Bebauungsplan "Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße", Karlsruhe-Südstadt: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Vorlage: 2021/0489
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.04.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Südstadt, Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 2.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Baumeisterstr
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0489 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: ZJD Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe- Südstadt: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22.06.2021 2.2 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe-Südstadt, und die Fortführung des Verfahrens mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 3. Januar 2019 in der Fassung vom 8. April 2021 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeister- amt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Anlass der Planung und Planinhalt Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe als Träger des Badischen Staatstheaters planen die Sanierung des Bestandsgebäudes, Umbauten im Inneren und Ergänzungen durch Neubauten in mehreren Bauabschnitten. Der derzeit für diesen Bereich gültige Bebauungsplan Nr. 458 „Baumeisterstraße“ lässt Veränderungen in diesem Umfang nicht zu, sodass hierfür neues Planungsrecht geschaffen werden muss. Der Planungsausschuss wurde mit Vorlage zu TOP 8 in der Sitzung vom 22. April 2021 über die wesentlichen Planinhalte informiert. Den bisherigen Planungsüberlegungen zum Umbau des Staatstheaters liegt der 2015 aus einem internationalen Architektenwettbewerb hervorgegangener Siegerentwurf der Architekten Delugan -Meißel, Wien mit Wenzel + Wenzel, Karlsruhe zu Grunde. Die Realisierung erfolgt in einer Vorwegmaßnahme sowie drei weiteren Realisierungsmodulen. Bezüglich der weiteren Beschreibung des Gesamtprojekts verweisen wir auf die Gemeinderatsvorlage zur Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters Karlsruhe voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2021. Der auf der Grundlage dieser Planung angestrebten Neugestaltung soll durch entsprechende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung Rechnung getragen werden. Die durch die Festsetzung von Baugrenzen sich ergebende überbaubare Grundstücksfläche orientiert sich zum einen am Gebäudebestand und zum anderen an den Erweiterungs- modulen. Als maximale Wandhöhe werden 18,75 m und als maximale Gebäudehöhe 33 m festgesetzt. Ein für das kleine Haus vorgesehener Bühnenturm darf eine Höhe von bis zu 28 m erreichen. Die als Art der baulichen Nutzung vorgesehene Ausweisung als Sondergebiet für kulturelle Nutzungen entspricht den Darstellungen des neu beschlossenen Flächennutzungsplanes 2030. Im Flächennutzungsplan 2010 ist der Planbereich als gemischte Baufläche und Fläche für Kultur dargestellt, sodass der Bebauungsplan auch hieraus als entwickelt angesehen werden kann. Das Plangebiet ist sehr gut an den ÖPNV angeschlossen und auch die für den Individualverkehr er- forderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sind im Plangebiet bereits vorhanden oder können dort geschaffen werden. Aufgrund seiner zentralen Lage ist das Plangebiet durch umgebenden Verkehrslärm deutlich vorbelastet, was entsprechende bauliche Schallschutzmaßnahmen für die Außenhülle des Theaters erforderlich macht. Umgekehrt macht aber auch der von der Nutzung im Plangebiet ausgehende Lärm es erforderlich, dass Schallschutzmaßnahmen getroffen werden müssen, um die umgebende Wohnnutzung nicht über Gebühr zu beeinträchtigen. Der Bebauungsplan sieht deshalb entsprechende Festsetzungen zum Schallschutz vor, die sowohl die technischen Anlagen als auch die Liefer- und Ladetätigkeit und den Zu- und Abfahrtsverkehr betreffen. Hierzu wurden in den Festsetzungen Emissionskontigente festgelegt, deren Einhaltung im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen ist. Mit dem Gesamtprojekt „Sanierung und Umbau des Staatstheaters“ geht allerdings der nahezu komplette Verlust der vorhandenen Grünkulisse einher. Von den ursprünglich vorhandenen 96 Bäumen wurden bereits 30 Bäume wegen der auf der Grundlage alten Planrechts zulässigen Bauarbeiten zur Fällung freigegeben. Hierbei handelt es sich um die Änderung der Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten und den Bau eines Eingangsprovisoriums. Durch die Bebauungsplanänderung und die weitere Realisierung des Vorhabens in mehreren Bauabschnitten werden weitere Bäume gefällt werden müssen. So müssen im Zusammenhang mit dem Abbruch der Kassenhalle und der Errichtung des ersten Bauabschnitts weitere 14 Bäume sowie 37 Bäume für die beiden weiteren Bauabschnitte gefällt werden. Hierzu ist anzumerken, dass nicht alle der zu fällenden Bäume vom Gartenbauamt als erhaltenswert eingestuft werden. Schmerzlich war bzw. ist aber insbesondere der Wegfall von 36 erhaltenswerten Platanen auf dem Hermann-Levi-Platz und Teile der doppelreihigen Alleen und Baumreihen im nordöstlichen Bereich des Plangebiets. Lediglich zehn Bäume (acht Platanen in der Meidingerstraße, eine Platane auf dem Hermann-Levi-Platz und ein Spitzahorn in der Baumeisterstraße) werden letztendlich erhalten bleiben und durch entsprechende Erhaltungsgebote im Bebauungsplan auch gesichert werden. Die im Bereich des K-Punktes lediglich als Bestand dargestellten – 3 – fünf weiteren Bäume sollen dem Grunde nach erhalten werden, sind mit Ausnahme einer Platane aber nach Ansicht des Gartenbauamtes nicht als erhaltenswert einzustufen, sodass hierfür kein Erhaltungsgebot festgesetzt wurde. Im Falle eines überzeugenden Freianlagenkonzepts, das keinen Erhalt dieser Bäume aber stattdessen wertvolle Begrünungs-/Bepflanzungsalternativen vorsieht, würden diese auch freigegeben werden können. Mit dem Verlust des Gehölzbestandes verbunden, ist auch der Verlust eines in Bezug auf die Klimaanpassung kleinteiligen Erholungsraums sowie des Lebensraumes für Vögel und Zwergfledermaus. Ziel ist es deshalb, diesen Verlust so gut als möglich auszugleichen. Der Hermann-Levi-Platz und der Bereich des heutigen K-Punkts bieten das Potenzial für ca. 15 Baum- neupflanzungen auf gewachsenem Boden. Der Bebauungsplan enthält deshalb textliche Festsetzungen zu entsprechenden Pflanzgeboten. Darüber hinaus können auf der durch die Tiefgarage unterbauten Fläche weitere Standorte für Sträucher und mittelkronige Bäume geschaffen werden. Um eine Ent- wicklungsfähigkeit der Bäume sicherzustellen, wurden Standortanforderungen in die Festsetzungen aufgenommen, weiteres bleibt einem Freianlagenkonzept vorbehalten. Über die im Plangebiet möglichen Baumpflanzungen hinaus, beabsichtigen Stadt und Land planextern im Stadtgebiet weitere Baumpflanzungen als Ausgleich vorzunehmen. Dies ist teilweise bereits erfolgt. Im Bebauungsplan festgesetzt wurde weiterhin eine mindestens 30-prozentige Begrünung des Tiefgaragendaches. Darüber hinaus sollen mindestens 2.800 m² des Gebäudedaches und die Dächer von Nebenanlagen, wie zum Beispiel überdachte Fahrradabstellanlagen, begrünt werden. Durch den Verlust des Lebensraumes für Vögel und Fledermäuse werden in einer späteren Baugenehmigung die erforderlichen artenschutzrechtliche Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen sein. In einem Freiraumkonzept, das parallel zur Bebauungsplanaufstellung erarbeitet wird, soll ein besonderer Schwerpunkt auf den Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt und Klima gelegt werden. Bei dessen Erarbeitung soll deshalb die Dachbegrünung - nach Möglichkeit in Kombination mit Photovoltaik, eine möglichst umfangreiche Bepflanzung der Freiflächen und die Möglichkeit einer Versickerung von Niederschlagswasser Berücksichtigung finden. Die Auslobung basiert auf den Grundlagen und Anforderungen eines städtischen Nutzungskonzept, das von Stadtplanungsamt und Gartenbauamt erstellt wurde. Diese beiden Ämter waren in den Überarbeitungsphasen des Auslobungstextes eingebunden und auch in der Jury wird die Stadt Karlsruhe umfangreich vertreten sein. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass hinsichtlich der Umsetzung des Konzepts Einvernehmen zwischen Vermögen und Bau und der Stadt Karlsruhe erzielt werden kann. Gegebenenfalls bestünde auch die Möglichkeit, dies in einer Vereinbarung zu sichern. Darüber hinaus soll mit dem Gebäude mit seiner Realisierung ein Energiestandard erreicht werden, der unter Berücksichtigung der bestandsspezifischen und anbaubedingten Anforderungen die energetischen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe für den Neubau und die Sanierung berücksichtigt. Hierzu wird im Weiteren auf das der Begründung beigefügte Energiekonzept verwiesen. Das Konzept soll als Grundlage für den Baugenehmigungsantrag dienen. Im Hinblick auf die CO 2 -Relevanz und Auswirkungen auf den Klimaschutz ist festzustellen, dass sich das Projekt „Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters“ trotz des Verlusts zahlreicher Bäume eher positiv auswirken dürfte. Dies hängt neben einer energetischen Sanierung des Bestandes vor allem daran, dass mit der Verlagerung der Probebühnen aus der Nancyhalle und dem „Jungen Staatstheater“ aus der „Insel“ zwei energetisch ungenügende Gebäude aufgegeben werden können. Außerdem entfallen tägliche Kulissentransporte zwischen den Liegenschaften. Die Möglichkeiten einer Energieversorgung mit niedrigem Primärenergiefaktor wurden geprüft und der Einsatz von Fernwärme als Vorzugslösung vorgeschlagen. Das Theater wird auch aktuell mit Fernwärme beheizt und gewährleistet somit einen Primärenergiefaktor < 0,3. Daneben sollen verpflichtend regenerative Energien wie Photovoltaikanlagen sowie erhöhte Anforderungen an den energetischen Gebäudestandard Anwendung finden. – 4 – Eine Klimaneutralität für das Gesamtbauvorhaben ist jedoch durch die vorgesehenen Ansatzpunkte nicht darstellbar. Für den Neubau werden die gesetzlichen Anforderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt und teilweise leicht übertroffen. Zusätzliche umsetzbare Optimierungsmaßnahmen im Rahmen der gegebenen Spielräume aus dem Wettbewerbsentwurf sind derzeit Gegenstand weiterer Prüfungen und werden in den weiteren detaillierten Planungen bis zum jeweiligen Baugenehmigungsantrag der Module Eingang finden können. Hier gilt es aber auch zu sehen, dass nach derzeitigem Planungsstand hinsichtlich der Klimaanpassung das Niveau des in den jüngeren Bebauungsplänen zugrunde gelegten Standards der Stadt Karlsruhe nicht erreicht wird. Dies äußert sich zum einen im Verzicht auf die sonst in den Bebauungsplänen enthaltene Festsetzung, alle Flachdächer und flachgeneigten Dächer zu begrünen und zum anderen in der Reduzierung der Substratsstärke für die verbleibende Dachbegrünungsflächen auf 10 cm gegenüber der sonst üblichen Vorgabe von 12 cm. Auch auf Fassadenbegrünungsmaßnahmen wurde verzichtet. Die vorgesehene Fassade aus Glas, Streckmetall und anthrazitfarbenen Faserzementplatten entspricht ebenfalls nicht der von der Stadt üblicherweise vertretenen Vorgabe einer hellen Fassadengestaltung, um die Wärmespeicherung und -abgabe in den Außenraum gering zu halten. Diese Abweichung von den üblichen Standards liegt darin begründet, dass es sich beim Staatstheater um einen Sonderbau handelt, dessen Gestaltung aus dem 2015 prämierten Wettbewerbsentwurf entwickelt wurde. Dem Gestaltungsgrundprinzip des Wettbewerbs folgend, sollen die beiden Volumina Dachlandschaft und Sockel als möglichst homogene, sich verschneidende Körper in Erscheinung treten. Für die Dachlandschaft als wesentliches, identitätsstiftendes Gestaltungselement wurde eine helle, champagnerfarbene Metalloberfläche gewählt. Damit der Sockel ebenso monolithisch in Erscheinung treten kann, wurde für opake Fassadenteile in diesem Bereich eine dunkle Farbgebung gewählt, die farblich homogen auf die zahlreichen Fensterbänder (Glas tritt dunkel in Erscheinung) abgestimmt ist. Insgesamt ist der Anteil von dunklen opaken Fensterflächen im Vergleich zu Glasflächen und der hellen Dachlandschaft sehr gering. In der Auslobung, bei der im Vorfeld auch die Stadt Karlsruhe beteiligt wurde, ist keine Anforderung an eine Fassadenbegrünung enthalten gewesen. Eine nachträgliche Applizierung auf die wenigen Fassadenbereiche über 50 m² Ansichtsbreite, die geschlossen und ohne Fenster sind, wäre sowohl funktional aufgrund der angrenzenden Freibereiche, als auch gestalterisch problematisch. Die heterogene Dachstruktur unterhalb des geplanten Sekundärdaches (= offene Lamellenstruktur) ist in großen Teilen mit Technikaufbauten belegt. Auf ca. 2.800 m2 der Dachflächen (entspricht rund 15 % der Gebäudegrundfläche) ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen, die aufgrund der Bestandsstatik der Dächer nur 10 cm hoch (statt der angestrebten 12 cm) ausgeführt werden kann. Zur Kompensation wird eine künstliche Bewässerung geprüft. Erweiterte Ausführungen des Landes Baden-Württemberg zum Energiestandard des Bauvorhabens und den geplanten Ansatzpunkten für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur baulichen Nachhaltigkeit sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. 2. Zum Verfahren und der Beteiligung am bisherigen Planungsprozess Das überarbeitete Wettbewerbsergebnis für den Neubau und die Sanierung des Staatstheaters wurde dem Planungsausschuss am 15. Oktober 2015 vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurde durch die Verwaltung ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Die Größe und Lage des Plangebiets im Innenbereich ermöglicht die Durchführung eines Bebauungs- planverfahrens nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB unter erleichterten Voraussetzungen. Hierzu gehören im Wesentlichen der Verzicht auf den ansonsten nach § 2a BauGB vorgeschriebenen Umweltbericht sowie die Umweltprüfung (§ 13 Abs. 3 BauGB). Gleichwohl wurden die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt betrachtet und bewertet. So erfolgte durch das Büro arguplan – 5 – GmbH eine Prüfung der betroffenen Umweltbelange und durch das Ingenieurbüro ISRW GmbH wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die schalltechnischen Aspekte der Planung betrachtet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt am 16. November 2018 im Ständehaussaal, Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe statt. Die Veranstaltung war nur mäßig besucht und brachte aus Sicht der Stadtplanung keine Erkenntnisse, die im weiteren Verfahren hätten Berücksichtigung finden müssen. Aus dem Kreis der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange kamen Rückmeldungen des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, des BUND, der Deutschen Telekom, des Forstamts, des Landratsamts Karlsruhe - Gesundheitsamt, des Nachbar- schaftsverbands Karlsruhe, des Polizeipräsidiums, des Regierungspräsidiums Stuttgart - Luftverkehr, des Regierungspräsidiums Karlsruhe - Referat 21, des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, der Stadtwerke, der Verkehrsbetriebe, von Vermögen und Bau sowie den Umweltverwaltungsbehörden beim Zentralen juristischen Dienst. Während die meisten Behörden und Träger öffentlicher Belange keine Bedenken oder Anregungen zu den Inhalten des Bebauungsplans vorzutragen hatten, wurde die Planung seitens des BUND in einigen Punkten deutlich kritisiert. Dies betrifft insbesondere die Fällung der Bäume mit den nachteiligen Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz, die nur eingeschränkte Dach- und Fassadenbegrünung sowie die fehlenden Energie- und Freiraumkonzepte. So wird gefordert, dass für die gefällten Bäume in vollem Umfang einen Ausgleich zu erfolgen hat und nicht nur für 15 Bäume. Seitens der Verwaltung wird jedoch im Plangebiet kein Raum gesehen, wo Baumpflanzungen mit Bodenanschluss erfolgen können, die über diese Anzahl hinausgeht. Das Gelände des Staatstheaters wird durch die Vergrößerung des Gebäudes und den bereits bestehenden Unterbau mit einer Tiefgarage sehr stark ober- und auch unterirdisch genutzt. Die festgesetzte Zahl an Ersatzpflanzungen wird als das maximal mögliche angesehen. Darüber hinausgehend werden auf dem Grundstück klein- bis mittelkronige Bäume und auch Sträucher gepflanzt werden können (zum Beispiel auf der Tiefgarage). Hierzu werden im Bebauungsplan aber nur allgemeine Festsetzungen (siehe Ausführungen zu Ziffer 1.) aufgenommen, um eine Optimierung der Grünordnung durch den Freianlagenwettbewerb zu ermöglichen. Bezüglich des Energiekonzepts ist anzumerken, dass dieses erst erarbeitet wurde und insofern noch nicht Bestandteil des in der Trägeranhörung versandten Bebauungsplanentwurfs war. Dessen Inhalte sollen jedoch als Grundlage für den Baugenehmigungsantrag dienen. Die vom BUND vorgetragene Verschlechterung der Lebensräume von Vögeln durch die Fällung einer Vielzahl von Bäumen ist leider unumgänglich, um die angestrebte Erweiterung des Staatstheaters zu ermöglichen. Die erforderlichen Vermeidungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen für die einzelnen Arten werden ihm Baugenehmigungsverfahren festzulegen sein. Eine artenschutzrechtliche Prüfung hat hierzu verschiedene Maßnahmen erarbeitet. Hierbei handelt es sich um die Entfernung der Vegetation außerhalb der Brutzeit, Vergrämungsmaßnahmen zu den Vögeln und die rechtzeitige Bereitstellung von Nistkästen als Ersatz. Im Bebauungsplanverfahren kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Durchführung dieser Maßnahmen eingehalten werden können. Zur selben Einschätzung ist auch die untere Naturschutzbehörde gelangt, die ebenfalls eine Stellungnahme im Verfahren abgegeben hat. Bereits in die Festsetzungen des Bebauungsplans soll noch aufgenommen werden, dass bei großen Glasflächen, Durchsichten und Übereckverglasungen Vogelschutzglas sowie für die Außenbeleuchtung eine insektenfreundliche Beleuchtung bei der Realisierung des Vorhabens Verwendung finden. Die Anregungen der unteren Immissionsschutzbehörde zu den Schallschutzmaßnahmen wurden gut- achterlich abgearbeitet und sind soweit erforderlich in die Festsetzungen des Bebauungsplans auf- genommen worden, um bauliche Maßnahmen am Gebäude des Staatstheaters selbst zu sichern sowie auch die umliegende Wohnnutzung vor erheblichen Beeinträchtigungen aus dem Plangebiet zu schützen (siehe Ziffer 9 der Festsetzungen). – 6 – Die im Verfahren eingegangene Stellungnahme von Vermögen und Bau geht bereits stark auf das Bauvorhaben selbst ein und führt quasi einen Abgleich zwischen dem geplanten Bauvorhaben und den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch. Zum Teil konnte hierbei Einigung mit der Stadtplanung erzielt werden, es zeigt sich aber auch, dass das Land Baden-Württemberg in einzelnen Punkten die Anforderungen des Bebauungsplanes als zu einengend empfindet. Seitens der Stadtplanung wurden hier noch Anpassungen des Entwurfs des Bebauungsplanes vorgenommen, wie in der beigefügten Synopse erläutert wird. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass sich die städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Karlsruhe insbesondere zur Begrünung in dem Bebauungsplanentwurf noch nicht vollständig wiederfinden und in dem noch ausstehende Freianlagenkonzept detailliert entwickelt werden müssen. Insofern müssen danach auf der Grundlage des Konzepts einvernehmliche Lösungen mit dem Land Baden-Württemberg gefunden werden, da eine bauplanungsrechtliche Sicherung ausscheidet, es sei denn man würde nach der nun anstehenden Auslegung des Bebauungsplanentwurfs noch Änderungen oder Ergänzungen am Bebauungsplanentwurf vornehmen wollen. Dies würde aller Voraussicht nach aber eine erneute Auslegung des Planentwurfs nach sich ziehen und somit zu Verfahrensverzögerungen führen. Bezüglich der eingegangenen Stellnahmen und ihrer Bewertung durch die Stadtplanung verweisen wir im Übrigen auf die als Anlage 1 beigefügte Synopse. 3. Verfahrensfortgang Der betroffenen Öffentlichkeit ist nunmehr in einem weiteren Verfahrensschritt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zu geben, zum Bebauungsplanentwurf in der jetzigen Fassung Stellung zu nehmen. Das kann mit einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Hierzu wird dem Gemeinderat empfohlen, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe-Südstadt, und die Fortführung des Verfahrens mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 3. Januar 2019 in der Fassung vom 8.April 2021 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen.

  • Staatstheater_Entwurf
    Extrahierter Text

    WBF PL ÖFZ WBF S WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF S WBF WBF S WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF HDL WBF WBF WBF ÖFZ HDL WBF WBF HDL S WBF HDL WBF WBF WBF WBF Wbürog Tgar Whs Whs WGhs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Ghs Vwg WGhs WGhs Whs WGhs Whs Schu Gar Schu Whs Whs Schu Gar Btrg Gar Bad. Staatstheater WGhs Ghs Whs Whs Whs Schu Schu Whs WGhs Schu Schu Whs Whs Schu WGhs Whs WGhs Schu WGhs Whs WGhs WGhs Schu Ghs WGhs Tgar WGhs Whs Whs Tgar Whs Whs Whs Gar Whs Btrg Whs Whs Btrg Whs Whs WGhs Whs Whs Whs WGhs WGhs Whs Whs WGhs Whs Büro Gar Veranst Gar Whs Ghs Büro Whs Btrg Btrg Whs Schu Whs Whs Vwg Whs Whs Whs WGhs Gar Btrg Whs WGhs Whs WGhs WGhs 2 6 28 6 10 94 78 3 80 2 5 18 5 3 10 12 16 20 9 11 35 90 84 2 4 8 34 3 5 4 88 1a 3 100 14 26 37 82 8a 2 11 36 2 8 5 7 92 1 32 1 9 3 2 22 1 7 13 15 1 4 5d 30 11 86 96 1 3 Hermann-Levi-Platz Baumeisterstraße Finterstraße Marienstraße Ettlinger Straße Meidingerstraße Kriegsstraße Ettlinger-Tor-Platz Kriegsstraße 3326 2922 2971 2969 1422 3350 2940 2959 1421 3325/1 3325/17 2925 2965 3325/4 3325/20 2958 3325/16 1425 2957 3095 2950 2968 3348 3325/18 2920 2921 2923 2924 2951 2966 2967 2921/1 2954 2939 3325/21 2961 3325/19 2955 1419 2926 2963 2974 1420 2970 2962 3325/13 1427 2934 2952 3325/15 TGa SO Kultur P P Taxi P P P P P P P G G G G gr,fr,lr gr,fr,lr gr,fr,lr St Ausfahrt TGa Einfahrt TGa U U Maststandort VBK Maststandort VBK Maststandort VBK Maststandort VBK Maststandort VBK Maststandort VBK Maststandort VBK GH 33,00 m GH 28,00 m WH 18,75 m WH 18,75 m WH 18,75 m WH 18,75 m WH 18,75 m WH 18,75 m WH 18,75 m BEBAUUNGSPLAN KARLSRUHE, 03.01.2019 STADTPLANUNGSAMT: STADT KARLSRUHE SÜDSTADT M. 1 : 500 Aufstellungsbeschluß gemäß § 2Abs. 1 BauGB Billigung des Entwurfs durch den Gemeinderat und Aufstellungsbeschluß gemäß § 3Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2BauGB, § 74 Abs. 7 LBO Satzungsbeschluß gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Karlsruhe, .......... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten ( § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO ) mit der Bekanntmachung Beim Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauBG) "Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs-, Meidingerstraße" Entwurf am .......... am .......... vom .......... bis .......... am .......... Fassung: 08.04.2021 am ..........ab .......... Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Baugrenze Z E I C H E N E R K L Ä R U N G GehwegGrenze des räumlichen Geltungsbereiches Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB Parkierung für Taxi Sondergebiet: Kultur SO Kultur G Öffentliche Verkehrsfläche Stellplatz St Fläche für Tiefgarage TGa P Taxi Straßenbegrenzungslinie Öffentliche Parkierung P Bäume Erhalt Sonstige Planzeichen Bäume Bestand Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger gr,fr,lr Ein- und Ausfahrt obererdisch mit LadezonenEin- bzw. Ausfahrt Tiefgarage Bauwerke U-Strab U Max. Wandhöhe WH 18,75 m Max. Gebäudehöhe GH 33,00 m LED-Wand mit AusstrahlungsrichtungBäume entfallendBäume bereits gefällt aufgrund einer vorhandenen Baugenehmigung Ansicht NordAnsicht SüdAnsicht Ost Datei: K:\nextcloud\0_Staatstheater\2021-04-08_Staatstheater_Vorentwurf.dwg Plott: 12.04.2021 Systemschnitte der Dachflächen Übersichtsplan Maßstab 1:10.000

  • AB BPL-Festsetzungen-Staatstheater-Stand 080421
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“ Karlsruhe –Südstadt Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen ..................................................................... 3 1. Art der baulichen Nutzung ................................................................................. 3 2. Maß der baulichen Nutzung ............................................................................... 3 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ......................................................... 3 3.1 Abweichende Bauweise ..................................................................................... 3 3.2 Überbaubare Grundstücksfläche ......................................................................... 3 4. Stellplätze......................................................................................................... 4 5. Nebenanlagen .................................................................................................. 4 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung .................................................. 4 6.1 Pflanzbindung Bestandsbäume ........................................................................... 4 6.2 Pflanzgebote Einzelbäume ................................................................................. 5 6.3 Pflanzflächen für Bäume auf befestigten Flächen ................................................. 5 6.4 Pflanzflächen für Bäume auf der Tiefgarage ......................................................... 5 6.5 Baumpflanzungen allgemein .............................................................................. 5 6.6.2 Begrünung Nebenanlagen .................................................................................. 6 6.6.3 Tiefgaragenbegrünung ....................................................................................... 6 7. Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung .................. 6 7.1 Verwendung von Vogelschutzglas (VM 3): ........................................................... 6 7.2 Verwendung von Insektenfreundliche Beleuchtung .............................................. 7 8. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen ..................................................... 7 9. Schallschutz ...................................................................................................... 7 9.1 Gewerbe- und Anlagenlärmkontingentierung ...................................................... 7 9.2 Stellplätze Meidinger Straße............................................................................... 9 9.3 Ladevorgänge nachts ......................................................................................... 9 9.4 Schalldämm-Maße der Außenbauteile................................................................. 9 II. Örtliche Bauvorschriften ................................................................................. 11 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ......................................................... 11 1.1 Dächer ........................................................................................................... 11 1.2 Fassaden ........................................................................................................ 11 2. Werbeanlagen und Automaten ......................................................................... 11 3. Außenantennen .............................................................................................. 12 4. Niederspannungsfreileitungen .......................................................................... 12 5. Niederschlagswasser ....................................................................................... 12 III. Sonstige Festsetzungen ................................................................................... 13 - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplanes, beste- hend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416) je- weils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Sondergebiet Kultur Zulässig sind - Kulturelle Nutzungen - Schank- und Speisewirtschaften Nicht zulässig sind - Vergnügungsstätten aller Art 2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die in der Planzeichnung eingetragenen Bau- grenzen und Wandhöhen festgesetzt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß ab dem unteren Bezugspunkt von 116,48 m ü. NN (Fertigfußboden Erdgeschoss) bis zum oberen Ab- schluss der Wand, maßgeblich ist die Oberkante der Attika. Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 3.1 Abweichende Bauweise Maßgebend für die Bauweise sind die in der Planzeichnung eingetragenen Baugrenzen und die Gebäude- und Wandhöhen. 3.2 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Planeintrag von Baugrenzen festgesetzt. Es können innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflä- che die Gebäude ohne Begrenzung ihrer Länge errichtet werden. - 4 - 4. Stellplätze Tiefgaragen sind nur in den dafür in der Planzeichnung festgesetzten Flächen zulässig. Garagen und Carports sind unzulässig. Tiefgaragenzu- und -abfahrten und Zu- und Abfahrten zu der Anlieferungsrampe sind nur in den im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes eingetragenen Bereichen zuläs- sig. Maximal 9 offene, nicht überdachte Stellplätze mit ihren Zu- und Abfahrten sind in den dafür in der Planzeichnung festgesetzten Fläche zulässig. Die Lage der Stellplätze ist so zu wählen, dass der Erhalt der mit Erhaltungsgebot dargestellten Bäume nicht gefährdet wird (S. Ausführungen zum Baumschutz in B. Hinweise Ziff. 17). 5. Nebenanlagen Oberirdische Nebenanlagen sind mit Ausnahme von Wegen, Wasserbecken und Pergo- len nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Fahrradabstellanlagen sind innerhalb des gesamten Baugrundstückes zulässig. 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 6.1 Pflanzbindung Bestandsbäume Die durch Planeintrag mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzten Bestandsbäume sind dauerhaft zu erhalten, zu schützen und fachgerecht gemäß ZTV-Baumpflege (Zu- sätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) zu pflegen. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein Baum in der festgesetz- ten Pflanzgüte zu pflanzen. In den Schutzbereichen (Kronentraufe + 1,5 m) der zum Erhalt festgesetzten Bäume sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen generell unzulässig. Ausnah- men sind mit dem Gartenbauamt vorab abzustimmen. Bei der Auswahl von Standorten für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten ist auf Bestandsbäume Rücksicht zu neh- men. Für den Wege- und Stellplatzbau in den Schutzbereichen der Bäume (Kronentraufberei- che zuzüglich 1,50m) ist die eingriffsminimierende Herstellung gemäß RAS-LP 4 (Richtli- nie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) verpflichtend. Die Unterkante des Belags muss über den Wurzeln der zu erhaltenden Bäume liegen. Der Abtrag von Oberboden sowie Auskofferungsarbeiten sind in Handarbeit oder mit dem Saugbagger auszuführen. Tiefe: max. 40 cm. Im Schutzbereich sind die zu Tage tretenden Wurzeln zu erhalten und in den Unterbau zu integrieren. Als Unterbau sind als geeignet nachgewie- sene Baumsubstrate zu verwenden. Der Belag muss wasser- und luftdurchlässig sein. (Weitere Ausführungen zum Baumschutz S. Ausführungen zum Baumschutz in B. Hin- weise Ziff. 17).) - 5 - 6.2 Pflanzgebote Einzelbäume Es sind mindestens 15 großkronige standortgerechte Bäume mit Bodenanschluss (Wur- zelraum mindestens 36 m³) im Plangebiet zu pflanzen. (Vorschläge zu empfohlenen Ar- ten siehe Straßenbaumliste Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz GALK.) 6.3 Pflanzflächen für Bäume auf befestigten Flächen Für Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mind. 24 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durchwurzelbare Raum hat mindestens 36 m³ je Baum bei einer Tiefe von 1,5 m zu betragen. Eine teilweise Überbauung der Baum- scheibe ist möglich, wenn aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich. Der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube ist fachgerecht (s. hierzu B. Hinweise zum Bebauungsplan Ziff. 18) mit verdichtbarem Baumsubstrat zu verfüllen. Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfolgen. Erforderlichenfalls sind im überbau- ten Bereich geeignete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässerungssys- tem) vorzusehen, um den langfristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Bäume, die möglichen Beschädigungen durch den Verkehr ausgesetzt sind, müssen einen Anfahr- schutz erhalten. 6.4 Pflanzflächen für Bäume auf der Tiefgarage Für die Pflanzung von Bäumen auf der Tiefgarage sind mittelkronige Arten zu verwen- den. Im Bereich der Baumstandorte ist die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb ei- ner Drän- und Filterschicht mindestens 1 m im Radius von mindestens 3,50 m rings um den Stamm zu erhöhen. Für die Bäume ist eine automatische Bewässerung vorzusehen. Bei Pflanzung der Bäume in Tiefgaragenaussparungen hat die Mindestgröße der Tiefga- ragenaussparung im Lichtmaß mindestens 25 m² je Baum zu betragen, wobei eine Seite der Aussparung mindestens 5 m lang sein muss. Für die Bäume ist eine automatische Bewässerungsanlage vorzusehen. 6.5 Baumpflanzungen allgemein Alle zu pflanzende Bäume sind als Hochstämme mindestens in der Qualität 4 x ver- pflanzt, Stammumfang 20/25 cm zu pflanzen. Aus gestalterischen Gründen können aus- nahmsweise auch Solitäre gepflanzt werden. Bei der Pflanzung von Nadelbäumen und Solitären gilt eine Mindestpflanzgröße von 200 - 250 cm Höhe. Bei der Auswahl der Pflanzstandorte sind notwendige Abstände zu Leitungen, Kanälen, Beleuchtung sowie Zufahrten zu berücksichtigen. Alle Bäume sind dauerhaft zu pflegen, zu unterhalten und bei Abgang in der nächsten Pflanzperiode zu ersetzen. 6.6 Dach- und Tiefgaragenbegrünung 6.6.1 Dachbegrünung Es ist eine Fläche von mindestens 2.800 m² auf dem Theatergebäude zu begrünen. Die geschlossene Vegetationsdecke ist dauerhaft zu gewährleisten. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat min- destens 10 cm im gesetzten Zustand zu betragen. - 6 - Eine automatische Bewässerung der Dachbegrünung ist vorzusehen. Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung aus Kräutern nach der folgenden Liste: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr. Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 6.6.2 Begrünung Nebenanlagen Die Dächer von Nebenanlagen, wie z.B. überdachte Fahrradabstellanlagen sind vollstän- dig extensiv zu begrünen. Die geschlossene Vegetationsdecke ist dauerhaft zu gewähr- leisten. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 10 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Die Einsaat erfolgt entspre- chend der Regelung unter Ziffer 6.6.1 6.6.3 Tiefgaragenbegrünung Die Dachfläche der Tiefgarage ist mindestens zu 30 % zu begrünen. Die Stärke des Be- grünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 50 cm im ge- setzten Zustand zu betragen 7. Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 7.1 Verwendung von Vogelschutzglas (VM 3): Bei großen Glasflächen, Durchsichten und Übereckverglasungen ist die Verwendung von Vogelschutzglas erforderlich, deren Markierungen für Vögel sichtbar sind oder die Ver- wendung von mattiertem, gefärbten, bedrucktem oder strukturiertem Glas, welche das Vogelschlagrisiko auf ein Minimum reduzieren. Es sind reflexionsarme Gläser mit einem (Außenreflexionsgrad von max. 15 %) zu ver- wenden. - 7 - 7.2 Verwendung von Insektenfreundliche Beleuchtung Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insek- ten für die Straßen, Wege- und Gebäudebeleuchtung (Maßnahme des Umweltbeitra- ges): Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich insektenverträgliche, staubdichte Beleuchtungseinrichtungen (Natriumdampf-Niederdruck- bzw. -Hochdrucklampen oder LED) einzusetzen Die Leuchten sind so auszurichten, dass sie gezielt nur die Straßen und Wege, nicht jedoch angrenzende Gehölze oder Grünflächen ausleuchten. Für Masten sind ausschließlich matte, nicht reflektierende Materialien zu verwenden. Gebäudebe- leuchtungen sind auf das für die Sicherheit erforderliche Maß zu reduzieren. Ihre Höhe ist an die standörtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit anzupassen. 8. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Aufschüttungen und Abgrabungen sind nur innerhalb des Baubereiches und zur Anpas- sung an die öffentliche Erschließung zulässig. Davon ausgenommen sind Aufschüttungen auf dem Dach der Tiefgarage zur Anlage von Vegetationsflächen für Begrünungsmaß- nahmen gemäß Ziffer 6.4.und 6.6.3. 9. Schallschutz 9.1 Gewerbe- und Anlagenlärmkontingentierung Zulässig sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgen- den Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN 45691 weder tags (6.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten. Emissionskontingente tags und nachts in dB Teilfläche L EK, tags L EK, nachts Plangebiet 57 44 Als maßgebliche Orte zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen folgende Immission- sorte ausgewählt: Immissionsorte außerhalb des Betriebsgeländes IO Nr. Immissionsort Nutzung 1 Baumeisterstraße 8a WB 2 Baumeisterstraße 26 WB 9 Finterstraße 2 MKt*) 10 Ettlinger-Tor-Platz 2 MKt*) 11 Kriegsstraße 5d WA 12 Kriegsstraße 90 MK 13 Kriegsstraße 96 MK 14 Kriegsstraße 100 MKt*) 15 Meidingerstraße 1 WA 16 Meidingerstraße 9 WA 17 Ettlinger-Tor-Platz 2 MKt*) 18 Wilhelmstraße 1 WB - 8 - Anmerkung: *) Am IO erfolgt nachts keine schutzbedürftige Nutzung. Deshalb unterbleibt dort die Anwen- dung eines Nacht-Immissionswerts An IO 18 findet derzeit keine Nutzung im Nachtzeitraum statt. Unter Berücksichtigung der im Richtungssektor angrenzender schutzbedürftiger Bereiche mit Nachtnutzung und einer möglicherweise später auch an Immissionsort IO 18 gegebenen Nachtnutzung wird IO 18 ein Immissionsrichtwert nachts zugeordnet. Für die Emissionsorte, die in den im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis L liegen, darf das Emissionskontingent L EK der einzelnen Teilflächen um die nachfolgend darge- stellte Zusatz Kontingentierung L EK, zus erhöht werden. (Abbildung 1 aus Schalltechnischem Gutachten ISRW, Dr.-Ing. Klapdor GmbH vom 13.04.2020, Seite 10) - 9 - Die Einhaltung dieser Festsetzung ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Die der Planung zugrunde liegenden DIN-Vorschriften können bei der Stadt Karlsruhe Stadt- planungsamt, Lammstraße 7 eingesehen werden. 9.2 Stellplätze Meidinger Straße Auf den Stellplätzen auf dem Betriebsgelände an der Meidinger Straße dürfen nachts im Zeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr keine Fahrzeugbewegungen stattfinden. Dies ist durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Maßnahmen können z.B. die Anordnung einer Schrankenanlage oder andere abschließbare Absperrungen sein. Ausgenommen hiervon ist die nächtliche Abfahrt von 3 Stellplätzen durch den Thea- terarzt und Brandschutzpersonal. 9.3 Ladevorgänge nachts Im Nachtzeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr dürfen keine Liefer- und Ladevorgänge auf dem Betriebsgelände stattfinden. 9.4 Schalldämm-Maße der Außenbauteile Zur Sicherstellung des baulichen Schallschutzes am Gebäude sind die ausgewiesenen ge- samten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R‘w,ges an den Fassaden einzuhalten. Resultierende Außenlärmpegel und erforderliche gesamte Schalldämm-Maße an den Fassaden des Gebäudes Badisches Staatstheater (Abbildung 1 aus Schalltechnischem Gutachten ISRW, Dr.-Ing. Klapdor GmbH vom 28.10.2020, Kapitel 13.4 Seite 41) - 10 - Die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergeben sich nach DIN 4109-1:2018-01 unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach Gleichung (6): (6) R‘w’ges : La – Kraumart - 11 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind Dachformen innerhalb der Umrisse der Systemschnitte (s. Planzeichnung). Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind – auch ergänzend zur Dachbegrünung - zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Ferner sind sie um das Maß ihrer Höhe ab Oberkante Attika von den Außenwänden abzurücken. Die Befesti- gung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu ge- stalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrü- nung führen. Technische Aufbauten für Lüftung, Fahrstuhl, etc., sind innerhalb der Dachfläche anzu- ordnen. Sie dürfen vom öffentlichen Raum aus nicht sichtbar sein. 1.2 Fassaden Photovoltaikelemente und Anlagen zur solarthermischen Nutzung können in die Fassa- den integriert werden. 2. Werbeanlagen und Automaten Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht mit Ausnahme einer LED-Wand an der Fassade des Staatstheaters (Lage S. Planzeichnung), drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer o- der Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude zulässig. Werbeanlagen sind so zu gestalten, anzubringen und zu unterhalten, dass sie sich nach Form, Größe, Gliederung, Material, Farbe und Anbringungsart in das Erscheinungsbild der baulichen Anlage, mit denen sie verbunden sind, einfügen. Dabei ist auf die hohe ge- stalterische und städtebauliche Bedeutung des aus einem Wettbewerb hervorgegange- nen Gebäudeentwurfs besonders Rücksicht zu nehmen. Werbeanlagen für kulturelle Nutzungen sind wie folgt zu gestalten: 1. Werbeanlagen müssen sich in die Gestaltung der Fassade geometrisch regelmäßig einfügen. Sie dürfen die charakteristischen architektonischen Merkmale des Gebäu- des nicht überdecken und müssen einen optisch wirksamen Abstand zu diesen ha- ben. 2. Aus mehreren einzelnen Teilen bestehende Werbeanlagen müssen gestalterisch auf- einander abgestimmt sein. 3. Werbeanlagen dürfen maximal bis zum oberen Abschluss der Wand angebracht wer- den. 4. Werbeanlagen sind nur am Gebäude zulässig. - 12 - Werbeanlagen für gastronomische Nutzungen sind bis zu folgenden Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,60 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m². 3. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zuläs- sig. 4. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 5. Niederschlagswasser Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist was- serdurchlässig auszuführen. - 13 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 458 „Baumeisterstraße“, in Kraft getreten am 26.7.1975, wird in dem Teilbereich aufgehoben, der durch diesen Bebauungsplan neu geregelt wird. Karlsruhe, 3. Januar 2019 Fassung vom 8. April 2021 Stadtplanungsamt Heike Dederer

  • Anlage 2 zur GR-Vorl_Bericht zum Energiekonzept BST
    Extrahierter Text

    Badisches Staatstheater, Sanierung und Erweiterung AZ: K1-33KA.015-05 Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg zum Klimaschutz und zur energetischen Optimierung bei der Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe Grundlagen Das Staatstheater Karlsruhe wurde im Zeitraum von 1970 bis 75 gebaut. Die bereits zur Bauzeit durch einen restriktiven Kostenrahmen geprägten Flächen- und Ausstat- tungsstandards entsprechen nicht den heutigen Anforderungen. Die Zahl der Sparten hat sich erhöht, Anspruch und Reputation des Hauses haben sich fortentwickelt, die technischen und funktionalen Möglichkeiten entsprechen nicht den Bedingungen an einen angemessenen Spiel- und Probebetrieb. Der Personalkörper und die Zahl der Aufführungen haben sich vermehrt. Das Haus zeigt große materielle und strukturelle Defizite. Durch Um- und Anbauten und die technische Ertüchtigung des Bestandes sollen optimierte Arbeits- und Spielbedingungen geschaffen sowie die baulichen Defizite des Bestandsgebäudes behoben werden. Ziel ist es, durch eine Standortzusammen- legung den künstlerischen Betrieb zu stärken und gleichzeitig Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Betriebes zu verbessern. Mit Ausnahme eines Kulissenlagers, welches die Lager vor Ort ergänzt, sollen zukünftig alle Funktionen am Hauptstandort vereinigt werden, wodurch in allen Bereichen Synergien entstehen und Betriebsab- läufe gestrafft werden können. 2011 wurde ein Sanierungs- und Organisationsgutachten erstellt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Gutachtens wurde, nach mehreren Voruntersuchungen, in 2012 entschieden, das Theater am bestehenden Standort zu erweitern und zu sanieren. Das Bauen sollte dabei im laufenden Betrieb erfolgen, um Auslagerungen des Theater- und Spielbetriebes auf ein unbedingt notwendiges Maß reduzieren zu können. Am 02.Dezember 2014 ging die Arbeitsgemeinschaft Delugan Meissl Associated Architects (Wien) und Wenzel + Wenzel (Karlsruhe) als Sieger aus dem Planungs- wettbewerb für die Sanierung und Erweiterung des Staatstheaters hervor. Als Zielvorgaben in der von Stadt und Land verabschiedeten Wettbewerbsauslobung sollten die Anforderungen der seinerzeit gültigen Energieeinsparverordnung deutlich unterschritten werden. Der Grenzwert des Jahres-Primärenergiebedarfs und die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Gebäudehülle be- zogen auf die EnEV 2009 waren bei Neubauteilen des Entwurfs um mind. 30 % zu unterschreiten. Dieser Wert entsprach auch dem Leitziel 6 der Leitlinie Energie- effizienz und Nachhaltiges Bauen der Stadt Karlsruhe. Für die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Planungs- und Bauprozess landeseigener Gebäude waren weiterhin die Handlungsleitlinien zur „Stärkung der Nachhaltigkeit im Staatlichen Hochbau“ zu berücksichtigen. Anlage 2 Eine weitere über die Vorgaben des Wettbewerbs hinausgehende Arbeitsgrundlage zu den energetischen Zielen wurde in den Abstimmungen zwischen Stadt und Land seit 2015 nicht vereinbart. Planungs- und Genehmigungsstand Die Umsetzung des Gesamtprojektes Erweiterung und Sanierung des Badischen Staatstheaters erfolgt in einer Vorwegmaßnahme und drei zeitlich nacheinander zu bauenden Modulen 1 bis 3. Die Vorwegmaßnahmen befinden sich derzeit in Ausführung. Für Modul 1 (Neubau Schauspielhaus) wurde im Oktober 2020 die Entwurfsplanung abgeschlossen, gestalterische und konstruktive Vorgaben in Materialität und Geo- metrie sind damit in den wesentlichen Grundzügen für die weiteren Module fest- gelegt. Die Bauunterlage wurde vom Amt Karlsruhe am 11.01.2021 fertiggestellt und von der Betriebsleitung mit Schreiben vom 05.02.2021 genehmigt. Am 18.02.2021 wurde der Bauantrag für M1 bei der Stadt Karlsruhe eingereicht. Die Module 2 und 3 liegen in der Tiefe einer Vorentwurfsplanung vor und werden beginnend ab 2022 in den jeweils erforderlichen Planungs-/Genehmigungs- und Ausführungsschritten weiterbearbeitet. Vorwegmaßnahme (VM) Luftbild Bestand Im Wesentlichen wird ein Eingangsprovisorium errichtet, welches temporär die Funktionen des wegfallenden Bestandsgebäudeteils aufnimmt sowie eine neue Zu- und Abfahrt für die bestehende Tiefgarage geschaffen. Weiterhin umfasst die Vorwegmaßnahmen alle Teilabbruch-/Sicherungsmaßnahmen und Raumabschlüsse die für den Beginn M1 am Übergang zum weiter in Nutzung befindlichen Bestand erforderlich sind. Modul 1 Modul 1 beinhaltet im Wesentlichen das Schauspielhaus, drei Kleinbühnen (Junges Staatstheater, Studio- und Werkstattbühne) sowie mehrere Probebühnen. Es wird zu ca. 2/3 als Neubauvolumen und zu ca. 1/3 als Umbau von Bestandsstrukturen umgesetzt. Darstellung: Eingangsprovisorium (blau) und Zustand nach Fertigstellung Modul 1 (rot und grün). Module 2 und 3 Modul 2 sieht im Wesentlichen die Erweiterung und Umstrukturierung des musikalischen Apparats durch Proberäume/ -bühnen der Bereiche Oper, Orchester, Chor und Ballett Neubau mit Umbauarbeiten in den Anschlussbereichen zum Bestand vor. Modul 3 umfasst die Sanierung des bestehenden Großen Hauses und des Foyers, die Ergänzung des Foyers und den Umbau, die Sanierung und die Ergänzung sämtlicher Werkstätten sowie die Sanierung von bestehenden kleinräumlichen Strukturen im musikalischen Apparat und der Verwaltung. Es wird davon knapp die Hälfte als Neubauvolumen umgesetzt. Zur Optimierung der Baumaßnahme wird in 2021 eine Änderung der Bauteilreihen- folge weiterverfolgt, um weitere Synergien bei der Bestandssanierung zu erzielen. Darstellung: Modul 2 (hellblau) Modul 3 (gelb und violett). Zielsetzungen Nachhaltigkeit im Theaterbetrieb Die Erweiterung und Sanierung des Staatstheaters ermöglicht einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Theater- und Spielbetrieb. Durch Umbau und Weiternutzung des bestehenden Gebäudes wird das Neubauvolumen minimiert und Materialressourcen eingespart. Durch Zusammenführung des Theaters an einem Standort und, in der Folge, Aufgabe einiger externer Gebäudenutzungen (Nancyhalle, Insel, Ergotti) soll zudem ein effizienter Betrieb gewährleistet sowie die Bewirtschaftungskosten nachhaltig gesenkt werden. Durch Schaffung von Bereitstellungsflächen für die Bühne wird darüber hinaus die derzeit notwendige umfangreiche tägliche Logistik mit Sattelschleppern zwischen Haupthaus und Außenlager deutlich reduziert. Im Zeitraum 12/2016 bis 07/2019 wurde hierzu ein Energieaudit für das Badische Staatstheater gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 durchgeführt. Nachhaltigkeit im Bauablauf Die modulare zeitliche Abfolge und die Durchführung der Maßnahme im laufenden Betrieb reduziert die Erfordernisse an auszulagernde Theaterfunktionen während der Bauzeit maximal. Dies bedeutet eine maximale Einsparung von Materialressourcen. Nachhaltigkeit in Planung und Bauausführung Zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Staatlichen Hochbau wurde im Jahr 2015 der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums für Baumaßnahmen des Landes Baden-Württemberg eingeführt. Seit 2017 erfolgt auch die Zertifizierung von Gebäuden des Landes nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB). Das BNB ist für Neubauten der Systemvarianten Unterrichtsgebäude sowie Büro- und Verwaltungsgebäude des Landes eingeführt. Bei Baumaßnahmen, die diesen beiden Systemvarianten des BNB nicht zugeordnet werden können, sollen die Grundzüge des Nachhaltigen Bauens ohne Zertifizierung beachtet werden. Hierfür wird der Leitfaden Nachhaltiges Bauen in der jeweils aktuellen Version unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Bauaufgabe (hier: Theater als Sonderbau und die Kombination Neubau/Bestandsbauteile) bei Planung und Baudurchführung zugrunde gelegt. Sowohl der Leitfaden Nachhaltiges Bauen, als auch das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) verfolgen einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz, der neben ökologischen und ökonomischen Qualitäten auch soziokulturell-funktionale und technische Qualitäten sowie Prozessqualitäten betrachtet. Energetischer Zielwert Als Zielwert wurde für das BST im Wettbewerb und für die darauffolgende Planung ein Referenzgebäude nach EnEV 2009 mit einer 30-prozentigen Unterschreitung vorgegeben. Die EnEV 2014 hat die Anforderungsgrundlage bzw. das Referenzgebäude der EnEV 2009 zunächst übernommen, jedoch mit der Maßgabe, dass ab 01. Januar 2016 der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes um 25 % zu unterschreiten ist. Diese Anforderungsgrundlage wurde ebenfalls im GEG 2020 für Nichtwohngebäude verankert. Die Maßgabe eines Primärenergiebedarfs von 30 % unter dem Referenzgebäude- ansatz wird, soweit bisher für Modul 1 bilanziert, unterschritten, und liegt nach zuletzt durchgeführter Bilanzierung zur Leistungsphase 4 bei -34 % zum Referenzgebäude. Im Zuge der Planungsüberarbeitung werden weitere Optimierungen der Versor- gungsstrukturen (z.B. Brunnenkühlung, Photovoltaik, Reduzierung Luftmengen) verfolgt. Diese sind noch nicht vollumfänglich in die Bilanzierung eingeflossen. Bei einer Umsetzung der vorgesehenen Optimierungen ist eine noch stärkere Unterschreitung der gesetzlichen Primärenergievorgaben möglich. Ebenso weisen Bauteilbemessungen bereits erhöhte wärmeschutztechnische Standards als nach GEG / EnEV gefordert auf bzw. wurden mit Optimierungs- potenzial dargestellt. Geplant sind z.B.: - Flachdach mit 26 cm Wärmedämmung: U = 0,15 W/(m²K) - Fenster (außer großformatige Foyer-Verglasungen) als 3-fach verglaste Elemente mit U = 0,9 W/(m²K) - Hinterlüftete Fassade mit Optimierungspotenzial auf Dicke mit >= 18 cm (z.Z. 14 cm mit U = 0,22 W/(m²K) Die Verschärfung der klimapolitischen Ziele für landeseigene Gebäude gemäß dem am 18. Februar 2020 von der Landesregierung beschlossenen Energie- und Klimaschutzkonzept erfolgte nach der derzeit letztgültigen Beschlussfassung von Stadt und Land zum Termin- und Kostenrahmen des Projektes. Die von Stadt und Land unterzeichnete Bauunterlage liegt vor. Falls die energetische Zielsetzung im Bebauungsplan verankert werden soll, wird von ISRW (Institut für Schalltechnik, Raumakustik, Wärmeschutz Dr.-Ing. Klapdor GmbH) die nachfolgende Formulierung vorgeschlagen: Energetische Zielsetzung: Die Planungen zur Energieeffizienz der Gesamtmaßnahme Erweiterung und Sanierung des Badischen Staatstheaters haben mit dem Ziel zu erfolgen, dass unter Berücksichtigung der bestandsspezifischen und entwurflichen Randbedingungen eine Unterschreitung des Primärenergiebedarfs zum Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 um mindestens 30% erreicht wird. Die Versorgungsstrukturen haben ergänzend soweit wie möglich umweltfreundliche Fernwärme und erneuerbare Energien (Geothermie, PV) zu nutzen. Geothermie Ergänzend zur ursprünglich geplanten Kälteerzeugung ist der Einsatz einer ober- flächennahen geothermischen Brunnenanlage zur Kühlung geplant. Auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Wärme- und Kältebereitstellung soll aus 2 bis 3 Förderbrunnen eine Wassermenge von ca. 70-100 m³/h entnommen und in 2-3 Schluckbrunnen wieder eingeleitet werden. Bei vorgenannter Wassermenge sind Leistungen von insgesamt 350 bis 500 kW erreichbar bzw. eine mittlere Jahres- leistung von ca. 250 kW. Die Entscheidung zur Nutzung von Geothermie für die Kühlung wurde vor dem Hintergrund vorhandener leichtflüchtiger halogenierter Kohlenwasserstoff (LHKW) - Schadstofffahnen im Stadtgebiet Karlsruhe getroffen. In enger Abstimmung mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe (UA) und dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (LGRB) wurde ein Konzept zur Genehmigungsfähigkeit der Brunnenwassernutzung erarbeitet, bei dem vier Erkundungsstufen vorgesehen sind. Im Rahmen der Erkundungsstufen sind umfassende Untersuchungen notwendig. Aktuell befindet sich der Abschlussbericht zur Stufe 2 in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe. Bei einer positiven Bewertung folgt in Stufe 3 ein 3D-Grundwassermodell zur weiteren Bewertung. Parallel wird die potentielle Endlage der Brunnen und der Einsatz eines Wasseraufbereitungsverfahrens erarbeitet sowie ein Umweltscreening nach der Anlage 3 der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Photovoltaik Durch das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) wurde eine Potential- analyse zur Nutzung gebäudeintegrierter Photovoltaik durchgeführt. Ein großer Teil der Gebäudehüllflächen steht durch die architektonisch-gestalterischen Randbeding- ungen des prämierten Wettbewerbsentwurfes (Lamellenkonstruktion des Sekundär- daches, Streckmetallfassade) nicht zur Verfügung. Eine technisch durchführbare und dauerhaft funktionsfähige Lösung für die schmalen Lamellen des Sekundärdaches stellt sich nicht dar. Unter Berücksichtigung dieser konstruktiven, und gestalterischer Vorgaben, sowie den statischen Rahmenbedingungen des Bestandes ergeben sich für den PV-Einsatz die folgenden Möglichkeiten, die im weiteren Verlauf der Planung untersucht werden sollen: Dach der Bühnentürme Kleines und Großes Haus Die höchsten Einstrahlungswerte treten auf den beiden horizontalen Dachflächen der Bühnentürme auf. An den Randbereichen der Flachdächer kommt es zu Eigen- verschattung, die sich leistungsmindernd auswirkt. Für die beiden Dachflächen wird die Möglichkeit einer PV-Integration bzw. einer konventionellen Aufdach-PV mit einer Neigung von 10° nach Ost bzw. West geprüft. Die Flächen sind limitiert durch notwendige Technikaufstellungen und RWA-Öffnungen. Für den Bühnenturm des Großen Hauses muss zudem die statische Tragfähigkeit des vorhandenen Daches geprüft werden. Vordach der Südfassade Auch in diesem Bereich sind sehr gute Einstrahlungswerte prognostiziert - mit geringerer Beeinträchtigungen durch die Umgebungsbebauung. Verschattungen durch Bäume (Bestand und ggf. künftig geplante) sind hier nochmals im Detail zu prüfen. Es können dachintegrierte Module oder Aufdach-PV (falls gestalterisch vertretbar) eingesetzt werden. Dachflächen unterhalb des Sekundärdaches Der Einsatz von PV-Modulen in diesem Bereich wird nicht empfohlen. Die Lamellen des Sekundärdaches verursachen eine ständige Teilverschattung, die bei PV- Modulen die Ertragsfähigkeit und insbesondere die Lebensdauer wegen den auftretenden Spannungen aufgrund von Temperaturschwankungen deutlich reduzieren. Es soll allerdings untersucht werden, ob im Bereich der Ränder des Sekundärdaches leicht aufgeständerte PV-Modulreihen aufgestellt und angebracht werden können. Die Aufständerung ist notwendig, damit die Module in einer Ebene mit der Dachkonstruktion sind, um Teilverschattungen zu vermeiden. Da die Dachkonstruktion in vielen Bereichen am Rand sehr flach verläuft, wäre eine Modulreihe in der oberen schrägen Ebene der Dachkonstruktion vom Boden aus nicht oder kaum einsehbar. Bei der Länge der Dachkante im Bereich Ost/Süd/West könnte dabei eine signifikante PV-Leistung erreicht werden. Fassadenflächen Südseite Die vertikalen Fassadenflächen unterhalb der Metallverkleidung sind derzeit als hinterlüftete Fassade mit einer anthrazitfarbenen Faserzementverkleidung geplant. Es soll im weiteren Verlauf untersucht werden, ob die Fassade in den ertragreichen oberen Bereichen durch fassadenintegrierte PV-Module ersetzt werden kann. Heizung, Lüftung, Sanitär, Kühlung Das technische Konzept wurde nach fortgeschrittener Planung weiter optimiert, um einen energieeffizienten Betrieb zu erreichen: - Neues Lüftungskonzept mit Reduktion der Luftmengen von 630.000 m³/h auf 415.000 m³/h - Korrektur der Dimensionierung der RLT-Anlage und des Ansatzes für die Technikflächen - Einsatz größerer RLT-Anlagen und damit die Reduktion der Anlagenanzahl von 22 auf 13. Damit können auch die Wartungsaufwendungen reduziert werden - Reduktion der Gesamtwärmeleistung von 6,9 MW auf 3,6 MW - Nutzung Brunnentechnik ergänzend zur Kompressionskälte. Damit wird auch eine Reduktion des Strombedarfs von 560 MWh/a auf 108 MWh/a erreicht - Konzeptwechsel bei der Sanitärinstallation, indem die Wasserbehandlung dezentral statt zentral erfolgt, Die Auslegung der Lüftungs-Zentralgeräte geht über die aktuelle ErP-Richtlinie 2018 (Energy related Products – „Ökodesign-Richtlinie“) hinaus. Diese wurde im Rahmen der EU-Verordnung 1253/2014 von der EU-Kommission erlassen, um die CO 2 -Emis- sion bis 2020 um mind. 20% zu reduzieren. Aufgrund der langen Planungs- und Bau- zeit erfolgt im Vorgriff auf eine weitere Verschärfung eine energetisch bessere Aus- legung der Anlagen, über die bisher festgelegten Anforderungen von 2018 hinaus. Der Planung der raumlufttechnischen Anlagen wurden im Hinblick auf einen energie- effizienten Betrieb Daten zugrunde gelegt, die die Vorgaben der DIN EN 13053 – Zentrale raumlufttechnische Geräte, Komponenten und Baueinheiten übertreffen: -die Luftgeschwindigkeit mit 1,4 bis 1,5 m/s im lichten Gerätequerschnitt liegt unter der besten Geschwindigkeitsklasse V1 (max. 1,6 m/s): -für die elektrische Leistung der Ventilatorsysteme wird die höchste Klasse P1 vorgesehen Außerdem sind alle RLT-Anlagen mit folgenden Komponenten ausgestattet: - Zuluft-Filterung 2-stufig - ISOePM 10 ≥50% / ISOePM 1 ≥60% - Abluft-Filterung 1-stufig – ISOePM 1 ≥60% - hocheffizienten WRG-Systemen, mind. Klasse H2 nach DIN EN 13053, 2020-05 - Kälteauskopplung in Winter- und Übergangszeit aus dem Kreislaufverbundsystem - Nachkühlung über Maschinenkälte - indirekte adiabate Abluftbefeuchtung zur Vorkühlung der Zuluft für den Sommerfall Verwendung rezyklierter Baustoffe / R-Beton Beim Neubau Modul 1A liegen je nach betrachtetem Bauteil sehr unterschiedliche Randbedingungen für den Einsatz von R-Beton. Bei Stützen, wandartigen Trägern, Unter-/Überzügen und Decken mit großen Spannweiten ist wegen der großen Lasten und den erforderlichen hohen Betongüten kein Einsatz von R-Beton möglich. Gleiches gilt wegen der Vorspannung auch für die eingesetzten TT-Plattendecken. Ob R-Beton als Ortbetonergänzung bei den TT-Platten verwendet werden kann ist im weiteren Verlauf mit dem Prüfingenieur zu klären. Möglich ist der Einsatz von R- Beton bei Fundamenten, Bodenplatten, Wänden und Decken mit kleinen Spannweiten. Für geeignete Bauteile kann R-Beton gleichwertig zu Normalbeton im Rahmen der Ausschreibungen angeboten werden. Für die Neubauanteile der Module 2 und 3 wird mit fortschreitender Planungstiefe die Prüfung der Verwendung von R-Beton fortgesetzt. Technisches Monitoring Im Rahmen des Projektes ist die Durchführung eines Technischen Monitoring (TMon) nach der AMEV Empfehlung 2020 vorgesehen. Ziel des technischen Monitorings ist es, einen energieeffizienten, funktions- und bedarfsgerechten Gebäudebetrieb zu schaffen. Die Durchführung des TMon übernimmt ein externer Berater, von der Planungsphase bis 2 Jahre nach Inbetriebnahme. Karlsruhe, den 23.03.2021

  • Anlage 1 AB_Synopse_TÖB2-Staatstheater_final
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Bebauungsplanverfahren „Baumeister-, Finter-, Ettlinger-, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe – Südstadt hier: Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 15.10. bis 23.11.2020 Inhaltsverzeichnis: Bürgerverein Altstadt .................................................................................................... 2 Bürger-Gesellschaft Südstadt ......................................................................................... 2 Bürgerverein Südweststadt ............................................................................................ 2 BUND vom 23. November 2020 ...................................................................................... 2 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 21. Oktober 2020 ............................................................................................................... 7 Deutsche Telekom vom 21. Oktober 2020 ....................................................................... 8 Evangelische Gesamt-Kirchengemeinde .......................................................................... 8 Forstamt vom 16. November 2020 .................................................................................. 8 Handwerkskammer Karlsruhe vom 23.10.2020 ................................................................ 8 Industrie- und Handelskammer Karlsruhe ........................................................................ 8 Katholisches Gesamt-Kirchengemeinde ........................................................................... 8 Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg ............................................................. 8 Landratsamt Karlsruhe, Dezernat VI, Gesundheitsamt vom 20. Oktober 2020 ..................... 9 Nachbarschaftsverband Karlsruhe, -Planungsstelle- vom 23. Oktober 2020 ........................ 9 Neuapostolische Kirche Baden Württemberg ................................................................... 9 Polizeipräsidium Karlsruhe vom 16. November 2020 ........................................................ 9 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege .......................................... 9 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, Dienstsitz KA ................... 10 Regierungspräsidium Stuttgart, Luftverkehr vom 11. November 2020 .............................. 10 Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21, Raumordnung 12. November 2020 ............... 10 Regionalverband Mittlerer Oberrhein vom 23. Oktober 2020 .......................................... 10 Stadtwerke Karlsruhe GmbH vom 10. Dezember 2020 .................................................... 10 Stromversorgung .................................................................................................................. 10 Gas- und Wasserversorgung ................................................................................................ 10 Öffentliche Straßenbeleuchtung .......................................................................................... 11 Kommunikations- und Informationstechnik ........................................................................ 11 Fernwärmeversorgung ......................................................................................................... 12 Dringliche Sicherung (Beschränkte persönliche Dienstbarkeit) ........................................... 14 Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vom 17. November 2020 ........................................... 14 Vermögen und Bau vom 18.11.2020 ............................................................................. 14 - 2 - Begründung und Hinweise ................................................................................................... 14 Festsetzungen ...................................................................................................................... 16 Planzeichnung ...................................................................................................................... 20 Zentraler Juristischer Dienst, Abfallrechts- und Altlastenbehörde vom 19. November 2020 20 Zentraler Juristischer Dienst, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde vom 20. November 2020 .......................................................................................................................... 20 Verkehrslärm ........................................................................................................................ 21 Auswirkungen der Planung auf die Umgebung .................................................................... 21 Zentraler Juristischer Dienst, Wasserbehörde vom 19. November 2020............................ 22 Zentraler Juristischer Dienst, Natur- und Bodenschutzbehörde vom 19. November 2020 ... 22 Vorbemerkung: .................................................................................................................... 22 Artenschutz .......................................................................................................................... 22 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen .................................................................... 23 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen .................................................................................. 23 Zentraler Juristischer Dienst Denkmalschutzbehörde ...................................................... 23 Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Bürgerverein Altstadt --- --- Bürger-Gesellschaft Südstadt --- --- Bürgerverein Südweststadt --- --- BUND vom 23. November 2020 Allgemein Der B-Plan beinhaltet bereits einige positive An- sätze, wie z. B. die Festsetzung von Fassadenbe- grünung, von Vogelschutzglas und weniger insek- tenschädlicher Beleuchtung sowie von dezentra- ler Versickerung von Oberflächenwasser, auch wenn einige dieser Punkte zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Detail ausgearbeitet sind. Aller- dings gibt es etliche Punkte, bei denen wir noch Verbesserungsbedarf sehen, um den Anforderun- gen an Umwelt- und Naturschutz besser gerecht zu werden. Kenntnisnahme Baumpflanzungen - 3 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Für die Umsetzung des B-Plans sind/werden 79 der 89 erhaltenswerte Bäume auf der Fläche ent- fallen. Es wird ein Pflanzgebot für lediglich 15 Bäume auf gewachsenem Boden festgesetzt. Der Entfall der restlichen 64 Bäume soll laut B-Plan nicht kompensiert werden. Sowohl aus arten- schutzfachlicher als auch aus stadtklimatischer Sicht ist dies nicht einzusehen. Der BUND fordert, dass für sämtliche gefällten Bäume ein Pflanzgebot im Bebauungsplan festge- setzt wird. Das Verfahren wird nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwick- lung durchgeführt. Ein Ausgleich des vorge- nommenen Eingriffs ist deshalb rechtlich nicht notwendig, trotzdem aber soweit möglich wün- schenswert und wird von Seiten der Stadt auch angestrebt. Hierzu wird ein Freianlagenwettbe- werb stattfinden, der auch eine möglichst hohe Durchgrünung zum Ziel hat. Die Flächen für das Staatstheater sind durch ihre innerstädtische Lage räumlich begrenzt. Der Ausbau des Staatstheaters unter gleichzei- tigem Erhalt bzw. Nachpflanzung der entfallen- den Bäume ist rein flächenmäßig im Plangebiet nicht möglich. Nach einer Überprüfung durch das städtische Gartenbauamt besteht noch Raum für maximal 15 großkronige Bäume, die im Freianlagenwettbewerb als Ziel ausgeschrie- ben sind. Darüber hinaus sollen so viel Begrü- nungsmaßnahmen wie technisch und räumlich möglich erfolgen. Zusätzlich werden Stadt und Land auf ihren Grundstücken geeignete Standorte für weitere Ersatzbäume zur Verfügung stellen, mit dem Ziel, die entfallenden Baumstandorte inner- städtisch auszugleichen. Im Frühjahr 2020 konnten auf Landesgrundstücken bereits 22 Er- satzbäume gepflanzt werden. Eine erste klei- nere Ersatzpflanzung von 3 Bäumen im Nym- phengarten wurde Anfang 2020 seitens der Stadt umgesetzt. Dachbegrünung Laut Hinweisen ist es nur auf einem kleinen Teil der Dachfläche möglich, Dachbegrünung zu er- möglichen. Der BUND regt an, auf den restlichen Flächen eine Fassadenbegrünung festzusetzen. Nach Feststellung der Fachplaner des Lan- des kann aufgrund verschiedener techni- scher Bedingungen (wie z. B. Modul 1 bein- haltet auf der gesamten Fläche notwendige technischen Anlagen) nur 2.800 m² auf der bestehenden Dachfläche begrünt werden. Fassadenbegrünung scheidet nach Überar- beitung der Planung aus. Der Entwurf von Delugan Meissl Associated Architects für das Ba- dische Staatstheater ist das Ergebnis eines Hochbauwettbewerbs. In der Auslobung war damals keine Fassadenbegrünung gefordert. Die Planung sieht eine Fassade aus Glas, Streck- metall und Faserzementplatten vor. Zum Her- mann-Levi-Platz ist die Verglasung großzügig. Öffentlicher Raum und Theaterbereich sollen sich durchdringen. Auszug - 4 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Preisgerichtsprotokoll: „[...] So entsteht ein flie- ßender Raum von der Platzfläche in das Ge- bäude als wahrnehmbarer öffentlicher Raum. [...]“ Rankgerüste und Pergolen würden diesem Ziel widersprechen. Die Fassadengestaltung ist ein prägender Bestandteil des prämierten Ent- wurfs, dessen Umsetzung für das Stadtbild ei- nen hohen gestalterischen Qualitätsgewinn an dieser exponierten Stelle mit sich bringt. Energiekonzept Ein Energiekonzept liegt bislang nicht vor. Der BUND geht davon aus, dass das Gebäude so sa- niert bzw. neugebaut wird, dass es die Anforde- rungen an eine klimaneutrale Bauweise und Be- trieb erfüllt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Karlsruhe sich zur Klimaneutralität ver- pflichtet hat, welche innerhalb des Betriebsdauer des Hauses erfolgen soll. Es ist daher zwingend notwendig, die benötigte Energie (Wärme, Kälte, Strom) zu reduzieren und den nicht vermeidbaren Bedarf durch CO 2 -neutrale Energieformen zu de- cken. Im Hinblick auf die CO 2 -Relevanz und Aus- wirkungen auf den Klimaschutz ist festzu- stellen, dass sich das Projekt „Sanierung und Erweiterung“ des Badischen Staatsthe- aters“ diesbezüglich im Grundsatz positiv auswirken. Dies hängt neben einer energe- tischen Sanierung des Bestandes vor allem daran, dass mit der Verlagerung der Probe- bühnen aus der Nancyhalle und dem „Jun- gen Staatstheater“ aus der „Insel“ zwei energetisch ungenügende Gebäude aufge- geben werden können. Außerdem entfallen tägliche Kulissentransporte zwischen den Liegenschaften. Die Möglichkeiten einer Energieversorgung mit niedrigem Primärenergiefaktor wurden geprüft und der Einsatz von Fernwärme als Vorzugslösung vorgeschlagen. Das Theater wird aktuell mit Fernwärme beheizt und ge- währleistet somit einen Primärenergiefak- tor < 0,3. Daneben sollen regenerative Energien wie Photovoltaikanlagen sowie er- höhte Anforderungen an den energetischen Gebäudestandard Anwendung finden. Eine Klimaneutralität für das Gesamtbauvorha- ben ist jedoch durch die vorgesehenen An- satzpunkte nicht darstellbar. Für den Neu- bau werden die gesetzlichen Anforderun- gen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt und teilweise leicht übertrof- fen. Zusätzliche umsetzbare Optimierungs- maßnahmen im Rahmen der gegebenen Spielräume aus dem Wettbewerbsentwurf sind derzeit Gegenstand weiterer Prüfun- gen. Klimaschutz In den Hinweisen wird über die „Verpflichtung zu Bau und Nutzung von Photovoltaikanlagen und Verwendung von natürlichen und recyclebaren Baustoffen über einen begleitenden Erweiterte Ausführungen zum Energiestandard des Bauvorhabens und den geplanten Ansatz- punkten für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur baulichen Nachhaltigkeit sind in einem - 5 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Städtebaulichen Vertrag“ geschrieben. Der BUND begrüßt diese Verpflichtungen nachdrücklich und regt weiterhin an, insbesondere bei der Verwen- dung von Baumaterialen die so genannte „graue Energie“, also Energiebedarf und CO 2 -Emission bei der Herstellung der Baumaterialien zu mini- mieren, d.h. also insbesondere den Einsatz von Beton zu reduzieren. Eingesetzter Beton sollte so genannter Recyclingbeton sein. Eckpunktepapier (Energiekonzept vom 23.3.2021) vom Land Baden-Württemberg als federführender Bauverantwortlicher zusam- mengefasst. Es ist als Anlage zur Gemeinderatsvorlage beigefügt. Danach liegen beim Neubau Modul 1A je nach betrachtetem Bauteil sehr unter- schiedliche Randbedingungen für den Ein- satz von R-Beton. bei Stützen, wandartigen Trägern, Unter-/Überzügen und Decken mit großen Spannweiten ist wegen der großen Lasten und den erforderlichen hohen Be- tongüten kein Einsatz von R-Beton möglich. Gleiches gilt wegen der Vorspannung auch für die eingesetzten TT-Plattendecken. Ob R-Beton als Ortbetonergänzung bei den TT- Platten verwendet werden kann ist im wei- teren Verlauf mit dem Prüfingenieur zu klä- ren. Möglich ist der Einsatz von R-Beton bei Fundamenten, Bodenplatten, Wänden und Decken mit kleinen Spannweiten. Für geeig- nete Bauteile kann R-Beton gleichwertig zu Normalbeton im Rahmen der Ausschreibun- gen angeboten werden. Für die Neubauanteile der Module 2 und 3 wird mit fortschreitender Planungstiefe die Prüfung der Verwendung von R-Beton fort- gesetzt. Vorplatz Das Freiraumkonzept liegt noch nicht vor. In den Hinweisen wird beschrieben, dass die gewohnte stadtklimatische Qualität nicht wiederhergestellt werden kann; eine Verschlechterung wird also in Kauf genommen. Der BUND findet sehr wohl, dass ein Freiraum so gestaltet werden, kann, dass er neben den Nutzeranforderungen auch klimati- sche Anforderungen erfüllt. Dies ist umso wichti- ger, als dass in der Innenstadt bereits etliche Plätze (z. B. Marktplatz) wenig klimafreundlich aus- geführt sind. Wichtig erscheint hierbei, dass eine sommerliche Aufheizung der Oberflächen so weit wie möglich vermieden wird, z. B. durch Be- grünung, geeignete Materialien oder/und Be- schattung. Es wird davon ausgegangen, dass die im Freianlagenwettbewerb formulierten Ziele, siehe hierzu unter „Ziele des Landes Baden- Württemberg zum nachhaltigen und energieef- fizienten Bauen sind zu berücksichtigen“, umge- setzt werden. Ziel ist es, die Lebenszykluskosten der Freianlagen wirtschaftlich und angemessen zu konzipieren. Die Freianlagen sollen in Bezug auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz vor- bildlich und somit gesamtwirtschaftlich sein. Die Stärkung der Freiraumqualitäten durch eine möglichst intensive Begrünung und wei- tere geeignete Elemente der Klimaanpassung sind von immenser Bedeutung, da angesichts der Baumaßnahme des Staatstheaters mindes- tens 81 Bäume und damit ein klimawirksames Standortpotenzial verloren gehen. Die Bereitstellung von barrierefreien öffentli- chen Nutzungsangeboten und der Abbau von - 6 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Barrieren durch den Verkehr sind zentrale Ziel- setzungen. Die Herstellung funktionsfähiger Baumstand- orte mit ausreichend Wurzelraum (36 m³ pro Baum) sind ebenso zentrale Zielsetzungen, lassen sich aber aufgrund verschiedener Gege- benheiten (Tiefgarage statisch nicht ausrei- chend für Bäume, bestehende Leitungen) nicht so ohne weiteres umsetzen. Stadt und Land haben abgestimmt, weitere Ersatzpflan- zungen für Bäume auf ihren eigenen Grundstü- cken umzusetzen. Anfang 2020 konnten auf Landesgrundstücken bereits 22 Ersatzbäume gepflanzt werden. 3 Bäume wurden Anfang 2020 im Nymphengarten seitens der Stadt ge- pflanzt. Die Erschließungswege (Geh - und Radwege, Anlieferung) sind mittels heller Beläge (z.B. hellgraue Materialien) zu gestalten.“ Artenschutz Durch den Wegfall der zahlreichen Bäume sowie etlicher Nist- und Lebensräume an den Gebäude- fassaden ist mit einer deutlichen Verschlechte- rung für die Artenvielfalt zu rechnen. Neben den üblichen Vermeidungsmaßnahmen werden le- diglich 2 Nistkästen für den Haussperling festge- setzt. Alleine in der saP werden 14 Vogelarten nachgewiesen, von denen bei 8 Arten ein Brut- nach- weis oder -verdacht vorliegt. Der BUND fordert, dass erstens für die Bauzeit die Anzahl der Nistkästen für die betroffenen Arten deutlich erhöht wird (auf mindestens 10) sowie 2. für den Planzustand ausreichend geeignete Lebens- räume durch z. B. Baumpflanzungen und Begrü- nung geschaffen werden. In Hinblick auf die Er- fassungen im Umfeld ist zu ergänzen: Für Mauer- segler sollten 10 Kästen integriert werden, da diese gerne in Kolonien brüten und als Brutvogel aufgeführt sind. Ebenso ist für den Turmfalken eine Nistmöglichkeit anzubringen, auch wenn er lediglich als vermutlich brütend erfasst wurde. Im Planungsraum wurden folgende Arten als Brutvögel festgestellt: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube und Zaunkönig, die zu den häu- figen, verbreiteten und ubiquitären Arten zählen. Für diese stehen im Umfeld des Vorhabensbereichs weiterhin Bäume und Gehölzbestände sowie Gebäude als Brutle- bensräume zur Verfügung. Nach Abschluss der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und der Gestaltung der Außenanlagen sind außerdem auch innerhalb der Vorhabens- fläche wieder geeignete Bruthabitate für die festgestellten Arten vorhanden. Insge- samt ist davon auszugehen, dass die ökolo- gische Funktion der Fortpflanzungsstätten für die oben genannten Arten weiterhin er- halten bleibt. Die übrigen festgestellten Vogelarten wur- den als Nahrungsgäste innerhalb der Fläche eingestuft. Eine Beeinträchtigung von Nah- rungsflächen fällt i.d.R. nicht unter das Ver- bot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Beschädigung u. Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ru- hestätten) (s. TRAUTNER 2008). Einen es- sentiellen Nahrungslebensraum für die im Umfeld brütenden (wertgebenden) Vogel- arten stellt der Vorhabensbereich nicht dar. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass be- züglich der Vogelfauna der Verbotstatbe- stand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG - 7 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt nicht eintritt. Daher kam es zur Empfehlung zwei Nistkästen für den Haussperling aufzu- hängen. Überwachung der umweltbezogenen Festlegun- gen im B-Plan Der BUND fordert, dass ein Überwachungskon- zept zur Sicherstellung der Umsetzung der um- weltbezogenen Festlegungen mit ausgenommen wird. Bislang sind hierzu keine Inhalte in den Un- terlagen zu finden. Die Umsetzung der Vermeidungs- und Mini- mierungsmaßnahmen sowie die CEF-Maß- nahmen sind vor Beginn der Bauarbeiten zu überprüfen. In einem 2-jährigen Turnus wird die Funktionsfähigkeit der angebrachten Nistkästen kontrolliert werden. Niederschlagswasser Der BUND unterstützt nachdrücklich die Absicht, dass sämtliches Niederschlagswasser lokale in Versickerungsflächen geleitet werden soll bzw. befestigte Flächen wasserdurchlässig gestaltet werden sollen. Dies ist ein immens wichtiger Bei- trag zur Sicherstellung der Grundwasserverfüg- barkeit mit Auswirkungen u. a. auf den Baumbe- stand. Ein Fachbüro hat einen Masterplan Entwäs- serung für das Gesamtgelände erstellt. Die endgültige Variante kann erst nach dem noch durchzuführenden Freianlagenwett- bewerb festgelegt werden. Für das jeweilige Modul wird mit der Bau- genehmigung ein Entwässerungsantrag eingereicht und die vorliegende Entwässe- rungskonzeption entsprechend dem weite- ren Planungsfortschritt jeweils begleitend fortgeschrieben, sodass sichergestellt ist, dass trotz zunehmender Bebauungsdichte des Grundstückes im Verlauf der Errichtung der Module die räumlichen Voraussetzun- gen zur Erreichung der Zielwerte weiterhin erhalten bleiben. Verkehrskonzept Um die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern, wird angeregt ausreichend sichere und über- dachte Radabstellplätze zu schaffen. Dies kann auch in der Tiefgarage erfolgen. Nachzuweisen sind 190 öffentliche Fahrrad- stellplätze in Eingangsnähe, davon 40 über- dachte. Die endgültige Lage und Anzahl wird im Freianlagenkonzept festgelegt. Für die Mitarbeitenden werden ca. 200 Fahrradab- stellplätze auf der Ostseite des Gebäudes angelegt werden. Auch hier ist das Ergebnis des Freianlagenwettbewerbs abzuwarten. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 21. Oktober 2020 Durch die oben genannten und in den Unterlagen näher beschriebene Planung werden Belange der Bundeswehr nicht berührt. Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Planung seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände. Kenntnisnahme - 8 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Deutsche Telekom vom 21. Oktober 2020 Beim geplanten Neubau ist die Telekomzufüh- rung zum bestehenden Gebäude betroffen (siehe Plan). Bitte bei den Planungen beachten. Die Stellungnahme ging an VuB und sein Pla- nungsbüro mit der Bitte die Abstimmung mit der Telekom Deutschland GmbH durchzu- führen und insbesondere bei den Bauaus- führungen die Leitungsmaßgaben einzuhal- ten. Evangelische Gesamt-Kirchengemeinde --- --- Forstamt vom 16. November 2020 Im Plangebiet des o.g. B-Plan Verfahrens sind forstli- che Belange nicht betroffen. Kenntnisnahme Handwerkskammer Karlsruhe vom 23.10.2020 Die Handwerkskammer Karlsruhe hat keine Anre- gungen oder Bedenken zu diesem Bebauungs- plan vorzubringen. Kenntnisnahme Industrie- und Handelskammer Karlsruhe --- --- Katholisches Gesamt-Kirchengemeinde --- --- Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg Siehe Stellungnahme BUND Siehe Antwort zu BUND - 9 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Landratsamt Karlsruhe, Dezernat VI, Gesundheitsamt vom 20. Oktober 2020 Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen bestehen von Seiten des Gesundheitsamts keine Einwände oder Bedenken zur Planung. Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe, -Planungsstelle- vom 23. Oktober 2020 Die Planfläche ist im momentan gültigen Flächen- nutzungsplan (FNP) des Nachbarschafts-verbands Karlsruhe (NVK) als gemischte Baufläche mit Sym- bol „Umnutzung im Bestand“ dargestellt. Diese Darstellung wird mit der Fortschreibung des FNP in Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestim- mung „Kulturelle Einrichtung“ geändert. Die ge- naue Abgrenzung der FNP-Fläche wurde mit dem Stadtplanungsamt Karlsruhe vorab geklärt. Die Fortschreibung des FNP befindet sich kurz vor dem Abschluss, der o. g. beabsichtigte Bebau- ungsplan mit der Festsetzung „Sondergebiet Kul- tur“ kann somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Der Landschaftsplan des NVK stellt an die Planflä- che angrenzend Maßnahmen zur Weiterentwick- lung der Erholungsinfrastruktur dar. Entlang der Kriegsstraße handelt es sich hierbei um „Erhalt und Weiterentwicklung des Rad- und Wander- wegenetzes“, entlang der Ettlinger Straße um „Maßnahmen zur Aufwertung und Entwicklung eines innerörtlichen Grünverbunds“. Wir bitten um frühzeitige Berücksichtigung der Hinweise, in- sofern sie im Rahmen des hier vorliegenden Be- bauungsplanverfahrens behandelt werden kön- nen. Sonstigen Anregungen oder Bedenken gegen die Planung werden nicht vorgebracht. Kenntnisnahme Die angesprochenen Straßenbereiche der Kriegsstraße und Ettlinger Straße befinden sich außerhalb des Plangebietes. Daher sind die Anregungen nicht im Rahmen des Be- bauungsplanes behandelbar. Das Thema Rad- und Wegeverbindung wird jedoch im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung behandelt. Die Grünverbindung zwischen der Seite des Landratsamtes und der Vorfläche vor dem Staatstheater wird übergreifend im Innen- entwicklungskonzept mit berücksichtigt und wird auch noch im Freianlagenwettbe- werb mitbehandelt werden. Neuapostolische Kirche Baden Württemberg --- --- Polizeipräsidium Karlsruhe vom 16. November 2020 Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen seitens des Polizeipräsidiums Karlsruhe derzeit keine Be- denken oder Anregungen. Kenntnisnahme Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege --- --- - 10 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, Dienstsitz KA --- --- Regierungspräsidium Stuttgart, Luftverkehr vom 11. November 2020 Hiermit möchten wir Sie informieren, dass wir der Planung zustimmen können. Unsere Belange wer- den nicht berührt. Kenntnisnahme Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21, Raumordnung 12. November 2020 Vielen Dank für die Beteiligung an o. g. Bebau- ungsplanverfahren, zu dem wir in unserer Funk- tion als höhere Raumordnungsbehörde bereits mit Schreiben vom 7. Februar 2019 Stellung genommen haben. Unsererseits haben sich keine neuen Erkennt- nisse ergeben. Der Planung stehen weiterhin keine Belange der Raumordnung entgegen. Kenntnisnahme Regionalverband Mittlerer Oberrhein vom 23. Oktober 2020 Regionalplanerische Belange sind hiervon nicht berührt. Kenntnisnahme Stadtwerke Karlsruhe GmbH vom 10. Dezember 2020 Stromversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu. Gemäß Abstimmungen wird für die im Gebäude des Staatstheaters untergebrachte 20-kV- Netz- station im Anbau eine neue Räumlichkeit geschaf- fen werden. In dieser werden wir eine neue Netz- station errichten. Anschließend werden wir die im Außenbereich zwischen Theater und Baumeister- straße verlaufenden Kabelsysteme an die neue Lage anpassen und die bisherige Station stillle- gen. Die Planung wurde zwischen Vermögen und Bau und den Stadtwerken Netzservice abge- stimmt. Der neue Trafostandort wird zu- künftig im Kleinen Haus untergebracht und erhält dort einen separaten Zugang zur Bau- meisterstraße. Gas- und Wasserversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Ein- haltung der folgenden Auflagen zu. Im Einmündungsbereich der Finterstraße müssen für das Projekt Arbeiten an Gas- und Wasserver- sorgungsleitungen vorgenommen werden. Die Kosten hierfür trägt der Vorhabenträger. Auf be- reits laufende Abstimmungen mit diesem wird verwiesen. Die Lage der Anschlussleitung Wasser (Fixpunkt Wanddurchführung an bestehendem bzw. Auch hier fanden inzwischen weitere Ab- stimmungsgespräche statt. Die Erschlie- ßungsmaßnahmen werden im weiteren Ver- lauf mit den Baumaßnahmen des BST koor- diniert ablaufen. Der Hinweis auf ausrei- chende Abstände von geplanten Bäumen zu Leitungen wird bei der Umsetzung der Maß- nahmen berücksichtigt werden. - 11 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt künftig geplantem Ort) muss mit bestehenden bzw. geplanten Baumstandorten abgestimmt werden. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Ein- haltung der folgenden Auflagen zu. Entlang der Kriegsstraße erfolgt im kommenden Jahr die Herstellung einer neuen Beleuchtungsan- lage entsprechend den Erfordernissen der neu gestalteten Kriegsstraße. Diese Beleuchtungsan- lage wurde in zahlreichen Abstimmungsrunden mit der KASIG und dem Stadtplanungsamt abge- stimmt. In der Ettlinger Straße wurde eine neue Beleuch- tungsanlage in den vergangenen Jahren im Zuge der KASIG-Maßnahme „Südabzweig“ errichtet und in Betrieb genommen. Im Bereich der Meidingerstraße ist die öffentliche Straßenbeleuchtung im östlichen Gehweg ange- ordnet. Entlang der Baumeisterstraße ist die öffentliche Straßenbeleuchtung als Spannseilanlage an den Fahrleitungsmaste der Verkehrsbetriebe ausge- führt. Die Kabeltrasse zur elektrischen Versor- gung der Fahrleitungsmaste verläuft ebenfalls entlang der nördlichen Baumeisterstraße. Sollte es hier Veränderungen an den Fahrleitungsmas- ten auf Grund der Baumaßnahme Staatstheater geben sind diese zwingend frühzeitig mit uns ab- zustimmen! Die Beleuchtung in den Wegeverbindungen auf dem Hermann-Levi-Platz werden von der SWK Abteilung Straßenbeleuchtung betrieben, befin- den sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt Karls- ruhe. Hier erfolgte, im Zuge der Baufeldfreima- chung für die ersten Bauabschnitte des Staatsthe- aters, ein teilweiser Rückbau der Bestandsanlage und die Errichtung von provisorischen Beleuch- tungsanlagen zur Beleuchtung der weiterhin öf- fentlichen genutzten Wegeverbindungen. Über eine neue öffentliche Beleuchtungsanlage in der Finterstraße erfolgte noch keine endgültige Abstimmung. Details zu einem neuen Beleuchtungskonzept für den Hermann-Levi-Platz sind uns nicht bekannt. Die Stellungnahme wurde an Vermögen und Bau weitergeleitet mit der Bitte die ange- sprochenen Abstimmungsprozesse aufzu- nehmen. Die notwendigen vertiefenden Ab- stimmungen finden frühzeitig im Rahmen der konkreten Baumaßnahmen des Staats- theaters statt. Darauf haben sich die Betei- ligten von VuB, VBK und SwK in einem Ge- spräch am 3.3.2021 verständigt. Kommunikations- und Informationstechnik Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Ein- haltung der folgenden Auflagen zu. Kenntnisnahme - 12 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Entlang der Kriegsstraße befindet sich eine Tele- kommunikationstrasse. Diese verläuft von der Meidinger Straße bis zum östlichen Rand des K- Punktes. Sie verschwenkt dort nach Süden und verläuft dann südlich des K-Punktes über der be- stehenden Tiefgarage in Richtung ehemaliger Treppenaufgang der Unterführung. Von dort ver- läuft sie weiter nach Süden bis kurz vor der Fin- terstraße. Von Norden wie Süden ist das Staats- theater durch die Stadtwerke Telekommunikati- onstechnisch erschlossen. Die Telekommunikationstrassen sind zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Beschädi- gungen sind unverzüglich zu melden. Die genaue Tiefenlage ist durch Suchschachtungen zu erkun- den. Zur Abstimmung eventuell notwendiger Si- cherungsmaßnahmen kontaktieren Sie bitte un- seren TK-Netzbetrieb. Sollte die Trasse umgelegt werden müssen, so ist eine Vorlaufzeit von 6-8 Wochen einzuplanen. Die Hinweise wurden an den Vorhabenträ- ger weitergeleitet mit der Bitte die Hinweise im weiteren Verlauf der Objektplanung und Umsetzung zu beachten. Fernwärmeversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Ein- haltung der folgenden Auflagen zu. In der Baumeisterstraße sind Leitungen der Fern- wärme verbaut. Das Staatstheater wird momen- tan durch Fernwärme versorgt. Es handelt sich hierbei um ein Haubenkanal-System welches in der Baumeisterstr. verlegt ist. Teilweise liegt die Trasse im Bereich des Bebauungsplanes. Die Lei- tungsführung der Fernwärme ist daher zu erhe- ben und im Bebauungsplan mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht aufzunehmen. Ein Schutzstreifen von 3,0 m zu beiden Seiten von der Trassenachse ist hierbei zu berücksichtigen. Die Leitungen der Fernwärme sind gegen Beschä- digung zu schützen. Es ist darauf zu achten, dass keine Verschiebung der Hauben durch Erschütte- rungen oder Verdrängung erfolgt. In der Festsetzung zum Bebauungsplan ist ein Pflanzgebot für 15 großkronige Bäume formu- liert, welche eine Pflanzgrube von min. 36 m³ ha- ben sollen. Wir gehen davon aus, dass diese nicht in der Baumeisterstraße verortet werden sollen. Aufgrund der Leitungssituation sehen wir in der Baumeisterstraße keine Möglichkeit zur Pflan- zung dieser Bäume. Grundsätzlich ist ein lichtes Abstandsmaß von 1,0 m zur Außenkante Fernwärme einzuhalten. In den Bereichen, wo dieser Abstand aus baulicher Die Leitungsführung wurde inzwischen er- hoben und mittels Suchschlitzen detailliert erfasst. Die notwendigen Leitungsrechte wurden in die Planzeichnung übernommen. Die Sicherheitsabstände und die Schutzan- forderungen für die Fernwärmeleitung wäh- rend der Baumaßnahmen wurden mit Ver- mögen und Bau und der Abteilung Fern- wärme am 3.3.2021besprochen. Weitere Abstimmungen sind notwendig mit Fort- schreiten Bebauung. Die geplanten Bäume sollen innerhalb des Baugrundstückes, vorzugsweise auf der Flä- che des heutigen K-Punktes gepflanzt wer- den. Die zukünftigen Baumstandorte müs- sen die erforderlichen Leitungsabstände ein- halten. Bezüglich der konkreten Pflanz- standorte ist das Ergebnis des Freianlagen- wettbewerbes abzuwarten. - 13 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Notwendigkeit nicht eingehalten werden kann, ist mit besonderer Sorgfalt vorzugehen. Das nachfolgend beschriebene Verfahren wird als sinnvolle Ausführungsmöglichkeit angesehen und wird bei der Ausführung empfohlen. Von Seiten der Stadtwerke kann keine Gewähr dafür gege- ben werden, dass dadurch Beschädigungen aus- zuschließen sind. Das Risiko verbleibt daher bei den Bauherren. Folgendes Vorgehen wird vorgeschlagen: 1.) Vor Beginn der Verbau-Arbeiten ist die Außen- kante der Fernwärme-Bestandsleitung zu ver- messen und an der Oberfläche deutlich zu kenn- zeichnen. 2.) Die Bohrschablone für die Bohrpfahlwand wird aufgebracht (der Mindest- Abstand Außenkante Bohrpfahl zur Außenkante Fernwärme von min.40 cm ist einzuhalten). Im Bereich des Schnittes A 11 ist mit äußerster Sorgfalt zu arbeiten, da hier die Abstände auf das Minimum reduziert sind. Ggf. ist an dieser Stelle die Verbau-Situation zu optimieren. Die Leitungsschutzanweisung der Stadtwerke Karlsruhe ist zu beachten. Fernwärmeleitungen dürfen nicht durch bauliche Anlagen überbaut oder im Trassenbereich mit Bäumen bepflanzt werden. Neu zu pflanzende Bäume müssen zur Infrastruktur der Fernwärme einen Mindestabstand von 2,5 m einhalten. Au- ßerhalb dieses Mindestabstandes ist bei der Wahl des Standortes folgendes zu berücksichtigen. Das Wurzelwerk des Baumes darf auf keinen Fall in die Leitungszone eingreifen, kann dies grundsätz- lich nicht ausgeschlossen werden, ist ein Durch- wurzelungsschutz auf Kosten des Verursachers einzubauen. Alternativ sind Baumarten zu wäh- len, bei denen aufgrund der Kronenbreite und da- mit der Mächtigkeit des Wurzelwerkes eine Durchwurzelung der Leitungszone sicher ausge- schlossen werden kann. Sollten großkronige Bäume gepflanzt werden, ist der Abstand zur Lei- tung und damit die Standortwahl entsprechend der zu erwartenden Krone zu vergrößern. Es ist sicher zu stellen, dass im Falle einer Havarie die Leitungszone zugänglich ist und ebenfalls ein Austausch der Fernwärme Infrastruktur in beste- hender Trasse möglich ist. Dem Vorhabenträger sind die Anforderun- gen bekannt. - 14 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Dringliche Sicherung (Beschränkte persönliche Dienstbarkeit) Sofern gemäß der voranstehenden Abschnitte dingliche Sicherungen (beschränkt persönliche Dienstbarkeiten) erforderlich werden bitten wir Sie, zur Abstimmung der textlichen Inhalte und der entsprechenden Planunterlagen, um Kontakt- aufnahme. Kenntnisnahme Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vom 17. November 2020 Im Hinblick auf die künftig geänderten Anforde- rungen an den Lieferverkehr für das Staatstheater gab es bereits ein Abstimmungsgespräch, das in dem Protokoll vom 28.8.2020 vermerkt wurde. Insofern haben die VBK gegen die Maßnahme keine Einwände und stimmen der Planung zu. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass - ungeach- tet der künftigen verkehrlichen Bedeutung im re- gulären Linienverkehr der Strecke in der Baumeis- terstraße - die VBK eine funktionsfähige und si- chere Schieneninfrastruktur vorhalten müssen. Dies beinhaltet auch die Fahrstromanlage. Wir gehen dementsprechend davon aus, dass für die Fahrstromversorgung der Straßenbahntrasse, insbesondere die Fahrleitungsmaste auf der Nordseite der Baumeisterstraße an der Grenze des Geltungsbereichs berücksichtigt werden. Im Falle von Instandsetzungs- oder Ausbaumaßnah- men der Infrastruktur, die für Netzergänzungen des ÖPNV, z.B. Einschleifung der S31/S32 und die für den Sicherstellung eines regelkonformen Stadtbahnbetriebs im Sinne der öffentlichen Da- seinsvorsorge erforderlich sind, gehen wir weiter- hin davon aus, dass einer Änderung der Fahrlei- tungsanlage, insbesondere die Einrichtung neuer oder geänderter Fahrleitungsmaststandorte und/ oder die Fahrleitungsbefestigung an Gebäuden (Wandanker) zugestimmt wird und die geänderte Fahrleitungsanlage entschädigungslos geduldet wird. Wir bitten um Beachtung unserer Anmerkungen und um weitere Beteiligung am Verfahren. Die genaue Lage der Maststandorte wurde eingemessen und in die Planzeichnung ein- getragen. Mit den Verkehrsbetrieben wurde inzwischen abgestimmt, dass im Rahmen des konkreten Bauantrages eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Betriebsleitung und der Bahnmeisterei erfolgt um Siche- rungsmaßnahmen rechtzeitig vor Baubeginn umsetzen zu können. Vermögen und Bau vom 18.11.2020 Begründung und Hinweise A.4.3.3 Ruhender Verkehr Die Bestandstiefgarage erhält keinen Aufzug. Im Betrieb zusammen mit dem Theater, ist die Die Begründung wurde entsprechend ergänzt. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die - 15 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Garage über Aufzüge innerhalb des Theaters bar- rierefrei. A.4.3.5 Ver- und Entsorgung Ein energetisches Konzept wurde nicht vereinbart, was nicht bedeutet, dass das Gebäude nicht energe- tisch optimiert ist. A.4.4 Gestaltung Fassaden, Dächer, Werbeanlagen Fassaden: Die Fassadengestaltung steht seit dem Wettbewerb fest. Dächer: Gegenstand des Wettbewerbs und der Ent- scheidung des Verwaltungsrates ist ein Sekundär- dach. Es handelt sich hierbei um eine über der Dach- fläche befindliche konvex geformte Lamellenkon- struktion aus Metall. Dieses ist bisher im schriftli- chen Teil des Bebauungsplanes nicht beschrieben. Aus statischen Gründen steht für den Begrünungs- aufbau eine maximale Dachlast von 150kg/m2 (was- sergesättigt) zur Verfügung. Damit sind nach Her- stellerangaben gut funktionierende Begrünungssys- teme möglich. Eine Substratstärke von 12 cm ist sys- temabhängig nicht erforderlich bzw. statisch ggf. nicht einzuhalten. Werbeanlagen A.4.4.1 Grünordnung und Pflanzmaßnahmen Absatz 4: Auf der durch die Tiefgarage unterbauten Fläche lassen sich durch die geringe Überdeckung verbunden mit den geringen statischen Traglasten der Bestandsgarage keine leistungsfähigen Pflanz- standorte für Bäume schaffen. -Absatz 8: Der vorliegende Entwurf weist keine ge- eigneten Fassaden für eine flächige Begrünung mit Kletterpflanzen auf. A.4.4.4 Maßnahmen für den Artenschutz Tiefgarage nur während des Theaterbetriebes barrierefrei erschlossen ist. Das Energiekonzept vom Land Baden-Wüt- temberg vom 23.3.2021 liegt vor. Es wird der Gemeinderatsvorlage als Anlage 2 beige- fügt. In einer erneuten Abstimmung mit Vermögen und Bau wurde vereinbart, dass in den Festset- zungen keine Angaben zu Materialien und Far- ben der Fassaden erfolgen, damit Änderungen während der langen Planungs- und Bauzeit möglich sind. Die Fassadenarten des Wettbe- werbs sind in der Begründung beschrieben. Es wird lediglich festgesetzt, dass Photovoltai- kelemente und Anlagen zur solarthermi- schen Nutzung in die Fassaden integriert werden können. Ein Hinweis wurde in die Begründung aufge- nommen. Das GBA trägt ausnahmsweise eine Substrat- stärke von 10 cm mit, dies unbedingt in Verbin- dung mit einer automatische Bewässerung, um in den Trockenperioden die dünnere Schicht ge- nügend feucht zu halten. Siehe die unten folgenden Ausführungen zu den Festsetzungen. Begrünungsmaßnahmen wurden für 15 Baum- pflanzungen und für Dachbegrünung festge- setzt. Auf der Tiefgarage sind punktuell im Randbereich Verstärkungen für die Statik durchaus umsetzbar und ermöglichen auch dort vereinzelt Bäume und Büsche. Die Festsetzung wurde gestrichen. Jedoch wird davon ausgegangen, dass im Freianlagenwett- bewerbs gute Begrünungsvorschläge wie z. B. - 16 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Absatz 6: Der geforderte Außenreflexionsgrad der Verglasung sollte auf „max. 20%" erhöht werden, um eine notwendige Auswahlmöglichkeit von Glä- sern zur Verfügung zu haben, da diese neben Vogel- schutz auch noch weitere Parameter an Sonnen- schutz, Bruchsicherheit etc. erfüllen müssen. A.4.5.4 Klimaschutz -Energiekonzept: siehe Begründung und Hinweise A.4.3.5. -Festsetzung von heller bis mittlerer Tonigkeit der Fassaden: Dem Gestaltungsgrundprinzip des prämier- ten Wettbewerbsentwurfes für das Staatstheater folgend, sollen die beiden Volumina Dachlandschaft und Sockellandschaft als möglichst homogene, sich verschneidende Körper in Erscheinung treten. Für die Dachlandschaft, die als das wesentliche Gestaltungs- element des Projekts betrachtet werden kann und für Gebäude und Ort in Zukunft identitätsstiftend sein wird, wurde dazu eine helle, champagnerfarbige Me- talloberfläche gewählt. Damit der Sockel als Pendent ebenso monolithisch in Erscheinung treten kann, wurde im Entwurf für opake Fassadenteile eine dunkle Farbgebung konzi- piert, die farblich homogen auf die in vielen Berei- chen stark gliedernden Fensterbänder abgestimmt ist. Darüber hinaus wird derzeit die möglichst homo- gene Integration von PV-Paneelen untersucht, die in der Regel ebenfalls dunkel in Erscheinung treten. Ein helles Fassadenmaterial würde dieser Gestal- tungsidee entscheidend entgegentreten, da einer- seits die Kontrastwirkung zwischen den beiden pri- mären Elementen abgeschwächt wäre und die Ein- heit des Sockelvolumens zugunsten einer Bände- rung verloren ginge. Insgesamt ist der Anteil von dunklen opaken Fassadenflächen im Vergleich zu Glasflächen und der hellen Dachlandschaft sehr ge- ring. Die Festsetzung von heller bis mittlerer Tonigkeit der Fassaden sollte deshalb entfallen. Falls die Sichtweise STPIA und beteiligter Ämter eine an- dere ist, bitten wir um ein gemeinsames Gespräch zum Thema vor endgültiger Fertigstellung des Be- bauungsplanes. begrünte Pergolen oder Hochbeete als mögli- che Maßnahmen sich herausstellen. Aus Sicht des Umwelt- und Arbeitsschutzes gibt es auch bei 15% Außenreflexionsgrad eine ge- nügend große Bandbreite an Gläsern. Das Energiekonzept vom Land baden-Würt- temberg vom 23.3.2021 liegt vor. Es wird der der Gemeinderatsvorlage als Anlage 2 beige- fügt. In einer erneuten Abstimmung mit Vermögen und Bau wurde vereinbart, dass in den Festset- zungen keine Angaben zu Materialien und Far- ben der Fassaden erfolgen, damit Änderungen während der langen Planungs- und Bauzeit möglich sind. Die Fassadenarten des Wettbe- werbs sind in der Begründung beschrieben. Es wird lediglich festgesetzt, dass Photovoltaikele- mente und Anlagen zur solarthermischen Nut- zung in die Fassaden integriert werden können. Festsetzungen -Festsetzung von Fassadenbegrünung: Es gilt gleiches wie bei vorbeschriebenem Punkt. Der Punkt Fassadenbegrünung wurde gestri- chen. Im Rahmen des Freianlagenwettbewerbs - 17 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Verpflichtung zu Bau und Nutzung von Photovoltaik- anlagen: Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (FhG ISE) führt derzeit eine Potentialanalyse für ge- bäudeintegrierte Photovoltaik durch. Sekundär- dach, Technik- aufbauten, differenzierte Dachland- schaften und Bestandstatik lassen eine Nutzung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen nicht zu. Aktuell befinden sich deshalb vertikale Fassadenflä- chen in der Untersuchung. Ob noch durchzufüh- rende elektrische Ertragsanalysen und Wirtschaft- lichkeitsbetrachtungen eine Anwendung in den möglichen Fassadenbereichen sinnvoll · erscheinen lassen, wird im weiteren Verlauf der Planungen ge- klärt. Ist eine sinnvolle Nutzung möglich besteht die Absicht von Stadt und Land diese auch umzuset- zen.. Eine Verpflichtung im B-Plan sollte allerdings nicht festgeschrieben werden. -Städtebauliche Verträge für Photovoltaik/recycel- bare Baustoffe/Helle Beläge: Im bisherigen Projekt nicht an das Land herangetra- gen. Nutzen der Verträge unklar? Schließt die Stadt als 50% Bauherr einen Vertrag mit sich selbst? 8.3 Niederschlagswasser Das Niederschlagswasser lässt sich nicht in jedem Fall getrennt vom Schmutzwasser in die Kanalisation einleiten: Es wurde hierzu vom Büro Wald + Corbe in Abstimmung mit dem Tiefbauamt ein Masterplan Entwässerung entwickelt. 1.2. Maß der baulichen Nutzung Die bisherige Art der Festlegung wird unseres Erach- tens der skulpturalen und vielschichtigen werden adäquate Begrünungsmaßnahmen her- ausgearbeitet werden. Das Energiekonzept vom Land Baden-Württem- berg vom 23.3.2021 liegt vor. Es wird der der Gemeinderatsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Es wird lediglich festgesetzt, dass Photovol-tai- kelemente und Anlagen zur solarthermischen Nutzung in die Fassaden integriert werden kön- nen. Dies war eine frühere Überlegung, die nicht mehr weiterverfolgt wird. Das Büro Wald+Corbe hat einen Masterplan Entwässerung für das Gesamtgelände erstellt. Die endgültige Variante kann erst nach dem noch durchzuführenden Freianlagenwettbe- werb und dem dann vorliegenden konkreten Entwurf sowohl hinsichtlich der ober- und un- terirdischen Anteile als auch hinsichtlich der Lage der Rückhaltevolumina festgelegt werden. Für das jeweilige Modul wird mit der Bauge- nehmigung ein Entwässerungsantrag einge- reicht und die vorliegende Entwässerungskon- zeption entsprechend dem weiteren Planungs- fortschritt jeweils begleitend fortgeschrieben, sodass sichergestellt ist, dass trotz zunehmen- der Bebauungsdichte des Grundstückes im Ver- lauf der Errichtung der Module die räumlichen Voraussetzungen zur Erreichung der Zielwerte weiterhin erhalten bleiben. In Abstimmung mit Vermögen und Bau wurden die Wandhöhen in der Planzeichnung um eine Bezugshöhe ü.NN ergänzt. - 18 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Höhensituation der Bestands- und Neubauteile nicht gerecht und birgt spätere Auslegungs- und da- mit Planungsunsicherheiten. Auch ist die Ausgestal- tung der Dachflächen mit Technikaufbauten und Se- kundär-Lamellendach nirgends beschrieben. 1.5. Nebenanlagen Die gewählte Formulierung bedeutet, dass alle der- zeit geplanten baulichen Umgriffe in den Freianla- gen (Terrasse Cafeteria, Lichtschächte, Treppen, Tiefhöfe, Eingangssituation Meidingerstraße etc.) bei der Arrondierung der Baugrenze berücksichtigt werden müssen. 1.6.4.1 Dachbegrünung Fehlende statische Tragfähigkeiten der Bestandsde- cken, Technikaufbauten, Tragkonstruktionen für das Sekundärdach etc.. machen einen extensive Be- grünung auf ca. 2800 m² der Dachflächen möglich. Dies entspricht 15% der Gebäudegrundfläche. Stärke des Dachbegrünungssubstrates siehe unter Begründung und Hinweise A.4.4. 1.6.4.2 Fassadenbegrünung Siehe unter Begründung und Hinweise A.4.5.4 1.6.4.3 Tiefgaragenbegrünung Die unterirdische Tiefgarage nimmt einen Großteil der Fläche des Hermann-Levi-Platzes ein. Die Tief- garage kann deshalb nicht vollflächig begrünt wer- den, sondern wird, wie schon jetzt im Bestand, mit Grün-, Weg- und Platzflächen und ggf. weiteren Frei- anlagenelementen in Abhängigkeit des noch durch- zuführenden Freianlagenwettbewerbes überbaut. Die Bestandstiefgarage lässt keine oder nur mit un- verhältnis- mäßigem wirtschaftlichen Aufwand zu erstellende, nachträgliche Aussparungen/ Pflanz- gruben für Bäume zu. Die statische Tragfähigkeit ist zudem zu gering um Baumpflanzungen mit entspre- chend mächtigem oberirdischen Substratauftrag zu ermöglichen. Dies würde einen Lastabtrag über zwei Tiefgargengeschosse mit dem Wegfall einer entspre- chenden Anzahl von Stellplätzen bedeuten. 1.9.2 und 9.3 Schallschutz Stellplätze/Ladevor- gänge Die Formulierungen entsprechen nicht mehr den mittlerweile erfolgten Abstimmungen ZJD/Büro ISRW und müssen noch in Übereinstimmung mit dem überarbeiteten schalltechnischen Gutachten Die Beschreibung des Daches wurde in die Be- gründung aufgenommen. Der Baubereich wurde auf das größtmögliche Maß erweitert. Nach derzeitigen Unterlagen von VuB liegen nun alle genannten Nebenanla- gen mit Ausnahme einer Treppe auf der Ost- seite des Gebäudes innerhalb des Baubereiches. Es werden maximal 2.800 m² der Dachfläche be- grünt, Stärke des Substrates 10 cm, automati- sche Bewässerungsanlage ist vorzusehen. Hier bleibt nur zu hoffen, dass im Freianlagen- wettbewerb, wenn auch ohne ausdrückliche Zielsetzung „Fassadenbegrünung“ besondere Ideen zur Begrünung aufgeführt werden. Die Tiefgarage ist zu 30 % zu begrünen und da- für mit einem entsprechenden Substrataufbau von mindestens 50 cm auszustatten. Der Verlust von mindestens 81 wertvollen Bäumen und das Ziel, soviel wie möglich zu begrünen rechtferti- gen diese Maßnahme. Und sollte dafür eine Ver- stärkung der Statik der TG erforderlich werden, dann ist dies in die Überlegungen zu einer sinn- vollen adäquaten Begrünung mit einzubeziehen und nicht von vornherein abzulehnen. Der Weg- fall von Stellplätzen kann in diesem Fall hinge- nommen werden, da ja baurechtlich nur 181 der insgesamt 420 vorhandenen Stellplätze erfor- derlich sind. Die Formulierungen wurden mit ZJD-Immissi- onsschutzbehörde abgestimmt und geändert. Inzwischen liegt die neue Überarbeitung vom 14.4.2021 vor. - 19 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt (Index 5 vom 28.10.20) gebracht werden. 11.2 Werbeanlagen und Automaten Siehe unter Begründung und Hinweise 4.4 11.3.3 Abfallentsorgung Aufgrund der Enge der Bestandsituation könnte die Folgender Passus wurde aufgenommen: Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechseln- dem oder bewegtem Licht mit Ausnahme ei- ner LED-Wand an der Fassade des Staatsthea- ters (Lage S. Planzeichnung), drehbare Wer- beträger und solche mit wechselnden Moti- ven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude zulässig. Werbeanlagen sind so zu gestalten, anzubrin- gen und zu unterhalten, dass sie sich nach Form, Größe, Gliederung, Material, Farbe und Anbringungsart in das Erscheinungsbild der baulichen Anlage, mit denen sie verbunden sind, einfügen. Dabei ist auf die hohe gestal- terische und städtebauliche Bedeutung des aus einem Wettbewerb hervorgegangenen Gebäudeentwurfs besonders Rücksicht zu nehmen. Werbeanlagen für kulturelle Nutzungen sind wie folgt zu gestalten: 1. Werbeanlagen müssen sich in die Gestal- tung der Fassade geometrisch regelmäßig einfügen. Sie dürfen die charakteristi- schen architektonischen Merkmale des Gebäudes nicht überdecken und müssen einen optisch wirksamen Abstand zu die- sen haben. 2. Aus mehreren einzelnen Teilen beste- hende Werbeanlagen müssen gestalte- risch aufeinander abgestimmt sein. 3. Werbeanlagen dürfen maximal bis zum oberen Abschluss der Wand angebracht werden. 4. Werbeanlagen sind nur am Gebäude zu- lässig. Werbeanlagen für gastronomische Nutzun- gen sind bis zu folgenden Größen zulässig: • Einzelbuchstaben bis max. 0,60 m Höhe und Breite, • sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmen- zeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m². Mit Afa und VuB gab es zuletzt ein Abstim- mungsgespräch am 3.3.2021. Es sind zwei Zu- stände beim BST getrennt zu betrachten: - 20 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Bereitstellung entlang der Baumeisterstraße nur in einer funktional unbefriedigenden Situation im öf- fentlichen Fußgängerbereich erfolgen. Die Bereit- stellung an der Baumeisterstraße sollte deshalb nicht festgeschrieben werden, sondern entspre- chend Begründung und Hinweise A.4.3.5 der weite- ren Abstimmung aller Beteiligten im Rahmen der Fortschreibung des Bauvorhabens anheimgestellt sein. a) Die heutige Situation ist für das Afa nicht mehr akzeptabel, zweimalige Leerung pro Woche ist zuviel und der Tiefhof ist zu eng um die Abfallbehälter personalschonend nach oben zu transportieren. Eine Lösung für die Zeit bis der Tiefhof im Rahmen von Mo- dul 3 (in ca. 8 Jahren) umgebaut werden wird, soll in einem Ortstermin zwischen AfA, VuB und BST abgestimmt werden. b) Die zukünftige Situation: Hier wird der Abfall durch das AfA satzungskonform geleert wer- den. Entweder entspricht die neue Situation der Satzung oder der Abfall ist von BST am Abholtag am Gehwegrand bereit zu stellen. Dies im Rahmen der Baugenehmigung zu klä- ren. Planzeichnung Die Baugrenze des Vorabzuges liegt derzeit tlw. in den Konstruktionsflächen der aktuellen Gebäude- planung und die Umgriffe sind in Teilen nicht voll- ständig erfasst. Wir bitten um Anpassung entspre- chend den übergebenen Planunterlagen. Da sich die Planung derzeit in großen Teilen noch in LPH2 nach HOAI befindet, wäre es gut, wenn an Stellen, wo un- problematisch möglich (z.B. zum Hermann-Levi- Platz hin) noch Toleranzen zur derzeitigen Gebäude- außenkante vorgesehen werden können. Insbesondere im Bereich der Finterstraße / Ecke Ett- linger Straße sollte die Situation der bestehenden (Kasig)Planungen an der Ettlinger Straße mit dem Baugenehmigungsstand Tiefgaragenzufahrt Finter- straße und den Notwendigkeiten der Einfahrt von der Ettlinger Straße in die Finterstraße nochmals abgegli- chen werden. Würde es darüber hinaus Sinn machen, die Finter- straße verkehrsberuhigt auszuführen und wäre dies eine Festlegung die im B Plan zu treffen ist? Die Baugrenze wurde größtmöglich vergrößert und die erbetenen Toleranzen am Hermann- Levi-Platz eingearbeitet. Über die Gestaltung der Finterstraße gab es mit dem Tiefbauamt und Ordnungs- und Bürgeramt (OA) ein Abstimmungsgespräch. Der Einmün- dungsbereich in die Ettlinger Straße ist abge- stimmt. In die Planzeichnung wurden nun 9Taxi- stellplätze eingezeichnet. Nach Aussage OA bleibt die Finterstraße eine öf- fentliche Straße ohne Beschränkungen. Die ggfls. erforderliche Beschilderung wird OA vor- nehmen, wenn es notwendig wird. Zentraler Juristischer Dienst, Abfallrechts- und Altlastenbehörde vom 19. November 2020 Vielen Dank für die Beteiligung. Aus Sicht der un- teren Abfallrechts- und Altlastenbehörde haben wir keine Anmerkungen zum vorgelegten Pla- nungsvorentwurf. Kenntnisnahme Zentraler Juristischer Dienst, Immissions- und Arbeitsschutzbehörde vom 20. November 2020 Vielen Dank für die Beteiligung. Aus Sicht der un- teren Abfallrechts- und Altlastenbehörde haben Kenntnisnahme - 21 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt wir keine Anmerkungen zum vorgelegten Pla- nungsvorentwurf. Verkehrslärm Das Plangebiet ist mit Verkehrslärmimmissionen vorbelastet, die im Plangebiet Schallschutzmaß- nahmen erforderlich machen. Ausgehend von der fachlichen Richtigkeit des schalltechnischen Gut- achtens der ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH vom 28.10.2020 (Index 5), die vom Umwelt- und Ar- beitsschutz geprüft wurde und in das unsere An- regungen ebenfalls eingeflossen sind, ist eine diesbezügliche Konfliktlösung mittels passivem Schallschutz (Ziffer 9.4 der Festsetzungen) aus im- missionsschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich schlüssig, da aktive Maßnahmen hier offensicht- lich ausscheiden. Kenntnisnahme Auswirkungen der Planung auf die Umgebung Hinsichtlich der Auswirkungen der Planung auf die Umgebung, zeigt das Schallgutachten schlüs- sig auf, dass weder von den haustechnischen An- lagen, noch dem Zu- und Abfahrtsverkehr im Plangebiet unzumutbare Geräuschimmissionen für die Nachbarschaft zu erwarten sind. Die an der Meidingerstraße gelegenen Parkplätze sind zu differenzieren in 15 öffentliche Parkplätze (P1) im Straßenraum und sechs anlagenbezogene (pri- vate) Stellplätze auf dem Theatergelände (P2 und P3). Für erstere, die auch bereits vorhanden sind, hat die gutachterliche Beurteilung nach RLS- 90/DIN 18005 ergeben, dass die Beurteilungspe- gel mit 34,9 dB(A) tags und 32,2 db(A) nachts un- terhalb der Immissionsrichtwerte liegen; Ge- räuschspitzen (Türenschlagen etc.) finden hier keine Berücksichtigung. Bei den nach TA Lärm zu beurteilenden Stellplätzen P2/P3 halten die Beur- teilungspegel die Immissionsrichtwerte zwar ebenfalls ein, jedoch liegen kurzzeitige Geräusch- spitzen nachts am Immissionsort Meidingerstr. 9 (geringfügig) über den nach TA Lärm zulässigen Richtwerten von 60 dB(A). Sofern die Nutzung der Parkplätze nur durch Sicherheitspersonal (Thea- terarzt, Feuerwehr, Rettungsdienst usw.) erfolgt und sich durch den eingeschränkten Nutzerkreis die Abfahrten in der Nachtzeit auf maximal sechs beschränken, sind die hierfür erwarteten Über- schreitungen von 0,3 dB(A) unseres Erachtens zu- mutbar. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der östlich der heutigen Theatergebäude befindliche oberirdische Theaterparkplatz im Zuge der Die Anpassung des Gutachtens (Fassung 14.4.2021) ist erfolgt. Ebenso die Anpassung in der Begründung. - 22 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Planung vollständig wegfällt. Eine nächtliche Nut- zung der sechs verbleibenden Stellplätze P2/P3 durch andere Fahrzeuge nach Wegfahrt des Si- cherheitspersonals muss durch wirksame Maß- nahmen ausgeschlossen werden, dies kann in der Baugenehmigung geregelt werden. Die Festset- zung Ziffer 9.2 könnte unseres Erachtens entfal- len. Die Ziffer 9.1 der Festsetzungen (Ziffer 13.1 im Schallgutachten) halten wir für entbehrlich, da die Details im Baugenehmigungsverfahren zu prü- fen sind bzw. dort geprüft werden. Die Festsetzung Ziffer 9.3 sollte mit Blick der im Zuge der letzten Überarbeitung des Schallgutach- tes geänderten Ziffer 13.3 (1. Absatz) im Schall- gutachten an diese angepasst werden. Einwände oder sonstige Anregungen haben wir nicht. Es bleibt bei der Festsetzung, da diese für die Zukunft klarstellt, dass nach 22 Uhr hier kei- nerlei Fahrverkehr stattfinden darf. Zur Klarstellung der maximalen nächtlichen Abfahrten wurde folgende Ergänzung in die Festsetzung aufgenommen: „Ausgenommen ist hiervon die nächtliche Abfahrt von drei Stellplätzen durch den The- aterarzt und Sicherheitspersonal Brand- schutz.“ Auch diese Festsetzung ist auf Veränderun- gen im Stand der Technik ausgerichtet und soll nach Auffassung des Gutachters bleiben. Wurde angepasst. Im Nachtzeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr dürfen keine Liefer- und La- devorgänge auf dem Betriebsgelände stattfin- den. Zentraler Juristischer Dienst, Wasserbehörde vom 19. November 2020 Aus Sicht der unteren Wasserbehörde ergeben sich keine Änderungswünsche. Kenntnisnahme Zentraler Juristischer Dienst, Natur- und Bodenschutzbehörde vom 19. November 2020 Vorbemerkung: Wie bereits im Rahmen der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB im Februar 2019 mitgeteilt wurde, bestehen gegen die Planung keine grund- sätzlichen Bedenken aus Naturschutzsicht. Kenntnisnahme Artenschutz Es handelt sich um einen innerstädtischen Sied- lungsbereich (Staatstheater mit umliegenden Grünflächen), so dass lediglich artenschutzrecht- liche Aspekte nach § 44 BNatSchG eine Rolle spie- len. Ausweislich der speziellen Artenschutzrecht- lichen Prüfung des Fachbüros Arguplan aus dem Jahr 2017 wurde in geringem Umfang gebäude- brütender Vogelbestand (Nachweis des Haussperlings) festgestellt. Ferner wurden Jagdaktivitäten von Fledermäusen festgestellt. Potentielle Quartiernutzungen am Gebäude sind nicht auszuschließen, jedoch wurden keine nach- gewiesen. Bei Beachtung und Umsetzung der im Gutachten ausgeführten Vermeidungs- und vorgezogenen Kenntnisnahme Die im Gutachten aufgeführten Maßnahmen wurden in die Hinweise unter Ziffer 15 - 23 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), ist von einem Hineinplanen in die Legalausnahme des § 44 Abs. 5 BNatSchG auszugehen. Hinsichtlich potentiellen Vogelschlags wurde vom Gutachter eine allgemeine Vermeidungsmaß- nahme formuliert, deren letztliche Umsetzung von baulichen Fassadengestaltung auf Baugeneh- migungsebene abhängig sein wird. Wir bitten um geringfügige Anpassung der Dar- stellung in den Festsetzungen: Artenschutzmaßnahmen vor Baubeginn aufge- nommen. Die Festsetzungen wurden dementspre- chend angepasst. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 7.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimie- rung Verschließen der Betonlöcher: Die Betonlöcher auf der Nordseite sind im Win- terhalbjahr (von Oktober bis Ende Februar) vor der dort geplanten Baumaßnahme zu verschlie- ßen. Wir bitten um Ergänzung des Absatzes durch: Vor dem Verschließen der Löcher sind diese durch Fachpersonal auf Besatz von wildlebenden Tieren zu überprüfen. Die Maßnahme wurde ergänzt und in die Hinweise unter Ziffer 15 Artenschutzmaß- nahmen vor Baubeginn aufgenommen. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 7.2 Ersatzmaßnahmen Bereitstellung von Nistkästen für den Haussper- ling (CEF 1): Wir bitten die Ziffer in „7.2. Vorgezogene Aus- gleichsmaßnahmen“ umzubenennen, da der Be- griff „Ersatzmaßnahmen“ im Naturschutzrecht eine andere rechtliche Bedeutung hat. Wir bitten ferner um Ergänzung: Für den Verlust von Nistplätzen sind an anderen Stellen der Fassade oder im Umfeld zwei geeig- nete Nistkästen als Ersatz vor dem Verschließen der Löcher aufzuhängen. Die Änderung wurde in Ziffer 16 der Hin- weise übernommen. Zentraler Juristischer Dienst Denkmalschutzbehörde --- ---

  • AB BPL-Begründung-Staatstheater-Stand-final
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“ Karlsruhe –Südstadt beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ......................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ........................................................................ 4 2. Bauleitplanung .............................................................................................. 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung......................................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ........................................................................... 4 3. Bestandsaufnahme ....................................................................................... 4 3.1 Räumlicher Geltungsbereich........................................................................... 4 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz .............. 4 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ....................................... 4 3.4 Eigentumsverhältnisse .................................................................................... 5 3.5 Belastungen .................................................................................................... 5 4. Planungskonzept .......................................................................................... 6 4.1 Art der baulichen Nutzung .............................................................................. 6 4.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ 6 4.3. Erschließung ................................................................................................... 7 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr ................................................................... 7 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ........................................................................ 7 4.3.3 Ruhender Verkehr .......................................................................................... 7 4.3.4 Geh- und Radwege ......................................................................................... 8 4.3.5 Ver- und Entsorgung ....................................................................................... 8 4.4 Gestaltung ...................................................................................................... 9 4.5 Grünordnung / Pflanzmaßnahmen / Artenschutz .......................................... 10 4.5.1 Grünordnung und Pflanzmaßnahmen ........................................................... 10 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft.................................................................... 12 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen ................................................................................ 13 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz .................................................................. 13 4.5.5 Festsetzungen zum Artenschutz................................................................... 14 4.5.6 Maßnahmen zum Schutz des Bodens .......................................................... 14 4.6 Belastungen .................................................................................................. 15 4.6.1 Verkehr ......................................................................................................... 15 4.6.2 Lärm ............................................................................................................. 15 4.6.3 Stadtklima, Klimawandel ............................................................................... 16 4.6.4 Klimaschutz .................................................................................................. 17 4.6.5 Altlasten ........................................................................................................ 17 4.6.6 Kampfmittel ................................................................................................... 18 5. Umweltbericht ............................................................................................. 18 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan .............................................................. 18 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung.................................................................. 18 6.2 Sozialplan ..................................................................................................... 18 7. Statistik ........................................................................................................ 18 7.1 Flächenbilanz................................................................................................ 18 7.2 Geplante Bebauung ...................................................................................... 19 7.3 Bodenversiegelung ....................................................................................... 19 8. Bodenordnung ............................................................................................ 19 9. Kosten (überschlägig) ................................................................................ 19 BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 3 - 10. Finanzierung ............................................................................................... 19 11. Übersicht der erstellten Gutachten ........................................................... 19 B. Hinweise ...................................................................................................... 21 1. Versorgung und Entsorgung ............................................................................. 21 2. Entwässerung ................................................................................................. 21 3. Niederschlagswasser ....................................................................................... 21 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .............................................................. 21 5. Baumschutz .................................................................................................... 22 6. Artenliste Bäume ............................................................................................ 22 7. Altlasten ......................................................................................................... 22 8. Erdaushub / Auffüllungen ................................................................................ 22 9. Private Leitungen ............................................................................................ 22 10. Barrierefreies Bauen ........................................................................................ 22 11. Erneuerbare Energien ...................................................................................... 22 12. Dachbegrünung und Solaranlagen .................................................................... 23 13. Kampfmittelbelastung ..................................................................................... 23 14. Stadtklima ...................................................................................................... 23 15. Artenschutzmaßnahmen vor Baubeginn ............................................................ 23 16. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ................................................................ 24 17. Baumschutzmaßnahmen ................................................................................. 24 18. Baumpflanzungen- Baumpflanzgruben .............................................................. 25 BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das Staatstheater beabsichtigt eine umfangreiche Sanierung mit Umbauten und ver- schiedenen Anbauten an das Bestandsgebäude. Ebenso soll das Umfeld neu gestaltet werden und die heutige Tiefgaragenein- und ausfahrt in der Baumeisterstraße getrennt werden, in einen Zufahrtsbereich in der Finterstraße und einen Ausfahrtsbereich in der Kriegsstraße. Durch Umbauten, technische Ertüchtigung sowie Erweiterungen sollen optimierte Ar- beits- und Spielbedingungen geschaffen werden. Ziel ist es, den künstlerischen Betrieb durch die Maßnahmen zu stärken und gleichzeitig Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Betriebes zu verbessern. Mit Ausnahme eines Kulissenlagers, welches die Lager vor Ort ergänzt, sollen zukünftig alle Funktionen am Hauptstandort vereinigt werden, wodurch in allen Bereichen Synergien entstehen und Betriebsabläufe gestrafft werden sollen. Der bestehende Bebauungsplan ermöglicht diese Erweiterungen nicht, daher bedarf es eines neuen Bebauungsplanes. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Planbereich als „Gemischte Baufläche“ und Fläche für „Kultur“ dar. Die im vorliegenden Bebauungsplan festgesetzte Nutzungsmischung mit kultureller Nutzung und Gastrono- mie wird dieser Darstellung gerecht. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 458 „Baumeisterstraße“ rechtsverbindlich seit dem 26.7. 1975, der das Plangebiet als Sondergebiet-Baugrundstück für Gemeinbe- darf ausweist. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 0,35 ha große Planungsgebiet liegt in der Südstadt von Karlsruhe. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Be- bauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Gebiet ist bereits bebaut und größtenteils versiegelt. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Plangebiet ist mit dem Gebäude des Badischen Staatstheaters bebaut. Die Erschlie- ßung erfolgt bisher über die Baumeisterstraße und teilweise über die Meidingerstraße. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 5 - Die bestehende Tiefgarage ist oberirdisch mit einem Wasserbecken, Wegen und einem kleinen Platz gestaltet. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Plangebiet befindet sich jeweils zum Teil im Eigentum des Landes Baden-Württem- berg und der Stadt Karlsruhe. 3.5 Belastungen Lärm Das Plangebiet ist durch umgebenden Verkehrslärm (KfZ und Schienenverkehr) vorbe- lastet. Auf die Umgebung des Plangebietes wirken der Anlagenbedingte Lärm und der KfZ-Verkehr der Theaterbesuchenden ein. Klima Der Rahmenplan zur Klimaanpassung nimmt eine sehr differenzierte Bewertung des Pla- nungsbereichs vor. Das Staatstheater ist im Bestand bereits von großen versiegelten Flä- chen umgeben. Daher wird dieser Bereich als „bereits heute belastet mit Handlungsprio- rität“ beschrieben. Als mögliche Verbesserungsmaßnahmen sind die „Verschattung von Straßen, Plätzen und Gebäuden“ genannt. Der gestaltete Grünraum des Herman-Levi-Platzes mit seiner prägenden Baum- und Ge- hölzkulisse wird in seiner Gesamtheit als Trittstein kleinteiliger Erholungsräume gewer- tet. Der Bereich rund um das derzeitige K-Punkt-Gebäude ist als zu entwickelnder Tritt- stein und Erholungsraum identifiziert. Altlasten Das Plangelände ist bisher nicht im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karls- ruhe erfasst. Im Rahmen von technischen Untersuchungen (gemäß Auszügen aus dem Bericht des In- genieurbüros gbm, Gesellschaft für Baugeologie und Messtechnik mbH vom 17.12.2017) wurden auf dem Plangelände des Staatstheaters jedoch anthropogene Auffüllungen im Nahbereich des Gebäudes des Staatstheaters angetroffen, die teilweise schadstoffbelas- tet waren. Anthropogene Auffüllungen im Plangebiet können nicht ausgeschlossen wer- den. Derzeit besteht auf dem Plangebietsgelände kein Handlungsbedarf. Kampfmittel Für das Plangebiet wurde eine multitemporale Luftbildauswertung durchgeführt. Die Luftbildauswertung bzw. andere Unterlagen ergaben Anhaltspunkte, die es erforderlich machen, dass weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Über eventuell festgestellte Blindgängerverdachtspunkte hinaus kann zumindest in den bombardierten Bereichen das Vorhandensein weiterer Bombenblindgänger nicht ausgeschlossen werden. In bom- bardierten Bereichen und Kampfmittelverdachtsflächen sind i.d.R. flächenhafte Voror- tüberprüfungen zu empfehlen. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 6 - 4. Planungskonzept Das Staatstheater plant nach inzwischen bald 50 Jahren laufendem Betrieb eine umfas- sende Sanierung und Modernisierung. Eine Vorwegmaßnahme beinhaltet die Verlegung der Tiefgaragen Zu– und ausfahrt und den Bau des provisorischen Eingangsgebäudes („Neues Entree“), in dem Theatergastronomie, Besuchertoiletten, Garderoben und Kas- sen untergebracht sind, die in dem Teil des Foyers liegen, der für Modul 1 abgebrochen werden muss. Der K-Punkt wird für die Tageskasse und die Sanierungskommunikation umgebaut. Die Vorwegmaßnahmen sind seit Februar 2020 im Bau und werden voraus- sichtlich bis Juni 2021 fertiggestellt sein. Modul 1 besteht aus dem Neubau des Schauspielhauses und dem daran anschließenden Umbau des Kleinen Hauses für das Junge Staatstheater, Studiobühne und Probebühnen. Es wird zu ca. 2/3 als Neubauvolumen und zu ca. 1/3 als Umbau von Bestandsstrukturen umgesetzt. In Modul 2 wird an der Ostseite ein neuer Gebäudeteil mit Räumen für den Musikali- schen Apparat und Probebühnen angebaut. In Modul 3 folgen die Sanierung des Großen Hauses mit Ergänzung des Foyers und die Erweiterung und der Umbau der Werkstätten. Hier überwiegt der Umbau – und Sanie- rungsanteil leicht gegenüber dem Neubauvolumen. Das Staatstheater bietet ganzjährig – mit Ausnahme der Spielzeitpause von sechs Wo- chen im Sommer – Veranstaltungen sowohl tagsüber als auch am Abend. Dies können durchaus fünf Veranstaltungen pro Tag sein. Im Tages- und Abendbetrieb ist bei gleich- zeitigem Betrieb mehrerer Bühnen von 1750 Besuchern auszugehen. Das ganzjährig und von morgens bis in die Nacht geöffnete Foyer soll und kann als Raum in Fortführung der Nutzung der Freiflächen gedacht werden. Ein ebenfalls ganztägig ge- öffneter Gastronomiebereich im Westen des Baukörpers mit Außengastronomie, Rück- zugs- und Aufenthaltsbereiche, Möglichkeiten für wechselnde Nutzungen sowie Toilet- tenanlagen stehen hier zu Verfügung. Die gesamten baulichen Maßnahmen werden einen Zeitraum von ca. 10 - 12 Jahren um- fassen. 4.1 Art der baulichen Nutzung Das Plangebiet wird als Sondergebiet-Kultur ausgewiesen, in welchem ergänzend auch Gastronomie, die nicht nur für Theaterbesucher dienen wird, zulässig werden wird. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im Wesentlichen durch die zeichnerischen Rege- lungen der Planzeichnung festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen festgesetzt, die sich zum einem am Gebäudebestand und zum anderen an den Erweiterungsmodulen orientieren. Die Festsetzung von Baulinien ist daher städte- baulich nicht erforderlich. Als maximale Wandhöhe werden 18,75 m festgesetzt. Als maximale Gebäudehöhe wer- den 33 m festgesetzt. Das entspricht dem Bühnenturm für das Große Haus. Die zukünf- tige Höhe des Bühnenturms für das Kleine Haus wird bei ca. 28 m liegen. Die zeltartige Dachkonstruktion (Sekundär-Lamellendach) ist damit abgedeckt. Dabei gilt als BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 7 - Wandhöhe das Maß ab dem unteren Bezugspunkt von 116,48 m ü. NN (Fertigfußboden Erdgeschoss) bis zum oberen Abschluss der Wand, maßgeblich ist die Oberkante der At- tika. Technische Aufbauten für Lüftung, Fahrstuhl, Photovoltaikanlagen, Anlagen zur solar- thermischen Nutzung etc. und über das Mindestmaß hinausgehende Retentionsschich- ten überschreiten die Wandhöhe, liegen jedoch innerhalb der Gebäudehöhen und inner- halb des Sekundär-Lamellendachs und sind daher von den Straßen aus nicht sichtbar. Auch auf den Dächern der Bühnentürme befinden sich Technikanlagen, die innerhalb des Sekundärdaches liegen und von der Straße aus nicht sichtbar sind. 4.3. Erschließung 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr Das Gebiet ist an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung des Plangebietes ist über die Baumeister-, Finter-, Kriegs- und Meidin- gerstraße gewährleistet. Die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt zukünftig über die Finterstraße, die Ausfahrt in die Kriegsstraße. Zukünftig wird es eine Vorfahrt für Taxi und Busse in der Finterstraße im Westen des Ge- bäudes mit einem Taxistand für neun Taxen geben, wovon zwei Stellplätze tagsüber für mobilitätseingeschränkte Personen zur Verfügung stehen. Ein Haltebereich zum Ein- und Aussteigen für Besucherbusse ist ebenfalls vorgesehen. Das Abstellen der Busse erfolgt weiterhin auf externen Flächen. Die Anfahrt per Bus findet sowohl zu den Tages- wie auch zu den Abendveranstaltungen statt. Anlieferungen und Entsorgungsfahrzeuge für das Theater werden wie bisher über die Baumeisterstraße (darunter auch Kulissentransporte) und Belieferung mittels kleinerer Lieferfahrzeuge über die Meidingerstraße erfolgen. Der Gastronomiebetrieb wird über die Baumeisterstraße und die Finterstraße beliefert werden. 4.3.3 Ruhender Verkehr Die erforderlichen Stellplätze (derzeit Bestand 430) sind in einer Tiefgarage unterge- bracht, die aufgrund der Erweiterungen des Bestandsgebäudes eine neue Zu- und Aus- fahrt erhält. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung wird gemäß den Vorgaben der Lan- desbauordnung von einer Reduzierung des erforderlichen Stellplatzbedarfes auf 40 % ausgegangen (zukünftig: zwei Linien oberirdisch in der Kriegsstraße, sechs Linien unterir- disch zwischen Ettlinger Tor und Kongreßzentrum). Der Stellplatznachweis für das Theater wurde auf Grundlage der vorliegenden Hauptnut- zung als Versammlungsstätte erstellt. Bei einer Anzahl von 1750 Sitzplätzen (= parallele Gesamtauslastung aller 5 Bühnen: Großes Haus / Kleines Haus / Junges Staatstheater / Studiobühne / Werkstattbühne) und einem Schlüssel von 4 Sitzplätzen je 1 Stellplatz ergibt sich eine Mindeststellplatzanzahl von 438. Unter Berücksichtigung des ÖPNV-Fak- tors 40% verbleiben für das Staatstheater damit 175 baurechtlich erforderliche Stell- plätze. Für die Innenfläche des Cafes im Erdgeschoss Kleines Haus von rund 163 m² ergibt sich bei einem Schlüssel von 12 m² je 1 Stellplatz gemäß VwV Stellplätze eine Zahl BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 8 - von 14 bzw. mit Berücksichtigung des ÖPNV-Faktors eine baurechtlich erforderliche An- zahl von 6 Stellplätzen. Daher beträgt die baurechtlich erforderliche Anzahl an KfZ-Stell- plätzen insgesamt 181. Die barrierefreie Erschließung der Stellplätze in der Tiefgarage erfolgt während den Öff- nungszeiten des Theaters über eine Aufzuganlage in der Tiefgarage. Ansonsten stehen oberirdisch tagsüber 2 Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen im Bereich der Taxistellplätze zur Verfügung. Dazu gibt es noch 9 oberirdische Stellplätze (nächtliche Abfahrt nur für Theaterarzt, Si- cherheitspersonal Brandschutz und Rettungsdienste), die über die Meidingerstraße an- gefahren werden. Sowohl nach Realisierung des ersten Bauabschnittes, als auch nach der Umsetzung des Gesamtprojektes wird eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen in der Tiefgarage, darunter auch 8 Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen, be- reitgestellt. Entlang der Meidingerstraße, angrenzend an das Grundstück des Badischen Staatsthea- ters, befinden sich 15 öffentliche Stellplätze in Längsparkierung. Für Busse besteht zukünftig die Möglichkeit, in der Finterstraße kurz anzuhalten, um die Theaterbesucher zu den Veranstaltungen zu bringen und sie dort wieder abzuholen. 9Taxistellplätze werden in der Finterstraße ausgewiesen. 190 öffentliche Fahrradabstellplätze, davon ca. 40 überdachte, werden im Nahbereich des Theatereingangs innerhalb des Baubereiches angeordnet werden. Die genaue Lage wird nach dem Ergebnis des Freianlagenwettbewerbs festgelegt. Für die Mitarbeitenden des Staattheaters werden ca. 200 Fahrradstellplätze auf der Ostseite des Gebäudes zur Verfügung stehen. 4.3.4 Geh- und Radwege Gehwege sind entlang der Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße angelegt. Für die innere Erschließung werden nach dem Freianlagenplan veränderte We- gebeziehungen herausgearbeitet werden. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist mit Strom, Gas, Wasser, Fernwärme an das städtische Versorgungs- netz angeschlossen. Niederschlagswasser: Ein Fachbüro hat einen Masterplan Entwässerung für das Gesamtgelände erstellt. Die endgültige Variante kann erst nach dem noch durchzuführenden Freianlagenwettbe- werb und dem dann vorliegenden konkreten Entwurf sowohl hinsichtlich der ober- und unterirdischen Anteile als auch hinsichtlich der Lage der Rückhaltevolumina festgelegt werden. Durch Maßnahmen zur dezentralen Versickerung von Oberflächenwasser kann die Be- lastung des Kanalisationsnetzes reduziert und positive Effekte auf das Kleinklima und die örtliche Grundwasserneubildung erzielt werden. Eine Umsetzung entsprechender Maß- nahmen wird empfohlen. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 9 - Abfallentsorgung: Die Abfallentsorgung des Theaters erfolgt bisher über die bestehende Rampe in der Bau- meisterstraße, von dort über einen Tiefhof. Die Enge der Grundstückssituation an dieser Stelle lässt auch zukünftig keine anderen Möglichkeiten für die Abfallentsorgung zu. Le- diglich der Tiefhof wird etwas großzügiger gestaltet, sodass hier ein Rangieren mit den Abfallbehältern möglich sein wird. Das zukünftige Abfallentsorgungskonzept richtet sich nach der städtischen Abfallentsorgungssatzung und wird im Rahmen der Fortschreibung des Bauvorhabens weiter mit dem Amt für Abfallwirtschaft abzustimmen sein. Die Ab- fallbehälter können am Abholtag vom Staatstheater am Gehwegrand bereitgestellt und nach der Leerung in den Tiefhof zurückgebracht werden. 4.4 Gestaltung Fassaden Insgesamt sind für die Fassade vier Gestaltungsarten geplant, von denen vor allem drei Arten von außen wahrnehmbar sind. Vom Gestaltungsprinzip wird die Gesamtfassade horizontal in zwei Bereiche gegliedert sein. In den oberen Bereichen ist eine Streckme- tallfassade vorgesehen, die mit dem Lamellendach korrespondiert. Die Streckmetallfas- sade besteht aus champagnerfarbenen Paneelen über einer wärmegedämmten Stahlbe- tonkonstruktion. Im unteren Bereich ist zum Vorplatz eine Glasfassade geplant. Sie wird in Pfosten-Riegel-Bauweise errichtet. Im Bereich der Süd- und Westfassade soll unter- halb des Streckmetallbereichs eine Fensterbandfassade mit anthrazitfarbenen Faserze- mentplatten ausgeführt werden. Im Innenhofbereich des 3. OG im Bereich JUSTA und im Bereich des Bühnenturms erhalten die Fassaden eine raue Putzoberfläche. Außenbereiche Aufgrund seines Baumbestandes und des großflächigen Wasserbeckens hatten die zent- ralen Freianlagen ursprünglich eine wichtige stadtklimatische Bedeutung für den direk- ten Nahbereich. Diese waren in Verbindung mit begleitenden Wechselflorflächen, den formal gestalteten Anlagen des Hermann-Levi-Platzes sowie dem früher vorhandenen, sehr umfangreichen und markanten Baumbestand geprägt. Im Zuge der bereits umge- setzten Vorabmaßnahmen zum Bau des Theaters ist schon ein Großteil der Bäume ge- fällt worden. So ist im Norden an der Kriegsstraße nur noch ein Restbestand aus stark vorgeschädigten Ahorn-Bäumen und Platanen verblieben, der mit Ausnahme einer Pla- tane nicht erhaltenswert ist. Diese werden deshalb im Bebauungsplan lediglich dargestellt, jedoch nicht mit einem Erhaltungsgebot versehen. Vielmehr stehen ihre Plätze auch im Rahmen des neuen Frei- anlagenkonzeptes für eine bessere Lösung zur Disposition. Der östlich des Theaterbaus liegende Parkplatz an der Meidingerstraße wird im Zuge der Sanierung und des Neubaus größtenteils überbaut – es kann nur die Platanenreihe am östlichen Rand erhalten bleiben. Diese wird allerdings auch als besonders wertvoll und erhaltenswert eingeschätzt und deshalb mit einem Erhaltungsgebot versehen. Die dort möglichen Stellplatzflächen haben auf die Bäume besondere Rücksicht zu nehmen. Die südlichen Freiflächen zur Baumeisterstraße sind durchgängig versiegelt und überneh- men unterschiedliche Erschließungsfunktionen. Die Gestaltung der Außenbereiche wird mittels eines derzeit laufenden Freianlagenwett- bewerbes erarbeitet werden. Darunter fällt auch das Thema einer möglichen BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 10 - Fassadenbegrünung. Eine Fassadenbegrünung kann z. B. auch durch ein vor die Fassade gestelltes Rankgitter erfolgen oder z. B. durch selbstbegrünende Vorhangfassaden mit Moosen oder durch begrünte Pergolen. Bedingt durch die abschnittsweise Realisierung des Bauvorhabens ist vorgesehen bereits vorab einige Teilbereiche der Freianlagen zu realisieren, um notwendige Zuwegungen und Fluchtwege sicherzustellen. Die früher bestehenden Wegeführungen sind im Zuge der Neuplanungen stark verän- dert worden. Erst nach der Fertigstellung der Kriegsstraßenplanung werden sich die end- gültigen Anknüpfungspunkte darstellen und die neuen Wegebeziehungen etablieren. Sie werden zudem wesentlich durch die Besucherströme des Theaters bestimmt. Dächer Die Gestaltung des Daches fasst wie die Fassade das Gesamtgebäude, den Bestand und die neuen baulichen Ergänzungen, zusammen. Die zeltartige Dachkonstruktion bindet die beiden Bühnentürme ein und hat einerseits die gewünschte Fernwirkung und ver- birgt andererseits die erforderlichen Technikanlagen (Lüftungs- und Kältetechnik). Sie wird als Sekundär-Lamellendach ausgeführt. Horizontal liegende Lamellen bilden aus der Fußgängerperspektive ein geschlossenes Volumen und sorgen gleichzeitig für ausrei- chend offene Flächen für die Zu- und Abluft der Technik. Aufgrund von bestehenden und geplanten Technikanlagen und aus statischen Gründen ist eine Dachbegrünung nur auf einer kleinen Teilfläche des Daches möglich. (s. 4.4.1 Grünordnung und Pflanzmaßnahmen) Werbeanlagen Werbeanlagen für das Staatstheater werden im Bebauungsplan aufgrund der sich noch ändernden technischen Möglichkeiten nur allgemein geregelt. Im Rahmen des Bauantra- ges, der in mehreren Teilabschnitten erfolgt, wird es für die Werbeanlagen ein separates Antragsverfahren geben, in welchem in Abstimmung mit der Stadt das endgültige Wer- bekonzept abgestimmt werden wird. Werbeanlagen für die Gastronomie erhalten genauere Regelungen. Ausnahmen von den in den Örtlichen Bauvorschriften für die Werbeanlagen festgesetz- ten Regelungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Die gestalterischen Ziele dürfen nicht gefährdet werden. Zum Beispiel kann eine Bestätigung des Gesamtkonzep- tes durch den Gestaltungsbeirat erfolgen. 4.5 Grünordnung / Pflanzmaßnahmen / Artenschutz 4.5.1 Grünordnung und Pflanzmaßnahmen Mit der Sanierung und Erweiterung des Staatstheaters geht nahezu die komplette Grün- kulisse verloren. Mindestens 81 der zuvor 96 überwiegend großkronigen erhaltenswer- ten Altbäume werden letztendlich entfallen. Lediglich 10 Bäume (8 Platanen in der Mei- dingerstraße, 1 Platane auf dem Hermann-Levi-Platz, 1 Spitzahorn in der Baumeister- straße) können mit Erhaltungsgebot gesichert werden. 5 Bäume im Bereich des K-Punk- tes sind als „Bäume Bestand“ dargestellt. Sie sind aufgrund ihres Zustandes nicht zwin- gend zu erhalten, sondern können im Zuge des freiraumplanerischen Wettbewerbs durch neue Baumpflanzungen ersetzt werden. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 11 - 44 Bäume wurden und werden derzeit auf der Grundlage von bereits erteilten Bauge- nehmigungen gefällt. Die Gründe dafür waren die für den Umbau und die Erweiterung des Staatstheaters notwendige Umplanung der Tiefgarage mit der neuen Zufahrt in der Finterstraße und der neuen Ausfahrt in die Kriegsstraße, das Eingangsprovisorium wäh- rend der Bauzeit von Modul 1 und der Abbruch des Eingangs- und Kassenhauses. Wei- tere 37 Bäume werden im Zusammenhang mit den weiteren Bauabschnitten gefällt. Die fachgerechte Sicherstellung der Platanen in der Meidingerstraße während der ge- samten Baumaßnahmen ist durch eine fachlich dafür qualifizierte Baubegleitung, die vor Beginn der Baumaßnahmen zum Modul 3 die örtliche Sicherstellung errichtet, zu gewäh- ren. Unter den Hinweisen zum Bebauungsplan sind entsprechende Maßnahmen dazu aufgeführt. Mit dem Verlust des Gehölzbestandes verbunden ist der Verlust eines in Bezug auf Klimaanpassung kleinteiligen Erholungsraums. Gemäß Artenschutzrechtlichen Fachbei- trag verlieren zahlreiche Vögel und die Zwergfledermaus Lebens- oder Teillebensräume. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Klimaanpassung und aus artenschutzfach- licher Sicht muss ein wesentliches Ziel der Planung sein, möglichst wieder viel neues Grün, insbesondere durch die Neupflanzung von Bäumen zu schaffen. Die Kühlung durch Verschattung und Verdunstung ist eine der wirksamsten Maßnahmen zur Klimaanpas- sung. Der Hermann-Levi-Platz und der Bereich des heutigen K-Punkts bieten das Potenzial für circa 15 Baumneupflanzungen mit Bodenanschluss. Darüber hinaus können auf der durch die Tiefgarage unterbauten Fläche leistungsfähige Pflanzstandorte für Bäume und Sträucher geschaffen werden. Hierzu wird zukünftig die Tiefgarage zu mindestens 30 % mit einem entsprechenden Schichtaufbau versehen, bepflanzt, begrünt und mit einer automatischen Bewässerungsanlage ausgestattet werden. Um den innenstädtischen Anforderungen hinsichtlich Hitze, Trockenheit und Verdich- tung gerecht zu werden, muss ein möglichst breites Artenspektrum zur Verfügung ste- hen. Welches das zukünftig sein wird ist noch nicht sicher. Die Straßenbaumliste der GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz), gibt den aktuellen Kenntnisstand wieder. Der für eine Begrünung mögliche Teil des Daches soll eine extensive Dachbegrünung mit Kräutern und / oder Sedum-Arten und einer Substratstärke von mindestens 10 cm um- fassen. Die Begrünung verteilt sich auf mehrere Teilflächen, jedoch überwiegend auf dem heutigen Dach. 2.800 m² der Dachfläche des Theaters und die Fläche der überdachten Fahrradstell- plätze sollen dauerhaft begrünt werden. Neben der kühlenden Wirkung auf das Stadt- klima wird die Ableitung von Niederschlagswasser verzögert. Die begrünten Dachflächen bereichern u.a. durch Blütenreichtum das Nahrungsangebot für Insekten. Die Bepflan- zung soll durch Ansaat (Arten möglichst mit Herkunftsnachweis, Produktionsraum 6), Rhizompflanzung oder Vegetationsmatten aus Kräutern erfolgen. Die Dachflächenbegrünung ist nach heutigem Planungsstand auf den nachfolgend in Rot dargestellten Dachflächen vorgesehen: BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 12 - Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrück- haltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Zur Gewährleistung einer wirksamen und dauerhaften Vegetationsentwicklung wird eine Mindesthöhe des Substrats vorgegeben. Der Wasserrückhalt steigt mit der Sub- strathöhe, die Gefahr der Austrocknung in Hitzephasen sinkt. Da Dachbegrünung ihre Wohlfahrtswirkungen nur entfalten kann, wenn die Pflanzen selbst vital sind und die flächige Bedeckung gesichert ist, soll eine automatische Bewäs- serung der Dachbegrünung vorgesehen werden. Die Artenliste ist auf die festgesetzte Substrathöhe, die örtlichen Standortbedingungen und die Kombinationsfähigkeit mit Anlagen zur solarthermischen Nutzung abgestimmt. 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft Im Plangebiet standen zu Beginn der Baumaßnahmen 96 Bäume, viele davon großkronig und erhaltenswert. Im Rahmen der Umsetzung der Planung für das Staatstheater werden insgesamt min- destens 81 dieser Bäume gefällt. Die gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt geschütz- ten Bäume sind aufgrund der Versiegelung durch die Tiefgarage und die Vergrößerung der Baufläche nicht im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Als mögliche Ersatzpflanzungen sind 15 großkronige Bäume auf den verbleibenden Freiflächen geplant. Der Bebauungs- plan trifft daher nur wenige Aussagen zur Bepflanzung im Plangebiet. Die Bäume entlang der Meidingerstraße werden erhalten. Darüber hinaus werden Stadt und Land auf ihren Grundstücken geeignete Standorte für weitere Ersatzbäume zur Verfügung stellen, mit dem Ziel, die entfallenden Baumstand- orte auszugleichen. Anfang 2020 konnten auf Landesgrundstücken bereits 22 BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 13 - Ersatzbäume gepflanzt werden. Eine erste kleinere Ersatzpflanzung von 3 Bäumen im Nymphengarten wurde Anfang 2020 seitens der Stadt umgesetzt. Das Büro Arguplan hat eine Prüfung der Umweltauswirkungen des Vorhabens durchge- führt. Der Umweltbeitrag von Arguplan kommt zu folgendem Ergebnis: Die Eingriffe mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Biodiversität/Biotopver- bund, die durch den Bebauungsplan zulässig werden, sind aufgrund der geringen Bedeu- tung der Fläche für diese Schutzgüter bzw. der bestehenden Vorbelastungen als sehr ge- ring einzustufen. Sie können durch geeignete Maßnahmen soweit verringert werden, dass keine erheblich beeinträchtigenden Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter verbleiben. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Fauna kann mit vorgezogenen Aus- gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie den vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für die im Planbereich festgestellten Brutvogel- und Fleder- mausarten vermieden werden. Diese Maßnahmen werden in der Baugenehmigung fest- gesetzt werden. (S. Ziffer 4.5.4) Hinsichtlich des Schutzgutes Flora entstehen erhebliche Beeinträchtigungen durch die Entfernung eines Großteils der im Geltungsbereich vor- handenen Bäume. Eine Minimierung dieser Beeinträchtigungen kann nur durch die Neupflanzung von Bäumen sowie die Anlage von Grünflächen in größtmöglichem Maß erzielt werden. Eine Beeinträchtigung verbleibt jedoch für den Zeitraum zwischen Ent- fernung der bestehenden Bäume und der Pflanzung neuer Bäume. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen beim Lärm verbleiben auch beim Schutzgut Mensch keine erheblichen Beeinträchtigungen. 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich des durch den Bebauungs- plan zu erwartenden Eingriffs ist deshalb rechtlich nicht erforderlich. 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz Zum Schutz der Natur sind immer die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Entsprechend des Artenschutzgutachtens werden Vermei- dung- und Minderungsmaßnahmen, wie z.B. zeitliche Fäll- oder Rückbaueinschränkun- gen, insektenfreundliche Außenbeleuchtung notwendig. Diese sind auf Bauantrags- ebene zu beachten. Eine Beschreibung der notwendigen Maßnahmen ist in den Hinwei- sen zum Bebauungsplan Ziffer 15 und 16 zu finden. Ökologische Baubegleitung: Artenschutzrechtliche Vermeidungs- oder Ausgleichsmaß- nahmen müssen durch eine ökologische Baubegleitung abgenommen werden. Insbeson- dere bei der Begehung potentieller Quartiere, wie z.B. Fledermauswochenstuben oder Winterquartiere, ist für den Laien kaum zu erkennen, ob die Quartiere vollständig ver- lassen sind. Auf Grund der Ausführungen des Artenschutzgutachtens werden folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) notwendig und im Baugenehmigungsverfahren zu beach- ten sein: BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 14 - Entfernung der Vegetation außerhalb der Brutzeit der Vögel/im Überwinterungszeit- raum der Fledermäuse (VM 1): Zum Schutz brütender Vogelarten sowie zur Vermeidung einer Tötung von Fledermäu- sen soll die Entfernung von Vegetationsbeständen außerhalb der Brutzeit der Vögel bzw. im Zeitraum, in dem sich die Zwergfledermäuse in ihren Winterquartieren befinden, er- folgen. Damit ergibt sich eine zeitliche Beschränkung der Vegetationsbeseitigung auf den Zeitraum zwischen Anfang November und Ende Februar. Vergrämungsmaßnahmen zu den Vögeln (VM 2): Damit der vom Rückbau betroffene Gebäudeteil nicht als Brutlebensraum für Haussper- linge genutzt werden kann, sind vor der im Sommer geplanten Baumaßnahme an den jeweils betroffenen Fassadenteilen die Altnester zu entfernen, die Betonlöcher auf der Nordseite zu verschließen sowie undurchlässige Vogelschutznetze flächendeckend auf- zuhängen. Bereitstellung von Nistkästen für den Haussperling (CEF 1): Für den Verlust von Nistplätzen sind an anderer Stelle der Fassade oder im Umfeld zwei geeignete Nistkästen als Ersatz vor der Schließung der Fassadenlöcher aufzuhängen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bezüglich der Vogelfauna der Verbotstatbe- stand gemäß § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG nicht eintritt. Eine Auslösung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG ist bei Umsetzung der vor- geschlagenen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für die Arten- gruppen der Vögel und der Fledermäuse durch das geplante Bauvorhaben am Badischen Staatstheater nicht zu erwarten. 4.5.5 Festsetzungen zum Artenschutz Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel Zum Schutz von fliegenden nachtaktiven Insekten soll eine streulichtarme Beleuch-tung verwendet werden, die einen niedrigen Strahlungsanteil im kurzwelligen Bereich hat. In Frage kommen dafür LED-Lampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen. Sie emittie- ren weniger Strahlung im Spektrum der Lichtempfindlichkeit des Insektenauges und lo- cken dadurch weniger Insekten an. Verwendung von Vogelschutzglas (VM 3): Sollten für die Gebäude große Glasflächen, Durchsichten oder Übereckverglasungen vor- gesehen werden, so ist zur Vermeidung von Vogelschlag die Verwendung von Vogel- schutzglas, deren Markierungen für Vögel sichtbar sind, oder die Verwendung von mat- tiertem, gefärbten, bedrucktem oder strukturiertem Glas erforderlich, welche das Vogel- schlagrisiko auf ein Minimum reduzieren. Es sind reflexionsarme Gläser mit einem Au- ßenreflexionsgrad von max. 15 % zu verwenden. 4.5.6 Maßnahmen zum Schutz des Bodens • Beachtung der Vorgaben einschlägiger Gesetze und Normen zum Bodenschutz, Ver- wertung von Bodenmaterial und Beschränkung der Versiegelung auf das unvermeid- bare Maß. Wiederverwertung von kulturfähigem Oberboden • Beschränkung der Baustelleneinrichtungen auf möglichst kleinen Raum um unnötige BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 15 - Eingriffe, die zu Beeinträchtigung des Bodens führen können, zu vermeiden. 4.6 Belastungen Nachfolgende Aspekte sind für die Planung von Bedeutung. 4.6.1 Verkehr Mit der vorliegenden Verkehrsuntersuchung von PTV 11/2017 für die Sanierung des Ba- dischen Staatstheaters in Karlsruhe wurde der Nachweis der verkehrlichen Machbarkeit unter den künftigen Randbedingungen erbracht. Berücksichtigt wurden hierbei u.a. die veränderte Erschließungssituation des Staatstheaters, der zusätzliche Verkehr, den das umgebaute Staatstheater erzeugt, sowie das zukünftig vorhandene Straßennetz nach Fertigstellung der Kombilösung mit den entsprechenden Prognoseverkehrsbelastungen. Für die drei relevanten Knotenpunkte im Untersuchungsraum: • -Ettlinger Straße / Baumeisterstraße • -Kriegsstraße / Ettlinger Straße (Ettlinger Tor) • -Kriegsstraße / Rüppurer Straße / Fritz-Erler-Straße (Mendelssohnplatz) galt es zu überprüfen, ob die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte durch die Zusatzver- kehre des Staatstheaters beeinträchtigt wird. Das umgebaute Staatstheater erzeugt im Referenzfall ein Verkehrsaufkommen von 534 Kfz/24h je Richtung gegenüber heute 471 Kfz/24h je Richtung (+ 13 %). Dieser Mehrver- kehr, der sich durch die verlegten Zu- und Abfahrten zur Tiefgarage zum Teil auch an- ders im Netz verteilt, kann auch unter den künftigen Randbedingungen leistungsfähig abgewickelt werden. Des Weiteren wurde aufgezeigt, dass sich in der künftigen Situation eine Gesamtnach- frage von 316 Stellplätzen für das Staatstheater in der Tiefgarage ergibt. Ausgehend von einer Grundauslastung von 70 - 80 Stellplätzen um 18:30 Uhr wird in der Prognose na- hezu eine Vollauslastung der Tiefgarage erreicht. Eine Verlegung der Beschäftigtenstell- plätze in die Tiefgarage ist demnach noch möglich. Sollte die Tiefgarage dennoch belegt sein, so können Besucher beispielsweise auf das nahe gelegene Parkhaus „Kongresszent- rum“ ausweichen, welches bisher nicht signifikant durch Theaterbesucher genutzt wird. Im Rahmen der weiteren gutachterlichen Stellungnahme PTV vom Dezember 2019 wurde die veränderte Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage geprüft. Demnach entsteht am Knotenpunkt Ettlinger Straße / Baumeisterstraße eine leichte Überschreitung der Summe der maßgebenden Ströme durch den Theaterverkehr. Der Fall mit Theater wird damit für den Knoten maßgebend. Dementsprechend wird im Schritt 2 der Qualitäts- nachweis nach HBS geführt. Für die beiden Knotenpunkte im Zuge der Kriegsstraße ist hingegen bereits die Anforderung des Schritt 1 erfüllt, dass die Summe der maßgeben- den Ströme mit Theaterverkehr nicht größer als in der absoluten Spitzenstunde wird. 4.6.2 Lärm Auf das Gebiet wirken die Verkehrslärmemissionen der tangierenden Straßen, An- und Abfahrtsverkehre der Besucher und der Lärm der Straßenbahnlinien ein, dazu kommt anlagenbedingter Lärm durch Proberäume, Anlieferung und Gastronomie. Daher wurde ein schalltechnisches Gutachten der Firma ISWR vom 19. Januar 2108 und August 2020, BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 16 - eine Fortschreibung im Oktober 2020 und eine Fortschreibung im April 2021 angefertigt, welches die genannten Auswirkungen der Emissionen bewerten. Für das Bebauungsplanverfahren für die Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters (BST) in Karlsruhe wurden die aus dem Umfeld des Vorhabens auf das BST einwirkenden Schallimmissionen sowie die seitens des Vorhabens zu erwartenden akustischen Auswirkungen auf die Nachbarschaft des BST rechnerisch untersucht. Die Geräuschsituationen am Standort des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe und in dessen schutzbedürftiger Umgebung werden in erster Linie durch Verkehrsgeräusche der umliegenden Straßen und des Straßenbahnverkehrs bestimmt. Vom Betriebsgelände des BST wirken verschiedene Geräusche auf die Umgebung ein. Durch planerische und organisatorische Maßnahmen wird erreicht, dass in der Umge- bung des Standortes die Immissionsrichtwerte und zulässigen Geräusch-spitzen einge- halten werden. Verkehrslärmquellen im öffentlichen Verkehrsraum aber innerhalb des Plan-gebietes ha- ben nur geringfügige Auswirkungen auf die Geräuschsituation in der schutzbedürftigen Nachbarschaft und werden von den Geräuschimmissionen aus Straßenverkehrslärm und Schienenlärm verdeckt. Am eigenen Gebäude werden an zwei Immissionsorten die orientierenden Immissions- richtwerte für Mischgebiete und zulässigen Geräuschspitzen um < 3dB überschritten. Unter Berücksichtigung des orientierenden Charakters der Immissionsrichtwerte und der vorhandenen Fremdgeräuschsituation, bestimmt durch Verkehrsgeräusche, können die benannten Überschreitungen aus gutachterlicher Sicht hingenommen werden. Die Berechnungen der zu erwartenden Geräuschimmissionen wurden unter Berücksich- tigung der aufgeführten Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Die in diesem Gutachten dokumentierten Sachverhalte und Ergebnisse zeigen auf, dass der erforderliche Schallschutz in der schutzbedürftigen Nachbarschaft und innerhalb des Plangebiets am Gebäude des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe sichergestellt ist. Unter Berücksichtigung der in diesem Gutachten dargestellten Emissionsansätze, und Schallschutzmaßnahmen wird ein ausreichender Schutz der Nachbarschaft vor Geräu- schen aus dem Betrieb des Badischen Staatstheaters nachgewiesen. 4.6.3 Stadtklima, Klimawandel Aus lufthygienischer und klimatischer Sicht spricht nichts Grundsätzliches gegen das Planvorhaben. Die im städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (siehe 1.3.2) für den Herrmann-Levi-Platz vorgenommene differenzierte Bewertung bezieht sich auf den ehe- mals vorhandenen Zustand: Der gestaltete Grünraum des Herrmann-Levi-Platzes mit sei- ner früher vorhandenen prägenden Baum- und Gehölzkulisse wird in seiner Gesamtheit als Trittstein kleinräumiger Erholungsräume gewertet. Der an die Ettlinger-Straße angrenzende Bereich rings um den K-Punkt wird als „bereits heute belastet mit Handlungspriorität“ für Verbesserungsmaßnahmen durch Verschat- tung sowie als zu entwickelnder Trittstein und Erholungsraum identifiziert. Diese und die im Abschnitt 1.3.2 beschriebenen klimatischen Qualitäten des Theaterplatzes können durch die Folgen der Erweiterungsmaßnahme nicht in vollem Umfang wiederhergestellt werden. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 17 - Das Ergebnis der in Arbeit befindlichen Freiraumplanung wird nach dessen Vorliegen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen sind geplant • Festsetzung von Dachbegrünung mit der Möglichkeit der Kombination mit Photovol- taik. • Erhalt Teile des Baumbestandes • Zusätzliche Baumpflanzungen innerhalb und außerhalb des Gebietes, • Festsetzung der Versickerung von Niederschlagswasser auf eigenem Grund • Verwendung von natürlichen und recyclebaren Baustoffen 4.6.4 Klimaschutz Mit Ausbau und Vergrößerung des Staatstheaters sind mit den zusätzlichen Flächen auch eine gewisse CO 2 -Relevanz und Auswirkungen auf den Klimaschutz verbunden. Jedoch ist festzustellen, dass sich das Projekt „Sanierung und Erweiterung“ des Badi- schen Staatstheaters“ diesbezüglich im Grundsatz positiv auswirkt. Dies hängt neben ei- ner energetischen Sanierung des Bestandes vor allem daran, dass mit der Verlagerung der Probebühnen aus der Nancyhalle und dem „Jungen Staatstheater“ aus der „Insel“ zwei energetisch ungenügende Gebäude aufgegeben werden können. Außerdem entfal- len tägliche Kulissentransporte zwischen den Liegenschaften. Die Möglichkeiten einer Energieversorgung mit niedrigem Primärenergiefaktor wurden geprüft und der Einsatz von Fernwärme als Vorzugslösung vorgeschlagen. Das Theater wird aktuell mit Fernwärme beheizt und gewährleistet somit einen Primärenergiefaktor < 0,3. Daneben sollen verpflichtend regenerative Energien wie Photovoltaikanlagen so- wie erhöhte Anforderungen an den energetischen Gebäudestandard Anwendung fin- den. Eine Klimaneutralität für das Gesamtbauvorhaben ist jedoch durch die vorgesehenen Ansatzpunkte nicht darstellbar. Für den Neubau werden die gesetzlichen Anforderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt und teilweise leicht übertroffen. Zu- sätzliche umsetzbare Optimierungsmaßnahmen im Rahmen der gegebenen Spielräume aus dem Wettbewerbsentwurf sind derzeit Gegenstand weiterer Prüfungen. Weiterge- hende energetische Anforderungen sind im Auftrag gegenwärtig nicht enthalten und würden zu einer Verteuerung des Vorhabens führen. Erweiterte Ausführungen zum Energiestandard des Bauvorhabens und den geplanten Ansatzpunkten für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur baulichen Nachhaltigkeit sind in einem Eckpunktepapier (Energiekonzept) vom Land Baden-Württemberg als federfüh- render Bauverantwortlicher zusammengefasst 4.6.5 Altlasten Bei technischen Untersuchungen wurden im Nahbereich des Gebäudes des Staatsthea- ters anthropogene Auffüllungen angetroffen. Analytische Untersuchungen ergaben ab- fallrechtliche Einstufungen des Materials gemäß der VwV Boden in die Zuordnungsklas- sen Z0 bis > Z2. Derzeit besteht auf dem Plangelände kein weiterer Handlungsbedarf. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 18 - Im Rahmen von Baumaßnahmen ist anfallendes Aushubmaterial jedoch abfallrechtlich zu untersuchen (Vorlage eines Aushub- und Entsorgungskonzeptes). 4.6.6 Kampfmittel Für das Gebiet wurde eine multitemporale Luftbildauswertung durchgeführt. Die Luftbildauswertung bzw. andere Unterlagen ergaben Anhaltspunkte, die es erforder- lich machen, dass weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Über eventuell festgestellte Blindgängerverdachtspunkte hinaus kann zumindest in den bombardierten Bereichen das Vorhandensein weiterer Bombenblindgänger nicht ausge- schlossen werden. In bombardierten Bereichen und Kampfmittelver-dachtsflächen sind i.d.R. flächenhafte Vorortüberprüfungen zu empfehlen. Untersucht wurde das im Übersichtsplan umrandete Gebiet. Die Aussagen beziehen sich nur auf die Befliegungsdaten der verwendeten Luftbilder und können nicht darüber hin- ausgehen. Eine absolute Kampfmittelfreiheit kann auch für eventuell freigegebene Be- reiche nicht bescheinigt werden. Vor Baubeginn ist der Kampfmitteldienst mit der weiteren Erkundung zu beauftragen. Dies wird durch Vermögen und Bau in die Wege geleitet. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfol- gend erörterten Aspekte berücksichtigt: • Barrierefreie Zugänglichkeit • Bessere Arbeitsbedingungen für die rund 800 Mitarbeitenden des Staatstheaters • Aufteilung der Zu- und Abfahrtsverkehre der Theaterbesucher auf die Finter- und die Kriegsstraße. 6.2 Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteiligen Aus- wirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Sondergebiet Kultur ca. 33.398 m² (Tiefgaragenfläche gesamt ca. 7.290 m²) BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 19 - Öffentliche Verkehrsfläche ca. 1.380 m² 7.2 Geplante Bebauung Bruttogeschoßfläche Theater neu ca. 57.600 m² 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtfläche ca. 3,48 ha 100% Derzeitige Versiegelung ca. 2,76 ha 79% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 3,3 ha 95% Hinweise: - Die versiegelten Flächen innerhalb der öffentlichen Anlage sind bei der Berechnung berücksichtigt. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. - Ca. 7.200 m² der versiegelten Fläche resultieren aus der zulässigen Tiefgarage, die je- doch nicht überbaut ist. 8. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Bodenordnungsverfahren gemäß Bauge- setzbuch erforderlich. 9. Kosten (überschlägig) Das allein planungsbegünstigte Baugrundstück steht im Eigentum der Stadt und des Lan- des Baden-Württemberg. Zwischen den Eigentümern ist vertraglich geregelt, dass diese alle anfallende Kosten übernehmen. 10. Finanzierung Sämtliche Kosten werden je zur Hälfte von Land und Stadt Karlsruhe getragen. 11. Übersicht der erstellten Gutachten - Fachbeitrag Artenschutz von Arguplan GmbH, Vorholzstraße 7, 76137 Karlsruhe, 21.11.2017 - Schalltechnische Untersuchung von ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH, Kalkumer Str.173, 40468 Düsseldorf, 28.10.2020 und 14. April 2021 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal über- baubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 20 - - Verkehrsuntersuchung von PTV Transport Consult GmbH, Stumpfstr.1, 76131 Karls- ruhe, 21.11.2017 - Umweltbeitrag von arguplan GmbH, Vorholzstr. 7 76137 Karlsruhe, 14.10.2020 Karlsruhe, 3. Januar 2019 Fassung vom 8. April 2021 Stadtplanungsamt Heike Dederer BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 21 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz eben- erdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufen- lose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschlie- ßenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Ent- wässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grund- stücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Nieder- schlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrecht- liche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Be- lange entgegenstehen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlags- wasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größe- rer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öf- fentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehen- den versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologi- sche Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 22 - umgehend der Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde, zu melden. Fund und Fund- stelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bau- arbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit der Denkmalschutzbehörde abzustim- men. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft ge- tretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsat- zung) verwiesen. 6. Artenliste Bäume Siehe hierzu die Straßenbaumliste der GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz). 7. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu mel- den. 8. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 9. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 10. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 11. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerba- rer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeener- gie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 23 - 12. Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müs- sen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abgestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdrin- gung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Draina- geplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrünungssubstrate als Auflast zur Si- cherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichendem Nei- gungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Re- gel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhafte Begrünung und Unterhal- tungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichen- dem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, sodass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funktion nicht unzulässig eingeschränkt wird. 13. Kampfmittelbelastung Das Untersuchungsgebiet wurde teilweise bombardiert. Laut Auswertung des Kampfmit- telbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg sind in den Luftbildern entlang der umge- benden Straße Deckungslöcher zu erkennen. Das Vorhandensein von Blindgängern kann nicht ausgeschlossen werden. Vor Eingriffen in den Untergrund muss von fachlich ver- sierter Seite (Kampfmittelbeseitigungsdienst oder private Kampfmittelräumfirmen) ein Konzept zum Umgang mit der Kampfmittelgefährdung bei anstehenden Tiefbaumaßnah- men erarbeitet werden. Aushub- und Räumarbeiten müssen nach Vorgabe dieses Kon- zeptes von fachlich geeignetem Personal beaufsichtigt werden. 14. Stadtklima Aufgrund ihres geringen Adsorptions- und hohen Reflexionsvermögens wird bei der Fas- sadengestaltung die Verwendung heller Oberflächenmaterialien empfohlen. Dies trägt zur lokalen Minimierung der thermischen Belastungssituation bei. 15. Artenschutzmaßnahmen vor Baubeginn Bei der Realisierung der Bauvorhaben ist folgendes zu beachten: Entfernung der Vegetation außerhalb der Brutzeit der Vögel/im Überwinterungszeit- raum der Fledermäuse (VM 1): Zeitraum zwischen Anfang November und Ende Februar. Vergrämungsmaßnahmen zu den Vögeln (VM 2) Entfernen bestehender Altnester: Nur im Winterhalbjahr (von Oktober bis Ende Feb- ruar) vor der im Sommer geplanten Baumaßnahme. Verschließen der Betonlöcher: Die Betonlöcher auf der Nordseite sind im Winterhalbjahr (von Oktober bis Ende Feb- ruar) vor der dort geplanten Baumaßnahme zu verschließen. Vor dem Verschließen der BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 24 - Löcher sind diese durch einen Fachmann / eine Fachfrau auf Besatz von wildlebenden Tieren z. B. Fledermäuse zu überprüfen. Verhängen der Fassade mit Netzen: Undurchlässige Vogelschutznetze aus Kunststoff (Maschenweite maximal 20 mm) sind flächendeckend im Winterhalbjahr (entweder September/Oktober oder Ende März/An- fang April aufzuhängen. Mit Beginn der Baumaßnahme können diese entfernt werden. 16. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Bereitstellung von Nistkästen für den Haussperling (CEF 1): Für den Verlust von Nistplätzen sind an anderen Stellen der Fassade oder im Umfeld zwei geeignete Nistkästen als Ersatz vor dem Verschließen der Löcher aufzuhängen. 17. Baumschutzmaßnahmen Für alle unter Erhaltungsgebot stehenden Bäume gilt: Die Bäume sind fachgerecht zu erhalten und vor Beeinträchtigungen während der Bau- zeit zu schützen. Eingriffe in den Bestand, die Funktion und das Erscheinungsbild sind zu vermeiden. Nicht vermeidbare Eingriffe sind zu minimieren. Für den fachgerechten Erhalt der Bäume sind die Schutzbereiche (Kronentraufbereiche +1,5m) von jeglichen Eingriffen frei zu halten. Alle Eingriffe in Stamm, Wurzelwerk und Krone von geschützten Bäumen sind untersagt, sofern unter den nachfolgenden Punk- ten nichts anderes ausgeführt ist. Im Schutzbereich sind das Abschieben von Mutterbo- den, das Verdichten des Bodens, das Befahren mit Maschinen und Fahrzeugen, das La- gern von Material und Aushub, Auffüllungen, Abgrabungen sowie das Ausbringen von Salzen, Säuren, Laugen, Zement, Putz, Farbe, Ölen u.a. unzulässig (betrifft Baustellenab- wicklung und spätere Nutzung). Für den späteren Bauantrag sind ein qualifizierter Baumbestandsplan und ein Baustel- leneinrichtungs- und Baustellenablaufplan vorzulegen, in denen die erforderlichen Schutzmaßnahmen darzustellen sind. Mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Baumschutzmaßnahmen ist ein Landschaftsarchitekt / eine Landschaftsarchitektin zu beauftragen. Vor Beginn der Baumaßnahme ist mit dem Gartenbauamt ein Ortstermin zu vereinba- ren, bei dem die Baumschutzmaßnahmen zusammen mit dem Bauunternehmen abzu- stimmen sind (Bezirk Baumpflege, Herr Deuber, Tel. 133-6798 oder baustel- len@gba.karlsruhe.de). Abweichungen von den Vorgaben bedürfen der vorherigen Ab- stimmung und Genehmigung durch das Gartenbauamt. Die notwendigen Baumschutzmaßnahmen sind vor Beginn der jeweiligen Arbeiten durchzuführen. Schutzzäune sind bis zum Abschluss aller Arbeiten zu belassen. Die Ausführung ist zu dokumentieren und die Dokumentation dem Gartenbauamt un- aufgefordert vorzulegen. Für Bäume, in deren Schutzbereichen Bau- oder Rückbaumaßnahmen, Abgrabungen o- der Befestigungen erforderlich sind, gelten zusätzlich zu den oben genannten Regelun- gen folgende Maßnahmen zur Eingriffsminimierung: BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 25 - Der Schutzbereich der Bäume ist mit einem fest installierten, mindestens 2,0m hohen Baumschutzzaun abzusperren. Zum Schutz der Bäume sind Baugrube und Arbeitsraum im Schutzbereich mittels geeig- neter Verbaumaßnahmen zu minimieren: Die Baugrube ist mit einem Berliner Verbau oder vergleichbarer Bauweise abzufangen. Vor Beginn der Aushubarbeiten ist entlang der späteren Lage des Verbaus ein Suchgra- ben von mindestens 80 cm Tiefe und mindestens 40 cm Breite in Handarbeit oder mit Saugbagger auszuheben. Die zu Tage tretenden Wurzeln sind sauber (schneidend) abzu- trennen und mit einem Wurzelvorhang oder gleichwertigen Maßnahmen umgehend vor Austrocknung und/oder Frost zu schützen. Die Suchschachtungen im Bereich städtischer Bäume sind mindestens 5 Werktage vor Ausführung beim Bezirk Baumpflege des Gartenbauamtes, Herrn Deuber, Telefon 133- 6798 oder baustellen@gba.karlsruhe.de, anzuzeigen. Kronenschnittmaßnahmen an städtischen Bäumen werden in Regie des Gartenbauam- tes ausgeführt. Es gelten die Bestimmungen der ZTV-Baumpflege (Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege). Kostenträger ist der Vorhaben- träger. Da die Schnittmaßnahmen nur von Oktober bis Februar durchgeführt werden können, sind dem Gartenbauamt rechtzeitig die Termine für Bauarbeiten in den jeweili- gen Bereichen anzuzeigen (Ansprechpartner wie vor). Befestigungen im Schutzbereich der Bäume sind auf das zwingend erforderliche Min- destmaß zu reduzieren. Sind Befestigungen nicht zu vermeiden, ist die eingriffsminimie- rende Herstellung gemäß RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Land- schaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) verpflichtend. Der Abtrag von Mutterboden sowie Auskofferungsarbeiten sind in Handarbeit oder mit dem Saugbagger auszuführen. Tiefe: maximal 40 cm. Bei Rückbau sind vorhandene Altbauteile (z.B. Kantensteine, Bordsteine) im Schutzbe- reich der Bäume zu belassen. Die Aufnahme vorhandener Beläge sowie alle anderen Ar- beiten im Schutzbereich von Bäumen haben grundsätzlich in Handarbeit oder mit dem Saugbagger zu erfolgen. Ebenso ist der Unterbau händisch abzutragen oder abzusaugen. Im Schutzbereich sind die zu Tage tretenden Wurzeln zu erhalten und in den Unterbau zu integrieren. Als Unterbau sind als geeignet nachgewiesene Baumsubstrate zu verwen- den. Der Belag muss wasser- und luftdurchlässig sein. 18. Baumpflanzungen- Baumpflanzgruben Sofern Baumpflanzgruben überbaut werden, ist auf eine fachgerechte Ausführung zu achten (s. textliche Festsetzungen) Eine fachgerechte Befüllung erfolgt z. B. bei Befül- lung mit verdichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Land- schaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweite- rung, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils aktuellen Fassung.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 2.2 22.06.2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 2.2 der Tagesordnung: Badisches Staatstheater Karlsruhe, Sanierung und Neubau: Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger-, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe- Südstadt: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2021/0389 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Baumeister-, Finter-, Ettlin- ger, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe-Südstadt, und die Fortführung des Verfahrens mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Auslegung ist grund- sätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 3. Januar 2019 in der Fassung vom 8.April 2021 zu- grunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: Bei 47 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt. Der Vorsitzende setzt um 17:35 Uhr die unterbrochene Sitzung fort und ruft Tagesordnungs- punkt 2.2 zur Behandlung auf: Wir können pünktlich weitermachen. Ich habe vor lauter Begeisterung vergessen, dass wir auch noch den Aufstellungsbeschluss verabschieden müssen unter TOP 2.2. Das holen wir jetzt noch schnell nach. Ich glaube, der eine Beschluss macht den anderen noch einmal umso sinnvoller. Wir kommen damit vielleicht auch um eine Grundsatzdiskussion herum. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich will gar keine Grundsatzdiskussion eröffnen zu diesem Thema. Die Mehrheit hat jetzt für dieses Bauvorhaben gestimmt. Das zu verhindern, würde auch keinen Sinn machen. Aber ich möchte nur eine Sache betonen, die uns Bauchweh macht und auch verwundert. Die Bäume, die da wegkommen und bereits gefällt sind, hätten wohl an anderer Stelle sehr viel, sage ich mal, mehr Wind gemacht. Ich möchte es nur betonen, dass uns das – 2 – wirklich Sorgen macht. Wir werden aber diesen Beschluss mittragen. Es soll nicht heißen, dass wir etwas blockieren wollen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir wissen, dass da drinsteht, dass Photovoltaik vorgeschrieben wird, was wir eigentlich ablehnen. Aber um unsere Unterstützung auszudrücken, werden wir hier zustimmen. Der Vorsitzende: Vielleicht noch zwei Ergänzungen. Das eine, Frau Stadträtin Lorenz, Sie haben eben zu Protokoll gegeben, dass Sie bei der letzten Abstimmung eigentlich dagegen stimmen wollten. Ich will das hier einfach nur noch einmal sagen, wenn Sie es im Protokoll finden, sodass es 42 : 5 : 2 wäre und nicht 43 : 4 : 2. Das Zweite, mich hat das auch sehr überrascht, Herr Stadtrat Wenzel. Wir haben es aber immer kommuniziert. Wenn wir Bäume gefällt haben auf dem Gelände des Staatstheaters, wurde das vorher in der Presse bekanntgegeben. Ich weiß auch aus einer anderen Debatte, nämlich um diejenigen des Forum Recht, dass zumindest dem Herrn Prof. Mürb dass immer klar war, was das Staatstheater bedeutet. Es ist aber von diesen Gruppen nicht zum großen Thema gemacht worden. Da sehe ich auch eine hohe Loyalität gegenüber dem Staatstheater. Ich sehe aber auch, dass man auf der anderen Seite vielleicht ein bisschen akzeptiert, dass wir durch die Neu- gestaltung der Kriegsstraße trotzdem hier einen relativ hohen Besatz an Bäumen bekommen, den es vorher so nicht gab. Denn es ist auch sehr deutlich, dass es für das Staatstheatergelände selbst eine ganz negative Baumbilanz wird, weil wir dort nicht in angemessener Weise die Er- satzpflanzung vornehmen können werden. Das ist auch sehr deutlich. Der BUND hat dazu schon eine relativ klare Position bezogen. Wir werden alle Bäume, ich sage mal, in einer gewissen Umgebung neu pflanzen. Aber für die Fläche selber ist es ein Nettoverlust, der heftig ist. Dann kommen wir hier zur Abstimmung über diesen Auslegungsbeschluss. – Auch das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juli 2021