Umfang der baulichen Maßnahmen zur Ansiedlung von Eidechsen auf dem Edeltrudtunnel

Vorlage: 2021/0628
Art: Anfrage
Datum: 26.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 41

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.05.2021 Vorlage Nr.: 2021/0628 Umfang der baulichen Maßnahmen zur Ansiedlung von Eidechsen auf dem Edeltrudtunnel Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 41 x Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Welche baulichen Maßnahmen sind insgesamt zur Ansiedlung von Eidechsen auf dem Edeltrudtunnel geplant? 2. Welche davon sind bereits umgesetzt? 3. Welche davon sollen noch umgesetzt werden und wie ist der geplante zeitliche Ablauf? 4. Was ist der genaue Zweck der bereits durchgeführten baulichen Maß-nahmen? Gibt es Alternativen zu diesen und – wenn ja – welche? 5. Was ist der genaue Zweck der noch nicht durchgeführten baulichen Maßnahmen? Gibt es Alternativen zu diesen und – wenn ja – welche? 6. Welche Tiere sollen damit umgesiedelt beziehungsweise angesiedelt werden? 7. Wie hoch sind die Kosten für die Umsiedlungsmaßnahmen insgesamt beziehungsweise pro Tier 8. Wodurch ist der Umfang der bereits durchgeführten und der noch nicht durchgeführten Maßnahmen vorgegeben? Was davon ist nicht vorgeschrieben und damit verzichtbar? 9. Wodurch ist sichergestellt, dass der Zweck der der bereits durchgeführten und der noch nicht durchgeführten Maßnahmen auch erreicht wird? Wodurch wird dies überprüft? Wann werden derartige Überprüfungen stattfinden? 10. Sollte sich herausstellen, dass die auf dem Edeltrudtunnel durchgeführten baulichen Maßnahmen nicht sinnvoll waren, weil sie ihren Zweck nicht erfüllen, können sie dann zurückgebaut werden? In welchem Umfang und in welchem zeitlichen Rahmen ist dies dann möglich? Sachverhalt/Begründung Die Bürgervereine der angrenzenden Stadtviertel Beiertheim und Bulach haben darauf hingewiesen, dass auf dem Edeltrudtunnel derzeit erneut umfang-reiche bauliche Artenschutzmaßnahmen zur Vorbereitung der Umsiedlung von Eidechsen vorgenommen werden. Die vorgesehene Umsiedlung erfolgt dieses Mal in einen Bereich, der von den Bürgerinnen und Bürgern Beiertheims und Bulachs sowie von vielen Nachbarstadtteilen intensiv als Naherholungsgebiet genutzt werde. Die Bürgervereine betonen, der Grundschule Beiertheim sei vor Jahren zugesagt worden, dass die Wiese für die Kinder zum Spielen bereitgehalten wird. So wurde die Wiese regelmäßig gemäht, um eben diese – 2 – Naherholungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Die nun angestoßenen Maßnahmen hätten die Bewohnerinnen und Bewohner Bulachs und Beiertheims und die Bürgervereine vollkommen überrascht. Seitdem die Maßnahme erst nach Baubeginn bekannt geworden seien, erreichten die Unterzeichner zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern der Stadtteile. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • StN Umfang der baulichen Maßnahmen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0628 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Umfang der baulichen Maßnahmen zur Ansiedelung von Eidechsen auf dem Edeltrudtunnel Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 41 X 1. Welche baulichen Maßnahmen sind insgesamt zur Ansiedlung von Eidechsen auf dem Edeltrudtunnel geplant? Am Edeltrudtunnel wurden im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren „Südlich der Stuttgarter Straße“ zwei Artenschutzmaßnahmen für Mauereidechsen durchgeführt: CEF 3, dauerhafte Habitate für Mauereidechsen 2019: 2019 wurden dauerhafte Umsiedlungshabitate für Mauereidechsen angelegt. Das Gesamtareal für diese Habitate beträgt circa 7.100 m² und umfasst die bestehenden Wiesenflächen am Rand der Anlage. In die bestehenden Wiesenflächen wurden Sonnenplätze für die Eidechsen von insgesamt 600 m² Fläche, verteilt auf 13 Einzelflächen eingefügt. Diese wurden mit Holzstämmen, Gabionen und Sandaufschüttungen ergänzt. Auf eine eigentlich notwendige Umzäunung aus Reptilienschutzfolie wurde verzichtet. Diese dauerhaften Habitate befinden sich hauptsächlich am Rand der Grünanlage. CEF 3a temporäre Habitate für Mauereidechsen 2021, Zwischenhälterungen: Der Standort „Südlich der Stuttgarter Straße“ ist mit umfangreichen Kampfmittelverdacht belastet. Boden- und Kampfmittelmanagement zeigen Mehraufwände, die ursprünglich nicht erwartet wurden. Durch diese Verzögerungen müssen die Tiere länger in den Zwischenhälterungen bleiben, was einen höheren Flächenansatz pro Alttier erfordert. Dadurch entstand ein zusätzlicher Flächenbedarf von 7.100 m² Gesamtareal an Wiesenflächen. Für diese zweite Maßnahme, die unerwartet und unter hohem Zeitdruck umgesetzt werden musste, wurden weitere 450 m² Steinlinsen, verteilt auf 10 Einzelflächen angelegt. Diese wurden durch Sandaufschüttungen und 230 m² Staudenfläche zur Sicherstellung des Nahrungsangebotes ergänzt. Auch hier wurde auf eine eigentlich notwendige Umzäunung aus Reptilienschutzfolie verzichtet. Im Unterschied zur ersten Maßnahme ist diese zweite Maßnahme befristet auf fünf Jahre. Die Anlagen werden 2025 wieder zurück gebaut. Nach Abstimmung mit den Bürgervereinen Beiertheim und Bulach werden in den nächsten Wochen zwei der Steinlinsen von der zentralen Wiese auf eine weniger frequentierte Fläche am Rand verlagert. 2. Welche davon sind bereits umgesetzt? Über die oben beschriebenen Maßnahmen hinaus sind keine weiteren geplant. Alle Maßnahmen mit Ausnahme der vereinbarten Verlagerung zweier Steinlinsen sind baulich bis auf Restarbeiten abgeschlossen. – 2 – 3. Welche davon sollen noch umgesetzt werden und wie ist der geplante zeitliche Ablauf? Der Umbau der beiden Steinlinsen im Beisein einer ökologischen Baubegleitung wurde veranlasst. Die beiden Felder wurden abgedeckt, um sicher zu gehen, dass sich keine Eidechsen ansiedeln. Die Steinlinsen werden im Lauf der kommenden Wochen verlagert. 4. Was ist der genaue Zweck der bereits durchgeführten baulichen Maßnahmen? Gibt es Alternativen zu diesen und – wenn ja – welche? Es handelt sich um vorgezogene Artenschutzmaßnahmen für Mauereidechsen, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Südlich der Stuttgarter Straße“ notwendig wurden. Mauereidechsen genießen einen hohen Schutzstatus, der sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch im europäischen Recht verankert ist. Die Maßnahmen basieren auf einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatschG, die durch das Regierungspräsidium Karlsruhe am 12. Dezember 2017 erteilt wurde. Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde wegen der unter Punkt 1. beschriebenen Bauverzögerungen mit Schreiben vom 13. August 2020 durch eine Anpassung der Nebenbestimmungen ergänzt. Dies hatte die Erweiterung der Flächen am Edeltrudtunnel zur Folge. Eine Nachverdichtung der vorhandenen Flächen am Rand der Anlage war nicht möglich, sodass auf die zentralen Wiesen zurückgegriffen werden musste. Die Umsetzung der Maßnahmen ist alternativlos. 5. Was ist der genaue Zweck der noch nicht durchgeführten baulichen Maßnahmen? Gibt es Alternativen zu diesen und – wenn ja welche? Alle Maßnahmen wurden schon umgesetzt bzw. stehen kurz vor Abschluss der Umsetzung. 6. Welche Tiere sollen damit umgesiedelt beziehungsweise angesiedelt werden? Es sollen allochthone Mauereidechsen, die in der Kleingartenanlage „Südlich der Stuttgarter Straße“ in großer Zahl vorkommen, umgesiedelt werden. Es gibt gebietsheimische (autochthone), nicht heimische (allochthone) und hybride Unterarten der Mauereidechsen. Auf dem Baufeld der "Stuttgarter Straße" wurden nicht heimische Unterarten der Mauereidechse gefunden, die jedoch nach geltendem Naturschutzrecht geschützt sind. 7. Wie hoch sind die Kosten für die Umsiedlungsmaßnahmen insgesamt beziehungsweise pro Tier? Die Gesamtkosten betragen nach Auftragssumme für CEF 3 circa 180.000 € und für CEF 3a circa 95.000 €. Die Flächen sind insgesamt für circa 284 erwachsene Tiere konzipiert, die teilweise wieder rückgesiedelt werden. Hinzu kommen 244 Jungtiere. Es entstehen also Kosten von circa 521€ pro Tier. – 3 – 8. Wodurch ist der Umfang der bereits durchgeführten und der noch nicht durchgeführten Maßnahmen vorgegeben? Was davon ist nicht vorgegeben und damit verzichtbar? Der Umfang der Maßnahmen basiert auf einem artenschutzfachlichen Gutachten der ökologischen Baubegleitung auf Grundlage der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, die im Rahmen des Umweltberichts für das Verfahren „Südlich der Stuttgarter Straße“ durchgeführt wurde. Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatschG wurde am 12. Dezember 2017 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt und am 13. August 2020 ergänzt. Die Umsetzung der in der artenschutzrechtlichen Genehmigung formulierten Auflagen ist gesetzliche Pflicht. Die Genehmigung für die zusätzliche Zwischenhälterung am Edeltrudtunnel ist zeitlich befristet und gilt für fünf Jahre. Danach werden die Tiere wieder auf das Gelände „Südlich der Stuttgarter Straße“ zurückgebracht. Alle durchgeführten Maßnahmen sind auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung als Auflagen gefordert und gutachterlich abgestimmt. 9. Wodurch ist sichergestellt, dass der Zweck der bereits durchgeführten und der noch nicht durchgeführten Maßnahmen auch erreicht wird? Wodurch wird dies überprüft? Wann werden derartige Überprüfungen stattfinden? Der Erfolg der Maßnahmen wird durch ein fachgutachterliches Monitoring und regelmäßige Funktionskontrollen (2019-2027) überprüft. Dieses wurde ebenfalls im Rahmen des Verfahrens beauftragt. Die Ergebnisberichte werden der höheren Naturschutzbehörde am Regierungspräsidium Karlsruhe jährlich vorgelegt. 10. Sollte sich herausstellen, dass die auf dem Edeltrudtunnel durchgeführten baulichen Maßnahmen nicht sinnvoll waren, weil sie ihren Zweck nicht erfüllen, können sie dann zurück gebaut werden? In welchem Umfang und in welchem zeitlichen Rahmen ist dies dann möglich? Die bisher durchgeführten Monitorings und Funktionskontrollen für CEF 3 zeigen den Erfolg der Artenschutzmaßnahmen. Die 2019 durchgeführten Maßnahmen sind dauerhaft angelegte Eidechsenhabitate. Sie befinden sich vorwiegend am Rand der Anlage. Diese sind aber nicht Gegenstand der Anfragen der Bürgerinnen und Bürger. Die in 2021 gebauten Maßnahmen CEF 3a werden aufgrund der Befristung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung im Jahr 2025 wieder zurück gebaut. Die Verwaltung hat keineswegs ohne Grund die bestehenden Eidechsenhabitate auf der Grünfläche hergestellt. Den Maßnahmen ging eine intensive Suche nach Flächen und Alternativen voraus, deren Ergebnis keine andere Wahl ließ. An die Flächen, die für eine Umsiedlung geeignet sind, werden umfangreiche fachliche Anforderungen gestellt, beispielsweise ist die Nähe zu den Bahngleisen vorgeschrieben. Die Flächen müssen besonnt und baumfrei sein, südexponiert und von einem großen zusammenhängenden Areal als Nahrungshabitat umgeben sein. Ein Verzicht auf die aktuelle Maßnahme ist nicht möglich, denn es stehen keine geeigneten Flächenalternativen zur Verfügung, die alle artenschutzfachlichen Anforderungen erfüllen könnten. Auf solche hätte das Gartenbauamt sonst gerne zurückgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter des Gartenbauamtes haben sich bei einem Ortstermin mit dem Bürgerverein dafür entschuldigt, die Bürgervereine nicht im Vorhinein informiert zu haben.

  • Protokoll GR TOP 41 22.06.2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 40. Punkt 41 der Tagesordnung: Umfang der baulichen Maßnahmen zur Ansiedlung von Eidech- sen auf dem Edeltrudtunnel Anfrage: AfD Vorlage: 2021/0628 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 41 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Juni 2021