Soziale Quartiersentwicklung - weiteres Vorgehen
| Vorlage: | 2021/0688 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 02.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grünwinkel, Hagsfeld, Innenstadt-Ost, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rüppurr, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock |
Beratungen
- Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.06.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Soziale Quartiersentwicklung – weiteres Vorgehen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 17. Juni 2021 2 x Information Der Sozialausschuss nimmt den Bericht über die Umsetzung der Sozialen Quartiersentwicklung und das weitere Vorgehen zur Kenntnis. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzü- glich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Einsatz der Stadtteilkoordination Wie im Konzept der Sozialen Quartiersentwicklung dargelegt, ist je ein/e Stadtteilkoordinator/in mit ihren/seinen koordinierenden und vernetzenden Aufgaben für ein Planungsgebiet, das mehrere Stadt- teile umfasst, zuständig. Im Konzept wird davon ausgegangen, dass mit insgesamt sechs Stellen eine flächendeckende Versorgung aller 27 Stadtteile erreicht werden kann. Für die Umsetzung wurde von der Verwaltung ein stufenweiser Ausbau mit zunächst drei Stellen für zwei Jahre avisiert, dem dann ein weiterer Ausbau folgen sollte. Aufgrund der Haushaltslage wurde im Rahmen der Haushaltsbera- tung 2021 zunächst die Schaffung von zwei Vollzeitstellen befürwortet. Davon ist derzeit eine Stelle, die bereits für das vorausgegangene Projekt überplanmäßig eingerichtet wurde, mit einem Umfang von 75 Prozent besetzt. Nach Aufhebung des Sperrvermerks wird eine vollständige Besetzung beider geschaffenen Stellen ab Sommer 2021 angestrebt. Mit den ab Sommer 2021 vorhandenen beiden Stellen wird ein Fokus gelegt auf a) die Fortsetzung der begonnenen Arbeit in den Pilotstadtteilen Mühlburg und Daxlanden sowie b) die flexible Begleitung von Stadtteilen, in denen Entwicklungs- und Planungsprozesse laufen und die durch die Stadtteilkoor- dination zielführend unterstützt werden können. Dieses sind Gebiete, in denen bürgerschaftliche Initi- ativen soziale Entwicklungen anstoßen (Beiertheim-Bulach), in denen Stadtentwicklungskonzepte (STEK) erarbeitet werden (Oberreut) oder Maßnahmen der Städtebauförderung (Wachstum und nach- haltige Entwicklung Programm (WEP) (Grünwinkel) und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP)/Leben- dige Zentren Programm (LZP) (Innenstadt-Ost)) durchgeführt werden. Dabei verfolgt die Stadtteilkoordination die bisherigen Arbeitsweisen und Arbeitsschwerpunkte weiter. Als wesentlich sind dabei folgende Aufgaben anzusehen: ▪ Initiierung, Begleitung und Unterstützung von Stadtteilnetzwerken ▪ Beratung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Netzwerkpartnerinnen und -partnern ▪ Vernetzung und Kooperation mit stadtteilübergreifenden Akteuren, um stadtteilübergreifende und stadtteilbezogene Themen und Aktivitäten zu verbinden („Brückenfunktion“) ▪ Verwaltung von Projektfördermitteln Die in der Sozialen Quartiersentwicklung angestrebte strukturierte gesamtstädtische Vernetzung wird ebenfalls fortgesetzt und mit personellen Ressourcen der Sozialplanung unterstützt. Folgende Vernet- zungstreffen finden bereits regelmäßig statt und werden zukünftig weitergeführt: ▪ Treffen des Begleitgremiums Soziale Quartiersentwicklung (vormals Lenkungskreis Quartier), Zusammenfassung: Die Informationsvorlage beschreibt die bisherige und weitere Umsetzung der Sozialen Quartiers- entwicklung. Der stufenweise Ausbau soll im nächsten Doppelhaushalt und vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage mit bestehenden Mitteln verfolgt werden. Eine Ausweitung der Einsatzgebiete der Stadtteilkoordination erfolgt flexibel. Dabei werden Schwerpunkte gesetzt in Stadtteilen mit laufenden Entwicklungs- und Planungsprozessen. Ein weiterer wichtiger Umset- zungsschritt ist die Entwicklung abgestimmter Förderrichtlinien der Seniorenarbeit, der Bürgerzen- tren und der Sozialen Arbeit von Trägern der Wohlfahrtspflege im Quartier (Quartiersmanage- ment). Da aufgrund der Haushaltslage keine zusätzlichen Mittel in Aussicht stehen, ist hierfür eine Weiterentwicklung und Neuausrichtung bestehender Angebote und Arbeitsweisen erforderlich. Diese Weiterentwicklung soll in einem partizipativen Prozess erfolgen, für den die kommenden Jahre bis zum Doppelhaushalt 2024/25 genutzt werden. Dabei ist die mit der Sozialen Quartiers- entwicklung verbundene Zielsetzung der städtischen Steuerung mit der Stärkung von Kooperatio- nen und Synergien geeignet, sowohl den effizienten Einsatz kommunaler Leistungen zu stärken als auch inhaltliche Weiterentwicklungen voranzutreiben. – 3 – ▪ Treffen der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe IQ, ▪ Jahresgespräche mit den Bürgervereinen. Die Treffen bilden einen Rahmen für konstruktiven Austausch und Reflektion und sind wichtige Foren, um die Soziale Quartiersentwicklung gemeinsam weiterzuentwickeln. a) Fortsetzung der begonnenen Arbeit in Mühlburg und Daxlanden Um zu verdeutlichen, mit welchen Arbeitsinhalten die Fortsetzung erfolgt, wird die bisherige Arbeit beispielhaft beschrieben. In Mühlburg und Daxlanden konnten Stadtteilnetzwerke etabliert werden. Diese kommen jeweils zwei Mal pro Jahr zusammen und werden von der Stadtteilkoordination dauer- haft begleitet. Die gut genutzten Netzwerktreffen bieten eine Plattform für regelmäßigen Austausch unter den Akteuren und einen Rahmen, um die sozialräumliche Arbeit im Stadtteil gemeinschaftlich voranzutreiben. Durch die Regelmäßigkeit des Austausches entstehen unter den Netzwerkpartnerin- nen und -partnern Vertrauen und Verlässlichkeit. Gegenseitige Unterstützung erfolgt beispielsweise dadurch, dass Nutzerinnen und Nutzer auf Angebote hingewiesen werden oder auch durch Mitnut- zung von Räumlichkeiten. Informationswege haben sich verkürzt, da sich die verschiedenen Akteure inzwischen besser kennen. Darüber hinaus werden stadtteilbezogene und gesamtstädtische Informati- onen regelmäßig von der Stadtteilkoordination über einen E-Mailverteiler weitergegeben. Dieser um- fasst beispielsweise in Mühlburg bereits über 100 Teilnehmende. In Daxlanden haben sich themenspezifische Arbeitsgruppen („Quartiere und Bauprojekte“, „Spiel, Sport, Bewegung und Mobilität“) gegründet, in denen die Zusammenarbeit mit stadtteilübergreifen- den Akteuren/-innen, wie zum Beispiel der Volkswohnung, dem KIT und der Pädagogischen Hoch- schule (PH), zentral ist. Durch den engen Austausch im Forschungsprojekt „Kooperative Sportland- schaften“ (KIT und PH) gelingt es beispielsweise, Forschung, soziale Arbeit und Verwaltung vor Ort frühzeitig miteinander zu verknüpfen und dadurch bestmögliche Ergebnisse für den Stadtteil zu erzie- len. Außerdem steht die Stadtteilkoordination im engen Austausch mit dem Bürgerverein Daxlanden, dem ansässigen Quartiersprojekt der Caritas Karlsruhe und dem Kinder- und Jugendhaus WEST. Zu- sammen mit diesen wurden Projekte gemeinschaftlich angegangen. Manche Vorhaben, wie beispiels- weise Tag der Nachbarn, wurden aufgrund der Pandemie ausgebremst, andere konnten teilweise stattfinden, wie zum Beispiel das Europäische Filmfestival der Generationen. Geplant ist die gemein- schaftliche Ausweitung digitaler Unterstützungsangebote für Menschen in höherem Lebensalter vor Ort. Über die lokale Arbeit in den einzelnen Stadtteilen hinaus hat die Stadtteilkoordination hinsichtlich transkultureller Themen eng mit dem Internationalen Begegnungszentrum zusammengearbeitet und wird diese Zusammenarbeit auch fortsetzen. Es konnten Projekte mit Multiplikatorinnen initiiert wer- den, die Einwanderungsfamilien in den Stadtteilen erreichen und ihre Teilhabe stärken. b) Flexible Begleitung von Stadtteilen, in denen Entwicklungs- und Planungsprozesse laufen Die Stadtteilkoordination ist seit Januar 2021 in Beiertheim-Bulach tätig. Für die Jahre 2021 und 2022 konnten Fördermittel des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 84.950 Euro für die Stadtteilarbeit akquiriert werden. Sie ermöglichen, das Bündnis „Gut Leben und Älter werden in Beiertheim und Bu- lach“ der beiden Bürgervereine und der Kirchengemeinden des Stadtteils von städtischer Seite zu un- terstützen und den intensiven Arbeitsprozess im Stadtteil zu begleiten. Die Stadtteilkoordination unter- stützt insbesondere die Verbindung zwischen Stadtteil, städtischen Ämtern sowie Fachbereichen und begleitet das Vorhaben einer sozialen Nutzung des Grundstücks in der Litzenhardtstraße 109 ebenso wie die Zusammenarbeit mit der AWO im Hinblick auf die Nutzung des Gebäudes in der Hohenzol- lernstraße 22 konzeptionell und praktisch. In den kommenden zwei Jahren liegt der Schwerpunkt auf den Bedarfen der älteren Generation. Besonderheit ist die durch die Fördermittel ermöglichte wissen- schaftliche Begleitung durch die Katholische Hochschule in Freiburg, die ihre Expertise zur Realisierung – 4 – innovativer Wohn- und Versorgungskonzepte im Quartier und für das Alter einbringt und eine Anwen- dung und Umsetzung im Stadtteil unterstützt. Durch Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte (STEK) wird die gesamtstädtische Perspektive des In- tegrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) konkretisiert und in den Stadtteilen kooperativ und all- tagsnah gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern aus den Stadtteilen umgesetzt. Wesentliches Element eines jeden STEK-Prozesses ist die Aktivierung und Mobilisierung des Erfahrungswissens, der Kenntnisse, der Problemsicht und der Einsatzbereitschaft der in den Stadtteilen lebenden und tätigen Bürgerinnen und Bürgern. Aktuell (bis Juli 2021) findet der Prozess im Stadtteil Oberreut, mit Schwer- punkt auf soziale Teilhabe und Integration, statt. Im breit aufgesetzten Kooperationsprozess wirken Vereine, soziale Träger und Engagierte aus dem Stadtteil mit. Zudem werden durch ämterübergrei- fende Zusammenarbeit verschiedene Planungen der einzelnen Ämter verknüpft und synchronisiert. Eh- renamtliche Projekte, die im Zuge des STEK-Prozesses entstehen, werden bei Bedarf durch das Büro für Mitwirkung und Engagement weiter unterstützt. Die Stadtteilkoordination konnte bereits im letz- ten Jahr an Veranstaltungen teilnehmen und Kontakte aufbauen. Sie weitet nun ihre Aufgabe auf Oberreut aus und soll die Netzwerkarbeit im Stadtteil künftig begleiten. Die Innenstadt-Ost ist seit 2018 Sanierungsgebiet im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. 2020 wurde von der Sozialplanung gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt ein erstes Netzwerktreffen initiiert, um das Zusammenleben unterschiedlicher Personengruppen und Generationen im Stadtteil in den Blick zu nehmen. Ziel ist es, die Teilhabe aller dort lebenden Menschen zu ermöglichen. Ein Blick in die soziale und kulturelle Landschaft zeigt, dass es eine große Vielfalt an Akteuren/-innen gibt, die in der Innenstadt-Ost und darüber hinaus im weitesten Sinne sozial tätig und dadurch Experten/-innen für das Quartier sind. Die Stadtteilkoordination wird die begonnene Netzwerkarbeit fortsetzen. Dar- über hinaus werden Mittel der nicht-investiven Städtebauörderung (NIS-Mittel) beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Wohnungsbau Baden-Württemberg für den Stadtteil beantragt und sollen dort zu- künftig durch die Stadtteilkoordination verwaltet werden. Die Stadtteilkoordination wird in der Nordweststadt das Projekt der Volkswohnung im Quartier Strese- mannstraße/August-Bebel-Straße unterstützen. Der Rahmenplan soll durch eine vertiefende Betrach- tung sozialer Aspekte ergänzt werden. Ziel ist es, passende und innovative Lösungen zu finden, um das Wohnen und (Zusammen-)Leben im Quartier für die unterschiedlichsten Zielgruppen positiv zu ge- stalten und die Chancen zu nutzen, die sich durch die baulichen Interventionen bieten. Nahezu zeit- gleich wird durch eine Förderung des Deutschen Hilfswerks das Diakonische Werk mit einem Quar- tiersprojekt in diesem Stadtteil aktiv. Die Stadtteilkoordination hat die Aufgabe, die Entwicklungen in dem Quartier mit den Entwicklungen im gesamten Stadtteil und die dort aktiven Akteur/-innen zu ver- binden. Konkrete Schnittstellen zur Volkswohnung bestehen bereits: Sie wurde schon in der Phase der Kon- zeptentwicklung zur Sozialen Quartiersentwicklung einbezogen und wirkt kontinuierlich im Fachlichen Begleitgremium Soziale Quartiersentwicklung mit. Die Volkswohnung stärkt in ihren Liegenschaften Nachbarschaften und den sozialen Zusammenhalt und geht auf den demografischen Wandel ein. Sie unterstützt soziale Arbeit wie im Rintheimer Feld in Kooperation mit der AWO, in der Waldstadt in Ko- operation mit dem Quartiersprojekt des Badischen Landesvereins für Innere Mission (BLV) oder zukünf- tig in Daxlanden im August-Klingler-Areal mit der Caritas und koppelt diese mit sozialen Dienstleistun- gen wie Pflegediensten. Sie schafft Nachbarschaftsräume und unterstützt Wohnprojekte wie in Grün- winkel im Albgrün und verfügt über Mieterservicebüros als Anlaufstellen. Darüber hinaus werden Vo- raussetzungen geschaffen, um für ambulante Pflegesettings wie Pflegewohngemeinschaften Raum bieten zu können. In der Umsetzung der Sozialen Quartiersentwicklung wird die Kooperation mit der Volkswohnung weitergeführt und im Zusammenhang mit den benannten Projekten in den Stadtteilen intensiviert. Darüber hinaus wird die Umsetzung der Sozialen Quartiersentwicklung eine Ausweitung auf andere Wohnungsbaugesellschaften beinhalten. – 5 – In weiteren Stadtteilen zeigt sich der Bedarf nach und das Interesse an der unterstützenden und koor- dinierenden Tätigkeit der Stadtteilkoordination. Durch die zur Verfügung stehenden Ressourcen kann derzeit keine kontinuierliche Begleitung angeboten werden, sondern diese nur punktuell und im be- grenzten Umfang erfolgen. Bedarfe zeigen sich aktuell in folgenden Stadteilen: ▪ In der Waldstadt werden Treffen des vom Bürgerverein initiierten „Sozialforums“ (das ähnlich einem Stadtteilnetzwerk arbeitet) und des Quartiersbeirates des Quartiersprojekts des BLV wahrgenommen und die Aktivitäten im Stadtteil verfolgt. ▪ In der Südweststadt werden Treffen des Quartiersbeirates des Quartiersprojekts des BLV wahr- genommen und die Aktivitäten im Stadtteil verfolgt. ▪ In Neureut wird die Planung der Hardtstiftung als Träger des Mehrgenerationenhauses in Ko- operation mit der Ortsverwaltung für ein weiteres vom Deutschen Hilfswerk gefördertes Quar- tiersprojekt unterstützt. 2015 wurde dort mit Bürgerinnen und Bürgern ein Stadteilentwick- lungskonzept erarbeitet, an dieses soll angeknüpft werden. ▪ In Durlach wird mit dem Projekt der ehemaligen Paracelsusklinik durch die Zusammenarbeit mit dem Stadtamt Durlach eine Einbindung in den Stadtteil erreicht. Grundsätzlich ist die Ar- beit mit den Ortschaften weiterzuentwickeln. ▪ In Weiherfeld-Dammerstock entsteht ein Bedarf durch die Planung des Stadtklosters mit einem für das Quartier geöffneten Begegnungsraum. c) Projektförderungen, verwaltet durch die Stadtteilkoordination In den Stadtteilen Mühlburg und ab 2021 auch in der Innenstadt-Ost als ausgewiesene Sanierungsge- biete stehen Mittel der nicht-investiven Städtebauförderung (NIS-Mittel) zur Verfügung. Sie werden unter der Federführung der Stadtteilkoordination für soziale Maßnahmen vergeben. Die Stadtteilkoor- dination wird in der weiteren Umsetzung der sozialen Quartiersentwicklung die Kooperationspartne- rinnen und -partner in den Stadtteilen bei der bedarfsorientierten Entwicklung entsprechender Projek- tideen und ihrer Realisierung unterstützen. Mit den NIS-Mitteln können Maßnahmen gefördert wer- den, die den sozialen Zusammenhalt und bürgerschaftliche Initiativen fördern. Ebenso sollen Projekte finanziert werden, die die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Mitgestaltung im Stadt- teil fördern. Damit sollen auch Kooperationsprojekte zwischen den Akteuren/-innen vor Ort ermöglicht werden, um Ressourcen zu bündeln und möglichst viele Menschen zu erreichen. Die Stadtteilkoordina- tion arbeitet dabei eng mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Stadtentwicklung zusammen. Darüber hinaus stehen der Stadtteilkoordination mit dem vom Gemeinderat bewilligten Sachkosten- budget weitere Mittel zur Verfügung, um Maßnahmen und Projekte zu unterstützen, die im jeweiligen Stadtteil verankert sind, der Gemeinschaft oder einer Gruppe von Menschen aus dem Stadtteil zugute- kommen, eine erkennbare und nachhaltige Wirkung haben und eine erkennbare Eigenleistung und Engagement der Projektträger mit sich bringen. Mit dem Einsatz von NIS-Mitteln und dem Sachkosten- budget werden erste Erkenntnisse gesammelt, welchen Beitrag Stadtteilbudgets unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für eine partizipative soziale Quartiersentwicklung zukünftig leisten können. Ziel von Stadtteilbudgets ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern und anderer- seits Bürgerinnen und Bürger als Expert/innen in die Gestaltung ihres direkten Umfelds mit einzubezie- hen. Auflistung der NIS-Mittel (Fördermittel des Landes dabei 60 Prozent) und Projekt- und Sachmittel (Stadt Karlsruhe) für Stadtteilnetzwerke Betrag/Jahr Bezeichnung Laufzeit 10.000 € NIS-Mittel Mühlburg Bis 2023 20.000 € NIS-Mittel Innenstadt-Ost (wird 2021 beantragt) Bis 2025 – 6 – 15.000 € Sachkostenbudget – Projekt und Sachmittel für Stadtteilnetzwerke unbegrenzt 2. Entwicklung abgestimmter Förderrichtlinien für Bürgerzentren, Seniorenbegegnungsstät- ten und Quartiersarbeit Per Gemeinderatsbeschluss im Juli 2018 wurde die Erarbeitung einer Förderrichtlinie Quartiersarbeit beschlossen, die zukünftig eine bedarfsgerechte Förderung von Quartiersarbeit als soziale Arbeit im Stadtteil regelt und die Seniorenarbeit in die Soziale Quartiersentwicklung integriert. Im Mai 2020 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, eine Weiterentwicklung der Konzeption der Karlsruher Bürgerzentren und Seniorenbegegnungsstätten eingebettet in das Konzept zur sozialen Quartiersentwicklung zu erarbeiten und vorzulegen. Die Entwicklung der abgestimmten Förderrichtlinien und eine damit verbundene Neuausrichtung von Angebotsstrukturen im Stadtteil berührt die Fragen der Raumförderung, der Unterstützung von bür- gerschaftlichem Engagement und Selbstorganisation sowie Fragen der zukünftigen Förderung und Ausrichtung von hauptamtlicher sozialer Arbeit in der Altenhilfe und in der Sozialen Quartiersentwick- lung. Inhaltlich geht es dabei um eine Neuausrichtung, die auf die Ziele der Sozialen Quartiersentwicklung ausgerichtet ist. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen und demografischen Wandels müssen die künftigen Förderrichtlinien sowohl den Anforderungen an eine innovative Seniorenarbeit genügen, als auch dem Aspekt Rechnung tragen, dass bürgerschaftliches Engagement, Mitwirkung und Mitgestal- tung weiter an Bedeutung gewinnen: in freier Selbstorganisation und in neuen Formen des Engage- ments, als wichtige Säule einer sorgenden Gemeinschaft in den Stadtteilen und Nachbarschaften. Wie im Konzept beschrieben wurde, sind der Stadtteil und wohnortnahe Angebote für Menschen mit kör- perlichen oder finanziellen Einschränkungen besonders wichtig. Aus kommunaler Sicht haben diese in der Bewältigung der Herausforderungen des demografischen und gesellschaftlichen Wandels große Bedeutung. Formelle und informelle Treffpunkte im Stadtteil sind notwendig, um Begegnung zu er- möglichen und Engagement zu unterstützen, Beratung anzubieten sowie den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Verbunden damit sind die Förderung der Altenhilfe nach § 71 SGB XII als ein kommunaler Aufgabenbereich der Daseinsfürsorge und die fachliche Arbeit des Seniorenbüros und Pflegestütz- punkts in der Weiterentwicklung Altenhilfe. Für Kinder, Jugendliche und Familien bestehen mit den Kinder- und Familienzentren, der offenen Kin- der- und Jugendarbeit des Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe sowie den Angeboten der frühen Prä- vention bereits flächendeckende Angebote, die sich den Erfordernissen entsprechend sozialraumbezo- gen weiterentwickelt haben und stetig weiter entwickelt werden. Die Soziale Quartiersentwicklung mit der Arbeit der Stadtteilkoordination knüpft hier bereits an. Sie wird die weitere Zusammenarbeit in der Umsetzung intensivieren und ausbauen. Auch wird die Zusammenarbeit mit Schulen weiter an Bedeu- tung gewinnen und in den Stadtteilen intensiviert werden. Für Erwachsene und Ältere ist die Angebotsstruktur weitaus heterogener, weniger institutionalisiert als in der Kindheit und Jugend und in höherem Maße ehrenamtlich geprägt. Die Verteilung von Angebo- ten in den Stadtteilen ist „gewachsen“ und damit sehr unterschiedlich. Ziel der Sozialen Quartiersent- wicklung ist es, zukünftig planerisch stärker zu steuern sowie entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die Begegnung, Engagement und sozialen Zusammenhalt in allen Stadtteilen stärken, sowie spezifische Angebote von sozialer Arbeit vorzuhalten, die besondere Bedarfslagen aufgreifen. Das Ver- ständnis von Sozialer Quartiersentwicklung beinhaltet, dass die verschiedenen Einrichtungen modular- tig sozialraumbezogene Aufgaben übernehmen. Voraussetzungen von Seiten der Träger sind ein hohes Maß an Offenheit, Innovations- und Kooperati- onsbereitschaft und eine Übereinstimmung eigener Ziele mit denen der Sozialen Quartiersentwicklung. Um dies zu ermöglichen, ist von Seiten der Stadt eine intensive Beteiligung der Akteure/innen – 7 – grundlegend und unverzichtbar. Bereits im Konzept wurde festgelegt, dass bestehende Einrichtungen und Akteure in die Weiterentwicklung und zukünftige Neuausrichtung einzubeziehen sind, denn Parti- zipation ist ein Arbeitsprinzip der Sozialen Quartiersentwicklung. Die Notwendigkeit zur Weiterent- wicklung, verbunden mit dem Wunsch nach Innovation und Kooperation, wird von den Akteuren/- innen nicht nur gesehen, sondern aktiv gefordert. Daher sind die Umsetzung der Sozialen Quartiers- entwicklung und die Entwicklung der Förderrichtlinie ein Werkstatt- und Innovationsprozess, für den die kommenden Jahre bis zum Doppelhaushalt 2024/25 genutzt werden. Bei diesen sollen tragfähige Modelle und Lösungsvorschläge gemeinsam entwickelt und dem Gemeinderat zum Beschluss vorge- legt werden. Die (zukünftige) Verwendung von freiwilligen Leistungen und die Ausgestaltung der zu Grunde liegenden Förderrichtlinien wird damit in Teilbereichen neu zu ordnen sein. Dabei wird zu dis- kutieren sein, ob Trägerbudgets, Stadtteilbudgets, Projektförderungen oder Anreizsysteme wie Preis- gelder geeignete Förderinstrumente sein können. Gleichzeitig rücken bürgerschaftliches Engagement, die Mitgestaltung der Stadtteile, „sorgende Gemeinschaften“ und das Ineinandergreifen von informel- len und formellen Angeboten weiter in den Blick. Sie erfordern, dass rein bürgerschaftlich getragene Initiativen einbezogen und in ihrer Arbeit unterstützt werden. Wesentliche Umsetzungselemente des derzeit in gemeinsamer Federführung des Amtes für Stadtentwicklung und der Sozial- und Jugendbe- hörde laufenden Prozesses in dieser „Werkstattphase“ sind daher: ▪ Die Einbindung des fachlichen Begleitgremiums Soziale Quartiersentwicklung. ▪ Die breite Beteiligung verschiedener hauptamtlicher und bürgerschaftlicher Akteur/-innen. Am 26. Februar 2021 fand die Zukunftswerkstatt Soziale Quartiersentwicklung im digitalen Bürgersaal mit über 60 Teilnehmenden statt. Dabei wurden die verschiedenen Perspektiven und die bestehenden praktischen Erfahrungen aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen eingebracht. Eine Folgeveranstal- tung im Juli wird eine Vertiefung ermöglichen und legt den Schwerpunkt auf das Ineinandergreifen der verschiedenen Bausteine. Eine intensivere Weiterarbeit wird dann mit fokussierten Fragestellungen und in arbeitsfähigen Gruppengrößen erfolgen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine größere und übergreifende Veranstaltung vorgesehen, um die Ergebnisse der Arbeitsphase in den Arbeitsgruppen einer breiteren Öffentlichkeit darzustellen. Gemeinsam mit den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Träger/-innen der bestehenden Einrichtun- gen wird in dem laufenden Prozess eine Analyse des Angebots- und Leistungsspektrums erfolgen. Die Weiterentwicklung von Maßnahmen und Handlungsansätzen hat besonders in Zeiten begrenzter kom- munaler Mittel eine hohe Relevanz, ist aber, wie bereits beschrieben, vorrangig aus inhaltlicher Sicht geboten. Ziel ist es, auf die Stadtteile bezogen Bedarfe und Doppelstrukturen zu identifizieren, um zu- künftig zu einer bedarfsgerechten Verteilung von Angeboten und einer effektiven Verwendung von Mitteln beizutragen. Um den Bedarfen der Zielgruppen und den spezifischen Herausforderungen zu entsprechen, arbeitet die Sozial- und Jugendbehörde an der Entwicklung eines Sozialraummonitorings, für das das Amt für Stadtentwicklung mit seinem Stadtteilmonitoring Grundlagen schafft. Das Sozialraummonitoring wird zukünftig die Beschaffenheit der sozialen Infrastruktur, bestehende Angebote bzw. erkennbare Fehl- bedarfe, Bevölkerungsstruktur und Sozialdaten in den Stadtteilen und –vierteln analysieren, um sozial- planerische Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Zudem wird derzeit vom Amt für Stadtentwicklung ein Stadtteilmonitoring erarbeitet, das einen breiten Überblick über die kleinteilige Entwicklung der Stadt Karlsruhe geben wird. Ziel des Stadtteilmonitorings ist es, die Verwaltung in einer kompakten und übersichtlichen Form über den Zustand der Stadtteile und -viertel zu informieren und entwick- lungsbedeutsame Veränderungen themenübergreifend darzustellen. Durch eine indikatorenbasierte Darstellung werden die quantitativen Daten der verschiedenen kommunalen Handlungsfelder leicht zugänglich gemacht. Im Folgenden werden die Seniorenbegegnungsstätten, die Bürgerzentren und die Quartiersarbeit un- ter den hier genannten Aspekten für sich betrachtet. – 8 – a) Seniorenbegegnungsstätten In Karlsruhe gibt es derzeit 14 kommunal geförderte Seniorenbegegnungsstätten mit unterschiedli- chen Entstehungsgeschichten und teilweise langer Tradition. Allen gemeinsam war und ist der Grund- gedanke, Räume für Kommunikation, Information, Bildung und Aktivität anzubieten. Neben den ge- förderten Begegnungsstätten gibt es etwa 50 kirchliche sowie etwa 30 weitere Angebote dieser Art ohne städtische Förderung. Seniorenbegegnungsstätten sind seit vielen Jahren Orte der Begegnung und Selbstorganisation älterer Menschen in Karlsruhe. Sie werden bisher zum größten Teil ehrenamtlich getragen und zeigen damit auf, was Selbstorganisation leisten kann, verdeutlichen aber auch die Grenzen bürgerschaftlichen En- gagements. Angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels mit dem wachsenden Anteil älterer Menschen und auch Hochbetagter ist es erforderlich, die offene Seniorenarbeit sozial- raumorientiert weiterzuentwickeln und ehrenamtliches Engagement bei Bedarf durch geeignete pro- fessionelle Strukturen zu unterstützen. Die Seniorenarbeit muss sich als Baustein innerhalb stützender Netzwerke für ältere Menschen begreifen und übernimmt so auch präventive Aufgaben. Neben bür- gerschaftlichem Engagement sind der gezielte Einsatz sozialer Arbeit und institutionalisierte Senioren- arbeit weitere Säulen der sozialen Stadt. Innovative Seniorenarbeit unterstützt ein „aktives Älterwerden“ und ermöglicht intergenerationelle Kontakte und Teilhabe. Sie wirkt damit der Isolation älterer Menschen entgegen. Durch gewandelte Altersbilder werden diese in einer weitaus aktiveren Rolle als verantwortlich Handelnde, Gestaltende und Mitbestimmende gesehen. Seniorenarbeit leistet ebenso einen Beitrag, um ältere Menschen mit Einschränkungen und Benachteiligungen einzubeziehen beziehungsweise diese zu erreichen. Ziel und Effekt der Arbeit ist es, Kontakte und soziale Netze zu stärken und Strukturen der nachbarschaftlichen Unterstützung zu fördern sowie Hilfe zur Selbsthilfe aufzubauen. Damit kann ein Verbleib in der eige- nen Häuslichkeit bis ins hohe Alter unterstützt werden. In ihrer Auswirkung auf zu erbringende kom- munale Leistungen ist hier eine Wirkungserwartung gegeben, die den Einsatz von Leistungen der Hilfe zur Pflege vermeidet oder herauszögert. Der „social impact“ lässt sich jedoch nicht linear berechnen. Die bisherige Förderung der Altenhilfe nach § 71 SGB XII umfasst die Betriebskostenzuschüsse der Se- niorenbegegnungsstätten sowie sonstige förderfähige Maßnahmen der Altenhilfe, wie z.B. die Akade- mie der älteren Generation. Die Seniorenbegegnungsstätten sind im ersten Schritt Gegenstand des Weiterentwicklungsprozesses. In einem weiteren Schritt werden die sonstigen Maßnahmen der Alten- hilfe unter dem strategischen Gesichtspunkt der Sozialraumorientierung analysiert und bewertet. Diese Angebote werden ebenfalls in den Prozess der Neuausrichtung und Weiterentwicklung einbezogen. Gesamtvolumen der Betriebskostenzuschüsse Seniorenbegegnungsstätten Verteilung der Seniorenbegegnungsstätten auf Stadtteile und Zuschusshöhe (Förderung/Plan 2021) Gebiet Träger Zuschuss Daxlanden AWO Kreisverband Stadt e. V. 5.662 € Durlach AWO Kreisverband Stadt e. V. 4.906 € Durlach Seniorenclub Durlach e.V. 8.861 € Jahr Betrag Bezeichnung Kontierung Ergebnis 2019 158.660 € Seniorenbegegnungsstätten -Betriebskostenzuschüsse PSP-Element: 1.500.31.40.01 Sachkonto: 43180000 Ergebnis 2020 154.321 € Seniorenbegegnungsstätten -Betriebskostenzuschüsse PSP-Element: 1.500.31.40.01 Sachkonto: 43180000 Plan 2021 160.572 € Seniorenbegegnungsstätten -Betriebskostenzuschüsse PSP-Element: 1.500.31.40.01 Sachkonto: 43180000 – 9 – Hagsfeld Diakonisches Werk Karlsruhe 5.590 € Innenstadt Caritasverband Karlsruhe e. V. 5.590 € Innenstadt-Ost Karlsruher Club 50+ e.V. AWO 17.483 € Knielingen Bürgerverein Knielingen 1.523 € Oberreut AWO Kreisverband Stadt e. V. 26.752 € Oststadt Altentagesstätte Oststadt 10.668 € Oststadt Diakonisches Werk Karlsruhe 5.590 € Rüppurr AWO Kreisverband Stadt e. V. 5.278 € Südstadt AWO Kreisverband Stadt e. V. 6.878 € Südweststadt AWO Kreisverband Stadt e. V. 8.934 € Waldstadt Bürgerverein Waldstadt 23.642 € b) Bürgerzentren Aktuell werden sechs Bürgerzentren mit städtischen Mitteln gefördert. Sie fungieren als Begegnungs- stätten, in denen sich Menschen verschiedener Hintergründe engagieren, austauschen sowie an sozia- len und kulturellen Angeboten partizipieren können. So ausgerichtet leisten sie einen wichtigen Bei- trag zur Stärkung individueller Teilhabe, des Miteinanders und des positiven Zusammenlebens im Stadtteil. Im Laufe des Förderzeitraums seit 2013 wurde deutlich, dass die hauptamtliche personelle Besetzung der Bürgerzentren für den Betrieb, die Programmgestaltung und die Akquise von Nutzerin- nen und Nutzern unerlässlich ist. Ausschließlich ehrenamtlich betrieben können die Potenziale der Bür- gerzentren nur begrenzt ausgeschöpft werden. Bürgerzentren sind ein wichtiger Baustein der Sozialen Quartiersentwicklung, da sie Kristallisationspunkte des bürgerschaftlichen Engagements und nied- rigschwellige Treffpunkte der Stadtteilbevölkerung sind. Um sie als solche noch breiter aufzustellen und alltagsweltlich zu verankern, sind die Verzahnung mit der gegebenenfalls vorhandenen Quartiers- arbeit sowie die stärkere Einbindung in Stadtteilnetzwerke erforderlich. Zudem ist es sinnvoll, dezent- rale Beratungs- und Unterstützungsangebote in den Bürgerzentren zu etablieren. Städtischer Zuschuss zu den Miet- und Nebenkosten der Bürgerzentren (Stand 31.12.2020) Stadtteil Träger Zuschuss Daxlanden Caritasverband Karlsruhe e. V. 12.300 € Knielingen Bürgerverein Knielingen e. V. 18.000 € Mühlburg Bürgerzentrum Mühlburg e. V. 60.000 € Nordweststadt Bürgergemeinschaft Nordwest- stadt e. V. 16.000 € Südstadt Bürgerzentrum Südstadt GmbH 15.000 € Südweststadt Badischer Landesverein für In- nere Mission e. V. 16.000 € Zusätzlich werden Investitionskostenzuschüsse für die jeweilige Erstausstattung bezahlt. Mit weiteren potenziellen Trägern von neuen Bürgerzentren ist die Stadt derzeit in mehreren Stadtteilen in Gesprä- chen. c) Quartiersarbeit Es werden derzeit zwei Quartiersprojekte nach Auslaufen der Förderung des Deutschen Hilfswerks (DHW) städtisch gefördert: Zum einen in der Südweststadt das Quartiersprojekt des Badischen Landes- vereins für Innere Mission e. V. mit dem Mitmachladen und zum anderen das Quartiersprojekt der Caritas Daxlanden. Beide Träger betreiben im jeweiligen Stadtteil ein Bürgerzentrum (siehe b)). Für die Quartierarbeit dieser beiden Träger werden folgende Mittel aufgebracht: – 10 – Jahr Betrag Bezeichnung Kontierung Ergebnis 2019 51.400 € Quartiersarbeit PSP-Element: 1.500.31.60.01.02 Sachkonto: 43180000 Ergebnis 2020 64.920 € Quartiersarbeit PSP-Element: 1.500.31.60.01.02 Sachkonto: 43180000 Plan 2021 80.000 € Quartiersarbeit PSP-Element: 1.500.31.60.01.02 Sachkonto: 43180000 Die Projekte sind durch Anschubfinanzierungen durch das Deutsche Hilfswerk entstanden, haben sich an ihren Standorten etabliert, und ihr Fortbestand wurde durch Gemeinderatsbeschluss im April 2020 sichergestellt. Wie im Konzept Soziale Quartiersentwicklung aufgezeigt wird, ist soziale Arbeit ein wichtiger Faktor, um Leitziele der Sozialen Quartiersentwicklung und Ziele einer „innovativen Seniorenarbeit“ umzuset- zen. Dazu ist es erforderlich, dass neben der Nutzung von „Komm-Strukturen“ (aufsuchende oder im Stadtteil und öffentlichen Raum stattfindende Angebote) auch „Geh-Strukturen“ etabliert werden. Zugänge zu weiterführenden Hilfen und Unterstützung sollen eröffnet und die Entstehung nachbar- schaftlicher und ehrenamtlicher Hilfen gestärkt und begleitet werden. Die folgende Tabelle zeigt, welche Träger in welchen Gebieten Förderungen des Deutschen Hilfswerks beantragt haben oder dies planen. Quartiersprojekt/ Gebiet Träger Förderung Mögliche Verlänge- rung Waldstadt Badischer Landesverein für In- nere Mission Bis 2021 (DHW) Bis 2024 Durlach-Aue Diakonisches Werk Karlsruhe Bis 2020 (DHW) Bis 2024 Oberreut Diakonisches Werk Karlsruhe Bis 2021 (DHW) Bis 2025 Nordweststadt Diakonisches Werk Karlsruhe Bis 2021 (DHW) Bis 2025 Neureut Hardtstiftung In Planung Diese Projekte sind erkennbar nicht nur Einzelmaßnahmen, sondern sind Teil einer strategischen Aus- richtung der Träger auf sozialraumorientierte soziale Arbeit. Dieses zeigt sich auch daran, dass Träger in ihren Organisationsstrukturen eine entsprechende Neuorientierung zur sozialen Arbeit im Gemein- wesen vorgenommen haben und verschiedene Handlungsfelder und Zielgruppen integriert und sozial- raumbezogen denken. Dies ist in hohem Maße anschlussfähig an das Konzept der Sozialen Quartiers- entwicklung. Der beschriebene Umsetzungsprozess trägt diesen Entwicklungen Rechnung und verfolgt dabei das Ziel, soziale Arbeit im Quartier auch zukünftig eingebunden in das Konzept zu fördern. Herausforde- rung ist dabei, dieses aus den vorhandenen Mitteln umzusetzen. Es zeichnet sich ab, dass Standorte und Ausrichtung der Angebote in diesem Umfang nicht im Rahmen einer städtischen Förderung zu halten sein werden. Das Deutsche Hilfswerk fördert Quartiersarbeit mit Personalkosten bis zur Höhe einer 100 Prozent-Stelle für den Zeitraum von drei Jahren und kann maximal um weitere zwei Jahre verlängert werden. Darüber hinaus werden Standortüberschneidungen von Seniorenbegegnungsstät- ten, Bürgerzentren und Quartiersprojekten zu analysieren und zu bewerten sein. – 11 – 3. Fazit Es zeichnet sich als Erfolg ab, dass die mit der Sozialen Quartiersentwicklung geschaffenen Netzwerke fortschreitend zum Bindeglied verschiedener Akteure werden: Es werden gemeinsame Ziele verfolgt, um die Stadtteile als Bezugspunkte für die dort lebenden Menschen für Aktivitäten, Engagement, All- tagsbewältigung und Teilhabe zu stärken. Ein weiterer Erfolg - und Gelingensfaktor - in der Umset- zung der Sozialen Quartiersentwicklung ist die große Bereitschaft und Eigenmotivation der verschiede- nen Akteure/-innen, sich als Teil der Sozialen Quartiersentwicklung zu sehen, diese mitzugestalten, Aufgaben zu übernehmen und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Diese positive Grundstimmung beinhaltet auch die Bereitschaft zur Aufgabenkritik sowie zur inhaltlichen Weiterentwicklung und In- novation. Um dem Selbstverständnis als „lernendes System“ gerecht zu werden, ist das beschriebene prozesshafte und schrittweise Vorgehen in der Umsetzung geboten. Anpassungen und Korrekturen, aber auch das Erproben neuer Wege und die Entwicklung von Modellen benötigen Raum und Zeit. Stadtteilakteur/-innen und Träger/-innen erwarten von der Verwaltung und der Sozialpolitik, dass ent- sprechend der kommunalen Rolle und ihrer Aufgaben geeignete Rahmenbedingungen bereitgestellt oder weiterentwickelt werden. Diese umfassen ▪ Vernetzungsaufgaben auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Gremien/Strukturen, ▪ die Moderation und Begleitung der damit verbundenen Kommunikations- und Beteiligungs- prozesse, ▪ die Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement und Bürgerbeteiligung und ▪ eine gezielte Förderung von Maßnahmen durch den Einsatz freiwilliger Leistungen und kom- munaler Ressourcen. Das Konzept der Sozialen Quartiersentwicklung mit seinen Leitzielen dient als Strategie und Rahmung. Es erfordert aber kontinuierlichen Austausch, Beteiligung und Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Das Fachgespräch mit der Kommunalpolitik im Juni bietet Raum, für den notwendigen Dialog und die Ver- tiefung sozialpolitischer Fragestellungen. Darüber hinaus wird der begonnene partizipative Prozess mit Stadtteilakteur-/innen und Träger/-innen fortgesetzt, um die bestehenden Angebote und freiwilligen Leistungen bedarfsgerecht und sozialraumorientiert weiterzuentwickeln. Ziel dabei ist es, die ange- strebten inhaltlichen Ziele zunächst durch Neuausrichtungen innerhalb der derzeitigen Mittelausstat- tung zu erreichen. Daher sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Finanzmittel erforder- lich.