Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße", Karlsruhe-Oberreut: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 2021/0490
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Mühlburg, Oberreut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.05.2021

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Östlich Woerishofferstraße, Vorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0490 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: ZJD Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße", Karlsruhe-Oberreut Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.05.2021 4 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 7). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 320.000 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen I. Anlass und Inhalt der Planung Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich des Stadtteils Oberreut zwischen der Woerishofferstraße, dem Gewerbegebiet Kleinoberfeld und der Bahntrasse und hat eine Größe von ca. 3 ha (inklusive externer Ausgleichsfläche ca. 5 ha). Im Süden des Plangebiets grenzen eine Kleingartenanlage und der südliche Hardtwald, ein FFH-Gebiet, das auch der Naherholung dient, an. Der nördliche Teil des Plangebiets, wie auch der südliche und südöstliche Teil, sind bislang Grünfläche. Das Zentrum des Plangebiets bildeten bislang vier mehrstöckige Wohnhäuser, die bereits zurückgebaut sind. Über die Woerishofferstraße und die Straße Kleinoberfeld ist die Fläche an den überörtlichen Verkehr angebunden, in unmittelbarer Nähe befindet sich die fußläufig erreichbare Straßenbahnhaltestelle „Oberreut Badeniaplatz“. Aufgrund des hohen Wohnungsbedarfs in Karlsruhe ist es Planungsziel, dieses Gebiet einer neuen Entwicklung zuzuführen, um das westlich angrenzende Wohngebiet zu arrondieren und unterschiedliche Wohnungstypen und -größen sowie bedarfsgerechte Wohnformen unter Wahrung der umgebenden Strukturen zu schaffen. Der Bebauungsplanentwurf wurde auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie entwickelt, deren weitere Umsetzung vom Gestaltungsbeirat der Stadt ausdrücklich unterstützt wurde. Die südlich an die geplante Bebauung angrenzende Grünfläche wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen, um diese zum Teil als Ausgleichsfläche zu sichern und aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der Bahntrasse zu ermöglichen. Das Plangebiet ist im derzeit noch gültigen Flächennutzungsplan FNP 2010 überwiegend als Wohnbaufläche und teilweise auch als Gewerbefläche und Grünfläche dargestellt. Da die Abweichungen der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nur gering sind, kann die Planung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Dies gilt auch für den derzeit in Aufstellung befindlichen FNP 2030, da die Darstellungen unverändert bleiben. Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen im Plangebiet sollen insgesamt als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Eine Gliederung bezüglich der Nutzungsart soll nicht vorgenommen werden, sodass im gesamten Wohngebiet Wohngebäude, der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig sein sollen. Darüber hinaus können sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für die Verwaltung ausnahmsweise zugelassen werden. Nicht zulässig sollen hingegen Betriebe des Beherbergungsgewerbes sein, da hierfür an dieser Stelle städtebaulich keine Erforderlichkeit gesehen wird, ebenso ausgeschlossen werden Gartenbaubetriebe wegen ihres Flächenbedarfs sowie Tankstellen wegen ihrer Störwirkung. Da neben der einheitlichen Nutzungsart hinsichtlich der Nebenanlagen und des Lärmschutzes unterschiedliche Festsetzungen im Plangebiet gelten sollen, wurde das allgemeine Wohngebiet in drei Baufelder aufgeteilt. Diese sind im Bebauungsplanentwurf als WA 1, WA 2 und WA 3 bezeichnet. Das Maß der baulichen Nutzung liegt mit einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,37 geringfügig unter der Obergrenze von 0,4 nach § 17 Abs. 1 Baunutzungsverordnung. Lediglich für die in § 19 Abs. 4 genannten Anlagen darf die Grundflächenzahl auf bis zu 0,8 überschritten werden. Dies ist insbesondere erforderlich, um die Errichtung einer Tiefgarage im Baufeld WA 2 zu ermöglichen. Nur so können die notwendigen Stellplätze nachgewiesen, gleichzeitig aber auch das neue Wohnquartier vom Verkehr freigehalten werden. Im Gebiet sollen bei offener Bauweise auch über 50 m lange Gebäude innerhalb der festgesetzten Baugrenzen ermöglicht werden, sodass eine abweichende Bauweise festgesetzt wurde. Die Ausformung der Gebäude, ihre Länge und Höhe (Festsetzung von Mindestwandhöhen) bewirkt auch eine Reduzierung der Lärmimmissionen in Teilen des Plangebiets. Dieses ist aufgrund seiner Nähe zur L 605, zur Bahntrasse – 3 – Karlsruhe-Rastatt und den östlich angrenzenden gewerblichen Nutzungen erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Deshalb wurde ein Schallgutachten beauftragt, um die Erforderlichkeit von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen beurteilen zu können. Dieses geht davon aus, dass an den Fassaden der geplanten Bebauung durch die Schalleinwirkungen der Bahntrasse und der L 605 Beurteilungspegel von deutlich über 65 dB(A) am Tag und in der Nacht erreicht werden. Die Orientierungswerte der DIN18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag bzw. 45 dB(A) in der Nacht werden somit überschritten. Auch der auf das Plangebiet einwirkende Anlagenlärm aus den Gewerbegebietsflächen östlich des Plangebiets überschreitet bzw. erreicht mit Beurteilungspegeln von bis zu 59 dB(A) am Tag und 44 dB(A) in der Nacht diese Orientierungswerte. Sowohl der Verkehrslärm als auch der Anlagenlärm machen deshalb Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zur Minderung der Geräuscheinwirkungen soll in der Grünfläche entlang der Bahntrasse eine Kombination aus Lärmschutzwall und Lärmschutzwand von 3,50 m Höhe errichtet werden. Hierdurch wird erreicht, dass lediglich an der südöstlichen Ecke des Plangebiets mit ca. 65 dB(A) die Immissionswerte der 16. BImSchV von 64 dB(A) für ein Mischgebiet geringfügig überschritten, in den übrigen Bereichen des Plangebiets aber eingehalten werden. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionen auf den Freiflächen ein für das Wohnen noch verträgliches Maß nicht überschreiten. Eine weitere Erhöhung des Lärmschutzwalls/der Lärmschutzwand würde leider keine weitere deutliche Verbesserung bringen. Dies ist laut gutachterlicher Aussage darauf zurückzuführen, dass seitlich der Lärmschutzeinrichtung Schalleinträge auf das Gebiet einwirken. Um diese Lärmschutzeinrichtung möglichst gut in die Umgebung einbinden zu können, wird aus städtebaulichen Gesichtspunkten von einer weiteren Erhöhung abgesehen. Neben diesen aktiven Schallschutzmaßnahmen ist es weiterhin erforderlich, zum Schutz der im Gebiet vorgesehenen Wohnnutzung zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. Hierzu werden Anforderungen an die Außenbauteile baulicher Anlagen, Fenster und Außenwohnbereiche sowie die Grundrissorientierung schutzbedürftiger Räume festgesetzt, um eine Verträglichkeit für eine Wohnnutzung sicherzustellen (siehe Ziffer 10 der planungsrechtlichen Festsetzungen). Für die Planung wurde ein Umweltbericht erstellt, der der Begründung beigefügt ist. Hierin wurden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und bewertet. Der Umweltbericht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und dessen Realisierung zunächst teilweise erhebliche Umweltauswirkungen verbunden sein werden, vor allem durch den teilweisen Verlust von Gehölzbiotopen und Rasenflächen, die wichtige Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Insbesondere seien die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, der Wasserkreislauf, das Lokalklima, der Frisch- und Kaltluftaustausch sowie das Landschaftsbild betroffen. Nach der Umsetzung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie der Beachtung der besonderen Hinweise zur Energienutzung, zum Klimaschutz, zum Immissionsschutz, zum Grundwasserschutz und zum Umgang mit Niederschlags- und Abwasser verbleiben bei Durchführung des Bebauungsplanes, mit Ausnahme der Beeinträchtigungen des Frisch- und Kaltluftaustauschs, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Der Eingriff in das gesetzlich geschützte Biotop „Feldhecke“ (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) kann planintern ausgeglichen werden. Die Naturschutzbehörde hat hier der Planung in eine „Ausnahmelage“ attestiert, die formale Ausnahme wäre dann beim Bau des Lärmschutzwalls noch explizit zu beantragen. Auch eine Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebiets durch die Planung kann ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden bei Einhaltung der festgesetzten Maßnahmen nicht ausgelöst. Neben den umfangreichen Maßnahmen im unmittelbaren Plangebiet werden auch weitere Maßnahmen zum Ausgleich des auf die Planung zurückzuführenden Eingriffs festgesetzt. So soll auf einer Fläche (Flurstück 22703) im nahe gelegenen Hardtwald, deren Lage in den zeichnerischen Festsetzungen ebenfalls ersichtlich ist und die sich im städtischen Eigentum befindet, eine lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung des Hainsimsen-Buchenwalds ohne nennenswerten Neophytenanteil hergestellt werden. – 4 – Diese für den Ausgleich vorgesehene Fläche im Hardtwald wurde nach der Auslegung des Planentwurfs noch etwas vergrößert, da ursprünglich vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen auf den durch die „Mafalda“ genutzten Flächen nicht realisiert werden können, da die „Mafalda“ noch einige Jahre an diesem Standort verbleiben wird (Näheres siehe unter III. der Vorlage). Der ursprünglich vorgesehene Rückbau der bestehenden Gebäude und Anlagen und die fachgerechte Entsiegelung und Rekultivierung dieser Fläche ist somit derzeit nicht umsetzbar. Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrags durch die Volkswohnung. II. Zum Verfahren und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Der Bebauungsplan wird ohne verfahrensrechtliche Erleichterungen, also im sogenannten Regelverfahren aufgestellt, sodass der Begründung des Bebauungsplans ein Umweltbericht beigefügt ist und wie oben bereits ausgeführt, Festsetzungen zum Eingriffsausgleich vorzusehen sind. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe am 25. Oktober 2017 im Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Weiße Rose“, Otto-Wels- Straße 17, Karlsruhe-Oberreut statt. Hierbei konnte sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung äußern. Als weitere Verfahrensschritte fanden am 8. August 2017 eine Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und am 19. Oktober 2018 eine weitere Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Im Rahmen dieser letzten Trägerbeteiligung haben sich die Netze BW, die Handwerkskammer, die Deutsche Telekom, die Deutsche Bahn, der Nachbarschaftsverband Karlsruhe, die Bundesnetzagentur, die Stadtwerke Karlsruhe, der BUND sowie der Zentrale Juristische Dienst als Natur- und Bodenschutzbehörde, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde, Abfall- und Altlastenbehörde und Denkmalschutzbehörde inhaltlich zur Planung geäußert. Mit diesen Stellungnahmen und dem von der Stadtplanung ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf konnte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19. November 2019 auseinandersetzen und hat die Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Auf die Vorlage Nr. 2019/1055 kann insofern verwiesen werden. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde der Planentwurf nach vorheriger öffentlicher Bekannt- machung im Amtsblatt in der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis 31. Januar 2020 ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange erhielten nochmals Gelegenheit zur Planung Stellung zu nehmen. III. Verfahrensrechtliche Behandlung der bei der Planauslegung eingegangenen Anregungen Seitens der Träger öffentlicher Belange haben sich die Bundesnetzagentur, der Nachbarschaftsverband Karlsruhe, der Stadtjugendausschuss e. V und die Stadtwerke Karlsruhe zur Planung geäußert, deren Anregungen in der Planung Berücksichtigung gefunden haben. Der Bürgerverein Oberreut hat in seiner Stellungnahme angeregt, den Neubau des Kindergartens und der sozialtherapeutischen Gruppe „Mafalda“ nicht zeitversetzt zu realisieren und zusätzlich einen Bolzplatz in das Bebauungsplangebiet aufzunehmen. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, das Müll- entsorgungskonzept an einigen Stellen zu ändern, eine Tiefgarage im WA 1 einzuplanen, weitere Auf- stellflächen für Fahrräder und Kurzzeitparker zu schaffen, das Wegekonzept auf den Freiflächen zu erhalten und auch den Bau von Eigentumswohnungen vorzusehen. Die Forderungen des Bürgervereins decken sich auch mit den Stellungnahmen zahlreicher Bürger, die im Verfahren abgegeben wurden. Bezüglich der – 5 – Stellungnahmen im Rahmen dieser ersten Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wird auf die beigefügte Synopse in Anlage 1 verwiesen. Zusätzlich wurde seitens der AWO, als Träger der sozialtherapeutischen Tagesgruppe „Mafalda“, gegenüber der Volkswohnung darauf hingewiesen, dass die bisher mit allen Beteiligten abgestimmte Planung und die darin vorgesehene Unterbringung einer Kindertagesstätte und der „Mafalda“ im WA 3 so nicht umsetzbar sei, da das Raum- und Freiflächenangebot nicht den Anforderungen genüge. Die AWO hat daher deutlich gemacht, dass sie bis zum Ablauf des mit der Stadt Karlsruhe geschlossenen Erbbaurechtsvertrags auf dem jetzigen Grundstück verbleiben möchte. Um dies zu berücksichtigen, musste der Bebauungsplanentwurf überarbeitet werden, da selbst im Falle eines nur temporären Verbleibs der „Mafalda“ an ihrem Standort die dort eigentlich im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt werden könnten. Für die „Mafalda“ konnte im Bebauungsplan aber auch kein Baurecht geschaffen werden, da die baurechtlich ungenehmigte Anlage in einem regionalen Grünzug liegt. Sie genießt deshalb nur Bestandsschutz und es besteht Einvernehmen zwischen der AWO und den städtischen Dienststellen, dass die Einrichtung nur bis zum Ablauf des jetzt gültigen Erbbaurechtsvertrages im Jahr 2030 an dieser Stelle verbleiben soll. Das Gebäude wird deshalb nur als Bestand im Bebauungsplan berücksichtigt. Aufgrund der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, des Bürgervereins und dem erforderlichen Verbleib der „Mafalda“ an ihrem jetzigen Standort, hat die Stadtplanung den Bebauungsplanentwurf nochmals überarbeitet. So wurde, um den Wünschen der Bürger zu entsprechen, anstelle einer Ballspielwiese ein Bolzplatz in die Planung aufgenommen. Auch das Abfallentsorgungskonzept wurde verändert, was Anpassungen an der geplanten Wendeanlage der Planstraße bedingte. In der Folge musste der Umweltbericht und das Lärmgutachten überarbeitet werden, was wiederum zu veränderten Festsetzungen bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen, der Pflanzenerhaltung, den Pflanzgeboten und des Lärmschutzes an der Wohnbebauung führte. Hinsichtlich der Wohnbebauung in den Gebieten WA 1, WA 2 und WA 3 wurden keine weiteren Anregungen vorgetragen, die als abwägungsrelevant anzusehen wären. Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch musste der Bebauungsplanentwurf erneut ausgelegt und auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erneut eingeholt werden. Dies fand in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis 12. Februar 2021 statt und wurde auf die geänderten oder ergänzten Teile des Bebauungsplanentwurfs begrenzt. Dies erschien gerechtfertigt, weil die eigentliche Baugebietsfläche mit der Ausweisung von Wohnnutzungen in WA 1, wie WA 2 und WA 3 unverändert blieb und die Grundzüge der Planung somit nicht berührt wurden. Diese Vorgehensweise eröffnete auch die Möglichkeit, mit Blick auf den einstimmig gefassten Auslegungsbeschluss des Gemeinderats für die Wohngebäude eine Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch anzunehmen, um die Realisierung dringend benötigten Wohnraums nicht zu verzögern. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde zu den ausgelegten Änderungen des Bebauungsplanentwurfes vorgetragen, dass es als sinnvoller erachtet würde, die Grundstücke für Reihenhäuser zu nutzen. Diese Stellungnahme wäre schon aus rein formalen Gründen nicht zu berücksichtigen, da sie sich nicht auf die Änderungen des Bebauungsplanentwurfes bezieht, sondern auf die unverändert gebliebenen Fest- setzungen zum Wohnungsbau in den Gebieten WA 1, WA 2 und WA 3. Darüber hinaus sprechen auch städtebauliche Gründe gegen diesen Vorschlag, da mit der Planung die Schaffung von Wohnraum mit gerade auch preisgünstigem Mietwohnungsbau angestrebt wird. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange haben der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. (ADFC), die Deutsche Bahn AG, der Nachbarschaftsverband Karlsruhe, der BUND und die Immissionsschutzbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst sich inhaltlich zur Planung geäußert. Der ADFC weist darauf hin, dass sich entlang der Gleise der Rheintalbahn eine jetzt schon bestehende Radwegeverbindung befindet, die es unbedingt freizuhalten gilt. Diese Trasse könnte auch für die Planung eines Radschnellweges zwischen Karlsruhe und Rastatt relevant sein. Es wird deshalb gefordert, im Bebauungsplan einen mindestens 4 m breiten Streifen zwischen den Gleisen und den Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. – 6 – Die angesprochene Verbindung liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ist dort als Anlagenweg innerhalb einer öffentlichen Grünanlage für den Fuß- und Radverkehr nutzbar. Eine ausdrückliche Festsetzung als Verkehrsfläche ist nicht vorgesehen, da innerhalb der Grünanlage die Anlage von Fuß- und Radwegen flexibel gehalten werden soll. Ein Abrücken der Lärmschutzanlage von den Gleisen weg würde die Schutzwirkung des Walles deutlich verringern und damit dem angestrebten Schutz der Bewohner vor Verkehrslärm entgegenwirken. Da die Lärmschutzanlage bereits einen Freihaltebereich für das geplante dritte Gleis für die Strecke Karlsruhe - Durmersheim berücksichtigt ist auch ein Abrücken der Lärmschutzanlage in dieser Richtung nicht möglich. Ein darüber hinaus vom ADFC angesprochenes viertes Gleis für diese Strecke wurde seitens der Deutschen Bahn nicht als zu berücksichtigender Belang in das Bebauungsplanverfahren eingebracht. Insgesamt ist dem Schutz des Gebietes vor den Verkehrslärmeinwirkungen und die Ermöglichung von Wohnnutzung im Plangebiet hier Vorrang einzuräumen. Bezüglich der Radschnellverbindung von Karlsruhe nach Rastatt liegen übrigen noch keine konkreten Planungen vor, die Berücksichtigung finden müssten. Seitens des BUND wird anerkannt, dass die vorgesehenen umfangreichen Maßnahmen zur Minimierung der negativen Auswirkungen der Planung beitragen. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass dies nur möglich ist durch die Umsetzung externer Kompensationsmaßnahmen, während im Plangebiet die nachteiligen Wirkungen, wie beispielsweise des Luftaustausches, nicht ausgeglichen werden können. Es wird deshalb für erforderlich gehalten, dass die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auch tatsächlich wie beschrieben umgesetzt werden. Eine ökologische Baubegleitung und regelmäßige Kontrollen durch die Naturschutzbehörde seien daher vorzusehen. Die Ausführungen des BUND sind zutreffend und waren auch im Umweltbericht näher betrachtet worden. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs wurden in die Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen und deren Umsetzung durch städtebaulichen Vertrag gesichert. Insbesondere die Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahme wird durch den Forst begleitet und überwacht. Eine vom BUND angeregte wissenschaftliche Erfolgskontrolle der Maßnahme wird daher als entbehrlich angesehen. Auch der Anregungen, die Entfernung der Neophyten auf der externen Kompensationsfläche nicht fünf Mal in zehn Jahren, sondern einmal jährlich festzusetzen, wird nicht gefolgt, da die gutachterlich vorgeschlagene Beseitigung für ausreichend erachtet wird. Sollte sich dieser Turnus als nicht ausreichend erweisen, hat die Stadt Karlsruhe die Möglichkeit nachzusteuern. Im Weiteren wird bezüglich der Stellungnahmen, die im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung eingegangen sind, auf die Synopse in Anlage 2 verwiesen. IV. Ergänzende Erläuterung zur CO 2 -Relevanz Durch die Umsetzung der Planung entstehen zusätzlichen CO 2 -Emissionen. Es werden 5 neue Gebäude mit geplant 173 Wohneinheiten realisiert und eine neue Erschließungsstraße sowie eine Lärmschutzanlage gebaut. Ausgehend von einem durchschnittlichen CO 2 -Ausstoß von 100 t pro 5 Zwei-Personen-Haushalte können zusätzlich Emissionen von ca. 4.600 t CO 2 erwartet werden. Dem steht gegenüber, dass die Volkswohnung, die das Gebiet bebauen wird, dem zusätzlichen CO 2 -Ausstoß entgegengewirkt. Hervorzuheben sind dabei: - auf einer Fläche von ca. 1300 m² (mindestens 1.000 m²) werden Photovoltaikanlagen errichtet - die neuen Gebäude werden an das Fernwärmenetz angeschlossen - die Gebäude werden nach dem Standard KfW-Effizienzhaus 55 errichtet - mit der neuen Freiraumplanung sind dauerhaft mehr Gehölz- und Baumpflanzungen vorgesehen, als im Bestand vorhanden. - Es sind mindestens 386 Fahrradabstellplätze und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität für mindestens 30 TG-Stellplätze vorgesehen. – 7 – V. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alldem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 19. Oktober 2018 in der Fassung vom 19. März 2021 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichnerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“, Karlsruhe-Oberreut in den beiden Auslegungen vorgetragenen Anregungen bleiben unberücksichtigt, soweit sie nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 19. Oktober 2018 in der Fassung vom 19. März 2021 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss keine Berücksichtigung gefunden haben. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Östlich Woerishofferstraße“, Karlsruhe- Oberreut Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“, Karlsruhe-Oberreut, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 19. Oktober 2018 in der Fassung vom 19. März 2021, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).

  • Synopse_Anlage1_final
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Karlsruhe-Oberreut Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (23. Dezember 2019 bis einschließlich 31. Januar 2020) Stellungnahmen der Öffentlichkeit Stellungnahme Bürger*in 1 Ich nehme an, dass in der Begründung, auf Seite 13, im Bild: ”Beispielhafte Darstellung: Festset- zung von Wandhöhen in Bezug zur festgesetzten Bezugshöhe” die Höhe von 156,00 m falsch ange- geben wurde. Ich bitte Sie dies, wenn notwendig, zu korrigieren. Zu berücksichtigen. Die Abbildung erläutert das Konzept der Bezugs- höhe. Die Werte der Wandhöhe entsprechen nicht den konkreten max. Wandhöhen aus der Planung. Der Wert von 156,00 m wird in 16,00 m geändert. Bürger*in 2 Ich möchte statt der Ballspielwiese einen richtigen Bolzplatz Zu berücksichtigen Auf der bisher geplanten Ballspielwiese südlich der Planstraße bzw. östlich der Mafalda wird ein Bolzplatz für Bewohner der Woerishofferstraße und weiterer Bereiche Oberreuts eingerichtet. Bürger*in 3 Mir ist aufgefallen, dass dort eine ,,Ballspiel- wiese” geplant ist. Früher bei „Kleinseeäcker“ gab es schon einen Schotterplatz, der oft von Kindern genutzt wurde. Eine Ballspielwie wird nie richtig genutzt, weil diese auch immer gemäht worden muss. Somit bitte ich Sie in den Bebauungsplan ei- nen richtigen “Bolzplatz” einzuplanen anstatt der ,,Ballspielwiese’. Damit dort Kinder richtig Fußball spielen können. Zu berücksichtigen Auf der bisher geplanten Ballspielwiese südlich der Planstraße bzw. östlich der Mafalda wird ein Bolzplatz für Bewohner der Woerishofferstraße und weiterer Bereiche Oberreuts eingerichtet. Bürger*in 4 Die großzügig bemessene öffentliche Grünfläche im südlichen Bereich ließe mit Sicherheit die An- lage eines richtigen Bolzplatzes zu. Auch die bereits vorgesehene Nutzung als Ball- spielwiese könnte parallel dazu realisiert werden. Der einzige in Oberreut bereits vorhandene Bolz- platz auf der Wiese – im Grünschmalen - ist durch seine tiefe Lage sehr schlecht nutzbar (Staunässe). Zu berücksichtigen Auf der bisher geplanten Ballspielwiese südlich der Planstraße bzw. östlich der Mafalda wird ein Bolzplatz für Bewohner der Woerishofferstraße und weiterer Bereiche Oberreuts eingerichtet. - 2 - Stellungnahmen der Öffentlichkeit Stellungnahme Bürger*in 5 Der Kindergarten muss wegen fehlenden Betreu- ungsplätzen für Kinder sofort und nicht “zeitlich versetzt” gebaut werden. Bitte ändern Sie den Satz im Bebauungsplan Zu berücksichtigen Der Bebauungsplan gibt keinen Realisierungszeit- raum für die Kindertagesstätte vor. In der Beschreibung des Planungskonzepts zur Kin- derbetreuungseinrichtung wird lediglich heraus- gestellt, dass sie von den geplanten Wohngebäu- den unabhängig errichtet werden kann. Sie liegt in einem eigenen Baufeld, die Erschließung wird von Beginn der Bauphase an hergestellt und gesichert. Die Kindertagesstätte bzw. das WA 3 ist nicht an eine frühere, gleichzeitige oder auch spätere Er- richtung als dem Neubau der Wohngebäude ge- bunden. Die Beschreibung in der Begründung wird dahingehend präzisiert. Entsprechend dem aktuell bekannten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen wird eine zeitnahe Er- richtung der Kindertagesstätte angestrebt. Bürger*in 6 Die Bebauung wird so konzipiert sein, dass zur Bahnlinie hin keine Schlaf- bzw. Wohnräume lie- gen. Daher ist es auch angebracht auf dieser Seite statt der im Bebauungsplan erwähnten “Ballspiel- wiese” einen kleinen Bolzplatz (Z.B. 15x30m) in den Plan mit aufzunehmen. Denn wird dieser Bolzplatz nicht aufgenommen, kann auch später kein Bolzplatz aufgestellt wer- den. Dieses Problem hatten wir in Mühlburg und an mehreren Stellen in der Waldlage von Ober- reut. Daher bitte ich Sie den Bolzplatz in den Bebau- ungsplan mit aufzunehmen. Zu berücksichtigen Auf der bisher geplanten Ballspielwiese südlich der Planstraße bzw. östlich der Mafalda wird ein Bolzplatz für Bewohner der Woerishofferstraße und weiterer Bereiche Oberreuts eingerichtet. Bürger*in 7 Oberreut hat prozentual gesehen die meisten So- zialwohnungen. Damit wir auch Familien mit Kin- dern, die sich etwas angespart haben und eine Wohnung kaufen möchten, auch in Oberreut hal- ten können, brauchen wir mehr Eigentumswoh- nungen. Bitte in einen der Häuser Eigentumswoh- nungen mit einplanen. Kenntnisnahme Die Ausrichtung des Wohnungsangebotes kann der Bebauungsplan nur sehr bedingt steuern. Die Stadt Karlsruhe bemüht sich beim vorhande- nen hohen Wohnungsdruck für alle Nutzer*innen- gruppen bedarfsgerechte Wohnangebote zu - 3 - Stellungnahmen der Öffentlichkeit Stellungnahme schaffen. Am schwersten ist die Versorgungssitua- tion mit Wohnraum für Menschen bzw. Familien mit niedrigen und mittleren Einkünften. Dem trägt die Stadt insbesondere Rechnung, indem ein Schwerpunkt auf die Förderung des sozialen bzw. günstigen Mietwohnungsbaus gelegt wird. Am Standort Woerishofferstraße steht die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Vordergrund. Nach aktuellem Kenntnisstand ist angedacht 60% der Wohnungen sozial gefördert zu erstellen. Die übrigen 40% sind freifinanziert. Bürger*in 8 Als Oberreuter Bürger, die täglich den Oberreuter Rundweg laufen, sind wir auf die Vermessungs- pflöcke östlich der Woerishofferstraße aufmerk- sam geworden. – der Weg dort wird nun durch einen Lärmschutz- wall mit viel Platzanspruch, plus Wand verstellt werden. So etwas gibt es in dem gesamten Bereich nicht und verändert die Landschaft enorm! Uns ist die Lärmbelästigung bisher nicht aufgefallen, wir hören stattdessen eine große Singvogelschar und Ruhe, der bisherige Zugverkehr stört nicht. Der Be- reich lud zum Verweilen und zum Naturbeobach- ten und Durchatmen ein. – Die durch das vorbildliche Rückbauen des H-Blo- ckes, geschonten großen Bäume (Teil einer alten Allee), die den Sturm Lothar, ohne Schaden und gesund die Hitzeperioden der letzten Jahre über- standen haben, sind nun mit roten Punkten mar- kiert und also zum Fällen freigegeben. Dagegen möchten wir protestieren. Nicht zu berücksichtigen Die Lärmschutzanlage entlang der Bahntrasse ist laut vorliegenden Schallgutachten zum Schutz der Wohnbebauung zwingend erforderlich. Das Plan- gebiet unterliegt Lärmbelastungen durch die am südlichen Rand verlaufende Bahntrasse. Es kommt sowohl tags als auch nachts zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schall- schutz im Städtebau) sowie zu Überschreitungen des Schwellenwerts zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit von 60 dB (A) nachts für Verkehrs- lärm. Die Lärmschutzanlage wird begrünt und teilweise als bepflanzter Wall angelegt. Sie wird so positio- niert, dass südlich der Lärmschutzanlage die Feld- hecke in ihrer ökologischen Funktion als wichtiges Habitat erhalten werden kann. Der Weg wird neu angelegt und nach Norden verschoben. Eine We- geführung bleibt aber erhalten. Um Baufelder und Erschließungsflächen für die benötigten Wohnun- gen und sozialen Einrichtung (Kindertagesstätte) frei zu machen, ist es erforderlich bestehende Bäume zu fällen. In Zeiten des Klimawandels und bei gehäuftem Ab- sterben von Bäumen ist es uns unerklärlich was hier geschieht! Das passt doch nicht zusammen! Die Bäume bilden einen wichtigen Sicht- und Lärmschutz zu den angrenzenden gewerblichen Gebäuden, zur Straße. Wichtig ist ebenfalls das diese Bäume Krähen und anderen Vögeln als Rast- platz dienen. Im dortigen schützenswerten Biotop befinden sich außerdem Nachtigall, Braunkehl- chen, Spechte, Feldlerchen, Fledermäuse, Marder, Erdkröten Feldhasen und seltene Insekten Eingriffe in den Naturraum müssen ausgeglichen werden. Der Bebauungsplan sieht entsprechende Festsetzungen vor. Neben Aufwertungen in den Grünstrukturen (Wiesen- und Ruderalflächen bzw. Sträucher und Hecken) werden laut Bilanz des Um- weltberichtes 30 Bäume mehr gepflanzt als entfal- len. Der Bebauungsplan macht umfangreiche Festset- zung zur Begrünung, auch der Baubereiche. Bei der Auswahl der zulässigen Baumarten wurde der - 4 - Stellungnahmen der Öffentlichkeit Stellungnahme (Gottesanbeterin, Wildbienen, Grillen...) und Wie- senblumen. Das nun deren Lebensgrundlage zer- stört werden soll ist nicht hinnehmbar. Das Abschneiden vom Lebensbereich Richtung Scheibenhardt ist ebenfalls für diese Tiere ein gro- ßer Einschnitt. Bisher war dieser gesamte Land- schaftsraum ein wunderbares Naherholungsge- biet und Freiraum für Tier und Mensch. Wir sind glücklich das sich im nahen ,,Bächle`` nun Nutria und Eisvogel, Graureiher angesiedelt haben. In Oberreut lebt eine Vielzahl von Menschen, die nicht in den Urlaub fahren, sondern sich täglich ih- rer Natur erfreuen und die gute aus dem Schwarz- wald kommende Luft schätzen, bitte respektieren und achten sie unsere einmalige Landschaften und Rückzugs- räume, Luftkorridore, indem sie sie nicht zersiedeln, verdichten und zerstören. Aspekt „Klimaanpassung“ berücksichtigt, damit die gepflanzten Bäume vital bleiben und ihre Wohlfahrtswirkung für Menschen und Tiere lange entfalten können. Durch die neuen Gebäude besteht auch weiterhin ein Sichtschutz gegenüber den gewerblich genutz- ten Gebäuden im Bereich Kleinoberfeld. Der Schutz vor Anlagenlärm (Gewerbelärm) wird sich verbessern. Das zum Bebauungsplan erstellte Arten- schutz- gutachten behandelt die Betroffenheit, der im Ge- biet vorkommenden Tierarten und empfiehlt Maßnahmen, die vollumfänglich im Bebauungs- plan beachtet werden. Die wichtigen Freiraumbeziehungen in Ober- reut bleiben erhalten. Die Grünfläche südlich der ge- planten Planstraße wurde in Bebauungsplan auf- genommen um diese als Teil des regionalen Grün- zuges an der Bahnlinie zu sichern. Die Bebauung beschränkt sich auf den Bereich nördlich der Plan- straße, der schon zuvor bebaut war. Mit dem Ent- fall der Mafalda 2030 vergrößert sich die Grünflä- che nochmals um ca. 1200 m². Durch die Planung findet kein Abschneiden des Le- bensbereiches Richtung Hofgut Scheibenhardt statt. Südlich der Lärmschutz-anlage verlaufen die Schienenwege der Deutschen Bahn, die zukünftig noch um ein drittes Gleis in einem eigenen Verfah- ren ausgebaut werden. Eine Trennwirkung für Menschen und größere Landtiere ist im Bestand schon vorhanden. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gibt es auch derzeit keine Querungsmöglichkeit für Menschen. Die beste- hende Querungsmöglichkeit im Osten auf Höhe der L 605 ist durch die Planung nicht betroffen. Die Querbarkeit für Tiere ist durch die Festsetzun- gen abgesichert. Diese sehen für die Bestandteile der Lärmschutzanlage, die als Wall-Wand-Kombi- nation ausgeführt werden, bodennahe Durchlässe für Eidechsen und Kleinsäuger vor. Mit einer Höhe der Lärmschutzanlage von 3,5 m kann eine rele- vante Auswirkung des Lärmschutzes auf Kaltluft- ströme ausgeschlossen werden. – In den Oberreuter Treffen wurde ebenfalls der Weg zum CO 2 -neutralem Stadtteil und der Respekt Klimaschutzaspekte wurden bei der Planung selbstverständlich berücksichtigt. Die Gebäude - 5 - Stellungnahmen der Öffentlichkeit Stellungnahme unserer Natur eingefordert. Wie steht es denn da- mit? Wurde das bei der Planung vorrangig beach- tet? Was ist mit nachhaltiger, innovativer Archi- tektur? Sind sichere Fahrradabstellplätze, anstelle vieler Parkflächen vorgesehen? Was ist mit erneu- erbaren Energien, der Begrünung der Fassaden, Regenwasserspeichern usw.? werden nach KfW-55-Standard errichtet und an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Gebäude- stellung des WA 2 ist zwar überwiegend Lärm- schutzgründen geschuldet, bildet aber einen be- grünten Innenbereich, der in seiner Funktion ei- nem Poket-Park ähnelt. In und an den Gebäuden wird eine große Zahl an Fahrradstellplätzen (386) hergestellt. Entspre- chend dem ausdrücklichen Wunsch aus der früh- zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde pro Wohnung 1 PKW-Stellplatz überwiegend in einer Tiefgarage vorgesehen. Die Tiefgarage muss mit einer bepflanzbaren Erdüberdeckung ausgestattet werden. Dachflächen der Gebäude sind auf min- destens 80%, auf Nebenanlagen vollständig zu be- grünen. Die begrünten Dächer übernehmen die Funktion von Regenwasserspeichern. Des Weiteren sind im Bebauungsplan umfangrei- che Flächen als Retentionsflächen vorgehalten und festgesetzt um auch zukünftig für zuneh- mende Starkregenereignisse gewappnet zu sein. Im Zuge des städtebaulichen Vertrages wird die In- stallation von Photovoltaikanlagen verpflichtend. In der Tiefgarage sollen mindestens 30 Stellplätze für eine Ausstattung mit Elektroladeinfrastruktur vorbereitet werden. - 6 - Stellungnahmen der Behörden und Träger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Bundesnetzagentur Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben habe ich eine Überprüfung des angefragten Gebiets durchgeführt. Der beigefüg- ten Anlage können Sie die Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordinatenbereich täti- gen Richtfunkbetreiber, entnehmen. Durch deren rechtzeitige Einbeziehung in die wei- tere Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Be- triebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden. Die angefragte Standortplanung befindet sich im Schutzbereich einer Funkstelle für den Ortungs- funk/Radar. Da Beeinträchtigungen dieser Funk- stelle durch die geplante Baumaßnahme nicht aus- geschlossen werden können, empfehle ich Ihnen, sich auch mit dem in der Anlage genannten Betrei- ber in Verbindung zu setzen. Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Inter- netseite der Bundesnetzagentur www. bundes- netzapentur.de/bauleitplanung zur Verfügung. Betreiber von Richtfunkstrecken für Baubereich Oberreut Planrechteck im ermittelten Koordinatenbereich (WGS 84 in Grad/Min/Sek): NW: 08E2206; 48N5854; SO: 08E2224; 48N5842 Betreiber: - E-Plus Service GmbH - Präsidium Technik Logistik Service der Polizei - Vodafone GmbH Betreiber von Radaranlagen Karlsruher Institut für Technologie KIT Institut für Wasser- und Gewässerentwicklung Kenntnisnahme Die Auflistung der durch die Planung potentiell be- troffenen Richtfunkbetreiber, bzw. Betreiber von Ortungsfunkradar ist identisch mit der im Zuge der 1. Trägerbeteiligung übermittelten Auflistung. Schon zum damaligen Zeitpunkt (September 2017) wurden Betreiber über die Planung schriftlich in- formiert und Gelegenheit zur Stellungnahme ein- geräumt. E-Plus (heute Telefónica), das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei sowie das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Institut für Wasser- und Gewässerentwicklung haben uns mitgeteilt, dass sie durch die Planung in ihren Belangen nicht Betroffen sind. Vodafone hat keine Stellungnahme abgegeben. Da die zulässige Wandhöhe in weiten Teilen des Plangebietes unter 20,00 m liegt und nur zwei Teil- gebäudekörper bis 20,50 m Wand- höhe entwi- ckeln dürfen, gehen wir auch hier von keiner Be- troffenheit aus. - 7 - Stellungnahmen der Behörden und Träger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Netzservice Stadtwerke Karlsruhe Gas- und Wasserversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Ein- haltung der folgenden Auflagen zu: Im B-Plan ist nördlich der Planstraße eine Retentionsfläche aus- gewiesen. Deren Ausführung sollte frühzeitig vor Beginn der Leitungsverlegung mit uns abgestimmt werden, um eine Minderdeckung oder gar Freile- gung der neuen Hausanschlussleitungen zu ver- meiden. Ggf. erforderliche Suchschachtungen sind entsprechend DVGW-Regelwerk GW 315 “Maß- nahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten” Kenntnisnahme Der Hinweis bezieht sich nicht auf die Bebauungs- planebene. Die Grundstückseigentümerin wird auf die Notwendigkeit einer entsprechend frühen Ab- stimmung, um eine Minderdeckung oder gar Frei- legung der neuen Hausanschlussleitungen bei der Anlage der Retentionsfläche 1 zu vermeiden, hin- gewiesen. Fernwärmeversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Ein- haltung der folgenden Auflagen zu: Im östlichen Gehwegbereich ist Infrastruktur der Fernwärme im Bestand. Die Leitungen der Fernwärme sind im B-Plan mit Geh-, Fahr und Leitungsrecht (L2) zu si- chern. In den Bereichen welches durch F+R ge- kennzeichnet ist, ist dieses Recht ebenfalls noch einzutragen. Die bereits in 2018-11-23 abgege- bene Stellungnahme zu diesem B-Plan halten wir weiterhin aufrecht. Die Leitungen der Fernwärme sind vor Beschädi- gung zu schützen. Rückverankerungen müssen ge- sondert mit dem Betrieb der Fernwärme abge- stimmt und Unbedenklichkeiten im Zuge der Ge- nehmigung eingeholt werden. Der Verbau der Bau-Maßnahmen muss eine ungestörte Versor- gung der Fernwärme-Kunden zulassen, hierzu sind die Stadtwerke ebenfalls frühzeitig vor der bauli- chen Umsetzung einzubinden. Kenntnisnahme Die beiden angesprochenen Bereiche mit Fern- wärmeleitungen stellen im Bestand (östlicher Gehwegbereich der Woerishofferstraße) oder laut Planung (Fuß- und Radwege) öffentliche Verkehrs- flächen dar. Auf öffentlichen Verkehrsflächen wer- den keine Leitungsrechte zu Gunsten öffentlicher Versorgungsträger festgesetzt. Eine Leitungskoordination hat im Zuge der Erar- beitung des Bebauungsplans stattgefunden, die Grundstückseigentümerin ist sensibilisiert und weiß um die Notwendigkeit frühzeitiger Abstim- mungen mit den Stadtwerken. Öffentliche Straßenbeleuchtung, Kommunikati- ons- und Informationstechnik Wir stimmen der Maßnahme ohne weitere Aufla- gen zu. Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe Im gültigen Flächennutzungsplan 2010 (FNP), 5. Aktualisierung, des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) überschneidet sich der Kenntnisnahme - 8 - Stellungnahmen der Behörden und Träger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Planungsbereich zur Erweiterung der Wohnnut- zung mit einer gewerblichen Baufläche. (Verschie- bung der FNP-Bestandssituation nach Osten) und der Planungsbereich des Neubaus der sozialthera- peutische Tagesgruppe (Mafalda) mit einer Grün- fläche. Aufgrund der Planungsschärfe des FNP und der Geringfügigkeit der Überschneidungen (<1 ha) kann die Planung in diesem Bereich insgesamt noch als aus dem FNP entwickelt erachtet werden. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass die Dammerstocker Kurve zwar nicht mehr im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten ist, sie jedoch von der Stadt Karlsruhe als langfristige Op- tion weiterhin verfolgt wird. Daher wird sie im Flä- chennutzungsplan weiterhin als Planung darge- stellt werden. Des Weiteren muss für die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit auf dem Streckenabschnitt Karlsruhe - Durmersheim die Option eines vierten Gleises mitgedacht werden. Die Planungsstelle des NVK stimmt dem Bebau- ungsplanentwurf zu. Die Option Dammerstocker Kurve bleibt grund- sätzlich gewahrt. Die im FNP dargestellte Kurve könnte weiterhin über die südöstliche Ecke des Geltungsbereiches (Grünfläche) geführt werden. Auf dem Streckenabschnitt Karlsruhe- Durmers- heim wurde entlang der südlichen Plangebiets- grenze an der Bahntrasse bereits die Option eines zusätzlichen, dritten Gleises berücksichtigt und die Lärmschutzanlage entsprechend abgerückt. Dies entspricht den im Zuge der Trägerbeteiligung von der Deutschen Bahn vorgetragenen Bedarfen. Die Option eines vierten Gleises besteht nur au- ßerhalb des Geltungsbereichs und wäre südlich der bestehen Gleise zu lokalisieren. Stadtjugendausschuss e.V. Jugendliche aus Oberreut engagieren sich seit ein paar Jahren für einen neuen Bolzplatz in Oberreut. Im Zuge dessen waren sie schon mehrfach mit gro- ßem Einsatz bei der Jugendkonferenz. Die vorhan- denen Bolzplätze in Oberreut sind marode und nicht bespielbar. Bis jetzt konnte das Anliegen der Jugendlichen noch nicht realisiert werden. Im Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ ist eine Ballspielwiese angedacht (siehe Seite 11 und Seite 21). An dieser Stelle wäre die Aufnahme eines Bolzplatzes in den Bebauungsplan sehr wich- tig und würde den Anliegen der Jugendlichen end- lich gerecht werden. Die Ballspielwiese wurde so geplant, dass Lärm von Kindern und Jugendlichen für die Zu berücksichtigen Auf der bisher geplanten Ballspielwiese südlich der Planstraße bzw. östlich der Mafalda wird ein Bolzplatz für Bewohner der Woerishofferstraße und weiterer Bereiche Oberreuts eingerichtet. - 9 - Stellungnahmen der Behörden und Träger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Nachbarschaft nicht störend ist, somit würde auch in dieser Hinsicht einem Bolzplatz nichts entge- genstehen. Wir bitten Sie daher, den Bolzplatz in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Bürgerverein Oberreut 1. Der Neubau des Kindergartens und der Sozial- therapeutischen Gruppe Mafalda darf nicht zeit- lich versetzt realisiert werden. Begründung. Seite 10: „Im Baufeld WA 3 soll ein Neubau für die sozialtherapeutische Tagesgruppe ,,Mafalda” und eine vierzügige Kita entstehen. Durch die Gebäudestellung wird die Außenspiel- fläche vor Lärmimmissionen geschützt. Der Neu- bau der Mafalda kann zeitlich versetzt realisiert werden. Die bestehende Mafalda ist bis zur Fertig- stellung des Neubaus zu erhalten, eine zwischen- zeitliche Umsiedlung ist nicht vorgesehen. Die der- zeit bestehende Einrichtung wird nach dem Um- zug zurückgebaut und die Fläche wieder in den re- gionalen Grünzug integriert.“ In Oberreut, aber auch in der gesamten Stadt Karlsruhe werden Kindergartenplätze benötigt. Der Bau des Kindergartens hat daher hohe Priori- tät. Und darf nicht auf unbestimmte Zeit hinausge- zögert werden. Wir bitten Sie daher, den Satz so zu verändern, dass der Neubau der sozialthera- peutischen Tagesgruppe ,,Mafalda” sowie die Kita zeitgleich mit dem Baufeld WA1 und WA2 reali- siert werden muss. Der Bebauungsplan gibt keinen Realisierungszeit- raum für Kinderbetreuungseinrichtungen vor. In der Beschreibung des Planungskonzepts zur Kita sollte lediglich herausgestellt werden, dass sie von den geplanten Wohngebäuden unabhängig errich- tet werden kann. Sie liegt in einem eigenen Bau- feld, die Erschließung wird von Beginn der Bau- phase an hergestellt und gesichert. Die Kita ist nicht an eine frühere, gleichzeitige oder auch spä- tere Errichtung als der Neubau der Wohngebäude gebunden. Die Beschreibung wird dahingehend präzisiert. Entsprechend dem aktuell bekannten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen wird eine zeitnahe Er- richtung des Kita-Angebotes angestrebt. 2. Aufnahme eines Bolzplatzes in den Bebauungs- plan. Begründung, Seite 11: „In einem Teilbereich der Grünfläche wird eine Ballspielwiese angeboten” Begründung, Seite 21: ,,ln der großflächigen Wiese wird eine Ballspielwiese ein gerichtet.“ Hier wäre die Aufnahme eines Bolzplatzes in den Bebauungsplan wichtig. Denn auch wenn nicht so- fort, sondern erst in der Zukunft bemerkt wird, dass die Qualität einer Ballspielwiese nicht aus- reicht und ein Bolzplatz errichtet werden muss, ist es wichtig im Bebauungsplan diese Möglichkeit of- fen zu lassen. Es suggeriert den Eindruck, als ob hier die Qualität extra schlecht gehalten wird, um Zu berücksichtigen Auf der bisher geplanten Ballspielwiese südlich der Planstraße bzw. östlich der Mafalda wird ein Bolzplatz für Bewohner der Woerishofferstraße und weiterer Bereiche Oberreuts eingerichtet. - 10 - Stellungnahmen der Behörden und Träger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Ballspiele möglichst zu vermeiden. Eine Lärmbe- lastung können wir hier nicht nachvollziehen, da die Wohnungen eh so gebaut werden, dass in Richtung Bahnlinie und somit in Richtung Bolzplatz keine Wohnzimmer bzw. Schlafzimmer liegen. Eine Lärmbelästigung, die übrigens auch durch eine Ballspielwiese kommen könnte, findet hier nicht statt. Jugendliche aus Oberreut waren schon mehr-mals in der Jugendkonferenz und hatten darum gebe- ten, dass Bolzplätze saniert werden, so dass sie tatsächlich dort Fußball spielen können. Diesem Wunsch konnte man nicht nachkommen, weil die vorhandenen Bolzplätze in Oberreut-Waldlage auf den aktuell gültigen Bebauungsplänen gar nicht als Bolzplätze ausgewiesen sind. Durch Weglassen des Bolzplatzes auf dem Bebau- ungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ entstehen somit dieselben Probleme, wie schon jetzt in der Waldlage (ähnlich auch in Mühlburg). Wir bitten Sie daher den ,,Bolzplatz” in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. 3. Planung einer Tiefgarage und Wohnungsgärten anstatt direkt anliegenden Stellplätzen in WA 1. Das Räumliche Leitbild beschreibt (Seite 5) strate- gische Ziele, die wegweisend für die räumliche Entwicklung der Stadt sein sollen. Mit den Zielen soll unter anderem folgendes erreicht werden - Eine Verbesserung der Lebens- und Wohnquali- tät - Schutz der klimarelevanten Landschaftsräumen Zwischen Planern, Politik, Gremien und Bevölke- rung wurden sieben Ziele vereinbart. Unter ande- rem: - „Klare Konturen’ - Quartiere ,,Grüne Adressen” - „Coole Quartiere“ In diesem Sinne bekennt sich die Stadt zu Nicht zu berücksichtigen Ein besonderer Schwerpunkt der Planung liegt auf der Schaffung von sozial gebundenen und preis- werten Mietwohnungen. Der Bau einer Tiefgarage für das Baufeld WA1 wurde geprüft. Auf Grund des Zuschnitts des Grundstücks (Grundstückstiefe im Bereich WA1 lediglich 25 m), der mit dem Bau ei- ner Tiefgarage verbunden größeren Ausgleichs- verpflichtung und der erforderlichen kostenspa- renden Bauweise, ist man von der Tiefgaragenpla- nung abgerückt. Die Untergeschosse im WA1 werden vollumfäng- lich für Versorgungs- und Nebenräume, wie Keller benötigt. WA1 und WA2 werden als gemeinsames Wohnbauprojekt gesehen. Von den notwendigen 173 PKW-Stellplätzen werden 135 in der Tiefga- rage unter WA 2 realisiert (ca. 76 %). Die zeichnerisch festgesetzte Fläche ist zugleich als Fläche mit Pflanzgebot ausgewiesen, in der min- destens fünf mittelkronige, klimaresiliente Laub- bäume zu pflanzen sind. Die Ausführung der - 11 - Stellungnahmen der Behörden und Träger öf- fentlicher Belange Stellungnahme - einer flächensparenden Bodenpolitik und Land- schaftsräume bewahrt - einer grünen Stadt und zur Symbiose zwischen Stadt und Landschaft als Grundgedanken und ,,Erbgut” der Stadt, - einer Klimaanpassungspolitik und zur Berücksich- tigung der notwendigen Maßnahmen bei allen Pla- nungen Die Planung der ebenerdigen Parkplätze direkt hinter dem Haus (WA1) widerspricht unserer Mei- nung nach dem Räumlichen Leitbild der Stadt Karlsruhe. Wir bitten Sie daher unter WA1 Tiefga- ragenplätze einzuplanen und ebenerdig, hinter dem Haus statt den Stellplätzen Wohnungsgärten festzusetzen. Stellplätze mit versiegelungsabmildernden Rasen- gittersteinen wird geprüft. 4. Müllentsorgung an WA3 In der Begründung, auf Seite 17 heißt es: Die soziale Einrichtung Mafalda bzw. die späteren Nutzer des WA 3 müssen ihre MüIlbehälter eben- falls an der zur Abholung bereitstellen. Eine ent- sprechende temporäre Müllaufstellfläche wird an der Woerishofferstraße vorgesehen. Eine Abho- lung direkt am Baufeld WA 3 durch die Entsor- gungsbetriebe kann nicht erfolgen. Wir sehen in der Bereitstellung der Müllbehälter an die Woerishofferstraße Probleme in der prakti- schen Umsetzung. Daher bitten wir Sie die Müllab- holung durch die Entsorgungsbetriebe direkt an der Einrichtung Mafalda, bzw. des Hauses WA3 zu ermöglichen. Dafür wird es wahrscheinlich notwendig sein, den Wendehammer so zu vergrößern, dass auch die Entsorgungsbetriebe diesen nutzen können. Des- wegen schlagen wir vor, die Tief-garage auch un- ter WA3 einzuplanen. Aber auch ein zeitweises Parkverbot im Bereich des Wendehammers, könnte für diesen Zweck in Betracht gezogen wer- den (wie im Mistelweg). Zu berücksichtigen Das Planungskonzept wurde angepasst, es wird nicht mehr davon ausgegangen, dass die Kita (Bau- feld WA3) Müllsammelbehälter an Abholtagen auf die dafür vorgesehene Aufstellfläche an die Wöris- hofferstraße bringt. Die bisher am westlichen An- fang der Planstraße vorgesehene Müllsammelflä- che wird nicht mehr im Bebauungsplan darge- stellt. Im angepassten Konzept wird vorgesehen, dass Entsorgungsbetriebe das WA 3 an Abholtagen di- rekt anfahren. Dazu wird die Wendefläche am öst- lichen Ende der Planstraße entsprechend der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen als Wende- möglichkeit für ein dreiachsiges Müllfahrzeug an- gelegt. 5. Fehlende Aufstellflächen für Fahrräder für Besu- cher und Kurzzeitparker Nicht zu berücksichtigen Der Bebauungsplan sieht explizit Flächen in der Grünfläche WA1 für Fahrradabstellplätze auf bis - 12 - Stellungnahmen der Behörden und Träger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Auf Seite 18, 4.7.4 heißt es: ,,Neben den Zugängen sind Flächen für das kurzzeitige Ab- stellen von Fahrrädern, Kinderwagen oder Rollatoren zuläs- sig.” Wir bitten Sie die Flächen für das Abstellen von Fahrrädern nicht nur zuzulassen, sondern vorzu- schreiben! Denn sonst erlaubt der Bebauungsplan auf die Abstellflächen zu verzichten. So wird das Fahrrad als Verkehrsmittel nicht geför- dert. Diese Planung widerspricht so dem Räumli- chen Leitbild der Stadt Karlsruhe (siehe Klimaan- passungspolitik). zu 290 m² vor. Des Weiteren ist eine explizit veror- tete Fläche für Nebenanlagen im WA2 festgesetzt, auf der auch Fahrradabstellanlagen zulässig sind. Die angesprochenen Vorgartenflächen sind primär von Versiegelung frei zu halten. Ausnahmsweise dürfen 30% der Flächen für Ge- bäudezugänge und das kurzfristige Abstellen von Fahrrädern, Kinderwägen oder Rollatoren vorge- sehen werden. Innerhalb dieser Grenzen kann der Gebäudeeigentümer auch kurzfristig auf die Be- darfe reagieren. Eine fest definiert Flächengröße und Lage wird nicht für zielführend gehalten. Des Weiteren sollte berücksichtigt werden, dass Ab- stellflächen für das kurzfristige Abstellen von Kin- derwägen und Rollatoren aus sozialplanerischen Aspekten hervorzuheben sind, da die entspre- chenden Personen ohne die Beförderungshilfsmit- tel deutlich eingeschränkter sind. 6. Erhalt von vorhandenen Wegbeziehungen. Auf der Planzeichnung ist zu sehen, dass der Lärm- schutzwall die vorhandenen Geh- und Radwege überbaut. Diese Geh- und Radwege sind in diesem Bereich wichtig. Daher bitten wir Sie die vorhan- denen Wegbeziehungen zu erhalten. Zu berücksichtigen Vorhandene Wege, die durch die Lärmschutzan- lage überbaut werden, werden in unmittelbarer Nähe neu eingerichtet. Die Planzeichnung zum Bebauungsplan stellt dies jedoch nicht dar. Die genaue Lage der neuen Wege ergibt sich erst aus der konkreten Fachplanung zur Lärmschutzanlage und Freiraumgestaltung. 7. Fehlende Fahrradstellplätze an WA3 Seite 16 (4.5.7): In WA3 sind keine Fahrrad-stän- der vorgesehen. Da auch in WA3 mit Radverkehr zu rechnen ist und das Fehlen der sicheren Fahr- radabstellanlagen die Nutzungs-intensität vom Fahrrad als Verkehrsmittel verringert und das Diebstahlrisiko erhöht, bitten wir Sie auch in die- sem Bereich (WA3) überdachte und sichere Fahr- radständer vorzuschreiben. Ohne solchen Fahr- radständer werden Fahrräder an ungeeigneten Stellen angekettet. Nicht zu berücksichtigen Für die geplanten sozialen Einrichtungen im Bau- feld WA 3 bestehen noch keine abschließenden Planungen. Der überbaubare Bereich ist großzügig angelegt, so dass auch Fahrradstellplätze in be- darfsgerechter Zahl vorgesehen werden können. Fahrradabstellanlagen sind im überbaubaren Be- reich zulässig. Daher werden bei WA 3 für diesen Zweck keine zeichnerisch festgesetzten Flächen für Nebenanlagen benötigt. 8. Eigentumswohnungen Karlsruhe braucht mehr Wohnraum. Zum Wohn- raum gehören auch Eigentumswohnungen. Da Oberreut mit weitem Abstand die höchste Pro- zentzahl an Sozialwohnungen in ganz Karlsruhe Kenntnisnahme Die Ausrichtung des Wohnungsangebotes kann der Bebauungsplan nur sehr bedingt steuern. Die Stadt Karlsruhe bemüht sich im aktuellen ho- hen Wohnungsdruck für alle Nutzergruppen - 13 - Stellungnahmen der Behörden und Träger öf- fentlicher Belange Stellungnahme hat, braucht Oberreut nicht mehr öffentlich geför- derte Wohnungen, sondern mehr Eigentumswoh- nungen. Viele Familien, die sich Kapital angespart haben, möchten in Oberreut bleiben und Wohneigentum erwerben. Wir können diese Familien aber nicht an unseren Stadtteil binden, wenn es zu wenige Ei- gentumswohnungen gibt. Wir bitten Sie auf dem zu bebauenden Feld ,,Öst- lich der Woerishofferstraße” auch Eigentumswoh- nungen zu planen. Wohneigentum verbessert: - die Wohnqualität (Räumliches Leitbild!) - die Integration von Migranten - das Ehrenamtliche Engagement - die Quartiersentwicklung Folgende Studien belegen dies: https://www.bbr.bund.de/BBSR/DE/FP/ExW oSt/Studien/2013/Wohneigentumsbil- dung/End- bericht.pdf? blob=publication- File&v=2 https://difu.de/publikationen/difu-berichte- 42014/wohneigentum-eine-chance-fuer- stadt- entwicklung-und.html bedarfsgerechte Wohnangebote zu schaffen. Am schwersten ist die Versorgungssituation mit Wohnraum für Menschen bzw. Familien mit nied- rigen und mittleren Einkünften. Zwischen 2014 und Dezember 2018 ist die Anzahl der Sozialmietwohnungen in Oberreut von 904 auf 805 gesunken. Dem trägt die Stadt insbesondere Rechnung, indem ein Schwerpunkt auf die Förde- rung des sozialen bzw. günstigen Mietwohnungs- baus gelegt wird. Eine Durchmischung der Quar- tiere wirkt sich positiv auf die Lebensqualität aus. Deshalb verzichtet die Stadt darauf Gebäude vor- zusehen, die nur Wohnungen in Sozialbindung aufweisen. Nach aktuellem Kenntnisstand ist an- gedacht 60% der Wohnungen sozial gefördert zu erstellen. Die übrigen 40 % sind freifinanziert. 9. Zu klein geplante Müllplätze MülIplätze werden in der letzten Zeit (siehe Neu- bauten am Badeniaplatz) zu klein geplant und ge- baut. Dadurch müssen Mülltonnen außerhalb der Müll- plätze abgestellt werden. Dies führt nicht nur zu Verunreinigungen außerhalb der Müllplätze, son- dern verringert auch die Abstellflächen für Fahrrä- der. Wir bitten Sie daher die Müllplätze ausrei- chend groß zu planen. Kenntnisnahme In den Baufeldern WA1 und WA2 wird der Müll im Erdgeschoss innerhalb der Gebäude bzw. im Ne- bengebäude gesammelt. Von dort werden die Müllsammelbehälter direkt von den Entsorgungs- betrieben abgeholt, eine temporäre Aufstellung an der Straße ist nicht vorgesehen. Durch die Bau- ausführung ist außerdem vorgesehen, die Müll- sammel-räume von den Fahrradabstellräumen/- anlagen zu trennen. Damit sind Verunreinigungen und Beeinträchtigungen der Fahrradabstellflächen nicht zu erwarten. Zum WA3 siehe die zur Stellungnahme des Bürger- verein Oberreut (Punkt 4) beschriebene Anpas- sung des Entsorgungskonzeptes.

  • Synopse_Anlage2_final
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Bebauungsplan Östlich Woerishofferstraße, Oberreut Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (11. Januar 2021 bis einschließlich 12. Februar 2021) Stellungnahmen Bürger*innen Stellungnahme Stadt Karlsruhe Bürger 1 Wäre es nicht sinnvoller das Grundstück für Rei- henhäuser zu benutzen? Nicht zu berücksichtigen. In Karlsruhe herrscht ein hoher Wohnungsdruck, insbesondere im Segment preisgünstige Mietwoh- nungen. Bei neuen Entwicklungen soll unter nach- haltigen Gesichtspunkten bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, um zur Entspannung des Wohnungsmarktes beizutragen. Unter dieser Zielsetzung soll auch der Standort „Östlich Woerishofferstraße“ einer neuen Ent- wicklung zugeführt werden. Eine hohe Flä- chenausnutzung, unterschiedliche Wohnungsty- pen und -größen sowie bedarfsgerechte Wohnfor- men stehen hierbei ebenso im Vordergrund, wie die Berücksichtigung der umgebenden Strukturen. Das westlich angrenzende Wohnquartier besteht aus Geschosswohnungsstrukturen und ist zu ar- rondieren. - 2 - Bebauungsplan Östlich Woerishofferstraße, Oberreut Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (11. Januar 2021 bis einschließlich 12. Februar 2021) Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadt Karlsruhe Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. Das Gelände, das vom Bebauungsplan erfasst wird, erstreckt sich bis zu den Gleisen der Rhein- talbahn, und soll laut Bebauungsplanentwurf mit einer Schallschutzmaßnahme gegen diese abge- schirmt werden. Es befindet sich entlang den Glei- sen, unter der L605 herkommend, eine (jetzt schon bestehende) Radverbindung, bzw. Trasse von sehr hohem Potential, die es unbedingt freizu- halten gilt. Diese Trasse führt komplett kreuzungsfrei und ge- radlinig von Bulach bzw. Oberreut über den süd- westlich anschließenden Ährenweg bis zum Bahn- hof Forchheim/ Silberstreifen. Für eine Trasse von so hoher Qualität und Durch- gängigkeit gibt es keine Alternative. Diese Trasse wird auch benötigt, um den aktuell in der Planung befindlichen Radschnellweg Karlsruhe – Rastatt an Karlsruhe Mitte anzuschließen. Der Bebauungsplan sollte also einen mindesten 4 m breiten Streifen zwischen den Gleisen und der Lärmschutzmaßnahme vorsehen. An der im jetzigen Bebauungsplanentwurf einge- zeichneten Stelle wäre die Lärmschutzmaßnahme einer solchen Trasse im Weg. Nicht zu berücksichtigen Die angesprochene bestehende Verbindung ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Anlagen- weg innerhalb einer öffentlichen Grünanlage und für Fuß- und Radverkehr offen. Der Anlagenweg soll nicht planungsrechtlich festgesetzt werden. Die Wege der Grünanlage müssen neu angelegt werden, da sie durch die Lärmschutzanlage über- baut werden. Ohne die Lärmschutzanlage kann das Hauptziel des Bebauungsplans, hier neue Wohnbauflächen zu schaffen, nicht umgesetzt werden. Die Anlagenwege werden in der gleichen Qualität wie bisher neu errichtet. Die zur Verfü- gung stehende Fläche wird dafür bereits voll aus- genutzt. Die aktuelle Planung sieht einen gemeinsam ge- nutzten Anlagenweg für Fuß- und Radverkehr mit 2,5 m Breite und 0,5 m breiter Entwässerungsban- kett vor und wird in dieser Breite als geeignet für die Radverbindungen erachtet. Sie ermöglicht bei- spielsweise eine Verbindung von der Messe Karls- ruhe an den Hauptbahnhof Karlsruhe. Für diese Funktion ist ein Ausbau mit einem Rad- schnellverbindungsstandard von 4,0 m Breite nicht erforderlich. Unmittelbar südlich an die Lärmschutzanlage grenzt ein Freihaltebereich für das geplante 3. Gleis „Karlsruhe- Durmersheim“ an. Ein Abrücken der Lärmschutzanlage nach Süden ist nicht mög- lich. Ein Abrücken nach Norden, von der Schall- quelle weg, würde die Wirkung des Lärmschutzes mindern. Zudem verbleibt bis 2030 die sozialthe- rapeutische Einrichtung Mafalda im Gebiet und begrenzt dadurch die Lage eines neuen Anlagen- weges Zur Radschnellverbindung (RSV) von Karlsruhe nach Rastatt liegen für die Planung beim - 3 - Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadt Karlsruhe zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe der- zeit noch keine konkreten Planungen vor, die be- rücksichtigt werden könnten. In der Machbarkeitsstudie des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein liegt der Korridor für die zu- künftige RSV weiter im Westen. Sie soll im Bereich des Bahnhofs Karlsruhe-West an die zukünftige „Radsüdtangente“ anschließen, die die Verteilung des Radverkehrs in die angrenzenden Stadtteile übernimmt. Dabei gilt es auch zu klären, inwieweit der Bau des vorgesehenen dritten (und vierten) Gleises nach Durmersheim an dieser Stelle berücksichtigt wird, welches im Bundesverkehrswegeplan 2030 vorge- sehen ist. https://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-004- v03/2-004-v03.html Nicht zu berücksichtigen Die Planung berücksichtigt ein 3. Gleis Karlsruhe- Durmersheim im Bereich südlich der vorgesehe- nen Lärmschutzanlage. Durch die Bahn selbst wurde ein mögliches 4. Gleis nicht als Forderung in das Verfahren eingebracht. Gleichwohl bleiben auch nach Umsetzung des Bebauungsplans Optio- nen für ein 4. Gleis, südlich der bestehenden Schienenstrecke grundsätzlich bestehen. Deutsche Bahn AG - DB Immobilien Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG, der DB Energie GmbH sowie der DB Station & Service AG bevollmächtigtes Unterneh- men, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamt- stellungnahme zu o. g. Bauvorhaben. Gegen die o.g. Aufstellung des Bebauungsplanes „Östliche Woerishofferstraße" bestehen aus im- mobilienwirtschaftlicher Sicht hinsichtlich der TöB Belange keine Einwendungen. Kenntnisnahme Die Stellungnahme TöB-KAR-18-39696 vom 20.11.2018 ist zu beachten. Die Stellungnahme ist diesem Schreiben als Kopie beigefügt. Wir bitten Sie, uns die Abwägungsergebnisse zu gegebener Zeit zuzusenden und uns an dem wei- teren Verfahren zu beteiligen. Kenntnisnahme Die Stellungnahme vom 26.11.2018 wurde zur Kenntnis genommen. Für den Bebauungsplan Öst- lich Woerishofferstraße“ Karlsruhe – Oberreut ergaben sich keine weiteren zu berücksichtigen- den Anforderungen auf Bebauungsplaneben. Die Ausführungen zur Ebene der Bauausführung und des vorhanden Streckenfernmeldekabels wurden weitergeben. Siehe Beschlussvorlage 2019/1055 vom 19.11.2019, Anlage 2 Synopse Behörden. - 4 - Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadt Karlsruhe Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) - Planungsstelle Bezüglich der oben genannten Planung verweisen wir auf unsere bisher abgegebenen Stellungnah- men vom 20. November 2018 und 27. Januar 2020. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist nicht erforderlich. Kenntnisnahme Darüber hinaus möchten wir anbringen, dass der FNP des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) in den vergangenen Jahren fortgeschrieben wurde (FNP 2030) und durch die Verbandsver- sammlung des NVK am 7. Dezember 2020 einen abschließenden Beschluss erfahren hat. Die Ge- nehmigung durch das Regierungspräsidium Karls- ruhe wird in der ersten Hälfte 2021 erwartet. Für den Planungsbereich gelten gegenüber dem derzeit gültigen FNP 2010, 5. Aktualisierung keine veränderten Darstellungen, jedoch ist der Textab- schnitt unter 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung gegebenenfalls dem aktuell geltenden Planstand entsprechend abzuändern. Kenntnisnahme Die Fortschreibung des FNP als FNP 2030 hat noch keine Genehmigung durch das Regierungs- präsidium Karlsruhe erfahren. Gegenüber dem derzeit gültigen FNP 2010, 5. Aktualisierung, sind keine veränderten Darstellungen zu erwarten. Die Begründung zum Bebauungsplan verbleibt im Kapitel 2.1 daher unberührt. Die Planungsstelle des NVK stimmt dem Bebau- ungsplanentwurf zu. Kenntnisnahme Zentraler Juristischer Dienst Stadt Karlsruhe – Immissions- und Arbeitsschutzbehörde Wir möchten anregen, die Formulierung in Nr. 10.2.3, letzter Absatz der Festsetzungen nochmals zu verifizieren, soweit dort „weniger als 55 dB(A) nachts" genannt sind. Vor dem Hintergrund der Immissionsrichtwerte nach S 2 Abs. 2 Nr. 3 der Sportanlagenlärmschutz- verordnung (18. BlmSchV) für allgemeine Wohn- gebiete von • 55 dB(A) außerhalb der Ruhezeiten bzw. • 50 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten am Mor- gen (6.00 — 8.00 Uhr) und 40 dB(A) nachts müsste der Text unseres Erachtens nochmals an- gepasst werden. Zu berücksichtigen Beim definierenden Zusatz „nachts“ handelt es sich um einen Übertragungsfehler, der korrigiert wird. Die Festsetzung wird wie nachfolgend aufge- führt angepasst: „Durch die Umsetzung der Maßnahmen muss er- reicht werden, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufenthaltsraumes dauerhaft Beurteilungspe- gel durch Sportlärm von weniger als 55 dB(A) tags vorliegen und die Belüftung ausreichend gewähr- leistet sind.“ Eine Öffnung des Bolzplatzes vor 8 Uhr morgens und zu den Nachtstunden ist nicht vorgesehen. Der Bolzplatz wird durch die Stadt betrieben und durch organisatorische Maßnahmen die Einhal- tung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BlmSchV) für allgemeine Wohngebiete gewähr- leistet. Die Begründung ist um entsprechende nä- here Erläuterungen ergänzt worden. - 5 - Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadt Karlsruhe BUND, NABU, LNV Durch das Bauvorhaben Östlich Woerishoffer- straße mit insg. 170 Wohneinheiten bleibt laut Umweltbericht ein Ökopunktedefizit von ca. 80.000 Punkte durch Verlust von Biotopen, unver- siegelten Bodenflächen sowie Nachteile bzgl. Ver- dunstung und lokalem Klima, welcher nicht lokal ausgeglichen werden kann. Das Defizit soll deshalb durch eine externe Kompensationsmaßnahme ausgeglichen werden. Hierzu sollen auf ca. 20.000 m² Wald im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm" eine Förderung le- bensraumtypischen Baumartenzusammensetzung erfolgen. Jedoch wird im Umweltbericht erkannt, dass es - bedingt durch die Gebäudeanordnung - zu einer Beeinträchtigung des lokalen Luftaustau- sches im Plangebiet kommt, welcher nicht voll- ständig ausgleichbar ist. Wir erkennen an, dass der Umweltbericht sowie die darin vorgesehen umfangreichen Maßnahmen zur Minimierung der voraussichtlich negativen Auswirkungen beitragen. Die Umsetzung des Be- bauungsplans ist jedoch nur möglich durch einen rechnerischen Ausgleich mit externe Kompensati- onsmaßnahmen, während die Beeinträchtigung des lokalen Luftaustausches im Plangebiet hinge- gen nicht ausgeglichen werden kann. Dies zeigt deutlich, wie massiv der Eingriff in die dortigen Flä- chen ist, und dass selbst bei einer sorgfältigen ge- planten Umsetzung Defizite zum Nachteil der Um- welt bleiben. Umso wichtiger ist es, dass durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt wird, dass die örtli- chen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah- men auch wie beschrieben umgesetzt werden und dass die Fördermaßnahmen im FFH-Gebiet eben- falls umgesetzt werden und nicht nur zur Verrech- nung der Ökopunkte dienen. Die Umwelt- und Na- turschutzverbände haben leider schon viele nega- tive Erfahrungen mit einer nachlässigen Umset- zung der Vorgaben durch die Baufirmen gemacht. Die regelmäßig und detailliert durchgeführte öko- logische Baubegleitung ist für uns zwingend erfor- derlich, ebenso halten wir Kontrollen durch die Untere Naturschutzbehörde für notwendig, min- destens sind jedoch aussagekräftige Berichte der Umweltbaubegleitung zeitnah vorzulegen. Kenntnisnahme Eine ökologische Baubegleitung wird gewährleis- tet und ist textlich festgesetzt. Zwischen der öko- logischen Baubegleitung und dem Umwelt- und Arbeitsschutz besteht regelmäßiger Kontakt. Es werden regelmäßig Berichte und Protokolle vorge- legt. - 6 - Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stadt Karlsruhe Zusätzlich regen wir an, eine wissenschaftlich be- gleitete Erfolgskontrolle der Maßnahmen im FFH Gebiet mit in die Festsetzungen des Bebauungs- plans aufzunehmen, da der vorliegende Bebau- ungsplan nur unter Berücksichtigung der externe Kompensationsmaßnahmen umsetzbar ist. Die Flächen wurden sehr knapp mit dem Ökopunk- tedefizit verrechnet unter der Annahme, dass die Förderung lebensraumtypischen Baumartenzu- sammensetzung auch tatsächlich Erfolg hat. Dies kann nur durch Kontrolle sichergestellt werden. Nicht zu berücksichtigen Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen er- folgten in enger Abstimmung mit dem Forstamt. Eine Erfolgskontrolle der Ausgleichsmaßnahme wird ebenfalls durch das Forstamt gewährleistet. Weiter regen wir an, dass die Beseitigung von So- lidago canadensis nicht nur 5 Mal in 10 Jahren fest- geschrieben wird, sondern jährlich kurz vor der Blüte, um tatsächlich einen Erfolg erreichen zu können. Die weiteren Maßnahmen im FFH Wald erscheinen uns - wenn umgesetzt und kontrolliert - förderlich zur Aufwertung. Nicht als Festsetzung zu berücksichtigen Sollte sich die Entfernung der Neophyten im fest- gesetzten Turnus als nicht ausreichend herausstel- len, ist über den städtebaulichen Vertrag nachzu- steuern. Maßgeblich ist die Erreichung des Ziels ei- ner „lebensraumtypische[n] Baumartenzusam- mensetzung des Hainsimsen-Buchenwald ohne nennenswerten Neophytenanteil". Weiterhin möchten wir sie noch auf einen Wider- spruch hinweisen: in der Beschreibung des Ein- griffs werden 15.000 m2 Fläche genannt, in der Bi- lanzierung gehen 20.200 m 2 Fläche ein. Aufgrund der Wichtigkeit der Kompensationsmaßnahme sollte hier eine belastbare und kontrollierbare Flä- che genannt werden. Zu berücksichtigen Die Angabe des Umweltberichts im Kapitel 4.3 auf Seite 77 „Die Größe der Maßnahmen beträgt ca. 15.000 m²“ ist zu korrigieren. Die korrekte Flä- chengröße lautet 20.200m².

  • BplanOWS_Festsetzungen mitU
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Karlsruhe – Oberreut Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 2 - Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Lammstraße 7 76133 Karlsruhe Telefon: +49 (0) 721 133-6101 Fax: +49 (0) 721 133-6109 www.karlsruhe.de/bebauungsplanung pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH BDA | SRL Mörikestr. 1 70178 Stuttgart Telefon +49 (0) 711.2200763-10 Fax: +49 (0) 711.2200763-90 pps@pesch-partner.de Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 3 - I. Planungsrechtliche Festsetzungen ............................................................................ 5 Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet ..................................................... 5 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................................. 5 Bauweise ........................................................................................................................... 5 Überbaubare und nicht unterbaubare Grundstücksflächen ............................................ 6 Tiefgaragen, Stellplätze, Garagen und Carports ............................................................... 6 Nebenanlagen ................................................................................................................... 6 Pflanzerhaltung und Pflanzgebote .................................................................................... 7 Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.......................................................... 15 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ....................................................................................................................... 15 10 Schallschutz ..................................................................................................................... 18 11 Geh-/Fahr- und Leitungsrechte ...................................................................................... 20 II. Örtliche Bauvorschriften ........................................................................................ 21 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ..................................................................... 21 2. Werbeanlagen und Automaten ...................................................................................... 21 3. Unbebaute Flächen ......................................................................................................... 21 4. Einfriedigungen ............................................................................................................... 22 5. Standorte für Abfallbehälter ........................................................................................... 22 6. Abgrabungen, Aufschüttungen ....................................................................................... 22 7. Außenantennen .............................................................................................................. 22 8. Niederspannungsfreileitungen ....................................................................................... 22 9. Niederschlagswasser....................................................................................................... 22 III. Sonstige Festsetzungen .......................................................................................... 23 IV. Anlage ................................................................................................................... 23 Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 4 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) sowie Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.März 2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 5 - I. Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Zulässig sind: ▪ Wohngebäude ▪ Die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe ▪ Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise können zugelassen werden: ▪ Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe ▪ Anlagen für Verwaltungen Nicht zulässig sind: ▪ Betriebe des Beherbergungsgewerbes ▪ Gartenbaubetriebe ▪ Tankstellen Maß der baulichen Nutzung Die Bezugshöhe (BZH) für die Wandhöhe baulicher Anlagen wird durch die Planzeichnung in Meter über NHN festgesetzt. Die Wandhöhe ist das Maß zwischen der in der Planzeichnung festgesetzten Bezugshöhe (BZH) und dem oberen Wandabschluss (Attika). Die Oberkante von Tiefgaragendächern darf die im zeichnerischen Teil festgesetzte Bezugshöhe um 1,35 m überschreiten. Die maximal zulässige Grundflächenzahl wird durch Einschrieb in die Planzeichnung festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. Staffelgeschosse sind ausgeschlossen. Bauweise In allen Baufeldern wird die abweichende Bauweise festgesetzt. Abweichend von der offenen Bauweise ist innerhalb der Baugrenzen die Errichtung von Gebäudelängen über 50,00 m zulässig. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 6 - Überbaubare und nicht unterbaubare Grundstücksflächen Balkone und Loggien dürfen die Baugrenzen ab dem 1. Obergeschoss um bis zu 1,80 m überschreiten. Benachbarte Balkone und Loggien können, und sofern sie als gestalterische Einheit wirken, zusammen bis zu 9 m breit sein. Im Bereich der Pflanzfläche „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ (siehe 7.3.2) sind mindestens zwei, räumlich getrennte Teilflächen auszunehmen, die in einer jeweiligen Mindestfläche von 12,00 m² nicht unterbaut werden dürfen. Tiefgaragen, Stellplätze, Garagen und Carports Tiefgaragen und Stellplätze sind nur in den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Garagen und Carports sind unzulässig. (Hinweis: Siehe dazu auch 7.3.5, „Stellplatzanlage Baufeld WA 1.1“) Nebenanlagen Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren oder mit Tiefgaragen unterbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Außerhalb der überbaubaren Flächen sind allgemein zulässig: ▪ Kinderspielanlagen ▪ nicht überdachte Rankgerüste ▪ Terrassen ▪ nur im Bereich der Pflanzfläche „Grünflächen WA 1“, außerhalb der Retentionsflächen: Offene, überdachte oder geschlossene Anlagen für Fahrradstellplätze insgesamt bis zu 290 m² Zusätzlich sind im WA 1 in der durch die Planzeichnung als Fläche für Nebenanlagen gekennzeichneten Fläche zulässig: ▪ Aufstellflächen für Müllbehälter Im WA 2 sind in der durch die Planzeichnung als Fläche für Nebenanlagen gekennzeichneten Fläche zulässig: ▪ Gerätelagerräume/-flächen ▪ Anlagen für Fahrradstellplätze Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 7 - Pflanzerhaltung und Pflanzgebote Pflanzerhaltung Pflanzbindung Bestandsbäume Die durch Planzeichnung mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzten Bestandsbäume sind dauerhaft zu erhalten, zu schützen, fachgerecht zu pflegen. Abgängige Bäume sind spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig und vollumfänglich durch standortgerechte, heimische Laubbäume gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) mit einem Mindeststammumfang von 18-20 cm zu ersetzen. Innerhalb von Flächen der Nutzungsart "Allgemeines Wohngebiet (WA)" kann der Ersatz abgängiger Bäume auch durch die gemäß Pflanzliste festgesetzten klimaresilienten Baumarten erfolgen. In öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen, sowie in privaten Stellplatzanlagen sind ausschließlich die gemäß Pflanzliste festgesetzten klimaresiliente Laubbäume (1. Ordnung) zu verwenden. Pflanzbindung Feldhecke Die durch Planzeichnung mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzte, gesetzlich geschützte Feldhecke ist dauerhaft zu erhalten, zu schützen und fachgerecht zu pflegen. Pflanzbindung Wiesen- und Ruderalfläche In der durch Planzeichnung mit Pflanzerhaltungsgebot festgesetzten Fläche in der öffentlichen Grünfläche sind extensiv genutzte Wiesenflächen, ruderale Randstrukturen und randliche Gebüsch- und Gehölzbeständen zu erhalten, zu schützen und fachgerecht zu pflegen. Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden ist unzulässig. Bei Umgestaltungsmaßnahmen ist auf die Belange des Artenschutzes zu achten. 7.1.4 Pflanzbindung Brombeergebüsch Der durch Planzeichnung mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzte, flächige Brombeer- und Gebüschbestand in der öffentlichen Grünfläche ist zu erhalten, zu schützen und fachgerecht zu pflegen. Pflanzgebote Einzelbäume Gemäß Planeintrag ist an den festgesetzten Standorten ein Baum zu pflanzen. Geringe Abweichungen von zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten sind nur zulässig, um den notwendigen Abstand zu Leitungen, Kanälen, Zufahrten sowie Retentionsanlagen herzustellen. Bei Neu- und Ersatzpflanzungen von Einzelbäumen sind hochstämmige, standortgerechte, heimische Laubbäume gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) mit einem Mindeststammumfang von 18 cm (dreifach verpflanzt) zu verwenden. Innerhalb von Flächen der Nutzungsart "Allgemeines Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 8 - Wohngebiet (WA)" sind auch klimaresiliente Baumarten zulässig. In öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen sowie in privaten Stellplatzanlagen sind ausschließlich klimaresiliente Laubbäume (1.Ordnung) zu verwenden. Flächige Pflanzgebote Durch die Planzeichnung werden Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen als flächiges Pflanzgebot ausgewiesen. Vorgärten Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Vorgärten“ dargestellten Flächen sind mit Ausnahme von Gebäudezugängen sowie Bereichen für das kurzfristige Abstellen insbesondere von Fahrrädern und Kinderwägen als Vegetationsfläche anzulegen, zu begrünen bzw. gärtnerisch zu gestalten. Die ausnahmsweise versiegelte Fläche ist auf 30 % des jeweiligen Vorgartens beschränkt. Die Ausnahme gilt nicht für die Retentionsflächen innerhalb des Pflanzgebotes „Vorgärten“. Die Flächen sind mit Ausnahme von Retentionsflächen (siehe 7.4.6) mit standortgerechten, überwiegend heimischen Sträuchern (Qualität: Höhe min. 60- 100 cm, zweifach verpflanzt) und Laubbäumen der Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) zu bepflanzen. Die Breite von Gebäudezugängen wird auf 3 m begrenzt. Beiderseits von Gebäudezugängen ist eine Fläche von 2 m Breite für das kurzfristige Abstellen insbesondere von Fahrrädern und Kinderwägen zulässig. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. Gemeinschaftsfläche Innenhof Die durch die Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ dargestellte Fläche ist mit Ausnahme von Wegen und Spielflächen als Vegetationsfläche anzulegen. Wege, Spiel- und Freizeiteinrichtungen sind auf max. 40% der Fläche beschränkt. In der Pflanzfläche sind mindestens zwei Laubbäume (Qualität: Hochstamm, 1. Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) zu pflanzen. In der Pflanzfläche sind außerdem mindestens acht Laubbäume (Qualität: Hochstamm, 2.Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste zu pflanzen. Die begrünbare Fläche ist mit 50% Sträuchern (Qualität: Höhe min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) und 50% Kräuterrasen (Herkunftsregion 6, siehe 7.5.1 Pflanzherkunft) zu begrünen. (Siehe „Überbaubare und nicht unterbaubare Grundstücksflächen“, 4.) Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 9 - Wohnungsgärten Die in der Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Wohnungsgärten“ dargestellten Flächen sind mit Ausnahme von Zugängen, Terrassen und Nebenanlagen als Vegetationsfläche anzulegen, zu begrünen bzw. gärtnerisch zu gestalten. Die versiegelte Fläche ist auf 50 % der jeweiligen Fläche beschränkt. Auf mindestens 20% der jeweiligen Flächen sind standortgerechte, überwiegend heimische Sträucher (Qualität: Höhe min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) zu pflanzen. Ergänzend sind auch schwachwachsende Obstbäume zulässig. Grünflächen WA 1 und Private Grünfläche Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Grünflächen WA 1“ dargestellten Flächen sind - mit Ausnahme von Nebenanlagen (Fahrradabstellanlagen) im Baufeld WA 1 - als Vegetationsfläche anzulegen. Die Flächen sind mit Ausnahme von Retentionsflächen mit standortgerechten, heimischen Sträuchern (Qualität: Höhe min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) anzulegen. (Siehe ergänzend „Begrünung von Retentionsflächen“, 7.4.6) Stellplatzanlage Baufeld WA 1.1 In der durch Planzeichnung als Umgrenzung von Flächen für PKW-Stellplätze dargestellten Fläche am Baufenster WA 1.1 sind mindestens fünf mittelkronige, klimaresiliente Laubbäume (Qualität: Hochstamm, entsprechend der 1. Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) zu pflanzen. Feldhecke (Ausgleich) Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot dargestellten Flächen sind als Feldhecke anzulegen. Es sind standortgerechte, heimische Sträucher und Bäume bis max. 2. Ordnung zu pflanzen. Die Artenzusammensetzung ist an der schon bestehenden Feldhecke zu orientieren. Straßenrandbereich Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Straßenrandbereich“ dargestellte Fläche ist als extensive Grünfläche anzulegen und zu pflegen. Es ist Saatgut der Herkunftsregion 6 (siehe 7.5.1 Pflanzherkunft) zu verwenden. Der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln ist unzulässig. Anpflanzungen von Bäumen oder Sträuchern sind unzulässig. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 10 - Sonstige Begrünungen und Bepflanzungen Pflanzflächen für Einzelbäume in Verkehrs- und Erschließungsflächen Für Bäume in öffentlichen Verkehrsflächen und Bäume in befestigten Flächen privater Grundstücksflächen (z.B. Stellplatzanlagen) sind offene Baumscheiben von mind. 24m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durchwurzelbare Raum hat mindestens 36 m³ je Baum bei mindestens 1,5 m Tiefe zu betragen. Eine teilweise Überbauung der Baumscheibe ist möglich, wenn er aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich ist. Der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube ist mit verdichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils aktuellen Fassung 1 zu verfüllen. Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfolgen. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich geeignete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssystem) vorzusehen, um den langfristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Durch Baumbügel oder Vergleichbares sind die Bäume, bei denen Gefahr besteht angefahren zu werden zu schützen. Überdeckung und Begrünung von Tiefgaragen Die Gemeinschaftsfläche und die Wohnungsgärten im Innenhof des Baufeldes WA 2 sind gemäß 7.3.2 „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ sowie 7.3.3 „Wohnungsgärten“ als Vegetationsflächen anzulegen. Alle nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind zu überdecken und entweder als Wege, Aufenthaltsflächen, Fahrradabstellanlagen, Feuerwehrzufahrten und Rettungsflächen zu befestigen oder zu begrünen. In den Pflanzflächen „Wohnungsgärten“ und „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ sind mindestens die oberen 0,30 m aus Oberbodenmaterial (Qualität: Steinfrei, kulturfähig, unbelastet) herzustellen. In der Pflanzfläche „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ sind darüber hinaus die Bereiche für Anpflanzungen von Sträuchern mit einem Erdaufbau von mindestens 0,70 m und die Bereiche für die Anpflanzung von Bäumen mit einem Erdaufbau von mindestens 1,20 m Bodenmaterial (Qualität: Steinfrei, kulturfähig, unbelastet) herzustellen. Falls Bodenmaterial aus der derzeitig unbebauten Grünfläche im Geltungsbereich zur Herstellung der Pflanzflächen „Wohnungsgärten“ und „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ verwendet werden soll, muss durch bodenschutzrechtliche Untersuchungen sichergestellt werden, dass es sich um unbedenkliches Bodenmaterial handelt. Die Untersuchungen sind im Rahmen des Bodenmanagementkonzepts vorab mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, abzustimmen. Begrünung der Lärmschutzanlage In der durch Planzeichnung als „Schallschutzmaßnahme“ dargestellten Fläche sind Lärmschutzwälle bzw. die vertikalen Flächen an Lärmschutzwänden beiderseits zu begrünen und Wälle als extensive Wiesenfläche anzulegen. 1 Einzusehen im Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 11 - Der Schallschutzanlage zugeordnet sind mindestens 615 m² mit standortgerechten, heimischen Sträuchern gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 1: Gehölzpflanzungen“, 7.6.1) zu bepflanzen. Eine Zuordnung ist gegeben, wenn die Strauchpflanzungen auf der Lärmschutzanlage selbst oder im nördlich unmittelbar angrenzenden Bereich mit Aufschüttungen, die der Verbesserung der Pflege der bepflanzten Lärmschutzanlage dienen, ausgeführt werden. Die oberste Schicht der zu bepflanzenden Flächen eines Lärmschutzwalls bzw. die oberste Schicht der zu bepflanzenden Flächen neben Lärmschutzwänden ist mit mindestens 0,20 m Oberbodenmaterial (Qualität: Humushaltig, steinfrei, kulturfähig, unbelastet) abzudecken. Des Weiteren sind Lärmschutzwände oder Gabionenwände zum Lärmschutz mit Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen (siehe „Artenliste 3: Rank- und Kletterpflanzen“, 7.6.3) Dachbegrünung Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind auf mindestens 80% der Gebäudegrundflächen mit einer extensiven Dachbegrünung zu bepflanzen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ferner sind sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Die geschlossene Vegetationsdecke ist dauerhaft zu gewährleisten. Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen der Dächer sind dauerhaft zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm zu betragen. Die Einsaat ist mit einer Mischung (60:40) aus Kräutern und Gräsern gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 2: Dachbegrünung“, 7.6.2) vorzunehmen. Begrünung von Nebenanlagen Fahrradabstellanlagen, permanente Müllsammelanlagen sowie Gerätelagerräume/- flächen sind vollständig mit Kletter- und Rankpflanzen gemäß Pflanzliste (siehe „Artenliste 3: Rank- und Kletterpflanzen“, 7.6.3) zu begrünen. Begrünung von Retentionsflächen Retentionsflächen sind mit Kräuterrasen (Herkunftsregion 6, siehe 7.5.1 Pflanzherkunft) zu begrünen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 12 - Bestimmungen bei Neu- und Ersatzpflanzungen Pflanzherkunft Bei Ersatz- und Neupflanzungen in privaten und öffentlichen Flächen sind standortgerechte Arten zu wählen, die die örtlichen Gegebenheiten und das Spektrum der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation (hpnV) berücksichtigen. Es ist Pflanzmaterial aus regionaler Herkunft (Herkunftsregion 6) zu verwenden. Pflanzstandorte Im Bereich von Kabeltrassen, Mulden und Rigolen ist ein Abstand von 2,50 m zwischen Stamm und Rohraußenwand einzuhalten. Im Bereich von Abwasserkanälen ist ein Abstand von 3,50 m zwischen Stamm und Rohraußenwand einzuhalten. Der Eingriff durch Wurzelwerk in die Leitungszone ist auszuschließen. Auf Bäume mit starkem Seitenwurzelwuchs ist entlang von Leitungstrassen zu verzichten oder die Leitungszone ist durch Wurzelschutzfolie zu sichern. Durchführungs- und Ersatzzeitraum Alle Pflanzungen sind spätestens in der an die Fertigstellung des Gebäudes folgenden Pflanzperiode (November bis März) durchzuführen. Die zu pflanzenden Grünstrukturen sind dauerhaft zu erhalten, zu schützen und fachgerecht zu pflegen. Abgängige Grünstrukturen sind spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig und vollumfänglich zu ersetzen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 13 - Pflanzliste Artenliste 1: Gehölzpflanzungen Botanischer Name Deutscher Name Besonderheiten Gebietsheimische Bäume 1. Ordnung: Höhe über 15 m Betula pendula Hänge-Birke Insektenweide Carpinus betulus Hainbuche Insektenweide H/S Fagus sylvatica Rotbuche Früchte Prunus avium Vogel-Kirsche Früchte Quercus robur Stiel-Eiche Früchte Tilia cordata Winter-Linde Insektenweide Ulmus minor Feld-Ulme Klimaresiliente Bäume/ Sorten 1. Ordnung: Höhe über 15 m Acer platanoides Cleveland Spitzahorn „Cleveland“ Tilia cordata Greenspire Winter-Linde „Greenspire“ Tilia cordata Roelvo Winter-Linde „Roelvo“ Bäume 2. Ordnung: Höhe 10 bis 15 m Acer campestre Feldahorn Insektenweide H Populus tremula Zitter-Pappel Prunus padus Traubenkirsche Insekten/Vögel/Blüten Klimaresiliente Bäume/ Sorten 2. Ordnung: Höhe 10 bis 15 m Acer campestre Elsrijk Feldahorn „Elsrijk“ Fraxinus ornus Schmuck-Esche Malus tschonoskii Woll-Apfelbaum Prunus avium Plena Vogel-Kirsche „Plena“ Sorbus intermedia Schwedische Maulbeere Sträucher: Höhe 5 bis 10 m Cornus sanguinea Hartriegel Insekten/Vögel/Blüten H Corylus avellana Haselnuß Früchte H Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn Insekten/Vögel/Blüten H Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn " H Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Insekten/Vögel H x Frangula alnus Faulbaum " Prunus padus Traubenkirsche Insekten S Prunus spinosa Schlehe Insekten/Vögel H Sambucus nigra Schwarzer Holunder Insekten/Vögel/Früchte H Sträucher: Höhe 2 bis 5 m Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Insekten/Vögel H x Rosa canina Hundsrose Insekten/Vögel, Blüten Salix caprea Sal-Weide Insekten Salix cinerea Grau-Weide Insekten *Die im Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) definierten Herkunftsgebiete sind zu berücksichtigen. H: Heckenpflanzung; S: Schattenverträglich; x: Giftwirkung Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 14 - Artenliste 2: Dachbegrünung Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Kräuter (Anteil 60%) Allium schoenoprasum Anthemis tinctoria Anthyllis vulneraria Campanula rotundifolia Dianthus armeria Dianthus deltoides Echium vulgare Euphorbia cyparissias Helianthemum nummularium. obsc. Hieracium pilosella Jasione montana Potentilla tabernaemonta Scabiosa columbaria Sedum acre Sedum album Sedum sexangulare Silene nutans Silene vulgaris Thymus pulegioides Schnittlauch Färber-Kamille Wundklee Rundblättrige Glockenblume Büschelnelke Heide-Nelke Gemeiner Natternkopf Zypressen-Wolfsmilch Gewöhnliches Sonnenröschen Kleines Habichtskraut Berg- Sandglöckchen Frühlings-Fingerkraut Tauben-Skabiose Scharfer Mauerpfeffer Weißer Mauerpfeffer Milder Mauerpfeffer Nickendes Leimkraut Taubenkropf-Leimkraut Feld-Thymian Gräser (Anteil 40%) Briza media Carex flacca Festuca guestfalica Zittergras Blaugrüne Segge Harter Schafschwingel Artenliste 3: Rank- und Kletterpflanzen Botanischer Name Deutscher Name Blüte Höhe Actinidia chinensis Kiwi weiß, VI 3 - 5 m Akebia quinata Akebie violettbraun, rosa, V 3 - 5 m Clematis alpina Alpen-Waldrebe violettblau, V-VII 2 m Clematis-Hybriden z.B. (Anemonenwaldrebe) nach Sorte 3 - 8 m Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe weiß, VII-X 10 m  Euonymus forunei var. vegetus Kletternder Spindelbaum grün-gelb, V 2 - 3 m Humulus lupulus Hopfen Hydrangea petiolaris Kletterhortensie weiß, VII 5 - 7 m * Jasminum nudiflorum Winterjasmin gelb, XII-IV 3 - 5 m Lonicera periclymenum Waldgeißblatt gelb-rötlich, VI-VII 3 - 5 m  Lonicera caprifolium Jelängerjelieber Gelb-weiß, V-VI 3 - 5 m  x Partenocissus quinquefolia Wilder Wein weiß, VII-VIII 15 m * Partenocissus tricuspidata Wilder Wein gelb-grün, VI-VII 12 m Rosa Hybriden Kletterrosen nach Sorte 3 - 4 m X = Giftwirkung;  = heimische Pflanze; * = mit Haftwurzeln kletternd Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 15 - Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Ausgleichsmaßnahme Waldgestaltung im FFH -Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ In der durch Planzeichnung dargestellten städtischen Fläche im Distrikt Hardt (Flurstück 22703) ist in eine lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung des Hainsimsen-Buchenwald ohne nennenswerten Neophytenanteil herzustellen. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind: ▪ Beseitigung von Prunus serotina und Solidago canadensis (5 Mal in 10 Jahren) ▪ Pflanzung von Eichentrupps und größeren Eichengruppen auf 5000 qm (mit Wildschutzmaßnahmen) ▪ Mischwuchsregulierung zu Gunsten lebensraumtypischer Baumarten (Eiche, Hainbuche, Buche, Birke) ▪ Möglichst langfristige Erhaltung von Alteichen Zuordnung Die festgesetzten Flächen und Maßnahmen werden zum naturschutzrechtlichen Ausgleich, entsprechend dem prozentualen Anteil an den Gesamtflächen im Geltungsbereich, sowohl den privaten wie auch den öffentlichen Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, zugeordnet. (siehe Umweltbericht). Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 9.1 Artenschutz 9.1.1 Prüfung vor Bau-, Rückbau- oder Rodungsarbeiten Vor Bau-, Rückbau- oder Rodungsmaßnahmen sind Flächen, Gebäude und Gehölze durch einen Fachgutachter der ökologischen Baubegleitung auf Besatz durch Tiere (insbesondere besonders und streng geschützten Arten) zu überprüfen. 9.1.2 Jahreszeitliche Begrenzung von Rodung und Rückbau Bau-, Rückbau und Rodungsmaßnahmen, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln betreffen, sind zwischen 1. Oktober und 28. Februar (außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten) durchzuführen. Bau-, Rückbau und Rodungsmaßnahmen, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen betreffen, sind zwischen 1. Oktober und 28. Februar (außerhalb der Fortpflanzungs- und Wochenstubenzeit) durchzuführen. 9.1.3 Schutz der Eidechsenpopulation Zur Vermeidung einer Einwanderung von Eidechsen in Baustellen und zur Vermeidung einer unbeabsichtigten Tötung von Eidechsen in Baustellen, ist rechtzeitig vor Baumaßnahmen ein Schutzzaun gemäß den artenschutzrechtlichen Vorgaben zu errichten. Der Verlauf der zu errichtenden Folienschutzzäune ist durch die ökologische Baubegleitung zu konkretisieren.Vor baulichen Maßnahmen sind Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 16 - Eidechsen in Eingriffsbereichen abzufangen und in angrenzende Bereiche (z.B. auf Flächen entlang der Bahnlinie) umzusiedeln. Die Umsiedlung ist vor Beginn der baulichen Arbeiten, jedoch nur während der Aktivzeit der Eidechsen zwischen 1. März und 30. April sowie zwischen 1. August und 30. September durchzuführen. Der Abfang von Eidechsen ist von einer herpetologischen Fachkraft durchzuführen und mit der ökologischen Baubegleitung abzustimmen. Die durch Planzeichnung als „Schallschutzmaßnahme“ gekennzeichnete Fläche ist vor Errichtung der Lärmschutzanlage zu roden. Die Fläche ist anschließend großflächig mit dunkler Folie abzudecken, um einen Aufenthalt von Eidechsen auf der Fläche während Bauarbeiten zu verhindern. Vor der Baumaßnahme ist die Fläche auf Eidechsenbesatz zu prüfen, ggf. vorhandene Tiere abzufangen und umzusiedeln. Die Vorgehensweise ist mit der ökologischen Baubegleitung abzustimmen. 9.1.4 Erhalt und Schaffung von eidechsenfreundlichen Habitatstrukturen Es sind eidechsenfreundliche Maßnahmen zum Erhalt und zur Schaffung von eidechsenfreundlichen Habitatstrukturen durchzuführen. Die bestehende Steinsitzecke in der südöstlichen Ecke des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung) ist aus artenschutzrechtlichen Gründen als Eidechsenhabitat zu erhalten. Die durch die Planzeichnung als „Feldhecke (Bestand)“ und „Wiesen- und Ruderalfläche“ gekennzeichneten Flächen sind aus artenschutzrechtlichen Gründen als Eidechsenhabitat zu erhalten und zu gestalten. Die durch die Planzeichnung als „Schallschutzmaßnahme“ und „Feldhecke (Ausgleich)“ gekennzeichneten Flächen sind aus artenschutzrechtlichen Gründen als Eidechsenhabitat zu gestalten. Im Falle der Errichtung der Lärmschutzanlage als Wand, ist die Durchgängigkeit der Lärmschutzwand für Eidechsen und weitere Tierarten (z.B. Kleinsäuger) durch Öffnungen zu gewährleisten. Eine Ausgestaltung der Lärmschutzanlage mit Gabionen die keine Barriere für Eidechsen und weitere Tierarten (z.B. Kleinsäuger) darstellen, ist zulässig. 9.1.5 Nisthilfen für Vögel Nach Abriss der Bestandsgebäude sind 10 Nisthilfen für Höhlenbrüter (insbesondere Star und Haussperling) in umliegenden Gehölzbeständen anzubringen und während der Bauphase zu pflegen. Die Nisthilfen sind bis 1 Jahr nach Fertigstellung der neuen Gebäude im Plangebiet zu kontrollieren und zu leeren. Mit Errichtung der neuen Gebäude im Plangebiet sind pro Gebäude jeweils 4 Nisthöhlen und 1 Nisthalbhöhle an den Gebäuden, umliegenden Bäumen und Nebenanlagen anzubringen. Die Nisthilfen sind dauerhaft zu sichern. Einbausteine in die Fassade sind zulässig. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 17 - 9.1.6 Ersatzquartiere für Gebäudefledermäuse Mit Errichtung der neuen Gebäude im Plangebiet ist pro Gebäude jeweils 1 Ersatzquartier an den Gebäuden anzubringen. Die Nisthilfen sind dauerhaft zu sichern. Einbaukästen in die Fassade sind zulässig. 9.1.7 Tierfreundliche Außenbeleuchtung In Außenbeleuchtungen sind insektenfreundliche Leuchtmittel zu wählen, die einen niedrigen Strahlungsanteil im kurzwelligen Bereich aufweisen. Die Verwendung von Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) für die Beleuchtung der Straßen- und Verkehrsflächen wird ausgeschlossen. Zulässig sind ausschließlich Lampen mit einem Lichtspektrum über 500 Nm (z. B. Natriumdampf-Niederdrucklampen oder LED-Leuchten). Es ist ein vollständig gekapseltes Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten zu verwenden. 9.2 Schutz von Wasser und Boden 9.2.1 Bodenbewegungen Aufgrund der zu erwartenden Bodenbewegungen auf dem Plangelände (Aushub Tiefgarage, Schüttung Lärmschutzwall, Umlagerung von Bodenmaterial, etc.) ist im Vorfeld ein Bodenmanagementkonzept vorzulegen und mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. Belastetes Aushubmaterial ist fachgerecht zu entsorgen. Mutterboden ist - soweit möglich - vor Ort wiederzuverwenden (z.B. im Lärmschutzwall), fachgerecht zwischenzulagern, in einem nutzbaren Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Verschwendung zu schützen. 9.2.2 Vermeidung von Bodenverdichtung während der Bauphase Während der Bauphase ist zur Vermeidung von Bodenverdichtung außerhalb der zur Bebauung vorgesehenen Flächen ein Befahren mit schweren Baumaschinen nur bei geeigneten Boden- und Witterungsverhältnissen zulässig. Baustellenverkehr ist auf bereits befestigte Wege oder auf Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, zu begrenzen. Gleiches gilt für Baustelleneinrichtungen. Nicht vermeidbare Bodenverdichtungen sind nach Abschluss der Baumaßnahme tiefgründig zu lockern. 9.2.3 Schutz vor Schadstoffeintrag in Grundwasser und Boden In der Bauphase sind Boden und Grundwasser vor Schadstoffeintrag zu schützen, Baustellenabwässer sind fachgerecht aufzufangen und zu entsorgen. Jegliche Maßnahme, die das Grundwasser berühren könnte, ist beim der Stadt Karlsruhe, Untere Wasserbehörde, rechtzeitig anzuzeigen. Die entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung des Wasserschutzgebiets „Kastenwört“ ist zu beachten. Während der Bauphase ist der Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in Boden und Grundwasser zu verhindern. In Bereichen in denen Niederschlagswasser gezielt versickert wird, ist die Schadstofffreiheit des Untergrundes durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen, ggf. ist ein Bodenaustausch erforderlich. (Siehe Hinweise) Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 18 - 9.2.4 Umweltbaubegleitung Sämtliche arten-, boden-, grundwasser- und naturschutzrechtlichen Belange sind während der Bauzeit durch eine Umweltbaubegleitung zu überwachen und abschließend zu dokumentieren. 10 Schallschutz 10.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen Schallschutzmaßnahme: Lärmschutzwall/-wand Bahngleise Innerhalb der durch Planzeichnung festgesetzten Fläche „Schallschutzmaßnahme“ ist eine beidseitig hochabsorbierende Lärmschutzanlage (Wand/Wall) von 3,50 m Höhe über Gelände zu errichten. Die Lärmschutzanlage ist auf der ganzen Länge durchgängig zu errichten, dauerhafte Öffnungen im Bereich der Lärmschutzanlage sind unzulässig. Davon ausgenommen sind Notfalldurchgänge zu Bahnstrecke und – im Falle einer Lärmschutzwand – bodennahe Durchlässe für Eidechsen und Kleinsäuger zulässig. Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Fläche kann auf der bahnzugewandten Seite ein bis zu 2,00 m breiter Pflegeweg angelegt werden. Näheres regelt der städtebauliche Vertrag. 10.2 Grundrissorientierung 10.2.1 Schallschutzmaßnahme (Anlagenlärm) Grundrissorientierung Aufenthalts- und Schlafräume sollen zur lärmabgewandten Seite des Gebäudes ausgebildet werden. An den durch Planzeichnung als Schallschutzmaßnahme Anlagenlärm festgesetzten Fassaden der Baufelder WA 1.1, WA 2.3A, WA 2.3B sowie WA 3.1A und WA 3.1B sind öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Ausgabe Juli 2016 (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Wohnküchen bzw. Büro- und Unterrichtsräume) 1 nur zulässig, wenn spezielle bauliche Maßnahmen wie nicht öffenbare Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vorgesehen werden. Durch die Umsetzung der Maßnahmen muss erreicht werden, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufenthaltsraumes dauerhaft Beurteilungspegel durch Anlagenlärm von weniger als 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts vorliegen und die Belüftung ausreichend gewährleistet sind. 1 Einzusehen im Stadtplanungsamt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 19 - 10.2.2 Schallschutzmaßnahme (Verkehrslärm) Grundrissorientierung 2 Aufenthalts- und Schlafräume sollen zur lärmabgewandten Seite des Gebäudes ausgebildet werden. An den durch Planzeichnung als Schallschutzmaßnahme Verkehrslärm festgesetzten Fassaden des Baufelds WA 2.2A, WA 2.2B, WA 2.3A und WA 3.1A sind öffenbare Fenster von Wohnräumen nur zulässig, wenn spezielle bauliche Maßnahmen wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vorgesehen werden. Durch die Umsetzung der Maßnahmen muss erreicht werden, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufenthaltsraumes dauerhaft Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von weniger als 60 dB(A) nachts vorliegen und die Belüftung ausreichend gewährleistet sind. Sofern fachgutachterlich nachgewiesen wird, dass an den gekennzeichneten Fassaden der Beurteilungspegel von 60 dB(A) nachts durch Verkehrslärm nicht überschritten wird, kann auf diese Festsetzung verzichtet werden. 10.2.3 Schallschutzmaßnahme (Sportlärm) Grundrissorientierung 3 Im Falle der Wohnnutzung sollen Aufenthalts- und Schlafräume zur lärmabgewandten Seite des Gebäudes ausgebildet werden. An den durch Planzeichnung als Schallschutzmaßnahme Sportlärm festgesetzten Fassaden des Baufelds WA 3.1A sind im Falle der Wohnnutzung öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen nur zulässig, wenn spezielle bauliche Maßnahmen wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vorgesehen werden. Durch die Umsetzung der Maßnahmen muss erreicht werden, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufenthaltsraumes dauerhaft Beurteilungspegel durch Sportlärm von weniger als 55 dB(A) tags vorliegen und die Belüftung ausreichend gewährleistet sind. 10.3 Weitere Schallschutzmaßnahmen Innerhalb des gesamten Geltungsbereichs sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach den im Beiplan (siehe Anlage 1) bezeichneten Außenlärmpegeln der DIN 4109-2 („Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, Ausgabe Juli 2016, Abschnitt 4.5.5) auszubilden. Außenwohnbereiche sind nur auf der lärmabgewandten Seite im Bereich den Wohnungsgärten zulässig, oder wenn durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. Wintergarten oder verglaste Loggien eine Belastung über 59 dB (A) tags ausgeschlossen werden kann. Der Nachweis der erforderlichen Schalldämmmaße hat im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren nach dem in der DIN 4109-1 („Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“ Ausgabe Juli 2016, i. V. m. E DIN 4109-1/A1 vom Januar 2017) vorgeschriebenen Verfahren in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße zu erfolgen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 20 - Von den festgelegten Außenlärmpegeln kann abgewichen werden, soweit im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der Nachweis erbracht wird, dass ein geringerer maßgeblicher Außenlärmpegel vorliegt, als im Beiplan (Anlagen 1) dokumentiert. 10.4 Belüftung von Schlafräumen Innerhalb des gesamten Bebauungsplangebiets ist durch entsprechende Lüftungssysteme sicher zu stellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlafräumen eingehalten werden kann. Von dieser Festsetzung kann abgesehen werden, soweit im Baugenehmigungsverfahren bzw. Kenntnisgabeverfahren der fachgutachterliche Nachweis erbracht wird, dass der Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von 45 dB(A) im Nachtzeitraum eingehalten ist. 10.5 Baureihenfolge Gebäude in den Baufeldern WA 2.1A und WA 2.1B sind gleichzeitig oder nach den Baufeldern WA 2.2A, WA 2.2B, WA 2.3A und WA 2.3B zu errichten. Die Baufelder WA 2.2A, WA 2.2B, WA 2.3A und WA 2.3B sind gleichzeitig zu errichten. Gebäude in den Baufeldern WA 3.1A und WA 3.1B sind gleichzeitig zu errichten. 11 Geh-/Fahr- und Leitungsrechte Die durch die Planzeichnung in den öffentlichen Verkehrsflächen (Planstraße sowie Fuß- und Radweg) festgesetzten Leitungsrechte „L1“ werden zugunsten der Grundstückseigentümer des Baufeldes WA 2 festgesetzt. Die durch die Planzeichnung entlang der Woerishofferstraße in den privaten Grundstücksflächen WA 1, WA 2 und WA 3 sowie in der öffentlichen Grünfläche festgesetzten Leitungsrechte „L2“ werden zugunsten der Versorgungsbetriebe (Leitungsbetreiber) festgesetzt. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 21 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Dachformen sind ausschließlich als Flachdächer und flach geneigte Dächer mit Dachneigungen von maximal 5 Grad zulässig. Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion nicht beeinträchtigt werden. Die in der Planzeichnung festgesetzte Wandhöhe (WH) darf ausschließlich durch untergeordnete Bauteile für technisch erforderliche Anlagen der Gebäudenutzung oder das zusätzlich notwendige Maß einer erhöhten Substratschicht überschritten werden. Dachaufbauten sind ausschließlich bis zu einer Höhe von maximal 1,00 m zulässig, in Ausnahmen bis zu 1,50 m. Dachaufbauten sind ausschließlich in einem Mindestabstand von 1,50 m zur jeweiligen Dachaußenkante zulässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: ▪ Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite sowie 0,15 m Tiefe, die Gesamtlänge ist auf maximal 3,00 m begrenzt. ▪ sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu einer Fläche von 0,50 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen Nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke sind mit Ausnahme erforderlicher Zugänge, Zufahrten, Wege, Fahrradabstellanlagen, Aufenthaltsflächen, Spielflächen, Rettungsflächen sowie der Stellplätze als Vegetationsfläche mit Rasenansaat (autochthone Saatgutmischung, Herkunftsregion 6 (siehe 7.5.1 Pflanzherkunft) zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen, dazu gehören insbesondere Zugänge, Zufahrten, Wege, Aufenthaltsflächen, Spielflächen, Rettungsflächen sowie öffentliche und private Stellplätze und ihre Zufahrten. Für die Begrünung von Rasenfugen ist eine autochthone Saatgutmischung aus der Herkunftsregion 6 (siehe 7.5.1 Pflanzherkunft) zu verwenden. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 22 - 4. Einfriedigungen Einfriedungen sind nur als Gehölze, Hecken oder Zäune in Verbindung mit Hecken bis zu einer Höhe von 1,50 m über Gelände zulässig. 5. Standorte für Abfallbehälter Dauerhafte Standorte für Abfallbehälter sind in Gebäude bzw. Nebenanlagen zu integrieren, die oberirdische Aufstellung von Abfallbehältern ist lediglich zur Abholung zulässig. 6. Abgrabungen, Aufschüttungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind lediglich zur Herstellung von barrierefreien Gebäudezugängen und Retentionsflächen, für die Modellierungen von Kinderspielplätzen und Lärmschutzanlagen oder für die Überdeckung von Tiefgaragen zulässig. Aufschüttungen für Lärmschutzanlagen sind bis zu einer Höhe von maximal 3,50 m zulässig. Auch unmittelbar an die Lärmschutzanlage nördlich angrenzend sind bis zu einer Tiefe von 4,00 m Aufschüttungen zulässig, die der Verbesserung der Pflege der bepflanzten Lärmschutzanlage dienen. 7. Außenantennen Je Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage/Satellitenantenne zulässig. 8. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 9. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – in den privaten Grundstücksflächen zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden. Davon ausgenommen wird ausschließlich das Baufeld WA 2.1A+B: Das Niederschlagswasser des Baufeldes 2.1A+B wird teilweise in den Regenwasserkanal in der Woerishofferstraße eingeleitet. Neben Versickerungsmulden sind auch Zisternen mit anschließender Versickerung, Mulden-Rigolen oder Rigolen nach Vorbehandlung in einer bauaufsichtlich zugelassenen Anlage sowie andere Anlagen bauaufsichtlicher Zulassung zur gedrosselten Weitergabe von Niederschlagswasser (z.B. Retentionsdächer) zulässig. Versickerungsmulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht mit Kräuterrasendecke (siehe Planungsrechtliche Festsetzungen 7.4.6 Begrünung von Retentionsflächen) aufweisen. Die Durchlässigkeit der vorliegenden Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 23 - Bodenschichten und ein ausreichender Abstand der Muldensohle zum Grundwasser sind sicherzustellen. Eine Unterbauung von Retentionsflächen ist unzulässig. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Die Bebauungspläne „Oberreut-Feldlage III“ (Nr. 653), in Kraft getreten am 28.06.1991, sowie der Bebauungsplan „Großoberfeld“ (Nr. 645), in Kraft getreten am 17.11.1989, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. IV. Anlage Anlage 1: Beiplan „Maßgebliche Außenlärmpegel DIN 4109“, Anhang 6.2b des Gutachtens 10809-04 „Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Einwirkungen und Auswirkungen auf das Bebauungsplangebiet Quartier Woerishofferstraße“ (Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, 12.10.2020) Karlsruhe, den 19. Oktober 2018 Fassung vom 19. März 2021 Stadtplanungsamt Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Festsetzung - 24 - Anlage 1: „Maßgebliche Außenlärmpegel DIN 4109“, Anhang 6.2b des Gutachtens 10809-04 „Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Einwirkungen und Auswirkungen auf das Bebauungsplangebiet Quartier Woerishofferstraße“ (Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, 12.10.2020)

  • Begründung_mit_U
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Karlsruhe - Oberreut Beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 2 - Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Lammstraße 7 76133 Karlsruhe Telefon: +49 (0) 721 133-6101 Fax: +49 (0) 721 133-6109 www.karlsruhe.de/bebauungsplanung pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH BDA | SRL Mörikestr. 1 70178 Stuttgart Telefon +49 (0) 711.2200763-10 Fax: +49 (0) 711.2200763-90 pps@pesch-partner.de Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 3 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)................................ 4 Aufgabe und Notwendigkeit................................................................................ 4 Bauleitplanung .................................................................................................... 4 Bestandsaufnahme .............................................................................................. 6 Planungskonzept ................................................................................................. 9 Art der baulichen Nutzung................................................................................. 12 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................. 12 Abweichende Bauweise ..................................................................................... 14 Unter-/überbaubare Grundstücksflächen ............................................................ 14 Erschließung ...................................................................................................... 14 Energiekonzept ................................................................................................. 17 Gestaltung ........................................................................................................ 17 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ....................... 20 Belastungen ...................................................................................................... 27 Umweltbericht ................................................................................................... 28 Leitungsrechte ................................................................................................... 29 Sozialverträglichkeit / Sozialplan ......................................................................... 29 Statistik ............................................................................................................. 30 Bodenordnung .................................................................................................. 31 Kosten (überschlägig) ........................................................................................ 31 Finanzierung...................................................................................................... 32 Anlagen ............................................................................................................ 32 Übersicht der erstellten Gutachten ..................................................................... 32 B. Hinweise.......................................................................................................... 33 Versorgung und Entsorgung .............................................................................. 33 Entwässerung .................................................................................................... 33 Niederschlagswasser .......................................................................................... 33 Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................................... 35 Baumschutz....................................................................................................... 35 Altlasten ............................................................................................................ 36 Erdaushub / Auffüllungen .................................................................................. 36 Private Leitungen ............................................................................................... 36 Barrierefreies Bauen ........................................................................................... 36 Erneuerbare Energien ........................................................................................ 36 Dachbegrünung und Solaranlagen ..................................................................... 36 Trinkwasserversorgung/Wasserschutzgebiet ....................................................... 37 Richtfunkverbindung ......................................................................................... 37 Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Aufgabe und Notwendigkeit Aufgrund des hohen Wohnungsdrucks in Karlsruhe sollen bestehende, teils überalterte und nicht mehr zeitgemäße Quartiere einer neuen Entwicklung unterzogen werden. Dabei soll unter nachhaltigen Gesichtspunkten bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, um zur Entspannung des Wohnungsmarktes beizutragen. Mit diesem Ziel soll der Standort „Östlich Woerishofferstraße“ einer neuen Entwicklung zugeführt werden, um das westlich angrenzende Wohnquartier zu arrondieren. Eine hohe Flächenausnutzung, unterschiedliche Wohnungstypen und - größen sowie bedarfsgerechte Wohnformen stehen hierbei ebenso im Vordergrund, wie die Berücksichtigung und Wahrung der umgebenden Strukturen. Insbesondere die Lage am Gewerbestandort „Kleinoberfeld“ sowie die Nähe zur Gleistrasse fordern eine bauliche Reaktion auf hohe Lärmimmissionen. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie ist ein robustes, tragfähiges Entwicklungskonzept mit hoher Flächenausnutzung, qualitätsvollen Wohnangeboten und attraktiven Freiräumen entstanden. Die Konzeption zum neuen Quartier „Östlich Woerishofferstraße“ wurde vom Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe ausdrücklich gelobt und zur weiteren Umsetzung verabschiedet. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung wird die südlich angrenzende Grünfläche mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen. Die bestehende sozialtherapeutische Einrichtung Mafalda kann bis zum Ablauf des Erbbaurechtes im Jahr 2030 im Plangebiet verbleiben. Entlang der Bahnstrecke werden aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Da für die Planungsziele kein entsprechendes Planrecht besteht, ist es notwendig einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Bauleitplanung Vorbereitende Bauleitplanung Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan FNP 2010 (5.Änderung) des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) überwiegend als bestehende Wohnbaufläche und teilweise als bestehende Gewerbefläche und Grünfläche dargestellt. Über der südwestlichen Ecke des Geltungsbereiches (der Grünfläche) wird eine Bahnanlage dargestellt. Das Vorhaben „Dammerstocker Kurve“ wird durch die Deutsche Bahn momentan nicht aktiv weiterverfolgt und ist im Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ nicht weiter zu berücksichtigen. Die Darstellung im Flächennutzungsplan bleibt bestehen. Da als geplante Nutzungsart ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt wird und die im FNP 2010 dargestellte gewerbliche Baufläche nur geringfügig überlagert wird (< 1,0 ha) ist die Planung aus dem FNP entwickelt. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 5 - Durch die Nutzungsänderung der bisherigen Gewerbefläche weicht die Planung in geringem Umfang vom Flächennutzungsplan ab. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Darstellung: Überlagerung des FNP 2010 (5.Änderung) Verbindliche Bauleitplanung In den westlichen Teilbereichen des Plangebietes gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 653 „Oberreut Feldlage III“ vom 28.06.1991 (in Kraft getreten). In den nordöstlichen Teilbereichen des Plangebietes gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 645 „Großoberfeld“ vom 17.11.1989 (in Kraft getreten). Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Bebauungspläne aufgehoben. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 6 - Darstellung: Überlagerung des Geltungsbereichs mit umgebenden Bebauungsplänen Bestandsaufnahme Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 51.155 m² umfassende Plangebiet liegt im süd-östlichen Bereich des Stadtteils Karlsruhe – Oberreut, südlich des Badeniaplatzes zwischen der Woerishofferstraße, dem Gewerbegebiet Kleinoberfeld und der Bahntrasse. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 7 - Darstellung: Überlagerung der Flurstücke mit dem Geltungsbereich (der Rückbau der rot dargestellten Wohngebäude erfolgte vor Beginn des Bebauungsplanverfahrens) Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Umfeld Im Süden des Plangebiets grenzen eine Kleingartenanlage und der südliche Hardtwald (FFH-Gebiet und Naherholungsgebiet) an den Geltungsbereich. Die Grünzone im Süden des Plangebiets stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen dem regionalen Grünzug im Osten und dem Grünzug Schmallen im Westen des Plangebiets dar. Beide Grünzüge nehmen wichtige Funktionen für Naherholung, Freizeitgestaltung, Vernetzung sowie als Retentionsraum wahr. Der Hardtwald im Süden ist ein wichtiger Kaltluftproduzent. Die beiden Grünzüge bilden zusammen mit den nördlich angrenzenden Grün- und Freiflächen wie dem Friedhof Oberreut oder dem Beiertheimer Feld bedeutende Korridore für die Frischluftzufuhr der stärker verdichteten Stadtteile nördlich der Südtangente. 3.2.2 Plangebiet Das Plangebiet stellt im nördlichen Bereich eine bebaute Siedlungsfläche und im südlichen Bereich eine große Grünfläche dar. Die bereits zurückgebaute Bestandsbebauung im Zentrum des Plangebiets wurde durch Rasenflächen, Kinderspielplatz und gekiestem Bolzplatz umgeben. Zudem sind kleine Gehölzgruppen und Einzelbäume vorhanden. Gekieste und asphaltierte Wege durchziehen das Gebiet. Niedere Gehölzstrukturen aus Büschen und Brombeergestrüpp nehmen den Norden des Gebiets ein. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 8 - Im Süden liegen große Rasen- bzw. Wiesenflächen mit Gebüsch- und Gehölzbeständen sowie Einzelbäumen. Im Westen liegen Brennnessel-Bestände und Brombeergestrüpp. Zur Bahnlinie im Süden wird das Gebiet von einem schmalen nach Osten breiter werdenden Gehölzstreifen begrenzt. Das Plangebiet liegt in ebenem Gelände. Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Oberflächengewässer. Das Planungsgebiet liegt im Bereich der Niederterrasse unmittelbar an die Kinzig- Murg-Rinne angrenzend. Die natürlichen Böden haben sich aus kiesigem und sandigem Ausgangsmaterial entwickelt, z.T. sind schwächere Lehmüberdeckungen anzutreffen. Die potenzielle natürliche Vegetation bilden Buchen-Eichen-Wälder. Der höchste bisher ermittelte Grundwasserstand im Plangebiet liegt auf Grundlage von gemessenen Werten bei 113,20 m + NHN. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über einen längeren Zeitraum der bisher ermittelte max. Grundwasserstand überschritten werden kann. Weitere Ausführungen sind dem für das Plangebiet erarbeiteten Umweltbericht (Planung+Umwelt, Stuttgart, 30.11.2020) zu entnehmen, welcher als Anlage 1 beigefügt ist. Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Plangebiet liegt zwischen bestehender Wohnbebauung im Westen, Gewerbeflächen im Norden und Osten und Gleisanlagen sowie Kleingartenanlagen im Süden. Das Zentrum des Plangebietes bildeten vier mehrstöckige Wohnhäuser und südlich davon ein kleines einstöckiges Gebäude der „Mafalda“ (Sozialtherapeutische Tagesgruppe der AWO). Die Wohngebäude sind bereits zurückgebaut, die Mafalda wird nach 2030 verlagert. Über die Woerishofferstraße und die Straße Kleinoberfeld ist die Fläche an den überörtlichen Verkehr angebunden, in unmittelbarer Nähe befindet sich die fußläufig erreichbare Tram-Haltestelle „Oberreut Badeniaplatz“. Am Badeniaplatz befinden sich Angebote des täglichen Bedarfs wie Bäcker, Nahversorger und Bank. Eigentumsverhältnisse Die Grundstücksflächen befinden sich zu ca. 20 % in privatem Besitz und zu ca. 80 % in öffentlichem Besitz. Belastungen Lärm Das Plangebiet unterliegt besonderen Lärmbelastungen durch östlich angrenzende gewerbliche Nutzungen und die am südlichen Rand verlaufende Bahntrasse. Es kommt sowohl tags als auch nachts zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) sowie zu Überschreitungen des Schwellenwerts zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum von 60 Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 9 - dB (A) nachts für Verkehrslärm. Für Anlagenlärm liegen ebenfalls im Bestand Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm vor. Altlasten Im östlichen Bereich des Plangebietes ist bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, die Fläche ,,AS Schrottplatz Kleinseeäcker” unter der Objekt- Nummer 04298 im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst. Die Fläche wurde über Jahrzehnte durch verschiedene Schrotthändler genutzt. Bei technischen Untersuchungen Anfang der 1990er Jahre wurden lokal Verunreinigungen mit Mineralöl nachgewiesen, die teilweise ausgehoben und mit Recyclingmaterial verfüllt wurden. Des Weiteren liegt der südwestlichste Zipfel der Grünfläche in einem Bereich, der bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, unter der Bezeichnung „AS Schrottplatz Kleingartenanlage Kleinseeäcker” und der Objekt-Nummer 04379 erfasst ist. Auch in diesem Bereich ist die Nutzung der Fläche durch Schrotthändler aktenkundig. Auch außerhalb der Abgrenzungen von erfassten Flächen kann, insbesondere im Bereich der Grünflächen, eine Nutzung als Schrottplatz nicht ausgeschlossen werden. In den vorliegenden Unterlagen beim Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz gibt es Hinweise, dass bei der Anlage der heutigen Grünflächen unbelastetes Material aufgebracht wurde. Belastbare Nachweise über die Qualität, die Mächtigkeit oder die flächige Verteilung liegen jedoch nicht vor. Vor allem in tieferen Bereichen können Verunreinigungen durch die frühere Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Planungskonzept Der Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ bildet den Abschluss der aktuellen Wohnflächenentwicklung im Bereich Karlsruhe - Oberreut. Mit dem Bebauungsplan soll die Wohnbebauung neu strukturiert und zu einem attraktiven Quartier entwickelt werden. Das Wohnflächenangebot soll als Maßnahme der Innenentwicklung gemäß den Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes Karlsruhe erhöht werden und eine innerstädtische Dichte erreichen. Die grundlegende Zielstellung des städtebaulichen Konzeptes ist die Einbindung der Neubauten in die bestehenden Strukturen Oberreuts. Insbesondere der Maßstab der westlich angrenzenden, Wohngebäude ist zu wahren, die Neubauten in das Umfeld einzubinden. Der Gestaltungsbeirat hat beratend an der verträglichen Einbindung des neuen Stadtbausteins mitgewirkt. Darüber hinaus sind ortsspezifische Gegebenheiten wie Baumbestand und Vegetationsflächen zu erhalten. Die bestehende Betreuungseinrichtung „Mafalda“ kann zunächst bis zum Ablauf des Erbbaurechtes im Jahr 2030 an ihrem Standort verbleiben. Nach der Verlagerung wird die Fläche in den Grünzug integriert. Die Grünverbindungen bleiben bestehen und werden durch die Konzentration der Bebauung im Norden des Plangebiets erweitert. Die vorhandenen Wegebeziehungen bleiben ebenfalls erhalten. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 10 - Die neue Bebauungsstruktur gliedert sich in drei Baufelder: Im nördlichen Baufeld WA1 bietet sich zwischen der Woerishofferstraße und der Badeniaplatz für eine Zeilenbebauung entlang der Straße. Entsprechend der bestehenden Bebauung an der Woerishofferstraße werden vier Vollgeschosse vorgesehen. Auf Grund der Baumallee in der Woerishofferstraße kann dieser Baukörper nicht mit einem Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr erreicht werden. Die notwendigen Rettungswege müssen daher im Gebäude abgebildet werden. Auf eine Tiefgarage kann hier verzichtet werden, da das Parkierungsangebot oberirdisch nachgewiesen werden kann. Lediglich die notwendigen Nebenräume und Abstellräume werden im Untergeschoss angeboten. Im zentralen gelegenen Baufeld WA 2 wird aus der Anordnung der drei Einzelgebäude ein geschützter Innenhof gebildet. Zum nordöstlichen Gewerbegebiet wird die Geschosszahl der Wohngebäude auf fünf bis sechs Geschosse erhöht und verbessert damit ohne Verschattung des Innenhofes die Lärmschutzwirkung. Die Blockbebauung ist vollständig unterkellert, um im UG die Parkierungsangebote, Abstell- und Fahrradflächen sowie die weiteren notwendigen Nebenräume zu verorten. Die Rettungswege für die Feuerwehr erfolgen auf der Tiefgaragendecke. Im Baufeld WA 3 soll ein Neubau für eine vierzügige Kita entstehen. Durch die Gebäudestellung wird die Außenspielfläche vor Lärmimmissionen geschützt. Der Neubau kann zeitlich unabhängig von der Bebauung der anderen Baufelder realisiert werden. Mit der Umstrukturierung des Geltungsbereiches soll ein neues Quartier für unterschiedlichste Bewohnerinnen und Bewohner entstehen, das bezahlbaren Wohnraum in hoher Qualität bietet. Dazu ist ein breites Angebot der Wohnformen und Wohnungsgrößen geplant. Um die städtebauliche und soziale Vielfalt zu fördern, werden die Wohntypologien gemischt im Quartier angeordnet. Alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar, können über Aufzüge angedient werden und werden so geplant, dass die Kriterien des sozialen Wohnungsbaus grundsätzlich erfüllt sind. Die Erdgeschosseinheiten verfügen teilweise über einen Mietergarten (Wohnungsgarten). In den Obergeschossen werden die Wohnungen zur Erhöhung der Qualität mit einer Loggia und im WA 2.1 mit Balkonen ausgestattet. Teilweise müssen die Loggien auf Grund des Lärmeintrags verglast ausgebildet werden. In der Gemeinschaftsfläche Innenhof wird eine Spielanlage angelegt. Damit die Spielfläche selbst niveaugleich und barrierefrei zugänglich bleibt, wird der Bodenaufbau der Tiefgarage nicht durchgehend, sondern nur für Pflanzungen, erhöht. Der bestehende Versorgungsschwerpunkt am Badeniaplatz bietet Versorgungsangebote in fußläufiger Erreichbarkeit. Weitere Nahversorgungs- angebote werden durch den Bebauungsplan nicht ausgeschlossen und könnten bedarfsorientiert angesiedelt werden. Im Süden des Geltungsbereiches wird die bestehende Grünfläche mit den vorhandenen Wegeverbindungen als baumbestandene Wiesenlandschaft erhalten. Die geschützte Feldhecke entlang der Bahntrasse wird weitestgehend erhalten, die notwendige Lärmschutzanlage dazu nach Norden abgerückt. Das Grundstück der Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 11 - Mafalda wird mittelfristig geräumt und in die Grünfläche integriert. In einem Teilbereich der Grünfläche wird eine Ballspielwiese angeboten. Gestalterische Abgrenzungen können als Maßnahmen für eidechsenfreundliche Habitatstrukturen dienen. An der südlichen Grenze des Geltungsbereiches verläuft ein Bahntrasse, für die Planungen zum Ausbau der Gleisanlagen vorliegen. Die Fläche für ein zusätzliches Gleis der Strecke Karlsruhe – Durmersheim ist freizuhalten, die Lärmschutzanlage (Wall/Wand) wird dementsprechend von der Bahnfläche abgerückt (ca. 8,00 m) und damit auch die geschützte Feldhecke erhalten. Lageplan Bebauungskonzept, Stand 19.09.2018 Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 12 - Art der baulichen Nutzung Die drei Baufelder (WA1, WA 2 und WA 3) werden als ein in mehrere Teile gegliedertes Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Vorrangiges städtebauliches Ziel ist die Schaffung von Wohnraum. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen sind ausnahmsweise zulässig. Damit werden weitere, die Wohnfunktion ergänzende Nutzungen ermöglicht. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Tankstellen und Gartenbaubetriebe sind nicht zulässig. Damit werden Nutzungen, die die Wohnfunktion stören könnten, ausgeschlossen. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die jeweilige Grundflächenzahl und die jeweilige zulässige Wandhöhe (minimal/maximal) definiert. Zusammen mit den eng gefassten Baufeldern definieren sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine konsequente Realisierung des städtebaulichen Entwurfes und stellen sicher, dass sich die neue Bebauung in die Umgebung einfügt. Grundflächenzahl Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,37 unterhalb der Obergrenze des §17 Abs. 1 BauNVO festgesetzt und orientiert sich damit an der baulichen Dichte der umliegenden Wohnquartiere. Darüber hinaus ermöglichen die textlichen Festsetzungen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl durch Nebenanlagen gemäß § 19 Abs.4 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,8. Dieser Spielraum ist insbesondere für die Errichtung der benötigten Tiefgaragen erforderlich. Die vorhandenen Stellplätze in der Woerishofferstraße sind bereits heute stark ausgelastet. Mit der Tiefgarage im Baufeld WA 2 können die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden. Zugleich wird das neue Wohnquartier weitestgehend von fließendem und ruhendem Verkehr freigehalten und attraktive Freiräume hergestellt. Mit der zulässigen Überschreitung der GRZ entsteht genügend Spielraum für die vorgesehenen zusätzlichen Nebenanlagen (neben der Tiefgarage z.B. auch Stellplätze und ihre Zufahrten oder überdachte Fahrradabstellplätze). Um das Maß der unterbauten Flächen zu begrenzen, sind Tiefgaragen durch die Darstellung der Planzeichnung nur im Baufeld WA 2 zulässig. Zum Ausgleich der eingeschränkten Bodenfunktionen durch die großflächige Über- und Unterbauung sind eine Überdeckung und Begrünung der Tiefgarage sowie eine Dachbegrünung vorgeschrieben. Rechnerische Geschossflächenzahl Die Geschossflächenzahl wird durch den Bebauungsplan nicht festgesetzt. Die rechnerische Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,32 überschreitet die Obergrenze des §17 Abs. 1 BauNVO. Die Überschreitung entspricht der Vorgabe des städtebaulichen Entwurfes. Die Überschreitung des Schwellenwertes von 1,2 ergibt Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 13 - sich aus der flächensparenden Bauweise und begründet sich städtebaulich aus der Orientierung an der Bebauungsstruktur westlich angrenzenden Quartiers. Zulässige Wandhöhe Für jedes Baufeld wird die maximal zulässige Wandhöhe festgesetzt, die den Vorgaben des städtebaulichen Entwurfes entspricht. Überschreitung der Wandhöhe sind nur durch technisch erforderliche Anlagen der Gebäudenutzung zulässig und werden durch die örtlichen Bauvorschriften definiert. Die Festsetzung der maximalen Wandhöhe schließt eine Beeinträchtigung von Richtfunkstrecken aus. Aus städtebaulichen Gründen wird in den südlichen und östlichen Baufeldern auch eine Mindestbauhöhe festgesetzt, um die Wohnbebauung entlang der südlichen Bahnstrecke und gegenüber dem östlichen Gewerbegebiet abzuschließen. Die Mindestwandhöhen dienen dabei neben der Festsetzung des Gestaltungsbildes in besonderem Maße auch dem notwendigen Lärmschutz der Wohnnutzungen und der Kindertagesstätte sowie der Bewohnerfreianlagen im Innenhof. Beispielhafte Darstellung: Festsetzung von Wandhöhen in Bezug zur festgesetzten Bezugshöhe Die Wandhöhe beschreibt die Höhe zwischen festgesetzter Bezugshöhe A und dem oberen Wandabschluss in Metern. Die Bezugshöhe A beschreibt die Höhe der Woerishofferstraße am südlichen Ende (Wendebereich). Die Bezugshöhe für die maximalen Wandhöhen in den Baufeldern wird aus Gründen der Eindeutigkeit in Metern über NHN festgesetzt. Die gemeinsame Bezugshöhe A kann im weitestgehend ebenen Geltungsbereich für alle Baufelder festgesetzt werden und bietet damit einen eindeutigen und einheitlichen Maßstab für die Höhe aller Gebäude. Die Oberkante von Tiefgaragen (zzgl. der überdeckenden Schichten) darf die festgesetzte Bezugshöhe A um max. 1,35 m überschreiten. Damit kann der Innenhof des Baufelds WA 2 auf die Höhe des Erdgeschosses angehoben und die Gebäude im WA 2 niveaugleich und barrierefrei über den Innenhof erschlossen werden. Die zulässige Wandhöhe entspricht den Vorgaben des städtebaulichen Entwurfes. Die Höhe wird in den Baufeldern differenziert, prägnante Eckpunkte werden hervorgehoben, um die Traufkante aufzulockern. Die Wandhöhe orientiert sich entlang der Woerishofferstraße am westlich angrenzenden Wohnquartier. Die dort vorherrschenden drei Vollgeschosse werden durch ein Staffelgeschoss mit Satteldach überhöht und entsprechen damit den im Plangebiet vorgesehenen vier Vollgeschossen. Abseits der Woerishofferstraße werden die Wandhöhen angehoben. Die fünf bzw. sechs vorgesehenen Vollgeschosse stellen ein großes Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 14 - Wohnflächenangebot her und bieten zudem einen besseren Lärmschutz gegenüber der Bahn und dem angrenzenden Gewerbe. Vollgeschosse Die Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse wird durch den Bebauungsplan nicht festgesetzt. Staffelgeschosse werden ausgeschlossen, mit der zulässigen Wandhöhe werden die tatsächlichen Gebäudekubaturen definiert. Abweichende Bauweise Die festgesetzte abweichende Bauweise erlaubt innerhalb der Baugrenzen die Realisierung der im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen Gebäudelängen von über 50 m. Unter-/überbaubare Grundstücksflächen Der Bebauungsplan weist über- und unterbaubare Flächen aus und hält damit weite Teile der privaten Grundstücksflächen von Gebäudestrukturen frei. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen definiert, die sich eng auf die geplanten Gebäude des städtebaulichen Entwurfes konzentrieren. Balkone und Loggien dürfen die Baugrenzen ab dem 1. Obergeschoss um bis zu 1,80 m überschreiten. Benachbarte Balkone und Loggien können, sofern sie als gestalterische Einheit wirken, zusammen bis zu 9 m breit sein. Zusätzlich wird im Baufeld WA 2 eine zusätzlich unterbaubare Fläche definiert, die im Innenhof des Baufeldes die Realisierung der Tiefgarage planungsrechtlich sichert. Aus der Tiefgaragenfläche sind mindestens zwei Flächen von je mindestens 12,00 m² auszunehmen, die der Anpflanzung von Bäumen dienen. Darüber hinaus weist der Bebauungsplan Flächen für PKW- und Fahrradstellplätze aus, damit werden Stellplätze in diesen Bereichen gesichert, zugleich aber auch zugunsten der Freiräume auf diese Bereiche beschränkt. Erschließung ÖPNV In unmittelbarer Nähe (ca. 250-300 m) zum Plangebiet befindet sich die fußläufig erreichbare Haltestelle „Oberreut Badeniaplatz“, hier verkehren die Trambahn Nr. 1 sowie die Buslinie 51. Motorisierter Individualverkehr Das neue Wohnquartier wird über die bestehende, entlang der westlichen Plangebietsgrenze verlaufende Woerishofferstraße erschlossen. Die bisherigen Wohngebäude im Plangebiet konnten auch über die Straße Kleinoberfeld von Osten erreicht werden, besonders die bestehende Mafalda wurde über diese Straße erschlossen. Die östlich an das Plangebiet heranreichende Straße Kleinoberfeld wird Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 15 - jedoch nicht mehr als Zufahrt für den PKW-Verkehr vorgesehen, das Wohnquartier wird damit funktional vom Gewerbegebiet entkoppelt. Eine Erschließungsfunktion für Fuß- und Radverkehr bleibt gewährleistet. Die Grundstückszufahrt zu Baufeld WA 1, die Ein-/Ausfahrt zur Tiefgarage sowie die Rettungszufahrt zum Baufeld WA 2 liegen direkt an der Woerishofferstraße. Zur Erschließung des Baufelds WA 3 wird südlich der Baufelder WA 2 und WA 3 die öffentliche Verkehrsfläche Planstraße mit der Zweckbestimmung „Erschließungsfläche mit besonderer Aufenthaltsqualität“ festgesetzt. Die Planstraße beginnt am Kreisverkehr, dem südlichen Ende der Woerishofferstraße, und führt entlang der öffentlichen Grünfläche nach Osten. Die Planstraße endet in einer Wendeanlage. Brandschutz und Rettungswesen Die Erschließung für die Feuerwehr und andere Rettungskräfte erfolgt über die Woerishofferstraße, die Planstraße und den Innenhof des Baufeldes WA 2. Zufahrt zur Bahnstrecke Die bestehende Zufahrt zur Bahntrasse über die vorhandenen Wegestrukturen in der öffentlichen Grünfläche im Flurstück 21642 östlich der Kleingärten wird durch die Lärmschutzanlage überplant. Die zukünftige Zufahrt für Pflege- und Wartungsarbeiten wird im Rahmen des städtebaulichen Vertrags sichergestellt. Ruhender Verkehr: PKW Pro Wohneinheit sind 1,0 PKW-Stellplätze vorgesehen. Zusätzlich sind 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit (WE) als Besucherstellplätze herzustellen. Für den Neubau einer vierzügigen Kita werden insgesamt 9 Stellplätze vorgesehen. Im Baufeld WA 1 werden die notwendigen Bewohner-Stellplätze oberirdisch auf der privaten Grundstücksfläche angeordnet. Im Baufeld WA 2 wird eine große Tiefgarage unter der Blockbebauung und dem Innenhof vorgesehen, die den Stellplatzbedarf des Baufeldes abdeckt. Ggf. zusätzlich notwendige Bewohnerstellplätze des Baufeldes WA 2 werden oberirdisch im Baufeld WA 1 nachgewiesen. Im Baufeld WA 3 werden die PKW-Stellplätze oberirdisch auf der privaten Grundstücksfläche vorgesehen, in Verlängerung der öffentlichen Parkplätze der Planstraße. Die Besucherparkplätze des neuen Wohnquartiers werden in der neu zu errichtenden Erschließungsfläche Planstraße hergestellt. In den Bereichen mit einseitiger Senkrechtparkierung werden in der Planstraße verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig werden, um Parken am Fahrbahnrad zu unterbinden. Dies ist notwendig, damit die PKW aus der Senkrechtparkierung sicher ausparken können. Die Woerishofferstraße wird im Zuge des Neubaus in ihrer Funktion und Ausprägung (beidseitige Stellplätze und Bäume) erhalten. Lediglich 9 öffentliche Parkplätze und je ein Baum in Höhe des querenden Fußweges sowie in der Feuerwehr-/Rettungszufahrt zum Innenhof müssen den notwendigen Zufahrten und Zugängen zu Müllsammelräumen weichen. Die entfallenden Parkplätze werden in der Planstraße wiederhergestellt. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 16 - Ruhender Verkehr: Fahrrad Pro Wohneinheit sind 2,0 Fahrrad-Stellplätze vorzusehen. Die notwendigen Fahrradstellplätze werden zum Teil in den Erdgeschossen und Untergeschossen der Baufelder hergestellt. Außerdem werden im Baufeld WA 1 zwei Fahrradstellplatzanlagen vorgesehen, die auf einer Fläche von insgesamt 290 m² bis zu 140 Fahrradstellplätze anbieten. Stellplatzangebot PKW Fahrrad Stellplätze PKW oberirdisch Stellplätze PKW TG Stellplätze Fahrrad oberirdisch Stellplätze Fahrrad TG/Gebäude WA 1 38 140 76 WA 2 135 170 WA 3 9 Parkplätze Planstraße 61* * 9 Parkplätze stellen den Ersatz für entfallende Parkplätze der Woerishofferstraße dar, 52 Parkplätze stellen Besucherparkplätze für den Wohnungsneubau dar Geh- und Radwege Zur Sicherung einer attraktiven, gebietsinternen Erschließung wird das Plangebiet durch mehrere Fuß- und Radwege durchquert, die die einzelnen Gebäude erschließen, das Neubauquartier eng mit den umgebenden Stadträumen vernetzen und in überörtliche Wegeverbindungen einbinden. Zwischen Baufeld WA 1 und WA 2 nimmt ein Fuß- und Radweg die von Westen kommende bestehende Wegeverbindung aus dem Bestandsquartier auf und führt sie nördlich am Baufeld WA 2 entlang zur Straße Kleinoberfeld und darüber hinaus weiter nach Süden zur öffentlichen Grünfläche. An der Planstraße greift ebenfalls ein Fuß- und Radweg eine weitere von Westen kommende Wegeverbindung aus dem Bestandquartier auf und führt sie südlich am Baufeld WA 2 entlang zur Straße Kleinoberfeld. Außerdem verläuft dieser Fuß- und Radweg am Baufeld WA 3 entlang und stellt abseits der Fahrbahn einen sicheren Gehweg zur sozialen Einrichtung dar. Die bestehenden Wegeverbindungen in der öffentlichen Grünfläche werden soweit möglich erhalten und an die neuen Fuß- und Radwege angeschlossen. Die Wege in der öffentlichen Grünfläche werden nicht als Verkehrsfläche festgesetzt, sondern als Anlagenweg erstellt. Ver- und Entsorgung Die Versorgung mit Strom, Wärme und die Anbindung an die Frisch- und Abwassersysteme werden über die öffentlichen Verkehrsflächen sicher-gestellt. Alle Baufelder können über die bestehende Woerishofferstraße (Baufeld WA 1 und 2) oder die Planstraße (Baufeld WA 3) erschlossen werden. Das Plangebiet wird an das Versorgungsnetz der Stadt Karlsruhe angeschlossen, das im Bereich der Woerishofferstraße ausreichend dimensioniert ist. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 17 - Ein durch das Vorhabengrundstück verlaufender öffentlicher Schmutzwasserkanal DN300 ist in Abstimmung mit dem Tiefbauamt (Bereich Stadtentwässerung) zu verlegen. Dies hat auf Kosten der zukünftigen Bauherrin zu erfolgen. Einzelheiten werden über den städtebaulichen Vertrag geregelt. Des Weiteren ist zu beachten, dass im Plangebiet Hausanschlussleitungen der bisherigen Nutzungen bestehen und ggf. im Zuge von Neubaumaßnahmen angepasst werden müssen. Die Abfallentsorgung erfolgt durch die Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe über dauerhafte Müllaufstellflächen entlang der Woerishofferstraße. Im Baufeld WA 1 wird dazu eine Fläche für Nebenanlagen ausgewiesen, im Baufeld WA 2 sind Müllsammelräume in den Gebäuden vorgesehen. Es wird eine direkte Abholung der Müllsammelbehälter aus den Müllsammelräumen in den Gebäuden und der Nebenanlage vorgesehen. Das Baufeld WA 3 kann über die Planstraße angefahren werden. Der Wendehammer am Ende der Planstraße ermöglicht das Wenden der Entsorgungsfahrzeuge. Sämtliche Abfallbehälter für das Baufeld WA 3 sind im Bereich der Planstraße bzw. im Bereich des Wendehammers anzuordnen. Beträgt die Transportweglänge zu den Standplätzen mehr als 15 m sind die jeweiligen Abfallbehälter an der Planstraße bzw. am Wendehammer bereitzustellen. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Die Entwässerungskonzeption ist frühzeitig mit dem Tiefbauamt Stadtentwässerung abzustimmen, siehe „Niederschlagswasser“, 4.7.8. Energiekonzept Die geplanten Gebäude im Geltungsbereich sollen als KfW-55-Gebäude errichtet werden und an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Näheres wird im städtebaulichen Vertrag geregelt. Gestaltung Im Sinne einer hohen Gestaltungsqualität des Wohnquartiers und zur Sicherung ökologischer Funktionen werden folgende Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften aus dem städtebaulichen Entwurf hergeleitet und in den Bebauungsplan aufgenommen, die den Standards der Stadt Karlsruhe entsprechen. Nebenanlagen Nebenanlagen, darunter auch Garagen und Carports, werden im gesamten Plangebiet ausgeschlossen, um die Flächen außerhalb der überbaubaren Flächen als attraktive Freiräume zu sichern und vor einer Bebauung und Versiegelung zu bewahren. Davon sind innerhalb der privaten Grundstücksflächen notwendige Anlagen wie Kinderspielanlagen, Terrassen oder nicht überdachte Rankgerüste ausgenommen. Im WA 1 sind außerdem Fahrradabstellanlagen bis zu einer festgesetzten, maximalen Flächengröße von 290 m² und gemäß Planzeichnung eine Fläche für Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 18 - Nebenanlagen als Aufstellfläche für Müllbehälter zulässig. Im WA 2 ist außerdem gemäß Planzeichnung eine Fläche für Nebenanlagen als Gerätelagerraum/-fläche oder Fahrradabstellanlage zulässig. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Die Dachformen und Dachneigung werden definiert, um ein hochwertiges und einheitliches Gestaltungsbild zu erzielen, dass sich in die angrenzende Wohnbebauung einfügen kann. Dazu zählt auch die festgesetzte Dachbegrünung. Werbeanlagen Werbeanlagen werden in Art, Ort, Größe und Gestaltung definiert, um ein attraktives und einheitliches Gestaltungsbild zu erzielen und Gestaltungsdefizite zu vermeiden. Die Vorschriften zu Werbeanlagen entsprechen den üblichen Standards der Stadt Karlsruhe für Wohngebiete. Unbebaute Flächen, Vorgärten, Abfallbehälter und Einfriedungen Die Festsetzungen zur Gestaltung der unbebauten Freiflächen, sowie der öffentlich einsehbaren Vorgärten, Standorte zur Abholung von Abfallbehältern und Einfriedungen stehen in engem Bezug zu den grünordnerischen Festsetzungen und setzen grundlegende, einheitliche Rahmenbedingungen eines attraktiven Freiraums fest. Gleichzeitig werden ökologische Aspekte berücksichtigt. Die unbebauten Flächen der Baugrundstücke sind bis auf notwendige Ausnahmen als Grünfläche herzustellen. Dazu sind notwendige Befestigungen wasserdurchlässig zu gestalten, um den Grad der Versiegelung einzuschränken und einen hohen Grünflächenanteil im Wohnquartier zu sichern. Zu den unbebauten Flächen gehören insbesondere auch die Vorgärten, die wegen ihrer hohen Bedeutung für das Gestaltungsbild als Vegetationsfläche anzulegen sind. Es soll an den Charakter und an das Straßenbild der bestehenden Bebauung angeknüpft und auf zeitgemäße Bedürfnisse abgestimmt werden. Die Breite der Gebäudezugänge wird beschränkt. Neben den Zugängen sind Flächen für das kurzzeitige Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen oder Rollatoren zulässig. Standorte für die dauerhafte Sammlung von Abfall sind in die Gebäude/Nebenanlagen zu integrieren und damit aus dem Gestaltungsbild weitestgehend ausgeschlossen. Zulässig ist ausschließlich die oberirdische Aufstellung von Abfallbehältern an Abholtagen. Einfriedungen werden in Art und Höhe definiert, um ein attraktives und einheitliches Gestaltungsbild zu erzielen. Abgrabungen und Aufschüttungen Die Zulässigkeit von Aufschüttungen und Abgrabungen wird auf die Herstellung barrierefreier Gebäudezugänge, die Modellierung von Kinderspielanlagen und Retentionsflächen, die Aufschüttung von Lärmschutzwällen bzw. die Herstellung eines für die Unterhaltung der Wallbepflanzung geeigneten Böschungswinkels des Lärmschutzwalls begrenzt. Antennen der Baugrundstücke Die Zahl der Antennen wird zum Schutz der Gestaltungsqualität begrenzt. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 19 - Freileitungen Niederspannungsfreileitungen werden zum Schutz der Gestaltungsqualität ausgeschlossen. Niederschlagswasser Durch die Planzeichnung werden Retentionsflächen (R1-R6) festgesetzt, die den Versickerungsmulden des Entwässerungskonzeptes entsprechen. Niederschlagswasser ist in den privaten Grundstücksflächen zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden. Dazu wird die technische Ausführung der Versickerungsmöglichkeiten definiert. Davon ausgenommen wird ausschließlich das Baufeld WA 2.1A+B: Das Niederschlagswasser des Baufeldes 2.1A+B wird teilweise in den Regenwasserkanal in der Woerishofferstraße eingeleitet. Die durchzuführenden Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser dienen dazu, im Wasserschutzgebiet „Kastenwört“, Zone IIIB, das unbedenkliche Wasser im Planungsgebiet zurück zu halten und entsprechend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes in den privaten Grundstücksflächen in den Wasserhaushalt einzubringen. Die vorgesehene extensive Dachbegrünung hält Niederschlagswasser zurück und leitet es zeitverzögert - mit Vorbehandlung in Mulden-Rigolen und/ oder Rigolen - zur Versickerung weiter. Im Baufeld WA 1 werden die Versickerungsmulden R2 und R3 sowie eine Versickerungsrigole im Bereich der Stellplätze für die Retention vorgesehen. Im Baufeld WA 2 können Retentionsflächen aufgrund der großflächigen Unterbauung sowie aufgrund von notwendigen Abständen zu Gebäuden nur eingeschränkt realisiert werden. In der Mulde R1 sind die zu pflanzenden Bäume zu beachten. Ergänzend zur Mulde R1 wird ein Stauraumkanal an der Woerishofferstraße vorgesehen und ein Anschluss an die Retentionsmulde R2. Im Baufeld WA 3 werden die Versickerungsmulden R5 und R6 für die Retention vorgesehen. In der privaten Grünfläche wird die Mulde R4 als Überlauf vorgesehen, sie wird mit den Mulden R1 und weiterführend auch R5, verbunden (siehe dazu Leitungsrechte, 6). Unter dem Aspekt des Schadstoffrückhalts muss die Versickerung über den bewachsenen Boden sichergestellt werden. Die im Baufeld anstehenden heterogenen Auffüllungen im Boden sind hinsichtlich ihrer Durchlässigkeit von kf < 10-6 m/s für eine Versickerung ungeeignet, sodass unabhängig von den Witterungsverhältnissen, eine vollständige Versickerung des Niederschlagswassers i.d.R. nicht mehr möglich ist. Generell sind flächige Versickerungseinrichtungen wie Mulden zu bevorzugen. Die Baugrunderkundung empfiehlt einen Bodenaustausch bis zum Erreichen der geeigneten Kiese/Sande oder lokale hydraulische Kurzschlüsse in gewissen Rastern um durchlässige Bereiche zu schaffen. Die Beckensole muss zum Mittleren höchsten Grundwasserflurabstand (MHGW) einen Abstand von mindestens 1,00 m einhalten. In Bereichen, in denen Niederschlagswasser gezielt versickert wird, ist die Schadstofffreiheit des Untergrundes durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen, eventuell ist ein Bodenaustausch erforderlich. Im Zuge des Bauantrag-/ Kenntnisgabeverfahren ist ein Nachweis zur Niederschlagswasser- behandlung zu führen. Zur Niederschlagswasserentwässerung ist ein Konzept Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 20 - vorzulegen, das mit Umwelt und Arbeitsschutz, Tiefbauamt und Zentral Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe abzustimmen ist. Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz Grünordnung Die Grünordnung zum neuen Wohnquartier wird aus dem städtebaulichen Entwurf abgeleitet. In der öffentlichen Grünfläche sowie im Baufeld WA 1 werden einzelne Bestandsbäume, in der öffentlichen Grünfläche außerdem die Feldhecke, das Brombeergebüsch und die Wiesenlandschaft mit einem Erhaltungsgebot belegt. Daneben werden Einzelpflanzgebote zu Bäumen und flächige Pflanzgebote von öffentlichen und privaten Flächen festgesetzt. Ergänzt werden diese Pflanzbindungen und Gebote durch Festsetzungen zur Begrünung von Stellplätzen, Tiefgarage, Dächern, Lärmschutzwall/-wand, Retentionsflächen und Nebenanlagen. Durch die Pflanzbindungen und Pflanzgebote werden die Gestaltungsqualität und die Grundzüge der Freiraumgestaltung festgesetzt. Die Festsetzungen dienen der Gebäude- und Freiraumgestaltung, der optischen Gliederung des Baugebiets, der Einfügung des Quartiers in das westlich angrenzende Bestandsquartier, der Abgrenzung vom östlich angrenzenden Gewerbequartier und der landschaftsgerechten Ortsrandgestaltung im Übergang zum südlich angrenzenden Landschaftsraum. Die Pflanzbindungen und Pflanzgebote werden insbesondere zur Wahrung von ökologischen Funktionen definiert. Die Begrünung nicht überbaubarer und nicht überbauter Grundstücksflächen wirkt auch der Bodenversiegelung entgegen und ermöglicht Kleintieren und Vögeln Fortpflanzungs-, Nahrungs- und Rückzugspotenzial. Die Pflanzbindungen und Pflanzgebote sollen einer Erwärmung des Lokalklimas im Quartier entgegenwirken. Die Sonneneinstrahlung wird durch den Schattenwurf des Blattwerks der Bäume und weiteren Grünstrukturen abgeschirmt und damit eine Aufheizung von Teilen der Straßen und Fassaden verhindert. Auch die Verdunstungskälte reduziert die Temperatur der unmittelbaren Umgebung, gleichzeitig wird die Luftfeuchtigkeit erhöht. Die Pflanzgebote dienen der Verringerung der Auswirkungen und des Ausgleichs der als Eingriffe zu wertender Überbauung von grünordnerischen Festsetzungen bestehender Bebauungspläne im beplanten Innenbereich sowie von Bestandsvegetation im unbeplanten Außenbereich. Die im Grünordnungsplan (Umweltbericht) bzw. im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans mit einem Erhaltungsgebot gekennzeichneten Einzelbäume sollen zur Erfüllung von ökologischen Funktionen geschützt und erhalten werden (Umweltbericht PFB1): Ein neu gepflanzter Baum benötigt viele Jahre, um eine Krone zu entwickeln, die die Funktionen Klimaregulierung, Staubbindung, Verringerung des Wasserabflusses und Lebensraum für Vögel und Insekten erfüllen kann. Einzelne bestehende Robinien in der öffentlichen Grünfläche sind vom Erhaltungsgebot ausgenommen, sie sollen durch heimische Arten ersetzt werden. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 21 - Die bestehende Feldhecke entlang der Bahnlinie wird als gesetzlich geschütztes Biotop durch die Planzeichnung soweit als möglich mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt (Umweltbericht PFB2), lediglich in einem kleinen Teil ist ein Eingriff durch die Lärmschutzanlage erforderlich. Ein weiteres Herausrücken der Lärmschutzanlage aus der Feldhecke würde die Lärmschutzwirkung vermindern. Die Ausgleichsfähigkeit des Eingriffs in die Feldhecke wird vom Umweltamt der Stadt Karlsruhe auf Grundlage der vorliegenden Planung als gegeben erachtet. Westlich der bestehenden Feldhecke wird die Feldhecke als Ausgleichsmaßnahme erweitert (Umweltbericht PFG13). Die Art der Bepflanzung ist dementsprechend am Bestand (PFB2) zu orientieren. Das Pflanzgebot wird dazu direkt an die bestehende Feldhecke angeschlossen. Durch die Lärmschutzanlage können andere mögliche Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht mit dem Bestand verbunden werden. Mit dem Erhalt der großflächigen extensiv genutzten Wiesen (Umweltbericht PFB3) mit vielfältigen Strukturelementen werden die Funktionen Artenschutz, Biotopschutz, Biotopentwicklung, Rückhaltung von Niederschlagswasser, mikroklimatologischer Ausgleich und landschaftsgerechter Übergang zum Außenbereich in diesem Bereich aufrechterhalten. Der Erhalt von Gehölz- und Gebüschstrukturen sowie des Ruderalbewuchs ist für den Artenschutz notwendig. In der großflächigen Wiese wird auch ein Bolzplatz eingerichtet. Innerhalb des Pflanzerhaltungsgebotes PFB3 ist zwischen der Planstraße und der privaten Grünfläche mit Retentionsfunktion (R4) auf den Erhalt von Gebüsch- und Gehölzbeständen zu verzichten. In diesem Teilbereich wird auch der notwendige Überhang der Stellplätze für PKW nachgewiesen. Eine Wiesenvegetation ist mit dieser zweiten Funktion vereinbar, Gehölzstrukturen aber nicht. Das durch die Planzeichnung als Erhaltungsgebot festgesetzte Brombeergebüsch (Umweltbericht PFB4) ist im Zuge der Hochbau- und Freiraumgestaltungsmaßnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln zu pflegen (Auf-den Stock-zu-setzen). Die Pflanzgebote von Einzelbäumen (Umweltbericht PFG1und PFG2) setzen standortegerechte, heimische Laubbäume fest, die zulässigen Arten werden in der Pflanzliste definiert. Davon abweichend sind in öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen sowie in privaten Stellplatzanlagen ausschließlich klimaresiliente Arten zu verwenden, um den zu erwartenden klimatischen Herausforderungen dieser Standorte gerecht zu werden. Die geringe Breite der Vorgärten zwischen den Gebäuden und den Erschließungsflächen ist in der Auswahl von mittelkronige, vorzugsweise schmal- oder pyramidal wachsende Bäume zu berücksichtigen. Das Pflanzgebot „Vorgärten“ (Umweltbericht PFG 5) setzt die Gestaltung entlang der öffentlichen Erschließungsflächen fest. Es fügt die neue Bebauung damit insbesondere entlang der Woerishofferstraße in das vorhandene, homogene Gestaltungsbild des angrenzenden Bestandes und Stadtteils ein. Es definiert dazu Mindestanforderungen der Vegetationsfläche, des Umfangs und der Art der Bepflanzung. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 22 - Das Pflanzgebot „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ (Umweltbericht PFG 7) setzt auf der Tiefgarage im Baufeld WA 2 die Herstellung einer Kinderspielanlage in einer zu begrünenden Fläche fest und definiert dazu Mindestanforderungen der Vegetationsfläche, des Umfangs und der Art der Bepflanzung. Die Gemeinschaftsfläche Innenhof muss entsprechend der Festsetzung der zusätzlich unterbaubaren Grundstücksfläche mindestens zwei Flächen aufweisen, die nicht durch die Tiefgarage unterbaut sind und für den Wurzelbereich von Baumpflanzungen genutzt werden können. Das Pflanzgebot „Wohnungsgärten“ (Umweltbericht PFG 8) setzt auf der Tiefgarage im Baufeld WA 2 die Herstellung begrünter Freiflächen vor Erdgeschosswohnungen fest und definiert dazu Mindestanforderungen der Vegetationsfläche, des Umfangs und der Art der Bepflanzung. Das Pflanzgebot „Grünflächen WA 1 und Private Grünfläche“ (Umweltbericht PFG 6) setzt Flächen als Vegetationsflächen fest, die zugleich der Retentionsfunktion dienen wie auch dem gestalterischen Übergang zum Badenia-Parkplatz bzw. den Randbereich der öffentlichen Grünfläche. Dazu werden Umfang und Art der Bepflanzung definiert. Das Pflanzgebot „Stellplatzanlage Baufeld WA 1.1“ (Umweltbericht PFG 3) setzt die Bepflanzung der Stellplätze am Baufeld WA 1.1 mit 5 Bäumen aus klimatischen Gründen fest. Die Begrünung soll einer Erwärmung der Stellplatzflächen entgegenwirken. Das Pflanzgebot „Straßenrandbereich“ (PFG 12) setzt die Art der Gestaltung in Bereichen entlang der Planstraße fest, die als Freihaltebereich für die Nutzbarkeit der Wendeanlage gem. RASt06 bzw. als Überhang der Stellplätze (notwendige Länge) unabdingbar sind. Im Sinne dieser Funktion werden Gehölze und Bäume ausgeschlossen. Zur Sicherung der Pflanzungen in Verkehrs- und Erschließungsflächen werden Mindestanforderungen zu den Pflanzflächen (Baumscheiben) festgesetzt. Zur Sicherung der Pflanzungen auf der Tiefgarage im Innenhof des Baufelds WA 2 werden Mindestanforderungen zum Bodenaufbau festgesetzt. Zur Sicherung ökologischer Funktionen und der Gestaltungsqualität sowie als Ausgleichsmaßnahme wird die Begrünung der Lärmschutzanlage (Umweltbericht PFG 11) festgesetzt. Dazu werden Umfang und Art der Bepflanzung definiert. Die Festsetzung des zu begrünenden Dachflächenanteils wird in Bezug auf die gesamte Gebäudegrundfläche mit 80% definiert (Umweltbericht PFG4). Es ist vorgesehen die Dachflächen bis auf technisch erforderliche Aufbauten, Konstruktionsflächen oder Dachterrassen vollständig zu begrünen. Der Anteil der zu begrünenden Gebäudegrundfläche ist über alle Baufelder insgesamt herzustellen. Damit werden auch zeitlich versetzte Realisierungsabschnitte erleichtert, nicht jedes Baufeld/Gebäude muss sofort bei Fertigstellung 80 % Dachbegrünung aufweisen. Die Dachbegrünung dient dem Ausgleich von Temperaturschwankungen und verhindert somit ein schnelles Aufheizen der Dachflächen am Tag und verringert die nächtliche Wärmeabstrahlung. Begrünte Dächer speichern Niederschlagswasser, bringen einen Teil davon durch Verdunstung vorzeitig in den Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 23 - atmosphärischen Wasserkreislauf zurück und lassen das Überschusswasser erst zeitverzögert abfließen. Die Dachbegrünung ist damit auch ein elementarer Bestandteil auch der Entwässerungskonzeption. Zur Sicherung der Gestaltungsqualität und ökologischen Funktionen sind Nebenanlagen vollständig, das heißt an allen Seitenwänden und der Dachfläche, mit Kletter- und Rankpflanzen zu begrünen (Umweltbericht PFG10). Zur Sicherung der Versickerungsfunktion wird die Art der Bepflanzung von Retentionsflächen festgesetzt. Zum Schutz von Leitungen, Kanälen, Mulden und Rigolen wird der Mindestabstand von Bäumen festgesetzt und der Eingriff von Wurzelwerk in die Leitungszonen ausgeschlossen. Hinweise zu Pflanzbindungen und Geboten Die mit Pflanzbindung belegten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Insbesondere während der Bauphase sind die Bäume durch geeignete Maßnahmen vor mechanischen Beeinträchtigungen zu schützen. Die als Pflanzgebote festgesetzten Maßnahmen sind fachgerecht herzustellen und dauerhaft zu unterhalten, zu pflegen und bei Ausfall zu ersetzen. Zur Verwendung kommende Pflanzen und Materialien müssen den entsprechenden Qualitätsnormen entsprechen und fachgerecht eingebaut werden. Bei Baum- und Gehölzpflanzungen sowie Ansaaten sind standortheimische Arten und Sorten (vgl. Artenlisten 7.6.1 Artenliste 1: Gehölzpflanzungen) bzw. ist regionales Saatgut (Herkunftsregion 6) zu verwenden. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. Pflanzliste Um den ortstypischen Charakter des Quartiers und seines Umfeldes und Landschaftsbildes zu wahren, sowie als Habitat für heimische Tierarten wird eine Auswahl an Arten für Gehölze, Dachbegrünungen sowie Begrünung mit Rank- und Kletterpflanzen festgesetzt. Die Artenlisten orientiert sich am Leitfaden „Gebietsheimische Gehölze in Baden- Württemberg“. Berücksichtigt werden die ortsbildprägende Wirkung und die Standortansprüche. Bäume 1. Ordnung (über 15 m Höhe) sind ebenfalls aufgeführt, diese sind jedoch nur bei ausreichenden Platzverhältnissen zu pflanzen bzw. es sind entsprechende Sorten zu wählen. Darüber hinaus werden klimaresiliente Baumarten definiert, die besonderen klimatischen Anforderungen gerecht werden können. Weitere Ausführungen zur Pflanzliste sind dem für das Plangebiet erarbeiteten Umweltbericht (Planung+Umwelt, Stuttgart, 30.11.2020) zu entnehmen, welcher als Anlage 1 beigefügt ist. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 24 - Eingriff in Natur und Landschaft Bei der Durchführung des Bebauungsplanes „Östlich Woerishofferstraße“ entstehen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, des Bodens und des lokalen Klimas, die durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz gem. § 1 a BauGB). Folgende Auswirkungen werden als unvermeidbar und erheblich eingestuft:  Versiegelung von Boden (damit auch geringere Grundwasser-Neubildung und erhöhter  Oberflächenwasserabfluss) und Inanspruchnahme von Bodenraum (Tiefgarage)  Inanspruchnahme von Wiesenflächen und Gehölzbeständen (Biologische Vielfalt und als klimatisch bedeutsame Ausgleichsfläche)  Verlust von Lebensräumen/ Nahrungsflächen für Brutvögel, Fledermäuse und für Zaun- und Mauereidechsen  Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsflächen und Einschränkung der bodennahen Kaltluftbewegung (Belüftungsachse) Der nach Umsetzung der internen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleibende Ausgleichsbedarf beläuft sich für Biotope/Arten auf 40.513 Ökopunkte, für den Boden auf 30.947 Ökopunkte und für Verdunstung/Klima auf 9.057 Ökopunkte. Das Bilanzdefizit beim Schutzgut Klima wird als ausgeglichen angesehen. Insgesamt beläuft sich der Ausgleichsbedarf auf 80.517 Ökopunkte. Dieser wird durch die unter 4.8.5 beschriebenen, externen Maßnahmen ausgeglichen. Weitere Ausführungen sind dem für das Plangebiet erarbeiteten Umweltbericht (Planung+Umwelt, Stuttgart, 30.11.2020) zu entnehmen, welcher als Anlage 1 beigefügt ist. Externe Ausgleichsmaßnahme Das durch die Umweltprüfung ermittelte Defizit in der Eingriffs-/Ausgleichbilanz wird durch die externe Maßnahme „Waldgestaltung im FFH -Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ schutzgutübergreifend ausgeglichen. Der Waldbestand im Distrikt Hardt 13 (Flurstück 22703) ist im Managementplan „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ als FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald kartiert, außerdem als Lebensstätte des Hirschkäfers (1083-4). Aufgrund von Trockenschäden befindet sich der Altbestand in Auflösung. Die ca. 20-jährige Verjüngung besteht zu großen Teilen aus Spätblühender Traubenkirsche (Prunus serotina) in Lücken und auf Freiflächen gibt es größere Bestände der Goldrute (Solidago canadensis), beides Neophyten. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind: ▪ Beseitigung von Prunus serotina und Solidago canadensis (5 Mal in 10 Jahren) ▪ Pflanzung von Eichentrupps und größeren Eichengruppen auf 5000 qm (mit Wildschutzmaßnahmen) Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 25 - ▪ Mischwuchsregulierung zu Gunsten lebensraumtypischer Baumarten (Eiche, Hainbuche, Buche, Birke) ▪ Möglichst langfristige Erhaltung von Alteichen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Durch die Ausführung mit wasserdurchlässigen Belägen wird der Anteil der vollversiegelten Flächen gemindert, wodurch Bodenfunktionen in geringem Umfang erhalten werden können. Die Flächen stehen damit eingeschränkt für die Versickerung und Retention von Regenwasser zur Verfügung. Daher ist diese Maßnahme sowohl für das Grundwasser als auch für die Bodenfunktion "Ausgleichskörper im Wasserhaushalt" von Bedeutung. Retentionsflächen und Dachbegrünung sind wichtige Bausteine eines Niederschlagskonzeptes um das anfallende, nicht behandlungsbedürftige Niederschlagswasser im Gebiet zu versickern. Davon ausgenommen wird ausschließlich das Baufeld WA 2.1A+B: Das Niederschlagswasser des Baufeldes 2.1A+B wird teilweise in den Regenwasserkanal in der Woerishofferstraße eingeleitet. Auf Grund der geringen Durchlässigkeit der vorliegenden Bodenschichten sind hierfür spezifische und passend dimensionierte Maßnahmen zur Retention und zur gezielten Versickerung unerlässlich. Gezielte Versickerung kann nur außerhalb der Altlastenflächen erfolgen. Oberbodenschichten sollten zudem eine Mächtigkeit von min. 0,30 m aufweisen, um die Funktion des Schadstoffrückhaltes zu erfüllen. Im Sinne des Artenschutzes wird mit dem Erhalt der Steinsitzgruppe der Erhalt von Eidechsenhabitaten angestrebt. Neben den Ausgleichsmaßnahmen dienen folgende Festsetzungen der Vermeidung und Verringerung von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft:  Erhalt von Laubbäumen  Erhalt der Feldhecke (in einem überwiegenden Teil)  Erhalt der Vegetationsstrukturen in der öffentlichen Grünfläche  Erhalt des Brombeergebüsches  Pflanzung hochstämmiger, standortheimischer Laubbäume  Baumpflanzung auf öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen  Begrünung privater Stellplatzanlagen  Dachbegrünung  Begrünung der Vorgärten  Begrünung Grünfläche WA 1  Begrünung der Gemeinschaftsfläche Innenhof  Begrünung der Wohnungsgärten  Begrünung sonstiger nicht überbaubarer Grundstücksflächen mit Rasenflächen  Begrünung der Überdachung von Fahrradstellplätzen  Begrünung des Lärmschutzwalls Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 26 -  Begrünung der privaten Grünfläche  Verwendung wasserdurchlässiger Beläge  Überdeckung der Tiefgarage  Versickerung von Niederschlagswasser Dazu kommen folgende Maßnahmen zum Artenschutz, die im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung als notwendig erachtet werden und zum Teil in grünordnerische Festsetzungen integriert werden:  Prüfung vor Bau-, Rückbau oder Rodungsmaßnahmen auf ein Vorkommen von besonders geschützten Tierarten  Jahreszeitliche Begrenzung von Rodung und Rückbau  Schutz der Eidechsenpopulation o Folienschutzzäune während Baumaßnahmen o Abfangen von Eidechsen in Eingriffsbereichen o Vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung der Lärmschutzanlage  Erhalt und Schaffung von eidechsenfreundlichen Habitatstrukturen (in den vorangehend beschriebenen Maßnahmen dargestellt) o Erhalt der bestehenden Steinsitzecke o Erhalt der „Feldhecke (Bestand)“ o Erhalt der „Wiesen- und Ruderalfläche“ o Begrünung der Flächen „Schallschutzmaßnahme“ o Begrünung der „Feldhecke (Ausgleich)“ o Durchlässigkeit der Lärmschutzanlage  Nisthilfen für Vögel  Ersatzquartiere für Gebäudefledermäuse  Insektenfreundliche Außenbeleuchtung Dazu kommen folgende Maßnahmen zum Schutz des Bodens/Grundwassers:  Bodenmanagementkonzept  Prüfung und Verwendung von Aushubmaterial  Vermeidung von Bodenverdichtung und Versiegelung  Schutz vor Schadstoffeintrag Darüber hinaus sind arten-, boden-, grundwasser- und naturschutzrechtliche Belange im Rahmen eins Monitorings der Umweltschutzmaßnahmen durch eine Umweltbaubegleitung zu wahren, Baumaßnahmen sind zu überwachen und zu dokumentieren. Die Herstellung, Wirksamkeit Pflege und Entwicklung der festgesetzten naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen ist zu überwachen. Ein Monitoring der Umweltauswirkungen ist sowohl in der Bauphase als auch der Betriebsphase durchzuführen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 27 - Belastungen Lärmschutz Auch unter Berücksichtigung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der Schienenstrecke kommt es tags und nachts zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 sowie zu Überschreitungen des Schwellenwertes zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum von 60 dB(A) nachts. Aufgrund der Lärmbelastungen durch die östlich angrenzenden gewerblichen Nutzungen (Anlagenlärm), die südlich verlaufende Bahntrasse sowie die L605 (Verkehrslärm) und die Nutzung des neuen Bolzplatzes sind weitere Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Ziel ist die Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Die Bewältigung der schalltechnischen Belange ist nur durch die Umsetzung eines umfangreichen Schallschutzkonzeptes möglich:  Lärmschutzwall/-wand an der Bahnstrecke  Grundrissorientierung Anlagenlärm, Verkehrslärm und Sportlärm  Schalldämmung von Außenbauteilen  Belüftung von Schlafräumen  WA 2 und WA 3: Reihenfolge der Bebauung  WA 2 und WA 3: Mindesthöhe der südlichen und östlichen Baufelder Im Hinblick auf die schalltechnischen Auswirkungen durch den zusätzlichen Verkehr des Plangebietes sind keine Maßnahmen erforderlich. Auch die Realisierung der Tiefgarage und der oberirdischen Stellplätze ist unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes möglich. Die in der begleitenden schallschutztechnischen Untersuchung (Kurz und Fischer GmbH, Gutachten 10809-04, Winnenden, 12.10.2020) erarbeitenden Festsetzungsvorschläge wurden in den Bebauungsplan übernommen. Die Schallimmissionsprognose geht von einer durchgehenden Bebauung der Baufelder mit einer Mindesthöhe von 3,00 m pro Geschoss aus. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist der Schutz der Gebäude und Außenbereiche vor gesundheitsschädlichem Schalleintrag durch ein schalltechnisches Sachverständigengutachten zu prüfen und ggf. neu nachzuweisen, sollte in der baulichen Realisierung die tatsächliche Gebäudekubatur oder Nutzung von den Annahmen der Schallimmissionsprognose abweichen. Die Lärmschutzanlage entlang der Bahnlinie ist gemäß dem Lärmschutzgutachten 3,50 m hoch herzustellen. Eine weitere Erhöhung bewirkt – unter anderem aufgrund des Seitenschalleintrages – keine relevante Lärmreduzierung an den Wohngebäuden, die einen Verzicht auf Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden ermöglichen würden, oder in den Freiflächen. Die Lärmschutzanlage kann als Wall oder Wand hergestellt werden. Da die Tiefe der festgesetzten Fläche (ca. 7,00 m) nicht für eine beidseitige Wallneigung ausreicht, wird eine Wall-Wand-Kombination mit Gabionen auf der Südseite vorgesehen. Aus der festgesetzten Fläche werden zwei bestehende Eichen ausgespart, zum Schutz der Kronen- und Wurzelbereiche. Die Lärmschutzanlage ist auf der gesamten Länge des Geltungsbereiches durchgängig parallel zur Bahn zu errichten, dauerhafte Öffnungen sind nicht Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 28 - zulässig. Davon ausgenommen sind Durchgänge für das Notfallmanagement zur Bahnstrecke. Aus artenschutzrechtlichen Gründen sind in Lärmschutzwänden Durchlässe für Eidechsen und Kleinsäuger vorzusehen. Darüber hinaus sind im Bereich der Lärmschutzanlage die Bestimmungen des Pflanzgebotes „Begrünung der Lärmschutzanlage (PFG11)“ (siehe 4.8.1) zu beachten. Mit Blick auf die Verträglichkeit einer Wohnnutzung im Bereich des WA 3 mit dem Betrieb des Bolzplatzes, haben sich die Lärmimmissionen an der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImschV) zu orientieren. Mit den festgesetzten Maßnahmen einer Grundrissorientierung bzw. ersatzweise bauliche Maßnahmen wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben wird erreicht, dass der Immissionsrichtwert nach der 18: BImschV außerhalb der Ruhezeiten von 55 dB(A) eingehalten wird. Durch weitere organisatorische Maßnahmen und Nutzungsbeschränkungen kann die Stadt Karlsruhe als Anlagenbetreiberin die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der 18. BImschV insgesamt sicherstellen. Altlastenverdachtsflächen Aufgrund der bekannten altlastenrelevanten Vornutzung des Geländes und der zu erwartenden Bodenbewegungen auf dem Plangelände (Aushub Tiefgarage, Schüttung Lärmschutzwall, Umlagerung von Bodenmaterial etc.) ist dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Vorfeld ein Bodenmanagementkonzept vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Umweltbericht Für das Bebauungsplanverfahren wird für die Belange des Umweltschutzes „eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden“ (nach § 2 Abs. 4 BauGB). Kernstück der Umweltprüfung ist der Umweltbericht, der die möglichen Umweltauswirkungen beschreibt und die Maßnahmen zu deren Vermeidung und Ausgleich darstellt. Für die Ordnung des Gebiets mit Bepflanzungen und Grünflächen wird ein in den Umweltbericht integrierter Grünordnungsplan erstellt. Die in den Fach-, Raumordnungs- und Bauleitplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes einschließlich der Schutzgebietsabgrenzungen, die für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Östlich Woerishofferstraße" und die nähere Umgebung von Bedeutung sind, wurden bei der Umweltprüfung berücksichtigt. Die Umweltziele sind Grundlage für die Planung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“ teilweise mit erheblichen Umweltauswirkungen gerechnet werden muss. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ergeben sich durch den teilweisen Verlust von Gehölzbiotopen und Rasenflächen, die wichtige Funktionen im Naturhaushalt, Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 29 - insbesondere für Pflanzen und Tiere, des Wasserkreislauf, das Lokalklima, den Frisch- und Kaltluftaustausch sowie das Landschaftsbild erfüllen. Nach Umsetzung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie der Beachtung der besonderen Hinweise zur Energienutzung, zum Klimaschutz, zum Immissionsschutz, zum Grundwasserschutz und zum Umgang mit Niederschlags- und Abwasser verbleiben nach der Durchführung des Bebauungsplans, mit Ausnahme der Beeinträchtigung des Frisch- und Kaltluftaustausches, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden bei Einhaltung der festgesetzten Maßnahmen nicht ausgelöst. Eine Umweltbaubegleitung ist für die Aspekte des Tierschutzes und des Boden- und Grundwasserschutzes notwendig. Zum Umgang mit möglichen Risiken durch geogene Gefahren und Katastrophen wurden, soweit erforderlich, Maßnahmen getroffen. Weitere Ausführungen sind dem für das Plangebiet erarbeiteten Umweltbericht (Planung+Umwelt, Stuttgart, 30.11.2020) zu entnehmen, welcher als Anlage 1 beigefügt ist. Leitungsrechte Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen werden die Leitungsrechte L1 zugunsten der Grundstückseigentümer des Baufeldes WA 2 festgesetzt. Die Leitungsrechte L1 dienen der Ableitung von Niederschlagswasser zu Versickerungsflächen im Baufeld WA 1 und in der privaten Grünfläche. Innerhalb der privaten Grundstücksflächen WA 1, WA 2, WA 3 sowie in öffentlichen Grünflächen werden die Leitungsrechte L2 zugunsten der Versorgungsbetriebe (Leitungsbetreiber) festgesetzt. Die Leitungsrechte L2 dienen der Zugänglichkeit von Versorgungsleitungen. Sozialverträglichkeit / Sozialplan Sozialverträglichkeit der Planung Mit der Neustrukturierung und Verdichtung der Flächen östlich der Woerishofferstraße soll das westlich angrenzende, bestehende Wohnquartier arrondiert werden. Das Wohnflächenangebot wird erweitert und das Spektrum der neu geschaffenen Wohnungen dabei breit gefächert. Die Wohnungstypen richten sich an alle Lebensformen (Singles oder alleinstehende Senioren bis hin zu Familien mit Kindern). Dabei liegt der Schwerpunkt im mittleren Segment von 2 bis 4 Zimmer-Wohnungen, da auf diese Wohnungstypen die stärkste Nachfrage herrscht. Um die städtebauliche und soziale Vielfalt zu fördern, werden unterschiedliche Wohntypologien gemischt im Quartier verteilt. Das neue Wohnquartier „Östlich Woerishofferstraße“ kann im bestehenden Wohnumfeld die vorhandenen Angebote (Nahversorgung, Infrastruktur, soziale Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 30 - Einrichtungen, usw.) nutzen. Im Baufeld WA3 wird eine Kindertagesstätte eingerichtet. Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. Statistik Flächenbilanz Allgemeines Wohngebiet ca. 14.234 m² 28 % Private Grünfläche ca. 624 m² 1 % Öffentliche Verkehrsfläche ca. 3.192 m² 6 % Öffentliche Grünfläche ca. 12.905 m² 25 % Ausgleichsfläche Hardtwald ca. 20.200 m² 40 % Gesamt ca. 51.155 m² 100 % Geplante Bebauung Anzahl Gebäude Anzahl Wohneinheiten BGF Geschosswohnungsbau WA 1 1 38 3.350 m² Geschosswohnungsbau WA 2 3 135 13.100 m² Soziale Einrichtung WA 3 1 0 1.300 m² Gesamt 5 173 17.750 m² Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche ca. 51.155 m² 100 % Derzeitige Versiegelung ca. 4.759 m² 9 % Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 14.579 m² 29 % 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 31 - Hinweise: o In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahrten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. o Die versiegelten Flächen innerhalb der öffentlichen Grünanlage sind bei der nicht Berechnung berücksichtigt. o In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. - Ca. 3.220 m² der versiegelten Fläche resultieren aus der zulässigen Tiefgarage, die jedoch in dieser Fläche nicht überbaut ist. - Der Innenhof im Baufeld WA 2 ist nicht vollständig unterbaut, sondern weist zwei Öffnungen für Baumpflanzungen und zum Versickern von Niederschlagswasser auf Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist ein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. Kosten (überschlägig) Die anfallenden Kosten für Erschließungsmaßnahmen, Anpassungen an bestehenden Verkehrsflächen, Anlage der Grünflächen, Beleuchtung und Ausgleichsmaßnahmen werden über einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB geregelt. Die Kosten werden vom zukünftigen Vorhabenträger vollständig übernommen. In Teilen werden dem zukünftigen Vorhabenträger die Herstellungs- und Planungskosten der öffentlichen Entwässerungskanäle in der Planstraße mit Rechtskraft des einschlägigen Haushaltsplans ersetzt. Kosten zu Lasten der Stadt Kosten zu Lasten der Stadt entstehen für die Anlage des Bolzplatzes in den öffentlichen Grünflächen. Die Forderung nach einem weiteren Freizeitsportangebot wurde, unabhängig vom Bebauungsplanverfahren, im Zuge des Stadtteilentwicklungsprozess Oberreut und durch die kommunale Jugendkonferenz erhoben und durch die zuständigen städtischen Ämter als inhaltlich gerechtfertigt angesehen. Für die Anlage des Bolzplatzes fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 320.000 Euro an. Kosten zu Lasten der Stadtwerke Die Investitionskosten für Wasser-, Wärme- und Stromversorgung werden über Beiträge und Gebühren finanziert. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 32 - Finanzierung Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen. Anlagen  Anlage 1: Umweltbericht (Planung+Umwelt, Stuttgart, 30.11.2020) Übersicht der erstellten Gutachten Als Grundlage der Bauleitplanung dienen folgende Gutachten:  Gutachten zur Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Einwirkungen und Auswirkungen erstellt, Kurz und Fischer GmbH, Gutachten 10809-04, Winnenden, 12.10.2020  Artenschutzrechtliche Prüfung, Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe, 21.12.2018  Baugrunderkundung und Gründungsberatung, Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH, Karlsruhe, 24.09.2018 Karlsruhe, den 19. Oktober 2018 Fassung vom 19. März 2021 Stadtplanungsamt Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 33 - B. Hinweise Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Abfallbehälter der Nutzungen im Baufeld 1 sind am Tag der Abholung im Anschlussbereich der Planstraße direkt an der Woerishofferstraße bereitzustellen. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen. Zur Konfliktvermeidung sind in der Regel Mindestabstände zwischen Leitungen und Bäumen einzuhalten. Die Mindestabstände betragen: • 2,50 m zwischen unterirdischen Versorgungsleitungen (für Strom, Gas, Wasser, Wärme) und Bäumen • 3,50 m zwischen Abwasserkanälen und Bäumen Maßgeblich ist jeweils der horizontale Abstand zwischen der Stammachse und der Außenhaut der Versorgungsleitung bzw. des Abwasserkanals. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser wird gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 34 - Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. Anforderungen aus der Lage im Wasserschutzgebiet ▪ Baustelleneinrichtungen, Baustofflager und Betankungslager sind entsprechend der AwSV (2017)108 zu gestalten. ▪ Bei der Verwendung von Schmierstoffen im Bereich Verlustschmierung und als Schalöle ist die Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten. ▪ Beim Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, Parkplätzen und sonstigen Verkehrsflächen ist nach RiStWag (2016) vorzugehen. Bei der Anlage von Gebäuden und Flächen ist zu beachten: ▪ Die Verwendung von auswasch- oder auslaugbaren und zugleich wassergefährdenden Materialien, insbesondere beim Bau von Verkehrsanlagen und Lärmschutzwällen sowie für Aufschüttungen, ist unzulässig. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 35 - ▪ Unbeschichtete Metalldachflächen oder Dachinstallationen aus Zink, Kupfer oder Blei sind gemäß DVGW109 Information Wasser Nr. 87 (2016) nicht zu verwenden. ▪ Bei der Errichtung/Erweiterung von Abwasserkanälen/Abwasserleitungen ist das DWA110 Arbeitsblatt A142 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ anzuwenden ▪ Zur Anlage von Versickerungseinrichtungen ist eine Genehmigung der Wasserschutzbehörde erforderlich. In der Betriebsphase ist zu beachten: ▪ Beim Betrieb von Abwasserkanälen/Abwasserleitungen ist die DWA A142 „Abwasserleitungen und- Kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ anzuwenden. ▪ Die notwendigen Vorkehrungen zum Grundwasserschutz bei der Beseitigung von Straßenoberflächenwasser sind gemäß VwV bzw. den „Technischen Regeln zu Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser“ in der jeweiligen Fassung einzuhalten. ▪ Eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser ist ausschließlich außerhalb der Altlastenflächen zulässig. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Baumschutzmaßnahmen sind fachgerecht nach DIN 18920 und RAS-LP 4 sowie den Richtlinien zum Schutz von öffentlichen Bäumen bei Baumaßnahmen durchzuführen. Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 36 - Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Begründung - 37 - Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abgestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrünungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichendem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, sodass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funktion nicht unzulässig eingeschränkt wird. Trinkwasserversorgung/Wasserschutzgebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in der Schutzzone des IIIB des Wasserschutzgebietes Kastenwört der Stadt Karlsruhe. Bezüglich der Grundwasserneubildung und des Grundwasserschutze wird auf die am 01.08.1996 in Kraft getretene Schutzgebietsverordnung der Stadt Karlsruhe verwiesen. Richtfunkverbindung Durch den Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ ist eine Richtfunkverbindung des Landes Baden-Württemberg im südlichen Bereich des Geltungsbereiches betroffen. Planungstechnisch kann eine Beeinträchtigung der Funkstrecke ausgeschlossen werden, da es keine Gebäude höher als 200 NHN geben wird. Entsprechend den Festsetzungen der maximalen Wandhöhe in Bezug auf die festgesetzte Bezugshöhe A erreichen die Gebäude eine maximale Höhe von 136 m über NHN.

  • KA_BplanOWS_Planzeichnung
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    21727/1 80285 80288 80283 80299 80303 80301 80297 80307 80313 80276 80292 80294 80304 80305 80279 21646 21642/3 39020 80282 80291 80296 80306 80311 39025 39022 80273 80275 80266 80298 80293 80309 21716 80277 80278 80281 80312 39024 39021 39023 21642/1 21727/2 80272 80282 80266 80295 80302 80290 80289 80308 39019 21718 80280 80310 80314 80274 80272 80284 80286 80287 80300 80626 39027 21642/8 21642/5 21642 21642/4 39017 21642/6 21642/7 21642 Whs Ust Whs Schu Tgar Whs Btrg Gar Whs Schu Whs Tgar Büro Ghs Ghs Lagg Whs Tgar Whs Schu Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Tgar Whs Whs Tgar Whs Tgar Whs Gebäude der Mafalda 18 12 24 2 16 21 19 8 56 6 1 11 17 15 6 4 1 7 9a 20 11 7 10 58 5 4 5 12 2 23 13 7 3 9 3 5 9 22 14 Kleinoberfeld Graf-Stauffenberg-Straße Woerishofferstraße Stellpl Stellpl Stellpl Stellpl St TG TG TG Neben Neben Schallschutzmaßnahme B Haltepunkt Zufahrt Mafalda F+R F+R Planstraße F+R F+R Rettungszufahrt Ein-/Aus- fahrt TG Ein-/Ausfahrt V V V L1 L1 L1 L1 L1 L1 L2 L2 L2 L2 L2 L2 L2 L2 L2 L2 A115,45 R2 R3 R1 R6 R4 R5 Straßenrandbereich Gemeinschaftsfläche Innenhof Grünflächen WA 1 Wohnungsgärten Grünflächen WA 1 Wohnungsgärten Vorgarten Wohnungsgärten Stellplatzanlage Baufeld WA 1 Vorgarten Vorgarten Vorgarten Feldhecke (Ausgleich) Private Grünfläche Feldhecke (Bestand) Brombeergebüsch Wiesen- und Ruderalfläche Straßenrandbereich R = 6,00 m 8,00 m 7,00 m 3,50 m 3,50 m 12,50 m 17,50 m 4,50 m 6,00 m 4,50 m 2,50 m 20,00 m 16,00 m 17,50m WHmax.: 18,00m WHmin.: 20,50m WHmax.: 14,50m WHmax.: 14,50m WHmax.: 15,00m WHmin.: 17,50m WHmax.: 18,00m WHmin.: 20,50m WHmax.: 15,00m WHmin.: 17,50m WHmax.: 7,00m WHmin.: 9,50m WHmax.: 4,00m WHmin.: 9,50m WHmax.: WA 1.1 WA 2.1A WA 2.2A WA 2.3A WA 3.1A WA 2.1B WA 2.2B WA 2.3B WA 1 WA 2 WA 3 WA 3.1B Zeichenerklärung: Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB TG WHmax. Allgemeines Wohngebiet (WA) Grundflächenzahl (GRZ) Minimale Wandhöhe in Metern über Bezugshöhe Maximale Wandhöhe (=Oberkante Flachdach/Attika) in Metern über Bezugshöhe Bezugshöhe in Metern ü. NHN Abweichende Bauweise Baugrenze Zusätzlich unterbaubare Grundstücksfläche: Tiefgarage Umgrenzung von Flächen für private PKW-Stellplätze Flächen für Nebenanlagen Lärmschutzmaßnahme Wall/Wand Lärmschutzmaßnahmen Gebäude: Grundrissorientierung Verkehrslärm Lärmschutzmaßnahmen Gebäude: Grundrissorientierung Anlagenlärm Lärmschutzmaßnahmen Gebäude: Grundrissorientierung Sportlärm Öffentliche Verkehrsfläche: Mit besonderer Aufenthaltsqualität * Öffentliche Verkehrsfläche: Parkierungsfläche (Stellplätze) * Öffentliche Verkehrsfläche: Fuß- und Radwege inklusive Entwässerungsgrün * (* die Aufteilung des Straßenraumes ist unverbindlich und dient der Information) Straßenbegrenzungslinie Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Grünanlage Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Bolzplatz Private Grünfläche Pflanzbindung: Erhalten von Bäumen Pflanzgebot: Anpflanzen von Bäumen Pflanzbindung Erhalt von Grünstrukturen: Feldhecke, Brombeergebüsch,Wiesen-/Ruderalfläche Pflanzgebot (flächig) Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen: Vorgärten, Gemeinschaftsfläche Innenhof, Wohnungsgärten, Grünfläche WA 1, private Stellplätze, Feldhecke Retentionsfläche L1: Mit Leitungsrecht zu belastende öffentliche Flächen zur Führung von Niederschlagswasser zu Gunsten der Wohnbauflächen (WA) L2: Mit Geh-/Fahr-/Leitungsrecht zu belastende Flächen zum Zweck der Ver-/Entsorgung (Energie, Wärme, Wasser, Kommunikation) zu Gunsten der Ver-/Entsorgungsträger 20-KV-Netzstation GRZ Zeichenerklärung: Weitere nachrichtliche Darstellungen (keine Festsetzungen) FD Zeichenerklärung: Örtliche Bauvorschriften Flachdach/flachgeneigte Dächer Maximale Dachneigung 0 - 5° Verfahren Billigung durch den Gemeinderat und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am 19.11.2019 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am 23.12.2019 bis 31.01.2020 Zweite öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am 11.01.2021 bis 12.02.2021 Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am .................... Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden.Sie werden hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, .................... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 ABs. 7 LBO) mit der Bekanntmachungam .................... Beim Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO)ab .................... Stadtplanausschnitt M 1:15.000 STADT KARLSRUHEOBERREUT BEBAUUNGSPLAN Östlich Woerishofferstraße - ENTWURF - M. 1 : 1.000 KARLSRUHE, 19.10.2018 STADTPLANUNGSAMT: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH BDA | SRL Büro Stuttgart Mörikestr. 1 70178 Stuttgart Fon +49 (0) 711.2200763-10 Fax +49 (0) 711.2200763-90 pps@pesch-partner.de Verfasser WA 115,45 A F+R Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Teilflächen der Feldhecke in der Fläche der Lärmschutzmaßnahme Geplante Grundstückszufahrt/-ausfahrt und Rettungszufahrt Erhalt Steinkreis Fassung vom 19.03.2021 WHmin. a Bauweise GRZ Dachform siehe Planeinschrieb 0,37 FD 0-5° a WA WHmax. WHmin. Baugebiet Stellpl R1 L1 Neben L2 B M 1:5.000

  • GOP_EIIII_ÖstlWoerishofferSt_Entwurf_30.11.2020_red.geändert20210317
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    Umweltbericht und Grünordnungsplan Zum BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut ENTWURF vom 19.10.2018 in der Fassung vom 30.11.2020 redaktionelle Änderung 17.03.2021 Projektleitung: Dipl.- Geograf Gunther Wetzel Bearbeitung: M.Sc. Landschaftsökologie Martina Viedt Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Heidi Götzl B.Eng. Landschaftsplanung und Naturschutz Kristin Sinnwell Cand. B.Sc. Geographie Ayla Galan-Heidenreich Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch Hauptsitz Stuttgart: Büro Berlin: Felix-Dahn-Str. 6 Dietzgenstraße 71 70597 Stuttgart 13156 Berlin Tel. 0711/ 97668-0 Tel. 030/ 477506-14 Fax 0711/ 97668-33 Fax. 030/ 477506-15 E-Mail: Info@planung-umwelt.de Info.Berlin@planung-umwelt.de Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Inhaltsverzeichnis 0 Allgemein verständliche Zusammenfassung (AVZ) ...................................................... 6 1 Einleitung ....................................................................................................................... 14 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ....................................................................................................... 14 1.2 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“ ........................... 14 1.2.1 Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplans ............................................................................... 14 1.2.2 Art und Umfang der geplanten Vorhaben sowie Bedarf an Grund und Boden................................. 15 1.3 Derzeit bestehende rechtskräftige Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereichs ................. 17 1.4 Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung ............................................................................. 18 1.5 Inhalte und Merkmale einer Umweltprüfung ................................................................................. 18 1.6 Umweltbelange ............................................................................................................................. 19 1.7 Umweltbericht ............................................................................................................................... 20 1.8 Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange (Scoping) .... 20 1.8.1 Verursacher und Wirkungszusammenhänge ................................................................................... 21 1.8.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz und Grünordnungsplan ........................................................................................................................... 23 1.8.3 Definitionen von Null-Fall und Plan-Fall mit Sonderfall Differenzanalyse ........................................ 24 1.8.4 Kumulation ....................................................................................................................................... 26 1.8.5 Vorgehensweise bei der Beurteilung von Auswirkungen auf Menschen, Gesundheit und Bevölkerung insgesamt .................................................................................................................... 26 1.8.6 Untersuchungsraum ......................................................................................................................... 27 1.9 Ziele des Umweltschutzes und Schutzgebiete .............................................................................. 28 2 Beschreibung der Belange des Umweltschutzes und Bewertung der Umweltauswirkungen für Null-Fall und Plan-Fall ........................................................ 32 2.1 Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt ........................................................ 32 2.1.1 Bestand Menschen einschl. Gesundheit u. Bevölkerung ................................................................. 32 2.1.2 Null-Fall Menschen einschl. Gesundheit u. Bevölkerung insgesamt ................................................ 33 2.1.3 Plan-Fall Menschen einschl. Gesundheit u. Bevölkerung insgesamt ............................................... 34 2.2 Pflanzen, Tiere sowie Biologische Vielfalt ..................................................................................... 36 2.2.1 Bestand Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt ................................................................................... 36 2.2.1.1 Pflanzenbestand ...................................................................................................... 36 2.2.1.2 Bestand Tiere .......................................................................................................... 39 2.2.1.3 Bestand Biologische Vielfalt .................................................................................... 41 2.2.2 Null-Fall Pflanzen, Tiere u. Biologische Vielfalt ................................................................................ 41 2.2.3 Plan-Fall Pflanzen, Tiere u. biologische Vielfalt ............................................................................... 42 2.2.3.1 Auswirkungen auf Pflanzen/ Biotope ....................................................................... 42 2.2.3.2 Auswirkungen auf Tiere ........................................................................................... 43 2.2.3.3 Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt ............................................................... 44 2.3 Umweltbelang Natura 2000-Gebiete ............................................................................................. 45 2.4 Fläche ........................................................................................................................................... 46 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart 2.5 Boden ........................................................................................................................................... 47 2.5.1 Bestand Boden ................................................................................................................................ 47 2.5.2 Null-Fall Boden ................................................................................................................................ 49 2.5.3 Plan-Fall Boden ............................................................................................................................... 50 2.6 Wasser ......................................................................................................................................... 51 2.6.1 Bestand Wasser ............................................................................................................................... 51 2.6.2 Null-Fall Wasser ............................................................................................................................... 52 2.6.3 Plan-Fall Wasser .............................................................................................................................. 53 2.7 Klima/ Luft ..................................................................................................................................... 54 2.7.1 Bestand Klima/ Luft .......................................................................................................................... 55 2.7.2 Null-Fall Klima/ Luft .......................................................................................................................... 56 2.7.3 Plan-Fall Klima/ Luft ......................................................................................................................... 57 2.8 Landschaft .................................................................................................................................... 58 2.8.1 Bestand Landschaft ......................................................................................................................... 58 2.8.2 Null-Fall Landschaft ......................................................................................................................... 59 2.8.3 Plan-Fall Landschaft ........................................................................................................................ 59 2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................................................................... 60 2.9.1 Bestand Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................................................... 60 2.9.2 Null-Fall Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................................................... 60 2.9.3 Plan-Fall Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................................................................... 60 2.10 Wechselwirkungen ........................................................................................................................ 61 2.11 Vermeidung von Emissionen/ Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ................... 62 2.12 Nutzung erneuerbarer Energien/ Sparsame und effiziente Nutzung von Energie ......................... 62 2.13 Erhaltung bestmöglicher Luftqualität ............................................................................................. 63 2.14 Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen ........................................................................ 63 2.15 Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz ............................................................................... 64 2.15.1 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden ...................................................................................... 64 2.15.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ........................................................................................... 64 2.15.3 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel........................................................................... 64 2.16 Kumulation .................................................................................................................................... 65 2.17 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................... 66 3 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ........................................................... 67 4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich ............................ 68 4.1 Schallschutzmaßnahmen.............................................................................................................. 68 4.2 Maßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung innerhalb des Geltungsbereichs .......................................................................................................................... 69 4.2.1 Pflanzbindungen (Pfb) ..................................................................................................................... 71 4.2.2 Pflanzgebote (Pfg) ........................................................................................................................... 72 4.2.3 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (MN) ....................................................................................................................... 76 4.3 Externe Ausgleichsmaßnahme „Förderung lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung“77 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart 4.4 Maßnahmen für den Artenschutz und für Tiere allgemein ............................................................ 78 4.5 Weitere Maßnahmen .................................................................................................................... 80 4.5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung in der Bauzeit ..................................................... 80 4.5.2 Maßnahmen und Hinweise zur Vermeidung und Verringerung möglicher Grundwassergefährdungen (Bau, Anlage, Betrieb) ......................................................................... 82 4.5.3 Konzeption zum nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser ................................................... 84 4.5.4 Ökologische Baubegleitung ............................................................................................................. 85 5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz .......................................................................................... 86 5.1 E-A-Bilanz Pflanzen/ Tiere/ Biologische Vielfalt ............................................................................ 86 5.1.1 Bilanzwert der Biotopflächen und Bäume im Null-Fall (vor dem Eingriff) ......................................... 86 5.1.2 Bilanzwert der Biotopflächen und Bäume im Plan-Fall (nach dem Eingriff) ..................................... 88 5.1.3 Bilanz Einzelbäume nach Baumschutzsatzung Karlsruhe ............................................................... 92 5.1.4 Bilanz für gesetzlich geschützte Biotope (Feldhecke) ...................................................................... 92 5.1.5 Gesamtbilanz Biotope: Zusammenfassende Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich Pflanzen/ Biotope ............................................................................................................ 93 5.2 E-A-Bilanz Boden ......................................................................................................................... 93 5.2.1 Bilanzwert Boden im Null-Fall (vor dem Eingriff) .............................................................................. 93 5.2.2 Bilanzwert Boden im Plan-Fall (nach dem Eingriff) .......................................................................... 94 5.2.3 Gesamtbilanz Boden: Zusammenfassende Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich Boden .............................................................................................................................. 96 5.3 E-A-Bilanz Wasser ........................................................................................................................ 96 5.4 E-A-Bilanz Klima ........................................................................................................................... 97 5.4.1 Bilanzwert Klima/ Lokalklima im Null-Fall (vor dem Eingriff) ............................................................ 97 5.4.2 Bilanzwert Klima/ Lokalklima im Plan-Fall (nach dem Eingriff) ........................................................ 99 5.4.3 Gesamtbilanz Klima: Zusammenfassende Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich Klima .............................................................................................................................................. 101 5.5 E-A-Bilanz Landschaft ................................................................................................................ 102 5.6 E-A-Bilanz Kultur- und sonstige Sachgüter ................................................................................. 103 5.7 Bilanzwert externe Ausgleichsmaßnahme .................................................................................. 103 5.8 Zusammenfassende Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich .......................................... 103 6 Zusätzliche Angaben ................................................................................................... 105 6.1 Schwierigkeiten und Kenntnislücken .......................................................................................... 105 6.2 Monitoring ................................................................................................................................... 105 7 Literatur- und Quellenverzeichnis .............................................................................. 107 7.1 Bebauungsplan und Fachgutachten ........................................................................................... 107 7.2 Regionalspezifische Quellen ....................................................................................................... 107 7.3 Rechtsgrundlagen ....................................................................................................................... 108 7.4 Sonstige verwendete Literatur und Quellen ................................................................................ 109 8 Anhang ......................................................................................................................... 112 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart 8.1 Pflanzlisten (Auswahllisten) ........................................................................................................ 112 8.2 Karten ......................................................................................................................................... 115 Karte 1: Biotoptypenkartierung 2017 Karte 2: Bewertung Biotope Karte 3: Analyse Baumschutzsatzung Karlsruhe Karte 4: Bestand Boden Karte 5: Konfliktkarte Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft Karte 6: Grünordnungsplan Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich ......................... 70 Tabelle 2: Bilanzwert Biotope im Null-Fall (vor dem Eingriff) .................................................................. 86 Tabelle 3: Bilanzwert Bäume im Null-Fall (vor dem Eingriff) ................................................................... 88 Tabelle 4: Bilanzwert Biotope im Plan-Fall (nach dem Eingriff) ............................................................... 88 Tabelle 5: Bilanzwert Bäume im Plan-Fall (nach dem Eingriff)................................................................ 91 Tabelle 6: Bilanz Einzelbäume nach Baumschutzsatzung ...................................................................... 92 Tabelle 7: Bilanz gesetzlich geschützte Feldhecke ................................................................................. 92 Tabelle 8: Zusammenfassende E/A-Bilanz Pflanzen/ Biotope nach Ökopunkten ................................... 93 Tabelle 9: Bilanzwert Boden im Nullfall (vor dem Eingriff) ....................................................................... 93 Tabelle 10 Bilanzwert Boden im Plan-Fall (nach dem Eingriff)................................................................ 94 Tabelle 11: Zusammenfassende E/A-Bilanz Boden nach Ökopunkten ................................................... 96 Tabelle 12 Bilanzwert Lokalklima im Null-Fall (vor dem Eingriff) ............................................................. 97 Tabelle 13 Bilanzwert Lokalklima im Plan-Fall (nach dem Eingriff) ......................................................... 99 Tabelle 14: Zusammenfassende E/A-Bilanz Lokalklima (Verdunstungsleistung) nach Ökopunkten ..... 102 Tabelle 15: Bilanzwert externe Kompensationsmaßnahme nach Ökopunkten ..................................... 103 Tabelle 16: Zusammenfassende E/A-Bilanz nach Ökopunkten ............................................................ 104 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Entwurf Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße, Karlsruhe Oberreut“, Fassung vom 30.11.2020 ...................................................................................................................................... 16 Abbildung 2 Festsetzungen der innerhalb des Geltungsbereichs rechtskräftigen Bebauungspläne ....... 17 Abbildung 3 Arten und Inhalte von Umweltprüfungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ..... 19 Abbildung 4 Abgrenzung beplanter Innenbereich und unbeplanter Außenbereich ................................. 24 Abbildung 5 Engeres Untersuchungsgebiet und weiterer Untersuchungsraum ...................................... 27 Abbildung 6 Schutzausweisungen .......................................................................................................... 30 Abbildung 7 Im September 2018 festgestellte Habitate von Zauneidechsen und Mauereidechsen ........ 40 Abbildung 8 Räumliche Zuordnung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen. . 70 Abbildung 9: Lage der externen Ausgleichsfläche (Stadtplanausschnitt) ................................................ 78 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 6 0 Allgemein verständliche Zusammenfassung (AVZ) Die städtische Volkswohnung GmbH plant mit dem Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ die bauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Stadtteil Oberreut in Karlsruhe. Das Gebiet liegt im Süden der Stadt, am südöstlichen Rand des Stadtteils Oberreut unmittelbar nördlich der Bahnstre- cke 4020 Mannheim – Rastatt und westlich der Landesstraße L 605. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha, in dem auch die ehemalige Kleinseeäckersiedlung lag, die im Herbst 2017 abgerissen wurde. Das Gebäude der Arbeiterwohlfahrt-Tagesgruppe „Mafalda“ besteht weiterhin. Einen Großteil des Gebiets nehmen Wiesen- und Rasenflächen ein, die von Gebüsch- und Gehölz- beständen umrandet sind und einen umfangreichen Baumbestand aufweisen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue und umfassende Wohnbebauung geschaffen. Für Teilbereiche des Planungsgebietes liegen bereits rechtskräftige Bebauungspläne vor, die mit dem Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ innerhalb der Überschneidungsbereiche überplant werden. Im Norden des Gebiets ist ein allgemei- nes Wohngebiet geplant, das durch ein öffentliches Wegenetz in drei Bereiche unterteilt wird. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung mit vier bis sechs Vollgeschossen vor. Südlich an das Wohn- gebiet schließt eine öffentliche Verkehrsfläche als Erschließungsstraße mit öffentlichen Parkplätzen an. Für private Stellplätze sind eine Tiefgarage unterhalb der Wohnbauflächen WA2 und oberirdi- sche Stellplätze innerhalb der Wohnbauflächen WA1 und WA3 geplant. Für das Bebauungsplanverfahren ist nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch für die Belange des Umwelt- schutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, „in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltaus- wirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden“. Kern- stück der Umweltprüfung ist der Umweltbericht, der die möglichen Umweltauswirkungen beschreibt und die Maßnahmen zu deren Vermeidung und zum Ausgleich darstellt. Für die Ordnung des Ge- biets mit Bepflanzungen und Grünflächen wird ein in den Umweltbericht integrierter Grünordnungs- plan erstellt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“ teilweise mit erheblichen Umweltauswirkungen gerechnet werden muss, vor allem durch den teilweisen Verlust von Gehölzbiotopen und Rasenflächen, die wichtige Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Insbesondere die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, der Was- serkreislauf, das Lokalklima, der Frisch- und Kaltluftaustausch sowie das Landschaftsbild sind be- troffen. Zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Umweltauswirkungen sind unter- schiedliche Maßnahmen vorgesehen. So sollen Tiefgaragenfläche und Dachflächen begrünt werden, unbebaute Grundstücksflächen als Vorgartenflächen, Wohnungsgärten oder als Grünflächen mit Wasserretentionsmulden angelegt. Eine weitere Retentionsfläche liegt auf einer dafür ausgewiese- nen privaten Grünfläche. Für die genannten Flächen sind Kräuterrasen und Gebüschpflanzungen vorgesehen. Zur Ergänzung des vorhandenen Baumbestandes ist die Neupflanzung von Laubbäu- men festgesetzt. Im Süden des Plangebiets werden die vorhandenen weitläufigen Wiesenflächen und vielfältigen Biotopstrukturen als öffentliche und private Grünflächen gesichert. Eine Lärmschutz- anlage als Kombination aus Wall und Wand geplant im Süden des Gebiets schirmt das neue Wohn- gebiete vor dem Lärm der angrenzenden Bahnstrecke Mannheim – Rastatt ab. Neben diesen „inter- Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 7 nen“ Umweltmaßnahmen wird auch eine „externe“ Ausgleichsmaßnahme im Waldgebiet Hardtwald westlich des Plangebiets umgesetzt. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden bei Einhaltung der festgesetzten Maßnahmen nicht ausgelöst. Eine ökologische Baubegleitung für die Aspekte des Artenschutzes und des Boden- und Grundwasserschutzes ist durchzuführen. Zum Umgang mit möglichen Risiken durch geogene Gefahren und Katastrophen wurden, soweit erforderlich, vorsorgende Maßnahmen getroffen. Der regionale Grünzug wird durch Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche gestärkt. Teilweise wird in eine naturschutzrechtlich geschützte Feldhecke eingegriffen, für die ein ausreichender planinter- ner Ausgleich geschaffen wird. Nach Umsetzung der internen und externen Kompensationsmaßnahmen sowie der Beachtung der besonderen Hinweise zur Energienutzung, zum Klimaschutz, zum Immissionsschutz, zum Grund- wasserschutz und zum Umgang mit Niederschlags- und Abwasser verbleiben nach der Durchfüh- rung des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“, mit Ausnahme der Beeinträchtigung des Frisch- und Kaltluftaustausches, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Für die Umweltbelange können folgende Ergebnisse zusammengefasst werden: Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen Menschen einschl. Gesundheit und Bevöl- kerung insgesamt Hohe Vorbelastung durch Schienen- und Straßenverkehr sowie Anlagen- lärm des angrenzenden Gewerbege- biets Geringfügige Erhöhungen von Lärm- und Luftschadstoffimmissionen durch zusätzlichen Straßenverkehr und Sportlärm durch den geplanten Bolz- platz. Erhalt der Erholungsfunktion des Plangebiets durch Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche Erhalt der bioklimatischen Lagegunst der umgebenen Siedlungsgebiete Keine besonderen Risiken für die menschliche Gesundheit zu erwarten L1: Schallschutzmaßnahmen aufgrund von ein- wirkendem Verkehrslärm  Reihenfolge der Bebauung  Geschossigkeit der Baukörper  Lärmschutzwall-Wand Kombination  Grundrissorientierte Maßnahmen  Beachtung Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen  Belüftung von Schlafräumen L2: Schallschutzmaßnahmen aufgrund von ein- wirkendem Anlagenlärm  Grundrissorientierte Maßnahmen  Beachtung der Hinweise zur Tiefgarage L3: Schallschutzmaßnahmen aufgrund von ein- wirkendem Sportlärm  Grundrissorientierte Maßnahmen Pflanzen, Tiere, Arten- schutz und biologische Vielfalt Spezielle Artenschutz- rechtliche Prüfung (saP) Biotope Durch Überbauung im bisherigen beplanten Innenbereich Verlust von mittel bis hochwertigen Biotopen (Grünflächen, Einzelbäume, Gebü- sche) Im bisherigen unbeplanten Außenbe- reich Verlust von mittel bis hochwerti- gen Gehölzbeständen sowie Teilflä- Vermeidung/ Verminderung Pfb 1: Erhalt Bäume Pfb 2: Erhalt Feldhecke Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand Interner Ausgleich Pfg 1: Pflanzung Bäume Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 8 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen chen eines gesetzlich geschützten Biotops (Feldhecke an den Bahnglei- sen) Biologische Vielfalt Geringe bis mittlere Bedeutung der Artenvielfalt - soweit für die bearbeite- ten Artengruppen bekannt - und der Ökosystemvielfalt; kein wesentlicher Biodiversitätsverlust auf kommunaler oder darüber hinaus gehender Ebene durch Bebauung Entwicklungsachse des kommunalen Biotopverbunds trockenwarmer Standorte am südlichen Rand wird nicht beeinträchtigt Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 7: Begrünung Gemeinschaftsfläche Innenhof Pfg 8: Begrünung Wohnungsgärten Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 10: Begrünung Überdachung Nebenanlagen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Pfg 12: Straßenrandbereich Interner Ausgleich geschütztes Biotop Pfg 13: Ausgleichspflanzung Feldhecke Externer Ausgleich Waldgestaltungsmaßnahme zur Förderung der le- bensraumtypischen Baumartenzusammensetzung im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ Artenschutz Mittlere Bedeutung als Lebensraum für Eidechsen (Teilpopulation Zaun- und Mauereidechse mit Schwerpunkt an den Bahngleisen), Vögel, Insekten (Blauflügelige Ödlandschrecke) und in geringem Umfang für Fledermäuse Inanspruchnahme von Lebensräumen mittlerer Bedeutung durch Wohnbe- bauung und Verkehrsflächen Erhalt und Entwicklung von Lebens- räumen und Habitatstrukturen inner- halb der festgesetzten öffentlichen und privaten Grünfläche und durch grünordnerische Maßnahmen Spezielle Artenschutzrechtliche Prü- fung (saP) Bei Umsetzung der Maßnahmen keine Auslösung von Verbotstatbe- ständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG Vermeidung/ Verminderung für die Artengruppen Vögel, Eidechsen, Fledermäuse Bauzeit TV.1: Bauzeitbeschränkung Vögel TV.2: Anbringung Nisthilfen Höhlenbrüter im umlie- genden Gehölzbestand vor der Bauphase TR.2: Folienschutzzaun Reptilien während der Bau- arbeiten TR.3: Abfangen der Eidechsen im Eingriffsbereich, Umsiedlung in die angrenzenden Bereiche TR.6: Rodung und Abdeckung der Fläche für die Lärmschutzeinrichtung vor Baubeginn TF.1: Bauzeitbeschränkung Fledermäuse Freiflächengestaltung TV.3: Anbringung von Nisthilfen an den neuen Ge- bäuden. TR.5: Schaffung und Erhaltung eidechsenfreundlicher Habitatstrukturen im Rahmen der Grünplanung TR.7: Bepflanzung und Zulassen von Ruderalvegeta- tion beidseits der Lärmschutzeinrichtung TR.8: Kleinsäuger- und reptilienfreundliche Ausgestal- tung der Lärmschutzwand TF.4: Anbringen von einem Fledermausersatzquartier je Gebäude T.1: Tierschonende Außenbeleuchtung Ein Ausgleich für Mauer- und Zauneidechsenhabitate ist nicht erforderlich. Voraussetzung: Erhalt eidech- senfreundlicher Strukturen im Bereich der öffentlichen Grünfläche. Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen MN 4: Sicherung von Eidechsenhabitaten Eine ökologische Baubegleitung für den Artenschutz wird empfohlen Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen in der Bauzeit Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 9 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen Natura-2000-Gebiete Keine Betroffenheit des in der Nähe liegenden Natura-2000-Gebietes festgestellt Keine Maßnahmen erforderlich Fläche Inanspruchnahme von Flächen im beplanten Innenbereich (0,9 ha) und im unbeplanten Außenbereich (2,1 ha) ist mit dem Nachhaltigkeitsziel vereinbar Keine Maßnahmen erforderlich Boden Anthropogen veränderter Boden mit geringer Wertigkeit aufgrund starker Vorbelastung durch Vornutzung (ehemalige Schrottplätze) Wichtige Funktion im Wasserhaushalt durch Lage in Wasserschutzgebiets- zone IIIB Erhöhung des Versiegelungsgrads im bislang beplanten Innenbereich und im unbeplanten Außenbereich Verbesserung der Bodenqualität durch Bodentausch und Oberboden- auftrag nach Aufschüttung und Abtrag von Boden im Bereich der Lärm- schutzanlage und der Retentionsflä- chen. Vermeidung/ Verminderung Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Interner Ausgleich Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 7: Begrünung Gemeinschaftsfläche Innenhof Pfg 8: Begrünung Wohnungsgärten Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Pfg 12: Straßenrandbereich MN 1: Verwendung wasserdurchlässiger Beläge MN 2: Überdeckung Tiefgarage MN 3: Retentionsflächen Externer Ausgleich (schutzgutübergreifend) Waldgestaltungsmaßnahme zur Förderung der le- bensraumtypischen Baumartenzusammensetzung im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen in der Bauzeit Erstellung Bodenmanagementkonzept zum Bauan- trag, Baugrunderkundung liegt vor Wasser Hohe Bedeutung des Grundwassers durch Lage in Wasserschutzgebiets- zone IIIB; teilweise hoch anstehendes Grundwasser Versiegelungsbedingte und betriebs- bedingte Auswirkungen auf den Wasserkreislauf durch Versiegelung und Tiefgaragenaushub Oberflächengewässer sind nicht betroffen Vermeidung/ Verminderung Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Interner Ausgleich Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 7: Begrünung Gemeinschaftsfläche Innenhof Pfg 8: Begrünung Wohnungsgärten Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Pfg 12: Straßenrandbereich MN 1: Verwendung wasserdurchlässiger Beläge MN 2: Überdeckung Tiefgarage Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 10 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen MN 3: Retentionsflächen Ein Regenwasserkonzept zum Rückhalt, zur Verduns- tung und Versickerung oder gedrosselten Ableitung des unbelasteten Niederschlagswassers liegt vor und ist bei Bauantragsstellung einzureichen Zur Vermeidung des Risikos einer Grundwasserver- unreinigung sind spezielle Maßnahmen sowie die einschlägigen wasserrechtlichen Regelwerke zu beachten Eine ökologische Baubegleitung für den Grundwas- serschutz wird empfohlen Luft und Klima im engeren räumlichen Wirkungsbereich Flächen mit teilweise hoher klimati- scher Bedeutung (Verdunstungsleis- tung, klimatischer Ausgleichsraum mit Siedlungsbezug, lokale Windsyste- me). Auswirkung durch Zunahme der Versiegelung in beplanten Innenbe- reich und im unbeplanten Außenbe- reich auf den Temperaturausgleich und die Verdunstungsleistung. Erhalt der klimarelevanten Funktionen innerhalb der festgesetzten öffentli- chen Grünfläche. Beeinträchtigung der Belüftungsbah- nen durch die aus Lärmschutzgrün- den erforderliche Gebäudeanordnung im Plangebiet. Vermeidung/ Verminderung Pfb 1: Erhalt Bäume Pfb 2: Erhalt Feldhecke Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand Interner Ausgleich Pfg 1: Pflanzung Bäume Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 7: Begrünung Gemeinschaftsfläche Innenhof Pfg 8: Begrünung Wohnungsgärten Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 10: Begrünung Überdachung Nebenanlagen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Pfg 12: Straßenrandbereich Pfg 13: Ausgleichspflanzung Feldhecke Externer Ausgleich Waldgestaltungsmaßnahme zur Förderung der le- bensraumtypischen Baumartenzusammensetzung im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ Landschaft Gebiet von geringer bis mittlerer landschaftlicher Bedeutung und mittlerer Erholungsfunktion; hohe Lärmbelastung; durch bestehende Umgebungsbebauung (Gewerbe- und Wohnbebauung) geringe Empfind- lichkeit des Planungsgebietes gegen- über einer Neubebauung Nach Süden Kulissenbildung gegen- über der öffentlichen Grünfläche durch Gebäudeneubauten Geringfügige Reduzierung der Fläche mit Erholungseignung; Erhalt des Fuß- und Radwegnetzes innerhalb Vermeidung/ Verminderung Pfb 1: Erhalt Bäume Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand Interner Ausgleich Pfg 1: Pflanzung Bäume Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 10: Begrünung Überdachung Nebenanlagen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 11 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen der öffentlichen Grünfläche; Zugäng- lichkeit/ Durchgängigkeit der Grünflä- chen bleibt bestehen; Sicherung der weitläufigen Grünfläche durch Fest- setzung als öffentliche Grünfläche; Qualitätssteigerung der Erholungsflä- chen durch Lärmschutzanlagen Pfg 12: Straßenrandbereich L1: Lärmschutzwall-Wand Kombination am südlichen Rand der öffentlichen Grünfläche Kultur- und sonstige Sachgüter Es liegen keine Hinweise auf Kultur- güter im Planbereich vor Nachteilige Auswirkungen auf im öffentlichen Besitz befindliche Sach- güter sind nicht zu erwarten Keine Maßnahmen erforderlich Wechselwirkungen Wirkungspfad Boden-Pflanzen-Klima Verlust von Vegetation mit klimati- scher Ausgleichsfunktion Vermeidung/ Verminderung Pfb 1: Erhalt Bäume Pfb 2: Erhalt Feldhecke Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand Wirkungspfad Boden-Wasser Nachteilige Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt und auf den oberflächennahen Gebietswasser- haushalt durch Bodenversiegelung Vermeidung/ Verminderung/ Ausgleich Pfg 4: Dachbegrünung MN 1: Verwendung wasserdurchlässiger Beläge MN 2: Überdeckung Tiefgarage MN 3: Retentionsflächen Umsetzung Regenwasserkonzept Wirkungspfad Pflanzen-Tiere- Biologische Vielfalt Verlust von Tierlebensräumen durch Verlust von Vegetation, kein wesentli- cher Biodiversitätsverlust auf kom- munaler oder darüberhinausgehender Ebene Vermeidung/ Verminderung Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand MN 4: Sicherung von Eidechsenhabitaten TR.5: Schaffung und Erhaltung eidechsenfreundlicher Habitatstrukturen im Rahmen der Grünplanung TR.7: Bepflanzung und Zulassen von Ruderalvegeta- tion beidseits der Lärmschutzeinrichtung TR.8: Kleinsäuger- und reptilienfreundliche Ausgestal- tung der Lärmschutzwand Vermeidung von Emis- sionen Durch die Bestimmungen des BIm- SchG keine schädlichen Auswirkun- gen auf die Nachbarschaft zu erwar- ten Nutzung Erneuerbarer Energien wird empfohlen und durch den Bebauungsplan explizit ermöglicht (z.B. Solarnutzung, Fernwärme) Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Ab- wasser Für die Abfallbehandlung bzw. - Entsorgung gelten die Vorschriften der kommunalen Abfallentsorgungs- satzung der Stadt Karlsruhe Erhöhter Wasserabfluss durch Ver- siegelung von Flächen; der sachgerechte Umgang mit Ab- wässern wird in der Stadt Karlsruhe durch die kommunale Entwässe- rungssatzung geregelt Zur Vermeidung des Risikos einer Grundwasserver- unreinigung sind spezielle Maßnahmen sowie die einschlägigen wasserrechtlichen Regelwerke zu beachten Ein Regenwasserkonzept zum Rückhalt, zur Verduns- tung und Versickerung oder gedrosselten Ableitung des unbelasteten Niederschlagswassers liegt vor und ist bei Bauantragsstellung einzureichen Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 12 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie Nutzung Erneuerbarer Energien wird empfohlen und durch den Bebauungsplan explizit er- möglicht (z.B. Solarnutzung, Fernwärme) Erhaltung bestmögli- cher Luftqualität Keine Hinweise auf grenzwertüber- schreitende Belastung Keine Hinweise auf erhebliche Ver- schlechterung der Luftqualität bei Umsetzung des Bebauungsplans Keine expliziten Maßnahmen erforderlich Nutzung Erneuerbarer Energieformen zulässig (Fern- wärmenetz, Solarenergie) Anfälligkeit für schwe- re Unfälle und Kata- strophen Bahnstrecke südlich des Gebiets auch für Gütertransporte einschließ- lich Gefahrgütern nutzbar, Anfälligkeit gegenüber Unfällen und Katastro- phen liegt grundsätzlich vor Keine erhöhten Risiken durch Stör- fallbetriebe oder Starkregenereignis- se Ein Risiko für Erdbeben und Setzun- gen im oberflächennahen Baugrund kann nicht ausgeschlossen werden Es liegen Informationen zu Spreng- trichtern am südlichen Rand des Planungsgebietes vor, sodass Funde von Blindgängern nicht ausgeschlos- sen werden können Von den geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungspla- nes gehen keine Risiken für die Um- gebung aus. Eine Baugrunderkundung liegt vor Überflutungsnachweis für ein 30-jähriges Nieder- schlagsereignis in der vorliegenden Regenwasser- konzeption enthalten Keine speziellen Maßnahmen erforderlich Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Quantitative Bilanzierung der Eingriffe in Biotope/ Tiere, Boden und Klima/ Verdunstung in Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz mit Gegenüberstellung von Null-Fall und Plan-Fall; Verbal-argumentative Betrachtung der anderen Schutzgüter; Die Beeinträchtigungen können durch interne und externe Ausgleichsmaßnahmen maßgeb- lich kompensiert werden; die Beeinträchtigung des Frisch- und Kaltluftaustausches durch Gebäudeanordnung ist nicht vollständig ausgleichbar Klimaschutz und An- passung an den Kli- mawandel Temperaturerhöhung durch Klima- wandel, Verstärkung des Wärmein- seleffekts in Städten Erhöhung des Versiegelungsgrades verstärkt Erwärmung des Gebiets im beplanten Innenbereich und teilweise im unbeplanten Außenbereich Steigende Wahrscheinlichkeit für Starkregenereignisse und Erhöhung des Oberflächenabflusses durch zusätzliche Versiegelung im beplan- ten Innenbereich und teilweise im Vermeidung/ Verminderung Pfb 1: Erhalt Bäume Pfb 3: Erhalt/ Entwicklung Wiesenstrukturen Pfb 4: Erhalt Gebüsch- und Brombeerbestand Interner Ausgleich Pfg 1: Pflanzung Bäume Pfg 2: Pflanzung Bäume öffentliche Verkehrsflächen Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzflächen Pfg 4: Dachbegrünung Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Pfg 6: Begrünung Grünflächen Pfg 7: Begrünung Gemeinschaftsfläche Innenhof Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 13 Umweltbelang Bestand und Auswirkung Maßnahmen unbeplanten Außenbereich Pfg 8: Begrünung Wohnungsgärten Pfg 9: Begrünung Grundstücksflächen Pfg 10: Begrünung Überdachung Nebenanlagen Pfg 11: Begrünung Lärmschutzanlagen Pfg 12: Straßenrandbereich MN 1: Verwendung wasserdurchlässiger Beläge MN 2: Überdeckung Tiefgarage Nutzung Erneuerbarer Energieformen zulässig (Fernwärmenetz, Solarenergie) Überflutungsnachweis für ein 30-jähriges Nieder- schlagsereignis in der vorliegenden Regenwasser- konzeption enthalten Kumulation In der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets sind keine benachbarten Plangebiete vor- handen. Bei Umsetzung eines Vorhabens aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 („3. Gleis Karlsruhe-Durmersheim“) sind kumulierende Auswirkungen nicht ausgeschlossen Null-Fall (Prognose über die Entwicklung bei Nicht- durchführung des Be- bauungsplans) Beplanter Innenbereich: Die Festsetzungen der rechtskräftigen bestehenden Bebauungspläne wurden umgesetzt. Kurzfristige Verschlechterungen sind nicht erkennbar. Zu sonstigen Verfahren oder geneh- migten Vorhaben im Plangebiet liegen keine Kenntnisse vor. Die hohe Lärmbelastung bleibt bestehen und kann weiter zunehmen. Unbeplanter Außenbereich: Die Grünflächen im Süden werden unterhalten und gepflegt durch die Stadt Karlsruhe. Kurz- fristige Verschlechterungen sind nicht erkennbar. Die hohe Lärmbelastung bleibt bestehen. Für die privaten Flächen im Besitz der Volkswohnung ist ohne Durchführung der Planung eine Verbrachung der Gehölzbestände und Wiesenflächen zu erwarten. Bei Umsetzung des Vorhabens des Bundesverkehrswegeplans 2030 („3. Gleis Karlsruhe- Durmersheim“) sind negative Veränderungen des Ist-Zustandes nicht auszuschließen. Kon- krete Planungen liegen derzeit nicht vor. Zu sonstigen Verfahren liegen keine Kenntnisse vor. Anderweitige Pla- nungsmöglichkeiten Frühzeitige Untersuchung von möglichen Quartiersstrukturen unter Einbezug der vorhande- nen Wegebeziehungen und Restriktionen (Regionaler Grünzug, Abstand zu Gleisen, Lärmbe- lastung) fanden statt; Anordnung der Gebäude führt zu einem Synergieeffekt im Bereich Lärmschutz Monitoring Es werden Maßnahmen für die Bauphase und die Betriebsphase vorgeschlagen. Bestandteil des Monitorings ist die Umweltbaubegleitung zum Artenschutz und zum Boden– und Grundwasserschutz sowie die Überwachung der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich. In der Betriebsphase erfolgen Regelüberprüfungen durch die Stadtverwaltung (Wasser, Ab- fall, Lärm, Luft) Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 14 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die städtische Volkswohnung GmbH plant die bauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Stadtteil Oberreut. Das Gebiet liegt im Süden der Stadt, am südöstlichen Rand des Stadtteils Oberreut unmit- telbar nördlich der Bahnstrecke 4020 Mannheim – Rastatt und westlich der L 605. Das Planungsge- biet umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha. Nach Abriss der Bestandsgebäude der Kleinseeäckersied- lung ist das Gebiet nur noch mit einem Gebäude einer AWO-Tagesgruppe bebaut. Einen Großteil der Fläche nehmen Wiesen- und Rasenflächen ein, die von Gebüsch- und Gehölzbeständen umran- det sind sowie einen umfangreichen Baumbestand aufweisen. Mit der Aufstellung des Bebauungs- planes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Für das Bebauungsplanverfahren wird nach § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes „eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden“. Bei dem vorgesehenen Bebauungsplanverfahren handelt es sich um die Neuaufstellung eines Be- bauungsplanes, der auch bereits bestehende rechtskräftige Bebauungspläne am Rand des Gel- tungsbereichs überplant. Das Planungsgebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) aus dem Jahr 2010 überwiegend als bestehende Wohnbaufläche und teilweise als be- stehende Gewerbe- und Grünfläche dargestellt. Da als geplante Nutzungsart ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt wird, und die im FNP 2010 1 dargestellte gewerbliche Baufläche nur geringfügig überlagert wird (< 1,0 ha), ist die Planung aus dem FNP entwickelt. Durch die Nutzungs- änderung der bisherigen Gewerbefläche, weicht die Planung in geringem Umfang vom Flächennut- zungsplan ab. 1.2 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplans „Östlich Woerishoffer- straße“ Nachfolgend werden die Inhalte und wichtigsten Ziele des Bebauungsplans „Östlich Woerishoffer- straße, Karlsruhe Oberreut“ nachrichtlich wiedergegeben. 1.2.1 Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplans Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich Woerishofferstraße, Karlsruhe-Oberreut“ dient der Schaffung zusätzlicher Wohnangebote. Der derzeit abgegrenzte Geltungsbereich umfasst eine Flä- che von ca. 3,1 ha. Nach dem Bebauungsplan 2 sind drei Baufelder (WA 1, WA 2 und WA 3) vorgesehen. Im nördlichen Baufeld WA 1 bietet sich zwischen der Woerishofferstraße und der Badenia Bausparkasse der Platz 1 FNP 2010, 5. Aktualisierung, Stand November 2017 2 Pesch & Partner, Stuttgart, Stand 30.11.2020 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 15 für eine Zeilenbebauung entlang der Straße mit oberirdischen Stellplätzen an der östlichen Gebäu- deseite an. Im zentralen Geltungsbereich bildet das Baufeld WA 2 aus drei Gebäuden einen lärmge- schützten Innenhof, unter dem eine Tiefgarage festgesetzt wird. Im Baufeld WA 3 soll ein Neubau für eine vierzügige Kita entstehen. Durch die Gebäudestellung wird die Außenspielfläche vor Lärmim- missionen geschützt. Der Neubau kann zeitlich unabhängig von der Bebauung der anderen Baufel- der realisiert werden. Die bestehende Betreuungseinrichtung „Mafalda“ (AWA Tagesgruppe) kann zunächst bis zum Ab- lauf des Erbbaurechtes im Jahr 2030 an ihrem Standort verbleiben. Nach der Verlagerung wird die Fläche in die Grünflächen integriert. Südlich an das allgemeine Wohngebiet schließt eine als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte in West-Ost Richtung verlaufende Straße mit dem Arbeitstitel „Planstraße 1“ an. Die Zufahrt zur Plan- straße erfolgt von der Woerishofferstraße. Entlang der Planstraße entstehen öffentliche Parkplätze. Die privaten Stellplätze des WA 3 werden ebenfalls von der Planstraße aus angefahren. Für den Geh- und Radverkehr sind mehrere Wegeführungen und Abstellplätze für Fahrräder vorgesehen. Das Konzept zur Behandlung von Niederschlagswasser sieht neben der Dachbegrünung im allge- meinen Wohngebiet mehrere Retentionsmulden für die Versickerung von Niederschlagswasser vor. Zur Eingrünung des Geländes sollen Einzelbäume erhalten und neue gepflanzt werden. Darüber hinaus sollen die ortsspezifischen Gegebenheiten wie der Gehölzbestand, die Vegetationsflächen und die Wegeverbindungen innerhalb der südlich festgesetzten öffentlichen Grünfläche erhalten bleiben. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist zudem eine Fläche zur Errichtung der notwendigen Lärmschutzeinrichtungen festgesetzt. Die bestehenden Wegeverbindungen in der öffentlichen Grün- fläche werden erhalten und an die neuen Fuß- und Radwege angeschlossen. Im westlichen Bereich der öffentlichen Grünfläche wird ein Bolzplatz als Zweckbestimmung festgesetzt. Für Teilbereiche des Planungsgebietes liegen bereits bestehende Bebauungspläne vor („Oberreut Feldlage III“ und „GE Großoberfeld Änderung“, s. auch Kap. 1.3), die mit dem Bebauungsplan „Öst- lich Woerishofferstraße“ innerhalb der Überschneidungsbereiche überplant werden. Dadurch wird einheitliches Planungsrecht geschaffen. 1.2.2 Art und Umfang der geplanten Vorhaben sowie Bedarf an Grund und Boden Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ergeben sich gemäß Bebauungsplan nachstehende Flä- chenanteile: Größe des Geltungsbereichs 3,1 ha (30.955m²) Fläche allgemeines Wohngebiet (WA) 14.234 m 2 Öffentliche Verkehrsfläche 3.192 m² Öffentliche Grünfläche 12.905 m 2 Private Grünfläche 624 m 2 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 16 Gemäß Bebauungsplan ergeben sich nachstehende Kennwerte zu Maß und Art der baulichen Nut- zung: Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) mit 3 Baufeldern (WA 1, WA 2, WA 3) Grundflächenzahl (GRZ)/ Größe der zulässigen Grundfläche 0,37 5.267 m 2 Zulässige Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) durch bauliche Anlagen/ Größe der zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl (Stellplätze, Nebenanlagen, unterbaute Fläche durch Tiefgarage) 0,8 11.387 m 2 Bauweise Abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise (Gebäudelänge von über 50 m erlaubt) Dachform Flachdach, 0-5° Neigung Höhe der baulichen Anlagen Max. Wandhöhe (Oberkante Flachdach) WA 1: 14,5 m, WA 2: 14,5 bis 20,5 m, WA 3: 9,5 m Stellplätze Oberirdische Stellplätze nur innerhalb der festge- setzten Flächen zulässig Nebenanlagen Als Nebenanlagen ausschließlich zulässig sind Aufstellflächen für Müllbehälter, Gerätelagerräu- me, Kinderspielanlagen, Terrassen, nicht über- dachte Rankgerüste, Offene, überdachte oder geschlossene Anlagen für Fahrradstellplätze (Pesch & Partner, Stuttgart, Planstand 30.11.2020) Abbildung 1 Entwurf Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße, Karlsruhe Ober- reut“, Fassung vom 30.11.2020 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 17 1.3 Derzeit bestehende rechtskräftige Bebauungspläne innerhalb des Gel- tungsbereichs Der neu aufzustellende Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ überplant zu Teilen die bereits bestehenden qualifizierten Bebauungspläne „GE Großoberfeld Änderung“ (1989) und „Oberreut Feldlage III“ (1991) (s. Abbildung 2) für den nördlichen Bereich sowie für die westlichen und östli- chen Randbereiche. Abbildung 2 Festsetzungen der innerhalb des Geltungsbereichs rechtskräftigen Bebauungspläne Nachfolgend werden die hierzu getroffenen und für die Umweltprüfung maßgeblichen Festsetzungen auf den betreffenden Flächen nachrichtlich kurz skizziert: - Der Ausschnitt des Bebauungsplans „Oberreut Feldlage III“ (1991) sieht für den nord- westlichen Randbereich des Planungsgebiets eine öffentliche Grünfläche zur Pflanzung von Immissionsschutzgrün aus Bäumen und Sträuchern vor. Dort sollen parallel zur Woerishof- ferstraße mittelkronige Laubbäume gepflanzt werden. Im südwestlichen Randbereich ist eine Fläche für Gemeinschaftsstellplätze vorgesehen, die mit RAGA-Platten oder Kleinpflaster zu befestigen und zu begrünen sind. Innerhalb der Parkflächen sind mittelkronige Laubbäume gemäß Planzeichnung zu pflanzen. Ebenfalls Teil dieses Bebauungsplanes ist ein allgemei- nes Wohngebiet, dessen nicht überbaubare Grundstücksflächen mit einem Baum pro 700 m² zu bepflanzen sind. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 18 - Der Ausschnitt des Bebauungsplans „GE Großoberfeld Änderung“ (1989) setzt insbesonde- re die östlichen Randbereiche des Planungsgebiets als öffentliche Grünfläche zur Pflanzung von Immissionsschutzgrün in Gestalt eines 6 m breiten mit Bäumen und Sträuchern begrün- ten Walls fest. Innerhalb dieser Flächen ist ein Rad- und Fußweg festgesetzt, an dem groß- kronige Laubbäume gemäß Planzeichnung gepflanzt werden sollen. Im Südosten ist eine Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Die Festsetzungen dieser Bebauungspläne wurden im Zuge der vergangenen Gebietsentwicklung umgesetzt. 1.4 Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung Bei der Umsetzung der SUP-Richtlinie (EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme 2001/42/EG) in deutsches Recht ist für Bauleitpläne mit Regel- verfahren eine generelle Pflicht zur Durchführung der Umweltprüfung eingeführt worden (§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB). 1.5 Inhalte und Merkmale einer Umweltprüfung Wesentliche Inhalte der Umweltprüfung sind die Umweltbelange und der zur Begründung des Be- bauungsplans zu erstellende Umweltbericht. Besondere Merkmale der Umweltprüfung sind deren Trägerfunktion für andere Umweltprüfarten (vgl. Abbildung 3) sowie das Monitoring, für das im Rah- men des Umweltberichts ein Konzept zur Überwachung der Umweltmaßnahmenumsetzung sowie der erheblichen Umweltwirkungen des Bauleitplanes zu beschreiben ist (vgl. § 4c BauGB). Bei der Umweltprüfung in der Bauleitplanung ist zu unterscheiden zwischen Belangen, die der Ab- wägung unterliegen und solchen, die sich der Abwägung entziehen. Im vorliegenden Fall entzieht sich die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Abwägung, so dass diese eigenständig bearbei- tet und dokumentiert wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wirkt sich unmittelbar auf die Baugenehmi- gung aus und ist damit dem Grunde nach dem Bebauungsplanverfahren zeitlich nachgeordnet. Eine vorgezogene artenschutzrechtliche Prüfung entlastet jedoch das Baugenehmigungsverfahren, so dass bei zeitlich eng aufeinander folgenden Verfahren die artenschutzrechtlichen Belange bereits auf Bebauungsplanebene voll umfänglich abgearbeitet werden können. Je größer die zeitliche Lücke zwischen Bauleitplan und Baugenehmigung ist, desto höher sind die Anforderungen an einen erneu- ten Prüflauf. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 19 UP nach BauGB: Umweltprüfung nach Baugesetzbuch SUP nach UVPG: Strategische Umweltprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung FFH-VP: Verträglichkeitsprüfung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie saP: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Ergebnis auf nachgeordneter Ebene der Baugenehmigung zu überprüfen) Abbildung 3 Arten und Inhalte von Umweltprüfungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung 1.6 Umweltbelange Belange des Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB a) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsge- füge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt; b) Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes; c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölke- rung insgesamt; d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; f) Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie; g) Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Was- ser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts; h) Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissi- onsgrenzwerte nicht überschritten werden; Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 20 i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buch- staben a, c und d; j) unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Un- fälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz ergeben sich nach § 1a BauGB: Abs. 2) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Abs. 3) Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz; Abs. 4) Berücksichtigung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von Eingriffen in Natura 2000- bzw. europäische Vogelschutzgebiete; Abs. 5) Erfordernisse des Klimaschutzes in Bezug auf den Klimawandel (Entgegenwirkung und Anpassung). 1.7 Umweltbericht Für Bauleitplanverfahren ist im Rahmen der Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen (§ 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB). Zweck des Umweltberichts ist die Ermitt- lung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes (vgl. Kap.1.6). Der Umweltbericht ist ein ge- sonderter, selbstständiger Teil der Begründung zum Bauleitplan (§ 2a BauGB), dessen wesentliche Inhaltspunkte vorgegeben sind (Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB). Der Umweltbericht dient der Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung ermittelten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen (§ 2 (4) BauGB). Der Umweltbericht besteht im Kern aus folgenden Bestandteilen:  Bestandsaufnahme;  Wirkungsprognose (Null-Fall und Plan-Fall);  Angaben zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten;  Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, Verminderung und zum Aus- gleich erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt  Beschreibung der Maßnahmen zur Maßnahmen- und Auswirkungsüberwachung (Monitoring)  Allgemein verständliche Zusammenfassung 1.8 Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Um- weltbelange (Scoping) Bei der Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der durchzuführenden Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) handelt es sich um einen unselbständigen Verfahrensschritt der Gemeinde, bei dem alle Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen sind (§ 4 Abs. 1 BauGB). Hierzu wurde ein Scopingpapier erstellt und am 27. Juli 2017 der Stadt Karlsruhe übergeben. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 21 1.8.1 Verursacher und Wirkungszusammenhänge Wirkfaktoren gehen von unterschiedlich zu betrachtenden Verursachern aus, von den im Bebau- ungsplan vorbereiteten künftig zulässigen Vorhaben und den sonstigen Verursachern oder Ursa- chen. Während die künftig zulässigen Vorhaben unmittelbar konfliktauslösend sein können, ergeben sich Konflikte mit sonstigen Verursachern oder Ursachen erst durch die Ausweisung eines Baugebietes innerhalb deren Wirkungsbereiche. Hierbei stehen die Wirkfaktoren Immissionen innerhalb des Pla- nungsgebiets sowie die Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen (Umweltbelang nach Buchstabe j gem. § 1 (6) Nr. 7) im Vordergrund. Wirkfaktoren und Wirkungszusammenhänge der im Bebauungsplan vorbereiteten künftig zulässigen Vorhaben Vorhabenbedingt lassen sich die umweltverändernden Wirkungen in bau-, anlage- und betriebs- bedingte Wirkungen unterscheiden. Während baubedingte Wirkungen zeitlich begrenzt sind, han- delt es sich bei anlage- und betriebsbedingten Wirkungen um dauerhaft wirksame Einflüsse auf die Umwelt. Die Wirkfaktoren stützen sich auf die Erfordernisse nach Anlage 1 Nr. 2 BauGB und lassen sich den einzelnen Wirkungsphasen wie folgt zuordnen: Baubedingte Wirkfaktoren (zeitlich begrenzt) - Flächeninanspruchnahme (über die dauerhaften baulichen und Erschließungsanlagen hinaus- gehend); - Flächenumwandlung durch Verdichtung, Bodenauf- und -abtrag, Schadstoffeintrag - Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen, Lärm und Licht; - Emissionen sonstiger chemischer Stoffe; - Erschütterungen durch Baustellenmaschinen und –verkehr; - Landschaftsstörende Baustelleneinrichtungen; - Unfallrisiken durch Baustellenbetrieb. Anlagebedingte Wirkfaktoren (dauerhaft wirksam) - Flächeninanspruchnahme und –umwandlung (Versiegelung, Bodenauf-/ -abtrag); - Barrierewirkung durch Baukörper, Erschließungen (oberirdisch); - Barrierewirkung durch Baukörper (unterirdisch); - Visuelle Beeinträchtigungen, Kulissenbildung; Betriebsbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft wirksam) - Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen, Lärm und Licht; - Emissionen von Strahlung (ionisierend, nichtionisierend 3 ) - Schwere Unfälle. 3 Vgl. UVP-GESELLSCHAFT e.V. AG MENSCHLICHE GESUNDHEIT (2014): Leitlinien Schutzgut Menschliche Gesundheit. Hamm. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 22 Wirkfaktoren und Wirkungszusammenhänge sonstiger Verursacher/ Ursachen Neben den vorhabenbedingten Wirkungen werden auch mögliche Konfliktsituationen untersucht, die innerhalb des Planungsgebiets durch sonstige Verursacher oder Ursachen ausgelöst werden können und sowohl zeitlich begrenzt als auch dauerhaft auftreten können und nicht primär an die oben beschriebenen Vorhabenphasen gekoppelt sind. Der Prüfumfang bezieht sich dabei schwerpunktmäßig auf die Umweltbelange Menschen und Sachgüter, da die künftig zulässigen Vorhaben für diese Belange einen relevanten Mehrwert dar- stellen, auf die sich sonstige Verursacher oder Ursachen auswirken können. Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen und die Wechselwirkungen (gem. § 1 (6) Nr. 7 a u. i BauGB) sowie Kulturgü- ter (gem. § 1 (6) Nr. 7 d BauGB) innerhalb des Planungsgebiets können sich als Sekundärwirkung gegenüber dem Null-Fall ggf. verstärken. Konfliktlagen können insbesondere dann entstehen, wenn das geplante Baugebiet bzw. die künftig zulässigen Vorhaben innerhalb des Einwirkungsbereichs bereits bestehender Wirkfaktoren der sons- tigen Verursacher oder Ursachen ausgewiesen werden. Hierbei stehen die Wirkfaktoren Immissio- nen innerhalb des Planungsgebiets sowie die Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen (Umweltbelang nach Buchstabe j gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB) im Vordergrund. Gestützt auf die Erfordernisse nach Anhang 1 Nr. 2 BauGB zählen hier- zu: Immissionen innerhalb des Planungsgebiets durch - Umgebungslärm (Verkehr, Gewerbe, Sport); - Luftschadstoffe (Verkehr, Gewerbe); - Gerüche (Belästigungen insbesondere durch Luftverunreinigungen aus Chemieanlagen, Mine- ralölraffinerien, Lebensmittelfabriken, Tierhaltungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen; so- wie Belästigungen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, aus Hausbrand, Landwirtschaft und Vegetati- on) 4 ; - Licht (Verkehr, Gewerbe, Sport); - Ionisierende Strahlung/ 5 Röntgen- und Gammastrahlung, Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung (natürlicher Untergrund, Höhenstrahlung >1500 m ü.N.N, Atomkraftwerke) - Nichtionisierende Strahlung/ 6 elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (Mobil- und Kommunikationsfunk, Stromübertragungsleitungen. Schwere Unfälle durch - Störfälle (Betriebsbereiche nach Störfall-VO); - Gefahrgutunfälle (Gefahrguttransporte); - Verkehrsunfälle (Einflugschneisen von Flughäfen, Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken); - Sonstige Unfallrisiken (z.B. Ferngasleitungen). 4 Vgl. Vorschriftensammlung der GEWERBEAUFSICHT BADEN-WÜRTTEMBERG (Version 01/2009), www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de 5 Vgl. UVP-Gesellschaft e.V. AG Menschliche Gesundheit (2014): Leitlinien Schutzgut Menschliche Gesundheit. Hamm. 6 vgl. UVP-Gesellschaft e.V. AG Menschliche Gesundheit (2014): Leitlinien Schutzgut Menschliche Gesundheit. Hamm. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 23 Katastrophen (natürliche Ereignisse) durch - Überschwemmung (HQ100, HQextrem); - Starkniederschlag (Überschwemmung durch plötzliche Sturzfluten, plötzlich auftretende Schlamm-/ Gerölllawinen); - Feuer (Waldbrand); - Geogefahren (Rutschungen, Steinschlag/Felssturz; Dolinen/Erdfälle, Setzungen/Hebungen; - Erdbeben. 1.8.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz und Grünordnungsplan Im Rahmen der Abarbeitung von § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung BNatSchG) sind die Maß- nahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation in Art, Umfang und räumlicher An- ordnung festzulegen. Durch die Integrationswirkung der Umweltprüfung eines Bauleitplans auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird grundsätzlich auch die Integration der hierzu zu erstel- lenden naturschutzfachlichen Unterlage (Grünordnungsplan) in den Umweltbericht ermöglicht. Eingriffsermittlung und E-A-Bilanz Kernstück der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist die qualitative und quantitative Ermittlung der Eingriffe und des dafür erforderlichen Kompensationsbedarfs. Die Gegenüberstellung der ermit- telten naturschutzrechtlich erheblichen Eingriffe und des dafür erforderlichen Ausgleichs erfolgt in einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz (E-A-Bilanz). Ein Eingriff in einen Umweltbelang mit hoher Bedeu- tung ist immer erheblich. Über die Erheblichkeit von Eingriffen in Potentiale mit mittlerer oder gerin- gerer Bedeutung wird im Einzelfall entschieden (vgl. Bilanzierung nach Ökokontoverordnung Baden- Württemberg 2010 – ÖKVO BW). Bewertungsmaßstäbe/ -methoden Für jedes naturschutzrechtlich relevante Umweltgut werden spezifische Kriterien und Indikatoren angewendet. Wesentliche Bewertungsmaßstäbe enthalten Fachgesetze und Fachplanungen. Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an die Arbeitshilfen von LfU und LUBW sowie der ÖKVO Baden- Württemberg sowie dem Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe. 7 Maßnahmen Die in den Umweltbericht integrierte Planfassung des GOP (Grünordnungsplan) beinhaltet die fachli- che Herleitung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich bzw. Ersatz, deren textliche Beschreibung und kartographische Darstellung. Je nach Planungs-, Umsetzungs- und Abstimmungsstand mit der zuständigen unteren Naturschutz- bzw. Forstbehörde und der dort enthaltenen Maßnahmen, sind diese zu präzisieren. Die Bewertung der Maßnahmen wird nach der Methode der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg (ÖKVO BW, 2010) sowie dem Biotopbewer- tungsverfahren der Stadt Karlsruhe 8 durchgeführt. 7 Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017a 8 Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017a Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 24 Artenschutzrechtliche Prüfung Neben der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung integriert die Umweltprüfung zu einem Bauleit- plan auch die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG (s. Kap. 2.16). Für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde ein Sondergutachten angefertigt. 9 1.8.3 Definitionen von Null-Fall und Plan-Fall mit Sonderfall Differenzanalyse Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“ kommt es zu Überlagerung mit bestehenden Bebauungsplänen (s. auch Kap. 1.3). Das Plangebiet ist deshalb in einen beplan- ten Innenbereich und einen unbeplanten Außenbereich gegliedert (Abbildung 4). Dies wird bei der Betrachtung von Null-Fall und Plan-Fall berücksichtigt. Abbildung 4 Abgrenzung beplanter Innenbereich und unbeplanter Außenbereich Null-Fall Der Null-Fall beschreibt die „voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchfüh- rung der Planung“. Da der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes einen beplanten und einen 9 Institut für Botanik und Landschaftskunde, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 25 unbeplanten Bereich umfasst, werden auch in der Null-Fall Betrachtung die Bereiche getrennt analy- siert und bewertet. Die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise bezieht sich auf die natürlichen Ressourcen, die Fläche, Landschaft, Kultur- und Sachgüter und Menschen. Beplanter Innenbereich: Der Null-Fall im beplanten Innenbereich beschreibt den nach Umsetzung der derzeit rechtsgültigen Bebauungspläne zu erwartenden Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung. Die Festsetzungen im beplanten Innenbereich wurden größtenteils umgesetzt. Qualita- tive Änderungen an den bereits umgesetzten Festsetzungen sind nicht zu erwarten. Die zum Plan- zeitpunkt vorliegenden Informationen lassen darauf schließen, dass die Fläche für die Bahn im Be- bauungsplan „GE Großoberfeld Änderung“ nicht entwickelt wird. Eine Fläche für die Bahn ist deshalb auch nicht mehr Bestandteil des zukünftigen Bebauungsplanes. Unbeplanter Außenbereich: Der Null-Fall im unbeplanten Außenbereich beschreibt den nach derzei- tigem Kenntnisstand zu erwartenden Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung auf Grund- lage des tatsächlichen Bestands. Da für die ehemaligen Bestandsgebäude Kleinseeäcker 12 und 14 (Flurstücke 21642/5, 21642/4), die hauptsächlich im planerischen Außenbereich lagen, eine Abriss- genehmigung des Bauordnungsamts Karlsruhe vorliegt und der Abriss 2017 durchgeführt wurde, bezieht sich der Null-Fall auf den Umweltzustand nach den Abrissarbeiten. Es liegen keine Hinweise auf sonstige raumordnerische Planungen vor, die zu einer Veränderung des Umweltzustandes im Null-Fall führen würden. Mit dem Vorhaben „3. Gleis Karlsruhe- Durmersheim“ aus dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 10 grenzt jedoch ein Vorhaben südlich an das Planungsgebiet an, das bei Umsetzung Auswirkungen auf den Ist-Zustand haben könnte. Konkretisierte Planungen liegen hierzu jedoch nicht vor. Plan-Fall Der Plan-Fall ist eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. Auch hier wird, sofern möglich und sinnvoll, zwischen Plan-Fall beplanter Innenbereich und Plan-Fall unbeplanter Außenbereich unterschieden. Durch die Bebauung sind bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Natur und Land- schaft zu erwarten. Die baubedingten Wirkungen (Flächeninanspruchnahme, Emissionen) sind zeit- lich begrenzt. Bei der Beschreibung der Auswirkungen in der Bauphase wird nicht zwischen beplan- ten Innenbereich und unbeplanten Außenbereich unterschieden. Nachhaltige Veränderungen ent- stehen durch die Bebauung selbst (Versiegelung). Die anlagebedingten Auswirkungen sowie die betriebsbedingten Auswirkungen werden jeweils für den beplanten Innenbereich und den unbeplan- ten Außenbereich beschreiben. Innerhalb des Bebauungsplanes unterscheiden sich die Beeinträch- tigungen als Folge der geplanten Nutzung (s. Konfliktkarte, Karte 5). Plan-Fall beplanter Innenbereich mit Sonderfall Differenzanalyse: Im Rahmen der Differenzanalyse soll ermittelt werden ob, von welcher Art und in welchem Umfang Änderungen von Festsetzungen zwischen den derzeit rechtsgültigen Bebauungsplänen und dem künftig gültigen Bebauungsplan zusätzliche oder andere erhebliche Auswirkungen erwarten lassen. Wesentlicher Auswirkungsfaktor 10 Entwurf Bundesverkehrswegeplan 2030, März 2016, S. 166 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 26 ist die Differenz der bisherigen und künftigen Maße der baulichen Nutzung, die über die Festsetzun- gen ermittelt werden. Wesentlicher Wirkfaktor ist die Flächeninanspruchnahme und mit ihr die Ver- siegelungsbilanz. Plan-Fall unbeplanter Außenbereich: Es wird ermittelt ob, von welcher Art und in wel- chem Umfang Festsetzungen im künftig gültigen Bebauungsplan erhebliche Auswir- kungen erwarten lassen. Artenschutz Der Artenschutz ist nicht Bestandteil der planerischen Differenzanalyse, da dieser jeweils anhand des tatsächlichen Bestandes zu beurteilen ist. Baumschutz Sowohl die nach dem Bebauungsplan entfallenden Bäume nach Baumschutzsatzung Karlsruhe als auch die planerisch in den alten Bebauungsplänen festgesetzten entfallenen Bäume werden erfasst, bewertet und über Festsetzungen im Bebauungsplan qualitativ und quantitativ ausgeglichen. 1.8.4 Kumulation Nach Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB ist die Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benach- barter Planungsgebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürli- chen Ressourcen zu beschreiben und zu bewerten. Es werden dabei bestehende Umweltprobleme benachbarter Planungsgebiete sowie nicht realisier- ter Bebauungspläne in der Wirkungsanalyse als Vorbelastung berücksichtigt. Als Sonderfall, der nicht Betrachtungsgegenstand nach BauGB ist, wird das mögliche Vorhaben „3. Gleis Karlsruhe- Durmersheim“ aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 in die Kumulationsbetrachtung einbezogen. 1.8.5 Vorgehensweise bei der Beurteilung von Auswirkungen auf Menschen, Ge- sundheit und Bevölkerung insgesamt Verursacher Verkehr Null-Fall Verkehr: Verkehrliche Situation auf der Wilhelm-Leuschner-Straße auf Grundlage der Lärmkartierung 2014. Zur Woerishofferstraße liegen keine Daten vor. Plan-Fall Verkehr: Verkehrliche Situation auf der Wilhelm-Leuschner-Straße und der Woerishoffer- straße unter der Annahme von rd. 700 zusätzlichen Fahrbewegungen am Tag. Schallauswirkungen Die Auswirkungen durch Lärmemissionen und Lärmimmissionen wurden im Rahmen eines eigen- ständigen Gutachtens untersucht. Darin wurden die zu erwartenden Auswirkungen des Bebauungs- planes (Verkehrslärm, ober- und unterirdische Stellplätze) sowie die Einwirkungen auf das gesamte Planungsgebiet (beplanten Innenbereich und unbeplanten Außenbereich) durch Verkehr, Schiene und Gewerbe dargestellt. Null-Fall und Plan-Fall werden hier wie folgt definiert: 11 11 Kurz und Fischer, 2020 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 27 Null-Fall Lärm: Lärmtechnische Situation bei unterstelltem Vollzug der geltenden Bebauungs- pläne und Schallschutzmaßnahmen an den Bahngleisen, nach dem Abriss der Bestandsgebäude. Plan-Fall Lärm: Lärmtechnische Situation bei unterstelltem Vollzug des Bebauungsplans und Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen 1.8.6 Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum berücksichtigt sowohl die unmittelbar im Planungsgebiet als auch die au- ßerhalb zu erwartenden Umweltauswirkungen. Abbildung 5 Engeres Untersuchungsgebiet und weiterer Untersuchungsraum Die Umweltbelange Boden, Tiere, Pflanzen, Kultur- und Sachgüter werden schwerpunktmäßig im Plangebiet (Geltungsbereich) betrachtet und als engeres Untersuchungsgebiet bezeichnet. Die Umweltbelange Biologische Vielfalt, Grund- und Oberflächenwasser, Landschaft werden darüber hinaus im weiteren Untersuchungsraum bearbeitet. Die Umweltbelange Menschen, Klima und Natura 2000 werden in einem in Abbildung 5 dargestell- ten Untersuchungsraum betrachtet, da z.B. verkehrsbedingte Umweltauswirkungen wie Lärm und Abgase mit weiträumigeren Wirkungen verbunden sein können. Die Abgrenzung des weiteren Un- tersuchungsraums ist schematisch und kann im Einzelfall variieren. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 28 1.9 Ziele des Umweltschutzes und Schutzgebiete Nachfolgend werden die in den einschlägigen Fachgesetzen, Fach- und Raumordnungsplänen fest- gelegten Ziele des Umweltschutzes gem. Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB und die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b, g BauGB einschließlich der Schutzgebietsabgrenzungen, die für den Be- bauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ von Bedeutung sind, aufgestellt. Die Art, wie diese Ziele bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, wird insbesondere im Hinblick auf die Bewertung der Umweltauswirkungen als Maßstab genutzt. Darüber hinaus sind die Umweltziele Grundlage für die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Aus- wirkungen. Fachgesetze mit Umweltrelevanz Materielle Anforderungen ergeben sich aus folgenden umweltrelevanten Fachgesetzen:  Natur- und Artenschutz (BNatSchG, NatSchG)  Bodenschutz (BBodSchG, LBodSchAG)  Wasserschutz (WHG, WG)  Immissionsschutz (BImSchG)  Abfallrecht (KrWG, AbfG) Umweltbezogene Ziele der Raumordnung Regionalplan Im rechtsverbindlichen Regionalplan Mittlerer Oberrhein von 2002 12 ist das Planungsgebiet als „Siedlungsfläche (überwiegend Wohn-/Mischnutzung) Bestand“ dargestellt. Das Planungsgebiet befindet sich in einem Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen (G) (Psl. 3.3.5.5). Der südliche Teilbereich des Planungsgebiets angrenzend an die Bahntrasse liegt in einem „schutzbedürftigem Bereich für die Erholung, Erholungsgebiet (Z) (Pls.3.3.4.2) und in einer Grünzä- sur (Z) (Pls. 3.2.3). Der Regionalplan 2020 befindet sich derzeit in Bearbeitung. Mit einer Beschlussfassung wird Ende 2020 gerechnet. Flächennutzungsplan der Stadt Karlsruhe 2010 Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe von 2004 13 , zuletzt aktualisiert im Jahr 2017 (5. Aktualisierung), stellt das nördliche Teilgebiet als beste- hende Wohnbaufläche und das südliche Teilgebiet als bestehende Grünfläche dar. Der nordwestli- che Teil des Planungsgebietes ist als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der Flächennutzungs- plan wird derzeit fortgeschrieben. Bebauungspläne Das westliche Planungsgebiet liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Oberreut-Feldlage III“ von 1991 (Wohngebiet), der nördliche und östliche Teil liegt im Bereich des Bebauungsplanes „GE 12 RVMO, 2002 13 NVK, 2016 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 29 Großoberfeld Änderung“ (Gewerbegebiet). Beide Bebauungspläne beinhalten umweltbezogene Festsetzungen zur Grünordnung. Diese sind Grünflächen, Gebüschpflanzungen als Immissions- schutz sowie Baumpflanzungen. Landschaftsplanung und sonstige Planungen Landschaftsrahmenplanung Der Landschaftsrahmenplan für die Region Mittlerer Oberrhein wurde 1986 fertiggestellt. Derzeit wird ein eigenständiges Planwerk zur Landschaftsrahmenplanung erstellt. Mit einer Beschlussfas- sung durch die Verbandsversammlung und damit einer Annahme des Plans ist Anfang 2019 zu rechnen. Landschaftsplan der Stadt Karlsruhe 2010 Der aus dem Jahr 2004 stammende Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt das nördliche Planungsgebiet als bestehende Siedlungsfläche und den südlichen Teil als be- stehende Grünfläche dar. Im nördlichen Planungsgebiet ist die bestehende Baumreihe entlang der Woerishofferstraße als wichtige Baumreihe in der Flur mit dem Ziel der Sicherung und Erhaltung ausgewiesen. 14 Der Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wird parallel zum FNP fortgeschrieben. Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) Zielsetzung: Ermittlung und Darstellung der umweltbezogenen Bedeutung von noch nicht bebauten, primär im planerischen Außenbereich liegenden Flächen. Die Studie liefert Ergebnisse zur Empfindlichkeit gegenüber siedlungsbedingten Inanspruchnahmen des Naturhaushaltes mit möglichen Auswirkungen auf Boden, Wasser, biologische Vielfalt, Kli- ma/Luft und Freiraum/Erholung. 15 Pläne des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts Für das Planungsgebiet gelten die Abfallentsorgungssatzung 16 und die Entwässerungsatzung 17 der Stadt Karlsruhe. Schutzgebiete Natur- und Landschaftsschutzgebiete Westlich und südlich des Geltungsbereichs befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Südliche Hardt“ (Nr. 2.12.015), das der Erhaltung des Freiraumes als Naherholungsgebiet und Frischluft- schneise für den Stadtbereich dient. Naturschutzgebiete innerhalb und im näheren Umfeld des Geltungsbereichs sind nicht ausgewiesen. Naturdenkmale Im Planungsgebiet liegen keine ausgewiesenen Naturdenkmale. 14 NVK, 2004 15 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011 16 Stadt Karlsruhe, Satzung vom 11.12.2018 17 Stadt Karlsruhe, Satzung vom 20.06.2016 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 30 Natura 2000-Gebiete Im Westen grenzt in ca. 200 m Entfernung das FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ (Nr. 7016341). Dieses überlagert sich z.T. mit dem Landschaftsschutzgebiet „Südli- che Hardt“ (s.o.). Es umfasst vor allem Buchen- und Kiefernwald mit Buchen, Eichen, Hainbuchen, Linden auf Sand, einigen älteren Stieleichenbeständen, z.T. Douglasien-Roteichenforst, größere Kulturflächen sowie lichte und offene Bereiche. Bedeutung besteht insbesondere aufgrund des Vor- kommens der FFH Anhang II bzw. Anhang IV Arten Eichen-Heldbock (Cerambyx cerdo), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Grünes Besenmoos (Dicranum viride), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), dem Große Mausohr (Myotis myotis), Kammmolch (Triturus cristatus) sowie der Lebensraumtypen (LRT) Hainsimsen-Buchenwald (LRT 9110) und Bodensaurer Eichenwald (LRT 9190) und Fließge- wässer mit flutender Wasservegetation (LRT3260). Geschützte Biotope Im Planungsgebiet wurde im Zuge der Biotopkartierung 2017 eine Feldhecke kartiert, die nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG ein gesetzlich geschütztes Biotop darstellt (vgl. Abbildung 6 und Karte 1). Nach § 30a LWaldG befinden sich im Planungsgebiet keine geschützten Biotope. In der näheren Umgebung befinden sich geschützte Gehölz-Biotope (südöstlich des Planungsge- biets entlang der L 605) und ein geschützter Waldbiotop (am Rand des FFH-Gebiets (s.o.) südwest- lich des Planungsgebietes). Wasserschutzgebiete Das Planungsgebiet liegt vollständig innerhalb der Wasserschutzzone IIIB des Wasserschutzgebie- tes Nr. 212.206 („Kastenwört“) der Stadt Karlsruhe. Abbildung 6 Schutzausweisungen Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 31 Denkmalschutz Im Planungsgebiet liegen keine ausgewiesenen Bau- und Bodendenkmale. Baumschutzsatzung Stadt Karlsruhe Nach der Baumschutzsatzung Karlsruhe (gültige Fassung vom 29.01.2002) sind alle Bäume des Stadtgebiets unter Schutz gestellt, deren Stammumfang in 1 m Höhe mindestens 80 cm beträgt bzw. 120 cm bei dreistämmigen Bäumen. Innerhalb einer Baumreihe oder Baumgruppe mit mehr als vier Bäumen beträgt das Mindestmaß nur 40 cm Stammumfang pro Baum. Zahlreiche Bäume im Gel- tungsbereich fallen unter diesen Schutzstatus (s. Karte 3 im Anhang). Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 32 2 Beschreibung der Belange des Umweltschutzes und Bewertung der Umweltauswirkungen für Null-Fall und Plan-Fall Die Beschreibung der Umwelt erfolgt für den Bestand, den Null-Fall und den Plan-Fall (Definition Null-Fall/ Plan-Fall s. Kap. 1.8.3). In der Bewertung der Umweltauswirkungen wird untersucht, ob das Vorhaben erhebliche Auswir- kungen auf die Umweltbelange verursacht werden. Erheblichkeit liegt vor, wenn Elemente mit hoher oder sehr hoher Bedeutung betroffen sind. In Bereichen mit mittlerer Bedeutung kann Erheblichkeit vorliegen, wenn ein Umweltbelang wesentlich und andauernd verändert wird. Für erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und/ oder zum Ausgleich notwendig. Die Beschreibung der Maßnahmen erfolgt in Kapitel 4. Umweltbelange, die sich als Zusammenschluss von Umweltzielen definieren, werden anhand der hierzu für die Gebietsnutzung vorgesehenen Qualitätsmerkmale beschrieben. Die Belange „Darstel- lung von Landschafts- und sonstigen Plänen“ sowie die Betrachtung der „Gebiete von gemeinschaft- licher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie“, Landschafts- und sonstige relevante Pläne wurden bereits in Kap. 1.9 abgeprüft und nach Relevanz und Gehalt entsprechend berück- sichtigt. 2.1 Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt 2.1.1 Bestand Menschen einschl. Gesundheit u. Bevölkerung Verkehrssituation im öffentlichen Straßenraum Gemäß der Lärmkartierung 2014 kann für die Wilhelm-Leuschner-Straße von einer durchschnittli- chen täglichen Verkehrsstärke von rd. 7.000 Kfz/24 h – 10.000 Kfz/24 h ausgegangen werden. Für die Woerishofferstraße liegen keine Angaben zur derzeitigen Verkehrsbelastung vor. 18 Schallimmissionen Das angrenzende Gewerbegebiet und die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere die dominierenden Verkehrsschallquellen Landesstraße L605 (östl. des Planungsgebiets) und die Schienenstrecke Karlsruhe – Forchheim (Strecke 4020 Mannheim-Rastatt, südl. des Planungsgebiets) der Deutschen Bahn, bedingen eine hohe Vorbelastung durch Verkehrslärm und Anlagenlärm. 19 Luftschadstoffe/ Lufthygiene Der Untersuchungsraum weist eine Vielzahl an Emittenten auf (Verkehr, Gewerbe), die sich nachtei- lig auf die Luftqualität im Planungsgebiet auswirken können. Östlich des Planungsgebietes entlang der L605 kann es bei austauscharmen Wetterlagen zu einer Anreicherung mit NO 2 -Emissionen kommen. 20 Durch die hauptsächlich vorherrschende Windrichtung von Südwest nach Nordost wird 18 Kurz und Fischer, 2020 19 Kurz und Fischer, 2020 20 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 33 nicht von nennenswertem Eintrag ins Planungsgebiet ausgegangen. 21 Es liegen keine Hinweise auf eine grenzwertüberschreitenden Belastungen im Planungsgebiet vor. Auf eventuelle Belastungen der Lufthygiene durch Geruchsstoffe aus dem östlich angrenzenden Gewerbegebiet gibt es keine Hinweise. Bioklima Das Plangebiet und die Umgebungsbebauung weist eine geringe bioklimatische Vorbelastung auf. 22 Erholungseignung/Freiraumqualität Die Erholungseignung des Planungsgebiets wäre durch die Nutzungsmöglichkeit als naturnahe Frei- fläche hoch. Die starke Lärmbelastung mindert jedoch die Erholungseignung (s. Kap. 2.8). Besondere Risiken für die menschliche Gesundheit Es liegen keine Hinweise auf besondere Risiken vor. Störfallbetriebe sind im Umkreis nicht vorhan- den (s. Kap. 2.14). Bestandsbewertung Umweltbelang Menschen einschl. Gesundheit u. Bevölkerung: Hauptkriterien im Planungsgebiet Bewertung Lärmbelastung (Gewerbe, Bundesstraße, Schiene) sehr hoch Luftschadstoffe/ Lufthygiene unbelasteter Raum Bioklima unbelasteter Raum Erholungseignung mittel bis gering Risiken für die menschliche Gesundheit gering Ergebnis: Sehr hohe Lärmbelastung, bioklimatische Lagegunst 2.1.2 Null-Fall Menschen einschl. Gesundheit u. Bevölkerung insgesamt Verkehrssituation im öffentlichen Straßenraum Es liegen keine Hinweise auf eine erhebliche Veränderung der Verkehrssituation im öffentlichen Straßenraum vor. Schallimmissionen Die festgesetzten Immissionsschutzpflanzungen auf Erdwällen gegen Immissionen des Gewerbege- biets „Großoberfeld“ sind derzeit umgesetzt. Mit Ausnahme des Gartens der AWO–Tagesgruppe sind die Freibereiche des Geltungsbereiches als nicht schützenswerte Freibereiche zum dauerhaften Aufenthalt zu betrachten. Trotz eines bestehenden Walls entlang der Schienenstrecke, kommt es im Garten des AWO zu Beurteilungspegeln oberhalb 60 dB(A). Im Null-Fall ist von einem Fortbestand der Geräuschbelastung der Freibereiche auszugehen. Schallemissionen Im Bereich der bestehenden Bebauungspläne sind schallemittierende öffentliche Gemeinschafts- stellplätze festgesetzt und umgesetzt. Prognosedaten zu Schallemissionen liegen nicht vor. Nach 21 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte 22 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 34 dem Abriss der Bestandsgebäude wird nicht von relevanten Lärmemissionen aus dem unbeplanten Außenbereich ausgegangen. Luftschadstoffe/ Lufthygiene Es liegen keine Hinweise auf eine Veränderung der Bestandssituation vor. Bioklima Beplanter Innenbereich Die Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne sind umgesetzt und entsprechen dem Be- stand. Im Null-Fall ist von einem Fortbestand der guten bioklimatischen Situation auszugehen. Unbeplanter Außenbereich Durch den Wegfall der vier Bestandsgebäude kann im Null-Fall mit einer leichten Verbesserung der guten klimatischen Bedingungen gerechnet werden, gerade durch die Begrünung der offenen Bo- denflächen durch natürliche Sukzession. Dies könnte sich dann auch auf die Situation in den an- grenzenden Siedlungsbereichen positiv auswirken. Erholungseignung/Freiraumqualität Es ist mit dem Fortbestand der Erholungseignung auszugehen. Besondere Risiken für die menschliche Gesundheit Mit einer Veränderung der Situation ist nicht zu rechnen. Es liegen keine Hinweise auf eine künftige Ansiedlung von Störfallbetrieben im hierzu relevanten Umkreis vor (s. Kap. 2.14). 2.1.3 Plan-Fall Menschen einschl. Gesundheit u. Bevölkerung insgesamt Verkehrszunahme und Schallauswirkungen im öffentlichen Straßenraum Die geplante Bebauung führt zu einer Verkehrszunahme von ca. 700 KFZ/Tag in der Woerishoffer- straße und der Wilhelm-Leuschner-Straße, hieraus ergibt sich keine signifikante Erhöhung der Schallemissionen (< 0,5 dB(A)). Maßnahmen zur Vermeidung/ Verminderung der Immissionen durch zusätzlichen Verkehrslärm außerhalb des Geltungsbereiches sind nicht notwendig. 23 Auswirkungen durch Immissionen aus umgebenden Lärmquellen Durch die Schallemissionen des benachbarten Gewerbegebiets „Großoberfeld“ ergeben sich Über- schreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm innerhalb des Geltungsbereichs. Maßnahmen zum Schallschutz sind notwendig. 24 Durch die geplante Bebauung ergibt sich eine positive Schutz- wirkung für schutzbedürftige Nutzungen außerhalb des Geltungsbereichs (im Westen angrenzende Bestandsbebauung) gegenüber dem Gewerbegebiet „Großoberfeld“. Durch die Emissionen des Straßenverkehrs auf der Landesstraße L605 sowie der Woerishofferstra- ße (inkl. bestehender öffentlich gewidmeter Stellplätze) und dem Schienenverkehr werden die Orien- tierungswerte nach DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete (55 dB(A) tags, 40 dB(A) nachts) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes überschritten. Trotz bestehender und geplanter aktiver Schallschutzmaßnahmen entlang der Schienenstrecke wird der Schwellenwert zur Schutzpflicht des 23 Kurz und Fischer, 2020 24 Kurz und Fischer, 2020 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 35 Staates für Gesundheit und Eigentum von 60 dB(A) nachts an mehreren Fassaden innerhalb des Geltungsbereichs überschritten. Maßnahmen zum Schallschutz sind notwendig. Bei einem Großteil der Freibereiche handelt es sich um Bereiche, die nicht zum dauerhaften Aufent- halt genutzt werden. Einziger schutzbedürftiger Freibereich innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich im Innenhof des Teilbereichs WA 3. Durch abschirmende Wirkung der Gebäude in WA 3 sowie aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Schienenstrecke sind keine schalltechnischen Konflikte in diesem Bereich zu erwarten. 25 Durch den geplanten Bolzplatz entstehen nachteilige Auswirkungen durch Sportlärm innerhalb des Geltungsbereichs. Dadurch werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) an der Süd- und Südostfassade des WA 3 überschritten. Schallschutzmaßnahmen sind erforderlich. 26 Für die Einrichtung Mafalda besteht die Absicht, diese im Rahmen des Bestandsschutzes innerhalb des Geltungsbereichs fortbestehen zu lassen. Die Freibereiche der Mafalda liegen jedoch im Lärm- bereich insbesondere der südlich angrenzenden Bahnstrecke. Zum Schutz der Freibereichsnutzung durch die Besucher der Mafalda kommt das Schallimmissionsgutachten daher zu dem Schluss, dass über die bereits festgesetzte Schallschutzmaßnahme für das geplante Wohngebiet hinaus eine zu- sätzliche Lärmschutzwand erforderlich wäre. 27 Grundsätzlich müssen wegen des Vorsorgegrundsatzes alle Geräuscheinwirkungen mit den Mitteln der Bauleitplanung mindestens so gering gehalten werden, dass die später auf den Einzelfall anzu- wendenden Spezialvorschriften (hier: TA Lärm und 18. BImSchV) beachtet werden können. 28 Durch entsprechende Festsetzung der notwendigen Schallschutzmaßnahmen können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Planungsgebietes hergestellt und zudem betriebliche Einschrän- kungen oder Eingriffe in die Bestandsrechte der angrenzenden Gewerbeflächen ausgeschlossen werden. Auswirkungen aufgrund von Schallemissionen Die geplanten ober- und unterirdischen Stellplätze und der geplante Bolzplatz im Südosten der öf- fentlichen Grünfläche sind mit der umliegenden schutzbedürftigen Nutzung schalltechnisch verträg- lich. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Regelun- gen der TA Lärm eingehalten werden. 29 Auswirkungen durch Luftschadstoffe Die Errichtung der Wohngebäude im Allgemeinen Wohngebiet führt auf der von West nach Ost ver- laufenden Planstraße, der angrenzenden Woerishofferstraße und Wilhelm-Leuschner Straße zu einer geringen Zunahme des PKW-Verkehrs 30 und damit zu einer geringen Erhöhung der verkehrs- 25 Kurz und Fischer, 2020 26 Kurz und Fischer, 2020 27 Kurz und Fischer, 2020 28 Kurz und Fischer, 2020 29 Kurz und Fischer, 2020 30 Kurz und Fischer, 2020 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 36 bedingten Schadstoffemissionen. Erheblich nachteilige Auswirkungen werden auf Grund der Gering- fügigkeit der Verkehrszunahme nicht erwartet. Auswirkungen auf das Bioklima Durch den Erhalt der südlichen Grünflächen als klimatischen Ausgleichsraum und geringe bioklima- tischen Vorbelastung wird von einer keiner erheblichen Beeinträchtigung der bioklimatischen Situati- on in den angrenzenden Siedlungsräumen ausgegangen. 31 Erholungseignung/ Freiraumqualität Beplanter Innenbereich Die Erholungseignung und Freiraumqualität wird durch das künftig zulässige Maß der baulichen Nutzung beeinträchtigt. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verminderung sind erforderlich (s. Kap. 2.8). Unbeplanter Außenbereich Erholungsfläche wird auch im planerischen Außenbereich in Anspruch genommen. Durch die Fest- setzung der südlichen hochwertigen Erholungsflächen als öffentliche Grünfläche und der erwarteten Verminderung der Lärmbelastung im Außenbereich ist mit einer Steigerung der Erholungseignung des Planungsgebiets zu rechnen (s. Kap. 2.8). Auswirkungen aufgrund besonderer Risiken für die menschliche Gesundheit Mit einer Veränderung der Situation ist nicht zu rechnen. Es liegen keine Hinweise auf eine künftige Ansiedlung von Störfallbetrieben im hierzu relevanten Umkreis vor. Baubedingte Auswirkungen auf den Menschen Während der Bauphasen kommt es zu einem zeitlich begrenzten erhöhten Verkehrsaufkommen durch Baufahrzeuge, was häufig mit erhöhten Lärm,- Staub- und Abgasimmissionen einhergeht. Auch durch die Bautätigkeit sowie den Einsatz von Baumaschinen und Fahrzeugen innerhalb des Planungsgebietes sind zusätzliche Lärm,- Staub- und Abgasimmissionen sowie Erschütterungen zu erwarten, insbesondere an umgebenden Wohngebäuden. Auch die Erholungseignung des verblei- benden Freiraumes wird dadurch zeitweise eingeschränkt. 2.2 Pflanzen, Tiere sowie Biologische Vielfalt 2.2.1 Bestand Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 2.2.1.1 Pflanzenbestand Potentiell Natürliche Vegetation (PNV) Das Planungsgebiet liegt im Bereich der Niederterrasse, die an die Kinzig-Murg-Rinne angrenzt. Die natürlichen Böden haben sich aus kiesigem und sandigem Ausgangsmaterial entwickelt, z.T. sind schwächere Lehmüberdeckungen anzutreffen. Die potentielle natürliche Vegetation sind Buchen- Eichen-Wälder. 32 31 Vgl. faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte 32 LfU, 1992 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 37 Methodik Biotop- und Baumkartierung Die Kartierung der Biotopstrukturen erfolgte am 24.08.2017. Die Biotopstrukturen wurden nach dem Biotoptypenschlüssel der LUBW 33 eingeordnet (s. Karte 1) und nach den Grundsätzen der Ökokon- to-Verordnung (ÖKVO) 34 und der Arbeitshilfe der LfU 35 bewertet (s. Karte 2). Die Einordnung und Bewertung wurde durch das Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe verfeinert. 36 Als Basis für die Baumkartierung am 24.08.2017 und am 05.10.2017 dient das Baumkataster der Stadt Karls- ruhe. Die Bäume wurden mit Standort, Art und Stammumfang gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe 37 erfasst. Im Frühjahr 2018 erfolgte zusätzlich eine genaue Einmessung der Baum- standorte durch das Vermessungsbüro Vietzen im nördlichen und mittleren Teil des Untersuchungs- gebietes. Die Datensätze wurden für die Analyse des Baumbestands überlagert (s. Karte 3). Beschreibung der Biotopstrukturen Das Planungsgebiet ist von Grünflächen mit Rasen und Wiesen sowie großflächigen Anpflanzungen von Sträuchern und Bäumen geprägt. Durch die Räumung der Abrissfläche im Herbst 2017 entstand eine große Fläche in der Mitte des Planungsgebietes mit offenem, vegetationslosem Boden zum Zeitpunkt der Kartierung. Im beplanten Innenbereich entspricht der Bestand den Festsetzungen (s. Abbildung 2). Die häufigsten Baumarten sind Winterlinden (Tilia cordata) als Alleebäume, Robinien (Robinia pseu- doacacia) als Skuzessionsbäume sowie große Pappeln (Populus spec.) als Einzelbäume. In den Hecken und Gebüschen im Osten des Gebietes kommt vermehrt der nicht-heimische Essigbaum (Rhus typhina) vor. Die westliche Seite des Gebietes wird von Baumalleen/Baumreihen aus Winter- linden begrenzt. Das Gebiet ist im südlichen, östlichen und nord-östlichen Randbereich von mittel- hohen Hecken und Gebüschen mittlerer Standorte begrenzt, welche hauptsächlich aus heimischen Sträuchern mit vereinzelten Bäumen aufgebaut sind. Den Grundbestand der Sträucher im Gebiet bilden heimische Arten wie Haselnuss (Coryllus avelana) und Blutroter Hartriegel (Cornus sangui- nea). Aber auch nicht heimische Ziersträucher wie Feuerdorn (Pyracantha spec.)und Hibiskus (Hi- biscus spec.) kommen im Gebiet vor. Die Krautschicht der Gebüsche und Hecken ist schwach aus- geprägt. Im Umkreis der Abrissfläche ist die Vegetation geprägt durch bestandsbildende ruderale Pionierarten des Siedlungsbereiches. Die Gehölzarten in diesem Bereich sind hauptsächlich Pappel und Robinie, welche als mächtige Einzelbäume sowie vergesellschaftet in Baumgruppen vorkommen. Im Bereich eins Sandplatzes kommt außerdem die Hainbuche (Carpinus betulus) als Hauptart der Baumgrup- pen und Feldgehölze vor. Die nitrophytische Krautschicht dieser Gehölze ist mäßig ausgeprägt. Süd- lich an das Hainbuchen-Feldgehölz grenzt ein Gebüsch an, das Richtung Süden in ein großflächiges Brombeergestrüpp mit rankenden Pflanzen wie der Gewöhnlichen Waldrebe (Clematis vitalba) über- geht. 33 LUBW, 2009 34 ÖKVO, 2010 35 LfU, 2005b 36 Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017 37 Stadt Karlsruhe, Satzung vom 8. Oktober 1996: Baumschutzsatzung - Die Messung des Stammumfangs erfolgte in 1m Meter Höhe; Bei Bäumen mit 3 Stämmen wurde die Summe der Einzelstämme berechnet. Bäume mit mehr als 3 Stämmen wurden nur dann als Bäume aufgenommen, wenn einer der Stämme mind. 40 cm Stammumfang aufwies. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 38 Auf den Flächen des Parkplatzes der Volkswohnung und den nördlichen Wiesen finden sich vor- nehmlich Arten trockener Zierrasen oder ruderaler Stickstoff- und Unkrautfluren. Auf der Rasenflä- che im Norden erstreckt sich in Nord-Südrichtung ein flacher Erdwall, der mit einer niedrigen und häufig geschnittenen Ziergebüsch-Anpflanzung aus Rosengewächsen und jungen Einzelbäumen (zumeist Zierarten) bewachsen ist und den Charakter eines Ziergartens aufweist. Im Süden und Süd-Osten ist das Gebiet geprägt durch Wiesenstrukturen, die dem Spektrum der Fettwiesen mittle- rer Standorte mit zuzuordnen sind. Die ehemaligen Rasenflächen um die Bestandsgebäude und innerhalb der Gartenfläche der AWO-Tagesgruppe fallen durch gras- und staudenreiche Ruderalve- getation auf. Die Entstehung der Ruderalvegetation auf diesen Flächen ist auf Trittstörung (Spielakti- vität) zurückzuführen. Vorkommen geschützter Pflanzenarten (§ 44 BNatSchG) Im Süden des Gebiets in der Nähe einer Bank am Fußweg wachsen einige Exemplare der Gewöhn- lichen Akelei (Aquilegia vulgaris). Wildvorkommen dieser Art wären besonders geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG. Aufgrund der Nähe zu einem westlich gelegenen Kleingartengebiet sowie der insgesamt anthropogenen Überprägung des Gebiets wird nicht von einem Wildvorkommen aus- gegangen, die vorgefundenen Exemplare fallen somit nicht unter den Schutz des § 44 (1) Nr. 4 BNatSchG. 38 Vorbelastung und Empfindlichkeit Die Vegetation im Geltungsbereich kann als wenig empfindlich gegenüber Nutzungsveränderung eingestuft werden, da sie durch Störung der Freizeit- und Wohnnutzung vorbelastet ist. Auch die Gehölzbestände weisen Nutzungsbeeinträchtigungen auf (Müllablagerungen, Trittstörung). Bewertung der Biotope Biotope nach LUBW 2009 Bewertung nach LfU 2005 Bäume und Baumgruppen Stufe B - hohe Bedeutung Biotope mittlerer Standorte (Fettwiese, Feldhecke, Gebüsche), Saumvegetation, Ruderalvegetation, Brombeer-Gestrüpp und beeinträchtigte Feldgehölze Stufe C - mittlere Bedeutung Brennnessel-Bestand, Zierstrauchanpflanzung, Grasweg Stufe D - geringe Bedeutung Rohboden, Tritt- und Zierrasen, Gebäude und Straßen, gepflasterte Wege/Plätze, Wege/ Plätze mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter, unbefestigter Weg oder Platz Stufe E - sehr geringe Bedeutung Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG /§33 NatSchG) Am südlichen Rand des Planungsgebiets befindet sich parallel zu den Bahngleisen eine Feldhecke mittlerer Standorte. Nach Absprache mit dem Zentralen Juristischen Diensts Karlsruhe (ZJD) und dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe wird diese Feldhecke als gesetzlich geschütztes Biotop nach §30 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG behandelt (vgl. Abbildung 6). 38 Institut für Botanik und Landschaftskunde (Thomas Breunig), 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 39 2.2.1.2 Bestand Tiere Zur Berücksichtigung der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen fand vom Institut für Botanik und Landschaftskunde im Frühjahr 2016 vor Abriss der Bestandsgebäude eine Vorbegehung statt. Durch die veränderten Habitatbedingungen nach Abriss der Gebäude wurde das Gutachten 2018 aktualisiert. Die Erhebungen zu europäischen Vogelarten fanden im Jahr 2016 statt. Zu den Repti- lien (Schwerpunkt Eidechsen) wurden die Erfassungen im Jahr 2016 und 2018 durchgeführt. Fle- dermäuse wurden nach den Einschätzungen der Vorbegehung nicht näher untersucht. Bei der Vor- begehung 2016 und der Begehung 2018 wurde nach Spuren von Insekten gesucht. Die Ergebnisse der artenschutzfachlichen Beurteilung werden im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben. Für eine detaillierte Ausführung wird auf das Gutachten des Instituts für Botanik und Landschaftskunde 2018 39 verwiesen. Vögel Im Gebiet wurden 35 Vogelarten festgestellt, davon 7 Arten mit Brutnachweis im Gebiet und 14 Ar- ten mit Brutverdacht. Die Arten mit Brutnachweis und Brutverdacht sind artenschutzrechtlich rele- vant. Die streng geschützten Arten Turmfalke und Grünspecht kommen als Nahrungsgäste vor. Die meisten im Untersuchungsgebiet vorgefundenen Arten sind in Baden-Württemberg ungefährdet. Die übrigen Arten wurden jeweils nur einmal beobachtet, so dass kein Brutverdacht im Untersuchungs- gebiet besteht. Fledermäuse Die Gehölze und Gebäude wurden auf das Vorhandensein von Höhlen als Tagesverstecke für Fle- dermäuse im Sommer kontrolliert. Die wenigen vorhandenen Baumhöhlen waren zumeist mit Efeu überrankt. Hinweise auf Wochenstubenquartiere wurden im Planungsgebiet nicht festgestellt. Reptilien Im Gebiet kommen die beiden streng geschützten Arten Mauereidechse (Podarcis muralis) und Zauneidechse (Lacerta agilis) vor. Aufgrund der idealen Habitatbedingungen nach dem Gebäudeab- riss wurden bei der Geländebegehung im September 2018 jeweils 50 bzw. 57 Mauereidechsen im Untersuchungsgebiet beobachtet, wobei der Bereich entlang der Bahnlinie nicht untersucht wurde. Insgesamt ist davon auszugehen, dass es sich bei den Mauereidechsenvorkommen im Gebiet um Teile einer großen stabilen Population handelt, die ihren Habitatschwerpunkt im Bereich der Bahn- gleise und den angrenzenden Gehölzrandbereichen und Gärten hat. Wenige Exemplare der Zauneidechse wurden 2016 zwischen Fußweg und der dicht mit Brombeere bewachsenen Böschung sowie im Süden auf einem Wiesenhügel im Garten der AWO-Tagesgruppe bzw. im Bereich der Bank südlich davon festgestellt. Zudem wurden bei den Begehungen 2018 wei- tere wenige Zauneidechsen östlich der Parkplätze im Westen des Gebiets sowie im Saum der Ge- hölze am östlichen Gebietsrand festgestellt. Hierbei handelte es sich um Jungtiere, womit eine Re- produktion im Gebiet und in angrenzenden Bereichen anzunehmen ist. 39 Institut für Botanik und Landschaftskunde, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 40 Habitate von Zauneidechse (orange) und Mauereidechse (blau) im Untersuchungsgebiet (rote Umriss- linie) im September 2018. Quelle: Institut für Botanik und Landschaftskunde, 2018. Abbildung 7 Im September 2018 festgestellte Habitate von Zauneidechsen und Mau- ereidechsen Insekten Bei den Begehungen im Jahr 2016 wurden keine Zufallsfunde von geschützten Insektenarten ver- zeichnet. Im Zuge der Eidechsenkartierung im September 2018 wurden zahlreiche Exemplare der zwar besonders, aber nicht streng geschützten Blauflügeligen Ödlandschrecke als Beifunde festge- stellt. Vorkommen sonstiger besonders geschützter Tierarten Im Rahmen der Kartierungen wurden keine sonstigen besonders geschützten Arten festgestellt. Deren Vorkommen, insbesondere von Wildbienen und Laufkäufern, kann jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Vorbelastung und Empfindlichkeit Eine Vorbelastung im Untersuchungsgebiet besteht durch die anthropogene Nutzung. In Bezug auf die Tierlebensräume besteht hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen, Flächeninan- spruchnahme und Biotopverlust. Bewertung des Tierbestandes Das Untersuchungsgebiet wird insgesamt der Stufe „C- mittlere Bedeutung“ zugeordnet. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 41 2.2.1.3 Bestand Biologische Vielfalt Nach den Erkenntnissen aus Bestandsanalysen für Pflanzen und Tiere in Kombination mit Informati- onen des Zielartenkonzepts (ZAK) Baden-Württemberg 40 sowie der Lage des Planungsgebietes am Stadtrand und der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie 41 ergeben sich für die Artenvielfalt - soweit für die bearbeiteten Artengruppen bekannt - und die Ökosystemvielfalt keine Hinweise auf eine beson- dere Bedeutung des Planungsgebiets im Hinblick auf die biologische Vielfalt. Im Biotopverbund der Stadt Karlsruhe ist jedoch südlich des Planungsgebiets eine Achse zur „Entwicklung von linearen Verbundkorridoren für den Trockenbiotopverbund insbesondere entlang von Bahnlinien, auf Däm- men und entlang von Wegrändern“ 42 dargestellt. Für die Berücksichtigung des Aspektes der genetischen Vielfalt in der Bauleitplanung fehlen nach derzeitigem Kenntnisstand bislang praktikable und spezielle Erfassungs- und Bewertungsmethoden z.B. hinsichtlich lokaler Pflanzenrassen oder bestehender Verbundachsen für wandernde bzw. groß- räumig agierende Tierarten. Vorbelastung und Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit der biologischen Vielfalt gegenüber Nutzungsänderungen kann als gering bis mittel eingestuft werden. Eine Vorbelastung besteht durch die Nutzungs- und Lärmbelastung. Bewertung der biologischen Vielfalt 2.2.2 Null-Fall Pflanzen, Tiere u. Biologische Vielfalt Auswirkungen auf Pflanzen/ Biotope im Nullfall Beplanter Innenbereich Die Festsetzungen und Maßnahmen zur Grünordnung der rechtsgültigen Bebauungspläne „Oberreut Feldlage III“ und „GE Großoberfeld Änderung“ wurden umgesetzt, so dass für diese Flächen der planerische Soll-Zustand dem Bestand entspricht. Im Null-Fall ist von einem Fortbestand der beste- henden Nutzung auszugehen. Es liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine Veränderung des derzei- tigen Biotopbestandes hinweisen. Unbeplanter Außenbereich Im Null-Fall ist von einem Fortbestand der bestehenden Nutzung als Grünfläche auszugehen. Es liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine Veränderung des derzeitigen Biotopbestandes in der südli- 40 MLR & LUBW, 2009 41 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011 42 PAN, 2009 Biologische Vielfalt Bewertung Bedeutung für die Ökosystemvielfalt/ Strukturvielfalt Stufe C - mittlere Bedeutung Bedeutung für Artenvielfalt Stufe D - geringe Bedeutung Biotopverbund (regional, kommunal) Stufe C - mittlere Bedeutung Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 42 chen Grünfläche hinweisen. Durch natürliche einsetzende Sukzession werden sich die Habitate und Biotopstrukturen der offenen Bodenflächen jedoch weiterentwickeln. Auswirkungen auf Tiere im Nullfall Beplanter Innenbereich Es liegen keine Hinweise auf eine Veränderung des Tierbestandes vor. Erhebliche nachteilige Aus- wirkungen auf die besonders und streng geschützten Tierarten bei Nicht-Durchführung der Planung sind nicht zu erwarten. Unbeplanter Außenbereich Im Falle der Nicht-Umsetzung der Planung steht den Zauneidechsen und der Blauflügeligen Ödland- schrecke eine große Fläche mit offenem Boden als Fortpflanzungshabitat zur Verfügung. Es ist da- von auszugehen, dass dieses Habitat trotz Sukzessionsprozessen den Arten längerfristig zur Verfü- gung steht. Es liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine Veränderung des derzeitigen Umweltzu- standes hinweisen. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die besonders und streng geschützten Tierarten sind bei Nicht-Durchführung der Planung nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt im Nullfall Beplanter Innenbereich Für den Umweltbelang biologischen Vielfalt liegen für das Planungsgebiet keine Hinweise auf spezi- fische nachteilige Auswirkungen bei Nicht-Durchführung des Bebauungsplanes vor. Unbeplanter Außenbereich Es liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine Veränderung der biologischen Vielfalt in der südlichen Grünfläche hinweisen. Durch natürlich einsetzende Sukzession könnten sich die Strukturvielfalt und die Artenvielfalt auf den offenen Bodenflächen erhöhen. 2.2.3 Plan-Fall Pflanzen, Tiere u. biologische Vielfalt 2.2.3.1 Auswirkungen auf Pflanzen/ Biotope Baubedingte Auswirkungen auf Pflanzen/ Biotope Bei Umsetzung des Bebauungsplanes „Östlich Woerishofferstraße“ werden Vegetationsflächen durch Baustellen-, Anlagen- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen. Es wird davon ausge- gangen, dass außerhalb der Wohnbauflächen keine weitere Fläche für Baustelleneinrichtungen in Anspruch genommen wird. Zur Begrenzung des Ausmaßes der dadurch entstehenden nachteiligen Auswirkungen auf Pflanzen werden innerhalb des Geltungsbereiches flächenhafte Pflanzbindungen und Pflanzgebote als Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung festgesetzt. Die zum Erhalt vorgesehene Vegetation darf nicht beschädigt werden. Anlagebedingte Auswirkungen auf Pflanzen/ Biotope Beplanter Innenbereich Durch die zulässige Flächeninanspruchnahme für Bebauung und Verkehrsflächen kommt es zum Verlust vegetationsbestandener Flächen. Der Biotopflächenverlust betrifft überwiegend Rasenflä- chen mittlerer Bedeutung sowie Gehölze (Gebüsche, Bäume) von mittlerer bis hoher Bedeutung. Der Eingriff wird als erheblich eingestuft, da Vegetation dauerhaft überbaut wird. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 43 Unbeplanter Außenbereich Durch die zulässige Flächeninanspruchnahme für Bebauung, Verkehrsflächen und den Bolzplatz kommt es zum Verlust vegetationsbestandener Flächen. Der Biotopflächenverlust betrifft überwie- gend Gehölze (Gebüsche, Bäume) von mittlerer bis hoher Bedeutung, Ruderal- und Saumvegetation von mittlerer Bedeutung sowie offene Bodenflächen von sehr geringer Bedeutung. Der Eingriff in die Flächen mittlerer und hoher Bedeutung wird als erheblich eingestuft. Gesetzlich geschützte Feldhecke Der teilweise Verlust der gesetzlich geschützten Feldhecke durch die Anlage einer Lärmschutzein- richtung ist als erheblich anzusehen und bedarf der Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 3 BNatSchG. Die Ausgleichsfähigkeit innerhalb des Geltungsbereiches wird vom Umweltamt der Stadt Karlsruhe auf Grundlage der vorliegenden Planung als gegeben erachtet. 43 Das Ausnahmeverfahren ist in Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe zu gegebener Zeit durchzuführen. Betriebsbedingte Auswirkungen auf Pflanzen/ Biotope Beplanter Innenbereich Als Folge künftig zulässiger Nutzungen sind betriebsbedingte nachteilige Auswirkungen auf die Ve- getation durch menschliche Nutzungen (Schadstoffe und Nährstoffeintrag, Standortänderung) zu erwarten, die als nicht erheblich eingestuft werden. Unbeplanter Außenbereich Nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen sind gegebenenfalls durch Schadstoff- und Nährstoffeintrag und Standortänderung zu erwarten. Außerdem ist mit einem erhöhten Nutzungsdruck auf die öffent- liche Grünfläche sowie auf die angrenzenden Freiflächen ist zu rechnen. Dies ist auf Grund der be- reits bestehenden Nutzung als nicht erheblich einzustufen. 2.2.3.2 Auswirkungen auf Tiere Bauzeit bedingte Auswirkungen auf Tiere Durch das Freimachen und Befahren der Baufelder werden vor allem im nördlichen Bereich Habitate zerstört und im mittleren Bereich Habitate gestört. Individuenverluste können durch den Baustellen- betrieb verursacht werden. Akustische und visuelle Störungen sowie Erschütterungen durch Bau- fahrzeuge und die häufige Anwesenheit von Menschen können zu Funktionsverlusten von (Teil-) Habitaten durch Beeinträchtigung von Individuen sowie Flucht- und Meidereaktionen führen. Anlage bedingte Auswirkungen auf Tiere Beplanter Innenbereich Dauerhafte Inanspruchnahme von Habitatflächen mittlerer Bedeutung durch Versiegelung und Über- bauung führen vor allem im beplanten Innenbereich zu einem Verlust von Lebensstätten und Nah- rungshabitaten von Vögeln, Fledermäusen und Reptilien. Betroffen sind vor allem Lebensstätten von Zaun- und Mauereidechsen. Bei den Eidechsenvorkom- men im Gebiet handelt es sich um Teile einer stabilen Großpopulation mit Habitatschwerpunkt im Bereich der Bahngleise und der angrenzenden Schrebergärten und Gehölzrandbereiche. Für Vögel gehen als Brut- und Nahrungshabitat sowie als Reviere genutzte Lebensräume verloren (Baumbe- 43 E-Mail des ZJD vom 20.09.2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 44 stand, nördlicher Gebüschbestand). Für Fledermäuse gehen durch den Eingriff in geringem Umfang potentiell geeignete Strukturen als Tagesquartiere verloren, Nahrungshabitate von Fledermäusen sind nicht betroffen. Aufgrund der Artenvorkommen besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer großflächigen Flächeninanspruchnahme und einer dauerhaften Versiegelung von Habitaten. Der Eingriff wird als erheblich betrachtet. Unbeplanter Außenbereich Mit der Anlage des geplanten Wohngebiets und des Bolzplatzes ist eine dauerhafte Inanspruchnah- me von Habitatflächen mittlerer Bedeutung verbunden. Versiegelung und Überbauung führen zu einem Verlust von Lebensstätten und Nahrungshabitaten von Vögeln, Fledermäusen und Reptilien (Zauneidechsen und Mauereidechsen). Bei den Eidechsenvorkommen im Gebiet handelt es sich um Teile einer stabilen Großpopulation mit Habitatschwerpunkt im Bereich der Bahngleise und der angrenzenden Schrebergärten und Gehölz- randbereiche. Für Vögel gehen nur in geringem Umfang als Brut- und Nahrungshabitat sowie als Reviere genutzte Lebensräume verloren (Baumbestand). Für Fledermäuse gehen durch den Eingriff in geringem Umfang potentiell geeignete Strukturen als Tagesquartiere verloren (kleine Nischen an Gebäuden und Baumbestand), Nahrungshabitate von Fledermäusen sind nicht betroffen. Aufgrund der Artenvorkommen besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer großflächigen Flächeninanspruchnahme und einer dauerhaften Versiegelung von Habitaten. Der Eingriff wird als erheblich betrachtet. Betriebsbedingte Auswirkungen auf Tiere Beplanter Innenbereich Mit der Nutzung des Wohngebietes verbinden sich visuelle und akustische Störreize für Tiere, die aus Straßenverkehr, Lichtemission sowie der Anwesenheit des Menschen resultieren. Nach Errich- tung der neuen Gebäude wird die Lärm-, Licht- oder Verkehrsbelastung nicht höher als bisher zuläs- sig eingestuft. Es ergibt sich aufgrund der geringen Betroffenheit und der Vorbelastung keine erheb- liche Beeinträchtigung für Tiere, wenn als Verminderungsmaßnahme die Außenbeleuchtungen tier- freundlich gestaltet werden. Unbeplanter Außenbereich Mit der Nutzung des Wohngebietes und der zu erwartenden Nutzungsintensivierung der öffentlichen Grünfläche verbinden sich visuelle und akustische Störreize für Tiere, die aus Straßenverkehr, Lichtemission sowie der Anwesenheit des Menschen resultieren. Nach Errichtung der neuen Ge- bäude wird eine geringfügig höhere Lärm-, Licht- oder Verkehrsbelastung als bisher zulässig erwar- tet. Es ergibt sich aufgrund der geringen Betroffenheit und der Vorbelastung keine erhebliche Beein- trächtigung für Tiere, wenn als Verminderungsmaßnahme die Außenbeleuchtungen tierfreundlich gestaltet werden. 2.2.3.3 Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt Bauzeit bedingte Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt Die biologische Vielfalt ist durch das Freimachen der Baufelder und den Funktionsverlust von (Teil-) Habitaten durch Störungen (akustische und visuelle Störungen, Erschütterungen durch Baufahrzeu- Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 45 ge, Anwesenheit von Menschen) während der Bauzeit betroffen. Die Maßnahmen zum Schutz der Tiere und Pflanzen während der Bauzeit sind zu beachten (s. Kap. 4.5.1). Anlage bedingte Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt Beplanter Innenbereich Durch den Eingriff gehen vor allem Wiesenflächen, Gebüsch- und Baumbestände verloren. Der Ein- griff auf Grund der mittleren bis geringen Bedeutung als nicht erheblich eingestuft. Unbeplanter Außenbereich Durch den Eingriff gehen vor allem offene, ehemals bebaute Bodenflächen mit spontaner Vegetation sowie Gebüsch- und Baumbestände verloren. Der Eingriff wird teilweise als wesentlich eingestuft, da die biologische Vielfalt durch den Flächenverbrauch dauerhaft beeinträchtigt wird. Die Entwicklungs- achse trockenwarmer Standorte des kommunalen Biotopverbunds ist durch die Planung nicht betrof- fen. Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt Beplanter Innenbereich Betriebsbedingte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt ergeben sich vor allem hinsichtlich der Artenvielfalt. Mit der Nutzung als Wohngebiet verbindet sich eine Erhöhung der visuellen und akusti- schen Störreize für Tiere, die aus Straßenverkehr, Lichtemission sowie der Anwesenheit des Men- schen resultieren. Es ergibt sich aufgrund der geringen Empfindlichkeit bzw. Betroffenheit keine erhebliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt. Unbeplanter Außenbereich Betriebsbedingte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt ergeben sich vor allem hinsichtlich der Artenvielfalt. Mit der Nutzung als Wohngebiet und öffentliche Grünfläche verbindet sich eine Erhö- hung der visuellen und akustischen Störreize für Tiere, die aus Straßenverkehr, Lichtemission sowie der Anwesenheit des Menschen resultieren. Aufgrund der geringen Empfindlichkeit bzw. Betroffen- heit ist keine erhebliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt zu erwarten, wenn als Verminde- rungsmaßnahme die Außenbeleuchtungen tierfreundlich gestaltet werden. 2.3 Umweltbelang Natura 2000-Gebiete Westlich des Untersuchungsgebietes liegt in ca. 200 m Entfernung das FFH-Gebiet „Hardtwald zwi- schen Karlsruhe und Muggensturm“ (Nr. 7016341). Darstellung der Lebensraumtypen und Lebensräume von Arten Das FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ umfasst vor allem Buchen- und Kiefernwald mit Buchen, Eichen, Hainbuchen, Linden auf Sand, einige ältere Stieleichenbestände, z.T. Douglasien-Roteichenforst, größere Kulturflächen sowie lichte und offene Bereiche. Bedeutung besteht insbesondere aufgrund des Vorkommens des FFH Anhang II bzw. Anhang IV Arten Eichen- Heldbocks (Cerambyx cerdo), des Hirschkäfers (Lucanus cervus), des Grünem Besenmoos (Dicra- num viride), der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), dem Großem Mausohr (Myotis myotis), dem Kammmolch (Triturus cristatus) sowie der Lebensraumtypen (LRT) Hainsimsen-Buchenwald (LRT 9110) und Bodensaurer Eichenwald (LRT 9190) sowie Fließgewässer mit flutender Wasserve- getation (LRT3260). Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 46 Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vor- haben anhand der vorhandenen Unterlagen  Baubedingt: Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme sind auf Grund der räumlichen Gegebenheiten ausgeschlossen. Luftschadstoffemissionen mit erheblichem Beeinträchti- gungspotential sind nicht zu erwarten, da die Hauptwindrichtung vom FFH-Gebiet wegführt. Mögliche Schallimmissionen werden aufgrund der Distanz und der zeitlichen Begrenzung ebenfalls als unerheblich eingestuft.  Anlagebedingt: Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da das Vorhaben keine Flächen innerhalb des Gebiets in Anspruch nimmt und eine Kulissenbildungswirkung auf- grund der Distanz und der gegen diesen Wirkfaktor weniger empfindlichen Lebensräume als nicht relevant eingestuft wird;  Betriebsbedingt: Erhebliche Auswirkungen durch die geplante Wohnnutzung sind aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten;  Summationswirkung: Vom Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ sind keine erhebli- chen nachteiligen Auswirkungen und Summationswirkungen zu erwarten. Zusammenfassende Beurteilung Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass die Erhaltungs- und Entwick- lungsziele des FFH-Gebiets „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ (Nr. 7016341) von den durch den Bebauungsplan vorbereiteten künftig zulässigen Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden. Weiterer Untersuchungsbedarf wird nicht gesehen. 2.4 Fläche Mit der Novellierung des Baugesetzbuches 2017 wurde der Umweltbelang Fläche als weiterer Um- weltbelang eingeführt. Der Fokus beim Belang Fläche liegt auf der Ermittlung Siedlungs- und Ver- kehrsflächen bedingten Inanspruchnahme unbebauter Freiflächen und Freiraumfläche. In der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung wird angestrebt den Flächenverbrauch in Deutschland im Außenbereich auf unter 30 ha pro Tag zu verringern. 44 „Der angestrebte Nachhaltig- keitswert von 30 ha/ Tag würde bei derzeit 82 Mio. Einwohnern in Deutschland einen einwohnerbe- zogenen Wert von 36,5 cm² am Tag bedeuten.“ 45 Für Karlsruhe bedeutet dies eine mögliche Flä- cheninanspruchnahme von 1.131 m² am Tag/ 41 ha im Jahr/ 825 ha in 20 Jahren. 46 Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den unbeplanten Außenbereich sowie die anlagebedingten Wirkungen. Bestand Fläche Im Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ liegen ca. 9.700 m 2 im Innenbereich (rechtskräftige Bebauungspläne) und ca. 21.000 m 2 im planerischen Außenbereich. Die Freiraumflächen im plane- rischen Außenbereich stellen sich als weitläufige Grünflächen dar. Es handelt sich beim Plangebiet um einen zerschnittenen Freiraum. 44 Die Bundesregierung, 2016: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 45 UVP-Report (2017): „Schwierigkeiten einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung – am Beispiel der Stadt Esslingen am Neckar“ Prof. Dr. Michael Koch, UVP-Gesellschaft e.V., Heft 2/2017 S. 27-40 46 Gerechnet wird mit einer Bevölkerung von 309.999 nach den Zahlen des Statistischen Landesamtes https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Bevoelkerung/99025010.tab?R=GS212000 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 47 Null-Fall Fläche Im unbeplanten Außenbereich handelt es sich um Freiraumfläche mit kleinräumiger Versiegelung durch das Bestandsgebäude der AWO-Gruppe und die dazu gehörigen vollversiegelten Zufahrtswe- ge. Sonstige Planungen existieren nicht, die Freiraumfläche würde bei Nichtdurchführung nicht wei- ter beansprucht werden. Eine Veränderung des derzeitigen Umweltzustandes ist für den Belang Fläche nicht zu erwarten. Plan-Fall Fläche Die bisherige Freiraumfläche im südlichen Teil des Planungsgebietes ist mit der Ausweisung als Wohngebiet und öffentliche Grünfläche künftig dem Innenbereich zuzurechnen. Es werden ca. 21.000 m 2 Freiraumfläche in Anspruch genommen, wobei ca. 9.000 m 2 auf Wohnbaufläche und öf- fentliche Verkehrsfläche entfallen und ca. 12.000 m 2 als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Durch die Inanspruchnahme von Innenbereichsflächen einerseits und Außenbereichsflächen im Umfang von 2,1 ha wird das Nachhaltigkeitsziel nicht in Frage gestellt. 2.5 Boden Im Rahmen der Umweltprüfung und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, stehen folgende Bodenfunktionen im Mittelpunkt: 47 - Natürliche Bodenfruchtbarkeit - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf - Filter und Puffer für Schadstoffe - Standort für die natürliche Vegetation Diese Einteilung der Bodenfunktionen kann den Funktionsdefinitionen des BBodSchG als zugeord- net betrachtet werden 48 und wird daher nicht weiter zitiert. Darüber hinaus ist die Funktion des Bo- dens als „Archiv der Natur und Kulturgeschichte“ gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 BBodSchG zu berücksich- tigen. 49 Die Daten zum Umweltbelang Boden basieren auf Daten des Kartendienstes des Landesamtes für Geologie und Bergbau Baden-Württemberg 50 sowie einer vorhabenbezogenen Baugrunderkun- dung. 51 Das Vorgehen zur Bewertung des Bodens ist mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe abge- stimmt. 2.5.1 Bestand Boden Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Rand der zentralen Grabenscholle des Rheintalgra- bens im Bereich der Niederterrasse unmittelbar an die Kinzig-Murg-Rinne angrenzend. Oberflächen- nah stehen Rhein- und Albsande, z. T. kiesig und horizontal ausgebreitete Flugsande mit Mächtig- keiten von mehr als 1 m an. Diese Deckschichten werden von Kiesen und Sanden der Oberen kie- 47 LUBW, 2010 und LUBW, 2012 48 LUBW, 2012 49 LUBW, 2008 50 LGRB Kartenviewer, Zugriff 26.01.2017: Bodenkundliche Einheiten BK50 51 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 48 sig-sandigen Abfolge (OksA) mit Mächtigkeiten bis ca. 30 – 40 m unter Geländeoberkante unterla- gert. Das Festgestein liegt im Untersuchungsbereich in einer Tiefe > 100 m. 52 Da das Planungsgebiet innerhalb des Stadtgebietes im Bereich der Innenentwicklung liegt, stehen keine Bodendaten aus den Bodenkarten BK50 bzw. BK25 zur Verfügung. Die Böden im Planungs- gebiet sind stark anthropogen überprägt (s. Karte 4). Im Gebiet wurden bis in mind. 1998 zwei La- gerplätze für Schrott betrieben (s. u. Altlasten). Nach der Aufgabe der Schrottplätze wurde der Bo- den im Osten und im Südwesten des Gebietes großflächig abgetragen und mit Oberboden über- deckt. Gemäß der Baugrunderkundung kann von einer Mächtigkeit des überwiegend aufgefüllten Oberbodens von 20 bis 30 cm ausgegangen werden, der als schützenswert nach BauGB § 202 er- achtet wird. Unter dem Oberboden und in den Bereichen ohne Oberbodenauftrag stehen Auffüllun- gen aus kiesigen und schluffigen Sanden mit einem anthropogenen Fremdbestandteil von bis zu 30% bis in eine Tiefe von 1,70 m an. Der Boden wird unterhalb von 1,70 zunehmend kiesiger. 53 Altlasten und Altablagerungen Für das Planungsgebiet und das unmittelbare Umfeld liegen nach dem Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe Informationen zu zwei Verdachtsflächen vor. 5455 Auch außerhalb der Abgrenzungen von erfassten Flächen kann, insbesondere im Bereich der Grünflächen, nicht ausgeschlossen werden, dass eine Nutzung als Schrottplatz stattgefunden hat. Die Verdachtsflächen wurden in der Vergan- genheit bodenschutztechnisch beprobt, ausgehoben und vom Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe mit einer obersten Bodenschicht überdeckt. Ein belastbarer Nachweis über die Qualität, die Mächtigkeit oder die flächige Verteilung liegen jedoch nicht vor. Vor allem in tieferen Bereichen können Verun- reinigungen durch die frühere Nutzung nicht ausgeschlossen werden (vgl. Karte 4). Kulturdenkmale Im Planungsgebiet und im näheren Untersuchungsgebiet sind laut Landesdenkmalpflege Baden- Württemberg keine Kulturdenkmale gemäß DSchG verzeichnet. 56 Bodentypen Die Bodenfunktionen werden entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in die Bewertungsklassen 0 (versiegelte Flächen, keine Funktionserfüllung) bis 4 (sehr hohe Funktionserfüllung) eingeteilt. 57 Da es sich im Planungsgebiet durchwegs um anthropogen überprägte Böden handelt wird für die nach- folgend durchzuführende Differenzanalyse auf eine Einzelbetrachtung der Funktionen weitestgehend verzichtet. Die Gesamtbewertung der Funktionserfüllung wird aufgrund der vorhandenen Daten im Planungsgebiet als „gering“ (Bewertungsklasse 1) eingestuft, da nur der Funktion „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ eine volle Funktionserfüllung beigemessen wird. Auf Grund der anthropogenen Eingriffe durch Abtragung und Aufschüttungen wird der Boden der Grünflächen mit der Wertstufe 1 bewertet. 58 Diese Einstufung wurde mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe abgesprochen. Der Boden auf Flächen mit Verkehrsgrün und die betreffenden Bereiche der vegetationslosen Abrissflä- 52 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 53 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 54 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, 2017b 55 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, 2017c 56 Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg, 2017 57 LUBW, 2010 und LUBW, 2012 58 LUBW, 2012, S. 11 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 49 chen (Rohboden) werden ebenfalls mit Wertstufe 1 bewertet. Den teilversiegelten Flächen mit Ra- sengittersteinen, wassergebundener Deckschicht oder Sand/ Schotter kommt eine geringe Funkti- onserfüllung als „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ zu. Da diese Böden eine von drei bewerteten Bodenfunktionen erfüllen, werden die teilversiegelten Böden im Planungsgebiet mit der Wertstufe 0,33 bewertet. 59 Für die vollversiegelten Flächen, die keine Bodenfunktionen erfüllen (geteerte oder gepflasterte Wege, Gebäude der Mafalda-Tagesgruppe), wird die Wertstufe 0 vergeben 60 . Bewertung Boden nach LUBW (2010) und LUBW (2012) Böden Wertstufe 61 Anthropogen überprägte Böden im Siedlungsbereich mit Funktionserfüllung „Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf“ Stufe 1/ D Teilversiegelte Flächen Stufe 0,33/ D Versiegelte Böden Stufe 0/ E Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Keine Hinweise Gesamtbewertung: geringe Funktionserfüllung/ Bedeutung Stufe ≤ 1/ D Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit des Umweltbelangs Boden gegenüber Bodenumlagerung und mechanischer Bodenbelastung im beplanten Innenbereich ist als hoch einzustufen. Die stark bindigen gemischt- körnigen Böden sind witterungsempfindlich. 62 Erosionsgefahr besteht auf Grund der Topographie nicht. Gegenüber der Funktionserfüllung „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ besteht durch die Lage im Wasserschutzgebiet eine hohe Empfindlichkeit. 2.5.2 Null-Fall Boden Beplanter Innenbereich Gemäß den Festsetzungen sind in beiden Bebauungsplänen versiegelte Flächen für Fuß- und Rad- wege sowie Verkehrswege zulässig. Außerdem sind Grünflächen, teilweise mit Aufschüttungen für Immissionsschutzwälle, zulässig. Die Festsetzungen der rechtkräftigen Bebauungspläne wurden umgesetzt. Eine Veränderung des derzeitigen Bodenwertes und Versiegelungsanteiles ist nicht zu erwarten. Unbeplanter Außenbereich Es liegen keine sonstigen konkreten Planungen für den Außenbereich vor. Eine Veränderung des derzeitigen Bodenzustandes ist nicht zu erwarten. Die Bewertung bezüglich der unversiegelten Bö- den (Rohboden und Boden mit Vegetation) bleibt auf Grund der Vorbelastung unverändert gering. Laut dem Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe besteht auf den Flächen derzeit auch kein Handlungsbedarf bezüglich Bodenverunreinigungen der Altlastenflächen. 59 LUBW, 2012, S. 14-15 60 LUBW, 2012 61 LUBW, 2010 und LUBW, 2012 62 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018, S. 14 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 50 2.5.3 Plan-Fall Boden Baubedingte Auswirkungen auf den Boden Während der Bauphase kommt es zum Abtrag, Aushub, Umlagerungen und zu Verdichtungen des Bodens durch Baufahrzeuge. Es besteht die Gefahr einer Verunreinigung des Bodens durch Einträ- ge bei unsachgemäßem Umgang mit Gefahr- und Treibstoffen sowie Unfällen/ Leckagen an Bauma- schinen. Da aus fachtechnischer Sicht eine Restverunreinigung durch Altlasten der Schrottplätze nicht ausgeschlossen werden kann, ist das bei Bauarbeiten anfallende Aushubmaterial abfallrecht- lich zu untersuchen und gegebenenfalls fachgerecht zu entsorgen. Bodendenkmale sind für das Planungsgebiet nicht verzeichnet, können im Altsiedelland jedoch nicht ausgeschlossen werden. Anlage bedingte Auswirkungen auf den Boden Die geplanten Gebäude, Tiefgaragen, Verkehrsflächen und der Bolzplatz verursachen dauerhafte Bodenversiegelungen und Inanspruchnahmen des Bodenkörpers. Hierdurch gehen auf den bisher nicht versiegelten Flächen alle Bodenfunktionen verloren. Obwohl die Böden durch die Vorbelastung eine geringe Gesamtbedeutung haben, ist der Eingriff auf Grund der Bedeutung für den Wasser- kreislauf und der dauerhaften Inanspruchnahme durch Versiegelung als erheblich einzustufen. Beplanter Innenbereich Durch die Über- und Unterbauung nimmt der Anteil der nicht versiegelten Flächen deutlich ab. Der Anteil der teilversiegelten und versiegelten Flächen erhöht sich im Plan-Fall auf Grund der hohen GRZ signifikant. Die für den Bebauungsplan festgesetzte Dachbegrünung kann im Endausbau das Maß der zusätzlichen Beeinträchtigung des Umweltbelangs Boden im Bereich der Gebäude verrin- gern. Weiterhin nicht versiegelte Flächen liegen vor allem im Bereich Grünflächen von WA1 und der Retentionsflächen in WA 3. Bei Umsetzung der Anforderungen an die Retentionsflächen (Bodenaus- tausch, Mächtigkeit des Oberbodens) kann lokal mit einer Verbesserung der Bodenqualität gerech- net werden. Unbeplanter Außenbereich Mit der Neubebauung nimmt der Anteil der nicht versiegelte Flächen um ca. 40 % ab. Die geplante Verkehrsfläche erhöht die Vollversiegelung erheblich. Die Vergrößerung der bebaubaren Fläche geht weitgehend zu Lasten der bestehenden Parkplätze und der Rohbodenflächen. Die Dachbegrü- nung wirkt, analog zum beplanten Bereich, als Minimierungsmaßnahme. Durch die Festsetzung als private und öffentliche Grünfläche bleibt ein Großteil der unversiegelten Böden bestehen. Bei Um- setzung der Anforderungen an die Retentionsflächen (Bodenaustausch, Mächtigkeit des Oberbo- dens) kann lokal mit einer Verbesserung der Bodenqualität gerechnet werden. Durch die Festsetzung „Lärmschutzmaßnahme Wall“ sind Aufschüttungen zulässig. Wegen der ge- ringen Bedeutung der Böden und der anschließenden Rekultivierung und Begrünung des Lärm- schutzwalls wird dieser Eingriff als nicht erheblich gewertet. Betriebsbedingte Auswirkungen Sofern die erforderlichen Maßnahmen eingehalten werden, sind als Folge der Festsetzungen des Bebauungsplans keine betriebsbedingten nachteiligen Auswirkungen auf den Boden zu erwarten. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 51 Eine Untersuchung des Wirkungspfades Boden-Mensch ist laut Umwelt- und Arbeitsschutz Karlsru- he auf Grund der Altlastenflächen im Rahmen der nachgeordneten Erschließungsplanung und der Bauanfrage erforderlich. In Bereichen, in denen Niederschlagswasser gezielt versickert wird, ist die Schadstoffreinheit des Untergrundes durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen, eventuell ist ein Bodenaustausch erforderlich. 2.6 Wasser Wasser tritt allgemein als Oberflächenwasser, Grundwasser und als atmosphärisches Wasser in Erscheinung. Zwischen den Oberflächengewässern, dem Grundwasserspiegel und der Grundwas- serfließrichtung besteht ein enger Zusammenhang. 2.6.1 Bestand Wasser Die Daten zum Umweltbelang Wasser basieren auf Abfragen aus dem Daten- und Katendienstes des Landesamtes für Geologie und Bergbau Baden-Württemberg 63 und der LUBW 64 . Oberflächengewässer Das Planungsgebiet liegt im Gewässereinzugsgebiet „Alb unterhalb Malscher Landgraben oberhalb Federbach“. 65 Oberflächengewässer und Quellen innerhalb des Geltungsbereichs kommen nicht vor. Grundwasser Die hydrogeologische Haupteinheit ist die Mannheim-Formation. 66 Ein sedimentäres Lockergestein aus quartären und pliozänen Kiesen und Sanden. 67 Der hydrogeologische Gesteinstyp ist karbona- tisch-silikatisch geprägt und führt zu geogenem Grundwasser mit mittlerem Lösungsinhalt (200-700 mg/l, Ca-HCO3-Wasser). 68 Die Mannheim-Formation ist der typische obere Grundwasserleiter im nördlichen Oberrheingraben und wird als Porengrundwasserleiter mit sehr hoher bis hoher Durch- lässigkeit (Durchlässigkeitsbeiwert: kf > 1x10-5 m/s) und Ergiebigkeit klassifiziert. Durch das Fehlen der hydrogeologischen Deckschicht in der Mannheim-Formation ist das Schutzpotential der Grund- wasserüberdeckung gering, die Verweildauer von eingedrungenen Schadstoffen ist niedrig und ad- sorptive Oberflächen sind kaum vorhanden. Stoffminderungsprozesse wie Abbau oder Adsorption finden kaum statt. 69 Die Durchlässigkeit der anthropogen aufgefüllten Bodenschichten wird hingegen als gering eingestuft. 70 Laut Hydrogeologischer Kartierung (HGK, Karte 12), 71 ist in dem untersuchten Baugebiet mit Grundwasserständen von ca. 3,00 bis 5,00 m unter GOK (gemäß Grundwassergleichen bei ca. 63 LGRB Kartenviewer, Zugriff am 25.01.2018 64 LUBW Daten und Kartendienst, Zugriff am 25.01.2018 65 LUBW Daten- und Kartendienst, Zugriff am 25.01.2018 66 LGRB Kartenviewer, Zugriff am 25.01.2018 67 RP Karlsruhe, 2008 68 LGRB Kartenviewer: Hydrogeologie, Zugriff am 25.01.2018 69 LGRB Kartenviewer: Hydrogeologie, Zugriff am 25.01.2018 70 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 71 UM BW & MUFV RP (2007), zitiert in Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 52 110,90 – 111,20m ü NN) zu rechnen. Im August 2018 wurde an einer eingerichteten Grundwasser- messstelle ein Wasserstand von 3,51 m unter GOK (entspricht 111,50 m NHN) gemessen. 72 Das Stadtplanungsamt Karlsruhe geht nach einer Nachberechnung von einem Bemessungswasserstand von 113,20 m +NHN aus. Somit sind Rigolen und Mulden mit dem notwendigen Grundwasserab- stand von > 1,0 m möglich. 73 Wasserschutzgebiet „Kastenwört“ Das Planungsgebiet liegt vollständig innerhalb der erweiterten Wasserschutzzone III B des Wasser- schutzgebietes Nr. 212.206 („Kastenwört“). 74 Der Schutz des Grundwassers gilt für das Einzugsge- biet der Wassergewinnungsanlage Kastenwört der Stadtwerke Karlsruhe und ist somit im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung. Die Bedeutung des Gebietes für den Umweltbelang Wasser ist sehr hoch. Empfindlichkeit Die Lage des Planungsgebietes im Wasserschutzgebiet „Kastenwört“ in der Schutzzone IIIB lässt auf eine hohe bis sehr hohe Empfindlichkeit des Umweltbelangs Grundwasser schließen. Die Durch- lässigkeit der anthropogen aufgefüllten Bodenschichten ist gering, weshalb die Versickerungsleis- tung empfindlich gegenüber einem Verlust der zur Versickerung zur Verfügung stehenden Fläche ist. Bewertung Wasser nach LfU (2005b) Umweltbelang Hauptkriterien im Planungsgebiet Bewertung 75 Oberflächenwasser Nicht vorhanden/ außerhalb Planungsgebiet - Grundwasser Wasserschutzgebiet Zone IIIB Stufe A – sehr hohe Bedeutung Gesamtbewertung Sehr hohe Bedeutung für Grundwasser Stufe A– sehr hohe Bedeutung 2.6.2 Null-Fall Wasser Beplanter Innenbereich Die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne sind umgesetzt. Von einer Veränderung des Zustands des Grundwassers bzw. dessen Gefährdungspotential ist nicht auszugehen. Es wird davon ausgegangen, dass das anfallende Niederschlagswasser trotz geringer Durchlässigkeit des Bodens nahezu vollständig dem Wasserkreislauf zugeführt wird, da die festgesetzten Stellplatzflächen mit wasserdurchlässigen, begrünbaren Belägen befestig sind. Unbeplanter Außenbereich Es liegen keine konkreten Planungen für den Außenbereich vor. Es ist nicht auszuschließen, dass von den Verunreinigungen der Böden der ehemaligen Schrottlagerflächen ein verzögerter Schad- stoffeintrag in das Grundwasser ausgeht. Die Wasserdurchlässigkeit der anthropogenen Auffüllun- 72 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 73 E-Mail vom 14.12.2018. 74 RP Karlsruhe, Rechtsverordnung vom 1. August 1996 75 nach LfU, 2005b und Küpfer, 2016 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 53 gen ist allerdings gering. Von einer erheblichen Veränderung des Zustands oder einer Erhöhung des Gefährdungspotentials von Oberflächen- und Grundwassers ist nicht auszugehen. 2.6.3 Plan-Fall Wasser In der Wasserschutzzone IIIB ist laut der gültigen Rechtsverordnung eine Bebauung nur im Einklang mit den Belangen der Grundwasserneubildung und des Grundwasserschutzes zulässig. Zur Sicher- stellung des Grundwasserschutzes sind die aktuellen Regelungstatbestände für Wasserschutzgebie- te zu berücksichtigen. Auf die Satzung des Wasserschutzgebietes „Kastenwört“ wird verwiesen. Bauzeit bedingte Auswirkungen Während der Bauphase besteht die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers durch Einträge bei unsachgemäßem Umgang mit Gefahr- und Treibstoffen sowie Unfällen/ Leckagen an Bauma- schinen. Derartige Vorkommnisse müssen durch die Einhaltung der allgemeinen und für Wasser- schutzgebiete speziellen Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen verhindert werden (s. Kap. 4.5.2). Die Bauzeit sollte in Monaten mit erwarteten Niedrigwasserständen liegen, um die Grundwasserab- senkung möglichst gering zu halten. Es liegen keine Hinweise vor, die auf eine Beeinträchtigung des außerhalb des Planungsgebietes liegenden Oberflächenwassers „Malscher Landgraben“ schließen lassen. Anlage bedingte Auswirkungen (Flächeninanspruchnahme) Beplanter Innenbereich Das zunehmende Maß der Versiegelung wirkt sich nachteilig auf den Gebietswasserhaushalt und insgesamt auf den Wasserkreislauf aus. Eingriffe sind aufgrund der hohen Bedeutung des Grund- wassers als erheblich einzustufen. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen auf den Wasserkreislauf (Dachbegrünung, Retentionsflächen, Rigolen) ermöglichen es, das gesamte anfallenden Niederschlagswassers im Planungsgebiet zurückzuhalten, auf privaten Flächen zu versickern oder gedrosselt zur Ableitung zu bringen. Auf die Bestimmungen der Schutz- gebietsverordnung „Kastenwört“ wird hingewiesen. Zur Minimierung des zusätzlichen Risikos einer anlagebedingten Grundwasserverunreinigung durch die Bebauung sind in Abstimmung mit den Stadtwerken Karlsruhe die Hinweise in Kap. 4.5.2 zu beachten. Unbeplanter Außenbereich Auch im unbeplanten Außenbereich ist die erhöhte Versiegelung durch Wohnbebauung, Verkehrs- flächen, einen Bolzplatz und Lärmschutzanlagen als erheblicher Eingriff zu werten. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen auf den Wasserkreislauf (Dachbegrü- nung, Retentionsflächen, Rigolen) ermöglichen es, das gesamte anfallenden Niederschlagswassers im Planungsgebiet zurückzuhalten, auf privaten Flächen zu versickern oder gedrosselt zur Ableitung zu bringen. Die Festsetzung und damit Sicherung der privaten und öffentlichen Grünfläche wirkt sich positiv auf das Versickerungspotential innerhalb des Geltungsbereiches aus. Die Baukörper im Untergrund können zur Drainierung Grundwasser führender Schichten beitragen. Dies muss bei der Bauantragstellung geprüft werden. Es liegen keine Hinweise vor, die auf eine anlagebedingte Beeinträchtigung des außerhalb des Pla- nungsgebietes liegenden Oberflächenwassers „Malscher Landgraben“ schließen lassen. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 54 Auf die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung „Kastenwört“ wird hingewiesen. Zur Minimie- rung des zusätzlichen Risikos einer anlagebedingten Grundwasserverunreinigung durch die Bebau- ung sind in Abstimmung mit den Stadtwerken Karlsruhe die Hinweise in Kap. 4.5.2 zu beachten. Betriebsbedingte Auswirkungen Risikoanalyse Grundwasser Betriebsbedingt kann es zu erheblichen Auswirkungen auf den Umweltbelang Grundwasser kom- men, somit sind Maßnahmen erforderlich. Das erwartete Verschmutzungspotential des Regenwas- sers wird als gering bis mittel eingeschätzt, da die geplante Nutzung Wohnbebauung mit begrünten Flachdächern, Rad- und Fußwege in Grünflächen, unter- und oberirdischen Verkehrsflächen im Siedlungsbereich mit geringem Verkehrsaufkommen und geringer Luftbelastung vorsieht. In Anleh- nung an die Arbeitshilfe der LfU ist eine Behandlungsanlage zur Versickerung des anfallenden Re- genwassers notwendig. 76 Beplanter Innenbereich Als Folge der Festsetzungen des Bebauungsplans sind bei Umsetzung der für den Innenbereich genannten Maßnahmen sowie bei Vorlage eines Niederschlagsbehandlungskonzeptes keine zusätz- lichen betriebsbedingten erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Umweltbelang Wasser zu erwarten. Durch die geplante Wohnnutzung ist das Verschmutzungspotential des Regenwassers (Flächenbelastung) gering bis mittel. Es wurde darauf geachtet, dass die bereits festgesetzten Re- tentionsflächen außerhalb der Altlastenflächen liegen. Die Dachbegrünung mit einer Substratmäch- tigkeit von mindestens 12 cm, die Retentionsflächen mit 30 cm Substratmächtigkeit sowie die groß- flächige Befestigung mit wasserdurchlässigen Belägen sind Bestandteil des vorliegenden Regen- wasserkonzepts. Unbeplanter Außenbereich Als Folge der Festsetzungen des Bebauungsplans sind bei Umsetzung der oben genannten Maß- nahmen sowie der Vorlage eines Niederschlagsbehandlungskonzeptes innerhalb der Wohnbauflä- chen, Verkehrsflächen und der öffentlichen Grünfläche keine betriebsbedingten erheblichen nachtei- ligen Auswirkungen auf den Umweltbelang Wasser zu erwarten. Das Niederschlagswasser der Ver- kehrsflächen kann auf Grund der mäßig frequentierten Straße als tolerierbar belastet eigeschätzt werden. Die Richtlinien zur Behandlung von Straßenoberflächenwasser sind zu beachten. Die Tief- garage wird im Bereich der Gärten und Gemeinschaftsflächen mit mindestens 30 cm Boden über- deckt oder als teilversiegelte und damit wasserdurchlässige Fläche angelegt. Eine Dränschicht über der Tiefgarage führt das Niederschlagswasser den Retentionsflächen zu. Auch im unbeplanten Au- ßenbereich sind die Dachbegrünung, die Retentionsflächen sowie die großflächige Befestigung mit wasserdurchlässigen Belägen Bestandteil des vorliegenden Regenwasserkonzepts. 2.7 Klima/ Luft Die für die Bauleitplanung wesentlichen Aspekte der Schutzgüter Klima und Luft beziehen sich auf die lokalen Verhältnisse, da meist nur diese durch die Planung entscheidend beeinflusst werden können. Im Fokus hierbei steht das lokale Geländeklima, welches durch unterschiedliche Klimatop- 76 LfU, 2005a Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 55 typen und Geländeformen geprägt wird. Kaltluftabflüsse und Flurwindsysteme spielen hierbei eine herausragende Rolle und vermitteln zwischen Ausgleichsräumen und Wirkräumen. Nachfolgend werden die lokalklimatischen Verhältnisse analysiert. Auf die Aspekte der Luftreinhal- tung und die globalen Aspekte des Klimaschutzes wird in Kap. 2.15.3 nochmals näher eingegangen. 2.7.1 Bestand Klima/ Luft Die langjährige Jahresmitteltemperatur der Stadt Karlsruhe beträgt 10,7° C, die durchschnittliche Niederschlagsmenge liegt bei 771 mm. Das Klimadiagramm für Karlsruhe weist den Juli als wärms- ten Monat mit 20.1° C auf. Der kälteste Monat ist der Januar mit durchschnittlich 1,9°C. Die höchste Niederschlagsmenge fällt im Juni mit 86 mm, die niederschlagsärmsten Monate sind Februar und August mit 52 mm. 77 Karlsruhe wird durch seine Lage in der Oberrheinebene im Sommer von Keilen des Azorenhochs erreicht. Tiefausläufer sind eher selten. Das Sommerklima ist häufig trocken-warm. Die milden Winter werden durch milde Luftmassen der Nordwest- und Nordströmung oder Südwest- wetterlagen beeinflusst. Kaltluftansammlungen mit hohen Extremwetterlagen werden allgemein durch die Beckenlage der Stadt begünstigt. 78 Das Planungsgebiet liegt im Bereich der Niederterrasse. Dort herrschen talachsenparallele Kanali- sierungen mit der Hauptwindrichtung Südwest und Nordost vor. 79 Die Hauptwindrichtung im Pla- nungsgebiet ist Südwest. Die Mittlere Windgeschwindigkeit liegt bei 2,6 m/s. 80 Für den süd-östlichen Teil des Planungsgebiets sind lokalklimatisch wertvolle Bereiche zur Durchlüftung mit reliefbeein- flussten Regionalwinden von Südwest und Nordost dargestellt, die anfällig gegenüber räumlichen Barrieren sind. 81 Die Kaltluftlieferung der Grün- und Freiflächen im Planungsgebiet wird als mittel bis hoch eingestuft (350 – 1400 m 3 /s mittlerer Kaltluftvolumenstrom). 82 Innerhalb des Gebietes liegen vorwiegend Bio- toptypen vor, die nach dem verfeinerten Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe eine mittle- re Verdunstungsleistung und somit positiven Einfluss auf das lokale Klima haben. 83 Die Freiflächen im südlichen Teil des Planungsgebietes sind Entlastungsflächen (Ausgleichsräume) mit hohem kli- matischem Einfluss auf die angrenzenden Siedlungsgebiete (Wirkräume), da sich autochthone Strömungssysteme innerhalb des Gebiets und zur angrenzenden Bebauung entwickeln können. 84,85 Die angrenzenden Siedlungsräume werden von mehreren Seiten mit Kaltluft- und Frischluft versorgt, sodass die bioklimatische Vorbelastung ist gering ist. 86,87 77 Klimadiagramm der Stadt Karlsruhe 2007, http://www.klimadiagramme.de/Deutschland/karlsruhe2.html Zugriff am 25.01.2018 78 Stadt Karlsruhe: https://www.karlsruhe.de/b3/wetter/klima.de, Zugriff am 25.01.2018 79 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, 2009, S. 1 80 Daten- und Kartendienst LUBW: Synthetische Wind- und Ausbreitungsstatistik, Zugriff am 07.03.2018 81 Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, 2009, Karte 3: Bewertung - Nordteil 82 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte 83 Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017 84 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte 85 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2015 86 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Klimafunktionskarte Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 56 Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit des Umweltbelangs Klima ist als hoch einzustufen, da der südliche Bereich des Planungsgebiets einen Ausgleichsraum für die angrenzenden Siedlungsflächen darstellt. Gegenüber einer Nutzungsintensivierung durch eine Zunahme des Versiegelungsgrades und einer Zunahme der Strukturhöhe (Bebauung), welche den Luftaustausch mit der Umgebung und die Entstehung von Kaltluft einschränkt, besteht eine mittlere Empfindlichkeit. 88 Das günstige Bioklima des Gebiets und der angrenzenden Bebauung sollte bei einer Nutzungsintensivierung erhalten bleiben. Bei einer Bebauung der Fläche sind die Bauhöhen möglichst gering zu halten und die Baukörper parallel zur Luftstromrichtung anzuordnen, um den Luftaustausch mit der Umgebung zu gewährleisten. 89 Bewertung Umweltbelang Luft und Klima nach LfU (2005b) und Verdunstungsleis- tung nach dem verfeinerten Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe (2017): Funktion Hauptkriterien im Planungsgebiet Bewertung 90 Bioklimatische Ausgleichsfunktion und Luftregenerationsfunktion Siedlungsrelevante Kaltluftenstehungsgebiete, bioklimatisch aktive Flächen Stufe B - hohe Bedeutung Immissionsschutzanpflanzungen Stufe B - hohe Bedeutung geringe Neigung Stufe C - mittlere Bedeutung Verdunstungsleistung (nach Um- welt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017) Vorwiegend Biotoptypen mittlerer Standorte Mittlere Verdunstungsleistung Gesamtbewertung hohe Bedeutung für die klimatische Aus- gleichsfunktionen Stufe B - hohe Bedeutung 2.7.2 Null-Fall Klima/ Luft Beplanter Innenbereich Die nördlichen Ausläufer und die östlichen und westlichen Randbereiche sind als klimatisch weniger wertvolle Bereiche eingestuft. Die Festsetzungen der Bebauungspläne wurden zudem umgesetzt und sind bereits in den herangezogenen Datengrundlagen und Bewertung des Klimas berücksichtigt. Eine Veränderung der derzeitigen klimatischen und lufthygienischen Situation im beplanten Innenbe- reich ist nicht zu erwarten. Unbeplanter Außenbereich Die Grün- und Freiflächen des Außenbereichs sind von hoher Bedeutung für die Kalt- und Frischluft- produktion. Da sonstige konkrete Planungen für den Bereich nicht vorliegen, kann von einem Fort- bestand der klimatischen und lufthygienischen Situation im Planungsgebiet und von guten klimati- schen Bedingungen im angrenzenden Siedlungsbereich ausgegangen werden. 87 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2015 88 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011 89 faktorgrün und Planungsstelle NVK, 2011: Schutzgut Klima 90 nach LfU, 2005b und Küpfer 2016 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 57 2.7.3 Plan-Fall Klima/ Luft Bauzeit bedingte Auswirkungen Während der Bauzeit kommt es vorübergehend zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Bau- fahrzeuge, was zu erhöhten Staub- und Abgasimmissionen entlang des umgebenden örtlichen Ver- kehrsnetzes führen kann. Auch durch die eigentliche Bautätigkeit sowie den Einsatz von Bauma- schinen und -fahrzeugen innerhalb des Baugebietes sind zusätzliche temporäre Staub- und Ab- gasemissionen zu erwarten. Anlage bedingte Auswirkungen (Flächeninanspruchnahme) Beplanter Innenbereich Durch die Bebauung des Planungsgebietes und die Anlage eines Bolzplatzes mit versiegelter Ober- fläche werden Flächen mit klimatischem Ausgleichspotential in Anspruch genommen. Im Gebiet selbst kann es anlagebedingt zu einer verstärkten thermischen Aufheizung kommen. Durch Dachbe- grünung, Vegetationsflächen sowie das Pflanzen von großkronigen Bäumen können mögliche bi- oklimatische Auswirkungen deutlich verringert werden. Durch die geplante Anordnung der Baufelder ist mit einer maßgeblichen Beeinträchtigung der au- tochthonen Strömungssysteme im Gebiet zu rechnen. Auf Grund der guten Ausgangslage ist nicht mit einer maßgeblichen Verschlechterung der Durchlüftungssituation der umliegenden Wohnbebau- ung zu rechnen. Unbeplanter Außenbereich Durch die Bebauung des Planungsgebietes werden Flächen mit hohem klimatischem Ausgleichspo- tential als Kaltluftentstehungsfläche mit Siedlungsbezug in Anspruch genommen. Im Gebiet selbst kann es anlagebedingt zu einer verstärkten thermischen Aufheizung kommen. Eine erhebliche Be- einträchtigung durch die Inanspruchnahme von Kaltluftentstehungsflächen ist im planerischen Au- ßenbereich und in der angrenzenden Bebauung nicht zu erwarten, weil große Flächen zur Sicherung der Kaltluftproduktion in direkter Umgebung vorhanden sind oder durch die Festsetzung von öffentli- chen und privaten Grünflächen gesichert werden. Klimaökologische Aspekte beim Bau werden durch die Dachbegrünung und die Anlage von Vegetationsflächen sowie die Pflanzung von Bäumen wei- testgehend berücksichtigt, was die Auswirkungen weiter verringert. Die aus Lärmschutzgründen geplante dreieckige Anordnung der Gebäude in WA 2 erschwert eine horizontale Luftbewegung der autochthonen Strömungssysteme im Plangebiet und der umliegenden Bebauung. Gerade die lange südliche Front der Gebäude im Baufeld WA 2 und WA 3 führt zu einer Beeinträchtigung der Frisch- und Kaltluftbewegungen im Plangebiet. Durch die günstige Ausgangs- lage ist eine maßgebliche nachteilige Auswirkung auf die Durchlüftungssituation der umliegenden Wohnbebauung jedoch nicht zu erwarten. Am Rand des Hauptkorridors der Regionalwinde im südlichen Bereich sind relativ hohe Gebäude geplant, die eine Barrierewirkung haben können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass durch die geplanten Gebäude die Wirkung der Regionalwinde, gerade im nordwestlich gelegenen Gewerbegebiet, verringert wird. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 58 Betriebsbedingte Auswirkungen Beplanter Innenbereich Die mit Wohnbebauung verbundene Verkehrszunahme führt zu entsprechenden Luftschadstoffemis- sionen. Insbesondere in den Wintermonaten kann es hierbei zu nachteiligen Immissionsbelastungen der Luft kommen. Zusätzliche Belastungen der Luft können sich auch durch verbrennungsbasierte Gebäudeheizungen ergeben. Unbeplanter Außenbereich Die mit Wohnbebauung und Anlage von Verkehrsflächen verbundene Verkehrszunahme führt zu entsprechenden Luftschadstoffemissionen. Insbesondere in den Wintermonaten kann es hierbei zu nachteiligen Immissionsbelastungen der Luft kommen. Zusätzliche Belastungen der Luft können sich auch durch verbrennungsbasierte Gebäudeheizungen ergeben. Im Bereich der öffentlichen Grünflä- che ist mit keinen nachteiligen betriebsbedingten Auswirkungen auf Klima oder Luft zu rechnen. 2.8 Landschaft Die Beschreibung und Bewertung orientiert sich an der Bewertungsempfehlung der LUBW zur Ein- griffsregelung. 91 2.8.1 Bestand Landschaft Das Plangebiet liegt im Naturraum „Hardtebenen“, einem Teilnaturraum des nördlichen Oberrhein- Tieflandes. Typisch für diesen Naturraum sind die Einzelbäume, Gebüsche und Alleen innerhalb des Plangebiets. Anstelle der trockenen, mageren, sandigen Wiesen, wie sie charakteristisch für den Naturraum wären, finden sich im Plangebiet dagegen Fettwiesen mittlerer Standorte, die allenfalls Magerkeitszeiger aufweisen. Das Gelände ist, typisch für die Hardtebene, sehr flach. 92 Es gibt je- doch künstlich aufgeschüttete niedrige Wälle im Norden am Gewerbegebiet und im Süden entlang der Bahngleise. Mulden oder markante Hochpunkte gibt es nicht. Allgemein weist das Planungsge- biet wenige Elemente mit landschaftstypischem und prägendem Charakter, eine mäßige Artenvielfalt (s. Kap. 2.2) und nur mittlere Naturnähe auf. Erholungswert der Landschaft Der südliche Bereich, als unbeplanter Außenbereich, ist mit einer verbleibenden zusammenhängen- den Fläche von 4 – 9 km 2 nur als mäßig wertvoller unzerschnittener Raum einzustufen 93 , jedoch grenzt das Planungsgebiet an das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „südliche Hardt“ an. Dieses LSG hat die „Erhaltung des Freiraumes als Naherholungsgebiet und Frischluftschneise für den Stadtbe- reich“ zum Ziel. Der südliche Teilbereich des Planungsgebiets an der Bahntrasse liegt außerdem in einem laut Regionalplan „schutzbedürftigem Bereich für die Erholung, Erholungsgebiet (Z)“ und in einer Grünzäsur. 94 Den Freiflächen im Planungsgebiet mit ihren Hecken- und Gebüschstrukturen kommt somit eine wichtige Freiraumfunktion zu, die auch die hohe Naherholungsnachfrage bedient. Hinzu kommt die Lage des Planungsgebiets in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsbereich, sodass 91 LfU, 2005b 92 LUBW, Brief 223 93 LUBW Daten- und Kartendienst, Zugriff 05.02.2018 94 RVMO, 2002 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 59 die Erreichbarkeit der Landschaft gegeben ist. Das Gebiet ist gut einsehbar, durch Fuß- und Radwe- ge erschlossen und weist im südlichen Bereich eine Bank und eine Steinmauer als Sitzmöglichkeit auf. Die starke Verlärmung durch das angrenzende Gewerbegebiet, die Straße und die Bahnlinie mindert den Erholungswert der Landschaft jedoch erheblich. Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit der Landschaft wird als gering bis mittel eingestuft, da das Gebiet durch anthro- pogene Überformung und Verlärmung bereits vorbelastet ist. Die visuelle Verletzlichkeit wird als gering eingestuft. Bewertung der Landschaft nach LfU (2005b) Hauptkriterien im Planungsgebiet Bewertung geringe bis mittlere Strukturvielfalt, mäßige Artenvielfalt, mäßige Naturnähe; Stufe C-D – mittlere mit geringe Bedeutung gut Einsehbarkeit, gute Erreichbarkeit (Siedlungsnähe), natürliche und anthropogene Ele- mente korrespondieren Stufe C - mittlere Bedeu- tung hohe Lärmbelastung, aber Lärm- und Emissionsschutz vorhanden Stufe D - geringe Bedeu- tung Gesamtbewertung: geringe bis mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild Stufe C-D – mittlere bis geringe Bedeutung 2.8.2 Null-Fall Landschaft Beplanter Innenbereich Die Festsetzungen der Bebauungspläne sind umgesetzt. Im Null-Fall sind durch den Fortbestand der bestehenden Nutzung der Grünflächen, Straßen und Fuß/ Radwege keine nachteiligen Auswirkun- gen auf die Landschaft zu erwarten. Die Lärmbelastung bleibt weiterhin bestehen. Unbeplanter Außenbereich Im Null-Fall sind durch den Fortbestand der bestehenden Nutzung der Freiflächen und die anzu- nehmende zunehmende Eingrünung der Rohbodenflächen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Landschaft zu erwarten. Die Lärmbelastung bleibt weiterhin bestehen. 2.8.3 Plan-Fall Landschaft Bauzeitbedingte Auswirkungen Bauzeit bedingte Auswirkungen auf den Umweltbelang Landschaft ergeben sich durch eine Verän- derung der Vegetationsschicht und die Einrichtung von Betriebsflächen und Lagerflächen. Während der Bauzeit entstehen negative Auswirkung auf die Erholungsfunktion der Landschaft durch Lärm, Abgase und Baubetrieb. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 60 Anlagebedingte Auswirkungen (Flächeninanspruchnahme) Beplanter Innenbereich Durch die geplante Bebauung kommt es durch die Inanspruchnahme von Grünflächen und Gehölzen zu einer dauerhaften Veränderung des Landschaftsbildes und der prägenden Strukturen des Sied- lungsbereiches. Auch kann es durch die Gebäude zu einer Kulissenbildung kommen. Unbeplanter Außenbereich Durch die Umsetzung des Bebauungsplans soll die landschaftliche Vielfalt und Eigenart im Bereich der öffentlichen Grünfläche erhalten werden und der Erholungswert dauerhaft gesichert werden. Dennoch können bei baulichen Erweiterungen landschaftstypische Elemente und Strukturen verlo- ren gehen, die für die Vielfalt und Eigenart der Landschaft von Bedeutung sind. Durch den Bau einer Kombination aus Lärmschutzwall- und Wand wird die Lärmbelastung gemindert, die Qualität des Gebiets für Naherholung wird erhöht. Betriebsbedingte Auswirkungen Wesentliche betriebsbedingte nachteilige Auswirkungen auf die Landschaft stellen der erhöhte Nut- zungsdruck durch das Vorrücken der des Siedlungsrandes bei zunehmender Siedlungsdichte dar. 2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter Als Kulturgüter gelten alle nach baden-württembergischem Denkmalschutzgesetz geschützten Sa- chen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen. Als Sachgüter i.S. des § 90 BGB gelten alle Infrastruktureinrichtungen und Gebäude des Untersu- chungsraums, soweit sie nicht als Kulturgüter erfassbar sind. 2.9.1 Bestand Kultur- und sonstige Sachgüter Es liegen keine Hinweise für Kulturgüter im betroffenen Planbereich vor. Als Sachgüter im Pla- nungsgebiet gelten die Fuß-/ Rad- und Wirtschaftswege, die öffentlichen Stellplätze, das Gebäude der Tagesstätte der Arbeiterwohlfahrt (Mafalda) sowie die Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Gas, Müll) im Gebiet. 2.9.2 Null-Fall Kultur- und sonstige Sachgüter Beplanter Innenbereich Die Festsetzungen der Bebauungspläne sind umgesetzt. Eine Veränderung des Bestandes ist nicht zu erwarten. Unbeplanter Außenbereich Eine Veränderung des Bestandes ist nicht zu erwarten. 2.9.3 Plan-Fall Kultur- und sonstige Sachgüter Bauzeitlich bedingte Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Während möglicher Bauphasen kann es durch Erschütterungen zu Auswirkungen auf die Bausub- stanz angrenzender Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen kommen. Weiterhin sind mechani- sche Einwirkungen durch Transportfahrzeuge und Baumaschinen auf den angrenzenden Straßen möglich. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 61 Anlagebedingte Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Beplanter Innenbereich Im Planungsgebiet liegen keine Hinweise auf Kulturdenkmale vor, die durch eine mögliche, weiter- gehende Flächeninanspruchnahme verloren gehen könnten. Unbeplanter Außenbereich Es sind keine Eingriffe in Kulturgüter zu erwarten. Die Rad- und Fußwege werden innerhalb der öf- fentlichen Grünfläche erhalten und im Wohnbaugebiet verlegt und vergrößert, zusätzlich werden Fahrradstellplätze festgesetzt und Spielmöglichkeiten zugelassen. Innerhalb der öffentlichen Grün- fläche wird ein Bolzplatz geplant. Die Festsetzungen wirken sich somit leicht positiv auf die Sachgü- ter im Planungsgebiet aus. Im Falle eines Auffindens von archäologischen Denkmäler oder Bodendenkmäler ist unverzüglich die zuständige Denkmalschutzbehörde oder die Stadt Karlsruhe zu informieren. Betriebsbedingte Auswirkungen Relevante Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Zuge der Nutzung nicht zu er- warten. 2.10 Wechselwirkungen Dem Zuwachs an überbaubarer Grundstücksfläche (hohe Eingriffsintensität) steht bei Umsetzung des Bebauungsplans ein gegenüber dem Null-Fall geringer Ausgleich innerhalb des Geltungsberei- ches gegenüber. Daraus ableitbare Veränderungen in den Auswirkungen aufgrund von Wechselwir- kungen insbesondere zwischen Tieren und Pflanzen einerseits und Boden, Wasser und Mikroklima andererseits lassen sich allerdings insbesondere aufgrund der anthropogenen Vorbelastung schwer prognostizieren. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes nimmt die überbaubare Grundstücksflä- che im Vergleich zum Null-Fall deutlich zu. Ein Ausgleich innerhalb des Geltungsbereiches ist nur geringfügig möglich. Wirkungspfad Boden-Pflanzen-Klima Mit der Bodenversiegelung gehen Vegetationsbestände mit klimatischer Funktion verloren. Durch die Bebauung des Gebiets wird die Wirkungskette Boden-Vegetation-Lokalklima unterbrochen. Erhebli- che nachteilige Auswirkungen auf das Siedlungsklima werden jedoch nicht erwartet, da in herange- zogenen Bewertungsgrundlagen eine ehemalige Bebauung berücksichtigt wurde. Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Lokalklima werden festgesetzt. Wirkungspfad Boden-Wasser Für den Grundwasserhaushalt und auf den oberflächennahen Gebietswasserhaushalt ergeben sich nach den derzeitigen Kenntnissen und bei Umsetzung der Maßnahmen für den Boden- und Grund- wasserschutz keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen (vgl. Kap. 4.5.1 und 4.5.2). Wirkungspfad Pflanzen-Tiere-Biologische Vielfalt Mit dem Wegfall eines Teils der bestehenden Gehölze, Gebüsche und ruderaler Flächen gehen mögliche Habitate für Vögel, Eidechsen und Fledermäuse verloren. Ein wesentlicher Biodiversitäts- verlust auf kommunaler oder darüberhinausgehender Ebene ist jedoch nicht zu erwarten, da in der Umgebung geeignete Habitate vorhanden und erreichbar sind. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 62 2.11 Vermeidung von Emissionen/ Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Vermeidung von Emissionen Die Vermeidung von Emissionen wird durch die Bestimmungen des BImSchG so geregelt, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind. Darüber hinaus werden Emissionen im Zusammenhang mit der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie (s. Kap. 2.12) und dem Klimaschutz vermieden (s. Kap. 2.15.3). Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Abfälle Die Abfallbeseitigung in der Stadt Karlsruhe wird durch die kommunale Abfallentsorgungssatzung 95 vom 4.12.1996, zuletzt geändert am 11.12.2018, geregelt. Abwässer Der sachgerechte Umgang mit Abwässern wird in der Stadt Karlsruhe durch die kommunale Ent- wässerungssatzung 96 vom 20.10.2009, zuletzt geändert am 20.09.2016, geregelt. Niederschlagswasser Aus Gründen des Hochwasserschutzes und für eine positive ökologische Bilanzierung soll das unbe- lastete Niederschlagswasser zurückgehalten und verdunstet, versickert oder nur gedrosselt in das Regenwasserkanalnetz abgeleitet werden. 97 Dazu sind aus der vorliegenden Regenwasserkonzepti- on begrünte Retentionsmulden, Rigolen und extensive Dachbegrünung als Festsetzungen über- nommen worden. 2.12 Nutzung erneuerbarer Energien/ Sparsame und effiziente Nutzung von Energie Die Anforderungen an die energetische Qualität neu zu errichtender Gebäude sind in der Energie- einsparverordnung (EnEV) in Verbindung mit dem Energieeinspargesetzt (EnEG) geregelt. Die EnEV, die seit 2002 die Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) und der Heizungsanlagenver- ordnung (HeizAnlV) aggregiert, hat als Direktive die Einsparung von Energie in Gebäuden zur Errei- chung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Damit ist der Umweltbelang „Nutzung er- neuerbarer Energien/ Sparsame und effiziente Nutzung von Energie“ eng verknüpft mit der sog. „Klimaschutzklausel“ des BauGB (vgl. Kap. 2.15.3). Die energetischen Anforderungen an Neubauten und Gebäudesanierung werden dabei schrittweise angepasst, um bis 2050 einen nahezu klimaneut- ralen Gebäudebestand zu erreichen. Die letzte Anhebung der energetischen Anforderungen wurde zum 1. Januar 2016 wirksam. Zusätzlich schreibt das EEWärmeG vor, dass der Wärme-, Kälte- und Energiebedarf bei Neubauten anteilig mit erneuerbaren Energien beglichen werden muss. Die geplanten Gebäude sollen dem KfW-Standard 55 entsprechen. Der Energiebedarf soll technolo- gieoffen über erneuerbare Energien gedeckt werden. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen 95 Stadt Karlsruhe, Satzung vom 13.12.2016 96 Stadt Karlsruhe, Satzung vom 20.09. 2016 97 AG Freiraum, 2019 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 63 und Anlagen zur solarthermischen Nutzung dürfen die Dachbegrünung und deren Wasserrückhalte- funktion nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die geplanten Gebäude sollen an das Fernwärme- netz angeschlossen werden. 2.13 Erhaltung bestmöglicher Luftqualität Der Belang „Erhaltung bestmöglicher Luftqualität“ gilt für solche Gebiete, in denen Immissions- grenzwerte nicht überschritten werden. Für das Planungsgebiet liegen keine Hinweise vor, die eine grenzwertüberschreitende Belastung anzeigen. Insofern kommt dem Umweltbelang „Vermeidung von Emissionen“ besondere Bedeutung zu (s. Kap. 2.11). Derzeit gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass sich aufgrund der Umsetzung des Bebauungsplans die Luftqualität im Untersuchungs- raum insgesamt verschlechtern wird. 2.14 Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen Einwirkungen von außen auf das Gebiet Störfallbetriebe: In der näheren Umgebung, auch im angrenzenden Gewerbegebiet „Groß Oberfeld“, sind keine Störfallbetriebe bekannt. Bereits eingetretene Störfälle, die sich nachteilig auf die Nach- barschaft ausgewirkt haben, sind nicht bekannt. Starkregenereignisse: Daten zum Starkregenpotential und zu Starkregenereignissen liegen nicht vor. Grundsätzlich ist auf Grund des Klimawandels eine Zunahme von Starkregenereignissen wahr- scheinlich. Ein Überflutungsnachweis für ein 30-jähriges Niederschlagsereignis ist in der vorliegen- den Regenwasserkonzeption enthalten. 98 Untergrund/ Ingenieurgeologische Gefahren: Nach der Ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte (IGHK50) Baden-Württembergs (Maßstab 1:50.000) können im Planungsgebiet Setzungen aufgrund von bindigem kompressiblen Lockergestein auftreten. Die Gefahrenhinweisflächen "Setzungen" stellen Gebiete mit der Gefahr von Setzungen im oberflächennahen Baugrund (einfache Kellertiefe) dar. 99 Karlsruhe liegt in der Erdbebenzone 1 (3. höchste Kategorie von 5 Kategorien), rechnerisch ist also die Intensität von 6,5 bis < 7 (EMS-Skala) bei einem Gefährdungsniveaus von 90% Nicht- Überschreitungswahrscheinlichkeit innerhalb von 50 Jahren zu erwarten. 100 Laut der Erdbebenkarte hat das Untersuchungsgebiet außerdem die Untergrundklasse S mit tiefer Beckenstruktur und mäch- tiger Sedimentfüllung. 101 Die geplante mehrgeschossige Wohnbebauung hat die Anfälligkeit gegen- über Erdbeben zu berücksichtigen Gefahrguttransporte: Im Süden grenzt das Gebiet an die Eisenbahnlinie an. Da diese Strecke auch für Gütertransporte einschließlich Gefahrgütern genutzt wird, besteht für das Planungsgebiet grund- sätzlich eine Anfälligkeit gegenüber Unfällen und Katastrophen. Im Falle einer Explosion von Ge- fahrgütern auf der Bahnstrecke oder eines Brandes im Böschungsbereich besteht die Gefahr des 98 AG Freiraum, 2019 99 LGRB – IGHK 100 LGRB, 2005 101 LGRB, 2009 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 64 Übergriffs von Feuer in das Planungsgebiet oder die Immissionen von gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen. Der Abstand der Wohnbebauung zu den Gleisen beträgt ca. 50 m. Von Gefahrguttransporten auf den vorhandenen Wohnstraßen (Woerishofferstraße) wird nicht aus- gegangen. Kampfmittel: Es sind Einschlagstrichter aus dem 2. Weltkrieg am südwestlichen und süd-östlichen Rand des Geltungsbereiches dokumentiert. Kampfmittelfunde können nicht ausgeschlossen werden. Es geht von Einschlagstrichtern ein generelles Risiko durch nicht detonierte Kampfmittel (Blindgän- ger) aus, dieses kann jedoch als sehr gering eingeschätzt werden. Im Bereich der Einschlagstrichter sind zudem keine Tiefbaumaßnahmen geplant. Auswirkungen des Gebiets auf die Umgebung Von den geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gehen keine Risiken für die Umgebung aus. 2.15 Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz 2.15.1 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verminde- rung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Fläche zu berücksichti- gen. 102 Auf die Kapitel zum Umweltbelang Fläche (Kap. 2.3) und Boden (Kap. 2.5) wird verwiesen. 2.15.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Für die quantitative Bilanzierung der Eingriffe werden folgende Methoden eingesetzt. E-A-Bilanz mit detaillierter Gegenüberstellung von Null-Fall und Plan-Fall ist in Kap. 5 zu finden. - Pflanzen/ Tiere: Anwendung der Biotopwertmethode nach LUBW (2009) und Ökokontoverord- nung (2010) in Verbindung mit den Empfehlungen zur Eingriffsregelung der LfU (Oktober 2005). Verfeinert durch das Dokument „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“ (2017a). - Boden: Anwendung der Bodenleitfäden Bodenschutz 23 und Bodenschutz 24 der LUBW (2010, 2012) in Verbindung mit der Ökokontoverordnung (2010). - Klima: Empfehlungen zur Eingriffsregelung der LfU (Oktober 2005b). Bewertungsverfahren nach „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“ (2017a). Die anderen Schutzgüter werden verbal-argumentativ bewertet. 2.15.3 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Die sog. „Klimaschutzklausel“ des BauGB rückt den Umweltbelang des Klimaschutzes durch Entge- genwirkung und Anpassung stärker in den Fokus der Bauleitplanung. Er ist eng verknüpft mit dem Umweltbelang „Klima“ (Kap. 2.7) und den Umweltbelangen „Vermeidung von Emissionen“ 102 BauGB Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 65 (Kap. 2.11) sowie „Erneuerbare Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie“ (Kap. 2.12). Maßnahmen zur Entgegenwirkung des Klimawandels (Klimaschutz) Zur Entgegenwirkung des Klimawandels sind Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zent- ralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuer- baren Energien sind effizient mindestens im Sinne der Gesetze und Verordnung oder darüber hinaus zu nutzen (s. Kap. 2.12). Durch die gute Anbindung des geplanten Wohngebiets können klimaschäd- liche CO 2 -Emissioinen durch den Individualverkehr vermindert werden. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel In der Region Oberrheingraben, die jetzt schon zu einer der wärmsten Regionen Deutschlands zählt, wird sich eine erwartete Zunahme von sommerlichen Hitzeperioden im Innenstadtklima (Urban heat) bemerkbar machen. 103 Insbesondere dort ist mit zunehmenden bioklimatischen und gesundheitli- chen Problemen zu rechnen. Sich dieser Entwicklung anzupassen ist ein umwelt- und bauleitplaneri- sches Ziel. Für die Stadt Karlsruhe liegt dazu der „Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe“ vor. 104 Für den Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ sind zur Anpas- sung an den Klimawandel Maßnahmen/ Strategien auf verschiedenen Ebenen möglich: 105 Lokale Maßnahmen: - Erhalt und Pflanzung von Einzelbäumen - Erhalt von Grünflächen - Verschattung von Parkplätzen und Gebäuden Maßnahmen an Gebäuden: - Dachbegrünung - Innenhofbegrünung - Begrünung baulicher Anlagen Im Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ sind mehrere grünordnerische Maßnahmen festge- setzt, die der Anpassung an den Klimawandel dienen (vgl. Kap. 4.2): 2.16 Kumulation Nach Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB ist auf die Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben be- nachbarter Planungsgebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Be- zug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen einzugehen. Im Untersuchungsraum befinden sich die bereits realisierten Planungsgebiete „GE Großoberfeld“ und „Oberreut Feldlage III“, die in der Wirkungsanalyse als Vorbelastung berücksichtig wurden. Nicht realisierte Bebauungspläne liegen keine vor, jedoch ein unmittelbar südlich an das Planungsgebiet angrenzendes Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 („3. Gleis Karlsruhe- Durmersheim“). Bei Umsetzung dieses Vorhabens kann eine Kumulation von Auswirkungen auf die 103 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2015 104 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2014 105 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2015 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 66 Umweltbelange Menschen/ Gesundheit, Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt, Landschaft sowie das nahe gelegene Natura 2000/ FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ (Nr. 7016341) auf Grund kumulierender Lärmbelastungen nicht ausgeschlossen werden. 2.17 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Das Vorhaben stellt eine Konversion und sinnvolle Ergänzung des bestehenden Quartiers dar. Eine Neubaualternative an anderer Stelle kam aufgrund des Grundsatzes Konversion vor Neubau und wegen der Anbindung an bestehende Wohnbau und Infrastruktur, insbesondere auch zur Ver- und Entsorgung, nicht in Betracht. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes selbst wurden im Rahmenplanvorentwurf drei mög- liche Quartiersstrukturen untersucht. In Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe wurde die kompakteste Form gewählt, die sich an den vorhandenen Wegebeziehungen im Quartier orientiert und gleichzeitig den größtmöglichen Abstand zu den südlichen Gleisanlagen ermöglicht. Die Anordnung der Gebäu- de führt zudem zu einem Synergieeffekte im Bereich Lärmschutz. Im Rahmenplanstand der TöB-1-Beteiligung wurde noch ein Anbau an den Bestand der Mafalda- AWO-Tagesgruppe vorgeschlagen. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein wies darauf hin, dass die Tagesstätte in einem Regionalen Grünzug liegt und eine Erweiterung somit nur in Richtung des angrenzenden bereits baulich genutzten Bereichs vertretbar wäre. Die Karlsruher Sozial- und Ju- gendbehörde forderte zusätzliche außerdem Betreuungsflächen insbesondere im Krippenbereich. Nach einer eingehenden Variantenprüfung unter Berücksichtigung der Schallschutzproblematik wur- de entschieden, die Kindertagesstätte angrenzend an die neue Wohnbaufläche zu verlagern. Die neue Kindertagesstätte liegt nun größtenteils auf ehemals bebauten Flächen der Volkswohnung. 106 Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde entschieden die Mafalda-AWO-Tagesgruppe mittel- fristig an ihrem Standort zu belassen und getrennt davon im Baufeld WA 3 einen Neubau für eine vierzügige Kita vorzusehen. Der Neubau kann somit zeitlich und funktional unabhängig errichtet werden und spezifische Nutzungsansprüche als Kindertagesstätte erfüllen. 107 106 Nach Informationen von Pesch & Partner, 20.09.2018 107 Nach Informationen von Pesch & Partner, 06.11.2020 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 67 3 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG wurde das Planungsgebiet hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen der Avifauna bewertet, Konflik- te durch die Bebauung wurden analysiert und ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen vorgeschla- gen. 108 Die geplante Wohnbebauung führt zu einer Inanspruchnahme von Lebensräumen für Ei- dechsen (Zaun- und Mauereidechse), Vögeln (7 Arten mit Brutnachweise, 14 mit Brutverdacht), In- sekten (Blauflügeligen Ödlandschrecke) und in geringem Umfang potentielle Habitate von Fleder- mäusen. Verbotstatbestände für die untersuchten Tiergruppen sind dann nicht zu erwarten, wenn die festge- setzten Maßnahmen (Maßnahmen in der Bauphase, Nistkästen und Grünflächengestaltung im Kap. 4.4) umgesetzt werden. Für die Ödlandschrecke gilt die Legalausnahme. Auswirkungen auf den besonderen Artenschutz nach dem BNatSchG/ Ermittlung Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG Verbot nach § 44 (1) 1 BNatSchG: Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Verbot nach § 44 (1) 2 BNatSchG: Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte- rungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Verbot nach § 44 (1) 3 BNatSchG: Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild leben- den Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung eventuell erforderlicher Vermeidungs- und/ oder Ausgleichsmaßnahmen. Für die Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen s. Kap. 4.4. Tiergruppe Verbotstatbestand nach § 44 (1) 1 : fangen, verletzten, töten § 44 (1) 2 : stören § 44 (1) 3: Zerstörung Fortpflan- zungs- u. Ruhestätten Vögel nicht erfüllt bei Durchführung TV.1 nicht erfüllt nicht erfüllt bei Durchführung TV.2,TV.3 Fledermäuse nicht erfüllt bei Durchführung TF.1 nicht erfüllt nicht erfüllt bei Durchführung TF.4 Reptilien nicht erfüllt bei Durchführung TR.2, TR.3, TR.6 nicht erfüllt nicht erfüllt bei Durchführung TR.5/ TR.7/ TR.8 Insekten Nicht erfüllt, Legalausnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG Nicht erfüllt, Legalaus- nahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG Nicht erfüllt, Legalausnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG 108 Institut für Botanik und Landschaftskunde, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 68 4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich 4.1 Schallschutzmaßnahmen Die Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen ergibt sich auf Grund unterschiedlicher von außen auf das Plangebiet einwirkenden Emissionen des Schienen- und Straßenverkehrs, des Anlagen- lärms aus dem nordöstlich angrenzenden Gewerbegebiet und der planinternen Sportlärmquelle Bolzplatz. Die vorzusehenden Maßnahmen beziehen sich auf das Schalltechnische Gutachten 109 und die Aus- führungen im Bebauungsplan, die nachfolgend zusammenfassend nachrichtlich wiedergegeben werden. L1: Schallschutzmaßnahmen aufgrund von einwirkendem Verkehrslärm Reihenfolge der Bebauung Die Errichtung der beiden westlichen Baukörper an der Woerishofferstraße ist erst zulässig, nach- dem der südliche und der östliche Baukörper das WA2 errichtet wurde. Die Baukörper des WA 3 sollen gleichzeitig errichtet werden. Geschoßigkeit der Baukörper Die erforderlichen Mindesthöhen der Baukörper liegen zwischen 4, 00 m im nördlichen Teil des Bau- felds WA 3 und 18,00 m im Baufeld WA 2. Die genauen Höhen können dem Schalltechnischen Gut- achten entnommen werden. 110 Aktive Schallschutzmaßnahmen (Wall/Wand) Innerhalb der durch Planzeichnung festgesetzten Fläche „Schallschutzmaßnahme“ (bzw. auf der durch Planzeichnung im Bebauungsplan festgesetzten Linie) ist eine beidseitig hochabsorbierende Lärmschutzanlage (Wand/ Wall) von mindestens 3,50 m Höhe über Gelände zu errichten. Grundrissorientierung, keine öffenbaren Fenster oder spezielle geschlossene bauliche Maßnahmen Betroffen sind die im Bebauungsplan durch Planzeichnung als Lärmschutzmaßnahme Gebäude „Verkehrslärm“ festgesetzten Fassaden des Baufelds WA 2.2A, WA 2.2B, WA 2.3A, WA 3.1A. Maß- nahmen zum Schallschutz sind eine geeignete Grundrissgestaltung, keine öffenbaren Fenster an Wohn- und Schlafräumen oder spezielle geschlossene bauliche Maßnahmen wie vorgelagerte Log- gien bzw. Wintergärten. Passive Schallschutzmaßnahmen Innerhalb des gesamten Plangebiets sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen ent- sprechend der DIN 4109-1 auszubilden. Belüftung von Schlafräumen Innerhalb des gesamten Plangebiets ist durch entsprechende Lüftungssysteme sicher zu stellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlafräumen eingehalten werden kann. Zum Bei- spiel erfolgt die Belüftung der Schlafräume über eine schallabgewandte Fassade, an der Beurtei- 109 Kurz und Fischer, 2020 110 Kurz und Fischer, 2020 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 69 lungspegel durch Verkehrslärm von 45 dB(A) eingehalten sind, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt.“ L2: Schallschutzmaßnahmen aufgrund von einwirkendem Anlagenlärm Grundrissorientierung, keine öffenbaren Fenster oder spezielle geschlossene bauliche Maßnahmen Betroffen sind die im Bebauungsplan durch Planzeichnung als Lärmschutzmaßnahme Gebäude „Anlagelärm“ festgesetzten Fassaden der Baufelder WA 1.1, WA 2.3A, WA 2.3B sowie WA 3.1A und WA 3.1B. Öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4109 „Schallschutz im Hoch- bau“ Ausgabe Juli 2016 (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Wohnküchen bzw. Büro- und Unter- richtsräume) nur zulässig, wenn spezielle bauliche Maßnahmen wie nicht öffenbare Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vorgesehen werden, die ausreichend belüftet sind und mit denen dauerhaft erreicht wird, dass vor dem geöffneten Fenster des Aufenthaltsraums Beurteilungspegel durch Anlagenlärm von weniger als 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts vorliegen. Hinweise zur Planung der Tiefgarage Grundsätzlich geht das Gutachten davon aus, dass die geplante Tiefgarage und die oberirdischen Stellplätze mit der umliegenden Nutzung vereinbar sind. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfah- rens ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Regelungen der TA Lärm eingehalten werden. Hinweise auf schalltechnische Auswirkungen des durch das Planungsgebiet entstehenden zusätzli- chen Verkehrs im öffentlichen Straßenraum Die Verkehrslärmerhöhung durch die Zunahme der Verkehrsmenge und zusätzlichen Fahrbewegun- gen auf der Woerishofferstraße und der Wilhelm-Leuschner-Straße können als zumutbar bzw. nicht signifikant eingeschätzt werden. L3: Schallschutzmaßnahmen aufgrund von einwirkendem Sportlärm Grundrissorientierung, keine öffenbaren Fenster oder spezielle geschlossene bauliche Maßnahmen Betroffen sind die im Bebauungsplan durch Planzeichnung als Lärmschutzmaßnahme Gebäude „Sportlärm“ festgesetzten Fassaden des Baufelds WA 3.1A. Maßnahmen zum Schallschutz sind eine geeignete Grundrissgestaltung, keine öffenbaren Fenster im Falle einer Wohnraumnutzung oder spezielle geschlossene bauliche Maßnahmen wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder vorgehängte Glasfassaden. Hinweis auf Beschränkung der Nutzungszeiten Alternativ zu den baulichen Maßnahmen können die Nutzungszeiten des Bolzplatzes auf die Hälfte der jeweiligen Beurteilungszeiträume beschränkt werden. 4.2 Maßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung inner- halb des Geltungsbereichs Den künftigen im Geltungsbereich getroffenen grünordnerischen Festsetzungen innerhalb der ge- planten Wohnbaufläche und den Verkehrsflächen kommt der Charakter von Vermeidungs- und Ver- minderungsmaßnahmen zu. Grünordnerische Festsetzungen innerhalb der öffentlichen Grünfläche sind als Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen zu sehen (vgl. Abbildung 8). Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 70 Abbildung 8 Räumliche Zuordnung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Aus- gleichsmaßnahmen. Tabelle 1: Übersicht Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich Maß. Nr Beschreibung Maßnahme Maßn. Typ Bereich Pflanzbindungen (Pfb) Pfb 1 Erhalt von Laubbäumen V W/G Pfb 2 Erhalt der geschützten Feldhecke V G Pfb 3 Erhalt und Entwicklung der extensiven Wiesenstrukturen V G Pfb 4 Erhalt des Gebüsch- und Brombeerbestands V G Pflanzgebote (Pfg) Pfg 1 Pflanzung von Laubbäumen V/A W/G Pfg 2 Baumpflanzung auf öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen V W Pfg 3 Begrünung privater Stellplatzanlagen V W Pfg 4 Dachbegrünung auf 60% der zulässigen Dachflächen V W Pfg 5 Begrünung der Vorgärten V W Pfg 6 Begrünung Grünflächen WA1 und private Grünfläche V W Pfg 7 Begrünung der Gemeinschaftsfläche Innenhof V W Pfg 8 Begrünung der Wohnungsgärten V W Pfg 9 Begrünung der nicht überbaubarer Grundstücksfläche mit Rasenansaat V W Pfg 10 Begrünung der Überdachung von Nebenanlagen mit Kletter- und Rankpflanzen V W Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 71 Maß. Nr Beschreibung Maßnahme Maßn. Typ Bereich Pfg 11 Begrünung der Lärmschutzmaßnahmen Wand/ Wall V G Pfg 12 Straßenrandbereich V G Pfg 13 Ausgleichspflanzung geschützte Feldhecke A G Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und, Landschaft (MN) MN 1 Verwendung wasserdurchlässiger Beläge V W/G MN 2 Überdeckung der Tiefgarage V W MN 3 Anlage von Retentionsflächen V W MN 4 Sicherung von Eidechsenhabitaten V G G – Bereich der öffentlichen und privaten Grünfläche; W – Bereich des allgemeine Wohngebietes und der öffentlichen Verkehrsflächen; A – Ausgleich; V – Vermeidung/ Verminderung 4.2.1 Pflanzbindungen (Pfb) Durch den Erhalt von flächenhaften Vegetationsstrukturen und Einzelbäumen und können Eingriffe vermieden und Auswirkungen verringert werden. Folgende Pflanzbindungen sind dafür vorzusehen: Pfb 1 – Erhalt von Laubbäumen Die im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang sind die Bäume durch standortgerechte, vorwiegend heimische, mittel- bis großkronige hochstämmige Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 18 - 20 cm zu ersetzen (siehe Artenliste 1). Inner- halb von Flächen der Nutzungsart „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ kann der Ersatz abgängiger Bäume auch durch die gemäß Pflanzliste festgestellten klimaresilienten Baumarten erfolgen. In öf- fentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen, sowie in privaten Stellplatzanlagen sind ausschließ- lich die gemäß Pflanzliste festgesetzten klimaresilienten Laubbäume (1. Ordnung) zu verwenden. Pfb 2 – Erhalt der geschützten Feldhecke Der im zeichnerischen Teil gekennzeichnete Bereich der gesetzlich geschützten Feldhecke ist dau- erhaft zu erhalten, zu schützen und fachgerecht zu pflegen. Abgängige Teile der Feldhecke sind spätestens in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig und vollumfänglich zu ersetzen. Pfb 3 – Erhalt und Entwicklung der extensiven Wiesenstrukturen In der durch Planzeichnung mit Pflanzerhaltungsgebt festgesetzten Fläche in der öffentlichen Grün- fläche sind die extensiv genutzte Wiesenflächen, ruderale Randstrukturen und randliche Gebüsch- und Gehölzbestände zu erhalten und zu pflegen. Bei Umgestaltungsmaßnahmen ist auf die Belange des Artenschutzes zu achten. Der Einsatz von Pestizid und Düngemitteln ist gemäß der bisherigen Praxis nicht zulässig. Pfb 4 – Erhalt des großflächigen Gebüschbestandes in der öffentlichen Grünfläche Der zeichnerisch gekennzeichnete großflächige Gebüsch- und Brombeerbestand innerhalb der öf- fentlichen Grünfläche ist zu erhalten. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 72 Begründung der Pflanzbindungen Ein neu gepflanzter Baum benötigt viele Jahre, um eine Krone zu entwickeln, die die angestrebten Funktionen Klimaregulierung, Staubbindung, Verminderung des Wasserabflusses und Lebensraum für Vögel und Insekten erfüllt. Die im Grünordnungsplan bzw. im zeichnerischen Teil des Bebau- ungsplans gekennzeichneten Einzelbäume sollen zur Erfüllung dieser Funktionen geschützt und erhalten werden. Des Weiteren dienen die Bäume der räumlichen Gliederung des Baugebiets und der landschaftsgerechten Ortsrandgestaltung im Übergang zum angrenzenden Landschaftsraum. Ergänzend zur Pflanzbindung gilt ein allgemeiner Erhaltungsgrundsatz für Bäume, die nicht durch Pflanzbindungen erhalten werden, auch dann, wenn sich im Zuge der Planung oder der Bauarbeiten die Notwendigkeit der Fällung erübrigt. In diesem Sinne wird die Fläche der Lärmschutzanlage im Kronen- und Wurzelbereich von zwei prägenden Eichen zum Schutz der Kronen- und Wurzelberei- che ausgespart. Mit dem Erhalt der großflächigen extensiv genutzten Wiesen mit vielfältigen Strukturelementen wer- den die Funktionen Artenschutz, Biotopschutz, Biotopentwicklung, Rückhaltung von Niederschlags- wasser, mikroklimatischer Ausgleich und landschaftsgerechter Übergang zum Außenbereich in die- sem Bereich aufrechterhalten. Gerade der Erhalt von Gehölz- und Gebüschstrukturen sowie der ruderalen Bereiche ist für den Artenschutz notwendig. 4.2.2 Pflanzgebote (Pfg) Die Pflanzgebote dienen sowohl der Verminderung der Auswirkungen der Eingriffe in die Schutzgü- ter Biotope/ Tiere, Boden, Wasser, Klima und Landschaft durch die Überplanung der grünordneri- schen Festsetzungen in beplanten Innenbereich als auch der Verminderung und dem Ausgleich der Eingriffe im unbeplanten Außenbereich. Folgende Pflanzgebote sind dafür vorzusehen: Pfg 1 - Pflanzung von Laubbäumen Gemäß Planeintrag ist an den festgesetzten Standorten ein Baum zu pflanzen. Geringe Abweichun- gen von zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten sind nur zulässig, um den notwendigen Ab- stand zu Leitungen, Kanälen, Zufahrten sowie Retentionsanlagen herzustellen. Bei Neu- und Ersatzpflanzungen von Einzelbäumen sind hochstämmige, standortgerechte, heimi- sche Laubbäume gemäß Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 1, Kap. 8.1) mit einem Mindeststamm- umfang von 18 cm (dreifach verpflanzt) zu verwenden. Innerhalb von Flächen der Nutzungsart "All- gemeines Wohngebiet (WA)" sind auch die gemäß Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 1, Kap. 8.1) festgesetzten klimaresilienten Baumarten zulässig. In öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflä- chen sowie in privaten Stellplatzanlagen sind ausschließlich die gemäß Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 1, Kap. 8.1) festgesetzten klimaresilienten Laubbäume (1.Ordnung) zu verwenden. Pfg 2 – Baumpflanzung auf öffentlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen Die Stellplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen sind mit ausschließlich klimaresilienten Laubbäumen zu bestellen, um den begrenzten Wurzelräumen und zu erwartenden klimatischen Herausforderun- gen dieser Standorte gerecht zu werden. Es sind hochstämmige, standortheimische Laubbäumen 1. Ordnung nach Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 1, Kap. 8.1) gemäß Planeintrag GOP bzw. BP oder einem Abstand von 12 – 15 m zu verwenden. Für Bäume in öffentlichen Verkehrsflächen sind Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 73 offene Baumscheiben von mind. 12 m² Größe bei einer Mindestbreite von 2,5 m vorzusehen. Die Pflanzgruben sind mit mind. 1,50 m Tiefe vorzusehen. Die Pflanzung hat fachgerecht nach den je- weils geltenden DIN-Normen und Fachrichtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsbau Landschaftsentwicklung e.V.) zu erfolgen Die offenen Baumscheiben sind mit Sträuchern oder Gra- sansaat (Herkunftsregion 6) zu begrünen. Pfg 3: Begrünung privater Stellplatzanlagen In der durch Planzeichnung als Umgrenzung von Flächen für PKW-Stellplätze dargestellten Fläche am Baufenster WA 1.1 sind mindestens fünf mittelkronige, klimaresiliente Laubbäume (Qualität: Hochstamm, entsprechend der 1. Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 1, Kap. 8.1) zu pflanzen. Für Bäume in privaten Stell- platzanlagen sind offene Baumscheiben von mind. 12 m² Größe bei einer Mindestbreite von 2,5 m vorzusehen. Die Baumpflanzgruben sind mit mind. 1,50 m Tiefe anzulegen und mit einem Substrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL Richtline) zu verfüllen. Die offenen Baumscheiben sind mit Sträuchern oder Grasansaat (Herkunfts- region 6) zu begrünen. Pfg 4: Dachbegrünung auf 80% der zulässigen Dachflächen Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind auf mindestens 80% der Gebäudegrundfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu bepflanzen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Pho- tovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ferner sind sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befestigung von Photovoltaikanla- gen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Die geschlossene Vegetationsdecke ist dauerhaft zu gewährleisten. Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen der Dächer sind dauerhaft zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleich- wertig zu ersetzen. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm zu betragen. Die Einsaat ist mit einer Mischung (60:40) aus Kräutern und Gräsern gemäß Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 2, Kap. 8.1) vorzunehmen. Pfg 5: Begrünung der Vorgärten Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Vorgärten“ dargestellten Flächen sind mit Aus- nahme von Gebäudezugängen sowie Bereichen für das kurzfristige Abstellen von Fahrrädern und Kinderwägen als Vegetationsfläche anzulegen, zu begrünen bzw. gärtnerisch zu gestalten. Die ausnahmsweise versiegelte Fläche ist auf 30 % des jeweiligen Vorgartens beschränkt. Die Flä- chen sind mit Ausnahme von Retentionsflächen (siehe 7.4.6) mit standortgerechten, überwiegend heimischen Sträuchern (Qualität: Höhe min. 60-100 cm, zwei-ach verpflanzt) und Laubbäumen der Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 1, Kap. 8.1) zu bepflanzen. Die Breite von Gebäudezugängen wird auf 3 m begrenzt. Beiderseits von Gebäudezugängen ist eine Fläche von 2 m Breite für das kurzfristige Abstellen von Fahrrädern und Kinderwägen zulässig. Pfg 6: Begrünung Grünflächen WA1 und der privaten Grünfläche Die durch Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Grünflächen WA 1“ und private Grünfläche dar- gestellten Flächen sind - mit Ausnahme von Nebenanlagen (Fahrradabstellanlagen) im Baufeld WA 1 - als Vegetationsfläche anzulegen. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 74 Die Flächen sind mit Ausnahme von Retentionsflächen mit standortgerechten, heimischen Sträu- chern (Qualität: min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 1, Kap. 8.1) anzulegen. Pfg 7: Begrünung der Gemeinschaftsfläche Innenhof Die durch die Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ dargestellte Fläche ist mit Ausnahme von Wegen und Spielflächen als Vegetationsfläche anzulegen. Wege, Spiel- und Freizeiteinrichtungen sind auf max. 40% der Fläche beschränkt. In der Pflanzfläche sind mindestens zwei Laubbäume (Qualität: Hochstamm, 1. Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 1, Kap. 8.1) zu pflanzen. In der Pflanzfläche sind außerdem mindestens acht Laubbäume (Qualität: Hochstamm, 2.Ordnung, Stammumfang mindestens 18 cm, dreifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 1, Kap. 8.1) zu pflanzen. Die begrünbare Fläche ist mit 50% Sträuchern (Qualität: min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) und 50% Kräuterrasen (Herkunftsregion 6) zu begrünen. Pfg 8: Begrünung der Wohnungsgärten Die in der Planzeichnung als flächiges Pflanzgebot „Wohnungsgärten“ dargestellten Flächen sind mit Ausnahme von Zugängen, Terrassen und Nebenanlagen als Vegetationsfläche anzulegen, zu be- grünen bzw. gärtnerisch zu gestalten. Die ausnahmsweise versiegelte Fläche ist auf 50 % der jewei- ligen Fläche beschränkt. Auf mindestens 20% der jeweiligen Flächen sind standortgerechte, über- wiegend hei-mische Sträucher (Qualität: min. 60-100 cm, zweifach verpflanzt) gemäß Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 1, Kap. 8.1) zu pflanzen. Ergänzend sind auch schwachwachsende Obst- bäume zulässig. Pfg 9: Begrünung nicht überbaubarer Grundstücksflächen mit Rasenansaat Nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke sind mit Ausnahme erforderlicher Zugänge, Zufahrten, Wege, Fahrradabstellanlagen, Aufenthaltsflächen, Spielflächen, Rettungsflächen sowie der Stellplät- ze als Vegetationsfläche mit Rasenansaat (autochthone Saatgutmischung, Herkunftsregion 6) zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Pfg 10: Begrünung der Überdachung von Nebenanlagen mit Kletter- und Rankpflan- zen Fahrradabstellanlagen, permanente Müllsammelanlagen sowie Gerätelagerräume/-flächen sind voll- ständig mit Kletter- und Rankpflanzen gemäß Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 3, Kap. 8.1) zu begrünen. Pfg 11: Begrünung des Lärmschutzwalls Für die im Bebauungsplan festgesetzte Lärmschutzmaßnahme Wall/Wand (zeichnerisch dargestellt als „Schallschutzmaßnahme“) sind die Oberflächen der Lärmschutzwälle als extensive Wiesenflä- chen anzulegen und die vertikalen Flächen an Lärmschutzwänden beidseits zu begrünen. Der Schallschutzanlage ebenfalls zugeordnet wird eine in der Summe min. 615 m² große Fläche, die mit standortgerechten, heimischen Sträuchern gemäß Pflanzliste (siehe Anhang Artenliste 1, Kap. 8.1) zu bepflanzen ist. Die oberste Schicht der zu bepflanzenden Flächen des Lärmschutzwalls und die oberste Schicht der zu bepflanzenden Flächen neben Lärmschutzwänden ist mit mindestens 0,2 m Oberbodenmaterial (Qualität: Humushaltig, steinfrei, kulturfähig, unbelastet) anzudecken. Des Weiteren sind Lärm- Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 75 schutzwände oder Gabionenwände zum Lärmschutz mit Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen (siehe Artenliste 3). Pfg 12: Straßenrandbereich Die als Pflanzgebot dargestellte Fläche entlang von Planstraße 1 ist als extensive Grünfläche anzu- legen und zu pflegen. Es ist Saatgut der Herkunftsregion 6 zu verwenden. Der Einsatz von Pestizi- den und Düngemitteln ist unzulässig. Anpflanzungen von Bäumen oder Sträuchern sind nicht vorzu- sehen. Pfg 13: Ausgleichspflanzung Feldhecke Der Ausgleich für die gesetzlich geschützte Feldhecke ist innerhalb des Geltungsbereiches zwischen Lärmschutzwall und Bahnanlagen vorzusehen. Dadurch kann die bestehende Feldhecke nach Wes- ten erweitert werden. Es sind heimische, standortgerechte Sträucher und Bäume bis max. 2. Ord- nung zu pflanzen. Die Artenzusammensetzung soll sich an der bestehenden Feldhecke orientieren. Begründung der Pflanzgebote Bäume dienen der Gestaltung des Ortsbilds und binden die Bebauung visuell in die Landschaft ein. Zudem wird die Sonneneinstrahlung durch den Schattenwurf des Blattwerks abgeschirmt und damit die Erwärmung von Straßen und Fassaden reduziert. Baumpflanzungen an Straßen und auf der Tiefgarage werden durch entsprechend dimensionierte Baumscheiben und drei Öffnungen mit je- weils ca.12 m 2 Fläche für die Aufnahme von Baumquartieren innerhalb der Gemeinschaftsfläche ermöglicht. Die Begrünung nicht überbaubarer und nicht überbauter Grundstücksflächen dient der gestalteri- schen Qualität im Planungsgebiet, beeinflusst positiv das Mikroklima und erhöht das Versickerungs- potential des Gebiets. Die Dachbegrünung dient dem Ausgleich von Temperaturschwankungen und verhindert somit ein schnelles Aufheizen der Dachflächen am Tag und verringert die nächtliche Wärmeabstrahlung. Be- grünte Dächer speichern Niederschlagswasser, bringen einen Teil davon durch Verdunstung vorzei- tig in den atmosphärischen Wasserkreislauf zurück und lassen das Überschusswasser erst zeitver- zögert abfließen. Die Dachbegrünung ist zudem ein elementarer Bestandteil des vorliegenden Re- genwasserkonzepts (s.u.). Allgemeine Hinweise zur Ausführung Die mit Pflanzbindung belegten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Insbesonde- re während der Bauphase sind die Bäume durch geeignete Maßnahmen (DIN 18920) vor mechani- schen Beeinträchtigungen zu schützen. Der Wurzelraum der Bäume ist vor Befahrung zu sichern. Ausfälle sind mit gleicher Art und Qualität entsprechend der Pflanzliste im Anhang nachzupflanzen. Die als Pflanzgebote festgesetzten Maßnahmen sind fachgerecht herzustellen und dauerhaft zu unterhalten, zu pflegen und bei Ausfall zu ersetzen. Zur Verwendung kommende Pflanzen und Mate- rialien müssen den entsprechenden Qualitätsnormen (DIN Norm) entsprechen und fachgerecht ein- gebaut werden. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 76 Bei Baum- und Gehölzpflanzungen sowie Ansaaten sind standortheimische Arten und Sorten bzw. regionale Saatgutmischungen der Herkunftsregion 6 zu verwenden. Auf extremstandorten an Stra- ßen kann auf klimaresiliente Arten gemäß Artenliste zurückgegriffen werden. 4.2.3 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo- den, Natur und Landschaft (MN) MN 1 - Verwendung wasserdurchlässiger Beläge Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchläs- sig auszuführen. Dazu gehören insbesondere Zugänge, Zufahrten, Wege, Aufenthaltsflächen, Spiel- flächen, Rettungsflächen sowie öffentliche und private Stellplätze und ihre Zufahrten. Für die Begrü- nung von Rasenfugen ist eine autochthone Saatgutmischung aus der Herkunftsregion 6 zu verwen- den. MN 2 – Überdeckung der Tiefgarage Alle nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind zu überdecken und entweder als Wege, Aufent- haltsflächen, Fahrradabstellanlagen, Feuerwehrzufahrten und Rettungsflächen zu befestigen oder zu begrünen zu gestalten. In den Pflanzflächen „Wohnungsgärten“ und „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ sind mindestens die oberen 0,30 m aus Oberbodenmaterial (Qualität: Steinfrei, kulturfähig, unbelas- tet) herzustellen. In der Pflanzfläche „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ sind darüber hinaus die Berei- che für Anpflanzungen von Sträuchern mit einem Erdaufbau von mindestens 0,70 m und die Berei- che für die Anpflanzung von Bäumen mit einem Erdaufbau von mindestens 1,20 m Oberbodenmate- rial (Qualität: Steinfrei, kulturfähig, unbelastet) herzustellen. Falls Bodenmaterial aus der derzeitigen unbebauten Grünfläche zur Herstellung der Pflanzflächen „Wohnungsgärten“ und „Gemeinschaftsfläche Innenhof“ verwendet werden soll, muss für die Her- stellung der durchwurzelbaren Bodenschicht durch bodenschutzrechtliche Untersuchungen sicher- gestellt werden, dass es sich um unbedenkliches Bodenmaterial handelt. Die Untersuchungen sind im Rahmen des Bodenmanagementkonzepts vorab mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeits- schutz, abzustimmen. MN 3 – Anlage von Retentionsflächen Retentionsflächen sind mit Rasen (Herkunftsregion 6) zu überdecken. Die Oberbodenschicht inner- halb der Retentionsmulden muss eine Mächtigkeit von mindestens 30 cm aufweisen. Die Durchläs- sigkeit der Bodenschichten ist sicherzustellen. Die notwendigen Abstände der Muldensohle zum Grundwasser sind einzuhalten. Die Retentionsflächen dürfen nicht unterbaut werden. Zeichnerisch festgesetzte Bäume in Retentionsflächen sind auf inselartigen Erhöhungen anzulegen. MN 4 – Sicherung von Eidechsenhabitaten Die bestehende Steinsitzecke in der südöstlichen Ecke des Geltungsbereiches (an der Gabelung des Anlagenweges) ist aus artenschutzrechtlichen Gründen als Eidechsenhabitat zu erhalten. Begründung der MN-Maßnahmen Durch die Ausführung mit wasserdurchlässigen Belägen wird der Anteil der vollversiegelten Flächen verringert und der Abfluss des Oberflächenwassers reduziert. Die Flächen stehen damit einge- schränkt für die Versickerung und Retention von Regenwasser zur Verfügung. Daher ist diese Maß- Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 77 nahme sowohl für das Grundwasser als auch für die Bodenfunktion "Ausgleichskörper im Wasser- haushalt" von Bedeutung. Retentionsflächen und Dachbegrünung sind wichtige Bausteine der vorliegenden Regenwasserkon- zeption, um das gesamte anfallende, nicht behandlungsbedürftige Niederschlagswasser im Gebiet zurückzuhalten und zu verdunstet, zu versickert oder nur gedrosselt in das Regenwasserkanalnetz abzuleiten. Auf Grund der geringen Durchlässigkeit der vorliegenden Bodenschichten sind hierfür spezifische und passend dimensionierte Maßnahmen zur Retention und zur gezielten Versickerung umzusetzen. Eine gezielte Versickerung kann nur außerhalb der Altlastenflächen erfolgen. Im Sinne des Artenschutzes wird mit dem Erhalt der Steinsitzgruppe der Erhalt von Eidechsenhabi- taten angestrebt. 4.3 Externe Ausgleichsmaßnahme „Förderung lebensraumtypischer Baumar- tenzusammensetzung“ Ergänzend zu den Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs ist eine externe Kompensation er- forderlich, um den naturschutzrechtlichen Ausgleich zu erzielen (siehe Kap. 5). Die Erarbeitung und Umsetzung der dafür vorgesehenen Waldgestaltungsmaßnahme im FFH-Gebiet „Hardtwald zwi- schen Karlsruhe und Muggensturm“ (Lage s. Abbildung 9) erfolgt durch das Forstamt der Stadt Karlsruhe in Absprache mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe. Die Siche- rung der Maßnahme erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag. Im Managementplan des FFH-Gebiets ist im betroffenen Areal u.a. eine Entwicklungsmaßnahme zur Förderung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung festgelegt. Im Bestand ist die Fläche im Distrikt Hardt 13 Abt. 7 h 2/16 im Managementplan des FFH-Gebiets als FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald kartiert. Außerdem als Lebensstätte des Hirschkä- fers (1083-4). Aufgrund von Trockenschäden befindet sich der Altbestand in Auflösung. Die ca. 20- jährige Verjüngung besteht zu großen Teilen aus Spätblühender Traubenkirsche (Prunus serotina) in Lücken und auf Freiflächen gibt es größere Bestände der Goldrute (Solidago canadensis), beides Neophyten. Als Zielzustand wird ein Hainsimsen-Buchenwald mit lebensraumtypischer Baumarten- zusammensetzung ohne nennenswerten Neophytenanteil angestrebt. Die Größe der Maßnahmen- fläche beträgt ca. 20.200 m². Folgende Maßnahmen sind erforderlich:  Beseitigung von Prunus serotina und Solidago canadensis (5 Mal in 10 Jahren)  Pflanzung von Eichentrupps und größeren Eichengruppen auf 5000 qm (mit Wildschutz- maßnahmen)  Mischwuchsregulierung zu Gunsten lebensraumtypischer Baumarten (Eiche, Hainbuche, Buche, Birke)  Möglichst langfristige Erhaltung von Alteichen Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 78 (Quelle: Stadtplanungsamt Karlsruhe und Forstamt Stadt Karlsruhe, Waldökologie und Waldnaturschutz) Abbildung 9: Lage der externen Ausgleichsfläche (Stadtplanausschnitt) 4.4 Maßnahmen für den Artenschutz und für Tiere allgemein Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sind in der Bau-, Anlagen- und Betriebsphase vorgesehen. Eine externe Kompensation ist aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht erforderlich. Für eine detaillierte Ausführung wird auf das Artenschutzgutachten verwiesen. 111 Im Artenschutzgutachten werden zusätzlich Maßnahmen empfohlen, die aus spezieller artenschutz- rechtlicher Sicht im Sinne von § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht erforderlich sind (vgl. Kap. 2.16), den- noch für den Artenschutz im Allgemeinen als sinnvoll erachtet werden. Diese Maßnahmen wurden in die grünordnerischen Festsetzungen berücksichtigt. Maßnahmen während und vor der Bauausführung Vor jeder Baumaßnahme sind durch einen Fachgutachter der ökologischen Baubegleitung die Flä- chen, Gebäude und Gehölze zu prüfen, ob die Baufläche frei ist von Tieren, insbesondere von be- sonders und streng geschützten Arten. Maßn. Nr. Beschreibung Zeitpunkt der Umset- zung TV.1 Bauarbeiten, Rückbau und Rodungsmaßnahmen, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Gehölze, Gebäudenischen) der Vögel betreffen, werden außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten durchgeführt, d.h. zwi- Bauzeit/ Gehölzrodung 111 Institut für Botanik und Landschaftskunde, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 79 Maßn. Nr. Beschreibung Zeitpunkt der Umset- zung schen 1. Oktober und 28. Februar. TV.2 Anbringung von 10 Nisthilfen für Höhlenbrüter (insbesondere Star und Haussperling) im umliegenden Gehölzbestand nach Abriss der und deren Pflege für die Zeit der Bauphase. Für die Anbringung geeignet sind die Bäu- me auf den Parkplätzen entlang der Woerishofferstraße, die Einzelbäume im Südwesten in der Nähe der Schrebergärten und die Gehölzbestände östlich des Planungsgebiets. Diese Maßnahme ist als vorgezogene Ausgleichsmaß- nahme zeitnah auszuführen. Die Nisthilfen sind bis 1 Jahr nach Fertigstellung der Gebäude (inkl. Maßnahme TV.3) regelmäßig im Winter zu kontrollieren und zu leeren. Mit Gebäudeabriss, bis 1 Jahr nach Fertigstellung der Gebäude TR.2 Vor Baumaßnahmen und während der Bauphase ist ein Folienschutzzaun aufzustellen, um ein Einwandern von Eidechsen in die Baustelle und somit eine unbeabsichtigte Tötung zu verhindern. Erforderlich ist u.a. ein Zaun unmittelbar südlich der geplanten Lärmschutzeinrichtung zum Schutz der Tiere im Bereich der Bahngleise. Der genaue Verlauf des Zauns wird durch eine ökologische Baubegleitung konkretisiert. Vor den Baumaßnah- men/ Während der Bau- zeit TR.3 Die Zaun- und Mauereidechsen im Eingriffsbereich müssen abgefangen und in die angrenzenden Bereiche (entlang der Bahnlinie, Grünflächen östlich und westlich des Planungsgebiets) umgesiedelt werden. Die Umsiedlung erfolgt vor Beginn der Arbeiten während der Aktivzeit der Eidechsen im März/ April bzw. August/ September. Das Abfangen der Eidechsen ist von einer herpeto- logischen Fachkraft durchzuführen. Vor Beginn von Erschlie- ßung und Freiflächenge- staltung (März/ April bzw. August/ September) TR.6 Vor Errichtung der Lärmschutzwand wird die entsprechende Fläche gerodet und großflächig mit dunkler Folie abgedeckt, sodass die dort lebenden Ei- dechsen sich während Bauarbeiten nicht auf der Fläche aufhalten. Dies er- folgt während der Aktivzeit der Eidechsen. Vor der Baumaßnahme ist die Fläche auf Eidechsenbesatz zu prüfen, ggf. sind vorhandene Tiere abzufan- gen und auf die Südseite des Schutzzauns umzusiedeln. Die Vorgehenswei- se ist mit einer ökologischen Baubegleitung abzustimmen (März/ April bzw. August/ September). Vor Errichtung Lärm- schutzwand März/ April bzw. August/ September) TF.1 Bauarbeiten, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen betref- fen, werden außerhalb der Fortpflanzungs- und Wochenstubenzeit durchge- führt (1. Oktober bis 28. Februar). Dies betrifft den Abriss der vier großen Wohnblöcke sowie die Rodung von Höhlenbäumen und anderen Gehölzen mit abstehenden Rindenstrukturen, die als Tagesverstecke geeignet sind. Gehölzrodung TV = Maßnahmen für Vögel, TR = Maßnahmen für Reptilien, TF = Maßnahmen für Fledermäuse Maßnahmen nach der Bauausführung und bei der Freiflächenplanung Maßn. Nr. Beschreibung Zeitpunkt der Umset- zung TV.3 An neuen Gebäuden, umliegenden Bäumen und Nebenanlagen sind Nisthilfen anzubringen. Pro Gebäude sind 4 Nisthöhlen und 1 Halbhöhle anzubringen und dauerhaft zu sichern. Geeignet sind auch Einbausteine, die in die Fassade inte- griert werden. Möglich ist auch die Anbringung von Nisthilfen an Fahrrad- und Müllhäuschen (vorzugsweise die Sperlingskästen), an den umliegenden großkro- nigen Bäumen (nicht an kleinen neugepflanzten) und an Aufzugsüberfahrten auf den niedrigeren Wohngebäuden. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Nisthilfen nicht ganztägig in der prallen Sonne hängen, nicht auf der Wetterseite (SW) hängen und es hineinregnet, und nicht von Katzen erreicht werden können. Bauausführung TR.5 Schaffung und Erhaltung von eidechsenfreundlichen Habitatstrukturen im Rah- men der Grünplanung (z.B. südexponierte Steinmauern, Gehölzrandstrukturen, Freiflächenplanung, Entspricht MN 4, Pfb 3 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 80 Maßn. Nr. Beschreibung Zeitpunkt der Umset- zung Flächen mit Ruderalvegetation). Eine künstliche Schaffung von Eidechsenersatz- habitaten wie die Aufschüttung von Steinhaufen ist nicht erforderlich. Die Habi- tatstrukturen sind in die Nutzung zu integrieren. und Pfb 4 TR.7 Bepflanzung und Zulassen von Ruderalvegetation beidseits der Lärmschutzein- richtung, sodass weiterhin Versteckmöglichkeiten für Eidechsen bestehen. Freiflächenplanung, Entspricht Pfb 2, Pfg 11, Pfg 13 TR.8 Ausgestaltung der Lärmschutzwand mit kleinen Öffnungen am Boden, um Durch- gängigkeit für Eidechsen und weitere Tierarten (z.B. Kleinsäuger) zu gewährleis- ten und eine Barrierewirkung zu verhindern. Zulässig ist auch die Ausgestaltung mit Gabionen, die für Mauereidechsen (und Kleinsäuger) keine Barriere darstel- len. Freiflächenplanung TF.4 Anbringen von einem Ersatzquartier je Gebäude (z.B. Fassadeneinbaukästen) an den Neubauten zur Sicherung von Quartiermöglichkeiten für Gebäudefledermäu- se. Bauausführung T.1 112 Für die künftige Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel zu wählen, die einen niedrigen Strahlungsanteil im kurzwelligen Bereich aufweisen. Die Verwendung von Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) für die Beleuch- tung der Straßen- und Verkehrsflächen wird ausgeschlossen. Zulässig sind aus- schließlich Lampen mit einem Lichtspektrum über 500 Nm. Hierzu bietet sich der Einbau von LED- oder Natriumdampf-Niederdrucklampen an, mit nach unten gerichteten insektendichten Lampengehäusen, die kein Streulicht erzeugen. Es ist ein vollständige gekapseltes Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten zu verwenden. Betrieb TV = Maßnahmen für Vögel, TR = Maßnahmen für Reptilien, TF = Maßnahmen für Fledermäuse, T = Maßnahmen für Tiere allgemein 4.5 Weitere Maßnahmen 4.5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung in der Bauzeit Schutz der Bevölkerung Durch die Wahl und den Nachweis entsprechender Fahrtrouten für den Baustellenverkehr sind nach- teilige Auswirkungen auf die Bevölkerung zu vermeiden bzw. zu verringern. Artenschutz Nachfolgend aufgelistete Maßnahmen des Artenschutzes beziehen sich auf die Bauausführung und sind zu berücksichtigen (siehe auch Kap. 4.4): - TR.2: Folienschutzzaun während der Bauzeit - TR.3: Abfangen der Zaun- und Mauereidechsen - TR.6: Vergrämung der Eidechsen vor Errichtung der Lärmschutzwand 112 Die Maßnahme T.1 wurde von PLANUNG+UMWELT hinzugefügt und durch das Stadtplanungsamt Karlsruhe er- gänzt. Sie nicht Bestandteil des Gutachtens des Instituts für Botanik und Landschaftskunde, 2018. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 81 - TV.1, TF.1: Bauarbeiten, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen betreffen (z.B. Gehölze und Bäume), dürfen nur außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzucht- zeiten durchgeführt werden, also zwischen Oktober und Ende Februar. Bodenschutz/ Bodenmanagement - Aufgrund der zu erwartenden Bodenbewegungen auf dem Baugelände (Aushub Tiefgarage, Schüttung Lärmschutzwall, Umlagerung von Bodenmaterial, etc.) ist dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Vorfeld ein Bodenmanagementkonzept vorzulegen und mit diesem abzustim- men. - Dem Schutz des unbelasteten Oberbodens ist eine hohe Priorität einzuräumen. Der Oberboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen (§ 202 BauGB „Schutz des Mutterbodens“). - Aushubmaterial, welches der bei der Herstellung oder Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Änderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist abfallrechtlich zu untersuchen. Belastetes Aushubmaterial ist fachgerecht zu entsorgen. - Für den anfallenden Oberboden und für die sonstigen anfallenden Aushubmassen ist zu prüfen, ob und wie ein Wiedereinbau vor Ort möglich ist. - Sofern für den Aushub keine Verwendungsmöglichkeiten bestehen, ist vor einer eventuellen Deponierung zu prüfen, ob sonstige Möglichkeiten der Wiederverwendung bestehen. Die BBodSchV (§12) sowie Heft 10 des Umweltministeriums Baden-Württemberg,113 und Heft 24 der LUBW114 und die DIN 19731 sind zu beachten. Hinweise zum Bodenaushubmanagement liefert auch das Heft „Bodenaushub ist mehr als Abfall“ 115 . - Während der Bauphase darf zur Vermeidung von Bodenverdichtung außerhalb der zur Bebau- ung vorgesehenen Flächen ein Befahren mit schweren Baumaschinen nur bei geeigneten Bo- den- und Witterungsverhältnissen stattfinden. Nach Möglichkeit sollte der Baustellenverkehr daher nur auf bereits befestigten Wegen oder auf den Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, stattfinden. Gleiches gilt für Baustelleneinrichtungen. - Nicht vermeidbare Bodenverdichtungen sind nach Abschluss der Baumaßnahme tiefgründig zu lockern. DIN 18915 (Bodenarbeiten) ist anzuwenden. Schutz von Wasser und Boden vor Verunreinigungen - In der Bauphase sind Boden und Grundwasser vor Schadstoffeintrag zu schützen, Baustellen- abwässer werden aufgefangen und entsorgt. Das Warten, Reinigen und Betanken der Baustel- lenfahrzeuge darf nur auf geeigneten Flächen erfolgen. - In Bereichen tiefer Einbindungen in den Untergrund, insbesondere dort, wo tiefer eingebunden werden soll als im Zuge des ingenieurgeologischen Gutachten erkundet, sind zur Bauantrag- 113 UM, 1994 114 LUBW, 2012 115 LfU, 1999 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 82 stellung zusätzliche Erkundungen einzuholen, die auch Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser beinhalten. - Jegliche Maßnahme, die das Grundwasser berühren könnte, ist bei der Unteren Wasserbehör- de der Stadt Karlsruhe rechtzeitig anzuzeigen. - Die entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung des Wasserschutzgebiets „Kastenwört“ ist zu beachten. - Eine Ökologische Baubegleitung/ Bodenbaubegleitung wird auf Grund der Empfindlichkeit des Grundwassers empfohlen. Diese wird in der Bauausführungsplanung näher geregelt. Denkmalschutz Trotz unbekannter Funde ist es im Altsiedelland nicht auszuschließen, dass kulturhistorisch bedeut- same Bodendenkmale aufgeschlossen werden können. Dies ist im Zuge der Bauarbeiten zu berück- sichtigen. Sollten Funde gemacht werden, ist der Bau zunächst einzustellen und der Fund unverzüg- lich einer Denkmalschutzbehörde oder der Stadt Karlsruhe anzuzeigen (§ 20 DSchG). Baumschutz Baumschutzmaßnahmen sind fachgerecht nach DIN 18920 und RAS-LP 4 sowie den Richtlinien zum Schutz von öffentlichen Bäumen bei Baumaßnahmen durchzuführen. 4.5.2 Maßnahmen und Hinweise zur Vermeidung und Verringerung möglicher Grundwassergefährdungen (Bau, Anlage, Betrieb) Zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes sind die aktuellen Regelungstatbestände für Wasser- schutzgebiete zu berücksichtigen. Auf die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung „Kasten- wört“ 116 wird hingewiesen. In Abstimmung mit den Stadtwerken Karlsruhe ist folgendes zu beachten: Bauphase In der Bauphase ist der Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in Boden und Grundwasser durch folgende Maßnahmen zu verhindern. - Baustelleneinrichtungen, Baustofflager und Betankungslager müssen entsprechend der AwSV (2017)117 gestaltet sein, um einen Stoffeintrag zu verhindern; - Die Abwasserentsorgung der Wohnunterkünfte für Baustellenbeschäftigte muss fachgerecht über einen Anschluss zur Kanalisation geregelt werden; - Bei der Verwendung von Schmierstoffen (Verlustschmierung, Schalöle) muss die entsprechen- de Wasserschutzgebietsverordnung beachtet werden; - Beim Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, Parkplätzen und sonstigen Verkehrsflächen ist nach RiStWag (2016) vorzugehen; 116 Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der ge- planten Wassergewinnungsanlage Kastenwört vom 1. August 1996 117 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 83 - Es wird empfohlen, die Baumaßnahme in Jahreszeiten mit zu erwartenden Niedrigwasserstän- den durchzuführen. Diese liegen in der Regel in den Monaten zwischen August und November; - Es wird darauf hingewiesen, dass für die Trockenlegung der Baugrube mittels Grundwasserhal- tung eine wasserrechtliche Erlaubnis der Behörde erforderlich ist. Anlagenphase Von den Anlagen (Gebäude und Flächen) dürfen keine wassergefährdenden Stoffe ausgetragen werden, der Versiegelungseffekt muss vermindert werden und Wasserrückhaltesysteme sind zu installieren. Folgendes ist zu beachten: - Verwendung von nicht auswasch- oder auslaugbaren und wassergefährdenden Materialien, insbesondere beim Bau von Verkehrsanlagen und Lärmschutzwällen sowie für Aufschüttungen; - Die Art der Flächenbefestigung muss dem zu erwartenden Schadstoffpotential entsprechen; - Wasserdurchlässige Flächenbefestigungen sind zu bevorzugen; - Unbeschichtete Metalldachflächen oder Dachinstallationen aus Zink, Kupfer oder Blei sind ge- mäß DVGW 118 Information Wasser Nr. 87 (2016) nicht zu verwenden; - Bei der Errichtung/ Erweiterung von Abwasserkanälen/ Abwasserleitungen ist das DWA 119 Ar- beitsblatt A142 „Abwasserleitungen und- Kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ anzuwenden; - Zur Anlage von Versickerungseinrichtungen ist eine Genehmigung der Wasserschutzbehörde erforderlich. Betriebsphase In der Betriebsphase soll möglichst sämtliches Niederschlagswasser vor Ort versickert werden. Auf die Handlungsempfehlungen und technischen Regelwerke von DWA120 und LfU121 wird verwiesen. - Beim Betrieb von Abwasserkanälen/ Abwasserleitungen ist die DWA A142 „Abwasserleitungen und- Kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ anzuwenden. - Wassergefährdende Stoffe (z.B. Heizöl) außerhalb landwirtschaftlicher und gärtnerischer Nut- zung sind nach § 53 WG so zu lagern, zu verwenden oder zu behandeln, dass eine Verunreini- gung oder nachteilige Veränderung der Gewässer auszuschließen ist. - Die notwendigen Vorkehrungen zum Grundwasserschutz bei der Beseitigung von Straßenober- flächenwasser sind gemäß VwV bzw. den „Technischen Regeln zu Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser“ in der jeweiligen Fassung einzuhalten. - In Bereichen, in denen Niederschlagswasser gezielt versickert wird, ist die Schadstoffreinheit des Untergrundes durch eine Sohlbeprobung analytisch nachzuweisen, ggf. ist ein Bodenaus- tausch erforderlich. 118 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) 119 Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V (DWA) 120 DWA, 2007 und DWA, 2005 121 LfU, 2005 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 84 4.5.3 Konzeption zum nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser In der Wasserschutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes „Kastenwört“ ist laut gültiger Rechtsver- ordnung eine Bebauung nur im Einklang mit den Belangen der Grundwasserneubildung und des Grundwasserschutzes zulässig. Unbelastetes Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen – soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – ist in den privaten Grundstücksflächen zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Gartenbe- wässerung). Grundsätzlich ist die Versickerungsfähigkeit des Bodens gering und geeignete Maß- nahmen zur Retention und zur gezielten Versickerung (z.B. Mulden, Mulden-Rigolen-Systeme) sind zu ergreifen. Spätestens zum Bauantrag/ zur Kenntnisgabe ist ein Nachweis zur Niederschlagswas- serbehandlung vorzulegen. Die zusätzlichen Hinweise in Kap. 4.5.2 zur Verminderung des Risikos der Grundwassergefährdung und die Satzung des Wasserschutzgebietes „Kastenwört“ sind zu be- achten. Auf Grundlage der Planung und der Grundsätze der Stadt Karlsruhe – Vorgaben zum Umgang mit dem anfallenden Regenwasser – wurde ein Regenwasserkonzept erstellt, 122 dessen Komponenten in die grünordnerischen Festsetzungen aufgenommen wurden: - Extensive Dachbegrünung (Pfg 4) - Anlage von Retentionsflächen auf privaten Flächen (Wohngebiet und private Grünfläche, Pfg 6 und MN 3) - Wasserdurchlässige Überdeckung der Tiefgarage mit Bodenmaterial und Dränschicht sowie (MN 2, MN 1) Ergänzend werden folgende Maßnahmen empfohlen: - Erweiterung der extensiven Dachbegrünung zu einer Retentionsdachbegrünung - Installation von (Retentions-)Zisternen Hinweise Unter dem Aspekt des Schadstoffrückhalts muss die Versickerung über den bewachsenen Boden sichergestellt werden. Die im Baufeld anstehenden heterogenen Auffüllungen sind hinsichtlich ihrer Durchlässigkeit von kf < 10- 6 m/s für eine Versickerung ungeeignet, sodass unabhängig von den Witterungsverhältnissen, eine vollständige Versickerung des Niederschlagswassers i.d.R. nicht mehr möglich ist. Generell sind flächige Versickerungseinrichtungen wie Mulden oder Rigolen zu bevorzu- gen. 123 Das Gutachten zur Baugrunderkundung empfiehlt einen Bodenaustausch bis zum Erreichen der geeigneten Kiese/ Sande oder lokale hydraulische Kurzschlüsse in gewissen Rastern, um durch- lässige Bereiche zu schaffen. Der Abstand der Beckensole zum MHGW von 111,85 m NHN ist ein- zuhalten 124 , wobei die ungesättigte Versickerungszone mindestens 1 m betragen muss. Bei der Di- mensionierung und dem Betrieb der Versickerungsanlagen- und Einrichtungen wird auf die techni- schen Regeln der DWA A138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen“ zur Versickerung von Nieder- schlagswasser“ verwiesen. Gemäß dem Leitfaden „Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaf- 122 AG Freiraum, 2019 123 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 124 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 85 tung“ 125 ist eine gezielte Versickerung auf Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen auszu- schließen. Die Maßnahmen sind mit der unteren Wasserschutzbehörde abzustimmen und bedürfen, laut Gutachten, im hier vorliegenden Fall einer Genehmigung. 126 4.5.4 Ökologische Baubegleitung Für die fachliche Begleitung der Maßnahmen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Kap. 4.2), zum Artenschutz (Kap. 4.4) sowie zum Wasser- und Bodenschutz (Kap. 4.5.1) ist eine ökologische Baubegleitung vorzusehen. 125 Ministerium für Umwelt und Verkehr, Baden-Württemberg, 1999 126 Ingenieurbüro Roth & Partner, 2018 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 86 5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz 5.1 E-A-Bilanz Pflanzen/ Tiere/ Biologische Vielfalt Der Kompensationsbedarf für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt wird zusam- menfassen anhand der Biotopausstattung des Gebiets berechnet. Der Bilanzwert der Biotope vor dem Eingriff wird durch die Ökopunkte des Feinmoduls (Biotopwert) ermittelt. Der Bilanzwert der Biotope nach Ausführung der Planung ergibt sich aus den Ökopunkten des Planungsmoduls (Pla- nungswert). 127 Der Kompensationsbedarf errechnet sich aus der Gegenüberstellung des Biotopwerts im Ausgangszustand (Null-Fall unbeplanter Außenbereich und beplanter Innenbereich, Tabelle 2 und Tabelle 3) und im Planungszustand (Plan-Fall, Tabelle 4 und Tabelle 5). Die Flächenangaben, die der Berechnung der Ökopunkte zu Grunde liegen, wurden mit ArcGIS im Koordinatensystem Gauß-Krüger/DHDN berechnet. 5.1.1 Bilanzwert der Biotopflächen und Bäume im Null-Fall (vor dem Eingriff) Tabelle 2: Bilanzwert Biotope im Null-Fall (vor dem Eingriff) Biotoptyp nach LUBW Nr. LUBW Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Unbeplanter Außenbereich Rohboden 21.60 4 3.930 m² 15.720 ÖP Fettwiese mittlerer Standorte beeinträchtig 33.41b 10 339 m² 3.390 ÖP Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 13 4.245 m² 55.185 ÖP Fettwiese mittlerer Standorte artenreich 33.41a 15 1.672 m² 25.080 ÖP Trittrasen 33.71 4 134 m² 536 ÖP Zierrasen 33.80 4 86 m² 344 ÖP Nitrophytische Saumvegetation (auch als Grundbiotop bei Baumgruppen) 35.11 10 221 m² 2.210 ÖP Brennnessel-Bestand 35.31 8 368 m² 2.944 ÖP Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 35.62 15 695 m² 10.425 ÖP Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 35.64 11 3.560 m² 39.160 ÖP Feldgehölz 41.10 15 14 m² 210 ÖP Feldgehölz, beeinträchtigt 41.10b 14 511 m² 7.154 ÖP Feldhecke mittlerer Standorte 41.22 16 1.090 m²** 17.440 ÖP Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 16 1.296 m² 20.736 ÖP Brombeer-Gestrüpp 43.11 9 523 m² 4.707 ÖP Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten (Zier- strauchanpflanzung) 44.12 6 116 m² 696 ÖP 127 ÖKVO – BW, 2010 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 87 Biotoptyp nach LUBW Nr. LUBW Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Von Bauwerk bestandene Fläche 60.10 1 186 m² 186 ÖP Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 402 m² 402 ÖP Gepflasterte Straße oder Platz 60.22 1 183 m² 183 ÖP Gepflasterte Straße oder Platz bewachsen 60.22b 2 70 m² 140 ÖP Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 60.23 2 946 m² 1.892 ÖP Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter bewachsen 60.23b 3 134 m² 402 ÖP Unbefestigter Weg oder Platz 60.24 3 356 m² 1.068 ÖP Grasweg 60.25 6 46 m² 276 ÖP Zwischensumme unbeplanter Außenbereich 21.123 m 2 210.486 ÖP Bebauungsplan "GE Großoberfeld Änderung" (1989) Verkehrsgrün; Zierrasen 33.80 4 1.687 m² 6.748ÖP Fläche für die Landwirtschaft; Acker 37.10 4 25 m² 100 ÖP Immissionsschutzflächen mit Pflanzgebot; Feldhecke mittlerer Standorte, Beimischung nicht-heimischer Gehölze 41.22 14 3.421 m² 47.894 ÖP Rad- und Gehweg; Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 718 m² 718 ÖP Bahnanlage, Gleisbereich 60.30 2 262 m² 524 ÖP Zwischensumme "GE Großoberfeld Änderung" 6.113 m 2 55.984 ÖP Bebauungsplan "Oberreut Feldlage III" (1991) Öffentliche Grünfläche als Lärmschutzwall Immissions- schutz; Zierrasen 33.80 4 1.030 m² 4.120 ÖP WA, ohne Baufenster, von Bebauung freizuhalten, 1 Baum 500m 2 ; Zierrasen 33.80 4 780 m² 3.120 ÖP Öffentliche Grünfläche; Zierrasen 33.80 4 214 m² 856ÖP Fahrbahn; Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 585 m² 585 ÖP Gehweg; Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 95 m² 95 ÖP Gemeinschaftsstellplätze; Gepflasterte Straße oder Platz, begrünbar 60.22 2 744 m² 1.488 ÖP Kleine Grünfläche mit Pflanzgebot 1 Baum 500m 2 ; Baumscheibe 60.50 4 271 m² 1.084 ÖP Zwischensumme "Oberreut Feldlage III" 3.719 m 2 11.348 ÖP Summe Biotope Bestand 30.955 m 2 277.818 ÖP *Bewertung nach ÖKVO und „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 **Durch die getrennte Bewertung von Festsetzungen im beplanten Innenbereich und tatsächlichem Bestand im unbe- planten Außenbereich wird der Berechnung der Ökopunkte nur die Fläche der Feldhecke im unbeplanten Außenbereich zugrunde gelegt. Bei der Berechnung des flächenäquivalenten Ausgleichs wird jedoch der tatsächliche Bestand bewertet (s. Tabelle 7). Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 88 Tabelle 3: Bilanzwert Bäume im Null-Fall (vor dem Eingriff) Biotoptyp Einzelbäume Anzahl Wert nicht-heimische Bäume auf geringwert. Biotoptypen (4 ÖP pro cm StUm- fang) Wert Bäume auf mittelwert. Bio- toptypen (6 ÖP pro cm StUmfang) Wert Bäume auf geringwert. Biotoptypen (8 ÖP pro cm StUmfang) Quersumme Bilanzwert Bäume (ÖP)*** Unbeplanter Außenbereich* Baumgruppe 45.20 10 - 6.252 ÖP - 6.252 ÖP Einzelbäume 45.30 40 600 ÖP 28.866 ÖP 2.264 ÖP 31.730 ÖP Bebauungsplan "GE Großoberfeld Änderung" (1989)** Einzelbäume 45.30/ Alleebäume 45.10 22 - 10.956 ÖP - 10.956 ÖP Bebauungsplan "Oberreut Feldlage III" (1991)** Einzelbäume 45.30/ Alleebäume 45.10 27 - - 17.928 ÖP 17.928 ÖP Einzelbaum 45.30 flächi- ges Pflanzgebot 1 - 498 ÖP - 498 ÖP Summe Bäume Bestand 100 67.364 ÖP Anzahl der in der Abriss- genehmigung berücksich- tigten Bäume, die quanti- tativ zu ersetzten sind: 5 * Die Bewertung des Baumbestands erfolgt nach der ÖKVO und dem verfeinerten Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe. Für Einzelbäume, Baumgruppen und Alleebäume wurde im Rahmen der Baumkartierung 2017/2018 der Stammumfang aufgenommen. Die Bewertung der Bäume in den Biotopen Feldgehölz/Feldhecke erfolgt über die flächige Bewertung der entsprechenden Biotope (s. Tabelle Biotopbewertung). ** Der Stammumfang der Bäume des beplanten Innenbereichs zum Zeitpunkt der Pflanzung ist nicht näher festgesetzt. Zur Berechnung des Baumwertes wird von einem Stammumfang von 18 cm zum Pflanzzeitpunkt und einem Zuwachs von 65 cm in 25 Jahren ausgegangen. Im Bebauungsplan "GE Großoberfeld Änderung" sind die zeichnerischen Festset- zungen der Bäume mehrheitlich auf Grünflächen mit mittlerer Bedeutung, im Bebauungsplan "Oberreut Feldlage III" auf Verkehrsgrünflächen bzw. kleinen Grünflächen mit geringer Bedeutung. ****Bewertung nach ÖKVO und „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 5.1.2 Bilanzwert der Biotopflächen und Bäume im Plan-Fall (nach dem Eingriff) Tabelle 4: Bilanzwert Biotope im Plan-Fall (nach dem Eingriff) Nutzung laut B-Plan LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Maßn. Nr. Öffentliche Grünfläche Erhalt und Anlage von extensiven Wiesenflächen Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 13 6.642 m² 86.346 ÖP Pfb 3 Pfb 12 Erhalt Gehölze/ Baumgrup- pen Nitrophytische Saum- vegetation 35.10 12 124 m² 1.488 ÖP Pfb 3 Erhalt von Feldgehölzen Feldgehölz 41.10 14 382 m² 5.348 ÖP Pfb 1 Pfb 3 Erhalt geschützte Feldhe- cke Feldhecke mittlerer Standorte 41.20 17 1.023 m² 17.391 ÖP Pfb 2 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 89 Nutzung laut B-Plan LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Maßn. Nr. Ausgleich Feldhecke Ausgleich Feldhecke mittlerer Standorte 41.20 14 590 m² 8.260 ÖP Pfg 13 Erhalt Brombeer-Gebüsch Gebüsch mittlerer Standorte 42.20 14 236 m² 3.304 ÖP Pfb 4 Erhalt Brombeer-Gestrüpp Brombeer-Gestrüpp 43.11 9 523 m² 4.707 ÖP Pfb 4 Mindestens begrünte Flä- che Lärmschutzwall Gebüsch mittlerer Standorte 42.20 14 615 m² 8.610 ÖP Pfg 11 Sonstige begrünte Fläche Lärmschutzwall Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 13 340 m² 4.420 ÖP Pfb 3 Pfb 12 Teilversiegelte Fläche des Lärmschutzwalls (Gabio- nen) Teilversiegelte Fläche, begrünt 60.22 2 310 m² 620 ÖP - - Erhalt Mafalda Außenbe- reich Grasreiche ausdau- ernde Ruderalvegeta- tion 35.64 11 1.048 m² 11.528 ÖP - - Erhalt Mafalda Gebäude Völlig versiegelte Straße oder Platz/ Von Bauwerk bestan- dene Fläche 60.10 60.21 1 434 m² 434 ÖP - - Bolzplatz Völlig versiegelte Straße oder Platz (Kunstrasen) 60.21 1 450 m² 450 ÖP - - Straßenrandbereich – extensive Grünfläche Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 13 188 m² 2.444 ÖP Pfg 12 Zwischensumme öffentliche Grünfläche 12.905 m² 155.350 ÖP Private Grünfläche Retentionsfläche Intensivrasen 33.61 6 486 m² 2.916 ÖP MN 3 Pfg 6 Fläche mit heimischen Gehölzen Gebüsch mittlerer Standorte 42.20 14 138 m² 1.932 ÖP Pfg 6 Zwischensumme private Grünfläche 624 m 2 4.848 ÖP Öffentliche Verkehrsflächen Planstraße und Fuß- und Radwege Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 2.366 m² 2.366 ÖP - - Öffentliche Stellplätze entlang Planstraße Gepflasterte Straße/ Platz, begrünbar 60.22 2 694 m² 1.388 ÖP MN 1 11 Pflanzinseln, jeweils 12 m 2 auf öffentlichen Stell- plätzen** Baumscheibe 60.52 4 132 m² 528 ÖP Pfg 2 Zwischensumme öffentliche Verkehrsflächen 3.192m 2 4.282 ÖP Allgemeines Wohngebiet Bebaubare Grundstücksfläche GRZ I 0,37 Bebaubarer Fläche GRZ I 0,37 Von Bauwerk bestan- dene Fläche 60.10 1 5.267 m² 5.267 ÖP - - Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 90 Nutzung laut B-Plan LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Maßn. Nr. Wohnungsgärten (auf der Tiefgarage) Versiegelter Anteil Woh- nungsgärten max. 50% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 423 m² 423 ÖP MN 2 Wohnungsgärten begrünt min. 50 % 20% heimische Sträu- cher 42.20 14 85 m² 1.190 ÖP Pfg 8 80% Rasen 33.61 6 338 m² 2.028 ÖP Pfg 8 Gemeinschaftsfläche (auf der Tiefgarage) Versiegelter Anteil Gemein- schaftsfläche max. 40% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 384 m² 384 ÖP Pfg 7 MN 2 Gemeinschaftsfläche be- grünt mind. 60% inklusive 3 x 12 m 2 Pflanzfläche für Bäume 50% Sträucher 42.20 14 288 m² 4.032 ÖP Pfg 7 50% Intensivrasen 33.61 6 288 m² 1.728 ÖP Pfg 7 Sonstige Oberfläche der Tiefgarage Teilversiegelte, begrünte Fläche Gepflasterte Straße oder Platz, begrünt 60.22 2 1.357 m² 2.714 ÖP MN 1 MN 2 Nebenanlage auf TG Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 58 m² 58 ÖP MN 2 Vorgärten Vorgärten mit Gebüsch- pflanzung Gebüsch aus heimi- schen Sträuchern 42.20 14 842 m² 11.788 ÖP Pfg 5 Retentionsflächen innerhalb der Vorgärten Intensivrasen 33.61 6 295 m² 1.770 ÖP MN 3 Versiegelter Anteil Vorgär- ten für Zugänge max. 30% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 487 m² 487 ÖP - - Nebenanlagen Private Stellplätze mit was- serdurchlässigem, begrün- barem Belag in WA1 und WA 3 Gepflasterte Straße oder Platz 60.22 2 506 m² 1.012 ÖP MN 1 5 Pflanzinseln mit jeweils 12 m 2 auf privaten Stellplätzen Kleine Grünfläche, Baumscheibe 60.50 60.52 4 60 m² 240 ÖP Pfg 3 Zufahrten/ Nebenanlagen Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 236 m² 236 ÖP - - Grünflächen im WA Retentionsflächen WA1 Intensivrasen 33.61 6 865 m² 5.190 ÖP MN 3 Fläche mit standortgerech- ten Sträuchern in WA 1 Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 14 448 m² 6.272 ÖP Pfg 6 Textlich festgesetzte Ne- benanlagen in WA 1 und WA 3 (Fahrradstellplätze) Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 1 290 m² 290 ÖP Pfg 10 Retentionsflächen WA3 Intensivrasen 33.61 6 160 m² 960 ÖP Pfg 9 Restflächen (nach Abzug der anrechenbaren Festsetzungen) Restliche bebaubare Fläche Völlig versiegelte 60.21 1 1.320 m² 1.320 ÖP - - Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 91 Nutzung laut B-Plan LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotopwert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Maßn. Nr. aus GRZ II 0,8 Straße oder Platz Restliche begrünbare Flä- che aus GRZ II 0,8 Intensivrasen 33.61 6 237 m² 1.422 ÖP Pfg 9/ Pfg 5 Dachbegrünung Extensive Dachbegrünung auf mindestens 80 % der Gebäudegrundfläche Dachbegrünung 60.55 8 4.214 m² 33.712 ÖP Pfg 4 Zwischensumme allgemeines Wohngebiet 14.234 m 2 82.523 ÖP Summe Biotope Planung 30.955 m 2 247.003 ÖP *Bewertung nach ÖKVO und „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 **Festgesetzte Größe 24 m 2 , aber da teilweise Überfahrbarkeit zulässig ist werden nur 12 m 2 als begrünbar angerechnet. Tabelle 5: Bilanzwert Bäume im Plan-Fall (nach dem Eingriff) Nutzung LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotop- wert (ÖP)*** Anzahl Bilanz- wert (ÖP) Maßn. Bäume aus Pflanzgeboten* Bäume aus Pflanzgebot allg. Wohngebiet auf geringwertigen Bio- toptypen 45.30 60.50 33.61 8 19 12.616 ÖP Pfg 1 Klima-Bäume aus Pflanzgebot öffentliche Verkehrsfläche Klima-Bäume auf gering- wertigen Biotoptypen 45.30 60.50 4 11 3.652 ÖP Pfg 2 Bäume aus Pflanzgebot öffent- liche Grünfläche auf mittelwertigem Bio- toptypen 45.30 33.41 6 29 14.442 ÖP Pfg 1 Bäume aus flächigem Pflanz- gebot "Gemeinschaftsfläche" auf geringwertigen Bio- toptypen 45.30 60.50 33.61 8 10 6.640 ÖP Pfg 7 Klima-Bäume Bäume aus flä- chigem Pflanzgebot "Begrü- nung privater Stellplätze" Klima-Bäume auf gering- wertigen Biotoptypen 45.30 60.50 33.61 4 5 1.660 ÖP Pfg 3 Bäume aus Pflanzbindung** Bäume aus Pflanzbindung (Einzelbäume) im allg. Wohn- gebiet auf geringwertigen Bio- toptypen 45.30 33.80 8 5 3.680 ÖP Pfb 1 Bäume aus Pflanzbindung (Einzelbäume) im allg. Wohn- gebiet Nicht heimischer Baum nach KA Modell auf ge- ringwertiger Unterlage 33.80 4 1 600 ÖP Pfb 1 Bäume aus Pflanzbindung (Einzelbäume) öffentliche Grün- fläche auf mittelwertigen Bio- toptypen 45.30 33.41 6 22 13.986 ÖP Pfb 1 Bäume aus Pflanzbindung (Einzelbäume) private Grünflä- che auf geringwertigen Bio- toptypen 45.30 33.61 6 1 390 ÖP Pfb 1 Summe Bäume Planung Anzahl: ∑ 103 ∑ 57.666 ÖP Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 92 *Der Wert der durch Pflanzgebote festgesetzten Bäume wird berechnet aus dem Stammumfang zum Pflanzzeitpunkt von 18 cm und einem prognostizierten Zuwachs von 65 cm innerhalb von 25 Jahren. **Bei Pflanzbindungen wird der gemessene Stammumfang zur Berechnung des Baumwerts verwendet. ****Bewertung nach ÖKVO und „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 5.1.3 Bilanz Einzelbäume nach Baumschutzsatzung Karlsruhe Um den Nachweis des quantitativen Ausgleichs der nach Baumschutzsatzung Karlsruhe geschütz- ten entfallenen Einzelbäume zu erbringen, werden die nach der Satzung geschützten Bäume (Ein- zelbäume außerhalb Feldgehölzen, Hecken und Gebüschen) über die Kartierung und die Abrissge- nehmigung erfasst und der Anzahl der festgesetzten Neupflanzungen gegenübergestellt. Tabelle 6: Bilanz Einzelbäume nach Baumschutzsatzung Einzelbaumanalyse Anzahl Entfall durch Baumschutzsatzung KA geschützter Einzelbäume gemäß Kartierung und Abrissgenehmigung 39 + 5 Stück Neufestsetzung Einzelbäume gemäß Planung 74 Stück Quantitativer Ausgleich Anzahl Bäume + 30 Stück 5.1.4 Bilanz für gesetzlich geschützte Biotope (Feldhecke) Der Eingriff in die südliche Feldhecke, die im Zuge der Biotopkartierung zum Bebauungsplanverfah- ren „Östlich Woerishofferstraße“ als nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG gesetzlich geschütz- tes Biotop eingestuft wurde, wird innerhalb des Geltungsbereiches flächenmäßig kompensiert. Dabei kann mehr als die vom Eingriff betroffene Fläche als Feldhecke hergestellt werden. Das Ausnahme- verfahren ist in Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe zu gegebener Zeit durchzufüh- ren. Die Bilanzierung nach naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung erfolgt nach der ÖKVO, siehe Tabelle 4. Tabelle 7: Bilanz gesetzlich geschützte Feldhecke Gesetzlich geschützte Feldhecke Fläche Fläche Feldhecke vor dem Eingriff gemäß Kartierung 1.154 m² Fläche Feldhecke nach dem Eingriff gemäß Pflanzbindung Pfb 2 1.023 m² Flächendefizit: -131 m² Ausgleichsfläche Feldhecke Pfg 13 590 m² Flächensaldo geschützte Feldhecke + 459 m² Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 93 5.1.5 Gesamtbilanz Biotope: Zusammenfassende Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich Pflanzen/ Biotope Durch die Umsetzung des Bebauungsplans (Plan-Fall) entsteht ein Defizit bei Biotopen und Einzel- bäumen von insgesamt 40.513 Ökopunkten. Die Kompensation erfolgt als externer Ausgleich (s. Kap. 4.3). Die Anzahl der nach Baumschutzsatzung Karlsruhe geschützten entfallenen Bäume ist ausgeglichen (siehe Kap. 5.1.3). Der Eingriff in das gesetzlich geschützte Biotop „Feldhecke“ kann durch Maßnahme Pfg 13 innerhalb des Planungsgebietes vollständig ausgeglichen werden (siehe Kap. 5.1.4). Tabelle 8: Zusammenfassende E/A-Bilanz Pflanzen/ Biotope nach Ökopunkten Summenwert Biotope und Einzelbäume im Bestand ∑ 345.182 Ökopunkte Summenwert Biotope und Einzelbäume Planung ∑ 304.669 Ökopunkte Saldo Biotope und Einzelbäume ∑ - 40.513 Ökopunkte 5.2 E-A-Bilanz Boden Gemäß der Arbeitshilfe des LUBW zum Umweltbelang Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffs- regelung wird der Kompensationsbedarf für den Umweltbelang Boden aus dem Wertverlust einer Fläche für die Bodenfunktionen „natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreis- lauf“ und „Filter und Puffer für Schadstoffe“ berechnet. Der Wert des Bodens vor und nach dem Ein- griff wird über die Wertstufe ermittelt. Anschließend wird dieser Wert mit den Ökopunkten pro m 2 und der Fläche verrechnet. 128 Die Flächenangaben, die der Berechnung der Ökopunkte zu Grunde liegen, wurden mit ArcGIS im Koordinatensystem Gauß-Krüger/DHDN berechnet. 5.2.1 Bilanzwert Boden im Null-Fall (vor dem Eingriff) Tabelle 9: Bilanzwert Boden im Nullfall (vor dem Eingriff) Bodentyp Wertstufe Boden Bodenwert (ÖP) nach LUBW 2012 Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Unbeplanter Außenbereich Anthropogen überprägte Siedlungsböden ohne Versie- gelung 1 4 18.846 m² 75.384 ÖP ÖP Teilversiegelte Bereiche (Parkplätze mit Rasengitter, Wege) 0,333 1,33 1.689 m² 2.250 ÖP 128 LUBW, 2012 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 94 Bodentyp Wertstufe Boden Bodenwert (ÖP) nach LUBW 2012 Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Versiegelte Flächen (Straßen, Wege, Gebäude) 0 0 588 m² 0 ÖP Zwischensumme Boden unbeplanter Außenbereich 21.123 m 2 77.634 ÖP Bebauungsplan "GE Großoberfeld Änderung" (1989) Anthropogen überprägte Siedlungsböden ohne Versie- gelung (Grünflächen, Flächen für Landwirtschaft) 1 4 5.133 m² 20.532 ÖP Teilversiegelte Bereiche (Bahnanlagen) 0,333 1,33 262 m² 349 ÖP Versiegelte Flächen (Straßen, Wege) 0 0 718 m² 0 ÖP Zwischensumme Boden "GE Großoberfeld Änderung" 6.113 m 2 20.881 ÖP Bebauungsplan "Oberreut Feldlage III" (1991) Anthropogen überprägte Siedlungsböden (Grünflächen, nicht bebaubare Grundstücksflächen) 1 4 2.295 m² 9.180 ÖP Teilversiegelte Bereiche (Parkplätze mit Rasengitter) 0,333 1,33 744 m² 991 ÖP Versiegelte Flächen (Straßen, Wege) 0 0 680 m² 0 ÖP Zwischensumme Boden "Oberreut Feldlage III" 3.719 m 2 10.171 ÖP Summe Boden Bestand 30.955 m 2 108.686 ÖP 5.2.2 Bilanzwert Boden im Plan-Fall (nach dem Eingriff) Tabelle 10 Bilanzwert Boden im Plan-Fall (nach dem Eingriff) Nutzung/ Bodentyp Wertstufe Boden Bodenwert (ÖP) nach LUBW 2012 Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Maßn. Öffentliche Grünfläche Anthropogen überprägte, nicht bebaute Sied- lungsböden der Grünflächen 1 4 11.711 m² 46.844 ÖP Pfb 2, Pfb 3, Pfb 4, Pfg 12, Pfg 13 Teilversiegelte Bereiche (Lärmschutzwall) 0,333 1,332 310 m² 413 ÖP Pfg 11 Versiegelte Fläche innerhalb der Grünfläche 0 0 884 m² 0 ÖP - - Zwischensumme öffentliche Grünfläche 12.905 m2 47.257 ÖP Private Grünfläche Anthropogen überprägte, nicht bebaute Sied- lungsböden der Grünflächen (Retentionsflä- chen, Gebüsche) 1 4 624 m² 2.496ÖP Pfg 6 Zwischensumme private Grünfläche 624 m² 2.496 ÖP Öffentliche Verkehrsflächen Völlig versiegelte Straße oder Platz: Plan- straße und Fuß- und Radwege 0 0 2.366 m² 0 ÖP - - Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 95 Nutzung/ Bodentyp Wertstufe Boden Bodenwert (ÖP) nach LUBW 2012 Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Maßn. Teilversiegelte gepflasterte Straß/ Platz: begrünbare öffentliche Stellplätze entlang Planstraße 0,33 1,332 694 m² 924 ÖP MN 1 Anthropogen überprägte Böden: 10 +1 Pflan- zinseln, jeweils 12 m 2 auf öffentlichen Stell- plätzen* 1 4 132 m² 528 ÖP Pfg 2 Zwischensumme öffentliche Verkehrsflächen 3.192 m 2 1.452 ÖP Allgemeines Wohngebiet Von Bauwerk bestandene Fläche (GRZ I 0,37) 0 0 5.267 m² 0 ÖP - - Tiefgaragenoberfläche Versiegelte Fläche: Wohnungsgärten, Ge- meinschaftsfläche 0 1 807 m² 0 ÖP - - Anthropogen überprägte Böden: Begrünte Flächen Wohnungsgärten, Gemeinschaftsflä- che 1 4 999 m² 3.996 ÖP Pfg 7, Pfg 8 Teilversiegelte gepflasterte Straß/ Platz: begrünbarer Belag Tiefgarage 0,33 1,332 1.357 m² 1.808 ÖP MN 1, MN 2 Versiegelte Flächen: Nebenanlagen auf Tiefgarage 0 0 58 m² 0 ÖP - - Vorgärten Anthropogen überprägte Böden: Vorgärten mit Gebüschpflanzung und Retentionsflächen 1 4 1.137 m² 4.548 ÖP Pfg 5 Versiegelte Flächen: Zugänge Vorgärten 0 0 487 m² 0 ÖP - - Nebenanlagen Teilversiegelte Flächen: Private Stellplätze mit wasserdurchlässigem, begrünbarem Belag in WA1 und WA 3 0,33 1,332 506 m² 674 ÖP Pfg 3 Anthropogen überprägte Böde innerhalb teilversiegelter Flächen: 5 Pflanzinseln mit jeweils 12 m 2 auf privaten Stellplätzen 1 4 60 m² 240 ÖP Pfg 3 Versiegelte Flächen: Zufahrten/ Nebenanla- gen 0 0 236 m² 0 ÖP - - Grünflächen im WA Anthropogen überprägte Böden: Retentions- flächen WA1, WA3, Grünflächen WA1 1 4 1.473 m² 5.892 ÖP Pfg 6 Versiegelte Fläche: Textlich festgesetzte Nebenanlagen in WA 1 und WA3 (Fahrrad- stellplätze, Überdachung zulässig) 0 0 290 m² 0 ÖP - - Restflächen (nach Abzug der Festsetzungen) Versiegelte Fläche: Restliche bebaubare Fläche aus GRZ II 0,8 0 0 1.320 m² 0 ÖP - - Anthropogen überprägte Böden: Restliche begrünbare Fläche aus GRZ II 0,8 1 4 237 m² 948 ÖP Pfg 9 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 96 Nutzung/ Bodentyp Wertstufe Boden Bodenwert (ÖP) nach LUBW 2012 Fläche (m²) Bilanzwert (ÖP) Maßn. Dachbegrünung Extensive Dachbegrünung auf mindestens 80 % der Gebäudegrundfläche, 12 cm Sub- strat 0,5 2 4.214 m² 8.428 ÖP Pfg 4 Zwischensumme allgemeines Wohngebiet 14.234 m 2 26.534 ÖP Summe Boden Planung 30.955 m 2 77.739 ÖP * Festgesetzte Größe 24 m 2 , aber da teilweise Überfahrbarkeit zulässig ist werden nur 12 m 2 als offener anthropogen überprägter und begrünbarer Boden angerechnet. 5.2.3 Gesamtbilanz Boden: Zusammenfassende Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich Boden Durch die Umsetzung des Bebauungsplans (Plan-Fall) entsteht ein Defizit für den Umweltbelang Boden von 30.947 Ökopunkten. Die Kompensation erfolgt ersatzweise multifunktional und schutz- gutübergreifend als externe Kompensation (s. Kap. 4.3). Tabelle 11: Zusammenfassende E/A-Bilanz Boden nach Ökopunkten Gesamtergebnis Boden Bestand ∑ 108.686 Ökopunkte Gesamtergebnis Boden Planung ∑ 77.739 Ökopunkte Saldo Boden ∑- 30.947 Ökopunkte 5.3 E-A-Bilanz Wasser Die Flächeninanspruchnahme (Versiegelung) im Gebiet führt zu einer Erhöhung des Oberflächen- wasserabflusses. Alle Flächen und Maßnahmen, die als Minimierung und Ausgleich im Sinne der Funktion „Ausgleichsköroper im Wasserkreislauf“ des Umweltbelangs Boden bewertet werden, kön- nen flächenäquivalent auf den Umweltbelang Wasser übertragen werden. So werden durch die Maßnahmen zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge (MN 1) und zur Dachbegrünung (Pfg 4) die Auswirkungen auf den Umweltbelang Wasser maßgeblich verringert. Insbesondere die Lage im Wasserschutzgebiet macht zusätzlich ein Niederschlagsbewirtschaf- tungskonzept erforderlich. 129 Neben der extensiven Dachbegrünung und der Anlage von Versicke- rungsmulden sind zusätzliche Maßnahmen umzusetzen, um die Retention und die Versickerung des im Gebiet anfallenden Niederschlages zu gewährleisten. Hierzu werden technische Rückhaltemaß- 129 AG Freiraum, 2019 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 97 nahmen in Form von Zisternen oder eine Erweiterung der extensiven Dachbegrünung zu Retenti- onsdachbegrünung vorgeschlagen. Der Schutz des Grundwassers ist während der Bauphase durch eine Umweltbaubegleitung zu überwachen. Weitere Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe in den Umweltbelang Wasser sind bei Durch- führung der Maßnahmen nicht erforderlich. 5.4 E-A-Bilanz Klima Die quantitative Bewertung des lokalen Klimas erfolgt über die Verdunstungsleistung der Biotope nach dem verfeinerten Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe. 130 Grundsätzlich sind für das Lokalklima jedoch auch Maßnahmen zur Verschattung zu berücksichtigen, die nicht über den Aspekt Verdunstung berechnet werden. Der Aspekt der Durchlüftung muss ebenfalls separat betrachtet werden. Die Flächenangaben, die der Berechnung der Ökopunkte zu Grunde liegen, wurden mit ArcGIS im Koordinatensystem Gauß-Krüger/DHDN berechnet. 5.4.1 Bilanzwert Klima/ Lokalklima im Null-Fall (vor dem Eingriff) Tabelle 12 Bilanzwert Lokalklima im Null-Fall (vor dem Eingriff) Biotoptyp nach LUBW Wert (ÖP)* Fläche (m 2 ) Bilanzwert (ÖP) Unbeplanter Außenbereich 0 - Biotoptypen ohne oder mit sehr geringer Verdunstungsleistung Von Bauwerk bestandene Fläche 60.10 0 186 m² 0 ÖP Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 402 m² 0 ÖP Gepflasterte Straße oder Platz 60.22 0 183 m² 0 ÖP Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 60.23 0 946 m² 0 ÖP Unbefestigter Weg oder Platz 60.24 0 356 m² 0 ÖP 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vege- tation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Rohboden 21.60 1 3.930 m² 3.930 ÖP Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standor- te 35.62 1 695 m² 695 ÖP Gepflasterte Straße oder Platz, begrünt 60.22 1 70 m² 70 ÖP Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter, begrünt 60.23 1 134 m² 134 ÖP Grasweg 60.25 1 46 m² 46 ÖP 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 2 6.256 m² 12.512 ÖP Trittrasen 33.71 2 134 m² 268 ÖP Zierrasen 33.80 2 85 m² 170 ÖP 130 Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, 2017a Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 98 Biotoptyp nach LUBW Wert (ÖP)* Fläche (m 2 ) Bilanzwert (ÖP) Nitrophytische Saumvegetation 35.11 2 221 442 ÖP Brennnessel-Bestand 35.31 2 368 736 ÖP Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 35.64 2 3.560 7.120 ÖP Feldhecke mittlerer Standorte 41.22 2 1.090 2.180 ÖP Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 2 1.296 2.592 ÖP Brombeer-Gestrüpp 43.11 2 523 1.046 ÖP Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten (Zier- strauchanpflanzung) 44.12 2 116 232 ÖP Bäume unbeplanter Außenbereich 45.30 2 50 Stück 100 ÖP 3 - Biotoptypen mit hoher Verdunstungsleistung: Biotoptypen feuchter bis nasser Standorte, Wälder und Was- serflächen Feldgehölz 41.10 3 14 42 ÖP Feldgehölz, beeinträchtigt 41.10 3 511 1.533 ÖP Zwischensumme Klima unbeplanter Außenbereich 21.122 m 2 33.848 ÖP Bebauungsplan „GE Großoberfeld Änderung" (1989) 0 - Biotoptypen ohne oder mit sehr geringer Verdunstungsleistung Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 718 0 ÖP Gleisbereich 60.30 0 262 0 ÖP 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vege- tation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Fläche für die Landwirtschaft; Acker 37.10 1 25 25 ÖP 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Zierrasen 33.80 2 1.687 3.374 ÖP Feldhecke mittlerer Standorte, Beimischung nicht- heimischer Gehölze 41.22 2 3.421 6.842 ÖP Bäume „GE Großoberfeld Änderung“ 45.30 2 22 Stück 44 ÖP Zwischensumme Klima „GE Großoberfeld Änderung" 6.113 m 2 10.285 ÖP Bebauungsplan „Oberreut Feldlage III" (1991) 0 - Biotoptypen ohne oder mit sehr geringer Verdunstungsleistung Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 680 0 ÖP 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vege- tation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter, begrünt* 60.23 1 744 744 ÖP 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Zierrasen 33.80 2 2.024 4.048 ÖP Bäume „Oberreut Feldlage III“ 45.30 2 28 Stück 56 ÖP Kleine Grünfläche, Baumscheibe 60.50 2 271 542 ÖP Zwischensumme Klima „Oberreut Feldlage III“ 3.719 m 2 5.390 ÖP Summe Lokalklima (Verdunstungswert) Null-Fall ∑30.955 m 2 ∑49.525 ÖP *Bewertung nach „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 99 5.4.2 Bilanzwert Klima/ Lokalklima im Plan-Fall (nach dem Eingriff) Tabelle 13 Bilanzwert Lokalklima im Plan-Fall (nach dem Eingriff) Nutzung laut B-Plan Entspricht LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotop- wert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanz-wert (ÖP) Maßn. Öffentliche Grünfläche 0 - Biotoptypen ohne oder mit sehr geringer Verdunstungsleistung Mafalda Gebäude Völlig versiegelte Straße oder Platz/ Von Bauwerk be- standene Fläche 60.10 60.21 0 434 m² 0 - - Bolzplatz (Kunstrasen) Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 450 m² 0 - - 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vege- tation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Teilversiegelte Fläche Lärm- schutzwalls (Gabionen) Lärmschutzwall 60.22 1 310 m² 310 ÖP - - Begrünung Lärmschutzwand (ca. 3,5 m hoch, ca. 15 m lang) Fassadenbegrünung nach Modell KA x 1 53 m 2 ** 53 ÖP Pfg 11 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Erhalt und Anlage von extensiven Wiesenflächen, begrünte Flächen des Lärmschutzwalls, entsiegelte begrünte Flächen Fettwiese mittlerer Standorte 33.41 2 7.170 m² 14.340 ÖP Pfb 3 Pfg 12 Mafalda Außenbereich Grasreiche ausdau- ernde Ruderalvege- tation 35.64 2 1.048 m² 2.096 - - Erhalt Gehölzen/Baumgruppen Nitrophytische Saumvegetation 35.10 2 124 m² 248 ÖP Pfb 1 Erhalt geschützte Feldhecke Feldhecke mittlerer Standorte 41.20 2 1.023 m² 2.046 ÖP Pfb 2 Ausgleich Feldhecke Feldhecke mittlerer Standorte 41.20 2 590 m² 1.180 ÖP Pfg 13 Erhalt Gebüsche, Begrünung Lärmschutzwall Gebüsch mittlerer Standorte 42.20 2 851 m² 1.702 ÖP Pfb 4 Pfg 11 Erhalt Brombeer-Gestrüpp Brombeer-Gestrüpp 43.11 2 523 m² 1.046 ÖP Pfb 4 Bäume (Baumerhalt und Neupflanzung) Einzelbaum 45.30 2 51 Stück 102 ÖP Pfb 1 Pfg 1 3 - Biotoptypen mit hoher Verdunstungsleistung: Biotoptypen feuchter bis nasser Standorte, Wälder und Was- serflächen Erhalt von Feldgehölzen Feldgehölz 41.10 3 382 1.146 ÖP Pfb 1 Pfb 3 Zwischensumme öffentliche Grünfläche 12.905 m 2 24.269 ÖP Private Grünfläche 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Retentionsfläche Intensivrasen 33.61 2 486 972 ÖP MN 3 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 100 Nutzung laut B-Plan Entspricht LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotop- wert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanz-wert (ÖP) Maßn. Fläche mit heimischen Gehölzen Gebüsch mittlerer Standorte 42.20 2 138 m² 276 ÖP Pfg 6 Bäume (Baumerhalt und Neupflanzung) Baum 45.30 2 1 Stück 2 ÖP Pfb 1 Pfg 1 Zwischensumme private Grünfläche 624 m 2 1.250 ÖP Öffentliche Verkehrsflächen 0 - Biotoptypen ohne oder mit sehr geringer Verdunstungsleistung Planstraße und Fuß- und Radwe- ge Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 2.366 m² 0 ÖP - - 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vege- tation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Öffentliche Stellplätze entlang Planstraße Gepflasterte Straße oder Platz/ Platz mit Kies oder Schotter 60.22/ 60.23 1 694 m² 694 ÖP MN 1 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte 10 +1 Pflanzinseln, jeweils 12 m 2 auf öffentlichen Stellplätzen Kleine Grünfläche, Baumscheibe 60.50/ 60.52 2 132 m² 264 ÖP Pfg 2 Bäume (Baumerhalt und Neupflanzung) Baum 45.30 2 11 Stück 22 ÖP Pfb 1 Pfg 1 Zwischensumme öffentliche Verkehrsflächen 3.192 m 2 980 ÖP Allgemeines Wohngebiet 0 - Biotoptypen ohne oder mit sehr geringer Verdunstungsleistung Bebaubare Fläche GRZ I 0,37 Von Bauwerk be- standene Fläche 60.10 0 5.267 m² 0 ÖP - - Versiegelter Anteil Wohnungsgär- ten max. 50% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 423 m² 0 ÖP - - Versiegelter Anteil Gemein- schaftsfläche max. 40% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 384 m² 0 ÖP - - Nebenanlagen auf TG Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 58 m² 0 ÖP - - Versiegelter Anteil Vorgärten für Zugänge 30% Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 487 m² 0 ÖP - - Zufahrten/ Nebenanlagen völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 236 m² 0 ÖP - - Textlich festgesetzte Nebenanla- gen in WA1 (Fahrradstellplätze) Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 290 m² 0 ÖP - - Restliche bebaubare Fläche mit Nebenanlagen aus GRZ II 0,8 völlig versiegelte Straße oder Platz 60.21 0 1.320 m² 0 ÖP - - 1 - Biotoptypen mit geringer Verdunstungsleistung: vegetationslose Trockenstandorte, sonstige schüttere Vege- tation oder eingeschränkt Substratmächtigkeit, sommertrockene Vegetationsbestände Teilversiegelte, begrünbare Flä- che der Tiefgarage Gepflasterte Straße oder Platz, begrünt 60.22 1 1.357 m² 1.357 ÖP MN1 MN 2 Private Stellfläche mit wasser- Gepflasterte Straße 60.22 1 506 m² 506 ÖP MN1 Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 101 Nutzung laut B-Plan Entspricht LUBW Biotoptyp LUBW Biotop- Nr. Biotop- wert (ÖP)* Fläche (m²) Bilanz-wert (ÖP) Maßn. durchlässigem, begrünbarem Belag in WA1 und WA3 oder Platz, begrünt Pfg 3 Extensive Dachbegrünung auf mindestens 80 % der Gebäu- degrundfläche Begrüntes Dach 60.55 1 4.214 m² 4.214 ÖP Pfg 4 2 - Biotoptypen mit mittlerer Verdunstungsleistung: Biotoptypen mittlerer Standorte Anteil Begrünung Wohnungsgär- ten und Gemeinschaftsfläche auf Tiefgarage mit Rasen Intensivrasen 33.61 2 626 m² 1.252 ÖP Pfg8 Pfg 7 Anteil Begrünte Retentionsflächen WA1 und WA3 Rasen Intensivrasen 33.61 2 1.025 m² 2.050 ÖP Pfg 6 Restliche begrünbare Fläche aus GRZ II 0,8 Intensivrasen 33.61 2 237 m² 474 ÖP Pfg 9 Retentionsfläche Vorgärten Be- grünung Rasen Intensivrasen 33.61 2 295 m² 590 ÖP - - Anteil Begrünung Wohnungsgär- ten und Gemeinschaftsfläche auf Tiefgarage mit Sträuchern Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 2 373 m² 746 ÖP Pfg 8 Pfg 7 Anteil Begrünung Retentionsflä- chen WA1 Sträucher Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 2 448 m² 896 ÖP Pfg 6 Begrünung Vorgärten Sträucher Gebüsche mittlerer Standorte 42.20 2 842 m² 1.684 ÖP Pfg 5 5 Pflanzinseln mit jeweils 12 m 2 auf privaten Stellplätzen Kleine Grünfläche, Baumscheibe 60.50 60.55 2 60 m² 120 ÖP Pfg 3 Bäume (Baumerhalt und Neupflanzung) Baum 45.30 2 40 Stück 80 ÖP Pfb 1 Pfg 1 Zwischensumme öffentliches Wohngebiet 14.234 m 2 13.969 ÖP Summe Lokalklima (Verdunstungswert) Plan-Fall ∑30.955 m 2 ∑40.468ÖP *Bewertung nach „Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe“, 2017 ** bezogen auf die vertikale Fläche 5.4.3 Gesamtbilanz Klima: Zusammenfassende Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich Klima Durch die Umsetzung des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans können die Beeinträchti- gungen des Umweltbelangs Klima weitestgehend ausgeglichen werden. Das verbleibende Defizit von 9.057 Ökopunkten für den Faktor Verdunstungsleistung wird ersatzweise multifunktional und schutzgutübergreifend im Zuge der externen Ausgleichsmaßnahme kompensiert (s. Kap. 4.3). Als thermisch wirksame Maßnahmen für das Klima im Plangebiet sind vor allem die Pflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen anzurechnen, da die Sonneneinstrahlung durch den Schattenwurf des Blattwerks abgeschirmt wird und damit eine Aufheizung von Teilen der Straßen und Fassaden verhindert wird. Eine weitere Vermeidungsmaßnahme gegen die Erwärmung des Wohngebiets ist Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 102 die Begrünung der Dachflächen (Pfg 4) inklusive der überdachten Fahrradstellplätze im Sinne einer Fassaden- oder Dachbegrünung (Pfg. 10). Bei der aus lärmschutzgründen gewählten Anordnung der Gebäude können die fachlichen Empfeh- lungen bezüglich Gebäudeausrichtung und Gebäudehöhe nur bedingt berücksichtigt werden. Durch die Gebäudeanordnung kommt es zu einer Beeinträchtigung des lokalen Luftaustausches im Plan- gebiet. Vollständig ausgleichbar ist diese Beeinträchtigung nicht. Die bioklimatische Lagegunst der angrenzenden Siedlungsbereiche bleibt erhalten. Tabelle 14: Zusammenfassende E/A-Bilanz Lokalklima (Verdunstungsleistung) nach Ökopunkten Gesamtergebnis Verdunstung/ Lokalklima Null-Fall ∑49.525 Ökopunkte Gesamtergebnis Verdunstung/ Lokalklima Plan-Fall ∑40.468 Ökopunkte Saldo Lokalklima (Verdunstungswert) -9.057 Ökopunkte 5.5 E-A-Bilanz Landschaft Durch die Bebauung des Gebiets werden die Dominanzverhältnisse der städtebaulichen und orts- bildprägenden Strukturen deutlich verändert. Dies geht einher mit dem Verlust besonders wertvoller Landschaftsstrukturen wie Wiesenflächen und Gehölzen, die auch eine Bedeutung für die Erho- lungsnutzung haben. Die örtlichen Vorschriften des Bebauungsplans zur äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen und zur Grünordnung sollen u.a. dazu beitragen, eine städtebauliche und grünordnerische Eingliederung in die Umgebung sowie der Gebäude untereinander zu erreichen. Der Übergang zur öffentlichen Grünfläche im Süden soll durch die Eingrünung der öffentlichen Stellplätze mit Bäumen erfolgen. Das Verhältnis von offenen Rasen- und Wiesenflächen zu Bäumen und Gebüschen soll durch die Sicherung der öffentlichen Grünfläche erhalten bleiben. Zur Verminderung der landschaftlichen Be- einträchtigung dienen die Pflanzbindungen zum Erhalt von Laubbäumen (Pfb 1), der Feldhecke (Pfb 2) und der Vegetationsstrukturen und Gestaltungselemente der öffentlichen Grünfläche (Pfb 1/ Pfb 4/ MN 4). Die Begrünung der Verkehrs- und Stellplatzflächen mit Laubbäumen (Pfg 1, Pfg 2, Pfg 3) und der nicht überbauten Grundstücksflächen (Pfg 5, Pfg 6, Pfg 9) sowie der Gebäude und baulichen Anlagen (Pfg 4, Pfg 10, Pfg 11) tragen zur Eingliederung in die Landschaft bei. Außerdem wird eine Ausgleichs- und Ergänzungspflanzung für die teilweise entfallene Feldhecke vorgenommen. Die Beeinträchtigung der Erholungsfunktion wird kompensiert durch die Festsetzung und somit der Sicherung einer öffentlichen Grünfläche im Süden und einer Verminderung der Lärmbelastung in den Freibereichen durch den südlichen Lärmschutzwall. Die Eingriffe in den Umweltbelang Landschaft werden durch die grünordnerischen Festsetzungen ausreichend minimiert und kompensiert. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 103 5.6 E-A-Bilanz Kultur- und sonstige Sachgüter Es werden keine erheblichen Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter erwartet. Kompensa- tionsmaßnahmen sind nicht erforderlich. 5.7 Bilanzwert externe Ausgleichsmaßnahme Zur externen Kompensation der Eingriffe in Biotope und Boden wird eine Waldgestaltungs- maßnahme im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ zur Förderung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung auf der Fläche Distrikt Hardt 13 Abt. 7 h 2/16, Flurstück 3620/22703 umgesetzt. Tabelle 15: Bilanzwert externe Kompensationsmaßnahme nach Ökopunkten Biotoptyp mit Biotopnummer nach LUBW (2009) und Ökopunkte (ÖP) Differenz ÖP Fläche Bilanzwert Bestand Ziel Buchenwald basenarmer Standorte mit Beeinträch- tigungen durch Trocken- schäden und Neophyten (55.10) 17 ÖP Buchenwald basenar- mer Standorte mit lebensraumtypischer Baumarten- zusammensetzung (55.10) 21 ÖP 4 ÖP 20.200 m 2 80.800 ÖP Summe 20.200 m 2 + 80.800 ÖP 5.8 Zusammenfassende Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich Bei Durchführung des Bebauungsplans „Östlich Woerishofferstraße“ (Plan-Fall) entstehen erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, des Bodens und des lokalen Klimas, die durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz gem. § 1a BauGB). Die Herleitung und nähere Beschreibung der Maßnahmen erfolgen in Kap. 4.2. Der nach Umsetzung der internen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleibende Aus- gleichsbedarf für Pflanzen/ Tiere, Boden und Verdunstungsleistung/ Klima wird durch die externe Waldgestaltungsmaßnahme im FFH-Gebiet „Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“ zur Förderung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung ausgeglichen. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 104 Tabelle 16: Zusammenfassende E/A-Bilanz nach Ökopunkten Umsetzung des Bebauungsplans Defizit E-A-Bilanz Biotope - 40.513 ÖP Defizit E-A-Bilanz Boden - 30.947 ÖP Defizit E-A-Bilanz Verdunstung/ Klima -9.057 ÖP E-A-Bilanz planintern - 80.517 ÖP Externe Kompensationsmaßnahme Bilanzwert Förderung lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung (15.000 m²) + 80.800 ÖP Gesamtbilanz + 283 ÖP Ergebnis nach Ökopunkten: Der Eingriff ist ausgeglichen Mit der zugeordneten externen Kompensationsmaßnahme kann der berechnete Ausgleichsbedarf in die Schutzgüter Biotope, Boden und Klima/ Verdunstung nach der Ökokontoverordnung und dem verfeinerten Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe als ausgeglichen gewertet werden. Die Beeinträchtigung der lokalen Strömungssysteme im Plangebiet durch die Gebäudeanordnung kann nicht ausgeglichen werden. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 105 6 Zusätzliche Angaben 6.1 Schwierigkeiten und Kenntnislücken Es liegen keine Kenntnisse auf Schwierigkeiten vor, die bei der Zusammenstellung der erforderli- chen Angaben aufgetreten sind. Für die Prognose der Auswirkungen wurden die maximal zulässigen Maße der Nutzungen und Bau- formen zugrunde gelegt, die aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes abzuleiten sind und den bereits zulässigen Maßen gegenübergestellt (Differenzanalyse). Sofern die zu dem geplanten Vorhaben vorliegenden Daten zu einer Erhöhung der Prognosegenau- igkeit beitragen konnten, wurde annäherungsweise auf diese zurückgegriffen. Prognoseunsicherhei- ten lassen sich jedoch nicht vollständig vermeiden, so dass diese im Rahmen eines Monitorings zu überprüfen sind. Dies betrifft in erster Linie die Schallimmissionsprognose sowie mögliche Auswir- kungen auf Grund des Unfall-/ Katastrophenpotentials. Trotz unbekannter Funde ist es in der Rheinebene nicht auszuschließen, dass kulturhistorisch be- deutsame Bodendenkmale vorhanden sind. Dies ist im Zuge der Bauarbeiten zu berücksichtigen (§ 20 DSchG zum Fund von Kulturdenkmalen ist anzuwenden). 6.2 Monitoring Die Gemeinden überwachen die Maßnahmen und erheblichen Umweltauswirkungen (§ 4c BauGB), die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Monitoring Umweltschutzmaßnahmen - Gutachterliche Überwachung der Einhaltung und Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maß- nahmen (Ökologische Baubegleitung); - Überwachung der Herstellung und der Wirksamkeit der festgesetzten naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen; - Überwachung der regelmäßigen und fachgerechten Pflege und Entwicklung der Kompensations- flächen. Monitoring Umweltauswirkungen Hierzu sind die geplanten und im Umweltbericht beschriebenen Überwachungsmaßnahmen sowie die Informationen der Behörden zu nutzen. Im Zentrum des Monitorings steht dabei die Kontrolle der Umweltaspekte, über die eine gewisse Prognoseunsicherheit besteht. Durch die Überwachungsmaßnahmen ist primär darzustellen: - was - wie - von wem - wie lange überprüft wird. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 106 Folgende Monitoring-Maßnahmen werden für den Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" vor- geschlagen: Maßnahmen während der Bauphase/ Bauantragstellung: - Gutachterliche Überwachung der abfallwirtschaftlichen, bodenschutzrechtlichen, wasserschutz- rechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Belange bei Erd- und Aushubarbeiten (Umweltbaube- gleitung); - Überprüfung, ob archäologische Funde gemacht wurden; - Überprüfung, ob durch Bautätigkeiten Lärmbeeinträchtigungen entstehen; - Überprüfung des Flächenverbrauchs/ Versiegelungsgrads bei der Bauantragstellung. Maßnahmen während der Betriebsphase: - Regelüberprüfungen (Wasser, Lärm, Luft, Abfall) durch Auswertung von Umweltinformationen der zuständigen Behörden; - Einzelfallüberprüfungen auf Hinweis von Behörden und der Öffentlichkeit. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 107 7 Literatur- und Quellenverzeichnis 7.1 Bebauungsplan und Fachgutachten AG FREIRAUM, JOCHEN DITTUS + ANDREAS BÖHRINGER, LANDSCHAFTSARCHITEKTEN PARTGMBH (2019): 891 OWS Woerishoffer Straße - Regenwasserkonzept für die Versickerung von nicht schädlich verunrei- nigtem Niederschlagswasser. Freiburg. INGENIEURBÜRO ROTH & PARTNER GMBH (2018): BV Woerishofferstraße Karlsruhe-Oberreut – Baugrunder- kundung und Gründungsberatung. Karlsruhe. INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE (THOMAS BREUNIG) (21.12. 2018): Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“ Stadt Karlsruhe, Oberreut - Artenschutzrechtliche Prüfung – Aktualisierung und Maßnahmenkonzeption. Karlsruhe. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ KARLSRUHE (2017A): Verfeinertes Biotopbewertungsverfahren der Stadt Karls- ruhe. Karlsruhe. KURZ UND FISCHER (12. OKTOBER 2020): Schallimmissionsprognose - Ermittlung und Beurteilung der schall- technischen Einwirkungen und Auswirkungen auf das Bebauungsplangebiet „Östlich Woerishofferstra- ße“ in Karlsruhe. Winnenden.PESCH & PARTNER (2018): Städtebaulicher Entwurf. Stuttgart. PESCH & PARTNER (19.10.2018): Entwurf Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße, Karlsruhe Oberreut, Entwurf Fassung vom 30.11.2020. Stuttgart. RP KARLSRUHE - IMMISSIONSSCHUTZ (22.11.2017): Auskunft der Betriebe im Stadtgebiet Karlsruhe die unter Störfall V fallen. Heidelberg. RP STUTTGART, KAMPFMITTELBESEITIGUNGSDIENST BADEN-WÜRTTEMBERG (17. 03. 2016): Luftbildauswertung, Karlsruhe – Oberreut, Woerishofferstraße. Stuttgart. STADT KARLSRUHE (2016): Abbruchanträge Pfinzst. 14, 14a, 16 und 16a sowie Kleinseeäcker 12 und 14. Karlsruhe. STADT KARLSRUHE (1991): Bebauungsplan „Oberreut Feldlage III“, Begründung, schriftliche Festsetzungen, Hinweise, Fassung 21.12.1990, Satzungsbeschluß 19.02.1991. STADT KARLSRUHE (1989): Bebauungsplan „GE Großoberfeld Änderung“, Begründung, schriftliche Festset- zungen, Hinweise, Fassung 20.12.1988, Satzungsbeschluß 03.10.1989. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ KARLSRUHE (2017B): Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster über das Flurstück 21642, 11. Juli 2017. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ KARLSRUHE (2017C): Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster über das Flurstück 21642/8, Gewann Kleinseeäcker, 16. Mai 2017. 7.2 Regionalspezifische Quellen FAKTORGRÜN UND PLANUNGSSTELLE NVK (2011): Ökologische Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe. Karlsruhe. INGENIEURBÜRO LOHMEYER GMBH & CO. KG (2009): Ermittlung natürlicher Klimatischer Ausgleichsfunktionen in der Region Mittlerer Oberrhein. Karlsruhe. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 108 KURZ UND FISCHER (2014A): Stadt Karlsruhe – Lärmaktionsplan 2. Stufe, Lärmkarte Gesamtverkehr Tag (Lden). Winnenden. KURZ UND FISCHER (2014B): Stadt Karlsruhe – Lärmaktionsplan 2. Stufe, Lärmkarte Gesamtverkehr Nacht (Ln). Winnenden. LANDESDENKMALPFLEGE BADEN-WÜRTTEMBERG ( 2017): Kulturdenkmale gemäß DschG. NVK, NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2016): Flächennutzungsplan 2010 4. 4. Aktualisierung 2016. Karlsruhe. NVK, NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2004): Landschaftsplan 2010 4. Karlsruhe. PAN, PLANUNGSBÜRO FÜR ANGEWANDTEN NATURSCHUTZ (2009): Biotopverbundplanung Stadt Karlsruhe. Mün- chen. RVMO, REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN (2002): Regionalplan vom 13. März 2002, Stand Juli 2006. Karlsruhe. STADT KARLSRUHE (2016): Information aus dem Lärmaktionsplan gem. §46 d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Karlsruhe vom 19.07.2016. Karlsruhe. STADTPLANUNGSAMT STADT KARLSRUHE (2012): Lärmminderungsplanung Karlsruhe – Lärmkartierung, Lärmak- tionsplan. Karlsruhe. STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE (2013): Anpassung an den Klimawandel – Bestandsaufnahmen und Strate- gie für die Stadt Karlsruhe. Karlsruhe. STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE (2015): Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung – Anpassungskom- plex „Hitze“. Karlsruhe. STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE (2014): Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung (Teil II). Karlsruhe. RVMO, REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN (22.02.2018): Presseinformation Nr. 5: „Weichenstellung beim Schienengüterverkehr“. RP KARLSRUHE (2008): K 1.2 Grundwasserkörper, Bearbeitungsgebiet Oberrhein. Karlsruhe. 7.3 Rechtsgrundlagen AWSV - VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUM UMGANG MIT WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN , VOM 18. APRIL 2017 (BGBL. I S. 905). BAUGB - BAUGESETZBUCH IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 3. NOVEMBER 2017 (BGBL. I S. 3634). BGB – BÜRGERLICHES GESETZBUCH IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 2. JANUAR 2002 (BGBL. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 20. JULI 2017 (BGBL. I S. 2787) GEÄNDERT WORDEN IST. BNATSCHG - BUNDESNATURSCHUTZGESETZ VOM 29. JULI 2009 (BGBL. I S. 2542), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 15. SEPTEMBER 2017 (BGBL. I S. 3434) GEÄNDERT WORDEN IST. DIE BUNDESREGIERUNG (2016): DEUTSCHE NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE – NEUAUFLAGE 2016. BERLIN. DSCHG - GESETZ ZUM SCHUTZ DER KULTURDENKMALE (DENKMALSCHUTZGESETZ - DSCHG)IN DER FASSUNG VOM 6. DEZEMBER 1983, LETZTE BERÜCKSICHTIGTE ÄNDERUNG DURCH ARTIKEL 37 DER VERORDNUNG VOM 23. FEBRUAR 2017 (GBL. S. 99, 104). Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 109 EEWÄRMEG - ERNEUERBARE-ENERGIEN-WÄRMEGESETZ VOM 7. AUGUST 2008 (BGBL. I S. 1658), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 9 DES GESETZES VOM 20. OKTOBER 2015 (BGBL. I S. 1722) GEÄNDERT WORDEN IST. ENEV – ENERGIEEINSPARVERORDNUNG VOM 24. JULI 2007 (BGBL. I S. 1519), DIE ZULETZT DURCH ARTIKEL 3 DER VERORDNUNG VOM 24. OKTOBER 2015 (BGBL. I S. 1789) GEÄNDERT WORDEN IST. LANDKREIS KARLSRUHE: SATZUNG ÜBER DIE VERMEIDUNG, VERWERTUNG UND BESEITIGUNG VON ABFÄLLEN (AB- FALLWIRTSCHAFTSSATZUNG – AWS) DER LANDKREISES KARLSRUHE VOM 24.JULI 2008. ÖKVO, VERORDNUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR ÜBER DIE ANERKENNUNG UND ANRECHNUNG VORZEITIG DURCHGEFÜHRTER MAßNAHMEN ZUR KOMPENSATION VON EINGRIFFSFOLGEN (ÖKOKONTO-VERORDNUNG – ÖKVO) VOM 19. DEZEMBER 2010. RP KARLSRUHE: RECHTSVERORDNUNG DES REGIERUNGSPRÄSIDIUMS KARLSRUHE ZUM SCHUTZ DES GRUNDWAS- SERS IM EINZUGSGEBIET DER GEPLANTEN WASSERGEWINNUNGSANLAGE KASTENWÖRT VOM 1. AUGUST 1996. STADT KARLSRUHE: SATZUNG DER STADT KARLSRUHE ÜBER DIE ÖFFENTLICHE ABWASSERBESEITIGUNG (ENTWÄS- SERUNGSSATZUNG) VOM 20. OKTOBER 2009, ZULETZT GEÄNDERT DURCH SATZUNG VOM 20.SEPTEMBER 2016 (AMTSBALLT VOM 21. OKTOBER 2016). STADT KARLSRUHE: SATZUNG DER STADT KARLSRUHE ZUM SCHUTZ VON GRÜNBESTÄNDEN (BAUMSCHUTZSAT- ZUNG) VOM 8. OKTOBER 1996, IN DER LETZTEN FASSUNG VOM 29. JANUAR 2002 (AMTSBLATT VOM 1. MÄRZ 2002). STADT KARLSRUHE: SATZUNG DER STADT KARLSRUHE ÜBER DIE VERMEIDUNG, VERWERTUNG UND BESEITIGUNG VON ABFÄLLEN (ABFALLENTSORGUNGSSATZUNG) VOM 4. DEZEMBER 1996, ZULETZT GEÄNDERT DURCH SATZUNG VOM 11. DEZEMBER 2018 (AMTSBLATT VOM 23. DEZEMBER 2016). VWV- STRAßENOBERFLÄCHENWASSER: GEMEINSAME VERWALTUNGSVORSCHRIFT DES INNENMINISTERIUMS UND DES UMWELTMINISTERIUMS ÜBER DIE BESEITIGUNG VON STRAßENOBERFLÄCHENWASSER (VWV- STRAßEN- OBERFLÄCHENWASSER) VOM 25. JANUAR 2008 - AZ.: 63-3942.40/129 UND 5-8951.13. 7.4 Sonstige verwendete Literatur und Quellen BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR (2016): Bundesverkehrswegeplan 2030 – Entwurf März 2016. Berlin. DWA DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E. V (2007): Merkblatt 153 - Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser (August 2007); korrigierter Stand: August 2012. Hennef. DWA DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E. V (2005): DWA Arbeitsblatt A138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser". Hennef. DWA DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E. V (2016): Arbeitsblatt DWA A142 – Abwasserleitungen und – Kanäle in Wassergewinnungsgebieten. Hennef. DVGW DEUTSCHER VEREIN DES GAS- UND WASSERFACHES E.V. (2016): DVGW-Information WASSER Nr. 87 04/2016 - Diffuse Stoffeinträge in Gewässer aus Siedlungs- und Verkehrsflächen .Bonn. ELLENBERG, H. (1991): Zeigerwerte für Pflanzen in Mitteleuropa. Göttingen. KOCH, M. (2017): Schwierigkeiten einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung am Beispiel der Stadt Esslin- gen am Neckar; in: uvp-report 2/2017, S. 27-40, Paderborn Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 110 KÜPFER, C. (2016): Empfehlungen zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung, Stand Mai 2016. LfU, LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (1992): POTENTIELLE NATÜRLICHE VE- GETATION UND NATURRÄUMLICHE EINHEITEN ALS ORIENTIERUNGSRAHMEN FÜR ÖKOLOGISCH- PLANERISCHE AUFGABENSTELLUNGEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG. KARLSRUHE. LfU, LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (1999): Bodenaushub ist mehr als Abfall. Bodenschutz 3. Stuttgart. LfU, LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2002): Gebietsheimische Gehölze in Baden- Württemberg. Das richtige Grün am richtigen Ort. - 1. Auflage. - Naturschutz-Praxis, Landschaftspflege 1. Karlsruhe. LfU (2005A): Arbeitshilfe für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten. Karlsruhe. LfU (2005B): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung - Teil A: Bewertungsmodell. Karlsruhe. LGRB LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2017): Bodenkundliche Einheiten BK50. LGRB LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2009): Epizentren 1996 - 2009. LGRB LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU: Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarten von Baden-Württemberg 1 : 50.000 (GeoLa). LRGB LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU: Kartenviewer, http://maps.lgrb-bw.de/ LGRB LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU (2005): Karte Der Erdbebenzonen Mit Geologi- schen Untergrundklassen in Baden-Württemberg 1 : 350.000. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2009): Arten, Biotope, Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. - 4. Auflage 2009. Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2010): Bewer- tung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. 2., völlig überarbeitete Neuauflage der Veröffentlichung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (1995), Heft 31 der Reihe Luft Boden Abfall. Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2008): Böden Als Archive Der Natur- Und Kulturgeschichte. Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Bodenschutz 24. Arbeitshilfe. 2. Überarbeitete Auflage. Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG: Daten- und Kar- tendienst der LUBW https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG: Brief 223. Karls- ruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2007): Indikato- ren zur Flächeninanspruchnahme und flächensparenden Siedlungsentwicklung in Baden- Württemberg. Karlsruhe. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 111 MINISTERIUM VERKEHR UND INFRASTRUKTUR BADEN-WÜRTTEMBERG (2012): Städtebauliche Klimafibel – Hinwei- se für die Bauleitplanung. Stuttgart. MLR & LUBW (2009): Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg – Leitfaden, 2. Version, Stand 4/2009. MÜHR, B. (2007): Klimadiagramm der Stadt Karlsruhe, www.klimadiagramme.de/Deutschland/karlsruhe2.html, Zugriff am 25.01.2018. OBERDORFER, E. (1990): Pflanzensoziologische Exkursionsflora. 6. Auflage. Stuttgart. FGSV E. V. FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN, ARBEITSGRUPPE ERD- UND GRUNDBAU (2016): RiStWag 16 - Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasser- schutzgebieten. UM BW & MUFV RP (2007): Hydrogeologische Kartierung und Grundwasserbewirtschaftung im Raum Karls- ruhe-Speyer, Fortschreibung 1986 – 2005. Stuttgart und Mainz. UM - UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1994): Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen. Heft 10. Stuttgart. Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 112 8 Anhang 8.1 Pflanzlisten (Auswahllisten) Die Artenliste orientiert sich am Leitfaden „Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg“. 131 Berücksichtigt werden die ortsbildprägende Wirkung und die Standortansprüche. Bäume 1. Ordnung (über 15 m Höhe) sind ebenfalls aufgeführt, diese sind nur bei ausreichenden Platzverhältnissen zu pflanzen bzw. es sind entsprechende Sorten zu wählen. An extremen Standorten sind gemäß den Festsetzungen klimaresiliente Sorten zu pflanzen. 132 Artenliste 1: Gehölzpflanzungen* Botanischer Name Deutscher Name Besonderheiten Gebietsheimische Bäume 1. Ordnung: Höhe über 15 m Betula pendula Hänge-Birke Insektenweide Carpinus betulus Hainbuche Insektenweide H/S Fagus sylvatica Rotbuche Früchte Populus tremula Zitter-Pappel Prunus avium Vogel-Kirsche Früchte Quercus robur Stiel-Eiche Früchte Tilia cordata Winter-Linde Insektenweide Ulmus minor Feld-Ulme Klimaresiliente Bäume/ Sorten 1. Ord- nung: Höhe über 15 m Acer platanoides Cleveland Spitzahorn „Cleveland“ Tilia cordata Greenspire Winter-Linde „Greenspire“ Tilia cordata Roelvo Winter-Linde „Roelvo“ Bäume 2. Ordnung: Höhe 10 bis 15 m Acer campestre Feldahorn Insektenweide H Prunus padus Traubenkirsche Insekten/Vögel/Blüten Klimaresiliente Bäume/ Sorten 2. Ord- nung: Höhe 10 bis 15 m Acer campestre Elsrijk Feldahorn „Elsrijk“ Fraxinus ornus Schmuck-Esche Malus tschonoskii Woll-Apfelbaum Prunus avium Plena Vogel-Kirsche „Plena“ Sorbus intermedia Schwedische Maulbeere Sträucher: Höhe 5 bis 10 m Cornus sanguinea Hartriegel Insekten/Vögel/Blüten H Corylus avellana Haselnuß Früchte H Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn Insekten/Vögel/Blüten H Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn " H Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Insekten/Vögel H x Frangula alnus Faulbaum " 131 LfU, 2002: Karlsruhe Stadt, Naturraum 223 – Hardtebene, Herkunftsgebiet 6 - Oberrheingraben 132 Ergänzung klimaresiliente Bäume durch AG Freiraum Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 113 Prunus padus Traubenkirsche Insekten S Prunus spinosa Schlehe Insekten/Vögel H Sambucus nigra Schwarzer Holunder Insekten/Vögel/Früchte H Sträucher: Höhe 2 bis 5 m Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Insekten/Vögel H x Rosa canina Hundsrose Insekten/Vögel, Blüten Salix caprea Sal-Weide Insekten Salix cinerea Grau-Weide Insekten Salix purpurea Purpur-Weide Insekten Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball Insekten/Vögel/Blüten x *Verwendung gebietsheimischer Arten (Herkunftsregion 6) H: Heckenpflanzung; S: Schattenverträglich; x: Giftwirkung Die Zusammensetzung der Artenliste der Dachbegrünung wurde von der Stadt Karlsruhe zur Verfü- gung gestellt. Artenliste 2: Dachbegrünung Botanischer Name Deutscher Name Kräuter (Anteil 60%)* Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Dianthus armeria Büschelnelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Gemeiner Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium. obsc. Gewöhnliches Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg- Sandglöckchen Potentilla tabernaemonta Frühlings-Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Taubenkropf-Leimkraut Thymus pulegioides Feld-Thymian Gräser (Anteil 40%)* Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Festuca guestfalica Harter Schafschwingel *Verwendung gebietsheimischer Arten (Herkunftsregion 6) Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 114 Artenliste 3: Fassaden- und Wandbegrünung Botanischer Name Deutscher Name Blüte Wuchshöhe Besonderheiten Actinidia chinensis Kiwi weiß, VI 3 - 5 m Akebia quinata Akebie violettbraun, rosa, V 3 - 5 m Clematis alpina Alpen-Waldrebe violettblau, V-VII 2 m Clematis-Hybriden z.B. (Anemonenwaldrebe) nach Sorte 3 - 8 m Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe weiß, VII-X 10 m  Euonymus forunei var. vegetus Kletternder Spindelbaum grün-gelb, V 2 - 3 m Humulus lupulus Hopfen Hydrangea petiolaris Kletterhortensie weiß, VII 5 - 7 m * Jasminum nudiflorum Winterjasmin gelb, XII-IV 3 - 5 m Lonicera periclymenum Waldgeißblatt gelb-rötlich, VI-VII 3 - 5 m  Lonicera caprifolium Jelängerjelieber Gelb-weiß, V-VI 3 - 5 m  x Partenocissus quinquefolia Wilder Wein weiß, VII-VIII 15 * Partenocissus tricuspidata Wilder Wein gelb-grün, VI-VII 12 Rosa Hybriden Kletterrosen nach Sorte 3 - 4 m X = Giftwirkung;  = heimische Pflanze; * = mit Haftwurzeln kletternd Stadt Karlsruhe BEBAUUNGSPLAN "ÖSTLICH WOERISHOFFERSTRAßE" UMWELTBERICHT Entwurf 30.11.2020 PLANUNG+UMWELT; Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch, Stuttgart Seite 115 8.2 Karten Karte 1: Biotoptypenkartierung 2017, Maßstab in A3 1:1.250 Karte 2: Bewertung Biotope, Maßstab in A3 1:1.250 Karte 3: Analyse Baumschutzsatzung Karlsruhe, Maßstab in A3 1:1.250 Karte 4: Bestand Boden, Maßstab in A3 1:1.250 Karte 5: Konfliktkarte Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Maßstab in A3 1:1.250 Karte 6: Grünordnungsplan, Maßstab in A3 1:1.250

  • Anlagen Karten_Umweltbericht
    Extrahierter Text

    Datengrundlage: PLANUNG+UMWELT, Stuttga rt Ga rtenb a ua um t Sta d t Ka rlsruhe Kataster: Sta d tp la nungsa m t Ka rlsruhe """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊyÊ yÊ yÊ yÊyÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊyÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊyÊ yÊ yÊ yÊyÊ yÊ yÊyÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ yÊ ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R 80290 80292 80296 80294 80299 80305 39024 39021 80267 80264 80274 80288 80307 80308 80268 80278 80279 80284 80287 80291 39027 21642/7 39017 39023 21642/1 80269 80277 80281 80300 80309 21642/4 21642/8 80273 80280 80282 80295 80301 80311 39022 21646 21642/3 80266 8027580285 80289 80283 80271 80293 80303 80304 80312 80314 21642/5 39025 80276 80272 80286 80310 80313 21642 21642/6 80298 80302 80306 80626 21716 HsN r.23 HsN r.19 HsN r.24 HsN r.22 HsN r.20 HsN r.21 Biotoptypenkartierung 2017 1:1.250 Ka rte 1:11/2019 Umweltbericht zum Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut Da tumZeic hen b ea rb eitet gezeic hnet gep rü ft 2017/2020 03/12/2020 MV MV Biotoptypen nach LUBW (2009) 02040608010010 Meter N Aussc hnitt Geltungsb ereic h Beb a uungsp la n "Ob erreut Feld la ge III" We Aussc hnitt Geltungsb ereic h Beb a uungsp la n "GE Großob erfeld " y Ê 45.00 Bäum e, Ba um grup p en 21.60:Rohb od en 33.41:Fettwiese m ittlerer Sta nd orte 33.71:Trittra sen 33.80:Zierra sen 35.11:N itrop hytisc he Sa um vegeta tion 35.31:Brennnessel-Besta nd 35.62:Ausd a uernd e Rud era lvegeta tion troc kenwa rm er Sta nd orte V V V V V VV V V V V 35.64:Gra sreic he a usd a uernd e Rud era lvegeta tion """""""" """""""" """""""" """""""" """""""" 41.22:Feld hec ke m ittlerer Sta nd orte B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B BB B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B BB B B B 42.20:Geb ü sc he m ittlerer Sta nd orte DDDD DDDD DDDD 43.11:Brom b eer-Gestrü p p B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B BB B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B B 44.12:Geb ü sc h a us nic ht heim isc hen Stra uc ha rten (Zierstra uc ha np fla nzung) 60.10:V on Ba uwerk b esta nd ene Fläc he 60.21:V öllig versiegelte Stra ße od er Pla tz 60.22:Gep fla sterte Stra ße od er Pla tz 60.24:U nb efestigter Weg od er Pla tz 60.25:Gra sweg Geltungsb ereic h Beb a uungsp la nentwurf „Östlic h Woerishofferstra ße“ Ma ßsta b in A3: Flurstü c ke/ Geb äud e Nachrichtliche Darstellung """"" """"" """""41.20 "Feld hec ke" (Ka rtierung 2017, PLANUNG+UMWELT, im V erfa hren zum Beb a uungsp la n "Östlic h Woerishofferstra ße") 37.10:Ac ker/ Fläc he fü r L a nd wirtsc ha ft 60.50:Kleine Grü nfläc he, Ba um sc heib e 41.10:Feld gehölz/ Ba um grup p e ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R 60.30:Gleisb ereic h 60.23:Weg/ Pla tz m it wa ssergeb und ener Dec ke (Kies, Sc hotter) ! R Anp fla nzung großkroniger und m ittelkroniger L a ub b äum e Ba um b esta nd unb ep la nter Außenb ereic h Festsetzungen b ep la nter Innenb ereic h Gesetzlic h gesc hü tztes Biotop (§ 30 BN a tSc hG/ § 33 N a tSc hG) Datengrundlage: Bep la nter Innenb ereic h: Festsetzungen d er rec htskräftigen Beb a uungsp läne U nb ep la nter Außenb ereic h: Biotop ka rtierungPLANUNG+UMWELT2017, Stuttga rt Ba um ka rtierung: V erm essungsb ü ro V ietzen 2017, Ka rlsruhe;PLANUNG+UMWELT 2017, Stuttga rt Gesetzlic h gesc hü tztes Biotop : Ka rtierung 2017PLANUNG+UMWELTim Ra hm en d es V erfa hrens Beb a uungsp la n "Östlic h Woerishofferstra ße" Katastergrundlage: Sta d tp la nungsa m t Ka rlsruhe Ha up tsitz Stuttga rt: Felix-Da hn-Stra ße 6 70597 Stuttga rt Tel.: 0711/97668-0 Fa x: -33 E-Ma il: Info@p la nung-um welt.d e Bü ro Berlin: Dietzgenstra ße 71 13156 Berlin Tel.: 030/ 477506-14 Fa x: -15 Info.Berlin@p la nung-um welt.d e Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Ê y Ê y Êy Ê y Êy Êy Ê y Ê y Ê y Êy Êy Ê y Ê y Êy Êy Êy Êy Ê y Êy Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Êy Ê y Êy Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê y Ê ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R ! R 80290 80292 80296 80294 80299 80305 39024 39021 80267 80264 80274 80288 80307 80308 80268 80278 80279 80284 80287 80291 39027 21642/7 39017 39023 21642/1 80269 80277 80281 80300 80309 21642/4 21642/8 80273 80280 80282 80295 80301 80311 39022 21646 21642/3 80266 8027580285 80289 80283 80271 80293 80303 80304 80312 80314 21642/5 39025 80276 80272 80286 80310 80313 21642 21642/6 80298 80302 80306 80626 21716 HsN r.23 HsN r.19 HsN r.24 HsN r.22 HsN r.20 HsN r.21 Biotopstrukturen Bewertung Karte 2:11/2020 DatumZe ic he n b e arb e ite t ge ze ic hne t ge prüft 2018/2020 03/12/2020 MV MV Bewertung der Biotoptypen Bewertung Biotope nach LfU (2005) Stufe C: m ittle re Be d e utung Stufe D: ge ringe Be d e utung Stufe E: se hr ge ringe Be d e utung W e Datengrundlage: Be plante r Inne nb e re ic h: Fe stse tzunge n d e r re chtskräftige n Be b auungspläne Unb e plante r Auße nb e re ic h: Biotopkartie rungPLANUNG+UMWELT2017, Stuttgart Baum kartie rung: V e rm e ssungsb üro V ie tze n 2017, Karlsruhe Ge se tzlic h ge sc hützte s Biotop: Kartie rung 2017PLANUNG+UMWELTim Rahm e n d e s V e rfahre ns Be b auungsplan "Östlic h W oe rishoffe rstraße " Katastergrundlage: Stad tplanungsam t Karlsruhe Bestandsbäume im Außenbereich y Ê Stufe B: hohe Be d e utung - Be stand sb äum e als Baum re ihe n, Baum gruppe n und m arkante Bäum e in Fe ld ge hölze n und Fe ld he c ke n Pflanzgebote aus bestehenden Bebauungsplänen ! R Stufe B: hohe Be d e utung - Anpflanzung von großkronige n L aub b äum e n !R Stufe B: hohe Be d e utung - Anpflanzung von m itte lkronige n L aub b äum e n Aussc hnitt Ge ltungsb e re ic h Be b auungsplan "Ob e rre ut Fe ld lage III" Aussc hnitt Ge ltungsb e re ic h Be b auungsplan "GE Großob e rfe ld " Ge ltungsb e re ic h Be b auungsplane ntwurf „Östlic h W oe rishoffe rstraße “ Flurstüc ke / Ge b äud e Nachrichtliche Darstellung 02040608010010 Me te r N """"" """"" """"" """"" "Fe ld he cke " (Kartie rung 2017, PLANUNG+UMWELT, im V e rfahre n zum Be b auungsplan "Östlic h W oe rishoffe rstraße ") Gesetzlich geschütztes Biotop (§ 30 BNatSchG/ § 33 NatSchG) Umweltbericht zum Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut Hauptsitz Stuttgart: Fe lix-Dahn-Straße 6 70597 Stuttgart Te l.: 0711/97668-0 Fax: -33 E-Mail: Info@planung-um we lt.d e Büro Be rlin: Die tzge nstraße 71 13156 Be rlin Te l.: 030/ 477506-14 Fax: -15 Info.Be rlin@planung-um we lt.d e Maßstab in A3:1:1.250 Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch Datengrundlage: PLANUNG+UMWELT2017, Stuttgart Garte nb auaum t Stad t Karls ruhe V e rm e s s ungs b üro V ie tze n 2017, Karls ruhe Kataster: Stad tplanungs am t Karls ruhe > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > Schutzstatus Bäume nach Baumschutzsatzung Karlsruhe Analyse Baumbestand # Entfall Be s tand +Fe s ts e tzung aus b e plante m Inne nb e re ic h " Entfall Fe s ts e tzung aus b e plante n Inne nb e re ic h ! Entfall Be s tand # Erhalt Be s tand +Fe s ts e tzung als Pfb " Erhalt Be s tand aus b e plante m Inne nb e re ic h als Pfb ! Erhalt Be s tand als Pfb Veränderung des Baumbestands gemäß Bebauungsplanentwurf „Östlich Woerishofferstraße“ ge s c hützt als Einze lb aum nic ht ge s c hützt yÊ Fe s tge s e tzte r Baum nic ht m e hr vorhand e n/ nic ht ge pflanzt yÊ Aus s c hnitt Ge ltungs b e re ic h Be b auungs plan "O b e rre ut Fe ld lage III" Aus s c hnitt Ge ltungs b e re ic h Be b auungs plan "GE Großob e rfe ld " Ge ltungs b e re ic h Be b auungs plane ntwurf „Ös tlic h W oe ris hoffe rs traße “ Allge m e ine s W ohnge b ie t W A m it Baufe ns te rn Öffe ntliche V e rke hrs fläc he Öfffe ntlic he Grünfläc he ge s c hützt in Fe ld ge hölz/Fe ld he c ke / Baum gruppe Fläc he für L ärm s c hutzanlage n > > >> > >>> yÊ yÊ Flurs tüc ke / Ge b äud e Nachrichtliche Darstellung Private Grünfläche 02040608010010 Me te r N 11/2020 DatumZe ic he n b e arb e ite t ge ze ic hne t 2019/2020MV MV W e Mafald a (Be s tand ) Nachrichtliche Darstellung Bebauungsplanentwurf „Östlich Woerishofferstraße“ Analyse Baumschutzsatzung Karlsruhe Karte 3: Datengrundlage: Be plante r Inne nb e re ic h: Fe s ts e tzunge n d e r re chts kräftige n Be b auungs pläne Unb e plante r Auße nb e re ic h: Biotopkartie rungPLANUNG+UMWELT2017, Stuttgart Baum kartie rung: V e rm e s s ungs b üro V ie tze n 2017, Karls ruhe ;PLANUNG+UMWELT 2017, Stuttgart Ge s e tzlic h ge s c hützte s Biotop: Kartie rung 2017PLANUNG+UMWELTim Rahm e n d e s V e rfahre ns Be b auungs plan "Ös tlic h W oe ris hoffe rs traße " Katastergrundlage: Stad tplanungs am t Karls ruhe Umweltbericht zum Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut Büro Be rlin: Die tzge ns traße 71 13156 Be rlin Te l.: 030/ 477506-14 Fax: -15 Info.Be rlin@planung-um we lt.d e Haupts itz Stuttgart: Fe lix-Dahn-Straße 6 70597 Stuttgart Te l.: 0711/97668-0 Fax: -33 E-Mail: Info@planung-um we lt.d e Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch Maßs tab in A3:1:1.250 Bolzplatz Bolzplatz Mafald a Be s tand ge prüft03/12/2020 Datengrundlage: PLANUNG+UMWELT, S tuttg art Gartenbauaum t S tadt Karlsruh e Kataster: S tadtplanung sam t Karlsruh e 80290 80292 80296 80294 80299 80305 39024 39021 80288 80307 80308 80279 80284 80287 80291 39027 21642/7 39017 39023 21642/1 21727/2 80281 80300 80309 21642/4 21642/8 80280 80282 80295 80301 80311 39022 21646 21642/3 80285 80289 80283 80271 80293 80303 80304 80312 80314 21642/5 39025 80272 80286 80310 80313 21642 21642/6 80298 80302 80306 80626 21716 HsNr.23 HsNr.19 HsNr.24 HsNr.21 Bestand Boden Karte 4:11/2020 Umweltbericht zum Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut DatumZeich en bearbeitet g ezeich net g eprüft 2019/2020 03/12/2020 MV MV Anth ropog en überpräg ter Boden, Gesam tw ertstufe 1 Teilversieg elte Fläch en, Gesam tw ertstufe 0,33 Voll versieg elte Fläch en, Gesam tw ertstufe 0 Bodentypen und Wertstufen (LUBW, 2012) Aussch nitt Geltung sbereich Bebauung splan "Oberreut Feldlag e III" Aussch nitt Geltung sbereich Bebauung splan "GE Großoberfeld" Geltung sbereich Bebauung splanentw urf „Östlich Woerish offerstraße“ We Datengrundlage: Biotopk artierungPLANUNG+UMWELT2017, S tuttg art U m w elt und Arbeitssch utz S tadt Karlsruh e, 2017 Katastergrundlager: S tadtplanung sam t Karlsruh e Fläch en eh em alig er S ch rottplätze im Geltung sbereich Flurstück e/ Gebäude Nachrichtliche Darstellung 02040608010010 Meter N Büro Berlin: Dietzg enstraße 71 13156 Berlin Tel.: 030/ 477506-14 Fax: -15 Info.Berlin@planung -um w elt.de Hauptsitz S tuttg art: Felix-Dah n-S traße 6 70597 S tuttg art Tel.: 0711/97668-0 Fax: -33 E-Mail: Info@planung -um w elt.de Maßstab in A3:1:1.250 Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§ §§ §§ §§ § § § § §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§ §§§§§ §§§§§ §§§§§ §§§§§ ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !!!!!!!!!!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! """ """ """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""""""" Schutzgut Pflanzen/Biologische Vielfalt KP2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen Inanspruc hnahm e von: Biotope hohe r Be d e utung (Stufe B): KP2.1 Baum gruppe (45.20) KP2.2 Einze lb äum e (45.30) Biotope m ittle re r Be d e utung (Stufe C): KP2.3 Fe ttwie se m ittle re r Stand orte (33.41) KP2.4 Rud e ralve ge tation troc ke nwarm e r Stand orte (35.62) KP2.5 Grasre ic he ausd aue rnd e Rud e ralve ge tation (35.64) KP2.6 Fe ld ge hölz, b e e inträc htigt (41.10) KP2.7 Ge b ü sc h m ittle re r Stand orte (42.20) KP2.8 Garte n (60.60) KP2.9 Ge sc hü tzte Fe ld he c ke (41.20) Schutzgut Landschaft KL2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen KL 2.1 V e rlust von Erholungsfläc he m ittle re r Be d e utung KL 2.2 V e rlust von L and sc haft m it m ittle re r Strukturvie lfalt, Eige nart, Sc hönhe it und gute r Erre ic hb arke it KL3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen KL 3.1 Erhöhte r N utzungsd ruc k KL 3.2 Be unruhigung d urc h Me nsc he n Schutzgut Tiere KT1 Baubedingte Beeinträchtigungen KT1.1 V isue lle und aktustisc he Be e inträc htigung, Im issione n, Ersc hü tte runge n, Anwe se nhe it von Me nsc he n KT1.2 Inanspruc hnahm e von Hab itate n d urc h Baufe ld fre im ac hung KT2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen KT2.1 Inanspruc hnahm e /V e rlust N ahrungs- und Fortpflanzungshab itate von V öge ln, Fle d e rm äuse n, Zaun- und Maue re id e c hse n Schutzgut Klima/Luft KKL2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen KKL 2.1 Inanspruc hnahm e Fläc he n m it m ittle re r und hohe r klim atisc he r Be d e utung KKL 2.2 Barrie re wirkung autoc htone W ind syste m e und Erhebliche Konflikte Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima und Landschaft 2 2 4 4 6 6 5 5 KP2.2 KP2.6 KP2.9 KP2.1 KP2.7 KP2.2 KP2.3 KP2.7 KP2.8 KT1.1 KT1.2 KT2.1 KW 2.1 KW 3.1 KL 2.1 KL 3.1 KL 3.2 Konfliktplan zur Eingriffsregelung 1:1.250 Karte 5: Umw eltbericht zum Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut Datum Ze ic he n b e arb e ite t ge ze ic hne t ge prü ft Maßstab im Original: MV MV Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch Hauptsitz Stuttgart: Fe lix-Dahn-Straße 6 70597 Stuttgart Te l.: 0711/97668-0 Fax: -33 E-Mail: Info@planung-um we lt.d e Bü ro Be rlin: Die tzge nstraße 71 13156 Be rlin Te l.: 030/ 477506-14 Fax: -15 Info.Be rlin@planung-um we lt.d e Boden Ke ine Inanspruc hnahm e von Böd e n m it m ittle re r, hohe r od e r se hr hohe r W e rtigke it Wasser 3 3 1 1 11/2020 2020 03/12/2020W e Aussc hnitt Ge ltungsb e re ic h Be b auungsplan "Ob e rre ut Fe ld lage III" Aussc hnitt Ge ltungsb e re ic h Be b auungsplan "GE Großob e rfe ld " Schutzgut Wasser KW2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen KW 2.1 V e rsie ge lung KW3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen KW 3.1 Ob e rfläc he nab fluss W oe rishoffe r Straße Pflanzen KP2.2 KP2.3 KP2.7 KT1.1 KT1.2 KT2.1 KW 2.1 KW 3.1 KKL 2.1 KKL 2.2 KL 2.1 KL 2.2 KL 3.1 KL 3.2 KP2.1 KP2.2 KP2.4 KP2.5 KP2.6 KP2.7 KT1.1 KT1.2 KT2.1 KW 2.1 KW 3.1 KKL 2.1 KKL 2.2 KL 2.1 KL 2.2 KL 3.1 KL 3.2 KP2.1 KP2.2 KP2.3 KP2.4 KP2.5 KP2.7 KT1.1 KT1.2 KT2.1 KW 2.1 KW 3.1 KKL 2.1KL 2.1 KL 2.2 KL 3.1 KL 3.2 Inanspruc hnahm e von Fläc he m it m ittle re r land sc haftlic he r Be d e utung Landschaft Inanspruc hnahm e von N ahrungs- und Fortpflanzungshab itate n i.S. d e s § 44 BN atsc hG von b e sond e rs und /od e r stre ng ge sc hü tzte n Arte n Tiere Inanspruc hnahm e von Fläc he n/Biotope n m it hohe r V e rd unstungsle istung Klima/Luft Barrie re wirkung d urc h Ge b äud e anord nung Inanspruc hnahm e von Fläc he n/Biotope n m it m ittle re r V e rd unstungsle istung V e rd unstung als Be we rtungsparam te r d e s Biotopb e we rtungsve rfahre ns d e r Stad t Karlsruhe (2017): Frisc h- und Kaltluftaustausc h Inanspruc hnahm e von Biotope n m ittle re r Be d e utung ! R yÊ V e rlust von Bäum e n als Biotope hohe r Be d e utung: Be stand sb äum e und Pflanzge b ote re c htskräftige r Be b auungspläne Flurstü c ke / Ge b äud e Nachrichtliche Darstellung Katastergrundlage: Stad tplanungsam t Karlsruhe Inanspruc hnahm e von Fläc he n im W asse rsc hutzge b ie t Zone IIIB m it se hr hohe r Be d e utung !! Entw urf 30.11.2020 02040608010010 Me te r N """"""" """"""" """"""" """"""" """"""" Te ilwe ise V e rlust von nac h § 30 BN atSc hG/ § 33 N atSc hG ge se tzl. ge sc hü tzte m Biotop "Fe ld he c ke " (Kartie rung 2017, PLANUNG+UMWELT, im V e rfahre n zum Be b auungsplan "Östlic h W oe rishoffe rstraße ") 3 3 N utzungsarte n 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6 6 Grü nfläc he n m it Bolzplatz Fläc he fü r L ärm sc hutzm aßnahm e n W all/ W and Allge m e ine s W ohnge b ie t W A 1, GRZ 0,37 | 0,8 Allge m e ine s W ohnge b ie t W A 2, GRZ 0,37 | 0,8 Allge m e ine s W ohnge b ie t W A 3, GRZ 0,37 | 0,8 Öffe ntlic he V e rke hrsfläc he Öffe ntliche Grü nfläc he Private Grü nfläc he Bebauungsplanentw urf „Östlich Woerishofferstraße“ Ge ltungsb e re ic h Be b auungsplan „Östlic h W oe rishoffe rstraße “ § Baufe nste r ge sc hü tzte Fe ld he c ke Mafald a (Be stand ) Bolzplatz Katastergrundlage: Sta d tpla nung sa m t Ka rlsruhe FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF FFFFFFFFFFFFFFFF > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > @ ³±   ³±   " P " P ³±   " V ± RF + ± RF + ± RF + ± RF + ³±   " P " V " V - S t S t S t . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . RRRRRR RRRR R R RR R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R I I I I I I IIII IIIII I II II II II II II II II II II II II II II 21642 39023 80311 80307 80304 80303 80302 21646 80306 21716 39024 39017 21642 80305 80299 80295 80314 80308 80309 80300 80294 80292 39021 39025 39027 80298 80296 39022 80313 80310 80271 80312 80626 80301 80293 21642/7 21642/6 21642/4 21642/1 21642/5 21642/3 21642/8 Pfg 8 Pfb 4 Pfg 6 Pfg 8 Pfg 8 Pfg 6 Pfb 3 Pfb 2 Pfg 5 Pfg 6 Pfg 5 Pfg 7 Pfg 5 Pfg 5 Pfg 12 Pfg 11 Pfg 13 Pfg 11 Pflanzbindungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB Pfg 10: Be g rünung d e r Übrd a chung von N e be na nla g e n m it Kle tte r- und Ra nkpfla nze n Pflanzgebote nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB Pfb 4: Erha lt d e s Ge büsch- und Brom be e rbe sta nd s Pfb 3: Erha lt/ Entwicklung d e r e xte nsive n Wie se nstrukture n Pfb 2: Erha lt d e r g e schützte n Fe ld he cke Pfb 1: Erha lt von La ubbäum e n Pfg 1/Pfg 2: Pfla nzung von La ubbäum e n Pflanzgebote ohne Darstellung Externe Ausgleichsmaßnahme Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB MN 3: Anla g e von Re te ntionsfläche n MN 1: Ve rwe nd ung wa sse rd urchlässig e r Be läg e MN 2: Übe rd e ckung d e r Tie fg a ra g e MN 4: Siche rung von Eid e chse nha bita te n @ Wa ld g e sta ltung sm a ßna hm e im FFH-Ge bie t „Ha rd twa ld zwische n Ka rlsruhe und Mug g e nsturm “, Distrikt Ha rd t 13 Abt. 7 h 2/16 (ohne Da rste llung ) N priva te Grünfläche WA1 priva te Grünfläche WA1 Ba um I. Ord nungBa um II. Ord nung Ohne we ite re Ang a be I II Pfg 11: Be g rünung d e r Lärm schutzm a ßna hm e n Wa nd / Wa ll Pfg 13: Ausg le ichspfla nzung Fe ld he cke Pfg 12: Stra ße nra nd be re ich Pfg 3/ MN 1: Be g rünung priva te r Ste llpla tza nla g e n Pfg 4: Da chbe g rünung a uf 60% d e r zulässig e n Da chfläche n Pfg 5: Be g rünung d e r Vorg ärte n Pfg 6: Be g rünung Grünfläche n WA1 und priva te r Grünfläche n Pfg 7: Be g rünung d e r Ge m e inscha ftsfläche Inne nhof FFFF FFFF FFFF Pfg 8: Be g rünung d e r Wohnung sg ärte n Pfg 9: Be g rünung d e r nicht übe rba uba re r Grund stücksfläche n m it Ra se na nsa a t > > >> > >> Ge ltung sbe re ich Be ba uung spla ne ntwurf „Östlich Woe rishoffe rstra ße “ Nachrichtliche Darstellung: R R R . öffe ntliche r Fuß- und Ra d we g öffe ntliche Grünfla che ± RF + öffe ntliche Pa rkie rung sfläche öffe ntliche Ve rke hrsfläche 025507510012,5 Me te r Ha lte punkt Ba ufe nste r Tie fg a ra g e Bolzpla tz Priva te Ste llplätze St Be sta nd Be ba uung (Ma fa ld a ) Be sta nd Fre ifläche (Ma fa ld a Auße nbe re ich) " P " V ³±   - Flurstücke / Ge bäud e priva te Grünfläche Grünordnungsplan 1:1.250 11/2020 Da tumZ e iche n be a rbe ite t g e ze ichne t g e prüft Ma ßsta b in A3: 2020 03/12/2020 MV MV/AB We Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch Ha uptsitz Stuttg a rt: Fe lix-Da hn-Stra ße 6 70597 Stuttg a rt Te l.: 0711/97668-0 Fa x: -33 E-Ma il: Info@pla nung -um we lt.d e Büro Be rlin: Die tzg e nstra ße 71 13156 Be rlin Te l.: 030/ 477506-14 Fa x: -15 Info.Be rlin@pla nung -um we lt.d e Umweltbericht zum Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße" Stadtteil Karlsruhe-Oberreut Entwurf 30.11.2020 Pla nstra ße 1

  • Abstimmungsergebnis Top 4
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 25. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Mai 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Bebauungsplan "Östlich Woerishofferstraße", Karlsruhe- Oberreut: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2021/0490 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“, Karlsruhe-Oberreut in den beiden Auslegungen vorgetragenen Anregungen bleiben unberücksichtigt, soweit sie nach Maßga- be des vorliegenden Planentwurfes vom 19. Oktober 2018 in der Fassung vom 19. März 2021 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss keine Berücksichtigung ge- funden haben. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Östlich Woerishofferstraße“, Karlsruhe-Oberreut Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) je- weils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Östlich Woerishofferstraße“, Karlsruhe-Oberreut, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 – 2 – bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebau- ungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zei- chenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 19. Oktober 2018 in der Fassung vom 19. März 2021, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Be- gründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschrif- ten (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf: Ich darf noch darauf hinweisen, dass wir eine Feststellung in die Vorlage nicht übernommen haben, die aber vielleicht für die öffentliche Wahrnehmung wichtig ist. Ich möchte von daher darauf hinweisen, dass wir zwar heute einen Aufstellungsbeschluss verabschieden, dass aber erst im Rahmen der städtischen Investitionsplanung entschieden werden kann, in welchem Jahr die finanziellen Mittel für den Bolzplatz eingeplant werden können. In diesem Bebauungsplan ergibt sich ein Bolzplatz, und es ist wichtig, dass jetzt nicht sofort die Erwartung besteht, dass wir den dann nächste Woche umsetzen können. Da es einen Satzungsbeschluss gibt, wird uns Frau Professor Karmann-Woessner ganz kurz und damit der Öffentlichkeit noch mal zeigen, worum es geht, bitte schön. Professorin Karmann-Woessner (powerpoint-unterstützt): Ich rufe gerne noch einmal diesen Plan auf, der uns jetzt eine Freude ist, dass wir ihn zum Satzungsbeschluss fassen können. Denn zugrunde liegt ein Entwurf von Pesch & Partner nach einer Mehrfachbeauftragung. Es werden 110 Wohnungen hier geschaffen. Die Ausgangssituation war nicht ganz einfach. Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup hat kurz angesprochen, dass der Bolzplatz bis zum Schluss noch in der Diskussion war und wir auch um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in diesem Bereich gerungen haben. Sie sehen hier die Aus- gangssituation. Es wurden Zeilenbauten abgerissen, um in Oberreut eine ergänzende Bebauung zu schaffen, die noch einmal einen neuen Grundriss-Schlüssel schafft, nämlich mit dieser Pla- nung, die ich gerade schon genannt habe, also 110 Wohnungen von 1- bis 5-Zimmer- Wohnungen, ein autofreies Quartier, das diese grüne zentrale Mitte hat, die in ganz unter- schiedlicher Weise bespielt werden kann und unter der die Tiefgarage liegt. Sie sehen auch die Höhenstaffelung gegenüber der Ausgangssituation. Mit etwa 60 Wohnungen können wir jetzt die doppelte Menge an Wohnungen hier herstellen. Im Flächennutzungsplan ist es eine Lage, die in der Nähe zur gewerblichen Baufläche liegt, zu den Grünflächen, zu der Bahn und am Ran- de der Wohnbebauung von Oberreut insgesamt, also durchaus planerisch eine Herausforde- rung. Sie sehen, dass deshalb auch diese große Grünfläche mit einbezogen wurde, weil da auch die Lärmschutzmaßnahmen abgearbeitet werden mussten und der sehr klare städtebauliche Bau- – 3 – körper die Grundlage ist für den Entwurf von Pesch & Partner. Die einzelnen Pflanzbereiche sind im Detail abgebildet. Es ist aufgrund dieser nicht unschwierigen Lage an der Bahn nicht gelungen, alle Lärmschutzmaßnahmen in einem Wall abzubilden, sondern es werden auch noch an den Gebäuden selber entsprechende Maßnahmen gefordert. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Es ist wirklich so, was lange währt, wird endlich gut. Ich sehe das Lange, da meine ich besonders die Kleinseeäcker-Siedlung, die sich dort seit Ende des 2. Weltkriegs befunden hat und immer wieder Thema war im Planungsausschuss, aber auch natürlich im Sozialausschuss. Es ist wirklich gut, dass wir es geschafft haben, dass die Gebäude dort nicht mehr vermietet werden mussten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner andere Wohnungen gefunden haben, und darum auch das Gebiet der ehemaligen Kleinseeäcker- Siedlung mit in die Fläche einbezogen werden konnte. Ich denke, das ist wirklich ein gutes Ende, dass wir diese doch etwas diskriminierende Adresse in Karlsruhe nicht mehr haben. Der Vorsitzende: Ich darf mich auch bei allen Beteiligten im Vorfeld noch einmal bedanken. Ich glaube, das war ein schweres Ringen, um am Ende einen guten Konsens zu finden. Es zeigt, dass es doch manchmal länger dauert, zeigt aber auch, dass wir versuchen, die Wünsche, die es vom Vorort gibt, auch entsprechend zu berücksichtigen, wo das möglich ist. Wir kommen damit zur Abstimmung und ich bitte um Ihr Votum. - Das ist eine einstimmige Zu- stimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. Juni 2021