Kita-Standorte bei BGV und am alten Busbahnhof ausschreiben

Vorlage: 2021/0511/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 11.05.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 6
Erwähnte Stadtteile: Oststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.05.2021

    TOP: 21.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 11.05.2021 Vorlage Nr.: 2021/0511/1 Kita-Standorte bei BGV und am alten Busbahnhof ausschreiben Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.05.2021 21 x 1. Die Stadtverwaltung schreibt die Fläche neben der BGV und eine Fläche am Otto-Dullenkopf-Park für Träger von Kindertagesstätten aus. Begründung Neben dem Träger der Musik-Kita wurde unsere Fraktion auch von einem Träger eines Zirkuskindergartens angesprochen, der Örtlichkeiten sucht. In verschiedenen Gesprächen wurden wir auf die Fläche neben der BGV, sowie beim alten Busbahnhof im Otto-Dullenkopf-Park aufmerksam. Das Gelände auf dem Alten Schlachthof das bisher – auch von uns - vorgeschlagen ist, ist für die Weiterentwicklung durch die Karlsruher Fächer-GmbH des Areals wichtig. Außerdem ist die kontaminierte Fläche für einen Kindergarten eventuell ungeeignet, weswegen wir eine Ausschreibung der oben genannten Flächen beantragen, um die sich die Musik- und die Zirkus-Kindertagesstätten bewerben können. Dies würde nach unserer Ansicht ein gerechteres Verfahren und weitere Kita-Plätze, als auch eine weitere Entwicklung des Schlachthof-Areals durch die Karlsruher Fächer-GmbH ermöglichen. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz

  • StN FW-FÜR Kita-Standorte
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0511/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Kita-Standorte bei BGV und am alten Busbahnhof ausschreiben Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.05.2021 21.1 X Kurzfassung Beide in Rede stehenden Flächen sind Teil des Otto-Dullenkopf-Parks und im Eigentum der Stadt. Eine kurzfristige Ausschreibung der Flächen für Träger von Kindertageseinrichtungen ist nicht zielführend, da in beiden Fällen das geltende Planungsrecht entgegensteht. Dies könnte frühestens nach hierfür erforderlichen Bebauungsplanänderungen erfolgen. Ob in einem solchen Verfahren die Integration einer Kita mit den städtebaulichen Zielen, den anderen Nutzungsanforderungen und vorhandenen Rahmenbedingungen auch vereinbar ist, ist fraglich und müsste im Weiteren dann erst noch geprüft werden. Die Träger der Musik-Kita stehen mit der Verwaltung in Kontakt (zuletzt Ende April/Anfang Mai 2021 zur Fläche 1). Aus diesen Gesprächen ging hervor, dass eine Bebauungsplanänderung grundsätzlich aus zeitlichen Gründen nicht angestrebt wird. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Fläche 1 neben der BGV (Flst. 237174): Im besagten Bereich östlich der BGV liegt planungsrechtlich der Bebauungsplan Nr. 774 "Gottesaue/Ostauepark" (rechtskräftig seit 14. Juli 2006) zugrunde. In dem Baufeld SO 2 im Anschluss an die Durlacher Allee sind laut B-Plan folgende Nutzungen zulässig: Anlagen für Hochschuleinrichtungen, Studentenwohnungen, Anlagen für kulturelle Zwecke, Anlagen für Verwaltung, Dienstleistungen und Wohnungen für Aufsichtspersonen. Es wurde u.a. als Optionsfläche für eine Erweiterung der Musikhochschule vorgesehen. Eine Kindertagesstätte ist rechtlich als Anlage für soziale Zwecke einzustufen, daran ändert auch der musikpädagogische Ansatz im vorliegenden Fall nichts. Diese ist im obigen Zulässigkeitskatalog nicht aufgeführt. Nutzungsartenfestsetzungen gehören außerdem rechtlich zu den Grundzügen der Planung, von denen nicht befreit werden kann. Das bedeutet, ohne entsprechende Änderung des Bebauungsplans ist eine Kindertagesstätte an dieser Stelle nicht umsetzbar. Die im B-Plan angrenzend dargestellte Grünfläche ist außerdem als öffentliche Parkanlage festgesetzt. Sie ist als öffentliche Grünverbindung Teil des Otto-Dullenkopf-Parks, als solche zu erhalten und stellt außerdem einen wichtigen Freiraum für die ansonsten mit Grün unterversorgte Oststadt dar. Zudem bildet dieser offene Freiraum das Sichtfenster von der Durlacher Allee auf das Schloss Gottesaue. Eine Teilprivatisierung durch eingezäunte Außenanlagen einer Kita wird kritisch gesehen und würde den Zielen des Bebauungsplans widersprechen. Im Klimaanpassungsplan der Stadt Karlsruhe wird im Hinblick auf die Sicherung und Weiterentwicklung klimatisch relevanter Freiräume und Grünstrukturen empfohlen, auf eine Bebauung des SO 2 ganz zu verzichten und den öffentlichen Freiraum des Otto-Dullenkopf-Parks als grüne Lunge zu stärken. Sie ist im Plan als wichtige Fläche zur Kaltluftlieferung (für die Oststadt) eingetragen. Fläche 2 beim alten Busbahnhof (Flst. 19888 bzw. 19884): Im Bereich des ehemaligen Busdepots gilt seit 17. Juli 2020 der Bebauungsplan Nr. 874 "Gottesaue- /Ostauepark, 1. Änderung", Karlsruhe-Oststadt. Ziel des Bebauungsplans ist der teilweise Erhalt des Busdepots nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung, sowie die planungsrechtliche Legitimation einer Nutzung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Spiel-, Zirkus- und Aktionspark“. Das Maß der baulichen Nutzung wurde eng auf die zu dem Zeitpunkt bekannten Bedarfe des Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V. in diesem Bereich gefasst. Es sind keine Flächenreserven für zusätzliche Nutzungen vorhanden. Des Weiteren ist auf den derzeit versiegelten Freiflächen bis März 2026 ein Zwischenlager für Erdaushub vorgesehen. Von dieser Zwischennutzung werden Lärm- und Staubemissionen ausgehen. Auf Grund zusätzlicher Bedarfe der Bewegungsszene und der notwendigen Verlagerung des Fanprojektes des Stadtjugendausschusses Karlsruhe e.V. wird derzeit die erneute Änderung des Bebauungsplans vorbereitet, mit dem Ziel, nun das ehemalige Busdepot vollständig zu erhalten. Der Planungsauftrag soll in Kürze durch den Planungsausschuss erteilt werden. Grundsätzlich könnte in diesem Verfahren auch eine Kindertagesstätte angedacht werden. Eine Erweiterung der bestehenden Bauvolumina um zusätzliche Bauflächen wird allerdings kritisch gesehen, da bereits durch den Erhalt der Bestandsgebäude und deren Umnutzung größere Teilflächen der geplanten öffentlichen Grünflächen reduziert werden. Eine weitere Reduzierung an dieser Stelle ist mit den Zielen der „Grünen Stadt“ kaum zu vereinbaren. Ob die Integration einer Kindertagesstätte mit der bisherigen Plankonzeption und den vorgesehenen Nutzungen auf dem Areal tatsächlich vereinbar ist oder es zu Zielkonflikten kommen würde, wäre zu prüfen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Standort abseits des Wohnumfeldes liegt, so dass Kinder die Kita fußläufig nicht sicher erreichen könnten. Die Anbindung mit dem ÖPNV ist ebenfalls nicht günstig, sodass zusätzliche Verkehre zum Bringen und Holen der Kinder zu erwarten wären. Für etwaige zusätzliche Flächenbedarfe des ruhenden Verkehrs stehen außerdem keine Flächen zur Verfügung.