Bauanträge

Vorlage: 2021/0503
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2021

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 15 Vorlage 165 Bauantrag
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 165 Verantwortlich: OV Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 28. April 2021 15 ☒ ☐ Bauantrag: Aufstockung und Nutzungsänderung der Werkstatt in Wohnungen Niddastr. 41a, Flurstück 4998/3 Am 18.12.2020 wurde zu diesem Grundstück bereits eine Bauvoranfrage gestellt. Ein Bauvorbescheid wurde am 01.02.2021 hierzu erlassen unter anderem mit folgenden Maßgaben: • Das Maß der baulichen Nutzung ist u.a. durch die Gebäudehöhen definiert. Trauf- und Firsthöhe müssen sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Die Geschossigkeit spielt dabei eine untergeordnete Rolle und ist nicht maßgebend. Im Bauantrag sind Gebäudeabwicklungen unter Einbeziehung der umliegenden Bebauung vorzulegen. • Dachaufbauten sind im unbeplanten Innbereich möglich. Eine Gaubensatzung existiert nicht. Die Vorschriften der LBO (Abstände, Brandschutz) sind einzuhalten. • Die Dachneigung ist im unbeplanten Innenbereich nicht vorgegeben. Eine Dachneigung von 35° ist möglich, sofern sich die Gesamtkubatur des Daches in die Umgebung einfügt. Die Außenwände des Erdgeschosses bleiben erhalten. Im Innenbereich werden Wände eingezogen, um die vorhandene Werkstatt in eine Wohnung umzubauen. Das Gebäude fügt sich nach Art und Maß ein. Gemäß der Baubeschreibung ist ein Stellplatz auf dem Gehweg der Niddastraße geplant. Da sich unweit des geplanten Stellplatzes Bushaltestellen mit regelmäßigem Fußgängerverkehr befinden und zudem ein Verkehrsschild die Zufahrt erschwert, empfiehlt es sich den Stellplatz im hinteren Bereich des Grundstückes in der vorhandenen Einfahrt anzuordnen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu und empfiehlt, den an der Ostseite geplanten Stellplatz in der vorhandenen Einfahrt auf der Westseite des Grundstückes anzuordnen. Beschlussvorlage – 2 – Abbildung 1 Lageplan Niddastraße 41a Quelle: Stadt Karlsruhe Vermessungsbehörde, Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Anmerkungen in rot durch die Ortsverwaltung Grötzingen 1 Stellplatz geplant Vorhandene Einfahrt – 3 – Abbildung 2 Ansicht Ost Quelle: Dipl.-Ing. (FH) Frank Seidel Karlsruhe – 4 – Abbildung 3 Ansicht West Quelle: Dipl.-Ing. (FH) Frank Seidel Karlsruhe – 5 – Abbildung 4 Ansicht Nord Quelle: Dipl.-Ing. (FH) Frank Seidel Karlsruhe Abbildung 5 Vorhandene (Garagen-)Einfahrt in das Grundstück in der Niddastraße 41a Quelle: Ortsverwaltung Grötzingen – 6 – Abbildung 6 Geplanter Kfz-Stellplatz auf dem Gehweg in der Niddastraße 41a Quelle: Ortsverwaltung Grötzingen