Einführung Kurzstreckentarif für Bus und Bahn

Vorlage: 2021/0702
Art: Antrag
Datum: 08.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.06.2021

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5: Vorl.Nr. 123_Antrag BFW_Einführung Kurzstreckentarif für Bus und Bahn
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 123 Verantwortlich: Dienststelle: Einführung Kurzstreckentarif für Bus und Bahn Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.06.2021 5 x Anbei erhalten Sie unseren Antrag zur Bearbeitung und Beratung im Ortschaftsrat Wettersbach in einer der kommenden Sitzungen. Antrag (Kurzfassung): Wir beantragen die zeitnahe Einführung eines Kurzstreckentarifes für Bus und Bahn und befürworten ausdrücklich eine kundenfreundliche, analoge Umsetzung. Wir beauftragen die Stadtverwaltung, sich dafür einzusetzen. Begründung: Wir alle wissen über die derzeitige, überaus angespannte Situation des Karlsruher ÖPNV. • Die Fahrgastzahlen sind auf breiter Front aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie massiv eingebrochen. Die BNN berichten mehrfach. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Zahlen kurz- bis mittelfristig auch nicht wieder erholen. Arbeitsplätze sind in Gefahr! • Der ÖPNV verliert durch Homeoffice, Homescooling, sowie fehlende Einkaufs- und Freizeitangebote an Bedeutung. • Die BNN berichten u. a. am 5. Mai 2021 von Preiserhöhungen des KVV. Maßnahmen: Wir halten es für notwendig, das bereits bestehende, gut ausgebaute ÖPNV-Angebot weiterhin kundenfreundlich zu gestalten und zu ergänzen. Jeder einzelne Fahrgast ist wichtig. Jeder einzelne Fahrgast bringt Einnahmen. Wir sind sicher, dass es viele Menschen gibt, die nicht bereit sind, für wenige Haltestellen einen Fahrpreis von künftig 2,70 Euro zu bezahlen. Diese potentiellen Fahrgäste gehen dem KVV verloren. Der Oberbürgermeister spricht im BNN Interview über den Verlust von etwa sieben Millionen Euro durch die Einführung solcher Kurzstreckenangebote. Das hört sich erst mal nachteilig an. Wir finden, dass man genau anders herum denken muss. Es ist doch besser, wenn eine Person für wenige Haltestellen auch nur einen Euro bezahlt, als dass diese Person das Auto nimmt und die Verkehrsbetriebe komplett leer ausgehen. Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt gegen eine Erhöhung der Fahrpreise sind. Bei den derzeitigen und kommenden wirtschaftlichen Verhältnissen in unserem Lande halten wir Preiserhöhungen für unzumutbar. Der Tarif könnte, so eine vorläufige Idee, für vier bis maximal fünf Haltestellen gültig sein – wobei über den mittlerweile in jedem Fahrzeug vorhandenen elektronischen Fahrscheindrucker (Bereich VBK) die Einstiegshaltestelle aufgedruckt wird. Selbst an stationären Fahrkartenautomaten wäre – 2 – dies für einen sofortigen Fahrtantritt denkbar. Somit steht einer einfachen Umsetzung und Regulierbarkeit nichts im Wege. Konkretes Beispiel: Gerade hier bei uns in den Bergdörfern sehen wir einen enormen Bedarf. Der private PKW- Verkehr ist für viele Anwohner schon jetzt unerträglich. Neubaugebiete in Grünwettersbach, Palmbach und Stupferich bringen zusätzlichen Verkehr. Industriegebiete wachsen. Wir müssen den Individualverkehr reduzieren. Dazu brauchen wir auch aus Umweltschutzgründen die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel. Im Jahr 2019 lehnten die VBK bzw. der KVV die Einführung eines analogen Kurzstreckentarifes ab. Die Welt hat sich aber verändert. Jetzt muss alles erneut überdacht werden! Den Fokus mit dem Projekt „HomeZone“ ausschließlich auf eine digitale Lösung zu setzen, halten wir kontraproduktiv. Schon damals gab es darüber stadtteilübergreifend großen Unmut! Bitte denken Sie an alle Fahrgäste, auch an die, welche ausschließlich auf analoge Angebote angewiesen sind und an die, die bewusst Zahlungen mit dem Handy ablehnen. Zusätzlich ist es für Gelegenheitsfahrer unpraktisch, viel Zeit in das Finden der passenden App zu investieren. Dazu gehören künftig wohl auch viele Schüler/Jugendliche, die nicht mit Bezahl-Apps hantieren (dürfen) und die auch keine Monats- oder Jahreskarte mehr haben. Statt mit dem Fahrrad würden sie manchmal auch mit dem Bus fahren. Sind die Modelle nicht attraktiv, werden sie in der Praxis nicht funktionieren! unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende Hartmut Stech, Dr. Gerhard Overhoff, Sebastian Weber und Dr. Britta Trautwein, Ortschaftsrat

  • TOP 5: Vorl.Nr. 123_STN BFW_Einführung Kurzstreckentarif für Bus und Bahn
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 123 Verantwortlich: Dienststelle: Einführung Kurzstreckentarif für Bus und Bahn Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.06.2021 5 x Kurzfassung Eine alleinige Absenkung des Tarifniveaus reicht allgemein nicht aus, um eine signifikante Steigerung von Fahrgastzahlen zu erzielen – unabhängig von dem betroffenen Gebiet. Für eine Sondertarifmaßnahme wäre die Stadt Karlsruhe ausgleichspflichtig gegenüber den sechs weiteren Gesellschaftern des KVV. Schon voraussichtlich im Winter wird der KVV einen verbundweit gültigen Luftlinientarif, eTarif, für Smartphones einführen. Die Einführung ist bereits durch den Aufsichtsrat des KVV beschlossen und in der konkreten Umsetzung. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 15.06.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Der KVV für die Tarifgestaltung des ÖPNV Karlsruhe zuständig. Stellungnahme des KVV – Karlsruher Verkehrsverbund GmbH: Gemäß Satzung des KVV wäre eine Beantragung einer solchen Sondertarifmaßnahme möglich. Hierbei wäre jedoch der Antragsteller, in Ihrem Fall konkret die Stadt Karlsruhe, ausgleichspflichtig gegenüber den sechs weiteren Gesellschaftern des KVV. Eine alleinige Absenkung des Tarifniveaus reicht allgemein nicht aus, um eine signifikante Steigerung von Fahrgastzahlen zu erzielen – unabhängig von dem betroffenen Gebiet. Gerne informiert der KVV aber über den aktuellen Sachstand und zukünftige Überlegungen zu Tarifmodellen im KVV. Schon voraussichtlich im Winter wird der KVV einen verbundweit gültigen Luftlinientarif, eTarif, für Smartphones einführen. Die Einführung ist bereits durch den Aufsichtsrat des KVV beschlossen und in der konkreten Umsetzung. Damit werden auch kurze Strecken im Vergleich zum konventionellen Wabentarif, vor allem über Wabengrenzen, günstiger, da der Preis genau per Kilometer abgerechnet werden kann. So wird sich in der Anwendung der Preis der Strecke Grünwettersbach-Palmbach von 2,80 EUR (Stand Dezember 2021) auf 1,62 EUR reduzieren (1,40 EUR Grundpreis und 22 Cent für einen gefahrenen Kilometer). Im konventionellen Tarif werden schon zum 01.08. die Tageskarten im KVV noch attraktiver und teils sogar im Preisniveau abgesenkt. Sie können dann die Tageskarten nicht nur für 1 oder 5 Personen kaufen, sondern personengenau. Zusätzlich ist bei allen Tageskarten die Mitnahme von eigenen Kindern oder Enkelkindern unter 15 Jahren kostenlos möglich. Weiter wird ebenfalls zum Winter ein komplett neuer Tarif parallel zum konventionellen Tarif eingeführt. Bei diesem innovativen Ansatz, der momentan unter dem Namen „Home Zone“ entwickelt wird, kann sich jeder Kunde seinen eigenen Mobilitätsradius individuell festlegen können, unabhängig von seinem Wohnort und der damit verbundenen Lage innerhalb der geltenden Wabengrenzen und für 28 Tage per Smartphone ohne Abonnement buchen. Daher ist der KVV sicher, dass dieser Weg der zukunftsorientierten Tarifgestaltung eine Antwort auf die aktuell bestehenden Fragestellungen bieten wird, egal ob Sie ihre Fahrkarte per Smartphone kaufen oder klassisch am Fahrkartenautomaten oder in einem der Kundenzentren.