digital@KA: Gründung einer virtuellen öffentlichen Einrichtung für den Betrieb der Multifunktions-App

Vorlage: 2021/0662
Art: Beschlussvorlage
Datum: 31.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Informationstechnik und Digitalisierung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.06.2021

    TOP: 2

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.09.2021

    TOP: 5

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Nutzungsbedingungen für digital@KA
    Extrahierter Text

    1 Allgemeine Nutzungsbedingungen für digital@KA Stand: Vorbemerkung Die Stadt Karlsruhe (nachfolgend: Betreiberin) hat die Anwendungssoftware für Mobil- geräte „digital@KA“ (nachfolgend: App) entwickelt. Diese stellt die Betreiberin insbe- sondere ihren Bürgerinnen und Bürgern, aber auch allen anderen interessierten Perso- nen zum Download und zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung (nachfolgend: Nutze- rin und Nutzer). Die App schafft als digitale öffentliche Einrichtung im Sinne von § 10 Abs. 2 GemO ei- nen digitalen Raum für vielfältige Informationsangebote und digitale Dienste der Stadt, stadtnaher Gesellschaften sowie staatlicher und privater Organisationen und Unterneh- men (nachfolgend: Anbieter). Sie bildet den Rahmen und die digitale Infrastruktur, über die die Nutzerinnen und Nutzer künftig nach einmaliger Registrierung und Anmeldung „Single Sign-On“ Zugang zu den von den Anbietern integrierten Diensten erhalten. Die Teilnahmeberechtigung für Anbieter richtet sich nach § 10 Abs. 2 bis 4 GemO. Die Be- treiberin verfolgt mit der Zurverfügungstellung und dem Betrieb der App übergreifende Zwecke, nämlich die Schaffung eines virtuellen Raumes für die Stadtgesellschaft, die Schaffung einer digitalen Infrastruktur, eine Form „digitaler Daseinsfürsorge“ und letzt- lich eine Fortentwicklung in Richtung „digitale Souveränität“. 1. Allgemeines 1.1. Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der App und damit das Rechtsverhältnis zwischen der Betreiberin und den Nutzerinnen und Nut- zern. Sie sind ausschließlich maßgebend. Etwaige anderslautende Nutzungs- bedingungen einer Nutzerin oder eines Nutzers gelten nicht. Der Betrieb der App erfolgt durch das Amt für Informationstechnik und Digi- talisierung der Betreiberin, Abteilung Digitalisierung, Kriegsstr. 100, 76133 Karlsruhe. 1.2. Die aktuelle Version der Nutzungsbedingungen kann über das Menü der App abgerufen werden. Diese sind in der App im Informationsbereich unter dem Stichwort Nutzungsbedingungen hinterlegt. 1.3. Die Betreiberin behält sich vor, die Nutzungsbedingungen bei Bedarf anzupas- sen. Die Betreiberin informiert die Nutzerinnen und Nutzer über jede Ände- rung der Nutzungsbedingungen und stellt ihnen in der App eine aktualisierte Version der Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann per Email an digital@karlsruhe.de der Änderung der Nutzungsbedingungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen wi- dersprechen. Widerspricht die Nutzerin oder der Nutzer der Änderung der Nutzungsbedingungen, darf sie oder er die App nicht mehr benutzen. Ohne 2 Widerspruch seitens der Nutzerin oder des Nutzers treten die Änderungen mit Ablauf der Frist von 14 Tagen in Kraft. 1.4. Bei Fragen, Beschwerden oder Beanstandungen in Bezug auf die App können sich die Nutzerinnen und Nutzer an diese Kontaktadresse wenden: Stadt Karlsruhe, Amt für Informationstechnik und Digitalisierung, Kriegsstr. 100, 76133 Karlsruhe. 1.5. Die Betreiberin schließt mit den Anbietern Vereinbarungen ab, die die Modali- täten der Integration von Inhalten und Diensten in die App regeln. 2. Funktionsumfang und Nutzungsvoraussetzungen der App 2.1. Die App ist für die Betriebssysteme Android und iOS erhältlich und kann in den jeweiligen App-Stores zu den dort geregelten Bedingungen kostenfrei heruntergeladen und installiert werden. Für die Nutzerinnen und Nutzer kön- nen in diesem Zusammenhang Kosten für die Datenübertragung auf das Mo- bilgerät bei ihren Mobilfunkanbietern anfallen. 2.2. Die Nutzung der App ist unentgeltlich. Für die Nutzung der App ist einmalig eine Registrierung und die Einrichtung eines Benutzerkontos notwendig, um die Dienste und Angebote nutzen zu können. Die Registrierung kann nur ab- geschlossen werden, wenn die Nutzerin oder der Nutzer die Nutzungsbedin- gungen akzeptiert und dies auch durch Setzen eines Häkchens an der ent- sprechenden Stelle bestätigt. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, ein- zelne Dienste und Angebote nur gegenüber volljährigen Nutzerinnen und Nutzern zu erbringen. 2.3. Die Betreiberin ist bestrebt, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Möglichkeiten die Nutzung der App durchgehend zu ermöglichen. Ein Anspruch auf ununterbrochene, störungs- freie Verfügbarkeit der App besteht gleichwohl nicht. Die zeitlich uneinge- schränkte, ständige Verfügbarkeit der App und ihrer Funktionen kann nicht gewährleistet werden. So kann die Nutzbarkeit der App oder einzelner Funkti- onen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder höherer Gewalt eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen sein. Darüber hinaus ist die Betreiberin berechtigt, die Funktionen der App jederzeit zu verändern, zu erweitern oder diese ganz, teil- oder zeitweise einzustellen. Ferner besteht auch kein Anspruch der Nutzerin oder des Nutzers auf die (un- veränderte) Nutzung einzelner oder sämtlicher Funktionen der App. Damit die Funktionen der App vollständig genutzt werden können, muss eine Internetverbindung des mobilen Endgerätes bestehen, auf dem die App in- stalliert wurde. 2.4. Die Leistung der Betreiberin besteht in der Zurverfügungstellung und Zugäng- lichmachung eines digitalen Raumes, innerhalb dessen die Betreiberin selbst sowie andere Anbieter Inhalte wie Informationen und digitale Dienste anbie- ten. 3 2.5. Von der App angefragte Systemberechtigungen, wie etwa die Zugriffserlaub- nis für die Standortermittlung, dienen ausschließlich dem ordnungsgemäßen Betrieb der App und ihrer Funktionen. Nicht erteilte oder nachträglich entzo- gene Systemberechtigungen können dazu führen, dass einzelne Funktionen der App nicht zur Verfügung stehen oder es zu Fehlern in der Anwendung der App kommt. 3. Rechte an Inhalten, Nutzungsrechte 3.1. Die App bildet den Rahmen für verschiedene und verschiedenartige digitale Inhalte, etwa in unterschiedlichen Formen veröffentlichte Informationen, Ma- terialien und Medien, insbesondere Texte, Daten, Grafiken, Fotos, Software, Töne, Musik, Videos und andere bewegte und nicht bewegte Bilder. An die- sen können geistige Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, De- signrechte, Datenbankrechte etc. bestehen. 3.2. Die Betreiberin haftet nicht für etwaige Verletzungen dieser Rechte. 3.3. Die Betreiberin hat keinen Einfluss auf geistige Eigentumsrechte an den von den Anbietern eingestellten Inhalten (Fremdinhalte). An diesen kann die Be- treiberin den Nutzerinnen und Nutzern daher keine Rechte einräumen. 4. Pflichten und Verantwortlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer, Verbote 4.1. Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist verpflichtet, die App nur im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen und in Übereinstimmung mit geltendem, anwendba- rem Recht zu nutzen. 4.2. Inhalte, die gegen geltende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere straf- rechtliche und jugendschützende Normen) verstoßen oder unterhalb dieser Schwelle als sittenwidrig, diskriminierend, rassistisch, sexistisch, links- oder rechtsextrem oder religiöse Gefühle verletzend anzusehen sind, dürfen nicht eingestellt werden. 4.3. Es ist nicht gestattet, die App oder einzelne Inhalte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, zu verkaufen oder anderweitig kommerziell etwa durch Veröffentlichung oder Lizenzierung zu verwerten. Eine Vermietung o- der Verpachtung von Rechten an der App oder an einzelnen Inhalten ist ebenso untersagt, wie eine anderweitige Übertragung derselben. 4.4. Es ist nicht gestattet, die App zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, abgelei- tete Arbeiten daraus zu erstellen, die App zurück zu entwickeln, zu disas- semblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der App abzulei- ten. Gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt, insbesondere das Recht der Nutzerin oder des Nutzers, die Apps zu dekompilieren (Auslesen des Quell- codes der App), um die erforderlichen Informationen zur Herstellung ihrer in Interoperabilität mit anderen Programmen zu erhalten, sofern der Anbieter ihm diese nicht zu angemessenen Bedingungen zugänglich macht. Ein De- kompilieren der App zu anderen Zwecken ist der Nutzerin oder dem Nutzer nicht gestattet. 4 4.5. Unzulässig ist zudem jede Nutzung der App, die sich negativ auswirkt auf die Apps selbst oder mit ihr verbundenen Webseiten, oder auf Software, auf die durch die App zugegriffen wird. Verboten ist insbesondere jegliche Manipula- tion der App oder des Programmcodes, etwa durch Viren, Trojaner oder an- dere schädliche Programmcodes oder andere Aktionen oder Werkzeuge, die zu Schäden an der App, den integrierten Diensten, dem digitalen Inhalt, oder technischen Anlagen führen können. 5. Vertragsdauer und Kündigung 5.1. Mit Abschluss der erstmaligen Registrierung nimmt die Nutzerin oder der Nut- zer das Angebot zur Nutzung der App der Betreiberin an. Dadurch wird ein Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Betreiberin kann die App jederzeit, ohne eine Ankündigungsfrist, mit sofortiger Wirkung ganz o- der teilweise einstellen. Dadurch endet der Nutzungsvertrag. 5.2. Das Recht auf fristlose Kündigung durch die Betreiberin bleibt unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn die Nutzerin o- der der Nutzer schwer oder beharrlich gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt. 5.3. Die Nutzerin oder der Nutzer kann den Vertrag jederzeit durch Löschung ihres oder seines Benutzerkontos kündigen. In diesem Falle ist sie oder er verpflich- tet, die App unverzüglich zu deinstallieren. 6. Pflichten und Verantwortlichkeit der Betreiberin 6.1. Die Betreiberin stellt die App in ihrem jeweiligen tatsächlichen und techni- schen Zustand kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. Die dauerhafte und un- eingeschränkte Verfügbarkeit der App kann technisch nicht gewährleistet werden. Dies gilt auch für etwaige Supportleistungen. 6.2. Die Betreiberin bemüht sich um Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in der App veröffentlichten digitalen Inhalte, Informationen (z. B. Adressen, Öffnungszeiten, Eintrittspreise usw.) und Dienste. Sie übernimmt insoweit je- doch keine Gewähr. 6.3. In der App werden zahlreiche Inhalte, Informationen und Dienste durch von der Betreiberin unabhängige Anbieter bereitgestellt, insbesondere im Rahmen von sog. In-Apps. Diese fremden Angebote werden durch Quellenangaben, das Logo des jeweiligen Anbieters oder Hinweise in sonstiger Weise gekenn- zeichnet. Diese Aufnahme fremder Angebote in die App beinhaltet dabei we- der eine Empfehlung noch eine Garantie der Betreiberin in irgendeiner Hin- sicht. Die Betreiberin macht sich die entsprechenden Angebote nicht zu ei- gen. Zudem sind die Anbieter keine Erfüllungsgehilfen der Betreiberin. Erfolgt eine Weiterleitung der Nutzerinnen und Nutzer auf fremde Angebote über ei- nen in der App angebrachten Link oder durch das Aufrufen einer In-App, so obliegt die Verantwortlichkeit insbesondere für diese Fremdangebote aus- schließlich den Anbietern, ohne dass sich die Betreiberin die Fremdangebote zu eigen macht. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung oder 5 Gewährleistung für solche Fremdangebote. Bei Anbringung der Verlinkung bzw. der Integration der In-App waren für die Betreiberin keine rechtswidri- gen Inhalte erkennbar. Auf nach diesem Zeitpunkt vorgenommene Änderun- gen hat die Betreiberin keinen Einfluss. 6.4. Für diese Fremdinhalte können gesonderte oder zusätzliche Nutzungsbedin- gungen der Anbieter gelten, die von den Nutzerinnen und Nutzern gegebe- nenfalls gesondert akzeptiert müssen. 7. Haftung 7.1. Die Betreiberin haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzun- gen sowie für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für von ihr ausdrücklich gewährte Ga- rantien. 7.2. Wird die Betreiberin von einem Dritten wegen eines Verstoßes der Nutzerin oder des Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen in Anspruch genom- men, stellt die Nutzerin oder der Nutzer die Betreiberin von sämtlichen An- sprüchen frei, die dadurch unmittelbar oder mittelbar entstehen. Dies gilt nicht, soweit die Nutzerin oder der Nutzer einen Verstoß nicht zu vertreten hat. 8. Datenschutz Die Betreiberin verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1Buchstabe b DSGVO (Nutzungsvertrag) zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Daten werden während der Dauer des Nutzungsvertrages gespeichert und nach Beendigung unwiderruf- lich gelöscht. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich unter https://www.karls- ruhe.de/datenschutz.de 9. Schlussbestimmungen 9.1. Sofern einzelne Regelungen dieser Nutzungsbestimmungen ganz oder teil- weise unwirksam oder nicht durchsetzbar sind, so berührt dies nicht die Wirk- samkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Regelung muss durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der un- wirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 9.2. Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und Lizenzen, die im Rahmen dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen gewährt wurden, ist unzulässig. 9.3. Für das Nutzungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den interna- tionalen Warenverkauf ist nicht anzuwenden. 6 9.4. Erfüllungsort ist Karlsruhe. Ausschließlicher Gerichtsstand ist ebenfalls Karls- ruhe, sofern keine gesetzlich zwingenden Gerichtsstände bestehen; diese blei- ben unberührt.

  • Digital@KA_E
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0662 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: IT digital@KA: Gründung einer virtuellen öffentlichen Einrichtung für den Betrieb der Multifunktions-App Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 24.06.2021 2 x vorberaten Hauptausschuss 21.09.2021 5 x vorberaten Gemeinderat 28.09.2021 9 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss die Errichtung und Inbetriebnahme der Multifunktions-App digital@KA als digitale öffentliche Einrichtung. 2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügten Nutzungsbedingungen für die Multifunktions-App digital@KA. Die Verwaltung kann noch Änderungen nicht grundsätzlicher Art vornehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Entgeltordnung inklusive Entgeltkalkulation für die Anbieter zu erstellen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mit den Anbietern, die Inhalte in die Multifunktions-App digital@KA integrieren möchten, auf Grundlage der Nutzungsbedingungen und der Entgeltordnung ergänzende Verträge abzuschließen, um deren Nutzungsverhältnisse zu konkretisieren. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Moderne Verwaltung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Errichtung einer digitalen öffentlichen Einrichtung Das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung wird die Multifunktions-App mit dem oben beschriebenen Inhalt künftig als digitale öffentliche Einrichtung anbieten und betreiben. Übliche Beispiele für öffentliche Einrichtungen sind (freiwillige) Leistungen und Angebote der Kommunen für ihre Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Daseinsvorsorge, wie etwa Wochenmärkte, Spielplätze, Grillplätze, Stadthallen, Theater, Volksfeste, Friedhöfe etc. Begrenzt wird die Befugnis zur Schaffung kommunaler öffentlicher Einrichtungen durch die Festlegung des gemeindlichen Wirkungskreises auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. In jüngerer Zeit hat die Rechtsprechung jedoch auch schon erste „virtuelle“ öffentliche Einrichtungen anerkannt, etwa kommunale Internet-Domains sowie gemeindliche Internetseiten. Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung stellt auch die Multifunktions-App eine virtuelle öffentliche Einrichtung im Sinne des § 10 Abs. 2 GemO dar. Im Kern geht es dabei um die Zurverfügungstellung eines digitalen Raumes, der den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Personen die sich nur vorübergehend in Karlsruhe aufhalten, einen Mehrwert bietet, indem lokale digitale Angebote gebündelt dargestellt und zugänglich gemacht werden. Dabei sollen digitale Inhalte mit Bezug zu Karlsruhe seitens der Stadtverwaltung und stadtnaher Gesellschaften, aber auch von Privaten, zusammengefasst werden. Das Angebot an öffentlichen Einrichtungen wird somit um eine digitale Variante erweitert, eine digitale Infrastruktur geschaffen und damit ein Beitrag zur Erlangung digitaler Souveränität geleistet werden. Da das Konzept der virtuellen öffentlichen Einrichtung in der Rechtsprechung bisher nur im Zusammenhang mit kommunalen Webseiten beziehungsweise -domains erwähnt wird, nimmt die Stadt Karlsruhe mit der Errichtung und dem Betrieb der Multifunktions-App in Form einer virtuellen öffentlichen Einrichtung bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Betrieb der digitalen öffentlichen Einrichtung Die Stadt beabsichtigt die App als digitale öffentliche Einrichtung zu betreiben, wobei sowohl die vertraglichen Beziehungen mit den Nutzerinnen und Nutzern als auch mit den Anbietern privatrechtlich ausgestaltet werden sollen. Für den Betrieb der App hat die Verwaltung Nutzungsbedingungen erarbeitet, die die vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadt Karlsruhe als Betreiberin und den Nutzerinnen und Nutzern regeln. Diese sind als Anlage 1 beigefügt und legen die Rechte und Pflichten zwischen der Betreiberin und den Nutzerinnen und Nutzern fest. Die Nutzungsbedingungen enthalten zunächst eine Vorbemerkung, in der die Ziele der App als digitaler öffentlicher Einrichtung und die verschiedenen Beteiligten definiert werden. Im Weiteren legen die Nutzungsbedingungen unter anderem den Funktionsumfang und die Nutzungsvoraussetzungen der App fest. Sie beinhalten ferner Bestimmungen zu den Rechten an Inhalten, etwaigen Kündigungsrechten sowie die wechselseitigen Pflichten und Verantwortlichkeit von Nutzerinnen und Nutzer und der Betreiberin. Im Weiteren werden mit den teilnahmeberechtigten Anbietern, die ihre Dienste und sonstigen Inhalte in die App integrieren möchten, vor Integration der Inhalte in die App Vereinbarungen geschlossen, die die Modalitäten hierfür regeln. Als Anbieter erhalten die nach §10 Abs. 2 bis 4 GemO berechtigten Personen einen Zugang zur App. Erhebung eines Entgelts Zur Deckung der Kosten für Weiterentwicklung und Betrieb der App soll von gewerblichen Anbietern (nicht dagegen etwa von gemeinnützigen Vereinen) ein Entgelt gemäß § 13 II KAG verlangt werden. Die Höhe des Entgelts wird im Rahmen der noch mit den Anbietern abzuschließenden Vereinbarungen zur konkreten Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses zwischen ihnen und der Stadt Karlsruhe bestimmt werden. Zur Gewährleistung eines gleichheitsgerechten Entgelts für alle Anbieter wird die Verwaltung eine Entgeltordnung inklusive Kalkulation erarbeiten, die die Kriterien für die Bemessung eines kostendeckenden Entgelts festlegt. Demgegenüber steht die App als Beitrag zur digitalen Daseinsvorsorge, Gemeinwohlorientierung und digitalen Souveränität allen Nutzerinnen und Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Hintergrundinformationen – 3 – Die Stadt Karlsruhe setzte im Förderprojekt „digital@KA“ (Laufzeit 10/2018 – 03/2021) gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft eine Multifunktions-App für die Menschen in Karlsruhe um. Der Ansatz wurde beim deutschen eGovernment-Wettbewerb 2019 mit dem ersten Platz in der Kategorie „Bestes Digitalisierungsprojekt in Städten und Regionen“ ausgezeichnet. Mit der App soll eine Plattform zwischen analoger und digitaler Welt in Karlsruhe realisiert werden. Das Projekt hat das Ziel, den Menschen in Karlsruhe einen einfachen, zentralen und personalisierbaren Zugang zu Diensten, Apps und weiteren digitalen Angeboten mit Bezug zu Karlsruhe zu ermöglichen. Dies umfasst sowohl Dienste der Stadtverwaltung als auch Angebote gewerblicher Anbieter und von Vereinen und sonstigen Organisationen. Die App wird vorhandene Datenquellen und bereits existierende Dienste auf einer einheitlichen Plattform integrieren und diese übersichtlich und personalisierbar über eine mobile Anwendung bereitstellen. Entsprechend der besonderen Expertise des Digitalstandortes Karlsruhe im Bereich Datensicherheit, finden die neuesten Sicherheitsstandards Anwendung. Zudem wurden transparente und faire Nutzungsbedingungen (Anlage 1) erarbeitet. Die Nutzerinnen und Nutzer der App sollen souverän über den Umgang mit den auf sie persönlich bezogenen bzw. beziehbaren Daten entscheiden können. Das Datenmanagement- und Datenschutzkonzept wird im Rahmen einer Datenschutzfolgenabschätzung gemäß der Methode PIA (Privacy Impact Assessment) überprüft. Für die nachhaltige Nutzung wurden im Rahmen des Projektes auch ein Geschäftsmodell und ein Betreiberkonzept für die App nach Auslaufen der Förderung entwickelt. Zielgruppe der App sind insbesondere die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger, sie steht aber auch allen anderen interessierten Personen zum Download und zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung, etwa Pendlerinnen und Pendlern, Touristinnen und Touristen und sonstigen Besucherinnen und Besuchern der Stadt. Die Teilnahmeberechtigung für Anbieter, die ihre Informationsangebote und digitalen Dienste in die App integrieren möchten, ergibt sich aus § 10 Abs. 2 bis 4 GemO. Dies umfasst zum Beispiel sowohl stadtnahe als auch private Unternehmen, die in Karlsruhe ein Gewerbe betreiben sowie Vereine und sonstige Organisationen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Karlsruhe. Interessierte Personen, insbesondere Bürgerinnen und Bürger der Stadt, haben durch die App die Möglichkeit, die für sie individuell relevanten Angebote aus Karlsruhe über einen zentralen Zugang zu erreichen. Durch die Möglichkeit der zielgruppenspezifischen Verbreitung von Angeboten über die App werden sowohl die Karlsruher Vereine als auch die ansässige Wirtschaft unterstützt. Für die Stadtverwaltung bietet die App die Möglichkeit, ihre Dienste mobil sowie zeit- und ortsunabhängig anzubieten und damit am Puls der Zeit zu agieren. Zusätzlich bietet die App einen weiteren Kommunikationskanal für alle interessierten Personen, insbesondere die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe, über den sie sowohl kommunale Informationen beziehen können, als auch (per Push Notification) quasi in Echtzeit über wichtige Meldungen (zum Beispiel Sturmwarnungen, Verkehrsbehinderungen, aber auch Warnungen vor Amokläufen, Anschlägen etc.) proaktiv informiert werden können. Gleichzeitig bietet die App auch Potenzial für eine erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf kommunale Themen (zum Beispiel durch eine Verknüpfung mit dem Beteiligungsportal). Hinzu kommt ein kommunaler Investitionsschutz dadurch, dass Apps und weitere digitale Dienste, die im Auftrag der Stadtverwaltung entwickelt worden sind, durch eine Integration in die Multifunktions-App einen höheren Bekanntheitsgrad und damit auch eine verstärkte Nutzung erfahren werden. Der aus dem Projekt resultierende Prototyp der Multifunktions-App wird von dem Karlsruher IT- Unternehmen CAS Software AG weiterentwickelt zu einem Produkt, das auch an andere Kommunen vertrieben werden soll. Hierdurch wird gewährleistet, dass die App technisch immer auf dem neuesten Stand ist. Auch wird sich das Unternehmen um die Anpassung beziehungsweise Weiterentwicklung der App basierend auf Anforderungen der Stadt Karlsruhe kümmern. Hierfür wird zwischen dem Unternehmen und der Stadtverwaltung ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Das Hosting der App erfolgt in einem Karlsruher Rechenzentrum. – 4 – Der Betrieb der App soll durch das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung erfolgen. Die App wird für die mobilen Betriebssysteme Android und Apple iOS angeboten werden. Die App digital@KA soll kontinuierlich ausgebaut werden. Für Oktober 2021 ist der Start als einheitliche Plattform für alle städtischen mobilen IT-Dienste (Eintritts-App, KA-Feedback, etc.) geplant. Die Bürgerumfrage (Oktober/November 2019) sowie UX Studie (Oktober 2020) auf Basis des App-Prototyps belegen das große Potential der Plattform-App. Umfrage und Usability Testing zeigen, dass die Nutzerinnen und Nutzer mit dem städtischen App-Angebot auch einen lokalen Kommunikationskanal mit direktem Bürgerdialog verbinden. Daher wurde das initiale App-Konzept in den letzten Monaten um zusätzliche Funktionalitäten wie Channel, Themen und potentiell auch Chat erweitert. Aktuell erarbeitet das Presse- und Informationsamt federführend ein gesamtstädtisches Redaktions- und Kommunikationskonzept, um digital@KA als modernen, digitalen, städtischen Kommunikationskanal zu etablieren. Das Konzept zur Weiterentwicklung von digital@KA zu einer Bürger-App ist als Stufen-Konzept angelegt, beginnend mit dem Start-Termin des Basis-Modells. Es wird dem Hauptausschuss zur Vorberatung und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung im September vorliegen. Die Verwaltungsvorlage wird insofern ergänzt. Der Gemeinderat wird gebeten, den Ausbau von digital@KA zu einem städtischen Kommunikationskanal auf Basis des gesamtstädtischen Redaktions- und Kommunikationskonzepts zu genehmigen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss die Errichtung und Inbetriebnahme der Multifunktions-App digital@KA als digitale öffentliche Einrichtung. 2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügten Nutzungsbedingungen für die Multifunktions- App digital@KA. Die Verwaltung kann noch Änderungen nicht grundsätzlicher Art vornehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Entgeltordnung inklusive Kalkulation für die Anbieter zu erstellen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mit den Anbietern, die Inhalte in die Multifunktions-App digital@KA integrieren möchten, auf Grundlage der Nutzungsbedingungen und der Entgeltordnung ergänzende Verträge abzuschließen, um deren Nutzungsverhältnisse zu konkretisieren.

  • Abstimmungsergebnis GR TOP 9
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 5 HA
    Extrahierter Text

    Niederschrift 22. Sitzung Hauptausschuss 21. September 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz 5. Punkt 5 der Tagesordnung: digital@KA: Gründung einer virtuellen öffentlichen Einrichtung für den Betrieb der Multifunktions-App Vorlage: 2021/0662 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Es handle sich um eine Vorbera- tung für den Gemeinderat. Die Vorlage sei im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorbera- ten. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) weist darauf hin, aus Anträgen der Fraktionen gehe hervor, dass man immer mehr Leistungen in die KA-App überführen wolle. Die Frage sei, ob man irgendwann sage, der beschlossene Leistungsumfang bleibe so. Oder werde der Leistungsumfang für die nächsten Jahre eingefroren? Bürgermeister Dr. Käuflein antwortet, heute gehe es um die Vorberatung eines Gemeinderats- beschlusses. Bei dem Beschluss gehe es um einen rechtlichen Rahmen für diese App. Es gehe nicht um den Inhalt. Man schaffe eine virtuelle öffentliche Einrichtung. Die inhaltliche Frage sei von dieser Vorlage in keiner Weise berührt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) spricht das Geschäftsmodell der App an. Dazu habe man noch kein abschließendes Konzept. Könne man dazu noch etwas sagen? Bürgermeister Dr. Käuflein meint, die Finanzierung sei gesichert, auch durch den erheblichen Zu- schuss des Landes über 800.000 Euro. Am 8. Oktober wolle man mit einer Testphase starten. Nach der Testphase werde man Entgelte von den kommerziellen Akteuren auf dieser App – 2 – verlangen. Mit einer entsprechenden Vorlage werde man auf den Gemeinderat zukommen. Jetzt sei es noch finanziert durch die Zuschüsse. Die Vorsitzende ergänzt, für jede öffentliche Einrichtung werde man entsprechende Entgelte er- heben. Nach der Einführungsphase sei dies Zielsetzung, da auch die Mittel für die Weiterentwick- lung erwirtschaftet werden müssen. Es sei eine kontinuierliche technische Weiterentwicklung er- forderlich, um up to date zu bleiben. Sie stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die erfolgte Vorberatung fest und übergibt die Sitzungsleitung wieder an den Herrn Oberbürgermeister. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 24. September 2021

  • Protokoll GR TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: digital@KA: Gründung einer virtuellen öffentlichen Einrichtung für den Betrieb der Multifunktions-App Vorlage: 2021/0662 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss die Errichtung und Inbetriebnahme der Multifunktions-App digi- tal@KA als digitale öffentliche Einrichtung. 2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügten Nutzungsbedingungen für die Multifunktions-App digital@KA. Die Verwaltung kann noch Änderungen nicht grundsätzli- cher Art vornehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Entgeltordnung inklusive Kalku- lation für die Anbieter zu erstellen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mit den Anbietern, die Inhalte in die Multi- funktions-App digital@KA integrieren möchten, auf Grundlage der Nutzungsbedingungen und der Entgeltordnung ergänzende Verträge abzuschließen, um deren Nutzungsverhältnis- se zu konkretisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtung am 24. Juni 2021 und im Hauptausschuss am 21. September 2021. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist einstimmig. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Oktober 2021