Badisches Staatstheater Karlsruhe, Sanierung und Neubau
| Vorlage: | 2021/0485/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 16.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stabsstelle Projektcontrolling |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.06.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 16.06.2021 Vorlage Nr.: 2021/0485/1 Badisches Staatstheater Karlsruhe, Sanierung und Neubau Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 2.1 x 1. Der Gemeinderat genehmigt die Hälfte der von Vermögen und Bau ermittelten Gesamtkosten von 311 Mio. Euro für Erstellung des Baus (Baukosten), und die Hälfte von 65 Mio. € für die Außenanlagen, Ausstattung und Interimslösung. 2. Bei Baupreissteigerungen ist es die erste Aufgabe mit entsprechenden Einsparungen diese auszugleichen. 3. Nach §78 der Gemeindeordnung sind die Bürgermeister:innen dazu beauftragt, Zuwendungen und Schenkungen einzuwerben. Im Falle der Verteuerung der Neugestaltung des Badischen Staatstheaters erwartet der Gemeinderat, dass auf diesem Weg mögliche Mehrkosten für die Stadt Karlsruhe gedeckt werden. 4. Mehrkosten bzw. Nachträge werden dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. 5. Die Flächen für eine Fotovoltaikanlage wird an eine Bürgergenossenschaft vergeben. 6. Die Verwaltung schlägt Projekte der Investitionsliste der Stadtverwaltung vor, die entweder gestrichen oder geschoben werden können, um die Investition für das Badische Staatstheater auszugleichen. Begründung Die Erneuerung des Badischen Staatstheaters ist zwingend nötig und das Badische Staatstheater hat einen bedeutenden Platz in der Stadtgesellschaft. Wir stellen uns als Fraktion zu unserem Badischen Staatstheater. In Anbetracht der Finanzsituation der Stadt Karlsruhe und der exorbitant angestiegenen Kosten sehen wir die Notwendigkeit Maßnahmen zur Begrenzung der Kosten einzufordern und gleichzeitig die Qualität zu gewähren. Der Gemeinderat kann nur genehmigen, was an tatsächlichen Leistungen errechnet und dem Gemeinderat vorgelegt wurde. Dies sind 311 Mio. € (ohne Außenanlagen, Ausstattung und Interims). Ein pauschaler Risikozuschlag in Höhe von 25 % auf diese Summe zuzüglich einer Vorsorge für angenommenen Baukostensteigerungen (in Summe verlangt die Beschlussvorlage eine Zustimmung für zusätzliche Haushalsmittel in Höhe von 197 Mio. € ohne Leistungszuordnung) wird nicht genehmigt. Der Risikoaufschlag von 25 Prozent scheint angesichts der Erfahrungen mit der Kombilösung einsichtig, aber erzeugt auch Begehrlichkeiten, sodass diese Mittel nicht jetzt freigegeben werden sollten, um die volle Ausschöpfung zu verhindern. In Heidelberg wurden beim Theaterbau ca. 16 Mio. Euro eingeworben. Als Zeichen der Verankerung in der Gesellschaft und Identifikation wird es sicher auch in Karlsruhe für die Bürgermeister:innen möglich sein diese oder höhere Beiträge einzuwerben. – 2 – Eine bürgergenossenschaftliche Photovoltaikanlage erhöht die Identifikation der Stadtbevölkerung mit dem Badischen Staatstheater und zeigt die Offenheit für bürgerschaftliches Engagement. Um den starken Anstieg der Verschuldung zu mildern müssen im Kernhaushalt geplante Projekte gestrichen oder geschoben werden. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
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Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0485/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: SPC Badisches Staatstheater Karlsruhe, Sanierung und Neubau Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.06.2021 2.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja X Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja X teilweise Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja X positiv X negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja X Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Der Gemeinderat genehmigt die Hälfte der von Vermögen und Bau ermittelten Gesamtkosten von 311 Mio. Euro für Erstellung des Baus (Baukosten), und die Hälfte von 65 Mio. € für die Außenanlagen, Ausstattung und Interimslösung. Der Risikozuschlag von 25% muss erhalten bleiben, um über die lange Bauzeit Risiken aus der Planung, Bauherrenrisiken und Risiken aus dem Bauprozess abfangen zu können. Mit der jeweiligen Bauunterlage für die einzelnen Module werden die Risiken spezifisch ausgewiesen. Für Modul 1 ist dies bereits geschehen. Dort sind bei den Planungsrisiken zum Beispiel auch Ansätze für Erschwernisse bei der Brunnentechnik und für eine mögliche Nutzung von Photovoltaik enthalten, da in diesen Bereichen noch keine vertiefte Planung vorliegt. Bei den Bauherrenrisiken sind vor allem die Risiken aus dem Bestand und dem Baugrund bewertet, da im laufenden Betrieb noch keine zerstörenden Voruntersuchungen vorgenommen werden konnten. Baupreissteigerungen sind mit 4% pro Jahr bis Ende 2023, danach mit 3% pro Jahr prognostiziert. Wie sich der Markt über einen Zeitraum von 12 Jahren entwickelt, ist schwer vorhersehbar. Real werden mit der Etatisierung der einzelnen Module nur die tatsächlich eintretenden Baupreissteigerungen berücksichtigt (Vorgabe des jährlichen Indexsteigerungsprognosewerts durch die Informationsstelle für Wirtschaftliches Bauen IWB). 2. Bei Baupreissteigerungen ist es die erste Aufgabe mit entsprechenden Einsparungen diese auszugleichen. Grundsätzlich werden im laufenden Planungsprozess kontinuierlich Einsparmöglichkeiten geprüft. Müssten Baupreissteigerungen zwischen 3% und 4% pro Jahr, wie sie in den letzten Jahren aufgetreten sind, über Einsparungen aufgefangen werden, käme dies bereits innerhalb von drei Jahren einer effektiven Kürzung des Projektbudgets um 10% gleich, womit die Umsetzung des gesamten Bauvorhabens gefährdet wäre. 3. Nach §78 der Gemeindeordnung sind die Bürgermeister:innen dazu beauftragt, Zuwendungen und Schenkungen einzuwerben. Im Falle der Verteuerung der Neugestaltung des Badischen Staatstheaters erwartet der Gemeinderat, dass auf diesem Weg mögliche Mehrkosten für die Stadt Karlsruhe gedeckt werden. Bereits 2017 wurde festgelegt, dass zusätzliche Monitore im Foyer und die große LED- Wand an der Fassade zum Platz über Spender/ Sponsoren finanziert werden müssen. Die Einwerbung weiterer Mittel ist geplant, kann aber nicht primär zur Deckung von Mehrkosten herangezogen werden. 4. Mehrkosten bzw. Nachträge werden dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Die aktive Umsetzung des Projekts liegt beim Land Baden – Württemberg, vertreten durch Vermögen und Bau, Amt Karlsruhe. Die Stadt übernimmt die hälftige Finanzierung. Das Land erwartet eine Finanzierungszusage über die dargelegten Kosten. Land und Stadt sind zu einer wirtschaftlichen Abwicklung des Gesamtprojekts im Rahmen der formulierten Projektziele verpflichtet. Dazu gehört auch die Einhaltung der Kosten. Bei Änderung der Projektziele und damit verbundener Mehrkosten, die über bis zu 508 Mio. Euro (ohne Interims, Außenanlagen und lose Ausstattung) hinausgehen, bedarf es einer neuen Beschlussfassung durch den Gemeinderat. 5. Die Flächen für eine Fotovoltaikanlage wird an eine Bürgergenossenschaft vergeben. Die Photovoltaikanlagen verteilen sich über Dächer und Fassaden und werden sukzessive über die Module mitgebaut. Die Stromerträge dienen in erster Linie dem Eigenverbrauch des Theaters. Ob in diesem Kontext die Vergabe der Flächen an eine Bürgergenossenschaft sinnvoll und wirtschaftlich ist, – 3 – müsste durch das Land geprüft und ggf. von dort initiiert werden. 6. Die Verwaltung schlägt Projekte der Investitionsliste der Stadtverwaltung vor, die entweder gestrichen oder geschoben werden können, um die Investition für das Badische Staatstheater auszugleichen. Die Investition für das Badische Staatstheater ist bereits mit einem Umfang von 162,5 Mio. Euro in der städtischen Finanzplanung enthalten. Dieses Budget muss nun angepasst werden. Im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Land wird dafür eine berechenbare, für die Stadt umsetzbare Abfinanzierung angestrebt. Der investive Finanzhaushalt wird 2022 ein Volumen von 280 Mio. Euro, 2023 von 275 Mio. Euro umfassen. Auch ohne Belastung durch das Badische Staatstheater müssen Projekte geschoben werden.
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