Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließungen im Bereich des Schul- und Sportamts (5. Fortschreibung)

Vorlage: 2021/0570
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.05.2021

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließungen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0570 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließungen im Bereich des Schul- und Sportamts (5. Fortschreibung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.05.2021 9 X zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von 7.490 Euro für Mehraufwendungen zur Kompensation der Elternentgelte für die Betreuung von Grundschulkindern an der Gartenschule durch den Verein „Hort an der Gartenschule e.V.“ für den Schließungszeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☒ Umschichtungen innerhalb des Gesamthaushalts ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Landesregierung hat aufgrund der Corona-Pandemie seit dem 11. Januar 2021 gemäß der Corona- Verordnung erneut die Schulen geschlossen. Seit dem 22. Februar 2021 wurde an Grundschulen wieder Wechselunterricht angeboten. Während des Schließungszeitraums wurde auch weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Seit 1. Januar 2021 werden Entgelte für die Notbetreuung erhoben. Dies betrifft die Notbetreuungsangebote entspre- chend der Ergänzenden Betreuung und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung, die zusätzlich zum Schulunter- richt von den Eltern benötigt werden. Aufgrund der Schulschließungen gemäß der Corona-Verordnung sind die Eltern von der Pflicht zur Zahlung der Elternentgelte/Betreuungsbeiträge für Kinder, die nicht die Notbetreuung in Anspruch nehmen, befreit. Die Befreiung von der Zahlung der Elternentgelte/Betreuungsbeiträge soll für den Zeitraum von acht Wo- chen, einschließlich der ersten Ferienwoche im Januar und der Fastnachtswoche gelten. Diese acht Wochen beinhalten auch die letzte Februarwoche, ab der Wechselunterricht angeboten wird. Auf Elternentgel- te/Betreuungsbeiträge soll auch in der letzten Februarwoche komplett verzichtet werden, um einen unver- hältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und eine verzögerte Auszahlung an die Eltern zu verhindern. In der Gemeinderatssitzung vom 23. März 2021 wurde bereits beschlossen, dass Mittel für Mehraufwen- dungen zur Kompensation der entgangenen Elternbeiträge für die Betreuung von Grundschulkindern durch freie Träger einschließlich des Mittagessens im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021 von der Stadt Karlsruhe bereitgestellt werden. Wie in der zugehörigen Vorlage ausgeführt, lagen die Unterlagen des „Horts an der Gartenschule e.V.“ aufgrund eines Vorstandswechsels nicht rechtzeitig vor. Der erforderliche Beschluss wird, nachdem die Unterlagen mittlerweile geliefert wurden, hiermit nachgeholt (siehe auch Vorlage 2020/1188 vom 17.11.2020). Die finanzielle Auswirkung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021 für den „Hort an der Gar- tenschule e.V.“ ist folgend dargestellt: Leistungen Zeitpunkt Schließung Mehraufwand pro Woche (€) (ohne Personalkosten) Mehraufwand 8 Wochen (€) Kompensation Flexible Nachmittagsbetreuung an der Gartenschule 1.1.2021 936,25 7.490 Gesamtsumme 7.490 Ertragsausfall beim freien Träger bedeutet bei einer Kompensation einen Mehraufwand in Höhe von 7.490 Euro für die Stadt Karlsruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von 7.490 Euro für Mehraufwendungen zur Kompensati- on der Elternentgelte für die Betreuung von Grundschulkindern an der Gartenschule durch den Verein „Hort an der Gartenschule e.V.“ für den Schließungszeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021.

  • Abstimmungsergebnis Top 9
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 25. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Mai 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließungen im Bereich des Schul- und Sportamts (5. Fortschreibung) Vorlage: 2021/0570 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von 7.490 Euro für Mehraufwendungen zur Kompensation der Elternentgelte für die Betreuung von Grundschulkindern an der Gartenschu- le durch den Verein „Hort an der Gartenschule e.V.“ für den Schließungszeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2021. Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbe- reitschaft des Hauses fest: Da bitte ich Sie um Ihr Votum. - Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Juni 2021