Vorbereitende Untersuchungen Durlach Stadteingang – Bericht und Antragstellung

Vorlage: 2021/0576
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.05.2021

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Städtebauliches Erneuerungsprogramm für den „Stadteingang Durlach“ Vorlage Nr.: 2021/0576 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 12.05.2021 1 ☒ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Durlach fordert die Verwaltung auf, die Beratungen und Beschlussfassungen in den zuständi- gen Gremien durchzuführen, um einen Antrag zur Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm „Stadteingang Durlach“ für das Programmjahr 2022 fristgerecht stellen zu können. Ergänzende Erläuterungen Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit Sachstandsbericht und Beschlussvorlage – 2 – Für den Untersuchungsbereich Durlach Stadteingang wurden die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch durchgeführt. Der Beschluss über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen erfolgte nach Vorbereitung im Ortschaftsrat am 22. Januar 2019 durch den Gemeinderat. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Sanierungsgebiet wurden von Oktober 2019 bis Ende November 2019 durchgeführt. Die Hinweise, die im Rahmen dieser Anhörung einge- gangen sind, wurden aufgegriffen und eingearbeitet. Im vergangenen Jahr fand eine von der Öffentlichkeit sehr gut besuchte Auftaktveranstaltung, eine Onlinebe- teiligung sowie ein Bürgerspaziergang durch das geplante Sanierungsgebiet mit anschließendem Workshop statt, in dem Schwerpunktthemen zusammen mit der Bürgerschaft erarbeitet wurden. Am 4. November 2020 wurde im Ortschaftsrat Durlach über die bisherigen Arbeitsschritte berichtet. Hierbei wurde die städtebauliche und freiraumplanerische Analyse dargestellt und das Maßnahmen- und Neuordnungs- konzept mit Schwerpunktbereichen erläutert, welches wesentliche funktionale und gestalterische Auswertungen im Bereich des Durlacher Stadteingangs beinhaltet. Der Ortschaftsrat nahm die Arbeitsergebnisse zustimmend zur Kenntnis und befürwortete auf der Grundlage die abschließende Bearbeitung der vorbereitenden Untersu- chungen. In der Zwischenzeit wurde aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Festhalle Durlach, das Festhallenareal, der sich anschließende Parkplatzbereich und ein Teil der Gärtnerstraße, sowie der quer verlaufende Fußweg zwi- schen Festhalle und Parkplatz mit in das Sanierungsgebiet aufgenommen. Sonst gab es keine wesentlichen Änderungen zu den Sanierungszielen, der Maßnahmenübersicht, der Empfehlung zur Abgrenzung des Sanie- rungsgebietes und der Verfahrenswahl. Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen zeigt ausreichende Mängel und Missstandssituationen für ein Sanierungsverfahren auf. Dabei beziehen sich die wesentlichen Mängel und Missstände auf die Gestaltung des Durlacher Stadteingangs, der Stärkung als Einzelhandelsstandort und der Gestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen. Im nächsten Verfahrensschritt ist auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen für das Programmjahr 2022 ein Antrag zur Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm für den Stadteingang Durlach beim Re- gierungspräsidium Karlsruhe zu stellen. Die Einreichungsfrist hierfür endet am 30. September 2021, wobei zuvor eine Beschlussfassung des Gemeinderates nach entsprechenden Vorberatungen im Ortschaftsrat Durlach, Pla- nungsausschuss und Hauptausschuss notwendig ist. Der Ortschaftsrat Durlach sieht aufgrund der Ergebnisse der Voruntersuchung eine dringende Notwendigkeit, die städtebauliche Qualität des Stadteingangs Durlach zu verbessern. Mit der Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm des Landes ergibt sich die große Chance, ein Sanierungsprogramm zeitnah in Gang zu setzen und fasst deshalb folgenden Beschluss: Der Ortschaftsrat Durlach fordert die Verwaltung auf, die Beratungen und Beschlussfassungen in den zuständi- gen Gremien durchzuführen, um einen Antrag zur Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm „Stadteingang Durlach“ für das Programmjahr 2022 fristgerecht stellen zu können.