Ergänzende finanzielle Unterstützung der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH zur Corona-Hilfe des Landes Baden-Württemberg für die Baden-Airpark GmbH
| Vorlage: | 2021/0521 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.04.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 1 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 04.05.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0521 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ergänzende finanzielle Unterstützung der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH zur Corona-Hilfe des Landes Baden-Württemberg für die Baden-Airpark GmbH Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.05.2021 1 X Mehrheitlich zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss beschließt die finanzielle Beteiligung der Stadt Karlsruhe in Höhe von 75.010 EUR an der ergänzenden Unterstützung der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH zur Corona-Hilfe des Landes Baden-Württemberg für die Baden-Airpark GmbH. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 75.010 EUR Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☒ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Land Baden-Württemberg ist bereit, den Betreibern von Flugplätzen zum -teilweisen- Ausgleich der pandemiebedingten wirtschaftlichen Nachteile einen einmaligen Zuschuss als Billigkeitsleistung gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung zu zahlen. Damit soll anerkannt werden, dass die Flugplätze gerade auch in diesen Zeiten wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen. So ermöglichen sie über das Vorhalten der Infrastruktur u.a. dringend benötigte Krankentransporte, Fracht- und Rückholflüge sowie Geschäftsflüge zur Sicherung der Geschäftsbeziehungen. Antragsberechtigt sind alle Flugplätze von wesentlicher Bedeutung. Dies sind diejenigen, auf denen gewerblicher Luftverkehr stattfindet und die zudem eine eigene Luftaufsichtsstelle haben. Die Höhe der Billigkeitsleistung richtet sich nach der Anzahl der gewerblichen Flugbewegungen im Jahr 2018. Danach ist der Baden-Airport in die höchste Förderstufe mit einem Zuschuss von 500.000 EUR einzustufen. Das Land verbindet den Zuschuss allerdings insbesondere mit einer Bedingung: Die Gesellschafter der Baden-Airpark GmbH (Flughafen Stuttgart GmbH und Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH) müssen sich zu einer ergänzenden finanziellen Unterstützungsleistung in gleicher Höhe entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile verpflichten. Dabei sind aber wiederum Gesellschafter, die selbst zum Ausgleich von finanziellen Schäden im Zeitraum des Lockdowns im Luftverkehr eine finanzielle Unterstützung aus Bundes- oder Landesmittel erhalten, von der anteiligen Zahlungspflicht befreit. Die Flughafen Stuttgart GmbH ist daher von der anteiligen finanziellen Verpflichtung nicht betroffen. Es verbleibt damit allein die geforderte zusätzliche Unterstützung der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH entsprechend ihrem Anteil an der Baden-Airpark GmbH von 34,17% = 170.850 EUR. Die Stadt Karlsruhe wiederum ist zu 43,90% an dieser Beteiligungsgesellschaft beteiligt und hat somit einen Anteil von rd. 75.000 EUR. Bei den anderen Gesellschaftern handelt es sich um die Stadt Baden-Baden (15,55%), die Landkreise Karlsruhe (12,65%) und Rastatt (je 12,65%), die Stadt Bühl (4,27%), die Gemeinden Rheinmünster und Hügelsheim (je 4,88%) und die Stadt Rheinau (1,21%). Die Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH und damit auch die Stadt Karlsruhe sollten sich der ergänzenden finanziellen Unterstützung der Baden-Airpark GmbH in diesem Fall nicht verschließen. Damit sollen allein die finanziellen Schäden im Zeitraum des Lockdowns im Luftverkehr vom 04.03.2020 bis 30.06.2020 abgemildert werden. Mit der 34%igen Zuzahlung wird zudem eine weitere 100%ige Unterstützung des Landes für den Baden-Airpark ermöglicht. Folgendes ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die städtische Beteilung an der Zuschussleistung durch die Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH zu betonen: • Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Unterstützung zum Ausgleich der durch Corona verursachten Ausnahmesituation. • Dessen ungeachtet wird selbstverständlich durch die Stadt Karlsruhe an den Baden-Airpark keine weitere finanzielle Unterstützung gezahlt. • Es erfolgt im Gegenteil seit vielen Jahren ein finanzieller Rückfluss an die Stadt aus dem Gewerbesteueraufkommen der Firmen, die am Baden-Airpark ansässig sind. In den letzten 10 Jahren waren dies rd. 3,8 Mio. EUR und auch für 2020 voraussichtlich rd. 117.000 EUR. Das ist coronabedingt deutlich weniger als in den Vorjahren, aber dennoch mehr als die jetzt zu zahlenden 75.000 EUR. Beschluss: – 3 – Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss Der Hauptausschuss beschließt die finanzielle Beteiligung der Stadt Karlsruhe in Höhe von 75.010 EUR an der ergänzenden Unterstützung der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH zur Corona-Hilfe des Landes Baden-Württemberg für die Baden-Airpark GmbH.
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Niederschrift 19. Sitzung Hauptausschuss 4. Mai 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Ergänzende finanzielle Unterstützung der Baden-Airpark Beteili- gungsgesellschaft mbH zur Corona-Hilfe des Landes Baden-Württemberg für die Baden-Airpark GmbH Vorlage: 2021/0521 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die finanzielle Beteiligung der Stadt Karlsruhe in Höhe von 75.010 EUR an der ergänzenden Unterstützung der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH zur Corona-Hilfe des Landes Baden-Württemberg für die Baden-Airpark GmbH. Abstimmungsergebnis: Bei 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der entschul- digten Stadträtinnen und Stadträte mit. Anschließend ruft er Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Es sei gut, dass das Land sich zu diesen Infrastrukturen bekenne und ein Stück weit versuche auszugleichen, was den großen in- ternationalen Flughäfen durch die Bundesrepublik Deutschland gewährt werde, nämlich eine Tei- lübernahme der Verluste, die durch Corona entstanden seien. Diese Konstruktion des Landes lasse eine etwas merkwürdige Ausklammerung der Flughafengesellschaft als Teilhaber und indi- rekt damit der Stadt Stuttgart zu. Daher komme der Flughafen an die zugesagten 500.000 Euro nur heran, wenn es entsprechend der Anteile eine hälftige Finanzierung über die entsprechen- den Anteilseigner gebe. Er betrachte es nicht als finanzielle Investition in den Flughafen. Durch die städtischen Anteile sehe er eine Stärkung des Wertes des Flughafens und eine Gegenbewe- gung zur Abwertung durch die Corona-Krise. Werde man sich irgendwann vom Flughafen tren- nen wollen, werde man Käufer für die Anteile suchen, die man am Flughafen halte. Diese Anteile seien dann werthaltiger, als wenn man das Angebot des Landes nichts annehme. – 2 – Der Flughafen investiere in den Gewerbepark, überwiegend in Bereiche, die zwar mit dem Flug- betrieb zu tun hätten, aber auch dem Gewerbepark zugutekämen. In Zukunft werde man noch stärker darauf achten, dass der Flughafen in Infrastruktur investiere, die auch der Gewerbe- parkseite zugutekomme. Stadtrat Honné (GRÜNE) führt aus, durch Vorlagen in den Kreistagen sei man darauf aufmerk- sam geworden, dass Karlsruhe einen Zuschuss von 75.000 Euro an den Baden-Airpark zahlen solle. Es handle sich um einen vergleichsweise kleinen Betrag. In der Vorlage werde darauf hinge- wiesen, dass in diesem Jahr aus dem Gewerbegebiet wahrscheinlich ein Steuerertrag von 117.000 Euro komme, aus welchem dieser Betrag gezahlt werden könne. Im Moment setze man alle Hebel in Bewegung, um den Klimawandel und die Klimafolgen zu re- duzieren. Nun solle man heute einem zusätzlichen Zuschuss für einen Flughafen zustimmen, ob- wohl Fliegen das umweltschädlichste Fortbewegungsmittel sei. Im wirtschaftlich besten Jahr hatte der Flughafen einen Verlust von fast 4 Mio. Euro. Er verzehre sein Kapital, was durch die Corona-Krise noch beschleunigt werde. Wenn die Bundesregierung ernsthaft den Klimaschutz wahrnehme, werde der Flugbetrieb extrem zurückgehen. Dann sei egal, wie viel man vorher in- vestiert habe. Der Flughafen sei dann nur noch wenig wert und als Flughafen nicht mehr betreib- bar, weil nur wenige Flugzeuge flögen. Dann lohne sich die ganze Infrastruktur nicht mehr. Es sei nicht damit getan, ein Klimaschutzkonzept zu verabschieden und dann weiterzumachen wie bis- her. Bei jeder Entscheidung müsse man den Klimaschutz mitberücksichtigen. Dazu gehöre auch, dass man diesen Zuschuss nicht geben könne. Als Alternative müssten die Gebühren für einen Flug stark ansteigen. Trotzdem würden dadurch die Preise für Flugtickets nicht explodieren. Der Flughafen könne damit auf Dauer mehr Einnah- men generieren. Seine Fraktion werde dem Zuschuss nicht zustimmen. Stadtrat Pfannkuch (CDU) ist stolz darauf, in der Region Mittlerer Oberrhein eine derartige Infra- struktur zu haben. Dies habe auch Klimarelevanz. Man müsse die Bürgerinnen und Bürger mit- nehmen. Sie hätten einen gewissen Anspruch auf Mobilität. Der Flughafen in all seiner Band- breite sei gelebte Wirtschaftsförderung. Die CDU werde immer dabei sein, wenn es darum gehe, diesen Flughafen zu schützen. Es sei ein Akt der Solidarität, dass man als Kommune einen Beitrag dazu leiste. Dass der Baden- Airpark keine Bundesförderung erhalte, müsse man zur Kenntnis nehmen. Ein gewisser Ausgleich sei dann mehr als gerechtfertigt. Stadträtin Melchien (SPD) merkt an, Ihre Fraktion stehe zu den Beschlüssen des Karlsruher Ge- meinderates, um dem Klimawandel zu begegnen. Allerdings sehe man die vorgelegte Beschluss- vorlage rein pragmatisch. Es sei keine Entscheidung pro oder kontra Flughafen. Es sei eine Aus- nahmesituation, ein einmaliger Beschluss. Prinzipiell würden mehr Mittel zurückfließen, als man jetzt bereit sei zu zahlen. Ihre Fraktion stimme der Beschlussvorlage zu. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) stellt fest, es gehe nicht um die 75.000 Euro. Es gehe vielmehr darum, ein politisches Signal zu setzen. Er appelliere an den Herrn Oberbürgermeister, es liege an ihm, ob man Ernst mache mit dem Klimaschutz. Es habe nichts mit Pragmatismus zu tun, wenn – 3 – man heute den 75.000 Euro zustimme. Seiner Ansicht nach hätte es etwas mit Pragmatismus zu tun, wenn man dies zum Anlass nehme, um nach außen zu signalisieren, dass man als Stadt mit- tel- bis langfristig den Ausstieg aus dem Baden-Airpark wolle. Das angesprochene Gewerbegebiet habe mit dem Flugplatz nichts zu tun. Seit Jahren werde es als Argumentationshilfe vorgeschoben, weil man für den Flugbetrieb allein keine schlüssigen Ar- gumente mehr habe. Wenn die Fraktion der SPD heute als politisches Signal diese 75.000 Euro nicht mittragen würde, wäre dies ein gutes Signal in die Öffentlichkeit, ein gutes Signal an die junge Generation. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) bekennt, man habe eine Verantwortung für die Menschen in dieser Region. In vielen anderen Bereichen gebe man Zuschüsse an Betriebe, die von Corona betroffen seien. Man mache dies, weil es wichtig sei, dass die Menschen in dieser Stadt und dieser Region eine Zukunft hätten. Dann könne man hier keine Ausnahme machen. Daraus eine Grundsatzfrage zu machen und damit einen wichtigen Arbeitgeber in der Region plattmachen zu wollen, werde die Mehrheit der Bürger nicht verstehen. Man müsse sicherstellen, dass die jungen Menschen auch nach der Corona-Krise noch Arbeit in der Region fänden. Daher stimme seine Fraktion da- für. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) hält es für falsch, die Aufrechterhaltung eines Flughafens auf die Sicherung von Arbeitsplätzen zu reduzieren. Auch die Aussage, dass man stolz sei auf die vorhan- dene Infrastruktur könne er nicht teilen. Wenn man wolle, dass die Menschen ihr Mobilitätsver- halten ändern, sei es falsch, einen Regionalflughafen vorzuhalten. Im Haushalt habe man viele Einsparungen beschlossen, und jetzt leiste man einen Zuschuss von 75.000 Euro, zu dem man nicht verpflichtet sei. Dies könne man den Bürgern nur schwer erklären. Es gehe um eine Grundsatzentscheidung. Seine Fraktion werde nicht zustimmen. Wenn man die Klimaschutzziele ernst nehme, müsse man heute eigentlich ein Signal setzen, dass man mittelfris- tig aus diesem Regionalflughafen aussteigen wolle. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) meint, der Betrag von 75.000 Euro sei nicht geeignet, grundsätzlich darüber zu diskutieren. Es sei ein Signal an die Region, dass man sich auf die Stadt Karlsruhe ver- lassen könne. Wenn man über klimatische Auswirkungen von Flugverkehr reden wolle, müsse man dies an anderer Stelle tun. Werde sich der Flughafen nicht mehr rentieren, müsse man so- wieso diese Diskussion führen. Man dürfe es aber nicht an diesem Betrag festmachen. Stadtrat Hock (FDP) macht deutlich, wenn hier Vergleiche aufgerufen würden, müsse man sich auch die Schifffahrt auf den Weltmeeren ansehen. Dort würden noch viel mehr Schadstoffe aus- gestoßen. Wenn man sehe, wie viele Betriebe bereits in die Region Stuttgart abgewandert seien, weil nach deren Aussage die Erreichbarkeit hier in unserer Region schwierig sei, dann habe man diesen Flughafen an einer wichtigen Position. Dabei sollte es auch bleiben. Wenn man für Arbeit- geber attraktiv bleiben wolle, dann müsse es möglich sein, dass die Unternehmen in dieser Re- gion gut über die Bahn, mit dem Auto und mit dem Flugzeug zu erreichen seien. Seine Fraktion werde klar für die vielen Arbeitsplätze in dieser Region kämpfen. Man stehe zu diesem Flugha- fen. Es gehe nicht um die 75.000 Euro. Es gehe um eine Ausrichtung für die Region und für die Menschen hier. Seine Fraktion werde heute zustimmen. – 4 – Der Vorsitzende bittet darum, grundsätzlich zu akzeptieren, dass man hier in einer Verantwor- tung sei, die verschiedene Rollen aufzwinge. Es gehe nicht darum, ob man politisch ein Kli- maschützer sei, sondern es gehe darum, ob man seiner Verantwortung für eine städtische Betei- ligung an einem Projekt gerecht werde. In keiner Vereinbarung stehe, dass man den Flughafen in den nächsten fünf Jahren „zu Tode reite“. In der Vereinbarung stehe, dass man sich nach fünf Jahren überlege, ob man aus dem Flughafen aussteige. Das bedeute, dass man dann diese Sache jemandem anderes übertrage. Der Flughafen sei nicht weg, nur weil man aussteige. Dann führe der Zuschuss des Landes, um den es heute gehe, den man auch nur erhalte, wenn man die 75.000 Euro bereitstelle, dazu, dass man eine höhere Werthaltigkeit habe. Man bekenne sich da- mit zur Verantwortung, die man noch mindestens fünf Jahre habe. Auch habe man geklärt, dass es keine Fortsetzung dieser Eigenkapitalaufstockung geben werde, wie man es viele Jahre getan habe. Man habe hier eine grün geführte Landesregierung, ein grünes Verkehrsministerium, wel- ches kein Angebot mache, wie man sich vom Flugverkehr verabschiede, sondern wie man den Flughafen retten könne. Weder sei es ein Betrag, der auf Dauer diesen Flughafen absichern werde, noch könne man es als schwerwiegende Sünde an der Klimapolitik bezeichnen. Es sei die Verantwortungsübernahme aus dieser Rolle heraus. Er sei sofort für eine völlig andere gesamtpolitische Ausrichtung. Dann müsse das aber auf einer Grundsatzentscheidung hier im Gemeinderat beruhen oder auf einer Entscheidung auf höheren politischen Ebenen. Er befürchte, dass man es auch die nächsten fünf Jahre nicht mit der Unter- stützung von Landes- und Bundespolitik zu tun habe, die einen wirklich in die Lage versetze, eine angemessene Klimaschutzpolitik durchzuziehen. Aus seiner Sicht könne dies aber nicht dazu füh- ren, aus der Verantwortung herauszutreten und eine Entscheidung zu fällen, die nur minimalen symbolischen Wert habe, aber letztlich der Beteiligung an dem Unternehmen schade. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt mehrheitliche Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 6. Mai 2021