Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe '97 - Zwölfter Sachstandsbericht 2021

Vorlage: 2021/0619
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.06.2021

    TOP: 5

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0619 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 - Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 17.06.2021 5 x Gemeinderat 22.06.2021 13 x Information Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den zwölften Sachstandsbericht zur Kenntnis. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe '97 wurde als kommunale Strategie der Armutsbekämpfung ins Leben gerufen. In seiner Sitzung am 13. Mai 1997 hat der Gemeinderat beschlossen, im Zweijahresrhyth- mus den jeweiligen Sachstandsbericht des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe '97 zu diskutieren. The- matisiert werden unter anderem die Entwicklung der Unterbringungszahlen, der Ausbau und die Differen- zierung des Karlsruher Hilfesystems sowie die medizinische und – seit 2020 neu hinzugekommen – die psy- chiatrische Versorgung. Der vorliegende zwölfte Sachstandsbericht „Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe“ bildet die Datenlage 2019/2020 der Karlsruher Wohnungslosenhilfe ab. Seit Beginn des Jahres 2013 hat die Zahl der wohnungs- losen Menschen – auch bundesweit – zugenommen und hält sich seit 2016 auf konstant hohem Niveau. In Karlsruhe sind dies Auswirkungen des begrenzten Wohnungsmarktes im Niedrigpreissegment. Dass die Wohnungslosenzahlen auch während der Corona-Pandemie nicht gestiegen sind, liegt am intensi- ven Zusammenwirken der Träger und der Fachstelle Wohnungssicherung; die Angebote konnten unter den Schutzbedingungen aufrechterhalten und angepasst werden. In der Krise hat sich die Stärke des Netzwer- kes gezeigt, so dass wohnungslose Menschen weiter über Sozialarbeit begleitet wurden und passende Hil- fen erhielten. Das Karlsruher Wohnungslosenhilfesystem ist breit aufgestellt und reicht von der Prävention, die dem Wohnungserhalt dient, bis hin zur Wohnungsvermittlung. Insbesondere bei der Wohnraumvermittlung haben sich die guten Kooperationen mit privaten Vermieterinnen und Vermie- tern, der Volkswohnung GmbH sowie den Trägern als unverzichtbar erwiesen. Die Programme Wohn- raumakquise und „Mieter sucht Wohnung“ in Kooperation mit der Volkswohnung GmbH sind darüber hin- aus auch gute Beispiele einer sozial gerechten Belegungssteuerung. Trotz der Herausforderungen, die der angespannte Wohnungsmarkt auch in den nächsten Jahren für das Karlsruher Wohnungslosenhilfesystem birgt, ist es ein Ziel der Fachstelle Wohnungssicherung, die bisheri- gen Qualitätsstandards in der Versorgung wohnungsloser Menschen halten zu können. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den zwölften Sachstandsbericht zur Kenntnis.

  • Anlage 12. Sachstandsbericht
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Zwölfter Sachstandsbericht 2021 588 613 468 328 267 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 548 596 563 556 0 100 200 300 400 500 600 700 9293949596979899000102030405060708091011121314151617181920 Anzahl Jahr Wohnungslose 1992-2020, Stichtag 31. Dezember 2 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Impressum Copyright Stadt Karlsruhe – Sozial- und Jugendbehörde, Dezernat 3 Gesamtkoordination/Redaktion Regina Heibrock – Sozialplanung, Sozial- und Jugendbehörde In Zusammenarbeit mit ▪ Linda Brenk – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Frank Pauschert – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Sonja Rexhäuser – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Steffen Schäfer – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Uwe Schlindwein – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Mauricette Smitran – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Heike Winter – Sozial- und Jugendbehörde ▪ Jürgen Lampert – AWO ▪ André Severin – AWO ▪ Christine Jung-Weyand – Badischer Landesverein für Innere Mission ▪ Susanne Daferner – Bahnhofsmission ▪ Uwe Enderle und Team – Diakonisches Werk ▪ Anita Beneta – Diakonisches Werk ▪ David Ostern – Diakonisches Werk ▪ Rebekka Dorka – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Georg Jonczyk – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Stefan Kreß – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Alexandra Schowalter-Ribet – Heimstiftung Karlsruhe ▪ Simon Voigt – Institut für transkulturelle Lösungen ▪ Franziska Dehn –Jobcenter Stadt Karlsruhe ▪ Michaela Schiefer – Ohlebusch Karlsruhe GmbH ▪ Jörg Mauter und Team – SOZPÄDAL ▪ Lissi Hohnerlein und Team – SOZPÄDAL ▪ Axel Diefenbacher – Verein für Jugendhilfe Layout Pruß Grafiken Sozial- und Jugendbehörde Stand April 2021 Sozial- und Jugendbehörde | 3 Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier 4 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Inhalt Vorwort ....................................................................................................................................................................... 7 1. Fachstelle Wohnungssicherung .............................................................................................................................. 9 2. Die Auswirkungen von Corona auf die Wohnungslosenhilfe ................................................................................ 11 3. Prävention ........................................................................................................................................................... 13 3.1. Der Allgemeine Soziale Dienst im Kontext der Wohnungssicherung ............................................................ 13 3.2. Fristlose Kündigungen, Klagen, Mietrückstandsausgleich, Mietsicherung ................................................... 13 3.3. Aufsuchende Arbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe ...................................................................... 15 4. Beseitigung von Obdachlosigkeit .......................................................................................................................... 17 4.1. Datenauswertung ........................................................................................................................................ 17 4.2. Strategietag Karlsruher Wohnungslosenhilfe............................................................................................... 21 5. Betreuungsangebote in Unterkünften und Wohnungen ....................................................................................... 22 5.1. Betreuung in Obdachlosenunterkünften ..................................................................................................... 22 5.1.1. Das Lotsenkonzept .................................................................................................................................. 22 5.1.2. Wohnheim Rüppurrer Straße 23 ............................................................................................................ 23 5.1.2.1. Erstberatung durch Sozialarbeit Rü 23 ...................................................................................... 24 5.1.3. Frauenpension: SOZPÄDAL ..................................................................................................................... 24 5.1.4. Übergangswohngruppe Kriegsstraße 88 ................................................................................................. 25 5.1.5. Sozialpension Augustiner: AWO ............................................................................................................. 25 5.1.6. Sporthotel Stutensee .............................................................................................................................. 26 5.1.7. Sprechstunde Werderstraße: Diakonisches Werk .................................................................................. 26 5.2. Betreutes Wohnen ...................................................................................................................................... 26 5.2.1. Betreute Wohnformen: SOZPÄDAL ....................................................................................................... 26 5.2.2. Wohnen 50+ SOZPÄDAL ......................................................................................................................... 27 5.2.3. Lotsen-WG: Diakonisches Werk ................................................................................................ 25 5.2.4. Wohngruppe Passagehof und Außenstellen: Heimstiftung .................................................................... 27 5.2.5. Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen: Heimstiftung ................................................................... 28 5.2.6. Betreutes Wohnen: AWO ....................................................................................................................... 28 5.2.7. Betreutes Wohnen für haftentlassene wohnungslose Männer: Verein für Jugendhilfe e. V. ................ 29 5.2.8. Wohngemeinschaft Lessingstraße: bwlv ................................................................................................ 30 5.2.9. Haus Bodelschwingh: Verein für Ev. Heimfürsorge Karlsruhe e. V. ........................................................ 30 5.3. Langzeithilfen .............................................................................................................................................. 30 5.3.1. Langzeitwohngruppen Thomas-Mann-Straße: Heimstiftung ................................................................. 30 5.3.2. Hotel Anker: AWO ................................................................................................................................... 31 5.3.3. Wohnetage Scheffel 37: Wohnen für wohnungslose Frauen mit erheblichen multiplen Erschwernissen: SOZPÄDAL ............................................................................................................................................... 32 6. Wohnraumbeschaffung ........................................................................................................................................ 33 6.1. Wohnraumakquise durch Kooperation ........................................................................................................ 33 6.1.1. Nutzungsverhältnisse .............................................................................................................................. 35 6.2. Scharnierstelle zur Volkswohnung GmbH .................................................................................................... 35 6.3. Sicherung preiswerten Wohnraums im Sozialraum ..................................................................................... 36 Sozial- und Jugendbehörde | 5 7. Beratung .............................................................................................................................................................. 37 7.1. Kommunale Schuldnerberatung .................................................................................................................. 37 7.2. Beratungsstelle für wohnungslose Männer ................................................................................................. 37 7.3. Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ............................................................ 38 7.4. Straßensozialarbeit: Diakonisches Werk ...................................................................................................... 38 7.5. Anlaufstelle Iglu: Heimstiftung Karlsruhe .................................................................................................... 39 7.6. Bahnhofsmission ......................................................................................................................................... 40 8. Versorgung ........................................................................................................................................................... 41 8.1. Erfrierungsschutz für Männer ...................................................................................................................... 41 8.2. Erfrierungsschutz für Frauen ........................................................................................................................ 41 8.3. Tagestreff „Tür“: Diakonisches Werk ........................................................................................................... 41 8.4. TafF – Kombiniertes Angebot: „Tagesaufenthalt“ und „Arbeiten und Qualifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ...................................................................................................... 42 8.5. Pflegerische Versorgung .............................................................................................................................. 43 8.6. Medizinische Versorgung ............................................................................................................................. 43 8.6.1. Obdachlosenunterkunft „Anker“, AWO .................................................................................................. 44 8.6.2. Tagestreff „TÜR“, Kriegsstraße 88, Diakonie .......................................................................................... 44 8.6.3. Tagestreff für Frauen (TafF), SOZPÄDAL ................................................................................................. 44 9. Zielgruppen .......................................................................................................................................................... 46 9.1. Wohnungslose Familien............................................................................................................................... 46 9.1.1. Mehrfamilientherapie mit wohnungslosen Familien: Ohlebusch GmbH ............................................... 46 9.2. Junge erwachsene Wohnungslose ............................................................................................................... 47 9.2.1. NOKU: Heimstiftung Karlsruhe ............................................................................................................... 48 9.2.2. JUNO: Heimstiftung Karlsruhe ................................................................................................................ 48 9.2.3. Betreutes Wohnen: Heimstiftung Karlsruhe ........................................................................................... 49 9.2.4. „Wohnen 18+“: SOZPÄDAL ..................................................................................................................... 50 9.3. Psychisch kranke Wohnungslose ................................................................................................................. 51 9.3.1. Sprechstunde der psychiatrischen Klinik im Anker ................................................................................. 51 9.3.2. Betreutes Wohnen: AWO ....................................................................................................................... 52 9.3.3. Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL ............................................................................................................... 52 9.3.4. Aufsuchende Betreuung für wohnungslose psychisch kranke Menschen: Diakonisches Werk ............. 52 9.3.5. Appartementhaus Rüppurrer Straße 56: Diakonisches Werk ................................................................. 53 9.3.6. Ambulant betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission ........................................... 53 10. Arbeit, Beschäftigung, Aktivierung ....................................................................................................................... 54 10.1. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ........................................................................................ 54 10.2. Arbeits- und Beschäftigungsprojekt „Esperanza“: Heimstiftung .................................................................. 54 10.3. Arbeits- und Beschäftigungsprojekt: AWO................................................................................................... 55 10.4. Beschäftigungsprojekt LaBOR für junge Erwachsene in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ..................................... 56 10.5. TafF – Arbeiten und Qualifizieren für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL ................................................. 56 10.6. Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL ............................................................................................. 58 10.7. Streetwork: Diakonisches Werk ................................................................................................................... 58 6 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 11. Hilfen für Wohngebiete mit besonderem Unterstützungsbedarf ......................................................................... 59 11.1. Wohnwagenabstellplatz .............................................................................................................................. 59 12. Ausblick ................................................................................................................................................................ 60 13. Anhang ................................................................................................................................................................. 61 13.1. Siebter Fachtag Armutsbekämpfung ............................................................................................................ 61 13.2. Achter Fachtag Armutsbekämpfung ............................................................................................................ 62 Sozial- und Jugendbehörde | 7 Vorwort Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis aller Menschen. Eine eigene Wohnung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um sich in die Gesellschaft zu integrieren. Eine Ausgrenzung aus dem Wohnungsmarkt geht oftmals auch mit einer Ausgrenzung aus anderen gesellschaftlichen Teilbereichen, wie dem Arbeitsmarkt oder dem Gesundheitssystem, einher. Daher ist es umso wichtiger, wohnungslose Menschen mit angemessenem Wohnraum und adäquaten Angeboten zu versorgen. Die Stadt Karlsruhe hat in den vergangenen Jahrzehnten viel unternommen, um die Zahl der Wohnungslosen zu senken: So wurde in den 1960er Jahren das Barackenbeseitigungsprogramm und in den 1970er Jahren das „Rahmenprogramm zur Rehabilitation sozialer Randgruppen“ aufgelegt. Der Bestand des Wohngebietes Kleinseeäcker wurde besonders in den 1980er Jahren in Augenschein genommen, und in den 1990er Jahren erfolgte die konzeptionelle Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe über das Gesamtkonzept. 2003 und 2014 wurde jeweils ein „Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe“ aufgelegt, um den negativen Trend steigender Wohnungslosenzahlen zu stoppen und die Wohnungslosenhilfe konzeptionell weiterzuentwickeln. Im Jahr 2010, dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, hat Karlsruhe das Masterplanziel „Auflösung der unbetreuten Unterkünfte“ erreicht. Dieser Beitrag zur Bekämpfung der extremsten Ausprägung von Armut war vor allem aufgrund eines differenzierten und gut funktionierenden Hilfesystems, verbunden mit einem ausdifferenzierten Netzwerk, möglich. Initiiert wurde das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 in der Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 1997. Zum damaligen Zeitpunkt war dem Gemeinderat per Beschluss zugesagt worden, im Zweijahresrhythmus einen Sachstandsbericht vorzulegen, um Transparenz hinsichtlich der Entwicklung der Wohnungslosenzahlen und des Hilfesystems zu gewährleisten. Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 wurde als lokale Strategie zur Armutsbekämpfung ins Leben gerufen. Es ist ein konzeptioneller Gegenentwurf zu sozialen und baulichen Dimensionen der Ausgrenzung wohnungsloser Menschen und deckt die Bandbreite von akut von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen bis zur sozialen Stadtteilentwicklung ab. Thematisiert werden unter anderem die Entwicklung der Wohnungslosenzahlen, der Ausbau und die Differenzierung des Karlsruher Hilfesystems, aktuelle Trends und Bedarfe sowie die medizinische Versorgung. In den Anfangsjahren des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe ́97 lag der Schwerpunkt der Berichterstattung unter anderem auf ausgewählten Wohngebieten, die aus sozialer und/oder baulicher Sicht einen Handlungsbedarf aufwiesen (wie zum Beispiel Karl-Flößer-Straße, Nußbaumweg oder Kleinseeäcker). Mittlerweile wurde in diesen Gebieten entweder saniert, oder es sind viele (soziale) Maßnahmen eingeleitet worden. Die Versorgung am Wohnungsmarkt benachteiligter Personen ist allerdings ein Dauerthema geblieben, zumal auf dem Karlsruher Mietwohnungsmarkt im Segment bezahlbaren Wohnraums für Gering- und Normalverdienende in den letzten Jahren ein massiver Versorgungsengpass entstanden ist, der weiter anhält. Auch der Rückgang des Bestands an Sozialmietwohnungen in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass es für einkommensschwache Haushalte enorm schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Betroffen hiervon sind vor allem Alleinerziehende, Familien mit geringen Einkünften und Menschen mit Migrationshintergrund. Aber auch für Alleinlebende wird es aufgrund des Wegfalls von günstigem Einfachstwohnraum zunehmend problematischer, eine Wohnung zu finden. Die Bewerbungszahlen bei den Wohnungsbaugesellschaften sind aufgrund des engen Wohnungsmarktes sehr hoch. Fehlender Leerstand, Preisentwicklung der Mieten und eine zunehmende Zahl von „Geringverdienenden“, die die Mieten über den sozialhilferechtlichen Grenzen nicht finanzieren können, erschweren die Situation. Die Auswirkungen davon sind deutlich in der Fachstelle Wohnungssicherung sowie in allen Bereichen der Karlsruher Wohnungslosenhilfe zu spüren. Die Unterbringungszahlen von Familien, Paaren und Alleinstehenden sind seit 2013 stark angestiegen, bis sie sich seit dem Jahr 2016 auf hohem Niveau stabilisiert haben. Aufgrund des Anstiegs der Wohnungslosenzahlen und der schwierigen Rahmenbedingungen auf dem Wohnung- smarkt, wurde im Jahr 2017 ein Strategietag der Wohnungslosenhilfe initiiert. Ziel war die konzeptionelle Weiterentwicklung des Hilfesystems unter Beteiligung der Akteure der Wohnungslosenhilfe. Bedarfe wie die psychiatrische Versorgung wurden eruiert und zwischenzeitlich – wie viele andere Maßnahmen auch – umgesetzt. 2020 kam erschwerend die Coronapandemie hinzu, deren Auswirkungen für Wohnungslose und für Menschen, die auf der Straße leben, noch einschneidender sind als für Menschen, die ein „normales“ Leben führen. Die Krise führte zu viel Engagement von Seiten der Zivilgesellschaft und der Wohnungslosenhilfe. Oftmals war schnelles und kreatives Handeln gefragt. Dass die Wohnungslosenzahlen auch während der Coronapandemie nicht weiter gestiegen sind, liegt am intensiven Zusammenwirken der Träger und der Fachstelle Wohnungssicherung; die Angebote konnten unter den Schutzbedingungen aufrechterhalten und angepasst werden. In der Krise hat sich die Stärke des Netzwerkes gezeigt, so dass wohnungslose Menschen weiter über Sozialarbeit begleitet wurden und passende Hilfen erhielten. 8 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Die Versorgung wohnungsloser Menschen mit Wohnraum bleibt weiterhin eine große Herausforderung. Dass der Wohnungsmarkt gerade im preiswerten Mietsegment sehr angespannt ist, führt dazu, dass Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten als Mietsuchende in Konkurrenz mit anderen Gruppen mit geringen Einkünften bei Vermieterinnen und Vermietern oft nur geringe Chancen haben. Trotz erschwerter Rahmenbedingungen eines engen Wohnungsmarktes gelingt es dank der guten Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe und des ausdifferenzierten Hilfesystems, das von der Prävention bis hin zur Wohnraumversorgung reicht, Menschen mit Wohnraum und weiterführenden Angeboten zu versorgen. Die guten Kooperationen mit privaten Vermieterinnen und Vermietern sowie mit der Volkswohnung GmbH sind hierbei unverzichtbar, um Wohnungslosen das Wohnen mit eigenem Mietvertrag zu ermöglichen. Mein besonderer Dank gilt den Akteurinnen und Akteuren der Karlsruher Wohnungslosenhilfe sowie allen in dem Arbeitsfeld Tätigen. Danken möchte ich auch den Stadträtinnen und Stadträten des Karlsruher Gemeinderates für ihre Unterstützung und ihr Engagement für wohnungslose Menschen. Martin Lenz Bürgermeister Sozial- und Jugendbehörde | 9 1. Fachstelle Wohnungssicherung In einem mehrjährigen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern initiierten Prozess der Organisationsentwicklung hat sich die Abteilung Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde seit 2007 zur „Fachstelle Wohnungssicherung“ gewandelt. Das Modell „Zentrale Fachstelle“ geht auf ein Konzept des Städtetages zurück und verfolgt den Kerngedanken, Zuständigkeitszersplitterung verschiedener städtischer Stellen zu überwinden. Die erforderlichen Hilfen für Haushalte in Wohnungsnot können somit zielgenauer, koordinierter und schneller erfolgen. Die Fachstelle Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde hat auch die Sachbearbeitung der Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für wohnungslose Menschen integriert. So ist gewährleistet, dass Leistungssachbearbeitung und Sozialarbeit eng kooperieren. Es besteht zudem eine enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und der Sozialplanung. Das folgende Organigramm veranschaulicht den Aufbau der Fachstelle Wohnungssicherung. Organigramm Fachstelle Wohnungssicherung (Stand 2019) | Abbildung 1 Schuldnerberatung Fachstellenleitung Team 1 Ordnungsrechtliche Unterbringung, Leistungen nach SGB XII Team 2 Prävention (Mietrückstände/ Räumungstermine), Wohnraumakquise, Scharnierfunktion VoWo, Hilfe für Familien/ Nutzungsverhältnisse Team 3 Wohnheim Rüppurrer Straße 23 Team 4 Beratungsstelle für wohnungslose Männer, Erfrierungsschutz/ Übergangswohngruppe 88 10 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Wohnungslosenhilfe in Karlsruhe (Stand Juli 2019) | Abbildung 2 Fachstelle Wohnungssicherung betreibt finanziert und/oder in Kooperation mit Prävention ▪ Mietrückstandsausgleich ▪ fristlose Kündigungen, Klagen ▪ Mietsicherung ▪ aufsuchende Sozialarbeit Beratung ▪ Beratungsstelle für Männer ▪ Schuldnerberatung Betreute Obdachlosenunterkünfte ▪ Erstberatung durch Rü 23 ▪ Wohnheim Rü 23 ▪ Übergangswohngruppe K88/DG Beseitigung von Obdachlosigkeit ▪ Einweisung in Unterkünfte und Hotels ▪ Verwaltung der Unterkünfte ▪ Erfrierungsschutz für Männer ▪ Erfrierungsschutz für Frauen Wohnen ▪ Wohnraumakquise durch Kooperation ▪ Belegungsvereinbarungen/Nutzungsverträge ▪ Scharnierstelle Volkswohnung (VoWo GmbH) Prävention ▪ Prävention durch den Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe (ASD) Beratung ▪ Iglu: Heimstiftung ▪ Beratungsstelle für Frauen und Paare: SOZPÄDAL ▪ Bahnhofsmission Betreute Obdachlosenunterkünfte ▪ Frauenpension: SOZPÄDAL ▪ Sozialpension Augustiner: AWO ▪ Lotsen: Caritas, Diakonisches Werk, ITL, SOZPÄDAL ▪ Werderstraße Sprechstunde: Diakonisches Werk Langzeithilfen ▪ Anker: AWO ▪ Langzeit-WG Thomas-Mann-Straße: Heimstiftung ▪ Wohnetage Scheffelstraße: SOZPÄDAL Betreutes Wohnen ▪ AWO ▪ Lotsen-WG: Diakonisches Werk ▪ Bodelschwingh ▪ BWLV ▪ Heimstiftung ▪ Wohngruppe Passagehof: Heimstiftung ▪ Mehrfamilientherapie: Ohlebusch GmbH ▪ SOZPÄDAL ▪ Wohnen 50+: SOZPÄDAL ▪ Verein für Jugendhilfe Versorgung ▪ Tagestreff TÜR: Diakonisches Werk ▪ TafF: SOZPÄDAL ▪ Medizinische Versorgung Psychisch Kranke ▪ Betreutes Wohnen: AWO, SOZPÄDAL ▪ Appartementhaus Rü 56: Diakonisches Werk ▪ Aufsuchende Hilfe: Diakonisches Werk ▪ Ambulant Betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission ▪ Sprechstunde der psychiatrischen Klinik im Anker: AWO Junge Erwachsene ▪ NOKU: Heimstiftung ▪ Juno: Heimstiftung ▪ Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL, Heimstiftung Familien ▪ Mehrfamilientherapie: Ohlebusch ▪ Beratung ▪ Betreutes Wohnen und Lotsen: SOZPÄDAL Aktivierung ▪ Arbeitsprojekt AWO ▪ Streetwork: Diakonisches Werk ▪ Esperanza: Heimstiftung Sozial- und Jugendbehörde | 11 ▪ LABOR/Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL ▪ TafF: SOZPÄDAL 2. Die Auswirkungen von Corona auf die Wohnungslosenhilfe Die Coronapandemie hat seit Beginn alle Teile des Netzwerks der Wohnungslosenhilfe stark gefordert und zugleich gezeigt, dass alle Beteiligten gut in der Lage waren, die Herausforderungen anzugehen. Alle Hilfsangebote konnten in angepasster Form weiter angeboten werden. Die präventiven Hilfen zum Wohnungserhalt wurden überwiegend in schriftlichen und telefonischen Kontakt geändert und konnten im bisherigen Umfang fortgesetzt werden. Für die Unterbringung Wohnungsloser war das Rathaus West durchgängig geöffnet. Auch die Versorgung mit Wohnungen über das Programm Wohnraumakquise konnte aufrechterhalten werden. Ebenso wurden alle Beratungsangebote, sowohl städtische als auch bei den freien Trägern, fortgesetzt. Seit Beginn der Pandemie erfolgt eine Unterbringung von zwei fremden Personen nur noch in einem Doppelzimmer, wenn dieses über mindestens 20 Quadratmeter verfügt. Die Größenvorgabe ist mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Im Regelfall werden Einzelzimmer angeboten. Hierfür wurden zusätzliche Hotelzimmer angemietet. Für Menschen, die dieses Angebot aus persönlichen Gründen ablehnen, sind im Winterhalbjahr durchgängig die Erfrierungsschutzangebote geöffnet. Im Erfrierungsschutz gibt es sowohl bei dem Angebot für Männer in der Kriegsstraße 88 als auch bei dem für Frauen im Hotel Anker separate Krankenzimmer, in denen Betroffene mit Coronasymptomen untergebracht werden können bis ein Testergebnis vorliegt. Zudem wird versucht, die Menschen schnellstmöglich vom Erfrierungsschutz in die Regelunterbringung aufzunehmen, so dass die Belegung der Winter- Angebote deutlich geringer als in früheren Jahren war. Insgesamt gab es bis Januar 2021 nur drei untergebrachte Personen mit positivem Coronatest. Eine Quarantäne war in den Zimmern der Unterkünfte oder in extra angemieteten Hotelzimmern möglich. Eine Ansteckung weiterer Personen erfolgte nicht. Auch die Angebote für Tagesaufenthalte wurden aufrechterhalten. Die Zahl der gleichzeitigen Nutzerinnen und Nutzer musste jedoch deutlich reduziert werden, entsprechend der Schutzverordnungen. Zugleich wurde darauf geachtet, dass die Frauen und Männer ohne Wohnung und fester Obdachlosenunterkunft die Angebote vorrangig nutzen konnten. Die Zusammenarbeit mit dem Trägernetzwerk wurde intensiviert. Es fanden regelmäßige Treffen der Sozial- und Jugendbehörde mit den Trägern statt, um sich über Fragen bezüglich Corona auszutauschen und das Hilfesystem gezielt anzupassen. Ergänzend zu den bestehenden Angeboten gab es viele Essensangebote von den langjährigen Trägern der Wohnungslosenhilfe. Es kamen zudem weitere Angebote von neuen Anbietern und von ehrenamtlich Engagierten hinzu. Um die Angebote besser zu vernetzen und die Ehrenamtlichen mit den professionellen Strukturen bekannt zu machen, bildete sich ein regelmäßiger Informationsaustausch über Anpassung von Angeboten, Änderung von Öffnungszeiten und ähnliches. 12 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Sozial- und Jugendbehörde | 13 3. Prävention Die eigene Wohnung ist der Lebensmittelpunkt für jeden Menschen. Dort lebt man, hat seine sozialen Kontakte und seinen privaten Rückzugsraum. Der Verlust der eigenen Wohnung ist oft der Beginn einer sozialen Abwärtsspirale. Insbesondere leiden Kinder betroffener Familien unter dieser traumatischen und stigmatisierenden Lebenslage. Daher ist es vor allem in Zeiten eines in Karlsruhe stark angespannten Wohnungsmarktes umso wichtiger, Wohnraum zu erhalten und Wohnungsverluste zu verhindern. Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe berät in enger Kooperation mit der Fachstelle Wohnungssicherung von Wohnungsverlust Betroffene. Das Team der Prävention der Fachstelle Wohnungssicherung versucht unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zu verhindern, dass Menschen wegen einer Kündigung oder einer Räumungsklage ihre Wohnung verlieren und Wohnungsverluste wegen fehlender Mietzahlungen folgen. 3.1. Der Allgemeine Soziale Dienst im Kontext der Wohnungssicherung Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe ist auf Grund seiner wohnumfeld- und sozialraumorientierten Arbeitsweise unter anderem auch Ansprechpartner für alle Menschen, die Schwierigkeiten im Bereich des Wohnens haben. Im Wesentlichen informiert die Fachstelle Wohnungssicherung den Allgemeinen Sozialen Dienst bei allen eingehenden Mitteilungen über drohenden Wohnungsverlust. Informationsquellen können aber auch die Familien selbst sein beziehungsweise die Fachleute, die diese im Rahmen von Jugendhilfeleistungen begleiten. Nach Eingang der Information versuchen die zuständigen Bezirkssozialarbeitenden, umgehend Kontakt zu den Betroffenen herzustellen. Kommt der Kontakt zustande, findet eine Beratung mit dem Ziel der Klärung statt, welche Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes erforderlich und möglich sind. Benötigen die betroffenen Menschen zum Erhalt ihres Wohnraums finanzielle Unterstützung, werden sie an die Fachstelle Wohnungssicherung oder das Jobcenter weitervermittelt. In diesem Zusammenhang wird auch vorab geklärt, wie die Betroffenen künftig ihre Mietzahlungen lückenlos sicherstellen können. Für Wohnungslose werden in gemeinsamen Fallbesprechungen und Hilfekonferenzen unter Beteiligung der Leistungserbringenden, der Fachstelle und dem Sozialen Dienst die notwendigen Hilfeleistungen geklärt, bei Bedarf um Jugendhilfeleistungen ergänzt und koordiniert. Im Jahr 2020 war der Allgemeine Soziale Dienst in insgesamt 511 (2019: 593) Fällen mit der Beratung zur Wohnungssicherung befasst. 3.2. Fristlose Kündigungen, Klagen, Mietrückstandsausgleich, Mietsicherung Im Jahr 2019 waren beim Fachbereich Prävention 796 Verfahren wegen Mahnungen, fristlosen Wohnungs- kündigungen und Räumungsklagen anhängig. 2019 konnten insgesamt 196 Haushalte mit 342 Personen, darunter 133 Kinder, vor dem drohenden Wohnungsverlust bewahrt werden. Im Coronajahr 2020 gab es in Karlsruhe 640 Verfahren. Hier konnten durch finanzielle Hilfen 167 Mietverhältnisse für 329 Personen, darunter 136 Kinder, gesichert werden. Der klassische Mietrückstand ist auch in den Jahren 2019 und 2020 der Hauptgrund für die Kündigung oder die Räumung einer Wohnung. Vorrangiges Ziel der präventiven Tätigkeit der Fachstelle Wohnungssicherung ist es, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, den Wohnungsverlust wegen fehlender Mietzahlungen zu verhindern. Über die Volkswohnung GmbH (VoWo) werden fristlose Kündigungen sowie Mahnungen zeitnah dem Fachbereich Prävention mitgeteilt, so dass eine schnelle Intervention möglich ist. 14 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Übernahme Mietrückstände 2010 bis 2020 | Abbildung 3 Laufende Mietsicherungen 2010 bis 2020 | Abbildung 4 Wie in den vergangenen Jahren auch kann die Prävention der Fachstelle Wohnungssicherung durch die Einrichtung von Mietsicherungen zuverlässig und effektiv dazu beitragen, Mietrückstände zu vermeiden und Wohnungen langfristig für die Mieterinnen und Mieter zu erhalten. Durch die Abtretung der eigenen Einkünfte in Höhe der Monatsmiete an das Präventionsteam der Fachstelle Wohnungssicherung und die Weiterleitung dieser Einkünfte an die Vermieterin/den Vermieter werden nachhaltig neue Mietrückstände verhindert. 277 288 239 241 251 244 210 213 192 196 167 0 50 100 150 200 250 300 350 20102011201220132014201520162017201820192020 Anzahl Jahr 156 162 158 149 144 125 122 95 99 105 110 0 50 100 150 200 20102011201220132014201520162017201820192020 Anzahl Jahr Sozial- und Jugendbehörde | 15 3.3. Aufsuchende Arbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe Schwerpunkt der aufsuchenden Arbeit der Fachstelle Wohnungssicherung ist die Hilfe vor dem Räumungstermin mit dem Ziel der Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Dies beinhaltet, die vor dem Wohnungsverlust stehenden Haushalte aufzusuchen, den Hilfebedarf abzuklären und falls notwendig, Hilfen zum Mietrückstandsausgleich und zur Mietabsicherung zu vermitteln. Vorrangiges Ziel ist der Wohnungserhalt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt der Versuch einer Wohnungsvermittlung. Wenn eine Räumung nicht zu verhindern ist, wird mit den Betroffenen der Ablauf geklärt und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten. Dies dient dazu, den Betroffenen die oft große Verunsicherung zu nehmen und kann somit auch zur Entschärfung des Termins selbst beitragen. Zudem erfolgt eine Vorbereitung auf die Situation der Wohnungslosigkeit und Begleitung beim Räumungstermin. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Zahl an verhinderten Räumungsterminen. Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe | Abbildung 5 Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2019 Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe | Abbildung 6 Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2020 Räumungstermine 151 Haushalte (243 Personen) abgesetzte Räumungstermine 62 Haushalte Unterbringung nach Räumungstermin 35 Haushalte ohne direkten Kontakt 54 Haushalte Alleinlebende 38 Alleinerziehende 7 (16) Paare 5 (10) Familien 12 (39) Alleinlebende 24 Alleinerziehende 6 (15) Paare 2 (2) Familien 3 (10) Räumungstermine 149 Haushalte (228 Personen) abgesetzte Räumungstermine 61 Haushalte Unterbringung nach Räumungstermin 36 Haushalte Ohne direkten Kontakt 52 Haushalte Alleinlebende 40 Alleinerziehende 4 (11) Paare 4 (8) Familien 13 (43) Alleinlebende 27 Alleinerziehende 2 (4) Paare 3 (6) Familien 4 (13) 16 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 2019 und 2020 konnte die Fachstelle Wohnungssicherung durch die Zusammenarbeit mit Vermietenden, Mietenden, Gerichtsvollziehenden und anderen beteiligten Institutionen wie beispielsweise dem Jobcenter, jeweils 41 % der bereits terminierten Räumungstermine noch verhindern. Für 205 Personen wurde in den Jahren 2019 und 2020 dadurch das vorrangige Ziel des Wohnungserhaltes erreicht. Lediglich 101 Personen mussten nach einer Räumung obdachlosenrechtlich untergebracht werden. Die Coronapandemie 2020 hatte auf die Zahl der Räumungstermine (2019: 151; 2020: 149) keinen wirklichen Einfluss. In den Monaten April, Mai und Juni 2020 wurden die meisten Räumungstermine ausgesetzt beziehungsweise verschoben. Im weiteren Verlauf des Jahres wurden diese Räumungstermine dann größtenteils nachgeholt. Trotz vieler präventiver Maßnahmen sind Mietrückstände − wie in den Vorjahren auch − die Hauptursache für den Wohnungsverlust nach einer Räumung (siehe Abbildung 7). Mietrückstände entstehen zum Beispiel durch besondere soziale Schwierigkeiten der Mietschuldnerinnen und Mietschuldner, jedoch zunehmend auch durch teure Mieten, die die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieterinnen und Mieter übersteigen. Oftmals fehlt die Möglichkeit, Mieten über Lohn und Gehalt oder über Transferleistungen abzusichern. Hinzu kommt die schwindende Möglichkeit, beispielweise bei Arbeitsverlust, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Dies erschwert die präventiven Hilfen der Fachstelle Wohnungssicherung. Besorgniserregend war der hohe Anteil an mietwidrigem Verhalten bei den Räumungsgründen. Hier war ein sukzessiver Anstieg auf 35,6 % im Jahr 2020 zu verzeichnen. Dies erschwert den Wohnungserhalt, da die Vermieterinnen und Vermieter bei Räumungen wegen mietwidrigem Verhalten weniger bereit sind, die Mietverhältnisse fortzusetzen als bei angesetzten Räumungen wegen Mietrückständen. Räumungsgründe 2010 bis 2020 in Prozent | Abbildung 7 84,5 78,7 80 84,1 82,1 83 84 80,4 77,8 63,5 55,7 12,6 15,8 15 10,4 11,9 12,9 8 8,9 15,1 24,8 35,6 2,9 5,5 5 5,5 6 4,1 8 10,7 7,1 11,7 8,7 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 20102011201220132014201520162017201820192020 Prozent MietrückständeMietwidriges VerhaltenEigenbedarf Sozial- und Jugendbehörde | 17 4. Beseitigung von Obdachlosigkeit Nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz ist die Kommune verpflichtet, auftretende Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, sofern den Betroffenen zumutbare Selbsthilfe nicht möglich ist. Dabei spielen die jeweiligen Ursachen der Obdachlosigkeit keine Rolle. In Karlsruhe ist schon seit Jahrzehnten diese eigentlich ordnungsrechtliche Funktion an die Sozial- und Jugendbehörde delegiert. Außerhalb der regulären Sprechzeiten der Fachstelle Wohnungssicherung werden notwendige Sofortmaßnahmen über das Wohnheim Rüppurrer Straße 23 (Rü 23) veranlasst. Soweit nicht unmittelbar Wohnungen zur Verfügung stehen, werden obdachlose Haushalte und Einzelpersonen in städtische Unterkünfte und angemietete Hotels eingewiesen. 4.1. Datenauswertung Obdachlosenrechtlich untergebracht werden mussten vor den 1990er Jahren in Karlsruhe durchschnittlich etwa 200 Personen. 1993 stieg die Anzahl um mehr als das Dreifache auf über 600 an. Bis 1998 war jedoch die Anzahl von durchschnittlich etwa 200 untergebrachten Bürgerinnen und Bürgern wieder erreicht. Ursächlich hierfür war der intensive Wohnungsbau innerhalb weniger Jahre, der dafür sorgte, dass sich der Wohnungsmarkt wieder entspannte. Aufgrund dieser baulichen Intervention reduzierte sich zunächst in den Folgejahren die Zahl der wohnungslosen Menschen. Umso besorgter zeigten sich die Verantwortlichen, als die Zahl der Wohnungslosen 2003 erneut drastisch anstieg. Um eine analoge Entwicklung wie Anfang der 1990er Jahre zu verhindern, wurde − im Sinne einer kommunalpolitischen Intervention − 2003 ein "Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe" ins Leben gerufen. Es umfasste neben dem Programm „Wohnraumakquise durch Kooperation“ ein Bündel von Maßnahmen im Sektor der Hilfen nach § 67 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), wie zum Beispiel das Betreute Wohnen über freie Träger oder das Programm Lotsen aus der Wohnungslosigkeit. Mit Hilfe dieser sozialen Intervention konnte erstmals 2004 der Anstieg an Wohnungslosen gestoppt werden. Zunächst wurde bis 2011 eine Stagnation der Zahl wohnungsloser Menschen erreicht. Doch die seit Jahren andauernde Knappheit auf dem niedrigpreisigen Wohnungsmarkt hat sich seit Beginn des Jahres 2013 deutlich verschärft. Die Auswirkungen hiervon sind seither auch deutlich in der Fachstelle Wohnungssicherung sowie in allen Bereichen der Karlsruher Wohnungslosenhilfe zu spüren. Nach über zehn Jahren wurde daher ein weiteres Handlungskonzept, das „Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe 2014“, aufgelegt und in 2017 wurde mit allen Akteuren der Wohnungslosenhilfe ein Strategietag zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Hilfesystems veranstaltet. Ohne die soziale Intervention hätte die Stadt Karlsruhe wesentlich mehr wohnungslose Personen zu versorgen. Da die Fachstelle Wohnungssicherung in den letzten Jahren viele Maßnahmen zur Wohnraumversorgung eingeleitet hat und das Karlsruher Wohnungslosenhilfesystem, damit einhergehend, sehr differenziert ist, konnte erreicht werden, dass trotz des engen Wohnungsmarktes und der hohen Zugangszahlen die Unterbringungszahlen seit 2016 nicht weiter gestiegen sind, auch wenn dies die Stichtagszahlen vereinzelt suggerieren könnten. Um einen differenzierten Blick zu bekommen, wie viele Personen in den Berichtsjahren 2019/2020 obdachlosenrechtlich untergebracht waren, werden im Folgenden sowohl die Stichtagszahlen als auch die Jahresverlaufszahlen dargestellt. 18 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Wohnungslose 1992 bis 2020, Stichtag 31. Dezember | Abbildung 8 Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren 556 Personen über die Fachstelle Wohnungssicherung obdachlosenrechtlich untergebracht, darunter 114 Kinder (2019: 563 Personen, darunter 81 Kinder). Die Stichtagszahlen geben lediglich darüber Auskunft, wie viele Personen jeweils an diesem einen Tag Ende eines Monats untergebracht waren. So erweckt beispielsweise die Stichtagszahl 2018 den Eindruck, dass die Zahl der wohnungslosen Menschen in 2018 zugenommen hat, was jedoch nicht der Fall ist (siehe Abbildung 9). Stichtagszahlen bilden zwar eine Tendenz und Entwicklung ab, sind aber dennoch Momentaufnahmen. Untergebrachte 2010 bis 2020 im Jahresverlauf | Abbildung 9 Daher muss immer auch eine Betrachtung der Verlaufszahlen erfolgen. Die Verlaufszahlen repräsentieren, wie viele Personen im Laufe eines Jahres von der Fachstelle Wohnungssicherung betreut und versorgt wurden. Anhand des Schaubilds (Abbildung 9) ist zu erkennen, dass die Verlaufszahlen im Jahr 2019 im Vergleich zu den Vorjahren angestiegen sind (1.548 Personen). Im Jahr 2020 gab es hingegen wieder weniger Personen, die im Laufe eines Jahres von der Fachstelle W untergebracht wurden (1.432 Personen). Seit dem Jahr 2016 konnten die Zahlen auf konstant hohem Niveau gehalten werden. Insgesamt ist die Entwicklung im Coronajahr im Berichtszeitraum unauffällig. Über die monatlichen Statistikzahlen wird innerhalb der Fachstelle sehr genau beobachtet, ob es außergewöhnliche Entwicklungen gibt, um bei Bedarf rasch intervenieren zu können. 588 613 468 328 267 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 548 596 563 556 0 100 200 300 400 500 600 700 9293949596979899000102030405060708091011121314151617181920 Anzahl Jahr 781 813 819 932 1073 1207 1371 1412 1401 1548 1432 659 687 693 740 805 880 1005 1051 1044 1129 1040 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 20102011201220132014201520162017201820192020 PersonenHaushalte Sozial- und Jugendbehörde | 19 Haushaltsstruktur der Untergebrachten in 2019 und 2020 | Abbildung 10 und 11 Wie in den letzten Jahren bilden auch in den Jahren 2019 und 2020 die Ein-Personen-Haushalte mit jeweils rund 80 % die größte Gruppe. Diese setzt sich aus 815 Personen (2019: 890 Personen) zusammen. Insgesamt stellen Frauen knapp über ein Drittel (circa 35 %) und Männer fast zwei Drittel (circa 65 %) der Untergebrachten. Dieses Verhältnis blieb in den letzten Jahren relativ konstant und unauffällig. Der Anteil der Familien an allen Untergebrachten – hierzu zählen Paare und Alleinerziehende jeweils mit Kind(ern) – war in den beiden Berichtsjahren mit 17,4% (2019) und 17,7% (2020) nahezu konstant; auch der Anteil der Alleinerziehenden ist mit jeweils 11% in beiden Jahren gleich geblieben. Allerdings ist ihr Anteil im Vergleich zu den Vorjahren deutlich um 3 Prozentpunkte gestiegen von 8% in den Jahren 2017/2018 auf nun 11 %. Wie in den letzten Jahren, ist von den Familien über die Hälfte alleinerziehend: Im Jahr 2020 betrug ihr Anteil unter den Familien rund 62 %, im Jahr 2019 war ihr Anteil mit 67 % sogar noch höher. Die Alleinerziehendenhaushalte setzen sich 2020 zahlenmäßig zusammen aus 114 Erwachsenen mit 168 Kindern (2019: 132 Erwachsene mit 194 Kindern). Dies bedeutet, dass ein Großteil der Kinder in der obdachlosenrechtlichen Unterbringung in Ein-Eltern-Haushalten lebt (61 %). In Kapitel 9.1 werden Familien eingehender betrachtet. Im Jahr 2020 ist der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit coronabedingt leicht angestiegen (2020: 44 %; 2019: 42 %). Im Vergleich zum gesamtstädtischen Bevölkerungsdurchschnitt von rund 19 % ist der Ausländeranteil mehr als doppelt so hoch im Hilfesystem. Aufgrund der Freizügigkeitsregelung für Rumänien und Bulgarien seit 1. Januar 2014 wurden erstmals im Jahr 2014 auch Personen aus Rumänien und Bulgarien in der Obdachlosenstatistik erfasst. Von den Untergebrachten mit ausländischen Wurzeln stellen Personen aus Rumänien nach wie vor den größten Anteil. Während ihr Anteil im Jahr 2019 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken war auf rund 24 % (2017: 31 %; 2018: 26 %), ist er im Jahr 2020 mit 32 % wieder auf dem Niveau von 2017. Dies ist auf die coronabedingten Grenzschließungen zurückzuführen. Den Personen, die sich in Karlsruhe obdachlos meldeten und gleichzeitig im Herkunftsland über Wohnmöglichkeiten verfügten, wurde in der Zeit der Grenzschließungen eine Unterkunft statt einer Fahrkarte für die Rückfahrt angeboten. Auch wurden mehr Menschen, die ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkamen, zum Schutz vor Corona untergebracht. Insbesondere erhielten Nutzerinnen und Nutzer der Erfrierungsschutzangebote frühzeitig einen Platz in einer Obdachlosenunterkunft. Entsprechend hat sich im Coronajahr 2020 der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund erhöht von 49 % in 2019 auf 52 %, wobei dieser Anteil immer noch unter dem der Vorjahre liegt (2017: 54 %, 2018: 53 %). Der Migrationshintergrund wird seit 2010 statistisch erfasst; er lag zum damaligen Zeitpunkt bei 28 %. In den letzten Jahren hat sich der Anteil an untergebrachten Menschen mit Migrationshintergrund stark erhöht und liegt seit 2015 bei knapp über der Hälfte der Untergebrachten. Dies bedeutet, dass Personen mit Migrationsgeschichte im Hilfesystem deutlich überrepräsentiert sind, denn ihr Anteil an der gesamtstädtischen Bevölkerung liegt bei rund 30 %. Menschen mit Migrationsbiografie sind häufig tendenziell benachteiligt am Wohnungsmarkt beispielsweise aufgrund von Sprachbarrieren. Zudem können ausländerrechtliche oder konsularische Probleme die Wohnungssuche und den Integrationsprozess erschweren. 79% 4% 6% 11% Ein-Personen-Haushalt Paare ohne Kind Paare mit Kind allein Erziehende 2019 78% 4% 7% 11% 2020 Ein-Personen-Haushalt Paare ohne Kind Paare mit Kind allein Erziehende 20 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Bei einer Auswertung der Gründe für die Notwendigkeit der obdachlosenrechtlichen Unterbringung ist zu beachten, dass die möglicherweise langfristig entstandenen Ursachen der Entwicklung zur Wohnungslosigkeit, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Armut, Suchterkrankung und so weiter bei der Fachstelle nicht für alle Betroffenen verlässlich erhoben werden können. Das folgende Schaubild veranschaulicht die Gründe für eine Unterbringung in den Jahren 2019 und 2020. Es beruht auf der Auswertung von 1.214 Personen in 2019 und 1.201 Personen in 2020, deren Daten dokumentiert sind. Gründe für eine Unterbringung in den Jahren 2019 und 2020 | Abbildung 12 Von all den Gründen, die eine obdachlosenrechtliche Unterbringung notwendig machen, ist die Räumung der einzige Bereich, dessen Entwicklung durch Konzept und Organisation der Fachstelle Wohnungssicherung beeinflussbar ist. Alle anderen Gründe, die eine Unterbringung erforderlich machen, sind nicht durch die Fachstelle steuerbar, sie kann nur auf diese reagieren. Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es kaum Auffälligkeiten. Der ehemals hohe Anteil an Personen im Bereich „Unterschlupf bei Bekannten“, der vor allem EU-Zugewanderte betraf, ist deutlich zurückgegangen von 22 % in 2018 auf 15 % in 2020. Hingegen ist der Anteil „ohne festen Wohnsitz“ deutlich gestiegen; dies ist auf die oben genannten Gründe (Grenzschließungen in 2020 et cetera) zurückzuführen. Der relativ geringe Anteil an Personen, der wegen Rauswurf aus dem Elternhaus (je rund 3 % in 2019 und 2020) wohnungslos wurde, deutet auf den geringer werdenden Anteil an jungen Erwachsenen hin (diese Personengruppe wird in Kapitel 9.2 näher betrachtet). Auch der Anteil der Personen, die wegen „Entlassung aus Therapie/Klinik obdachlosenrechtlich untergebracht werden mussten, ist in den Berichtsjahren gesunken (2017: 8 %; 2018: 10 %) auf 5,4 % in 2020. Oftmals ist nach einem Auszug aus der Unterbringung nicht klar, wo sich die Menschen im Anschluss befinden; dies veranschaulicht auch die folgende Abbildung. Der Anteil an Personen, von denen bekannt ist, anschließend in gesichertem Wohnraum zu leben oder in notwendige Therapie vermittelt zu sein, betrug bis 2017 jeweils über 50 % und hat sich seit dem Jahr 2018 deutlich reduziert auf 43 % 1 im Jahr 2020 (dies entspricht 219 Personen). 1 Der im Schaubild nicht dargestellte restliche Prozentanteil setzt sich zusammen aus inhaftierten und verstorbenen Personen. 23,5% 9,6% 12,6% 10,7% 18,0% 6,5% 7,5% 2,7% 2,5% 1,5% 2,7% 1,8% 27,20% 9,1% 13,0% 12,4% 15,5% 5,4% 5,0% 2,6% 3,0% 1,1% 3,4% 2,3% 0%10%20%30% ohne festen Wohnsitz/ohne Angabe Beziehungskonflikt Räumung Kündigung akzeptiert Rauswurf bei Bekannten Entlassung aus Therapie/Klinik Haftentlassung Rauswurf Elternhaus Einreise Ausland Arbeitsaufnahme in Karlsruhe Rauswurf aus stationärer Einrichtung/Betreutem... Brand/Wasserschaden 20202019 Sozial- und Jugendbehörde | 21 Abgangsarten nach Unterbringung | Abbildung 13 4.2. Strategietag Karlsruher Wohnungslosenhilfe Am 8. Februar 2017 fand im Sinne einer partizipativen, kooperativen Sozialplanung erstmalig ein Strategietag Karlsruher Wohnungslosenhilfe statt. Anlass war die Frage, wie eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Hilfesystems trotz erschwerter Rahmenbedingungen auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt möglich ist. Eingeladen waren alle in diesem Bereich wirkenden Akteurinnen und Akteure. Träger und Kommune haben Zielformulierungen für die nächsten Jahre gemeinsam gestaltet und neue Strategien, Wege und Ideen formuliert. Für ein lösungsorientiertes Vorgehen wurden im Vorfeld Themen gesammelt. Insgesamt fanden sich rund 100 Teilnehmende ein, 60 Themenvorschläge wurden genannt. Aus den Themenbündeln ergaben sich folgende vier moderierte Arbeitsgruppen: ▪ Wohnraum in Karlsruhe, ▪ Prävention/Nachsorge, ▪ Ordnungsrechtliche Unterbringung/Berücksichtigung besonderer Personengruppen, ▪ Schnittstellen/U25. Die zu behandelnden Themen wurden schließlich in den jeweiligen Arbeitsgruppen zunächst priorisiert und dann bearbeitet. Die Arbeitsergebnisse wurden den Teilnehmenden vor Veröffentlichung rückgespiegelt. So wurde sichergestellt, dass kein Thema und kein Ergebnis „verloren“ ging. Insgesamt zeigten sich in den Arbeitsgruppen sehr rege und konstruktive Diskussionen, viele gute Ideen und Vorschläge. Als Tenor kann man festhalten, dass das bestehende System an einigen Stellen optimiert werden kann, nach dem Motto: „von der Schnittstelle zur Nahtstelle, von der Vernetzung zur Verzahnung“. Vielfach wurde mehr (institutionalisierte) Kommunikation, Vernetzung untereinander und Information zwischen den Akteurinnen und Akteuren gefordert, zum Beispiel in Form eines Runden Tisches. Bisher wurden bereits viele der Vorschläge umgesetzt oder befinden sich im Prozess. In mehreren Sitzungen mit den Teamleitungen der Fachstelle W wurden alle Vorschläge einzeln gesichtet und das jeweilige Umsetzungsergebnis dokumentiert. So ist die Transparenz gewahrt und es wird deutlich, dass sich bei der Weiterentwicklung des Hilfesystems auch auf den Strategietag bezogen wird. Die Ergebnissicherung ist im Elften Sachstandsbericht dokumentiert. 37% 33% 34% 39% 35% 44% 40% 44% 54% 39% 44% 57% 63% 61% 56% 58% 52% 55% 53% 40% 46% 43% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 20102011201220132014201520162017201820192020 Abgang nach unbekanntsicheres Wohnen oder Therapie 22 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 5. Betreuungsangebote in Unterkünften und Wohnungen Seit Gründung der Fachstelle Wohnungssicherung am 1. Januar 2007 wurden die Hilfen nach § 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XII weiter ausgebaut und vervollständigt. Dies mit dem Ziel, die gesellschaftliche Integration von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu verbessern, vor allem hinsichtlich ihrer Wohnsituation. Schwerpunkt der Hilfen sind ambulante Betreuungen sowohl in Obdachlosenunterkünften als auch im Wohnraum. Mit verschiedenen Trägern wurden Vereinbarungen geschlossen, so dass seither die nachfolgenden Hilfen angeboten werden können: ▪ Betreutes Wohnen ▪ Betreutes Wohnen für psychisch kranke Personen ▪ Betreutes Wohnen für junge Erwachsene ▪ Lotsen aus der Wohnungslosigkeit ▪ Betreuungsangebote in Obdachlosenunterkünften 5.1. Betreuung in Obdachlosenunterkünften 5.1.1. Das Lotsenkonzept Ein wichtiger Baustein der Karlsruher Wohnungslosenhilfe, um die Dauer der Obdachlosigkeit zu verkürzen, ist seit 2006 das Lotsenkonzept. Ziel des Projektes ist es, Wohnungslosigkeit zu beseitigen und die zu betreuenden Personen dabei zu unterstützen, Zugangshindernisse für eine Teilhabe auf dem Wohnungsmarkt und in der Gesellschaft zu überwinden. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verschiedener Träger nehmen Kontakt zu den Menschen in den Unterkünften auf und suchen mit ihnen gemeinsam Wege aus der Obdachlosigkeit: eine neue Wohnung oder, falls notwendig, betreute Angebote. Darüber hinaus sollen die Klientinnen und Klienten bedarfsgerecht an bestehende Angebote inner- und außerhalb der Wohnungslosenhilfe weitervermittelt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Hilfen nach § 67 SGB XII. Aufgrund des 2004 bis 2006 mit großem Erfolg durchgeführten Pilotprojektes stimmte der Sozialausschuss 2006 der festen Implementierung dieses Programms im Umfang von zunächst 42 Plätzen zu. Mittlerweile hat sich die Platzzahl aufgrund der gestiegenen Zahl wohnungsloser Menschen erhöht. Folgende Träger sind mit der Durchführung beauftragt: Caritas: 14 Plätze Diakonisches Werk: 14 Plätze SOZPÄDAL: 28 Plätze ITL: 14 Plätze Wegen spezifischer Bedarfe von bestimmten Personengruppen gibt es bei den Trägern mittlerweile Schwerpunkte in der Betreuung: SOZPÄDAL für Familien, Diakonisches Werk für junge Erwachsene, das 2013 hinzugekommene Institut für transkulturelle Lösungen (ITL) für Menschen mit Migrationshintergrund und Caritas für Alleinlebende. Das freiwillige Angebot wird von den Betroffenen gut angenommen, denn die Teilnahmequote 2 betrug in 2020 – ungefähr wie in den letzten Jahren – 78 %. Seit 2018 wurden aufgrund der Zunahme der Familien im Lotsenprogramm diese separat ausgewertet, da es hierfür unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt und die Vergleichbarkeit bei der Auswertung nicht gegeben ist. Von den Einpersonenhaushalten und Paaren ohne Kinder haben in 2020 67 % der angeschriebenen Haushalte teilgenommen (2019: 64 %). 2 Die Teilnahmequote setzt sich zusammen aus dem Verhältnis der Teilnahmen (erfolgreich und nicht erfolgreich) zu den Nichtteilnahmen. Insgesamt wurden im Jahr 2020 161 Haushalte für das Lotsenprogramm angeschrieben, darunter 16 Familien. Sozial- und Jugendbehörde | 23 Von diesen teilnehmenden Haushalten haben 54 % die Maßnahme erfolgreich beendet, bei den Familien waren dies sogar 88 %. Eine erfolgreiche Beendigung des Programmes bedeutet, dass die Gelotsten in Wohnraum oder Einrichtungen vermittelt wurden und somit ihre Obdachlosigkeit beendet werden konnte. Insgesamt konnten 39 Haushalte in Wohnraum vermittelt werden, 19 Haushalte erhielten weitere Betreuung nach Beendigung des Programms, und 3 Personen wurden in Einrichtungen vermittelt. Lag die Teilnahmequote bei den jungen Erwachsenen in 2018 bei lediglich 33 %, so erhöhte sich diese in 2020 auf 60 % und glich sich annähernd wieder an das Niveau der Jahre zuvor an (2017: 69 %). Das heißt, diese zeigten wieder eine größere Bereitschaft, am Programm teilzunehmen. Von den teilnehmenden unter 25-Jährigen haben 42 % das Lotsenprogramm erfolgreich durchlaufen (zur Personengruppe der jungen Erwachsenen siehe Kapitel 9.2). 5.1.2. Wohnheim Rüppurrer Straße 23 Im Wohnheim Rüppurrer Straße 23 (Rü 23) sind 48 Plätze für alleinstehende wohnungslose Männer vorhanden. Hinzu kommen fünf Plätze Notunterbringung für Männer und drei Plätze Notunterbringung für Frauen. Die Klienten werden intensiv durch die Sozialarbeit der Fachstelle Wohnungssicherung unterstützt. Bei den Auszügen gab es 2020 eine leichte Steigerung gegenüber 2019. Der Anteil der unter 30-Jährigen hat 2020 deutlich zugenommen, dafür sank der Anteil der über 60-Jährigen. Auch die Aufenthaltsdauer zwischen drei Monaten und einem Jahr ist leicht gestiegen. Trotz der Coronakrise konnten erfreulicherweise deutlich mehr Männer in Wohnraum vermittelt werden als 2019. Dies ist der intensiven Sozialarbeit zu verdanken, die trotz der Coronakrise, unter den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, weiter geleistet wurde. Auszüge 2020 2019 Gesamt 75 Personen 71 Personen Wohnraum 40 % 30 % Träger 12 % 25 % Therapie; Krankenhaus; Entgiftung 5 % 4 % JVA 1 % 11 % Unbekannt 15 % 20 % Sonstige 27 % 10 % Altersstruktur 18 bis 29 43 % 34 % 30 bis 59 50 % 54 % 60+ 7 % 11 % JVA 1 % 11 % Unbekannt 15 % 20 % Sonstige 27 % 10 % Aufenthaltsdauer zwischen 1 Tag und 3 Monaten 41% 48 % 3 Monate bis 1 Jahr 45 % 33 % 1 Jahr bis über 2 Jahre 14 % 19 % 24 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 5.1.2.1. Erstberatung durch Sozialarbeit Rü 23 Im Jahr 2017 wurde beschlossen, das Konzept der Erstaufnahme aufzugeben, da es aufgrund der hohen Zahl an Untergebrachten weniger Personen ermöglicht war, eine intensive Beratung vor Ort zu erhalten. Stattdessen wird seither eine Erstberatung, auch außerhalb von der Rü 23 obdachlosenrechtlich untergebrachten alleinstehenden wohnungslosen Männern, angeboten. Die Erstberatung stellt ein zusätzliches Angebot zur Sozialarbeit des Wohnheimes dar. Die Männer werden unmittelbar nach der Unterbringung vom Sozialarbeiter/ von der Sozialarbeiterin zu einem Gesprächstermin eingeladen. In aller Regel erfolgt eine einmalige Beratung zur persönlichen Situation des Klienten. Bei höherem Hilfebedarf besteht die Möglichkeit, im Wohnheim aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist die Bereitschaft, gemeinsam mit der Sozialarbeit die persönliche Situation verändern zu wollen. Ist eher ein Lotse sinnvoll, wird dies dem Klienten vorgeschlagen. Der Bedarf der Klienten an Unterstützung war durch die Krise größer, vor allem in Bezug auf den digitalen Zugang zu den Ämtern. Hier waren viele Hilfeempfänger überfordert, da sie oft keine Möglichkeit haben, online zu gehen. Dies spiegelt sich auch in der gestiegenen Bereitschaft wider, ein Lotsenangebot anzunehmen. Erstberatungen gesamt 2020 2019 127 Personen 150 Personen Kontaktherstellung 46 % 46 % Beratungsgespräch 43 % 31 % Aufnahme in das Wohnheim 6 % 6 % Lotsen Empfehlungen 34 % 15 % 5.1.3. Frauenpension: SOZPÄDAL Die Frauenpension „Unter den Linden“ ist eine betreute, obdachlosenrechtliche Unterbringung für Frauen und Frauen mit Kindern. Sie besteht seit 2004 und verfügt über 12 Einzelzimmer und vier Zimmer für Frauen mit Kindern. Das Ziel der niedrigschwelligen Betreuung durch Sozialarbeiterinnen ist die Erarbeitung einer Perspektive, wie beispielsweise die Vermittlung in geeigneten Wohnraum oder in eine geeignete Einrichtung. Die Frauenpension „Unter den Linden“ war auch in den Jahren 2020 und (2019) durchgehend zu 100 % belegt. 25 (20) Frauen mit insgesamt 10 (5) Kindern, darunter 1 (2) schwangere Frau(en), konnten ein Zimmer in der Frauenpension beziehen. 25 (20) Frauen mit 12 (8) Kindern, darunter 2 (1) Schwangere sind aus der Frauenpension ausgezogen. Mit 21 (12) Frauen, das entspricht 84 % (60 %), konnten die im Hilfeplan formulierten Ziele/Perspektiven erreicht und eine individuelle Perspektive erarbeitet werden. Für Frauen mit Kindern bestehen während des Aufenthaltes in der Frauenpension enge Absprachen mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, bei Bedarf werden spezifische Angebote vermittelt. Die Aufenthaltsdauer ist neben Faktoren wie begrenzt verfügbarer Wohnraum im Niedrigpreissegment sowie Vorbehalte einiger Vermieterinnen und Vermieter gegenüber dieser Gruppe auch abhängig von den Ressourcen der jeweiligen Frauen. Das Konzept Frauenpension ist nach wie vor eine äußerst erfolgreiche Form der Betreuung während der Zeit der obdachlosenrechtlichen Unterbringung. Die Unterbringung in Einzelzimmern und die gute Instandhaltung des Hauses durch den Vermieter schafften hierfür eine positive Grundlage. 2019 2020 Platzzahl 16 16 Ein- und Auszüge 20 25 Anzahl Nutzerinnen des Angebotes 36 41 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Therapie 1 2 Wohnraum 11 19 davon in Wohnraum von SOZPÄDAL 8 10 Anschlusshilfen (Ambulant Betreutes Wohnen/Sozialpädagogische Familienhilfe) 8 11 Durchschnittliche Aufenthaltsdauerdauer in Monaten 8,8 5,9 Sozial- und Jugendbehörde | 25 5.1.4. Übergangswohngruppe Kriegsstraße 88 Die Übergangswohngruppe im Dachgeschoss der Kriegsstraße 88 verfügt über sechs Plätze für wohnungslose Männer. Organisatorisch und fachlich ist die Wohngruppe an die Beratungsstelle für wohnungslose Männer angegliedert. Dies erleichtert dem Personenkreis den Schritt zur Unterbringung. Im Coronajahr bot die Wohngruppe Männern mit größeren Vermittlungshemmnissen ein Zuhause, so dass nur zwei Bewohner ausziehen konnten, einer in Privatwohnraum, der andere ins Hotel Anker. Aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum verlängerte sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von bisher maximal sechs Monaten im Jahr 2019 auf 28 Wochen und im Jahr 2020 auf 143 Wochen. 5.1.5. Sozialpension Augustiner: AWO Die Sozialpension Augustiner wird seit 15. Dezember 2009 von der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH als Unterkunft für ursprünglich 18 wohnungslose volljährige Frauen und Männer betrieben, die von der Stadt Karlsruhe ordnungsrechtlich untergebracht werden müssen. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs wurde die Kapazität zum 1. April 2015 auf 37 Plätze erhöht. Das Belegungsrecht liegt allein bei der Fachstelle Wohnungssicherung per Einweisungsverfügung. Die wohnungslosen Menschen sollen für längstens sechs Monate in der Sozialpension verbleiben und von dort in geeigneten Wohnraum beziehungsweise andere Hilfsangebote (betreute Wohnformen, Heilbehandlung, et cetera) vermittelt werden. Die vertraglich vereinbarte Verweildauer von sechs Monaten kann bei Bedarf verlängert werden. 2019 2020 Platzzahl 37 37 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 127 97 davon weiblich 21 26 davon männlich 106 72 Altersstruktur Durchschnittsalter Frauen 37 Jahre 39 Jahre Durchschnittsalter Männer 39 Jahre 41 Jahre Personen unter 25 Jahren 25 17 Vermittlungszahl 96 64 Vermittlungsquote 77 % 66 % Durchschnittliche Verweildauer 15,7 Wochen 20,2 Wochen Vermittelt in/nach Eigenen Wohnraum 33 21 Betreutes Wohnen 16 6 Reha/Therapie 7 6 Familie/Bekannte 13 7 JVA 1 3 andere obdachlosenrechtliche Unterkunft 8 9 Unbekannt verzogen 18 13 verstorben 1 2 26 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 5.1.6. Sporthotel Stutensee Im Rahmen der Sozialregion Karlsruhe wurde im Jahr 2006 ein Vertrag mit der Stadt Stutensee zur Unterbringung Karlsruher Wohnungsloser in einem Hotel in Stutensee geschlossen. Im Sporthotel Stutensee stehen 20 Plätze für Karlsruher Wohnungslose zu Verfügung. Zwischenzeitlich wurde das Hotel grundlegend saniert. Aufgrund des notwendigen Bedarfes an Hotelbetten zur Unterbringung Wohnungsloser wurde die Belegungsvereinbarung verlängert, so dass weiterhin 20 Personen dort untergebracht werden können. 5.1.7. Sprechstunde Werderstraße: Diakonisches Werk Seit September 2017 bietet das Diakonische Werk Karlsruhe in der Obdachlosenunterkunft Werderstraße 17 zweimal wöchentlich eine dreistündige Sprechstunde an. Zielgruppe sind die dort ordnungsrechtlich untergebrachten Personen (Alleinstehende, Paare und Familien) sowie die im Rückgebäude lebenden Mieterinnen und Mieter, die über die Fachstelle Wohnungssicherung vermittelt wurden. Die Sprechstunde ist ein niederschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot. Hierzu gehören insbesondere die Vermittlung und Anbindung an weiterführende Dienste und Hilfen. Zudem sollen auftretende Probleme und Schwierigkeiten im Zusammenleben im Haus angegangen werden. Beratungsschwerpunkte bezogen sich im Berichtszeitraum auf die Themen Wohnung, Sozialleistungen und Schulden. Da in der Unterkunft überwiegend Männer leben, wird die Sprechstunde vor allem von diesen genutzt; aber auch die Familien, die in einem getrennten Gebäudeteil leben, nehmen die Sprechstunde in Anspruch. Die deeskalierende Wirkung des Angebots hat positive Auswirkungen auf die Bewohnergemeinschaft und auf die Umgebung des Hauses. Daher wird das Angebot auch nach Ende des ersten Projektzeitraums August 2020 bis auf weiteres fortgesetzt. 5.2. Betreutes Wohnen Das „Betreute Wohnen“ ist ein wichtiges Instrument sowohl der Prävention als auch der Nachsorge. Im Bereich der Prävention kann das Betreute Wohnen zur Verhinderung einer Wohnungskündigung angeboten werden. Im Bereich der Nachsorge kann für Wohnungslose zur nachhaltigen Sicherung des Wohnraums zeitlich begrenzt eine sozialpädagogische Betreuung angeboten werden. 5.2.1. Betreute Wohnformen: SOZPÄDAL Projekt Hilfeart Wohnen intensiv Betreutes Wohnen nach den Richtlinien der §§ 67/68 SGB XII (62 Plätze) Wohnen nachhaltig Begleitetes Wohnen mit dem Fokus auf den Wohnungserhalt, in der Regel für Wohnungslose, die intensivere Formen des Betreuten Wohnens bereits durchlaufen haben und weiterer Begleitung bedürfen (165 Plätze) Wohnen 50+ (in Verbindung mit Wohnen nachhaltig) Chronisch kranke Betreute ab 50 Jahren erhalten ergänzend zu der intensiven sozialpädagogischen Begleitung Unterstützung durch eine Pflegefachkraft. Ziel ist es, den Gesundheitszustand zu verbessern und den Verbleib in der eigenen Wohnung möglichst lange zu ermöglichen Betreutes Wohnen für psychisch Kranke Nach § 53 SGB XII (70 bis 80 Plätze) und nach §§ 67/68 SGB XII (20 Plätze) Wohnen 18 + Projekt für wohnungslose junge Erwachsene (24 Plätze) SOZPÄDAL verfügte Ende 2020 (2019) im Bereich der Wohnungslosenhilfe über 385 (379) Wohneinheiten durch Anmietungen auf dem freien Markt und bei der Volkswohnung sowie vereinseigenen Wohnraum. Der Anteil an Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen im Bestand von SOZPÄDAL für eine Person liegt inzwischen bei 33,7 % (33 %). Die Betreuten können auch bei anderen Wohnungsgebern ein Mietverhältnis haben; oder sie können nach der Mietzeit bei SOZPÄDAL mit dem Erreichen des Teilziels „eigenständig angemietete Wohnung“ für einen Sozial- und Jugendbehörde | 27 angemessenen Zeitraum dort weiter betreut werden. Dies galt in 2020 (2019) für 26 (24) Männer und 33 (30) Frauen. In 2020 (2019) wurden 49 (46) erwachsene Personen und 22 (17) Kinder neu mit Wohnraum und dem entsprechenden Betreuungsangebot versorgt, 26 (24) Männer und 23 (22) Frauen. 5.2.2. Wohnen 50+: SOZPÄDAL Im Rahmen des Projektes „Wohnen nachhaltig“ wurde in den letzten Jahren deutlich, dass ältere Mieterinnen und Mieter, ehemals wohnungslose Personen (ab 50 Jahren), zunehmend einen besonderen altersbedingten Hilfebedarf in Haushalt, Gesundheit und Pflege aufzeigen und nicht ausreichend an das medizinische Regelsystem angebunden sind. SOZPÄDAL hat auf den erhöhten Bedarf älterer chronisch kranker Mieterinnen und Mieter reagiert und zum 1. Januar 2020 mit dem Projekt „Wohnen 50+“ begonnen, welches von einem Team, bestehend aus einer Sozialarbeiterin und einer Pflegefachkraft, begleitet wird. Durch diese Expertise und Schnittstelle kann in den Bereichen Wohnungslosen- und Alten-/Krankenhilfe bedarfsgerecht und der individuellen Lebenssituation des ehemals wohnungslosen Menschen entsprechend reagiert werden. Dazu gehört zunächst, die medizinische Unterversorgung der Personen zu erkennen und Handlungsstrategien zur Verbesserung der Lebenslage zu gewährleisten. Hierbei arbeiten die Sozialarbeiterin und die Pflegefachkraft hauptsächlich aufsuchend im Wohnraum und begleiten die Mietenden bei der Reintegration in das medizinische und pflegerische Versorgungssystem. Die zentralen Ziele des Projektes sind der Verbleib im ambulanten Wohnen (im angemieteten Wohnraum) sowie die gesundheitliche Stabilisierung und gegebenenfalls die Vermittlung in eine geeignete Pflegeeinrichtung. Das Projekt befindet sich in der Pilotphase und wird bisher von der Zielgruppe gut angenommen. 5.2.3. Lotsen-WG: Diakonisches Werk Seit März 2019 bietet das Diakonische Werk Karlsruhe für Wohnungslose eine „Lotsen-WG“ an. In dieser Wohngemeinschaft sollen Menschen, die zuvor obdachlos waren und bei der Wohnungssuche bislang aufgrund des engen Wohnungsmarktes erfolglos durch „Lotsen aus der Wohnungslosigkeit“ unterstützt wurden, beim Übergang von der Obdachlosigkeit in die Reintegration in den Wohnungsmarkt begleitet werden. Fünf WG-Bewohnerinnen und Bewohner (bisher wurden nur Männer aufgenommen) werden durch Sozialarbeit zunächst bei der Aufnahme in die Wohngemeinschaft und der Alltagsbewältigung unterstützt. Hierzu gehören insbesondere alle Themen rund um das Wohnen (Sicherung der Mietzahlung sowie Einhaltung der Regeln und Pflichten in einem Mietverhältnis). Abschließendes Ziel ist die Wohnungssuche und Anmietung einer eigenständigen Wohnung. Dieses Ziel konnte bei allen Bewohnern des ersten Projektjahres erreicht werden. Das Angebot wird daher längerfristig fortgesetzt. 5.2.4. Wohngruppe Passagehof und Außenstellen: Heimstiftung Nach langjähriger fachlicher Auseinandersetzung in unterschiedlichen Gremien mit der Frage des Bedarfs an Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere (Ü 50), suchtmittelabhängige Menschen sowie einer Befragung der Karlsruher Drogenberatung unter den betreffenden Klientinnen und Klienten wurde als eine Maßnahme das Angebot Wohngruppe Passagehof und Außenstellen konzipiert. Mit der Wohngruppe Passagehof wurde im Mai 2019 eine ambulante Wohngruppe eröffnet, welche in einem Haus in der Karlsruher Innenstadt 10 älteren (Ü 40), suchtmittelabhängigen und sich in Substitution befindlichen Menschen ein neues Zuhause bietet. Die Wohngruppe wird von einem multiprofessionellen Team aus Pflege und Sozialarbeit an sieben Tagen in der Woche im Tagdienst betreut. Der mobile Nachtdienst besucht die Wohngruppe jede Nacht ein bis zwei Mal und steht zusätzlich in dieser Zeit als Rufbereitschaft zur Verfügung. Bei Bedarf können die Bewohnerinnen und Bewohner durch eine Kooperationsvereinbarung und die sehr enge Zusammenarbeit mit den Substitutionspraxen in der Wohngruppe substituiert werden. Das Angebot wird nach §78 SGB IX über die Eingliederungshilfe finanziert und richtet sich an Menschen aus Karlsruhe und dem Landkreis, die zu dem oben beschriebenen Personenkreis zählen und deren bisheriger Wohnraum oder die bisherige Wohnform (prekär, obdachlosenrechtlich untergebracht, einsam, nicht barrierefrei oder ähnliches) nicht passend war. Bereits im 1. Quartal 2020 war die Wohngruppe Passagehof voll belegt und im Laufe des Jahres 2020 wurde es durch zusätzliche Personalkapazität ermöglicht, dass bis zu vier weitere Personen mit gleichem oder ähnlichem Bedarf im eigenen Wohnraum oder in kleinen Wohneinheiten der Heimstiftung Karlsruhe zusätzlich betreut werden können. 28 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 5.2.5. Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen: Heimstiftung Die Wohngruppe Adlerstraße und Außenstellen bieten 30 Plätze Ambulant Betreutes Wohnen für Erwachsene sowie 8 Plätze für junge Erwachsene unter 25 Jahren (vergleiche Kapitel 9.2.3) nach § 67 ff. SGB XII und im Einzelfall nach § 78 SGB IX an. Das Angebot richtet sich an Frauen, Männer und Paare. In den meisten Wohnungen sind Haustiere willkommen, sodass Personen, die bereits vor der Aufnahme Tiere besitzen, diese nach Rücksprache mitbringen können. Der Schwerpunkt der Betreuung liegt in der Bearbeitung der individuellen Problemlagen. Ziel ist es, eigenständiges Wohnen wieder zu ermöglichen oder eine andere geeignete Hilfeform zu finden. Neben der Problematik der erlebten Obdachlosigkeit und des fehlenden Wohnraums sind die Bewohnerinnen und Bewohner häufig durch Suchterkrankungen, Verschuldung, psychische Erkrankungen, Beziehungsprobleme, traumatische Erlebnisse oder Straffälligkeit belastet. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs wurden im Jahr 2020 zusätzliche Betreuungsplätze für Menschen mit seelischer Behinderung nach § 78 SGB IX geschaffen. Außerdem konnte dem besonderen Betreuungsbedarf älterer, ehemals wohnungsloser Menschen durch die Einrichtung mit fünf zusätzlichen Wohnplätzen in seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen entsprochen werden. Die Betreuung ist hierbei langfristig und auf den Erhalt der Selbstständigkeit angelegt. In den Jahren 2019 und 2020 wurden in den Wohngruppen insgesamt 174 Personen betreut. Die Vermittlung in eigenen Wohnraum stieg auf circa die Hälfte an. Zudem zeigte sich eine Verringerung der Verweildauer von durchschnittlich 390 Tagen im Jahr 2019 auf 336 Tagen in 2020. Insgesamt konnten besonders im Jahr 2020 mehr Menschen kurzfristig eigenen Wohnraum beziehen; ein Zusammenhang mit der Coronapandemie liegt deshalb nahe. 2019 2020 Platzzahl (Plätze im BW + Betreuungen im eigenen Wohnraum) 30 + bedarfsorientierte Anzahl 30 + 5 Seniorenwohnen + bedarfsorientierte Anzahl Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 79 95 davon weiblich 10 15 davon männlich 69 80 Abgebrochen wegen fehlender Mitwirkung, Verstoß gegen Hausordnung, kein Interesse oder fehlender Unterstützungsbedarf 20 21 Beendete Teilnahmen am Projekt (U25-Projekt) 25 27 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Therapie/Entgiftung 2 3 eigenen Wohnraum 19 14 andere Einrichtung (zum Beispiel Passagehof, Seniorenwohnen, Jugendhilfe) 4 8 andere Hilfeform (Begleitetes Wohnen, Eingliederungshilfe) 2 7 5.2.6. Betreutes Wohnen: AWO Die AWO Karlsruhe bietet seit 2002 Ambulant Betreutes Wohnen für wohnungslose und psychisch kranke Menschen an. Die Finanzierung erfolgt entweder über die Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII) oder über die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII). Die Übergänge zwischen den Hilfeformen sind fließend. Viele wohnungslose Menschen haben unter anderem auch eine psychische Erkrankung. Zugleich ist das Risiko eines Wohnungsverlustes bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen deutlich erhöht. Auch wenn es in den letzten Jahren zunehmend eine Verschiebung hin zur Finanzierung über die Eingliederungshilfe gegeben hat, werden weiterhin wohnungslose Menschen aufgenommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden insgesamt 90 Klientinnen und Klienten betreut, davon 15 auf Grundlage des § 67 SGB XII. Insgesamt stehen 25 Plätze in Einzelappartements oder in kleinen Wohngemeinschaften zur Verfügung, welche über das ganze Stadtgebiet verteilt Sozial- und Jugendbehörde | 29 sind. Teilweise leben die Menschen mehrere Jahre im Wohnraum der AWO, weshalb nur selten Plätze frei werden. Trotz intensiver Betreuung und Begleitung wird eine Vermittlung von Menschen mit zumeist multiplen Problemlagen in eigenen Wohnraum immer schwieriger. Weit über die Hälfte der Klientinnen und Klienten haben einen problematischen Umgang mit legalen und/oder illegalen Suchtmitteln. 2019 2020 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 80 90 davon weiblich 37 44 davon männlich 43 46 Altersstruktur 18 bis 39 38 42 40 bis 59 29 32 über 59 13 16 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in eigenen Wohnraum 12 8 Therapie 2 stationäres Angebot 4 3 verstorben 1 5.2.7. Betreutes Wohnen für haftentlassene wohnungslose Männer: Verein für Jugendhilfe e. V. In enger Kooperation mit der Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe und einem privaten Investor wurden im vorderen Teil des Hotelkomplexes „Neue Messe“ im Jahr 2008 6 Appartements für haftentlassene wohnungslose Männer errichtet. Ein Appartement wird von einem Betreuer bewohnt, der die Aufsicht vor Ort führt und Auffälligkeiten beziehungsweise Störungen an die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Anlaufstelle für Straffällige beim Verein meldet. Des Weiteren existiert eine Wohngemeinschaft mit 5 Zimmern in der Karlsruher Südstadt, wobei auch hier ein Zimmer durch einen Betreuer genutzt wird und ein Zimmer exklusiv für Hafturlaube zur Verfügung steht. Zielgruppe sind haftentlassene oder straffällige Männer, vorrangig aus Karlsruhe, die wohnungslos sind und einen Hilfebedarf nach § 67 SGB XII haben. Das Angebot der Betreuungsmaßnahme ist als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert und umfasst folgende Bereiche: ▪ Soziale Probleme/Beziehungsfähigkeit ▪ Arbeit/Qualifizierung ▪ Einkommen/Haushalten/Schulden ▪ Gesetzeskonformes Verhalten ▪ Gesundheit/Suchtproblematik ▪ Hauswirtschaft/Alltagsstruktur ▪ Wohnungssuche Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass sich die Einzelunterbringung in den abgeschlossenen Appartements nach wie vor sehr bewährt und die individuell ausgerichtete Betreuungstätigkeit begünstigt. Die Appartements mit eigener Single-Küche und Sanitärraum werden von den Bewohnern nach wie vor sehr geschätzt. Aber auch die Wohngemeinschaft mit gemeinsamer Küchen- und Badnutzung bietet Erprobungsraum für die Bewohner auf dem Weg zu eigenverantwortlichem Wohnen. Insbesondere war in den Jahren 2019 und 2020 zu erkennen, dass sich vermehrt Menschen mit einer – teils schweren – Suchterkrankung für das betreute Wohnen bewerben. Neben anderen Problemlagen ist dies aktuell die größte Herausforderung, die sowohl eine verlässliche Zusammenarbeit als auch das Finden eines passenden Anschlusswohnraums, erschwert. Die Coronakrise im Speziellen hat für die Klienten größere Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Ämtern und Behörden zur Folge. Zum Beispiel brachte die Nutzung der Online-Services oftmals einen zusätzlichen Hilfebedarf mit sich. 30 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 2019 2020 Platzzahl 8 8 Anzahl Nutzer des Angebotes 17 14 Aufnahmen in Angebot 11 6 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen 179 229 Auszüge 10 10 Abschluss gemäß Hilfeplan in privaten Wohnraum 4 4 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in anderes betreutes Wohnen 0 2 Therapie 2 1 Krankenhaus 1 0 Auszüge durch Abbruch wegen 3 3 Haft 2 0 fehlender Mitwirkung 1 3 5.2.8. Wohngemeinschaft Lessingstraße: bwlv Das Betreute Wohnen des bwlv richtet sich an chronisch-mehrfach beeinträchtigte alkohol- und/oder medikamentenabhängige Menschen, die obdachlosenrechtlich untergebracht oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Innerhalb der Wohngemeinschaften ist das Konsumieren von leichten Alkoholika erlaubt. Einige spezifische Ziele für diese Wohngemeinschaften sind Anhalten zum kontrollierten beziehungsweise reduzierten Umgang mit Alkohol, Vermeidung von Trinkexzessen und Konsum harter Alkoholika, Motivierung zu sinnvollen Freizeitaktivitäten, Motivierung und Unterstützung zum regelmäßigen Besuch einer Selbsthilfegruppe oder die regelmäßige Teilnahme an Gruppen- und Einzelgesprächen. 5.2.9. Haus Bodelschwingh: Verein für Ev. Heimfürsorge Karlsruhe e. V. Das Haus Bodelschwingh bietet für wohnungslose Menschen Ambulant Betreutes Wohnen, um eine niedrigschwellige Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen Wohnungslosenhilfe, Suchtkrankenhilfe und Eingliederungshilfe zu schaffen. Bis zu 5 Plätze Ambulant Betreutes Wohnen werden in Absprache mit der Fachstelle Wohnungssicherung belegt. 5.3. Langzeithilfen 5.3.1. Langzeitwohngruppen Thomas-Mann-Straße: Heimstiftung Der Langzeitwohnbereich (LZWB) der Heimstiftung in der Thomas-Mann-Straße 3 bietet im Rahmen des § 67 ff. SGB XII 30 Wohnplätze für wohnungslose Menschen mit einem langfristigen Hilfebedarf an. Auf drei Stockwerken leben jeweils zehn Menschen in Einzelzimmern. Im Berichtszeitraum nutzen das Angebot aufgrund der früheren Ausrichtung nur Männer. Frauen können dieses aber ebenso nutzen, wenngleich sich die Umsetzung der Belegung mit Frauen und Männern als schwierig erweist. Eine Küche, ein Gemeinschaftsraum sowie sanitäre Anlagen stehen zur gemeinsamen Nutzung auf jedem Stockwerk zur Verfügung. An den Werktagen werden in den Gemeinschaftsräumen ein Frühstück und ein Mittagessen angeboten. Ein multiprofessionelles Team (Sozialarbeit, Pflege, Hauswirtschaft) kümmert sich werktags um die Bewohnerschaft und deren Anliegen. Darüber hinaus steht der mobile Nachtdienst 365 Tage im Jahr von 20 Uhr bis 7 Uhr bei Rundgängen und als Rufbereitschaft zur Verfügung. Die Belegung erfolgt nach Rücksprache mit dem Team der Rü 23 mit geeigneten und interessierten Wohnungslosen aus allen Bereichen der Fachstelle. Sozial- und Jugendbehörde | 31 Der LZWB bietet den Menschen ein Zuhause mit der nötigen Unterstützung des Teams vor Ort und gegebenenfalls der zusätzlichen Unterstützung durch einen mobilen Pflegedienst und dem größtmöglichen Freiraum für die Person selbst. Die Coronapandemie stellte das Team im Jahr 2020 vor große zusätzliche Aufgaben, die aber sehr gut gemeistert wurden und aufgrund guter Hygienekonzepte, dem Tragen von FFP2-Masken sowie der Installation von regelmäßigen Schnelltests zu Ende des Jahres dazu führten, dass im Berichtszeitraum keine Infektion mit Covid19 festgestellt wurde. 2019 2020 Platzzahl 30 30 Auslastung des Angebotes 93 % 97 % davon weiblich 0 0 davon männlich 29 29 Einzüge 6 7 Beendet (wegen Tod, Umzug, Entlassung) 7 2 davon weiblich 0 0 davon männlich 7 2 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Rehaklinik 1 0 Pflegeheim 2 3 Alter Durchschnitt 69 69 Spanne 51 bis 83 47 bis 83 5.3.2. Hotel Anker: AWO In der niedrigschwelligen ambulanten Einrichtung Anker werden Wohnungslose mit chronischen (Abhängigkeits-)Erkrankungen langjährig untergebracht. Die Bewohnerschaft wird von Sozialarbeit und einer Pflegekraft betreut. In der Nacht und am Wochenende ist Personal der Pforte anwesend. Seit der Eröffnung im September 2005 bis zum Ende des Jahres 2020 sind insgesamt 187 Personen mit dem Ziel der dauerhaften Beheimatung und der fortgesetzten Betreuung untergebracht worden 2019 2020 Platzzahl 31 31 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 31 31 davon weiblich 8 8 davon männlich 23 23 Verstorben: 7 4 davon männlich 7 3 davon weiblich 0 1 Ausweisungen wegen Gewalt: 3 2 davon weiblich 0 0 davon männlich 3 2 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Pflegeeinrichtung 4 3 Wohnraum 2 1 32 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Im Erdgeschoss des Hotels Anker ist getrennt vom restlichen Wohnbereich der Erfrierungsschutz für Frauen angesiedelt (siehe Kapitel 8.2). Die medizinische Versorgung in der Einrichtung ist in Kapitel 8.6.1. ausgeführt; die im Anker seit Juni 2019 angebotene psychiatrische Sprechstunde ist in Kapitel 9.3.1 erläutert. 5.3.3. Wohnetage Scheffel 37: Wohnen für wohnungslose Frauen mit erheblichen multiplen Erschwernissen: SOZPÄDAL In der Wohnetage leben 10 wohnungslose Frauen, bei denen frühere ambulante oder stationäre Hilfen nicht zu einer Stabilisierung ihrer Lebenslage geführt haben, in 8 Einzelappartements und einem Doppelappartement. Bei den Bewohnerinnen dominieren psychiatrische Krankheitsbilder sowie eine ausgeprägte Suchtproblematik. In den Jahren 2019 und 2020 war die Wohnetage nahezu durchgängig voll belegt. 2 Frauen sind seit Beginn (2010) dort wohnhaft. 1 Frau hat ihren Platz im Doppelzimmer aufgegeben, weil sie Karlsruhe verlassen wollte. Eine andere Frau ist 2019 in das Doppelzimmer eingezogen und konnte bis jetzt dort gehalten werden. Im Berichtsjahr 2020 gab es keine Veränderungen. Die Mitarbeiterinnen unterstützen die Bewohnerinnen in finanziellen und behördlichen Angelegenheiten. Ein wichtiger Aspekt ist die Begleitung der Frauen bei der Organisation des Lebensalltags, in der Haushaltsführung und der Körperpflege. Die Bewohnerinnen haben großes Vertrauen in die Pflegekraft und sind in der Lage, sich vor allem in gesundheitlichen, hygienischen und sonstigen körperbezogenen Fragen unterstützen zu lassen. Ziel ist es, die Frauen unter anderem im Gesundheitsbereich zu stabilisieren. Die sozialpädagogische Begleitung der Bewohnerinnen beinhaltet auch Gemeinschaftsaktivitäten, die außerhalb der Wohnetage stattfinden. Diese sollen dazu beitragen, dass die Bewohnerinnen nicht isoliert in der Wohnetage leben, neue Interessen entdecken können, an dem gesellschaftlichen Geschehen teilnehmen und mehr Vertrauen in die eigene Person entwickeln. Das wichtigste Ziel der Wohnetage ist es, den Bewohnerinnen eine menschenwürdige Unterkunft zu bieten, und ihnen soweit wie möglich ein selbständiges Leben zu ermöglichen und sie in ihren eigenwilligen Verhaltensweisen zu akzeptieren. 2019 2020 Gesamtzahl 11 10 Einzüge 1 0 Auszüge 1 0 Sozial- und Jugendbehörde | 33 6. Wohnraumbeschaffung Die Beschaffung von Wohnraum für wohnungslose Menschen ist ein elementarer Baustein, um diese wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Zugleich ist dies angesichts des äußerst engen Wohnungsmarktes eine der größten Herausforderungen. Dennoch gelingt es mit Hilfe der Kooperationspartnerinnen und -partner, wie den privaten Vermieterinnen und Vermietern sowie der Volkswohnung GmbH (VoWo GmbH) und der freien Träger, Wohnraum für diese Personengruppe bereitzustellen. So wurden in den letzten beiden Jahren über die Programme „Wohnraumakquise durch Kooperation“ und „Wohnung sucht Mieter“ (VoWo GmbH) 215 Wohnungen für insgesamt 541 Personen über die beiden Programme akquiriert. Diese sind nicht nur wichtige und wertvolle Instrumente der Wohnraumversorgung, sondern auch der Belegungssteuerung. Über die gezielte Wohnungsvergabe an wohnungslose Menschen wird verhindert, dass diese, wie bei anderen Belegungssteuerungen (zum Beispiel über einen Wohnberechtigungsschein), immer wieder mit anderen Gruppierungen konkurrieren müssen und dadurch „durch das Raster“ fallen. 6.1. Wohnraumakquise durch Kooperation Seit dem Jahr 2005 betreibt die Stadt Karlsruhe das Programm „Wohnraumakquise durch Kooperation“. Ziel dieses Programms ist es, privaten Wohnraum für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen zu erschließen. Die Stadt erwirbt hierfür bei privaten Vermieterinnen und Vermietern ein Belegrecht für zehn Jahre. Die Mieten entsprechen den Angemessenheitsgrenzen bei Sozialleistungsbezug. Die Vermietenden erhalten, abhängig von Zustand und Größe der Wohnung, einen Zuschuss. Zudem gewährt die Stadt für fünf Jahre eine Mietausfallgarantie. Der Gemeinderat stellt für die Akquise und die Mietausfallkosten sowie für anfallende Renovierungskosten jährlich Mittel zur Verfügung. Für die gesamte Vertragslaufzeit stehen den Vertragspartnerinnen und -partnern bei allen im Mietverhältnis auftretenden Problemen feste Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden über die Sozialarbeit der Fachstelle Wohnungssicherung ausgesucht und von dort bei Bedarf auch betreut. Im ersten Jahr bleibt die Stadt für das Mietverhältnis Vertragspartnerin. Ab dem zweiten Jahr erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner einen direkten Mietvertrag mit der Eigentümerin/dem Eigentümer. In den Jahren 2019 und 2020 konnten 60 beziehungsweise 62 Wohnungen akquiriert, saniert und jeweils 140 Personen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Wohnraumakquise wurden in den Jahren 2005 bis 2020 insgesamt 2.183 Menschen, darunter 483 Familien mit 938 Kindern, in 860 Wohnungen mit bezahlbarem Wohnraum versorgt. Da über die Wohnraumakquise Wohnraum von der Ein-bis zur Siebenzimmerwohnung zur Verfügung steht, kann flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten eingegangen werden. Die städtische Wohnraumakquise ist eine etablierte Konstante und aktive, anerkannte Akteurin am Karlsruher Wohnungsmarkt. Durch den Erwerb der Belegrechte und die Neubelegung bei Aus- und Umzügen ist ein eigener Mikrowohnungsmarkt entstanden. Renovierungskosten bei Umzügen und Mieten bei vorübergehendem Leerstand werden aus Akquisemitteln getragen. Keine Bewohnerin/ kein Bewohner wird zwangsweise in eine Wohnung eingewiesen. Alle erhalten die Möglichkeit, die Wohnung vorab zu besichtigen und ziehen nur dann ein, wenn sie der Anmietung zustimmen. Dass bislang nur wenige Menschen ihre Wohnung wegen Problemen im Wohnen aufgeben mussten, zeigt den Erfolg dieses Ansatzes. Ohne das Programm Wohnraumakquise wären die Wohnungslosenzahlen in Karlsruhe deutlich höher. Wenn nur die Hälfte der Personen, die über das Programm mit Wohnraum versorgt wurden, eigenständig keine Wohnung gefunden hätte, so müssten zu den aktuellen Unterbringungszahlen noch circa weitere 800 Personen hinzugerechnet werden. Dies wäre mit einem immensen Anstieg der Hotelkosten verbunden. Da Miete in jedem Fall deutlich preiswerter als eine Obdachlosenunterbringung ist, amortisieren sich die Akquisezuschüsse nach wenigen Monaten. Das Modell hat also auch in wirtschaftlicher Hinsicht Vorteile, wie folgende Beispielrechnung zeigt: Vergleich der Kosten der Unterkunft zwischen Miete und Obdachlosenunterbringung für eine dreiköpfige Familie pro Jahr: Miete: 650 Euro x 12 = 7.800 Euro Hotel: 3 x 20 Euro/Nacht x 30 Tage x 12 = 21.600 Euro Kostenersparnis = 13.800 Euro 34 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Die Wohnraumakquise ist ein wichtiger Faktor geworden, um Menschen, die als Wohnungslose am Wohnungsmarkt benachteiligt sind, wieder eine Rückkehr in ein normales Leben zu ermöglichen. Die dezentrale Versorgung mit eigenem Wohnraum bedeutet gleichzeitig ihre Erhöhung der Integrations- und Teilhabechancen. Über das Programm gelingt es, soziale Durchmischung in den Stadtteilen zu fördern, da die Wohnungen dezentral in allen Stadtteilen verteilt sind. Zudem hilft es, Stigmatisierungen zu vermeiden, da die neuen Mieterinnen und Mieter von der Nachbarschaft nicht als „Wohnungslose“ klassifiziert werden. Zwischenzeitlich hat das Karlsruher Modell bundesweit Aufmerksamkeit erlangt und große Anerkennung gewonnen. Auch im Coronajahr 2020 konnte die Wohnraumakquise einen Anteil zur angemessenen Wohnraumversorgung für Menschen, die sich am Karlsruher Wohnungsmarkt nicht selbst behaupten können, beisteuern. Das Netzwerk Stadt Karlsruhe − private Eigentümerinnen und Eigentümer hat sich auch in der Coronakrise als stabil und verlässlich erwiesen. Mieterinnen und Mieter in Akquisewohnungen 2005 bis 2020 (kumuliert) | Abbildung 14 Untergebrachte Familien mit Kindern in Akquisewohnungen 2005 bis 2020 (pro Jahr) | Abbildung 15 24 58 111 172 222 275 325 372 430 491 564 627 682 738 798 860 84 159 319 483 615 722 846 983 1103 1262 1452 1614 1748 1903 2043 2183 0 500 1000 1500 2000 2500 2005200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020 Anzahl Jahr WohnungenPersonen 19 12 27 26 32 26 34 37 30 4141 35 24 36 32 31 46 26 72 45 54 46 56 57 50 75 87 70 58 71 64 61 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 2005200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020 Anzahl Jahr FamilienKinder Sozial- und Jugendbehörde | 35 6.1.1. Nutzungsverhältnisse Die Unterstützung und Beratung der Menschen, die in Nutzungsverhältnissen über die Wohnraumakquise wohnen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Programms. Das einjährige Nutzungsverhältnis bietet der Vermieterin/dem Vermieter große Sicherheit und den Bewohnerinnen/Bewohnern die Möglichkeit, sich mit Hilfe und Unterstützung in der Wohnung und im Wohnumfeld einzuleben. Das sogenannte „Probewohnen“ während des einjährigen Nutzungsverhältnisses hat sich als wesentlicher Stabilitätsfaktor und Grundlage für das daran anschließende Mietverhältnis bewährt. Nach einem Jahr wird der Nutzungsvertrag in einen eigenen Mietvertrag umgewandelt, vorausgesetzt es gibt keine größeren Probleme. Somit kann dauerhaftes Wohnen ermöglicht werden. Hierzu bedarf es vieler individueller Hilfen durch die Sozialarbeit der Wohnraumakquise, wie Unterstützung beim Einzug und allem, was dafür notwendig ist, zum Beispiel Begleitung zu Ämtern, Möbelbeschaffung, Beratung bei Hausordnung, Müllentsorgung, Energieverbrauch, Umgang mit Nachbarn und Hausbesitzern. Die Gefahr, dass das Wohnverhältnis durch Mietrückstände oder durch mietwidriges Verhalten gefährdet wird, wird deutlich reduziert. Stand 31. Dezember 2020 (2019) lebten 586 (562) Personen in 202 (191) Wohnungen mit Nutzungsvertrag, darunter befanden sich 311 (302) Kinder. Die Unterstützung für die Bewohnerinnen und Bewohner endet nicht mit dem eigenen Mietvertrag. Das Team der Wohnraumakquise ist auch während des zehnjährigen Belegungsrechtes Ansprechpartner für alle Themen rund um das Mietverhältnis. Neben Mietzahlungsproblemen und zu klärenden Nebenkostenabrechnung sind dies Fragen zu anstehenden Reparaturen, Schäden im Haus, Hausordnungsproblemen, Nachbarschaftsstreitigkeiten et cetera. Dieses Engagement entlastet die Vermieterin/den Vermieter sehr und ist ein wesentlicher Bestandteil für den Erfolg des Programms. Das Nutzungsverhältnis bietet sowohl den zukünftigen Mieterinnen und Mietern, als auch der Vermieterin/dem Vermeiter ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz. Es ermöglicht durch die sozialpädagogische Betreuung der Sozialarbeitet der Wohnraumakquise, einen behutsamen und verlässlichen Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen den Mietenden und den Vermietenden. 6.2. Scharnierstelle zur Volkswohnung GmbH Für Menschen, die vor dem Wohnungsverlust stehen oder bereits wohnungslos sind, benötigt die Fachstelle Wohnungssicherung verlässliche Partnerinnen und Partner, die Wohnraum zur Verfügung stellen. Regelmäßig finden Gespräche statt, so dass in vielen Einzelfällen geholfen werden kann. Das im August 2014 gestartete gemeinsam konzipierte Projekt „Wohnung sucht Mieter“ hat seinen Projektcharakter abgelegt und ist zu einem der wichtigsten Bausteine bei der Versorgung wohnungsloser Menschen mit eigenem Wohnraum geworden. Von der VoWo werden dabei monatlich vier bis sechs Wohnungsangebote an die Fachstelle gegeben, die dann von dort direkt belegt werden. Die Mieterinnen und Mieter erhalten einen eigenen Mietvertrag. Dies ist ein sehr großer Vertrauensbeweis in der Zusammenarbeit von VoWo und Fachstelle Wohnungssicherung. In der Gesamtstatistik (Abbildung 16) ist die positive Zusammenarbeit der letzten Jahre im jährlichen Wohnungsangebot gut ersichtlich. Dies waren im Jahr 2020 45 Wohnungen für 113 Personen (2019: 44 Wohnungen für 108 Personen). Bei der Volkswohnung standen und stehen einige Entmietungsprozesse an. Viele, vor allem auch größerer Häuser, müssen saniert werden. Für deren Mieterinnen und Mieter benötigt die Volkswohnung anderen Wohnraum, so dass freie Wohnungen hierfür zurückgehalten werden müssen. Hinzu kommt, dass die Nachfrage nach Wohnraum bei der Volkswohnung stetig steig, darunter auch von Einrichtungen und Trägern, die dringend Wohnraum für ihre Klientinnen und Klienten suchen. Die bekannten Prozesse mussten während der Coronapandemie den neuen Gegebenheiten angepasst werden, um weiterhin zuverlässige Ansprechpartnerin zu sein und Wohnraum zu vermieten. Trotz dieser Herausforderungen ist die VoWo nach wie vor die verlässlichste Partnerin für die Fachstelle. 36 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Vermittelte Wohnungen durch die Volkswohnung GmbH 2011 bis 2020 | Abbildung 16 6.3. Sicherung preiswerten Wohnraums im Sozialraum Im Jahr 2017 wurde mit einem Investor ein Kooperationsvertrag über die Belegung eines Hauses in der Werderstraße geschlossen. Das Haus befand sich in einem desolaten Zustand. Nach der Sanierung wurde in dem Haus ein Mischkonzept zwischen ordnungsrechtlicher Unterbringung und privaten Mietverhältnissen geschaffen. 4 Alleinerziehende erhielten eigene Mietverträge. Weitere 3 Personen haben über die Wohnraumakquise Verträge erhalten. Für die Wohnungen wird eine Mietausfallgarantie von fünf Jahren gewährt. Für die Unterbringung wohnungsloser Personen stehen 22 Einzelzimmer (mit gemeinschaftlicher Badnutzung für jeweils 4 Personen) zur Verfügung sowie 4 Zimmer für Familien (für bis zu 4 Personen). Dieser Bereich des Hauses wird mit Dienstleistungen analog zu den sonstigen Unterbringungen in Hotelzimmern geführt. Mit dem neuen Konzept für das Haus Werderstraße werden parallel folgende Ziele erreicht: ▪ Mischung von ordnungsrechtlicher Unterbringung und privaten Mietverhältnissen, ▪ Erhöhung der Unterbringungskapazität um 34 Betten, ▪ Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für die bisherige Bewohnerschaft, ▪ Möglichkeit zum Tagesaufenthalt in der Wohnung als Alternative zum bisherigen Aufenthalt auf dem Werderplatz. Damit leistet der neue Wohnraum einen Beitrag zur Entspannung auf dem Platz. Vor Ort ist regelmäßig ein Hausmeister, so dass anstehende Reparaturen zeitnah erledigt werden können. Zudem wird auch wegen der Nähe zum Werderplatz seit September 2017 vor Ort zweimal wöchentlich eine Sprechstunde einer Sozialarbeiterin des Diakonischen Werks angeboten. Auch in anderen Häusern wurden neben Bereichen zur wechselnden Belegung für akut Obdachlose einzelne Wohnungen in sozialhilferechtlich angemessener Miethöhe an ehemalige Wohnungslose vermietet. Bei Abschluss von Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung werden in der Ausschreibung von den Investitionspartnern auch entsprechende Wohnangebote (ein bis zwei Wohnungen je Unterkunft) verlangt. So können Betroffene, die am allgemeinen Wohnungsmarkt keine Chance haben, wieder eigenen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum erhalten, und die langfristigen Bewohnerinnen und Bewohner tragen zur Stabilisierung der Situation vor Ort bei. Sollten bei den Mietverhältnissen dennoch Probleme auftreten, bleibt die Fachstelle Wohnungssicherung Ansprechpartnerin für Vermietende und Mietende. Zuletzt konnten im Jahr 2020 bei der Belegung einer neuen Unterkunft zusätzlich sieben Wohnungen für Alleinstehende und für Familien akquiriert werden. 54 50 58 61 64 54 50 54 44 45 137 149149 164 147 143 128 124 108 113 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 2011201220132014201520162017201820192020 Anzahl WohnungenPersonen Sozial- und Jugendbehörde | 37 7. Beratung 7.1. Kommunale Schuldnerberatung Die kommunale Schuldnerberatung wurde als niedrigschwelliges Angebot für Sozialleistungsbeziehende und Klientinnen und Klienten der Fachstelle Wohnungssicherung im Kontext der Armutsbekämpfung konzipiert. Verschuldung ist einer der Gründe, die in die Wohnungslosigkeit führen. Gleichzeitig erschwert eine negative Schufa- Auskunft die erneute Anmietung einer Wohnung. Seit November 2017 ist die städtische Schuldnerberatung wieder mit zwei Beratern (jeweils 100 %- Stellen) besetzt. Seither beträgt die Wartezeit für ein persönliches Erstgespräch maximal einen Monat. Auch notwendige Folgetermine finden innerhalb eines Monats statt. Ausführliche telefonische Beratungen erfolgen im Regelfall innerhalb von vier Arbeitstagen. Für Sozialleistungsbeziehende ist das Insolvenzverfahren oft der einzige Weg zur Schuldenbefreiung. Für viele Schuldnerinnen und Schuldner stellt der komplexe Antrag eine große Hürde dar. Rechtsanwaltskanzleien verlangen für die Unterstützung zur Antragstellung eine entsprechende Gebühr. Die kommunale Schuldnerberatung bietet als Alleinstellungsmerkmal kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages an. Für das weitere Verfahren wird ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin benötigt. Da für Sozialleistungsbeziehende Prozesskostenbeihilfe gewährt werden kann, muss lediglich eine Rechtsanwaltsgebühr von 19 Euro gezahlt werden. Hierdurch wird auch Menschen mit geringem Einkommen der Weg zur Entschuldung ermöglicht. Die Beratungsstelle ist eng mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe und des Sozialgesetzbuches II (SGB II) vernetzt. Seit wieder zwei Beratungsstellen besetzt sind, werden regelmäßig Schulungen und Beratungen für die Träger der Wohnungslosenhilfe angeboten. Viele der Beratungsgespräche finden mit Unterstützung von Sozialarbeit statt. Wie in den vergangenen Jahren zeigt sich weiterhin, dass Haushalte mit Kindern im Sozialleistungsbezug über- durchschnittlich oft von Überschuldung und deren Folgen bedroht sind. Darunter befindet sich ein Großteil an Allleinerziehendenhaushalten, deren Anteil im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen hat. 2019 2020 Beratungen gesamt 1.523 1.197 Davon ausführliche Beratungen im persönlichen Gespräch 199 145 Davon Telefon- und Kurzberatungen 1.324 1.052 Anteil Nutzerinnen 48 % 46 % Anteil Nutzer 52 % 54 % Anteil Menschen mit Migrationshintergrund 58 % 55,2 % Anteil allein Erziehende 35 % 43 % 7.2. Beratungsstelle für wohnungslose Männer Die städtische Beratungsstelle für wohnungslose Männer in der Kriegsstraße 88 (K88) hat die primären Aufgaben der Beratung und der Bereitstellung einer Postadresse. Darüber hinaus ist sie organisatorisch und inhaltlich auch für den städtischen Erfrierungsschutz mit 56 Plätzen sowie für die Übergangswohngruppe im Dachgeschoss mit 6 Plätzen verantwortlich. Personell ist die Beratungsstelle mit zwei Teilzeit-Fachkräften und einer Assistenzstelle ausgestattet. Im Jahr 2020 (2019) ergaben sich für die Beratungsstelle folgende Zahlen: Über die Poststelle gab es 9.471 (10.1000) Kontakte mit Klienten. Vom Fachpersonal wurden 2.806 (2.595) Beratungsgespräche durchgeführt und 490 (442) Postadressen eingerichtet. Im Monatsdurchschnitt waren 234 Personen als Postabholende registriert. Es wurden insgesamt 934 (1.031) Personen betreut. 38 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 7.3. Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Die Beratungsstelle bietet dreimal wöchentlich offene Sprechstunden an. Weiterhin werden die Frauen und Paare in den Obdachlosenunterkünften aufgesucht und bei Bedarf zu Behörden, Ärzten, Wohnungsanbietenden et cetera begleitet. Für die „verdeckt wohnungslosen“ Frauen besteht das Angebot der Postadresse. Im Durchschnitt haben im Jahr 2020 und 2019 jeweils etwa 10 Frauen pro Sprechtag die Beratungsstelle aufgesucht. Neben der engen Zusammenarbeit mit der Fachstelle Wohnungssicherung hat die Frauenberatungsstelle eine wichtige Schnittstellenfunktion zur Vermittlung in die Frauenpension, zum (Ambulant) Betreuten Wohnen, zu spezifischen Beratungsangeboten wie zum Beispiel Suchtberatung, Migrationsberatung, Beratung bei häuslicher Gewalt und ähnlichen Themen. 2019 2020 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 392 326 davon weiblich 372 298 davon männlich 20 28 Haushalte mit Kindern 114 58 Gesamtzahl Kinder 185 90 Anzahl der Vorsprachen 1.520 1.536 Vorsprachen pro Sprechstunde 10,3 10,2 Hausbesuche 59 27 Begleitungen zu Behörden et cetera 35 19 Kontakte insgesamt 3.343 4.460 Vermittlungen in Wohnraum/notwendige Einrichtungen/zuständige Stellen 87 101 7.4. Straßensozialarbeit: Diakonisches Werk Straßensozialarbeit ist ein aufsuchendes, niederschwelliges und anwaltschaftliches Kontakt- und Unterstützungs- angebot des Diakonischen Werkes für einzelne Menschen und Gruppen, deren überwiegender Lebensort die Straßen und Plätze der Karlsruher Innenstadt ist. Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit wurden in 2020 circa 2.032 Personen über die Straßensozialarbeit kontaktiert. Ziel ist es, den Prozess der sozialen, psychischen und physischen Verelendung zu unterbrechen. Dies geschieht durch Angebote individueller Hilfen zur Überwindung akuter Notlagen sowie zur Entwicklung von Lebensperspektiven beziehungsweise zur Vermittlung in das bestehende Hilfesystem. Durch die Coronakrise wurde als Schutzmaßnahme für die Adressatinnen und Adressaten von Streetwork und die Straßensozialarbeit ein mit Plexiglas ausgestatteter Beratungsplatz an der Kirche des Werderplatzes und im Alkohol- Akzeptierenden-Aufenthaltsraum A³ eingerichtet. Auch die aufsuchende Arbeit fand im Jahr 2020 unter den entsprechenden Schutzmaßnahmen statt. Zu den individuellen Beratungshilfen gehören unter anderem die Begleitung auf diverse Ämter. Schwerpunkte der individuellen Hilfen und der Beratung waren im Jahr 2020 die Themen Finanzen, Delinquenz sowie Wohnung beziehungsweise Unterbringung. Die individuellen Beratungshilfen wurden von 58 % männlichen und 42 % weiblichen Personen wahrgenommen. Das Beschäftigungsangebot wird in Kapitel 10.7 dargestellt. Sozial- und Jugendbehörde | 39 7.5. Anlaufstelle IGLU: Heimstiftung Karlsruhe Die Anlaufstelle IGLU gibt es bereits seit 1997. Sie ist in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe und Teil des Sybelcentrums. Das niedrigschwellige Hilfeangebot richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren in Karlsruhe, die sich in Wohnungsnot befinden, deren Lebensmittelpunkt die Straße ist und die sich in beson-deren sozialen Schwierigkeiten befinden. Das IGLU soll mit seinem Hilfeangebot zur Klärung der gegenwärtigen Situation, zur Entwicklung einer persönlichen Perspektive und zur sozialen Integration / Reintegration beitragen. Alle Hilfen, die im IGLU angeboten werden, basieren auf den Prinzipien Freiwilligkeit, Parteilichkeit, Akzeptanz, Transparenz und Vertraulichkeit. Das Angebot der Anlaufstelle IGLU basiert im Wesentlichen auf den beiden Säulen Beratung und Versorgung. Die jungen Menschen erhalten je nach Bedarf in nahezu allen jeweils relevanten Themenbereichen Beratung und Hilfe. Das Leistungsspektrum des Beratungsangebots reicht dabei von der Initiierung und Begleitung eines Clearingprozesses bis hin zur längerfristigen Einzelfallhilfe. Nahezu die Hälfte der Beratungsinhalte bestanden auch im aktuellen Berichtszeitraum aus den Themenbereichen Wohnen und Finanzen (meist Existenz- und Grundsicherungsfragen). Andere Themenbereiche wie Schule/Ausbildung/Beruf, Beziehungsprobleme, Schulden oder Gesundheit waren weitere Schwerpunkte. Im offenen Versorgungsangebot besteht die Möglichkeit, sich in der Anlaufstelle ein Postfach einzurichten, zu duschen, Wäsche zu waschen, oder sich etwas zu kochen. Außerdem wird zweimal pro Woche ein kostenloses Mittagessen angeboten. Besonders im Versorgungsbereich waren die Auswirkungen der Pandemie zu spüren, was sich auch in der aktuellen Statistik widerspiegelt. Im aktuellen Berichtszeitraum wurde die bestehende Konzeption überarbeitet. Diese kann unter https://www.heimstiftung-karlsruhe.de/56-0-Anlaufstelle-IGLU.html abgerufen werden. 2019 2020 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 417 402 davon weiblich 129 126 davon männlich 288 276 Anzahl Neukontakte 153 149 davon weiblich 58 53 davon männlich 95 96 Anzahl Nutzungen 4.858 3.930 Beratungskontakte 783 724 Postfacheröffnungen 187 141 davon weiblich 48 38 davon männlich 139 103 Auswirkungen der Coronapandemie auf das Hilfeangebot Die Coronapandemie wirkte und wirkt sich auch auf das Hilfeangebot der Anlaufstelle IGLU aus. Das Beratungs- und Postfachangebot konnte mit einem praktikablen Hygienekonzept durchgehend aufrechterhalten werden. Mitte März bis Ende Mai 2020 musste das offene Versorgungsangebot komplett geschlossen werden. Ein Aufenthalt im offenen Bereich war somit in der Anlaufstelle nicht mehr möglich. Nach einem relativ „normalen“ Sommer gab es ab 7. November 2020 vorerst Zugangsbegrenzungen mit maximal sechs Personen im Versorgungsbereich, bevor dann am 6. Dezember 2020 der Versorgungsbereich erneut komplett geschlossen werden musste. Während diesen Zeiten war der Eintritt in den Versorgungsbereich, um Wäsche zu waschen oder zu duschen, nur noch für Einzelpersonen möglich. Zweimal pro Woche wurde dabei ein Essen „to go“ angeboten. So konnte mit etwas logistischem Aufwand die Grundversorgung der Nutzerinnen und Nutzer bei Bedarf zumindest rudimentär sichergestellt werden. (zur Personengruppe der jungen Erwachsenen siehe Kapitel 9.2). 40 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 7.6. Bahnhofsmission Die Bahnhofsmission ist an 365 Tagen im Jahr Anlaufstelle für Menschen in Notlagen, auch für Menschen ohne Wohnung. Das sind sowohl Personen aus Karlsruhe, aus dem Umland, als auch umherreisende Obdachlose, die in Karlsruhe stranden, da hier ein Knotenpunkt für Züge aus allen Richtungen ist. Es kommen auch Personen, die nach einer Übernachtungsmöglichkeit fragen, da sie − unter anderem, weil das Gepäck gestohlen wurde oder verloren gegangen ist – mittellos sind. Seit Februar 2015 kann die Bahnhofsmission über zwei Zimmer in einer Sozialpension verfügen, welche die Stadt Karlsruhe zur Verfügung stellt. Hier erfolgt eine enge Kooperation insbesondere mit dem Nachtdienst der AWO. Weiterhin regelt die Bahnhofsmission die Rückfahrten im Auftrag der Stadt Karlsruhe. Sie besorgt die Tickets bei Busunternehmen oder bei der Bahn, versorgt die Rückreisenden und begleitet sie zu Bus oder Bahn. Bei Bedarf, wenn die Reise länger als vier Stunden dauert, wird Reiseproviant mit auf den Weg gegeben. Aufgrund der Pandemie musste im Jahr 2020 der Betrieb massiv eingeschränkt werden. Die Bahnhofsmission ist hauptsächlich ein Ehrenamtsbetrieb, was gerade in Pandemiezeiten zu verkürzten Öffnungszeiten, eingeschränkten Angeboten, sowie keiner oder beschränkter Aufenthaltsmöglichkeit in deren Räumen geführt hat. Zu den bedarfsorientierten Angeboten zählte während des ersten „Lockdowns“ von Mitte März bis Ende Mai 2020 das Verteilen von 3.460 warmen Mahlzeiten und 2.780 Frühstückspaketen auf dem Bahnsteig. Seit 2. Juni 2020 konnte die Bahnhofsmission mit einem speziellen Hygienekonzept ihren Aufenthaltsraum wieder öffnen und bietet seither 4 Plätze zum halbstündigen Aufenthalt an. Die Hilfe im Reiseverkehr fiel in dieser Zeit fast vollkommen weg. Unabhängig davon wurden weiterhin Fahrtkarten im Auftrag der Stadt Karlsruhe ausgegeben. Dies waren im Jahr 2019 115 Fahrkarten und im Jahr 2020 60 Fahrkarten. Das Verteilen von Vesperpaketen, Hygienebeuteln sowie das Ausgeben von warmen Mahlzeiten gehört seitdem zu den wiederkehrenden Angeboten in der Bahnhofsmission. Besonders Gäste, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, nahmen diese Angebote dankend an. 2019 2020 Platzzahl 16 4 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes (Mehrfachzählung) 28.191 15.979 davon weiblich 5.320 3.242 davon männlich 14.388 9.964 davon aus der Stadt Karlsruhe 13.247 8.954 Ohne festen Wohnsitz Keine Zählung 393 (Mehrfachzählung) Menschen mit psychischen Erkrankungen 2.279 1.540 Menschen mit sozialen Schwierigkeiten 14.911 10.120 Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten 15.320 10.787 Beratungsgespräche 11.382 6.763 Materielle Hilfen (Essen, Kleidung, Schlafsack, Rucksack) 26.152 12.325 Überleitung in andere Hilfesysteme Unterbringung in städtisches Zimmer 33 18 Vermittlung an andere Stellen 3.650 1.438 Sozial- und Jugendbehörde | 41 8. Versorgung 8.1. Erfrierungsschutz für Männer Der Erfrierungsschutz für wohnungslose Männer der Stadt Karlsruhe im zweiten und dritten Obergeschoss in der Kriegsstraße 88 ist mit zwei festen Mitarbeitern besetzt, die jeweils im Wochenwechsel während der Öffnungs- zeiten von 19:30 Uhr bis 8 Uhr für den laufenden Betrieb sorgen. Unterstützt werden sie zu Beginn der Öffnungszeiten von einem Assistenten im Rahmen eines Minijobs. Fachlich und organisatorisch ist der Erfrierungsschutz an die Beratungsstelle für wohnungslose Männer angegliedert. In der Saison 2019/2020 war der Erfrierungsschutz von Oktober bis April an 182 Tagen geöffnet. Es standen 56 Übernachtungsplätze für Männer zur Verfügung. Insgesamt gab es 5.577 Übernachtungen von 261 Personen, darunter befanden sich124 Personen deutscher und 145 Personen ausländischer Staats-angehörigkeit. Durchschnittlich wurde der Erfrierungsschutz von 31 Männern pro Nacht genutzt. Der Erfrierungsschutz wird sowohl kurz- als auch langfristig genutzt. 107 Personen übernachteten bis zu 3 Nächte. 68 Personen übernachteten bis zu 14 Nächte, 81 Personen bis zu 90 Nächte und 5 Personen blieben die ganze Saison. 8.2. Erfrierungsschutz für Frauen Seit März 2015 ist das Angebot für obdachlose Frauen mit der Eröffnung des Erfrierungsschutzes von jeweils Oktober bis April erweitert worden. Im ehemaligen Hotel „Anker“ in der Lameystraße 36 wurde in Zusammenarbeit mit der AWO Karlsruhe der dortige Lagerraum umgestaltet und zunächst mit 8 Betten für obdachlose Frauen ausgestattet. Im Winter 2018/2019 ist die Kapazität um einen Platz mit einem separaten Zimmer erhöht worden. Die Erhöhung wurde durch die Vollauslastung aller 9 Plätze bestätigt. Jede Frau hat einen abschließbaren Spind, um ihre persönlichen Sachen zu deponieren. Sanitäre Anlagen stehen zur Verfügung. Die Beratungsstelle für Frauen in der Scheffelstraße 37 (SOZPÄDAL) stellt bei Bedarf ihre Angebote zur Verfügung. Der Erfrierungsschutz für Frauen war in der Saison 2018/2019 bei einer Bettenzahl von 9 zu 91 % ausgelastet, in der Saison 2019/2020 zu 66 %. Nach gemeinsamer Einschätzung von AWO und Fachstelle Wohnungssicherung ist die vorhandene Kapazität derzeit ausreichend. Sollten sich weitere Bedarfe ergeben, wird eine Lösung angestrebt. 8.3. Tagestreff „Tür“: Diakonisches Werk Der Tagestreff in Trägerschaft des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Karlsruhe ist eine Tagesstätte für Wohnungslose – unabhängig von Geschlecht oder Nationalität –, die auch von ehemaligen Wohnungslosen und Menschen in prekären Wohnverhältnissen genutzt wird. Die „TÜR“ bietet als Bindeglied zwischen Straße und weiterführenden Hilfen die Möglichkeit zum Aufenthalt und zur Begegnung. Darüber hinaus werden niedrigschwellige Versorgungs-, Behandlungs-, Beschäftigungs-, Beratungs- und Vermittlungsangebote bereitgestellt, um betroffene Menschen bei der Organisation ihres Lebensalltags zu unterstützen, gemeinsam dem Prozess einer sozialen, somatischen und psychischen Verelendung entgegenzutreten und neue Perspektiven mit dem Ziel der (Re-) Integration zu realisieren. Maßgeblich geprägt haben 2020 die mit der Coronapandemie einhergehenden Beschränkungen; es galt den Spagat zwischen Auflagen und Bedarfen der Besucherinnen und Besucher zu meistern. Auch in Zeiten der Kontakt- beschränkungen konnten umfangreiche Angebote insbesondere in den Bereichen Versorgung und Beratung aufrechterhalten werden, wobei einzelne wenige Angebote im Hinblick auf Abstandsgebot und Hygiene nicht mehr bereitgestellt werden konnten, wie zum Beispiel die Nutzung der Küche zur Selbstversorgung (stattdessen gab es regelmäßige Ausgaben warmer Mahlzeiten) oder Spielangebote wie Tischfußball. Neben der Maskenpflicht für die Besucherinnen und Besucher (eine Maskenausgabe war über die „TÜR“ laufend gewährleistet) mussten diese zudem ab Oktober 2020 Kontaktformulare ausfüllen, um im Bedarfsfall über das Gesundheitsamt mögliche Infektionswege nachverfolgen zu können. Außerdem war infolge der Umgestaltung der Räumlichkeiten zwecks Einhaltung des Abstandsgebots die Zahl der Sitzplätze auf 25 zu reduzieren. Damit einhergehend wurde der Zugang zum Aufenthalt im Offenen Bereich reglementiert, um vorrangig Wohnungslosen ohne geregelte Unterkunft (die ständig auf der Straße leben, einen Erfrierungsschutz nutzen oder bei Bekannten nächtigen) einen Aufenthalt zu ermöglichen. Dies hatte zur Folge, dass die durchschnittliche Anzahl an Personen, die 2020 den Aufenthaltsbereich nutzten, im Vergleich zu 2019 rückläufig war. 42 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Wie in den Vorjahren lag der Altersschwerpunkt bei den 30- bis 50-Jährigen und der Frauenanteil bei bis zu 10 %, wobei Frauen teilweise in Paargemeinschaften auftraten. Weiterhin gibt es in der „TÜR“ einen hohen Anteil wohnungsloser Personen mit Migrationsgeschichte (überwiegend aus EU-Staaten Ost- und Südosteuropas). Teils halten sie sich bereits über Monate, teils auch schon über Jahre vor Ort in Karlsruhe auf. Zu einem großen Teil sind sie ohne geregelte Einkünfte und vom Sozialleistungsbezug ausgeschlossen, dann auch ohne Krankenversicherungsschutz. Sie leben zum Beispiel vom Betteln oder von Gelegenheitsarbeiten. Es gibt aber auch hoch motivierte Betroffene, die alles dafür tun, um sich über Erwerbsarbeit eine Existenz aufzubauen, wobei Betroffene mit Beschäftigungsverhältnissen nur über einen geringen Verdienst verfügten. Neben den besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Freizügigkeitsrecht und Leistungseinschränkungen im Sozialrecht) stellten teilweise Sprachbarrieren ein großes Problem dar, was eine weitergehende Begleitung mitunter erheblich erschwerte. 2019 2020 Anzahl der Besucher/-innen im Aufenthaltsbereich je geöffnetem Tag 59 48 Anzahl der Besucher/-innen mit Beratungskontakten 361 352 Anzahl der EU-Migrant/-innen mit Beratungskontakten 81 95 Anzahl der erfassten Beratungskontakte 1.213 1.101 Das medizinische Behandlungsangebot der „TÜR“ wird in Kapitel 8.6.2 dargestellt. 8.4. TafF – Kombiniertes Angebot: „Tagesaufenthalt“ und „Arbeiten und Qualifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Frauen in Wohnungsnot als eigenständige Zielgruppe haben spezifische Probleme wie zum Beispiel Mittellosigkeit, Benachteiligung in Bildung und Erwerbsleben, Gewalterfahrung, Überbeanspruchung durch Mehrfachbelastung. Ihre eigene widersprüchliche Erwartung an die weibliche Rolle ist problematisch, es entstehen oftmals Sucht- und Gesundheitsprobleme, Verschuldung sowie permanente Gefühle der Minderwertigkeit, Vereinsamung und Isolation. Frauen versuchen lange Zeit, mit eigenen Lösungen ihre Wohnungslosigkeit zu bewältigen (verdeckte Wohnungslosigkeit). Sie schlüpfen bei Bekannten und „Partnern“ unter, was für sie mit finanzieller Abhängigkeit und/oder sexueller Ausbeutung verbunden ist. Der Tagestreff ist ein ambulantes, niedrigschwelliges Begegnungs- und Vermittlungsangebot für Frauen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation soziale Schwierigkeiten haben, die der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen. Ihnen soll eine Mindestversorgung im geschützten Rahmen, Gesundheitsfürsorge, Tagesstrukturierung und der Aufbau sozialer Beziehungen ermöglicht werden, ohne dass sie eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme weiterer Hilfen eingehen müssen. Es sollen Schwellenängste abgebaut werden, um die Vermittlung in das bestehende Hilfesystem zu erleichtern. Ebenso haben die Besucherinnen die Möglichkeit, am Angebot „Beschäftigung und Qualifizierung“, welches in den Tagestreff eingebunden ist, teilzunehmen. Integriert in das aktualisierte Konzept sind folgende spezifische Beschäftigungsangebote: Kommunale Beschäftigung mit psychosozialer Betreuung, Tagesstrukturierung nach SGB XII und SGB II. Unter den Nutzerinnen des TafF befinden sich auch von Armut betroffene osteuropäische Frauen, ohne geklärten Aufenthaltsstatus und damit ohne Bezug von Transferleistungen. Einige Besucherinnen haben betreuten Wohnraum bei Trägern der Wohnungslosenhilfe gemietet, einige Frauen leben in äußerst prekären Wohnverhältnissen (Unterschlupf, Platte, Gartenhäuschen). 2019/2020 waren – wie auch in den letzten Jahren – besonders viele Frauen mit Kleinkindern regelmäßige Besucherinnen des TafF und fragten nach Unterstützung an. Frauen, die „auf der Straße“ lebten und für weitergehende Hilfen nicht zugänglich sind, fanden im TafF zumindest eine Basisversorgung. Die Lebenssituation der TafF-Besucherinnen ist durch Armut und häufig auch durch soziale Isolation geprägt. Besonders intensiv war die Beratungstätigkeit der Sozialarbeiterinnen bei Fragen der Existenzsicherung. Die Antragstellung und Kommunikation mit dem Jobcenter und anderen Leistungsträgern nahm einen großen Raum ein. Aufgrund der Pandemie wurden in vielen Ämtern die Antragstellung und/oder die Terminvereinbarung online umgestellt. Daher war der Bedarf an Unterstützung, online oder telefonisch mit den Behörden in Kontakt zu treten, sehr groß. Im Mittelpunkt der Beratungsarbeit stand zudem die Vermittlung zu weiteren Angeboten der Wohnungslosenhilfe und zu spezifischen Beratungsstellen. Regelmäßige Konzerte, Discos, Ausflüge, Stadterkundungen und Basare tragen dazu bei, dass der Tagestreff ein Ort der Kommunikation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bietet. In 2020 konnte davon leider aufgrund von Corona nichts stattfinden. Sozial- und Jugendbehörde | 43 TafF Tagestreff für Frauen 2019 2020 Anzahl Nutzerinnen des Angebotes 410 423 Davon regelmäßige Besucherinnen 85 91 Wohnsituation Verdeckt wohnungslos 114 122 In Obdachlosenunterkünften 73 80 TafF-Arbeiten und Qualifizieren 2019 2020 Anzahl Nutzerinnen des Angebotes 46 45 Abgebrochen wegen Kontaktabbruch, Rückfall, Krankheit, Fehlzeiten 6 5 Vermittlung in Therapie 1 1 Arbeitsaufnahme 2 (davon 1 Reha- Ausbildung) 1 (16 i) Vermittlung in anderes Angebot (Pflegeheim) 1 Die medizinische Versorgung im TafF ist in Kapitel 8.6.3 ausgeführt. 8.5. Pflegerische Versorgung In den letzten Jahren gibt es vermehrt ältere und oder vorgealterte Menschen sowie Menschen mit Pflegebedarf im System der Wohnungslosenhilfe. Der Weg in ein Pflegeheim ist mit großen Herausforderungen verbunden. Die Betroffenen wirken oft nicht mit, so dass die Einstufungen des Pflegegrades nicht vorliegen. Es gibt insgesamt wenig freie Plätze in Pflegeheimen. Das Personal in den Heimen ist im Umgang mit Menschen mit besonderen sozialen Unterstützungsbedarfen nicht geschult. Auch fällt es vielen Betroffenen schwer, die Bindung an die bisherige Umgebung und die vertrauten Kontaktpersonen aufzugeben. Gleichzeitig sind jedoch nicht so viele Menschen betroffen, dass eine eigene Pflegeeinrichtung finanzierbar wäre. Ziel ist es daher, den Menschen so lange wie möglich das Leben im eigenen Wohnraum oder in einer Unterkunft zu ermöglichen und notwendige Wechsel in Pflegeheime gut vorzubereiten und zu begleiten. Daher gibt es bereits seit einigen Jahren neben der Sozialarbeit vor Ort auch Pflegekräfte in den Obdachlosen- unterkünften für langjährig Wohnungslose, wie im Anker und der Wohnetage Scheffelstraße. Die Einrichtungen selbst sind jedoch nicht behindertengerecht und verlangen eine grundsätzliche Mobilität der Bewohnerschaft. Dies gilt auch für die meisten Obdachlosenunterkünfte. Inzwischen gibt es im Bestand der Fachstelle Wohnungssicherung auch einige rollstuhlgerechte Zimmer. Zudem ist auch in den Unterkünften sowie im Betreuten Wohnen für langjährige Wohnungslose (Langzeitwohnbereich der Heimstiftung) aufsuchende Arbeit eines Pflegedienstes möglich. Nicht nur in den Obdachlosenunterkünften, auch im Betreuten Wohnen gibt es vermehrt ältere Menschen. Das Projekt 50 + von SOZPÄDAL (siehe Kapitel 5.2.5) zeigt auf, wie es im Betreuten Wohnen durch den kombinierten Einsatz von Sozialarbeit und Pflegepersonal gelingen kann, gesundheitlich beeinträchtigen Menschen ein möglichst langes selbständiges Wohnen in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Nach Ende des Projektes wird ausgewertet, ob und wie die Erfahrungen auf andere Projekte/Träger übertragbar sind. 8.6. Medizinische Versorgung Die gesundheitliche Situation wohnungsloser Menschen ist zum Teil sehr schlecht. Angebote der medizinischen Versorgung sind auch in den Einrichtungen erforderlich, da wohnungslose Menschen vom bestehenden Gesundheitssystem aus ganz unterschiedlichen Gründen teilweise nicht, nur unzureichend oder lediglich im Rahmen einer Notfallbehandlung erreicht werden. Für diese Angebote gibt es keine Zugangsvoraussetzungen, so dass 44 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 beispielsweise auch bei fehlendem oder ungeklärtem Krankenversicherungsschutz eine Diagnose und Behandlung möglich ist. Schwierig gestaltet sich bei fehlendem Krankenversicherungsschutz dann aber die Überweisung an einen Facharzt zwecks Weiterbehandlung. Viele Wohnungslose scheuen den Weg zum Arzt, obwohl sie krank sind. Gründe hierfür sind zum einen trotz des Wegfalls der Praxisgebühr finanzielle Hürden wie Zuzahlungsregelungen, zum anderen verhindern negative Erfahrungen, Abweisungen und fehlende Krankheitseinsicht den Arztbesuch. Es ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungslosenhilfe oft schwierig, Arztpraxen zu finden, in denen Wohnungslose behandelt werden können. Auch geschieht es immer wieder, dass Wohnungslose nach der Behandlung sehr früh aus dem Krankenhaus entlassen werden, ohne dass die weitere medizinische Versorgung oder Pflege geklärt wäre. Aus diesen Gründen kooperieren einige Einrichtungen mit Ärztinnen und Ärzten und begleiten Betroffene dorthin. Einige Träger helfen über Spendenmittel mit bei der Finanzierung der Medikamentenzuzahlung. 8.6.1. Obdachlosenunterkunft „Anker“, AWO Die hausärztliche Versorgung der Bewohnerschaft kann seit Eröffnung der Einrichtung durch niedergelassene Praxen durch monatliche Visiten vor Ort sichergestellt werden. Seit Mitte des Jahres 2019 wird eine Kooperation mit der städtischen Klinik für Psychiatrie umgesetzt. Ein Facharzt sucht die psychiatrisch Erkrankten zweimal im Monat im Hause auf, berät und behandelt direkt. Diese Kooperation ist sehr wertvoll, um die die psychiatrische Versorgung Wohnungsloser entscheidend mit sicherzustellen (siehe Kapitel 9.3.1) 8.6.2. Tagestreff „TÜR“, Kriegsstraße 88, Diakonie Das medizinische Behandlungsangebot des Tagestreffs „TÜR“ versteht sich als Ergänzung und nicht als Alternative zur Regelversorgung. In 2019 boten zunächst noch zwei niedergelassene Ärzte und eine Ärztin an Mittwochnachmittagen eine Arztsprechstunde im separaten Behandlungsraum an. Ab Jahresmitte 2019 stand jedoch nur noch ein Arzt zur Verfügung, nachdem die Ärztin altersbedingt ausschied und ein Arzt sein Engagement infolge vielfältiger weiterer Verpflichtungen ruhen lassen musste. Darüber hinaus bot ein Heilpraktiker regelmäßig unentgeltlich eine Sprechstunde an. Zum Jahreswechsel 2019/2020 konnte in Kooperation mit der Ärzteschaft für dieses Angebot zunächst zwei Interessenten gewonnen werden. Infolge der Coronapandemie fielen allerdings eine neu gewonnene Ärztin wegen ihrer Tätigkeit in einer Coronaschwerpunktpraxis und ein langjährig tätiger Arzt wegen übermäßiger Auslastung seiner Praxis aus, so dass ab Frühjahr 2020 nur noch ein niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und Diabetologie Arztsprechstunden anbieten konnte. Das der „TÜR“ angegliederte Krankenzimmer ermöglicht Wohnungslosen, die aufgrund einer medizinischen Indikation einer häuslichen Ruhe bedürfen, einen ganztägigen und kostenlosen Aufenthalt. Mit Beendigung des Aufenthalts soll neben der gesundheitlichen auch die soziale Situation stabilisiert sein. Eine Aufnahme konnte bei verschiedenen Personen trotz Vorliegen einer medizinischen Indikation leider nicht realisiert werden, weil eine erforderliche Eigenständigkeit und ein notwendiges Verantwortungsbewusstsein fehlten und eine ganztägige Betreuung über die Dienste in der Kriegsstraße 88 grundsätzlich nicht leistbar ist. 2019 2020 Arztsprechstunden 18 10 Nutzende des Krankenzimmers 2 2 Belegung des Krankenzimmers (in Tagen) 234 147 8.6.3. Tagestreff für Frauen (TafF), SOZPÄDAL Im Jahr 2011 wurde im TafF ein weiterer Standort der medizinischen Notversorgung eingerichtet. SOZPÄDAL hat die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, und durch Spenden wurde ein Raum komplett neu ausgestattet. Da es leider seit 2018 keine Ärztin gibt, die das Projekt weiterführt, wurden die Frauen soweit es möglich war, an das Regelsystem Sozial- und Jugendbehörde | 45 angebunden. Wo dies nicht möglich war, konnten die Frauen an das niederschwellige Hilfesystem im Menschenrechtszentrum verwiesen werden. 46 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 9. Zielgruppen 9.1. Wohnungslose Familien Nachdem in den letzten Jahren die Zahl der obdachlosenrechtlich untergebrachten Familien stark angestiegen war, blieb diese in den Jahren 2017 und 2018 konstant auf einem hohen Niveau von durchschnittlich 60 Familien und unterlag in 2019 und 2020 starken Schwankungen. Während im Dezember 2019 noch 69 Familien (204 Personen, davon 113 Kinder) untergebracht waren, waren es im Dezember 2020 nur noch 54 Familien (163 Personen, davon 83 Kinder). Die Familien stammen häufig aus afrikanischen oder asiatischen Ländern sowie aus Rumänien und anderen EU-Ländern. Ungefähr 30 Prozent der Familien haben eine deutsche und 70 Prozent eine ausländische Staatsangehörigkeit. Bei genauerer Betrachtung werden die Gründe, die bei Familien zur Wohnungslosigkeit führen, deutlich. Ein großer Anteil der Familien hatte schon vor der Unterbringung keine eigene Wohnung, sondern kam bei Bekannten/Freunden/Familie unter. Familien können meist aus dieser Situation heraus keine eigene Wohnung finden und müssen obdachlosenrechtlich untergebracht werden. Ein weiterer großer Anteil der Familien musste aus eigenem Wohnraum ausziehen, da das Mietverhältnis befristet war, es sich nur um einen Untermietvertrag handelte oder da die Wohnung gekündigt wurde. In wenigen Fällen wurden Familien aufgrund von Mietschulden oder Eigenbedarfskündigungen geräumt. Weitere Gründe für den Wohnungsverlust können die Trennung vom Partner/Partnerin oder das Ende eines Aufenthaltes in einer betreuten Wohnform über die Jugendhilfe oder in einem Frauenhaus sein. Wie sich in der Beratungsarbeit zeigt, stellt der ausgesprochen enge Wohnungsmarkt für alle wohnungslosen Familien ein großes Problem dar. Da es sich in der Regel um einkommensschwache Haushalte handelt, haben diese es bei steigenden Mietpreisen besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Verweildauer in den Unterkünften ist mit durchschnittlich neun Monaten weiterhin hoch. Während es in den vergangenen Jahren kaum einer Familie gelang, auf dem privaten Wohnungsmarkt Wohnraum zu finden, konnten im Jahr 2020 15 Familien eigenständig eine Wohnung finden. Häufig funktionierte die Anmietung ohne Probleme, da Fachstelle und Jobcenter im Austausch standen. In der Beratung mit einer Familie wird zunächst geklärt, wie die Einkommens- und Familienverhältnisse sind. Es kann dann geprüft werden, ob eine Vermittlung über die Fachstelle in Wohnraum möglich ist. Neben der Wohnraumakquise durch Kooperation können Familien im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Volkswohnung und Fachstelle Wohnungssicherung über „Wohnung sucht Mieter“ mit Wohnraum versorgt werden. Werden im Beratungskontext individuelle Bedarfe sichtbar, besteht die Möglichkeit, intensive, langfristige Hilfen zu installieren. Die Familien können zum Beispiel im Rahmen der aufsuchenden Familientherapie über den Träger Ohlebusch GmbH oder über das Lotsenprogramm durch SOZPÄDAL enge Begleitung erfahren. Bei Jugendhilfebedarfen erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Im Jahr 2020 gelang es erstmalig seit Langem, die Zahl der wohnungslosen Familien auf unter 60 Familien zu bringen. 9.1.1. Mehrfamilientherapie mit wohnungslosen Familien: Ohlebusch GmbH In Zusammenarbeit mit der Fachstelle Wohnungssicherung und der Firma Ohlebusch-Karlsruhe GmbH startete die systemische Begleitung für wohnungslose Familien erstmals im Jahr 2005. Seither konnten in 17 Durchläufen 118 Familien mit insgesamt 373 Personen, davon 215 Kinder mit Wohnraum versorgt und in dauerhaftes Wohnen begleitet werden. Bei der systemischen Begleitung handelt es sich um ein Hilfsangebot, welches speziell auf die Problemlagen von wohnungslosen Familien zugeschnitten ist. Diese werden dabei über die Fachstelle Wohnungssicherung ausgewählt und erhalten von dort die Zusage, sobald wie möglich eine Wohnung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Über die Dauer von neun Monaten werden die Familien von der Ohlebusch-Karlsruhe GmbH intensiv begleitet. Voraussetzung für den Erhalt der Wohnung ist dabei die Teilnahme an allen drei Bausteinen der Hilfe. Neben therapeutischen und beratenden Gesprächen zu Hause erhalten die Familien intensive Unterstützung durch Begleitung im Alltag. Darüber hinaus finden regelmäßige Gruppensitzungen mit allen Familien statt. In diesen 14-tägigen Treffen geht es vor allem darum, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig zu beraten, zu motivieren und zu unterstützen. Ziel der Mehrfamiliengruppe ist es, die Ressourcen und Bewältigungsstrategien der Familien im Miteinander zu stärken und auszubauen und alltagspraktisches Sozial- und Jugendbehörde | 47 Wissen rund um das Thema „Wohnen“ zu vermitteln. Besonders erfreulich ist, dass im Rahmen der Gruppensitzungen immer wieder auch Freundschaften und kleine Netzwerke über die Dauer der Maßnahme hinaus entstehen. Im Jahr 2020 konnte aufgrund der Pandemie leider nur eine Gruppenveranstaltung stattfinden. Charakteristisch für die Gruppenzusammensetzung war auch in den Jahren 2019 und 2020 der hohe Anteil an Alleinerziehenden. Ebenso waren Familien mit Migrationshintergrund in den Jahren 2019 und 2020 häufig vertreten (12 von 15 Familien). Hier stellt die Sprachbarriere eine große Schwierigkeit und zusätzliche Belastung im Alltag dar. Beim Umgang mit Behörden, beim Thema Schule und Kindergarten sowie in vielen weiteren Bereichen des täglichen Lebens haben diese Familien einen höheren und intensiveren Informations- und Begleitungsbedarf. Die Unterstützung im Rahmen der systemischen Begleitung war in den vergangenen Jahren eine große Entlastung und wertvolle Hilfe für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Von den 118 Familien, die begleitet wurden, sind seither nur sieben wieder wohnungslos geworden. 2019 2020 Platzzahl für Familien 8 8 Anzahl teilnehmende Familien am Projekt 6 9 davon Alleinerziehend 3 weiblich 1 männlich 7 weiblich davon Paare 2 Beendete Teilnahmen am Projekt wegen Einzug in ein Frauenhaus außerhalb von Karlsruhe/Umzug in eine Wohnung außerhalb von Karlsruhe 0 2 davon Alleinerziehend 0 1 weiblich davon Paar 0 1 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Frauenhaus 1 Wohnraum 6 7 Sozialpädagogische Familienhilfe 2 1 9.2. Junge erwachsene Wohnungslose In Karlsruhe ist der Anteil der jungen Wohnungslosen – wie auch im ALGII-Bezug – in den letzten Jahren stetig gesunken. Betrug der Anteil der jungen Untergebrachten im Jahr 2013 noch 18 %, reduzierte sich dieser in den Folgejahren kontinuierlich. 2019 betrug ihr Anteil – wie in den vorigen beiden Jahren – 10 % und sank 2020 auf 9 %. Entsprechend ist auch die absolute Zahl der untergebrachten jungen Erwachsenen gesunken (2020: 102 Personen; 2019: 128 Personen; 2018: 103 Personen; 2017: 113 Personen; 2016:154 Personen). Das Geschlechterverhältnis entspricht mit circa einem Drittel Frauen und knapp zwei Dritteln Männern dem der erwachsenen Wohnungslosen. Trotz des Rückganges bleibt es für die jungen erwachsenen Wohnungslosen wichtig, dass sie sich nicht im Wohnungslosenhilfesystem verfestigen. Daher haben sich sowohl die Fachstelle Wohnungssicherung als auch freie Träger intensiv am Care Leaver-Projekt beteiligt. Care Leaver sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Erziehung – zum Beispiel in Wohngruppen oder Pflegefamilien – verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Dieser Übergang stellt für viele der jungen Menschen eine besondere Herausforderung dar, weshalb sie besondere Unterstützung benötigen. Eine enge Kooperation findet auch mit den Trägern AFB und Verein für Jugendhilfe im Rahmen des §16h-Projektes „Geht was?!“ statt. Hierbei handelt es sich um ein über SGB II, ESF und seit 2020 von der Jugendhilfe kofinanziertes Projekt für junge Menschen, die aktuell keinen Zugang zu Regelsystemen der Bildung, Ausbildung, Maßnahmen der Arbeitsförderung oder Arbeit finden. Insgesamt stehen 20 Plätze zur Verfügung. Für 2018 wurden erstmals Care Leaver in der Obdachlosenstatistik erfasst (2020: 4 Personen; 2019: 9 Personen; 2018: 15 Personen). 48 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Als Ergebnis einer Befragung junger wohnungsloser Menschen durch die Fachstelle Wohnungssicherung findet seit 2013 ein regelmäßiges Netzwerktreffen statt. Teilnehmende sind Vertreterinnen und Vertreter der Fachstelle Wohnungssicherung, des Allgemeinen Sozialen Dienstes, des Jugendamtes, des Sozialamtes sowie Träger. Durch die Treffen wurden die Kontakte untereinander verbessert sowie auch einzelfallbezogene Problemlösungen aufgrund der schwierigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Personengruppe gefunden, und schließlich dienen sie der Optimierung der Nahtstellen. Seit 2010 existiert in Karlsruhe eine Notunterkunft für junge Männer und seit 2011 eine Notunterkunft für junge Frauen. Dies sind Angebote der Heimstiftung Karlsruhe, die an die langjährig bestehende Beratungsstelle „IGLU“ für junge Wohnungslose angebunden sind. 9.2.1. NOKU: Heimstiftung Karlsruhe Seit 2010 besteht die Notschlafstelle NOKU in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe. Sie richtet sich an junge wohnungslose Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die ihren letzten Wohnsitz im Stadtbezirk von Karlsruhe hatten und nun akut oder erst seit kurzem wohnungslos sind. Die Einrichtung befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Anlaufstelle IGLU in der Adlerstraße 20 und verfügt über vier Einzelzimmer. Zentrale Zielsetzung des Angebotes ist die Vermeidung einer Chronifizierung von Wohnungslosigkeit, indem eine schnelle pädagogisch fundierte Anschubhilfe geleistet wird. In den Jahren 2019 und 2020 hat sich die Zahl der Aufnahmen trotz der coronabasierten Schwierigkeiten stabilisiert. Es wurden insgesamt 30 Personen in der NOKU aufgenommen und bei der Wohnungssuche unterstützt. Dort bekommen sie eine engmaschige Beratung, die zur Lösung ihrer persönlichen Probleme beitragen soll. Der pädagogische Aspekt besteht unter anderem im Vermitteln beziehungsweise im Erhalt einer Tagesstruktur und dient dazu, die im Durchschnitt 20-Jährigen auf ihre neue Situation, selbstständig und alleine zurecht zu kommen, vorzubereiten. Weitere wichtige Aufgaben der NOKU sind die Klärung der finanziellen Situation, der Umgang mit Behörden sowie die Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive und eines realistischen Selbstbildes. Knapp zwei Drittel der Aufgenommenen waren deutscher Herkunft (63 %) und genauso viele Personen hatten bereits Erfahrung mit Jugendhilfeangeboten. Auffällig ist, dass sich die Zeit der Wohnungslosigkeit vor Aufnahme in das Angebot von 2019 bis 2020 mehr als verdoppelt hat. Möglicherweise ist dies im Zusammenhang mit der Coronakrise zu sehen, die dazu beigetragen haben kann, dass die jungen Menschen so lange wie möglich in einer ihnen bekannten Umgebung ausgeharrt haben. Trotz der Krise hatten im Anschluss an die NOKU drei Viertel eine recht sichere Wohnperspektive - mehr als in den vorangegangenen beiden Jahren. Es zeigt sich, dass die NOKU nach wie vor ein erfolgreiches und notwendiges Angebot ist. 9.2.2. JUNO: Heimstiftung Karlsruhe Die Einrichtung JUNO besteht seit 2011 in Trägerschaft der Heimstiftung Karlsruhe und wurde 2014 aus einer Spendenfinanzierung heraus vollständig in den Haushalt der Stadt übernommen. Junge wohnungslose Frauen nehmen das bestehende Hilfesystem oftmals noch weniger an als junge Männer und versuchen sich im Bekanntenkreis „durchzuschlagen“, wodurch nicht selten Abhängigkeitsverhältnisse eingegangen werden. Auch die besonderen sozialen Schwierigkeiten, mit denen die meisten von ihnen belastet sind, können so nicht behoben werden, wodurch eine Chronifizierung der Wohnungslosigkeit begünstigt wird. In der Notunterkunft JUNO können junge Frauen eine vorübergehende Bleibe und Beratung bei allen anstehenden Problemen bekommen. Die Notunterkunft JUNO befindet sich in der Nähe von IGLU und NOKU und verfügt über vier Plätze in einem Doppelzimmer und zwei Einzelzimmern. Das Angebot gestaltet sich analog zur NOKU und steht jungen Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren aus Karlsruhe offen. Die Aufenthaltsdauer ist auf acht Wochen begrenzt, was sich jedoch aufgrund der schwierigen Wohnungssituation in Karlsruhe in einigen Fällen als zu knapp bemessen erwiesen hat. Auch für eine Vermittlung in Jugendhilfemaßnahmen oder ins Betreute Wohnen muss häufig mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Aufgrund besonderer Situationen oder um geplante Folgemaßnahmen nicht zu gefährden, wurde die Verweildauer in Einzelfällen entsprechend erhöht. In den Jahren 2019 und 2020 wurden 39 Anfragen dokumentiert, es haben jedoch mehr junge Frauen das Angebot nachgefragt, bei denen, organisatorisch bedingt, keine Daten erhoben werden konnten. 20 junge Frauen wurden aufgenommen. Für mehr als die Hälfte (2019) und mehr als zwei Drittel (2020) konnte die Wohnsituation stabilisiert werden. Sozial- und Jugendbehörde | 49 Nachdem 2018 die Anzahl der Nutzerinnen aus ungeklärten Gründen deutlich gesunken ist, hat sie sich auf diesem Niveau eigependelt und ist 2020 sogar wieder leicht gestiegen. Auffällig war in den vergangenen Jahren, dass immer mehr junge Frauen mit akuten psychischen Erkrankungen die JUNO nachgefragt haben. Einige davon wurden, mangels anderer Alternativen, aufgenommen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese sehr oft den Rahmen der Betreuungssituation in JUNO sprengen. Der Bedarf an einem speziellen Angebot für psychisch erkrankte junge Wohnungslose mit niedrigschwelligen Zugangsvoraussetzungen hat sich hier deutlich gezeigt. Dennoch ist ein Bedarf für die eigentliche Zielgruppe des Angebotes JUNO vorhanden, und das Angebot wird auch gerne angenommen. Aufgrund der Coronapandemie wurde das Doppelzimmer ab Februar 2020 als Einzelzimmer genutzt. 2019 2020 Platzzahl 4 3 (Coronabedingt) Anzahl Nutzerinnen des Angebotes 9 11 Anzahl verschriftlichter Anfragen 19 20 Anfrage nach Psychiatrieaufenthalt 3 5 Alter Nutzerinnen (Jahre Ø) 20,5 19,2 Anzahl psychisch erkrankter Nutzerinnen (mit Diagnose) 3 4 Jugendhilfeerfahrung (stationär) 6 4 Verweildauer (Wochen Ø) 14 10 Vermittlung in Eigene Wohnung 1 2 Betreutes Wohnen Erwachsene 1 1 Betreutes Wohnen Jugendliche 2 4 Familie 0 2 sonstiges Angebot 2 1 Disziplinarische Entlassung 3 1 9.2.3. Betreutes Wohnen: Heimstiftung Karlsruhe Im Mai 2013 wurde das intensivere „Betreute Wohnen für junge erwachsene Wohnungslose“ mit zunächst 5 Plätzen, als Ergänzung zur bestehenden Hilfe nach § 67 SGBX II, ins Leben gerufen. Auf Grund der hohen Nachfrage wurde die Platzzahl im August 2014 auf 8 Plätze erhöht. Das Angebot richtet sich nach dem besonderen Bedarf junger Erwachsener, die einerseits eigenständig und selbstbestimmt leben wollen, gleichzeitig aber in vielen Lebensbereichen einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Im Spannungsfeld zwischen der eigenen Wahrnehmung, den eigenen Vorstellungen und der Realität werden die jungen Menschen betreut und an ein selbstverantwortliches Leben mit möglichst realistischen Zielvorstellungen herangeführt. Die Belegung des Projektes erfolgt über das Wohnheim Rüppurrer Straße oder in Einzelfällen auch über andere obdachlosenrechtliche Unterbringungen. Die aufsuchende Betreuung vor Einzug in die Wohngruppe ermöglicht ein besseres Kennenlernen, schafft Vertrauen und stärkt somit die Motivation, sich auf das Hilfeangebot einzulassen. Im Jahr 2020 zogen 57 % (2019: 80 %) der aufgesuchten Personen in die Wohngruppe Adler und Außenstellen ein. Durch die Einschränkungen der Coronaverordnungen wurde die Arbeit mit den Teilnehmenden erschwert, da zum einen weniger persönliche Wohnungsbesichtigungen stattfanden und zum anderen Behördengänge sowie tagesstrukturierende Maßnahmen erschwert wurden oder ganz ausblieben. Auffallend ist, dass die Anzahl an Bewerberinnen und Bewerber unter 25 Jahren für die reguläre Maßnahme gemäß § 67 SGBX II von 9 auf 19 angestiegen ist. 50 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 2019 2020 Platzzahl 8 8 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 20 21 davon weiblich 2 0 davon männlich 18 21 Alter im Durchschnitt 20,8 21,7 Jugendhilfeerfahrung 63,2% 47,6 % Suchtmittelmissbrauch 84,2% 90,5 % Psychische Auffälligkeiten 44,2 % 52,4% Abgebrochen wegen mangelnder Mitwirkung, Inhaftierung, Missachtung der Hausordnung 6 8 davon weiblich 0 0 davon männlich 6 8 Beendete Teilnahmen am Projekt 4 2 Davon weiblich 2 0 Davon männlich 2 2 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Therapie 1 Wohnraum 3 1 andere Wohnform 1 9.2.4. „Wohnen 18+“: SOZPÄDAL „Wohnen 18+“ mit seinem Angebot an Wohnraum und Begleitung richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in Wohnungsnot. Das Projekt versucht den Spagat zu schaffen zwischen dem Wunsch nach Selbständigkeit und dem Bedarf an Unterstützung zur Klärung der sozialen Schwierigkeiten der jungen Menschen. Für einen gelingenden Hilfeprozess ist es notwendig, die Besonderheiten dieser spezifischen Lebensphase in den Blick zu nehmen und diese sowohl bei der Auswahl von geeignetem Wohnraum als auch im sozialpädagogischen Alltag zu berücksichtigen. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde 2014 eine Erhöhung der Platzzahl vorgenommen. Durch den angespannten Wohnungsmarkt hat es die Gruppe der benachteiligten jungen Erwachsenen besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu bekommen. Im Jahr 2020 (2019) wohnten 21(23) junge Menschen in Wohnraum, der von SOZPÄDAL angemietet und mit einem Mietvertrag an die Teilnehmenden weitervermietet wurde. 1 (4) junge Erwachsene wurden in eigenem Wohnraum durch Wohnen 18+ begleitet. 2019 2020 Platzzahl 24 24 Anzahl Teilnahmen 27 22 davon weiblich 11 11 davon männlich 16 11 Altersdurchschnitt 21,7 21,7 Beendete Teilnahmen am Projekt 15 9 Herkunft vor Aufnahme in 18+ obdachlosenrechtliche Unterkunft 13 15 Unterschlupf 9 3 Sozial- und Jugendbehörde | 51 2019 2020 Elternhaus 1 0 Frauenhaus 1 1 Frauenpension 0 2 Prekäres Mietverhältnis 3 1 Lotsenprojekt 6 5 Überleitung in andere Hilfesysteme/Anschluss in Betreutes Wohnen intensiv / SOZPÄDAL e. V. 12 6 9.3. Psychisch kranke Wohnungslose Wohnungslose Menschen mit einer psychischen Erkrankung können aufgrund der Öffnung für diesen Personenkreis adäquat im Betreuten Wohnen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII versorgt werden. Den psychisch kranken Menschen, die ihre Erkrankung nicht oder noch nicht akzeptieren können und daher in der Wohnungslosenhilfe ihre Nische suchen, kann mit den Projekten für psychisch Kranke im Rahmen der Hilfen nach §§ 67/68 SGB XII auch die Hilfe angeboten werden, die ihrer Lebens- und Problemlage entspricht. Dies ist eine unverzichtbare Ergänzung zum Ambulant Betreuten Wohnen in der Eingliederungshilfe. Es gibt in den Angeboten der Wohnungslosenhilfe viele psychisch kranke Menschen, die bislang nicht oder nicht ausreichend an das psychiatrische Versorgungsangebot angebunden sind. Laut Auskunft des städtischen Klinikums für Psychiatrie werden in Karlsruhe bis zu 80 % aller Menschen mit psychiatrischem Behandlungsbedarf nicht oder nicht ausreichend erreicht. Bei Wohnungslosen ist von einer Häufigkeit von seelischen Störungen auszugehen, die sechsmal so hoch wie in der Allgemeinbevölkerung liegt. Geschätzt besteht ein Behandlungsbedarf von 220 wohnungslosen Menschen, die derzeit nicht erreicht werden. Daher ist es umso wichtiger, wohnungslose Menschen niedrigschwellig zu erreichen und, wenn möglich, an ein Regelangebot anzubinden (siehe Folgekapitel). 9.3.1. Sprechstunde der psychiatrischen Klinik im Anker Seit Juni 2019 wird über eine Kooperation mit der psychiatrischen Klinik des Städtischen Klinikums 14-täglich eine psychiatrische Visite durch einen Facharzt im Hotel Anker durchgeführt. Bestandteil des Angebots ist auch ein Aufsuchen von Bewohnerinnen und Bewohnern ohne Krankheitswahrnehmung und/oder Behandlungswunsch auf deren Zimmern sowie die Sicherstellung der Versorgung mit Medikamenten und Hilfe bei der Organisation einer stationären Behandlung. Wesentlicher Bestandteil des Projektes ist zudem die Beratung der Mitarbeitenden im Haus. Bei den 31 Bewohnerinnen und Bewohnern wurden im ersten Jahr 47 (Verdachts-) Diagnosen (mit Kombinationen psychischer Erkrankungen wie Schizophrenie und schwerer Persönlichkeitsstörungen) erstellt. Im ersten Jahr konnten folgende Ergebnisse erreicht werden: ▪ Bei sechs Bewohnerinnen und Bewohnern konnte eine regelmäßige ambulante Behandlung etabliert werden, einschließlich der notwendigen Medikation. ▪ Mit vier Bewohnerinnen und Bewohnern finden regelmäßige Gespräche auf deren Zimmern statt mit dem Ziel, Veränderungsbereitschaft zu erzeugen als Grundlage einer Behandlung auf Vertrauensbasis. ▪ Für vier Bewohnerinnen und Bewohner konnten stationäre Aufnahmetermine vereinbart und somit Notfalleinweisungen vermieden werden. ▪ Bei zwei Bewohnern und Intensivnutzern des stationär-psychiatrischen Hilfesystems konnte die Zahl der Hospitalisationen erheblich reduziert werden (im Jahr 2019 von 90 Krankenhaustagen in sechs Monaten auf 20 im Halbjahr beziehungsweise im Jahr 2020 von 110 Krankenhaustagen auf unter zehn im Halbjahr). Da das Ziel die Anbindung an das Regelsystem ist, kann die Leistung über § 67 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) im Rahmen der Hilfen zur Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten finanziert werden. Aufgrund des Erfolges wurde aus dem Projekt inzwischen ein festes Angebot. 52 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 9.3.2. Betreutes Wohnen: AWO Siehe Kapitel 5.2.4. Betreutes Wohnen: AWO. 9.3.3. Betreutes Wohnen: SOZPÄDAL Die Zielgruppe sind Menschen, bei denen eine psychische Erkrankung im Vordergrund steht und die von Wohnungslosigkeit akut betroffen sind. Teilweise ist auch eine zusätzliche Suchterkrankung vorhanden. Neben der Wohnraumversorgung sind die Auseinandersetzung mit der Krankheit, der Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Sozialdiensten und Betreuerinnen und Betreuern wichtige Themenfelder. Die Ängste der Menschen, sich ihrer Krankheit zu stellen, sind groß. Medikamentöse Behandlungen werden aufgrund von schwierigen körperlichen Begleiterscheinungen häufig skeptisch gesehen oder abgelehnt. Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten sind oft erst nach langen Wartezeiten zu erhalten. Im Rahmen der Wohnungslosenhilfe wurden 2020 (2019) 11 (11) Männer und 9 (10) Frauen betreut. Die Betreuung war trotz schwieriger Rahmenbedingungen äußerst erfolgreich. Auch bei Beendigung des Betreuten Wohnens konnte die jeweils richtige Perspektive gefunden werden. Hilfreich war in Einzelfällen die Beratung in der Hilfeplankonferenz, verbunden mit der trägerübergreifenden gemeinsamen Suche nach Lösungen. 9.3.4. Aufsuchende Betreuung für wohnungslose psychisch kranke Menschen: Diakonisches Werk Das niederschwellige und bedarfsorientierte Angebot richtet sich an Menschen die ▪ nicht (mehr) vom sozialpsychiatrischen Versorgungssystem erreicht werden und/oder aufgrund mangelnder Krankheitseinsicht bisher noch keine Unterstützung angenommen haben, ▪ mit (unbehandelten) chronischen psychischen Erkrankungen isoliert und zurückgezogen leben sowie ▪ sozialarbeiterische Unterstützung bei der Motivation zur Veränderung beziehungsweise der Bereitschaft, sich in ein anderes Wohnumfeld zu integrieren, benötigen. Ziel des Angebotes ist es, mit dem oben beschriebenen Personenkreis eine tragfähige, kontinuierliche Arbeits- beziehung aufzubauen, auf deren Basis die Bereitschaft der Klientinnen und Klienten, sozialarbeiterische Hilfen anzunehmen, gefördert werden kann, eine weitere Chronifizierung verhindert und die Veränderungsmotivation verstärkt werden soll. Hierzu werden die Klientinnen und Klienten in ihrem Wohnraum aufgesucht. Das Angebot umfasst 6 Plätze. Die Vermittlung erfolgt über die Mitarbeitenden des Wohnheims in der Rüppurrer Straße 23. Aufgrund der Situation des Wohnungsmarktes ist eine Vermittlung in Wohnraum, selbst für Klientinnen und Klienten, die selbstständig leben könnten, weiterhin sehr schwierig. 2019 2020 Platzzahl 6 6 Anzahl Teilnahmen am Projekt 13 11 davon weiblich 1 1 davon männlich 12 10 Abgebrochen 3 2 davon weiblich 0 0 davon männlich 3 2 Vermittlung in andere Hilfesysteme/in 5 5 eigenen Wohnraum 2 1 Appartementhaus 1 1 andere Betreute Wohnform (Haus Bodelschwingh, LZWB, SOZPÄDAL) 2 2 Sonstiges (zurück zu Eltern) 0 1 Sozial- und Jugendbehörde | 53 9.3.5. Appartementhaus Rüppurrer Straße 56: Diakonisches Werk Das Appartementhaus bietet auf zwei Stockwerken 16 möblierte Appartements für obdachlose erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung. Je eine Etage ist für 8 Frauen und 8 Männer vorgehalten, die über die Fachstelle Wohnungssicherung der Stadt Karlsruhe vermittelt und finanziert werden. Alle Appartements sind mit Kochnische und Bad ausgestattet. Ziel des Angebots im Appartementhaus ist die Erarbeitung individueller Perspektiven. Über Gruppenangebote, Ausflüge und Freizeiten wird zudem die Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Gemeinschaft ermöglicht. Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern wird ein Miet- und ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Der Mietvertrag ist an den Betreuungsvertrag gekoppelt, das bedeutet: Ohne Betreuung ist ein Wohnen im Appartementhaus nicht möglich. 2019 2020 Platzzahl 16 16 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 16 17 davon weiblich 8 9 davon männlich 8 8 Beendete Teilnahmen an der Maßnahme (wegen fehlender Mitwirkung) 0 1 Davon weiblich 0 1 Davon männlich 0 0 9.3.6. Ambulant betreutes Wohnen: Badischer Landesverein für Innere Mission Das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung des Badischen Landesvereins für Innere Mission (BLV) bietet Ambulant Betreutes Wohnen an und schafft damit eine niedrigschwellige Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen der Wohnungslosen-, Suchtkranken- und Eingliederungshilfe. Das Angebot richtet sich an wohnungslose Frauen und Männer, bei denen gleichzeitig psychische Auffälligkeiten, psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme bestehen, die aber (noch) nicht bereit oder fähig sind, die entsprechenden weiterführenden fachlichen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Das Leistungsangebot umfasst alle Hilfen des Betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. SGB XII. Es umfasst auch die Motivationsarbeit zu fachärztlicher Behandlung, Krisenintervention sowie das Angebot von/die Vermittlung in tagesstrukturierende(r) Hilfe oder Hilfen im Bereich der Beschäftigung. Der BLV stellt den Klientinnen und Klienten bei Bedarf möblierte Zimmer zur Verfügung und schließt mit ihnen Wohn- und Betreuungsverträge ab. In Absprache mit der Fachstelle Wohnungssicherung kann die Betreuung schon im Vorfeld einer möglichen Aufnahme als aufsuchende Hilfe erfolgen, zum Beispiel in einem Hotel oder einer Wohnungsloseneinrichtung. Eine große Schwierigkeit in der Betreuung ist die Vermittlung in bezahlbaren und bewohnbaren Wohnraum. 54 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 10. Arbeit, Beschäftigung, Aktivierung 10.1. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) Seit Auflösung des Jobcenter Teams 310 im Jahr 2018 werden die Wohnungslosen, die in städtische Unterkünfte eingewiesen wurden, in den beiden Jobcenter Teams 311 und 312 in der Brauerstraße betreut. Trotz anfänglicher Zweifel lief die Zusammenarbeit zwischen den Trägern und den beiden Teams von Beginn an sehr gut. Neben den laufenden Leistungen sind die Leistungen zur Anmietung einer Wohnung ein Schwerpunkt im Bereich der Wohnungslosenhilfe. Diese Anmietungen konnten durch die Teams schnellstmöglich bewilligt werden. So konnten trotz der schwierigen Rahmenbedingungen des Karlsruher Wohnungsmarktes viele Wohnungsanmietungen im Jahr 2020 finanziell ermöglicht werden. Durch die Umstellung des Verfahrens der Mietprüfung durch die Eingangszone des Jobcenters wurde eine weitere Anpassung der Abläufe vorgenommen. So konnte direkt vor Ort entschieden werden, ob die Mietangebote angemessen sind oder nicht und den Kundinnen und Kunden eine Bestätigung für die Vermietenden mitgegeben werden. Alleinlebende mieten oft Wohnungen an, deren Vermittlung von der Fachstelle zum Beispiel aufgrund des Zustands nicht unterstützt würde. Rechtlich besteht jedoch keine Möglichkeit, diese abzulehnen. Leider hat dies zur Folge, dass die Anmietung des Öfteren nicht zu einer Nachhaltigkeit führt und kurzfristig erneute Wohnungslosigkeit entsteht. Viele wohnungslose Menschen sind bereit, auch Wohnungen in schlechtem Zustand anzumieten, da sie sonst keine Chancen auf dem Wohnungsmarkt sehen. Obdachlose Menschen, die noch nicht ordnungsrechtlich untergebracht sind oder dies aus persönlichen Gründen ablehnen, werden von einer Fachkraft des Jobcenters in räumlicher Anbindung an die Fachstelle Wohnungssicherung im Rathaus West betreut. Hierdurch kann bei der Unterbringung von Menschen, die bislang ohne Leistungsbezug beim Jobcenter waren, zeitnah der Zugang zu Sozialleistungen hergestellt werden. Im Vordergrund steht hierbei immer die Sicherung der Leistungen zum Lebensunterhalt und die Klärung der Wohnsituation. Statistische Daten über den Leistungsbezug oder die Arbeitsintegration wohnungsloser Menschen liegen seit Auflösung des Fachteams 310 nicht mehr vor. 10.2. Arbeits- und Beschäftigungsprojekt „Esperanza“: Heimstiftung Die Arbeitsprojekte der Heimstiftung Karlsruhe bieten mit der Maßnahme „Esperanza“ erwachsenen wohnungslosen Menschen im ALG 2-Bezug die Möglichkeit, sich im geschützten Rahmen dem Thema Arbeit wieder zu nähern. Ein Ziel ist die Anmietung von eigenem Wohnraum, womit auch verantwortungsvolles Verhalten gegenüber Nachbarn und dem Wohnraum selbst verbunden ist. Im Vordergrund der Maßnahme steht das Erlernen von Grundkompetenzen wie Zuverlässigkeit, Hygiene, Pünktlichkeit und Umgang mit anderen, insbesondere Konfliktverhalten. Die Teilnehmenden können bereits vorhandene Fertigkeiten, zum Beispiel im handwerklichen oder im hauswirtschaftlichen Bereich, auffrischen und Neues erlernen. Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit, vor Arbeitsbeginn im Speiseraum kostenfrei zu frühstücken und sich gegen einen kleinen Kostenbeitrag zum vor Ort frisch zubereiteten Mittagessen anzumelden. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sozialpädagogische Unterstützung, beispielsweise bei administrativen Erledigungen, zu nutzen. Darüber hinaus stehen eine Dusche, eine Kleiderkammer sowie eine Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung. Außerdem gibt es einen PC mit Internetzugang, der von den Teilnehmenden zur Sichtung von Job- und Wohnungsangeboten sowie zum Schreiben von Bewerbungen genutzt werden kann. Im Berichtszeitraum wurde die Zahl des bewilligten Platzangebots von 19 auf 17 Plätze reduziert, da keine Auslastung des Angebotes gegeben war. Dies lag zum einen an einer engen Auslegung der Zugangsvoraussetzungen und der abnehmenden Leistungsfähigkeit möglicher Teilnehmender. Wahrscheinlich ist auch, dass sich hier die Auswirkungen des Wegfalls des Teams 310 zeigten, welches ehemals vorrangig für die Zuweisung zuständig war. Sozial- und Jugendbehörde | 55 2019 2020 Platzzahl 19 17 Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Angebotes 32 23 Während Lockdown Anfang 2020 keine neuen Zuweisungen Erfolgreich beendete Teilnahmen am Projekt 21 13 Vermittlung in sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis 2 3 Geringfügige Beschäftigung 0 1 Schule, Studium 0 1 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in Therapie 1 1 Empfehlung 1. Arbeitsmarkt (16e) 1 0 KommBe 3 1 Maßnahme abgebrochen wegen Krankheit, Sucht, Kur 3 1 mangelnder Arbeitsbereitschaft, Fehlzeiten 4 0 sonstiger Gründe 7 5 Vermittlung in Wohnraum 6 4 10.3. Arbeits- und Beschäftigungsprojekt: AWO Das AWO Arbeitsprojekt bietet Beschäftigungs- und Tagesstrukturangebote mit Hinzuverdienstmöglichkeit für Menschen mit körperlichen, psychischen und geistigen Handicaps aber auch mit sozialen Benachteiligungen wie zum Beispiel Wohnungslosigkeit. Das Projekt kann etwa 220 Teilnehmende im Rahmen folgender Angebote beschäftigen: ▪ Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II, ▪ tagesstrukturierende Maßnahmen nach § 16a SGB II im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsangebote „KommBe“, ▪ Beschäftigungsangebote nach § 11 SGB XII, ▪ Tagesstrukturangebote für psychisch kranke Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, ▪ das von der Stadt Karlsruhe geförderte Projekt „AWOrks“. Das Projekt hat folgende Ziele: ▪ Psychosoziale Stabilisierung durch Tagesstrukturierung, Teilhabe am Arbeitsleben, soziale Kontakte und Hinzuverdienstmöglichkeit, ▪ Sicherung beziehungsweise (Wieder-)Herstellung der Arbeitsfähigkeit, ▪ Erlernen/Verbessern von Grundarbeitsfertigkeiten und sozialen Kompetenzen, ▪ Berufsorientierung und Berufsfindung. Das Arbeitsprojekt verfügt über folgende projekteigene Arbeitsbereiche: Helferservice (handwerklicher Bereich), Fahrdienst, Werkstatt (einfache Montage-, Holz- und Kreativarbeiten) und Nähstube. Darüber hinaus kann auf eine 56 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Vielzahl unterschiedlicher Einsatzstellen innerhalb der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH und bei kooperierenden Vereinen zurückgegriffen werden. 10.4. Beschäftigungsprojekt LaBOR für junge Erwachsene in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Das seit 2010 bestehende Projekt LaBOR ist ein niedrigschwellig konzipiertes Arbeits- und Beschäftigungsprojekt für junge, wohnungslose Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren mit multiplen Vermittlungshemmnissen in Bezug auf den Arbeitsmarkt. Ziel des Projekts ist es, eine flexible, individuell ausgerichtete Förderung anzubieten, die eine schrittweise Annäherung an die Anforderungen des realen Arbeitslebens unter Berücksichtigung der besonderen individuellen Lebenssituation darstellt. In enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Stadt Karlsruhe erhalten junge Menschen eine individuell ausgerichtete Förderung. Unter Berücksichtigung der prekären Lebenssituation der jungen Menschen werden im Projekt Basiskompetenzen für ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis sowie grundlegende soziale Kompetenzen geübt. In der Projektwerkstatt erproben die Teilnehmenden in verschiedenen Arbeitsbereichen eigene Stärken und Vorlieben. Neben der Arbeitsförderung erhalten die jungen Menschen im LaBOR sozialpädagogische Unterstützung zur Klärung ihrer Lebenslage. Die Niedrigschwelligkeit des Angebotes macht es möglich, mit einer Zielgruppe in Kontakt zu kommen, die aufgrund ihrer prekären Situation in bestehenden Hilfeangeboten nicht ankommt und in der Folge geringe Chancen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt hat. So berichteten beispielsweise 2020 47 % (2019: 16 %) der Teilnehmenden bei Beginn von einer abgebrochenen Ausbildung. Durch die sozialpädagogische Begleitung der jungen Menschen gelingt es, soziale Probleme zu verringern und Lernfortschritte bezüglich der Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erzielen. Von 17 (2019: 30) Teilnehmenden, die bei Zuweisung wohnungslos waren oder sich in einer prekären Wohnsituation befanden, konnte bei 7 (2019: 17) jungen Erwachsenen die Wohnungslosigkeit beendet werden. 6 (2019:5) junge Menschen wurden durch Wohnen 18+ von SOZPÄDAL e. V. begleitet. 2019 2020 Anzahl Teilnahmen am Projekt 49 36 Davon weiblich 12 22 Davon männlich 37 14 Beendete Teilnahmen am Projekt 35 23 Davon weiblich 7 11 Davon männlich 28 12 Überleitung in andere Hilfesysteme/Vermittlung in (beinhaltet Mehrfachnennung) Therapie 0 2 Arbeitsaufnahme 14 6 Wohnraum 17 7 Schule/Ausbildung/Sprachkurs 8 2 10.5. TafF – Arbeiten und Qualifizieren für Frauen in Wohnungsnot: SOZPÄDAL Am Angebot „Arbeiten und Qualifizieren“ nahmen 2020 (2019) 45 (46) Frauen teil, 7 (9) Frauen kamen neu in das Projekt. Im Vordergrund steht, den Teilnehmerinnen eine Tagesstruktur zu bieten, das Selbstwertgefühl aufzubauen, Ressourcen zu erkennen und zu fördern. Sowohl die praktische als auch die theoretische Qualifizierung setzt an den „verschütteten“ Kenntnissen der Frauen an und fördert sie individuell. Ein wichtiges Angebot sind die 12 Plätze, die über das kommunale Programm „Proaktive Arbeitsplatzsuche – Psychosoziale Betreuung zur Tagesstrukturierung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II“ finanziert werden. Es wird vor allem Frauen mit entsprechenden Ressourcen angeboten, und es besteht ein enger Kontakt zu den Ansprechpersonen des Jobcenters. Sozial- und Jugendbehörde | 57 58 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Die Lebenslage der Frauen wird geprägt von Wohnungslosigkeit/prekären Wohnverhältnissen, Langzeitarbeitslosigkeit sowie von Bildungs- und Ausbildungsdefiziten. Die Frauen sind zusätzlich durch Suchtprobleme oder psychische Beeinträchtigungen/Erkrankungen und schwierige familiäre Situationen belastet. Eine Arbeitsperspektive könnten sie nur auf einem entsprechend ausgestalteten sozialen Arbeitsmarkt entwickeln. Frauen mit einem entsprechenden Maß an Einschränkungen konnten darin begleitet werden, in das angemessenere Leistungsgesetz (vom SGB II ins SGB XII) übergeleitet zu werden. 10.6. Wohnungsakquise und Sanierung: SOZPÄDAL Im Jahr 2020 (2019) konnte 1 (1) Wohnung für 4 (6) Personen mit Hilfe städtischer Mittel saniert und damit für Wohnungslose auf mindestens zehn Jahre gesichert werden. Das Wohnungsakquise-Programm war bisher sehr erfolgreich und ist als wichtige Ergänzung des Hilfesystems nicht mehr weg zu denken. SOZPÄDAL hat 2019/2020 durch Kauf und Sanierung Wohnraum für 8 Personen geschaffen. Seit 2009 kann SOZPÄDAL, neben dem neu akquirierten Wohnraum, auch bereits länger angemietete Wohnungen in einen besseren Zustand versetzen. Dies erfolgt mit Hilfe eines Zuschusses aus freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe für einen Anleiter im Sanierungsprojekt. In Mehrzimmerwohnungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Sanitärräumen besteht häufig ein hoher Renovierungsbedarf, dem in gemeinsamer Arbeit mit den Mieterinnen und Mietern abgeholfen werden kann. Es entsteht ein anderes Verhältnis zum Wohnraum, und die Identifikation mit der Wohnung führt zu einem pfleglicheren Wohnen. Seit der Schaffung des Kommunalen Beschäftigungsprogrammes können 2 Langzeitarbeitslose im Arbeitsprojekt „Mobile Mieterhilfe“ beschäftigt werden. Bei der „Mobilen Mieterhilfe“ handelt es sich um eine Hausmeister- dienstleistung für Mieterinnen und Mieter von SOZPÄDAL, die aufgrund ihrer prekären sozialen, finanziellen und gesundheitlichen Situation einfache Arbeiten in der Wohnung und im Haushalt nicht mehr übernehmen können und auf Unterstützung angewiesen sind. 10.7. Streetwork: Diakonisches Werk Die Streetworkerinnen und Streetworker machen aufsuchende Sozialarbeit, das heißt sie besuchen die Zielgruppen an ihren Aufenthaltsorten im öffentlichen Raum und bieten ein individuelles Hilfsangebot zur Überwindung akuter Not- lagen sowie zur Entwicklung von Lebensperspektiven an. Der Zugang zu den Angeboten ist niedrigschwellig. Je nach Leistungsfähigkeit und den sozialen Kompetenzen steht entweder der Beschäftigungsaspekt oder die psychosoziale Betreuung im Vordergrund. Durch „Beschäftigung und Qualifizierung“ im Service-Team sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern neue Lebensperspektiven eröffnet werden. Zielgruppen sind die sich auf den öffentlichen Plätzen aufhaltenden langzeitarbeitslose beziehungsweise erwerbsunfähige Menschen, die derzeit nicht in der Lage sind, eine Beschäftigung am herkömmlichen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Im Service-Team haben sie die Möglichkeit, für 10-30 Stunden pro Woche eine sinnvolle tagesstrukturierende Beschäftigung auszuüben. Die Rekrutierung erfolgt in der Regel über Kontakte während der aufsuchenden Arbeit. Die Teilnehmenden werden in unterschiedlichen Maßnahmen beschäftigt: ▪ KommBe: Maßnahmen des kommunalen Gesamtkonzepts Arbeit (10 Teilnehmer/-innen) ▪ Tagesstrukturierende Maßnahmen: Maßnahmen des kommunalen Gesamtkonzepts Arbeit (10 Teilnehmer/-innen) ▪ AGH: Arbeitsgelegenheiten gemäß SGB II (3 Teilnehmer/-innen) ▪ Aktivierungsmaßnahmen: für erwerbsunfähige Leistungsempfänger gem. SGB XII (4 Teilnehmer/-innen) Sozial- und Jugendbehörde | 59 11. Hilfen für Wohngebiete mit besonderem Unterstützungsbedarf 11.1. Wohnwagenabstellplatz Wie in den Vorjahren bedarf es weiterhin eines großen Aufwandes, um die Sicherheit und Ordnung auf dem Platz zu gewähren. Die Grenzen des Platzes werden kaum anerkannt, es werden immer wieder Wägen außerhalb des Platzes aufgestellt und auf den angrenzenden Wiesen des Platzes Abfall oder alte Wägen entsorgt. Auch werden am Rande des Platzes Pferde gehalten. Die Zufahrtstraße zum Platz wird als Zwischenlager für LKW-Aufhänger genutzt. Auf dem Platz selbst finden sich in regelmäßigen Abständen Müllansammlungen. Neben den Wohnwägen und Containern sind auf dem Platz viele LKW und Arbeitsanhänger abgestellt. Die Durchfahrt ist in der Regel so frei, dass ein Feuerwehrfahrzeug durchkommt. Trotz zum Teil aggressiven Verhaltens einzelner Bewohnerinnen und Bewohner ist es den Ämtern gut möglich, vor Ort zu gehen. Es werden auf dem Platz ständig Maßnahmen zu Verbesserung der Sicherheit durchgeführt, insbesondere in Bezug auf die Gasversorgung Trotz häufiger Präsenz auf dem Platz stellt sich keine dauerhafte Besserung ein. In den letzten drei Jahren kam es zudem zu massiven Nachbarschaftsbeschwerden wegen erheblicher Ruhestörung und Vermüllung rund um den Platz. Daher wurden zur Bewohnerratssitzung Ende 2020 auch Polizei, Ordnungsamt und Vertreter der Nachbarschaft eingeladen. Positiv ist die Entwicklung im Bereich des Lerntreffs. Bildung wird inzwischen als Wert auf dem Platz anerkannt. So war es für die Eltern sehr wichtig, dass ihre Kinder während der Pandemie weiterhin durch die Firma Ohlebusch vor Ort unterstützt wurden. 60 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 12. Ausblick Mit einer Entspannung des Wohnungsmarktes ist nicht vor 2030 zu rechnen. Dies bedeutet, dass auch in den kommenden Jahren der enge Mietwohnungsmarkt im Niedrigpreissegment eine der größten Herausforderungen für die Wohnungslosenhilfe bleiben wird. Eine Hoffnung für die nächsten Jahre liegt in der Entlastung durch den Sozialen Wohnungsbau und durch bereits umgesetzte und geplante Neubauaktivitäten der Volkswohnung GmbH, denn in Karlsruhe wird dringend bezahlbarer Wohnraum für Familien mit Kindern, für Studierende, für Auszubildende, für Zuwanderinnen und Zuwanderer, auch barrierefrei für behinderte und ältere Menschen und für diejenigen, die bisher in öffentlich rechtlicher Unterbringung leben, benötigt. Die Programme Wohnraumakquise und „Mieter sucht Wohnung“ in Kooperation mit der Volkswohnung GmbH sind nicht nur wichtige und wertvolle Instrumente der Wohnraumversorgung, sondern auch gute Beispiele einer sozial gerechten Belegungssteuerung. Anhand dieser Programme gelingt es, dass wohnungslose Menschen, die ansonsten kaum Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben, über das ganze Stadtgebiet verteilt, langfristig Wohnungen mit eigenständigem Mietvertrag erhalten. Hier hat sich die kommunale Steuerung am Wohnungsmarkt bewährt, auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung beziehungsweise Abmilderung von Segregation. Es ist und bleibt ein wichtiges Ziel der Stadt Karlsruhe, obdachlose Menschen dezentral mit Wohnraum zu versorgen. Dass eigener Wohnraum eine Integrationskraft besitzt (in Umkehrung des Mottos: ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit), ist unumstritten. Anhand einer freiwilligen Befragung von Menschen, die seit längerem in Akquisewohnungen leben, wird untersucht, welche Effekte eine eigene Wohnung auf gesellschaftliche Teilhabe, zum Beispiel Arbeitsaufnahme hat. Die Umfrage soll generell einen Einblick über die Lebenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner vor und nach dem Erhalt einer Akquisewohnung gewähren. Sobald es die Pandemiebedingungen ermöglichen, wird die Befragung starten. Die Auswertung findet sich dann im nächsten Sachstandsbericht. Zukünftig größere Bedeutung wird das Thema Pflege in der Wohnungslosenhilfe erhalten. Bei einer steigenden Zahl Pflegebedürftiger bedarf es neuer/innovativer Konzepte zur Versorgung (siehe auch Pflegebericht der Stadt Karlsruhe). Ein neues Projekt, das sich bisher gut bewährt hat, ist Wohnen 50+. Vor diesem Hintergrund wird von Seiten der Fachstelle Wohnungssicherung überprüft, inwieweit dieses Projekt auf andere Bereiche der Wohnungslosenhilfe übertragbar ist. Die Kooperation zwischen der Psychiatrie des Städtischen Klinikums und dem Hotel Anker hat sich als wichtige neue Versorgungsform herausgestellt. Geplant ist deshalb eine Ausweitung der Kooperation, zumal es viele Wohnungslose mit psychiatrischen Erkrankungen gibt, die in Einrichtungen ohne psychiatrische Versorgung und ohne Zugang zum Regelsystem leben. Gerade in Krisenzeiten (wie aktuell der Coronapandemie) ist es umso wichtiger, dass bereits benachteiligte Personen(gruppen) nicht weiter „abgehängt“ werden. Daher wird zukünftig auch verstärkt die Digitalisierung der Wohnungslosenhilfe in den Blick genommen. Diese kann Zugänge zum Hilfesystem barriere- sowie stigmatisierungsfrei ermöglichen. Die Gruppe der Wohnungslosen ist sehr heterogen. Darunter befinden sich auch Personen, die über Mobiltelefone und digitale Medienkompetenz verfügen. Insbesondere für diesen Personenkreis kann eine App, die die breite Angebotsstruktur abbildet sowie Öffnungszeiten und Anfahrtswege anzeigt, ein zusätzliches, krisensicheres Medium sein. Diese kann und soll nicht die Soziale Arbeit ersetzen, sondern versteht sich als zusätzliches Angebot. Es ist geplant, die App unter Beteiligung der Akteure der Wohnungslosenhilfe und von Wohnungslosen zu entwickeln. Das differenzierte System der Wohnungslosenhilfe mit seinem breiten Netzwerk ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Armut. Die Zusammenhänge zwischen Armut und fehlenden Teilhabemöglichkeiten beispielsweise in den Bereichen Arbeit oder Wohnen werden in den regelmäßig stattfindenden Fachtagen Armutsbekämpfung beleuchtet, zu denen neben Expertinnen und Experten eine breite Öffentlichkeit geladen ist (siehe Flyer im Anhang). Auch in Zukunft wird sich die Stadt Karlsruhe den Herausforderungen und schwierigen Rahmenbedingungen des Wohnungsmarktes stellen und die vorhandenen Unterstützungskonzepte mit Hilfe ihrer Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner bedarfsgerecht weiterentwickeln. Trotz anhaltend hoher Zahlen wird es weiterhin ein Ziel der Fachstelle Wohnungssicherung sein, die bestehenden Qualitätsstandards zu halten. Nur bei ausreichender sozialer Unterstützung wird es möglich sein, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zurück in die Mitte der Gesellschaft zu führen. Sozial- und Jugendbehörde | 61 13. Anhang 13.1. Siebter Fachtag Armutsbekämpfung 62 | Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 – Zwölfter Sachstandsbericht 2021 13.2. Achter Fachtag Armutsbekämpfung Sozial- und Jugendbehörde | 63

  • Protokoll GR TOP 13 22.06.2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 13 der Tagesordnung: Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe '97 - Zwölfter Sachstandsbericht 2021 Vorlage: 2021/0619 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Sozialausschuss - den zwölften Sachstandsbe- richt zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme, keine Abstimmung Der Vorsitzende setzt um 19:45 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss. Bürgermeister Lenz: Nach 1997 haben Sie nunmehr den 12. Sachstandsbericht vor sich liegen, das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe. Das heißt ein Vierteljahrhundert kontinuierlich do- kumentierte, gemeinsame Zusammenarbeit in einem Feld, wo die Armut besonders streng ist, nämlich dann, wenn Menschen auch keine Wohnung haben. Keiner der vielen Sachstandsbe- richte war ein Grund, die Hände in den Schoß zu legen, im Gegenteil. So ist auch dieser 12. Sachstandsbericht kein Ruhekissen. Die kurze Bilanz lautet, wir haben alle gemeinsam Corona die Stirn geboten. Ich zitiere, auf Seite 10 ist es sehr gut zusammengefasst: Alle Hilfsangebote konnten in angepasster Form weiter angeboten werden. Den Rest des Textes empfehle ich Ih- rer zusätzlichen Lektüre. Deshalb mein Dank vor allen Dingen der Zivilgesellschaft unserer Stadt. Ich glaube, so ein Enga- gement für Wohnungslose hatten wir selten gesehen, wenn überhaupt schon einmal. Das hat auch angehalten im zweiten und letztendlich dritten Lockdown. Deswegen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt ein ganz besonderes herzliches Dankeschön, natürlich auch den Trä- gern der sozialen Arbeit, natürlich meinen Leuten der Sozialverwaltung, die extrem vieles zu administrieren hatten in diesen herausfordernden Zeiten. Aber mein besonderer Dank gilt na- – 2 – türlich den Wohnungsbaugesellschaften, an erster Stelle unserer Volkswohnung und dann na- türlich den vielen privaten Eigentümerinnen und Eigentümern. Denn gegen Wohnungslosigkeit hilft am Schluss nur eine Wohnung. Da haben wir einiges hin- bekommen. Dafür auch meinen herzlichen Dank und Ihnen, der Sozialpolitik oder ich sage mal lieber der sozialen Stadtpolitik mein ganz besonderes Dankeschön. Denn ohne Sie hätte das alles über dieses Vierteljahrhundert in der Form nicht funktioniert. Ich hoffe, es war kurz genug, Herr Oberbürgermeister, herzlichen Dank. Stadtrat Borner (GRÜNE): Vielen Dank für diesen differenzierten Bericht. Man kann sich ein genaues Bild machen sowohl von den Erfolgen als auch davon, was noch zu tun ist. Die Überle- gungen in der Angelegenheit, Pflegebedürftigkeit bei Wohnungslosen, unterstützen wir aus- drücklich. Bereits im Jahre 2018 haben sich die GRÜNEN in einem Antrag für spezialisierte Pfle- geangebote für Gruppen mit besonderen Bedürfnissen ausgesprochen. Natürlich freuen wir uns auch, dass nach Antrag der GRÜNEN die Kooperation zwischen dem städtischen Klinikum Karls- ruhe und dem Hotel Anker weiterläuft und die Kooperation auf andere Einrichtungen der Woh- nungslosenhilfe ausgeweitet wird. Ein entsprechendes Konzept haben wir erst in der letzten Sitzung des Sozialausschusses besprochen. Neben den Wohnungslosen möchte ich auch die Menschen benennen, die menschenunwürdig untergebracht sind. Mit der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprin- zip des Grundgesetzes ergibt sich ein Regelungs- und Gestaltungsauftrag für die Politik. So ist zwingend geboten, dass der Staat die Grundvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein sichert. Dies umfasst auch ausdrücklich das Wohnen. Das Menschenrecht auf Wohnen schreibt zwar nicht vor, was wir konkret zu tun haben, die menschenrechtlich geforderte Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von bezahlbaren Wohnungen zu gewährleisten, aber der Schutz vor Miet- wucher und massiven Mietpreisanstiegen umfasst das Menschenrecht auf Wohnen, wenn der Zugang zu Wohnraum gefährdet ist und dies Personengruppen betrifft, die besonders vulnera- bel sind. Aus diesem Grund würde ich mir wünschen, dass bei der nächsten Fortschreibung auch diese Personengruppen erwähnt und entsprechende Rückschlüsse und Handlungsempfehlungen ab- geleitet werden. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Die Wohnungslosigkeit bleibt ein Dauerthema. Seit 2013 sind die Zahlen sehr steil bis 2016 gestiegen, seitdem auf hohem Niveau stabil. Auch in der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass wir es mit einem starken Netzwerk zu tun haben, wo die Menschen wei- terhin auch mit Sozialarbeit und mit den passenden Hilfen erreicht werden konnten. Dafür muss sicherlich ein großes Dankeswort gesprochen werden, denn es ist in solch einer Situation nicht selbstverständlich, dass diese Wohnungslosehilfe so funktioniert. Auch während der Corona-Krise haben sich keine neuen Zahlen ergeben, die einen starken Anstieg der Wohnungs- losensuchenden ergeben hat. Das hätte man vermuten können in der Situation. Insgesamt hat sich das Gesamtsystem als so stabil erwiesen, dass man sagen kann, auch eine Krise kann es nicht erschüttern. Allerdings ist es nicht so stark stabil, dass es nicht weiterentwickelt wird. Das ist auch eine tolle Angelegenheit, dass man etwas hat, was Bestand hat, was besteht, auch wenn es kritisch wird, aber gleichzeitig trotzdem weitergearbeitet wird. Ich denke zum Beispiel an die Zusammenar- – 3 – beit mit dem Städtischen Klinikum mit dem Facharztbereich Psychiatrie, wo einiges auf den Weg gebracht wird und auch weiterhin ausgebaut werden soll. Das halte ich für einen ganz wichtigen Aspekt, auch für diese Menschen, dass die von fachspezifischen Angeboten erreicht werden können, neben dem allgemeinmedizinischen Angebot, das im Anker ja schon vorhan- den ist. Auch dieser Bereich sollte weiterhin im Auge behalten werden. Insgesamt muss man allen, sowohl der Fachstelle Wohnungslosenhilfe mit Frau Rexhäuser und ihrem Team, als auch allen, die mit diesem System kooperieren, einen ganz herzlichen Dank sagen. Man kann froh sein, dass wir in Karlsruhe so ein System haben, das vorhanden ist, stabil ist und weiter ausgebaut werden kann. Stadträtin Melchien (SPD): Dieser zweijährige Tagesordnungspunkt hat eine lange und gute Tradition. Dennoch möchte ich sagen, dass dieser 12. Sachstandsbericht etwas ganz Besonderes ist, grade in Anbetracht der angesprochenen Corona-Pandemie, aber auch der allgemeinen Entwicklung in unserem Land. Wir müssen schon betonen, wir haben keine weiter gestiegenen Wohnungslosenzahlen zu verzeichnen. Das zeigt wieder einmal - das ist jetzt wirklich schon eine sehr gute und lange Tradition -, wir haben ein differenziertes Hilfesystem, wir haben ein gutes Miteinander aller Beteiligten, das gerade seine Stärke auch in der Krise unter Beweis gestellt hat und hier ein wirkungsvolles Agieren im Sinne der betroffenen Menschen in unserer Stadt. Besonders wichtig ist uns dabei, dass die Qualität nicht nur gehalten wird, das ist ja wichtig ge- nug, weiterhin keine unbetreuten Unterkünfte zu haben - den Erfolg haben wir 2010 gefeiert miteinander -, begleitete Hilfen, eine gute Betreuung durch Sozialarbeit anbieten zu können, sondern die Qualität eben auch zu steigern und gerade hier in der psychiatrischen Versorgung, die nun auch stadtweit erleichterte Zugänge zum Gesundheitssystem gewährleisten soll. Damit sind wir wieder Vorreiter mit Blick auf die Bundesrepublik. Ganz allgemein finde ich, haben Sie das treffend in dem Vorwort zu dem schon von Ihnen, Herr Bürgermeister Lenz, zitierten Bericht beschrieben, wie elementar der Bereich Wohnen ist für umfassende Teilhabe und wie wichtig diese Arbeit ist. Darauf sind wir stolz und dankbar. Hier möchten wir auch unsere Anerkennung allen Mitwirkenden aussprechen. Da schließen wir uns dem Dank an, und in diesem Jahr eben insbesondere auch der Psychiatrie Karlsruhe. Stadtrat Jooß (FDP): Wenn wir den Bericht sehen, stehen wir trotz Corona-Krise und engen Wohnungsmarkt relativ gut da. Wir freuen uns über den Bericht und befürworten die Fortfüh- rung aller beschriebenen Maßnahmen, die hier genannt sind, um die Zahlen weiterhin in engen Grenzen zu halten. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich möchte heute nur ein Thema oder einen Bereich des Berichtes ansprechen. Im Grund genommen ist der zweitletzte Spiegelstrich, die Nummer 11 Hilfen für Wohngebiete mit besonderem Unterstützungsbedarf. Das ist in Karlsruhe der Wohn- wagenabstellplatz. Ich weiß nicht, wie das in anderen Städten in der Bundesrepublik ist, ob es vergleichbare Siedlungen gibt. Ich denke, dass wir als Gemeinderat auch noch verstärkter in der Verantwortung sind. Ich würde mir auch wünschen, dass zu dem Beirat vielleicht noch mehr aktive Kolleginnen und Kollegen hier aus dem Hause dazu kommen, um sozusagen hautnah, in Anführungszeichen, die Probleme mitzubekommen. Ich denke, da sollte in den nächsten ein, zwei Jahren vielleicht noch – 4 – mal - wenn es der Verwaltung möglich ist, das kann ich jetzt nicht einschätzen -, obwohl schon viel gemacht wird, das Augenmerk darauf gelegt wird. Positiv ist, das muss man schon sagen, das war in der Vergangenheit überhaupt nicht so, dass der Bereich des Lerntreffs, damit die Bildung der Kinder dort an dem Platz, auch von den Eltern als wichtig angesehen wird. Aber vielleicht kann man noch einmal hinschauen und vielleicht ein Stückchen mehr machen für die Menschen, die dort leben. Stadtrat Schnell (AfD): Für den ausführlichen Bericht und die von den beteiligten Akteuren ge- leistete erfolgreiche Arbeit, gerade in der derzeitigen Situation, recht herzlichen Dank auch von unserer Fraktion. Besonders hervorheben möchte ich die aufsuchende Arbeit der präventiven Wohnungslosenhilfe, damit neue Obdachlosigkeit gar nicht erst entsteht. Denn das vorrangige Ziel ist der Wohnungserhalt. Insbesondere die Vermittlung von Hilfen zur Mietabsicherung hal- ten wir für wichtig, damit Strukturen entstehen, die zum dauerhaften Erhalt bislang gefährdeter Mietverhältnisse bestehen. Vielen Dank dafür. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Vorab die Anerkennung an alle Einrichtungen und Aktiven, hin- ter denen mit dem Corona-Jahr ein Jahr voller besonderer Herausforderungen liegt, Trotz der Beschränkungen immer noch für die Menschen da zu sein und dabei ihre Sicherheit zu gewähr- leisten, ist eine große Aufgabe und ist es immer noch. Bei Besuchen vor Ort konnte ich die Energie erleben, mit der kurzfristig auf immer wieder sich ändernde Situation reagiert wurde. Es ist eine sehr große Leistung und unglaublich wichtig, dass ein Angebot offengehalten werden konnte, da gerade mit der Pandemie viele wichtige, öffentliche Aufenthaltsorte weggefallen sind, wovon wohnungslose Menschen natürlich besonders betroffen sind. Langfristig kann man sich nur wünschen, dass die Pandemie eine nachhaltige Verbesserung im Austausch zwischen Ordnungsbehörden und Sozialarbeit mit sich bringt. In Zukunft können so hoffentlich horrende Bußgelder gegenüber Suchtkranken, wohnungslosen Menschen, die in Unterkünften leben, vermieden werden. Denn so sieht keine Stabilisierung für Betroffene aus. Im Gegenteil wird so erst recht eine Ablehnung vermittelt und das Vertrauen in die Hilfsangebote erschüttert. In Mannheim scheint es auch kein Problem gewesen zu sein. Je- denfalls konnten unsere Kolleg*innen von dort aus dem Stadtrat keinen Fall vergleichbarer dra- konischer Strafen wegen Corona-Auflagen in Auskunft bringen. Wie breit und umfassend das Hilfesystem in Karlsruhe aufgestellt ist, zeigt das vorliegende Konzept eindrücklich. Dazu gehört natürlich die bereits genannte Koordination und die Bemühungen zum Erhalt der Wohnungen, und natürlich auch die Verhinderung von Zwangsräumungen. Aber vor allem muss man natür- lich diese Anstrengungen herausstellen, sich nicht mit einer obdachlosenrechtlichen Unterbrin- gung zufrieden zu bringen, sondern gerade diesen Weg zurück in die eigene Wohnung in den Fokus zu nehmen. Denn das ist natürlich das Essenziellste für eine soziale Teilhabe. Und wie viele Wohnungen hier für Menschen gewonnen werden konnten, welche sonst vom Woh- nungsmarkt ausgeschlossen sind, ist natürlich sehr deutlich herauszustellen. Auch die vorgeschlagene Weiterentwicklung gehen wir sehr gerne mit. Mein Kollege Borner hatte bereits die zunehmend erforderlichen Pflegeangebote erwähnt, aber auch die bereits erfolgte Ausweitung der Versorgung psychisch Kranker. Grundproblem und große Herausforde- rung bleibt natürlich generell dabei eine Mietpreisentwicklung, mit der vor allem niedrige Ein- kommen nicht Schritt halten können. Es bleibt darum neben der Bemühungen, die hier in der Vorlage aufgeführt sind, zentrale Aufgabe, bezahlbare Wohnungen zu schaffen und damit vor allem Sozialwohnungen. Und das melden auch alle Einrichtungen, die in dem Bereich aktiv sind. – 5 – Die Anstrengungen müssen etwa durch eine größere Quote im Neubau gesteigert werden. Auch wenn der Abwärtstrend gestoppt wurde, muss hier noch ein Ziel einer deutlichen Steige- rung der Sozialwohnungen sein. Mit der Milieuschutzsatzung in der Südstadt bietet sich die Chance, vermehrt Wohnungen mit günstiger Miete aufzukaufen bzw. zu erhalten. Hier kann München ein Vorbild sein, die das sehr effektiv machen. Wohnungen dürfen kein Markt sein, denn Wettbewerb setzt Verlierer*innen voraus. Solchen darf es bei etwas so Essenziellem wie einer angemessenen Wohnung nicht geben. Denn es ist immer am besten, wenn Menschen gar nicht erst auf ein Hilfesystem angewiesen sind. Auch wenn es noch so umfassend ist, dass des- sen Erhalt und Weiterentwicklung hier ausdrücklich unterstützt werden muss. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Dieser Bericht begeistert. Ich finde es nicht nur relativ gut oder irgendwie toll, es ist wirklich außergewöhnlich. Wir leben in einer Zeit, wo wirklich alles schwie- rig ist und gerade auf der Straße schwierig ist. Wir erleben, dass weniger Obdachlose auf der Straße leben müssen, als das bislang der Fall war. Das ist doch sensationell. Das muss man ein- fach mal registrieren und auch schätzen. Ich möchte bloß noch einmal einen Wert in die Runde werfen. 2.183 Menschen leben in Akquise-Wohnungen. Es werden jedes Jahr mehr, seit Beginn dieser Maßnahme. Es ist gigantisch, was geleistet wird. Es geht nicht dadurch, dass Leute einen Job machen, sondern dass viele Leute wirklich mit Herzblut in diesem Bereich tätig sind. Mein Dankeschön an die ganze Abteilung, den ganzen Bereich. Das ist großartig. Der Vorsitzende: Ich habe mich überzeugt, dass Sie es alle zur Kenntnis genommen haben. In- sofern brauchen wir nichts abstimmen, es ist ja eine Informationsvorlage. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Juli 2021