Auswertung Badesaison 2020 Baggersee und Maßnahmen 2021
| Vorlage: | 2021/0493 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.04.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Maßnahmen am Baggersee Grötzingen Aufstellung einer mobilen Überwachungseinrichtung (Bauwagen) der DLRG Ortsgruppe Durlach am Baggersee Grötzingen Vorlage Nr.: 148 Verantwortlich: OV Grö. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss I 24.03.2021 2a ☐ ☒ vorberaten Ortschaftsrat Grötzingen 28.04.2021 5a ☒ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Grötzingen bewilligt einen Zuschuss aus Erbschaftsmittel für die optisch ansprechende Gestaltung der mobilen Überwachungseinrichtung (Bauwagen) der DLRG Ortsgruppe Durlach am Baggersee Grötzingen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Sitzung des Arbeitskreis Baggersee am 25. November wurde der Wunsch der DLRG Ortsgruppe Durlach diskutiert, einen Bauwagen mit Aussichtsplattform an der Liegewiese aufzustellen. Sobald die DLRG ihren Wachdienst ausübt, soll der Bauwagen an die Wasserlinie geschoben und nach Beendigung des Dienstes wieder zurückgeschoben werden. Der Bauwagen soll die ganze Badesaison von Mai bis Oktober stehen bleiben und nur in der Wintersaison vom Baggersee entfernt werden. Der Bauwagen soll zur Lagerung von Rettungsmaterial und als Erste-Hilfe-Raum genutzt werden. Die Ortsverwaltung unterstützt den Wunsch der DLRG, einen Bereich am Badestrand auszuweisen, der für den Wach- und Rettungsdienst zur Verfügung steht. Im letzten Sommer hat sich gezeigt, dass schon früh keine Flächen für den Wach- und Rettungsdienst zur Verfügung standen, so dass die DLRG Gäste bitten musste, Flächen freizumachen. Die untere Naturschutzbehörde sowie das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Bereich Ökologie wiesen damals in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass ein mobiler Bauwagen den Naturgenuss nicht beeinträchtigen oder das Landschaftsbild verunstalten darf. Der Baggersee Grötzingen liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet „Bruchwald Grötzingen“ und dem Naturschutzgebiet „Weingartener Moor“. Es handelt sich hierbei um ein Gebiet, welches gezielt von Baulichkeiten freigehalten worden ist. Im Sinne eines naturnahen Landschaftsbildes und der stillen Naherholung konzentrieren sich Baulichkeiten bislang im Bereich der „Halbinsel“, während die sonstigen Uferbereiche bewusst unbebaut gehalten sind. Der Unterstand, aufgestellt am frei einsehbaren Seeufer (Badestrand), stellt eine vergleichbare beeinträchtigende Wirkung dar wie z.B. von einer festen Hütte ähnlicher Größe. Die Verordnung über die Nutzung des Grötzinger Baggersees vom 19. Mai 2015 regelt auf der einen Seite die zulässige Nutzung des Sees durch die DLRG. Auf der anderen Seite stehen alle Nutzungen am See unter dem Vorbehalt der Naturverträglichkeit. Sollte die Wasserbehörde daher Ausnahmen von der Verordnung zulassen, dürfen dieser keine Gründe des Naturschutzes entgegenstehen. Eine Zustimmung kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden: - Der Unterstand darf ausschließlich für die Zwecke der Beobachtung des Badebetriebes bei Tag, zur Lagerung von Erste-Hilfe-Materialien und einfachen Rettungsmitteln sowie für Erste-Hilfe-Maßnahmen genutzt werden. Andere Nutzungen sind nicht zulässig. - Zu den Betreuungszeiten des Badebetriebes kann der Unterstand bis zur Wasserlinie herangefahren werden. An Tagen ohne Betreuung ist der Unterstand seitlich am Wegrand außerhalb des Badestrandes oder auf einem nahen Parkplatz abzustellen. Außerhalb der Badesaison (d.h. vom 15. September bis 30. April) ist eine Aufstellung unzulässig. - Das Herrichten einer befestigten Abstellfläche, das Anschließen von Strom- und Wasser/Abwasserleitungen sowie eine Beleuchtung sind unzulässig. - Der Unterstand ist betriebsbereit zu halten, um ihn kurzfristig aus dem Gewässerrandbereich wegfahren zu können. Er ist gegen ein unbeabsichtigtes Rollen ins Gewässer ausreichend zu sichern. Das Forstamt stellte in der Sitzung ebenfalls klar, dass es für das Aufstellen eines Bauwagens im Wald eine besondere Befugnis benötigt, die das Forstamt der Stadt Karlsruhe erteilen kann. Der an den See angrenzende Wald (Distr. IV, Abt. 1) ist nach der Waldfunktionenkartierung als Wasser-, Klima-, Immissionsschutzwald ausgewiesen sowie als Erholungswald der höchsten Stufe (1a) und liegt im Landschaftsschutzgebiet „Bruchwald Grötzingen“. Hierbei sind die Interessen der Berechtigten gegenüber öffentlichen Interessen (hier vor allem Landschaftsschutz, Schutz der Erholungsfunktion) abzuwägen. Der Arbeitskreis kam mehrheitlich überein, dass man den dargestellten Argumenten der DLRG folgen kann. Eine entsprechende Befugnis zum befristeten Aufstellen eines mobilen Unterstandes wurde inzwischen unter den beteiligten Ämtern abgestimmt. Voraussetzung für eine Unterzeichnung ist jedoch, dass der Bauwagen – 3 – optisch ansprechend gestaltet wird, damit er ins Landschaftsbild passt und nicht als „Fremdkörper“ wahrgenommen wird. Die Entwürfe für eine Bemalung sind in Abstimmung zwischen Forst, DLRG als auch den Fachbehörden und werden dem Ortschaftsrat Grötzingen zur Kenntnis gegeben, sobald eine Einigung erzielt wurde..
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Maßnahmen am Grötzingen Baggersee - Ausweisung von Parkplätzen am Baggersee Grötzingen „Im Stalbühl“ Vorlage Nr.: 155 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss I 24.03.2021 2b ☐ ☒ vorberaten Ortschaftsrat Grötzingen 28.04.2021 5b ☒ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat beschließt a) die Einrichtung von jeweils acht Parkplätzen rechts und links der Engstelle „Im Stalbühl“ b) die Einrichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten gegenüber dem Fußweg zum Baggersee Grötzingen c) das Aufstellen eines Hinweisschildes am Parkplatz „Im Stahlbühl“ mit Verweis auf weitere Parkplätze in der „Bruchwaldstraße“ Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Anzahl der Parkplätze am Baggersee Grötzingen wurden im Arbeitskreis Baggersee am 25. November 2020 kontrovers diskutiert. Es wurde angeregt, einen Vorort-Termin zu koordinieren mit Fachämtern. Am 4. März 2021 fand dieser mit Vertretern des Forstamtes, der Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes und Vertretern des Ortschaftsrates statt. Um dem im Sommer nahezu täglich entwickelnden hohen Verkehrsaufkommen entgegnen zu können, kommt ein Rückbau der Parkplätze auf jeweils acht Stück rechts und links der Engstelle „Im Stalbühl“ infrage nach Abstimmung mit dem Forstamt. Die Engstelle wird durch den Forst so hergerichtet, dass Parken entlang dieser nicht mehr möglich ist. Außerdem sollen Fahrradabstellmöglichkeiten eingerichtet werden. Abbildung Planung Parkplätze Im Stalbühl Nach vertiefter Prüfung der Straßenverkehrsstelle sind Haltverbote im "Wendebereich"/ Kreuzungsbereich hinter den letzten Parkplätzen möglich – auch um das Abbiegen von größeren Forstfahrzeugen zu vereinfachen. Für den Bereich nach der Kreuzung bis zum Fischerheim wurden ebenso weitere Park- und Halteverbote gewünscht. Hierzu teilt die Straßenverkehrsstelle mit, dass nach der Straßenverkehrsordnung Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Im letzten Abschnitt von „Im Stalbühl“ ist die Fahrbahn etwa 6 m - 6,50 m breit. Auf einer Seite sind bereits Haltverbote ausgewiesen. Wenn gegenüber entlang des Fahrbahnrandes geparkt wird, verbleibt eine Fahrbahnbreite von über 4 m. Dies ist zur Durchfahrt, auch für Rettungsfahrzeuge, ausreichend. Ein besonderer Umstand, der ein Haltverbot hier zwingend erforderlich macht, ist somit nicht gegeben. Ähnlich sieht dies auch bei einem Durchfahrtsverbot aus. Der Weg ist laut Tiefbauamt nicht gewidmet. Der hintere Teil gehört zum Bruchwald. Ein besonderer Umstand, der es erfordert, nur den letzten Abschnitt bis zum Fischerheim für Verkehr bis auf Anlieger zu sperren, ist ebenfalls nicht erkennbar. Nach Rücksprache mit – 3 – der Verkehrsüberwachung wäre dies auch nicht kontrollierbar, da es durch den Zusatz "Anlieger frei" sehr schwierig ist, Fahrzeuge die in dem Abschnitt parken, zu verwarnen. Zur Orientierung für Ortsfremde Besucherinnen und Besucher soll ein Hinweisschild an dem Zufahrtsweg „Im Stalbühl“ angebracht werden, der auf weitere Parkplätze in der „Bruchwaldstraße“ verweist.
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Maßnahmen am Baggersee Grötzingen - Weitere Maßnahmen Vorlage Nr.: 155 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö n ö Ergebnis Ausschuss I 24.03.2021 2c ☐ ☒ Vorberaten Ortschaftsrat Grötzingen 28.04.2021 5c ☒ ☐ Im Arbeitskreis Baggersee am 25. November 2020 wurden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen. Die Ortsverwaltung informiert über folgende weitere Maßnahmen und deren Umsetzungen: 1. Anbringung einer Quer-Bojenkette und Hinweisaufkleber Am Baggersee in Grötzingen soll eine Quer-Bojenkette bestehend aus drei freistehenden Bojen am nördlichen Ende des Badestrandes sowie zusätzlich Hinweisaufkleber an allen im Wasser befindlichen Bojen angebracht werden. Abbildung 1 Plan mit Lage der Bojenkette Quelle: Ortsverwaltung Grötzingen Die weißen Bojen werden mit „S T O P“ - Aufklebern sowie mit einem Hand-Piktogramm (siehe Abbildung) versehen. Abbildung 2 Symbolfoto Verbotszeichen mit Hand Quelle: pixabay.com Informationsvorlage Anbringung Quer- Bojenkette (3 Bojen) Vorhandene Bojen – 2 – Andere Lösungen in Form von im See schwimmenden Hinweisschildern würden einen erheblicheren Eingriff in die Natur bedeuten. Der Zentrale Juristische Dienst der Stadt Karlsruhe (ZJD) und das Umweltamt (UA) empfehlen die Variante mit den drei punktuellen Bojen und sind mit der Beklebung der vorhandenen Bojen einverstanden. 2. Einheitliche Bekleidung für die ehrenamtlichen Aufsichtskräfte Für die ehrenamtlich tätigen Naturschutzwarte soll eine einheitliche Kleidung zur Verfügung gestellt werden. Das zuständige Fachamt (Umweltamt) konnte dieses Projekt aufgrund mangelnder personeller Ressourcen noch nicht umsetzen. Die ehrenamtlich tätigen Naturschutzwarte am Baggersee Grötzingen werden mit neuen atmungsaktiven T- Shirts ausgestattet (grün und weiß) Folgende Aufdrucke sind für die Bekleidung geplant, damit die Ehrenamtlichen als für die Stadt Karlsruhe tätigen Aufsichtskräfte zuordenbar sind: Abbildung 3 Bedruck T-Shirt OV Vorderseite Abbildung 4 Bedruck T-Shirt OV Rückseite 3. Anbringung eines Schildes am Pferdeeinstieg Es wurde angeregt, den Pferdeeinstieg besser zu kennzeichnen – verbunden mit einem Hinweis auf das dortige Bade- und Liegeverbot. Das neu gestaltete Metallschild (DIN A 3) wird nach Fertigstellung am Pferdeeinstieg angebracht. Abbildung 5 Metallschild Pferdeeinstieg 4. Vermehrter Polizeieinsatz an stark frequentierten Tagen zur Verhinderung von Parkchaos Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) werden an stark frequentierten Wochenenden (insbesondere an heißen Tagen) und (Schönwetter-)Feiertagen von der Ortsverwaltung frühzeitig benachrichtigt und um vermehrte Einsatzkontrollen gebeten. – 3 – 5. Informationstafeln für Besuchende zur heimischen Flora und Fauna Das Umweltamt (UA) teilte mit, dass es aufgrund der personellen Situation noch nicht absehbar sei, wann die Informationstafeln zur Flora und Fauna realisiert werden können. 6. Hochentastung/Auslichtung der Erlen am Badestrand für mehr Liegefläche Die Hochentastung am Badestrand wurde vom Forstamt (FA) gemeinsam mit dem Sportfischerverein Grötzingen e.V. durchgeführt. 7. Reparatur der Schranken Das Forstamt konzipiert ein einheitliches Schrankenkonzept für Karlsruhe. Die finanziellen Mittel hierfür müssen noch genehmigt werden. 8. Bessere Kennzeichnung der Zone D auf den Infotafeln (Bereich Badeverbot) Damit aus den Infotafeln eindeutiger hervorgeht, wo der Badebereich des Badesees endet, wird der Lageplan auf den Infotafeln eindeutiger gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung von Verbotszonen auf der Infotafel soll durch rotfarbige Schraffierungen (Verbotsfläche insgesamt) und einen abgrenzenden roten Balken (Grenze Badebereich) erfolgen. Die Änderung soll auf den Informationstafeln am Baggersee angebracht werden. Abbildung 6 Neuer Lageplan für die Infotafel am Grötzinger Baggersee Quelle: Ortsverwaltung Grötzingen – 4 – 9. Neuauflage des Flyers mit dem Hinweis, das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel (Haltestellen-Übersicht) zu nutzen. Die Neuauflage des Flyers ist in Bearbeitung. Der Entwurf wird sodann den beteiligten Fachämtern, Vereinen und der Bürgerinitiative zur Abstimmung vorgelegt. Abgelehnte Maßnahmen beziehungsweise nicht realisierbare Maßnahmen: Folgende Maßnahmen können nur durch eine Änderung der RVO erfolgen. Hierfür müssen objektive Gründe vorliegen: • Verlängerung der Pferdeeinstiegszeiten • Verbot von Stand-Up Paddles und Schlauchbooten • Andere Lösung für Tauchereinstieg • Anbringung eines großen Schildes mit Symbolen anstatt Text der RVO (Die OV ist verpflichtet, die RVO am Badebereich auszuhängen, die Symbole sind lesbar) • Erweiterung des Hundestrandes / Aufteilung in Bereiche Hunde mit und ohne Leine Weitere Vorschläge, die nicht umgesetzt werden (können): • Pferdeäpfel liegen lassen (Regelung nach § 32 Abs. 1 StVO, Kommunalen Ordnungsdienst informieren) • Absteigen der Fahrradfahrer während der Badesaison (Gebot der Rücksichtnahme) • Anbringung von abschreckenden Warnschildern (Schlangen, Kröten) zur Vermeidung des Eindringens in das Naturschutzgebiet • Kein öffentliches Bewerben des Baggersees (Der Baggersee wird von der OV über den Hinweis auf der Homepage und der Bürgerbroschüre hinaus nicht beworben, einen Einfluss auf die Aktivitäten privater Nutzer im Social Media hat die OV nicht) • Anschreiben der Navigationsseiten, damit nicht zum Parkplatz Im Stalbühl - Naturschutzgebiet navigiert wird (Wurde bei der Mobilitäts-Anwendung der Stadt Karlsruhe ka.mobil durchgeführt. Die Umleitungsmaßnahme ist dort bereits erfolgt. Ebenso wurde auf Google-Maps für den Parkplatz Baggersee Grötzingen der Parkplatz in der Bruchwaldstraße eingegeben. Auf sonstige Navigationsseiten ist kein Einfluss vorhanden) • Kooperation mit ADAC zur Fahrzeugabschleppung (Vorrang: Einleitung eines Bußgeldverfahrens, Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit) • Reisig-Vorrat unweit der Trampelpfade