Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege - Kommunikationskonzept
| Vorlage: | 2021/0694 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 02.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Innenstadt-West, Neureut, Südweststadt |
Beratungen
- Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.06.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege - Kommunikationskonzept Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 17.06.2021 7 x Information Der Sozialausschuss nimmt die Dokumentation „Fachaustausch Kurzzeitpflege“ und deren Fazit sowie die Ausführungen zum Kommunikationskonzept und dessen Ausblick zur Kenntnis. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzü- glich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die vorliegende Informationsvorlage behandelt das Versorgungsangebot Kurzzeitpflege (geregelt in § 42 SGB XI und § 39 c SGB V) in Karlsruhe und greift zwei Themenkomplexe auf: I. Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege II. Kommunikationskonzept An dieser Stelle sei auf die Informationsvorlage „Kurzzeitpflege in Karlsruhe: Zwischenbericht und Kommunikationskonzept“, Sozialausschuss vom 20. Mai 2020 hingewiesen. Der Sozialausschuss folgte am 20. Mai 2020 dem Vorschlag der Verwaltung, die „Förderkonzeption Kurzzeitpflege“ (Be- schlussvorlage 2019/0876) nach dem Doppelhaushalt 2019/2020 einzustellen und erteilte den Auftrag zur konzeptionellen Weiterentwicklung im gemeinsamen Gespräch mit den Einrichtungsträgern. I. Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege Die Veranstaltung „Fachaustausch Kurzzeitpflege – Maßnahmen und Ideen zur Verbesserung der Ver- sorgungssituation“ fand am 22. Februar 2021, von 15-17 Uhr per Onlinevideokonferenz statt. Ge- meinsam mit den Teilnehmenden wurde über Maßnahmen und Vorschläge zur Verbesserung der Ver- sorgungssituation rund um das Thema Kurzzeitpflege in Karlsruhe diskutiert. Die Dokumentation „Fachaustausch Kurzzeitpflege“ (Anlage 1) erläutert die diskutierten Ansätze und gibt einen Überblick über den kommunalen Handlungsspielraum im Bezug auf die Verbesserung der Versorgungssituation. Als Resümee des Fachaustauschs kann hervorgehoben werden, dass es nicht die eine Maßnahme gibt, die eine Verbesserung der Situation nach sich zieht, sondern vielmehr ein Maßnahmenpaket zusam- mengestellt werden muss. Eine Verbesserung des Versorgungsangebots Kurzzeitpflege ist kurzfristig durch kleine Lösungspakete erzielbar. Mittelfristig besteht aus Sicht der Stadtverwaltung die Möglich- keit, Leistungsanbieter bei der Realisierung von Projekten und Innovationen zu begleiten, zu unterstüt- zen und Steuerungsfunktionen bei der Netzwerkarbeit zu übernehmen. Eine dauerhafte Lösung der Problemstellung ist nach Ansicht der Teilnehmenden durch (1) die Erhöhung von Pflegeplätzen im All- gemeinen, (2) die Gewinnung von Fachpersonal und (3) durch eine Verbesserung in der Finanzierung der Kurzzeitpflege möglich. Der Lösungsfindungsprozess ist aktuell noch nicht abgeschlossen und be- nötigt einen weiteren, vertieften Austausch zwischen den beteiligten Akteuren. II. Kommunikationskonzept Ein Überblick über die analogen und digitalen Formen einer (Kurzzeit-)Pflegeplatzvermittlung erfolgte im Sozialausschuss am 20. Mai 2020 mit der Informationsvorlage „Kurzzeitpflege in Karlsruhe: Zwi- schenbericht und Kommunikationskonzept“. Der Sozialausschuss folgte der Empfehlung der Verwal- tung, anhand der Erfahrungen des Seniorenbüro und Pflegestützpunkt (SuP) mit der von der Firma „nubedian GmbH“ entwickelten webbasierten Software-Lösung „caseform.de“ sowie einer Projektski- zze weitere Entscheidungsgrundlagen zu liefern. a. Bisherige Schritte, Erfahrungen und Projektskizze Das Thema „Kommunikationskonzept – webbasierte Software-Lösung“ konnte im weiteren Jahresver- lauf mit den Mitgliedern des Arbeitsausschusses Ältere Generation am 19. November 2020 vertieft werden. Übereinstimmend wurde die frei zugängliche Nutzung einer Plattform für Bürger und Bürge- rinnen als eine Anforderung für eine onlinebasierte Vermittlungsplattform betont. Von Seiten der Pfle- geplatzanbieter wurde auch verdeutlicht, dass der herkömmliche (telefonische direkte) Kontakt für eine Platzanfrage parallel notwendig ist, da dies als zielführender und effektiver betrachtet wird. Den Mitarbeitenden des Pflegestützpunkt sowie der Pflegeheimberatung der Stadt Karlsruhe steht seit dem 1. Mai 2020 bis voraussichtlich Ende 2022 die webbasierte Software-Lösung „caseform.de“ der – 3 – Karlsruher Firma „nubedian GmbH“ zur Verfügung. Die Nutzung der Software „caseform.de“ erfolgt aufgrund einer Landesförderung kostenfrei. Durch diese Vermittlungsplattform ist eine digitalisierte Platzanfrage (Dauer-, wie auch Kurzzeitpflegeplätze) durch die Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes und der Pflegeheimberatung bei den beteiligten Einrichtungen möglich. In den vergangenen elf Mona- ten (Mai 2020 bis März 2021) konnten Erfahrungen im Umgang mit der Software sowie deren Nut- zenaspekte gesammelt werden. Insgesamt erfolgten 28 Anfragen über die Vermittlungsplattform. Die Prozesssteuerung bei der Bedie- nung der Software durch die Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes zwischen den Nachfragenden (Pflegeplatzsuchende) und Anbietenden (Pflegeeinrichtungen) hat sich aufgrund des erhöhten Kom- munikationsaufwands als nicht praktikabel erwiesen. Es zeigte sich, dass die individuellen Bedürfnisse der Platzsuchenden sehr dynamisch und nicht standardisiert sind, wodurch eine erhöhte Rückkoppe- lung in der Kommunikation zustande kam. Dieses Ergebnis unterstreicht die Forderung nach einer frei zugänglichen Nutzungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger. Die Projektskizze der Firma „nubedian GmbH“ (Anlage 2) ermöglicht einen ersten Einblick in die Ver- fahrensschritte, die für eine Öffnung (frei zugängliche Nutzung für Bürgerinnen und Bürger) einer webbasierten Vermittlungsplattform notwendig sind. Sie erläutert Verwendungsmöglichkeit, Projekt- laufzeit und Kostenrahmen. Die Projektskizze ist beispielhaft und stellt nur einen Ausschnitt dar vor dem Hintergrund, dass der Anbietermarkt von Vermittlungsplattformen sehr groß ist. b. Ausblick Unabhängig vom Softwareanbieter für eine digitale Vermittlungsplattform ist eine weitere Bedingung für das Gelingen unabdingbar: die Verständigung aller beteiligten Akteure/-innen in Karlsruhe (Anbie- tende von stationären Pflegeplätzen, Anbietende von Klinik- und Rehaeinrichtungen, Beratungs- und Unterstützungsstellen usw.) auf die gemeinsame Nutzung einer einheitlichen Plattform. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung einen erneuten „Fachaustausch Kurzzeitpflege“, welcher neben der Weiterentwicklung der Maßnahmen die Zustimmung zur Nutzung einer einheitlichen Ver- mittlungsplattform thematisiert. Im Anschluss ist von Seiten der Verwaltung ein Vergabeverfahren (An- gebotseinholung bei mindestens fünf bundesweiten Anbietenden) in die Wege zu leiten.
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Stadt Karlsruhe Sozial und Jugendbehörde Dokumentation Fachaustausch Kurzzeitpflege Maßnahmen und Ideen zur Verbes- serung der Versorgungssituation Montag, 22.02.2021, 15-17 Uhr Online-Videokonferenz, per alfaview Anlage 1 SozA 17.06.2021, TOP 7 2 Einführung Die Veranstaltung „Fachaustausch Kurzzeitpflege – Maßnahmen und Ideen zur Verbesserung der Versorgungssituation“ wurde in den Beratungen des Sozialausschusses der Stadt Karls- ruhe vom 20. Mai 2020 von den Mitgliedern des Ausschusses angeregt. Die Sozialplanung der Sozial- und Jugendbehörde rief Akteure/-innen der stationären Altenhilfe, Pflegekassen und private Anbietende von Pflegeheimeinrichtungen zur Beteiligung am Fachaustausch auf. Am Montag, 22. Februar 2021, von 15-17 Uhr wurde über Maßnahmen und Ideen zur Ver- besserung der Versorgungssituation rund um das Thema Kurzzeitpflege in Karlsruhe disku- tiert. Ziel der Veranstaltung war es, gemeinsame Handlungsmöglichkeiten für eine Verbesserung des Kurzzeitpflegeangebots in Karlsruhe aufzuzeigen und zu bewerten. Weiterhin galt es zu eruieren, welche Maßnahmen Träger von Pflegeheimeinrichtungen motivieren, eingestreute und buchbare Kurzzeitpflegeplätze auszubauen. Daraus kann abgeleitet werden, an welchen Stellen die Einrichtungsträger durch kommunales Handeln unterstützt werden können. In der Vorbereitung für die Veranstaltung wurde den Teilnehmenden eine Literatursammlung und ein Arbeitspapier mit Vorschlägen der Sozialplanung zur Verfügung gestellt. Teilnehmende der Veranstaltung Folgende Teilnehmende konnten für die Veranstaltung gewonnen werden: Herr Pflüger KFL-Stiftung, Geschäftsführer Frau Sauer Heimstiftung, Qualitätsbeauftragte Pflege Frau Simon AWO, Prokuristin, Leiterin GB Gesundheit und Pflege Herr Bauer BLV, Angebotsentwicklung / Projektmanagement Frau Steiner Caritas, Pflegedienstleitung Kurzzeitpflege Frau Bantz Caritas, Verwaltungsleitung Herr David ASB, Regionalleiter Frau Voß Leitung Sozialdienste, Städtisches Klinikum Herr Brecht BKK, Teamleiter Versorgungsmanagement Herr Welsch DAK, Fachzentrum Pflege Herr Klein SJB, Fachbereichsleiter Soziales und Teilhabe Herr König SJB, Leitung Seniorenbüro Frau Trenkel SJB, Pflegeheimberatung Frau Höfle SJB, Sozialplanung Herr Metz SJB, Sozialplanung Die Veranstaltung bot den Karlsruher Akteuren/-innen der Altenhilfe, bestehend aus Vertrete- rinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände, der Kranken- und Pflegekassen sowie der So- zialverwaltung, die Möglichkeit, gemeinsam ins Gespräch zu kommen. Sozial und Jugendbehörde | 3 Aktuelle Versorgungssituation in Karlsruhe Das Kurzzeitpflegeangebot in Karlsruhe hat sich in den vergangenen Jahren strukturell verän- dert. So sank die Zahl der ausschließlich für Kurzzeitpflege nutzbaren Plätze zusehends. Das bestehende Kurzzeitpflegeangebot der stationären Einrichtungsträger wird durch das Se- niorenbüro und Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe fortlaufend erfasst, aufbereitet und der Stadtgesellschaft transparent vermittelt. Aktuell sind fünf Einrichtungen in Karlsruhe zu benennen, welche buchbare Kurzzeitpflege- plätze anbieten. Hierbei handelt es sich um: ▪ das Benckiserstift (Innenstadt-West, 2 buchbare eingestreute Plätze), ▪ das Matthias-Claudius-Haus (Innenstadt-West, 2 buchbare eingestreute Plätze), ▪ das Seniorenzentrum Kirchfeld (Neureut, 1 buchbarer eingestreuter Platz), ▪ das Caritas-Seniorenzentrum St. Franziskus (Südweststadt, 2 buchbare eingestreute Plätze) und ▪ die Caritas KurzZeitPflege Südwest (Südweststadt, 14 buchbare solitäre Plätze). Somit stehen in Karlsruhe 21 buchbare/planbare Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Weiterhin bieten 36 Einrichtungen in Karlsruhe nicht buchbare, eingestreute Kurzzeitpflege- plätze an. Die genaue Höhe der eingestreuten Plätze in den Einrichtungen ist nicht fixierbar. Diese sind zwar in den Versorgungsverträgen (§ 72 SGB XI) hinterlegt, aber in den Einrichtun- gen flexibel und abhängig von der Nachfrage nach Dauerpflegeplätzen belegbar. Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Versorgungsangebotes Kurzzeitpflege in der Stadt Karlsruhe Durch die folgenden Maßnahmen ist eine Erhöhung des Versorgungsangebots Kurzzeitpflege in der Stadt Karlsruhe möglich. Aus dem Fachaustausch Kurzzeitpflege kann als übereinstim- mende Grundaussage hervorgehoben werden, dass es nicht die eine Maßnahme gibt, die eine Verbesserung der Situation nach sich zieht, sondern vielmehr ein Maßnahmenpaket zu- sammengestellt werden sollte. Folgende Maßnahmenbereiche wurden diskutiert: ▪ Maßnahme A: Finanzierung der Kurzzeitpflege ▪ Maßnahme B: Kommunikation, Vernetzung, Vermittlung ▪ Maßnahme C: Leistungsanspruch von Kurzzeitpflege ▪ Maßnahme D: Dokumentationspflicht in der Kurzzeitpflege ▪ Maßnahme E: Einzelzimmer-Vorgabe LHeimBauVO ▪ Maßnahme F: Kurzzeitpflegestationen in Klinikeinrichtungen ▪ Maßnahme G: Neubau von Pflegeheimeinrichtungen ▪ Maßnahme H: Pflegefachkräfte in der Kurzzeitpflege ▪ Maßnahme I: Ambulantisierung ▪ Maßnahme J: Kurzzeitpflege anders 4 Maßnahme A Finanzierung der Kurzzeitpflege (KZP) Was? Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands benötigt die Versorgungsleistung Kurz- zeitpflege eine finanzielle Besserstellung. Wie? Vergütungserhöhung (Orientierung des Pflegesatzes an Pflegegrad 4, stationäre Versor- gung) Veränderung Zahlungszeitpunkt der Rechnung (nicht im Nachgang) Veränderung der Budgetierung Veränderung des Investitionskosten (IK)-Satzes Finanzierung des personellen Mehraufwands Vergütungszuschlag bei KZP als Krankenhausnachsorge Vergütung der Beratung vor dem Einzug in eine KZP Wer? Alle beteiligten Akteure/-innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Fachaustausch Die Teilnehmenden verdeutlichten das Spannungsfeld „Finanzierung“: Auf der einen Seite ist die Finanzierung des Versorgungsangebots Kurzzeitpflege nicht auskömmlich, auf der anderen Seite bedeutet eine Erhöhung der Finanzierung eine Mehrbelastung des kommu- nalen Sozialhilfeträgers und auch des Kostenträgers Pflege- und Krankenkasse. Insbeson- dere letzteres schlägt sich langfristig auf den Beitragszahler nieder. Weiterhin herrschte Ei- nigkeit, dass bisherige Förder- und Anreizprogramme von kommunaler und landespoliti- scher Ebene keinen Anreiz zur Erhöhung der Angebotsmenge darstellten. Die kontinuierli- che Kostenentwicklung im Versorgungssektor Pflege bedarf einer neuen Systematik der Pflegeversicherung. Sicht der Verwal- tung Maßnahme A kann auf übergeordneter Ebene durch alle Akteure/-innen unterstützt wer- den. Kommune kann bei den Verhandlungen der Pflegesatzkommission lokale Akteure/- innen unterstützen. Maßnahme B Kommunikation, Vernetzung, Vermittlung Was? Verstärkung der Kommunikations- und Vernetzungsarbeit Veränderung der Kommunikations- und Vermittlungswege Wie? Einheitliches Online-Portal für Anbietende und Nachfragende (zentrale Vermittlungsplatt- form) von (Kurzzeit)-Pflegeplätzen (Bsp.: Stadt Konstanz) Zentrale Belegungssteuerung aller eingestreuten Plätze Servicestelle Kurzzeitpflegeplätze (Bsp.: Kitaportal) Wer? Leistungsträger/-innen und Leistungserbringer/-innen auf kommunaler Ebene Fachaustausch Die Teilnehmenden betonen die bereits vorhandene effektive lokale Kommunikations- und Vernetzungsarbeit untereinander. Eine zentrale Vermittlungsplattform wird nur als eine Möglichkeit empfunden, wenn alle Akteure/-innen (Anbieter/-innen und Nutzer/-innen) sich auf eine Plattform einigen. Parallele Systeme sind aufgrund des Mehraufwands abzu- lehnen. Der traditionelle Vermittlungsweg (telefonische Anfragen) spielt weiterhin eine große Rolle. Bezüglich des Vorschlags einer zentralen Belegungssteuerung aller vorhande- nen eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze besteht weiterer Abstimmungsbedarf. Sicht der Verwal- tung Maßnahme B kann durch kommunale Steuerungsfunktion unterstützt werden. Ein Zusam- menschluss aller Leistungserbringer/-innen ist Voraussetzung. Maßnahme C Leistungsanspruch von Kurzzeitpflege (KZP) Was? Veränderung des Leistungsanspruchs für Leistungsberechtigte Wie? Erhöhung der Anspruchstage der Versorgungsleistung Kurzzeitpflege Nutzung von Kurzzeitpflege ab einem Pflegegrad 1 Bei Kurzzeitpflege nach §39 c SGBV -> Feststellung eines benötigten Pflegegrads durch Begutachtungen des MDK binnen 48-Stunden nach Aktenlage Informationsoffensive zum Kombinationsanspruch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Leistungsberechtigte Wer? Alle beteiligten Akteure/-innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Sozial und Jugendbehörde | 5 Fachaustausch Maßnahme C konnte noch nicht abschließend besprochen werden. Sicht der Verwal- tung Maßnahme C muss in einem erneuten Fachaustausch aufgegriffen werden. Maßnahme D Dokumentationspflicht in der Kurzzeitpflege (KZP) Was? Der Dokumentationsaufwand bei der Versorgungsform Kurzzeitpflege ist ebenso hoch wie bei der Dauerpflege. Für die kurze Aufenthaltsdauer steht der Dokumentationsaufwand in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Wie? Verschlankung der Dokumentationspflicht bei Kurzzeitpflege Bei Kurzzeitpflege-Einzug keine Pflegeplanung, formlose Aufnahmemeldung Abwicklung der Pflegedokumentation über Stationssekretärin/Stationssekretär (Arzthelfe- rin/Arzthelfer), Verlagerung auf Verwaltungsebene Verschlankung Bewohnervertrag Wer? Alle beteiligten Akteure/-innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Fachaustausch Die Teilnehmenden sehen in der Verschlankung der Dokumentation eine von vielen kleine- ren Maßnahmen. Das Thema konnte noch nicht abschließend besprochen werden. Sicht der Verwal- tung Maßnahme D muss in einem erneuten Fachaustausch aufgegriffen werden. Maßnahme E Einzelzimmer-Vorgabe LHeimBauVO Was? Lockerung der Einzelzimmer-Vorgabe (LHeimBauVO) für die Versorgungsleistung Kurzzeit- pflege. Schreiben vom Ministerium für Soziales und Integration, 22.08.2019, Aktenzeichen: 33- 5032.1-020/18 Wie? Doppelzimmer für ausgewiesene buchbare Kurzzeitpflegeplätze fallen nicht unter die Rege- lung der Einzelzimmer-Vorgaben Öffnungsklausel Landesheimbauverordnung für Raumanforderung bei Bereitstellung von buchbaren Kurzzeitpflegeplätzen Wer? Alle beteiligten Akteure/-innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Fachaustausch Bei Umsetzung der Maßnahme und einer Verbesserung der ordnungsrechtlichen Einord- nung des Versorgungsangebots Kurzzeitpflege sehen die Teilnehmenden eine Möglichkeit, das Platzangebot für Kurzzeitpflege zu verbessern. Sich der Verwal- tung Maßnahme E kann auf übergeordneter Ebene durch alle Akteure/-innen unterstützt wer- den. Kommune kann eigenen Handlungsspielraum ausloten. Maßnahme F Kurzzeitpflegestationen in Klinikeinrichtungen Was? Schaffung von Kurzzeitpflegestationen in Klinikeinrichtungen Wie? Kurzzeitpflegestationen in/an (neurologischen) Rehabilitationskliniken Kurzzeitpflegestation in/an Klinikeinrichtungen mit Abrechnungsmöglichkeit nach SGB V und SGB XI (Modell NRW) Verankerung Baustein Kurzzeitpflege im Entlassmanagement Etablierung Kurzzeitpflege als Krankenhausnachsorge im Krankenhaus Beispiele: Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz, Sankt Rochus Kliniken in Bad Schön- born (Modellprojekt Rekup) Wer? Alle beteiligten Akteure/-innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Fachaustausch Die Teilnehmenden erachten Maßnahme F als eine Variante, um den Bedarf nach einem Klinikaufenthalt aufzufangen. Überlegungen hierzu gab es in ersten Ansätzen auch in der Stadt Karlsruhe. Realisierte Umsetzungen gibt es keine, Überlegungen scheiterten unter anderem am Pflegefachkräftemangel. Sicht der Verwal- tung Maßnahme F kann durch kommunale Steuerungsfunktion unterstützt werden. 6 Maßnahme G Neubau von Pflegeheimeinrichtungen Was? Versorgungsleistung Kurzzeitpflege wird in Form einer Quotenregelung bei Neubau von Pflegeheimeinrichtungen verankert. Wie? Beim Neubau von Pflegeheimeinrichtungen wird ein vorab definierter prozentualer Anteil an buchbaren Kurzzeitpflegeplätzen eingeplant. Wer? Alle beteiligten Akteure/-innen auf kommunaler Ebene Fachaustausch Bei den Teilnehmenden besteht Übereinkunft, das ein genereller stationärer Platzmangel besteht. Insbesondere die Nachfrage nach Dauerpflegeplätzen übersteigt bei weitem das Angebot. An dieser Stelle werden Wartelisten in einzelnen Einrichtungen für die stationäre Aufnahmen benannt. Für Einrichtungsträger ist die Belegung von Dauerpflegeplätzen wirt- schaftlich sicherer. Die Maßnahme G konnte noch nicht abschließend besprochen werden. Sicht der Verwal- tung Maßnahme G muss in einem erneuten Fachaustausch aufgegriffen werden. Maßnahme H Pflegefachkräfte in der Kurzzeitpflege (KZP) Was? H(1): Erhöhung Personalschlüssel im Versorgungsangebot Kurzzeitpflege H(2): Erhöhung von Ausbildungskapazitäten H(3): Unterstützung von Pflegeschulen Wie? H(1): Personalschlüsselerhöhung im Pflegeheim, in der Klinik für KZP (Konzept „Fix/Flex“ aus NRW – Kostenkalkulation für die Vergütung mit 0,1 VK Personal- erhöhung bei einem Auslastungsgrad von 80%) Spezialisierung Kliniksozialdienst (Entlassmanagement speziell für Menschen ab 65 Jahren) Öffnungsklausel Landespersonalverordnung H(2):Gemeinsame Strategie für den Raum Karlsruhe bei der Gewinnung von Pflegefach- kräften Anerkennung von ausländischen Pflegekräften umfassend regeln Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs H(3): Ausbau von Bildungsangeboten Verstärkung Akquise von Pädagoginnen und Pädagogen für Pflegeschulen Steigerung der Attraktivität für Pflegepädagoginnen und Pädagogen Wer? Alle beteiligten Akteure/-innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Fachaustausch Die Teilnehmenden betrachten die Pflegefachkräftegewinnung als das Nadelöhr bezüglich eines zukünftigen Angebotsausbaus aller Versorgungsangebote. Das Thema konnte im Fachaustausch nur angeschnitten werden, es wurde aber deutliches Interesse an der Wei- terarbeit artikuliert. Sicht der Verwal- tung Maßnahme H muss in einem erneuten Fachaustausch aufgegriffen werden. Maßnahme I Ambulantisierung Was? Die Stärkung des ambulanten Versorgungssektors verzögert und vermeidet stationäre Auf- enthalte. Wie? Stärkung ambulanter Dienste durch Standortwerbung (in Verbindung mit Maßnahme H) Verstärkter Ausbau von entlastenden Angeboten für pflegende Angehörige Informationsweitergabe oder Beratung (-sgutschein) bei „Anmeldung“ des pflegenden An- gehörigen bei der Pflegekasse Verfolgung des Gast-Familien-Modells (Beispiel Bielefeld AWO) Wer? Alle beteiligten Akteure/-innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Fachaustausch Die Teilnehmenden unterstreichen den Grundsatz „ambulant vor stationär“ dahingehend, dass beide Versorgungsangebote gleichwertig benötigt werden und vorhanden sein müs- sen. Mit einer Verstärkung des ambulanten Sektors könnten Modelle wie beispielsweise „Krankenhausnachversorgung im Quartier“ und/oder „Ambulante Kurzzeitpflege“ konzep- tionell angedacht werden. An dieser Stelle ist es notwendig, den Fachaustausch für Anbie- ter ambulanter Versorgungsleistungen zu öffnen. Sozial und Jugendbehörde | 7 Sicht der Verwal- tung Maßnahme I kann durch kommunale Steuerungsfunktion unterstützt werden. Ein weiterer Austausch ist hierzu notwendig. Maßnahme J Kurzzeitpflege anders Was? Alternative, sektorenübergreifende Versorgungsformen, welche das Angebot der Kurzzeit- pflege integrieren und stärken Wie? Schaffung einer (solitären) Kurzzeitpflegeeinrichtung mit zentraler Belegungssteuerung (Modell Reutlingen) Trägerübergreifende Einrichtung für Kurzzeitpflegplätze Pflegehotel: Abrechnung von ambulanten Sachleistungen, Verhinderungspflege, Entlas- tungsbeitrag durch ambulanten Pflegedienst Wer? Alle beteiligten Akteure/-innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Fachaustausch Die Teilnehmenden betonen die Notwendigkeit von alternativen Konzepte. Insbesondere sind hierfür Zusammenarbeit, Innovationsfreude, weitere Handlungsspielräume und sekto- renübergreifende Finanzierungsmöglichkeiten wichtig. Eine tiefergehende Analyse bezüg- lich der Nutzungsformen des Versorgungsbereichs Kurzzeitpflege wird vorgeschlagen, aber auch der Wunsch nach Räumlichkeiten spielt eine Rolle. Im Austausch wird explizit das „Pflegehotel“ aufgegriffen. Zum momentanen Zeitpunkt richtet sich das Versorgungsangebot an Selbstzahler/-innen. Die Maßnahme J konnte noch nicht abschließend besprochen werden. Sicht der Verwal- tung Maßnahme J kann durch kommunale Steuerungsfunktion unterstützt werden. Ein weiterer Austausch ist hierzu notwendig. Fazit Alle Teilnehmenden des Fachaustauschs betonten ihr großes Interesse an einer Fortführung und einer gemeinsamen lösungsorientierten Zusammenarbeit. Eine Verbesserung des Versor- gungsangebots Kurzzeitpflege ist kurzfristig nur durch kleine Lösungen erzielbar. Mittelfristig lassen sich durch einen Zusammenschluss aller Leistungserbringer/-innen und die Steuerungsunterstützung der Sozialplanung hinsichtlich einer Veränderung der Kommunikati- ons- und Vermittlungswege (Maßnahme B) Verbesserungen in der Versorgungssituation erzie- len. Ebenso sollte der kommunale Handlungsspielraum bei der Landesheimbauverordnung ausgelotet werden. Den dargelegten Vorschlägen (Maßnahme A bis J) übergeordnet besteht aus Sicht der Sozialplanung die Möglichkeit, Leistungsanbieter/-innen bei der Realisierung von Projekten und Innovationen zu begleiten, zu unterstützen und Steuerungsfunktionen bei der Netzwerkarbeit zu übernehmen. Im Konkreten kann dies bedeuten: - bei der Suche nach geeigneten Immobilien/Räumlichkeiten zu unterstützen - die Schnittstellenfunktion innerhalb der Ämter zu gestalten - lokale Akteure/-innen bei Verhandlungen (bspw. Pflegesatzkommission) zu unterstüt- zen - eine zentrale Belegungssteuerung von eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen zu initiieren - den lokalen Handlungsspielraum im ordnungsrechtlichen Bereich auszuloten - eine Kurzzeitpflegestation im Klinikbereich zu prüfen. Eine dauerhafte Lösung der Problemstellung ist nach Ansicht der Teilnehmenden durch (1) die Erhöhung von Pflegeplätzen im Allgemeinen, (2) die Gewinnung von Fachpersonal und (3) durch eine Verbesserung in der Finanzierung der Kurzzeitpflege möglich.