Nutria, Fuchs, Dachs & Co – Bericht durch den Wildtierbeauftragten
| Vorlage: | 2021/0553 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 04.05.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.05.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Nutria, Fuchs, Dachs & Co - Bericht durch den Wildtierbeauftragten B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 31.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0553 Verantwortlich: Dez.5 Dienststelle: Forstamt Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 12.05.2021 5 ☒ ☐ Zunehmend hören wir von Mitbürgern und lesen wir Berichte von Wildtieren, die auf städtischem Terrain für Ärger oder Belustigung sorgen. Wildschweine, die den Verkehr behindern. Dachse, die am Geigers- berg Gärten verwüsten. Füchse, die Mülltonnen durchsuchen. Nutrias an der Pfinz, die immer frecher und zahlreicher werden. Krähenvögel, die durch ihren Lärm und ihre Hinterlassenschaften lästig werden. Gibt es schon erste Waschbären auf unserer Gemarkung? Welche Konzepte hat die Stadtverwaltung, um auf die Konflikte zwischen den Bedürfnissen der Wild- tiere und den Nöten und Sorgen der Durlacher BürgerInnen in unserer dicht besiedelten Realität zu reagieren? Ist für die kommenden Jahre mit Veränderungen zu rechnen? Sind dafür eventuell sinnvolle Vorkehrun- gen zu treffen? Antrag: Wir beantragen einen Bericht des Wildtierbeauftragten der Stadt Karlsruhe, in dem die Situation der Wildtiere auf Durlacher Gemarkung dargestellt wird. unterzeichnet von: Dr. Ulrich Wagner und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach Antrag
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Nutria, Fuchs, Dachs & Co - Bericht durch den Wildtierbeauftragten B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 31.03.2021 Vorlage Nr.: 2021/0553 Verantwortlich: Dez.5 Dienststelle: Forstamt Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 12.05.2021 5 ☒ ☐ Kurzfassung Die Folgen der Klimaerwärmung, der attraktive Lebensraum im Siedlungsbereich mit gutem Nahrungsangebot und die geringe Sterblichkeitsrate sind wesentliche Faktoren, die eine hohe Population von Wildtierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, ermöglicht und einen weiteren Anstieg der Populationen im Siedlungsbereich erwarten lässt. Der Waschbär etabliert sich mittlerweile auch in Durlach. Der Wildtierbeauftragte bei der Unteren Jagdbehörde berät allgemein, bei Bedarf auch individuell und vor Ort beim Auftreten von Konflikten mit Wildtieren. Die Beratung zu Vorkehrungsmaßnahmen und zur Vermeidung von Konflikten erfolgt auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG), wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen der guten fachlichen Praxis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema Gründe Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Siedlungsbereich, teilweise von großen Grünzonen durchzogen, stellt für zahlreiche anpassungsfähige Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, einen idealen Lebensraum dar. Ein gutes Nahrungsangebot, verfügbare Nahrung, Schutz vor Kälte, Nässe und Fressfeinden fördern die Etablierung von Wildtieren in der Stadt. Beispiele für solche Tierarten sind in Durlach der Dachs, der Fuchs, der Steinmarder oder auch die Nutrias an der Pfinz. Die Folgen der Klimaerwärmung kommen den Kulturfolgern zu Gute. Die genannten Faktoren, die geringe natürliche Sterblichkeit bei gleichzeitig hoher Vermehrungsrate erhöhen die Individuenzahl. Daher ist davon auszugehen, dass die Population bestimmter Kulturfolger im Siedlungsraum weiter steigt und die Wildtierdichte zunehmen wird. Der Waschbär, wie die Nutria eine invasive Wildtierart im sogenannten Nutzungsmanagement gemäß Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG), etabliert sich auch in Durlach. Die Stadt setzt bei der Thematik, soweit es um Wildtiere geht, die dem Jagdrecht unterliegen, vor allem auf Präventions- und Beratungsarbeit als wesentliche Elemente des urbanen Jagd- und Wildtiermanagements. Diese Aufgabe nimmt auf der Grundlage von § 61 JWMG der Wildtierbeauftrage bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt im Forstamt wahr. Er berät allgemein, bei Bedarf auch individuell und vor Ort zu Vorkehrungs- maßnahmen und zur Konfliktvermeidung. Bei den Ortsterminen mit Bürgerinnen und Bürgern werden die Konflikte mit den jeweiligen Wildtierarten identifiziert, bewertet und individuelle Handlungsempfehlungen erarbeitet. Beratungsgrundlagen sind rechtliche Bestimmungen, der Wildtierbericht des Ministeriums für Ländlichen Raum und die Handlungsempfehlungen des Wildtiermanagements im Siedlungsraum, zum Beispiel der Universität Freiburg. Gute Informationsmöglichkeiten über Wildtiere in der Stadt bietet zudem das neue Wildtierportal des Landes unter folgendem Link: https://www.wildtierportal-bw.de/de/p/wildtiere-in-baden-wurttemberg/wildtiere-der-stadt-1145.html Wichtige allgemeine Empfehlungen zur Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren im Siedlungsbereich sind der Verzicht auf die Fütterung von Wildtieren und auf offene Futterstelle für Haustiere sowie wirksame Schutzvorkehrungen, wie Zäune gegen das Eindringen von Dachsen in Hausgärten. Im Frühjahr, in der Paarungs-, Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit besteht im Jahresverlauf der größte Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Während der Pandemiezeit haben zudem Konflikte zugenommen, insbesondere zwischen Menschen, Hunden und Wildtieren. Die untere Jagdbehörde appelliert deshalb in diesem sensiblen Zeitraum, Hunde an der Leine zu führen. Mit der anstehenden Novellierung der Durchführungsverordnung zum JWMG, soll das ehrenamtliche Stadtjägermodell gemäß § 13a JWMG in Karlsruhe eingeführt werden. Stadtjägerinnen und Stadtjäger haben die Aufgabe, in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere im Sinne dieses Gesetzes in Siedlungs- bereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen; sie arbeiten eng mit den Wildtierbeauftragten zusammen. Dieses Konzept wird derzeit durch die untere Jagdbehörde ausgearbeitet. Es soll zeitnah zum Bestandteil des urbanen Jagd- und Wildtiermanagements werden. Des Weiteren werden von der EU jagdrechtliche Neuerungen für invasive Neozoen erwartet, die von der unteren Jagdbehörde dann für den Stadtkreis angepasst und umgesetzt werden müssen. Bei Neozoen handelt es sich um Tierarten, die unbeeinflusst oder beeinflusst durch den Menschen in ein Gebiet gelangt sind, in dem sie ursprünglich nicht beheimatet waren und die längerfristig wild in diesem Gebiet leben.