Fortschreibung Regionalplan 2022 - Stellungnahme der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2021/0617
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 2_Flächenkulisse_KA
    Extrahierter Text

    X:\_Projekte\Fortschreibung Regionalplan\Flächenkulisse Siedlungserweiterung\Flächenkulisse_KA_A4.mxd ± Km 0123 Generalplanung und Stadtsanierung 1 : 80.000 Do Heike Dederer 12.04.2021 Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Maßstab: Gezeichnet: Bereichsleitung: Datum: Projektleitung: Amtsleitung: Flächenkulisse Regionalplan 2022 (Stand: März 2021) 1 : 80.000 Pz Heike Dederer 12.04.2021 Maßstab: Gezeichnet: Bereichsleitung: Datum: Projektleitung: Amtsleitung: V. Schruff Flächen, die über den FNP 2030 hinaus im Regionalplan 2022 dargestellt sind Anlage 1 x x Lage im LSG "Elfmorgenbruch" Lage im LSG "Oberwald- Rißnert" x geplantes LSG "Eisenhafengrund- Grünberg"

  • Anlage FNP neu - Stand 21.06.2021
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe, Dezernat 1, 76124 Karlsruhe Stadt Karlsruhe | Der Oberbürgermeister 1. Beschluss: Regionalverband Mittlerer Oberrhein Herr Prof. Dr. Hager Baumeisterstr. 2 76131 Karlsruhe Rathaus am Marktplatz Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-6119 Fax: 0721 133-1019 E-Mail: dez1@karlsruhe.de Haltestelle: Marktplatz 17. Juni 2021 Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein 2003 Anhörung der Träger öffentlicher Belange – Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Professor Hager, ich bedanke mich für die Beteiligung am o. g. Verfahren. Der Regionalplan legt Angebote zur Siedlungserweiterung fest, die als Option seitens der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung umgesetzt werden können. Ein Entwicklungs- oder gar Baugebot entfalten diese Flächenfestlegungen nicht, daher nimmt die Stadt Karlsruhe einen Großteil der von Ihnen aufgezeigten Planungsflächen zur Kenntnis. Ich will jedoch darauf hinweisen, dass der FNP 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe – auch Dank Ihrer Unterstützung – erst kürzlich beschlossen wurde. Hierbei erfolgte in einem langjährigen Diskurs eine umfassende Prüfung von Entwicklungspoten- zialen. Insofern wird eine Realisierung der im vorliegenden Entwurf des Regionalplans darüber hinaus gehenden Flächen von Seiten der Stadt Karlsruhe derzeit nicht angestrebt. Ich begrüße jedoch ausdrücklich die Stärkung der kommunalen Planungshoheit, die mit den Festlegungen einher geht. Darüber hinaus darf ich Sie auch im Auftrag meines Gemeinderates ermutigen, bei der Fortschreibung des Regionalplanes noch stärker moderne und zukunftsweisende Planungs- ansätze, beispielsweise in Form von Optionskontingenten zu entwickeln, ähnlich wie der NVK dies bereits im Zuge der Fortschreibung des FNP 2030 mit gemeinsamen Denk- und Verrechnungsansätzen die Thematik von Tausch- und Kooperationsmodellen in die Planung eingebracht hat. – 2 – Ergänzend bitte ich, noch einzelne Ungereimtheiten auszuräumen: • Flächenfestlegungen im Entwurf des Regionalplanes 2022 sind als regionalplanerische "Ziele" (mit verbindlichem Charakter) formuliert. Dies bedeutet, dass Nutzungen, die mit einer Siedlungserweiterung nicht vereinbar sind, ausgeschlossen wären. Dies könnte zur Folge haben, dass abweichende gemeindliche Ziele nicht oder nur noch erschwert umgesetzt werden können. Daher bitten wir Sie, die Siedlungserweiterungs- flächen entsprechend der bisherigen Handhabung nur als sogenannte "Grundsätze" der Regionalplanung, welche zwar zu berücksichtigen sind aber keinen verpflichtenden Charakter haben, vorzusehen. • Flächen, die innerhalb eines rechtskräftigen Landschaftsschutzgebietes liegen, sollen nicht in die Flächenkulisse des Regionalplanes 2022 aufgenommen werden (SERW_310_V1 (Rintheim – Elfmorgenbruch) und SERW_611_V1 (Wolfartsweier – Im Bau)). • Geplante Bauflächen, die im durch die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe (NVK) am 31. Mai 2021 genehmigten Flächennutzungsplan 2030 ent- halten sind, sind in dem vorgelegten Planungsentwurf nicht allumfänglich als „Gebiet für regionalplanerisch abgestimmte Siedlungserweiterungen“ dargestellt. Beispielhaft sei hier die Fläche KA-W-009 (Erlenweg) genannt. Wir bitten Sie, dies nachzuführen. • Zudem wird darum gebeten, eine Siedlungserweiterungsfläche in Hohenwettersbach (Rehbuckel), die sowohl im bisherigen Regionalplan als auch im Entwurf der jetzigen Fortschreibung enthalten ist, aus der Flächenkulisse herauszunehmen. Diese Fläche ist mittlerweile im Landschaftsplan 2030 als geplantes Landschaftsschutzgebiet vorgesehen und im FNP 2030 nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt. • Darüber hinaus hat sich der Ortschaftsrat Wettersbach gegen die Flächen auf seiner Gemarkung ausgesprochen, daher bitten wir um Herausnahme der Fläche SERW_320_V2 (nördlich von Untere Kohlplatte Erweiterung). • Genauso bitten wir dringend darum, die Flächen in Knielingen herauszunehmen. Diese Flächen waren bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht mal Teil der Prüfkulisse und stellen in keiner Weise eine Entwicklungsoption für Karlsruhe dar. Die durch die Herausnahmen entstandene Flächengröße ist in einem Optionskontingent abzubilden. Die Planungen zu den Sportflächen in der „Unteren Hub“ in Durlach haben Sie bereits seit geraumer Zeit wohlwollend begleitet und ihr im Zuge der FNP 2030 Fortschreibung zugestimmt. Für die Sportflächen in der „Unteren Hub“ haben sich zwischenzeitig Planän- derungen ergeben. Hierfür müssen im FNP 2030 die Sonderbauflächen erweitert werden. Wir bitten dies auch im Regionalplan zu berücksichtigen. – 3 – Bitte informieren Sie uns über den Fortgang des Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen Dr. Frank Mentrup – 4 – 2. Ausfertigung Ziff 1 3. z. d. A. 4. z.d.A. HaReg Dez. 1 Dez. 6 Amtsleitung Bereichsleitung GS Sachbearbeitung Viola Schruff R 6119 Ausgef. Ziff. am Hz. Ziff. ab am Hz. G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS\2021\2021-06_Anlagen_Fortschr. Regionalplan\2021-06_Dd-Stellungnahme 2 Stadt Karlsruhe.docx

  • NEU Fortschreibung Regionalplan 2022 Stand 21.06.2021
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bitte austauschen Vorlage Nr.: 2021/0617 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Fortschreibung Regionalplan 2022 - Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 08.06.2021 2 x vorberaten Gemeinderat 22.06.2021 17 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Am 7. Dezember 2016 fasste die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (RVMO) den Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Regionalplanes 2022. Mit dem Schreiben des RVMO vom 26. Februar 2021 sind die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 (2) Raumordnungsgesetz aufgefordert, Stellung zu dem vorliegenden Entwurf des Regionalplanes 2022 zu nehmen. Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Regionalplan 2022 und beauftragt die Verwaltung, diese dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein zukommen zu lassen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ OR Hohenwettersbach 19.05.2021; OR Neureut 11.05.2021; OR Wettersbach 15.06.2021; Wolfartsweier 12.05.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Regionalplan legt Angebote zur Siedlungserweiterung fest, die als Option seitens der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung umgesetzt werden können. Ein Entwicklungs- oder gar Baugebot entfalten diese Flächenfestlegungen jedoch nicht. Da diese Flächenfestlegungen aber als regionalplanerische Ziele formuliert und somit andere Nutzungen ausgeschlossen werden, die mit einer Siedlungserweiterung nicht vereinbar sind, kann dies zur Folge haben, dass abweichende gemeindliche Ziele nicht oder nur noch erschwert umgesetzt werden können. Der RVMO soll deshalb aufgefordert werden, die Siedlungserweiterungsflächen entsprechend der bisherigen Handhabung nur als Grundsätze der Regionalplanung vorzusehen. Für die Stadt Karlsruhe sieht der Entwurf des Regionalplanes 2022 neue Flächenpotenziale, die über den bereits bekannten und durch die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe beschlossenen Flächennutzungsplan 2030 hinausgehen, in den Stadtteilen Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Oststadt, Palmbach, Rüppurr, Stupferich und Wolfartsweier im Vergleich zum derzeit rechtskräftigen Regionalplan 2003 vor. Die Stellungnahme weist darauf hin, dass Flächenpotenziale in rechtskräftigen Natur- und Landschaftsschutzgebieten aus der Flächenkulisse des Regionalplanes 2022 herausgenommen werden sollen. Dies betrifft Flächen in LSG „Elfmorgenbruch“ und in LSG „Oberwald Rißnert“. In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, eine Siedlungserweiterungsfläche in Hohenwettersbach (Rehbuckel), die sowohl im bisherigen Regionalplan als auch im Entwurf der jetzigen Fortschreibung enthalten ist, aus der Flächenkulisse herauszunehmen. Diese Fläche ist mittlerweile im wirksamen Landschaftsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe als geplantes Landschaftsschutzgebiet vorgesehen und im Flächennutzungsplanes 2030 (Beschluss durch die Verbandsversammlung am 7. Dezember 2020, liegt dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vor) nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt. Darüber hinaus hat sich der Ortschaftsrat Wettersbach gegen die Fläche (nördlich von Untere Kohlplatte Erweiterung) auf seiner Gemarkung ausgesprochen, um Herausnahme dieser Fläche wird gebeten, genauso wird dringend darum gebeten, die Flächen in Knielingen herauszunehmen. Diese Flächen waren bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht mal Teil der Prüfkulisse und stellen in keiner Weise eine Entwicklungsoption für Karlsruhe dar. Die durch die Herausnahmen entstandene Flächengröße soll in einem Optionskontingent abgebildet werden. Im Übrigen wird darum gebeten, dass die Flächenkulisse der geplanten Bauflächen des Flächennutzungsplanes 2030 als „Gebiet für regionalplanerisch abgestimmte Siedlungserweiterung“ festgelegt wird und darüber hinaus die baulichen Erweiterungen in der Unteren Hub berücksichtigt werden. Die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wird zudem eine eigene Stellungnahme einreichen, die die jeweiligen Stellungnahmen der Mitgliedsgemeinden unterstützt. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss – Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Regionalplan 2022 und beauftragt die Verwaltung, diese dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein zukommen zu lassen.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 17 22.06.2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 17 der Tagesordnung: Fortschreibung Regionalplan 2022 - Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2021/0617 dazu: Keine Ausweisung von zusätzlichen Bauflächen im Regionalplan für Karlsruhe Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, SPD Vorlage: 2021/0617/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Regionalplan 2022 (geändert durch Änderungsantrag GRÜNE, SPD – Vorlage 2021/0617/1) und beauftragt die Verwaltung, diese dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein zukommen zu lassen. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 33 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag: Bei 27 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Wir hatten auch im Planungsausschuss schon eine Debatte über die Tatsache, dass aus dem Regionalverband heraus viele Flächen im Regionalplan auftauchen, die im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen sind, teilweise auch Flächen, für die sich der Gemeinderat dezidiert ausge- sprochen hat, sie aus Flächenkulissen herauszunehmen. Ich glaube, es wird insgesamt deutlich, dass dies nicht in Abstimmung mit uns, sondern ein relativ selbstständiges Vorgehen des Regio- nalverbands ist, was aus Sicht des Regionalverbands auch erst mal ein Stück weit nachvollzieh- bar ist, und dass sich daraus weder Bau- noch irgendein anderes Recht ergibt. Dennoch haben wir jetzt noch einmal die Stellungnahme der Stadtverwaltung - um die geht es heute -, noch mal komplettiert und haben Ihnen eine neue Beschlussvorlage aufgelegt, in der – 2 – wir noch einmal ausdrücklich alle Flächen benennen, die auf jeden Fall aus unserer Sicht aus dem Regionalplan heraus gehören. Wir haben auch noch einmal zum Ausdruck gebracht, dass wir die vom Regionalplan ausgewiesenen Flächenkontingente gerne erhalten möchten, aber nicht in einer trennscharfen Zuordnung zu irgendeiner Fläche, sondern in einer Art Kontin- gentakzeptanz. So etwas ist eigentlich im Regionalplan nicht unbedingt vorgesehen. Es gibt ei- nen Präzedenzfall mit einer ähnlichen Beschlusslage bezogen auf Stutensee im Flächennut- zungsplangewerbe. Da können Sie sich vielleicht noch erinnern. Wir glauben, dass wir damit der Beschlusslage des Gemeinderats auch Genüge tun. Vor allem haben wir noch einmal das Wettersbacher Votum aufgenommen und hier explizit in die Stellungnahme integriert. Jetzt rufe ich gleichzeitig einen interfraktionellen Änderungsan- trag der GRÜNEN und der SPD auf, der mit einer etwas anderen Herangehensweise zu einem fast identischen Ergebnis führt. Wir würden dennoch dafür plädieren, die Formulierung der Stadt zu wählen, weil es noch einmal deutlich macht, dass wir hier schon, ich sage mal, die Tür stärker offen stehen lassen wollen, dass man uns diese Kontingente anerkennt, als dass wir jetzt einfach sagen, geht auf den Flächennutzungsplan und das war es. Sonst sind die inhaltlich jetzt aus meiner Sicht identisch, bis auf, ich weiß nicht, ob da kleinere Flächen noch dabei sind, wo das abweicht, aber nach meiner Wahrnehmung ist dem nicht so. Aber mir ist wichtig, dass wir vor allem eine relativ einheitliche Vorgehensweise und Sichtweise haben. Natürlich ist aus Sicht der Wirtschaftsförderung jede Fläche erst mal gut zu integrieren. Aber hier haben wir den Flächennutzungsplan gemeinsam verabschiedet. Der ist an sich die Richtschnur in diesem Be- reich. Damit kommen wir zur Debatte. Stadtrat Honné (GRÜNE): Ich habe jetzt nicht nachgezählt, wie viele sich unterscheiden zwi- schen Ihrer und unserer Version. Aber von der Zahl her müsste es eigentlich schon einen Unter- schied geben, weil wir alle Flächen ablehnen, die der Regionalverband für Karlsruhe vorgesehen hat. Ich will aber erst einmal das Vorgehen skizzieren. Der Regionalverband will den Regionalplan aktualisieren und das normale Vorgehen ist, dass die Kreise dann ihre Wünsche einreichen. Die Stadt Karlsruhe als Kreis hat keinen Wunsch ein- gereicht. Dann hätte ich erwartet, dass irgendwelche kleinen Korrekturen gemacht werden, die sich ergeben aus handwerklichen Dingen, aber dass keine neuen Flächen eingetragen werden. Jetzt hat der Regionalverband einfach von sich aus Flächen eingetragen, und die Stadtverwal- tung hat in ihrer Stellungnahme die handwerklichen Mängel aufgeführt - das ist alles völlig kor- rekt - und jetzt auch noch zusätzlich aufgenommen, dass wohl der Ortschaftsrat oder der Bür- gerverein sich gewehrt haben, dass diese Flächen herausgenommen werden. Aber die Haupt- aussage ist weiterhin, wir nehmen die Flächen gerne, wir müssen sie ja nicht sofort bebauen, und das ist auch richtig. Der Gemeinderat hat anschließend immer noch die Hand drauf, ob er nun das in die weitere Planung der Stadt übernimmt oder nicht, aber damit ist eben eine Hürde weggenommen. Wenn es im Regionalplan schon drinsteht, dann ist es wahrscheinlicher, dass diese Gelände tatsächlich auch bebaut werden. Nun ist abzusehen, demnächst werden die Hürden für neue Bauflächen höher werden. Denn alle sprechen davon, dass wir das Ziel eines Flächennullwachs- tums haben, dass also alle mit den Flächen, den Bauflächen, die sie haben, auskommen müssen und nicht mehr weiter Grün umgewandelt wird in Bauflächen. Hintergrund ist dabei, in Baden-Württemberg werden im Moment 2.000 bis 3.000 Fußballfelder von Grünfläche pro Jahr bebaut durch Straßen oder Gebäude und was alles so dazugehört. Sie – 3 – werden versiegelt. 2.000 bis 3.000 Fußballfelderfläche, das ist eine ganze Menge und das jedes Jahr, und das muss einfach aufhören. Deshalb sollten wir jetzt nicht sagen, wir nehmen das ein- fach einmal, sondern wir sollten klar sagen, wir haben noch Flächen im Flächennutzungsplan 2030. Es ist nicht so, dass wir jetzt nichts mehr bauen könnten. Die großen Flächen sind in Dur- lach-Aue und in Neureut. Da haben wir noch einige Bauflächen. Wir waren eigentlich damit zufrieden als Gesamtgemeinderat. Wir hätten uns als GRÜNE sogar noch weniger gewünscht, aber das ist egal. Den Flächennutzungsplan erkennen wir an. Aber darüber sollten wir nicht hinausgehen, son- dern langsam zu diesem Flächennullwachstum hinkommen. Deshalb haben wir zusammen mit der SPD den Antrag gestellt, die Kernaussage der Stellungnahme der Verwaltung zu ändern ins Gegenteil, dass eben keine neuen Flächen außer dem Güterbahnhof, der sowieso schon versie- gelt ist, reinkommen sollen. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Herr Honné, ich bin auch fertig mit Ihren Aussagen, da gibt es nicht viel hinzuzufügen. Das zeigt, was für eine Ideologie Sie wieder vertreten. Wir sind uns alle darüber einig, und das haben wir auch bewiesen als CDU-Fraktion, mit Augenmaß und mit Sorgfalt bei neuen Flächen umzugehen. Deshalb haben wir, Herr Oberbürgermeister, Sie haben es ange- sprochen, das letzte Mal bei der Abstimmung einige Flächen bereits herausgenommen. Dies wurde auch so umgesetzt. Wir müssen und wir dürfen nicht eine Stadt zum Stillstand bringen, und dies gilt genauso für die Flächenentwicklung. Was wir heute beschließen und was wir heute weitergeben, ist nichts anderes als ein Fenster in die Zukunft, und das müssen Sie akzeptieren. Über jede Fläche, über jede Ausweisung wird noch einmal diskutiert werden hier im Gemeinde- rat. Es ist doch nicht so, als würden wir morgen früh die Bagger anrollen lassen. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Streuen Sie diesen Bürgern draußen in dieser Stadt keinen Sand in die Augen. Wir sagen in aller Deutlichkeit, wir brauchen Flächen, um die Entwicklung dieser Stadt voranzutreiben, mit Maß, mit Ziel. Flächennullwachstum wird nicht funktionieren, weil es im- mer wieder eine Entwicklung geben wird, auf die wir reagieren müssen. Und das ist unser Ziel als Christdemokraten in dieser Stadt, gesundes Wachstum. Und bitte hören Sie endlich auf, über diese Stadt eine Glocke zu stülpen und so zu tun, als wolle man nicht mehr wachsen. Der Mensch braucht Wachstum, eine Stadt braucht Wachstum, dass wir weiter gedeihen können. Stadtrat Zeh (SPD): Wir sind jetzt bei Abgabe einer Stellungnahme an den Regionalverband, um den Regionalplan 2022 zu erneuern. Grundlage und die schwierige Flächendiskussion haben wir beim Flächennutzungsplan erlebt. Aber natürlich, Herr Stadtrat Ehlgötz, Sie sind jetzt hier sehr wild reingegangen, muss ich sagen, mit den Vorwürfen. Ich mache es einmal an den Rüppurrer Flächen als Beispiel klar. Das ist zum einen schon seit Ewigkeiten beim Rüppurrer Schloss eine Gemeinbedarfsfläche. Hier hat der Regionalverband einfach die Fläche ausgeweitet über eine Kleingartenanlage. Ich erinnere mich noch ganz klar, wie heiß die Diskussion hier über die Kleingartenanlage war. Oder die zweite Fläche hier in Rüppurr im Süden, Burbacher Straße. Hier haben wir einen schmalen Streifen im Flächennutzungsplan 2030 angelegt. Letztendlich hat auch der Regionalverband damals gesagt, bis zur Autobahn geht es auf jeden Fall nicht weiter. Jetzt nimmt er die Fläche großzügig hinein. Die Stadtverwaltung ist schon im Planungsausschuss in die richtige Richtung gegangen. Der Re- gionalverband hat einfach Landschaftsschutzgebiete zur Bebauung vorgeschlagen, Natur- – 4 – schutzgebiete. Ich nehme es jetzt also zur Kenntnis, dass die CDU diese Flächen einfach aufhe- ben will. Das ist dann Teil der Stadtverwaltung, die sie schon von vornerein abgelehnt hat. Jetzt ist der Bürgerverein Knielingen aktiv geworden und Wettersbach. Die sind aufgenommen wor- den. Aber wir als SPD bleiben trotzdem bei unserem Ergänzungsantrag, dass eben genau auch dieses Nettonull in die Stellungnahme mit hineinformuliert wird. Dementsprechend stimmen wir unserem Änderungsantrag zu und dann diesem Gesamtpaket als Stellungnahme an den Regionalverband. Ich bin gespannt, was die Planer letztlich davon übernehmen und dann tatsächlich machen. Wir sehen als Basis den Flächennutzungsplan 2030. Den werden wir mit Sicherheit gut ausfüllen können. Stadtrat Høyem (FDP): Der große französische Autor und Philosoph Voltaire lebte im 17. Jahrhundert. Die philosophische Strömung war, dass man in den besten aller möglichen Welten lebte. In seinem Roman Candide rügt Voltaire den Autoritätsglauben und bezweifelt diese Theorie von den besten aller möglichen Welten. Wenn man den Änderungsantrag der GRÜNEN und SPD liest, muss man sich wirklich freuen. Der Antrag macht klar, dass gerade un- ser gegenwärtiger Gemeinderat heute der beste Gemeinderat von allen überhaupt möglichen ist. Der Regionalverband hat vorgeschlagen, dass unsere Nachfolger als gewählte Gemeinderats- mitglieder ein bisschen Flexibilität und Entscheidungsmöglichkeiten für Bebauung bekommen kann. Aber das müssen wir verhindern. Ein zukünftiger Gemeinderat ist bestimmt nicht so klug und gut und klarsehend wie wir. Ein zukünftiger Gemeinderat hat ganz einfach nicht unsere Weisheit. Nicht nur sind wir besser und klüger als all jeder zukünftiger Gemeinderat, wir sind auch die besten aller anderen Gemeinderäte in unserem Regionalverband. Die anderen haben noch nicht unsere Weisheit. Aber dieser selbstlobhudelnde Antrag endet optimistisch, aber eigentlich auch ganz frech. Nämlich hoffentlich setzt sich auch im übrigen Gebiet des Regional- verbandes die Erkenntnis durch, also unsere Erkenntnis. Als Voltaires Candide erlaube ich mir, diese einzigartige Weisheit zu bezweifeln. Wir wollen unseren Nachfolgern nicht unsere ge- genwärtige Selbstsicherheit als strammes Korsett weitergeben. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Der Redebeitrag eben von Herrn Høyem war ziemlich beeindru- ckend. Ich hoffe, dass meine Fraktion jetzt nach wie vor bei unserer verabredeten Unterstüt- zung für den Änderungsantrag der SPD und der GRÜNEN bleibt. Und um das vielleicht ein Stück weit noch zu untermauern, möchte ich kurz erzählen, wie das so ist im Regionalverband. Ich bin seit sieben Jahren im Planungsausschuss und im Regionalverband. Ich finde, man kann sagen, dieser Regionalplan ist eigentlich das Werkzeug, das verhindert, dass wir Baden-Württemberg zubauen, weil nämlich mit dem Regionalplan einfach Bereiche festgeschrieben werden, die jetzt nicht bebaut werden. Das heißt aber nicht, dass das jetzt so bleibt, dass wir jetzt diesen Plan festlegen und der bleibt so. Nein, das heißt, dass danach die Gemeinden kommen und Arron- dierungen beantragen. Arrondierung heißt normalerweise, dass man etwas dazu nimmt, damit die Abgrenzung glatt ist. Das heißt eigentlich eine Arrondierung. Nur in dem Zusammenhang können Arrondierungen auch schon mal Auswucherungen in die Umgebung sein. Das heißt, das wird nicht so genau genommen. Das heißt, auf der Basis von dem Regionalplan, den wir jetzt festlegen, werden wir über die nächsten Jahre immer weitere, zusätzliche Flächen für das Be- bauen freigeben. – 5 – Abgesehen davon, dass die Darstellung vom Herrn Honné und vom Herrn Zeh aus meiner Sicht richtig war, was Sie gesagt haben, ist es durchaus sinnvoll, jetzt mit wenig oder gar keinen zu- sätzlichen Flächen zu starten. Bei Bedarf kann man sich noch weiter dazu holen. Das machen die anderen Gemeinden auch. Deswegen plädiere ich dafür, auch bei meiner eigenen Fraktion, den Änderungsantrag der GRÜNEN und der SPD zu unterstützen. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich versuche, es kurz zu machen. Wir schließen uns den Ausfüh- rungen der GRÜNEN an und unterstützen deren Änderungsantrag. Ich glaube, dass zukünftige Generationen im Gemeinderat das wahrscheinlich sehr ähnlich sehen, denn die werden das Problem des Flächenverbrauchs noch viel größer haben als wir heute. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich habe jetzt etwas nicht verstanden. Ich dachte immer, wir sind eine offene, freie, eine bunte Stadt, die einen großen Anziehungscharakter auf die Bevölkerung hat. Und wir wollten auch wachsen bzw. wollten alles dafür tun, dass wir billigen Wohnraum schaffen und uns alle Optionen, jetzt spreche ich von Optionen, freihalten. Es geht hier nämlich um Optionen und die Stellungnahme der Verwaltung, auch die Ergänzung in der Stellungnahme auf den Antrag von SPD und GRÜNEN, die auch von der AfD unterstützt wird und von den LIN- KEN. Wir müssen nicht bebauen, wir können bebauen, aber wir haben Optionen für die Zu- kunft. Wir haben eine bunte Zukunft vor uns und ich denke, auch eine wachsende Zukunft. Und wir haben diese Option mit dieser Stellungnahme, die Sie geben, auch zu zeigen, dass wir eine freie und hoffentlich wachsende Stadt sind. Denn wir werden nicht umsonst das Thema Wohn- raum, und wir hatten ja auch heute schon die Wohnraumakquise, immer wieder ziehen müs- sen. Ich erinnere mich daran, dass zumindest in der Kommunalwahl in allen Parteiprogrammen das Thema billiger Wohnraum und die Schaffung von Wohnraum war. Und deshalb wollen wir die Option und auch den Antrag der Stadt ziehen, damit wir uns in Zukunft alle Möglichkeiten offen halten. Das heißt nicht, dass die Bagger kommen, wie Sie, Herr Oberbürgermeister, gesagt haben. Aber wenn wir Wohnraum brauchen, dann können wir diese Option ziehen. Andersrum, wenn ich nicht will, dass unsere Stadt wächst, dann müssten wir den Ergänzungsantrag der GRÜNEN und der SPD mitunterstützen, können wir jetzt aber leider nicht mehr. Stadtrat Müller (CDU): Ich glaube schon, dass Sie vonseiten der SPD und auch der GRÜNEN verstanden haben, wobei es im Regionalplan eigentlich geht. Gerade allen voran Sie, Herr Kol- lege Zeh, sollten es wissen, und ich weiß, Sie wissen es auch. Sie wissen es besser, als Sie es hier kundtun. Und wissen Sie, was mich eigentlich fortlaufend immer so ein bisschen fast schon nervt, ist immer diese Debatte um dieses Gespräch von wir wollen bezahlbaren Wohnraum schaffen, wir wollen sozialen Wohnungsbau fördern. Das werden Sie aber nicht hinbekommen mit einer Milieuschutzsatzung. Das werden Sie aber auch nicht hinbekommen mit einer punk- tuellen Nachverdichtung. Nein, das werden Sie nicht hinbekommen. Dann verabschieden Sie sich doch einfach von einem sozialen Wohnungsbau. Verabschieden Sie sich von dem Mantra, was Sie hier immer auflegen von einem bezahlbaren Wohnraum. Beileibe, ich kann es nicht mehr hören. Lassen Sie es doch einfach dann bleiben. Stadtrat Zeh (SPD): Dem Kollegen Müller muss ich jetzt doch widersprechen. Hier geht es nicht um Flächen bis 2030. Wir brauchen ein Bevölkerungswachstum bis 2030. Hier will man natür- lich nur mit den Flächen, die im Flächennutzungsplan 2030 sind, bis 2030 auch Wohnraum schaffen. Dieser Regionalplan gilt sicherlich später als 2030 als Option und das, bitte, nehmen Sie auch einmal zur Kenntnis, Herr Müller. – 6 – Der Vorsitzende: Wir kommen jetzt zu den Anträgen. Da gibt es einen von SPD und GRÜNE, und den stelle ich jetzt zur Abstimmung. – Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen und wird jetzt in die Stellungnahme der Verwaltung aufgenommen. Damit stimmen wir über die so veränderte Stellungnahme der Verwaltung ab. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Juli 2021