierung der Erwärmung und Kühlung bei. Darüber hinaus neh- men Gehölzbestande als Sauerstoffproduzenten eine Funktion als Frischluftentstehungsge- biete sowie als Klimagassenke (CO 2 -Bindung) ein. Die Klimafunktionskarte der Ökologische Tragfähigkeitsstudie 2011 des Nachbarschafts- verbands Karlsruhe (NVK) weist für den Geltungsbereich nur ein geringes Kaltluftlieferver- mögen aus. Die Tragfähigkeitsstudie weist jedoch darauf hin, dass Grünflächen im Umfeld von bioklimatisch sehr ungünstigen Siedlungsräumen grundsätzlich eine sehr hohe Bedeu- tung zukommt. Sie sind geeignet, unabhängig von der Quantität ihres Kaltluftliefervermö- gens ausgleichend auf das thermische Sonderklima der dicht bebauten Flächen zu wirken. Der „Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung Stadt Karlsruhe“ (STADT KARLSRUHE – STADTPLANUNGSAMT 2015) berücksichtigt die hohe bioklimatische Bedeutung der Fläche und Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 16 68 weist den Geltungsbereich als bioklimatische Entlastungsfläche mit eingeschränkter Nut- zung bzw. als bioklimatische Entlastungsfläche aus. Eine Belastung der Luft ist im Bereich der nördlich an den Geltungsbereich angrenzende n Verkehrsflächen der Bundestraße B 10 (Kriegsstraße) nach NVK (2011) bei austauscharmen Wetterlagen infolge von hohen, verkehrsbedingten Stickoxidimmissionen gegeben. Ent- sprechende Belastungen liegen auch im Bereich der südwestlich gelegenen Kreisstraße K 9567 (Südtangente) vor. Die erhöhten Stickoxidimmissionen des Fahrzeugverkehrs auf der Südtangente erstrecken sich auch auf die entlang der Alb verlaufenden Grünflächen und reichen im Süden bis an den Geltungsbereich heran. 2.4 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Als Grundlage für die Bewertung des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfa lt dienen eigene Kartierungen, die im Jahr 2019 durchgeführt wurden. Die Bestandsbeschrei- bu ng und -bewertung basiert auf einer im Gelände durchgeführten Erfassung der Biotop e, Vögel, Fledermäuse und Reptilien. Für die artenschutzrechtliche Beurteilung wurde außer- dem ein mögliches Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Arten anhand der vor- handenen Lebensraumausstattung geprüft. Die Biotoperfassung erfolgte anhand des baden-württembergischen Kartierschlüssels (LUBW 2009). Eine detaillierte Untersuchung des großflächigen Geländes der Gartenanlage konnte jedoch nicht durchgeführt werden, da die zahlreichen Gärten individuell abgeschlos- sen sind. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine grobe Biotopkartierung der Gartenanlagen von den öffentlich zugänglichen Wegen aus. Die Erfassung versiegelter Flächen erfolgte auf Grundlage einer drohnenbasierten Luftbildauswertung des Liegenschaftsamt Karlsruhe. Die versiegelten Flächen innerhalb der Gärten werden auf dieser Datengrundlage geson- dert betrachtet, während die restlichen Flächen innerhalb der Gartenanlage als verschie- dene Ausprägungen von Mischgärten von Nutz- und Ziergarten [60.60] bewertet werden. Die faunistische Beschreibung des Ist-Zustandes erfolgt auf Grundlage einer artenschutz- rechtlichen Untersuchung, bei der eine Erfassung der Vögel und Eidechsen erfolgt e (Me- thodenbeschreibung siehe artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan). Die Un- tersuchung zur Artengruppe der Fledermäuse erfolgte in einem gesonderten Gutachten (s. Anhang zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Die Bewertung der Biotope unter Berücksichtigung der faunistischen Kartierergebnisse er- folgt anhand der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), da die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im vorliegenden Umweltbericht ebenfalls auf dieser Methode basiert. Den beschriebenen Bi- otopen wird für eine allgemeinverständliche Einordnung der Zahle nwerte der ÖKVO zusätz- lich eine naturschutzfachliche Wertstufe zugewiesen. Die Transformation von Ökopunkten zu einer Wertstufe erfolgt mittels Tabelle 3. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 17 68 Tabelle 3: Zuordnung der Punktintervalle der ÖKVO zu ordinalen Rangstufen nach VOGEL (2012) Punktintervall ÖKVO Bedeutung Wertstufe 1-4 keine bis sehr geringe Bedeutung I 5-8 geringe Bedeutung II 9-16 mittlere Bedeutung III 17-32 hohe Bedeutung IV 33-64 sehr hohe Bedeutung V 2.4.1 Beschreibung und Bewertung der Vegetation und Flora Im Folgenden werden die Ergebnisse der Biotopkartierung im Geltungsbereich vorgestellt. Außerdem fließen die Ergebnisse der faunistischen Erhebungen mit ein. Eine Bestandskarte findet sich in der Anlage 1. Fettwiese mittlerer Standorte [33.41] Eine Fettwiese mittlerer Standorte kommt nur auf einer Fläche des Geltungsbereichs vor. Diese liegt südwestlich an den Knotenpunkt des Junker -und-Ruh-Wegs angrenzend. Es handelt sich um einen vergleichsweise artenarmen Grünlandbestand. Es dominieren Obergräser wie Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Gewöhnliches Knäu- elgras (Dactylis glomerata). Geringe Deckungsgrade weisen Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum), Große Brennnessel (Urtica dioica). Diese besitzen jedoch insge- samt geringe Anteile, sodass insgesamt eine blüharme Ausprägung vorhanden ist. Im Rahmen der Bewertung anhand der ÖKVO wird den Fettwiesen innerhalb der Wert- spanne des Feinmoduls (8-13-19 Ökopunkte/m², Normalwert unterstrichen) der Normalwert von 13 Ökopunkten (ÖP)/m² zugeordnet. Dies entspricht einer mittleren naturschutzfachli- chen Bedeutung (Wertstufe III). Trittpflanzenbestände [33.70] Größere Rasenbestände sind insbesondere im Norden des Geltungsbereichs anzutreffen, so zum Beispiel im Bereich der Schulhoffläche, südlich und westlich der Turnhalle und des Schul- Parkplatzes sowie im Umfeld des Spielplatzes am Weinbrennerplatz. An einigen Abschnitten der völlig versiegelten Straßen außerhalb der Gartenanlagen bilden Trittrasen die straßenbe- gleitende Vegetation, so z.B. am Südostrand des Gartenareals, der als Parkstreifen genutzt wird. Innerhalb der Wertspanne des Feinmoduls (4-10 ÖP/m²) wird den Trittpflanzenbestän- den der Normalwert von 4 ÖP/m² zugewiesen (= keine bis sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe I). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 18 68 Gebüsch mittlerer Standorte [42.20] Im Bereich des Schulhofs existieren mehrere Gebüsche mittlerer Standorte. Diese sind zum überwiegenden Teil aus heimischen Straucharten, wie Hasel (Coryllus avellana), Gemeinem Pfaffenhütchen (Euonymus europaea) und Feldahorn (Acer campestre) zusammengesetzt. An der östlichen Seite des Junker- und -Ruh-Wegs bzw. im Eingriffsbereich der Wegverle- gung erstreckt sich außerhalb der Gartenanlagen ein Gebüschbestand, der vom Schwarzen Holunder (Sambucus nigra), der Wild-Pflaume (Prunus domestica) und Brombeere (Rubus spec.) dominiert wird. Daneben sind vereinzelt mittelalte Bäume vorhanden, bei denen es sich um Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocas- tanum), Robinie (Robinia pseudoacacia) und Winter-Linde (Tilia cordata) handelt. Auch am südöstlichen Rand des Geltungsbereichs kommen außerhalb der Gärten Strauch- bestände vor. Zu den festgestellten Arten gehören Hasel (Corylus avellana), Sanddorn (Hip- pophae rhamnoides), Kornelkirsche (Cornus mas), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Wild-Pflaume (Prunus domestica), Hunds-Rose (Rosa canina) und Brombeere (Rubus spec.). Das Vorkommen von Holunder und Große Brennnessel (Urtica dioica) deuten auf nährstoff- reiche Verhältnisse hin. Neben den Sträuchern treten auch Bäume auf , v.a. Robinie (Robinia pseudoacacia), Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und Trauben-Eiche (Quercus petraea). Wertgebende Brutvogelarten wurden in den Gebüschbeständen nicht festgestellt. Die Gebüsche mittlerer Standorte werden innerhalb der Wertspanne (9-16-27 ÖP/m²) mit dem Normalwert von 16 ÖP/m² beurteilt (= mittlere naturschutzfachlichen Bedeutung (Wertstufe III). Brombeer-Gestrüpp [43.11] Im Südwesten des Vorhabensbereichs im Übergang zwischen dem Radweg, der das Beiert- heimer Feld von der Günter-Klotz-Anlage trennt, und dem Gustav-Heller-Platz, ist ein Brom- beer-Gestrüpp ausgebildet. In diesem wurde als Brutvogel der Haussperling (RL-BW V, RL- D V) festgestellt. Auf Grund der Funktion als Nisthabitat für eine wertgebende Vogelart erhält das Brombeer- gestrüpp innerhalb der Wertspanne (7-9-18 ÖP/m²) einen vom Normalwert nach oben kor- rigierten Biotopwert von 10 ÖP/m² und wird somit der Wertstufe III (= mittlere naturschutz- fachliche Bedeutung) zugeteilt. Lianen- oder Kletterpflanzenbestand [43.50] Entlang des Junker- und-Ruh-Weges existiert ein Polygonum-Gestrüpp. Randlich ist dieses von lückigen Trittpflanzenbeständen umgeben. Der Kletterpflanzenbestand wird innerhalb der Wertspanne (7-9-18 ÖP/m²) mit 9 ÖP/m² beurteilt (= mittlere naturschutzfachliche Be- deutung, Wertstufe III). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 19 68 Heckenzaun [44.30] Am Südrand des Geltungsbereichs erstreckt sich entlang der dortigen Gewerbegebietsflä- che abschnittsweise eine schmale, niedrige und in Form geschnittene Hecke aus Lebens- baum (Thuja occidentalis), die mit dem Normalwert von 4 ÖP/m² innerhalb der Wertspanne (4-6 ÖP/m²) bewertet wird (= sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe I). In der nördlich gelegenen Grünanlage am Weinbrenner Platz kommen als Gestaltungsele- mente zahlreiche kleine in Form geschnittene Ha inbuchen-Hecken vor, die 6 ÖP/m² aufwei- sen (= geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe II). Baumreihe [45.12a], Baumgruppe [45.20a], Einzelbaum [45.30a] auf geringwertigem Biotoptyp Im Übergang zur Günther-Klotz-Anlage im Südwesten finden sich verschiedene Baumreihen, - gruppen und Einzelbäume, bei denen es sich um v.a. um Hybrid-Pappel (Populus x canadensis), Weiden (Salix spec.), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Hänge-Birke (Betula pendula) und Spitz-Ahorn (Acer platanoides) handelt. In der im Norden am Weinbrenner-Platz vorhandene Grünanlage kommen ebenfalls Baumreihen und Baumgruppen vor (v.a. Spitz -Ahorn). Die größeren Bäume in den Gartenanlagen werden nicht als gesonderter Biotoptyp eingestuft, sondern bei der Bewertung der Gärten berücksichtigt. Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume werden nicht über einen Flächenansatz, sondern durch Ermittlung eines Punktwertes pro Baum bewertet, während der baumbestandene Bio- toptyp separat behandelt wird. Der Wert eines Baumes errechnet sich durch Multipli kation eines Punktwertes mit dem Stammumfang. Je nach Wertigkeit des Unterwuchses ergeben sich in der ÖKVO verschiedene Wertspannen zur Ermittlung des Punktwertes. Von Bauwerken bestandene Fläche [60.10] Gebäude außerhalb der Gartenanlagen liegen vornehmlich im Nord-Osten des Geltungsbe- reichs, im pädagogischen Komplex der Weinbrenner-Schule und Kita. Dieser besteht aus einer Turnhalle, zwei miteinander verbundene Schul-Gebäude und ein daran angeschlosse- nes Kita-Gebäude. Weitere von Bauwerken bestandene Flächen befinden sich verstreut in den Gartengebieten. Bei diesen handelt es sich um jeweils kleinflächige Gartenlauben, Schuppen Gewächshäu- ser und Pergola. Die Gebäudestrukturen werden mit 1 ÖP/m² bewertet (keine Wertspanne) (= sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe I). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 20 68 Völlig versiegelte Straße oder Platz [60.21] Im Norden des Untersuchungsgebiets verlaufen einige völlig versiegelten Wege den Wein- brennerplatz. Östlich der Schienen der Stadtbahn befindet sich ein asphaltierter Rad - und Fußweg. Die Umgebung der Stadtbahn-Haltestelle stellt ebenfalls eine versiegelte Fläche dar. Der Schulhof sowie der Eingangsbereich der Weinbrenner -Schule und die dazugehöri- gen Parkplätze sind völlig versiegelt. Auf einer Nord-Süd-Achse verläuft der völlig versiegelte Junker-und -Ruh-Weg, dessen Ver- legung einen Teil des Wege-Konzepts bildet. Von diesem zweigen etwa in der Mitte des Verlaufs eine nach Nord-Osten und eine nach Nord-Westen führende ebenso asphaltierte Straße ab. Im Süden verläuft der ebenfalls von der Änderung des Wege-Konzepts betroffene „Wil- helm-Baur-Weg“ und trennt das Gartengebiet von der Günther-Klotz-Anlage. Dieser asphal- tierte Weg endet im Westen auf dem zum Großteil völlig versiegelten Gustav -Heller-Platz. Innerhalb der Gartenanlagen liegen keine völlig versiegelten Straßen oder Plätze vor. Die völlig versiegelten Straßen und Plätze weisen 1 ÖP/m² auf (keine Wertspanne) und haben keine naturschutzfachliche Bedeutung (Wertstufe I) Gepflasterte Straße oder Platz [60.22] Innerhalb der Gärten liegen gepflasterte Flächen vor, die als Terrasse oder Zugangsweg dienen. Gepflasterte Flächen werden innerhalb der Wertspanne des Feinmoduls (1 2 ÖP/m²) mit dem Normalwert von 1 ÖP/m² bewertet (= sehr geringe naturschutzfachliche Bedeu- tung, Wertstufe I). Unbefestigter Weg oder Platz [60.24] Insbesondere innerhalb der Gartenanlagen liegen unter anderem auch unbefestigte Wege vor. Diese beruhen auf Tritt- oder Fahrbelastung aus und weisen wenn überhaupt nur sehr wenig Vegetation auf. Teilweise haben sich durch Befahrung auch Ecken an Kreuzungen der völlig versiegelten Wege zu Wegen unbefestigter Art entwickelt. Die unbefestigten Wege erhalten innerhalb der Wertspanne des Feinmoduls ( 3-6 ÖP/m²) den Normalwert von 3 ÖP/m² (= sehr geringe naturschutzfachliche B edeutung, Wertstufe I). Lagerplatz [60.41] Innerhalb der Gärten befinden sich Flächen, die als Lagerplatz, vor allem für Holz, genutzt werden. Diese zeichnen sich durch unterschiedliche Grade an Vegetationsbestand aus, all- gemein ist aber nicht davon auszugehen, dass es sich um höher wertige Bestände handelt. Die Lagerplätze werden in der ÖKVO mit einem pauschalen Wert von 2 ÖP/m² bewertet (= sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe I). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 21 68 Kleine Grünfläche [60.50] Insbesondere zwischen den Parkplätzen am Gustav-Heller-Platz und im Bereich des Wein- brennerplatzes befinden sich kleine Grünflächen. Diese werden mit dem Normalwert von 4 ÖP/m² (Wertspanne: 4-8 ÖP/m²) beurteilt (= sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe I). Mischtyp von Nutz- und Ziergarten [60.60] Der größte Teil des Geltungsbereichs wird von Gärten eingenommen, die in erster Linie zur Erholung als Ziergärten genutzt werden. Ein vergleichsweise geringer Teil dient dem Anbau von Gemüse. Die im Geltungsbereich vorliegenden Gartenanlagen bilden ein Mosaik v.a. aus Zierrasen, Trittrasen, Zierstrauchanpflanzungen, vereinzelten Gemüsebeeten, Obstbäumen und stel- lenweise größeren Bäumen. Aufgrund der nicht vorhandenen Zugänglichkeit ist eine detail- liertere bzw. differenziertere Beschreibung der Gärten, insbesondere die der Krautvegeta- tion nicht möglich. Bei den von außen im Garten festgestellten mittelalten bis alten Bäumen (Einzelbäume, Baumgruppen) handelt es sich um Koniferen (u.a. Fichten, Blauzeder, Blautanne) sowie um Laubbäume. Zu den letzteren gehören v.a. Trauben-Eiche (Quercus petraea) und Spitz-Ahorn (Acer platanoides). Weitere vereinzelt vorkommende Arten sind Berg-Ahorn (Acer pseu- doplatanus), Hänge-Birke (Betula pendula), Robinie (Robinia pseudoacacia), Winter-Linde (Tilia cordata), Silber-Pappel (Populus alba), Hybrid-Pappel (Populus x canadensis), Walnuss (Juglans regia), Stiel-Eiche (Quercus robur) und Rot-Eiche (Quercus rubra). Bei den jungen Bäumen im Gartenareal handelt es sich vor allem um Obstbäume sowie um Ko niferen und Spitz-Ahorn. Einige Flächen unterliegen nur einer geringen Nutzungsintensität und weisen einen brache- ähnlichen Charakter auf. In der Handreichung zur ÖKVO der STADT KARLSRUHE (2017) werden Gärten nach der Ausprä- gung und Herkunft ihrer Kraut- un d Strauchschicht sowie dem Alter anstehender Bäume unterteilt und dementsprechend bewertet: (zwischen 6 und 12 ÖP/m²). Die in den Gärten vorliegenden versiegelten Flächen, Wege und Lagerflächen werden gesondert bewertet (s.o.). Aufgrund der nicht vorhandenen Zugänglichkeit der Gärten bzw. der nicht vorliegenden Dif- ferenzierungsmöglichkeit werden die Gartenanlagen pauschal bewertet. Da die Gärten ei- nerseits infolge des Gehölzreichtums eine vielfältige Struktur aufweisen , andererseits aber auch reine Nutz- un d Ziergärten ohne größeren Gehölzanteil vorliegen, erhalten sie mit 9 ÖP/m² pauschal einen mittleren Wert (= mittlere naturschutzfachliche Wertigkeit) . Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 22 68 Fauna Vögel Im Rahmen der Brutvogelkartierung wurden 24 Vogelarten im Geltungsbereich festgestellt (s. artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan ). Von diesen stellen 21 Brutvögel dar (Arten mit Brutnachweis u. –verdacht). Bei Haussperling (RL-BW V, RL-D V), Star (RL-D 3) und Stockente (RL-BW V) handelt es sich um wertgebende Arten. Fledermäuse Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen zu den Fledermäusen ergaben keine Hinweise auf ein Vorkommen von Winter- oder Wochenstubenquartieren (s. gesondertes Gutachten im Anhang des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags). Als Nahrungshabitat für verschiedene Fledermausarten besitzt der Geltungsbereich jedoch eine wichtige Funktion, außerdem kön- nen Tagesquartiere in Baumhöhlen und –nischen sowie in den verschiedenen Lauben und Schuppen der Gärten nicht ausgeschlossen werden. Reptilien Die Untersuchungen zum Vorkommen von Reptilien ergaben den Nachweis der Zauneidech- sen (RL-BW V) an verschiedenen Stellen im Untersuchungsgebiet (s. artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). Häufig wurde die Art insbesondere im Übergangsbereich zwischen dem Jun- ker-und-Ruh-Weg und den anliegenden Gartenparzellen festgestellt. In den Bereichen, die vom Ausbau der Kita und der Neugestaltung des Gustav-Heller-Platzes betroffen sind, konnten keine Reptilien nachgewiesen werden. Zwar konnte in den Gartenanlagen auf- grund fehlender Zugänglichkeit keine Untersuchung durchgeführt werden, aufgrund der Strukturvielfalt mit offenen bis halboffenen Bereichen und der vergleichsweise geringen Nutzungsintensität ist dort mit einer Besiedlung zu rechnen. Sonstige europarechtlich geschützte Arten In den Eingriffsbereichen für die Erweiterung der Kita, für die Optimierung der Nord -Süd- Verbindung sowie für die Neugestaltung des Gustav-Heller-Wegs finden sich keine Struk- turen, die von sonstigen europarechtlich geschützten Arten (insb. Totholzkäfer, Schmett er- linge, Amphibien) genutzt werden können bzw. für diese obligatorisch sind. Gesetzlich geschützte Biotope Im Geltungsbereich befinden sich keine nach § 30 BNatSchG / § 33 NatSchG geschützte n Biotope. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 23 68 Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse Im Planungsraum kommen keine Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse vor. Schutzgebiete Für den Geltungsbereich und das Umfeld liegen keine Schutzgebietsausweisungen vor. Biodiversität und Biotopverbund Gemäß §7 (1) BNatSchG ist die biologische Vielfalt (Biodiversität), die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen. Der Geltungsbereich wird größtenteils von einer Mischung verschiedener Gartennutzungs- typen eingenommen, deren Bedeutung für die Biodiversität zwischen gering und mittel va- riiert. Vollständig versiegelte Flächen, wie Gebäude, Parkplätze und Zufahrtsstraßen, lie- gen vorrangig im nördlichen Teil des Untersuchungsgebiets sowie am Gustav -Heller-Platz vor. Als zum Großteil unversiegelte und vegetationsreiche Fläche in mitten des urbanen Raums weist der Geltungsbereich mittlere Bedeutung für den Biotopverbund auf. An den Geltungs- bereich angrenzend liegen im Westen Wohngebiete, im Norden ver läuft die stark befahrene Kriegsstraße (B10). Östlich wird der Geltungsbereich zu einem bebauten Mischgebiet von den Gleisen der Straßenbahnlinie 1 begrenzt Durch den Geltungsbereich verlaufen auf einer Nord -Süd- sowie einer Ost-West-Achse zwei völlig versiegelte Wege, die von Fußgängern, Radfahrern sowie durch Pflegefahrzeuge der Stadt und durch Notdienste genutzt werden. Grundsätzlich haben völlig versiegelte Wege eine sehr geringe ökologische Bedeutung, jedoch bietet der die Wege begleitende Grünstreifen einen Lebensraum für die streng geschützte Zauneidechse (RL -BW V). Südlich bildet ein weiterer versiegelter Weg die Grenze zwischen dem Geltungsbereich und der freizeitlich genutzten Günther-Klotz-Anlage. Die diesen Weg begleitende Baumreihe bietet eine Trittsteinfunktion für flugfähige Tiere. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 24 68 2.5 Schutzgut Landschaft Methodik Nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Natur und Landschaft so zu schützen, dass Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaf dauerhaft gesichert sind. Vielfalt, Eigenart und Schönheit lassen sich nicht quantitativ messen oder anhand allgemein akzeptierter Kriterien objektiv bewerten, wie dies bei den Bewertungskriterien anderer Schutz- güter teilweise der Fall ist. Vielmehr ist der Landschaftseindruck geprägt vom individuellen Empfinden des einzelnen Betrachters sowie dessen orts- und situationsbezogener Einstellung zu dem zu bewertenden Landschaftsausschnitt. Diese individuelle Wahrnehmung der Land- schaft und das Landschaftsempfinden fügen sich für den Betrachter vor seinem Erfahrungs- und Erwartungshintergrund zu einem subjektiven Landschaftsbild zusammen, welches auch von den übrigen Sinneswahrnehmungen wie Gerüchen und Geräuschen beeinflusst wird. Aus diesem Grund gibt es bislang keine allgemein akzeptierte und im Zulassungsverfahren ein- heitlich anzuwendende Bewertungsmethodik für die Landschaft bzw. das Landschaftsbild. Eine Bewertung der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit erfolgt häufig unter Berücksichtigung nachfolgender Definitionen: Die Vielfalt einer Landschaft äußert sich in einem naturraumtypischen Strukturreichtum, der insbesondere auch von dem Übergang verschiedener Landschaftselemente und den dabei ent- stehenden Randeffekten geprägt ist. Der Übergangsbereich zwischen verschiedenen Land- schaftselementen führt zur Ausbildung von Ökotonen bzw. Saumstrukturen, die oft auch beson- ders artenreich sind. Die Eigenart einer Landschaft zeigt sich neben der naturräumlichen Ausstattung in ihrer Prä- gung durch historische oder aktuelle Landnutzungsformen. Bezugspunkt für die Betrachtung der Eigenart stellt das für den Naturraum typische visuelle Erscheinungsbild der Landschaft dar, wobei naturräumliche und kulturhistorische Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Am schwierigsten zu bewerten ist die Schönheit, da diese von der subjektiven und emotionalen Wahrnehmung und den Wertmaßstäben des Betrachtenden geprägt ist. Häufig wird bei der Beurteilung der Schönheit hilfsweise die Naturnähe als Bewertungsmaßstab herangezogen. Weiterhin ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei dieser Betrachtung die Ausstattung der Landschaft im Hinblick auf ihre Erholungsfunktion mit den dazugehörigen Einrichtungen zu be- rücksichtigen. Der Bewertung besser zugänglich ist die potenzielle Beeinträchtigung der Landschaft bzw. des Landschaftsbildes durch einen geplanten Eingriff. Hier ist die Art, die Dauer, die Reichweite sowie die Intensität der Störungen zu berücksichtigen. Demgemäß ist für die Eingriffsbeurtei- lung ausschlaggebend, inwieweit die Landschaft, deren Wahrnehmung durch den Menschen (Landschaftsbild) sowie die Erholungsfunktion verändert bzw. beeinträchtigt werden. Insbeson- dere die Einsehbarkeit des Vorhabens von Siedlungs- und Erholungsgebieten aus, sowie der Grad der Beeinträchtigung der funktionalen Ausstattung der Landschaft im Hinblick auf die Er- holungsfunktion sind dabei von Bedeutung. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 25 68 Zur Bearbeitung des Schutzgutes Landschaft wurde neben der Bestandsaufnahme des Unter- suchungsraumes im Rahmen der Kartierarbeiten auch die Geländetopographie auf Basis der topographischen Karte berücksichtigt. Bestandsbeschreibung und -bewertung Das Untersuchungsgebiet befindet sich innerhalb der Großlandschaft Nördliches Ober- rhein-Tiefland (Großlandschaft-Nr. 22) im Naturraum Hardtebenen (Naturraum-Nr. 223) (Daten- u. Kartendienst der LUBW, 2020). Eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet besteht für den Geltungsbereich und dessen Umfeld nicht. Der Geltungsbereich zeichnet sich im Inneren durch einen hohen Anteil an Gärten in unter- schiedlichen Nutzungsformen aus. Durch größere, längere Zeit brachliegende Flächen, ste- hen in vielen Bereichen ältere Bäume und Sträucher an, so dass partiell der Eindruck eines Waldes entsteht. Der übrige Bereich ist stark anthropogen überprägt. Südöstlich des Weinbrennerplatzes stehen die Gebäude der Weinbrennerschule und der daran angegliederten Kita. Die Ge- bäude sind mehrheitlich mit begrünten Flachdächern ausgestattet. Der Schulhof gliedert sich im Süden an das von den Gartenanlagen geprägte Landschaftsbild an. Der Weinbren- nerplatz im Norden des Beiertheimer-Feldes ist als städtische Grünanlage mit Baumgrup- pen und –reihen der Erholung gewidmet. Der Gustav-Heller-Platz im Westen des Geltungsbereichs stellt eine typische, von Wohn- bebauung umgebene Verkehrsfläche dar. Auf wenigen kleinen Grünflächen befinden sich einige Baum- und Strauchpflanzungen. Im Südwesten trennt ein asphaltierter Fahrradweg den Geltungsbereich von der zur Naher- holung genutzten Günther-Klotz-Anlage. Landschaftsprägend sind hier die den Fahrradweg begleitenden Baumreihen. Aufgrund der anthropogenen Überformung bzw. der städtischen Lage des Geltungsbereichs besteht keine Vielfalt an naturraumtypischen Landschaftselementen. Auch eine Eigenart der Landschaftsausprägung ist nicht gegeben. Lediglich die gehölzreiche Ausprägung des Gartenareals und die damit verbundene Strukturvielfalt führen zu einer gewissen Schönheit der Landschaft. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 26 68 2.6 Schutzgut Fläche Das Schutzgut Fläche ist mit der Neufassung des Baugesetzbuch vom 03.11.2017 als ei- genständiges Schutzgut zu berücksichtigen und ist somit nicht mehr Teil des Schutzguts Boden. Ziel der gesonderten Behandlung ist es, den Flächenverbrauch insbesondere durch Versiegelung zu verringern. 2.6.1 Methoden Das Schutzgut Fläche ist mit der Neufassung des Baugesetzbuches vom 03.11.20 17 als ei- genständiges Schutzgut zu berücksichtigen und ist somit nicht mehr Teil des Schutzguts Boden. Ziel der Betrachtung des Schutzgutes Fläche ist die Verringerung der Inanspruch- nahme von naturnahen, land-und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für S iedlungs- und Verkehrsflächen. Die Bestandsbeschreibung basiert auf den Untersuchungen zum Schutz- gut Boden. 2.6.2 Bestandsbeschreibung und -bewertung Die vorgesehenen Eingriffsbereiche unterscheiden sich in der Wertigkeit für das Schutzgut Fläche in Form ihres derzeitigen Versiegelungsgrades. Der Abschnitt des von Nord nach Süd verlaufenden Junker-und -Ruh-Wegs, der zur Verlegung vorgesehen ist, und dessen angrenzendes Umfeld zeichnen sich durch den bestehenden, völlig versiegelten Weg und straßenbegleitende Trittpflanzenbestände sowie Gebüsche in den Randbereichen der an- grenzenden Gärten aus. Südwestlich des zu verlegenden Wilhelm -Baur-Wegs grenzt der Trittrasen der Günther-Klotz-Anlage an den völlig versiegelten Weg an, nordöstlich begin- nen die Gartenanlagen, die sich in diesen Bereichen entweder durch Gebüsche oder lückige Trittpflanzenbestände auszeichnen. Im Bereich des Gustav-Heller-Platzes liegen bis auf eine geringe Anzahl kleiner Grünflächen mit Einzelbäumen nur völlig versiegelte oder gepflasterte Fläch en vor. Dieser Eingriffsbe- reich hat nur eine sehr geringe Bedeutung für das Schutzgut Fläche. Die Fläche, die für den Erweiterungsbau der Kita vorgesehen ist, dient derzeit noch als grüner Abschnitt des Schulhofes. Dort liegt ein Trittpflanzenbestand vor, der von kleineren Gehölzen umgeben ist. Durch die unversiegelte Ausprägung weist dieser Eingriffsbereich eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Fläche auf. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 27 68 2.7 Schutzgut Mensch 2.7.1 Methoden Im Sinne einer Beurteilung der Umweltauswirkungen des geplanten Vo rhabens auf das Schutzgut Mensch werden die Funktionen Wohnen, Arbeiten und Erholung betrachtet. Für die Darstellung der Erholungsqualität wurde die ökologische Tragfähigkeitsstudie (NVK 2011) ausgewertet. 2.7.2 Bestandsbeschreibung und -bewertung Der Geltungsbereich verfügt aufgrund der bestehenden Nutzung als Gartenanlage, der Schule, des Kindergartens der Spielplätze und der Skateanlage über relevante Strukturen für das Schutzgut Mensch. In einem Teilabschnitt des Geltungsbereichs verlaufen Gleise einer Stadtbahnstrecke. Wohngebiete sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. Quer durch den Geltungsbereich und an dessen Südwestrand verlaufen vielbefahrene Fahrradwege. Durch den bestehenden Verkehr auf der vielbefahrenen Kriegsstraße (B10) liegt im nördli- chen Teil des Geltungsbereichs eine Vorbelastung durch Abgase und Feinstaub vor. Wei- terhin ist der gesamte Geltungsbereich von einer Vorbelastung durch verschiedene Formen von Lärm geprägt: im Norden durch die B10, im Osten durch die Züge der Stadtbahn sowie überall durch die Freizeitnutzung. Große Bedeutung für die Erholung besitzen die zahlreichen Gartenanlagen in dem Gebiet. Nach Angaben der ökologischen Tragfähigkeitsstudie (NVK 2011) weist der gesamte Gel- tungsbereich Flächen für die lokale Naherholung von allgemeiner Bedeutung bzw. eine mä- ßige Empfindlichkeit des Schutzguts Freiraum/Erholung auf. 2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Zu den Kulturgütern zählen neben Gebäuden mit besonderer kultureller Bedeutung auch Ausgrabungen und archäologische Fundstätten. Als S achgüter werden gesellschaftliche Werte bezeichnet, die eine hohe funktionale Bedeutung im Siedlungsraum sowie in der freien Landschaft hatten oder haben (z.B. Brücken, Versorgungsleitungen und -trassen, Straßen- und Eisenbahnen). Für ein Vorhandensein von Kulturgütern im Geltungsbereich gibt es bislang keine Hinweise. Sollten bei der Durchführung der Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, so sind diese gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz einer Denkmalschutzbehörde an- zuzeigen. Zu den Sachgütern im Planungsraum gehören insbesondere die Gebäude des Schul- und Kita-Komplexes am Weinbrennerplatz. Im nordöstlichen Abschnitt des Geltungsbereichs Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 28 68 liegt ein Streckenabschnitt der Stadtbahn. Im Südwesten zwischen den Gartenanlagen und der Günther-Klotz-Anlage verlaufen verschiedene Versorgungsleitungen. 3 Status quo-Prognose Bei einer Nichtdurchführung der Baumaßnahmen werden die von der Verlegung des Nord- Süd-Wegs sowie vom Neubau des Ost-Wegs betroffenen Flächen weiterhin als Gärten ge- nutzt. Die Erweiterungsfläche der Kita würde weiterhin als Schulhof-Gelände dienen. Ohne die Erweiterung der Kita werden jedoch deren Kapazitäten nicht erhöht. D er Gustav-Heller- Platz bleibt in seinem komplett versiegelten Zustand erhalten. Der Erhalt der Gärten und die Sicherung der gärtnerischen Nutzung kann ohne den Bebau- ungsplan langfristig nicht gewährleistet werden. Ohne eine Beschränkung der Nutzung be- steht die Möglichkeit, dass sich die Flächenversiegelung im Gartenareal erhöht. 4 Konfliktanalyse 4.1 Planungsrecht Regionalplan Nach dem Regionalplan des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein von 2003 besteht für den Großteil des Geltungsbereichs eine Ausweisung als Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung – Erholungsgebiet. Einzig die Bereiche um den Schule-Kita-Komplex sowie um den Gustav-Heller-Platz sind als Siedlungsfläche (überwiegend Wohn-/Mischnutzung) aus- gewiesen. Die geplanten Baumaßnahmen im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplans entsprechen somit den regionalplanerischen Zielstellungen. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan von 2010 ist der Geltungsbereich v.a. als Grünfläche (Planung) aus- gewiesen. Kleinere Anteile der Gesamtfläche sind als Grünfläche (Bestand), Einrichtungen für den Gemeinbedarf (Bestand) und Wohnbebauung (Bestand) ausgewiesen. Der im Rah- men des Bebauungsplans vorgesehene Kita-Erweiterungsbau, die Aufweitung und Verle- gung der Nord-Süd-Verbindung, die Anlage des neuen östlichen Verbindungswegs sowie die Neugestaltung des Gustav-Heller-Platzes widersprechen nicht der Zielstellung des Flä- chennutzungsplans. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 29 68 4.2 Schutzgut Boden Da sich Art und Umfang der geplanten Baumaßnahmen i n den verschiedenen Eingriffsbe- reichen unterscheiden, werden nachfolgend die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden getrennt voneinander erläutert. Erweiterung Kita Der Erweiterungsbereich der Kita zeichnet sich derzeit durch verschiedene Bodennutzungs- typen aus. Im nördlichen Teil ist eine Grube mit Holz -Häckselgut gefüllt, in die Bäume ge- pflanzt wurden. Im südlichen Bereich ist der Boden stark verdichtet und durch eine Trittra- sengesellschaft geprägt. Durch den baulichen Eingriff wird der Boden in beiden Teilflächen versiegelt. Neubau des östlichen Querwegs In Folge des Neubaus des von der mittig gelegenen Kreuzung nach Osten führenden Weges werden etwa 565 m² Boden versiegelt. Der derzeitige Bebauungsgrad ist in einem vernach- lässigbar geringen Ausmaß. Aufweitung und Verlegung des bestehenden Nord-Süd-Weges Durch die Aufweitung und Verlegung der bestehenden Nord -Süd-Verbindung wird ein Teil der betroffenen Fläche versiegelt, während ein geringerer Teil entsiegelt wird. Neugestaltung des Gustav-Heller-Platzes Die Eingriffe im Zuge der Neugestaltung des Gustav-Heller-Platzes beschränken sich auf die Neuanlage einer Grünfläche und Optimierungen der bestehenden Grünflächen. Durch die teilweise Entsiegelung des Platzes werden zusätzliche offene Bodenflächen geschaf- fen, die zur Bepflanzung genutzt werden können. Aufweitung und Verlegung des südwestlich verlaufenden Radwegs Durch die Aufweitung und Verlegung des bestehenden süd westlich verlaufenden Radwegs wird ein Teil der betroffenen Fläche versiegelt, während ein geringerer Teil entsiegelt wird. Laut der Stadt Karlsruhe kann eine Belastung des gesamten Geltungsbereichs durch Alt- lasten ausgeschlossen werden. Dennoch gilt für das gesamte Plangebiet, dass im Rahmen von Baumaßnahmen anfallendes Aushubmaterial abfallrechtlich zu untersuchen ist. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 30 68 4.3 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer werden durch die Anlage zusätzlicher Bauflächen nicht beansprucht. Im Zuge der Neu- und Umbauvorhaben innerhalb des Geltungsbereichs werden bisher un- versiegelte Bereiche überbaut und versiegelt, die im Hinblick auf die Gesamtfläche des Geltungsbereichs jedoch als kleinflächig angesehen werden können. Insbesondere durch den Erweiterungsneubau der Kita und die Neuanlage der östlichen Querspange werden im Verhältnis zu den anderen Vorhaben größere Flächen versiegelt. Jedoch wird im Fall der Kita-Erweiterung zumindest die Umgebung des Gebäudes mit Sickerpflaster versehen. In Folge der Verlegung und Neugestaltung der beiden Wege (Eingriffe 3 und 5) werden zwar bislang unversiegelte Bereiche versiegelt, jedoch werden im gleichen Zuge auch die bislang versiegelten Abschnitte der Radwege entsiegelt. Durch die Versiegelung reduziert sich die Infiltration des Nie derschlagswassers im Gel- tungsbereich. Das auf den versiegelten Flächen auftreffende Niederschlagswasser kann entweder der Kanalisation zugeleitet oder unmittelbar im Baugebiet versickert werden. Grundsätzliches Ziel einer Entwässerungsplanung im Rahmen von Neubaumaßnahmen ist es, der Wasserbilanz des Vorhabensbereichs vor Umsetzung der Baumaßnahmen nahe zu kommen. Der Anfall des Niederschlagswassers zur Ableitung über die Kanalisation kann durch Fest- setzungen im Bebauungsplan zu Umfang und Art der Flächenb efestigung (wasserdurchläs- sige Beläge) sowie durch ein Gebot der Regenwassernutzung durch Zisternen reduziert werden. Abflüsse vom Dach der Kita-Erweiterung sowie von den Fahrradwegflächen sollten nach den Vorgaben der naturverträglichen Regenwasserbewirts chaftung behandelt wer- den. Während der Durchführung der Bauarbeiten sind vorbeugende Maßnahmen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. keine Betankung in Baugruben, Einsatz von biolo- gisch abbaubaren Hydraulikölen, Einsatz von Auffangwannen etc.) und bei der Handhabung von Baumaterialen und Hilfsstoffen (z.B. keine wassergefährdenden Schalungsöle) zu er- greifen, um einen Eintrag wassergefährdender Stoffe in das Grundwasser zu vermeiden. Da sich der Planungsraum außerhalb von Wasserschutzgebieten b efindet, sind Auswirkun- gen auf wasserwirtschaftliche Nutzungen nicht zu erwarten. Im Geltungsbereich bestehen keine grundwasserabhängigen Ökosysteme. Auch außerhalb des Geltungsbereichs sind keine vorhabensbedingten Auswir kungen auf grundwasserab- hängigen Ökosystemen zu erwarten. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 31 68 4.4 Schutzgut Klima und Luft Mit den geplanten Maßnahmen zur Umgestaltung der Grünflächen ist keine maßgebliche Änderung der Größe der Grünflächen oder des Vegetationsbestands verbunden. Daher sind vorhabensbedingte Beeinträchtigungen der bioklimatischen Ausgleichsfunktion nicht zu er- warten. Die Umgestaltung der Grünflächen trägt, wie unten beschrieben, vielmehr zur kli- maökologischen Optimierung der Freiflächen bei. Eine Überbauung bzw. zusätzliche Flächenversiegelung ist mit dem geplanten Anbau für die Kita sowie der Neuerrichtung des Querwegs verbunden. Diese Flächen nehmen jedoch nur einen geringen Anteil am Geltungsbereich ein. Auswirkung, wie bspw. eine stärkere Erwär- mung von Oberflächen und damit verbunden eine Erhöhung der Te mperatur, sind nur auf mikroklimatischer Ebene zu erwarten. Neben den aufgeführten unmittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima ist nach BauGB, Anlage 1, 2b, gg auch die Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels zu betrachten. Wie in Kapitel 2.4. beschreiben steht hinsichtlich des sich ändernden Klimas die Zunahme der Hitzebelastung innerhalb der Stadt im Vordergrund. Der „Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung Stadt Karlsruhe“ ist als „sonstige städ- tebauliche Planung“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) durch Gemeinderatsbeschluss zu einem wichtigen Abwägungsbelang in der Bauleitplanung geworden. Nach neuerer Rechtspre- chung kann ein Rahmenplan im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplans auch als antizipiertes Gutachten angesehen werden (STADT KARLSRUHE – STADTPLANUNGSAMT 2015). Für den Geltungsbereich weist der Rahmenplan ein Potenzial zur klimaökologischen Opti- mierung der Freiflächen aus. Dazu sollen die Flächen teilweise in eine Parklandschaft mit Leitbahncharakter umgewandelt und teilweise der Gartencharakter und der Baumbestand erhalten werden. Eine entsprechende Gestaltung des Geltungsbereichs findet im B -Plan Berücksichtigung. Für Gebäude sind im Rahmenplan verschieden Maßnahmen beschrieben, die zur Reduzie- rung der zukünftigen Hitzebelastungen in den Gebäuden selbst, aber auch im benachbarten Umfeld beitragen können. Im Sinne einer Verringerung der Klimavulnerabilität sollte ge- prüft werden, ob für die Errichtung von Gebäuden im Geltungsbereich eine oder mehrere de r nachfolgend aufgeführten Maßnahmen in den Festsetzungen des B-Plans zu Berück- sichtigung finden können:  Energetische Gebäudegestaltung Mit Dämmungsmaßnahmen und der Optimierung der Heizsysteme werden der Ener- gieverbrauch und die unnötige Freisetzung von Abwärme sowie die Treibhaus- gasemission reduziert. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 32 68  Dachbegrünung Dachbegrünungen wirken sich positiv auf die Regenwasserrückhaltung und Ver- dunstung aus und üben eine Kühlfunktion aus. Durch Verschattung und Verdunstung tragen auch Fassadenbegrünungen zur Kühlung bei.  Sommerlicher Wärmeschutz Durch technische Maßnahmen, wie Verschattung von Fensterflächen, sonstige Sonnenschutzelemente oder den Einbau von Sonnenschutzglas, kann der Wärmein- trag in Gebäude reduziert werden.  Erhöhung der Oberflächenalbedo Mit der Gestaltung heller Oberfläche wird die Reflexion des Sonnenlichts erhöht. Der Anteil der Einstrahlung, der zur Erwärmung von Oberflächen beiträgt wird dadurch reduziert. Mit der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen kann die zukünftige Hitzebelastung im Geltungsbereich und in den angrenzenden Bebauungsflächen verringert und damit weitere Belastungen für die menschliche Gesundheit verringert werden. Mit den geplanten Bauvorhaben und der Umgestaltung der Grünflächen im Geltungsbereich ist keine relevante Zunahme des Verkehrs und der damit verbundenen Emissionen an Ab- gasen (u.a. Stickoxid, Kohlendioxid) und Feinstaub verbunden. Eine Änderung der lufthygi- enischen Situation ist infolge der geplanten Maßnahmen nicht zu erwarten. 4.5 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 4.5.1 Auswirkungen auf geschützte Arten nach Anhang IV der FFH -Richtlinie Methoden Nachfolgend wird dargestellt, inwieweit durch die geplanten Eingriffe die artenschutz- rechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für die FFH- Anhang IV-Arten ausgelöst werden. Die Beurteilung baut auf die durchgeführten Bestand- serhebungen zu den Vögeln, Fledermäusen und Reptilien auf. Da der gesonderte artenschutzrechtliche Fachbeitrag zum Bebauungsplan bereits eine aus- führliche Beurteilung enthält, enthalten die nachfolgenden Ausführungen eine zusammen- fassende Darstellung. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 33 68 Fledermäuse Im Rahmen einer gesonderten Fledermaus-Untersuchung wurden lediglich fünf Arten im Geltungsbereich festgestellt. Hinweise auf Quartiervorkommen liegen nicht vor. Das Gut- achten kommt zu dem Ergebnis, dass die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG für diese Tiergruppe nicht ausgelöst werden. Die Durchführung von Vermeidungs - und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ist nicht erforderlich. Reptilien Die einzige im Geltungsbereich nachgewiesene Reptilienart ist die Zauneidechse (Lacerta agilis, RL-BW V). Vermutlich kommt sie in weiten Teilen der Gartenanlage vor, konnte auf Grund der nicht vorhandenen Zugangsmöglichkeiten in die Gärten jedoch nur in den Berei- chen zwischen den Wegen und den Gärten nachgewiesen werden. In den Bereichen in denen eine Wegverlegung und ein Eingriff in die wegbegleitenden Grünflächen stattfinden soll, wird durch eine Vergrämungsmaßnahme sichergestellt, dass vor Baubeginn keine Eidechsen mehr im Baufeld vorhanden sind. Durch die Anlage Ersatz- lebensraums in den geplanten Grünflächen östlich des zu optimierenden Junker -und -Ruh- Wegs werden diese für die Zauneidechse aufgewertet. Mit den Vermeidungs- und vorge- zogenen Ausgleichsmaßnahmen wird gewährleistet, dass die artenschutzrechtlichen Ver- botstatbestände des § 44 BNatSchG durch die baulichen Eingriffe nicht ausgelöst werden. 4.5.2 Auswirkungen auf Europäische Vogelarten Im Folgenden werden die Auswirkungen auf europäische Vogelarten ebenfalls kurz zusam- mengefasst dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung ist dem Artenschutzbeitrag zu ent- nehmen. Im Rahmen der Brutvogelkartierung wurden 24 Vogelarten im Geltungsbereich festgestellt. Von diesen stellen 22 Brutvogelarten (Arten mit Brutna chweis u. –verdacht) dar.Bei Haussperling (RL-BW V, RL-D V), Star (RL-D 3) und Stockente (RL-BW V) handelt es sich um wertgebende Brutvogelarten innerhalb des Geltungsbereichs. Die Stockente brütet vermut- lich nicht in den Eingriffsbereichen. Beim Haussperling und beim Star kann dagegen nicht ausgeschlossen werden, dass ein Brutstandort ggf. vom Neubau der östlichen Querzange betroffen ist. Um Tötungen/Verletzungen von Vögeln zu vermeiden, werden die Gehölze, die für die au- ßerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar) entfernt. Da nicht auszuschließen ist, dass Gebäudebrüter (Haussperling, Hausrotschwanz) die Westfassade der Kita im Ein- griffsbereich als Bruthabitat nutzen, sollte mit den Baumaßnahmen im Winterhalbjahr be- gonnen werden, damit die ggf. betroffenen Brutpaare auf die Gebäudeteile außerhalb aus- weichen können. Störungsbedingte Brutaufgaben werden somit verhindert. Auf Grund des geringen Störungspotenzials der Eingriffe, der bereits vorliegenden Nutzung sowie der siedlungstypischen und damit eher störungstoleranten Zusammensetzung der Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 34 68 Avifauna im Geltungsbereich ist zu konstatieren, dass eine erhebliche störungsbedingte Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population der jeweilige n Brutvogel- arten nicht eintritt. Die für die unterschiedlichen Eingriffe vorzunehmenden Fällungen von Bäumen und Gehöl- zen wird außerhalb der Brutzeit stattfinden. Vor Baubeginn sollten die betroffenen Bäume auf ihr Habitatpotenzial (Ast- oder Stammlöcher) insbesondere für den Star untersucht wer- den. Unabhängig davon ob wirklich ein Verlust von Brutbäumen eintritt sollen zwei Jahre vor Baubeginn mindestens zwei Nistkästen für den Star im Umfeld der neuanzulegenden östlichen Querspange angebracht werden. 4.5.3 Auswirkungen auf Biotope Im Zuge der verschiedenen Baumaßnahmen werden die jeweiligen Biotoptypen unter- schiedlich beeinflusst und werden im Folgenden getrennt voneinander betrachtet. Die Neugestaltung des Gustav-Heller-Platzes führt mit der Schaffung einer Grünfläche als Rondell-Zentrum auf einer vorher völlig versiegelten Fläche je nach Bepflanzungsart (Baum, Blühwiese, Rabatte) zu einer geringeren oder höheren Aufwertung des Biotopbestands. Durch die Erweiterung der Kita werden größere Teile des derzeit unversiegelten Eingriffs- bereichs völlig versiegelt. Betroffen sind jedoch größtenteils Zierstrauchpflanzungen und Trittrasen, die eine geringe bis mittlere naturschutzfachliche Bedeutung aufweisen. Deren Beanspruchung wird durch Neuanpflanzungen zumindest teilweise ausgeglichen. Bei der Anlage der neuen, östlich verlaufenden Querspange wird in bestehende Gärten ein- gegriffen, die eine mittlere naturschutzfachliche Wertigkeit besitzen. Der vorhabensbe- dingte Verlust von Gehölzen kann durch die geplante Anlage einer wegbegleitenden Allee kompensiert werden. Bei der Wegverlegung des Junker-und-Ruh-Wegs kommt es durch die geplante Herstellung eines beidseitig parallel geführten Grünlandstreifens zu einem Eingriff in mittelwertige Le- bensräume (Gartenanlagen, Gebüschbestände). Wertgebende Vogelarten sind vermutlich nicht betroffen. Der Eingriff den dort vorhandenen besiedelten Habitaten der Zauneidechse (RL-BW V) wird durch Artenschutzmaßnahmen ausgeglichen (s.o .). Der Verlust von Gehöl- zen wird teilweise durch die Heckenanlage und der Pflanzung von Bäumen kompensiert. Von der Wegverlegung des im Südwesten des Plangebiets verlaufenden Radwegs sind nur geringwertige Biotope betroffen. Die neu geschaffenen Freiflächen werden landschafts- pflegerisch derart gestaltet, dass wieder gleichwertige Biotope entstehen. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 35 68 4.5.4 Auswirkungen auf sonstige Habitatbäume In den innenliegenden, nicht zugänglichen Gärten konnte nicht festgestellt werden, ob dort generell Habitatbäume vorliegen. Bei den vom Neubau der östlichen Querspange betroffe- nen Bäume kann somit ein Habitatpotenzial, insbesondere für Höhlenbrütende Vögel oder Fledermäuse, nicht ausgeschlossen werden. In den restlichen geplanten Eingriffsflächen des Geltungsbereichs sind keine Habitatbäume vorhanden. Allerdings ist im Bereich der geplanten Wegverlegung des Junker-und -Ruh- Wegs eine Alteiche vorhanden, die erhalten bleiben sollte (s. Artenschutzbeitrag). 4.5.5 Auswirkungen auf Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen Bedingt durch die eingeschränkten Begehungsmöglichkeiten konnte innerhalb der Garten- anlagen nicht festgestellt werden, ob dort Bäume anstehen, die laut der Karlsruher Baum- schutzsatzung (Stadt Karlsruhe, 2002) unter Schutz gestellt sind. Dies betrifft die Bäume, die vom Neubau der östlichen Querspange betroffen sind. Der Baumschutzsatzung unterliegende Bäume im Eingriffsbereich der Kita-Erweiterung wurden in der Planung abgegrenzt und werden während der Bauzeit mit einem Zaun ge- schützt. Die Alteiche im Eingriffsbereich des Junker-und -Ruh-Wegs sollte erhalten bleiben. 4.5.6 Schutzgebiete Ausgewiesene Schutzgebiete existieren innerhalb des Geltungsbereichs nicht. 4.5.7 Biodiversität Aufgrund der im Vergleich zur Gesamtfläche kleinen Eingriffe und da die zukünftige Nutzung der Eingriffsbereiche, mit Ausnahme der neuanzulegenden östlichen Querspange, nahezu gleich bleibt, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Biodiversität des Geltungsbe- reich zu erwarten. Weiterhin ist eine Erhöhung von Lichtemissionen, die die Biodiversität negativ beeinflussen könnte, im Plangebiet nicht gegeben, da Außenbeleuchtung grund- sätzlich zu vermeiden ist, und sicherheitsrelevante Beleuchtung nur unter Einhaltung arten- schutzrechtlicher Vorgaben installiert wird (s. Kapitel 5, V9). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 36 68 4.6 Schutzgut Landschaft Im Zuge der Bauvorhaben werden nur geringfügige Vegetationsbestände entfernt. im Zuge der Neuanlage des östlichen Querwegs beansprucht und diese durch Neuanpflanzungen entlang des Weges minimiert. Die Gebäudeerweiterung der Kita erfolgt ausschließlich auf bereits versiegelten oder völlig anthropogen geprägten Flächen. Eine erhebliche Beein- trächtigung der Landschaft geht von den Baumaßnahmen somit nicht aus. Es erfolgt keine Beanspruchung von Erholungseinrichtungen. 4.7 Schutzgut Mensch Als potenzielle Beeinträchtigungen des Menschen kommen baubedingte Auswirkungen durch Lärm, Abgase und Feinstaub in Folge des Neubaus der Kita-Erweiterung in Betracht. Vor dem Hintergrund der bestehenden hohen Vorbelastungen und des temporären Auftre- ten sind die Auswirkungen jedoch zu vernachlässigen. Da mit der Nutzung der erweiterten Gebäude und der Neuordnung des Wegesystems kein erhöhter Verkehr verbunden ist, er- geben sich auch dadurch keine relevanten Beeinträchtigungen. Auf das Plangebiet wirken von zwei Seiten (Nord und Ost) die Immissionen von umliegen- den Verkehrswegen der Stadtbahn sowie von einer Hauptverkehrsstraße (Kriegsstraße, B10) ein. Die Nutzung des Geltungsbereichs ändert sich durch die im Bebauungsplan vorgesehenen Eingriffe nicht. 4.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Da die Flächen bereits anthropogen aufgefüllt sind, führt das Vorhaben nicht zu einer Inan- spruchnahme von Kulturgütern oder archäologischen Fundstätten. Beanspruchte Sachgüter, wie Leitungen der Ver- und Entsorgung, werden ggf. erneuert. 4.9 Schutzgut Fläche Das Schutzgut Fläche stellt weniger ein eigenständiges, sondern vielmehr ein integrieren- des Schutzgut dar. So ergibt sich die Bedeutung des Schutzguts Fläche vor allem aus den direkten Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern. Ein vorhabensbedingter Eingriff in das Schutzgut Fläche durch Versiegelung, Nutzungsumwandlung und Zerschneidung wirkt sich deshalb unmittelbar auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Mensch aus. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 37 68 Durch die geringfügige Versiegelung des neuanzulegenden östlichen Querwegs sowie durch den Neubau der Kita-Erweiterung tritt ein Flächenverlust ein. Durch die Verlegungen der Wege treten nur geringfügige Flächenverluste durch die Verbreiterung auf, da die der- zeitig versiegelten Flächen entsiegelt werden. Weiterhin werden durch die Vergrößerung der den Junker-und -Ruh-Weg begleitenden Grünfläche neue freie Flächen geschaffen, die nicht mit Gartenausstattung bestanden sind. Durch die Neugestaltung des Gustav-Heller-Platzes wird eine derzeit versiegelte Fläche entsiegelt. Insgesamt treten durch die im B-Plan vorgesehenen Eingriffe keine erheblichen Beeinträch- tigungen für das Schutzgut Fläche ein. 4.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Über die direkten vorhabensbedingten Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter hin- aus, können zusätzliche Auswirkungen infolge von Wechselwirkungen zwischen den Ein- zelschutzgütern entstehen. So verändert beispielsweise die Inanspruchnahme der Vegeta- tion das Landschaftsbild, welches wiederum Auswirkungen auf die landschaftsgebundene Erholung des Menschen haben kann. Im vorliegenden Fall ergeben sich aufgrund der Lage und Ausstattung des Plangebietes sowie der geringfügigen Eingriffe jedoch keine Wech- selwirkungen mit erheblichen Umweltauswirkungen. 5 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Um die mit dem Vorhaben verbundenen Folgen für Natur und Landschaft zu begrenzen, können bereits vor oder während des Eingriffs verschiedene Vermeidungs - und Minimie- rungsmaßnahmen umgesetzt werden. Einige der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sind auch aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlich (s. artenschutzrechtlicher Fach- beitrag). Entfernen des Vegetationsbestands Gehölze außerhalb der Brutzeit (V 1) Für den Fall, dass Gehölze im Umfeld der Gebäude erweiterung der Kita bzw. für die Neu- anlage des östlichen Querwegs entfernt werden müssen, ist dieses außerhalb der Brutzeit der Vögel (Anfang Oktober bis Ende Februar) durchzuführen. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 38 68 Baubeginn außerhalb der Brutzeit (V 2) Um störungsbedingte Brutaufgaben von Gebäudebrüter zu vermeiden, sollten die Arbeiten zur Erweiterung der Kita außerhalb der Brutzeit (Oktober bis Februar) beginnen. Verwendung vogelfreundlicher Glasfassaden (V 3) Insbesondere Gewerbe- bzw. Bürogebäude mit größeren Glasfassaden können aufgrund von Durchsicht und Spiegelungen ein erhöhtes Vogelschlagrisiko auslösen. Für den Fall, dass für die Gebäudeerweiterung der Kita im G eltungsbereich größere Fenster oder ganze Glasfronten vorgesehen sind bzw. nicht vermieden werden können, sollten geeignete Schutzvorkehrungen getroffen werden. Dazu zählen u.a. die Verwendung reflexionsarmer Gläser, transluzenter Flächen, Glasbausteine sowie der Aufdruck von Strukturen (s. LINDEINER et al. 2010, SCHMID et al. 2008). Vergrämung der Zauneidechsen (V 4) Um Tötungen/Verletzungen der Zauneidechsen zu vermeiden, sollen bei der Verlegung des Nord-Süd-Wegs und dem Bau des Querwegtrasse die Zauneidechsen durch Vergrämung mittels Folienabdeckung und ggf. Lenkungszäunen veranlasst werden, selbstständig aus den Eingriffsbereichen in den angrenzenden Ersatzlebensraumen abzuwandern. Für die Ver- grämung stehen zwei Zeitfenster zur Verfügung (April -Mai, August-September). Die Ge- hölze sind im vorherigen Winterhalbjahr schonend und oberirdisch zu entfernen. Die Wur- zelstöcke verbleiben bis zum Abschluss der Vergrämung im Boden. Untersuchungen bei Gebäudeabriss in der Gartenanlage (V 5) Für den Fall, dass zukünftig in der Gartenanlage Gebäude abgerissen werden sollen, sind diese zumindest auf ein Lebensraumpotential für Vögel und Fledermäuse zu untersuchen. Da die Ab- rissarbeiten sich auf das Umfeld der Gebäude erstrecken, ist ein mögliches Vorkommen von Zauneidechsen zu beachten. Separater Abtrag und Wiederverwendung des Oberbodens (V 6) Der im Zuge der Wegeverlegung und des -ausbaus anfallende Boden sollte, sofern er un- belastet ist, bei der Gestaltung der Vorhabensflächen und zur Wiederherstellung leistungs- fähiger Böden im Geltungsbereich genutzt werden. Zur fachgerechten Umsetzung der Bodenarbeiten sollten der humose Oberboden und, so- fern die Wegebaumaßnahmen einen entsprechend tiefen Eingriff erfordern, die kulturfähi- gen Unterböden getrennt ausgebaut und in Mieten zwischengelagert werden. Vor dem Wiedereinbau der Böden sollte der Untergrund gelockert werden. Der Einbau der Boden- substrate erfolgt in umgekehrter Reihenfolge wie der Ausbau , ohne eine Verdichtung der Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 39 68 eingebauten Schichten. Das humose Bodensubstrat bildet die abschließende Bodenschicht der wiederhergestellten Flächen. Mit einer bodenschonenden Umsetzung der Maßnahme können schädliche Bodenverände- rungen vermieden und die Wiederherstellung von Bodenfunktionen gewährleistet werden. Hierzu sollten bei der Umsetzung der Bodenarbeiten die Vorgaben der DIN 19639 Berück- sichtigung finden. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Bodenarbeiten nur bei ab- getrocknetem oder gefrorenem Boden und nur bei geeigneter Witterung ausgeführt werden sollten und dass die Befahrung der Böden auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden sollte. Die Bodenmieten sollten geglättet und bei einer Zwischenlagerdauer über 6 Monaten begrünt werden. Zur Vermeidung der Befahrung der zwischengelagerten Böden sollten die Zwischenlagerflächen entsprechend gekennzeichnet und abgesperrt sowie das eingesetzte Personal unterwiesen werden. Entsiegelung von Wegen und Flächen (V7) Mit dem Bebauungsplan werden die Anlage von Wegen und die Überbauung von Flächen im Geltungsbereich geregelt. Mit der Anpassung der bestehenden Wegeführung werden z.T. Flächen beansprucht, die bereits überbaut sind, wodu rch sich die Inanspruchnahme weitgehend ungestörter Böden reduziert. Zur Minderung der Größe der versiegelten Ge- samtfläche trägt zusätzlich die Entsiegelung von Wegen und Flächen bei einzelnen Umge- staltungsmaßnahmen bei. So ergibt sich bspw. in der Bilanz bei der Umgestaltungsmaß- nahme im Bereich des Gottfried-Heller-Platzes eine Reduzierung der versiegelten Fläche um 1.345 m². Um im Anschluss an die Entsiegelung die Wiederherstellung leistungsfähiger Böden sicher- stellen zu können, müssen zuerst die Asphaltschicht bzw. der Wegebelag und das Wege- unterbaumaterial vollständig entfernt und fachgerecht entsorgt bzw. aufbereitet werden. Anschließend ist der Unterboden der entsiegelten Flächen zu lockern, um einen durchwur- zelbaren Untergrund herzustellen. Der Aufbau der Böden auf den ent siegelten Flächen er- folgt zweistufig. Die Flächen sind mit unbelastetem, kulturfähigem und ortsähnlichem Un- terbodensubstrat bis ca. 0,3 m unter das Niveau der umgebenden Fläche aufzufüllen. Ab- schließend ist eine ca. 0,3 m mächtige, unbelastete und humose Oberbodenschicht aufzu- tragen. Der im Zuge des Wegebaus im Geltungsbereich anfallende unbelastete Boden kann für die Wiederherstellung der Böden auf den entsiegelten Flächen genutzt werden. Um eine Beeinträchtigung des Bodensubstrats zu vermeiden, sollten bei der Umsetzung der Bodenarbeiten die Vorgaben der DIN 19639 Berücksichtigung finden. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 40 68 Dachbegrünung (V8) Nach den planungsrechtlichen Festsetzungen sind im Geltungsbereich Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis 15° Neigung zu begrünen. Nach den Angaben aus dem Bauantrag wird das Dach des Neubaus der Kita ein maximales Gefälle von 4 % aufweisen und damit die Neigung von 15° unterschreiten. Auf dem Dach soll eine PV -Anlage installiert werden. Die Flächen für technische Dachaufbauten dürfen maximal 30 % der Dachfläche einneh- men. Für die restlichen (626,4 m² - 187,92 m² =) 438,48 m² der Dachfläche wird daher ein e Dachbegrünung in der Ausgleichsbilanz für den Boden berücksichtigt. Nach den Festset- zungen muss die Substratschicht der Dachbegrünung ein e Mindeststärke von 0,12 m errei- chen. Gemäß den Vorgaben zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (LUBW 2012) kann eine entsprechende Dachbegrünung als Minimierungsmaßnahme für das Schutzgut Boden berücksichtigt werden. Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung (V9) Grundsätzlich soll im Plangebiet auf Außenbeleuchtung (Wegebeleuchtung, beleuchtete Werbeanlagen) verzichtet werden. Bei sicherheitsbedingt erforderlicher Beleuchtung (bspw. im Bereich des Schul-/Kita-Komplexes) sollen zum Schutz von Arthropoden „insek- tenfreundliche“ Leuchtmittel (z.B. LED) und Leuchtengehäuse verwendet werden, die nur geringe UV- und Blauanteile aufweisen (bernsteinfarbenes bis warmweißes Licht) und ein Eindringen von Gliederfüßern verhindern. Weiterhin ist auf eine möglichst vertikale Aus- richtung der Lichtkegel nach unten zu achten, so dass möglichst wenige Anteile des Licht- stroms in die Umgebung emittiert oder nach oben abgestrahlt werden. 6 Ausgleichsmaßnahmen Zur Kompensation nachteiliger Umweltauswirkungen, die sich aufgrund der Baumaßnah- men und der Nutzungsänderungen innerhalb des Geltungsbereichs ergeben, werden in die- sem Kapitel geeignete Maßnahmen der Grünordnung vorgeschlagen. Diese Ausgleichs- maßnahmen können gemäß § 9 Abs. 1 BauGB als Festsetzungen im Bebauungsplan über- nommen werden und erlangen dadurch Rechtskraft. Zu den möglichen Festsetzungen gehö- ren zum einen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, zum anderen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB Anpflanzungen von Gehölzen sowie Bindungen für Bepflanzungen und Er- halt von Gehölzen und Gewässern. Gemäß § 9 Abs. 1a BauGB können die Festsetzungen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs bzw. außerhalb des Geltungsbereichs erfol- gen. Nachfolgend werden die Ausgleichsmaßnahmen beschrieben. Teilweise handelt es sich auch um vorgezogene artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 41 68 Entwicklung einer Fettwiese (A 1) Auf dem geplanten beidseitigen Grünlandstreifen entlang des verlegten Junker-und-Ruh- Wegs sollte ein arten- und blühreicher Wiesensaum entwickelt werden. Dazu ist eine Ein- saat mit Regiosaatgut erforderlich, deren Mischung zu gegebener Zeit mit dem Umweltamt abzustimmen ist. Der Grünlandbestand wird maximal zweimal im Jahr gemäht und das Schnittgut anschließend entfernt. Auf eine Düngung ist zu verzichten. Pflanzung von Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäumen (A 2) Insbesondere im Bereich des Weinbrennerplatzes, südlich des Kita -Neubaus, östlich der Straßenbahntrasse sowie entlang der bestehenden westlichen Querspange und der geplan- ten östlichen Querspange ist die Pflanzung von Bäumen vorgesehen. Dabei sollten gebiets- heimische Baumarten verwendet werden, deren Auswahl mit Umweltamt und Gartenbau- amt abzustimmen ist. Die Bilanzierung von im Zuge der Vorhaben wegfallenden Bäume und den geplanten Neupflanzungen erfolgt unter 7.2.7 Aufwertung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (A 3) Innerhalb der Gartenanlage befinden sich Parzellen mit einer Gesamtfläche von etwa 1 ha in städtischem Besitz und sind als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Ent- wicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen. Auf diesen Flächen wurde schon seit längerer Zeit auf Nutzung und Pflege verzichtet. Eine flächengenaue Bewertung des Zu- stands und der Ausprägung der Biotope kann zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund fehlender Begehungsmöglichkeiten nicht erbracht werden. Laut Angaben des Gartenbauamts weisen diese Flächen einen hohen Verbrachungsgrad auf und sind vor allem von natur- schutzfachlich mittelwertigen Gestrüppen [43.10] (Brombeere u.a., Biotopnormalwert im Feinmodul 9 ÖP/m²) geprägt. Anhand der derzeitigen Datenlage lassen sich jedoch bereits Aufwertungsmöglichkeiten definieren. Hierbei ergeben sich Aufwertungen des Biotopbestands von mindestens 5 ÖP/m². Nachfolgend vorgestellt werden zwei Szenarien, die abhängig von künftigen Bege- hungsmöglichkeiten und in Absprache mit Umwelt- und Gartenbauamt präzisiert werden sollen, aber auch kombiniert werden können: 1. Durch Pflegemaßnahmen (insbesondere Rückschnitt der wuchernden Gestrüppe) soll eine Aufwertung zu höherwertigen Biotopen erfolgen. Angestrebt wird eine Entwicklung zu Gebüschen mittlerer Standorte [42.20] (Biotopnormalwert im Pla- nungsmodul 14 ÖP/m²) und damit eine Aufwertung um 5 ÖP/m ². Gegebenenfalls soll die Entwicklung durch Initialpflanzungen stan dorttypischer Gehölzarten unter- stützt werden. Die entsprechende Artenauswahl erfolgt in Absprache mit Umwelt - und Gartenbauamt. Die Nachpflege kann hierbei gering gehalten werden. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 42 68 2. Um eine höhere Vielfalt der Biotope zu schaffen, kann auch in Betracht gezog en werden, Teile der Flächen als Offenland zu gestalten. Auf den freigehaltenen Flä- chen soll in diesem Fall die Entwicklung einer Magerwiese mittlerer Standorte [33.43] (Biotopnormalwert im Planungsmodul 21 ÖP/m²) angestrebt werden. Die na- turschutzfachliche Aufwertung beträgt bei der Entwicklung von Gestrüpp zu Ma- gerwiese 12 ÖP/m². Zur Nachpflege ist eine zweimal im Jahr stattfindende Mahd erforderlich. In der folgenden Bilanzierung wird auf Grund der eingeschränkten Datenlage der konserva- tivere Ansatz gewählt, der die Entwicklung von Gestrüppen zu Gebüschen vorsieht. In Ab- sprache mit Umwelt- und Gartenbauamt soll ein Konzept erstellt werden, das die Aus- gleichsmaßnahmen durch die Aufwertung der Biotope möglichst flächengenau beschreibt und somit eine noch höhere Ausgleichsfunktion aufweisen wird. Anpflanzung von Gebüschen (A 4) Um den Eingriff bei der Kita auszugleichen, sollten im Umfeld des Gebäudes neue Gebüsche durch Anpflanzungen etabliert werden, bei denen ausschließlich gebietsheimische Art en verwendet werden (Auswahl siehe Maßnahme A 3). Aufhängen von Nistkästen (A 5, CEF 1) Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Brutplatz vom Haussperling an der West- seite des Kita-Gebäudes beansprucht wird, wurde bereits im Vorfeld ein geeigneter Nist- kasten außerhalb des Eingriffsbereichs an dem Gebäude angebracht . Aufgrund des späten Kartierbeginns und der erschwerten Zugänglichkeit kann ein Vorkom- men von Bruthöhlenbäumen des Star (RL-D 3) und anderer Arten (v.a. Meisen) im Bereich der geplanten Wegebaumaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Unabhängig von einem wirklich eintretenden Verlust von Brutbäumen sollen vorsorglich insgesamt 2 Nistkästen für den Star und 10 Kästen für Kleinhöhlenbrüter (z.B. Meisen, Gartenrotschwanz) vor Bau- beginn im Gelände der Garten anlage installiert werden. Anlage von Ersatzlebensräumen für Zauneidechse (A 6, CEF 2) Um den vergrämten Eidechsen geeignete Ersatzlebensräume mit Unterschlupfmöglichkei- ten zur Verfügung zu stellen, sollen in den geplanten breiten Grünlandsäumen des ver legten Nord-Südwegs sowie auf den südlich angrenzenden städtischen Pflegeflächen des Quer- wegs Totholzelemente angelegt werden. Es wird vorgeschlagen, dass pro 20 m neu ange- legter Wegeabschnitt eine Totholzstruktur entlang der neu entstehenden Randzone ange- legt wird. Die neuen Grünlandsäume am Nord-Süd-Weg sollten zum Schutz der Eidechsen maximal zweimal jährlich gemäht werden. Der genaue Flächenbedarf soll durch eine Nach- kartierung konkretisiert werden, sobald der Wegeausbau ansteht. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 43 68 7 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz 7.1 Schutzgut Boden 7.1.1 Methoden Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Boden erfolgt nach der Arbeitshilfe Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (LUBW 2012), die auf der Methodik der ÖKVO basiert. Entsiegelungsmaßnahmen werden nach der Methodik der ÖKVO besonders hoch bewertet. Die Entsiegelung einer Fläche und eine flächengleiche Neuversiegelung mittelwertiger Bö- den an anderer Stelle, wie es im Geltungsbereich großenteils geplant ist, würde in der Bilanz zu einer deutlichen Aufwertung des Bodenbestands nach der Umsetzung der Maß- nahme führen. Bei der Verlegung des Junker-und -Ruh-Wegs würde die beispielsweise die Entsiegelung zu einer Aufwertung 16 ÖP/m² führen. Die Neuversiegelung der überprägten Grünlandflächen ziehen jedoch nur einen Kompensationsbedarf von 8 ÖP/m² nach sich. In der Bilanz ergäbe sich eine Aufwertung, die nur methodisch bedingt ist, die Änderung der Bodenverhältnisse aber verfälscht widerspiegelt. Daher wird abweichend von der Methodik nur der Bodenbestand vor und nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen bewertet und gegeneinander aufgerechnet. Eine Beschreibung und Bewertung des Bodenbestands erfolgte bereits in Kapitel 2. 1. Die Größe der Bestandsflächen wurde aus der Kartierung abgeleitet. Die Flächengrößen für die Planung wurden der Flächenbilanz zum Entwurf des Bebauungs- plans entnommen. Die zu erwartenden Bodenverhältnisse wurden aus den geplanten Nut- zungen der Flächen abgeleitet. Die Beschreibung der mit der Umsetzung der Planung ent- stehenden Böden findet sich in Kapitel 4.2. In der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz für das Schutzgut Boden werden nur die Eingriffsbereiche bilanziert, in denen sich die Bodenverhältnisse infolge der geplanten Baumaßnahmen än- dern. Die nachfolgende Bilanz erfolgt getrennt in die folgenden fünf Eingriffsbereiche:  Eingriffsfläche 1: Umgestaltung des Gustav-Heller-Platzes  Eingriffsfläche 2: Erweiterung der vorhandenen Kindertagesstätte (Kita) sowie Um- gestaltung der näheren Umgebung  Eingriffsfläche 3: Aufweitung und kleinräumige Verlegung der bestehenden Nord- Süd-Verbindung (Junker-und-Ruh-Weg)  Eingriffsfläche 4: Neubau eines Querwegs in Richtung Osten  Eingriffsfläche 5: Verlegung und Modifizierung des Fahrradwegs, der den Gel- tungsbereich im Südwesten begrenzt Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 44 68 7.1.2 Bilanzierung Eingriffsfläche 1: Der Boden der 3.160 m² großen Eingriffsfläche im Bereich des Gustav -Heller-Platzes (Ein- griffsfläche 1) weist im Bestand einen Wert von 4.840 Ökopunkten auf (s. Tabelle 4). Die Wertigkeit des Bestands ist vergleichsweise gering, da der überwiegende Teil der Flä- che versiegelt und damit funktionslos ist. Tabelle 4: Bestandsbewertung des Bodens in Eingriffsfläche 1 Bodeneinheit Fläche [m²] ÖP/m² ÖP Humose Böden der Gartenanlage 0 12 0 Überprägte Böden der Grünflächen/ Park 605 8 4.840 Stark überprägte, wasserdurchlässige Flächen 0 1,33 0 Versiegelte / überbaute Flächen 2.555 0 Summe 3.160 4.840 Mit der geplanten Umbaumaßnahme wird ein Teil der versi egelten durch gepflasterte was- serdurchlässige Fläche ersetzt. Zudem erhöht sich d er Anteil der Grünflächen geringfügig. Dies führt dazu, dass der Bodenbestand nach Umsetzung der Maßnahme eine Gesamtwer- tigkeit von 8.597 Ökopunkten besitzt (s. Tabelle 5). Tabelle 5: Bewertung des Bodens nach Umsetzung der Planungen in Eingriffsfläche 1 Boden Beschreibung Fläche [m²] ÖP/m² ÖP Überprägte Böden der Grün- flächen/ Park Grünfläche, Trittrasen 900 8 7.200 Stark überprägte, wasser- durchlässige Flächen Wasserdurchlässiger Belag, Pflaster 1.050 1,33 1.397 Versiegelte / überbaute Flä- chen Versiegelte Fläche 1.210 0 0 Summe 3.160 8.597 In der Bilanz entsteht für die Eingriffsfläche 1 somit ein Überschuss von 3.757 Ökopunkten. 7.1.3 Bilanzierung Eingriffsfläche 2: Der Boden der 5.045 m² großen Eingriffsfläche im Bereich der Kindertagesstätte (Eingri ffs- fläche 2) weist im Bestand einen Wert von 34.029 Ökopunkten auf (s. Tabelle 6). Der überwiegende Teil der Fläche wird von überprägten Böden der Grünlandflächen einge- nommen. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 45 68 Tabelle 6: Bestandsbewertung des Bodens in Eingriffsfläche 2 Bodeneinheit Fläche [m²] ÖP/m² ÖP Humose Böden der Gartenanlage 0 12 0 Überprägte Böden der Grünflächen/ Park 4.201 8 33.607 Stark überprägte, wasserdurchlässige Flächen 318 1,33 423 Versiegelte / überbaute Flächen 526 0 0 Summe 5.045 34.029 Durch den geplanten Kita-Anbau und die Gestaltung der Freiflächen mit unterschiedlichen Belägen nimmt der Anteil an versiegelten und an stark überprägten, wasserdurchlässigen Flächen zu. Als Minimierungsmaßnahme für das Schutzgut Boden kann die Dachbegrünung des Kitaneubaus in Der Ausgleichsbilanz berücksichtigt werden (vgl. Kap. 5, V8). Gemäß den Vorgaben zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (LUBW 2012) kann eine entspre- chende Dachbegrünung mit einer Mindestmächtigkeit der Substartschicht von 0,12 m mit 2,4 ÖP/m² gewertet werden. Dies führt dazu, dass der Bodenbestand nach Umsetzung der Maßnahme eine Gesamtwer- tigkeit von 15.528 Ökopunkten besitzt (s. Tabelle 7). Tabelle 7: Bewertung des Bodens nach Umsetzung der Planungen in Eingriffsfläche 2 Boden Beschreibung Fläche [m²] ÖP/m² ÖP Überprägte Böden der Grün- flächen/ Park Zierrasen, Trittrasen, Hecke, Ge- büsch, Beete etc. 1.475 8 11.800 Stark überprägte, wasser- durchlässige Flächen Wasserdurchlässiger Belag, Pflaster, Sandkasten, Schotterra- sen, Hackschnitzel etc. 2.803 1,33 3.728 Versiegelte / überbaute Flä- chen Versiegelte Fläche, Gebäude 767 0 0 Substrat zur Dachbegrü- nung min. 0,12 m mächtig Dachbegrünung 70% Kita-Neu- baudach 438,5 2,4 1.052 Summe 5.045 16.580 In der Bilanz entsteht für die Eingriffsfläche 2 somi t ein Defizit von 17.449 Ökopunkten. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 46 68 7.1.4 Bilanzierung Eingriffsfläche 3: Der Boden des 8.820 m² großen Eingriffsbereichs zur Verlegung des Junker -und-Ruh-Wegs (Eingriffsfläche 3) weist im Bestand einen Wert von 82.246 Ökopunkten auf (s. Tabelle 8). Die Wertigkeit des Bestands ist vergleichsweise hoch, da der überwiegende Teil der Fläche von leistungsfähigen Gartenböden eingenommen wird. Tabelle 8: Bestandsbewertung des Bodens in Eingriffsfläche 3 Bodeneinheit Fläche [m²] ÖP/m² ÖP Humose Böden der Gartenanlage 5.860 12 70.320 Überprägte Böden der Grünflächen/ Park 1.460 8 11.680 Stark überprägte, wasserdurchlässige Flächen 185 1,33 246 Versiegelte / überbaute Flächen 1.315 0 0 Summe 8.820 82.246 Die Größe der versiegelten Fläche ändert sich durch die Wegverlegung nur geringfügig. Da jedoch hochwertige Gartenböden neuversiegelt werden und die entsiegelten Böden als überprägt eingestuft werden, resultiert aus der Wegverlegung eine Verringerung der Wer- tigkeit des Bodenbestands. Die Gesamtwertigkeit beläuft sich nach der Maßnahme auf 77 .320 Ökopunkten (s. Tabelle 9). Tabelle 9: Bewertung des Bodens nach Umsetzung der Planungen in Eingriffsfläche 3 Boden Beschreibung Fläche [m²] ÖP/m² ÖP Humose Böden der Garten- anlage Ehem. Gartenflächen, Hecken- zäune etc. 4.850 12 58.200 Überprägte Böden der Grün- flächen/ Park Grünfläche (ehem. Weg), Trittra- sen 2.390 8 19.120 Stark überprägte, wasser- durchlässige Flächen Wasserdurchlässiger Belag, Schotterfläche 0 1,33 0 Versiegelte / überbaute Flä- chen Versiegelte Wegfläche 1.580 0 0 Summe 8.820 77.320 In der Bilanz entsteht für die Eingriffsfläche 3 somit ein Defizit von 4.926 Ökopunkten. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 47 68 7.1.5 Bilanzierung Eingriffsfläche 4: Der Boden der 1.720 m² großen Eingriffsfläche im Neubaubereich des Ostwegs (Eingriffs- fläche 4) weist im Bestand einen Wert von 19 .040 Ökopunkten auf (s. Tabelle 10). Der überwiegende Teil der Fläche wird von leistungsfähigen Gartenböden eingenommen. Tabelle 10: Bestandsbewertung des Bodens in Eingriffsfläche 4 Bodeneinheit Fläche [m²] ÖP/m² ÖP Humose Böden der Gartenanlage 1.515 12 18.180 Überprägte Böden der Grünflächen/ Park 100 8 800 Stark überprägte, wasserdurchlässige Flächen 45 1,33 60 Versiegelte / überbaute Flächen 60 0 0 Summe 1.720 19.040 Durch die Versieglung ergibt sich ein Verlust an hochwertigen Gartenböden. Die Gesamt- wertigkeit beläuft sich nach der Maßnahme auf 13.167 Ökopunkten (s. Tabelle 11). Tabelle 11: Bewertung des Bodens nach Umsetzung der Planungen in Eingriffsfläche 4 Boden Beschreibung Fläche [m²] ÖP/m² ÖP Humose Böden der Garten- anlage Grünflächen, Hecken. 1.095 12 13.140 Überprägte Böden der Grün- flächen/ Park 0 8 0 Stark überprägte, wasser- durchlässige Flächen Wasserdurchlässiger Belag, Schottergleisfläche. 20 1,33 27 Versiegelte / überbaute Flä- chen Versiegelte Wegfläche 605 0 0 Summe 1.720 13.167 In der Bilanz entsteht für die Eingriffsfläche 4 somit ein Defizit von 5.873 Ökopunkten. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 48 68 7.1.6 Bilanzierung Eingriffsfläche 5: Der Boden des 4.235 m² großen Eingriffsbereichs zur Verlegung des Wilhelm -Baur-Wegs (Eingriffsfläche 5) weist im Bestand einen Wert von 28.600 Ökopunkten auf (s. Tab. 12). Tabelle 12: Bestandsbewertung des Bodens in Eingriffsfläche 5 Bodeneinheit Fläche [m²] ÖP/m² ÖP Humose Böden der Gartenanlage 370 12 4.440 Überprägte Böden der Grünflächen/ Park 3.020 8 24.160 Stark überprägte, wasserdurchlässige Flächen 0 1,33 0 Versiegelte / überbaute Flächen 845 0 0 Summe 4.235 28.600 Die Größe der versiegelten Fläche sowie der Wertigkeit des Bodenbestands ändert sich durch die Wegverlegung nur geringfügig. Die Gesamtwertigkeit beläuft sich nach der Maß- nahme auf 26.600 Ökopunkten (s. Tabelle 13). Tabelle 13: Bewertung des Bodens nach Umsetzung der Planungen in Eingriffsfläche 5 Boden Beschreibung Fläche [m²] ÖP/m² ÖP Humose Böden der Garten- anlage 0 12 0 Überprägte Böden der Grün- flächen/ Park 3.325 8 26.600 Stark überprägte, wasser- durchlässige Flächen 0 1,33 0 Versiegelte / überbaute Flä- chen Versiegelte Wegfläche 910 0 0 Summe 4.235 26.600 In der Bilanz entsteht für die Eingriffsfläche 5 somit ein Defizit von 2.000 Ökopunkten. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 49 68 7.1.7 Gesamteingriffsbilanz für das Schutzgut Boden Für das Schutzgut Boden ergeben sich folgenden Eingriffsbewertungen: - Eingriffsbereich 1: Überschuss von 3.757 Ökopunkten - Eingriffsbereich 2: Defizit von 17.449 Ökopunkten - Eingriffsbereich 3: Defizit von 4.926 Ökopunkten - Eingriffsbereich 4: Defizit von 5.873 Ökopunkten - Eingriffsbereich 5: Defizit von 2.000 Ökopunkten Die einzelnen Eingriffe können miteinander verrechnet werden, sodass sich insgesamt fol- gen de bereichsübergreifende Eingriffsbilanzierung des Schutzguts Boden ergibt: - Eingriffe im gesamten Geltungsbereich: Defizit von 26.491 Ökopunkten In den Bodenbestand der übrigen Flächen im Geltungsbereich wird nicht eingegriffen . Die Wertigkeit der Böden dieser Flächen ändert sich daher nicht und wird nicht in der vorlie- genden Bilanz berücksichtigt. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 50 68 7.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen 7.2.1 Methode Im Folgenden wird eine Bilanzierung des Zustandes des Geltungsbereichs in Bezug auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen vor und nach dem Eingriff bzw. der Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Ziel ist es zu bewerten, ob durch die im Rahmen der Ausgleichsplanung vor- geschlagenen Maßnahmen der vorhabensbedingte Eingriff im Sinne des § 15 BNatSchG als ausgeglichen anzusehen ist, also keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Funktionen des Naturhaushaltes zurückbleibt. Hierzu werden die kartierten und beurteilten Biotope des Geltungsbereichs den geplanten Nutzungen bzw. Biotoptypen gegenüberge- stellt. Um zu gegebener Zeit die Kosten für den Naturschutzausgleich den einzelnen baulichen Maßnahmen, insbesondere der für die zeitnahe Ausführung vorgesehenen Kita-Erweite- rung, zuordnen zu können, wurden fünf Eingriffsflächen abgegrenzt, für die jeweils eine separate Bilanzierung erstellt wurde: 1. Umgestaltung des Gustav-Heller-Platzes 2. Erweiterung der vorhandenen Kindertagesstätte (Kita) sowie Umgestaltung der nä- heren Umgebung 3. Aufweitung und kleinräumige Verlegung der bestehenden Nord -Süd-Verbindung (Junker-und-Ruh-Weg) 4. Neubau eines Querwegs in Richtung Osten 5. Verlegung und Modifizierung des Fahrradwegs, der den Geltungsbereich im Süd- westen begrenzent, Bei der Bewertung der internen Kompensationsflächen wird ebenfalls der aktuelle Biotop- bestand mit dem Ziellebensraum verglichen. Zusätzlich wurden auch die Biotope der restlichen Bereiche bilanziert, die zum Großteil innerhalb der unzugänglichen Gartenanlagen liegen. Diese werden für die Berechnung des Wertes in Ökopunkten für den gesamten Geltungsbereich herangezogen. Die Bewertung der Biotope erfolgt anhand der Bewertungsmethodik zur ÖKVO. Grundsätz- lich ist der Eingriff dann als ausgeglichen anzusehen, wenn die neuen Biotoptypen der Re- kultivierungs- und Ausgleichsplanung in ihrer Gesamtheit mindestens die gleiche Anzahl an Ökopunkten aufweisen wie der beanspruchte Biotop-Bestand. Die Bilanzierung der wegfallenden Bäume und der geplanten Neupflanzungen erfolgt zu- sammenfassend unter 7.2.7. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 51 68 7.2.2 Bilanzierung Eingriffsfläche 1 Der Gustav-Heller-Platz und sein näheres Umfeld weisen im Bestand insgesamt einen Bio- topwert von 5.108 Ökopunkten auf (s. Tabelle 14). Tabelle 14: Bewertung des aktuellen Biotop-Bestandes des Gustav-Heller-Platzes und seines näheren Umfelds F = Wertspanne Feinmodul, Normalwert unterstrichen Biotoptyp F zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Brombeer-Gestrüpp [43.11] 7-9-18 7 sehr artenarmer Bestand 45 315 Kleine Grünfläche [60.50] 4-8 4 Typische Aus- prägung 490 1.960 Trittrasen [33.71] 4-12 4 Typische Aus- prägung 70 278 Völlig versiegelte Straße oder Platz [60.21] 1 1 Typische Aus- prägung 2.555 2.555 Summe 3.160 5.108 Wie in der Bestandsbeschreibung zum Biotoptyp Einzelbaum [45.20] auf geringwertigem Biotoptyp [35.64] (= Pappelbestand) ausführlich erläutert (s. Kap. 2.4.2), erfolgt dessen Be- wertung durch Ermittlung eines Punktwertes pro Baum. Der baumbestandene Biotoptyp (hier Grasreiche ausdauernden Ruderalvegetation) wird separat bewertet. Der Wert eines Baumes errechnet sich durch Multiplikation eines Punktwertes mit dem Stammumfang. Gegenüber dem aktuellen Biotopbestand besitzt der Gustav-Heller-Platz nach der Neuge- staltung und der Umsetzung der dortigen grünordnerischen Maßnahmen einen Wert von 5.860 Ökopunkten (s. Tabelle 15). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 52 68 Tabelle 15: Bewertung des Biotop-Bestandes am Gustav-Heller-Platz nach vollständi- ger Neugestaltung und Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen F = Feinmodul, P = Planungsmodul, Normalwert unterstrichen Biotoptyp F/P zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Biotoptyp P zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche (in m²) Öko- punkte Kleine Grünfläche [60.50] 4 (P) 4 880 3.520 Gepflasterte Straße oder Platz [60.22] 1 1 1.050 1.050 Trittrasen [33.71] 4 4 20 80 Völlig versiegelte Straße oder Platz [60.21] 1 1 1.210 1.210 Summe 3.160 5.860 Aus der Gegenüberstellung mit dem aktuellen Bestand ergibt sich für den Gustav-Heller- Platz demnach rechnerisch eine Aufwertung um 752 Ökopunkte. 7.2.3 Bilanzierung Eingriffsfläche 2 Auf der Eingriffsfläche 2 sollen die Erweiterung der Kita am Weinbrennerplatz sowie An- passungen in Zugänglichkeit und Parkierungsflächen realisiert werden. Die Fläche weist im Bestand insgesamt einen Biotopwert von 23.279 Ökopunkten auf (s. Tabelle 16). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 53 68 Tabelle 16: Bewertung des aktuellen Biotop-Bestandes des Eingriffsbereichs auf dem Schul-/Kita-Gelände F = Wertspanne Feinmodul, Normalwert unterstrichen Biotoptyp F zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Anthropogene Gesteinshalde [21.41] 2-23-41 2 unterdurch- schnittliche Ar- tenausstattung, beeinträchtigt 35 71 Blumenbeet oder Rabatte [60.51] 4-8 4 42 167 Gebäude [60.10] 1 1 20 20 Gebüsch mittlerer Standorte [42.20] 9-16-27 10 975 9.750 Heckenzaun [44.33] 4-6 4 90 361 Weg oder Platz mit wassergebunde- ner Decke, Kies oder Schotter [60.23] 2 - 4 2 vegetationsfrei, Holzhackschnit- zel, Sandkasten 600 1.200 Baumscheibe [60.52] 4-8 4 50 200 Völlig versiegelte Straße oder Platz [60.21] 1 1 470 470 Trittrasen [33.71] 4-12 4 1.430 5.720 Zierrasen [33.80] 4-12 4 1.330 5.320 Summe 5.045 23.279 Gegenüber dem aktuellen Biotopbestand besitzen die Erweiterungsfläche der Kita sowie die optimierten Park- und Zugangsflächen nach der Umsetzung der dortigen grünordneri- schen Maßnahmen einen Wert von 11.310 Ökopunkten (s. Tabelle 17). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 54 68 Tabelle 17: Bewertung des Biotop-Bestandes des Eingriffsbereichs auf dem Schul- /Kita-Gelände nach vollständigem Neubau und Umsetzung der grünordnerischen Maßnah- men F = Feinmodul, P = Planungsmodul, Normalwert unterstrichen Biotoptyp F/P zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Anthropogene Gesteinshalde [21.41] 2-18-23 2 35 70 Gebäude [60.10] 1 1 570 570 Gebüsch mittlerer Standorte [42.20] 10-14-16 10 45 450 Heckenzaun [44.33] 4 4 95 380 Weg oder Platz mit wassergebunde- ner Decke, Kies oder Schotter [60.23] 2 2 Holzhackschnit- zel, Rindenmulch, Sandkasten 1.285 2.570 Blumenbeet oder Rabatte [60.51] 4 4 "Pflanzfläche" 205 820 Völlig versiegelte Straße oder Platz [60.21] 1 1 210 210 Rohboden [21.60] 2 2 Aufschüttung aus standortfremdem Material 60 120 Lückiger Trittpflanzenbestand [33.72] 4 4 "Schotterrasen" 140 560 Gepflasterte Straße oder Platz [60.22] 1 1 1.330 1.330 Trittrasen [33.71] 4 4 445 1.780 Zierrasen [33.80] 4 4 135 540 Weg oder Platz mit wassergebunde- ner Decke, Kies oder Schotter [60.23] 2 2 25 50 Kleine Grünfläche [60.50] 4 4 415 1.660 Baumscheibe [60.52] 4 4 50 200 Summe 5.045 11.310 Aus der Gegenüberstellung mit dem aktuellen Bestand ergibt sich für die Erweiterung der Kita und die Anpassung der Zugangswege demnach rechnerisch eine Abwertung um 11.969 Ökopunkte. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 55 68 7.2.4 Bilanzierung Eingriffsfläche 3 Der südliche Abschnitt des Junker-und-Ruh-Wegs, der zur kleinflächigen Verlegung und zur Optimierung der Randstreifen vorgesehen ist, sowie sein näheres Umfeld weisen im Be- stand insgesamt einen Biotopwert von 62.700 Ökopunkten auf (s. Tabelle 18). Tabelle 18: Bewertung des aktuellen Biotop-Bestandes des Gustav-Heller-Platzes und seines näheren Umfelds F = Wertspanne Feinmodul, Normalwert unterstrichen Biotoptyp F zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Fettwiese [33.52] 8-13-19 13 310 4.030 Garten [60.60] 6-12 9 2.860 25.740 Gebäude [60.10] 1 1 135 135 Gebüsch mittlerer Standorte [42.20] 9-16-27 10 2.430 24.300 Lianen- oder Kletterpflanzenbestand [43.50] 6-8 6 260 1.560 Lagerplatz [60.41] 2 2 150 300 Gepflasterte Straße oder Platz [60.22] 1-2 1 35 35 Trittrasen [33.71] 4-12 4 1.040 4.160 Weg, unversiegelt [60.24] 3-6 3 420 1.260 Völlig versiegelte Straße oder Platz [60.21] 1 1 1.180 1.180 Summe 8.820 62.700 Gegenüber dem aktuellen Biotopbestand besitzt der südliche Abschnitt des Junker-und- Ruh-Wegs nach der Verlegung und der Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen zur Neugestaltung der Randstreifen einen Wert von 88.450 Ökopunkten (s. Tabelle 19). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 56 68 Tabelle 19: Bewertung des Biotop-Bestandes südlichen Abschnitts des Junker-und- Ruh-Wegs nach vollständiger Optimierung und Umsetzung der grünordneri- schen Maßnahmen zur Gestaltung der Randstreifen F = Feinmodul, P = Planungsmodul, Normalwert unterstrichen Biotoptyp F/P zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Ökopunkte Fettwiese mittlerer Standorte [33.52] 8-13 13 6.610 85.930 Trittrasen [33.71] 4 4 630 2.520 Völlig versiegelte Straße oder Platz [60.21] 1 1 1.580 1.580 Summe 8.820 88.450 Aus der Gegenüberstellung mit dem aktuellen Bestand ergibt sich nach der Verlegung und der Neugestaltung der Randstreifen demnach rechnerisch eine Aufwertung um 25.750 Öko- punkte. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 57 68 7.2.5 Bilanzierung Eingriffsfläche 4 Die Gartenanlagen und Randbereiche, die vom Neubau der Querspange nach Osten betrof- fen sind, weisen im Bestand insgesamt einen Biotopwert von 14 .265 Ökopunkten auf (s. Tabelle 20). Tabelle 20: Bewertung des aktuellen Biotop-Bestandes der Gartenanlagen und ihrer Randbereiche F = Wertspanne Feinmodul, Normalwert unterstrichen Biotoptyp F zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Garten [60.60] 6-12 9 1.290 11.610 Gebäude [60.10] 1 1 60 60 Gebüsch mittlerer Standorte [42.40] 9-16-27 10 beeinträchtigt, Beimischung nicht standortty- pischer Gehölz- arten 225 2.250 Gleisbereich [60.30] 2 2 20 40 Gepflasterte Straße oder Platz [60.22] 1-2 1 25 25 Trittrasen [33.71] 4-12 4 40 160 Weg oder Platz mit wassergebunde- ner Decke, Kies oder Schotter [60.23] 2 - 4 2 60 120 Summe 1.720 14.265 Gegenüber dem aktuellen Biotopbestand besitzt die neu angelegte östliche Querspange nach der vollständigen Errichtung und der Umsetzung der dortigen grünordnerischen Maß- nahmen einen Wert von 14.880 Ökopunkten (s. Tabelle 21). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 58 68 Tabelle 21: Bewertung des Biotop-Bestandes entlang der östlichen Querspange nach vollständigem Neubau und Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen F = Feinmodul, P = Planungsmodul, Normalwert unterstrichen Biotoptyp F/P zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Fettwiese mittlerer Standorte [33.52] 8-13 13 1.095 14.235 Gleisbereich [60.30] 2 2 20 40 Völlig versiegelte Straße oder Platz [60.21] 1 1 605 605 Summe 1.720 14.880 Aus der Gegenüberstellung mit dem aktuellen Bestand ergibt sich für den Neubau der öst- lichen Querspange und deren Randbereiche demnach rechnerisch eine Aufwertung um 615 Ökopunkte. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 59 68 7.2.6 Bilanzierung Eingriffsfläche 5 Bei der fünften Eingriffsfläche handelt es sich um den nordwestlichen Abschnitt des Rad- wegs, der die Gartenanlage von der Günther-Klotz-Anlage trennt. Dieser Bereich weist im Bestand insgesamt einen Biotopwert von 16.455 Ökopunkten auf (s. Tabelle 22 ). Tabelle 22: Bewertung des aktuellen Biotop-Bestandes des Gustav-Heller-Platzes und seines näheren Umfelds F = Wertspanne Feinmodul, Normalwert unterstrichen Biotoptyp F zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Trittrasen [33.71] 4-12 4 3.020 12.080 Gebüsch mittlerer Standorte [42.20] 9-16-27 10 200 2.000 Brombeer-Gestrüpp [43.11] 7-9-18 9 135 1.215 Völlig versiegelte Straße oder Platz [60.21] 1 1 845 845 Garten [60.60] 6-12 9 35 315 Summe 4.235 16.455 Gegenüber dem aktuellen Biotopbestand besitzt der zu verlegende Radweg und sein nähe- res Umfeld nach der Verlegung und der Umsetzung der dortigen grünordnerischen Maßnah- men einen Wert von 14.210 Ökopunkten (s. Tabelle 23). Tabelle 23: Bewertung des Biotop-Bestandes am Gustav-Heller-Platz nach vollständi- ger Bebauung und Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen F = Feinmodul, P = Planungsmodul, Normalwert unterstrichen Biotoptyp F/P zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Trittrasen [33.71] 4 4 3.325 13.300 Völlig versiegelte Straße oder Platz [60.21] 1 1 910 910 Summe 4.235 14.210 Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 60 68 Aus der Gegenüberstellung mit dem aktuellen Bestand ergibt sic h für den optimierten Ab- schnitt des Radwegs und dessen Randzonen demnach rechnerisch eine Abwertung um 2.245 Ökopunkte. 7.2.7 Bilanzierung der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Gartenanlage Wie bereits erwähnt soll in erster Linie die Ausgleichsmaßnahme A 3 Aufwertung der Flä- chen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Eingriffskompensation des Vorhabens herangezogen werden (s. Tab. 2 4). Hierbei wird von einer flächigen Ausprägung von Gestrüppen innerhalb der Flächen ausge gangen und ein konservativer Ansatz gewählt, der die Entwicklung der Gestrüppe in höherwertige Gebü- sche vorsieht. Gegebenenfalls lassen sich die Biotope noch weiter aufwerten, indem eine Entwicklung zu Offenland (bspw. Magerwiesen) in Teilen der Schutzfläc hen angestrebt wird. Weiterhin werden im Zuge der Maßnahme A2 Pflanzung von Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäumen neue Baumpflanzungen zur Ergänzung des Bestandes durchgeführt (s. Tab. 25). Durch diese Maßnahmen ergibt sich insgesamt eine Aufwertung von 78.260 Ökopunkten. Tabelle 24: Aufwertung beim Schutzgut Tiere und Pflanzen durch die geplanten Aus- gleichsmaßnahme zur Optimierung von Schutzflächen innerhalb der Garten- anlage (F = Feinmodul, P = Planungsmodul) Biotoptyp F/P zutreffender Biotopwert [Ökopunkte/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Bestand Gestrüpp [43.10] 7-9-18 (F) 9 Typische Ausprägung 10.000 90.000 Planung Gebüsch mittlerer Standorte [42.20] 10-14-17 14 Typische Ausprägung 10.000 140.000 Bilanzierung 50.000 Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 61 68 Tabelle 25: Aufwertung beim Schutzgut Tiere und Pflanzen durch die geplanten Neupflanzungen durch Bäume im Geltungsbereich (F = Feinmodul, P = Planungs- modul) Biotoptyp F/P zutreffender Biotopwert [Öko- punkte/m²] Anzahl an Einzelbäu- men Umfang Stamm (in cm) Öko- punkte Entfall Einzelbäume auf mittelwertigen Biotoptypen [45.30b] 3-6 6 28 50 8.400 Neupflanzung Einzelbäume auf mittelwertigen Biotoptypen [45.30b] 3-6 6 94 65 36.660 Bilanzierung 28.260 7.2.8 Gesamteingriffsbilanz zum Schutzgut Tiere und Pflanzen Da die zeitliche Planung der Durchführung der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, wurden die Eingriffe getrennt bewertet. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ergeben sich folgenden Eingriffsbewertungen: - Eingriffsbereich 1: Aufwertung um 749 Ökopunkte - Eingriffsbereich 2: Abwertung um 11.981 Ökopunkte - Eingriffsbereich 3: Aufwertung um 25.750 Ökopunkte. - Eingriffsbereich 4: Aufwertung um 615 Ökopunkte - Eingriffsbereich 5: Abwertung um 2.245 Ökopunkte Die einzelnen Eingriffe können miteinander verrechnet werden, sodass sich insgesamt fol- gende bereichsübergreifende Eingriffsbilanzierung des Schutzguts Tiere und Pflanzen ergibt: - Eingriffe im gesamten Geltungsbereich: Aufwertung um 12.888 Ökopunkte. 7.3 Gesamteingriffsbilanz Fasst man die schutzgutbezogenen Bilanzierungen für den Geltungsbereich zusammen, so ergibt sich folgendes Gesamtbild: Durch die verschiedenen Eingriffe im Geltungsbereich entsteht für das Schutzgut Boden ein Defizit von 26.491, für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ein Überschuss von 12.888 Öko- punkten. Das Gesamtdefizit für das Wohngebiet beläuft sich somit auf 13.603 Ökopunkte. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 62 68 Durch die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen A2 und A3 können insgesamt 78.260 Ökopunkte generiert werden. Dadurch ergibt sich bei vollständiger Durchführung der Aus- gleichsmaßnahmen nach Kompensation der geplanten Eingriffe ein Überschuss an 64.657 Ökopunkten. Der entstehende Überschuss kann in ein Ökokonto eingebucht werden. Die Verortung der geplanten Baumneupflanzungen sowie die fl ächenhafte Darstellung der möglichen Kompensationflächen (A3) ist dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans zu entnehmen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der durch d ie im Bebauungsplan Beiert- heimer-Feld geplanten Vorhaben hervorgerufene Eingriff in Natur und Landschaft durch die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen überkompensiert wird. 8 Grad der Versiegelung innerhalb der Gärten Als mögliche Grundlage für Festsetzungen im textlichen Teil des Bebauungsplans, wurden Orthofotos, die den Grad der Bebauung innerhalb der Gartenanlagen wiedergeben sollten, mithilfe eines Multikopters aufgenommen und digital ausgewertet. Die Festsetzungen zum Bebauungsplan enthalten die folgenden baulichen Vorgaben (Aus- zug, Stand 08.06.2021): „Gartenhütten, Terrassenüberdachungen und Dachüberstände Innerhalb der Sondergebiete ist je Gartengrundstück [...] nur eine Gartenhütte zulässig. Dabei sind die im jeweiligen Sondergebiet festgesetzten maximalen Größen ihrer Grundfläche einzuhalten [ in Gärten unter 150 m² sind Gartenhütten unzulässig] . Auf die nach Satz 1 max. zulässige Grundfläche sind Terrassenüberdachungen sowie Dachüberstände, die über eine Tiefe von 0,40 m hinausgehen, anzurechnen. [...] 1.1.2 Terrassen, abdeckbare Wasserbecken, Wasserbehälter, Wegflächen und sonstige Einrichtungen inner- halb des Gartens Für diese Anlagen gelten in ihrer Gesamtheit einschließlich der [...] zulässigen Gartenhütte für jeden Garten in deren Gesamtheit folgende Größenbeschränkungen: a) In den Sondergebieten 1 und 2 bei Gärten - unter 300 m²: max. 20 m² [davon Hüttengröße SO 1 = 10 m²; in SO 2 unzulässig] - zwischen 300 m² und 500 m²: max. 30 m² [davon Hüttengröße SO 1 u. SO 2 max. 12 m²] - Gärten über 500 m²: max. 40 m² [davon Hüttengröße SO 1 u. SO 2 max. 16 m²] b) Im Sondergebiet 3 einschließlich eines in diesem Gebiet zulässigen Gewächshauses max. 30 m² [je Gebäude max. 10 m²]“ Auf Grund des teilweise dichten Baumbestandes war in einigen Bereichen des Plangebiets der Grad der Bebauung trotz hochauflösender Bilder nicht erkennbar. Bei anderen Flächen Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 63 68 waren die Nutzungsverhältnisse nicht ersichtlich, so dass nicht zwischen einzelnen Gärten unterschieden werden konnte, bzw. in anderen Fällen davon ausgegangen werden konnte, dass zwei oder mehrere Gärten von nur einem Pächter genutzt wurden (da bspw. ein Ge- bäude über dokumentierte Grenzen verlief). Hier wurde je nach Sachlage das Grundstück gleichmäßig geteilt oder mehrere Grundstücke als Gesamtheit gesehen. Eine flächende- ckende und quantitativ lückenlose Analyse des Versiegelungsgrades der Gärten innerhalb des Plangebiets konnte somit nur teilweise erfolgen. Betrachtet man jedoch exemplarisch gut einsehbare Gärten, bei denen auch die Nut zungs- verhältnisse bekannt bzw. ersichtlich sind, ist deutlich zu erkennen, dass die derzeit vorlie- genden Bebauungs- und Versiegelungsgrade die Vorgaben in der Festsetzung zum Bebau- ungsplan teilweise deutlich überschreiten: Viele Gärten verfügen über mehr als ein Ge- bäude, eine große Anzahl an Flächen weist einen deutlich höheren Versiegelungsgrad auf als nach den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig. Von 183 Gärten, die zu einem gewissen Grade Bebauung bzw. Versiegelung aufwiesen und auswertbar waren, erfüllten 136 Gärten (ca. 74%) die baulichen Vorgaben der Festsetzun- gen des Bebauungsplans nicht. Insgesamt ist darum festzuhalten, dass der Grad der Versiegelung durch die Vorgaben des Bebauungsplans bezüglich der Bebauung innerhalb der Gärten deutlich sin kt. Ein niedrige- rer Grad an Versiegelung hat positive Auswirkungen auf alle Schutzgüter, insbesondere aber auf Wasser, Boden, Klima und Luft sowie Fläche. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 64 68 9 Planungsalternativen Die einzige Planungsalternative bestände in der Nichtdurchführung der Eingriffe und der Erhaltung des Status Quo. Somit würden keine Eingriffe in Natur und Landschaft stattfin- den, und die positiven Aspekte, insbesondere im Hinblick auf das Schutzgut Mensch, nicht zum Tragen kommen. Durch die diskutierten Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen wird der Eingriff in Natur und Landschaft minimiert, während gleichzeitig eine infrastrukturelle und soziale Aufwer- tung hervorgerufen wird. 10 Sonstige Angaben Methodik der Umweltprüfung Die Beschreibung der Situation vor Ort beruht auf eigene n Geländebegehungen im Jahr 2019 zur Untersuchung der Biotope, Vögel, Reptilien, Totholzkäfer und Fledermäuse sowie auf Informationen des Daten- und Kartendienstes der LUBW Baden-Württemberg (www. http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) und der Auswertung verfügbarer Unterla- gen. Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen Aufgrund der geringen Auswirkungen sind eine Umweltbaubegleitung sowie ein Monito- ring nicht erforderlich. Ausnahme stellt der Eingriff in den Zauneidechsen -Lebensräumen dar. Die Umsetzung der Vergrämungsmaßnahmen und der Ausgleichsmaßnahmen sollte begleitet werden und dessen Erfolg kontrolliert werden. 11 Gesamtbewertung Der vorliegende Umweltbericht kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass im Zuge der Umformung und Umnutzung der Eingriffsfläche die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Bo- den, Wasser, Landschaft, Klima, Mensch, Kultur- und Sachgüter weder durch direkte oder indirekte, noch durch sekundäre, kumulative, grenzüberschreitende, mittel - oder langfris- tige, ständige oder vorübergehende negative Auswirkungen erheblich beeinträchtigt wer- den. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 65 68 12 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Die Stadt Karlsruhe plant die Neuaufstellung eines Bebauungsplans für das etwa 23,5 ha große Plangebiet Beiertheimer Feld, II. Abschnitt im Stadtteil Südweststadt. Der derzeitige Entwurf zum Bebauungsplan beinhaltet die folgenden fünf konkreten Vorhaben, die als Ein- griffe gesondert voneinander betrachtet werden: - Neugestaltung des Gustav-Heller-Platzes im Westen des Geltungsbereichs. - Erweiterung der vorhandenen Kindertagesstätte am Weinbrennerplatz im Norden des Geltungsbereichs - Verlegung der bestehenden Nord-Süd-Verbindung (Junker-und-Ruh-Weg) und Ge- staltung der anliegenden Flächen - Neubau eines Querwegs in Richtung Osten und Wegrandgestaltung - sowie Aufweitung und kleinräumige Verlegung des das Gebiet südwestlich begren- zenden Fahrradwegs. Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutz- güter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Fläche sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkun- gen zwischen allen genannten Schutzgütern beschrieben und bewertet. Die Prüfung von möglichen Umweltauswirkungen ergab, dass erhebliche Beeinträchtigun- gen der oben genannten Schutzgüter durch die geplanten Baumaßnahmen nicht eintreten, da die Eingriffe verhältnismäßig kleinflächig geplant werden und Flächenverluste durch na- turschutzfachliche Maßnahmen ausgeglichen werden können. Für alle Schutzgüter ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen. Konfliktschwerpunkte liegen nicht vor. Das Vorhaben trägt in Form von infrastrukturellen und sozialfunktionellen Aufwertungen positiv zum Status des Schutzguts Mensch bei. Durch den im Zuge des Bebauungsplanverfahrens geplante langfristige Erhalt der Gartenanlagen und die Eindämmung der dortigen Flächen- versiegelung wirkt sich positiv auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser so- wie Klima aus. Im Rahmen von Untersuchungen wurden einige artenschutzrechtlich relevante Arten im Geltungsbereich festgestellt, bei denen es sich insbesondere um wertgebende Brutvogel- arten (Haussperling, Star), Fledermäuse und Reptilien (Zauneidechse) handelt. Unter Be- rücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen werden die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz jedoch nicht erfüllt. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 66 68 Zu den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gehören:  die Entfernung der Gehölze des Vegetationsbestands außerhalb der Brutzeit  der Baubeginn des Kita-Erweiterungsbaus außerhalb der Brutzeit  die Verwendung vogelfreundlicher Glasfassaden (soweit erforderlich)  die Vergrämung der Zauneidechsen  Untersuchungen bei Gebäudeabriss in der Gartenanlage  Separater Abtrag und Wiederverwendung des Oberbodens  die Entsiegelung von Flächen  die Dachbegrünung des Kita-Erweiterungsbaus Zum naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleich werden innerhalb des Geltungsbe- reichs Kompensationsmaßnahmen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen durchgeführt. Zu den Maßnahmen gehören:  die Entwicklung von Fettwiesen  die Pflanzung von Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäumen  die Anpflanzung von Gebüschen  das Aufhängen von Nistkästen  die Anlage von Ersatzlebensräumen für die Zauneidechse. Die vorliegende Prüfung der möglichen Umweltauswirkungen kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs - und Minimierungsmaßnah- men sowie der Ausgleichsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Biodiversit ät, Landschaft, Mensch so- wie Kultur- und Sachgüter durch die geplante Aufstellung des Bebauungsplans Beierthei- mer Feld, II. Abschnitt nicht eintreten. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 67 68 13 Verwendete Unterlagen BUND-LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT BODENSCHUTZ (LABO) (2002): Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV, 41 S. DIN 19731 (1998): Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenmaterial. 13 S., Berlin DIN 19639 (2019): Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben, 55 S., Ber- lin LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, Hrsg.) (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – Ar- beitshilfe. Bodenschutz 24, Karlsruhe. LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG, Hrsg.) (2018): Arten, Biotope, Land- schaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben und Bewerten, 6. Auflage. LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, BADEN-WÜRTTEMBERG, Hrsg.) (2020): Daten- und Karten- dienst zu den Schutzgebieten. Internetseite der LUBW (www.lubw.baden-wuerttem- berg.de). NVK (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE – PLANUNGSSTELLE) (2004a): Flächennutzungsplan 2010. Erläuterungsbericht, Band 1. NVK (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE – PLANUNGSSTELLE) (2004b): Landschaftsplan 2010. Erläuterungsbericht und Themenkarten. NVK (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE) (2011): Ökologische Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe. OBERDORFER, E. (Hrsg., 1978): Süddeutsche Pflanzengesellschaft, Teil II: Sand - und Trocken- rasen, Heide- und Borstgras-Gesellschaften, alpine Magerrasen, Saum-Gesellschaf- ten, Schlag- und Hochstauden-Fluren. 2. Auflage. Fischer-Verlag. OBERDORFER, E. (Hrsg., 1983): Süddeutsche Pflanzengesellschaft, Teil III: Wirtschaftswiesen und Unkrautgesellschaften. 2. Auflage. Fischer -Verlag. OBERDORFER, E. (Hrsg., 1992): Süddeutsche Pflanzengesellschaft, Teil IV: Wälder und Gebü- sche (A. Text, B. Tabellen). 2. Auflage. Fischer -Verlag. REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN (2015): Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 - Karlsruhe. STADT KARLSRUHE – STADTPLANUNGSAMT (HRSG.) (2015): Städtebaulicher Rahmenplan Klima- anpassung.- 117 S., Karlsruhe Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt - Umweltbericht 68 68 Karlsruhe, den 08.06.2021 B. Juris arguplan GmbH Bearbeitung: Christoph Artmeyer, Dipl.-Landschaftsökologe Ingo Gueinzius, Dipl.-Geograph Till Kirstein, M.Sc. Ökologie und Evolution

  • Anlage BPlan_BeiertheimerFeld_Umweltbericht_Anlage1
    Extrahierter Text

    ZEICHENERKLÄRUNG www.arguplan.de Tel. 0721.16110-0 Fax 0721.16110-10 Vorholzstraße 7 . 76137 Karlsruhe Projekt Nr. 0492 Maßstab Anlage NameDatum Gezeichnet Geprüft Geändert Datei Datengrundlage Schutzgut Tiere und Pflanzen Bestandskarte Biotope Bebauungsplan Beiertheimer Feld, II. Abschnitt Stadt Karlsruhe 1 : 3.500 kir08.06.2021 1 Orthofoto © 2021 Stadt Karlsruhe Bestand Erfassung 2019, arguplan GmbH Verwaltungsgliederung Land: Baden-Württemberg Regierungsbezirk: Karlsruhe Stadt: Karlsruhe Umweltbericht Geltungsbereich ju08.06.2021 Eingriffsbereiche 210217_Umweltbericht_Beiertheimer_Feld Biotoptypen Sonstiges Fettwiese mittlerer Standorte [33.41] Trittpflanzenbestände [33.70] Gebüsch mittlerer Standorte [42.20] Brombeer-Gestrüpp [43.11] Lianen- oder Kletterpflanzenbestand [43.50] Heckenzaun [44.30] Gebäude [60.10] Völlig versiegelte Straße oder Platz [60.21] Gepflasterte Straße oder Platz [60.22] Unbefestigter Weg oder Platz [60.24] Lagerplatz [60.41] Kleine Grünfläche [60.50] Mischtyp von Nutz- und Ziergarten [60.60] Allg. Gartenbebauung [ohne Biotoptyp-Nr.] Schienen [ohne Biotoptyp-Nr.] Spielplatz [ohne Biotoptyp-Nr.] Flächen für Pflegemaßnahmen (Ökol. wertvolle Brachen, s. Ausgleichsmaßnahme 3) Sondergebiet 2 (Gehölzbestimmte Gärten mit Lichtungen)

  • Anlage Beierth_Feld_II_Planzeichnung-Entwurf
    Extrahierter Text

    Änderung südlich des Weinbrennerplatzes 24.06.2005 ab ..................... am .................... am .................... vom .................. bis .................. am .................... am .................... (10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, manns Einsicht bereitgehalten Beim Stadtplanungsamt zu jeder- Bekanntmachung BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit der In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Karlsruhe, .................... vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des Satzungsbeschluss gemäß § 74 Abs. 7 LBO § 3 Abs. 2 BauGB, Öffentliche Auslegung gemäß § 74 Abs. 7 LBO gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, und Auslegungsbeschluss Billigung durch den Gemeinderat § 2 Abs. 1 BBauGB/BauGB Aufstellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und ausgefertigt. § 74 Abs. 7 LBO § 74 Abs. 7 LBO) Beiertheimer Feld II. Abschnitt - Entwurf - BEBAUUNGSPLAN Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt : M. 1:1000 Südweststadt / Weststadt Fassung : 07.06.2021 Karlsruhe, 01.12.2008 Erschließungsweg zugunsten der Angrenzer G+R G+R G+R G+R G+R G G G G+R G G G+R G+R G+R G+R G+R P P P G+R G+R A A SO2 SO2 SO3 Versickerung Gerätespielplatz Skateranlage G, R M 4.0 1.5 4.0 3.0 M gr / lr Abbiegegleis R= 16,00 R= 10,70 R= 8,70 4.70 BfG - Bildung 3.0 R= 6,00 4.50 1.70 5.50 4.74 2.93 3.00 2.84 Pflegeweg zur Kita Junker- u.-Ruth-Weg 3.00 Gustav-Heller-Platz private Grünfäche BfG - betreutes Spielen Aktivspielplatz H T126 T125 St H-Bus SO1 SO1 SO1 SO1 SO1 SO1 SO1 WC P P St -Gärten Erweiterungsfläche Stellplätze Gärten H W.-Baur-Str. lr lr lr gr,fr lr lr lr lr lr V V V V V V V gr,fr,lr A6 A6 SO1 A4 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A3 C2 C2 A6 A6 A1 A1 lr A1 A1 A1 ZEICHENERKLÄRUNG: SO 1 Sondergebiet Gärten Fahrbahn Baugrenze Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Gehweg / Radweg Öffentliche Parkierung Straßenbegrenzungslinie Öffentliche Grünfläche besonderer Zweckbestimmung Verkehrsgrün Grünanlage Spielplatz Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß Umweltbericht CEF 2-Maßnahme - Eidechsenhabitat A3 - Ökologisch wertvolle Brachflächen (nachrichtliche Übernahme) A1-A6 Ausgleichsmaßnahmen siehe Textfestsetzungen Ziffer 4.6.3 Anpflanzung von Bäumen Erhalt von Bäumen Entfallende Bäume Öffentliche Vekehrsfläche besonderer Zweckbestimmung -Mischfläche Umgrenzung von Flächen für Stellplätze Grenze des räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Trafostation Baugrundstück für Gemeinbedarf (BfG) -Bildung Baugrundstück für Gemeinbedarf (BfG) -betreutes Spielen G/R Haltestelle Straßenbahn (nachrichtliche Übernahme) Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger gr / lr SO 2 Sondergebiet Gehölzbestimmte Gärten mit Lichtungen Sondergebiet Garten mit umweltpädagogischem Schwerpunkt St Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger SO 3 betreutes Spielen Bildung Umgrenzung von Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Vegetation V Geh- und Fahrrecht zugunsten SO 1 A Aktivspielplatz Skateranlage M Maststandort VBK WC - Versorgungsfläche (nachrichtliche Übernahme) Grundwasserpegel T125 / T 126 (nachrichtliche Übernahme) Schutzstreifen Hauptentlastungskanal (nachrichtliche Übernahme) gr,fr,lr T125 /T126 Geh-, Fahr- und Leitungsrechtrecht zugunsten der Versorgungsträger Haltestelle Bus (nachrichtliche Übernahme) H H-Bus Fläche für Straßenbahnen WC P lr gr,fr A3 A1-A6 C2 Ausschnitt Stadtplan M: 1:10000 Liegenschaftsamt Stand: 09.09.2020

  • Auslegungsbeschluss neu
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0715 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: ZJD Bebauungsplan „Beiertheimer Feld, II. Abschnitt, Änderung südlich des Weinbrennerplatzes“, Karlsruhe-Südweststadt und Weststadt Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22.06.2021 4 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Beiertheimer Feld, II. Abschnitt, Änderung südlich des Weinbrennerplatzes“, Karlsruhe-Südweststadt und Weststadt, und die Fortführung des Verfahrens mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 1. Dezember 2008 in der Fassung vom 7. Juni 2021 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürger- meisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 775.000 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☒ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Anlass der Planung und Planinhalt Mit der Überplanung dieses ca. 23 ha großen Gebiets zwischen dem Weinbrennerplatz und der Günther- Klotz-Anlage sollen im Wesentlichen die dort vorhandenen Gärten und die gärtnerische Nutzung langfristig gesichert werden. Darüber hinaus soll die Erschließung geordnet und die Parkierung künftig nur noch an den Rändern des Plangebietes erfolgen. Die Zugänge zu den Gärten bleiben für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Das Gebiet soll in drei Sondergebiete für die unterschiedlich geprägten gärtnerischen Nutzungen sowie in zwei Flächen für Gemeinbedarf gegliedert werden. Auf der Gemeinbedarfsfläche „Bildung“ im Nordosten des Plangebiets befindet sich bereits heute die Weinbrennerschule mit ergänzenden Nutzungen wie Schülerhort, Sporthalle und Kindertagesstätte. Die geplante Erweiterung der Kindertagesstätte wird durch die Ausweisung einer entsprechenden Baufläche im Bebauungsplan berücksichtigt. Bei der Gemeinbedarfsfläche „Betreutes Spielen“ im Südosten handelt es sich um einen bestehenden Aktivspielplatz mit den dazugehörigen Sozialräumen. Dies soll planungsrechtlich gesichert werden. Die Sondergebete 1 – 3 sollen auch künftig der gärtnerischen Nutzung dienen. Die zulässige Bebauung mit Gartenhütten, Terrassen, Wegen und weiteren für die gärtnerische Nutzung notwendigen Nebenanlagen soll auf ein verträgliches Maß beschränkt und nach Grundstücksgröße gestaffelt werden. Im Sondergebiet 2 soll zusätzlich flächenhafter Bewuchs, der als ökologisch wertvoll und erhaltenswert anzusehen ist, von Bebauung freigehalten werden. Das Sondergebiet 3 dient der gärtnerischen Nutzung durch Kindertagesstätten, die einen umweltpädagogischen Schwerpunkt darauf legen, eigenverantwortlich Obst und Gemüse anzubauen und damit einen dauerhaften Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten. In diesem Teilgebiet soll deshalb zusätzlich auch ein Gewächshaus zulässig sein. Neben dem Erhalt der Gärten und der gärtnerischen Nutzung sollen im Zuge einer neuen geordneten Erschließung auch wegbegleitende Grünflächen mit vereinzelten Strauchpflanzungen geschaffen werden. Durch die Ergänzung und Verbesserung der Wegeverbindungen mit Ausschluss des Autoverkehrs innerhalb der Gartenanlagen wird die Erschließung für Erholungssuchende zu Fuß und auf dem Fahrrad verbessert. Ein direkter Anschluss der Wegeverbindung an die Günther-Klotz-Anlage soll ermöglicht werden. Bei der Anlage der Wege werden artenschutzrechtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen sein, da im Plangebiet die Zauneidechse, Fledermäuse und auch verschiedene Vogelarten vorhanden sind. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Wegebaus sowie der Vorhaben des Bebauungsplanes insgesamt untersucht und bewertet. Die Prüfung von möglichen Umweltauswirkungen ergab dabei, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch die geplanten Baumaßnahmen nicht eintreten, da die Eingriffe verhältnismäßig kleinflächig geplant und Flächenverluste durch naturschutzfachliche Maßnahmen ausgeglichen werden können. Entsprechende Festsetzungen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen. 2. Zum Verfahren und der Beteiligung am bisherigen Planungsprozess Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im Regelverfahren, sodass hierfür ein Umweltbericht erarbeitet wurde. Obwohl der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan vom Planungsausschuss bereits im Jahre 2005 gefasst wurde, berücksichtigt der Umweltbericht die aktuellen Gegebenheiten und den derzeitigen Planungsstand. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt am 3. Dezember 2008 in der Europahalle, Carl-Benz-Saal, Hermann-Veith-Straße 7, – 3 – 76135 Karlsruhe, statt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde dabei insbesondere die Erreichbarkeit der Gärten und die Parkierungsmöglichkeiten im Gebiet sowie der Parkierungsdruck im angrenzenden Wohngebiet angesprochen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte im Mai 2010 sowie im März 2021. Im Rahmen der ersten Beteiligung wurden seitens der Träger öffentlicher Belange kaum Anregungen zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen, lediglich der BUND sowie die Verkehrsbetriebe haben sich intensiver mit den Planinhalten auseinandergesetzt. Diese Anregungen wurden in der weiteren Planung bzw. im neu erarbeiteten Umweltbericht berücksichtigt. Bei der zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der im wesentlichen der aktuelle Bebau- ungsplanentwurf zugrunde lag, kamen Rückmeldungen des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutschen Telekom, des Forstamts, des Landratsamts Karlsruhe - Gesundheitsamt, des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe, des Polizeipräsidiums, der Stadtwerke, der Verkehrsbetriebe sowie den Umweltverwaltungsbehörden beim Zentralen Juristischen Dienst. Seitens des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wurde dabei darauf hingewiesen, dass die Planung auch aus dem neuen FNP 2030 als entwickelt angesehen werden kann und auch die Anregungen der Stadtwerke und der Verkehrsbetriebe haben im Bebauungsplanentwurf Berücksichtigung gefunden. Seitens des Bürgervereins der Südweststadt wird auf das Erfordernis eines ausgewogenen Parkplatz- konzepts im Plangebiet und in dessen Umfeld hingewiesen. Auch der Bürgerverein der Weststadt bemängelt die Parkplatzknappheit und den Wegfall von Parkplätzen in den angrenzenden Wohngebieten insbesondere im Bereich des Gustav-Heller-Platzes. Die Planung berücksichtigt jedoch den voraussichtlichen Stellplatzbedarf der Gärtner. Hierfür sind an den Rändern des Plangebietes ausreichend Stellplätze vorgesehen. Der Parkplatzknappheit in den Wohngebieten und den damit einhergehenden unbefriedigenden Parkierungssituationen und -möglichkeiten soll durch eine neu zu erstellende Konzeption in Abstimmung mit dem Ordnungs- und Bürgeramt in den Wohngebieten selbst begegnet werden. Im Übrigen wird auf die in Anlage beigefügte Synopse der Stadtplanung verwiesen. 3. Verfahrensfortgang Der betroffenen Öffentlichkeit ist nunmehr in einem weiteren Verfahrensschritt Gelegenheit zu geben, zum Bebauungsplanentwurf in der jetzigen Fassung Stellung zu nehmen. Dem Gemeinderat kann daher empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. – 4 – Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Beiertheimer Feld, II. Abschnitt, Änderung südlich des Weinbrennerplatzes“, Karlsruhe-Südweststadt und Weststadt, und die Fort- führung des Verfahrens mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 1. Dezember 2008 in der Fassung vom 7.Juni 2021 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 4 22.06.2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 4 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Beiertheimer Feld, II. Abschnitt, Änderung süd- lich des Weinbrennerplatzes“, Karlsruhe-Südweststadt und Weststadt Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2021/0715 dazu: Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2021/0715/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Beiertheimer Feld, II. Abschnitt, Ände- rung südlich des Weinbrennerplatzes“, Karlsruhe-Südweststadt und Weststadt, und die Fortführung des Verfahrens mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 1. Dezember 2008 in der Fassung vom 7.Juni 2021 zu- grunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck gegebe- nenfalls die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 32 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag: Bei 21 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Honné (GRÜNE): Sinn dieses Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung der Klein- gärten, der Grünflächen zwischen Weinbrennerplatz und Günther-Klotz-Anlage, die Erweite- rung der Kita am Weinbrennerplatz und die Sicherung des Aktivspielplatzes. Soweit sind wir wohl alle noch dafür. Nicht zufrieden waren wir und auch einige andere damit, dass ein Teil des – 2 – Schulhofs der Weinbrennerschule im Rahmen dieser Änderungen zum Parkplatz werden sollte. Das ist inzwischen geändert worden, vielen Dank an das Stadtplanungsamt dafür. Jetzt ist nur noch ein Problem, dass ein Zaun mitten durch den Schulhof gebaut wurde. Aber das ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans, sondern da muss die Schule sich noch mit dem Gartenbauamt einigen. Dann gab es Diskussionen um die Autos. Die dürfen nicht mehr ins Kleingartengebiet. Ich glaube, das ist eigentlich selbstverständlich. Das ist quasi überall so der Fall. Das ist hier im Moment noch eine absolute Ausnahme, weil es bisher nie ein geplantes Kleingartengebiet war. Dann ging es um die Frage, wie viele Parkplätze. Da hat die CDU den Antrag gestellt, dass die 73 Parkplätze erhalten werden sollen. Aber die gibt es gar nicht, son- dern die 73 ist nur die Zahl, die theoretisch nötig wäre, wenn es keine Straßenbahnen gäbe und keine Busverbindung und man nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad hinkommen könnte. Aber das ist alles der Fall. Deshalb sind nach Landesbauordnung nur 46 Parkplätze nötig, wie es erläutert wird. Dem könnte man wohl noch zustimmen. Aber da geht es dann darum, wo kommen die dann hin. Das muss noch geklärt werden. Es ist aus dem Bebauungsplan bewusst rausgenom- men worden, ist auch okay so. Wir würden nur gerne nachher noch darüber bestimmen, wo sie denn tatsächlich hin kommen. Zum Wohngebiet Eisenlohrstraße, das liegt gleich nebendran, könnten dann auch Leute ausweichen mit ihrem Auto, wenn sie nicht mehr in der Kleingarten- anlage parken dürfen. Deshalb ist ganz wichtig, dass das Bewohnerparken kommt, das auch geplant ist für die nächste Zeit, damit die dort Wohnenden beim Parken bevorrechtigt werden können. Wir stimmen gerne zu. Den Änderungsantrag lehnen wir ab. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die CDU wird diesem Plan nicht zustimmen, jedenfalls nicht so, son- dern verfolgt ihren Änderungsantrag konsequent. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass 73 Stellplätze nicht zulässig seien. Sie sind geboten nach aller Erfahrung. Dieses Kleingar- tengebiet hat eine besondere Historie. Es wäre geradezu unerklärlich, wenn man den Nutzern, die häufig über mehrere Jahrzehnte ihre Flächen nutzen, jetzt auf einmal erklärte, sie könnten nicht mehr mit ihren Kinderwägen, mit ihrem Gartenzubehör und so weiter in die Nähe ihres Kleingartens fahren, sondern sind auf Schubkarren und dergleichen angewiesen. Das können wir nicht akzeptieren. Ich will sogar so weit gehen, von einem gewissen Bestandsschutz auszu- gehen für die Besonderheit dieses Kleingartengebietes. Die Problematik hat der Kollege schon aufgezeigt. Er verweist in andere Wohngebiete, gleich- zeitig empfiehlt er aber dann, Bewohnerparken verstärkt auszuweiten, sodass also eigentlich keine Alternativen bestehen würden. Es gibt indessen zum Antrag der CDU keine Alternative. Wir bestehen auf die 73 Stellplätze, die noch am nächsten einem derzeitigen Bestand gleich- kommen, aber auch nicht ausgleichen. Wir könnten mit dem Auslegungs- und Aufstellungsbeschluss leben, wenn uns die Verwaltung zusagen würde, insoweit eine Änderung vorzunehmen, dass die Restriktion auf 46 zurückge- nommen wird und 73 Stellplätze weiter geplant werden. Stadtrat Zeh (SPD): Das Beiertheimer Feld hat da eine lange Vorgeschichte. Es war ursprünglich als Wohnbaugebiet geplant. Jetzt ist es als Frischluftschneise für die Weststadt, als grüne Lunge für die Weststadt anerkannt. Der Aufstellungsbeschluss hat eine längere Vorgeschichte. Da ist zunächst die dringend notwendige Erweiterung für eine Kita im Bereich der Weinbrennerschu- – 3 – le. Ich finde es eine geschickte und gute Lösung, was jetzt das Stadtplanungsamt gemacht hat, hier einen Sonderbereich Bildung anzulegen und die Detailfragen dann dort weiter zu klären. Wichtig war uns als SPD-Fraktion, und da haben wir auch Gespräche geführt, dass die Parkgele- genheiten, die sich derzeit entlang der Sporthalle befinden, nicht nach Süden erweitert werden in diesen Grünzug hinein, sodass diese Grünstraßen zunächst mal weiter so erhalten bleiben. Wichtig finde ich auch, dass die Durchwegung dieser Gärten - es ist keine Kleingartenanlage, sondern es sind Gärten, die einzeln vermietet werden - tatsächlich geführt wird. Der Nord-Süd- Weg ist im Prinzip schon gemacht. Es fehlt noch der Ost-West-Weg in Richtung Siegfried-Kühn- Straße. Auch dort wären dann Parkgelegenheiten vorhanden, um den Gärtnern einen kurzen Weg anzubieten. Strittig wird sicherlich - es ist zunächst Auslegungsbeschluss, und es kommt auch eine Bürgerbeteiligung - die Parkierung sein. Aber ich glaube, weniger, Herr Pfannkuch, für die Kleingärtner, als mehr der Parkdruck in der Eisenlohrstraße schon zu spüren ist mit Bewoh- nerparken. Es ist ja Gott sei Dank jetzt zusätzlicher Parkraum auf dem Gustav-Heller-Platz ge- schaffen worden. Es ist hier im Plan derzeit ein Kreisverkehr drin, der sicherlich an der Stelle nicht unbedingt notwendig ist. Es ist aber Bestand diese Parkierung am Gustav-Heller-Platz. Die sollte auch weiterhin so behandelt werden. Sicherlich werden wir uns mit der Parkierungsfrage, wenn die Eisenlohrstraße neu zu gestalten ist, noch einmal beschäftigen müssen, unabhängig von diesem Bebauungsplan. Deshalb stimmen wir gerne der Auslegung zu. Es ist das Baurecht zu schaffen für die Kita, den Schulhof so zu erhalten, dass das auch zur Ganztages-Weinbrennerschule gemacht werden kann. Letztendlich lehnen wir den CDU-Antrag ab, wobei wir sicherlich sehen, das Thema Par- kieren wird in der öffentlichen Diskussion und bis zum Satzungsbeschluss sicher noch ein paar Mal eine Rolle spielen. Also Zustimmung zum Auslegungsbeschluss und Nein zum CDU-Antrag. Stadtrat Høyem (FDP): Wir haben mit Ihnen das sehr detailliert diskutiert. Wir haben auch ge- hört, was der Bürgerverein über diese Situation denkt. Deshalb unterstützen wir total, was die CDU vorgeschlagen hat. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Der Bürgerverein dort sieht die Situation ganz anders als die GRÜ- NEN oder die SPD. Wir wurden drauf hingewiesen, dass dort die Frustration bereits sehr groß ist durch die Abschaffung des Gehwegparkens. Wir als AfD hatten am deutlichsten Widerstand geleistet. Es sind dort bereits 30 Parkplätze weggefallen im Bereich des Gustav-Heller-Platzes. Für die Bürger dort ist es ein Riesenproblem, denn es ist nicht nur ein Wohngebiet, sondern es sind auch viele Notare, Rechtsanwälte, Ärzte, Gewerbetreibende ansässig, Leute, die Kunden- verkehr brauchen, um ihr Geschäft betreiben zu können, und es gibt sehr wenig Parkplätze. Das heißt, wenn man jetzt da Anwohnerparken macht, wie von den GRÜNEN vorgeschlagen, wer- den dann die Parkplätze noch weiter reduziert. Dann haben diese Gewerbetreibenden und die- se Praxen und Büros ein Riesenproblem. Es wollen natürlich auch die dort wohnenden Bürger nicht. Die haben sich an die Wohnsituation dort gewöhnt und wollen, dass es so bleibt. Vor dem Hintergrund ist es wirklich heftig, was jetzt hier gemacht wird, nicht nur für die dort wohnenden Bürger, sondern auch für die vielen Menschen, die dort diesen Bereich nutzen, um Kleingärten zu betreiben. Viele von diesen Gartenanlagen werden von mehreren Familien ge- meinsam genutzt, das heißt, pro Garten im Schnitt wahrscheinlich sogar mehr als eine Familie. Wenn man bedenkt, dass es für all diese Gärten bereits jetzt nur 73 Parkplätze gibt, dann ist es eigentlich schon das absolute Minimum. Jetzt soll praktisch die Hälfte davon noch weggenom- – 4 – men werden. Wie will man das den Bürgern erklären? Das wird dann ein Riesenchaos geben. Deswegen danken wir der CDU für diesen Antrag und werden ihn voll unterstützen. Wir geben allen, die jetzt meinen, sie müssten diese neue Planung unterstützen, zu bedenken, dass dort ein Riesenproblem geschaffen wird für die Bevölkerung. Ich frage mich, für was wir eigentlich die Bürgervereine immer involvieren, wenn wir uns nachher gar nicht darum scheren, was die uns zu sagen haben. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich habe mich am Anfang der Debatte gefreut, dass es für man- che hier im Haus doch eine Sache gibt, die heiliger ist als Parkplätze, und das war der Schulhof. Das hat mich sehr gefreut. Aber diese Entscheidung, dieses Ergebnis muss ich heute anschei- nend wieder revidieren. Vor allem, es geht hier gar nicht um die Lösung von einem Parkprob- lem des Stadtteils, der bestehen mag, sondern es geht um den Schutz von einer Gartenanlage. Die Parkplätze, von denen Sie hier reden, dass die würden, die gibt es doch gar nicht. Was ist denn bisherige Situation? Wir haben ungeregeltes Parken mit unschönen Begleiterscheinungen für die Grünanlagen. Das wollen wir in Zukunft nicht mehr, sondern wir wollen geregeltes Par- ken, und zwar an zugewiesenen Orten. Denn es ist jetzt schon so, dass man alle Parzellen direkt mit dem Auto erreichen könnte. Es ist nicht die Frage, dass es weniger Parkplätze werden, son- dern nur, dass weniger geschaffen werden. Möglicherweise sind es dann am Ende sogar mehr als aktuell. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Grundsätzlich zum Auslegungsbeschluss, dem stimmen wir zu. Es geht in erster Linie um die Weinbrennerschule, um die Kita und was dort im Umfeld zu tun ist. Diese Diskussion um die Parkräume: Ich war selber im Ausschuss und kenne auch die Intention einiger Anwohner zwischenzeitlich. Es ist im Umfeld der Kleingartenanlage derzeit kritisch, und mit dem Anwohnerparken wird es noch kritischer. Was wir natürlich nicht wollen, ist, dass ein wildes Parken in dieser Kleingartenanlage praktiziert wird. Das hat auch die CDU und der Herr Pfannkuch ganz deutlich gesagt. Wir wollen eine Neuordnung. Das halte ich für wichtig. Deshalb sollte man diese Diskussion nicht ersticken. Das heißt, die Bürgerbeteiligung, die gefordert wird, werden wir mittragen. Wir würden auch sagen, wir sollten eine Diskussion in diesem gesamten Umfeld führen: wie die Parkplätze außerhalb der Gartenanlage gestaltet werden können, ob ein Anwohnerpark notwendig ist, ob Alternativen - wie ich im Ausschuss schon bereits sagte - in parallelen gewerblichen Parkhäusern an der Südendstraße möglich sind. Darüber muss man im Allgemeinen diskutieren. Wir sind relativ wohlwollend mit dem Antrag. Ob wir einheitlich abstimmen, kann ich jetzt nicht sagen. Aber uns geht es hauptsächlich darum, dass das Thema Schule vorankommt. Dann müs- sen wir uns wirklich Gedanken machen, wie ordnen wir diese Gartenanlage, die teilweise jetzt in einem desolaten Zustand ist, richtig und neu und machen uns wirklich Gedanken, wie wir die Parkplätze entsprechend anbringen. Ob es dann nachher zehn weniger oder mehr sind, ist okay. Aber diesen Gedanken dürfen wir hier an dieser Stelle nicht wegschieben. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Mein Kollege, der Herr Haug, und ich werden dem Ände- rungsantrag der CDU zustimmen. Denn es ist richtig, dass die CDU diesen Antrag gestellt hat. Jeder, der im Planungsausschuss war, kennt auch den Hintergrund dieses Antrages. Ich möchte es auch noch einmal deutlich sagen, der Bürgerverein hat sich ganz klar positioniert, hat ganz klar die Interessen des Stadtteils benannt und eben, dass sie mit dieser Planung, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, nicht einverstanden sind. Ich denke, dem sollte man schon auch ein Stück weit Gehör schenken und dem folgen. – 5 – Trotzdem geht es natürlich heute hauptsächlich um die Situation an der Weinbrennerschule. Da denke ich, besteht ja auch kein Widerspruch hier im Haus, dass das mitgetragen wird. Der Vorsitzende: Ich finde, die Vorlage zeigt exemplarisch die Komplexität und Schwierigkeiten, Interessensausgleiche auf den geringen städtischen Flächen herzustellen. Wir haben es im Grunde mit drei unabhängigen Dingen zu tun, die hier zusammenkommen. Das eine ist, wir brauchen dringend diese Erweiterung für die Kita, und das geht eben nur zulasten eines Schul- hofs, der jetzt schon mehr als doppelt so groß ist, als es üblicherweise solche Schulhöfe sind. Ich war vor zwei oder drei Jahren vor Ort. Die Eltern haben da zum Teil mit enormer Eigeninitiative ganz kuschelige Ecken auf dieser Anlage geschaffen. Die verstehen jetzt überhaupt nicht, wie wir auf die Idee kommen können, davon etwas abzuzwacken und da eine Kita hinzubauen. Wir haben es dann in mühsamen Verhandlungsrunden, ich kann mich noch gut erinnern, am Anfang war das sakrosankt, geschafft, dass diese Sickergrube zum Beispiel dann dem Schulhof zuge- schlagen wird. Die hat natürlich im Moment noch lange nicht die Qualität, wie diese schon ge- schaffenen kleinen grünen Paradiese. Trotzdem ist es gelungen, nicht zur Mindestgröße des Schulhofs zurückzukehren, sondern trotzdem noch einen relativ großen Schulhof dann einzu- richten. Das war der eine Themenkomplex, der immer noch nicht für alle am Ende befriedigend gelöst ist. Ich will nur einfach hinweisen, dass da schon ganz viel Kompromiss drinsteckt. Der zweite Punkt ist, und so habe ich das jetzt verstanden, die Vorgeschichte kenne ich nicht genau, wir haben es hier mit einer Kleingartenanlage besonderer Art zu tun, die wir aber erhal- ten wollen und die wir auch konsolidieren wollen, die wir aber auch durch neue Durchwegung und höhere Attraktivität in eine attraktivere Zukunft entwickeln wollen. Da machen offensicht- lich diese bisher genutzten oder zum Parken genutzten Flächen so keinen Sinn. Da muss ich schon sagen, es ist nicht unsere Ansage, dass jemand, der in Karlsruhe wohnt und in einer sol- chen zentralen Lage einen Kleingarten mietet, egal ob das jetzt klassisch Kleingarten ist oder nicht, hier nicht in eine offene Diskussion darüber treten kann, dass nicht das gilt, was in ande- ren Kleingartenanlagen auch gilt, dass es nämlich Parkanlagen gibt. Von denen aus muss ich dann mit meinen Schubkarren oder meinem Bollerwagen oder so irgendwo hin. Ich muss aber auch noch berücksichtigen, dass es hier eine sehr zentrale und ÖPNV-mäßig wahrscheinlich keine besser angebundene Anlage dieser Art gibt und ich deswegen schon auch erwarten kann, dass ich mit dem Bollerwagen, vielleicht mit der Straßenbahn oder anderswo da hinkomme. Und der dritte Punkt ist, ich war auch vor Ort vor ein paar Jahren. Als wir das Gehwegparken abgeschafft haben in der Eisenlohrstraße, habe auch mit den Anwohnern auf der Straße ge- standen, wir haben rumdebattiert. Dieses Wohngebiet hat ein ungelöstes Parkproblem. Das hat sehr viel mit drei Gruppen zu tun, nämlich denen, die dort wohnen, denen, die dort Praxen und Kanzleien und alles Mögliche unterhalten, wo ich im Einzelfall übrigens gar nicht mal so sicher bin, wenn wir mal mit einer Zweckentfremdungssatzung kämen, wie das aussähe. Und das Drit- te ist - das haben mir die Anwohner glaubhaft berichtet -, es gibt viele Pendler, die dann statt bei der Rentenversicherung oder anderswo auf die Angebote einzugehen, lieber dort im Wohn- gebiet parken. Da könnte ein vernünftiges Anwohnerparken schon zu einer Konsolidierung füh- ren, weil Anwohnerparken nicht bedeutet, dass tagsüber nur Anwohner parken dürfen, son- dern da gibt es Quotierungen, die tagsüber anders sind als nachts und die eigentlich genau das sicherstellen wollen. Da müssen wir uns noch um eine Lösung bemühen. Genauso wie wir auch gesagt haben, dass wir in der Eisenlohrstraße den Straßenquerschnitt noch einmal hinterfragen müssen. Da gibt es ungenutzte Verkehrsinseln, auf denen jetzt geparkt wird. Da gibt es ein paar – 6 – Büsche, von denen ich bezweifele, dass die noch einen großen Wert haben. Das muss man sich alles noch einmal insgesamt angucken. Alles drei findet sich letztlich als Problemstellung in diesem Bebauungsplan wieder. Trotzdem ist der Bebauungsplan, glaube ich, richtig, weil er in die Dinge in die richtige Richtung entwickelt. Wir haben noch eine Bürgerbeteiligung. Wir haben sicher noch manche kontroverse Diskussion. Aber es ist in vielen Bereichen schon versucht worden, Kompromisse zu finden. Aber ich glaube, die ganze Palette der Probleme zeigt, dass wir es am Ende nie für alle 100prozentig befriedigend umsetzen können. Insofern lassen Sie uns bitte die Aufgabenstellun- gen gemeinsam anschauen: Wo parken die dann noch verbliebenen Kleingärtner, wie bekom- men wir die Eisenlohrstraße, dieses Viertel, so weiterentwickelt, dass alle die Chance haben, zu ihrem Recht zu kommen, wie reduzieren wir gleichzeitig die heute offensichtlich noch beste- hende Attraktivität, dass viele dort parken, die dort eigentlich nichts zu suchen haben. So würde ich versuchen, die Problemlage zusammenzufassen. Jetzt kommen wir zur Abstim- mung und ich rufe zunächst auf den Änderungsantrag der CDU. – Der ist mehrheitlich abge- lehnt. Dann rufe ich die eigentliche Beschlussvorlage auf. – Mehrheitliche Zustimmung Vielen Dank, das ist dennoch ein starker Rückenwind für diese Vorlage, die wir jetzt sicherlich noch weiter kontrovers auch mit der Bürgerschaft diskutieren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Juli 2021