Streuobstwiesen-Wettbewerb
| Vorlage: | 2021/0498 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 21.04.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Streuobstwiesen - Wettbewerb CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage.: 160 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 28.04.2021 10 ☒ ☐ Streuobstwiesen prägen unsere Kulturlandschaft mit, sie dienen dem Arten-, Boden- und Wasserschutz. Weiterhin haben sie auch eine ausgleichende Wirkung im Klima. Allerdings ist die Pflege der Streuobstwiesen aufwändig und Erträge stehen heutzutage in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand. Der Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen sind ein Anliegen in Grötzingen und es ist bereits die eine oder andere Maßnahmen zu verzeichnen, wenn auch noch mit bescheidenen Ergebnissen. Die CDU-Fraktion macht einen weiteren Vorschlag, um Anreize für die Pflege von Streuobstwiesen zu schaffen: • Die Ortsverwaltung schreibt einen Wettbewerb „Gepflegte Streuobstwiesen“ aus. Die Streuobstwiese muss auf Grötzinger Gemarkung sein. • Schwerpunkt bei der Bewertung einer Streuobstwiese soll der Anteil von jüngeren Bäumen und Neupflanzungen sein, die den Fortbestand von Streuobstwiesen sichern. • Die Teilnahme an dem Wettbewerb soll dabei möglichst niedrigschwellig gestaltet werden: Der Aufwand für eine Beteiligung sollte so gering wie möglich sein. Mit dem Wettbewerb sollen auch Besitzer zur Teilnahme motiviert werden, deren Streuobstwiese Pflegebedarf hat. • Für den Bewerberkreis sollen Veranstaltungen angeboten werden mit Tipps zur Pflege von Streuobstwiesen und der Möglichkeit zum Austausch, ein Kurs zum Obstbaumschnitt ggf. auch eine individuelle Beratung. • Bewerber, die ihre Streuobstwiesen vorbildlich pflegen, sollen ein Preisgeld erhalten, denkbar sind zur Unterstützung auch Gutscheine z.B. für Mietgeräte zur Pflege der Streuobstwiese. Für das Preisgeld bzw. Gutscheine halten wir eine Höhe von insgesamt 1000 € für angemessen. Zur Finanzierung schlagen wir den Einsatz von Stiftungs- und Erbschaftsmitteln vor. Wir beantragen: Die Ortsverwaltung macht eine konkrete Ausarbeitung für die Auslobung eines Wettbewerbs „Gepflegte Streuobstwiese“ und stellt diese im Ortschaftsrat zum Beschluss vor. Antrag
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 160 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Streuobstwiesen-Wettbewerb Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 28.04.2021 10 x Kurzfassung Streuobstwiesen prägen unsere Kulturlandschaft und wurden im März als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Sie gehören zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa, wovon sich die meisten Vorkommen in Baden-Württemberg befinden. Die Pflege rechnet sich jedoch nicht mehr. Hier könnte der „Streuobstwiesenwettbewerb Grötzingen“ ein Anreiz schaffen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 1.000 Euro aus Erbschaftsmitteln Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Streuobstwiesen prägen unsere Kulturlandschaft und wurden im März 2021 als Immaterielles Kulturgut der UNESCO anerkannt. Sie gehören zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa, wovon sich die meisten Vorkommen in Baden-Württemberg befinden. Bei Streuobstwiesen handelt es sich um die traditionelle Form des Obstanbaus, sie stammen aus einer Zeit, als die ganze Familie und auch die Kinder bei der Feldarbeit mithalfen bzw. mitarbeiten mussten. Die Mischform von Wiese und Obstbäumen ermöglichte eine Doppelnutzung: einerseits die Obsternte und andererseits die Gewinnung von Viehfutter für den Winter. Zusätzlich konnten die Flächen durch Nachweide genutzt werden. Heute sind viele Streuobstbestände aus der Pflege gefallen. Ihre Nutzung rechnet sich nicht mehr und die Verwertungsmöglichkeiten von Baumschnitt, Holz, Wiesenschnitt oder sogar Obst sind eingeschränkt oder fehlen gänzlich. Die Saft- oder Schnapsherstellung sind bislang noch die besten Absatzzweige. Es benötigt gemeinschaftliches Engagement, vor allem hinsichtlich der aktiven Pflege, Wissenstransfer bzw. - austausch und kreative Ideen; ein Wettbewerb „Gepflegte Streuobstwiesen“ würde diesen Zielen entsprechen. Die Verwaltung empfiehlt folgende Punkte für die Auslobung eines Wettbewerbs sowie Bewertungskriterien: • Ausschreibung des Grötzinger Wettbewerbes über Presse, den Internetauftritt der Ortsverwaltung, Flyer und Aushängen in öffentlichen Gebäuden • Für den Bewerberkreis und Interessierte ist angedacht, einen Baumschnittkurs und/oder eine Pflanzeinheit „Wie und was pflanze ich wo?“ mit der Fachberatung für Landwirtschaft, (Streu)Obst- und Gartenbau des Liegenschaftsamtes (LA) und Vertretungen der Grötzinger Streuobstwieseninitiative durchzuführen. Zu beachten ist jedoch, dass das Liegenschaftsamt derzeit aufgrund der Corona-Pandemie keine Kurse anbietet. • Die fachliche Beurteilung des Preisträgers erfolgt in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Landwirtschaft, (Streu-)Obst und Gartenbau beim Liegenschaftsamt (LA). Die Festlegung der Siegerinnen und Sieger sowie der Höhe des Preisgeldes obliegt den Ortschaftsratsvertretungen im Arbeitskreis Klima-, Natur- und Umweltschutz anhand der Beurteilung des LA. • Die Verwaltung schlägt vor, anhand folgender Kriterien den Pflegezustand einer Streuobstwiese zu beurteilen: 1. Fachgerechter, naturgemäßer Obstbaumschnitt: Orientierung am beigefügten Hinweisblatt zur Obstbaumschnittförderung 2. Ausgewogene Altersstruktur (10 – 15 % Jungbäume, 75 – 80 % vitale, ertragsfähige Bäume und 5 – 10 % abgängige bzw. tote Bäume) 3. Bäume sind nicht zu dicht gepflanzt, der Besatz liegt unter 100 Bäumen / ha; zu Straßen und Wegen ist ein Abstand von mindestens fünf Meter eingehalten. 4. Jungbäume sind gepflegt (Anbindung an Dreibock oder Pfahl, Stammschutz, Baumscheibe, Düngung, Weißanstrich) und werden in Trockenphasen bewässert. 6. Obstverwertung ist gesichert, die Obstarten- und Sortenauswahl wurde an die Standortbedingungen und Verwertungsmöglichkeiten angepasst, alte und regionale Sorten wurden bevorzugt, vereinzelt ist Wildobst gepflanzt. 7. Extensive Wiesenpflege: möglichst 2-schürige Mahd mit Abräumen, Nachbeweidung ebenfalls möglich, Heu wird verwertet 8. Baumhöhlen oder Nistkästen sind vorhanden 9. Strukturreichtum: Kleine Holz- und Reisighaufen an sonnenbegünstigten Orten oder/und Altgrasstreifen wurden belassen – 3 – • Die Kriterien müssen ausdrücklich nicht alle erfüllt sein, sie entsprechen dem angestrebten Ideal einer Streuobstwiesenbewirtschaftung. Bewerben können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner Grötzingens, die eine Streuobstwiese besitzen oder gepachtet haben. • Das vorgeschlagene Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro kann aus Nachlass-Mitteln der Ortsverwaltung finanziert werden. Es kann sowohl als Barbetrag als auch in Gutscheinen ausbezahlt werden. • Die Übergabe des Preises erfolgt bei der jährlich stattfindenden Ehrenamtsfeier der Ortsverwaltung Grötzingen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat beschließt die Auslobung eines über ein Kalenderjahr laufenden Wettbewerbes „Gepflegte Streuobstwiese“ in Grötzingen mit insgesamt 1.000 Euro Preisgeld. Förderung Baumschnitt-Streuobst Fachliche Hinweise zum Schnitt von Streuobstbäumen (erarbeitet von Kreisfachberatern für Obst- und Gartenbau in Zusammenarbeit mit dem KOB) Bei der Förderung des Schnittes von Streuobstbäumen ist ein fachgerechter Obstbaumschnitt gefordert. Bei Jungbäumen steht die Erziehung eines stabilen Kronengerüstes im Vordergrund. Sorgen Sie außerdem für eine gehackte Baumscheibe. Bei Altbäumen soll durch geeignete Schnitteingriffe die Lebensdauer verlängert werden. Im Rahmen des Förderprogramms wird der durchgeführte Baumschnitt stichprobenartig kontrolliert. Streuobstbäume, die eindeutig falsch geschnitten wurden, müssen aus der Förderung genommen werden. Bei der Kronenpflege sind daher folgende Grundsätze zu beachten: Erziehungsschnitt bei Jungbäumen Ziel: stabile, strukturierte, naturgemäße Obstbaumkrone durch Aufbau einer Stammverlängerung begleitet von drei bis vier aufstrebenden Leitästen Fachgerechter Erziehungsschnitt: Eine Stammverlängerung mit untergeordneten Fruchtästen und drei bis vier aufstrebende Leitäste (Bild 1 bis 3) Grobe Erziehungsfehler: - flach formierte oder zu schwache Leitäste und Schlitzäste - vergabelte Leitäste, fehlende Kronenstruktur (Krone wird unzugänglich und langfristig instabil) - Konkurrenztriebe im oberen Bereich der Stammverlängerung = Überbauung der Krone - Anschnitt aller Triebe Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 6 Bild 5 Bild 4 Bild 4: Leitäste flach formiert und zu schwach Bild 5: Leitastvergabelungen, keine Kronenstruktur Bild 6: überbaute Krone Bild 10 Erhaltungsschnitt bei Altbäumen Ziel: Langlebigkeit des Baumes fördern durch - erhalten der Vitalität: vergreiste Baumkronen moderat auslichten, i.d.R. max. 30 % der Kronenmasse pro Eingriff entnehmen - verteilen stärkerer Eingriffe auf mehrere Jahre - erhalten der Stabilität: zu lange oder instabile Leitäste auf aufsteigende Zugäste einkürzen (s. Bild 14) Faustregel: Zugast sollte etwa ein Drittel des Durchmessers des früheren Hauptastes haben - verbessern der Nutzbarkeit: Kronenüberbau beseitigen, Vergabelungen in der Peripherie auflösen Fachgerechter Altbaumschnitt: gleichmäßige, moderate Kronenauslichtung (Bild 7, 8) Grobe Pflegefehler: - Entnahme von zu viel Kronenmaterial oder massives Ausschneiden von Jungtrieben (führt häufig zu physiologisch gestörten Bäumen, vgl. Bild 10) - Astwunden mit mehr als 10 cm Durchmesser, insbesondere auf Astoberseite - Kappung von Stammverlängerung oder Leitästen bei vitalen Bäumen - unsaubere Schnittführung (Stummel oder Rindenrisse) - viele Wunden in räumlicher Nähe Bild 7 Bild 8 Bild 11 Bild 9: zu starke Auslichtung Bild 10: „Wasserreiser“ Bild 11: Leitast entfernt und Rindenriss Bild 12: große Wunde astoberseits Bild 13: baumschädigende Kappung (zu viel Masseverlust, zu schwache Versorgungsäste, zu große Wunden) Bild 14: baumpflegendes moderates Auslichten mit Einkürzen auf aufsteigenden Zugast Bild 13: falsch Bild 14: richtig Bildquellen: B. Reisch, M. Zehnder, J. Eder, H.-T. Bosch Hinweise zu weiterführender Literatur unter www.streuobst-bw.info > Förderung Baumschnitt Bild 9 Bild 12