Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten für die Stadt Karlsruhe einsetzen
| Vorlage: | 2021/0507 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.04.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.06.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 19.04.2021 Vorlage Nr.: 2021/0507 Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten für die Stadt Karlsruhe einsetzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 22.1 x Der Gemeinderat möge beschließen, im Bereich der manuell-handwerklichen Tätigkeiten der Stadt Karlsruhe gemäß den §§ 5 und 5 a des Asylbewerberleistungsgesetzes bei geeigneten Tätigkeiten Asylbewerber einzusetzen, soweit die Arbeiten zu diesem Zeitpunkt nicht durch festangestelltes Personal der Stadt Karlsruhe erledigt werden können. Sachverhalt/Begründung Bei der Stadt Karlsruhe sind viele Beschäftigte mit Tätigkeiten betraut, für die keine Berufsausbildung notwendig ist. Beispiele hierfür gibt es bei der Straßenreinigung, der Müllabfuhr und teilweise im Gärtnerbereich. Durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Gründen kommt es vor, dass in diesen Bereichen personelle Engpässe entstehen. Die Arbeit kann dann nicht mehr oder nur eingeschränkt oder unter erschwerten Bedingungen ausgeführt werden. Während der Corona-Zeit mit dem Lockdown, auch dem der Gaststätten und Kantinen, kommt noch eine zusätzliche Belastung für die Beschäftigten hinzu: Viele Personen in Karlsruhe müssen sich ihre Verpflegung in Einwegverpackungen kaufen und im Freien essen. Die Folge sind überquellende Abfallbehälter und weggeworfene Verpackungen auf Straßen und in Grünanlagen. Die Beseitigung dessen bedeutet erheblichen Mehraufwand, der so in der Personalplanung nicht vorgesehen ist. Es ist an vielen Stellen der Stadt offensichtlich, dass die städtischen Mitarbeiter diese Aufgaben nur noch zum Teil erledigen können. Sie brauchen offensichtlich Unterstützung. Ein weiterer Engpass scheint bei der Beseitigung der Graffitis und Aufkleber zu bestehen, denn auch diese werden offensichtlich immer mehr. Zur Überbrückung dieser Engpässe/Mehrbelastungen und zur Unterstützung der betroffenen städtischen Mitarbeiter gibt es Möglichkeiten, die der Gesetzgeber für solche Fälle mit dem Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen hat. Wir schlagen vor, dieses Gesetz anzuwenden und demgemäß zur Unterstützung der städtischen Mitarbeiter Asylbewerber einzusetzen. Ihnen sollen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 "...so weit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde." Für diese Tätigkeit wird gemäß § 5 Abs. 2 eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde ausgezahlt, soweit der Leistungsberechtigte nicht im Einzelfall höhere notwendige Aufwendungen nachweist, die ihm durch die Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit entstehen. – 2 – Der Einsatz der Asylbewerber wäre ein Gewinn für alle Seiten. Die Stadt wäre sauber, die Grünanlagen gepflegt, die städtischen Beschäftigten nicht überlastet und die Asylbewerber könnten erste Erfahrungen mit dem Arbeitsmarkt in Deutschland sammeln, was für ihre jetzige und spätere Integration förderlich wäre. Später könnte Ihnen diese gemeinnützige Tätigkeit von Nutzen sein, zum Beispiel bei einer Bewerbung. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AFD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0507 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten für die Stadt Karlsruhe einsetzen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 22.1 x Kurzfassung Die Verwaltung bittet, den Antrag als erledigt zu betrachten. In wenigen Einzelfällen werden Personen zu Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) verpflichtet. Der potentielle Personenkreis in städtischer Zuständigkeit ist allerdings eher klein. Für Arbeitsgelegenheiten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Für Arbeitsgelegenheiten nach § 5a AsylblG fehlen die Bedarfe. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Bewohner*innen der LEA in Karlsruhe, das sind die überwiegende Anzahl der Geflüchteten, obliegt dem Regierungspräsidium Karlsruhe. In diesen Einrichtungen werden regelmäßig freiwillige Geflüchtete für einfache Tätigkeiten eingesetzt. Eine Verpflichtung zu Arbeitsgelegenheiten nach 5 § Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist grundsätzlich möglich und wird in Einzelfällen angewandt (Bsp. Pflege von Grünanlagen). Die Finanzierung dieser Arbeitsgelegenheiten wird durch das städtische Sozialamt getragen. Allerdings ist der hierfür grundsätzlich in Frage kommende Personenkreis klein und umfasst ca. 180 Personen. Bei der überwiegenden Mehrzahl dieser Fälle handelt es sich jedoch um Personen die entweder bereits eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren bzw. bereits eine Tätigkeit ausüben oder aufgrund persönlicher Umstände (Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Erkrankung u. s. w.) nicht in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen. Es sind hier jeweils die individuellen Voraussetzungen zu prüfen. Arbeitsgelegenheiten nach § 5a AsylblG werden derzeit in Karlsruhe nicht angeboten. Diese Maßnahmen zielen auf eine Heranführung der Leistungsberechtigten an eine berufliche Tätigkeit ab. Hiervon sind allerdings Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, mit Duldung, Personen aus sicheren Herkunftsländern und vollziehbar Ausreisepflichtige ausgeschlossen (vgl. §5a Abs. S.2 AsylblG). Diese Personenkreise stellen aber den weitaus überwiegenden Teil der Leistungsberechtigten in Karlsruhe dar. Somit sind hier die Bedarfe nicht gegeben.
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Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 22 der Tagesordnung: Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten durch Asylbewerber Punkt 22.1 der Tagesordnung: Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten für die Stadt Karlsruhe einsetzen Antrag: AfD Vorlage: 2021/0507 Punkt 22.2 der Tagesordnung: Möglicher Personenkreis zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei der Stadt Karlsruhe Anfrage: AfD Vorlage: 2021/0608 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Tagesordnungspunkt 22.1: Bei 3 Ja-Stimmen und 43 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 22.1 und 22.2 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Im Asylbewerberleistungsgesetz gibt es gleich zwei Paragrafen, die geschaffen wurden, um Asylbewerbern die Gelegenheit zu geben, zu arbeiten. Es gibt im § 5 Arbeitsgelegenheiten und im § 5a Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarkt- programms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Allein daran sieht man schon, dass Arbeit ein Integrationsmechanismus ist. Deswegen ist er auch in diesem Gesetz vorgesehen. Bei § 5 heißt es, es sollen so weit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Wir haben diesen Antrag ursprünglich im April gestellt und hatten dabei unter anderem auf die Pflege der Grünanlagen abgezielt, die durch die Corona-Situation mit den geschlossenen Res- taurants nicht nur sehr stark frequentiert wurden, sondern die auch sehr stark mit Müll aus dem Verzehr von Nahrungsmitteln belastet waren, sodass man gemerkt hat, dass die Stadtver- – 2 – waltung den Pflichten, die sie hat, diese Bereiche sauber zu halten, nicht mehr nachkommen konnte. Also war klar, dass diese Arbeit nicht und nicht im ausreichenden Umfang ausgeführt wird und dass es sinnvoll wäre, wenn es Unterstützung gäbe. Vor diesem Hintergrund hatten wir angeregt, dass man dann auch Asylbewerber einsetzt, so, wie es dieses Gesetz vorschreibt, mit dem Gedanken, dass es auch für die Asylbewerber durch- aus hilfreich sein kann, wenn sie für ihren weiteren Lebenslauf gemeinnützige Tätigkeit vorwei- sen können. Diese Tätigkeit wird gering vergütet, 80 Cent pro Stunde bekommt derjenige zu- sätzlich, und wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, diese Menschen einzusetzen. Jetzt hat uns aber die Stadtverwaltung geantwortet, dass es nur 180 Menschen gibt, die das überhaupt machen können. Deswegen haben wir gleich die Nachfrage gestellt, die jetzt verarbeitet wer- den kann hier in dieser Diskussion. Es stellt sich heraus, das sind nur die, die von der Stadt di- rekt betreut werden. Bei den anderen, die in der Landeserstaufnahme sind, die deutlich mehr sind, sagt die Stadtverwaltung, die sind nicht in unserer Zuständigkeit. Das ist genau der Punkt, den wir kritisieren. Wir meinen, dass hier an dieser Stelle eine Zusammenarbeit erfolgen muss zwischen dem Regierungspräsidium und der Stadtverwaltung, weil der Bedarf bei der Stadt da ist und weil es bestimmt viele von diesen Asylbewerbern gibt, die sich gerne auf diese Art und Weise betätigen würden. Man muss ihnen die Möglichkeit geben. Da kann es nicht sein, dass das Argument, wir sind nicht zuständig, dem im Wege steht. Wir bitten um Unterstützung für unseren Antrag. Stadträtin Sardarabady (GRÜNE): Der Antrag der AfD ist in jeder Hinsicht empörend und scheinheilig. Sie verkaufen Ihren Antrag als einen Gewinn für alle Seiten, für die Stadt, die städ- tischen Mitarbeiter*innen und für die Asylbewerber*innen. Zuerst zu den städtischen Mitarbeiter*innen in den Bereichen Straßenreinigung, Müllabfuhr und Grünanlagenpflege. Sie unterstellen, dass diese insbesondere in Zeiten der Pandemie über- fordert sind und ihre Arbeit teilweise nicht mehr angemessen erledigen können. Nach unserer Einschätzung, aber auch nach Auskunft der entsprechenden Stellen, trifft diese undifferenzierte Beobachtung so nicht zu. Dort, wo tatsächlich personelle Engpässe bestehen, können sie nur sehr begrenzt durch Aushilfskräfte aufgefangen werden. Im Hinblick auf die betroffenen Asyl- bewerber*innen ist Ihre Argumentation jedoch besonders zynisch. Mit den mit 80 Cent die Stunde entlohnten gemeinnützigen Tätigkeiten sollen sie zielführend auf ihre spätere Integrati- on hinarbeiten können. Genau dieses Ziel, die berufliche und soziale Integration von Mig- rant*innen, versucht Ihre Fraktion doch mit all ihren bisherigen Anträgen bestmöglich zu ver- hindern. Allein in den letzten Haushaltsberatungen haben Sie acht entsprechende Anträge ge- stellt. Nur als Beispiel: Streichvorschläge für Bildungsberatung, Integrationskurse für traumati- sierte Geflüchtete, Beschulung von minderjährigen Unbegleiteten und Wochen gegen Rassis- mus. Ihr Motto ist, Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte sollen sich auf keinen Fall hier wohlfühlen, schon gar nicht sollen sie dabei unterstützt werden, sich eines Tages hier zu Hause und als Teil eines neuen Wir zu fühlen. Durch all Ihre Anträge zieht sich eine Haltung der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Die Basis ist menschenverachtend, ausgrenzend und diskriminierend, immer gezeichnet von negativen Assoziationen und Verdächtigungen, getarnt als harmloses, aber penetrantes Nachfragen. Wir danken der Stadtverwaltung, die in ihrer Stellungnahme klar aufzeigt, dass es die Asylbe- werber*innen als homogene Gruppe, die für die Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten zur – 3 – Verfügung steht, nicht gibt. Bestimmend sind viel mehr individuelle Lebenslagen, die jeweilige aufenthaltsrechtliche Situation und Zuständigkeiten. Der überwiegende Teil der Betroffenen absolviert entweder schon eine schulische oder berufliche Ausbildung, übt eine berufliche Tä- tigkeit aus oder darf aufgrund des unsicheren Aufenthaltsstatus gar nicht an eine berufliche Tätigkeit herangeführt werden. Hätte die AfD einen Blick in die komplexen gesetzlichen Vorga- ben und auf die Situation von Geflüchteten in Karlsruhe geworfen, wäre der Verwaltung viel Zeit erspart geblieben. Stadträtin Dogan (CDU): Es stimmt, wenn die AfD sich mit dem Thema Integration befasst, dann ist es tatsächlich eine Linie, die wir erkennen, gerade bei den Haushaltsberatungen. Ent- weder werden dann wichtige Bildungsangebote gekürzt, das sind die Anträge, die zielen darauf ab oder es geht um solche Dinge, wie man Asylbewerber einsetzen kann für Arbeiten der Stadt Karlsruhe und das, obwohl die Fraktion der Antragsteller inzwischen auch hinreichend wissen sollte und aufgrund dessen, dass wir das Thema aufgrund der Anträge der Antragsteller auch regelmäßig hier debattieren, dass wir unabhängig von dem bereits Gesagten überhaupt nicht zuständig sind. Wir sind hier eine Landeserstaufnahmestelle. Die Landeserstaufnahmestelle unterliegt der Hoheit und der Verwaltungsbefugnis des Regierungspräsidiums. Das Regierungs- präsidium entscheidet über solche Angelegenheiten. Unabhängig davon hat aber die Verwaltung auch den sehr begrenzten, kleinen Personenkreis ausgeführt, weil auch die Zahl der Flüchtlinge bekanntermaßen sehr zurückgegangen ist. Da sind Projekte in Arbeit. Ansonsten bestehen einfach die Bedarfe nicht. Insofern empfehle ich, dass Sie sich vielleicht eher mit der Struktur der Landeserstaufnahmestelle befassen, bevor wir uns künftig weiterhin hier regelmäßig mit solchen Anträgen in Debatten auslassen müssen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte mich zunächst gegen die Unterstellungen von der Frau Dr. Sardarabady wehren. Wenn es irgendeine andere Partei betroffen hätte, hätten hier alle aufgeschrien. Aber bei uns ist es offensichtlich in Ordnung, uns die niedrigsten und fiesesten Beweggründe zu unterstellen, ohne jede Begründung, einfach nur auf der Basis von Vermutun- gen. Das weise ich entschieden zurück. Dann möchte ich auf Frau Dr. Dogan, die Juristin ist, reagieren. Hier geht es uns um die Anwen- dung gültigen Rechts. Das ist ein Gesetz, das gilt, das wir nicht gemacht haben. Wir kriegen hier so oft von der Verwaltung oder auch von der linken Seite gesagt, das ist Gesetz, das ist Recht, das muss jetzt angewendet werden. Hier geht es um ein gültiges Gesetz. Es geht darum, dass der Bedarf da ist, und dass wir darum bitten, dass die Stadtverwaltung mit dem Regierungsprä- sidium zusammenarbeitet, um Menschen zu finden, die bereit sind, sie zu unterstützen in die- sem speziellen Fall, wo es um die Grünanlagen geht und in weiteren Bereichen. Da geht es ein- fach nur darum, gültiges Recht anzuwenden. Wenn der Antrag, gültiges Recht anzuwenden, nicht gestellt werden darf, dann frage ich mich, welche Anträge hier eigentlich gestellt werden dürfen. Stadträtin Böringer (FDP): Die Stadtverwaltung hat gebeten, diesen Antrag als erledigt zu be- trachten. Ich möchte aber vorwegnehmen, dass ich meine, wir sollten den nicht als erledigt betrachten, sondern ablehnen. Es kann nämlich nicht sein, dass der identische Antrag in der Sitzung vom 18. Mai gestellt wurde und die Antragsteller diesen Antrag seinerzeit zurückge- nommen haben und jetzt erneut stellen. Die Stadtverwaltung hatte damals auch eine identi- sche Stellungnahme abgegeben. Ich bin der Auffassung, wir sollten heute über diesen Antrag – 4 – abstimmen und ihn auch ablehnen. Warum? Weil, wie die Stadtverwaltung schreibt, der ge- wünschte Inhalt zum Teil umgesetzt wurde und der Rest nicht in unserer Zuständigkeit liegt. Ich weiß, wir ecken manchmal ab, dass wir sagen, hier im Rat werden Themen besprochen, die nicht in unserer Zuständigkeit liegen und kommen dann zur Tagesordnung. Aber das ist jetzt ungeachtet der Couleur, die hier zur Debatte steht. Wir werden diesen Antrag ablehnen, wenn wir ihn bitte zur Abstimmung nehmen. Der Vorsitzende: Der Antrag kann zur Abstimmung aufgerufen werden. Wir haben ihn debat- tiert. Wenn es den Wunsch auf Abstimmung gibt, dann sollten wir dem Wunsch auch entspre- chen, und dann würde ich jetzt diesen Antrag zur Abstimmung stellen. – Das ist eine mehrheitli- che Ablehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. Juli 2021