Barrierefreier Bühnenzugang Saal Begegnungsstätte

Vorlage: 2021/0494
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2021

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6 Vorlage 156 Barrierefreier Bühnenzugang Saal Begegnungsstätte
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Barrierefreier Bühnenzugang Saal Begegnungsstätte Vorlage Nr.: 156 Verantwortlich: OV Grö. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss I 24.03.2021 4 ☐ ☒ vorberaten Ortschaftsrat Grötzingen 28.04.2021 6 ☒ ☐ Beschlussantrag Der Ortschaftsrat stimmt der Anschaffung eines mobilen Hubplattenlifts auf Rädern zur barrierefreien Erschließung der Bühne im Saal der Begegnungsstätte zu. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 9.500 € IP 250 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Damit körperlich eingeschränkte Menschen auf die Bühne des Saals der Begegnungsstätte gelangen können, soll ein mobiler Hubplattenlift angeschafft werden. Durch die Möglichkeit, dass der Lift bei Nichtgebrauch jederzeit mühelos entfernt werden kann, ist keine Beeinträchtigung des Bühnenbildes gegeben. Der Stromanschluss erfolgt über eine vorhandene Steckdose. Das Gerät kann eigenständig benutzt werden. Die Anschaffungskosten in Höhe von 9.500 Euro werden über die Investitionspauschale finanziert. Die jährliche Wartung des Gerätes liegt bei circa 250 Euro. Die Version einer mobilen Rampe vor der Bühne wurde im Ausschuss Inklusion am 14. Oktober 2020 abgelehnt, da die zu überwindende Steigung für bewegungseingeschränkte Menschen unzumutbar ist. In der Sitzung des Ausschusses I vom 24. März 2021 wurde festgestellt, dass andere Alternativen zum mobilen Hubplattenlift etwa ein Hubplattenlift ohne Stromanschluss oder ein mobiles Treppen-Steigegerät weniger benutzerfreundlich und ungeeignet für die örtlichen Gegebenheiten sind (zu schmale und zu hohe Treppe). Abbildung 1 Beispielfoto des mobilen Hubplattenliftes Quelle: www.stepless.com > LP11 Downloads Abbildung 2 Technische Zeichnung mobiler Hubplattenlift Quelle: www.stepless.com > LP11 Downloads