Spannungsfeld energetische Sanierung von städtischen Gebäuden und Denkmalschutz
| Vorlage: | 2021/0642 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 07.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.06.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema: Spannungsfeld energetische Sanierung von städtischen Gebäuden und Denkmalschutz B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 11.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0642 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.06.2021 14 ☒ ☐ In der Sitzung des Ortschaftsrats am 20.01.2021 erfolgte durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft u. a. eine Vorstellung von städtischen Maßnahmen zu Energieeffizienzmaßnahmen von Bestandsgebäuden. Auf die Schwierigkeit, zwischen den öffentlichen Belangen Denkmalschutz und Klimaschutz abzuwägen wurde leider nicht eingegangen. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: A) Zum städtischen Gebäudebestand: 1) In der vorgestellten städtischen Leitlinie und im Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe werden Handlungsfelder, Maßnahmen und Ziele definiert. Die genehmigende Behörde bei denkmalge- schützten Gebäuden ist jedoch das Regierungspräsidium, das an städtische Konzepte und Leitlinien nicht gebunden ist. Wie wird sichergestellt, dass die Zielsetzungen dennoch erreicht werden? 2) Wie viele städtische Gebäude gibt es in Karlsruhe (es kursiert die Zahl 800) und wie viele davon stehen bereits unter Denkmalschutz und wie viele Gebäude (z. B. Nachkriegsbauten) werden vo- raussichtlich in den nächsten Jahren unter Denkmalschutz gestellt? B) Zum privaten Gebäudebestand: 1) Wie viele dieser Gebäude stehen bereits unter Denkmalschutz und wie viele Gebäude werden vo- raussichtlich in den nächsten Jahren unter Denkmalschutz gestellt? 2) Die Situation ist hier grundlegend anders als bei städtischen Gebäuden. Genehmigende Behörde ist die untere Denkmalbehörde, die in Karlsruhe beim ZjD angesiedelt ist. Im Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe wird im Handlungsfeld B2.5 Konstruktive Kooperation Denkmalschutz und Energie auf die Zielsetzung, Kompromisse zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz zu erreichen, einge- gangen. Anfang 2021 sollen die Arbeiten richtig losgehen und ein „Beirat“ einberufen werden. Ist dies bereits geschehen und wie wird in diesem Prozess für Transparenz und Öffentlichkeit gesorgt? Anfrage – 2 – C) Übergreifend: 1) In DACH-Projekt „Energieeffiziente Stadt“, das 2020 geendet hat, wurde eine Arbeitsgruppe Denk- malschutz installiert. Wäre es möglich, dem Ortschaftsrat die Ergebnisse, Erkenntnisse und Hand- lungsempfehlungen dieser Arbeitsgruppe vorzustellen (in schriftlicher Form oder als Präsentation, jeweils mit der Möglichkeit für Rückfragen)? 2) Welche Rolle spielt dieses Thema (Denkmalschutz, energieeffiziente Sanierung und Integration von erneuerbarer Energie) beim Deutschen Städtetag und welche Position wird hier von der Stadt Karls- ruhe vertreten? Durch welche Akteure in der Stadtverwaltung wird diese Position erarbeitet bzw. festgelegt? 3) Vom Verein der Landesdenkmalpfleger (VdL) scheint an dieser Stelle keine fachliche Unterstützung möglich zu sein, in den vergangenen zwei Dekaden wurden etwa drei Arbeitsblätter veröffentlicht, die sich mit der Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Energieeffizienzmaßnahmen bzw. erneuer- baren Energien beschäftigt. Die Arbeitsblätter haben mit dem heutigen Stand der Technik und heute verfügbaren Produkten scheinbar nichts zu tun. Wie gehen die städtischen Ämter mit diesem Va- kuum um? Wird vermehrt auf Austausch mit Stadtverwaltungen gesetzt, die in diesem Bereich eine Vorbildrolle eingenommen haben? 4) Als Konsequenz der neu verhandelten Gewichtung der öffentlichen Belange Denkmalschutz und Klimaschutz (bzw. konkreter Minderung der Klimawandelfolgen) ist zu erwarten, dass zahlreiche Gestaltungssatzung einer Überarbeitung bedürfen, um Bauherren bei Energieeffizienzmaßnahmen den benötigten Handlungsspielraum einzuräumen. Diese Entwicklung ist bereits heute absehbar. Wie bereitet sich die Stadtverwaltung hierauf und auf möglicherweise beschleunigte Änderungs- verfahren vor? unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema: Spannungsfeld energetische Sanierung von städtischen Gebäuden und Denkmalschutz B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 11.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0642 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.06.2021 14 ☒ ☐ Die Stadtverwaltung Karlsruhe nimmt zur Anfrage wie folgt Stellung: A) Zum städtischen Gebäudebestand: 1) In der vorgestellten städtischen Leitlinie und im Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe werden Handlungsfelder, Maßnahmen und Ziele definiert. Die genehmigende Behörde bei denkmalgeschützten Gebäuden ist jedoch das Regierungspräsidium, das an städtische Konzepte und Leitlinien nicht gebunden ist. Wie wird sichergestellt, dass die Zielsetzungen dennoch erreicht werden? Es ist richtig, dass es sich bei den städtischen Leitlinien um eine verwaltungsinterne Anweisung handelt, die keine Außenwirkung hat. Außerdem müssen sich öffentliche Bauherren ebenso an Gesetze und Vorschriften halten wie private Bauherren. PV-Anlagen sind in BW grundsätzlich als (bau)genehmigungsfreie Vorhaben eingestuft, Ausnahmen regelt der § 50 Abs. 1, Anhang 3c der Landesbauordnung (LBO). Auf Kulturdenkmalen nach § 2 DSchG BW (Objektschutz), in der näheren Umgebung von Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung (§§ 28,12 in Verbindung mit § 15 Abs. 3 DSchG BW) und innerhalb des Geltungsbereiches von Gesamtanlagen (§ 19 DSchG BW) besteht ein allgemeines Abstimmungs- und Genehmigungserfordernis mit den Denkmalschutzbehörden. In diese Beurteilung ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Hauptsitz in Esslingen) für die fachliche Expertise eingebunden, die Entscheidungszuständigkeit liegt grundsätzlich bei der unteren Denkmalschutzbehörde (hier Stadt Karlsruhe), im Falle von städtischen Liegenschaften beim Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Denkmalschutzbehörde. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft erarbeitet derzeit ein Konzept für Fotovoltaik auf Schrägdächern, das Mitte des Jahres mit den Denkmalbehörden vorabgestimmt werden soll. Die KEK unterstützt vor allem die sieben Ämter in eigener Ressourcenverantwortung (DRV-Ämter) bei der Realisierung von Photovoltaikanlagen. Die KEK steht in Kontakt mit dem FBA, um die Machbarkeit einer PV-Anlage im denkmalgeschützten Bereich zusammen mit der genehmigenden Behörde auszuloten. 2) Wie viele städtische Gebäude gibt es in Karlsruhe (es kursiert die Zahl 800) und wie viele davon stehen bereits unter Denkmalschutz und wie viele Gebäude (z. B. Nachkriegsbauten) werden voraussichtlich in den nächsten Jahren unter Denkmalschutz gestellt? Zum 01.03.2021 gibt es 1017 Gebäude im städtischen Eigentum (Kämmereiverwaltung). 767 in der Verwaltung des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft, 250 Gebäude bei den Ämtern mit Stellungnahme zur Anfrage – 2 – eigener Ressourcenverwaltung. 156 Gebäude sind als denkmalgeschützte Gebäude registriert. Da sich die Denkmaleigenschaft aus dem Gebäude selbst erklärt und der Eintrag in eine Liste kein Erfordernis ist, kann davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Anzahl höher ist. Eine Aussage darüber, wie viele Gebäude in der nächsten Zeit ggf. unter Denkmalschutz gestellt werden, ist leider nicht möglich. B) Zum privaten Gebäudebestand: 1) Wie viele dieser Gebäude stehen bereits unter Denkmalschutz und wie viele Gebäude werden voraussichtlich in den nächsten Jahren unter Denkmalschutz gestellt? Der Denkmalbestand (Gebäude) im Stadtkreis lässt sich aus der Datenbank der Landesdenkmalpflege (ADAB) nicht explizit ermitteln. Die Zahl der Eintragungen in der Datenbank von 2.737 (Stand Sept. 2020) gibt nur einen ungefähren Eindruck. Realistischer scheint die Vermutung, dass auf den, den Eintragungen zugeordneten ca. 5.000 Flurstücken, mindestens ein Gebäude steht, sodass daraus die Gesamtzahl von rund 5.500 Baudenkmalen abgeleitet werden kann. Einbezogen in die Schätzung sind dabei auch die beiden Gesamtanlagen Durlach (286 Adressen) und Gutenbergplatz (157 Adressen), aber auch denkmalgeschützte Siedlungen wie die Gartenstadt, Hardtwaldsiedlung, Dammerstocksiedlung und die Baumgartensiedlung, die zum Teil mehrere hundert Gebäude umfassen. Neue (junge) Baudenkmale werden vom dafür zuständigen Landesamt für Denkmalpflege (LAD, Bereich Inventarisation) nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg qualifiziert und ergänzend in die Datenbank mit aufgenommen (gelistet); eine Quantifizierung ist nicht möglich. Die KEK hat aus öffentlich verfügbaren Daten eine Grobauswertung zum Anteil von denkmalgeschützten Wohngebäuden nach Stadtteilen erstellt. Basis ist die Liste der Baudenkmäler aus dem Internetauftritt der Stadt Karlsruhe (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Demnach ist für mehr als 4.500 Wohngebäude der Denkmalschutz relevant. In acht Stadtteilen sind nach dieser Auswertung mehr als 20 Prozent bis über 50 Prozent der Wohngebäude vom Denkmalschutz erfasst. Die Verteilung der denkmalgeschützten Wohngebäude in den Stadtteilen zeigt die folgende Grafik: – 3 – 2) Die Situation ist hier grundlegend anders als bei städtischen Gebäuden. Genehmigende Behörde ist die untere Denkmalbehörde, die in Karlsruhe beim ZJD angesiedelt ist. Im Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe wird im Handlungsfeld B2.5 Konstruktive Kooperation Denkmalschutz und Energie auf die Zielsetzung, Kompromisse zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz zu erreichen, eingegangen. Anfang 2021 sollen die Arbeiten richtig losgehen und ein „Beirat“ einberufen werden. Ist dies bereits geschehen und wie wird in diesem Prozess für Transparenz und Öffentlichkeit gesorgt? Der „Runden Tisch Denkmalschutz und Klimaschutz“ wird federführend durch die KEK organisiert. Die Denkmalschutzbehörden (Stadt Karlsruhe und Landesdenkmalpflege) sind hier entsprechend einbezogen. Bislang hat zu dem geplanten „Runden Tisch Denkmalschutz und Klimaschutz“ ein Vortreffen im Oktober 2020 stattgefunden. Aufgrund der Pandemiesituation wurde das erste Treffen für den Runden Tisch noch nicht abgehalten – das Auftakttreffen sollte als Präsenztreffen stattfinden. Geplant ist es für das laufende Jahr 2021, sobald es die Pandemiesituation wieder zulässt. Das Thema erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaiknutzung, soll den ersten Schwerpunkt im Rahmen des Runden Tisches einnehmen. Ziele des Runden Tisches sind • Verstetigung des Dialogs, um das Verständnis für die Anliegen und die Arbeitsweise der unterschiedlichen Akteure zu fördern. • Es soll transportiert werden, dass die Denkmalbehörden nicht Verhinderer sind, sondern konstruktiv beraten. • Die Kriterien, die denkmalrechtlichen Entscheidungen zu Grunde liegen, sollen erklärt und transparent gemacht werden, auch jene, die bei der Abwägung Denkmalschutz / Klimaschutz eine Rolle spielen. • Relevante technische Neuerungen können vorgestellt werden, z. B. farbige Solarzellen, die sich besser in ein Ziegeldach einfügen. Möglicherweise entstehen dadurch neue Kompromiss- möglichkeiten bei widersprüchlichen Interessen. 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Innenstadt-Ost Innenstadt-West Nordstadt Weststadt Rüppurr Südweststadt Weiherfeld-... Oststadt Südstadt Durlach Daxlanden Mühlburg Beiertheim-Bulach Grötzingen Hohenwettersbach Waldstadt Stupferich Knielingen Wolfartsweiler Grünwinkel Grünwettersbach Neureut Palmbach Nordweststadt Rintheim Hagsfeld Oberreut Anteil denkmalgeschützter Wohngebäude an Gesamtzahl Wohngebäuden Mittel... – 4 – • Best Practice-Beispiele können hilfreich sein und sollen daher vorgestellt werden, insbesondere für gute Beispiele auf stadteigenen Gebäuden soll hier zusammengearbeitet werden. Der Runde Tisch dient nicht dazu, über Einzelfallentscheidungen zu beraten. Dabei sei auch darauf hingewiesen, dass der Runde Tisch nicht das nach dem Denkmalschutzgesetz erforderliche staatliche Genehmigungsverfahren ersetzen kann. Das Thema Denkmalschutz wird auch Thema im Rahmen des im Klimaschutzkonzept vorgesehenen „Qualitätsnetzwerks Bauen“ sein. Hierbei kann eine Plattform für gute Beispiele energetischer Sanierungen im Denkmalbereich entstehen. Der Förderantrag hierzu wurde im November 2020 beim Land Baden-Württemberg gestellt. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor, die KEK klärt derzeit ab, ob mit dem Projekt vorzeitig begonnen werden kann, ohne die Förderung des Landes zu gefährden. Die KEK plant, hierfür eine(n) Mitarbeiter*in einzustellen, die dann auch das Thema Denkmalschutz und Energieeffizienz / Klimaschutz mit betreut. C) Übergreifend: 1) In DACH-Projekt „Energieeffiziente Stadt“, das 2020 geendet hat, wurde eine Arbeitsgruppe Denkmalschutz installiert. Wäre es möglich, dem Ortschaftsrat die Ergebnisse, Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen dieser Arbeitsgruppe vorzustellen (in schriftlicher Form oder als Präsentation, jeweils mit der Möglichkeit für Rückfragen)? Der Abschlussbericht zum DACH-Projekt, der auch über die Ergebnisse der Denkmalschutzgruppe berichtet, ist noch nicht öffentlich verfügbar. Sobald die finale Fassung vorliegt, wird er auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Die KEK kann Rückfragen hierzu beantworten. In der Arbeitsgruppe Denkmalschutz haben sich die großen Wohnungsbaugesellschaften zusammengeschlossen, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an denkmalgeschützten Gebäuden in ihrem Bestand haben. Insbesondere die Wohnungsbaugenossenschaften mit den vor rund 100 Jahren entstandenen „Siedlungsquartieren“ haben zahlreiche gleichartig gebaute Gebäude. Sie stehen vor der Herausforderung, diese denkmalgerecht auf einen hohen energetischen Standard zu sanieren, dabei weiterhin günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und auch die Rahmenbedingungen der demographischen Entwicklung und Wohnraumknappheit mit zu berücksichtigen. Die Arbeitsgruppe Denkmalschutz hatte daher den Wunsch, eine Grundsatzvereinbarung mit der Denkmalschutzbehörde in Bezug auf die vielen gleichartigen denkmalgeschützten Gebäude zu erzielen. Die Gruppe hat ein Stadtbauforum zum Thema Denkmalschutz angeregt, das am 12. April 2018 unter dem Thema „Altes mit Neuem verbinden - (Energetische) Sanierung im Denkmalschutz“ stattfand. Frau Anete Wellhöfer hat für den DACH-Arbeitskreis Denkmalschutz Karlsruhe zu den bestehenden Zielkonflikten referiert. Da eine denkmalrechtliche Genehmigung immer eine Einzelfallentscheidung ist, ließ sich eine Grundsatzvereinbarung nicht erzielen. Die Gruppe hat daher das Thema auch in die Arbeitsgruppen in der Entstehungsphase des Klimaschutzkonzeptes eingebracht und so die Maßnahme B2.5 „Konstruktive Kooperation Denkmalschutz und Energie“ mit angestoßen. 2) Welche Rolle spielt dieses Thema (Denkmalschutz, energieeffiziente Sanierung und Integration von erneuerbarer Energie) beim Deutschen Städtetag und welche Position wird hier von der Stadt Karlsruhe vertreten? Durch welche Akteure in der Stadtverwaltung wird diese Position erarbeitet bzw. festgelegt? Die KEK bringt ihre Kompetenz und die Erkenntnisse aus dem Runden Tisch Denkmalschutz und Klimaschutz hierzu gerne ein, wenn die Stadt eine entsprechende Arbeitsgruppe einrichtet. – 5 – 3) Vom Verein der Landesdenkmalpfleger (VdL) scheint an dieser Stelle keine fachliche Unterstützung möglich zu sein, in den vergangenen zwei Dekaden wurden etwa drei Arbeitsblätter veröffentlicht, die sich mit der Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Energieeffizienzmaßnahmen bzw. erneuerbaren Energien beschäftigt. Die Arbeitsblätter haben mit dem heutigen Stand der Technik und heute verfügbaren Produkten scheinbar nichts zu tun. Wie gehen die städtischen Ämter mit diesem Vakuum um? Wird vermehrt auf Austausch mit Stadtverwaltungen gesetzt, die in diesem Bereich eine Vorbildrolle eingenommen haben? Die Arbeitsblätter des VdL wurden im Vortreffen zum Runden Tisch besprochen. Tatsächlich hat der VdL in die Fassung seines Arbeitsblattes 37 "Solaranlagen und Denkmalschutz" im Mai 2019 überarbeitet. Gegenüber der Fassung von 2010 wurden als Bewertungskriterien bei Photovoltaikanlagen der Brandschutz und mögliche statische Begrenzungen ergänzt. So soll im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden, ob die örtliche Feuerwehr in der Lage und bereit ist, ein brennendes Gebäude mit einer PV-Anlage zu löschen oder ob sie es zur Sicherheit der Einsatzkräfte kontrolliert abbrennen lässt. Diese Frage ging um das Jahr 2010 vielfach durch die Medien, wurde jedoch schon damals durch Fachleute entkräftet. Die Karlsruher Feuerwehr hat 2020 gegenüber der KEK nochmals bestätigt, dass sie auch brennende Gebäude mit Photovoltaikanlagen löscht. Bewertungskriterien transparent zu machen ist auch ein Ziel des Runden Tisches Denkmalschutz und Klimaschutz. Die KEK hat Beispiele aus Nürnberg aufgegriffen. Hier wurden einzelne dachintegrierte PV-Anlagen auch im einsehbaren Bereich genehmigt, zudem werden die angelegten Kriterien transparent gemacht. Für den Runden Tisch wird die KEK weitere positive Beispiele suchen und einbringen. Die Denkmalschutzbehörde beurteilt Anfragen und Anträge objektbezogen und jeweils als Einzelfall. Sie prüft dabei die Verträglichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen mit den Zielen der Denkmalpflege und kommt so zu individuellen Ergebnissen. Sie berücksichtigt gesetzliche Regelungen und bezieht gerichtliche Entscheidungen in ihre Abwägung mit ein. 4) Als Konsequenz der neu verhandelten Gewichtung der öffentlichen Belange Denkmalschutz und Klimaschutz (bzw. konkreter Minderung der Klimawandelfolgen) ist zu erwarten, dass zahlreiche Gestaltungssatzungen einer Überarbeitung bedürfen, um Bauherren bei Energieeffizienzmaßnahmen den benötigten Handlungsspielraum einzuräumen. Diese Entwicklung ist bereits heute absehbar. Wie bereitet sich die Stadtverwaltung hierauf und auf möglicherweise beschleunigte Änderungsverfahren vor? Die Überarbeitung von Gesetzen und anderen, mit diesem Rang erlassenen Vorschriften, auch jenen auf lokaler Ebene, obliegt den jeweiligen Organen. Die Vollzugsbehörden, auch die Denkmalschutzbehörden, werden die Vorgaben bei ihrer Einzelfallbetrachtung stets zugrunde legen. Aus Sicht des UA und der KEK ist die derzeitige Praxis, PV-Anlagen im Bereich der Gestaltungssatzung grundsätzlich abzulehnen, wenn sie aus dem öffentlichen Raum sichtbar sind, angesichts der voranschreitenden Klimaerhitzung nicht mehr zeitgemäß. Die überwiegende Rechtsprechung der jüngsten Zeit, aber auch Umfragen zur Akzeptanz und zur gewünschten Rolle der erneuerbaren Energien bestätigen dies. Der Runde Tisch Denkmalschutz und Klimaschutz wird sich unter anderem mit den Kriterien befassen, die zur Ablehnung oder Zustimmung führen. Hier sollen auch Spielräume besprochen werden, die zum Beispiel durch denkmalgerecht in das Dach integrierte PV entstehen können. Zudem besteht der Wunsch, kommunale Gebäude als gute Beispiele für denkmalgerechte Maßnahmen verfügbar zu machen. – 6 – Gegebenenfalls lassen sich aus den Ergebnissen der Runden Tische dann konsensfähige Änderungsvorschläge für die Gestaltungssatzung ableiten.