Fortschreibung Regionalplan 2022 – Stellungnahme der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2021/0700
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Oststadt, Palmbach, Rüppurr, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.06.2021

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 121 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Fortschreibung Regionalplan 2022 - Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 08.06.2021 x Ortschaftsratssitzung Wettersbach 15.06.2021 3 x Gemeinderat 22.06.2021 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Am 7. Dezember 2016 fasste die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (RVMO) den Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Regionalplanes 2022. Mit dem Schreiben des RVMO vom 26. Februar 2021 sind die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 (2) Raumordnungsgesetz aufgefordert, Stellung zu dem vorliegenden Entwurf des Regionalplanes 2022 zu nehmen. Der Ortschaftsrat Wettersbach stimmt der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Regionalplan 2022 zu. Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Regionalplan 2022 und beauftragt die Verwaltung, diese dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein zukommen zu lassen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ 15.06.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Regionalplan legt Angebote zur Siedlungserweiterung fest, die als Option seitens der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung umgesetzt werden können. Ein Entwicklungs- oder gar Baugebot entfalten diese Flächenfestlegungen jedoch nicht. Da diese Flächenfestlegungen aber als regionalplanerische Ziele formuliert und somit andere Nutzungen ausgeschlossen werden, die mit einer Siedlungserweiterung nicht vereinbar sind, kann dies zur Folge haben, dass abweichende gemeindliche Ziele nicht oder nur noch erschwert umgesetzt werden können. Der RVMO soll deshalb aufgefordert werden, die Siedlungserweiterungsflächen entsprechend der bisherigen Handhabung nur als Grundsätze der Regionalplanung vorzusehen. Für die Stadt Karlsruhe sieht der Entwurf des Regionalplanes 2022 neue Flächenpotenziale, die über den bereits bekannten und durch die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe beschlossenen Flächennutzungsplan 2030 hinausgehen, in den Stadtteilen Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Oststadt, Palmbach, Rüppurr, Stupferich und Wolfartsweier im Vergleich zum derzeit rechtskräftigen Regionalplan 2003 vor. Die Stellungnahme weist darauf hin, dass Flächenpotenziale in rechtskräftigen Natur- und Landschaftsschutzgebieten aus der Flächenkulisse des Regionalplanes 2022 herausgenommen werden sollen. Dies betrifft Flächen in LSG „Elfmorgenbruch“ und in LSG „Oberwald Rißnert“. In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, eine Siedlungserweiterungsfläche in Hohenwettersbach (Rehbuckel), die sowohl im bisherigen Regionalplan als auch im Entwurf der jetzigen Fortschreibung enthalten ist, aus der Flächenkulisse herauszunehmen. Diese Fläche ist mittlerweile im wirksamen Landschaftsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe als geplantes Landschaftsschutzgebiet vorgesehen und im Flächennutzungsplanes 2030 (Beschluss durch die Verbandsversammlung am 7. Dezember 2020, liegt dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vor) nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt. Im Übrigen wird darum gebeten, dass die Flächenkulisse der geplanten Bauflächen des Flächennutzungsplanes 2030 als „Gebiet für regionalplanerisch abgestimmte Siedlungserweiterung“ festgelegt wird. Die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wird zudem eine eigene Stellungnahme einreichen, die die jeweiligen Stellungnahmen der Mitgliedsgemeinden unterstützt.