Situation und Entwicklung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und der Leiharbeitsverhältnisse innerhalb der Stadtverwaltung und ihrer städtischen Gesellschaften seit den Beschlüssen des Gemeinderats im Mai 2019

Vorlage: 2021/0611
Art: Anfrage
Datum: 18.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.07.2021

    TOP: 36

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.05.2021 Vorlage Nr.: 2021/0611 Situation und Entwicklung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und der Leiharbeitsverhältnisse innerhalb der Stadtverwaltung und ihrer städtischen Gesellschaften seit den Beschlüssen des Gemeinderats im Mai 2019 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 36 x Befristungen 1. In welchen Dienststellen und welchen städtischen Gesellschaften arbeiten derzeit noch Menschen in einem sachgrundlosen oder in einem sachlich begründeten befristeten Beschäftigungsverhältnis? Bitte nach Dienststellen und städtischen Gesellschaften auflisten, mit differenzierten Angaben zur Begründung - über die klassischen Gründe der Befristungen wie Krankheit oder Elternzeit hinaus. 2. Welche der befristeten Stellen konnten seit Beschluss des Gemeinderats in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden und welche sollen zu einem späteren Zeitpunkt umgewandelt werden und ab wann? 3. Welche der befristeten Stellen wurden in dieser Zeit ohne Übernahme beendet oder sollen zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden und wann? Warum soll keine Weiterbeschäftigung erfolgen? 4. Wo wurden in dieser Zeit neue befristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen? Bitte insbesondere im Hinblick auf Corona auch gesondert begründen. Leiharbeit 1. In welchen Dienststellen und welchen städtischen Gesellschaften arbeiten derzeit Menschen in einem Leiharbeitsverhältnis? Bitte nach Dienststellen und städtischen Gesellschaften auflisten, mit differenzierten Angaben für die Gründe der Leiharbeit - insbesondere auch im Hinblick auf Corona- bedingte Notwendigkeiten. 2. Welche Firmen wurden mit der Arbeitnehmerüberlassung beauftragt? Bitte getrennt nach Dienststellen bzw. städtischen Töchter auflisten, mit Angaben zum jeweiligen Auftragsvolumen in Euro und der Anzahl der Mitarbeiter*innen und Höhe der zu leistenden Stunden. 3. Ist gewährleistet, dass diese Leiharbeiter*innen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen adäquat zu den Konditionen der eigenen städtischen Mitarbeiter*innen bezahlt werden? Wie wird das überprüft? 4. Welche Leiharbeitsverhältnisse sollen zu einem späteren Zeitpunkt in ordentliche Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden und bis wann? Bitte entsprechend nach Dienststellen und städtischen Gesellschaften auflisten. 5. Welche der Leiharbeitsverhältnisse werden voraussichtlich beendet - zu welchem Zeitpunkt und warum? Bitte nach Dienststellen und städtischen Gesellschaften entsprechend auflisten. 6. Welche Zunahme oder Abbau von Leiharbeit sind nach den Beschlüssen des Gemeinderats im Mai 2019 in welchen Dienststellen und welchen städtischen Gesellschaften zu verzeichnen? Wo konnte Leiharbeit abgebaut werden? Wo ist eine Zunahme zu beobachten? 7. Wir bitten um Erläuterungen zur bisherigen Entwicklung sowie um eine Einschätzung der zu erwartenden weiteren Entwicklung der Leiharbeit in städtischen Diensten. – 2 – Begründung: Wir möchten uns über den Stand der Umsetzungen seit den Beschlüssen des Gemeinderats in der vergangenen Legislaturperiode informieren. Wie sieht der Stand der Umsetzung aus? Welche Dienststellen oder städtische Gesellschaften konnten die Veränderungen umsetzen, und wo gibt es möglicherweise noch Handlungsbedarf? Dies möchten wir mit der Anfrage in Erfahrung bringen. Unterzeichnet von: Karin Binder Lukas Bimmerle Mathilde Göttel

  • StN DIE LINKE Befristung und Leiharbeit
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0611 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: POA Situation und Entwicklung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und der Leiharbeitsverhältnisse innerhalb der Stadtverwaltung und ihrer städtischen Gesellschaften seit den Beschlüssen des Gemeinderats im Mai 2019 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 36 x Die die Stadtverwaltung betreffenden Informationen zur Beantwortung der Fragen wurden vom Personal- und Organisationsamt ermittelt. Die erforderlichen Informationen bezüglich der Gesellschaften mussten eingeholt werden. Die Antworten der Gesellschaften auf die jeweiligen Punkte der Gemeinderatsanfrage können der beiliegenden Anlage entnommen werden. Hier die jeweiligen Antworten der Stadtverwaltung: Zum Thema Befristungen: 1. In welchen Dienststellen und welchen städtischen Gesellschaften arbeiten derzeit noch Menschen in einem sachgrundlosen oder in einem sachlich begründeten befristeten Beschäftigungsverhältnis? Bitte nach Dienststellen und städtischen Gesellschaften auflisten, mit differenzierten Angaben zur Begründung - über die klassischen Gründe der Befristungen wie Krankheit oder Elternzeit hinaus. Insgesamt sind derzeit bei der Stadtverwaltung 393 Personen befristet beschäftigt (Stand Mai 2021). Der Prozentteil von befristeten Beschäftigungsverhältnissen beträgt bei der Anzahl von insgesamt 6.291 Mitarbeitenden lediglich 6,2 %. Dienststelle Mitarbeitende Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft 13 Amt für Abfallwirtschaft 45 Amt für Informationstechnik 5 Amt für Stadtentwicklung 6 Bäderbetriebe 9 Badisches Konservatorium 11 Bauordnungsamt 4 Branddirektion 3 Forstamt 2 Friedhof- und Bestattungsamt 6 Gartenbauamt 45 Hauptamt 2 Kulturamt 14 Liegenschaftsamt 3 Marktamt 1 – 2 – Ordnungs- und Bürgeramt 35 Ortsverwaltung Grötzingen 7 Ortsverwaltung Neureut 4 Ortsverwaltung Stupferich 1 Ortsverwaltung Wettersbach 3 Ortsverwaltung Wolfartsweier 1 Personal- u. Organisationsamt 4 Presse- und Informationsamt 1 Schul- und Sportamt 20 Sozial- und Jugendbehörde 69 Stadtamt Durlach 12 Stadtjugendausschuss 16 Stadtkämmerei 5 Stadtplanungsamt 12 Tiefbauamt 8 Umwelt- und Arbeitsschutz 3 Wirtschaftsförderung 3 Zentraler Juristischer Dienst 5 Zoo 15 Summe 393 Folgende Befristungsgründe konnten vom Personal- und Organisationsamt im Personalinformationssystem SAP HCM ausgewertet werden: Grund Mitarbeitende Sachgrund für Befristung (§ 14 Absatz 1 TzBfG) Aufgaben von begrenzter Dauer 8 Aushilfe zur Vertretung 4 Krankheitsvertretung 18 Mutterschutzvertretung 7 Saisonbeschäftigung 31 Vertretung Elternzeit 46 Vertretung Sonderurlaub 8 Zeitbeschäftigung 269 Zeitweilige Aushilfe 1 Sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG) 1 Summe 393 Differenzierte Angaben zu den jeweiligen Befristungsgründen liegen dem Personal- und Organisationsamt aufgrund der Dezentralen Ressourcenverantwortung nicht vor und sind auch nicht auswertbar. Eine darüber hinaus gehende detaillierte Erhebung bei den Dienststellen wäre ein erheblicher Arbeitsaufwand, der den Dienststellen nicht zumutbar ist. Die Befristungen basieren bei 392 Mitarbeitenden auf einem Sachgrund nach § 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Lediglich bei einer Person ist der Arbeitsvertrag noch sachgrundlos nach § 14 Absatz 2 TzBfG befristet, weil die Stelle zum Zeitpunkt des Gemeinderatsbeschlusses zum Wegfall von sachgrundlosen Befristungen im Mai 2019 bereits ausgeschrieben und im Besetzungsverfahren war. Mit Ablauf der Befristung im Oktober 2021 endet damit der letzte sachgrundlose Arbeitsvertrag bei der Stadtverwaltung. – 3 – Der Gemeinderatsbeschluss vom 14. Mai 2019 wurde in der Stadtverwaltung somit vollumfänglich umgesetzt. – 4 – 2. Welche der befristeten Stellen konnten seit Beschluss des Gemeinderats in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden und welche sollen zu einem späteren Zeitpunkt umgewandelt werden und ab wann? Von den damals im Mai 2019 befristet abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen wurden 19 % wegen Vorliegen desselben oder eines anderen Sachgrundes weiterhin befristet beschäftigt. Weitere 51 % konnten in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Eine detaillierte Erhebung bei den Dienststellen zu den konkreten Stellen wäre ein erheblicher Arbeitsaufwand, der den Dienststellen nicht zumutbar ist. Die Entscheidung, welche Arbeitsverhältnisse zu einem späteren Zeitpunkt entfristet werden können und ab wann, ist vielfach aktuell noch nicht absehbar. Voraussetzung für die unbefristete Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden ist, dass spätestens zum Ende der Befristung oder zum Zeitpunkt des Wegfalls des Sachgrundes eine unbefristete adäquate Planstelle vakant ist. Dies kann der Fall sein zum Beispiel durch Stellenschaffung im Gemeinderat, weil die vertretene Person nicht in den Dienst zurückkehrt oder eine Kollegin/ein Kollege wegen Erreichen der tariflichen beziehungsweisen beamtenrechtlichen Altersgrenze ausscheidet. 3. Welche der befristeten Stellen wurden in dieser Zeit ohne Übernahme beendet oder sollen zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden und wann? Warum soll keine Weiterbeschäftigung erfolgen? 30 % der im Mai 2019 befristeten Beschäftigten sind inzwischen ausgeschieden, weil im Anschluss an die befristete Beschäftigung die Aufgabe weggefallen ist, keine vakante adäquate Planstelle vorhanden war (siehe Ziffer 2), die Personen für eine Weiterbeschäftigung nicht geeignet waren oder von Seiten der Mitarbeitenden kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung bestand. 4. Wo wurden in dieser Zeit neue befristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen? Bitte insbesondere im Hinblick auf Corona auch gesondert begründen. Die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse mit Sachgrund (zum Beispiel als Krankheitsvertretung, Elternzeitvertretung) ist im Vergleich zu 2019 in folgenden Dienststellen leicht angestiegen: Dienststelle befristet beschäftigte Personen 2019 befristet beschäftigte Personen 2021 Amt für Stadtentwicklung 2 6 Badisches Konservatorium 5 11 Gartenbauamt 42 45 Kulturamt 6 14 Ordnungs- und Bürgeramt 25 35 Ortsverwaltung Grötzingen 4 7 Ortsverwaltung Neureut 3 4 Ortsverwaltung Wettersbach 2 3 Personal- und Organisationsamt 3 4 Sozial- und Jugendbehörde 65 69 Stadtamt Durlach 10 12 Stadtkämmerei 4 5 Stadtplanungsamt 4 12 Zentraler Juristischer Dienst 1 5 – 5 – Aufgrund der Corona-Pandemie wurden seit 2020 insgesamt 13 Stellen neu eingerichtet, die in obiger Tabelle enthalten sind. Hierbei handelt es sich um befristete Vertretungen, die für Mitarbeitende im Erzieherbereich eingestellt wurden, die einer Risikogruppe angehören und in der Pandemie nicht mit ihren originären Aufgaben betraut werden durften. Außerdem hat der Gemeinderat im Jahr 2019 im Rahmen der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes 20 zusätzliche Vollzeitstellen zur Förderung von Personen mit besonderen Problemlagen - insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit - geschaffen. 18 der 20 Stellen sind aktuell besetzt. Die Arbeitsverträge sind befristet mit dem sachlichen Grund der öffentlich geförderten befristeten Beschäftigungsmaßnahme. Die Stellen sind ebenfalls in obiger Tabelle enthalten und verfolgen das Ziel, die Beschäftigten langfristig wieder in den Arbeitsmarkt, idealerweise bei der Stadt Karlsruhe, zu integrieren. Zum Thema Leiharbeit: 1. In welchen Dienststellen und welchen städtischen Gesellschaften arbeiten derzeit Menschen in einem Leiharbeitsverhältnis? Bitte nach Dienststellen und städtischen Gesellschaften auflisten, mit differenzierten Angaben für die Gründe der Leiharbeit - insbesondere auch im Hinblick auf Corona- bedingte Notwendigkeiten. Leiharbeitskräfte sind aktuell nur im Amt für Abfallwirtschaft und im Schul- und Sportamt eingesetzt. Beim Amt für Abfallwirtschaft kommt es immer wieder zu personellen Engpässen aufgrund von kurzfristigen Krankheitsausfällen des Stammpersonals. Um eine zuverlässige und kontinuierliche Aufgabenerfüllung insbesondere in den Bereichen Abfallentsorgung und Stadtreinigung zu gewährleisten, ist es unabdingbar, kurzfristig auf Ersatzpersonal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zurückgreifen zu können. Auch in den Wertstoffstationen sowie in der Kantine werden zur Überbrückung krankheitsbedingter Ausfälle auf Leiharbeitskräften eingesetzt. Ohne diese Möglichkeit müssten in solchen Fällen die Öffnungszeiten eingeschränkt beziehungsweise die Kantine geschlossen werden. Darüber hinaus werden in den Herbstmonaten bei der Stadtreinigung Leiharbeitskräfte für die Laubsammlung eingesetzt. Hierbei handelt es sich um eine Arbeitsspitze für wenige Wochen, die durch die Mitarbeitenden des Amtes für Abfallwirtschaft nicht allein bewältigt werden kann. Die durch die Corona-Pandemie bedingten Krankheits- beziehungsweise Quarantäneausfälle wurden teilweise ebenfalls durch den Einsatz von Leiharbeitskräften kompensiert. Zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden durch die Notwendigkeit von Eingangskontrollen an der Pforte und in der Kantine zur Kontaktnachverfolgung. Mit Unterstützung des Personal- und Organisationsamtes konnten für diese Aufgaben jedoch überwiegend Mitarbeitende aus anderen städtischen Dienststellen eingesetzt werden. Im Schul- und Sportamt werden Leiharbeitskräfte im Bereich der Schulmensen eingesetzt, wenn kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle durch städtisches Personal nicht kompensiert werden können. Es handelt sich dabei immer um kurzzeitige Einsätze, ohne die der Betrieb der Schulmensen nicht aufrecht gehalten werden könnte. Die Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie führten zu einem deutlich geringeren Einsatz von Leiharbeitskräften. – 6 – 2. Welche Firmen wurden mit der Arbeitnehmerüberlassung beauftragt? Bitte getrennt nach Dienststellen bzw. städtischen Töchtern auflisten, mit Angaben zum jeweiligen Auftragsvolumen in Euro und der Anzahl der Mitarbeiter*innen und Höhe der zu leistenden Stunden. Amt für Abfallwirtschaft Firmen Auftragsvolumen 2019 2020 2021 (Stand 31.03.2021) APS Gastro-Service GmbH 1.503,36 € BPM Zeitarbeit GmbH & Co Kg (Rahmenvertrag) 332.425,85 € 364.128,00 € 80.550,02 € BUHL Gastronomie-Personal-Service GmbH 18.681,41 € 17.003,54 € 284,88 € Call a trucker Personalservice GmbH (Rahmenvertrag) 144.990,26 € 21.166,82 € 5.874,25 € EURA Personalservice GmbH (Rahmenvertrag) 3.459,01 € Fahr-Zeit Personalleasing GmbH 35.692,83 € 75.516,32 € 19.391,29 € FALK Landschaftspflege GmbH 3.4316,45 € K&S Personalleasing GmbH 629,32 € Lenkzeit, Kraftfahrer und Logistik Personalleasing GmbH 20.507,29 € 33780,97 € 905,64 € Persona service AG & Co. KG 24.655,41 € Runtime GmbH 9.540,05 € 499,37 € Storch Müllbehälter-Reinigungs-Service GmbH 8.293,82 € 5428,80 € Synergie Personal Deutschland GmbH (Rahmenvertrag) 179.932,92 € 17.073,68 € 35.582,39 € Gesamtergebnis 812.495,30 € 535.601,49 € 143.717,16 € Die Leiharbeitskräfte werden vorrangig in Vollzeit eingesetzt. Mit den Leiharbeitsfirmen bestehen Rahmenverträge, bei Engpässen wurde auf Personaldienstleistungs- firmen ausgewichen. Schul- und Sportamt Firma Auftragsvolumen Anzahl Leiharbeits-kräfte Geleistete Stunden 01/2019 – 03/2020 2021 (Stand 15.06.2021) Firma Clean 564,07 € 2 32 Firma Kaplan 230,32 € 2 9 Firma Brenner 543,95 € 1 20 Firma Winkler 7.987,07 € 1.193,81 € 18 288 Firma Buhl 14.764,51 € 21 460 Gesamtergebnis 24.089,92 € 1.193,81 € 44 809 Während der Schulschließungen bedingt durch die Corona-Pandemie wurden keine Leiharbeitskräfte eingesetzt. – 7 – 3. Ist gewährleistet, dass diese Leiharbeiter*innen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen adäquat zu den Konditionen der eigenen städtischen Mitarbeiter*innen bezahlt werden? Wie wird das überprüft? Alle Dienststellen, die Leiharbeitskräfte eingesetzt haben, wurden über den Gemeinderatsbeschluss vom 14. Mai 2019 zur Umsetzung von Equal Pay ab dem ersten Tag des Einsatzes sofort durch das Personal- und Organisationsamt schriftlich informiert und aufgefordert, den Gemeinderatsbeschluss umzusetzen. Das Amt für Abfallwirtschaft schließt mit den Leiharbeitsfirmen Rahmenverträge ab. In den aktuellen Rahmenverträgen sind die Vorgaben des Equal Pay ab dem ersten Tag des Einsatzes umgesetzt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens waren die Bieterinnen und Bieter verpflichtet, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass die Vorgaben zum Equal Pay ab dem ersten Tag des Einsatzes der Leiharbeitskraft uneingeschränkt eingehalten werden. Auf Verlangen haben die Auftragnehmenden die Weiterreichung des Equal Pay an die Leiharbeitskraft in geeigneter Weise (zum Beispiel Lohnabrechnung, Kontoauszug oder ähnliches) nachzuweisen. Die Kontrolle erfolgt stichprobenweise. Sollte es zu Engpässen bei den Rahmenvertragsfirmen kommen und das Ausweichen auf eine andere Firma notwendig sein, werden die Angaben zum Equal Pay entsprechend weitergegeben sowie darauf hingewiesen, dass bei Aufforderung ein entsprechender Nachweis über die Weiterreichung des Equal Pay vorzulegen ist. Die Einsätze von Leiharbeitskräften im Schul- und Sportamt zur Aufrechterhaltung der Schulmensen sind nur kurzzeitig, in der Regel für wenige Tage erforderlich. Die Personaldienstleisterfirmen können dabei nur sehr kurzfristig informiert werden und müssen innerhalb von wenigen Stunden den Einsatz einer Leiharbeitskraft realisieren. Dies können lediglich zwei Personaldienstleistungsfirmen leisten. An einer Lösung, Equal Pay so kurzfristig umzusetzen, wird noch gearbeitet. 4. Welche Leiharbeitsverhältnisse sollen zu einem späteren Zeitpunkt in ordentliche Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden und bis wann? Bitte entsprechend nach Dienststellen und städtischen Gesellschaften auflisten. Da im öffentlichen Dienst die Pflicht besteht, alle Stellen auszuschreiben und nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszuwählen (Artikel 33 Grundgesetz) erfolgt keine direkte Umwandlung in ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis. Die Leiharbeitskräfte können sich jederzeit auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Beim Amt für Abfallwirtschaft wurden seit 2019 auf diese Weise 11 Leiharbeitskräfte eingestellt. 5. Welche der Leiharbeitsverhältnisse werden voraussichtlich beendet - zu welchem Zeitpunkt und warum? Bitte nach Dienststellen und städtischen Gesellschaften entsprechend auflisten. Sowohl beim Amt für Abfallwirtschaft als auch beim Schul- und Sportamt handelt es sich wie dargelegt um kurzzeitige Einsätze. Sobald der Personalbedarf nicht mehr vorliegt – dies ist in der Regel der Fall, wenn die vertretene Person wieder in den Dienst zurückkehrt – endet der Einsatz. – 8 – 6. Welche Zunahme oder Abbau von Leiharbeit sind nach den Beschlüssen des Gemeinderats im Mai 2019 in welchen Dienststellen und welchen städtischen Gesellschaften zu verzeichnen? Wo konnte Leiharbeit abgebaut werden? Wo ist eine Zunahme zu beobachten? Der Einsatz von Leiharbeitskräften in der Stadtverwaltung ging deutlich zurück. Im Jahr 2019 betrugen die Aufwendungen für Leiharbeitskräfte rund 1,2 Millionen Euro, im Jahr 2020 waren es lediglich knapp 630.000 Euro. Im Jahr 2019 haben sechs Dienststellen regelmäßig oder gelegentlich Leiharbeitskräfte eingesetzt. Heute kommt es lediglich in zwei Dienststellen zum Einsatz von Leiharbeitskräften. Das Amt für Abfallwirtschaft hat im Jahr 2020 seine Ausgaben für Leiharbeitskräfte im Vergleich zum Jahr 2019 um mehr als 270.000 Euro reduziert. Im Schul- und Sportamt führten die Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie zu einem geringeren Einsatz von Leiharbeitskräften. 7. Wir bitten um Erläuterungen zur bisherigen Entwicklung sowie um eine Einschätzung der zu erwartenden weiteren Entwicklung der Leiharbeit in städtischen Diensten. Es ist nach wie vor personalpolitisches Ziel der Stadt Karlsruhe, die Leiharbeit auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. In den jeweiligen Bereichen, in denen Leiharbeitskräfte zum Einsatz kamen, wurden Maßnahmen getroffen beziehungsweise Lösungswege erarbeitet, um den Einsatz von Leiharbeitskräften zu reduzieren. So konnte der Einsatz von Leiharbeitskräften in einigen Dienststellen vollständig beendet werden. Dennoch lässt sich Leiharbeit nicht in allen Fällen vermeiden. In der Stadtverwaltung fällt der Großteil aller Aufwendungen für Leiharbeit beim Amt für Abfallwirtschaft an, dort nahezu ausschließlich im Bereich der Abfallsammlung. Hierbei handelt es sich um Aufgaben der Daseinsvorsorge. Hier müssen unplanbare kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle weiterhin schnell und flexibel kompensierbar sein. Diese können oftmals nicht allein durch die Anordnung von Überstunden oder einer Tourenanpassung sowie einer Unterbesetzung auf den Fahrzeugen aufgefangen werden. Daher ist die Möglichkeit, in Notsituationen auf Leiharbeitskräfte zurück zu greifen, auch künftig erforderlich, um den Betrieb des Amtes für Abfallwirtschaft aufrecht erhalten zu können. Das Amt für Abfallwirtschaft hat dabei ein umfangreiches Konzept entwickelt, um den Einsatz von Leiharbeitskräften weiter zu reduzieren. Hierzu zählen verschiedene, insbesondere präventive Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Mit Implementierung der Behördenfahrschule sowie mit der Einrichtung von fünf Springerstellen im Bereich der Entsorgungslogistik/Abfallsammlung soll der Bedarf an Fahrerinnen und Fahrern mit eigenem Personal abgedeckt werden und den Mitarbeitenden eine Personalentwicklungsperspektive geboten werden. Darüber hinaus wird ab 1. September 2021 im Bereich der Kantine ein Ausbildungsplatz zur Fachkraft im Gastgewerbe und im Bereich der Wertstoffstationen ein weiterer Ausbildungsplatz zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft geschaffen. Das Amt für Abfallwirtschaft erhofft sich dadurch perspektivisch geringere Abrufe von Leiharbeitskräften in diesen Bereichen. Im Schul- und Sportamt wird die Notwendigkeit des Einsatzes von Leiharbeitskräften durch das Vorhalten und den Einsatz von zeitlich und örtlich flexiblen Mitarbeitenden (im Springerdienst) so weit wie irgend möglich reduziert. Allerdings sind Springerstellen nicht sehr attraktiv, sodass die Fluktuation in diesem Bereich sehr hoch ist und die Stellen selten vollständig besetzt sind. Unplanbare kurzfristige – 9 – krankheitsbedingte Ausfälle müssen weiterhin schnell und flexibel kompensierbar sein, um den Schulmensabetrieb aufrechtzuerhalten. Abschließend ist festzustellen, dass seit dem Gemeinderatsbeschluss im Mai 2019 der Einsatz von Leiharbeitskräften deutlich reduziert wurde. In einigen Dienststellen konnte vollständig auf Leiharbeitskräftige verzichtet werden. Die Dienststellen, in denen Leiharbeitskräfte regelmäßig zum Einsatz kommen, haben erfolgreich Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, um den Einsatz von Leiharbeitskräften so gering wie möglich zu halten.

  • Anlage Befristungen
    Extrahierter Text

    Anlage: Antworten der Gesellschaften 1 Befristete Arbeitsverhältnisse Gesellschaft In welchen Dienststellen und welchen städtischen Gesellschaften arbeiten derzeit noch Menschen in einem sachgrundlosen oder in einem sachlich begründeten befristeten Beschäftigungsverhältnis? Welche der befristeten Stellen konnten seit Beschluss des Gemeinderats in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden und welche sollen zu einem späteren Zeitpunkt umgewandelt werden und ab wann? Welche der befristeten Stellen wurden in dieser Zeit ohne Übernahme beendet oder sollen zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden und wann? Warum soll keine Weiterbeschäftigung erfolgen? Wo wurden in dieser Zeit neue befristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen? Bitte insbesondere im Hinblick auf Corona auch gesondert begründen. KVVH GmbH - Geschäftsbereich Rheinhäfen Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH/ Fächerbad Karlsruhe GmbH Fehlanzeige Nach dem Beschluss des Gemeinderates im Frühsommer 2019 zum Verbot sachgrundloser Befristungen wurden diese bei uns nicht mehr praktiziert. Zum genannten Zeitpunkt gab es bereits einige laufende Arbeitsverträge, die mit dem Sachgrund " Erprobung " jeweils für ein Jahr abgeschlossen worden waren., Mit dieser Art der Befristungsabrede wurde auch nach dem GR -Beschluss noch eine einstellige Zahl von Fehlanzeige Fehlanzeige Anlage: Antworten der Gesellschaften 2 neuen Arbeitsverträgen abgeschlossen, die jedoch mittlerweile alle in unbefristete Verträge übergegangen sind, sofern sie nicht aus anderen Gründen vom ArbG oder AN beendet worden waren. Auch diese Befristungsart wird hier mittlerweile nicht mehr angewandt. Stadtwerke Karlsruhe GmbH Stadtwerke Karlsruhe GmbH (inkl. Karlsruhe Netzservice GmbH). 100 befristet Arbeitsverhältnisse, davon 60 Auszubildende im tariflich vorgegebenen Übernahmejahr nach der Ausbildung. Auszubildende im garantierten Übernahmejahr nach der Ausbildung, Befristungen im Rahmen von Projekten oder zur Überbrückung von Kapazitätsspitzen, Elternzeit- und Krankheitsvertretungen. 36 befristete Arbeitsverhältnisse konnten entfristet werden. In Zukunft sollen aktuell 38 befristete Arbeitsverhältnisse im Unternehmen umgewandelt werden. Dies ist abhängig von volatilen (u. a. wirtschaftlichen) Rahmenbedingungen 26 befristete Arbeitsverhältnisse wurden nicht fortgeführt. Zum Großteil erfolgte die Beendigung auf Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Beendigung abgängig von volatilen (u.a. wirtschaftlichen) Rahmenbedingungen. 100 befristete Arbeitsverhältnisse, verteilt auf alle Unternehmensbereiche, wurden geschaffen. Keine coronabedingten Korrelationen erkennbar. KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur 16 befristete Beschäftigte Es ist geplant 4 befristete Arbeitsverhältnisse umzuwandeln 7 neue Beschäftigungsverhältnisse seit Mai 2019 VBK Bei den VBK sind im Mai 2021 insgesamt 24 Stellen (1,71 %) mit Mitarbeitenden in einem befristeten Arbeitsverhältnis besetzt. Die VBK haben ca. 1.400 festangestellte Mitarbeitende. 14 Mitarbeitende konnten 2020 und voraussichtlich 21 Mitarbeitende 2021 unbefristet übernommen werden. In der Regel handelt es sich hierbei um Auszubildende, die nach der Alle befristeten Arbeitsverhältnisse wurden verlängert bzw. in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Alle befristeten Arbeitsverhältnisse haben eine Unsere Auszubildenden werden nach der Ausbildung immer für sechs Monate befristet übernommen. Danach erfolgt in der Regel eine unbefristete Weiterbeschäftigung. Anlage: Antworten der Gesellschaften 3 • 6 befristete Stellen mit Sachgrund - 1 Projekt Kombilösung - 1 Projekt Betreuung und Modernisierung des Innenausbaus von Straßenbahn-Fahrzeugen u.a. im Hinblick auf Tunneltauglichkeit - 1 Elternzeitvertretung - 1 Projekt Verschleiß der Radreifen - 2 Projekt Neubaumaßnahme Kantine Tullastraße/ Durlacher Allee • 18 befristete Stellen ohne Sachgrund - 7 Tätigkeit als Straßenbahnfahrer*innen (werden nach Prüfung bzw. nach Erlöschen der Einträge im Fahreignungsregister in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt) - 7 Personen in Ausbildung, die zunächst für 6 Monate befristet übernommen wurden - 4 vorübergehender Mehrbedarf wegen Abbau Freizeit und Urlaubsguthaben Ausbildung zunächst für 6 Monate übernommen werden, um dann unbefristet auf eine offene Stelle beschäftigt zu werden und Fahrpersonal, das nach ihrer Prüfung unbefristet weiterbeschäftigt werden. Option auf Verlängerung/ Übernahme Anlage: Antworten der Gesellschaften 4 AVG Bei der AVG sind im Mai 2021 insges. 57 Stellen mit Mitarbeitenden in einem befristeten Arbeitsverhältnis besetzt. Die AVG hat ca. 1.000 festangestellte Mitarbeitende. - 2 befristete Stellen mit Sachgrund (Projekt Modernisierung der Schienenfahrzeuge und Projekt Anschlusssicherung) - 55 befristete Stellen ohne Sachgrund (davon 51 Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer, nach Bestehen der Prüfung wird das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt; 4 aufgrund vorübergehender Mehrbedarf wegen Abbau Freizeit und Urlaubsguthaben) 2020 wurden 50 sachgrundlose-befristete Mitarbeitende in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt (Triebfahrzeugführer*innen nach bestandener Prüfung). In 2020 wurden 8 sachgrundbefristete Stellenbesetzungen aufgrund der Beendigung des Projektes Modernisierung der Schienenfahrzeuge beendet. Triebfahrzeugführer*innen, die ihre Prüfungen nicht bestehen, werden nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. 2 sachgrundlos- befristete Arbeitsverhältnisse in der Wagenreinigung werden 2021 auslaufen. Der Mehrbedarf besteht im Moment nicht mehr. Eine mit Sachgrund befristete Stelle für das Projekt Anschlusssicherung sowie zwei sachgrundlose Stellen wegen vorübergehenden Mehrbedarfes (Urlaubs- und Krankheitsvertretung) wurden geschaffen. Im Hinblick auf Corona wurden keine neuen befristeten Arbeitsverhältnisse begründet Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) Beim KVV sind im Mai 2021 insgesamt 5 Stellen mit Mitarbeitenden in einem befristeten Arbeitsverhältnis besetzt. Wir haben hier nur die festangestellten Mitarbeitenden betrachtet. Der KVV hat eine Vielzahl von befristeten studentischen Aushilfen für den Fahrscheinprüfdienst, die hier nicht aufgeführt werden. 3 befristete Stellen mit Sachgrund (2 Elternzeit- Vertretungen/ 1 Vertretung wegen In 2020 wurden 2 sachgrundlos-befristete in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt. In 2020 wurde eine sachgrundlos-befristete Stellenbesetzung durch eine Probezeitkündigung beendet. Die beiden sachgrundlos- befristeten Arbeitsverhältnisse werden Ende 2021 auslaufen, da bis dahin der vertretungsbedingte personelle Mehrbedarf nicht mehr besteht. In 2020 wurden 2 sachgrundlos- befristete Arbeitsverhältnisse wegen vorübergehendem Mehrbedarf (Abbau von Freizeitguthaben/ krankheitsbedingte Personalausfälle) im Bereich der Kundenzentren abgeschlossen. Anlage: Antworten der Gesellschaften 5 Rente auf Zeit). 2 befristete Stellen ohne Sachgrund (vorübergehender Mehrbedarf wegen Abbau von Freizeit- und Urlaubsguthaben und krankheitsbedingten Personalausfällen VOLKSWOHNUNG GmbH Es gibt 4 sachgrundlose Befristungen und 5 Befristungen mit Sachgrund (4 Studenten, 1 Elternzeit). Bei der Volkswohnung Service gibt es 1 sachgrundlose Befristung und eine Befristung mit Sachgrund (Befristung bis zur Regelsaltersgrenze) Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige KFG Bei der KFG gibt es derzeit 3 befristete Arbeitsverhältnisse. Davon ist ein AV aufgrund von Erprobung befristet, ein AV aufgrund des Einsatzes der Mitarbeiterin in einem befristeten Kooperationsverhältnisses und ein AV aufgrund in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe. Der AV zur Erprobung soll nach Ablauf voraussichtlich in ein unbefristetes AV umgewandelt werden. Der AV aufgrund persönlicher Gründe wird voraussichtlich beendet. Der AV, der an mit der Kooperation verknüpft ist, wird voraussichtlich verlängert, wenn die Kooperation verlängert wird. Weitere 4 AV wurden mittlerweile in unbefristete AVs umgewandelt, deren AVs noch kurz vor den Beschlüssen des Gemeinderates abgeschlossen wurde. Der AV zur Erprobung wurde erst kürzlich befristet abgeschlossen, da aufgrund der Corona-Pandemie die Entwicklung der Auftragslage in den nächsten Monaten noch nicht absehbar ist. Vermutlich wird der Vertrag anschließend befristet, wenn sich die Lage stabilisiert hat. I.d.R. werden bei der KFG alle befristeten Verträge in ein unbefristetes AV umgewandelt, sofern die MA diesem zustimmen. Anlage: Antworten der Gesellschaften 6 Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Die Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH beschäftigt Menschen sowohl in sachgrundlosen als auch in sachlich begründeten befristeten Beschäftigungsverhältnissen . Neben den in der Anfrage bereits genannten Gründen der Elternzeit und Krankheitsvertretung werden sachlich begründete Befristungen vor allem im Ärztlichen Dienst im Zusammenhang mit der Weiterbildung sowie bei den Auszubildenden für die Dauer der Ausbildung geschlossen. Außerdem werden internationale Pflegekräfte in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt bis die Berufsanerkennung durch das Regierungspräsidium vorliegt. Hinzu kommen Projektbefristungen v.a. im Bereich Infrastruktur. Sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse werden im Bereich des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) sowie im Bundesfreiwilligendienst geschlossen (BFD). Die Befristung erfolgt für 12 Monate und kann bis auf maximal 18 Monate verlängert werden. Nach- Auslaufen der Befristung verlassen diese Beschäftigten das Unternehmen· oder wechseln in einen anderen Bereich, beginnen beispielsweise eine Ausbildung in der Pflege. Grundsätzlich werden befristete Arbeitsverhältnisse immer dann in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt, wenn dem aus betrieblichen Gründen nichts entgegensteht und auch keine von der Person ausgehenden Gründe entgegensprechen. Beispielsweise werden im Bereich der Pflegeschülerinnen und - schüler sowie der internationalen Pflegekräfte die Arbeitsverhältnisse nach Bestehen des Examens bzw. nach der Anerkennung durch das Regierungspräsidium in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt, wenn keine o.g. Gründe entgegensprechen Befristete Arbeitsverhältnisse werden dann ohne Übernahme beendet, wenn betriebliche oder von der Person ausgehende Gründe eine Übernahme nicht zulassen. Als Beispiel lässt sich hier das Nichtbestehen des Examens durch Pflegeschülerinnen und -schüler nennen oder die fehlende Anerkennung der internationalen Pflegekräfte durch das Regierungspräsidium. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden am Städtischen Klinikum übergangsweise Bereiche geschaffen, in denen Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Aufgrund des Besuchsverbotes bzw. eingeschränkten Besuchsverbotes wurden der sogenannte Gepäckservice und die Besucherregistration etabliert. Diese Bereiche sind mit Personen in einem sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnis auf geringfügigerer Basis besetzt. Außerdem wurde vorübergehend die sogenannte Corona-Taskforce etabliert, für welche Personal ebenfalls befristet eingestellt wurde Anlage: Antworten der Gesellschaften 7 Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) 6 Befristungen als Elternzeitvertreung, 1 Befristung als Krankheitsvertreung, 2 Befristungen nach Übernahme Studium DHBW, 1 Befristung nach der Ausbildung KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Derzeit sind bei der KME insgesamt 6 Beschäftigte ausschließlich mit Sachgrund befristet beschäftigt. Sachgrund „betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend“: - 2 Beschäftigte aufgrund der einmaligen Sonderveranstaltung Vollversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen 2022 (ÖRK) -1 Beschäftigter aufgrund des befristeten und mit Mitteln des Bundes geförderten Forschungsprojekts „FAIR – Eine anwenderfreundliche Bereitstellung von Klima- und Wetterdaten“ Sachgrund „Beschäftigung zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers“: - 3 Beschäftigte aufgrund von Elternzeitvertretungen Keine Die mit Sachgrund befristeten Beschäftigungen werden zum Zeitpunkt des Wegfalls des Sachgrunds beendet. Das ist bei den unter 1. genannten Beschäftigten zum 31.12.2022 (ÖRK) sowie zum 30.11.2022 (Beendigung der Förderung) der Fall. Bei den Elternzeitvertretungen definiert sich das Ende des Beschäftigungsverhältnisse s darüber, zu welchem Zeitpunkt die Arbeitnehmer*innen aus der jeweiligen Elternzeit zurückkehren. Eine Weiterbeschäftigung kann in keinem o.g. Fall erfolgen, da im Stellenplan der KME keine Stellenvakanzen vorhanden sind. Stellenplanerhöhungen bedürfen der Im Oktober 2019 wurde das unter 1. genannte befristete Beschäftigungsverhältnis im Zusammenhang mit dem Beginn des Forschungsprojekt FAIR geschaffen. Im März 2021 wurde der KME eine 0,5-Stelle durch den Aufsichtsrat befristet genehmigt, da eine unbefristete Stellenplanerhöhung aufgrund der angespannten Haushaltssituation nicht umsetzbar war. Anlage: Antworten der Gesellschaften 8 Genehmigung des Aufsichtsrats der KME KTG Karlsruhe Tourismus GmbH Insgesamt beschäftigt die KTG 1,2 Stellen (zwei Personen) in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Beide Befristungen sind sachlich begründet und kompensieren temporäre Arbeitszeitreduzierungen anderer Beschäftigten (Mutterschutz bzw. von Beschäftigtem gewünschte zeitlich befristete Arbeitszeitreduktion). Seit Beschluss des Gemeinderats hat sich die Situation intern nicht verändert. Sofern sich die Situation der temporären Arbeitszeitreduktionen langfristig verändern sollte, würden die befristeten Stellenanteile perspektivisch in unbefristete Stellen umgewandelt werden können Die genannten Stellen sind derzeit bis zum 31.12.2021 (0,2 Stellenanteile) bzw. bis zum 31.12.2022 (1,0 Stellenanteile) befristet. Derzeit ist noch offen, ob und unter welchen Bedingungen die Stellen verlängert werden können. Es wurden im vergangenen Jahr keine neuen Stellen geschaffen. Die Stellen der Digitalisierungsstrategie sollen in Kürze in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgeschrieben werden. afka Bei der afka arbeiten derzeit (= 27. Mai 2021) 5 Personen in einem sachgrundlosen und 6 Personen in einem sachlich begründeten befristeten Beschäftigungsverhältnis. Sachlicher Grund ist die jeweilige Projektmittelförderung, ohne die die Stellen nicht finanzierbar sind. Geförderte Zeitverträge der arbeitslosen Teilnehmer*innen sind in dieser Aufzählung nicht gelistet. Hierüber wird in den Aufsichtsratssitzungen der afka regelmäßig berichtet. Seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 14. Mai 2019 wurden 8 Arbeitsverhältnisse nach Zustimmung des Aufsichtsrates der afka in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Zum 1. Juli 2021 sollen weitere 3 Arbeitsverhältnisse entfristet werden. Seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 14. Mai 2019 bis heute (= 27. Mai 2021) wurde bei der afka kein Arbeitsverhältnis ohne Übernahme beendet. Sofern die Finanzierung gesichert ist, plant die afka befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse umzuwandeln. Fehlende Finanzierung der Stelle, mangelnde Eignung des oder der Beschäftigten oder einschneidende Veränderungen Die afka kann befristete Arbeitsverhältnisse nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates in unbefristete Arbeitsverhältnisse umwandeln. Daher sind bei der afka alle Beschäftigungsverhältnisse, unabhängig davon ob es sich um die Besetzung neu geschaffener Stellen oder eine Wiederbesetzung handelt, zunächst befristet. In der Zeit vom 14. Mai 2019 bis heute (= 27. Mai 2021) wurden 12 Arbeitsverhältnisse neu befristet geschaffen. Hiervon wurden mittlerweile bereits 4 Anlage: Antworten der Gesellschaften 9 des Arbeitsvolumens bzw. der Arbeitsinhalte können zu einer Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses führen Arbeitsverhältnisse entfristet. Weitere Entfristungen sind geplant. Bei den 12 Arbeitsverhältnissen handelt es sich um 2 Krankheitsvertretungen, 5 Wiederbesetzungen, 4 Neubesetzungen im Zuge des Ausbaus der arbeitsweltbezogenen Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen und 1 Neubesetzung durch die Erweiterung des IT- Betreuungsbedarfs, die sowohl coronabedingt (Home-Office etc.) als auch im Personalzuwachs begründet ist

  • Anlage Leiharbeit
    Extrahierter Text

    Anlage: Antworten der Gesellschaften 1 Leiharbeit (Fragen 1-4) Gesellschaft In welchen Dienststellen und welchen städtischen Gesellschaften arbeiten derzeit Menschen in einem Leiharbeitsverhältnis? Welche Firmen wurden mit der Arbeitnehmerüberlassung beauftragt? Ist gewährleistet, dass diese Leiharbeiter*innen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen adäquat zu den Konditionen der eigenen städtischen Mitarbeiter*innen bezahlt werden? Wie wird das überprüft? Welche Leiharbeitsverhältnisse sollen zu einem späteren Zeitpunkt in ordentliche Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden und bis wann? KVVH GmbH - Geschäftsbereich Rheinhäfen Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH / Fächerbad Karlsruhe GmbH Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Stadtwerke Karlsruhe GmbH Stadtwerke Karlsruhe GmbH (inkl. Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH). Die Gründe für die Leiharbeitsverhältnisse sind Projekte, Überbrückung von Kapazitätsspitzen, Elternzeit- und Krankheitsvertretungen. Keine Coronabedingte Unterstützung erforderlich. Orizon, Adecco Personaldienstleistungen, RSZ GmbH, Propartner, Erste Reserve Personalservice GmbH, Ferchau Engineering GmbH, DIS AG, Firma GVO Personal GmbH, Amadeus FiRe AG Anwendung von EqualPay- Grundsätzen ab Tag 1 des Einsatzes. Festlegung im Zuge des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags durch eine entsprechende Vereinbarung mit der jeweiligen Personalvermittlung Tendenziell keine. Abhängig von volatilen (u. a. wirtschaftlichen) Rahmenbedingungen KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige VBK In der Kantine und bei der KASIG jeweils ein Mitarbeitende/r, 9 GVO, persona, FairJob und impact Die Leiharbeiter*innen werden entsprechend den gesetzlichen Aus heutiger Sicht wird einer der derzeit beschäftigten Anlage: Antworten der Gesellschaften 2 Mitarbeitende in der Wagenpflege und 7 Mitarbeitende in der Werkstatt Bestimmungen bezahlt und erhalten analog die Vergütung des TV-N Leiharbeiternehmer*innen in ein festangestelltes Arbeitsverhältnis übernommen. 2019 und 2020 wurden insgesamt 5 Leiharbeitnehmer*innen in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. AVG Für die Wagenreinigung (erhöhter Reinigungsbedarf durch Corona), Im kaufmännischen Bereich für die SAP Umstellung und im KFZ Bereich Amadeus Fire, Impact Die Leiharbeitnehmer*innen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bezahlt und erhalten analog die Vergütungen des ETV Aus heutiger Sicht wird keiner der derzeit beschäftigten Leihmitarbeitenden bei der AVG mbH eingestellt. 2019 u. 2020 wurden 4 Leihmitarbeitende bei der AVG mbH fest übernommen. Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige VOLKSWOHNUNG GmbH Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige KFG Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Die Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH beschäftigt Personen in Leiharbeitsverhältnissen. Diese finden sich vor allem im Geschäftsbereich Infrastruktur, speziell in der Logistik. Es besteht keine feste Kooperation, sondern es werden die Unternehmen ausgewählt, die den aktuellen Bedarf kurzfristig decken können. Zu nennen sind hier beispielsweise randstad, Arwa, GVO, Select, Die an die Beschäftigten auszuzahlenden Stundensätze werden den Firmen, die die Leiharbeitnehmer*innen stellen, vom Klinikum vorgegeben. Diese entsprechen immer dem üblichen Tariflohn, welcher auch im Klinikum Leiharbeitsverhältnisse werden dann in ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis umgewandelt, wenn keine betrieblichen und zusätzlich keine von der Person ausgehende Gründe eine Anlage: Antworten der Gesellschaften 3 Die Leiharbeitsverhältnisse werden zur Überbrückung von akut auftretenden Personalengpässen geschlossen, welche durch z.B. kurzfristige Erkrankungen oder weit in der Zukunft Hegende Wiederbesetzungszeitpunkte entstehen, um eine Entlastung in den Bereichen zu schaffen. Außerdem wurden im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme Haus M Leiharbeitnehmer*innen eingestellt, um dem im Bereich der IT kurzzeitigen Personalmehrbedarf begegnen zu können. Persona Service oder Tempwork. für das zugrundeliegende Berufsbild ausgezahlt wird Übernahme nicht zulassen würden. treten entsprechende Gründe auf, werden die Leiharbeitsverhältnisse nach Auslaufen des Vertrages beendet. Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) Bei der Messe Karlsruhe gibt es derzeit ein Leiharbeitsverhältnis im Bereich Digital/EDV/Support. Die Stelle ist notwendig, um durchgehend (unabhängig von krankheits- oder urlaubsbedingten Abwesenheiten) einen verlässlichen IT-Support auch an Wochenenden und Außer- Rahmenzeiten (Veranstaltungsbetrieb) zu gewährleisten. Delta Systemtechnik GmbH Abwicklung von Zeitarbeitsverträgen unter Mitwirkung der Personalabteilung Derzeit ist keine Übernahme geplant. Anlage: Antworten der Gesellschaften 4 Des Weiteren gibt es zwei Leiharbeitnehmer zur Unterstützung der IT, um die Betriebsbereitschaft der Impfzentren sicherzustellen (7 Tage/Woche). Die Dauer hängt von der Dauer des Betriebs der Impfzentren ab. KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige KTG Karlsruhe Tourismus GmbH Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige afka Fehlanzeige Aber die afka bietet unentgeltlich für städtische Dienststellen und gemeinnützige Einrichtungen über ihre Abteilung „Arbeitnehmerüberlassung“ befristete Arbeitsverhältnisse für arbeitslose Menschen mit Handicap. Diese Form der Arbeitnehmerüberlassung wurde wie bereits im gemeinsamen Antrag von SPD- Gemeinderatsfraktion, GRÜNE- Gemeinderatsfraktion, KULT- Gemeinderatsfraktion, sowie Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) und Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) ausdrücklich Fehlanzeige Kein Equal Pay für Leiharbeitskräfte die über die afka überlassen werden Fehlanzeige Anlage: Antworten der Gesellschaften 5 formuliert, vom Gemeinderat nicht in Frage gestellt (näheres siehe Anhang) Anlage: Antworten der Gesellschaften 6 Leiharbeit (Fragen 5-7) Gesellschaft Welche der Leiharbeitsverhältnisse werden voraussichtlich beendet‐ zu welchem Zeitpunkt und warum? Welche Zunahme oder Abbau von Leiharbeit sind nach den Beschlüssen des Gemeinderats im Mai 2019 in welchen Dienststellen und welchen städtischen Gesellschaften zu verzeichnen? Wir bitten um Erläuterungen zur bisherigen Entwicklung sowie um eine Einschätzung der zu erwartenden weiteren Entwicklung der Leiharbeit in städtischen Diensten. KVVH GmbH - Geschäftsbereich Rheinhäfen Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH / Fächerbad Karlsruhe GmbH Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Stadtwerke Karlsruhe GmbH Tendenziell alle (Maximale Arbeitnehmerüberlassungsdauer von 18 Monaten erreicht. Grund für die Überlassung bereits zuvor entfallen) Im Jahr 2019 lag die Zahl der Leiharbeitnehmer*innen bei 16 (4 Infrastruktur, 12 Messstellenbetrieb) und im Jahr 2020 bei 2 (1 Infrastruktur, 1 Messstellenbetrieb). Im Jahr 2021 bei 3 (2 Vertrieb, 1 Betriebs- und Instandhaltung) Anzahl an Leiharbeitnehmern wurde deutlich reduziert (siehe Grafik zu Frage 6). Fokus liegt weiterhin auf ordentlichen Beschäftigungsverhältnissen. Leiharbeit lediglich bei kurzfristigen und temporären Bedarfen KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige VBK Die Leiharbeitsverhältnisse werden beendet, wenn der Bedarf entfällt. Das lässt sich nicht so genau sagen, z.B. haben wir in der Wagenpflege aufgrund des erhöhten Reinigungsbedarfs wegen Corona mehr Im Bereich Kantine konnten wir Leiharbeitnehmer*innen abbauen. Im Bereich Wagenpflege besteht aufgrund der zusätzlichen Hygienemaßnahmen wegen Corona ein höherer Bedarf. In den Werkstätten ist die Anzahl gleichbleibend. Leiharbeit wird bei der VBK nur bei vorübergehendem Bedarf in Anspruch genommen. In der Regel sind das Krankheits- Urlaubs- oder Elternzeitvertretungen. Wir erwarten eine gleichbleibende Anzahl von Leiharbeitnehmer*innen auf niedrigem Niveau. Im Moment haben Anlage: Antworten der Gesellschaften 7 Leiharbeitnehmer*innen beschäftigt. wir ca. 1.400 festangestellte Beschäftigte und 18 Leiharbeitnehmer*innen (1,29%). AVG Die genannten Leiharbeitsverhältnisse werden beendet, sobald der jeweilige vorübergehende Bedarf entfällt. Im Bereich Fahrdienst (Triebfahrzeugführer) konnte Leiharbeit abgebaut werden (keine Leiharbeit mehr über MEV). Im Bereich Wagenpflege/Werkstatt ist die Anzahl annähernd gleichbleibend (schwankend, nach Bedarf bezüglich Urlaubs- und Krankheitsvertretung). Im kaufmännischen Bereich hat die Leiharbeit zugenommen (Umstellung von SAP auf SAP HANA zusammen mit den Stadtwerken). Es handelt sich während der Projektphase um einen vorübergehenden Bedarf. Leiharbeit wird bei der AVG nur bei vorübergehendem Bedarf in Anspruch genommen. In der Regel sind das Krankheits- Urlaubs- oder Elternzeitvertretungen oder, wie im Moment die konzernweite Umstellung auf SAP Hana, bei großen Projekten. Wir erwarten eine gleichbleibende Anzahl von Leiharbeitnehmer*innen auf niedrigem Niveau. Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige VOLKSWOHNUNG GmbH Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige KFG Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Siehe Frage 4 Im Rahmen der Personalpolitik am Städtischen Klinikum wird Leiharbeit nur dann in Betracht gezogen, wenn andere Beschäftigungsverhältnisse nicht möglich sind. Sie stellt demnach das letzte Mittel dar. Dieses Vorgehen wird auch zukünftig beibehalten. Siehe Frage 6 Anlage: Antworten der Gesellschaften 8 Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) Keine Abbau von Leiharbeitsverhältnissen im Bereich Parken und Veranstaltungstechniker/Bühnenmeister. Die Messe Karlsruhe arbeitet nur in Ausnahmefällen mit Arbeitnehmerüberlassung, z. B. dann wenn sich der Bedarf organisatorisch nicht anders abbilden lässt. Eine Änderung dieser Vorgehensweise ist nicht angedacht. KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige KTG Karlsruhe Tourismus GmbH Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige afka Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige

  • Protokoll GR TOP 36
    Extrahierter Text

    Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup . Punkt 36 der Tagesordnung: Situation und Entwicklung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und der Leiharbeitsverhältnisse innerhalb der Stadtverwaltung und ihrer städtischen Gesell- schaften seit den Beschlüssen des Gemeinderates im Mai 2019 Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0611 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. August 2021