Leitlinien für den Klimaschutz der städtischen Gesellschaften
| Vorlage: | 2021/0612 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 18.05.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.05.2021 Vorlage Nr.: 2021/0612 Leitlinien für den Klimaschutz der städtischen Gesellschaften Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 28 X Hauptausschuss 13.07.2021 5 X Gemeinderat 27.07.2021 x Die Stadt Karlsruhe erstellt Leitlinien für den Klimaschutz der städtischen Gesellschaften. Die Leitlinien umfassen dabei folgendes: a) Leitlinien zu den Zielsetzungen zur Minderung der Treibhausgasemissionen für die Jahre 2025, 2030, 2035, 2040 und 2045 b) ein Zieljahr, bis zu welchem Zeitpunkt Klimaneutralität erreicht werden wird c) ein Budget an kumulierten Treibhausgasemissionen, das im Zeitraum bis zur Erreichung der Klimaneutralität nicht überschritten wird. Die Leitlinien zum Treibhausgasbudget werden so gefasst, dass die Budgets der städtischen Gesellschaften das Gesamtbudget für Deutschland schonen und dazu beitragen, dass Deutschland sein Budget nicht überschreitet, das der Zielsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und einer fairen Lastenverteilung entspricht. d) Leitlinien zur Emissionsbilanzierung und Emissionsberichterstattung der städtischen Gesellschaften e) Leitlinien zur Entwicklung, Beschreibung und Durchführung von Emissionsminderungsmaßnahmen, die eine Erreichung der gesetzten Ziele ermöglichen. Im Jahr 2019 hat die Stadt Karlsruhe den Klimanotstand ausgerufen. Alle Akteur*innen in der Stadt sind damit aufgerufen, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um den Klimawandel zu begrenzen. Die Stadt Karlsruhe hat im Jahr 2020 ein Klimaschutzkonzept verabschiedet. Bis 2040 soll die Verwaltung klimaneutral sein. Die gesamte Stadt soll nach dem Klimaschutzkonzept bis 2050 klimaneutral sein. Bereits diese Zielsetzungen bedeuten eine erhebliche Herausforderung. In seinem im Jahr 2020 vorgelegten Umweltgutachten hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen dargelegt, dass die Pariser Klimaziele erreicht werden können, wenn ein globales CO2-Budget beachtet wird. Es genügt nicht allein, die Klimaneutralität zu einem Zielzeitpunkt zu erreichen. Vielmehr darf die Tragfähigkeit der Atmosphäre für die Gesamtmenge an Emissionen nicht überschritten werden, die die Begrenzung des Temperaturanstieges deutlich unter 2°C, möglichst aber auf 1,5°C möglich macht. Aus diesem Grund haben schnelle und nachhaltig wirkende Maßnahmen zur Emissionsminderung einen hohen Wert. Begründung/Sachverhalt – 2 – Mit seinem Beschluss vom 24.3.2021 hat das Bundesverfassungsgericht dargelegt, dass Deutschland dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, dass Deutschland ein angemessenes Budget einhalten muss, das eine Erreichung der Paris-Ziele möglich macht und dass dabei eine angemessene Verteilung der Lasten auf die heutige und auf zukünftige Generationen gewährleistet werden muss. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des Klimaschutzkonzepts Karlsruhe und dem durch das Bundesverfassungsgericht klar gesetzten Rahmen ist es unbedingt notwendig, dass nicht nur die Stadt Karlsruhe, sondern auch die städtischen Gesellschaften sich unverzüglich klare Ziele setzen und hinreichend wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz in die Wege leiten Unterzeichnet von: Dr. Clemens Cremer Zoe Mayer Aljoscha Löffler Johannes Honné Christine Weber
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0612 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Leitlinien für den Klimaschutz der städtischen Gesellschaften Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 28 X Hauptausschuss 13.07.2021 5 X Gemeinderat 27.07.2021 x Kurzfassung Die Entwicklung von Leitlinien im Sinne von möglichst einheitlichen Zielsetzungen, Bilanzierungsmethoden und Vorgehensweisen der städtischen Gesellschaften ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung einer ge- samtstädtischen Klimaschutzstrategie. Die Stadtverwaltung erarbeitet hierzu mit Unterstützung der KEK (Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur) einen Vorschlag. Über Beschlüsse der zuständigen Aufsichts- gremien soll dieser die notwendige Verbindlichkeit erlangen. Bisherigen Rückmeldungen zufolge kann festgestellt werden, dass die Gesellschaften sehr daran interes- siert sind, sich am Prozess Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040 zu beteiligen. In Zusammenarbeit der Stadt- verwaltung mit den Gesellschaften werden in verschiedenen Arbeitskreisen bereits gemeinsame Vorge- hensweisen erarbeitet. Konkrete Umsetzungsschritte zur CO 2 -Reduzierung beschließen die Gesellschaften mit ihren jeweiligen Entscheidungsgremien. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein x Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja x Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Klimaschutzkonzept 2030 sowie das Teilprojekt „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040“ beziehen sich zunächst auf die Aktivitäten der Kämmereiverwaltung und der Eigenbetriebe. Die Stadtverwaltung strebt an, dass sich auch die städtischen Gesellschaften an diesem Prozess beteiligen. Hierzu erfolgte zwischen- zeitlich eine entsprechende Abfrage, als deren Ergebnis sich die meisten Gesellschaften der Zielsetzung des Klimaschutzkonzeptes und einer klimaneutralen Verwaltung bis 2040 anschließen und sich am Umsetzungs- prozess beteiligen wollen. Dies sind: Rheinhafen GmbH (KVVH) Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) VOLKSWOHNUNG GmbH (VOWO) Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH (SKK) Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) Karlsruher Bädergesellschaft (KBG) Fächerbad Karlsruhe gGmbH (FbG) Stadtwerke Karlsruhe (SWK) Karlsruhe Marketing und Event GmbH (KME) Karlsruhe Tourismus GmbH (KTG) Karlsruher Fächer GmbH (KFG) Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG (KFE) Die Gesellschaften können dabei an verschiedenen städtischen Arbeitskreisen teilnehmen, in denen Umset- zungsschritte wie Erstellung einer Ausgangsbilanz, Entwicklung von Minderungsfahrplänen, Erarbeitung konkreter Minderungsmaßnahmen und Monitoring beraten werden. Die Entwicklung von „Leitlinien“ im Sinne von möglichst einheitlichen Zielsetzungen, Bilanzierungsmetho- den und Vorgehensweisen der städtischen Gesellschaften ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung einer gesamtstädtischen Klimaschutzstrategie. Die Stadtverwaltung erarbeitet hierzu mit Unterstützung der KEK (Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur) einen Vorschlag. Darin werden auch die Eckpunkte berück- sichtigt, die in Form eines Leitfadens des Umweltministeriums für Kommunalverwaltungen derzeit erarbei- tet werden. Über Beschlüsse der zuständigen Aufsichtsgremien sollen diese Leitlinien die notwendige Ver- bindlichkeit erlangen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaften teilweise sehr unterschiedliche Rahmenbedingun- gen und Voraussetzungen zur Erreichung von Klimaschutzzielen haben. Die Leitlinien können deshalb nur als Rahmenvorgabe dienen. Abhängig von der jeweiligen Ausgangslage müssen die Gesellschaften konkrete Maßnahmen zur CO 2 -Minderung selbst bestimmen, vom zuständigen Entscheidungsgremium beschließen lassen und nachfolgend in eigener Regie umsetzen. Sie können sich hierzu bei Bedarf von der KEK oder ei- nem anderen externen Dienstleister beraten lassen.
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Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 28 der Tagesordnung: Leitlinien für den Klimaschutz der städtischen Gesellschaften Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0612 Beschluss: Behandlung im Hauptausschuss am 13. Juli 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Juni 2021
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Niederschrift 21. Sitzung Hauptausschuss 13. Juli 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Leitlinien für den Klimaschutz der städtischen Gesellschaften Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0612 Ergänzungsantrag SPD Vorlage: 2021/0612/1 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf den kurzfristig eingegangenen Ergänzungsantrag der SPD, der heute ohne schriftliche Stellungnahme auskom- men müsse. Stadträtin Mayer (GRÜNE) betont, dass sich alle städtischen Gesellschaften am Klimaschutz be- teiligen müssten. Auch bemängelt sie, dass die Stellungnahme nicht auf die einzelnen Elemente und deren Umsetzung eingehe. Die Stadtverwaltung solle hier eine Kontroll- und Transparenz- funktion wahrnehmen. Stadtrat Pfannkuch (CDU) entgegnet, dass die einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Aufga- ben wahrnehmen. Sie sollten deshalb vor dem Hintergrund ihrer Möglichkeiten den Rahmen für den Klimaschutz setzen. Vorgaben zu erteilen halte er nicht für zielführend. Stadtrat Marvi (SPD) teilt mit, dass verbindliche Vorgaben von Seiten der Stadt nicht gemacht werden sollten. Vielmehr sollte dies durch die Aufsichtsräte erfolgen. Er regt an, ein Strategiege- spräch zu führen. – 2 – Stadtrat HØyem (FPD) zeigt sich zuversichtlich, dass die städtischen Gesellschaften die Bedeu- tung des Klimaschutzes erkannt haben. Ein mehr an Bürokratie lehnt er deshalb ab. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) befürwortet das Anliegen der SPD-Fraktion, dieses Thema noch- mals strategisch zu behandeln. Auch müsse in Übereinstimmung mit dem Klimaschutzkonzept gehandelt werden. Bürgermeisterin Lisbach teilt mit, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der KEK ein Vor- schlag erarbeite, verweist aber auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Gesell- schaften, was die einheitliche Zielsetzung und Maßnahmenentwicklung erschwere. Dieses Thema werde auch in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit behandelt. Es stelle ebenfalls eine Aufgabe der Aufsichtsräte dar, das Thema Klimaschutz zu bearbeiten und einzufor- dern. Sie betont, dass die Gesellschaften sehr aufgeschlossen gegenüber diesem Thema seien, was sich z. B. dadurch zeige, dass sie sich an den städtischen Arbeitsgruppen beteiligen. Der Vorsitzende verweist darauf, dass für strategische Diskussionen und die Steuerung grund- sätzlich der Aufsichtsrat zuständig sei. Ein Auseinanderklaffen von Zielsetzungen sehe er nicht, da die Aufsichtsräte ebenfalls mit gemeinderätlichen Mitgliedern besetzt seien. Er hält es auch für möglich, im Beteiligungsbericht über die Fortschritte im Klimaschutz zu berichten. So könnten bestehende Mittel genutzt werden ohne neue Gremien oder Instrumente zu schaffen. Stadträtin Mayer (GRÜNE) zeigt sich erfreut über die Zusage der Konzepterstellung und erklärt den Antrag für erledigt. Der Vorsitzende stellt abschließend fest, dass die Umsetzung des Konzepts dann über die Auf- sichtsräte erfolgen müsse. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, auch auf Nachfrage bei der SPD-Fraktion, die Erledigung der beiden Anträge fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. August 2021