Wahlrecht bei Bestattungen auf den Friedhöfen Durlach und Aue

Vorlage: 2021/0549
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.05.2021

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 - Anlage Karte_Bestattungsgrenze_Wahlbereich
    Extrahierter Text

  • TOP 2 - Beschlussvorlage Wahlrecht Bestattungen Friedhof Durlach u. Aue
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Wahlrecht bei Bestattungen auf den Friedhöfen Durlach und Aue Vorlage Nr.: 2021/0549 Verantwortlich: Dez.1 Dienststelle: Stadtamt Durlach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 12.05.2021 2 ☒ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Durlach beschließt die in der Begründung genannten Wahlmöglichkeiten bei Bestattungen auf den Friedhöfen Durlach und Aue. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Gemäß § 15 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe ist dem Ortschaftsrat Durlach die Ausgestaltung der örtlichen Friedhöfe zur selbständigen Entscheidung übertragen, soweit diese Aufgaben allein die Ortschaft betreffen, im Haushaltsplan die hierfür erforderlichen Mittel ausgewiesen sind und im Einzelfall nicht erhebliche gesamtstädtische Belange berührt werden. Traditionell orientiert sich die Wahl des Bestattungsortes daran, auf welcher Gemarkung (Durlach oder Aue) Verstorbene ihren letzten Wohnsitz hatten. In der Vergangenheit wurden von Hinterbliebenen häufiger Wünsche geäußert, diese Regelung flexibler zu gestalten. Dies gilt sowohl für die Wahl zwischen den beiden Friedhöfen als auch für die Möglichkeit der Bestattung von Verstorbenen, die zuletzt zwar nicht auf Durlacher oder Auer Gemarkung gewohnt hatten, aber zu Durlach oder Aue einen besonderen Bezug aufweisen. Diesem Zweck dient folgender Beschluss: 1. Hinsichtlich von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz nicht auf Auer Gemarkung, sondern in den im Folgenden genannten Straßen Durlacher Gemarkung hatten, kann ein Wahlrecht zugunsten des Friedhofs Aue ausgeübt werden. Dabei bilden die Straßen, wie auch aus der Anlage ersichtlich, die äußeren Grenzen des Wahlbereichs: Killisfeldstraße und südlich/südöstlich davon, Rommelstraße und südlich davon, Basler-Tor-Straße ab Ecke Rom- melstraße und südwestlich davon, Brühlstraße und westlich davon, Schindweg und nördlich davon. 2. Hinsichtlich von Verstorbenen, die zuletzt keinen Wohnsitz auf Durlacher oder Auer Gemarkung hatten, kann ein Wahlrecht zugunsten des Friedhofs Durlach oder Aue ausgeübt werden, sofern ein berechtigtes Interesse besteht, insbesondere bei langjährigem Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt oder familiärer Bindung. Beschluss Der Ortschaftsrat Durlach beschließt die in der Begründung genannten Wahlmöglichkeiten bei Bestattungen auf den Friedhöfen Durlach und Aue.