Einbau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Adelshauses Ortsstraße 2

Vorlage: 2021/0548
Art: Antrag
Datum: 30.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Stupferich
Erwähnte Stadtteile: Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Stupferich (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.11.2023

    TOP: 6

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage September 2023 Dach Adelshaus PV Anlage
    Extrahierter Text

    CDU - Fraktion im Ortschaftsrat Stupferich Farnweg 1 76228 Karlsruhe CDU- Fraktion im Ortschaftsrat Stupferich Herrn Ortsvorsteher Alfons Gartner Rathaus Stupferich 76228 Karlsruhe Karlsruhe, 27.09.2023 Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher, nachstehend eine Anfrage der CDU-Fraktion: Der Klimawandel schreitet immer weiter voran, deshalb sollten alle Möglichkeiten er- griffen werden, dem entgegen zu wirken. Die CDU-Fraktion hat in diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. Ist das Dach des sogenannten Adelshaus für die Errichtung einer PV- Anlage geeignet? Die Module werden immer leistungsfähiger und auch kostengünstiger. Die Abnahme des erzeugten Stromes wäre durch die Mieter gegeben. 2. Ist es auf einem denkmalgeschützten Gebäude erlaubt, PV- Anlagen anzubringen? 3. Bietet die Stadt Investoren oder Investorengruppen Dächer städtischer Gebäude eine Verpachtung zum Zweck einer Errichtung von PV- Anlagen an? Im Anbetracht der städtischer Finanzlage würde sich das aus unserer Sicht zum Erreichen der Klimaziele anbieten. Die CDU-Fraktion stellt aus oben genannten Gründen folgende Anfrage mit der Bitte um Behandlung in der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates: Einbau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Adelshauses Ortsstraße 2 Mit freundlichen Grüßen Ludwig Kast Stellv. Fraktionsprecher

  • Stellungnahme Anfrage Stupferich
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0548 Anfrage CDU-Fraktion Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Ortsverwaltung Stupferich Einbau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Adelshauses Ortsstraße 2 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Stupferich 08.11.2023 Ö Kenntnisnahme 1. Ist das Dach des sogenannten Adelshaus für die Errichtung einer PV-Anlage geeignet? Die Module werden immer leistungsfähiger und auch kostengünstiger. Die Abnahme des erzeugten Stromes wäre durch die Mieter gegeben. Die Idee zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des sogenannten „Adelshauses“, Ortsstraße 2 in Stupferich, erscheint grundsätzlich sinnvoll. Das Ziel der Stadt Karlsruhe ist gemäß Klimaschutzkonzept 2030 ein jährlicher Zubau von 750 Kilowatt-Peak auf städtischen Gebäuden. Um möglichst schnell einen möglichst großen Beitrag zur Erneuerbaren Stromerzeugung zu leisten und damit zum Klimaschutz, sollen gemäß der Strategie des HGW zum beschleunigten Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden zunächst solche Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden, die einerseits das größte Ertragspotential bieten und andererseits möglichst schnell umsetzbar sind. Um den Zielen gerecht zu werden und schnelle Umsetzungserfolge zu erzielen, wurde bisher nur die Eignung von Gebäuden untersucht, die gemäß der Abarbeitungsstrategie direkt in einem Projekt umgesetzt werden sollen. Aus Kapazitätsgründen konnten daher die circa 1000 vom HGW betreuten Gebäude bisher noch nicht systematisch auf Eignung für PV-Anlagen geprüft werden. So leider auch nicht das „Adelshaus“, das mit einer überschlägig ermittelten Spitzenleistung von 10 Kilowatt-Peak eine im städtischen Vergleich geringe Leistung aufweist. Das Vorziehen einzelner Liegenschaften außerhalb der Umsetzungsstrategie erscheint jedoch bei genauerer Betrachtung nicht sinnvoll, da dafür andere, vielversprechendere Projekte aus Kapazitätsgründen zurückgestellt werden müssten. Laut Solarkataster ist die südliche Dachfläche des benannten Gebäudes hinsichtlich seiner Ausrichtung zur Sonne und möglicher Verschattungen gut geeignet. Ob weitere Faktoren wie die Dachstatik, die Beschaffenheit des Hausanschlusses und der Strombezug im Gebäude ebenso günstig ausfallen, kann ohne örtliche Prüfungen nicht festgestellt werden. 2. Ist es auf einem denkmalgeschützten Gebäude erlaubt, PV-Anlagen anzubringen? Grundsätzlich ist es auf denkmalgeschützten Gebäuden erlaubt, PV-Anlagen anzubringen. Es muss jedoch eine denkmalrechtliche Genehmigung beantragt werden. Diese kann nur in Ausnahmefällen und begründet abgelehnt werden. 3. Bietet die Stadt Investoren oder Investorengruppen Dächer städtischer Gebäude eine Verpachtung zum Zweck einer Errichtung von PV-Anlagen an? Im Anbetracht der städtischen Finanzlage würde sich das aus unserer Sicht zum Erreichen der Klimaziele anbieten. Die Stadtverwaltung setzt aktuell erste Projekte mit Investor*innen um, die selbst – 2 – die PV-Anlagen auf städtischen Dächern planen, errichten und betreiben. Hierfür werden aber Randbedingungen seitens der externen Partner*innen vorgegeben, welche die Wirtschaftlichkeit des Projektes zum Ziel hat. Nach überschlägiger Prüfung wäre auf dem Dach eine Anlage mit einer Leistung von nur 8 bis 10 kWp darstellbar, da nicht die gesamte Fläche des Süddaches nutzbar ist. In der Regel sind Investor*innen wie beispielsweise die Bürgerenergiegenossenschaften nur an erheblich größeren Anlagen interessiert, um eine ausreichende Gewinnerzielung zu ermöglichen.