Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Grünwettersbach und Palmbach auf der nördlichen Seite (Skulpturenpark)
| Vorlage: | 2021/0572 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 03.05.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.05.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 116 Verantwortlich: Dienststelle: Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Grünwettersbach und Palmbach auf der nördlichen Seite (Skulpturen-Park) Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 11.05.2021 2 x Die FDP-Fraktion beantragt, die Ortsverwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit den zuständigen Behörden die Möglichkeiten und Kosten einer durchgängigen Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Grünwettersbach und Palmbach nördlich der L 623 Skulpturenpfad / Waldenserweg / Trimmpfad) zu eruiren und dem Ortschaftsrat hierüber zu berichten. Begründung: Bereits in der Rahmenplanung für die Karlsruher Höhenstadtteile aus dem Jahr 2014 war als ein „Handlungsfeld“ zur „Attraktivierung von Aufenthaltsqualitäten“ die Beleuchtung der Wegeverbindung nördlich der L 623 zwischen Palmbach und Grünwettersbach aufgeführt. Der Verbindungsweg ist nicht nur Teil des „Waldenserweges Palmbach“, sondern beherbergt auch den „Skulpturenpark Wettersbach“ und den „Fitness-Park Wettersbach“. Von der Bevölkerung wird der Weg als Verbindung zwischen unseren beiden Ortsteilen zu Fuß und mit dem Fahrrad gerne und viel genutzt. Die Nutzungsmöglichkeiten sind derzeit allerdings – vor allem in der dunklen Jahreszeit – zeitlich stark begrenzt, weil der Weg bei Dunkelheit gefahrlos nicht genutzt werden kann. Eine Beleuchtung des Weges zumindest bis abends um 22:00 Uhr und morgens ab 06:00 Uhr mit Energie sparenden, vor allem nach unten strahlenden, nicht zu hohen Lampen würde die Nutzungs-möglichkeiten und Nutzungszeiten, vor allem im Winter, deutlich erweitern, ohne die Anwohner unnötig zu belästigen. Ggf. könnten auch die Kunstwerke bei Dunkelheit mit Lichtquellen „in Szene gesetzt“ und damit die Attraktivität des Weges gesteigert werden. unterzeichnet von: Annette Beese, Fraktionsvorsitzende
- TOP 2: STN FDP_Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Grünwettersbach und Palmbach-Skulpturenpark
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 116 Verantwortlich: Dienststelle: Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Grünwettersbach und Palmbach auf der nördlichen Seite (Skulpturen-Park) Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 11.05.2021 2 x Kurzfassung Nach den Grundsätzen der Straßenverkehrsbeleuchtung ist die Wegeverbindung nicht zu beleuchten, da es bereits eine beleuchtete Wegeverbindung südlich der L623 zwischen Grünwettersbach und Palmbach sowie darüber hinaus weitere beleuchtete Wohnstraßen zwischen den Ortsteilen gibt. Einer zusätzlichen Beleuchtung kann aus der Sicht des Straßenbaulastträgers, auch nach erneuter Prüfung, nicht zugestimmt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 11.05.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Die Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Grünwettersbach und Palmbach nördlich der L 623 (Skulpturenpfad/Waldenserweg/Trimmpfad) wurde im Jahre 2003 im Rahmen einer Rundfahrt der Beleuchtungskommission geprüft und abgelehnt, da es bereits eine beleuchtete Wegeverbindung südlich der L623 zwischen Grünwettersbach und Palmbach sowie darüber hinaus weitere beleuchtete Wohnstraßen zwischen den Ortsteilen gibt. Mit der intensiveren Nutzung durch den Ausbau des Skulpturenparks und der Installation von Spielgeräten erfolgte im Jahre 2018 eine detaillierte Bewertung. Ergebnis: Auf dem über 600 Meter langen Weg durch den Park zwischen Am Wiesenacker und Ob der Eichhälden ist bislang keine Infrastruktur für eine Beleuchtung vorhanden. Damit dort eine normgerechte Beleuchtungsanlage installiert werden kann, müsste auf der gesamten Strecke ein Kabel verlegt, mindestens ein Schaltschrank errichtet und 18 Leuchtstellen installiert werden. Die Kosten der Maßnahme würden sich in etwa auf 100.000 bis 110.000 Euro belaufen. Hinzukämen noch Kosten für die Belange des Natur- und Artenschutzes, wie zum Beispiel eine fachtechnische Prüfung der Lichtverschmutzung im Grünzug, gegebenenfalls geeignete Ausgleichsmaßnahmen oder die Sicherung des Baumbestandes im Rahmen der Tiefbauarbeiten. Nicht nur aufgrund der hohen Investitionskosten, sondern auch aus den Grundsätzen der Straßenverkehrsbeleuchtung ist die Wegeverbindung nicht zu beleuchten, insbesondere da, wie oben beschrieben, Alternativen bereits bestehen. Nach erneuter Prüfung teilt das Tiefbauamt mit, dass sich der Sachstand nicht verändert hat. Einer zusätzlichen Beleuchtung kann aus der Sicht des Straßenbaulastträgers weiterhin nicht zugestimmt werden. Bei Fortschreibung der Kosten ist von einer Steigerung von mind. 5% auszugehen. Kostengünstigere Lösungen zum Beispiel, anstelle einer Straßenbeleuchtung lediglich die Skulpturen auszuleuchten, bestehen nicht. Allein die Fixkosten der Errichtung der Infrastruktur (Verlegen der Leitungen, Schaltschrank) betragen gerundet 70.000 Euro, hinzu kommen die Kosten für die Leuchtstellen und die vorgenannten Nebenkosten.