Abschluss Namensrechtsvertrag für das Wildparkstadtion

Vorlage: 2021/0601
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Namensrechtsvertrag
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0601 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: EiBS Abschluss Namensrechtsvertrag für das Wildparkstadion Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss/Betriebsaus- schuss „Fußballstadion im Wildpark“ 15.06.2021 3 x Gemeinderat 22.06.2021 16 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat ermächtigt die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark einen Namensgeber- und Werbevertrag mit dem Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phoenix GmbH & Co. KGaA, der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH und der BBBank eG abzuschließen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark eine Innenverhältnisabrede zum Namensgeber- und Werbevertrag für das Wildparkstadion mit dem Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phoenix GmbH & Co. KGaA und der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH abzuschließen. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Namen „BBBank Wildpark“ für das Stadion im Wildpark über die Vertragslaufzeit des Namensgeber- und Werbevertrags zu. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Mit Abschluss des Pachtvertrages über das Stadion im Wildpark am 17.11.2016 mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH wurde auch das Namens- und Vermarktungsrecht geregelt. Demnach hat die Stadt Karlsruhe das alleinige Recht, die Namensgebung des Stadions zu bestimmen, einem Dritten die Befugnis zur Namensgebung zu überlassen oder in anderer Form die Befugnis zur Namensgebung zu vermarkten. Gleichzeitig hat der KSC Lizenz-, Werbe- und Nutzungsrechte, die eine gemeinsame Vermarktung des Namensrechts sinnvoll machen. Der KSC unterhält Vertragsbeziehungen zu einem ausgewählten Kreis von Unternehmen, die den KSC als Partner unterstützen. Die BBBank eG als in Karlsruhe ansässige Bank gehört zu diesen Partnern und steht sowohl der Stadt Karlsruhe als auch dem KSC in besonderer Verbundenheit gegenüber. Der BBBank eG sollen die der Stadt Karlsruhe zuzuordnenden Werbe- und Nutzungsrechte mit einer Laufzeit von 5 Jahren vom 01.07.2021 bis 30.06.2026 übertragen werden. Für die Dauer des Vertrages erhält das Stadion den Namen „BBBank Wildpark“. Dieser Name wurde bereits in ersten Gesprächen mit den Fans abgestimmt, denen ein Bezug zum „Wildpark“ sehr wichtig ist. Der Gesamtbetrag ist ligaabhängig gestaffelt (1. Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga) und enthält darüber hinaus Ereignis gebundene Sonderleistungen wie bspw im Falle eines Heimspiels des KSC als Live-Spiel im Free-TV oder ausverkaufte Heimspiele des KSC (nach Fertigstellung des Stadions). Mit dem Abschluss des Namensgeber- und Werbevertrags erhält die BBBank eG folgende Rechte von der Stadt: • Namens- und Logorecht des Stadions • Nutzung von PR- und Foto-Material • Textnennung des Stadionnamens in Online- & Print-Artikeln • Präsenz auf der eigenen Stadion-Website • Namen und/oder Stadionlogo an der Außenfassade und Dachbereiche • Namen und/oder Stadionlogo an der Brücke an der Haupteinfahrt (Gästezugang) • Namen und/oder Stadionlogo auf den Eintrittskarten des KSC, Bewerbung von Veranstaltungen • Namen und/oder Stadionlogo auf den Presse- und Interviewboards des KSC • Stadionname auf den Informationstafeln Dabei unterliegt ein Teil dieser Rechte dem Vorbehalt der verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Genehmigung. Im Namensgeber- und Werbevertrag zwischen den genannten Partnern sind auch solche Rechte enthalten, die ausschließlich vom KSC gegenüber der BBBank eG eingeräumt werden können. Dazu zählen insbesondere Titelnutzungsrechte, Namens- und sonstige Rechte, aber auch Regelungen zur Nutzung von Werbeflächen, zur Print- und Internetwerbung sowie zu den Leistungen im Bereich Hospitality und Incentives. Beide Rechtebereiche sind somit in einem einheitlichen Namensgeber- und Werbevertrag zusammengefasst. Zur Abwicklung des Gesamtbetrags wurde vereinbart, dass die BBBank eG diesen Gesamtbetrag nach Rechnungsstellung durch die Stadt Karlsruhe begleicht. Zur Aufteilung des Gesamtbetrages zwischen den Partnern Stadt Karlsruhe und KSC wurde eine zusätzliche Innenverhältnisabrede (zum Namensgeber- und Werbevertrag) ausgehandelt, deren Laufzeit identisch mit dem Namensgeber- und Werbevertrag ist. Bis zur pachtvertraglichen Übergabe des kompletten Stadions erfolgt die Auszahlung seitens der Stadt an den KSC wahlweise an den Karlsruher Sport-Club Mühlburg- – 3 – Phönix GmbH & Co. KGaA und/oder die Betriebsgesellschaft Stadion mbH. Nach pachtvertraglicher Übergabe des kompletten Stadions erfolgt die Auszahlung vollständig an die letztgenannte Betriebsgesellschaft Stadion mbH. Über die weiteren Vertragsdetails wurde zwischen den Parteien aufgrund der berechtigten Interessen der Partner BBBank eG und KSC Stillschweigen vereinbart. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat ermächtigt die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark einen Namensgeber- und Werbevertrag mit dem Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phoenix GmbH & Co. KGaA, der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH und der BBBank eG abzuschließen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark eine Innenverhältnisabrede zum Namensgeber- und Werbevertrag für das Wildparkstadion mit dem Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phoenix GmbH & Co. KGaA und der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH abzuschließen. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Namen „BBBank Wildpark“ für das Stadion im Wildpark über die Vertragslaufzeit des Namensgeber- und Werbevertrags zu.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 16 22.06.2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 16 der Tagesordnung: Abschluss Namensrechtsvertrag für das Wildparkstadion Vorlage: 2021/0601 Beschluss: 1. Der Gemeinderat ermächtigt die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark einen Namensgeber- und Werbevertrag mit dem Karlsruher Sport-Club Mühlburg- Phoenix GmbH & Co. KGaA, der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH und der BBBank eG abzuschließen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark eine Innenverhältnisabrede zum Namensgeber- und Werbevertrag für das Wildparkstadion mit dem Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phoenix GmbH & Co. KGaA und der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH abzuschließen. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Namen „BBBank Wildpark“ für das Stadion im Wildpark über die Vertragslaufzeit des Namensgeber- und Werbevertrags zu. Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss, gemeinsam mit Betriebsausschuss „Fußballstadion im Wildpark“: Herr Stadtrat Hock gilt als befangen und verlässt unseren Diskussionsraum. Ich will jetzt gar nicht mehr groß einführen. Es gibt Verträge sowohl zwischen Verein und dem Namensgeber als auch uns und dem Namensgeber. Bei uns geht es aber nur um die Namensgebung. Insofern können auch keine Details aus dem Vertrag mit dem Verein hier öffentlich oder nichtöffentlich diskutiert werden. Das hat noch einmal etwas mit der einen Fragestellung aus dem Hauptausschuss zu tun. Damit können wir gleich in die Abstimmung einsteigen. – Das ist eine einstimmige Zustimmung. – 2 – Dann kann der Herr Stadtrat Hock wieder hineinkommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Juli 2021