Zusätzlicher Städtischer Zuschuss für Altpapiersammlungen durch Vereine

Vorlage: 2021/0573
Art: Antrag
Datum: 03.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.05.2021

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 117 Verantwortlich: Dienststelle: Zusätzlicher Städtischer Zuschuss für Altpapiersammlungen durch Vereine Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 11.05.2021 3 x Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beantragt zusätzliche städtische Zuschüsse für Altpapiersammlungen durch Vereine und Institutionen in Karlsruhe für zukünftige Sammelaktionen. Begründung: In den letzten Monaten sind die Altpapiererlöse stark gesunken, so dass diese die Kosten, die den Vereinen für das Papiersammeln entstehen, teilweise nicht mehr decken. Dies betrifft auch Wettersbacher Sportvereine. Zusätzlich sind durch die Corona-Krise Altpapiersammlungen durch Vereine und Institutionen zurzeit überhaupt nicht mehr möglich. Diese sollen nach der Coronakrise wieder durchgeführt werden und dadurch die gemeinnützige Arbeit der Vereine und Organisationen fördern. Durch die Altpapiersammlungen wurden bei den Vereinen in den letzten Jahren die Jugendarbeit finanziert, das nun nicht mehr möglich ist. Wir halten daher einen zusätzlichen städtischen Zuschuss für erforderlich. unterzeichnet von: Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender und Paul Wirtz

  • Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-FW-Ortschaftratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 117 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Zusätzlicher städtischer Zuschuss für Altpapiersammlungen durch Vereine Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 11.05.2021 3 x Kurzfassung Das Thema einer möglichen stadtweiten Bezuschussung von Altpapiersammlungen der Vereine und sonstigen Institutionen wurde bereits an die Verwaltung herangetragen. Hintergrund sind die stark gesunkenen Papiererlöse und damit fehlende Erträge in den Vereinskassen. Die Verwaltung hat diese Anfragen zum Anlass genommen, die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen, wie Vereine gerade unter den derzeit schwierigen Rahmenbedingungen bei der Altpapiersammlung unterstützt werden können. Eine verwaltungsinterne Überprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass über den Gebührenhaushalt keine Zuschüsse an Vereine finanziert werden dürfen und dass einer Finanzierung über den Steuerhaushalt derzeit u. a. haushaltsrechtliche, arbeitsrechtliche und haftungsrechtliche Gründe entgegenstehen können. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 11.05.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beantragt zusätzliche städtische Zuschüsse für Altpapiersammlungen durch Vereine und Institutionen in Karlsruhe für zukünftige Sammelaktionen. Begründet wird dies mit stark gesunkenen Altpapiererlösen. Zudem seien aufgrund der Corona-Krise teilweise keine Altpapiersammlungen mehr möglich. Grundsätzlich wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.02.1987 eine finanzielle Unterstützung für Altpapiersammlungen durch örtliche Vereinigungen (u. a. karitative, kulturelle und sportliche Zwecke) eingeführt. Der Beschluss sah vor, dass den Organisationen ein Betrag in Höhe von 50 DM (25 €) für die Sammeltätigkeit verbleiben sollte. Zur Berechnung des Zuschusses wurde der Indexwert für Altpapier herangezogen, der vom Statistischen Bundesamt ausgegeben wird. Bei niedrigen Indexwerten sollte eine hohe Unterstützung erfolgen, bei hohen Indexwerten demnach eine verminderte oder gar keine Unterstützung, da in diesen Fällen entsprechend ausreichende Erlöse durch den Altpapierhandel gewährleistet werden. In den letzten Jahren waren die Erlöse gemäß dem Statistischen Bundesamt so hoch, dass keine Vergütungen von der Stadt erfolgten. Diese würden erst greifen, wenn der Papierindex von derzeit rund 43 Punkten (Stand Dezember 2019) noch weiter fällt. Das Problem ist, dass die Vereine heute weit weniger vergütet bekommen, als diese Indexregelung vermuten lässt. Dies ist in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass die Vereine mittlerweile mit externer professioneller Unterstützung sammeln. Dadurch reduziert sich die Vergütung, zumal zusätzlich ein Firmenpressfahrzeug und ein Fahrer / eine Fahrerin mitzufinanzieren sind. Es ist davon auszugehen, dass die Festlegung von 1987 mit einer Indexwertregelung, die eine Mindestvergütung von 25 €/Tonne für den Verein vorsah, nicht vorhergesehen hatte, dass die Vereine mit externer Unterstützung sammeln. Sollte die Stadt die Indexregelung entsprechend nach oben anpassen, würde die Stadt auch die von den Vereinen beauftragten Entsorgungsfirmen entsprechend mitfinanzieren. Unabhängig von der schwierigen Situation einer Bezuschussung der Vereine mit externer Sammelunterstützung hält die Verwaltung das damalige Finanzierungsmodell mit einer Bezuschussung der Vereine aus dem Gebührenhaushalt aus gebührenrechtlicher Sicht nicht mehr für vertretbar. Eine verwaltungsinterne Überprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass über den Gebührenhaushalt keine Zuschüsse an Vereine finanziert werden dürfen und dass einer Finanzierung über den Steuerhaushalt derzeit u. a. haushaltsrechtliche, arbeitsrechtliche und haftungsrechtliche Gründe entgegenstehen können. Eine Realisierung über den Steuerhaushalt wäre nur im Rahmen einer Vereinsförderung möglich. Hierzu wäre ein Konzept zu erarbeiten, in dem arbeits- und haftungsrechtliche Risiken und die haushaltsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden und die unzulässige Begünstigung von gewerblichen Dritten (von Vereinen beauftragte private Entsorgungsunternehmen) ausgeschlossen werden können. Erst wenn diese Fragestellungen belastbar geklärt sind, kann eine Aussage getroffen werden, ob und in welcher Form die Stadt eine Sammeltätigkeit der Vereine durch eine Vereinsförderung finanziell unterstützen kann. Die Verwaltung plant, das Thema aufzubereiten und im zuständigen Fachausschuss vorzustellen.