Vergabe der Pflegearbeiten in den öffentlichen Grünanlagen - Naturnahe Mahd 2022 bis 2023, Lose 30 bis 33
| Vorlage: | 2021/0599 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.05.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.06.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0599 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Vergabe der Pflegearbeiten in den öffentlichen Grünanlagen - Naturnahe Mahd 2022 bis 2023, Lose 30 bis 33 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.06.2021 13 X Gemeinderat 22.06.2021 15 X Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss die losweise Vergabe der Pflegearbeiten „Naturnahe Mahd“ im Stadtgebiet von Karlsruhe mit Gesamtsumme brutto für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 i.H.v. 438.537 €. 2. Die Verrechnung des Aufwandes erfolgt entsprechend den unter Punkt „Finanzierung“ aufgeführten Bruttokosten 2022 je Kostenträger. Die Erhöhungen durch Zusatzflächen sind im Haushalt jeweils zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Firmen die entsprechenden Leistungsverträge abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja x Nein ☐ 438.537 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja x Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja x positiv x negativ ☐ geringfügig x erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja x Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Vorbemerkungen Das Gartenbauamt ist für Pflege und Unterhalt von insgesamt 1.000 ha Pflegeflächen verantwortlich. Davon werden rund 500 ha von Fremdfirmen im Rahmen des Pflegekataloges 2022-2025 und 46 ha im Konzept der Grünflächenpflege zur Förderung der Biodiversität gepflegt. Die aktuell laufenden Pflegeverträge für den Pflegekatalog 2018 - 2021 laufen dieses Jahr aus, deshalb wurden zu Beginn dieses Jahres die Pflegearbeiten (auch Pflegeleistungen genannt) neu ausgeschrieben. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat im Herbst 2018 das Gartenbauamt mit der Konzepterstellung für eine Grünflächenpflege zur Förderung der Biodiversität beauftragt. Die Neuausschreibung der Pflegearbeiten ermöglicht es nun dem Gartenbauamt, rund 46 ha, die bisher als Rasen beziehungsweise wiesenähnliche Grünflächen intensiv gepflegt wurden, in gesonderten Losen (Los 30-33) auszugliedern. Somit werden ab dem Jahr 2022 insgesamt 46 ha der Grünflächen zusätzlich zu den bisherigen 100 ha extensiv gepflegten Wiesenflächen des Pflegekatalogs naturnaher gepflegt. Die Lose 30 - 33 richten sich vornehmlich an Firmen, die über die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Maschinen für eine naturnahe Grünpflege verfügen. Die Pflegearbeiten wurden mit etwas zeitlichem Versatz zum Pflegekatalog ausgeschrieben. Diese Vorlage befasst sich somit nur mit der Vergabe der Pflegeleistungen der „Naturnahen Mahd“. Beschreibung der Pflegearbeiten Mit der Ausschreibung wurden die Pflegearbeiten für die naturnahe Mahd zur Förderung der Biodiversität ausgeschrieben. Die naturnahe Mahd umfasst die zwei verschiedene Mahdmuster (siehe dazu nachfolgende Tabelle): • Inselmahd-Muster mit Grüngutaufnahme: Bei der Inselmahd wird bei jedem Arbeitsgang nur die Hälfte der Grünfläche gemäht. Der nichtgemähte Bereich bleibt als Wieseninsel stehen und dient den Insekten und Kleinsttieren als Lebensraum und Nahrungsquelle. Bei jedem Wiesenschnitt wird das Grüngut aufgenommen, um den Boden nährstoffarm zu halten. Sehr viele Wildkräuter und - blumen sind auf magere Standorte angewiesen, andernfalls würden sie durch den Nährstoffeintrag, der durch das Grüngutes zwangsläufig erfolgen würde, mittelfristig verdrängt. • Streifenmahd mit Grüngutaufnahme: Für die zweireihige Streifemahd werden mit dem Mähgerät 80 - 160 cm breite Bahnen gezogen. Bei jedem Mähgang werden die Bahnen gewechselt, so dass während der gesamten Vegetationsperiode Wiesenstreifen mit Blütenpflanzen und mit hohen Grashalmen stehen bleiben und den Insekten und Tieren als Nektarquelle, Fluchtort oder Brutstätte dienen. Über den Winter werden diese Wiesenstreifen von Insekten, Käfern und Spinnentieren gerne als Winterquartiere genutzt. Die Aufnahme des Grüngutes ist auch bei der Streifenmahd bei jedem Mähgang erforderlich. Die Unterscheidung zwischen der großen und kleinen Insel- beziehungsweise Streifenmahd hat ausschließlich einen vergabetechnischen Hintergrund. Diese Differenzierung erlaubte den Bietern im Vergabeverfahren für Kleinflächen < 2000 m² einen anderen Einheitspreis als für Großflächen ≥ 2000 m² anzugeben. – 3 – Pflegeleistungen Menge Große Inselmahd (GIM) 15 ha Kleine Inselmahd (KIM) 5 ha Große Streifenmahd (GSM) 22 ha Kleine Streifenmahd 4 ha Laub 5,2 ha Verfahren der Ausschreibung Die landschaftsgärtnerischen Pflegearbeiten der „Naturnahen Mahd“ 2022 - 2023 liegen oberhalb des definierten EU-Schwellenwertes im Jahr 2020 von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von öffentlichen Auftraggebern. Daher hat das Gartenbauamt in Abstimmung mit dem Zentralen Juristischen Dienst, dem Rechnungsprüfungsamt und der Zentralen Vergabestelle die Pflegeleistungen EU- weit im offenen Verfahren und nach den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die landschaftsgärtnerischen Pflegearbeiten wurden in vier Flächenlose aufgeteilt und ein Limit gesetzt, so dass höchstens zwei Lose an einen Bieter vergeben werden können. Mit dieser Vorgehensweise können mehrere Pflegefirmen beauftragt und die Risiken möglicher Ausfälle für die Stadt Karlsruhe minimiert werden. Die mehrjährige Vergabe hat sich bei den Pflegearbeiten des Pflegekatalogs aus wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Gründen bewährt. Da die Pflegearbeiten der naturnahen Mahd erstmalig 2022 im größeren Ausmaß ausgeführt, wurde eine Vergabedauer von zwei Jahren (2022 und 2023) gewählt. Ergebnis der Ausschreibung An der EU-weiten Ausschreibung der Pflegearbeiten der „Naturnahen Mahd“ 2022 und 2023 haben sich insgesamt 26 Firmen beteiligt und zehn Firmen haben ihre Angebote im zentralen Vergabeportal (Subreport) eingestellt. Die Hälfte der Firmen war dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe bekannt. Nach der eingehenden formalen, rechnerischen und fachlichen Prüfung der Angebote wurde ein Angebot ausgeschlossen. Das Angebot musste gemäß §57 Abs. 1 Ziffer 2 VgV ausgeschlossen werden, da es nicht die geforderten Unterlagen - Bestätigung der Ausschlusskriterien für die Lose 30 - 33 - enthielt. Für die Vergabe der Lose wurden als Wertungskriterien der Gesamtangebotspreis und klar definierte Artenschutzkriterien herangezogen. Für beide Wertungskriterien konnten maximal 10 Punkte erlangt werden. Die Gesamtpunktezahl wurde aus der gewichteten Summe der Punkte der einzelnen Wertungskriterien (Preis und Artenschutz) errechnet. Der Gesamtangebotspreis floss zu 60% und der Artenschutz zu 40% in die Ermittlung der Gesamtpunktezahl ein. Unter Berücksichtigung der Gesamtpunktzahl und der Loslimitierung auf maximal zwei Lose für einen Bieter sowie der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit, kann die Firma Merkle & Partner den Zuschlag für die Lose (31 und 33) erhalten, die Firma Wisag Los 30 und die Firma Dorwarth Los 32. – 4 – Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote ergeben sich die nachstehenden Angebots- beziehungsweise Vergabesummen insgesamt für die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Los Firma Gesamtangebotssumme Brutto 2022 - 2023 in € (inkl. 19% MwSt.) 30 WISAG Garten- und Landschaftspflege GmbH & Co. KGNL Mannheim 103.697 € 31 Merkle & Partner GbR-Wörth 113.326 € 32 Dorwarth Landschaftspflege Jochen Dorwarth e.K.- Bretten 148.530 € 33 Merkle & Partner GbR-Wörth 72.984 € Summe 438.537 € Finanzierung Im Jahr 2020 und 2021 wurde auf 60 Testflächen als Pilotversuch die naturnahe Mahd ausprobiert. Im Pilotversuch wurden unter anderem die Machbarkeit und die Kostenfrage geklärt. Das Gartenbauamt errechnete basierend auf den erlangten Erkenntnissen aus dem Pilotversuch einen realistischen Einheitspreis, der zwischen 42 bis 74 Cent pro Quadratmeter lag. Erfreulicherweise konnten im Vergabeverfahren deutlich tiefere Einheitspreise von 35 bis 43 Cent erzielt werden. Es handelt sich dabei um Durchschnittspreise der Bieter, die mindestens ein Los erhalten haben. Das Gartenbauamt hält nach eingehender Prüfung (§60 VgV) die tiefen Preise als angemessen und auskömmlich. Die Naturnahe Mahd 2022 – 2023 umfasst nicht nur die Unterhaltungspflege der öffentlichen Grünflächen des Gartenbauamtes, sondern auch die Unterhaltungspflege weiterer Dienststellen wie Tiefbauamt (TBA) und des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) der Stadt Karlsruhe. Für diese Unterhaltungsarbeiten sind in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 im Rahmen der Ergebnisrechnung für jedes Jahr die nachfolgenden Haushaltsmittel bereitzustellen. In der nachfolgenden Tabelle sind die benötigten Haushaltsmittel für das Jahr 2022 aufgeführt. Die Gesamtbruttokosten des kommenden Jahres 2023 können sich aufgrund zusätzlicher Pflegeflächen durch Neubauten erhöhen. Deshalb erstellt das Gartenbauamt zu Beginn der Pflegesaison eine jährliche Mittelbindungskalkulation. In den Bruttokosten 2022 sind die Kosten für die Lose 30 bis Los 33 enthalten. – 5 – Kostenträger Kontierungsobjekt Bruttokosten nur für 2022 in € (inkl. 19 % MwSt.) 01 HGW – Gebäudewirtschaft 1.880.11.24 3.388 € 02 GBA Öffentl. Freizeitanlagen 1.670.55.10.02.01 8.758 € 03 GBA Öffentl. Grün-u. Parkanlagen 1.670.55.10.01.01 119.399 € 08 TBA Gemeindestraßen 1.660.54.10.03.01 45.355 € 09 TBA Kreisstraßen 1.660.54.20.03.01 16.294 € 10 TBA Bundesstraßen 1.660.54.40.03.01 6.717 € 11 TBA Landesstraßen 1.660.54.30.03.01 14.978 € 12 TBA Parkierungseinrichtungen 1.660.54.60.03.01 3.750 € 29 TBA V Bundesstraßen VR B 628 € Ergänzende Erläuterungen zur CO 2 -Relevanz: In der Gesamtbilanz wird durch das Reduzieren der Pflegegänge bei den Pflegearbeiten weniger CO 2 ausgestoßen. Zusätzlich kann durch den geringeren Grüngutumsatz von extensiv gepflegten Wiesen rund ein Drittel der CO 2 Emissionen gesenkt werden. Damit trägt die naturnahe Wiesenmahd auch zum Klimaschutz bei. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss die losweise Vergabe der Pflegearbeiten „Naturnahe Mahd“ im Stadtgebiet von Karlsruhe mit Gesamtsumme brutto für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 i.H.v. 438.537 €. 2. Die Verrechnung des Aufwandes erfolgt entsprechend den unter Punkt „Finanzierung“ aufgeführten Bruttokosten 2022 je Kostenträger. Die Erhöhungen durch Zusatzflächen sind im Haushalt jeweils zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Firmen die entsprechenden Leistungsverträge abzuschließen.
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Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 15 der Tagesordnung: Vergabe der Pflegearbeiten in den öffentlichen Grünanlagen - Naturnahe Mahd 2022 bis 2023, Lose 30 bis 33 Vorlage: 2021/0599 dazu: Zusätzliche Mähmaßnahmen bei verstärktem Wachstum der Gräser Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2021/0599/1 Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss die losweise Vergabe der Pflegearbeiten „Naturnahe Mahd“ im Stadtgebiet von Karlsruhe mit Gesamtsumme brutto für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 i.H.v. 438.537 €. 2. Die Verrechnung des Aufwandes erfolgt entsprechend den unter Punkt „Finanzierung“ auf- geführten Bruttokosten 2022 je Kostenträger. Die Erhöhungen durch Zusatzflächen sind im Haushalt jeweils zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Firmen die entsprechenden Leistungsverträge ab- zuschließen. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Änderungsantrag: Bei 3 Ja-Stimmen und 44 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Fenrich (AfD): Um es gleich vorwegzunehmen, um die Schärfe rauszunehmen, natür- lich stimmen wir der Beschlussvorlage zu. Wir haben hier nicht einen Änderungs-, sondern ei- nen Ergänzungsantrag gestellt. Den haben wir deshalb gestellt, weil er zu dem Thema passt. – 2 – Wir wollten einfach verhindern, dass man uns vielleicht sagt, das wurde erst behandelt, Sie hät- ten das früher stellen müssen. Die Beschlussvorlage geht davon aus, dass es Standardleistungen gibt, und dass es auch Be- darfsleistungen gibt. Diese Leistungen wurden EU-weit ausgeschrieben. Jetzt stehen wir wieder vor demselben Problem, was ich vorhin angesprochen habe. Da wiederholt sich das nämlich. Sie schreiben auf Seite 5 dieser Beschlussvorlage, dass die Pflegegänge reduziert werden zur Ein- sparung von CO 2 , also Reduzierung der Pflegegänge. Das ist etwas Neues, das ist dem Gemein- derat nicht bekannt. Zumindest ist es meiner Fraktion nicht bekannt. Auch da wäre es notwen- dig, wenn es um EU-weite Ausschreibungen geht, eben weil das Verfahren sehr kostspielig und auch zeitintensiv ist, dass man vorher den Gemeinderat über geänderte Leistungsverzeichnisse oder geforderte Leistungen unterrichtet. So, das ist das Erste, wie gesagt, wir stimmen der Be- schlussvorlage zu. Der Ergänzungsantrag befasst sich nochmals mit den Bedarfsleistungen. Wenn wir durch die Stadt gehen, ich wohne in Mühlburg, da gibt es einen Grünstreifen, der geht von der Hardtstra- ße bis zu der kleinen Kirche in der Röntgenstraße, fast bis an das Rathaus. Da sieht man, dass das Gras zum Teil fast hüfthoch ist. Das geht mir zum Teil bis zur Schulter. Das sind Kreuzblütler oder Ackerschachtelhalme. Es sieht eigentlich aus - ich weiß nicht, wer da hingeht und sich das mal betrachtet -, als würde man im Sommer aus der Bahnhofshalle mit dem Zug zum Beispiel nach Stuttgart fahren. Das sind ähnliche Unkräuter, die nicht gemäht werden. Das ist dort auch nicht erforderlich. Aber für ein Stadtbild, finde ich, sieht es schon arg merkwürdig aus. Wir hat- ten jetzt einen ziemlich nassen Mai, jetzt regnet es wieder. Da können wir davon ausgehen, wenn das Ende August, wie es so üblich ist, gemäht wird, dass dieses Gras kopfhoch steht. Ich habe gesehen, dass die Leute nicht nur auf dem Haydnplatz liegen. Auf dem Haydnplatz wird natürlich das Gras mit der Nagelschere bearbeitet, das ist derart kurz, das ist auch wunder- schön. Das ist aber in dem ganzen Grünzug eben nicht der Fall. Wer da spazieren geht, das ist nicht nur sonntags und samstags. Die Leute liegen da, insbesondere jetzt in der Corona-Zeit, wenn sie nicht in Urlaub gehen. Daher ist es aus unserer Sicht notwendig, dass man die Bedarfsleistungen entsprechend auf- motzt und sagt, es werden weitere Bedarfsleistungen abgerufen, wenn die Wetterlage es er- forderlich macht. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen, dann stimmen wir über den Ergänzungsantrag ab. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt kommen wir zum ursprünglichen Beschluss. – Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Juli 2021