Änderungsantrag: KAL/Die Partei

Vorlage: 2021/0585
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 04.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Grünwinkel

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.04.2021

    TOP: 5.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KAL die Partei StN zum Antrag B-Plan Westlich der Hardeckstraße
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Bebauungsplan "Westlich der Hardeckstraße", Karlsruhe-Grünwinkel Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 22.04.2021 X Kurzfassung Das Planungsziel des Bebauungsplans ist die Gewerbenutzung im Bereich westlich der Hardeckstraße nachzuverdichten und eine anteilige Begrünung zu erreichen. Eine explizite Förderung von kultureller Nutzung ist nicht vorgesehen. Im geplanten Gewerbegebiet werden kulturelle Nutzungen ausnahmsweise und im geplanten Urbanen Gebiet allgemein zugelassen. Diese Festsetzung entspricht der Baunutzungsverordnung § 8 Abs. 3 Nr. 2. Die Neubeplanung des ROTAG-Areals wird in einem separaten Planverfahren in Abstimmung mit der Karlsruher Fächer GmbH durchgeführt. Aktuell gibt es für den Bereich noch kein Nutzungskonzept. Ein Bebauungsplanverfahren wird nach der Erstellung des Konzepts durchgeführt. In diesem Zuge kann eine Zulässigkeit von kultureller Nutzung festgesetzt werden. Eine jetzige Behandlung des ROTAG-Areals in einem gemeinsamen Bebauungsplanverfahren mit dem Bereich westlich der Hardeckstraße ist nicht vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Kulturelle Nutzungen sind im Plangebiet bereits jetzt schon im südlichen Teil, im Geltungsbereich des Bebauungsplans 703 „Hermann-Leichtlin-Straße, zulässig, dort jedoch nur, wenn sie dem Plangebiet und dem angrenzenden Wohngebiet dienen. Im restlichen Teil gilt aktuell der Bebauungsplan 614 „Nutzungsartfestsetzung“. Dieser schließt kulturelle Nutzungen aus. Im aufzustellenden Bebauungsplan „Westlich der Hardeckstraße“ variiert nach aktuellem Stand der Planung die Zulässigkeit von kulturellen Nutzungen. Im geplanten Urbanen Gebiet werden diese regulär und im neugeplanten Gewerbegebiet, welches den Großteil des Plangebiets umfasst, ausnahmsweise zulässig sein. Eine allgemeine Zulässigkeit von kultureller Nutzung im Gewerbegebiet ist kein Planungsziel des Bebauungsplans. Ziel des Planverfahrens und auch des Sanierungsgebiets ist die Förderung und der Erhalt des Gewerbes, auch unter dem Aspekt der Nachverdichtung. Eine allgemeine Zulässigkeit oder Förderung von kulturellen Nutzungen würde dem zuwiderlaufen. Aufgrund der allgemeinen begrenzten Flächenverfügbarkeit im Stadtgebiet Karlsruhe und dem Beschluss des Gemeinderats, keine Gewerbeflächen im Außenbereich auszuweisen, sind Gewerbeflächen nur begrenzt verfügbar. Eine allgemeine Zulässigkeit kultureller Nutzungen würde diese Flächenkonkurrenz vorantreiben. Eine ausnahmsweise Zulässigkeit wird als zielführend erachtet, um die Gewerbenutzung zu schützen und eine auf Teilflächen begrenzte kulturelle Nutzung zu ermöglichen. Diese Festsetzung entspricht der Baunutzungsverordnung § 8 Abs. 3 Nr. 2. Eine jetzige Behandlung des ROTAG-Areals in einem gemeinsamen Bebauungsplanverfahren mit dem Bereich westlich der Hardeckstraße ist nicht vorgesehen. Das Ziel dieses Bebauungsplans ist es, die Gewerbeflächen westlich der Hardeckstraße nachzuverdichten und eine anteilige Durchgrünung zu erreichen. Das Gebiet nördlich der Stulzstraße (inkl. ROTAG-Areal, welches sich im Besitz der Karlsruher Fächer GmbH befindet) verfügt über einen eigenen Charakter und ermöglicht insofern spezifische Entwicklungspotenziale auch für kulturelle Nutzungen. Dieser Besonderheit soll - soweit erforderlich - durch einen weiteren Bebauungsplan Rechnung getragen werden. Gespräche hierzu hat das Stadtplanungsamt bereits aufgenommen. Über die Stulzstraße hinaus gibt es keine städtebaulichen Abhängigkeiten zwischen dem vorgeschlagenen Geltungsbereich des Bebauungsplans und dem ROTAG-Areal, die nicht schon im Rahmenplan behandelt wären und eine Behandlung in einem gemeinsamen Verfahren notwendig machen würden.