Karlsruher Ratgeber: Soziales Hilfetelefon mit rund-um-die Uhr-Erreichbarkeit
| Vorlage: | 2021/0589 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 05.05.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 05.05.2021 Vorlage Nr.: 2021/0589 Karlsruher Ratgeber: Soziales Hilfetelefon mit rund-um-die Uhr-Erreichbarkeit Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 26 X Sozialausschuss 06.10.2021 6 X Gemeinderat 19.10.2021 26 x 1. Die Verwaltung prüft mit den Träger*innen der Wohlfahrtspflege in Karlsruhe die Einrichtung eines "Sozialen Hilfetelefons“. Mit dem Ziel einer weitgehenden Kostenneutralität werden vorhandene Strukturen in der Verwaltung und bei den Freien Trägern genutzt. 2. Die Prüfungsergebnisse werden dem Sozialausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt. Sachverhalt/Begründung: Über 300 Beratungsstellen bieten in Karlsruhe ihre spezifischen Hilfen an. Das Beratungsangebot von A (wie Aids) bis W (wie Wohnungslose) ist in einer 96-seitigen Broschüre zusammengefasst und bildet sowohl die Grundlage für Auskünfte der städtischen Telefonzentrale als auch des gemeinsamen Servicecenters des Stadt- und Landkreises Karlsruhes unter der Behördennummer 115. Eine Weitervermittlung zu den üblichen Bürozeiten kann damit weitgehend sichergestellt werden. Bedingt durch die Corona-Krise gibt es jedoch ein hohes Informations- und Beratungsbedürfnis, welches seitens der Stadt zu den üblichen Bürozeiten nicht mehr adäquat abgedeckt werden kann. Die Erreichbarkeit dieser Stellen ist aber häufig gerade in Notfällen ein Problem, denn Notfälle halten sich nicht an Öffnungszeiten. Menschen in Notsituationen brauchen darüber hinaus schnell und einfach Hilfe. Daher beantragt die grüne Fraktion eine Auskunftsbereitschaft rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Die Verwaltung prüft deshalb zusammen mit den in Karlsruhe tätigen und von der Stadt bezuschussten Wohlfahrtsorganisationen die Einrichtung eines "Sozialen Hilfetelefons". Vorhandene Strukturen werden dabei genutzt. Auch in Karlsruhe gibt es Institutionen, die an 24 Stunden, an sieben Tagen der Woche, an 365 Tagen im Jahr ohnehin personell besetzt sind. Das wären z. B. die integrierte Rettungsleitstelle, die Telefonzentrale des Städtischen Klinikums oder die Telefonseelsorge Karlsruhe u. a. Damit könnte eine weitgehende Kostenneutralität mit den vorhandenen Strukturen in der Verwaltung sowie bei den Träger*innen erreicht werden. Notwendiges Herzstück ist das Vorhandensein einer Zentralen Datenbank, in der alle relevanten Akteur*innen der Karlsruher Beratungslandschaft hinterlegt sind. Diese Datenbank (Rat & Hilfe in allen Lebenslagen) wurde bereits 2012 ff. auf Antrag der grünen Gemeinderatsfraktion eingerichtet. Unterzeichnet von: Michael Borner Verena Anlauf Niko Riebel Zoe Mayer
-
Extrahierter Text
Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 26 der Tagesordnung: Karlsruher Ratgeber: Soziales Hilfetelefon mit rund-um-die-Uhr- Erreichbarkeit Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0589 Beschluss: Behandlung im Sozialausschuss am 6. Oktober 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Sozialausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Juni 2021
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Karlsruher Ratgeber: Soziales Hilfetelefon mit Rund-um-die Uhr-Erreichbarkeit Gremium Termin TOP ö nö Sozialausschuss 06.10.2021 6 x Gemeinderat 19.10.2021 26 x Kurzfassung Nach Einschätzung der Verwaltung besteht kein ausreichender Bedarf zur Einrichtung eines Sozialen Hilfe- telefons mit Rund-um-die Uhr-Erreichbarkeit. Zudem wäre die Einrichtung eines solchen Telefons nicht kostenneutral möglich. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Angebote in Karlsruhe Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Karlsruhe steht eine breite Palette spezifischer Hilfeangebote zu deren regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie bieten fachkompetent Unterstützung und Hilfestellung für verschiedene Problematiken an. Die Angebote sind auf der städtischen Homepage aufgeführt, mit den Sei- ten des Angebotes verlinkt und können über die Behördennummer 115 erfragt werden. Eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung bietet zum Beispiel die Telefonseelsorge, an die sich Betroffene in Kri- sensituationen wenden können. Die Telefonseelsorge wird über zwei bundesweit einheitliche Rufnummern erreicht. Die Mitarbeitenden der Telefonseelsorge sind geschult und haben Kenntnis über das psychosozia- le Netz sowie die Beratungsstellen in Karlsruhe. Bei Bedarf geben sie Informationen zu den entsprechenden Einrichtungen weiter. Seit Beginn der Coronapandemie bieten Stadt und Landkreis Karlsruhe gemeinsam das psychosoziale Bera- tungstelefon unter der Rufnummer 0721/133-1313 an. Diese Nummer wurde über die Medien und das Coronaportal bekannt gemacht, wurde aber selbst in der Zeit der Lockdowns nur sehr wenig in Anspruch genommen. In der Zeit vom 20.3.2020 bis zum 9.6.2020 gingen 114 Anrufe ein. Aktuell ist die Nummer über einen Anrufbeantworter geschaltet. Es geht maximal ein Anruf pro Woche ein. Akute Notsituationen werden über die Integrierte Leitstelle mit der Rufnummer 112 versorgt. Auch hier sind alle Mitarbeitenden geschult, alle Hilfeangebote und das Beratungsnetz sind bekannt. Eine Weiterver- weisung findet statt. In akuten Notfällen, den sozialen Bereich betreffend, hat die Sozial- und Jugendbehörde eine Rufbereit- schaft eingerichtet und verschiedene Notfallnummern hinterlegt. Die Rufbereitschaft des Allgemeinen So- zialen Dienstes kann auch von den Karlsruher Kliniken und allen Polizeidienststellen genutzt werden. So kann zum Beispiel in Fällen von häuslicher Gewalt oder Kindeswohlgefährdungen unmittelbar Hilfe geleistet werden. In Notlagen wie zum Beispiel dem akuten Verlust einer Wohnung durch einen Brandschaden wird die zu- ständige Abteilung sofort benachrichtigt und tätig. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass diese Notfallsys- teme funktionieren. „Wer hilft weiter?“ - Soziales Hilfetelefon Tübingen Die Stadt Tübingen hat als einzige Kommune ein Soziales Hilfetelefon nach dem vorgeschlagenen Konzept mit einer eigenen Rufnummer, die über die Leitstelle des Deutschen Roten Kreuzes geschaltet ist, einge- richtet (https://www.werhilftweiter.de/). Nachfragen dort haben ergeben, dass dieses Angebot maximal 1–2 mal jährlich in Anspruch genommen wird. Konkrete Hilfe kann dort nicht geleistet werden. Nach Klärung der Notlage werden der/dem Anrufenden Kontaktdaten der zuständigen Einrichtung oder Institution weitergegeben. Diese sind dann zu den regulären Geschäftszeiten erreichbar. Fazit Nach Sichtung aller in Karlsruhe vorhandenen telefonischen Hilfeangebote und der Auswertung ihrer Inan- spruchnahme sowie den Rückmeldungen aus Tübingen sieht die Verwaltung keinen Bedarf, zusätzlich ein Soziales Hilfetelefon mit Rund-um-die Uhr-Erreichbarkeit einzurichten. Bei der Telefonseelsorge, bei der Integrierten Leitstelle und der Behördennummer 115 gehen nur sehr sel- ten Anrufe ein, die als Notfälle im sozialen Bereich zu werten sind. Daraus lässt sich kein Bedarf nach einem speziellem Hilfetelefon ableiten. – 3 – Die Hilfeangebote in Karlsruhe sind gut bekannt, alle tangierten Stellen sind miteinander vernetzt, sodass Informationen zu den benötigten Angeboten schnell an Betroffene weitergegeben werden. Es ist nicht zu erwarten, dass die Nachfrage in Karlsruhe wesentlich größer sein wird als in Tübingen. Zudem ist die Einrichtung eines sozialen Hilfetelefons mit einer eigenen Telefonnummer nicht kostenneut- ral umzusetzen. Neben den Personal- und Sachkosten zur Implementierung bedarf es einer kontinuierlichen intensiven Öffentlichkeitsarbeit. Nur so ist dafür gesorgt, dass die Nummer bei allen Bür-gerinnen und Bür- gern ausreichend bekannt ist und im Bedarfsfall genutzt wird. Auch wenn der Bedarf als sehr gering eingeschätzt wird, könnte eine Option sein, auf dem Sprachdialogsys- tem des Servicecenters von Stadt- und Landkreis Karlsruhe Informationen für mögliche Fragestellungen eines sozialen Hilfetelefons bereitzustellen. Diese Informationen werden von den Mitarbeitenden des Servicecenters aufgesprochen und können jeder- zeit geändert werden. Zudem könnten diese Informationen rund um die Uhr abgerufen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit den städtischen Chatbot, der im September in den Livegang geht mit entsprechen- den Inhalten zu füllen. Somit hat man dann auch den Ansatz der Multikanalfähigkeit bedient (Telefon, In- ternet und Chatfunktion). Auch mit dieser Option ist allerdings nur gewährleistet, dass Kontaktdaten vermittelt werden. Eine erfor- derliche themenspezifische Beratung oder Hilfeleistung kann dann zu den regulären Geschäftszeiten von fachlich geschultem Personal erfolgen.