Interne Struktur des Staatstheaters und pandemiebedingte Auswirkungen auf die Beschäftigten

Vorlage: 2021/0614
Art: Anfrage
Datum: 18.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 40

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.05.2021 Vorlage Nr.: 2021/0614 Interne Struktur des Staatstheaters und pandemiebedingte Auswirkungen auf die Beschäftigten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 40 x Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen und darum, im Zusammenhang mit der Aufsetzung des Tagesordnungspunktes „Neuaufstellung der Leitungsebene und interne Struktur des Badischen Staatstheaters“ dann im Gemeinderat der Stadt zu berichten: I. Zu einer möglichen neuen internen Struktur und Leitung des Staatstheaters 1. Wie soll die künftige Führungsspitze / Leitungsebene des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe aussehen? Nach welcher hierarchischen Gliederung soll die künftige Leitungsstruktur gestaltet werden? 2. Welche Mitsprache wird der Belegschaft bei der Schaffung der neuen Struktur und Besetzung der Leitung zugestanden (Bsp. Skandinavisches Modell / Finnische Oper)? 3. Wie wird dem Wunsch der Belegschaft nach weiterer Beteiligung und geteilter Verantwortung entsprochen? 4. Wie soll der Verwaltungsrat künftig zusammengesetzt werden? Wird der Personalrat, andere Mitarbeitervertretungen (wie z.B. der Orchestervorstand) und Gewerkschaften künftig mit Sitz und Stimmrecht an den Verwaltungsratssitzungen teilnehmen können? 5. Wie stellt sich der Verwaltungsrat den Übergang vom Modell der Generalintendanz auf eine andere Führungsstruktur vor? Darüber hinaus bitten wir soweit möglich auch um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen, die insbesondere die Auswirkungen der Pandemie auf die Kulturschaffenden / Beschäftigten betreffen: II. Pandemiebedingte Auswirkungen und Maßnahmen 6. Welche Verträge von Künstler*innen und anderen Beschäftigten sind in der Pandemiezeit ausgelaufen / wurden nicht verlängert? 7. Welche Verträge stehen bis zur strukturellen Neuaufstellung des Theaters zur Disposition und wie wird mit den auslaufenden Befristungen verfahren? 8. Wurde für Mitarbeiter*innen Corona-bedingt Kurzarbeit beantragt? Wenn ja, für wie viele und für welche Beschäftigtengruppen. Wenn nein, warum nicht? 9. Welche Verdienstausfälle sind den Beschäftigten Pandemie-bedingt entstanden? 10. Wurden für ausgefallene Gastverträge an Künstler*innen Ausfallgagen erstattet? Wenn ja, in welcher Höhe an welche Künstler*innen? Wenn nein, warum nicht? Unterzeichnet von: Karin Binder Mathilde Göttel Lukas Bimmerle

  • StN Staatstheater pandemiebedingte Auswirkungen auf Beschäftigte
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0628 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Interne Struktur des Staatstheaters und pandemiebedingte Auswirkungen auf die Beschäftigten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 40 x Kurzfassung: Der Prozess der Findung eines neuen Leitungsmodells läuft unter Beteiligung verschiedener Arbeitskreise und der Strukturkommission. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst möchte im Herbst/Winter 2021 zu einer Entscheidung kommen, wie die künftige Führungsebene des Badischen Staatstheaters aufgestellt sein soll. Zu einer möglichen neuen internen Struktur und Leitung des Staatstheaters 1. Wie soll die künftige Führungsspitze / Leitungsebene des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe aussehen? Nach welcher hierarchischen Gliederung soll die künftige Leitungsstruktur gestaltet werden? Über die Frage einer neuen Leitungsform am Badischen Staatstheater wird zurzeit in einigen Gremien und Arbeitskreisen am Staatstheater unter Beteiligung aller interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und des Personalrats und in der Strukturkommission diskutiert. Bis einschließlich zur Spielzeit 2023/24 wird das Generalintendanten-Modell durch den gerade gewählten Interimsintendanten Herrn Dr. Ulrich Peters fortgeführt. Herr Dr. Peters wird das Haus zusammen mit dem Geschäftsführenden Direktor Herrn Johannes Graf-Hauber und der Künstlerischen Betriebsdirektorin Frau Uta Deppermann als Stellvertreterin des Generalintendanten in künstlerischen Angelegenheiten leiten. Die abschließende Frage, wie sich künftig ein Leitungsmodell hierarchisch gliedern soll, möchte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Herbst/Winter 2021 fällen, wenn die Stellenausschreibung/en für die künftige Theaterleitung ab 2024/25 veröffentlicht werden muss. 2. Welche Mitsprache wird der Belegschaft bei der Schaffung der neuen Struktur und Besetzung der Leitung zugestanden (Bsp. Skandinavisches Modell / Finnische Oper)? Die Belegschaft und der Personalrat sind, wie in Punkt 1 beschrieben, in die Findung einer neuen Struktur eingebunden. – 2 – 3. Wie wird dem Wunsch der Belegschaft nach weiterer Beteiligung und geteilter Verantwortung entsprochen? Das Ministerium steht im regelmäßigen Austausch mit dem Personalrat, dem Geschäftsführenden Direktor und der Künstlerischen Betriebsdirektorin. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Arbeitskreissitzungen und Reformgruppen an die Strukturkommission kommuniziert, die wiederum dem Verwaltungsrat berichtet. 4. Wie soll der Verwaltungsrat künftig zusammengesetzt werden? Werden der Personalrat, andere Mitarbeitervertretungen (wie beispielsweise der Orchestervorstand) und Gewerkschaften künftig mit Sitz und Stimmrecht an den Verwaltungsratssitzungen teilnehmen können? Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats ist in einem Theatervertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Land Baden-Württemberg geregelt. Der Verwaltungsrat ist ein politisches Organ, das sich aus Mitgliedern des Landtags und des Gemeinderats sowie der Spitze des Ministeriums wie der Stadt zusammensetzt und von der Theaterleitung beraten wird. Die zukünftige Beteiligung der Mitarbeitenden hängt auch von dem neu zu findenden Leitungsmodell ab. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2020 die Mitgestaltungsmöglichkeiten des Personalrats gestärkt. Künftig werden zwei statt bislang nur ein Mitglied des Personalrats an dessen Sitzungen teilnehmen. Darüber hinaus wird als starkes Zeichen an die Beschäftigten des Theaters neben dem Bericht der Theaterleitung – bestehend aus dem Bericht über den künstlerischen Verlauf der Spielzeit durch den Generalintendanten und der Darstellung des geschäftlichen Verlaufs durch den Geschäftsführenden Direktor – auch ein Bericht des Personalrats fest in der Tagesordnung verankert. 5. Wie stellt sich der Verwaltungsrat den Übergang vom Modell der Generalintendanz auf eine andere Führungsstruktur vor? Interimsintendant Dr. Ulrich Peters ist gewählt worden, um den Übergang auf die noch zu findende Führungsstruktur mit anzubahnen. Die Wege müssen aus dem Haus heraus geebnet werden. Es ist der eindeutige Auftrag an Herrn Dr. Peters, in der Zeit bis 2024 das Haus auf diesen Wechsel vorzubereiten. Er steht dazu als verbindender Kommunikator zum Ministerium, in den Verwaltungsrat und ins Theater hinein zur Verfügung und soll den Prozess maximal transparent begleiten. Pandemiebedingte Auswirkungen und Maßnahmen 6. Welche Verträge von Künstlerinnen und Künstlern und anderen Beschäftigten sind in der Pandemiezeit ausgelaufen / wurden nicht verlängert? Aufgrund der Corona-Pandemie wurden seitens des Badischen Staatstheaters keine Verträge mit Beschäftigten gekündigt. Im Zeitraum seit 11. März 2020 wurde seitens des Badischen Staatstheaters 2020 eine Nichtverlängerung eines Künstlervertrag zum 31. August 2021 ausgesprochen; die betreffende Projektförderung war bereits Ende 2020 ausgelaufen. Zwei Beschäftigten wurde verhaltensbedingt gekündigt. – 3 – Im Jahr 2020 haben insgesamt sechs Beschäftigte eine Nichtverlängerung ihres Künstlervertrags ausgesprochen oder um vorzeitige Vertragsauflösung gebeten. Seit dem 11. März 2020 sind 17 Beschäftigte in Rente gegangen. Die Stellen wurden – abgesehen von den Funktionsstellen - noch nicht nachbesetzt, auch weil einerseits Kurzarbeit und andererseits die beengten Arbeitsbedingungen in vorhandenen Gebäuden aufgrund von Arbeitsschutzvorschriften keine Beschäftigung zulassen. 7. Welche Verträge stehen bis zur strukturellen Neuaufstellung des Theaters zur Disposition und wie wird mit den auslaufenden Befristungen verfahren? Es stehen keine Verträge zur Disposition. Mit Sachgrund befristete Verträge laufen aus. Verträge mit sachgrundloser Befristung gibt es am Badischen Staatstheater keine. 8. Wurde für Beschäftigte coronabedingt Kurzarbeit beantragt? Wenn ja, für wie viele und für welche Beschäftigtengruppen. Wenn nein, warum nicht? Es wurden monatlich für bis zu 503 (Höchstzahl im Januar 2021) Beschäftigte von insgesamt 723 (Gesamtzahl Stand Januar 2021) Kurzarbeit beantragt, für folgende Beschäftigungsgruppen: - Ballett - Beleuchtung - Bühnentechnik - Chor - Insel Junges Staatstheater - Intendanz - Kartenservice - Kommunikation und Marketing - Kostümabteilung - Künstlerische Betriebsorganisation - Malsaal - Maske - Oper - Orchester - Pforte - Schauspiel - Schlosserei - Schreinerei - Technische Direktion - Tontechnik - Transport - Vorderhauspersonal (Garderobe und Einlass) 9. Welche Verdienstausfälle sind den Beschäftigten pandemiebedingt entstanden? Den Beschäftigten am Badischen Staatstheater sind kaum Verdienstausfälle entstanden. Gemäß der einschlägigen TV CoVID wurden/werden Aufstockungsbeträge geleistet, konkret: - TV-L Beschäftigte (Technik und Verwaltung) auf 98 % für die Entgeltgruppen 1-8 und auf 90% für die Entgeltgruppen 9a und höher, - TVK-Beschäftigte (Orchestermusiker) auf 90 % bis zum 31. Dezember 2020, ab dem 1. Januar 2021 auf 95 %, – 4 – - NV-Bühne-Beschäftigte (Chorsänger*innen, Sänger*innen, Schauspieler*innen, Tänzer*innen, Dramaturg*innen, Inspizient*innen, etc.) bis zum 31. Dezember 2020 auf 100 % bei einer Gage unter 3600 Euro, auf 96 % bei einer Gage über 3600 Euro und unter 5300 Euro, auf 90 % bei einer Gage über 5300 Euro. Ab dem 1. Januar 2021 auf 100 % bei einer Gage unter 5301 Euro und auf 95 % bei einer Gage ab 5301 Euro. 10. Wurden für ausgefallene Gastverträge an Künstler*innen Ausfallgagen erstattet? Wenn ja, in welcher Höhe an welche Künstler*innen? Wenn nein, warum nicht? Am Badischen Staatstheater sind keine Gastverträge ausgefallen. Mit einigen Regieteams (selbstständige Künstlerinnen und Künstler) wurden teilweise Terminverschiebungen vereinbart, da es vor allem in ihrem Interesse ist, dass die Inszenierungen zur Aufführung kommen. Darstellenden Künstlerinnen und Künstlern wurden Proben und Vorstellungen vertragsgemäß bezahlt, Termine aus dem Zeitraum Mitte März bis Mitte Juni 2020 teilweise auf Mitte Juni bis Ende Juli 2020 verschoben. Für in der Spielzeit 2019/20 nicht mehr durchgeführte Vorstellungen wurden Auflösungsvereinbarungen getroffen, die Abschlagszahlungen beinhalten. Diese wurden ausbezahlt, lediglich noch nicht an die, die die Auflösungsvereinbarung noch nicht unterzeichnet oder Nachverhandlungen aufgenommen haben. Die Gastkünstlerinnen und -künstler der laufenden Spielzeit 2020/21 werden vertragsgemäß bezahlt, teilweise für online-Formate statt für Vorstellungen. Für in der Spielzeit 2020/21 nicht mehr mögliche Vorstellungstermine werden Ausfallgagen beziehungsweise entsprechende Auflösungsvereinbarungen angeboten.

  • Protokoll GR TOP 40 22.06.2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 39. Punkt 40 der Tagesordnung: Interne Struktur des Staatstheaters und pandemiebedingte Aus- wirkungen auf die Beschäftigten Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0614 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 40 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Juni 2021