Erste Tranche zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude - Teilprojekt E 1.2 KSK30
| Vorlage: | 2021/0615 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.05.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.07.2021
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.07.2021
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gebäudezustandsbericht 2020 Stand: Februar 2021 Stadt Karlsruhe Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Impressum Stadt Karlsruhe Dezernat 6 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Redaktion Kersten Margraf | Stabsstelle für Strategie und Datenmanagement Titelbild Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen © connolly weber photography gbr Bilder Innenseiten Atelier Altenkirch, Karlsruhe bild_raum, Dipl.-Ing. Stephan Baumann, Karlsruhe ONUK Fotografi e, Bernhard Schmitt, Karlsruhe Layout Gabriela Rausch | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Druck Städtische Rathausdruckerei gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stand Karlsruhe, Februar 2021 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 3 Vorwort Systematisches, strategisches Vorgehen, zielgerichtetes Steuern und kluge Entscheidungen benötigen immer eine solide Grundlage. Diese Informationsbasis muss vereinfachend, übersichtlich und schnell erfassbar, aber trotzdem fachlich professionell hinterlegt sein. Nur so können Entscheidungen verantwortlich getroffen werden, die einer langfristigen Gesamtstrategie folgen. Mit dem erstmals vorliegenden Gebäudezustandsbericht haben Sie ein solches Steuerungsinstrument in Ihren Händen. Es dient in seiner Struktur und Aufbereitung vorrangig unseren politischen Entscheidern, der Verwaltungsspitze und den fachlichen Kolleg*innen als Arbeits-, Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage. Über 300 städtische Gebäude werden systematisch erfasst, kategorisiert und bewertet. Ihr baulicher, technischer Zustand, die CO 2-Relevanz, die Nutzereinschätzung und Handlungsnotwendigkeiten werden im Vergleich zueinander inhaltlich und grafi sch dargestellt. Damit ergänzt dieser Bericht bisherige Übersichten und vereinfacht bestehende, inhaltsreiche Datenbanken zu einzelnen Gebäuden. Auf einen Blick sind so alle wesentlichen Gebäude einer Kategorie vergleichbar und bewertend dargestellt. Priorisierungen und Entscheidungen können auf dieser Basis fachlich professionell, nachvollziehbar und vor allem transparent getroffen werden. Unser Ziel ist es, diesen Bericht alle zwei Jahre zu den jeweiligen Haushaltsberatungen aktualisiert vorzulegen. Allen beteiligten Personen und Stellen danke ich sehr für die Zusammenarbeit, für konstruktive Beratungen zur Struktur und inhaltlichen Systematik und für alle professionellen, engagierten Leistungen, die diese Entscheidungsgrundlage ermöglicht haben. Daniel Fluhrer Bürgermeister 4 | Gebäudezustandsbericht Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 5 Inhalt 1. Einleitung .......................................................................................................................... 6 2. Gesamtdarstellung städtischer Gebäude ............................................................................. 7 3. Gebäudezustandsbericht .................................................................................................... 9 3.1 Verwaltungsgebäude ...................................................................................................... 10 3.2 Schulen ......................................................................................................................... 14 3.2.1 Grundschulen .............................................................................................................14 3.2.2 Weiterführende Schulen .............................................................................................. 20 3.2.3 Berufsfachschulen .......................................................................................................26 3.2.4 Sonder- und Förderschulen .......................................................................................... 30 3.3 Schülerhorte .................................................................................................................. 34 3.4 Kindertagesstätten/Kindergärten .................................................................................... 38 3.5 Jugendeinrichtungen ...................................................................................................... 42 3.6 Sporthallen .................................................................................................................... 46 3.7 Veranstaltungsgebäude/Theater ...................................................................................... 52 3.8 Museen/Ausstellungs-/Bibliotheksgebäude ...................................................................... 56 4. Glossar ............................................................................................................................ 60 Anlage 1: Bauwerkzuordnungskatalog ................................................................................. 69 Anlage 2: Gesamtergebnis der Nutzerumfrage ..................................................................... 70 Anlage 3: Erläuterung der Punkte und Vermerke .................................................................. 73 6 | Gebäudezustandsbericht 1. Einleitung Die Stadt Karlsruhe hatte inklusive angemieteter Gebäude zum 31. Dezember 2020 insgesamt 1.147 Gebäude in ihrem Bestand. Von denen werden 897 Gebäude durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft verwaltet. Der erste Gebäudezustandsbericht sollte Gebäude betrachten, die nachfolgende Kriterien erfüllten Eigentum der Stadt Karlsruhe Betreuung durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Bruttogrundfl äche größer 100 Quadratmeter Gebäude aus den Kategorien Schulen, Sport, Verwaltung, Kultur- und Veranstaltungsbauten sowie Gebäude für Kindertageseinrichtungen und Jugendzentren. Aufgrund dieser Kriterien wurden 335 Gebäude betrachtet und in dem nun vorliegenden Bericht aufgenommen. Hierzu wurden die Gebäude zunächst nach ihren jeweiligen Kategorien (zum Beispiel Verwaltungsgebäude) geclustert und innerhalb dieser Kategorien analysiert. Zu Beginn jeder Kategorie werden Informationen zur Anzahl und den Flächen aller Gebäude der jeweiligen Kategorie gegeben. Hierdurch ist es möglich, die Aussagekraft der Daten der betrachteten Gebäude besser einzuschätzen. Die darauffolgende Tabelle zeigt die Betrachtung der Gebäude im Einzelnen. Die Gebäude wurden zunächst nach Stadtteilen gelistet und innerhalb dieser alphabetisch nach Straßen sortiert. Die Tabelle besteht aus vier Bereichen: Grunddaten Beurteilung HGW Beurteilung Nutzende Wertung HGW Im Bereich „Grunddaten“ werden die wichtigsten Daten (zum Beispiel Baujahr) zu einem Gebäude angegeben. Jedes Gebäude wurde unter neun Rubriken durch das HGW und drei Rubriken durch die Nutzenden der Gebäude betrachtet, die inhaltlich in die drei obengenannten Bereiche gegliedert wurden. Um einen schnellen Überblick über den Zustand der Gebäude zu gewährleisten, wurden die Ergebnisse der beurteilten Rubriken mit Punkten dargestellt (weiß/grau/schwarz/rot). Im Glossar werden einzelne Begriffe und Abkürzungen (Teil A und B) sowie die Methoden für die Ermittlung der Punkte und deren Bedeutung mit dem jeweiligen Datenstand erklärt (Teil C und D). Zum besseren Verständnis enthält die Anlage 3 einen Gesamtüberblick der Bedeutung der Punkte je Rubrik. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 7 2. Gesamtdarstellung städtischer Gebäude Der Objektbestand wird jährlich durch eine stichtagsbezogene Auswertung aus der Gebäudedatenbank des HGW ermittelt. Berücksichtigt werden alle „aktiven“ Gebäude , das heißt Gebäudeabgänge während des Jahres sind in den nachfolgenden Zahlen nicht enthalten. Gebäude der städtischen Gesellschaften (zum Beispiel Karlsruher Fächer GmbH) und Stiftungen (beispielsweise Heimstiftung) sind hierbei nicht berücksichtigt. Objektbestand zum Stichtag 31. Dezember 2020: ObjektbestandArealeGebäude Eigentum der Stadt Karlsruhe561mit1.017 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe*118mit130 Gesamt679mit1.147 *auf zehn Arealen befi nden sich sowohl angemietete als auch im Eigentum der Stadt Karlsruhe befi ndliche Gebäude Von den insgesamt 1.147 Gebäuden werden 897 Gebäude durch das HGW verwaltet: Verwaltung durch HGWArealeGebäude Eigentum der Stadt Karlsruhe453mit767 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe118mit130 Gesamt571mit897 Bei 108 Arealen beziehungsweise 250 Gebäuden erfolgt die Bauunterhaltung durch andere städtische Ämter oder Eigenbetriebe (sogenannte DRV-Ämter) – Erläuterungen hierzu im Glossar. Die durch das HGW verwalteten 571 Areale mit 897 Gebäude gliedern sich in folgende Kategorien: KategorieArealeObjektedavon Eigentumangemietet Schulen17127322647 Wohnbauten9913311518 Verwaltung77864838 Sportbauten2072702 Gebäude anderer Art6892857 Gebäude für Produktion6916715017 Bauwerke technische Zwecke81312 1 (Bau-) Denkmal525252- Kein Gebäude im Sinne der LBO799 - Gesamt571897767130 Im Jahr 2020 wurden alle Denkmäler, bei denen die Stadt Karlsruhe als Eigentümerin ermittelt werden konnte, in der Gebäudedatenbank erfasst, sodass sich hier die Anzahl von vier auf 52 Denkmale erhöht hat. Die neun Objekte, die kein Gebäude im Sinne der Landesbauordnung (LBO) darstellen, aber in der Gebäudedatenbank nachrichtlich geführt werden, wurden aus Gründen der Vollständigkeit ebenfalls angegeben (Beispiel: Römerfund Villa Rustica, Kollonaden der Stadthalle). 8 | Gebäudezustandsbericht Bei den nachfolgenden Auswertungen wurden diese 61 Gebäude nicht berücksichtigt, sodass sich die Auswertungen auf 836 Gebäude beziehungsweise 512 Areale beziehen. Von den 836 Gebäuden, die durch das HGW verwaltet werden, wurden im Auftrag des HGW durch das Liegenschaftsamt in den vergangenen Jahren insgesamt 494 Objekte (59,09 Prozent) vermessen und detaillierte alphanumerische Daten erhoben. Zu weiteren 336 Objekten (40,19 Prozent) liegen Flächendaten aus Verträgen oder fundierte Flächenschätzungen vor – hierbei wurde angenommen, dass die BGF der NRF entspricht. Lediglich bei 6 Gebäuden (0,72 Prozent) liegen derzeit keine Flächenangaben vor. Flächenverteilung: KategorieNetto-Raumfl äche (NRF)Brutto-Grundfl äche (BGF) in qmin Prozentin qmin Prozent Schulen594.71050,75689.87051,88 Wohnbauten62.5075,3370.6405,31 Verwaltung139.12211,87158.77711,94 Sportbauten96.1788,21107.8848,11 Gebäude anderer Art156.14513,33175.02713,17 Gebäude für Produktion122.26810,43126.6589,52 Bauwerke technische Zwecke9860,089860,07 Gesamt1.171.916100 1.329.843100 Schulgebäude 51,88% Wohnbauten 5,31% Verwaltungsgebäude 11,94% Sportbauten 8,11% Gebäude anderer Art 13,17% Gebäude für Produktion 9,52% Bauwerke technische Zwecke 0,07% Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 9 3. Gebäudezustandsbericht Auf den folgenden Seiten werden 335 Gebäude analysiert und bewertet. Die Gebäude verteilen sich auf fünf der sieben Kategorien (Gebäude für Produktion und Bauwerke für technische Zwecke wurden nicht untersucht). Diese 335 Gebäude stellen fast 83 Prozent der Bruttogrundfl äche der im Eigentum der Kämmerei befi ndlichen und durch das HGW verwalteten Gebäude dar. 201 Schulgebäude: 60% 14 Wohnbauten: 4% 37 Verwaltungsgebäude: 11% 55 Sporthallen: 16% 28 Gebäude anderer Art: 8% - 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 Bruttogrundfläche qm betrachtetqm nicht betrachtet 10 | Gebäudezustandsbericht Technisches Rathaus 3.1 Verwaltungsgebäude Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 11 GebäudeGebäudeBGF in qmBauunterhaltung/Verwaltung durch HGWDRV-Ämter Eigentum der Stadt Karlsruhe86158.8004838 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe3840.900380 Gesamt124199.7008638 BGF (Brutto-Grundfl äche) Eigentum der Stadt KarlsruheAnmietungen AnzahlSumme BGFAnzahlSumme BGF Bis 500 qm 364.100195.000 501 bis 999 qm 107.20084.900 1.000 bis 1.999 qm 1317.90033.300 2.000 bis 2.999 qm615.000410.400 Über 3.000 qm15114.600417.300 Gesamt80*158.8003840.900 *Bei sechs Gebäuden der DRV-Ämter liegen dem HGW aktuell keine Flächenangaben vor. Die Bandbreite der BGF reicht bei den Verwaltungsgebäuden von 7 Quadratmeter (Kassencontainer beim Amt für Abfallwirtschaft in einer Wertstoffstation) bis 16.000 Quadratmeter (Rathaus Lammstraße). Flächendaten ausAnzahlin Prozent Vermessung5443,55 Schätzung3225,80 Mietvertrag3225,80 Keine Daten vorhanden64,85 Gesamt124100 GebäudezustandsberichtAnzahlin Prozent Betrachtung3729,84 Nicht aufgenommen8770,16 Gesamt124100 12 | Gebäudezustandsbericht Beurteilung HGW Verwaltungsgebäude Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk 01. Innenstadt Ost Verwaltungsgebäude Markgrafenstraße 14 3.300 1979 Stadtarchiv Markgrafenstraße 29 2.100 1873 3 02. Innenstadt West Schulverwaltungsamt: Hauptgebäude Blumenstraße 2a 1.700 1950 3 Schulverwaltungsamt: Seitengebäude Erbprinzenstraße 17 1.600 1805 3 Haus der Fraktionen Hebelstraße 13 1.200 1984 Rathaus Marktplatz Karl-Friedrich-Straße 10 15.200 1805 3 Technisches Rathaus Lammstraße 7 15.900 1965 3 03. Südstadt Verwaltungsgebäude Baumeisterstraße 56 1.700 1890 3 04. Südweststadt Europahalle: Verwaltungsgebäude Hermann-Veit-Straße 7 3.500 1981 Verwaltungsgebäude Otto-Sachs-Straße 6 2.800 1895 3 05. Weststadt Verwaltungsgebäude Helmholtzstraße 1 1.300 1898 3 Verwaltungsgebäude Helmholtzstraße 9/11 3.100 1897 3 Rathaus West Kaiserallee 4 14.700 1896 3 Verwaltungsgebäude Kaiserallee 8 6.400 1893 3 Verwaltungsgebäude Kochstraße 7 1.800 1899 3 06. Nordweststadt Verwaltungsgebäude Moltkestraße 132 800 1890 3 07. Oststadt Bauhof Gartenbauamt: Verwaltungsgebäude Frühlingstraße 2a 600 1994 08. Mühlburg Bauhof Tiefbauamt: Verwaltungsgebäude Neureuter Straße 21 1.200 1985 09. Daxlanden Bauhof Tiefbauamt: Verwaltungsgebäude 1 Kornweg 20 700 1950 15. Rüppurr Stadtgärtnerei Rüppurr: Verwaltungsgebäude Gebrüder-Grimm-Straße 9 1.100 1962 19. Durlach mit Bergwald Stadtamt Durlach: Nebengebäude Am Zwinger 5 200 1935 3 Stadtgärtnerei: Verwaltungsgebäude 1 Badener Straße 22 500 1950 Tiefbauamt: Verwaltungsgebäude Ottostraße 15 2.100 1978 Karlsburg Pfinztalstraße 9 9.100 1703 3 Rathaus Durlach Pfinztalstraße 33 2.800 1718 3 Verwaltungsgebäude Pfinztalstraße 35+37 400 1698 3 20. Grötzingen Bauhof Grötzingen: Verwaltungsgebäude Rathausgasse 2 800 1930 Rathaus Grötzingen: Gebäude 1 Rathausplatz 1 700 1668 3 Rathaus Grötzingen: Gebäude 2 Rathausplatz 2 600 1842 3 21. Stupferich Rathaus Stupferich Kleinsteinbacher Straße 16 1.600 1901 3 22. Hohenwettersbach Rathaus Hohenwettersbach Kirchplatz 4 600 1960 23. Wolfartsweier Rathaus Wolfartsweier Rathausstraße 2 1.100 1972 24. Grünwettersbach Rathaus Grünwettersbach Am Wetterbach 40 700 1881 3 25. Palmbach Rathaus Palmbach Henri-Arnaud-Straße 5+7 1.400 1902 3 26. Neureut Rathaus Neureut C Neureuter Hauptstraße 256 1.100 1966 Rathaus Neureut B Neureuter Hauptstraße 256 700 1856 3 Rathaus Neureut A Neureuter Hauptstraße 258 400 1775 Grunddaten Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 13 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung BBBBBBB HH 2021 Modernisierung BBB *2 *2 *2 B HH 2021 Modernisierung B DHH 2019/2020 Modernisierung B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B B A BB *2 *2 *2 B BBBBBBBBBB *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B BB *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B Beurteilung Nutzende Wertung HGW 14 | Gebäudezustandsbericht Grundschule am Wasserturm 3.2 Schulen 3.2.1 Grundschulen Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 15 GebäudeAnzahlBGF in qmhiervon Grundschule Grund- und Realschule Grund- und Werkrealschule Eigentum der Stadt Karlsruhe78208.30058713 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe1100001 Gesamt79208.40058714 BGF (Brutto-Grundfl äche) Eigentum der Stadt KarlsruheAnmietungen AnzahlSumme BGFAnzahlSumme BGF Bis 500 qm 132.5001100 501 bis 999 qm 107.80000 1.000 bis 1.999 qm 1523.20000 2.000 bis 2.999 qm1538.10000 Über 3.000 qm25136.70000 Gesamt78208.3001100 Die Bandbreite der BGF reicht bei den Grundschulen von 73 Quadratmeter (Anmietung Provisorium an der Werner- von-Siemens-Schule) bis 11.000 Quadratmeter (Tulla- und Lidellschule). Flächendaten ausAnzahlin Prozent Vermessung7594,94 Schätzung33,80 Mietvertrag11,26 Gesamt79100 GebäudezustandsberichtAnzahlin Prozent Betrachtung6987,34 Nicht aufgenommen1012,66 Gesamt79100 16 | Gebäudezustandsbericht Grundschulen Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk 01. Innenstadt Ost Hans-Thoma-Schule: Schulgebäude 2 Kreuzstraße 15 2.600 1894 3 Hans-Thoma-Schule: Schulgebäude 1 Markgrafenstraße 42 2.400 1879 3 02. Innenstadt West Leopoldschule: Schulgebäude Leopoldstraße 9 4.800 1887 3 Hebel-Schule: Schulgebäude Moltkestraße 8 5.700 1965 Hebel-Schule: Schulgebäude mit Sporthalle Moltkestraße 8 1.500 2016 Hebel-Schule: Schulpavillon Moltkestraße 8 1.400 1991 03. Südstadt Grundschule am Wasserturm: Schulgebäude Hedwig-Kettler-Straße 11 3.000 2013 Nebenius-Schule: Schulgebäude Nebeniusstraße 22 8.700 1900 3 04. Südweststadt Gartenschule: Schulgebäude 1 Gartenstraße 20/22 5.100 1883 3 Gartenschule: Schulgebäude 2 Gartenstraße 20/22 200 1883 3 Weinbrennerschule: Schulgebäude 1 Kriegsstraße 141 1.700 1955 Weinbrennerschule: Schulgebäude 2 Kriegsstraße 141 900 2008 Südendschule: Schulgebäude Südendstraße 35 7.100 1911 3 Südendschule: Schulpavillon Südendstraße 35 700 2010 05. Weststadt Gutenbergschule: Schulgebäude 1 Goethestraße 34 6.600 1908 3 Gutenbergschule: Schulgebäude2 Goethestraße 34 1.400 1965 06. Nordweststadt Werner-von-Siemens-Schule: Schulgebäude 1 Anebosweg 2 1.300 1953 Rennbuckelschule: Schulgebäude 1 Bonner Straße 22 4.600 1966 Werner-von-Siemens-Schule I: Schulgebäude A Kurt-Schumacher-Straße 1 2.900 1961 Werner-von-Siemens-Schule I: Schulgebäude B Kurt-Schumacher-Straße 1 2.900 1962 Werner-von-Siemens-Schule I: Schulgebäude C Kurt-Schumacher-Straße 1 600 2005 07. Oststadt Schillerschule: Schulgebäude 1 Kapellenstraße 11 7.100 1902 3 Schillerschule: Schulgebäude 2 Kapellenstraße 11 100 1961 Tulla- und Lidellschule: Schulgebäude Tullastraße 57 11.000 1914 3 08. Mühlburg Hardtschule: Schulgebäude Hardtstraße 3 2.000 1847 3 Friedrich-Ebert-Schule: Schulgebäude Staudingerstraße 3 1.700 1956 Drais-Schule: Schulgebäude B Tristanstraße 1 2.800 1968 Drais-Schule: Schulpavillon H Tristanstraße 1 1.000 1972 09. Daxlanden Adam-Remmele-Schule: Schulgebäude 1 August-Dosenbach-Straße 28 3.600 1961 Adam-Remmele-Schule: Schulgebäude 2 August-Dosenbach-Straße 28 2.800 1973 Grundschule Daxlanden: Schulgebäude Pfalzstraße 8 4.400 1903 3 10. Knielingen Grundschule Knielingen: Schulgebäude Eggensteiner Straße 3 1.600 1887 3 Viktor-von-Scheffel-Schule: Schulgebäude Schulstraße 3 3.800 1912 3 Viktor-von-Scheffel-Schule: Schulpavillon Schulstraße 3 500 1972 11. Grünwinkel Grundschule Grünwinkel: Schulgebäude 1 Hopfenstraße 18 6.500 1936 3 Grundschule Grünwinkel: Schulgebäude 2 Hopfenstraße 18 1.800 1969 13. Beiertheim-Bulach Grundschule Bulach: Schulgebäude Grünwinkler Straße 8 3.100 1956 Grundschule Beiertheim: Schulgebäude Marie-Alexandra-Straße 51 2.900 1948 3 15. Rüppurr Eichelgartenschule: Schulgebäude Rosenweg 1 6.200 1962 Riedschule: Schulgebäude Riedstraße 11 4.000 1913 3 Weiherwaldschule: Schulgebäude Scheibenhardter Weg 23 2.900 1961 16. Waldstadt Eichendorff-Schule: Schulgebäude Lötzener Straße 2 7.600 1968 Grunddaten Beurteilung HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 17 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung BB *2 *2 *2 B BBBBBBB *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B BBBB C BBBB *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B BB *2 *2 *2 A *2 *2 *2 A BBBBBBB *2 *2 *2 B AA B *2 *2 *2 B Beurteilung Nutzende Wertung HGW 18 | Gebäudezustandsbericht Grundschulen Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk Grunddaten Beurteilung HGW 17. Rintheim Heinrich-Köhler-Schule: Schulgebäude Forststraße 4 2.400 1969 Tulla-Realschule: Schulgebäude 1 Forststraße 4 4.800 1969 Tulla-Realschule: Schulgebäude 2 Forststraße 4 1.500 1969 Tulla-Realschule: Schulgebäude 3 Forststraße 4 500 1969 18. Hagsfeld Grundschule Hagsfeld: Schulgebäude 1 Ruschgraben 15 1.600 1910 3 Grundschule Hagsfeld: Schulgebäude 2 Ruschgraben 17 800 1846 3 Grundschule Hagsfeld: Schulgebäude 3 Ruschgraben 13 500 1846 3 Grundschule Hagsfeld: Schulpavillon Ruschgraben 15+17 200 1956 19. Durlach mit Bergwald Pestalozzischule: Schulgebäude Christofstraße 23 7.000 1914 3 Grundschule Bergwald: Schulgebäude Elsa-Brändström-Straße 7 2.100 1965 Grundschule Aue: Schulgebäude Grazer Straße 9 2.600 1935 Oberwaldschule: Schulgebäude Grazer Straße 25 5.500 1965 Schloßschule: Schulgebäude Prinzessenstraße 1 4.100 1963 Schloßschule: Schulpavillons A B C Prinzessenstraße 1 3.500 1963 21. Stupferich Grundschule Stupferich: Schulgebäude Kleinsteinbacher Straße 14 2.300 1962 22. Hohenwettersbach Grundschule im Lustgarten: Schulgebäude Kirchplatz 8 1.300 1960 23. Wolfartsweier Grundschule Wolfartsweier: Schulgebäude 1 Steinkreuzstraße 56 800 1907 3 Grundschule Wolfartsweier: Schulgebäude 2 Steinkreuzstraße 56 2.400 1972 24. Grünwettersbach Heinz-Barth Grundschule: Schulgebäude Esslinger Straße 2 5.200 1960 26. Neureut Nordschule Neureut: Schulgebäude A Friedhofstraße 1 2.500 1960 Nordschule Neureut: Schulgebäude B Friedhofstraße 1 900 1895 Nordschule Neureut: Schulgebäude C Friedhofstraße 1 700 1909 Waldschule Neureut: Schulgebäude Moldaustraße 37 2.100 1960 Südschule Neureut: Schulgebäude A Welschneureuter Straße 14 2.300 1968 Südschule Neureut: Schulgebäude B Welschneureuter Straße 14 1.200 1884 Südschule Neureut: Schulgebäude C Welschneureuter Straße 14 900 1912 27. Nordstadt Marylandschule: Schulgebäude Rhode-Island-Allee 70 5.200 1954 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 19 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung Beurteilung Nutzende Wertung HGW *2 *2 *2 A *2 *2 *2 A *2 *2 *2 A *2 *2 *2 A BBBBBBB A B DHH 2019/2020 Modernisierung B DHH 2019/2020 Abbruch und Neubau A BBBBBBB *2 *2 *2 B A A A B 20 | Gebäudezustandsbericht 3.2.2 Weiterführende Schulen Friedrich-Realschule Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 21 GebäudeAnzahlBGF in qmhiervon Gemeinschafts- schule* Real-/Werk- realschule Gymnasium Eigentum der Stadt Karlsruhe52207.70022426 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe112.200001 Gesamt53219.90022427 * hier wurden die Gebäude der Europäischen Schule angegeben BGF (Brutto-Grundfl äche) Eigentum der Stadt KarlsruheAnmietungen AnzahlSumme BGFAnzahlSumme BGF Bis 500 qm 51.90000 501 bis 999 qm 107.80000 1.000 bis 1.999 qm 912.50000 2.000 bis 2.999 qm512.20000 Über 3.000 qm23173.300112.200 Gesamt52207.700112.200 Die Bandbreite der BGF reicht bei den weiterführenden Schulen von 200 Quadratmeter (Gebäude des Schulzentrum Neureut in der Unterfeldstraße) bis 16.200 Quadratmeter (Gebäude der Friedrich-List-Schule in der Ludwig-Erhard-Allee). Flächendaten ausAnzahlin Prozent Vermessung5196,23 Schätzung23,77 Gesamt53100 GebäudezustandsberichtAnzahlin Prozent Betrachtung5298,11 Nicht aufgenommen11,89 Gesamt53100 22 | Gebäudezustandsbericht Weiterführende Schulen Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk 01. Innenstadt Ost Kant-Gymnasium: Schulgebäude Englerstraße 10 8.600 1873 3 Kant-Gymnasium: Schulpavillion Englerstraße 10 3.600 1963 02. Innenstadt West Bismarck-Gymnasium: Schulgebäude Bismarckstraße 8 7.300 1873 3 Fichte-Gymnasium: Brückenbau Sophienstraße 12-16 800 2011 Fichte-Gymnasium: Schulgebäude 1 Sophienstraße 12-16 6.000 1870 3 Fichte-Gymnasium: Schulgebäude 2 mit Turnhalle Sophienstraße 12-16 2.300 1870 3 Fichte-Gymnasium: Schulgebäude 3 Sophienstraße 2 1.400 2014 04. Südweststadt Goethe-Gymnasium: Schulgebäude Renckstraße 2 10.100 1908 3 Goethe-Gymnasium: Schulpavillon Renckstraße 2 800 2011 05. Weststadt Helmholtz-Gymnasium: Schulgebäude 2 mit Mensa Grashofstraße 1 600 1950 Helmholtz-Gymnasium: Schulgebäude 1 Kaiserallee 6 6.600 1893 3 Helmholtz-Gymnasium: Schulgebäude 4 Kaiserallee 6 2.300 1906 3 Helmholtz-Gymnasium: Schulgebäude 3 Röntgenstraße 10 2.300 1950 Lessing-Gymnasium: Schulgebäude 1 Sophienstraße 147 6.500 1909 3 Lessing-Gymnasium: Schulgebäude 2 Sophienstraße 147 1.400 1960 Lessing-Gymnasium: Schulgebäude 3 Sophienstraße 147 1.400 2009 06. Nordweststadt Rennbuckelschule: Schulgebäude 2 Bonner Straße 22 1.700 1988 07. Oststadt Friedrich-List-Schule: Schulgebäude Ludwig-Erhard-Allee 3 16.200 2003 08. Mühlburg Drais-Schule: Schulgebäude A Tristanstraße 1 6.000 1950 12. Oberreut Anne-Frank-Schule: Schulgebäude Bonhoefferstraße 12 6.500 1968 Anne-Frank-Schule: Schulpavillion 1 Bonhoefferstraße 12 500 1966 Anne-Frank-Schule: Schulpavillion 2 Bonhoefferstraße 12 500 1966 Anne-Frank-Schule: Schulpavillion 3 Bonhoefferstraße 12 500 1966 Anne-Frank-Schule: Schulpavillion 4 Bonhoefferstraße 12 500 1966 Schulzentrum Süd-West: Schulgebäude Joachim-Kurzaj-Weg 4 12.600 1977 15. Rüppurr Max-Planck-Gymnasium: Schulgebäude Krokusweg 49 1.000 2017 Max-Planck-Gymnasium: Schulgebäude H-Bau Krokusweg 49 4.200 1956 Max-Planck-Gymnasium: Schulgebäude L-Bau Krokusweg 49 4.100 1957 Max-Planck-Gymnasium: Schulpavillon Krokusweg 49 1.400 1975 Grunddaten Beurteilung HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 23 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung BB *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B BB *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 BBBB A BB A A A A A BBBBB Beurteilung Nutzende Wertung HGW 24 | Gebäudezustandsbericht Weiterführende Schulen Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk Grunddaten Beurteilung HGW 16. Waldstadt Europäische Schule: Bau A Albert-Schweitzer-Straße 1 2.700 1962 Europäische Schule: Bau B Albert-Schweitzer-Straße 1 3.100 1962 Europäische Schule: Bau C Albert-Schweitzer-Straße 1 7.300 1962 Europäische Schule: Bau D Albert-Schweitzer-Straße 1 1.700 1962 Europäische Schule: Bau E Albert-Schweitzer-Straße 1 1.700 1962 Europäische Schule: Mensa Albert-Schweitzer-Straße 1 800 2008 Otto-Hahn-Gymnasium: Schulgebäude Im Eichbäumle 1 13.000 1975 Ernst-Reuter-Schule: Schulgebäude Tilsiter Straße 15 3.500 1961 Ernst-Reuter-Schule: Schulgebäude Tilsiter Straße 15b 600 2009 Ernst-Reuter-Schule: Schulpavillon 1 Tilsiter Straße 15 1.000 1963 Ernst-Reuter-Schule: Schulpavillon 2 Tilsiter Straße 15 900 1963 Ernst-Reuter-Schule: Schulpavillon 3 Tilsiter Straße 15 800 1963 19. Durlach mit Bergwald Markgrafen-Gymnasium: Schulgebäude mit Turnhalle Gymnasiumstraße 1+3 12.200 1903 3 Friedrich-Realschule: Schulgebäude 1 Pfinztalstraße 78 5.800 1872 3 Friedrich-Realschule: Schulgebäude 2 Pfinztalstraße 78 1.200 2016 20. Grötzingen Augustenburg-Gemeinschaftsschule: Schulgebäude D Augustenburgstraße 22a 7.600 1955 Augustenburg-Gemeinschaftsschule: Schulgebäude A Augustenburgstraße 22a 1.000 2019 Augustenburg-Gemeinschaftsschule: Schulgebäude C Augustenburgstraße 22a 4.000 2019 Augustenburg-Gemeinschaftsschule: Schulprovisorium Augustenburgstraße 22a 1.000 1950 Augustenburg-Gemeinschaftsschule: Schloßschule Kirchstraße 13 2.600 1902 3 26. Neureut Schulzentrum Neureut: Schulgebäude 1 Unterfeldstraße 6 14.100 1973 Schulzentrum Neureut: Schulgebäude 2 Unterfeldstraße 6a 300 1975 Schulzentrum Neureut: Studiensaal Unterfeldstraße 6 200 2009 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 25 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung Beurteilung Nutzende Wertung HGW A A A AA A BBBBBBBBBBBBBBBBB 26 | Gebäudezustandsbericht Walter-Eucken-Schule 3.2.3 Berufsfachschulen Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 27 GebäudeAnzahlBGF in qm Eigentum der Stadt Karlsruhe16144.700 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe1100 Gesamt17144.800 BGF (Brutto-Grundfl äche) Eigentum der Stadt KarlsruheAnmietungen AnzahlSumme BGFAnzahlSumme BGF Bis 500 qm 12001100 501 bis 999 qm 150000 1.000 bis 1.999 qm 00 0 0 2.000 bis 2.999 qm25.40000 Über 3.000 qm12138.60000 Gesamt16144.7001100 Die Bandbreite der BGF reicht bei den Berufsfachschulen von 100 Quadratmeter (Anmietung im Städtischen Klinikum für die Marie-Luise-Kaschnitz-Schule) – bis 26.600 Quadratmeter (Heinrich-Hübsch-Schule in der Fritz- Erler-Straße). Flächendaten ausAnzahlin Prozent Vermessung1694,12 Mietvertrag15,88 Gesamt17100 GebäudezustandsberichtAnzahlin Prozent Betrachtung1588,24 Nicht aufgenommen211,76 Gesamt17100 28 | Gebäudezustandsbericht Berufsfachschulen Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk 01. Innenstadt Ost Carl-Hofer-Schule: Schulgebäude Adlerstraße 29 18.500 1914 3 Ludwig-Erhard-Schule: Schulgebäude Englerstraße 12 6.600 1873 3 Heinrich-Hübsch-Schule: Schulgebäude 2 Fritz-Erler-Straße 7/11 5.100 1979 Heinrich-Hübsch-Schule: Schulgebäude 1 Fritz-Erler-Straße 16 26.600 1983 3 04. Südweststadt Walter-Eucken-Schule: Schulgebäude 1 Ernst-Frey-Straße 2 8.400 1977 Walter-Eucken-Schule: Schulgebäude 2 Ernst-Frey-Straße 2 2.400 2015 Carl-Benz-Schule + Carl-Engler-Schule: Schulgebäude Steinhäuserstraße 23 16.700 1983 Elisabeth-Selbert-Schule: ehemals Helene-Lange-Schule Steinhäuserstraße 25 6.500 1972 Elisabeth-Selbert-Schule: ehemals Gertrud-Bäumer-Schule Steinhäuserstraße 27 11.600 1984 Heinrich-Hertz-Schule: Schulgebäude 1 Südendstraße 51 15.600 1962 Heinrich-Hertz-Schule: Schulgebäude 2 Südendstraße 51 8.400 1962 07. Oststadt Heinrich-Meidinger-Schule: Schulgebäude Bertholdstraße 1 8.400 1910 Heinrich-Meidinger-Schule: Schulwerkstatt Bertholdstraße 1 500 1979 19. Durlach mit Bergwald Heinrich-Hübsch-Schule + Heinrich-Meidinger-Schule Alte Weingartener Straße 41 3.000 1969 Gewerbeschule Durlach: Schulgebäude Grötzinger Straße 83 6.300 1994 Grunddaten Beurteilung HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 29 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung *2 *2 *2 BBBBB HH 2021 Modernisierung BB *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B BBBBBB Beurteilung Nutzende Wertung HGW 30 | Gebäudezustandsbericht Albschule 3.2.4 Sonder- und Förderschulen Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 31 GebäudeAnzahlBGF in qm Eigentum der Stadt Karlsruhe1744.700 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe1500 Gesamt1845.200 BGF (Brutto-Grundfl äche) Eigentum der Stadt KarlsruheAnmietungen AnzahlSumme BGFAnzahlSumme BGF Bis 500 qm 270000 501 bis 999 qm 21.6001500 1.000 bis 1.999 qm 68.70000 2.000 bis 2.999 qm24.50000 Über 3.000 qm529.20000 Gesamt1744.7001500 Die Bandbreite der BGF reicht bei den Sonder- und Förderschulen von 260 Quadratmeter (Gebäude für die Federbachschule in der Pfarrstraße) bis 7.600 Quadratmeter (Gebäude für die Erich-Kästner-Schule in der Moltkestraße). Flächendaten ausAnzahlin Prozent Vermessung1794,45 Mietvertrag15,55 Gesamt18100 GebäudezustandsberichtAnzahlin Prozent Betrachtung1794,45 Nicht aufgenommen15,55 Gesamt18100 32 | Gebäudezustandsbericht Sonder- und Förderschulen Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk 03. Südstadt Uhlandschule: Schulgebäude Schützenstraße 35 5.600 1877 3 04. Südweststadt Kimmelmannschule: Schulgebäude Graf-Rhena-Straße 18 5.900 1909 3 06. Nordweststadt Erich-Kästner-Schule: Schulgebäude Moltkestraße 136 7.600 1890 3 Erich-Kästner-Schule: Schulgebäude Vorderhaus Moltkestraße 134 1.000 1890 3 07. Oststadt Tulla- und Lidellschule: Schulpavillon Tullastraße 57 1.100 1974 08. Mühlburg Vogesenschule: Schulgebäude Hardtstraße 1 5.900 1908 3 09. Daxlanden Federbachschule: Schulgebäude 1 Pfarrstraße 51 600 1850 3 Federbachschule: Schulgebäude 2 Pfarrstraße 49 1.100 1881 3 Federbachschule: Schulgebäude 3 Pfarrstraße 49 300 1950 15. Rüppurr Albschule: Schulgebäude Scheibenhardter Weg 23a 1.900 1978 Albschule: Nebengebäude 1 Scheibenhardter Weg 23a 500 1956 Albschule: Nebengebäude 2 Scheibenhardter Weg 23a 1.300 1956 17. Rintheim Schulen am Weinweg: Schulgebäude Weinweg 1 2.400 1912 Schulen am Weinweg: Schulpavillon 1 Weinweg 1 1.500 1971 Schulen am Weinweg: Schulpavillon 2 Weinweg 1 1.800 2011 19. Durlach mit Bergwald Schule am Turmberg: Schulgebäude Am Steinbruch 20 4.100 1965 26. Neureut Hardtwaldschule: Schulgebäude Moldaustraße 37 2.100 1960 Grunddaten Beurteilung HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 33 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung B *1 *1 *1 BBBBBBBBBBBBBBBB Beurteilung Nutzende Wertung HGW 34 | Gebäudezustandsbericht Schülerhort Weiherhof 3.3 Schülerhorte In der Stadt Karlsruhe gibt es insgesamt 34 Schülerhorte mit über 2.200 Plätzen (Quelle: Amt für Stadtentwicklung – Berichtsjahr 2019). Neun Schülerhorte befi nden sich in gemischt genutzten Gebäuden – oft Grundschulen – und stellen in diesen Gebäuden nicht die Hauptnutzung dar, sodass diese Schülerhorte in einer anderen Kategorie geführt werden. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 35 GebäudeAnzahlBGF in qm Eigentum der Stadt Karlsruhe159.400 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe103.500 Gesamt2512.900 BGF (Brutto-Grundfl äche) Eigentum der Stadt KarlsruheAnmietungen AnzahlSumme BGFAnzahlSumme BGF Bis 500 qm 61.70071.600 501 bis 999 qm 74.50031.900 1.000 bis 1.999 qm 23.20000 2.000 bis 2.999 qm00 0 0 Über 3.000 qm00 0 0 Gesamt159.400103.500 Die Bandbreite der BGF reicht bei den Schülerhorten von 108 Quadratmeter (Anmietung für den Schülerhort Knielingen) bis 1.700 Quadratmeter (Waldschule Neureut), wobei dieses Gebäude zu 64 Prozent (circa 1.060 Quadratmeter) als Schülerhort und zu 36 Prozent (circa 590 Quadratmeter) als Grundschule genutzt. Flächendaten ausAnzahlin Prozent Vermessung1352,00 Schätzung28,00 Mietvertrag1040,00 Gesamt25100 GebäudezustandsberichtAnzahlin Prozent Betrachtung1456,00 Nicht aufgenommen1144,00 Gesamt25100 36 | Gebäudezustandsbericht Schülerhorte Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk 06. Nordweststadt Schülerhort Bienwaldstraße 28 400 1975 07. Oststadt Schülerhort Frühlingstraße 2b 300 1971 08. Mühlburg Schülerhort Weinbrennerstraße 69a 800 1976 10. Knielingen Schülerhort Lassallestraße 2 600 1975 Viktor-von-Scheffel-Schule: Schülerhort Schulstraße 3 200 1976 11. Grünwinkel Schülerhort Grünwinkel Koelreuterstraße 7 600 1908 3 12. Oberreut Anne-Frank-Schule: Schülerhort Bonhoefferstraße 12 700 2015 13. Beiertheim Schülerhort Breite Straße 90 700 1815 3 15. Rüppurr Riedschule: Schülerhort Riedstraße 11 200 2019 17. Rintheim Heinrich-Köhler-Schule/Tulla-Realschule: Schülerhort Forststraße 4 200 1983 19. Durlach Schülerhort Weiherhof Weiherhof 11 1.500 2009 26. Neureut Waldschule Neureut: Schülerhort Moldaustraße 37 1.700 2014 27. Nordstadt Schülerhort Nordstadt: Gebäude 1 Rhode-Island-Allee 88 600 1985 Schülerhort Nordstadt: Gebäude 2 Rhode-Island-Allee 88 500 2011 Grunddaten Beurteilung HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 37 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung *2 *2 *2 B A *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B BB A *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 A B *2 *2 *2 B BB Beurteilung Nutzende Wertung HGW 38 | Gebäudezustandsbericht Kindertagesstätte Dorfwies 3.4 Kindertagesstätten/Kindergärten In der Stadt Karlsruhe gibt es insgesamt 203 Kindertagesstätten/Kindergärten mit 11.400 Plätzen. Hiervon werden 20 Einrichtungen mit circa 1.300 Plätzen von der Stadt Karlsruhe betrieben (Quelle: Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe). Von diesen 203 Einrichtungen sind 65 in 71 Gebäuden, die durch das HGW verwaltet werden, untergebracht. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 39 GebäudeAnzahl BGF in qmTräger der Einrichtung Stadt KarlsruheSonstige Eigentum der Stadt Karlsruhe*3826.2001919 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe3315.9001122 Gesamt7142.1003041 *Bei vier Gebäuden ist die Hauptnutzung nicht die Kategorie „Kindertagesstätten/Kindergärten“ und werden daher in einer anderen Kategorie geführt. BGF (Brutto-Grundfl äche) Eigentum der Stadt KarlsruheAnmietungen AnzahlSumme BGFAnzahlSumme BGF Bis 300 qm 580091.700 301 bis 600 qm 136.000145.800 601 bis 999 qm 1512.00097.000 Über 1.000 qm57.40011.400 Gesamt3826.2003315.9000 Die Bandbreite der BGF reicht bei den Kindertagesstätten/Kindergärten von 29 Quadratmeter (Mitnutzung eines Gebäudes im Alten Wasserwerk Durlach) bis 2.900 Quadratmeter (Kindertagesstätte Kentuckyallee). Flächendaten ausAnzahlin Prozent Vermessung3447,89 Schätzung45,63 Mietvertrag3346,48 Gesamt71100 GebäudezustandsberichtAnzahlin Prozent Betrachtung3447,89 Nicht aufgenommen3752,11 Gesamt71100 Von den 34 analysierten Gebäuden werden 18 Gebäude durch sonstige Träger, zum Beispiel Arbeiterwohlfahrt, genutzt und betrieben, sodass dem HGW bei acht Gebäuden keine Energieverbräuche vorliegen; eine Beurteilung der CO 2-Relevanz ist daher nicht möglich. 40 | Gebäudezustandsbericht Kindertagesstätten/Kindergärten Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk 01. Innenstadt Ost Kindertagesstätte Markgrafenstraße 18 1.400 1979 03. Südstadt Kindertagesstätte Hedwig-Kettler-Straße 16 1.200 2012 Kindertagesstätte Marienstraße 60 300 1950 Kindertagesstätte: Gebäude 1 Sybelstraße 9 600 1991 Kindertagesstätte: Gebäude 2 Sybelstraße 9 100 1998 04. Südweststadt Kindertagesstätte Hanne-Landgraf-Platz 1a 400 2010 Kindertagesstätte Kriegsstraße 141 800 1992 Kindertagesstätte "Rabennest" Ritterstraße 11a 500 2012 Kindertagesstätte "Kita les petits amis" Welfenstraße 30 500 2004 07. Oststadt Kindertagesstätte Frühlingstraße 2c 900 1987 Kindertagesstätte Haid-und-Neu-Straße 56c 1.000 1991 08. Mühlburg Kindertagesstätte Hertzstraße 1 900 1996 Kindertagesstätte Staudingerstraße 1 800 1963 09. Daxlanden Kindergarten "Kleine Sternschnuppe" Nußbaumweg 22 300 1989 Kindertagesstätte Taubenstraße 44 1.200 1958 Kindertagesstätte Thomas-Mann-Straße 1 800 1994 10. Knielingen Kindertagesstätte Lassallestraße 2b 800 1976 12. Oberreut Kindertagesstätte Bonhoefferstraße 16 700 1991 Kindergarten Elisabeth-von-Thadden-Straße 32 400 1997 15. Rüppurr Kindertagesstätte Am Rüppurrer Schloß 5 400 1985 16. Waldstadt Kindergarten Europäische Schule Albert-Schweitzer-Straße 1a 700 2010 Kindertagesstätte Kösliner Straße 102 700 1991 19. Durlach mit Bergwald Kindergarten Anton-Bruckner-Straße 10a 200 1999 Kindergarten Lußstraße 12 300 1989 Kindertagesstätte Weiherstraße 1c 800 1927 3 20. Grötzingen Kindergarten Am Kegelsgrund 32 1.300 1980 Kindertagesstätte Obere Setz 1a 800 2011 23. Wolfartsweier Kindergarten "Die Katze" Wettersteinstraße 16a 700 2000 24. Grünwettersbach Kindertagesstätte: Gebäude 1 Zur Dorfwies 1 1.300 1912 3 Kindertagesstätte: Gebäude 2 Zur Dorfwies 1 400 1970 25. Palmbach Kindergarten: Neubau Henri-Arnaud-Straße 1 500 1975 Kindergarten: Altbau Henri-Arnaud-Straße 1 500 1956 27. Nordstadt Kindertagesstätte Kentuckyallee 120 2.900 1989 Kindergarten Rhode-Island-Allee 60 400 1988 Grunddaten Beurteilung HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 41 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung *2 *2 *2 B * *2*2*2 B * B *1 *1 *1 B *1 *1 *1 B * B * B HH 2021 Modernisierung/Erweiterung * *2*2*2 B BBBBBBBB *2 *2 *2 B *2 *2 *2 A B * *2*2*2 B A BB *2 *2 *2 B * *2*2*2 B * BB *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B BBBB Beurteilung Nutzende Wertung HGW 42 | Gebäudezustandsbericht Kinder- und Jugendhaus Südwest 3.5 Jugendeinrichtungen In der Stadt Karlsruhe erfolgt die Jugendarbeit überwiegend durch den Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V. Dieser betreibt hierzu über 30 Heime, Treffs und Begegnungszentren. Nachfolgend dargestellte Gebäude sind daher nur ein Teil der in Karlsruhe vorhandenen Jugendeinrichtungen, da Einrichtungen die direkt vom Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V. unterhalten werden, nicht beim HGW geführt werden. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 43 GebäudeAnzahlBGF in qm Eigentum der Stadt Karlsruhe1817.200 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe63.500 Gesamt2420.700 BGF (Brutto-Grundfl äche) Eigentum der Stadt KarlsruheAnmietungen AnzahlSumme BGFAnzahlSumme BGF Bis 500 qm 71.50051.400 501 bis 999 qm 64.50000 1.000 bis 1.999 qm 23.00000 2.000 bis 2.999 qm24.70012.100 Über 3.000 qm13.50000 Gesamt1817.20063.500 Die Bandbreite der BGF reicht bei den Jugendeinrichtungen von 87 Quadratmeter (Forsthütte im Gewann Bergwald) bis 3.500 Quadratmeter (Jugendheim Anne Frank). Flächendaten ausAnzahlin Prozent Vermessung1250,00 Schätzung625,00 Mietvertrag625,00 Gesamt24100 GebäudezustandsberichtAnzahlin Prozent Betrachtung1458,33 Nicht aufgenommen1041,67 Gesamt24100 44 | Gebäudezustandsbericht Jugendeinrichtungen Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk 02. Innenstadt West Jugendheim Anne Frank Moltkestraße 20 3.500 1955 03. Südstadt Jugendtreff Südstadt Augartenstraße 21 700 1980 04. Südweststadt Kinder- und Jugendhaus Südwest Südendstraße 51a 400 2013 07. Oststadt Jugendtreff Oststadt Rintheimer Straße 47 1.000 1992 08. Mühlburg Jugendtreff Mühlburg Fliederstraße 1 600 1862 3 09. Daxlanden Jugendheim West Lindenallee 10 1.400 1961 10. Knielingen Jugendtreff Knielingen Saarlandstraße 16 900 1875 3 12. Oberreut Jubez "Weiße Rose" Otto-Wels-Straße 31 2.300 1983 16. Waldstadt Jugendtreff Geroldsäcker Hallesche Allee 1 200 2002 Jugendtreff Waldstadt Neisser Straße 8 600 2008 17. Rintheim Jugendtreff Rintheim Haid-und-Neu-Straße 165 200 1986 19. Durlach mit Bergwald Jugendtreff Durlach Weiherstraße 1 2.400 1990 26. Neureut Jugendtreff Neureut Teutschneureuter Straße 54 800 1985 27. Nordstadt Jugendtreff Nordstadt Delawarestraße 21 1.600 1956 Grunddaten Beurteilung HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 45 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung B *1 *1 *1 BBBBBBBBB *2 *2 *2 B BBB Beurteilung Nutzende Wertung HGW 46 | Gebäudezustandsbericht Sporthalle Hebelschule 3.6 Sporthallen Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 47 GebäudeAnzahlBGF in qm Eigentum der Stadt Karlsruhe5599.500 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe21.700 Gesamt57101.200 BGF (Brutto-Grundfl äche) Eigentum der Stadt KarlsruheAnmietungen AnzahlSumme BGFAnzahlSumme BGF Bis 500 qm 31.0001100 501 bis 999 qm 2116.40000 1.000 bis 1.999 qm 1215.40011.600 2.000 bis 2.999 qm1024.40000 Über 3.000 qm942.30000 Gesamt5599.50021.700 Die Bandbreite der BGF reicht bei den Sporthallen von 57 Quadratmeter (Anmietung des „Boxring“ Knielingen für Schulsport) bis 12.700 Quadratmeter (Europahalle). Flächendaten ausAnzahlin Prozent Vermessung5494,74 Schätzung11,75 Mietvertrag23,51 Gesamt57100 GebäudezustandsberichtAnzahlin Prozent Betrachtung5596,49 Nicht aufgenommen23,51 Gesamt57100 48 | Gebäudezustandsbericht Sporthallen Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk 01. Innenstadt Ost Sporthalle Wildpark Adenauerring 17 2.200 1991 Kant-Gymnasium: Gymnastikhalle Englerstraße 10 400 1963 02. Innenstadt West Leopoldschule: Gymnastikhalle Leopoldstraße 9 700 1956 3 Hebel-Schule: Sporthalle Moltkestraße 8 900 1971 Bismarck-Gymnasium: Sporthalle Moltkestraße 10 800 1957 03. Südstadt Nebenius-Schule: Sporthalle Nebeniusstraße 22 1.500 1900 3 Nebenius-Schule: Sporthalle Nebeniusstraße 22 800 1900 3 Uhlandschule: Sporthalle Schützenstraße 29+31 800 1960 04. Südweststadt Kimmelmannschule: Sporthalle Graf-Rhena-Straße 18 1.200 1960 Europahalle Hermann-Veit-Straße 7 12.700 1981 Weinbrennerschule: Sporthalle Kriegsstraße 141 2.100 2008 Goethe-Gymnasium: Sporthalle Renckstraße 2 2.300 1954 Südendschule: Sporthalle Südendstraße 35 900 1960 05. Weststadt Dragonersporthalle Blücherstraße 19 4.300 1986 Gutenbergschule: Sporthalle Goethestraße 34 1.900 1905 3 Lessing-Gymnasium: Sporthalle Sophienstraße 147 500 1909 3 06. Nordweststadt Rennbuckelschule: Sporthalle Bonner Straße 22 2.000 1986 Werner-von-Siemens-Schule I: Sporthalle Kurt-Schumacher-Straße 1 1.100 1964 Erich-Kästner-Schule: Sporthalle Moltkestraße 136 700 1890 3 07. Oststadt Schillerschule: Sporthalle Kapellenstraße 11 600 1961 08. Mühlburg Friedrich-Ebert-Schule: Sporthalle Staudingerstraße 3 800 1981 Carl-Benz-Halle Sternstraße 3 2.500 1969 Drais-Schule: Sporthalle J Tristanstraße 1 600 1977 Drais-Schule: Sporthalle C Tristanstraße 1 800 1960 09. Daxlanden Adam-Remmele-Schule: Sporthalle August-Dosenbach-Straße 28 1.100 1969 Rheinstrandhalle Daxlanden Lindenallee 12 2.700 1980 Grundschule Daxlanden: Sporthalle Pfalzstraße 8 700 1907 3 10. Knielingen Reinhold-Crocoll-Halle Am Brurain 4/6 2.500 1976 12. Oberreut Anne-Frank-Schule: Sporthalle Bonhoefferstraße 12 1.100 1969 Schulzentrum Süd-West: Sporthalle Joachim-Kurzaj-Weg 4 3.500 1975 13. Beiertheim-Bulach Grundschule Beiertheim: Sporthalle Marie-Alexandra-Straße 51 700 1960 15. Rüppurr Max-Planck-Gymnasium: Sporthalle Krokusweg 49 1.000 1965 Riedschule: Sporthalle Riedstraße 11 1.100 1965 Eichelgartenschule: Sporthalle Rosenweg 1 3.000 1978 Weiherwaldschule: Sporthalle Scheibenhardter Weg 23 700 1961 Albschule: Sporthalle Scheibenhardter Weg 23a 800 1980 Grunddaten Beurteilung HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 49 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung BB *2 *2 *2 B HH 2021 Modernisierung B *1 *1 *1 B BBB *1 *1 *1 A A HH 2021 Modernisierung *2 *2 *2 B BBBBB A BB *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B B BB *2 *2 *2 A BBB A *1 *1 *1 A *2 *2 *2 B BB A BB Beurteilung Nutzende Wertung HGW 50 | Gebäudezustandsbericht Sporthallen Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk Grunddaten Beurteilung HGW 16. Waldstadt Otto-Hahn-Gymnasium: Sporthalle Im Eichbäumle 1 2.200 1975 Eichendorff-Schule: Sporthalle Lötzener Straße 2 1.000 2003 Ernst-Reuter-Schule: Sporthalle Tilsiter Straße 15 1.300 1965 17. Rintheim Heinrich-Köhler-Schule/Tulla-Realschule: Sporthalle Forststraße 4 700 1981 Sporthalle Rintheim Mannheimer Straße 2 3.300 1978 19. Durlach mit Bergwald Pestalozzischule: Sporthalle Christofstraße 23 1.300 1914 3 Oberwaldschule: Sporthalle Grazer Straße 25 600 1966 Friedrich-Realschule: Sporthalle Pfinztalstraße 78 1.000 1900 3 Sporthalle Weiherhof Weiherhof 1 2.900 1980 Friedrich-Realschule: Gymraum (Zehntscheuer) Zehntstraße 1 1.600 1771 3 20. Grötzingen Emil-Arheit-Halle Bruchwaldstraße 76 3.100 1978 Augustenburg-Gemeinschaftsschule: Sporthalle Kirchstraße 11 1.200 1974 22. Hohenwettersbach Lustgartenhalle Hohenwettersbach Kirchplatz 12 3.200 1980 24. Grünwettersbach Sporthalle Wettersbach Thüringer Straße 11 4.000 1974 26. Neureut Waldschule Neureut: Sporthalle Moldaustraße 37 1.000 1960 Schulzentrum Neureut: Sporthalle Unterfeldstraße 6 4.300 1975 Südschule Neureut: Sporthalle Welschneureuter Straße 14 700 1974 27. Nordstadt Marylandschule: Sporthalle Rhode-Island-Allee 70 700 1999 Sporthalle an der Tennesseeallee Tennesseeallee 101 3.900 1985 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 51 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung Beurteilung Nutzende Wertung HGW B *2 *2 *2 B B *2 *2 *2 A BB A BBBBBBB *2 *2 *2 B BBBB 52 | Gebäudezustandsbericht Turmbergterrasse 3.7 Veranstaltungsgebäude/Theater Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 53 GebäudeAnzahlBGF in qmBauunterhaltung/Verwaltung durch HGWDritte* Eigentum der Stadt Karlsruhe30110.900237 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe21.70020 Gesamt32112.600257 *Bei sechs Gebäuden erfolgt die Bauunterhaltung durch die VoWo Service GmbH als beauftragte Verwalterin und in einem Fall durch das Land Baden-Württemberg. BGF (Brutto-Grundfl äche) Eigentum der Stadt KarlsruheAnmietungen AnzahlSumme BGFAnzahlSumme BGF Bis 500 qm 112.6001100 501 bis 999 qm 190000 1.000 bis 1.999 qm 913.50011.600 2.000 bis 2.999 qm00 0 0 Über 3.000 qm893.90000 Gesamt29*110.90021.700 * Bei einem im Eigentum der Stadt Karlsruhe befi ndlichen Gebäude liegen dem HGW keine Flächen vor: Badisches Staatstheater – Miteigentumsanteil 50 Prozent Die Bandbreite der BGF reicht bei den Veranstaltungsgebäuden/Theater von 20 Quadratmeter (Gemeinschaftshaus auf dem Landfahrerplatz in Hagsfeld) bis 35.400 Quadratmeter (Stadthalle). Flächendaten ausAnzahlin Prozent Vermessung2681,25 Schätzung39,38 Mietvertrag26,25 Fehlende Angabe13,12 Gesamt32100 GebäudezustandsberichtAnzahlin Prozent Betrachtung2062,50 Nicht aufgenommen1237,50 Gesamt32100 54 | Gebäudezustandsbericht Veranstaltungsgebäude/Theater Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk 02. Innenstadt West Haus Solms Bismarckstraße 24 1.700 1881 3 04. Südweststadt Konferenzgebäude Beiertheimer Allee 11 1.500 1654 3 Gartenhalle Festplatz 3 6.000 1990 Stadthalle Festplatz 4 35.400 1982 Schwarzwaldhalle Festplatz 5 6.000 1953 3 Nancyhalle Festplatz 7 7.900 1964 3 Konzerthaus Festplatz 9 13.700 1915 3 Inseltheater Karlstraße 49b 1.500 1976 05. Weststadt Theaterhaus: Sandkorn/Jakobus/Marotte Kaiserallee 11 1.900 1919 3 08. Mühlburg Bürgerzentrum Mühlburg Weinbrennerstraße 79 1.100 2019 13. Beiertheim-Bulach Altes Rathaus Bulach Grünwinkler Straße 10 1.300 1904 3 19. Durlach mit Bergwald Orgelhalle Durlach Amthausstraße 17a 1.700 1764 3 Festhalle Durlach Kanzlerstraße 13 4.100 1895 3 Turmberg: Terrasse Reichardtstraße 29 400 2015 20. Grötzingen Begegnungszentrum Grötzingen Niddastraße 9 3.500 1986 21. Stupferich Gemeindezentrum Stupferich Werrenstraße 16 1.600 1980 23. Wolfartsweier Begegnungszentrum Wolfartsweier Rathausstraße 2a 500 1979 Hermann-Ringwald-Halle Schlossbergstraße 12 1.200 1963 26. Neureut Lammsaal: Veranstaltungsgebäude Neureuter Hauptstraße 145 500 1989 Badnerlandhalle: Veranstaltungsgebäude Rubensstraße 21 6.300 1974 Grunddaten Beurteilung HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 55 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung B Verkauf BB *1 *1 *1 B BBBB C Verkauf BBBB *2 *2 *2 B B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B *2 *2 *2 B Beurteilung Nutzende Wertung HGW 56 | Gebäudezustandsbericht Städtische Galerie 3.8 Museen/Ausstellungs-/Bibliotheksgebäude Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 57 GebäudeAnzahlBGF in qm Eigentum der Stadt Karlsruhe1459.200 Anmietungen durch die Stadt Karlsruhe35.200 Gesamt1764.400 BGF (Brutto-Grundfl äche) Eigentum der Stadt KarlsruheAnmietungen AnzahlSumme BGFAnzahlSumme BGF Bis 500 qm 71.00000 501 bis 999 qm 180021.000 1.000 bis 1.999 qm 11.20000 2.000 bis 2.999 qm12.80000 Über 3.000 qm453.40014.200 Gesamt1459.20035.200 Die Bandbreite der BGF reicht bei den Museen/Ausstellungs-/ Bibliotheksgebäuden von 6 Quadratmeter (Backhaus auf dem Rathausplatz in Grötzingen) bis 21.600 Quadratmeter (Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe/ZKM – Lichthöfe 6 bis 9). Flächendaten ausAnzahlin Prozent Vermessung1058,82 Schätzung423,53 Mietvertrag317,65 Gesamt17100 GebäudezustandsberichtAnzahlin Prozent Betrachtung847,05 Nicht aufgenommen952,95 Gesamt17100 58 | Gebäudezustandsbericht Museen/Ausstellungs-/Bibliotheksgebäude Straße BGF Baujahr Denkmal- schutz Gebäude- zustand Gebäude- hülle/ Tragwerk 02. Innenstadt West Prinz-Max-Palais Karlstraße 10 6.200 1882 3 03. Südstadt Verkehrsmuseum: Gebäude 1 Werderstraße 63 2.800 1961 04. Südweststadt ZKM, HfG, Städtische Galerie, MNK: Lichthöfe 1+2 Lorenzstraße 19-27 12.300 1918 3 ZKM, HfG, Städtische Galerie, MNK: Lichthöfe 6-9 Lorenzstraße 19-27 21.600 1918 3 ZKM, HfG, Städtische Galerie, MNK: Kubus Lorenzstraße 19-27 1.200 1997 ZKM, HfG, Städtische Galerie, MNK: Lichthof 10 Lorenzstraße 19-27 13.200 1918 3 16. Waldstadt Stadtbibliothek Waldstadtzentrum Neisser Straße 12 800 1987 21. Stupferich Heimatmuseum Ortsstraße 2 400 1700 3 Grunddaten Beurteilung HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 59 technische Ausrüstung (TGA) CO 2 - Relevanz Bauunter- haltung Brand- schutz Schad- stoffe Gesamt- eindruck Nutzung passend Flächen- bedarf Zukunfts- fähigkeit/ Erweiter- barkeit Planung Anmerkung *2 *2 *2 B C BBB BB *2 *2 *2 B Beurteilung Nutzende Wertung HGW 60 | Gebäudezustandsbericht 4. Glossar Teil A: Allgemeine Erklärungen Areal Gebäude, die sich auf einem Flurstück befi nden oder in einem sinnvollen räumlichen Zusammenhang stehen, werden auf einem Areal zusammengefasst und erhalten eine dreistellige Nummer – sogenannte Arealnummer –, die derzeit von 001 bis 1.005 geht. Für die Zusammenfassung spielt die Gebäudekategorie der Gebäude keine Rolle, sodass auf einem Areal beispielsweise drei Schulgebäude, ein Lagergebäude und zwei Garagen stehen können. Für die auf dem Areal stehenden Gebäude werden fortlaufende Nummern nach der Arealnummer vergeben (Beispiel 007.1 oder 007.2). Hierdurch ist eine eindeutige Identifi zierung der Gebäude und somit die Zuweisung von beispielsweise Kosten möglich. DRV-Ämter Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft ist das Amt bei der Stadt Karlsruhe, das für den Bau und Unterhalt städtischer Gebäude sowie die Anmietung von Flächen für städtische Ämter zuständig ist. Verschiedene Ämter sind jedoch für den Bauunterhalt ihrer Gebäude selbst zuständig und erhalten hierfür entsprechende Haushaltsmittel. Diese Ämter werden als sogenannte „DRV-Ämter“ (Ämter mit dezentraler Ressourcenverantwortung) bezeichnet. Das HGW unterstützt diese Ämter auf Wunsch bei Neubauten und umfangreichen Umbauten. Die Gebäude dieser Ämter sind in der Gebäudedatenbank erfasst; detaillierte Daten zu diesen Gebäuden fehlen derzeit in der Datenbank, sollen aber sukzessive erfasst werden. Folgende Ämter werden als „DRV-Ämter“ bezeichnet: Amt für Abfallwirtschaft Bäderbetriebe Branddirektion Eigenbetrieb „Gewerbefl ächen“ Eigenbetrieb Wildparkstadion Friedhofs- und Bestattungsamt Marktamt Zoologischer Garten Gebäude, die sich im Eigentum der städtischen Gesellschaften und Stiftungen (zum Beispiel Heimstiftung Karlsruhe, Volkswohnung GmbH oder Karlsruher Messe- und Kongress GmbH) befi nden oder Gebäude, die von diesen angemietet sind, werden in der Gebäudedatenbank nicht geführt und fl ießen derzeit nicht in Berichte des HGW ein. Gebäudekategorien Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft hat die Gebäude analog eines Bauwerkzuordnungskatalog in Kategorien eingeteilt (siehe Anlage 1). Die Hauptkategorien sind: 1 Verwaltung 4 Schulen 5 Sportbauten 6 Wohnbauten 7 Gebäude für Produktion 8 Bauwerke für technische Zwecke 9 Gebäude anderer Art Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 61 Welcher Kategorie ein Gebäude zugeordnet wird, entscheidet die überwiegende Nutzung in dem Gebäude. Ein Gebäude, das zu 60 Prozent als Grundschule und zu 40 Prozent als Schülerhort genutzt wird, wird der Kategorie „Grundschule“ zugeordnet. Da Änderungen in der Nutzung eines Gebäudes dem HGW durch die Nutzenden nicht immer mitgeteilt werden, kann es in Einzelfällen sein, dass ein Gebäude in diesem Bericht einer anderen Kategorie zugeordnet hätte werden müssen. Für die Betrachtung des Gebäudes spielt dies jedoch keine Rolle. LBO Landesbauordnung NRF (Netto-Raumfl äche) Die Netto-Raumfl äche umfasst nach DIN 277 (Grundfl ächen und Rauminhalte im Bauwesen - Teil 1: Hochbau) alle Grundfl ächen der nutzbaren Räume aller Grundrissebenen eines Bauwerkes. Die Konstruktionsfl ächen werden im Vergleich zur Brutto-Grundfl äche nicht eingerechnet. Stadtteile Die Zuordnung der Straßen zu den Stadtteilen erfolgte analog der kleinräumigen Gliederung der Stadt Karlsruhe, die das Amt für Stadtentwicklung vorgibt. Teil B: Grunddaten Baujahr Als Baujahr wird in der Regel das Jahr der Inbetriebnahme eines Gebäudes angegeben. BGF (Brutto–Grundfl äche) Die Brutto-Grundfl äche umfasst nach DIN 277 (Grundfl ächen und Rauminhalte im Bauwesen – Teil 1: Hochbau) die Grundfl ächen aller Grundrissebenen (äußere Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, etwa Außenseite von Putzschichten). Die BGF beinhaltet folgende Flächen: Konstruktionsgrundfl äche Netto-Raumfl äche (Nutzungsfl äche, Technikfl äche und Verkehrsfl äche). Die Summe der BGF aller betrachteten Gebäude (335) beträgt rund 1,017 Millionen Quadratmeter. Hiervon sind 94 Prozent der Flächen durch das Liegenschaftsamt oder beauftragte Architekturbüros aufgenommen wurden. Der Anteil der geschätzten Flächen beträgt sechs Prozent. Datenstand in der Betrachtung: 31.12.2020 vermessen: 94% geschätzt: 6% Flächenermittlung 62 | Gebäudezustandsbericht Denkmalschutz Baumaßnahmen, insbesondere Maßnahmen, die den energetischen Zustand der Gebäude verbessern, sind bei denkmalgeschützten Gebäuden nur eingeschränkt und mit zum Teil kostenintensiven Aufl agen möglich. Von den 335 betrachteten Gebäuden stehen 96 Gebäude unter Denkmalschutz. Datenstand in der Betrachtung: 31.12.2020 GebäudekategorieGebäudeDenkmalschutz Anzahl gesamt hiervon Denkmalschutz in Prozent Verwaltungsgebäude372362,16 Grundschulen692231,88 Weiterführende Schulen521121,15 Berufsfachschulen15320,00 Sonder- und Förderschulen17741,18 Schülerhorte14214,29 Kindertagesstätten/Kindergärten3425,88 Jugendeinrichtungen14214,29 Sporthallen551018,18 Veranstaltungsgebäude/Theater20945,00 Museen/Ausstellungs-/Bibliotheksgebäude8562,50 Gesamt3359628,66 Teil C: Beurteilung HGW C.1 Gebäudezustand – Gebäudehülle/Tragwerk – Technische Ausrüstung (TGA) C.1.1 Datenstand in der Betrachtung Begehungen in den Jahren 2019 und 2020 sowie Einschätzungen 4. Quartal 2020 C.1.2 Methode Im Rahmen des Korridorthema „Soziale Stadt“ wurde als Leitprojekt das „Weißbuch Schulen“ festgelegt. Hierzu wurden durch zwei Mitarbeitende des HGW alle Schulgebäude begangen und deren Zustände mittels der Software „epiqr“ bewertet. Diese Bewertungen wurden im Gebäudezustandsbericht in den Rubriken „Gebäudezustand“, „Gebäudehülle/ Tragwerk“ und „technische Ausrüstung“ (TGA) für die Punktevergabe zugrunde gelegt. In den Fällen, in denen noch keine Begehung und detaillierte Bewertung erfolgte, wurden die Gebäude durch die Teamleitungen des Objektmanagements (OM) bewertet. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 63 Die Software epiqr der Firma Calcon unterstützt bei der standardisierten Bauzustandserfassung und -entwicklung von Bestandsimmobilien. Sie wurde durch das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) im Rahmen eines EU- Forschungsprojekts mitentwickelt. Die Grundidee hinter der Software liegt darin, eine möglichst schnelle, objektive und einheitliche Zustandserfassung durchzuführen. Es werden im Zuge von Gebäudebegehungen wenige Grunddaten standardisiert aufgenommen und in die Software eingegeben. Auf Basis der eingegebenen Zustandsbewertungen werden mittels umfangreicher statistischer Hochrechnungen Rückschlüsse auf zu treffende Maßnahmen und damit verbundene Kosten gezogen. Dabei stützt sich die Hochrechnung auf eine umfangreiche Datenbasis aus der Praxis. Durch die Zustandsbewertung wird ein fi ktiver Wertverlust errechnet – dieser beschreibt den Wertverlust eines Gebäudes in Bezug auf den ursprünglichen Zustand und beinhaltet keine planerischen Gedanken, sondern betrachtet rein den statistischen Instandhaltungsbedarf. Der Wertverlust wird mit Hilfe einer Eingriffstiefe dargestellt: festgestellte Abnutzungen, die zum Beispiel zu einem Wertverlust von 25 Prozent führen, entsprechen einer Eingriffstiefe von 0,25. Beispiel: ein grauer Punkt bei der Rubrik „Gebäudezustand“ bedeutet eine Eingriffstiefe von 0,1 bis 0,29 und dass an dem gesamten Gebäude Abnutzungen/Wertverluste von 10 bis 29 Prozent zum Zeitpunkt der Begehung vorlagen. Der Wertverlust kann sowohl für das Gesamtgebäude wie für Teilbereiche (Gebäudehülle mit Tragwerk, Hauptnutz-, Nebennutz- und Verkehrs-/Technikräume sowie technische Gebäudeausrüstung) errechnet werden. Im vorliegenden Gebäudezustandsbericht wurden nicht alle möglichen Teilbereiche separat ausgewiesen; diese wurden als Summe in der Kategorie „Gebäudezustand“ ausgewiesen. Gebäudezustand Dieser setzt sich aus den Wertverlusten aller Teilbereiche zusammen. Gebäudehülle/Tragwerk Die Gebäudehülle ist die physikalische Trennung zwischen der inneren und äußeren Umgebung eines Gebäudes. Sie umfasst alle Bauteile eines Gebäudes, die dieses nach außen abschließen. Hierzu zählen beispielweise: Dach Fassade Fenster 171 x epiqr: 51% 164 OM: 49% Bewertung mittels 64 | Gebäudezustandsbericht Als Tragwerk eines Gebäudes wird das statische Gesamtsystem der Tragglieder, die maßgeblich für die Standsicherheit eines Bauwerks sind, bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise: Wände Stützen Decken Technische Ausrüstung ( TGA) Der Begriff wurde aus Platzgründen in den Tabellen etwas verkürzt – korrekt wird von der Technischen Gebäudeausrüstung gesprochen. Unter diesen Begriff fallen sämtliche technische Anlagen zur Ver- und Entsorgung sowie solche, die zur Sicherstellung eines einwandfreien und sicheren Betriebs zuständig sind. Hierzu zählen beispielsweise: Heizungsanlagen Trinkwasseranlagen Elektroanlagen C.2 CO2-Relevanz C.2.1 Datenstand in der Betrachtung Verbrauchswerte 2019 beziehungsweise Schätzungen C.2.2 Methode Die CO 2-Emissionen werden in der Regel vom Energiemanagement über die Verbräuche je Gebäude ermittelt. Standen diese nur auf Arealebene zur Verfügung, da die einzelnen Gebäude über keine eigenen Strom- oder Wärmezähler verfügten, wurde das Verhältnis zwischen BGF/Areal zu BGF/des einzelnen Gebäudes ermittelt und die Verbräuche in diesem Verhältnis auf die einzelnen Gebäude umgelegt. Bei Gebäuden, die an Dritte (zum Beispiel bei Kindertagesstätten an freie Träger wie die Arbeiterwohlfahrt) vermietet sind, lagen die Verbräuche in der Regel nicht vor. Hier wurden diese bei den Mietern erfragt oder durch das Energiemanagement geschätzt. 137 Gebäude: 41% 173 Areale: 52% 7 Mieter: 2% 10 Schätzungen: 3% 8 fehlende: 2% Herkunft der Verbräuche Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 65 Die Werte für die CO2-Relevanz wurden wie folgt berechnet: Strom- und Wärmeverbrauchswerte des Jahres 2019 Emissionen aus Stromverbrauch: Stromverbrauch in kWh x „Emissionsfaktor für CO 2-Äquivalent für Strom“ = CO2-Emission in Tonnen. Die Quelle für den Emissionsfaktor ist die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW); der letzte offi zielle Wert ist für das Jahr 2017 mit 0,554 Tonnen pro Megawattstunde (t/MWH) angegeben und wurde bei den Berechnungen zugrunde gelegt. Emissionen aus Wärmeverbrauch: Wärmeverbrauch x CO 2-Faktor g/kWh (abhängig von der Energiequelle)/1.000 = CO2-Emission in Tonnen Addition der CO2-Emissionen in Tonnen aus Strom- und Wärmeverbrauch und Einteilung dieses Ergebnisses in: CO 2-Emissionen niedrig (jährlicher Ausstoß bis 10 Tonnen) CO 2-Emissionen mittel (jährlicher Ausstoß zwischen 10 und 100 Tonnen) CO 2-Emissionen hoch (jährlicher Ausstoß zwischen 100 und 200 Tonnen) CO 2-Emissionen sehr hoch (jährlicher Ausstoß über 200 Tonnen) C.3 Brandschutz C.3.1 Datenstand in der Betrachtung Einschätzungen zum Brandschutz wurden durch die Objektverantwortlichen der Abteilung Objektmanagement im 4. Quartal 2020 durchgeführt C.3.2 Methode Der Brandschutz von Gebäuden ist durch verschiedene Ereignisse in Deutschland und auch in der Region in den letzten 15 Jahren verstärkt in den Fokus gerückt. Brandverhütungsschauen werden durch die zuständigen Stellen konsequent durchgeführt und die Abarbeitung der Mängel verfolgt und terminlich überwacht. Daher liegen dem HGW zu fast sämtlichen Gebäuden vertiefte Kenntnisse über die Einhaltung der Brandschutzvorschriften beziehungsweise über entsprechende Mängel vor. In den meisten Fällen konnten Mängel behoben werden, vereinzelt mussten Provisorien, zum Beispiel als außenliegende Gerüsttreppentürme errichtet, werden. Mängel, die nicht behoben werden können (zum Beispiel bei Decken in denkmalgeschützten Gebäuden), werden meist mit technischen Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. C.4 Schadstoffe C.4.1 Datenstand in der Betrachtung Einschätzungen zu den Schadstoffen wurden nach dem Kenntnisstand im 4. Quartal 2020 durch die Objektverantwortlichen der Abteilung Objektmanagement gegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schadstoffe in Gebäuden gefunden werden. C.4.2 Methode Im 20. Jahrhundert wurden in vielen Materialien Stoffe eingesetzt, die dem Material bestimmte Eigenschaften zum Beispiel Hitzebeständigkeit, Elastizität, Verbindungseigenschaften, bessere Verarbeitungseigenschaften und andere Vorteile geben sollten. Sie wurden als Kleber, Dichtungen, Estriche, Spachtelmassen, Verkleidungen, Fugenmassen, Dämmungen, Brandschutzklappen und vieles mehr eingesetzt. Heute sind diese Stoffe als Schadstoffe bekannt. 66 | Gebäudezustandsbericht Diese Materialien wurden in fast jedem Gebäude, das zwischen 1950 und 1995 gebaut oder saniert wurde, verarbeitet. Die meisten Schadstoffe sind fest in den Materialien gebunden und daher für die Menschen zunächst nicht schädlich. Dies ändert sich, wenn Materialien brüchig oder beschädigt werden. Gemeinsam mit dem Umweltamt veranlasst das HGW Begehungen der Gebäude und Einschätzungen zu den Schadstoffen durch Experten. Auch Luftmessungen in verdächtigen Räumen werden regelmäßig durchgeführt, um Schaden für Menschen ausschließen zu können. Häufi g werden Schadstoffe aber erst entdeckt, wenn Wände, Schächte oder Decken geöffnet werden. C.5 Bauunterhaltung C.5.1 Datenstand in der Betrachtung Bauunterhaltungsmittel der Jahre 2016 bis 2019 C.5.2 Methode Um den Werterhalt eines Gebäudes zu sichern, ist es erforderlich, regelmäßige Bauunterhaltsmaßnahmen durchzuführen. Eine Einsparung von Bauunterhaltungsmitteln ist daher nicht unbedingt ein Zeichen von wirtschaftlichem Handeln. Die Kategorien („Punkte“) wurden daher mit einer +/-Abweichungen gebildet und wie folgt ermittelt: Auswertung der Kostenart „42110000 Bauunterhalt“ hinsichtlich der Kosten für „laufende Bauunterhaltung und Wartung“ aus SAP für die Jahre 2016 bis 2019 je Gebäude Ermittlung der Durchschnittswerte je Quadratmeter BGF für alle Gebäude und je Gebäude Vergleich der Bauunterhaltungsmittel je Gebäude mit dem ermittelten Durchschnittswert aller Gebäude Zuordnung der ermittelten Abweichungen zu den Kategorien BU-Wert ist gut (Abweichung +/- 50 Prozent vom Mittelwert) BU-Wert ist zu hoch/zu niedrig (Abweichung +/- zwischen 50 Prozent und 100 Prozent vom Mittelwert) BU-Wert ist schlecht (Abweichung +/- 100 Prozent vom Mittelwert) Eine Indizierung der Bauunterhaltungsmittel der Jahre 2016 bis 2018 auf das Jahr 2019 erfolgte nicht, da die Berechnung von prozentualen Abweichungen Grundlage für die Zuordnung zu einer Kategorie ist. Grundlage: A Summe der Bauunterhaltungsmittel 2016 bis 2019: 61.349.181,84 Euro B Bauunterhaltungsmittel im Jahresdurchschnitt: 15.337.295,46 Euro C Summe der BGF aller Gebäude: 1.255.927,29 qm D Bauunterhaltungsmittel je qm BGF 12,21 Euro Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 67 Beispiele: Gebäude A Gebäude B BGF 2.179,72 qm 346,85 qm Bauunterhaltungsmittel 2016: 29.736,43 Euro 5.771,11 Euro Bauunterhaltungsmittel 2017: 22.100,00 Euro 5.651,05 Euro Bauunterhaltungsmittel 2018: 9.015,87 Euro 4.984,55 Euro Bauunterhaltungsmittel 2019: 18.008,93 Euro 13.011,42 Euro Summe der Bauunterhaltungsmittel 2016 bis 2019: 78.861,23 Euro 29.418,13 Euro Mittelwert Bauunterhaltungsmittel/Jahr + qm 9,04 Euro 21,20 Euro Prozentsatz am Durchschnittswert (D) 74,07 Prozent 173,63 Prozent somit Abweichung -25,93 Prozent 73,63 Prozent Zuordnung zur Kategorie Teil D: Beurteilung Nutzende D.1 Datenstand in der Betrachtung Umfrage Dezember 2020 D2: Methode Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft führte Ende November 2020 eine digitale Umfrage bei den Nutzenden der im ersten Bericht betrachteten 335 Gebäude durch. Hierzu erhielten die Nutzenden eine E-Mail mit Kurzinformation sowie einen Link, der durch Anklicken zur Umfrage führte. Die Umfrage konnte mit wenigen Klicks ausgefüllt und nach dem Absenden von den Nutzenden nicht mehr geöffnet und verändert werden. In der Umfrage wurden vier Fragen mit vordefi nierten Antworten gestellt. Es gab die Möglichkeit, zu jeder Frage einen Kommentar abzugeben. Am Schluss der Umfrage waren sonstige Hinweise durch die Nutzenden möglich. 256 Rückantworten: 76% 73 Nutzende nicht geantwortet: 22% 8 Nutzende nicht angeschrieben: 2% Rücklauf durch die Nutzenden 68 | Gebäudezustandsbericht Die Fragen, zum Beispiel ob der Standort passend ist, waren nicht für jede Nutzung relevant. Das HGW beabsichtigt, bei einer weiteren Umfrage die Fragen zu differenzieren und an den Nutzungen anzupassen. Bei Gebäuden, die von unterschiedlichen Ämtern (zum Beispiel Verwaltungsgebäude) genutzt werden, konnten aus technischen Gründen nur die Hauptnutzenden angeschrieben werden. Das HGW wird nach praktikablen Lösungen suchen, dass in einer weiteren Umfrage alle Ämter/alle Nutzenden eines Gebäudes in die Umfrage einbezogen werden können. Befanden sich auf einem Areal mehrere Gebäude, die von dem gleichen Amt/den gleichen Einrichtungen genutzt wurden (zum Beispiel Schulen), erhielten die Nutzenden nur eine Umfrage, um alle Gebäude zu bewerten. Die Bewertungen in den Rubriken „Gesamteindruck“, „Nutzung passend“ und „Flächenbedarf“ sind daher bei allen Gebäuden eines Areals gleich, obwohl diese bei den Gebäuden sicherlich unterschiedlich sein können. Die Sporthallen stellen hiervon eine Ausnahme dar. Befand sich auf dem Areal eine Sporthalle, erhielten die Nutzenden für dieses Gebäude einen separaten Link zur Teilnahme an der Umfrage. Technisch war dem HGW im aktuellen Bericht eine weitere Differenzierung nicht möglich. Das HGW wird versuchen, künftig hierzu Lösungen zu fi nden. Ablauf der Umfrage an die Nutzenden der Gebäude: Am 30.11.2020 wurden 245 Nutzende für 330 Gebäude per Mail angeschrieben, um an der Umfrage im Zeitraum 30.11.2020 bis 11.12.2020 teilzunehmen. Die Differenz von 85 Umfragen ergab sich dadurch, dass in 47 Fällen die Nutzenden zum Areal und nicht zum Einzelgebäude befragt wurden. In der Analyse werden bei der „Beurteilung durch Nutzende“ *1 für „nicht angeschrieben“ und *2 für „nicht geantwortet“ angegeben, wenn das Gebäude durch den Nutzenden nicht beurteilt wurde. Hinweis: Die Umfrage erfolgte in einem Zeitraum, in dem die Nutzenden durch die Corona-Pandemie sehr stark mit organisatorischen Fragen zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes beschäftigt waren (beispielsweise Schulen oder Kindertageseinrichtungen), sodass die fehlenden Antworten sicherlich bei vielen Nutzenden diesem Umstand geschuldet waren. Von Seiten des HGW wird daher eine fehlende Antwort nicht als fehlendes Interesse gewertet. Das HGW ist sich sicher, dass bei einer weiteren Umfrage auch diese Nutzenden teilnehmen werden. In der Anlage 2 werden die 256 Rückantworten als Gesamtergebnis dargestellt. Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 69 Anlage 1: Bauwerkzuordnungskatalog NutzungsartenNutzungsarten Signatur GebäudegruppenSignatur Gebäudegruppen 1300Verwaltungsgebäude7000Gebäude für Produktion 7110Forsthütte, Hütte 4000Schulen7200Kiosk/Laden/Verkaufsraum 4110Grundschule7300Werkstatt 4135Grund- und Werkrealschule7400Gärtnerei/Gewächshaus 4136Grund- und Realschule7500Lagergebäude 4140Real-/Werkrealschule7600Garagengebäude 4150Gymnasium7601Tiefgarage/Parkhaus 4170Europäische Schule7760Feuerwehr 4180Sonder-/Förderschule 4210Berufsfachschule 4220Berufl iches Gymnasium 8000 Trafostation/Bauwerk für technische Zwecke 4400Kindertagesstätte/Kindergarten 4410Schülerhort 4420Sonderschulkindergarten 4500Weiterbildung (VHS, Konservatorium u.ä.)9000Gebäude anderer Art 9100 Gebäude für kulturelle und musische Zwecke 5000Sportbauten9110Sakralbau 5100Sporthalle9120Museum/Ausstellungsgebäude 5200Schwimmhalle9124ZKM 5300Freibadanlage*19130Bibliotheksgebäude 5600Sondersportanlage (Reitinstitut)9140Veranstaltungsgebäude 5700Europahalle9141Theatergebäude 5800Wildpark9150Begegnungsstätte + Gemeinschaftshaus 9163(Bau-) Denkmal 6000Wohnbauten9300Tierheim 6100Wohngebäude9301Zoo: Stall + Tierhaus 6110Wohn- und Geschäftsgebäude9520Bunker 6150Dienstwohngebäude9700Friedhofsanlage*2 6200Wohnheim9910Verbindungsbau 6210Altenwohnheim9920WC-Anlage 6440Sozialgebäude 9990sonstige Gebäude 6620Jugendherberge9998kein Gebäude im Sinne der LBO Freibadanlage*1 – hierzu zählen: Friedhofsanlage*2 – hierzu zählen: Nichtschwimmerbecken Aussegnungshalle Planschbecken Columbarium Schwimmerbecken Friedhofskapelle Umkleidegebäude Krematorium 70 | Gebäudezustandsbericht Anlage 2: Gesamtergebnis der Nutzerumfrage Die Umfrage enthielt vier Fragen mit je drei Antwortmöglichkeiten sowie ein Bemerkungsfeld. Am Schluss bestand für die Nutzenden die Möglichkeit dem HGW unter Punkt 5 „sonstige Hinweise“ zu geben. Eine Auswertung der Frage Nr. 2 „Lage des Gebäudes“ erfolgte. Da diese Frage aktuell nicht Gegenstand der Betrachtung ist, werden die Ergebnisse hier jedoch nicht abgebildet. Gesamteindruck GebäudekategorieGutWeniger gutNicht gutgesamt Verwaltungsgebäude206228 Grundschulen21161451 Weiterführende Schulen2421146 Berufsfachschulen73212 Sonder- und Förderschulen124016 Schülerhorte6107 Kindertagesstätten/Kindergärten136221 Jugendeinrichtungen92112 Sporthallen1919543 Veranstaltungsgebäude/Theater66113 Museen/Ausstellungs-/Bibliotheksgebäude7007 Gesamt In Prozent 144 56,25 84 32,81 28 10,94 256 100 Nutzung passend? GebäudekategorieGeeignet Eher ungeeignet Ungeeignetgesamt Verwaltungsgebäude225128 Grundschulen4011051 Weiterführende Schulen3610046 Berufsfachschulen100212 Sonder- und Förderschulen151016 Schülerhorte6107 Kindertagesstätten/Kindergärten181221 Jugendeinrichtungen120012 Sporthallen367043 Veranstaltungsgebäude/Theater121013 Museen/Ausstellungs-/Bibliotheksgebäude7007 Gesamt In Prozent 214 83,59 37 14,45 5 1,95 256 100 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 71 Flächen GebäudekategorieSind passend Reichen überwiegend aus Sind nicht passend gesamt Verwaltungsgebäude1261028 Grundschulen14251251 Weiterführende Schulen9 122546 Berufsfachschulen46212 Sonder- und Förderschulen86216 Schülerhorte2417 Kindertagesstätten/Kindergärten611421 Jugendeinrichtungen82212 Sporthallen20111243 Veranstaltungsgebäude/Theater66113 Museen/Ausstellungs-/Bibliotheksgebäude1607 Gesamt In Prozent 90 35,16 95 37,11 71 27,73 256 100 72 | Gebäudezustandsbericht Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft | 73 Anlage 3: Erläuterung der Punkte und Vermerke 1.1 Gebäudezustand (HGW) weitgehend mangelfrei (Eingriffstiefe bis 0,09) leichte Abnutzung (Eingriffstiefe 0,10 bis 0,29) starke Abnutzung (Eingriffstiefe 0,30 bis 0,59) Ende der Lebenszeit ist erreicht (Eingriffstiefe ab 0,60) X es erfolgte keine Bewertung, da Maßnahme (zum Beispiel Abriss oder Umbau) ansteht 1.2 Gebäudehülle/Tragwerk (HGW) weitgehend mangelfrei (Eingriffstiefe bis 0,09) leichte Abnutzung (Eingriffstiefe 0,10 bis 0,29) starke Abnutzung (Eingriffstiefe 0,30 bis 0,59) Ende der Lebenszeit ist erreicht (Eingriffstiefe ab 0,60) X es erfolgte keine Bewertung, da Maßnahme (zum Beispiel Abriss oder Umbau) ansteht 1.3 Technische Ausrüstung (HGW) weitgehend mangelfrei (Eingriffstiefe bis 0,09) leichte Abnutzung (Eingriffstiefe 0,10 bis 0,29) starke Abnutzung (Eingriffstiefe 0,30 bis 0,59) Ende der Lebenszeit ist erreicht (Eingriffstiefe ab 0,60) X es erfolgte keine Bewertung, da Maßnahme (zum Beispiel Abriss oder Umbau) ansteht 1.4 CO 2-Relevanz (HGW) CO 2-Emissionen niedrig (jährlicher Ausstoß bis 10 Tonnen) CO 2-Emissionen mittel (jährlicher Ausstoß zwischen 10 und 100 Tonnen) CO 2-Emissionen hoch (jährlicher Ausstoß zwischen 100 und 200 Tonnen) CO 2-Emissionen sehr hoch (jährlicher Ausstoß über 200 Tonnen) 1.5 Bauunterhaltung (HGW) BU-Wert ist gut (Abweichung +/- 50 Prozent vom Mittelwert) BU-Wert ist zu hoch/zu niedrig (Abweichung +/- zwischen 50 Prozent und 100 Prozent vom Mittelwert) BU-Wert ist schlecht (Abweichung +/- 100 Prozent vom Mittelwert) X es erfolgte keine Bewertung, da Maßnahme (zum Beispiel Abriss oder Umbau) ansteht 1.6 Brandschutz (HGW) wie vorgeschrieben vorhanden ausreichend vorhanden (zum Beispiel Provisorien) nicht ausreichend vorhanden (Teilschließungen) mangelhaft (Schließung) X es erfolgte keine Bewertung, da Maßnahme (zum Beispiel Abriss oder Umbau) ansteht 1.7 Schadstoffe (HGW) keine vorhanden zu prüfen gebunden nicht benutzbar X es erfolgte keine Bewertung, da Maßnahme (zum Beispiel Abriss oder Umbau) ansteht 1.8 Gesamteindruck (Nutzende) gut weniger gut nicht gut *1 Nutzende wurden nicht angeschrieben, da das Gebäude zum Beispiel stillgelegt war *2 Nutzende haben nicht geantwortet 1.9 Nutzung passend (Nutzende) passend eher unpassend ungeeignet *1 Nutzende wurden nicht angeschrieben, da das Gebäude zum Beispiel stillgelegt war *2 Nutzende haben nicht geantwortet 74 | Gebäudezustandsbericht 1.10 Flächenbedarf (Nutzende) Flächen sind passend Flächen reichen überwiegend aus Flächen sind nicht passend *1 Nutzende wurden nicht angeschrieben, da das Gebäude zum Beispiel stillgelegt war *2 Nutzende haben nicht geantwortet 1.11 Zukunftsfähigkeit/Erweiterbarkeit (HGW) A: Es bestehen gute Erweiterungsmöglichkeiten B: Erweiterungen sind nur eingeschränkt möglich (zum Beispiel Abriss von Nebengebäuden) C: Es ist keine Erweiterung möglich 1.12 Planung (HGW) Angabe, in welchem Doppelhaushalt die durchzuführende Baumaßnahme aktuell eingeplant ist 1.13 Anmerkung (HGW) Hinweis, welche Baumaßnahme (zum Beispiel Abriss oder Umbau) aktuell geplant ist
-
Extrahierter Text
weitere Details siehe Anlage 3 Gebäudezustand (HGW) weitgehend mangelfrei leichte Abnutzung starke Abnutzung Ende der Lebenszeit ist erreicht X keine Bewertung, da Maßnahme ansteht Gebäudehülle/Tragwerk (HGW) weitgehend mangelfrei leichte Abnutzung starke Abnutzung Ende der Lebenszeit ist erreicht X keine Bewertung, da Maßnahme ansteht Technische Ausrüstung (HGW) weitgehend mangelfrei leichte Abnutzung starke Abnutzung Ende der Lebenszeit ist erreicht X keine Bewertung, da Maßnahme ansteht CO 2-Relevanz (HGW) CO 2-Emissionen niedrig CO 2-Emissionen mittel CO 2-Emissionen hoch CO 2-Emissionen sehr hoch Bauunterhaltung (HGW) BU-Wert ist gut BU-Wert ist zu hoch/zu niedrig BU-Wert ist schlecht X keine Bewertung, da Maßnahme ansteht Brandschutz (HGW) wie vorgeschrieben vorhanden ausreichend vorhanden nicht ausreichend vorhanden mangelhaft X keine Bewertung, da Maßnahme ansteht Schadstoffe (HGW) keine vorhanden zu prüfen gebunden nicht benutzbar X keine Bewertung, da Maßnahme ansteht Gesamteindruck (Nutzende) gut weniger gut nicht gut *1 Nutzende wurden nicht angeschrieben *2 Nutzende haben nicht geantwortet Nutzung passend (Nutzende) passend eher unpassend ungeeignet *1 Nutzende wurden nicht angeschrieben *2 Nutzende haben nicht geantwortet Flächenbedarf (Nutzende) Flächen sind passend Flächen reichen überwiegend aus Flächen sind nicht passend *1 Nutzende wurden nicht angeschrieben *2 Nutzende haben nicht geantwortet Zukunftsfähigkeit/Erweiterbarkeit (HGW) A: Es bestehen gute Erweiterungsmöglichkeiten B: Erweiterungen sind nur eingeschränkt möglich C: Es ist keine Erweiterung möglich
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0615 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Erste Tranche zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude – Teilprojekt E1.2 KSK30 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 29.06.2021 7 X vorberaten Bauausschuss 08.07.2021 1 X vorberaten Hauptausschuss 13.07.2021 6 X vorberaten Gemeinderat 27.07.2021 16 X Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat nimmt den Gebäudezustandsbericht zur Kenntnis. 2. Mit der vorliegende Informationsvorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag des Gemeinderates nach, die Projekte der Tranche 1 zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude zu konkretisieren. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, wie unter Punkt 4. vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude Durch den am 26. Januar 2021 vom Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossenen Grundsatz-beschluss zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude wurde die Verwaltung beauftragt, in einem ersten Schritt die Projekte der Tranche 1 zu konkretisieren. Diesem Auftrag möchte die Verwaltung mit der vorliegenden Informationsvorlage nachkommen. Auf Grundlage des Gebäudezustandsberichts, in dem der Zustand der Gebäude unter verschiedenen Aspekten aufgenommen und bewertet wurde, wurde eine Modernisierungsreihenfolge erstellt. Das Volumen der Tranche 1 orientiert sich an dem Ziel bis 2040 den Gebäudebestand der Stadtverwaltung weitestgehend klimaneutral modernisiert zu haben. Es umfasst die durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft betreuten Gebäude inklusive Ortsverwaltungen, jedoch nicht die Gebäude aus dem Zuständigkeitsbereich der Ämter mit eigener Ressourcenverwaltung. Die Priorisierung wurde mit den beiden Hauptnutzern Schul- und Sportamt und Sozial- und Jugendbehörde im Vorfeld bereits abgestimmt. Alle Maßnahmen werden jeweils separat kostenkontrolliert geplant und über den üblichen Weg in den Fachausschüssen, im Bauausschuss und im Hauptausschuss vorberaten, um dann, abhängig von den finanziellen Möglichkeiten, in die jeweiligen Doppelhaushalte eingestellt zu werden. Wie mit dem Grundsatzbeschluss definiert, sollen die Projekte weitestgehend als Gesamtmodernisierungen beziehungsweise grundhafte Modernisierungen ausgeführt werden, um den spezifischen Personal- und Kostenbedarf möglichst gering zu halten. Folgende Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch notwendig: Um starke Schwankungen finanzieller und personeller Bedarfe zu vermeiden, ist geplant, sehr große Projekte in Teilabschnitten zu modernisieren und besonders wirksame Modernisierungen von Komponenten vorzuziehen, zum Beispiel in Form von Heizungsmodernisierungen, LED-Projekten, Photovoltaik-Anlagen und Ladeinfrastruktur. Dafür kann durch die im Haushalt 2021 bewilligten Stellen ein neues Objektteam Klimaschutz eingerichtet werden, das sowohl den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen, die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Wärmeerzeuger, den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur zur Förderung der Elektromobilität und die Abarbeitung kleinerer Projekte (< 3 Millionen Euro) zügig voranbringen soll. Sie sind in der Regel deutlich weniger komplex und finden ohne aufwändige europaweite Verfahren statt. Ergänzend zu den oben aufgeführten Maßnahmen wird die Verwaltung auch weiterhin punktuelle Teilmaßnahmen durchführen, die beispielsweise dem Funktionserhalt dienen oder veränderten Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen. 2. Tranchenbildung Mit dem Klimaschutzpakt Baden-Württemberg hat die Stadt Karlsruhe erklärt, ihre Treibhausgas- emissionen bis 2040 um 90 Prozent zu reduzieren, um eine weitestgehend klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Auf Grundlage des Gebäudezustandsberichts wurden die dazu erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen in drei Tranchen bis 2041 und eine vierte Tranche von 2042 bis 2050 aufgeteilt. Maßgeblich für die Einteilung in die jeweilige Tranche ist auf der einen Seite der Gebäudezustand (siehe Anlage: Gebäudezustandsbericht) und auf der anderen Seite der Effekt hinsichtlich der zu erwartenden CO 2 -Emissionsminderung. – 3 – 3. Tranche 1 Aufgrund der langen Vorlaufzeiten der Projekte, die sich einerseits durch die notwendige Bedarfs- und Machbarkeitsanalyse zu Beginn eines Projektes, aber auch durch gesetzlich vorgegebene Verfahren zum Teil mit vorgegebenen Fristen ergeben (zum Beispiel Genehmigung des Raumprogrammes durch das Regierungspräsidium, Wettbewerb, Europaweite Vergabeverfahren), kann in der Tranche 1 aus Kapazitätsgründen noch nicht das gleiche Projektvolumen umgesetzt werden wie in den darauffolgenden Tranchen. Um trotzdem den beschlossenen Minderungspfad der CO 2 -Emissionen einzuhalten, werden zusätzlich wie benannt besonders effektive kleine und mittlere Klimaschutzprojekte bearbeitet. Die Vorbereitung einer haushaltsreifen Planung erfordert im Durchschnitt zwei Jahre Bearbeitungszeit. Das heißt mit dem Personal, das im Jahr 2023 eingestellt werden muss, können bis 2025 zusätzliche Projekte haushaltsreif geplant werden, die dann frühestens im Doppelhaushalt 2026/2027 umgesetzt werden, also im dritten und vierten Jahr nach Einstellung. Der Personalbedarf für den Abbau des Sanierungsstaus für Tranchen 1-4 ist derzeit in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt. Aufgrund der oben beschriebenen langen Vorbereitungs- und Genehmigungszeiten ist der Personalaufbau ab dem Doppelhaushalt 2022/2023 notwendig. Die Verwaltung wird hierzu einen Antrag erarbeiten. Voraussichtlich kann ab 2036 bereits mit dem Abbau des zusätzlichen Personals bis 2050 begonnen werden. Um die Erreichung der Ziele des Gebäudesanierungsprogramms und der damit verbundenen CO 2 - Einsparungen sicher zu stellen, wird ein dauerhaftes Controlling zu den Personal- und Finanzbedarfen während des Projektes eingerichtet, das dem Gemeinderat zweijährlich vor den Haushaltsberatungen zur Kenntnis gegeben werden soll. Sofern während des Programmes Projektleitungskapazitäten frei werden, zum Beispiel durch die Verschiebung von Projekten aufgrund der finanziellen Situation der Stadt, können diese auch zur Eigenerledigung von Planungsaufgaben eingesetzt werden. Derzeit werden alle Planungsleistungen und ein Teil der Projektsteuerungsleistungen an freiberufliche Ingenieurbüros vergeben. Durch die im Juli 2021 in Kraft tretende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden sich die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen aus dem Modernisierungsprogramm erheblich verbessern, sodass die erforderlichen Investitionen zum Teil durch Fördermittel gedeckt werden können. Projekte der Tranche 1 Schulen und Sporthallen Grundschulen Adam-Remmele-Schule, Schulgebäude 1 + Turnhalle Friedrich-Ebert-Schule, Schulgebäude + Sporthalle Grundschule Beiertheim, Schulgebäude Grundschule Bergwald, Schulgebäude Grundschule Bulach, Schulgebäude + Sporthalle Grundschule Daxlanden, Schulgebäude 1 Grundschule Grünwinkel, Schulgebäude 2 Grundschule Hagsfeld, Schulgebäude 2 Grundschule Stupferich, Schulgebäude + Gemeindezentrum Grundschule Wolfartsweier, Schulgebäude 1 + 2 Gutenbergschule, Pavillon Hardtschule, Schulgebäude Hebelschule, Pavillion Heinz-Barth-Schule + Sporthalle Wettersbach Leopoldschule, Schulgebäude Marylandschule + Turnhalle Nebenius Grundschule, Grundschulgebäude Nordschule Neureut, Ersatzbau an neuem Standort Oberwaldschule, Schulgebäude + Grundschulgebäude Pestalozzischule + Turnhalle Riedschule + Turnhalle – 4 – Südendschule, Schulgebäude Südschule Neureut Waldschule, Schulgebäude und Sporthalle Weinbrennerschule Werner-von-Siemens-Schule Gemeinschaftsschulen Anne-Frank-Schule, Gemeinschaftsschule Realschulen Nebenius Realschule mit Turnhalle Rennbuckelschule, Schulgebäude 1 Schulzentrum Südwest, Schulgebäude Tulla-Realschule, Schulgebäude 1 Gymnasien Fichte-Gymnasium, Seitenbauten Fichte-Gymnasium, Rückgebäude Kant-Gymnasium, Pavillon + Gymnastikhalle Lessing-Gymnasium, Anbau Markgrafengymnasium, Erweiterung und Ganztagesbetrieb Max-Planck-Gymnasium, L-Bau + Pavillon Schulzentrum Neureut, Schulgebäude Berufsschulen Carl-Engler-/Carl-Benz-Schule Pfinzbau, Berufsschulen in Durlach Heinrich-Meidinger-Schule, Werkstattgebäude Schule am Turmberg Förderschule/SBBZ Erich-Kästner-Schule, beide Schulgebäude Schulen am Weinweg Tulla-Lidell-Schule, Schulpavillon sonstige Schulgebäude Kimmelmannschule, Schulgebäude Uhlandschule, Schulgebäude Provisorische Schule Nordstadt Zukunft_Schule, Neubau einer Schule in der Nordstadt, Zwischennutzung als Provisorium Sporthallen Anne-Frank-Schule, Turnhalle Augustenburgschule, Turnhalle Hebelschule, Dreifeldhalle Carl-Benz-Halle Draisschule, 2 Turnhallen Eichelgartenschule, Sporthalle Goethe-Gymnasium, 2 Sporthallen Schillerschule, Turnhalle Sporthalle Rintheim Südend- und Kimmelmannschule, Sporthalle Uhlandschule, Sporthalle – 5 – Weiherwaldschule, Turnhalle Systemhallen 1 Europäische Schule, Turnhalle Heinrich-Köhler-Schule, Turnhalle Max-Planck-Gymnasium, Sporthalle Oberwaldschule, Sporthalle 1 Um Synergien bei Personal- und Finanzressourcen zu erreichen, ist als Teil des Sporthallenmodernisierungsprogrammes vorgesehen, 4-6 Einfeld-Hallen als Systemhallen zu planen und im Paket zu vergeben. Verwaltungsflächen Rathaus Grötzingen Bauhöfe Neureuter Straße: TBA + GBA Forstamt Grötzingen, Im Stahlbühl Forstamt Rappenwörth, Ersatzneubau an neuem Standort Gartenbauamt Bezirk Ost Rathaus Grünwettersbach Rathaus Hohenwettersbach Rathaus West, Kaiserallee 4 Umweltamt, Markgrafenstraße 14 Verwaltungsgebäude Baumeisterstraße 56 Verwaltungsgebäude Kochstraße 7 Kultur- und Veranstaltungsbauten Lustgartenhalle Prinz-Max-Palais Sozial- und Jugendbehörde und Stadtjugendausschuss Kindergarten Daxlanden Kindertagesstätte Kegelsgrund Kindertagesstätte Weinbrenner- + Staudingerstraße Jugendtreff Südstadt Kindertagesstätte Palmbach Notunterkunft für wohnsitzlose Menschen, Rüppurrerstraße Schülerhort Koelreuter Straße 4. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird beauftragt, - die Projekte der Tranche 1 vertieft vorzubereiten und entsprechend der finanziellen Möglichkeiten in die nächsten Doppelhaushalte einzustellen. - die dafür notwendigen Personalressourcen zu ermitteln und gemäß Erfordernis in den Doppelhaushalt 2022/2023 beziehungsweise in die folgenden Doppelhaushalte einzustellen. - ein Controlling zur Überprüfung der Zielerreichung und der notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zu erarbeiten und dem Gemeinderat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. Betrachtung der CO 2 -Relevanz Durch die Strategie zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude können jährlich circa 30.000 Tonnen CO 2 - eingespart werden. Dies wird durch eine möglichst weitgehende Reduktion der Bedarfe für Wärmeenergie und Strom, die Nutzung des bestmöglichen Energieträgers für Wärme und eine vollständige Nutzung aller Dachflächen mit solarer Eignung für den Aufbau von Photovoltaikanlagen erreicht. Bei einer – 6 – angenommenen Nutzungsdauer der Bauteile von mindestens 40 Jahren lassen sich so in Summe mindestens 1.200.000 Tonnen CO 2 - einsparen. – 7 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, im Bauausschuss und im Hauptausschuss – 1. Der Gemeinderat nimmt den Gebäudezustandsbericht zur Kenntnis. 2. Mit der vorliegende Informationsvorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag des Gemeinderates nach, die Projekte der Tranche 1 zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude zu konkretisieren. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, wie unter Punkt 4. vorgeschlagen.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 21. Sitzung Hauptausschuss 13. Juli 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Tranche zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Ge- bäude – Teilprojekt E 1.2 KSK30 Vorlage: 2021/0615 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorbera- tungen im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 29. Juni 2021 und im Bauausschuss am 8. Juli 2021. Es handele sich um eine Vorberatung für den Gemeindeart. Der Vorsitzende sagt auf Nachfrage von Stadtrat Löffler (GRÜNE) zu, die im Bauausschuss aufge- worfenen Fragen bis zur Sitzung des Gemeinderats zu beantworten. Er stellt, nachdem keine wei- teren Wortmeldungen vorliegen, die erfolgte Vorberatung fest und schließt um 17:09 Uhr die öf- fentliche Sitzung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. August 2021
-
Extrahierter Text
Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 16 der Tagesordnung: Erste Tranche zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Ge- bäude - Teilprojekt E 1.2 KSK30 Vorlage: 2021/0615 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Gebäudezustandsbericht zur Kenntnis. 2. Mit der vorliegende Informationsvorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag des Gemeinde- rates nach, die Projekte der Tranche 1 zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude zu konkretisieren. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbei- tung, wie unter Punkt 4. vorgeschlagen. Abstimmungsergebnis: Bei 40 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 29. Juni 2021, im Bauausschuss am 8. Juli 2021 und im Hauptausschuss am 13. Juli. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Wir bedanken uns bei der Stadtverwaltung und vor allem beim Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft für den Gebäudezustandsbericht und für die Vorlage zur ersten Tranche der nachhaltigen Modernisierung der städtischen Gebäude. Mit dem Ge- bäudezustandsbericht hat das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft eine essenzielle Grund- lage geschaffen, um die Gebäude angehen zu können, wo der Bedarf am größten und diejeni- gen, wo der Nutzen für das Klima am größten ist. Mit den Eckdaten zu der Planung wird aber auch deutlich, die Herausforderung aus dem Sanierungsstau bei den Gebäuden und aus den Anforderungen des Klimaschutzes sind gewaltig. Aus heutiger Sicht werden mehr als 2 Milliar- den Euro in die städtischen Gebäude investiert werden müssen. Auch wenn sich das über einen längeren Zeitraum dehnen wird, ist das eine gewaltige Aufgabe. Der Löwenanteil davon wird – 2 – notwendig werden, um die Substanz zu modernisieren und zu sanieren, die aus den 1960er und 1970er Jahren stammt. Nur ein kleinerer Anteil entfällt auf die zusätzlichen Maßnahmen für den Klimaschutz. Dennoch, der vorgezeichnete Weg muss einem fast quälend langwierig er- scheinen. Im Doppelhaushalt 2022/23 sind die Personalstellen zu schaffen. Wir sind dann im Jahr 2022. Diese Stellen müssen qualifiziert besetzt werden. Wir werden das Jahr 2023 erreicht haben, zusätzliche Sanierungsprojekte benötigen ungefähr zwei Jahre der Planung. Wir werden im Jahr 2025 angelangt sein, um dann im Doppelhaushalt 2026/27 die Mittel für dann fachlich geplante, zusätzliche Modernisierungsprojekte einzustellen und die Projekte umzusetzen. Das ist sehr lange, doch diese Schritte und Fristen sind nachvollziehbar. Sie erschweren es uns jedoch, das Treibhausgasbudget zu schonen, dass wir uns noch CO 2 -Emissionen leisten können, ohne die Paris-Ziele zu verfehlen. Wo immer es geht, sollten wir also versuchen zu beschleuni- gen. Damit all dies gelingen kann, werden wir auf politischer Ebene im Gemeinderat im ersten Schritt die Rahmenbedingungen schaffen müssen. Wir werden in den Haushaltsberatungen die schaffenden Stellen beschließen müssen, die für Planung der benötigten zusätzlichen Moderni- sierungsmaßnahmen notwendig sind. Hier werden wir nicht zögern dürfen, sonst verlieren wir mindestens wieder zwei Jahre, Zeit, die wir schon jetzt nicht mehr haben. Wir haben dabei na- türlich die Restriktion des städtischen Haushalts im Blick. Wir werden die Anforderungen an einen zukunftsfähigen Haushalt und die Anforderungen an die Sanierung der städtischen Ge- bäude übereinander bringen müssen. Wir GRÜNE sind zuversichtlich, dass es gelingen kann. So kann die Stadt positiv zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Zuerst lassen Sie mich danken für diesen hervorragenden aufschlussrei- chen Bericht, der uns in verschiedenen Ausschüssen bereits vorgestellt worden ist. Er ist, glau- be ich, eine Grundlage für das, was uns, Herr Cremer, die nächsten Jahrzehnte erwarten wird in dieser Stadt. Es ist gut und richtig, dass wir Sanierungen der städtischen Gebäude angehen, aber dass wir sie auch im Gesamten sehen. Ich habe, Herr Fluhrer, im Bauausschuss darum ge- beten, dass wir bei dieser Grundlage, die uns vorliegt, auch einmal die Gebäude in Augenschein nehmen sollten und uns, dem Gemeinderat, mitzuteilen, welche denn auf der Liste stehen würden, wo wir abstoßen können, dass wir auch ein Stück wieder Refinanzierung für das große Projekt erreichen könnten, das vor uns liegt. Ich möchte noch zwei Anmerkungen machen. Herr Cremer, man kann das im Großen und Gan- zen unterschreiben, aber es wird Jahrzehnte dauern, bis dieses Programm umgesetzt ist. Ich darf heute schon sagen für die CDU-Fraktion, Ökonomie und Ökologie muss mi-t-einander har- monieren. Nur dann wird es ein Konzept sein, und nur dann würde es einen Konsens finden und eine Zukunftsfähigkeit dieses Konzeptes im Ganzen haben. Deshalb Zustimmung der CDU- Fraktion, aber bitte auch mit Augenschein und Maß der Dinge. Stadtrat Zeh (SPD): Auch von mir zuerst einen Dank an das HGW für den umfangreichen Ge- bäudezustandsbericht. Gott sei Dank sind hier nicht so viele rote Punkte. Das heißt, die Lebens- zeit von Gebäuden ist beendet. Ich muss auch sagen, das HGW kann Gebäude sanieren, das muss man auch mal positiv deutlich sagen. Ich nenne jetzt als Beispiel das technische Rathaus, der erste Teil zumindest und auch die Heinrich-Hertz-Schule als wirklich grundsanierte kom- plette Gebäude. Herr Cremer, wir sind zu langsam, sagen Sie. Wir sanieren, aber wir müssen natürlich beschleunigen und es kommt jetzt das Personal, das zusätzlich gestellt werden muss. Das muss natürlich für die Beschleunigung von solchen Sachen sein. Wir haben auch im nächs- ten Doppelhaushalt wieder Gebäude drin. Das technische Rathaus wird weiter saniert. Wir ha- – 3 – ben auch da, und das ist auch in der Vorlage deutlich ausgeführt, schon ein paar HGW-Stellen geschaffen, die für kleine schnelle Sanierungen da sind und diese Effizienz trägt auch für den Klimaschutz bei. Es wird sicherlich ein Mehrmilliardenprogramm sein, was auf uns zukommt. Ich muss aber auch darauf aufmerksam machen, es sind natürlich nicht alle städtischen Gebäu- de, was hier im Gebäudezustandsbericht drin sind, sondern nur diejenigen, die beim HGW sind. Beispielsweise die ganzen Zoogebäude, die ganzen Friedhofskapellen und ähnliches. Viele an- dere Ämter haben ihre eigenen Immobilien, die sind da nicht drin. Was auch noch als großer Immobilienbestand da ist, sind unsere städtischen Gesellschaften, auch mit sehr unterschiedli- chen Immobilien. Das heißt also, es wird noch viel mehr im Sinne von Klimaschutz und Sanie- rung auf uns zukommen, sicherlich auch eine Folge, dass natürlich viele Gebäude aus den 60er/70er Jahren, wo viele Schulgebäude gebaut worden sind, und jetzt auch zur Sanierung anstehen. Damals gab es eine ganz andere Architektur, ich sage jetzt mal, wie bei der Elisabeth- Selbert-Schule oder beim Max-Planck-Gymnasium, viele Glasflächen, viele Flachdächer und ähnliches, was heute unter Klimaschutzgesichtspunkten nicht mehr da ist. Gut ist, dass man es gesamtheitlich angeht, also nicht nur Klimaschutz im Vordergrund nimmt, sondern auch Barrierefreiheit und Brandschutz sind die wichtigen weiteren Themen. In dem Sinne, wir können nicht die ganze Tranche mit allen einzelnen Schulen und einzelnen Gebäuden wirklich als Gemeinderäte anschauen. Hier vertrauen wir in gewisser Weise auf die Verwaltung, dass die richtige Priorität gesetzt wird. In dem Sinne stimmen wir den Vorlagen zu. Stadtrat Høyem (FDP): Danke sehr, für diese große Arbeit der HGW. Wir haben das in vielen Ausschüssen schon diskutiert. Das ist eine große Grundlage. Man wird eigentlich überrascht, warum wir nicht früher so etwas gemacht haben. Aber wir haben eine enorme Aufgabe mit diesem Gebäudezustand. Ich war selber Schulleiter für eine Schule, die in den 60er Jahren ge- baut wurde. Ich weiß, was das bedeutet, wenn eine Schule und viele andere Gebäude so alt werden. Wir haben eine lange Wanderung vor uns. Klar müssen wir immer über die Haushalts- situation diskutieren. Herr Cremer, man kann etwas beschleunigen, ja, aber wir haben auch einen Haushalt. Das haben wir bitterlich gelernt, wie wichtig diese Haushaltssituation ist. Wir sprechen nicht nur darüber, was das Regierungspräsidium meint, sondern was wir hier in die- sem Haus meinen. Deshalb müssen wir noch einmal lernen, Prioritäten zu setzen und das wird nicht einfach, aber danke für die Arbeit. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir begrüßen natürlich diesen Gebäudezustandsbericht. Wir finden es gut, dass man sich mit den Gebäuden jetzt so detailliert auseinandersetzt. Wir finden es auch richtig, dass sie saniert werden. Eigentlich wird heute auch noch nichts Besonderes beschlos- sen. Wir beschließen nur, dass die Tranche 1 vorbereitet und in den Haushalt eingestellt wird. Trotzdem werden wir heute dagegen stimmen, und zwar um das Augenmerk auf eine Sache zu lenken, mit der wir ein Problem haben. Wir brauchen eine Gesamt-CO 2 -Bilanz. Wir brauchen eine Bilanz, die die Herstellung der Dämpfstoffe, der Dämmmaterialien, die hier verwendet werden, mit einschließt. Denn viele dieser Dämmmaterialien sind in ihrer Herstellung mit einem großen CO 2 - Ausstoß belastet, was dazu führt, dass wir, wenn wir die Gebäude dämmen, sehr viel CO 2 in sehr kurzer Zeit aussto- ßen. Es gehört aus unserer Sicht auch mit in die Bilanz und gehört mitbetrachtet, bevor man diese Maßnahmen beginnt. – 4 – Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Wir tragen die Vorlage mit. Wir bedanken uns ausdrücklich für den umfassenden Gebäudezustandsbericht, den wir bekommen haben, und auch für die klare Defi- nierung, welche Maßnahmen zu tragen sind. Die Stadt hat natürlich Verantwortung für ihre Gebäude. Die HGW hat fast 900 Gebäude, die sie verwaltet. Das ist eine riesige Menge, die man sich vorstellen muss. Es zeigt sich auch, dass Betongold leider verfällt und immer wieder neu hergestellt werden muss. Anders wie Gold gibt es eine gewisse Halbwertszeit. Zu dieser Halb- wertszeit gehört es nicht nur, den Blick rein auf die CO 2 -Einsparungen zu richten, sondern auch auf den Erhalt für weitere Jahrzehnte oder vielleicht noch mehrere Generationen. Ich denke, die Vorlage gibt alles her und lässt uns die Möglichkeit offen, auch in Zukunft kritisch und ziel- gerecht mit unseren Gebäuden umzugehen. Und auch was der Kollege Ehlgötz gesagt hat, die Überlegung, sich von dem ein oder anderen Gebäude zu trennen und eventuell dadurch Refinanzierungsmöglichkeiten zu schaffen, die soll- ten wir tatsächlich nicht außer Auge lassen. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung, vielen Dank und auch vielen Dank an die Arbeit, die da vor allem bei HGW erfolgt ist. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. August 2021