Prüfung Planung Turmbergbahn hinsichtich klimatischer Auswirkungen
| Vorlage: | 2021/0624/2 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 21.07.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Verkehrsbetriebe Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 21.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/0624/2 Prüfung Planung Turmbergbahn hinsichtich klimatischer Auswirkungen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 27 x Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt: 1. Die Planung zur Turmbergbahn wird im Planungsausschuss, im Umweltausschuss und im Ortschaftsrat Durlach vorberaten und erst danach eine abschließende Entscheidung vorgenommen. Für diese Vorberatung wird eine Einschätzung der Stadtverwaltung vorgestellt, wie sich die aktuelle Planung mit ihrem Eingriff in eine wichtige Frischluftschneise auf das Mikroklima in Durlach und Karlsruhe auswirken wird. 2. Der Gesellschafter veranlasst die VBK das Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium so lange ruhen zu lassen, bis die Beratungen in den gemeinderätlichen Gremien und im Ortschaftsrat abgeschlossen sind. Sachverhalt/Begründung: Für unsere abschließende Entscheidung ist die Einschätzung der klimatischen Auswirkung der aktuellen Planung wichtig. Wir bitten daher um zeitnahe Aufbereitung und Befassung der Gremien nach den Sommerferien. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Anton Huber Michael Zeh
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0624/2 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: VBK Prüfung Planung Turmbergbahn hinsichtlich klimatischer Auswirkungen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 27.2 X Kurzfassung Aktuell befassen sich die Verkehrsbetriebe (VBK) mit der Aufstellung der Scoping-Unterlagen für das Regierungspräsidium (RP). Das Scoping ist ein dem Planfeststellungsverfahren vorgelagerter Prozess, der zur Festlegung des Umfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dient. Zur UVP selbst haben sich die VBK freiwillig verpflichtet, um sämtlichen Umweltauswirkungen des Projektes „Barrierefreier Ausbau und Verlängerung Turmbergbahn“ Rechnung zu tragen. Hieraus resultiert auch eine Einleitung des Planfeststellungsantrags erst im Herbst 2021. Aus Sicht des Vorhabenträgers besteht deshalb keine Notwendigkeit zur Durchführung einer darüber hinausgehenden stadtklimatischen Untersuchung, da durch die UVP - als stärkstes gesetzliches Instrument - die klimatischen Auswirkungen der Maßnahme betrachtet werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Aktuell befassen sich die Verkehrsbetriebe (VBK) mit der Aufstellung der Scoping-Unterlagen für das Regierungspräsidium (RP). Das Scoping ist ein dem Planfeststellungsverfahren vorgelagerter Prozess, der zur Festlegung des Umfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dient. Zur UVP selbst haben sich die VBK freiwillig verpflichtet, um sämtlichen Umweltauswirkungen des Projektes „Barrierefreier Ausbau und Verlängerung Turmbergbahn“ Rechnung zu tragen. Hieraus resultiert auch eine Einleitung des Planfeststellungsantrags erst im Herbst 2021. Im Scoping Verfahren veröffentlicht das Regierungspräsidium die relevanten Projektdaten, und die Träger öffentlicher Belange (TÖBs) als auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, den Umfang der UVP mitzubestimmen. Somit besteht im Scoping bereits die Möglichkeit, auf die Bewertung der Klima- Auswirkungen einzuwirken. In der UVP ist das Klima - als eines der Schutzgüter - fester Bestandteil. Bei einer UVP werden die möglichen Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens (und möglicher Alternativen) ermittelt und bewertet, und so werden die gewonnenen Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit des Vorhabens einfließen. Bei den untersuchten Umweltauswirkungen handelt es sich um mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Sachgütern. Im weiteren Verlauf werden die Planfeststellungsunterlagen (einschl. UVP) aufgestellt und bei der Planrechtsbehörde eingereicht. Mit der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen besteht wiederum die Möglichkeit als TÖB und als Privatperson Einfluss auf die Unterlagen zu nehmen, durch schriftliche Einwände oder Stellungnahmen. Aus Sicht des Vorhabenträgers besteht deshalb keine Notwendigkeit zur Durchführung einer darüber hinausgehenden stadtklimatischen Untersuchung, da durch die UVP - als stärkstes gesetzliches Instrument - die klimatischen Auswirkungen der Maßnahme betrachtet werden.