Fortschreibung des Regionalplan 2022 – Stellungnahme der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2021/0559
Art: Informationsvorlage
Datum: 12.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.05.2021

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP2_Regionalplan_Praesentation
    Extrahierter Text

    © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 11. Mai 2021 Fortschreibung Regionalplan 2022 – Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Ortschaftsrat Neureut 1 © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 11. Mai 2021 Ebenen der Raumordnung 2 © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 11. Mai 2021 Regionalplan 2003 3 Maßstab 1:100.000 © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 11. Mai 2021 Flächennutzungsplan 2030 4 Maßstab 1:25.000 © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 11. Mai 2021 5 Entwurf Regionalplan 2022 Auszug Karlsruhe © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 11. Mai 2021 6 Vorgeschlagene Siedlungs- flächen in Neureut © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 11. Mai 2021 7 Entwurf Regionalplan 2022 Auszug Neureut © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 11. Mai 2021 8 FNP 2030 mit Flächen zur Siedlungser- weiterung des Regionalplanes 2022 Flächen in Neureut © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 11. Mai 2021 Impressum 9 Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Leitung:Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner stpla@karlsruhe.de Bearbeitung:Viola Schruff Kartengrundlagen:Liegenschaftsamt Karlsruhe Grafiken:© Stadt Karlsruhe, Regionalverband Mittlerer Oberrhein

  • TOP2_Regionalplan_Vorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage ~ Stadt Karlsruhe ~ Der Oberbürgermeister Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Fortschreibung Regionalplan 2022 - Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage 1 Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 08.06.2021 X Gemeinderat 22.06.2021 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Am 7. Dezember 2016 fasste die Verbandsversammlung des Regionalverbandes M ittlerer Oberrhein (RVMO) den Aufstellungsbesch luss für die Fortschreibung des Regionalplanes 2022. Mit dem Schreiben des RVMO vom 26. Februar 2021 sind die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 (2) Raumordnungsgesetz aufgefordert, Stellung zu dem vorliegenden Entwurf des Regionalplanes 2022 zu nehmen. Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Regionalplan 2022 und beauftragt die Verwaltung, diese dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein zukommen zu lassen. Finanzielle Gesamtkosten Einzahlungen I Erträge Jähr1iche laufende Belastung Auswirkungen der Maßnahme (Zuschüsse und (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten Ähnliches) abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja D Nein 1:81 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja D Nein D Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: D Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) D Umschichtungen innerhalb des Dezernates D Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierunq in den Foloeiahren zu. C02-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Nein 1:81 Ja D positiv Bei Ja: Begründung I Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) negativ IQ-relevant Nein 1:81 Ja D Korridorthema: D geringfügig D erheblich Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein D Ja 1:81 OR Hohenwettersbach 19.05.2021; OR Neureut 11.05.2021; OR Wolfartswier 12.05.2 021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein 1:81 Ja D abgestimmt mit D D 1 -2- Ergänzende Erläuterungen Der Regionalplan legt Angebote zur Siedlungserweiterung fest, die als Option seitens der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung umgesetzt werden können. Ein Entwicklungs-oder gar Baugebot entfalten diese Flächenfestlegungen jedoch nicht. Da diese Flächenfestlegungen aber als regionalplanerische Ziele formuliert und somit andere Nutzungen ausgeschlossen werden, die mit einer Siedlungserweiterung nicht vereinbar sind, kann dies zur Folge haben, dass abweichende gemeindliche Ziele nicht oder nur noch erschwert umgesetzt werden können. Der RVMO soll deshalb aufgefordert werden, die Siedlungserweiterungsflächen entsprechend der bisherigen Handhabung nur als Grundsätze der Regionalplanung vorzusehen. Für die Stadt Karlsruhe sieht der Entwurf des Regionalplanes 2022 neue Flächenpotenziale, die über den bereits bekannten und durch die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe beschlossenen Flächennutzungsplan 2030 hinausgehen, in den Stadtteilen Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Oststadt, Palmbach, Rüppurr, Stupferich und Wolfartsweier im Vergleich zum derzeit rechtskräftigen Regionalplan 2003 vor. Die Stellungnahme weist darauf hin, dass Flächenpotenziale in rechtskräftigen Natur-und Landschaftsschutzgebieten aus der Flächenkulisse des Regionalplanes 2022 herausgenommen werden sollen. Dies betrifft Flächen in LSG „Elfmorgenbruch" und in LSG „Oberwald Rißnert" . In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, eine Siedlungserweiterungsfläche in Hohenwettersbach (Rehbuckel), die sowohl im bisherigen Regionalplan als auch im Entwurf der jetzigen Fortschreibung enthalten ist, aus der Flächenkulisse herauszunehmen. Diese Fläche ist mittlerweile im wirksamen Landschaftsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe als geplantes Landschaftsschutzgebiet vorgesehen und im Flächennutzungsplanes 2030 (Beschluss durch die Verbandsversammlung am 7. Dezember 2020, liegt dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vor) nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt. Im Übrigen wird darum gebeten, dass die Flächenkulisse der geplanten Bauflächen des Flächennutzungsplanes 2030 als „Gebiet für regionalplanerisch abgestimmte Siedlungserweiterung" festgelegt wird. Die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wird zudem eine eigene Stellungnahme einreichen, die die jeweiligen Stellungnahmen der Mitgliedsgemeinden unterstützt. -3- Beschluss: 1. Antrag an den Planungsausschuss: Vorberatung der Vorlage II. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Regionalplan 2022 und beauftragt die Verwaltung, diese dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein zukommen zu lassen. III. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses am 08.06.2021. IV. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2021. V. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates und Ausschusses. VI. Anschluss Anlage „Stellungnahme Stadt Karlsruhe" an Ziffer V. VII. z. d. A. (Az. 613.01.0A) Dez. 1 Dez. 2 D ez. 3 Dez. 4 D ez. 5 Dez. 6 FA GBA LA OV Durlach OV Gröt zingen OV Hohenwetters bach OV Neureut OV Stu pferich OV W etters bach OV Wolfartsweier UA W ifö ZJD - Umweltbehörden S-Dez. 1 S-Dez. 6 A mtsleitung Dienste/Finanzen Bereichsleitung GS Sachbearbeitung Viola Sch ruff; Telefon: R 6119 Az: 613.01.0A G:\StplA\#_Daten\Geme1nderat (RIS !)\Bereich GS\2021\2021-06_VSc_Fortschre1bung Regionalplan 2022.docx Anlage 1 N -,=~Km A Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Generalplanung und Stadtsanierung Flächenkulisse Regionalplan 2022 (Stand: März 2021) M1!s11b: 1 : 80.000 6etlCM!tJ11.t1;: Heike Oederer '"""' 12.04.2021 Pro,rklll!IIL.1"9: v Schruff AmtWl111rg: Prof. Dr.Anke Karmann-Woessn " Stadt Karlsruhe, Dezernat 1, 76124 Karlsruhe Beschluss: 1. Regionalverband Mittlerer Oberrhein Herr Prof. Dr. Hager Baumeisterstr. 2 76131 Karlsruhe Fortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein 2003 Stadt Karlsruhe I Der Oberbürgermeister Rathaus am Marktplatz Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-6119 Fax: 0721 133-1019 E-Mail: dez1@karlsruhe.de Haltestelle: Marktplatz 22. Juni 2021 Anhörung der Träger öffentlicher Belange -Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Prof. Dr . Hager, ich bedanke mich für die Beteiligung am o . g. Verfahren. Der Regionalplan legt Angebote zur Siedlungserweiterung fest, die als Option seitens der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung umgesetzt werden können. Ein Entwicklungs- oder gar Baugebot entfalten di ese Flächenfestlegungen jedoch nicht. Daher nimmt die Stadt Karlsruhe einen Großteil der von Ihnen aufgezeigten Planungsflächen zur Kenntnis. Ich bitte jedoch, noch einzelne Ungereimtheiten auszuräumen: • Flächenfestlegungen im Entwurf des Regionalplanes 2022 sind als regionalplanerische "Ziele" (mit verbindlichem Charakter) formuliert. Dies bedeutet, dass Nutzungen, die mit einer Siedlungserweiterung nicht vereinbar sind, ausgeschlossen wären. Dies könnte zur Folge haben, dass abweichende gemeindliche Ziele nicht oder nur noch erschwert umgesetzt werden können. Daher bitten wir Sie, die Siedlungserweiterungs- flächen entsprechend der bisherigen Handhabung nur als sogenannte "Grundsätze" der Regionalplanung, welche zwar zu berücksichtigen sind aber keinen verpflichtenden Charakter haben, vorzusehen. • Flächen, die innerhalb eines rechtskräftigen Landschaftsschutzgebietes liegen, sollen nicht in die Flächenkulisse des Regionalplanes 2022 aufgenommen werden (SERW_310_V1 (Rintheim - Elfmorgenbruch) und SERW_611_V1 (Wolfartsweier- lm Bau)). • Geplante Bauflächen, die im durch die Verbandsversammlung des Nachbarschafts- verbandes Karlsruhe (NVK) am 7. Dezember 2020 beschlossenen Flächennutzungsplan 2030 (liegt dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Genehmigung vor) enthalten sind, sind in dem vorgelegten Planungsentwurf nicht all umfänglich als „ Gebiet für regionalplanerisch abgestimmte Siedlungserweiterungen" dargestellt. Beispielhaft sei hier die Fläche KA-W-009 (Erlenweg) genannt. W ir bitten Sie, dies nachzuführen. -2- • Darüber hinaus wird darum gebeten, eine Siedlungserweiterungsfläche in Hohen- wettersbach (Rehbuckel), die sowohl im bisherigen Regionalplan als auch im Entwurf der jetzigen Fortschreibung enthalten ist, aus der Flächenkulisse herauszunehmen. Diese Fläche ist mitt lerweile im Landschaftsplan 2030 als geplantes Landschaftsschutzgebiet vorgesehen und im FNP 2030 (s. o.) nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt. Bitte informieren Sie uns über den Fortgang des Verfahrens. M it freundlichen Grüßen Dr . Frank Mentrup 2. Ausfertigung Ziff 1 3. Kopie an: 4 . z. d . A. (Aktenzeichen) Dez. 1 Dez. 6 Amtsleitung Bereichsleitung GS Sachbearbeitung Viola Schruff R 6119 1 Ausgef. Ziff. Zi ff. G :\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich GS\2021\2021-06_Anlagen_Fortschr. Regionalplan\Stellungnahme Stadt Karlsruhe.docx