Staatstheater Karlsruhe - Verzicht auf die Photovoltaikanlage
| Vorlage: | 2021/0485/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 16.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stabsstelle Projektcontrolling |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.06.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 16.02.2021 Vorlage Nr.: 2021/0485/2 Staatstheater Karlsruhe - Verzicht auf die Photovoltaikanlage Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 2.1 x Der Gemeinderat möge beschließen, auf den Einbau einer Photovoltaikanlage auf dem Staatstheater aus Kostengründen zu verzichten. Sollte der Verzicht auf die Photovoltaikanlage aus Gründen geltender Landes-Gesetze, -Regeln oder - Verordnungen nicht möglich sein, so ist ersatzweise zu beschließen, dass sich die Stadt Karlsruhe an den Kosten der Photovoltaikanlage nicht beteiligt, wenn das Land auf deren Einbau besteht. Sachverhalt/Begründung Die hohen Kosten von nach aktuellem Stand erwarteten 580 Millionen Euro für die Renovierung des Staatstheaters hat zu vielen Diskussionen in Karlsruhe und ganz Baden-Württemberg geführt. Die Hälfte der Kosten ist durch die Stadt zu tragen, deren Haushaltlage sehr angespannt ist. Wie die Verwaltung dargelegt hat, würde ein Verzicht auf Sparten des Staatstheaters und damit auf Teile des Gebäudes aufgrund der dann erforderlichen Neuplanung nicht zu Kosteneinsparungen führen, außer die Spartenstreichungen sind so substanziell, dass sie den Erhalt des Theaters als Staatstheaters und damit die hälftige Finanzierung durch das Land gefährden. Eine Möglichkeit, ohne umfangreiche Umplanung Kosten einzusparen, besteht im Verzicht auf den Einbau von Photovoltaik (PV). Wie in der Anlage 2 aufgeführt, eignet sich ein großer Teil der Dachflächen des Theaterbaus ohnehin nicht für Photovoltaik. Desweiteren sind PV-Anlagen für eine Nutzung von rund 20 Jahren ausgelegt und verlieren im Laufe der Zeit an Effektivität. Nach Ablauf der Zeit müssen sie abgebaut und aufwendig sowie kostenintensiv entsorgt werden. Die Beschaffung und Montage neuer Elemente kostet wieder viel Geld. Bereits die Herstellung der PV-Module ist energieintensiv. Die Anlage muss mehrere Jahre mit hoher Leistung in Betrieb sein, um zunächst nur die Herstellungsenergie zu amortisieren. Photovoltaik ist keine gleichmäßige Energiequelle und aufgrund der geringen Leistungsdichte nur durch die Subventionen durch die Steuerzahler und die zusätzliche Belastung der Stromkunden kostendeckend. Die Bürger Karlsruhes zahlen also mehrfach für diese PV-Anlage, zunächst bei ihrer Errichtung und dann – 2 – nochmals bei ihrem Betrieb, und schließlich am Ende ihrer Nutzungsdauer für ihren Abbau und ihre Entsorgung. Aus diesen Gründen soll sich die Stadt Karlsruhe nicht an der Finanzierung einer solchen Anlage beteiligen, erstrecht dann nicht, wenn dringend Geld gespart werden muss. Unterzeichnet von: Dr. Paul SchmidtOliver Schnell Ellen Fenrich
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0485/2 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: SPC Badisches Staatstheater Karlsruhe, Sanierung und Neubau – Verzicht auf die Photovoltaikanlage Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 2.1.2 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Sowohl das Land Baden – Württemberg als auch die Stadt Karlsruhe verfolgen das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Dabei ist der Einsatz von Photovoltaik – Anlagen eine wichtige Komponente. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ⊠ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ⊠ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ⊠ positiv ⊠ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ⊠ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ⊠ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ⊠ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Ausbau von Photovoltaik – Anlagen auf Landesliegenschaften ist ein wichtiger Teil des fortgeschriebenen Energie– und Klimaschutzkonzepts für landeseigene Liegenschaften 2020 – 2050. Es soll dazu beitragen, das im Klimaschutzgesetz für Baden – Württemberg enthaltene Ziel einer weitgehend klimaneutralen Landesverwaltung bis 2040 zu erreichen. Auch die Stadt sieht im Einsatz von Photovoltaikanlagen einen wichtigen Baustein zur Erreichung der Klimaziele. Mit dem Einbau von Photovoltaikanlagen beim Staatstheater wird der Anforderung aus dem Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger-, Kriegs- und Meidingerstraße Rechnung getragen (siehe dort: Energiekonzept Anlage C). Deshalb kann sich die Stadt auch nicht einseitig aus der Finanzierung der Anlagen zurückziehen.
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