Sanierungsgebiet "Durlach-Aue": Änderung der Satzung (Befristung) und Verlängerung

Vorlage: 2021/0569
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.07.2021

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    Prof. Dr. A. Karmann- Woessner Amtsleitung 09.05.2014 Datum H. Dedere r Bereichsleitung Plan Nr. H. Wolz Projektleitung CG Gezeichnet Maßstab Sanierung "Durlach Aue" Genera lplanung und St adtsanierung Stadt Karlsruhe Stadtp lanungsamt

  • Sanierungsgebiet Durlach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0569 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Sanierungsgebiet „Durlach-Aue“ Änderung der Satzung (Befristung) und Verlängerung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 08.07.2021 5 X Vorberaten Gemeinderat 27.07.2021 5 X Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat beschließt für das Sanierungsgebiet "Durlach-Aue" die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Durlach-Aue" vom 1. Juli 2014, veröffentlicht am 4. Juli 2014. 2. Der Gemeinderat beschließt, die Frist für die Durchführung der Sanierung bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 16.06.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der festgelegte Sanierungszeitraum der Satzung (bis 31. Dezember 2021) reicht zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und zur erforderlichen Umsetzung der Ordnungsmaßnahmen nicht aus. Daher ist die Verlängerung des Sanierungszeitraums bis zum 31. Dezember 2027 notwendig. Zur Verfahrensvereinfachung und Anpassung der Satzung analog der neuen gefassten Sanierungssatzungen entfällt § 2 zur Befristung der Satzung. Dies ermöglicht die Vereinfachung der Abwicklung in der Verwaltung und für die politischen Gremien bei Anpassungen der Laufzeit des Sanierungsgebietes. Parallel wird die Verlängerung des Förderzeitraums im Rahmen der Städtebauförderung, der bislang im April 2023 endet, um weitere zwei Jahre (30.04.2025) beantragt, so dass für die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch ein bis eineinhalb Jahre bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung zur Verfügung stehen. Eine Verlängerung des Förderzeitraums ist i.d.R. nur um ein bis zwei Jahre möglich. Eine weitere Verlängerung ist möglich, bedarf jedoch der Zustimmung des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss - Der Gemeinderat beschließt für das Sanierungsgebiet "Durlach-Aue" die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Durlach-Aue" vom 1. Juli 2014, veröffentlicht am 4. Juli 2014. Der Gemeinderat beschließt die Frist für die Durchführung der Sanierung bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern.

  • Anlage 2
    Extrahierter Text

    ANLAGE Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Durlach-Aue“ vom 1. Juli 2014 Aufgrund § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, ber. S. 698), einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22. Juni 2021 folgende Änderungssatzung beschlossen: § 1 Entfall der Befristung der Sanierung § 2 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Durlach-Aue vom 1. Juli 2014 („Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist bis zum Ablauf des 31.12.2021 befristet.“), entfällt. § 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, den 22. Juni 2021 Dr. Frank Mentrup

  • TOP 5 Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 5 der Tagesordnung: Sanierungsgebiet "Durlach-Aue": Änderung der Satzung (Befris- tung) und Verlängerung Vorlage: 2021/0569 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für das Sanierungsgebiet "Durlach-Aue" die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Durlach- Aue" vom 1. Juli 2014, veröffentlicht am 4. Juli 2014. Der Gemeinderat beschließt die Frist für die Durchführung der Sanierung bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vor- beratung im Planungsausschuss am 8. Juli 2021 und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist ebenfalls einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. August 2021