Jobcenter Stadt Karlsruhe Jahresbilanz 2020

Vorlage: 2021/0687
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.06.2021

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 Informationsvorlage Jahresbilanz JC 2020
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Jobcenter Stadt Karlsruhe - Jahresbilanz 2020 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 17.06.2021 1 x Information Der Sozialausschuss nimmt die Jahresbilanz 2020 zur Kenntnis. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzü- glich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Arbeitsmarktentwicklung Die Beschäftigungsschwerpunkte im Stadtgebiet Karlsruhe liegen vor allem in den Bereichen Informa- tion und Kommunikation, Dienstleistungen, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung, Finanzen und Versicherungen sowie Handel und Verwaltung. Nur etwa 15 Prozent der Beschäftigten sind im verar- beitenden Gewerbe tätig. Das Jahr 2020 stand ganz unter dem Zeichen der weltweiten Covid-19-Pandemie. Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus haben den Arbeitsmarkt 2020 stark getroffen und sind noch immer sichtbar. Neben dem Einzelhandel ist insbesondere der Dienstleistungssektor stark von diesen negativen Effekten betroffen. Nach wie vor wird der Arbeitsmarkt durch den massiven Einsatz von Kurzarbeit gestützt. Die durch die hohen Infektionszahlen bedingten Eindämmungsmaßnahmen führten in der ersten Jah- reshälfte 2020 dennoch zu einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Nach einer kurzfristigen leichten Erholung im Sommer 2020 hat sich dieser Trend im Herbst 2020 leider wieder fortgesetzt. Der Stellenzugang und -bestand war gegenüber dem Vorjahr weiter rückläufig. Der Bestand an Stel- lenangeboten im Stadtgebiet Karlsruhe war im Vergleich zum Vorjahresmonat um 294 sozialversiche- rungspflichtige Stellen gesunken und lag im Dezember 2020 bei 3.156 gemeldeten Arbeitsstellen. Der Ausblick für die weitere wirtschaftliche Entwicklung im Stadtgebiet Karlsruhe unterliegt erhebli- chen Unsicherheiten. Die Infektionszahlen steigen zum Zeitpunkt der Berichterstellung wieder an, die Situation bleibt weiterhin kritisch. Es ist nicht absehbar, wie lange die Einschränkungen im Lockdown noch anhalten werden. Das Jobcenter geht jedoch davon aus, dass sich die Arbeitsmarktlage im Stadtgebiet Karlsruhe voraus- sichtlich spätestens ab dem Herbst 2021 wieder verbessern wird. Durch den starken pandemiebedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung SGB III rechnet das Jobcenter ab April 2021 zusätzlich mit erhöhten Übertritten in die Grundsicherung SGB II. Herausforderungen für das Jobcenter während der Covid-19-Pandemie Mit Beginn des ersten Lockdowns Mitte März 2020 stand das Jobcenter vor großen Herausforderun- gen. Zusammenfassung: In der Jahresbilanz 2020 werden neben der Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes, die Betrof- fenheit im Stadtgebiet Karlsruhe und die besonderen Herausforderungen des Jobcenters Stadt Karlsruhe während der Covid-19 Pandemie dargestellt. Hierzu werden unter anderem die statisti- schen Daten zu Arbeitslosigkeit, Leistungsbezug und die Haushaltsdaten dargestellt. Daneben wer- den die zielgruppenspezifischen Aktivitäten und die Auswirkungen der Geschäftspolitik des Job- centers Stadt Karlsruhe erläutert. Die Ausführungen dazu finden sich in der folgenden Gliederung: 1. Statistische Daten 2. Haushaltsdaten 3. Zielgruppenspezifische Aktivitäten 4. Bereich Leistungsgewährung 5. Ausblick auf 2021 – 3 – Persönliche Vorsprachen waren wegen des Infektionsschutzes auf Notfälle begrenzt. Um die Erreich- barkeit der Mitarbeitenden des Jobcenters dennoch jederzeit sicherzustellen, wurden innerhalb kürzes- ter Zeit die bisherigen Kapazitäten der Telefonie im Servicecenter durch die Einrichtung einer zusätzli- chen Sonderhotline deutlich erweitert. Daneben wurden auch die Onlinekommunikationskanäle noch- mals ausgeweitet und intensiv beworben. Beratungs- und Vermittlungsgespräche haben überwiegend nach vorheriger schriftlicher Terminankündigung telefonisch stattgefunden. Notfälle konnten aber je- derzeit in den Eingangszonen vorsprechen und ihr Anliegen vortragen. Mit der beschriebenen Vorgehensweise war die Erreichbarkeit des Jobcenters jederzeit gewährleistet, Leistungsansprüche wurden zeitnah bewilligt, und der Schutz der Mitarbeitenden war sichergestellt. Unterricht bei Bildungsträgern wurde teilweise in Hybridform oder auch komplett im Online Modus durchgeführt. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) sowie das Sozialschutz-Paket mit den Re- gelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung wurden eingeführt. Die Hygienevorschriften wurden in allen Dienststellen schnell umgesetzt, Mund-Nasenschutzmasken organisiert und Büroräume pandemiegerecht umgestaltet. Die technischen Voraussetzungen sowie die Beschaffung von zusätzlicher IT-Technik für Online- und Skype-Kommunikation mussten realisiert wer- den. Für die Mitarbeitenden wurden die mobilen Beschäftigungsmöglichkeiten deutlich erweitert, so dass seit dem zweiten Lockdown im Dezember 2020 bis zu 75 Prozent des Personals im Wechsel mo- bil arbeiten können. Neben der kurzfristig bundesweit deutlich aufgestockten Zahl an Citrix-Zugriffsmöglichkeiten in der BA und den Jobcentern hat die bereits im Juni 2017 eingeführte elektronische Akte die Nutzung von Mobilarbeit deutlich vereinfacht. Durch einen ständigen Austausch mit der Arbeitsagentur Karlsruhe-Rastatt, der Stadt Karlsruhe und weiteren Jobcentern im Verbund der Arbeitsagentur Karlsruhe-Rastatt konnte die Arbeits- und Vorge- hensweise zügig den maßgeblichen Erfordernissen angepasst werden. Tagesaktuell wurden die Anzahl der eingehenden Anträge auf Grundsicherung und die Anzahl der arbeitsfähigen Mitarbeitenden so- wie Daten zur telefonischen Erreichbarkeit erhoben, um auf Veränderungen und Engpässe schnell rea- gieren zu können. Trotz all dieser Schwierigkeiten ist es dem Jobcenter gelungen, die Auszahlung der Geldleistungen je- derzeit sicherzustellen sowie qualifizierte Vermittlungs- und Beratungsgespräche in großer Zahl telefo- nisch durchzuführen und immer für die Kundinnen und Kunden erreichbar zu sein. 1. Statistische Daten Vorbemerkung: Der Jahresbericht wurde im März 2021 erstellt. Zu diesem Zeitpunkt waren einige Statistikdaten (end- gültige Werte) nur bis zum Berichtsmonat November 2020 verfügbar. 1.1 Zielwerte des Jobcenters im Jahr 2020 Zielwert/Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr SOLL/IST Integrationsquote -1,0 % -22,7 % Verringerung Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher - 6,2 % 2,0 % Trotz deutlicher Einschränkungen in der Corona-Krise liegt das Jobcenter Stadt Karlsruhe gegenüber anderen vergleichbaren Jobcentern in Baden-Württemberg bei der Integration in Arbeit und – 4 – Ausbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) weiterhin auf einem der vorderen Plätze (2) im Vergleichstyp. Zum Berichtsmonat Dezember 2020 wurde eine Integrationsquote von 24,2 Pro- zent oder 2.783 Integrationen erreicht. Auch die Anzahl der langzeitleistungsbeziehenden Kundinnen und Kunden (LZB) konnte seit Dezem- ber 2019 weiterhin um 366 LZB von 7.699 auf 7.333 im Dezember 2020 gesenkt werden. Struktur der Leistungsberechtigten auf einen Blick: November 2019 November 2020 Bedarfsgemeinschaften 9.015 9.373 Personen in Bedarfsgemeinschaften 15.659 15.956 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 11.013 11.508 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 3.863 3.659 Arbeitslose (Dezember 2019/Dezember 2020) 3.802 4.422 1.2 Struktur der Bedarfsgemeinschaften (BG) Oktober 2020 Von 2014 bis 2019 war die Anzahl der betroffenen BGen im Stadtgebiet Karlsruhe rückläufig. Seit Be- ginn der Covid-19-Pandemie steigt die Anzahl der BGen allerdings wieder an und hat sich zum No- vember 2020 um 386 Bedarfsgemeinschaften gegenüber dem Vorjahr erhöht. Vom Anstieg sind Sin- gle-BGen mit 6,6 Prozent am deutlichsten betroffen. Bedarfsgemeinschaften, die aus einer oder zwei Personen bestehen, machen 81 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften aus. In insgesamt 2549 BGen waren auch Kinder unter 18 Jahren vom Leistungsbezug betroffen. BG mit Kindern mit Kindern unter 18 Jahren 2.549 davon mit 1 Kind 1.238 davon mit 2 Kindern 845 davon mit 3 und mehr Kindern 466 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 9.373 5.964 1.638 899 521 351 Bedarfsgemeinschaften (BG) davon mit 1 Person mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen mit 5 und mehr Personen Abbildung 1/BG – 5 – Abbildung 2/Entwicklung der BG Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.3 Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter Stadt Karlsruhe sehr positiv entwickelt. Von 2008 bis 2019 ist die Anzahl der Alleinerziehenden-BGen um 596 auf 1.733 stetig gesunken. Dies entspricht einer Abnahme von insgesamt 25,6 Prozent. Auch im Kalenderjahr 2020 war die Betroffenheit weiter rückläufig. Zum November 2020 waren noch 1.610 Alleinerziehende auf die Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Abbildung 3/Entwicklung der Alleinerziehenden-BGen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 11.232 10.809 10.712 10.804 10.970 10.845 10.562 10.095 9.455 8.987 9.373 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 Dez 10Dez 11Dez 12Dez 13Dez 14Dez 15Dez 16Dez 17Dez 18Dez 19Nov 20 2.329 2.256 2.196 2.147 2.157 2.178 2.181 2.192 2.103 1.961 1.850 1.733 1.610 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 200820092010201120122013201420152016201720182019Nov 20 Entwicklung der Alleinerziehenden-BGen 2008 bis 2020 Jahresdurchschnittswerte / Nov. 2020 Monatswert – 6 – 1.4 Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) November 2020 Im November 2020 waren insgesamt 11.508 erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen im Jobcen- ter Stadt Karlsruhe gemeldet. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich damit die Anzahl um 495 eLb erhöht. Am stärksten betroffen ist die Gruppe der 25 bis unter 55-Jährigen, die einen Anteil von 62,5 Prozent einnimmt. eLb insgesamt 11.508 Männer 5.745 Frauen 5.763 unter 25 Jahre 1.725 25 bis unter 55 Jahre 7.187 55 Jahre und älter 2.596 Deutsche 7.522 Ausländerinnen und Ausländer 3.976 Alleinerziehende 1.610 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Abbildung 4/Entwicklung der eLb Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Die Anzahl der eLb, die eine Erwerbstätigkeit ausüben und dennoch auf Hilfeleistungen angewiesen sind, ist von September 2019 zu September 2020 um 200 auf 2.887 Personen gesunken. Damit üben noch rund 25 Prozent aller eLb eine Erwerbstätigkeit aus. Nur circa 12 Prozent aller eLb mit Erwerbs- einkommen erzielen dabei ein Einkommen über 1.300 Euro monatlich. Entwicklung der eLb 2010 bis 2020 Jahresdurchschnittswerte/ November Monatswert – 7 – Sept. 13 Sept. 14 Sept. 15 Sept. 16 Sept. 17 Sep. 18 Sep. 19 Sep. 20 eLb 4.277 4.177 4.185 3.882 3.796 3.433 3.087 2.887 abhängig erwerbstätig 3.921 3.840 3.827 3.476 3.492 3.166 2.869 2.672 davon Einkommen unter 450 € 1.940 1.779 1.713 1.574 1.472 1.329 1.155 1.171 ab 450 bis 1300 € 1.620 1.599 1.615 1.495 1.527 1.415 1.307 1.150 über 1300 € 364 463 501 475 493 429 407 351 selbstständig erwerbstätig 412 380 412 384 338 315 244 237 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.5 Verweildauer der eLb in Prozent 40 Prozent aller eLb sind bereits länger als vier Jahre im Jobcenter gemeldet. unter 3 Monate 3 bis unter 6 Monate 6 bis unter 12 Monate 1 bis unter 2 Jahre 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 Jahre und länger 11,9 % 8,8 % 9,9 % 12,6 % 9,2% 7,6 % 40,0 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte 1.6 Sanktionen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Am 5. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung zum Umgang mit Leistungsminderungen (Sanktionen) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende getroffen. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber geurteilt, inwieweit Sanktionen verfassungsrechtlich mit dem Recht auf ein Existenzminimum vereinbar sind. Auch nach diesem Urteil soll das Prinzip des „Förderns und Forderns“ in der Grundsicherung weiterhin gelten. Hierzu zählen auch gewisse Mitwirkungspflichten. Sanktionen müssen aber verhältnismäßig sein, und Leistungsminderungen aufgrund einer Pflichtverlet- zung in Höhe von bis zu insgesamt 30 Prozent des Regelbedarfs sind weiterhin zulässig. Bei der Festsetzung sind außergewöhnliche Härten künftig genauso zu berücksichtigen wie die nach- geholte Mitwirkung. Eine starre Festlegung einer Sanktion auf drei Monate ist unzulässig. Wenn Pflich- ten ernsthaft und glaubwürdig nachgeholt werden, muss die Sanktion nach einem Monat enden. Die Anzahl der eLb im Bestand mit mindestens einer Sanktion ist im Jahresdurchschnitt 2019 von 531 eLb auf 106 eLb im Jahresdurchschnitt 2020 gesunken. Es ergibt sich eine Sanktionsquote von 0,9 Prozent. Darunter sind 20 eLb im Alter unter 25 Jahren. 1.7 Arbeitslose (Dezember 2020) Im Dezember 2020 waren insgesamt 4.422 Frauen und Männer im Jobcenter Stadt Karlsruhe arbeits- los gemeldet. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 2,6 Prozent. Gegenüber dem – 8 – Vorjahresmonat ist die Zahl um 620 Personen angestiegen. Bei den Jugendlichen unter 25 Jahren ist die Zahl der Arbeitslosen um 120 auf nunmehr 368 Personen angewachsen. Besonders die Anzahl der Langzeitarbeitslosen ist stark angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ergibt sich bei dieser Per- sonengruppe ein Anstieg um 617 Personen (31%). Bei den Zu- und Abgängen in Arbeitslosigkeit zeigt sich wieder eine große Dynamik. So gab es im Jahresverlauf 10.989 Zugänge in Arbeitslosigkeit und 10.897 Abgänge aus der Arbeitslosigkeit. Bestand an Arbeitslosen Dez. 18 Dez. 19 Dez. 20 Insgesamt 3.992 3.802 4.422 57,6 % Männer 2.275 2.212 2.546 42,4 % Frauen 1.717 1.590 1.876 8,3 % 15 bis unter 25 Jahre 278 248 368 2,6 % davon 15 bis unter 20 Jahre 71 62 115 30,9 % 50 Jahre und älter 1.284 1.228 1.339 18,2 % davon 55 Jahre und älter 704 726 803 45,7 % Langzeitarbeitslose 1.448 1.402 2.019 6,2 % Schwerbehinderte 296 269 276 31,6 % Ausländer 1.230 1.216 1.398 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1.8 Integrationen in Arbeit (im Jahresverlauf 2020) Im Jahresverlauf 2020 ist es dem Jobcenter trotz aller Schwierigkeiten in der Corona-Krise gelungen, bis Dezember 2020 insgesamt 2.783 Integrationen in den Arbeitsmarkt zu realisieren. Dies entspricht einer Integrationsquote von 24,2 Prozent. Im Vorjahr konnten noch 3.599 Integrationen erreicht wer- den. Bei der Personengruppe der Alleinerziehenden, die besonders von Schul- und Kitaschließungen betrof- fen waren, sind 315 (Dezember 2020) Integrationen gelungen, dies entspricht einer Quote von 19,5 Prozent. Auch wenn die Vorjahresergebnisse nicht erreicht werden konnten, zeugen die dennoch guten Ergeb- nisse von einer intensiven und guten Zusammenarbeit mit allen Netzwerkpartnern vor Ort sowie sorg- fältig aufeinander abgestimmten Prozessen. Im Bereich der Prozessqualität und der Mindeststandards ist das Jobcenter Stadt Karlsruhe seit geraumer Zeit Benchmark im Vergleichstyp. 2. Haushaltsdaten Von 2011 bis 2015 sind die Aufwendungen des Bundes für die Leistungen des Lebensunterhaltes so- wie die Leistungen für Unterkunft und Heizung der Stadt Karlsruhe stetig angestiegen. Trotz des jähr- lich steigenden Arbeitslosengeld II (ALG) -Regelleistungs-Satzes sowie des weiterhin angespannten Wohnungsmarktes mit den stetig steigenden Mieten im Stadtgebiet Karlsruhe hat sich der Rückgang an BGen und eLb ab 2016 positiv auf die Transferaufwendungen ausgewirkt. So waren seit 2016 die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt und für Unterkunft und Heizung (LUH) rückläufig. Von Anfang 2016 bis Ende 2019 ergab sich für die Stadt Karlsruhe alleine bei den Kosten der Unter- kunft und Heizung (KdU) eine Ersparnis um fast 5 Millionen Euro. – 9 – Die seit 2020 steigenden Zahlen der eLb wirken sich ebenso auf die Transferaufwendungen aus wie das vereinfachte Verfahren für den Zugang zur sozialen Sicherung (Sozialschutzpaket). Damit einher- gehend sind auch die Kosten der KdU wieder angestiegen. Durch die zwischenzeitliche Anpassung der Beteiligung des Bundes auf 77,1 % ergibt sich aber trotzdem eine deutlich niedrigere Nettobelastung (11,1 Mio. €) für die Stadt Karlsruhe. Abbildung 5/Transferaufwendungen in Millionen Euro Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/ endgültige Werte Stand April 2021 2.1 Kommunale Aufwendungen in Millionen Euro 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Unterkunftskosten Stadt Karlsruhe 52,21 51,74 51,01 48,62 46,56 48,52 Bundesanteil an den KdU 2011 bis 2017: 30,4 %, 2018: 31,6 %, 2019: 52,1 %, 2020: 77,1% 15,87 15,60 15,51 15,36 24,26 37,41 Nettobelastung KdU Kommune 36,34 36,14 35,5 33,26 22,3 11,1 Einmalige Kommunale Leistungen 1,27 1,30 0,94 0,79 0,76 0,72 Flankierende kommunale Eingliederungsleistungen 0,98 0,84 1,07 0,96 0,98 0,85 Personal- und Verwaltungskostenanteil der Stadt Karlsruhe 2,66 2,50 2,76 2,96 3,07 2,99 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit/endgültige Werte Stand April 2021 2.2 Aufwendungen Bund Aufwendungen des Bundes (ohne Bundesanteil für Kosten der Unterkunft) 2017 2018 2019 2020 Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund) 44,86 Mio.€ 42,78 Mio. € 41,32 Mio. € 43,81 Mio. € Eingliederungs- leistungen (Bund) 9,93 Mio. € 10,22 Mio. € 12,89 Mio. € 13,54 Mio. € Verwaltungskosten (Bund) 14,03 Mio. € 14,46 Mio. € 16,53 Mio. € 16,75 Mio. € €46,24 €44,09 €43,57 €44,71 €45,83 €46,33 €46,23 €44,86 €42,78 €41,32 €43,81 €47,49 €47,28 €47,74 €49,45 €51,32 €52,21 €51,74 €51,01 €48,62 €46,56 €48,52 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 20102011201220132014201520162017201820192020 Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) – 10 – Globalbudget (Bund) 23,96 Mio. € 24,68 Mio. € 29,43 Mio. € 30,29 Mio. € Umschichtung in die Verwaltungskosten 2,02 Mio. € 2,63 Mio. € 1,24 Mio. € 0,98 Mio. € Eingliederungsleistungen nach Umschichtung 7,91 Mio. € 7,59 Mio. € 11,65 Mio. € 12,55 Mio. € Die zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel bieten für das Jobcenter ausreichend Möglichkeiten, allen Kundinnen und Kunden Chancen zu eröffnen und aus einem breitgefächerten Förder- und Qualifizierungsangebot auswählen zu können. Im Gesamtzuteilungsbetrag der Eingliede- rungsleistungen sind zusätzliche Mittel für die Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II in Höhe von 2,38 Mio. Euro enthalten. Der Umschichtungsbetrag aus den Eingliederungsleistungen in die Verwaltungskosten in Höhe von 0,98 Millionen Euro entspricht circa 7,2 Prozent. Jahr Eingliederungs- mittel Umschichtung auf Verwal- tungshaushalt Gesamt- Ausgaben EGL Auslastung in Prozent Globalbudget 2005 12,6 Mio. € 0 6,3 Mio. € 50,0 % 2006 12,6 Mio. € 0 11,8 Mio. € 85,0 % 2007 14,5 Mio. € 450.000 € 12,6 Mio. € 92,6 % 2008 15,8 Mio. € 600.000 € 13,9 Mio. € 88,0 % 2009 15,8 Mio. € 600.000 € 14,6 Mio. € 91,8 % 2010 16,7 Mio. € 0 15,9 Mio. € 95,8 % 2011 12,8 Mio. € 360.000 € 10,3 Mio. € 82,9 % 2012 10,5 Mio. € 600.000 € 7,1 Mio. € 78,9 % 2013 9,0 Mio. € 1.500.000 € 7,2 Mio. € 96,7 % 2014 9,7 Mio. € 1.794.000 € 7,59 Mio. € 96,2 % 2015 9,75 Mio. € 1.899.000 € 7,53 Mio. € 95,8 % 2016 10,17 Mio. € 1.549.406 € 7,87 Mio.€ 92,0 % 2017 9,93 Mio. € 1.994.095 € 7,26 Mio. € 91,8 % 2018 10,22 Mio. € 2.626.928 € 7,40 Mio. € 96,7 % 2019 12,89 Mio. € 1.240.974 € 10,52 Mio. € 89,9 % 2020 13,54 Mio. € 981.882 € 10,64 Mio. € 91,3 % 2.3 Verteilung der Eingliederungsmittel Auch im Kalenderjahr 2020 hat das Jobcenter Stadt Karlsruhe trotz der Einschränkungen der Corona- Krise seinen Förderschwerpunkt weiter auf den Bereich der Aus- und Weiterbildung gelegt. Die Quali- fizierungsmaßnahmen wurden teilweise in Hybridform oder komplett als Onlineschulungen durchge- führt. Insgesamt 3,6 Millionen Euro (ca. 29 Prozent der Eingliederungsmittel) wurden hierfür einge- setzt. Durch diese Qualifizierungsmaßnahmen sollen die Chancen auf eine dauerhafte und existenzsi- chernde Integration in den Arbeitsmarkt für die Kundinnen und Kunden verbessert werden. – 11 – 92 Qualifizierungen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, wurden im Jahresverlauf 2020 begonnen. Ein weiterer Förderschwerpunkt (29,5 Prozent) waren Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE). Für Kundinnen und Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen wurden 5,9 Prozent der Eingliederungsmittel für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) genutzt. Da- neben wurden 5,2 Prozent für Eingliederungszuschüsse sowie 2,3 Prozent für die Förderung von Ar- beitsverhältnissen zur Verfügung gestellt. Mit weiteren 1,1 Prozent der Eingliederungsmittel konnten Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen ermöglicht werden. Für das Förderinstrument zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 16 i SGB II wurden 18,9 Prozent eingesetzt. Übersicht der Eingliederungsleistungen (EGL) 2019 2020 Umschichtung 1.240.974 € 981.882 € EGL-Mittel nach Umschichtung 11.665.080 € 11.980.424 € Berufsausbildung in einer außer- betrieblichen Einrichtung 192.092 € 1,6 % 141.723 € 1,1 % Förderung von Arbeitsverhältnissen §16e 238.500 € 2 % 286.963 € 2,3 % Eingliederungszuschüsse 503.683 € 4,3 % 660.722 € 5,2 % Arbeitsgelegenheiten 761.380 € 6,5 % 739.964 € 5,9 % Sonstige 859.951 € 7,4 % 1.156.510 € 9,2 % Maßnahmen zur Aktivierung und der beruflichen Eingliederung 3.975.371 € 34,1 % 3.710.031 € 29,5 % Förderung der beruflichen Weiterbildung 3.602.137 € 30,1 % 3.623.926 € 28,9 % Teilhabe / Chancen § 16 i SGB II Seit Januar 2019 1.480.524 € 12,7 % 2.377.735 € 18,9 % Insgesamt konnten im Jahresverlauf 2.930 Kundinnen und Kunden durch die Teilnahme an arbeits- marktpolitischen Maßnahmen unterstützt werden. Eintritte in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Jahresverlauf 2020 Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) darunter mit anerkanntem Berufsabschluss 449 92 Eingliederungszuschüsse (EGZ) 63 Maßnahmen zur Aktivierung und der beruflichen Eingliederung 780 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) 1.088 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) 163 Arbeitsgelegenheiten (AGH) 361 Teilhabe/Chancen § 16 e SGB II 7 Teilhabe/Chancen § 16 i SGB II 44 Assistierte Ausbildung (ASA) 5 Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) 14 – 12 – 3. Zielgruppenspezifische Aktivitäten 3.1 eLb unter 25 Jahre Im November 2020 waren 1.725 eLb unter 25 Jahre beim Jobcenter Stadt Karlsruhe gemeldet. Die meisten der erwerbsfähigen Jugendlichen sind in Schulausbildung, in Beschäftigung oder besuchen Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Aufgrund des häufig geringen Erwerbseinkommens ist dieser Personenkreis jedoch weiterhin hilfebedürftig. Die als „arbeitslos geführten“ Jugendlichen wei- sen oft multiple Vermittlungshemmnisse auf, die einen Einstieg in eine reguläre Ausbildung deutlich erschweren beziehungsweise verhindern. Häufig liegt das Hauptaugenmerk der Integrationsarbeit des- halb in der Aktivierung und im Abbau der Vermittlungshemmnisse. Durch die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt ist es gewährleistet, dass Berufsorientierung, Berufsberatung sowie die Ausbildungsstellenvermittlung aus einer Hand sichergestellt sind. Eine Stigmatisierung der jungen Menschen unter 25 Jahre wird dadurch vermieden. Über diese Kooperation wurden auch im Jahr 2020 wieder eine ausreichende Anzahl von Plätzen für Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) und berufsvorbereitende Bil- dungsmaßnahmen (BvB) sowie Plätze für die Assistierte Ausbildung (ASA) für jugendliche Kundinnen und Kunden des Jobcenters eingekauft. Mit einer Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme soll im Einzelfall auch eine Vorbereitung zur Teilnahme an einer Qualifizierung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses verbun- den werden. Im April 2015 wurde eine Kooperationsvereinbarung zum Arbeitsbündnis Jugend und Beruf im Stadt- bezirk Karlsruhe zwischen der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt, der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe und dem Jobcenter abgeschlossen. Diese Kooperation gewährleistet eine effektive und wirkungsorientierte Beratung, vermeidet Doppelstrukturen und ermöglicht Transparenz nach In- nen und Außen. 3.2 Wohnungslose beziehungsweise von Wohnungslosigkeit Bedrohte Dieser Personenkreis hat neben Wohnungsproblemen oft noch weitere Vermittlungshemmnisse, wie zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen, geringe Berufserfahrung und fehlende berufliche Qua- lifikationen, die es zu überwinden gilt. Mit der im Jahr 2019 abgeschlossenen Ergänzungsvereinbarung zur gründungsbegleitenden Vereinba- rung erfolgt auch die Betreuung der Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Perso- nen, der Wohnungssicherungsfälle und der Frauenhausfälle in den regulären Teams des Jobcenters Stadt Karlsruhe. Ausgenommen hiervon bleiben Durchreisende sowie Menschen ohne festen Wohnsitz, welche auch nicht obdachlosenrechtlich untergebracht sind. Diese werden auch künftig weiterhin in enger räumlicher und fachlicher Anbindung an die Fachstelle Wohnungssicherung durch städtische Mitarbei- tende betreut. Insgesamt wird bei der Personengruppe der Wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit Bedrohten eine enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle Wohnungssicherung gelebt. Im Regelfall wird zunächst versucht, die Wohnsituation zu verbessern, bevor Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt eingeleitet werden. Zwangsräumungen und obdachlosenrechtliche Unterbringungen von Familien mit Kindern ausschließlich wegen finanzieller Probleme konnten durch diese Zusammenarbeit weiterhin vermieden werden. – 13 – 3.3 Alleinerziehende In den Markt- und Integrationsteams werden die 1.610 Alleinerziehenden weiterhin von erfahrenen und spezialisierten Integrationsfachkräften kompetent beraten und unterstützt. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Stadt Karlsruhe untermauert die Integrationsarbeit durch ihre Netzwerkarbeit und individuell auf die Bedürfnisse der Alleinerziehenden ausgerichtete Maßnahmen und Strategien. Insbesondere auch die Alleinerziehenden - wie alle Erziehenden, die Kin- der unter drei Jahren betreuen - sollen frühzeitig informiert und aktiviert werden, um den Integrations- prozess rechtzeitig einzuleiten. Hierfür stehen passgenaue, überwiegend über den europäischen Sozi- alfonds (ESF) geförderte Projekte zur Verfügung. Diese konnten relativ schnell auf Online- und Hyb- ridformate umgestellt werden. Allerdings hat die Corona-Pandemie mit den geschlossenen Kinderta- geseinrichtungen und Schulen gezeigt, dass die damit einhergehende vermehrte Erziehungs- und Be- treuungsarbeit sowie das Homeschooling überwiegend von den Frauen aufgefangen werden musste. Damit haben sich deren Teilnahmemöglichkeiten an Projekten und ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt weiter verschlechtert. 3.4 Menschen mit Migrationshintergrund Der Erwerb der nötigen Sprachkompetenzen ist für Menschen mit Migrationshintergrund eines der Schwerpunktthemen für den (Wieder-)Einstieg in das Arbeitsleben. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe nutzte im Jahr 2020 - wie bereits in den Vorjahren - die Plätze in den durch das Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge (BAMF) angebotenen Sprachkursen. Zusätzlich standen weitere Qualifizierungsmaßnahmen, die über den europäischen Sozialfonds finan- ziert wurden, zur Verfügung. Zu Beginn der Pandemie durften auch die Sprachkursträger den Unterricht nicht mehr im Präsenzun- terricht durchführen und waren deshalb gezwungen, zu schließen. Alternative Unterrichtsformen ge- stalteten sich äußert schwierig, da nicht alle Migrantinnen und Migranten über geeignete Hardware oder EDV-Kenntnisse verfügt haben. Zur Jahresmitte konnten die Träger unter der Einhaltung von Hy- gienekonzepten teils in Hybridform oder in Präsenz wieder öffnen. Der zweite Lockdown hat die Situa- tion allerdings wieder verschlechtert. 3.5 Projekt „Netzwerke Aktivierung, Beratung und Chancen“ („ABC“) Seit 1. Januar 2016 beteiligt sich das Jobcenter Stadt Karlsruhe an dem Bundesprogramm „Netzwerk für Aktivierung, Beratung, Chancen“ („ABC“). Durch das Projekt wurde ein ganzheitliches, intensives und maßgeschneidertes Betreuungsangebot für Langzeitarbeitslose geschaffen. Das Jobcenter hatte sich zunächst dafür entschieden, vorrangig den Personenkreis der 35- bis 49-jährigen Langzeitarbeits- losen aus den marktfernen Profillagen im Rahmen dieses Projektes zu betreuen. Zwischenzeitlich wurde der Personenkreis auf 26- bis 54-jährige langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden erweitert. Seit März 2017 werden auch Partner-BGen mit Kindern ab drei Jahren in dem Projekt unterstützt. Im Kalenderjahr 2020 lag der Anteil an Partner-BGen mit Kindern ab drei Jahren bei ca. 20 Prozent. Die familienzentriere Betrachtung, die Prävention, die Integration und die soziale Teilhabe spielen bei die- sem Personenkreis eine besondere Rolle. Die dafür eingesetzten Vermittlungsfachkräfte können durch einen guten Betreuungsschlüssel von 1:100 eine engmaschige Begleitung sicherstellen. Seit Januar 2016 wurden circa 3.265 Kundinnen und Kunden im Projekt „ABC“ betreut. Davon konn- ten 1.431 Personen erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Darunter waren 823 (58 Pro- zent) Kundinnen und Kunden, die durch diese Arbeitsaufnahme ihre Hilfebedürftigkeit komplett been- den konnten. – 14 – 3.6 Kommunales Beschäftigungsprogramm Durch das von der Stadt Karlsruhe finanzierte kommunale Beschäftigungsprogramm mit einem jährli- chen Volumen von ca. 750.000 Euro konnten für eLb mit multiplen Vermittlungshemmnissen Perspek- tiven in arbeitsgelegenheitsähnlichen Beschäftigungsverhältnissen geschaffen werden. Insgesamt stan- den im Jahresverlauf durchgehend mehr als 150 Plätze zur Verfügung. Die Hygienekonzepte wurden von den Einsatzstellen überwiegend umgesetzt. Lediglich vereinzelt konnten pandemiebedingt wenige Stellen nicht besetzt werden. 3.7 Arbeitsgelegenheiten (AGH) AGH sind weiterhin ein wichtiges Eingliederungsinstrument des Jobcenters. Ziel hierbei ist es, eLb mit multiplen Vermittlungshemmnissen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen und diese damit auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Insgesamt standen 2020 ca. 300 Plätze zur Verfügung; 361 Frauen und Männer haben im Jahresverlauf mit einer AGH begonnen. 3.8 Teilhabe am Arbeitsmarkt / Teilhabechancengesetz Besonders für langzeitarbeitslose und sehr arbeitsmarktferne Personen ist es wichtig, wieder einen Ein- stieg in das Berufsleben zu finden. Je länger die Suche nach Beschäftigung erfolglos bleibt, desto schwieriger wird der Weg zurück in das Berufsleben. Durch eine intensive Betreuung, individuelle Be- ratung und wirksame Förderung schafft das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancenge- setz für von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen neue Perspektiven und Chancen. Sowohl öffentliche als auch private Arbeitgeber haben das Angebot nach §16 e und § 16 i SGB II bisher gut angenommen. So konnten auch im Jahr 2020 weitere 44 Integrationen nach § 16 i SGB II neu gefördert werden. Seit Beginn im Jahr 2019 sind somit insgesamt 147 Integrationen nach dem Teilhabechancengesetz gelungen; davon ca. 52 Prozent bei privaten Arbeitgebern. Schwerbehinderte Menschen, Frauen und Erziehende wurden besonders berücksichtigt. Der Frauenanteil an den Förde- rungen liegt bei ca. 40 Prozent. 4. Bereich Leistungsgewährung 4.1 Außendienst Im Jahr 2020 haben die Mitarbeitenden des Außendienstes bei 193 Aufträgen wesentliche Informatio- nen erhalten, die für den weiteren Verlauf der Hilfegewährung ausschlaggebend waren. Ab April wa- ren wegen der Pandemie keine Außendienste mehr möglich, die Mitarbeitenden wurden daher in an- deren Bereichen eingesetzt. Bei den Erkenntnissen aus den Außendiensten hat sich teilweise der Verdacht auf Leistungsmissbrauch bestätigt. Dadurch konnten zum Teil ungerechtfertigte Transferaufwendungen des Bundes und der Stadt Karlsruhe vermieden werden. Anzahl der Außendienstaufträge Finanzielle Auswirkungen BA-Leistungen Kommunale Leistungen 193 10.062,60 € 23.410,25 € – 15 – 4.2 Widerspruchs- und Klageverfahren Im Jahr 2020 wurden 2.025 Widersprüche eingereicht. Gegenüber dem Vorjahr (2.298) entspricht dies einem Rückgang um insgesamt 273 Widersprüche. In 215 Fällen wurde im Jahresverlauf 2020 Klage beim Sozialgericht erhoben. Dies sind 73 Klagen weniger als noch im Vorjahreszeitraum (288). Etwa 20 Prozent der Widersprüche (404) waren wegen fehlerhafter Rechtsanwendung oder unvollständiger Sachverhaltsermittlung ganz oder teilweise erfolgreich. Abbildung 6/Zugang an Widersprüchen 2020 5. Ausblick auf 2021 Zum aktuellen Zeitpunkt Ende März können persönlichen Vorsprachen im Jobcenter Stadt Karlsruhe noch immer nur in begründeten Einzelfällen erfolgen. Wann das Jobcenter Stadt Karlsruhe wieder vermehrt für persönliche Vorsprachen öffnen kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe wird dennoch über die zwischenzeitlich gut geübten anderen Kommunikationswege weiter für die Kundinnen und Kunden erreichbar sein und sie durch die Auszahlung von Leistungen und Hilfe bei der Integration in den Arbeitsmarkt unter- stützen. 5.1 Geschäftspolitische Ziele 2021 Das Jobcenter Stadt Karlsruhe wird die folgenden geschäftspolitischen Handlungsfelder im Jahr 2021 weiterhin verfolgen: ▪ Verbesserung des Übergangs Schule-Beruf ▪ Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs ▪ Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit ▪ Qualitätssicherung 182 161 167 165 177 189 183 141141 157 140 156 JanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDez – 16 – Die bisherigen Handlungsfelder „Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen“, die „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ sowie die „Verbesserung der Teilha- bechancen von Menschen mit Behinderung“ bleiben als Querschnittsaufgaben für das Jobcenter Stadt Karlsruhe weiterhin als wichtige Aufgaben bestehen. Das Jobcenter setzt in all seinen Handlungsansätzen auf Prävention, Integration und soziale Teilhabe. Familienzentriertes Arbeiten steht für das Jobcenter in einem besonderen Fokus. Von Beginn an und durchgängig wird im Beratungsprozess die familiäre Situation sowohl bei Frauen als auch bei Männern abgefragt und mitbedacht. Jede Kundin/jeder Kunde, die/der Leistungen nach dem SGB II beantragt, erhält weiterhin sofort integ- rative Unterstützungsleistungen durch umfassende Beratung sowie intensive Betreuung in Form von konkreten Integrationsangeboten. Konkrete Eingliederungsplanungen werden mit der Bewerbe- rin/dem Bewerber bereits bei der ersten Beratung thematisiert und die Absprachen in einer Eingliede- rungsvereinbarung dokumentiert. Bei der Planung der Eingliederungsmaßnahmen wird auf die gute Zusammenarbeit mit dem örtlichen Beirat verwiesen, in dem die Vertreterinnen und Vertreter der freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitge- ber- und Arbeitnehmerverbände, der Stadt Karlsruhe, der Arbeitsagentur Karlsruhe-Rastatt sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen eingebunden sind. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe plant, voraussichtlich circa 1,6 Millionen Euro aus dem Eingliederungsti- tel in den Verwaltungshaushalt umzuschichten. Diese Steigerung ist insbesondere der Finanzierung der Lohnkosten durch Tariferhöhungen und den gestiegenen Kosten beim Einkauf von Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit geschuldet. Somit stehen dem Jobcenter im Jahr 2021 noch circa 12 Millionen Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung. Die bereits seit dem Jahr 2019 für § 16 i SGB II bereitgestellten Mittel in Höhe von jährlich ca. 2,38 Mio. Euro stehen auch im Jahr 2021 wieder zur Verfügung. Der Bund ermöglicht zudem weiterhin den Passiv-Aktiv-Transfer. Die dadurch eingesparten Leistungen können für die Finanzierung weiterer Ein- tritte nach § 16 i SGB II genutzt werden. Durch diese Fördermittel können im Jahr 2021, zusätzlich zu den bereits geförderten 147 Personen, weitere ca. 30 Personen durch Lohnkostenzuschüsse nach § 16 i SGB II in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse einmünden. Die Eingliederungsmaßnahmen wurden den Bedarfen entsprechend weiter angepasst. Eine größere Veränderung bei den Schwerpunktthemen ergibt sich daraus aber nicht. Die geschäftspolitischen Handlungsfelder werden 2021 mit Kontinuität weiterverfolgt. Sie werden auf regionaler Ebene im Hinblick auf die identifizierten Stärken, Schwächen und Chancen ausgestaltet. 5.2 Zielwerte 2021 Planung Das Jobcenter Stadt Karlsruhe ging bei seiner Jahresplanung im Oktober 2020 davon aus, dass die In- tegrationsquote wieder um 12,5 Prozent gesteigert werden kann. Beim Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden geht das Jobcenter Stadt Karlsruhe im Jahr 2021 von einem Anstieg um 1 Prozent aus. Ob diese Planungen tatsächlich realisiert werden können, hängt im Wesentlichen von der weiteren Entwicklung der aktuellen Situation ab.