Ausscheiden der Ortschaftsrätin Frau Doris Böhler-Friess mit Ablauf des 15.06.2021 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründenbei dem nachfolgenden Herrn Rüdiger Miersch
| Vorlage: | 2021/0632 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.06.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden der Ortschaftsrätin Doris Böhler-Friess und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Rüdiger Miersch Vorlage Nr.: 2021/0632 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 16.06.2021 1.1 ☒ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Ortschaftsrat Durlach stellt nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 7 i.V.m. § 16 Abs. 2 und § 72 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Doris Böhler-Friess mit Ablauf des 15.06.2021 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Ortschaftsrat Durlach gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 72 GemO ausscheidet. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 72 GemO rückt Herr Rüdiger Miersch nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 26.05.2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der CDU für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. Der Ortschaftsrat Durlach stellt gemäß § 29 Abs. 5 i.V.m. § 72 GemO fest, dass bei Herrn Rüdiger Miersch kein Hinderungsgrund vorliegt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Frau Ortschaftsrätin Doris Böhler-Friess teilte mit E-Mail vom 28.05.2021 mit, dass sie nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 7 i.V.m. § 16 Abs. 2 und § 72 der Gemeindeordnung (GemO) aus wichtigem Grund ihre ehrenamtliche Tätigkeit niederlegen möchte und somit aus dem Ortschaftsrat ausscheidet. Nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der CDU nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 26.05.2019 ist Herr Rüdiger Miersch, Karlsruhe-Durlach Herr Rüdiger Miersch rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass bei ihm ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat Durlach gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 72 GemO nicht vorliegt. Seine Erklärung genügt dem Gesetz nach nicht, vielmehr ist gemäß § 29 Abs. 5 i.V.m § 72 GemO durch den Ortschaftsrat förmlich festzustellen, dass bei Herrn Rüdiger Miersch kein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Ortschaftsrat wird gebeten, diese Feststellung zu treffen. Beschluss: 1. Der Ortschaftsrat Durlach stellt nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 7 i.V.m. § 16 Abs. 2 und § 72 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Doris Böhler-Friess mit Ablauf des 15.06.2021 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Ortschaftsrat Durlach gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 72 GemO ausscheidet. 1. Gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 72 GemO rückt Herr Rüdiger Miersch nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 26.05.2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der CDU für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. Der Ortschaftsrat Durlach stellt gemäß § 29 Abs. 5 i.V.m. § 72 GemO fest, dass bei Herrn Rüdiger Miersch kein Hinderungsgrund vorliegt.