Badisches Staatstheater Karlsruhe, Sanierung und Neubau

Vorlage: 2021/0485/3
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 21.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stabsstelle Projektcontrolling
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 2.1.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 2021/0485/3 Vorlage Nr.: 2021/0485/3 Badisches Staatstheater Karlsruhe, Sanierung und Neubau Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 2.1 x Der Gemeinderat möge beschließen: Ein gleichmäßiger Mittelabfluss für die städtischen Raten auf Bau- und Kreditkosten soll auf 10 Mio. Euro pro Jahr begrenzt werden. Der Gemeinderat fordert die Stadtverwaltung auf, mit dem Land eine entsprechende Vereinbarung über die Höhe der Raten und die verlängerte Laufzeit zu treffen. Begründung: Die Fraktion DIE LINKE steht klar zu dem Ziel das Staatstheater zu sanieren, am jetzigen Standort, im jetzigen Gebäude und ohne zukünftige Einschränkungen beim Personal. Die Sanierung des Staatstheaters ist für Karlsruhe und die Stadtgesellschaft ein wichtiges, aber kostspieliges Projekt. Insbesondere die seit 2017 erfolgte Kostenexplosion macht dem Gemeinderat die Entscheidung sehr schwer, da damit die Möglichkeiten für andere wichtige kommunale Projekte und Maßnahmen extrem eingeschränkt werden. Ein möglichst rascher Baubeginn wäre jedoch wünschenswert, um die Kosten nicht weiter in die Höhe zu treiben. Für die Theatermitarbeiter*innen ist die Sanierung aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des Brandschutzes eine zwingend erforderliche Maßnahme, um ihre Arbeitsplätze und das Staatstheater auch für die Zukunft zu erhalten. In der derzeitigen problematischen Haushaltssituation der Stadt, mit den Vorgaben des Regierungspräsidiums und den Auswirkungen von Corona, muss der Gemeinderat eine schwierige Entscheidung treffen, die den Haushalt der Stadt für mehrere Jahrzehnte maßgeblich belasten wird. Um die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe nicht gänzlich zu verlieren, muss der Mittelabfluss unbedingt gestreckt werden. Die Stadt hat dargestellt, dass sie den Mittelabfluss in Verhandlungen mit dem Land auf jährlich 20 Mio. Euro pro Jahr begrenzen möchte. Dies reicht aus unserer Sicht nicht aus, um hinsichtlich dringend notwendiger Projekte im kulturellen und sozialen Bereich einen Handlungsspielraum zu erhalten. Auch ein ernstgemeinter Klimaschutz würde auf der Strecke bleiben, bevor er überhaupt richtig begonnen hat. Wir fordern deshalb Verhandlungen mit dem Ziel, die jährlichen städtischen Zahlungen auf 10 Mio. Euro pro Jahr zu begrenzen. Unterzeichnet von: Karin Binder Mathilde Göttel Lukas Bimmerle

  • StN BST Sanierung und Neubau DIE LINKE
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0485/3 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: SPC Badisches Staatstheater Karlsruhe, Sanierung und Neubau Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 2.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Eine Begrenzung des Mittelabflusses auf 10 Mio. Euro pro Jahr würde bei einem städtischen Anteil von bis zu 285 Mio. Euro (Gesamtbaukosten und Kosten für Interims, Freianlagen und Ausstattung) abzüglich bereits bis Ende 2021 geflossener Mittel von rd. 18 Mio. Euro eine Laufzeit von 27 Jahren für die Abfinanzierung bedeuten. Sinngemäß wird dem Anliegen der LINKEN Rechnung getragen durch den geänderten Beschluss der Gemeinderatsvorlage (Beschlussziffer 2). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ⊠ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ⊠ teilweise Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ⊠ positiv ⊠ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ⊠ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ⊠ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ⊠ Ja ☐ abgestimmt mit

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text