Abschiebungsandrohungen durch die Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2021/0610
Art: Anfrage
Datum: 18.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 39

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.05.2021 Vorlage Nr.: 2021/0610 Abschiebungsandrohungen durch die Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 39 x 1. Wie viele Abschiebungsandrohungen wurden von der Stadt Karlsruhe jeweils in den Jahren 2016 bis 2020 ausgesprochen? Die Anzahl bitte den jeweiligen Jahren zuordnen. a) Wie viele Androhungen wurden im laufenden Jahr 2021 bereits ausgesprochen? 2. Aus welchen Gründen spricht die Stadt Karlsruhe solche Androhungen aus? a) Warum kontaktiert die Verwaltung die Betroffenen nicht im Voraus, ehe sie diese Androhungen ausspricht? 3. Welche Personen bzw. Personengruppen sind hiervon betroffen? Falls betroffen, bitten wir unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die mit Beginn ihrer Volljährigkeit eine Abschiebungsandrohung erhalten, als eigene Gruppe darzustellen. Bitte zunächst auflisten nach Jahr und folgenden Kriterien nach: a) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit Beginn der Volljährigkeit b) Familien / Einzelpersonen c) Schule / Ausbildung / Studium / Beruf d) Alter e) Geschlecht f) Nationalität 4. In wie vielen Fällen wurden jeweils in den Jahren 2016 bis 2021 weitere Verfahrensschritte eingeleitet? Was waren die Gründe? Bitte die Anzahl den Jahren zuordnen. a) Um welche Verfahrensschritte handelt es sich konkret? Bitte spezifizieren und die Anzahl den Jahren zuordnen. b) Was waren die Gründe für die speziellen Verfahrensschritte? 5. Wie viele Abschiebungen wurden von seitens der Stadtverwaltung veranlasst seit 2016? 6. Wie viele Menschen wurden tatsächlich abgeschoben? Bitte den Kategorien (s.o.) zuordnen. – 2 – Begründung: U.a. für Aufenthaltsgenehmigungen von Bürger*innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, deren Aufenthaltsstatus an ihren Beruf oder ihre Ausbildung gekoppelt ist, ist mit der Unteren Ausländerbehörde ein städtisches Amt zuständig. Als Fraktion konnten wir erfahren, wie an gut integrierte Mitbürger*innen unserer Stadt seitens dieser Behörde sehr schnell Abschiebungsandrohungen verschickt wurden, etwa nach einem Arbeitgeber*innen- Wechsel. Die sofortige Androhung einer Abschiebung, scheint gängige Praxis der städtischen Ausländerbehörde zu sein, und das ohne vorher auf weniger drastische Weise nach Informationen gefragt zu haben, welche eine solche Androhung schon vorab überflüssig machen könnten. Auch wenn die Abschiebungsandrohung nicht weiterverfolgt wird, ist ein solches Vorgehen unangemessen und für die Betroffenen eine zumindest verstörende Erfahrung. So wie die Schreiben der Stadt formuliert sind, lesen sie sich wie eine direkt bevorstehende und schon eingeleitete Ausweisung - dabei geht es mitunter nur um eine Anfrage nach Unterlagen in Folge eines Arbeitsplatzwechsels. Diese Tatsache steht allerdings erst knapp formuliert am Schluss eines mehrseitigen Briefes, der schon für Muttersprachler*innen schwer zu verstehen ist. Informationen könnten auch angefragt werden, ohne Menschen in eine emotionale Krise zu stürzen. Als LINKE lehnen wir Abschiebungen, wie deren Androhung als Gewaltpraxis gegenüber Bürger*innen (nicht nur) unserer Stadt ab. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • StN Abschiebungsandrohung
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0610 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Abschiebungsandrohungen durch die Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 39 x 1. Wie viele Abschiebungsandrohungen wurden von der Stadt Karlsruhe jeweils in den Jahren 2016 bis 2020 ausgesprochen? Die Anzahl bitte den jeweiligen Jahren zuordnen. a) Wie viele Androhungen wurden im laufenden Jahr 2021 bereits ausgesprochen? Die Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe hat folgende Abschiebungsandrohungen erlassen: 2016 68 Abschiebungsandrohungen 2017 36 Abschiebungsandrohungen 2018 22 Abschiebungsandrohungen 2019 51 Abschiebungsandrohungen 2020 44 Abschiebungsandrohungen 2021 11 Abschiebungsandrohungen (Stand 30.04.2021) 2. Aus welchen Gründen spricht die Stadt Karlsruhe solche Androhungen aus? a) Warum kontaktiert die Verwaltung die Betroffenen nicht im Voraus, ehe sie diese Androhungen ausspricht? Die Abschiebung ist in den gesetzlich geregelten Fällen anzudrohen. Zu Grunde liegt, dass der Ausländer beziehungsweise die Ausländerin einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und somit ausreisepflichtig ist. Die Ausreisepflicht kann insbesondere durch eine unerlaubte Einreise, Ablehnung oder Erlöschen eines Aufenthaltstitels und einer Ausweisung entstehen. Daneben können auch das Regierungspräsidium Karlsruhe (höhere Ausländerbehörde) oder das Innenministerium Baden- Württemberg (oberste Ausländerbehörde) Abschiebungsandrohungen erlassen. Die meisten Abschiebungsandrohungen ergehen allerdings durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Kontext einer negativen Asylentscheidung. Die Androhung einer Abschiebung ist keine isolierte Maßnahme. Sie ist mit einer Entscheidung oder Feststellung, die zur Ausreispflicht führt, verbunden. Im Vorfeld erfolgt eine Anhörung, welche auch dazu dienen kann, die Androhung einer Abschiebung zu verhindern. In der Anhörung werden die Betreffenden informiert, welche Entscheidungen und Konsequenzen (Androhung einer Abschiebung) eintreten können. – 2 – 3. Welche Personen bzw. Personengruppen sind hiervon betroffen? Falls betroffen, bitten wir unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die mit Beginn ihrer Volljährigkeit eine Abschiebungsandrohung erhalten, als eigene Gruppe darzustellen. Bitte zunächst auflisten nach Jahr und folgenden Kriterien nach: a) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit Beginn der Volljährigkeit b) Familien / Einzelpersonen c) Schule / Ausbildung / Studium / Beruf d) Alter e) Geschlecht f) Nationalität Ausreisepflichtige Entscheidungen, die mit einer Androhung der Abschiebung erfolgen, sind individuelle Entscheidungen. Eine Differenzierung nach den Fallgruppen a) bis f) erfolgt bei unseren statistischen Erhebungen nicht. Eine entsprechende Auswertung der einzelnen Fälle würde einen erheblichen Aufwand verursachen. Insbesondere, wenn auch der Personenkreis der abgelehnten Asylbewerber und Asylbewerberin (Zuständigkeit BAMF) oder der Straftäter und Straftäterinnen (Zuständigkeit Regierungspräsidium und Innenministerium) berücksichtigt werden soll. Wie bereits unter Ziffer 2) erwähnt, ergehen die meisten Abschiebungsandrohungen durch das BAMF aufgrund einer negativen Asylentscheidung. Die Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe ordnet die meisten Androhungen einer Abschiebung im Zusammenhang mit unerlaubten Einreisen, unerlaubter Beschäftigung („Schwarzarbeit“), Ablehnung eines Aufenthaltstitels und touristischen Aufenthalten ohne freiwillige Ausreise an. 4. In wie vielen Fällen wurden jeweils in den Jahren 2016 bis 2021 weitere Verfahrensschritte eingeleitet? Was waren die Gründe? Bitte die Anzahl den Jahren zuordnen. a) Um welche Verfahrensschritte handelt es sich konkret? Bitte spezifizieren und die Anzahl den Jahren zuordnen. b) Was waren die Gründe für die speziellen Verfahrensschritte? Nach der Androhung einer Abschiebung kann bis zu einer Abschiebung ein weiterer „Verfahrensschritt“ die Abschiebungshaft sein. Gründe hierfür können eine unerlaubte Einreise und Fluchtgefahr sein. Eine Differenzierung wie zu 3) erwähnt, erfolgt auch hier nicht. Es müssten alle Fälle mit einer Androhung der Abschiebung ausgewertet werden. In der Praxis werden im Kalenderjahr circa 10 bis 15 Abschiebungshaftanträge gestellt. Oftmals scheitern diese, da keine Haftplätze frei sind, besondere Haftbedingungen nicht erfüllt werden können oder wie aktuell pandemiebedingte Umstände eine Haftaufnahme nicht ermöglichen. 5. Wie viele Abschiebungen wurden von seitens der Stadtverwaltung veranlasst seit 2016? Die Stadt Karlsruhe, Ausländerbehörde, veranlasst keine Abschiebungen. In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Organisation und den Vollzug von Abschiebungen zuständig. – 3 – 6. Wie viele Menschen wurden tatsächlich abgeschoben? Bitte den Kategorien (s.o.) zuordnen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat folgende Abschiebungen, in ausländerrechtlicher Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe, Ausländerbehörde, vollzogen: 2016 22 Abschiebungen* 2017 23 Abschiebungen* 2018 41 Abschiebungen* 2019 37 Abschiebungen* 2020 30 Abschiebungen* 2021 4 Abschiebungen* (Stand: 30 April 2021) Auch hier erfolgten die meisten Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerberinnen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Abschiebung angedroht hat. *Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 81, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe

  • Protokoll GR TOP 39 22.06.2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 38. Punkt 39 der Tagesordnung: Abschiebungsanforderungen durch die Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0610 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 39 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Juni 2021