Energie- und Wassersperren durch die Stadtwerke Karlsruhe während der Corona-Pandemie
| Vorlage: | 2021/0609 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 18.05.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.06.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.05.2021 Vorlage Nr.: 2021/0609 Energie- und Wassersperren durch die Stadtwerke Karlsruhe während der Corona-Pandemie Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 38 x 1. Wurden Kunden der Stadtwerke Karlsruhe die Energie- und Wasserversorgung im Zeitraum seit dem 17.03.2020 gesperrt? a. Wenn ja, wie vielen und ab welcher Höhe an Zahlungsrückständen? 2. Verzichten die Stadtwerke Karlsruhe aktuell auf Energie- und Wassersperren? a. Für welchen Zeitraum bzw. welche Zeiträume bestand ein Moratorium der Beitreibung von ausstehenden Zahlungen und ein Verzicht auf Energie- und Wassersperren? b. Für welchen Zeitraum ist dies noch geplant? c. Gegebenenfalls: was waren die Gründe für die jeweilige Handlungsweise? 3. Wie viele Kunden sind aktuell insgesamt im Zahlungsrückstand bei Energie- und Wasserlieferungen durch die Stadtwerke Karlsruhe? a. Wie hoch sind die Zahlungsrückstände im Durchschnitt (bitte Angabe der Verteilung hoher und niedriger Summen) b. Wie hoch ist die Summe der Zahlungsrückstände seit dem 17.03.2020? c. Wie hoch ist die Summe der Zahlungsrückstände insgesamt? 4. Welche Lösungsmöglichkeiten des Mahnwesens der Stadt Karlsruhe wurden gemeinsam mit den Stadtwerke-Kunden gefunden, um die finanzielle Belastung der mit Zahlungen in Rückstand geratenen Kunden nach dem Zahlungsmoratorium (das am 30.06.2020 auslief) erträglich zu gestalten? Wurden beispielsweise weitere Aufschiebungen der Zahlungen oder Ratenzahlungen vereinbart oder gar auf Zahlungsrückstände verzichtet? a. Wenn ja, in wie vielen Fällen? b. Wenn nein, weshalb nicht? 5. Nehmen die Stadtwerke generell Energie- und Wassersperren vor? a. Wenn ja, wie viele waren es jeweils für 2018 und 2019? b. Wie hoch waren die Zahlungsrückstände für diese Jahre im Durchschnitt (bitte Angabe der Verteilung hoher und niedriger Summen) c. Wie hoch war die Summe der Zahlungsrückstände für diese Jahre insgesamt? – 2 – Begründung: In der Stellungnahme der Verwaltung auf den im Gemeinderat vom 28.04.2020 behandelten Antrag der LINKEN-Gemeinderatsfraktion über ein kommunales Soforthilfeprogramm für Mieter*innen, Wohnungslose und Kleineigentümer*innen, verwiesen die Stadtwerke darauf, „auf Energie- und Wassersperrungen im Hinblick auf die schwierige Situation der Kunden zu verzichten“. „Ebenso wurden weitere Maßnahmen, u.a. die gerichtliche Betreibung, bis auf weiteres ausgesetzt“. Weiter geben die Stadtwerke an, dass Kund*innen „seit 01.04.2020 ... lediglich einen kostenfreien Hinweis auf die aufgelaufenen Forderungsbeträge mit der Bitte um Kontaktaufnahme mit dem Mahnwesen der Stadtwerke“ erhalten. Aufgrund der weiterhin angespannten und prekären finanziellen Lage vieler Menschen und den noch kaum abschätzbaren ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie, ist davon auszugehen, dass sich die Zahlungssituation für eine Vielzahl in Zahlungsrückstand geratener Kunden kurz- und mittelfristig nicht verbessern wird. Um das Grundrecht auf Wohnen und ein Leben in Würde für jede*n garantieren zu können, darf es aus Sicht der LINKEN-Gemeinderatsfraktion auch in absehbarer Zeit nicht zu Energie- und Wassersperren kommen. Gleichfalls darf niemand aufgrund von Zahlungsrückständen für Energie- und Wasser in eine dauerhafte Verschuldung rutschen. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Die LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0609 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: SWK Energie- und Wassersperren durch die Stadtwerke Karlsruhe während der Corona-Pandemie Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 38 x 1. Wurden Kunden der Stadtwerke Karlsruhe die Energie- und Wasserversorgung im Zeitraum seit dem 17.03.2020 gesperrt? a. Wenn ja, wie vielen und ab welcher Höhe an Zahlungsrückständen? Jahr/Zeitraum Sperrungen Strom Sperrungen Gas Sperrungen Wasser 17.03.2020 – 30.04.2021 51 7 1 Seit 17.03.2020 werden durch SWK die gesetzlichen Bestimmungen, wonach ein Energieversorgungsunternehmen zu einer Unterbrechung der Stromversorgung bei Zahlungsverzug in Höhe von mindestens 100 € nach 4-wöchiger Androhung berechtigt ist, nicht umgesetzt. Erst seit Oktober 2020 kam es vereinzelt zu Sperrmaßnahmen (Zahlungsrückstand von mindestens 500 €) nach intensiver Abwägung der Gesamtumstände des Einzelfalles. Die Sperrungen betrafen überwiegend Gewerbekunden. 2. Verzichten die Stadtwerke Karlsruhe aktuell auf Energie- und Wassersperren? a. Für welchen Zeitraum bzw. welche Zeiträume bestand ein Moratorium der Beitreibung von ausstehenden Zahlungen und ein Verzicht auf Energie- und Wassersperren? Mit Beginn des Lockdowns am 17.03.2020 und des sich kurz darauf anschließenden gesetzlichen Zahlungsmoratoriums verzichtete SWK aus 1. ersichtlich nahezu vollständig auf Energie- und Wassersperrungen. Erst seit Oktober 2020 werden vereinzelt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit Sperrmaßnahmen und diese in der Regel nur bei Gewerbekunden durchgeführt. b. Für welchen Zeitraum ist dies noch geplant? c. Gegebenenfalls: was waren die Gründe für die jeweilige Handlungsweise? Neben der gesetzlichen Regelung und der damit verbundenen Aussetzung der Sperrmaßnahmen bis 30.06.2020 war und ist es SWK als kommunalem Versorger ein wichtiges Anliegen, seinen Kunden auch in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen; daher wurde auf Sperrungen auch nach dem 30.06.2020 weitestgehend verzichtet. Mit weiterer Normalisierung der Situation plant SWK sukzessive wieder die Durchführung von Sperrungen zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen. – 2 – 3. Wie viele Kunden sind aktuell insgesamt im Zahlungsrückstand bei Energie- und Wasserlieferungen durch die Stadtwerke Karlsruhe? a. Wie hoch sind die Zahlungsrückstände im Durchschnitt (bitte Angabe der Verteilung hoher und niedriger Summen) Die durchschnittlichen Zahlungsrückstände betragen ca. 400 € (Haushalt- und Gewerbekunden). b. Wie hoch ist die Summe der Zahlungsrückstände seit dem 17.03.2020? Für den Fälligkeitszeitraum 17.03.2020 – 30.04.2021 ergibt sich zum Stichtag 30.04.2021 folgender Zahlungsrückstand: 790.000 € (Haushalts- und Gewerbekunden). c. Wie hoch ist die Summe der Zahlungsrückstände insgesamt? Für den Fälligkeitszeitraum 01.01.2018 – 30.04.2021 ergibt sich zum Stichtag 30.04.2021 folgender Zahlungsrückstand: 940.000 € (Haushalts- und Gewerbekunden) 4. Welche Lösungsmöglichkeiten des Mahnwesens der Stadt Karlsruhe wurden gemeinsam mit den Stadtwerke-Kunden gefunden, um die finanzielle Belastung der mit Zahlungen in Rückstand geratenen Kunden nach dem Zahlungsmoratorium (das am 30.06.2020 auslief) erträglich zu gestalten? Wurden beispielsweise weitere Aufschiebungen der Zahlungen oder Ratenzahlungen vereinbart oder gar auf Zahlungsrückstände verzichtet? Mit Beginn des Lockdowns wurden zunächst der Sperrprozess sowie das bisherige Mahnverfahren ausgesetzt. Ebenso wurde auf eine gerichtliche Betreibung und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Nach Ende des gesetzlichen Moratoriums wurde das Mahnverfahren ab Juli 2020 neu strukturiert. So enthält dieses in der ersten Mahnstufe lediglich kostenlose Zahlungserinnerungen und Aufforderungen zur Kontaktaufnahme mit SWK, um Lösungsmöglichkeiten wie Ratenzahlung, Stundung oder temporäre Abschlagsreduzierungen zu vereinbaren. Seit Anfang August 2020 wird bei Ausbleiben der Kontaktaufnahme des Kunden die gerichtliche Betreibung in die Wege geleitet. Vor Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgt jedoch nochmals ein Anschreiben der SWK mit der dringenden Bitte einer Kontaktaufnahme, verbunden mit einem Ratenzahlungsangebot. Nach wie vor verfolgt SWK die Strategie der Kontaktaufnahme, gesteuert durch ein strukturiertes Mahnverfahren sowie ein verstärktes Telefoninkasso, um zum einen die laufende Energie- und Wasserlieferung zu sichern und zum andern eine ratenweise Tilgung noch bestehender Rückstände zu vereinbaren. Hier bietet SWK auch befristete Ratenvereinbarungen an, um weiterhin in engem Austausch mit dem Kunden zu bleiben sowie die Zahlungsmodalitäten der jeweiligen Situation anzupassen. b. Wenn ja, in wie vielen Fällen? Betrachteter Zeitraum: 17.03.2020 – 30.04.2021 Anzahl Ratenvereinbarungen: 1.575 Anzahl Stundungen: 699 Anzahl Abschlagsreduzierungen: 293 – 3 – c. Wenn nein, weshalb nicht? - 5. Nehmen die Stadtwerke generell Energie- und Wassersperren vor? a. Wenn ja, wie viele waren es jeweils für 2018 und 2019? Jahr Sperrungen Strom Sperrungen Gas Sperrungen Wasser 2018 1.559 158 27 2019 1.686 216 16 b. Wie hoch waren die Zahlungsrückstände für diese Jahre im Durchschnitt (bitte Angabe der Verteilung hoher und niedriger Summen) Betrachtung Haushalts- und Gewerbekunden: Für den Fälligkeitszeitraum 17.03.2017 – 30.04.2018 ergibt sich zum Stichtag 30.04.2018 folgender durchschnittlicher Zahlungsrückstand: 465 € Für den Fälligkeitszeitraum 17.03.2018 – 30.04.2019 ergibt sich zum Stichtag 30.04.2019 folgender durchschnittlicher Zahlungsrückstand: 353 € Für den Fälligkeitszeitraum 17.03.2019 – 30.04.2020 ergibt sich zum Stichtag 30.04.2020 folgender durchschnittlicher Zahlungsrückstand: 552 € c. Wie hoch war die Summe der Zahlungsrückstände für diese Jahre insgesamt? Für den Fälligkeitszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2019 ergibt sich zum Stichtag 30.04.2020 folgender Zahlungsrückstand: 1.340.000 € für Haushalts- und Gewerbekunden.
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Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 38 der Tagesordnung: Energie- und Wassersperren durch die Stadtwerke Karlsruhe während der Corona-Pandemie Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0609 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 38 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Juni 2021