Antrag Pendlerstrecke Durlach-Karlsrurhe-Durlach

Vorlage: 2021/0644
Art: Antrag
Datum: 07.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.06.2021

    TOP: 13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • TOP 13 - Antrag Pendler-Strecke Durlach-Karlsruhe-Durlach
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Antrag Pendlerstrecke Durlach-Karlsruhe-Durlach B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 02.05.2021 Vorlage Nr.: 2021/0644 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.06.2021 13 ☒ ☐ Als Teil des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) von 2013 soll im Baustein Radverkehr das Radwegenetz so ausgebaut werden, dass unter anderem vermehrt Radschnellstrecken für Pendler realisiert werden. Laut dem vom baden- württembergischen Verkehrsministerium ins Leben gerufene „RadNetz Baden-Württemberg“ ist die Strecke auf der Durlacher Allee, ausgehend vom Durlacher Stadteingang bis sie auf die City-Route Karlsruhe trifft, Teil eines solchen „Alltagsradnetzes“ und somit grundsätzlich förderungsfähig im Rahmen des Förderprogramms Kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur 2017-2021. Ein Radschnellweg nach der Definition des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg ist sie mit einer Strecke von etwa 3,5 km noch nicht, allerdings sind die gegenwärtigen Bedingungen dieser Pendlerstrecke auch weit von den Anforderungen an einen Radschnellweg entfernt, z.B. was den Belag oder auch die Wartezeiten pro Kilometer betrifft. Um den Anteil des Radverkehrs am Pendelverkehr zwischen Durlach und Karlsruhe zu erhöhen, sollte hier dringend Abhilfe geschaffen werden und die Radwege in beide Richtungen so ausgebaut werden, dass sie zumindest den „reduzierten Standards für Radschnellverbindungen“ entsprechen. Antrag: Das Stadtplanungsamt möge die Pendelstrecke für den Radverkehr auf der Durlacher Allee zwischen Durlach und Karlsruher Innenstadt mindestens in den Zustand eines Radschnellweges nach reduziertem Standard versetzen. Das betrifft insbesondere folgende Punkte: - Die mittleren Zeitverluste pro Kilometer durch Anhalten und Warten sollen nicht größer als 15 Sekunden (außerorts) und 30 Sekunden (innerorts) sein. - Möglichst wenig Beeinträchtigung durch bzw. an Knotenpunkten mit Kfz-Verkehr - Separierung vom Fußverkehr; gemeinsame Führung nur in begründeten Ausnahmefällen. Das heißt: o Im Regelfall separierter Radweg mit folgenden Merkmalen: Breite: ≥ 2,00 m (Rad) + ≥ 2,50 m (Fuß) [Inkl. 0,30-0,60 m signifikanter Trennstreifen zum Gehweg+ 0,50 -0,75 m Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn oder + 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr (Längsparken)] Antrag – 2 – o Wo das nicht möglich ist (bei ≤ 40 Fußgängern in der Spitzenstunde für den Radverkehr) gemeinsam geführter Radweg mit folgenden Merkmalen: Regelbreite: 3,00 m + 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn - Durchgehend hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton mit geringem Abrollwiderstand und hohem Substanzwert) unterzeichnet von: Sonja Klingert und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach

  • TOP 13 - Stellungnahme Pendlerstrecke Durlach-Karlsruhe-Durlach
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Antrag Pendlerstrecke Durlach-Karlsruhe-Durlach B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 02.05.2021 Vorlage Nr.: 2021/0644 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.06.2021 13 ☒ ☐ Kurzfassung Radschnellverbindungen (RSV) werden vom Land ab einer Länge von 5,0 km gefördert. Um die zusätzliche Bundesförderung zu erhalten, muss die Länge mindestens 10,0 km betragen. Das bedeutet, dass der Ausbau der Verbindung Karlsruhe - Durlach über die Durlacher Allee in einem RSV-Standard nicht zuschussfähig ist. Hier ist lediglich der Ausbau im RadNETZ-BW-Standard zuschussfähig. Eine derartige Planung bedarf außerdem der Zustimmung des Regierungspräsidiums (Durlacher Allee = Bundesstraße) sowie der Autobahngesellschaft (Anschlussstelle A5). Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag