Bauanträge
| Vorlage: | 2021/0681 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.06.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 183 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 16.06.2021 6 ☒ ☐ a) Befristete Nutzung von bereits erstellten Containern als Schülerhort Augustenburgstr. 22a und Kirchstr. 11 und 13, Flurstück 193 Die Standerlaubnis von den Containern für den Schülerhort in der Augustenburgstr. 22a muss verlängert werden, da die Containeranlage nur befristet genehmigt wurde. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat der Kostenübernahme für die Miete der Container bis maximal zum Schuljahresende 2024/2025 zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt gehe man davon aus, dass eine Lösung für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler gefunden wurde (Ganztagsgrundschule oder flexible ambulante Nachmittagsbetreuung). Die Zustimmung zur Standzeitverlängerung der angrenzenden Nachbarn liegt vor. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 183 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 16.06.2021 6 ☒ ☐ b) Voranfrage: Errichtung einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen im Erdgeschoss s und Wohnungen in der Eugen-Kleiber-Str. 1, 3, 5, 7, Flurstück 850, 921 Es liegt kein Bebauungsplan vor. Die Bauvoranfrage ist daher nach § 34 BauGB zu bewerten. Im Rahmen der Bauvoranfrage sollen folgende Fragen beantwortet werden: 1. Darf die Erweiterung im Erdgeschoss gemäß der in den Bauzeichnungen dargestellten Lage ausgeführt werden? 2. Darf die Erweiterung im Erdgeschoss gemäß der in den Bauzeichnungen dargestellten Höhe ausgeführt werden? 3. Dürfen die beiden Gebäuderiegel für den Eingang / Foyer der Kindertagesstätte eingeschossig verbunden werden? 4. Dürfen die Gebäude in der geplanten Gesamthöhe ausgeführt werden? Die Ortsverwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu 1: In dem rückwärtigen Bereich stehen bislang eine Garagenanlage sowie mehrere Stellplätze, deren Fläche versiegelt ist. Durch die Erweiterung im Erdgeschoss wird nicht mehr Fläche als bisher versiegelt. Dafür entsteht eine zusammenhängende Freiraumfläche. Aus Sicht der Ortsverwaltung kann die Erweiterung im Erdgeschoss ausgeführt werden. Zu 2: Die Höhe der Erweiterung beträgt zwar 1,55 Meter mehr als die Garagen in der gleichen Flucht, jedoch kann aus Sicht der Ortsverwaltung für die vergleichsweise geringe Divergenz eine Ausnahme genehmigt werden. Zu 3: Die Verbindung der beiden Riegel fügt sich aus Sicht der Ortsverwaltung ein. Zu 4: Die Gebäude können in der geplanten Gesamthöhe ausgeführt werden, da die umliegenden Gebäude zum Teil etwas höher sind. Somit fügen sich die Gebäude in die Umgebung ein. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat beschließt die Stellungnahme der Verwaltung zur Bauvoranfrage. Beschlussvorlage
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 183 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 16.06.2021 6 ☒ ☐ c) Nutzungsänderung eines Teils einer bestehenden Lagerhalle in ein Cateringunternehmen Greschbachstr. 17, Flurstück 8545/22 Die bestehende Lagerhalle soll in eine Küche und in ein Büro für ein Event-Catering- Unternehmen umgebaut werden. Äußerlich werden keine Änderungen vorgenommen. Die notwendigen Umbauten, um auch den hygienischen Erfordernissen sowie anderen Auflagen zu genügen, sind beantragt. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Nutzungsänderung zu. Beschlussvorlage
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 183 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 17.06.2021 6 ☒ ☐ d) Umbau der Dachgaube, Torwiesenstr. 33, Flurstück 9814 Für diesen Bauantrag gilt der Bebauungsplan 442 – Wohnpark Grötzingen - IWKA Bereich. Nach dem Bebauungsplan Nr. 12.1 sind geneigte Dachflächen zugelassen für Dachaufbauten und Dachgeschosse. Innerhalb eines Teilbaugebiets ist ein Wechsel der Neigungswinkel nicht zugelassen. Beim Umbau der Gaube soll das Dach flach gestaltet werden. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag nicht zu. Beschlussvorlage
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 183 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 16.06.2021 ☒ ☐ Bauantrag: Erweiterung des Wohnhauses Auf dem Katzenberg 12, Flurstück 7613/6 Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor, somit muss sich das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 BauBG richten: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Die Wohnfläche des bestehenden Hauses soll unter anderem durch die Errichtung eines Erkers um zirka 33,06 m³ vergrößert werden. Die Erweiterung fügt sich ein. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage